1896 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Entwurf des Handelsgeseßbvchs erklärt die Regierung ausdrücklich, daß A die un Sränchlide Bezeichnung „Handlungtiener- vermeide und dur „Handlungsgehilfe" erseßze. s dem Handlungs- gebilfen ret ift, sollte dem Arbeiter billig sein. Durch die Annahme der Vorlage würden namentlich die Bantindüsteitllen, die Heim- arbeiter aus der Reihe der Arbeiter herausgestrihen. Wäre ein Arbeiter in der vorbereitenden Konimission gewesen, so hätte man die Bestimmungen über den Arbeitsvertrag anders gestaltet. Unsere Anträge mögen formell niht ganz richtig sein; aber zwischen der zweiten und dritten Lesung werden fich formelle Unebenbeiten leicht beseitigen lassen. -

Nah Schluß der Diskussion, an welcher sich noch der Geheime Qibey: Regierun 6- Rath- im Reichs - Justizamt Struckmann und der Äbg. Gröber (Zentr.) betheiligten, wurde bei Schluß des Blattes der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt und ein Theil der übrigen, auf den rbeitsvertrag bezüglihen Anträge zurückgezogen.

Nr. 25 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“ erausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 19. Juni, hai olgenden Inhalt : 1) Konfulatwesen: Entlassung; Ableben eines

ize-Fonsuls. N Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1896 bis Gnde Mai 1896. 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Handel und Gewerbe.

Durch ein im Lissaboner „Diario do Governo“ vom 23. Mai d. J. veröffentlihtes Gese vom 21. Mai sind die Worte „gereinigtes Paraffin“ aus der Position 149 des Eden infuhrzolltarifs, welche bisher lautete: „Fette Säuren, niht besonders aufgeführt, Olein und gereinigtes Daran per Kilogramm 65 Reis“, gestrihen und der Position bisher: „Schwere Mineralöle zum Maschinenschmieren und fossile Stoffe, niht besonders auf- geführt, per Kilogramm 2 Reis“ eingefügt worden. Es sind also für gereinigtes Paraffin anstatt Reis hinfort nur 2 Reis per Kilogramm an Eingangszoll zu entrichten. Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht - viehmarkt vom 20. Juni 1896. Auftcieb und Marktpreise nah Schlachtgewiht mit Ausnahme der Schweine, welhe nah Lebend- ewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3571 Stück. (Durch- shnittpreis für 100 kg.) I. Qualität 106—108 4, 11. Qualität —104 Æ, III. Qualität 84—92 Æ, 1V. Qualität 72—80 #4 Schweine. Auftrieb 8288 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Medcklenburger 74—76 4, Landschweine: a. gute 70—72 M, b. ge- ringere 64—68 4, Galizier —,— M, leichte Ungarn —,— M, bei 20 9/9 Tara. Bakonyer —,— A bei Kkg Tara pro Stüdck. Kälber. Auftrieb 1595 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00—1,10 M, 11. Qualität 0,84— 0,98 #4, II1. Qua- lität 0,70—0,82 A Schafe. Auftrieb 10910 Stück. (Durch- scnittspreis für 1 kg.) L. Qualität 0,90—1,00 46, 11, Qualität 0,80—0,88 #4, I1I. Qualität —,— M

Theater und Musik. E Theater. Sa

Die sommerlihe Operetten-Saison im Lessing-Theater brachte Franz von Suppé?s

estern ein für Berlin gänzlih neues Werk, anz é dreiaktige Operette „Das Modell“; und es sei gleih vorausgeschickt, daß diejelbe bei der vortrefflihen Aufführung, die ihr zu theil wurde,

einen starken Erfolg erzielte. Das Werk, zu dem Victor Léon und Ludwig Held den Text schrieben, fand sich unvollendet im Nachlaß des Komponisten vor und wurde dur Wiener Musiker, die der Theaterzettel niht nennt, seinem Wesen entsprehend und unter Zuhilfenahme bereits vorhandener Kompositionen ergänzt; so ist im leßten Akt ein einschmeihelnder Walzer Sullivan's als wirkungsvolle Gesangéeinlage verwendet. Die Handlung beweat sih um die Eifer- süchteleien des Zeitungskolporteurs Niccolo und seiner Braut, der hübschen Wäscherin Colletta, welche leßtere einem Maler als Modell gedient hat, sowie um die Liebe eines alternden Wurstfabrikanten u einer reihen Wittwe und giebt zu mancher lustigen Scene Anlaß. Die gefälligen Gesangseinlagen und die wiyigen Kuplets,

_ Sd u: man beide e

welche in jedem Akt stiemisde Verlangen des zahlrei olt. Ganzen „wie im

vorfinden, wurden gestern auf Publikums meist wieder-

inzelnen höchsten Lobes werth. Ein so vortreffliches Operetten-Ensemble hat man in Berlin {on seit geraumer Zeit weder gesehen noch vor allem Jes, Ganz besonders verdienen die Leistungen der Herren Spielmann und Steinberger sowie der rimadonna Frau Kopaczy-Karczag in Bezug auf Gesang, Vortrag und piel gerühmt zu werden. er auch alle übrigen Mitwirkenden trugen das Jhrige zu dem unbestrittenen Erfolge bei. Neues Theater.

Am Sonnabend fand die erste Vorstellung der „Budapester Operetten- und Ballet-Gesellschaft“ ftatt, welche zwei ein- aktige Ausstattungsoperetten, verfaßt von Karl Somosfy und von Wilhelm Rosenzweig mit Musik versehen, zur Aufführung brachte. Die Titel derselben lauten: „Das Frauenbataillon“ und «Damenduell*; in beiden ist der Ausstattung und dem Ballet der weiteste Spielraum gelassen. Einer ernsteren künstlerischen 1 erke nicht unterziehen. Wer einige Stunden gefälliger Musik, hübschen Tänzen und Gesängen ver- bringen will, wird den Besuh nicht bereuen. Unter den Darstellern zeichneten si die Herren Nück und Werner, als Sängerin Fräulein Reichsberg, unter den Tänzerinnen die Damen Rosine und Malwine Sorma aus und ernteten reihen Beifall.

: Theater Alt-Berlin.

Die am Sonnabend im Theater Alt-Berlin des Ausstellungsparks aufgeführte neuberliner Posse mit Gesang in drei Aktien „Fiddidke und Sohn" von Julius Keller und Louis Herrmann fand eine freundlihe Aufnahme, die allerdings mehr den Couplets als dem Stück selbst zu danken war. Die Autoren spekulieren au hier, be- sonders in den beiden leßten Akten, mit ibren oft recht weit hergeholten, grobkörnigen ELEn und gewaltsam ein- gefügten Wigen auf einen rere 8 von derbem Geshmack und nicht zu hoher Bildungéstufe. Nah den üblichen Schablonen der Berliner Possen vine t, behandelt das Stü, dessen bewegende Kraft die Gewerbe-Ausstellung ist, das Thema ohne jeden dramatischen Kontrapunkt, ohne alle Gegenbewegungen in einem fo glatten Verlauf, wie die einfachsten, alltäglichen Geschichten zu ver- laufen pflegen. Fiddicke Vater, ein Mböbeltischler, dessen Geschäft immer gut gegangen war, ift ein erbitterter Gegner alles Neuen, au der Gewerbe: Ausstellun und verläßt sch{ließlich Berlin, als die Ausstellung zu stande kommt. Nach seiner Rüdkehr muß er indeß eiber, daß er auf der Ausstellung, auf welcher sein Sohn heimlih ausgestellt haite, einen Preis erhalten, was ihn mit der neuen Zeit versöhnt. Große, elektrisierende Wir- kungen vermag dieser Stoff nicht zu erzielen; aber die Einfügung einiger Couplets hatte zur Folge, daß der Beifall besonders nach dem zweiten und dritten Akt den Antheil des Publikums an der wenig spannenden Handlung kund gab und auc die Autoren mehrere Male hervorrief. Gespielt und gesungen wurde sehr flott und lebhaft; auf Einzelheiten der Darstellung einzugehen, müssen wir uns aber ver- sagen, da nicht einmal alle Hauptpersonen des Stücks auf dem Theaterzettel aufgeführt find. l

Im Königlihen Opernhause geht morgen als fechste Auf- führung des Richard Wagner - Cyclus „Tristan und Isolde“ unter Kapellmeister Dr. Muck’s Leitung in Scene. Die Isolde singt Frau Sucher, den Tristan der Großherzoglih badishe Kammersänger Herr Oberländer als Gast.

Im Neuen Königlihen Operntheater (Kroll) findet morgen eine Aufführung von Smetana's komisher Dper „Die ver- faufte Braut“ und des Ballets „Phantasien im Bremer Ratbskeller“ statt. Von Nachmittags 6 Uhr ab findet großes Militär-Konzert statt. Ain Donnerstag, den 25. d. M., eröffnet Herr Francesco D'Andrade als Figaro in Rossini's Oper „Der Barbier von Sevilla“ ein astspiel. Im Laufe der Woche findet die erste Aulführung der Oper „Das Heimchen am Herde“ von Karl Goldmark statt. Der Komponist ist bereits aus Wien hier eingetroffen. Mit der Einstudierung des Werks is Herr Kapellmeister Dr. Muck betraut. Die neuea Dekorationen sind von den Wiener Hof-Theatermalern Brioschi und Bukhart angefertigt.

Im Kön iglihen Schauspielhause wird morgen E. von Wildenbruh's Trauerspiel „Die Karolinger“ gegeben. Die Damen Poppe und Lindner sowie Herr Matkowsky treten darin auf.

Manuigfaltiges,

Auf dem Terrain der Berliner P Sun sind nunmehr die offiziellen Wegweiser fertiggestellt. Dieselben geben an, was für Gebäude, Ausfstellungsgegenstände, Restaurationen,

Die Aufführung war, wie {on oben erwähnt, sowohl im

Verkehr3wege der Besucher erreiht, wenn er in der a ] vir Link sud Ngedeutetey

e fortgeht. Diese neue Einrichtung machte es not

ein großer Theil ter alten Wegweiser, welhe von den ci

C ohne besonderes System und zum tyeil au chy Has im Pak aufgeftellt waren, entfernt wurde.

s

Gewerbe-Ausf\tellung zu baltenden Vorträge lautet: heute, Monta,. Dr. Marx Ohnefals - Richter (Adlershof) „Gewinnung und Va arbeitung von Kupfer und Eisen in der alten Welt während der vor, eschihtlihen und geshihtlihen Zeit und die daran sih knüpfendey Kulturen“ ; Pas: Dr. H. Potonié (Gr.-Lichterfelde) „Blatt und Blüthe“; Mittwoh: Professor J. Kohler (Berlin) „Einiges auz dem Rechtsleben unserer Kolonialvölker“ ; Donnerstag : Dr. R Neu, hauß (Berlin) „Die Photographie in natürlichen Farben“ ; Freitag: Dr. Martin Mendelsohn (Berlin) „Die häusliche Krankenpflege und ihre gn e Gestaltung“; Sonnabend: Professor Dr. Ottz Jaekel (Berl i „Die Entwickelung der Thierwelt,

Am Sor .nabend befanden sich unter den Besuchern der Aug, stellung 30 Schüler der ersten Klasse der landwirthshaftlihen ea zu Wurzen in Sachsen unter Führung von zwei

ehrern.

Die neuen Bestimmungen ‘der Eisenbahntarife für den Bz, such der Ausftellung durch gewerbliche Arbeiter werden beds nußbar gemacht. Zwanzig Arbeiter einer Spritfabrik in Magdeburg besuchten gestern die Ausstellung. Die Firma hatte ihnen Urlaub ertheilt und außerdem zu den Kosten des Ausflugs noch beigetragen. f? Die Deutsche Kolonial-Ausstellung e'hielt am Sonn: abend den Besuh des Statthalters in E othringen Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, früheren Präsidenten der Deutschen Kolonial.

esellshaft. Zu Ehren desselben führten die Neger auf dem freien Pla e vor dem Verwaltungsgebäude in der Sansibarstadt ihre attionaltänze auf. Anfangs dieser Woche treffen neun Bus, männer und sieben Hereros in der Ausstellung ein und werden ih in der Sansibarstadt, wo Hütten und Häuser zu ihrer Aufnahme bereit stehen, produzieren. Die in der Kolonial-Ausstellung vereinigten Völkertypen aus Afrika werden dadurch um zwei neue interessante BVolksstämme bereihert. Morgen findet in der Deutschen Kolonial, Auéstellung wieder ein Elitetag statt. Die Neger führen an diesem Tage ihre Fest- und Kriegstänze vor und veranstalten auf dem See die interessanten eigenartigen Kanu-Wettfahrten sowie andere Wasser, belustigungen. Die Gänge, Pläße und Blumenbeete werden am Abend buntfarbig illuminiert und auch das Konzertprogramm wird reihhaltiger als sonst sein.

Kiel, 21. Juni. Bei der vorgestrigen Regatta des Nord, deutschen Regatta-Vereins errang in der Klasse 1 die Yat „Meteor“ Seiner Majestät des Kaisers den ersten Preis und den Wanderpreis des Kaisers, den zweiten Preis die Yacht „Varuna* Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg-Lippe. In Klasse 11a erhielt „Hertha? den 1., „Elisabeth“ (Besißer Loesener - Hamburg) den 2. Preis; in Klasse 11b erhielt „Jsolde“ der Yachtgesellshaft des Kaiserlichen Yachtklubs den 1. Preis und den Wanderpreis Seiner Majestät des Kaisers, In Klasse 11la erhielt die Yacht „Kommodore“ Seiner Königlichen Hoheit des Grcßherzogs von Mecklenburg-Schwetin den 1,, „Urania“ den 2. Preis, in Klasse 111 b „Luna“ S Berthold Arons- Berlin) den 1. und den Ermunterungspreis Seiner Majestät des Kaisers, „Susanne" (Besißer Geheimer Regierungs-Rath Oyen-Wannsee) den 2., in Klasse 1Va „Witte“ den 1.,, „Rosa“ (Schlüsielburg- Hamburg) den 2., in Klasse 1Vb ,Krimhilde“ (Kirsten-Hamburg) den Kommodore- Preis, „Sussy“ den 2., „Lady Nancy“ den 3. Preis; in Klasse Va errang „Swanhild“ (Pichel-Hamburg) den 1., „Gudrude“ (Besiger Seine König- lihe Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen) den 2., in Klasse Vb ,Leif“ den 1.,, „Katharine* den 2., „Perle“ (Besiger von Noeder-Potsdam) den3,, in Klasse VI „Bussard“ den1., „Luo* den 2., „Lita“ (Besißer von Mendels- sohn-Potsdam) den 3. Preis. An der heutigen Segelregatta, welche bei starkem Südwestwind stattfand, nahmeu 30 Yachten in vier Klassen theil. Die großen Yachten, darunter S. M. Yacht „Meteor“, \tarteten niht. Seine Majestät der Kaiser begleitete die Fahrt mit Lord Lonsdale auf dessen Dampfyacht „Evangeline*. Jhre Majestät die Kaiserin, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich und die Prinzen-Söhne Ihrer Majestäten fuhren auf der Yacht „Espérance“ Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrih zur Beobachtung der Regatta in See. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heirrich \teuerte persönlih seine Yacht „Gudrude“, welche den ersten Preis errang. Um 3 Uhr kehrten „Evangeline“ und „Espórance“ in den Hafen e Die Hamburger Yacht „Pollux“ kenterte, die Besaßung wurde gerettet.

enr

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersien Beilage.)

g E L L L S

Wetterb 8

iht vom 22. Juni, r Morgens.

e L“ et

1

R E ———

haus. 161.

Stationen. Wind, Wagner.

Anfang 7 Uhr.

Bar. auf 0Gr. u. d. Meeres\y red. in Millim.

Die 3 Akten von

765 04 halb bed. | 12 2Megen 10 bede? | 183 balb bed. | 16 2\bevedt | 14 bede | 14

Belmullet . . Aberdeen 766 Ghristiansund | 759 Kopenhagen . -| 755 Stodholm . | 750 paranda . TOO oBtau . , ch 758 Corf,Queens- R s 768 Cherbourg . | 769 E 1 766 5\twwolkenlos | 15 Wi 760 5wolfkg | 14 | Max Grube. mburg .. | 761 | wolkig!) | 13 Mi winemünde | 760 halb bed. | 14 Neufahrwasser| 758 9 wolkig?) 10 Memel .…. | 756 bedeckt) | 15 e] 108 ill|wolfenlos | 15 Het: ¿l 104 halb bed, 18 Karlsruhe . . | 767 [E Wiesbaden . | 766 3wolfig | 16 München . , | 768 bedeckt 14 Chemniy .. | 764 2\wolla | 12 Merlin: « » »| 002 4heite1 4) 14 Wien .... | 764 3ibededt | 16 Breslau. . . | 764 4\Negen [48 Ie M 1 0OC 3'halb bed Nizza 54 406 still[wolkig 21 1) Gestern Negen. *?) Gestein Gewitter und Regen. *) Böig und regnerish., #4) Gestern Regen.

Uebersicht der Witterung.

Ein Hochdruckgebiet überdeckt die Britischen Inseln und Mei, während der Luftdruck über Mittel- \chweden am niedrigsten ist. Dewmentsprehend wehen über der Nordsee nordwoestlihe, über Norddeutschland westliche Winde, welche in starken Böen auftreten, In Deutschland is das Wetter kühl und veränderlich, vielfa is Regen gefallen, ain meisten, 24 mm, zu

mburg ; an der ostpreußischen Küste sowie auf

lgoland fanden gestern Gewitter statt. Fortdauer der fühlen, veränderlihen Witterung wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

Emil Graeb.

| | Steinmann. 3[halb bed. | 16

Große Oper Rüfer.

Genrebild in

Anfang s Uhr.

74 Uhr.

üönigliche Schauspiele. Dienstag: Opern- Vorstellung. VI. Tristan und Jsolde in 3 Akten von Dirigent :

Neues Opern-Theater (Kroll). verkaufte h Friedri Smetana. K. Sabina, deuts In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teylaff. Dirigent: Professor Kleffel. Phantasien im Bremer Nathskeller. Phantastishes Tanzbild, frei nah Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Anfang 7# Ukr. Schauspielhaus. wolkenlos | 16 Cnger. Trauerspiel in 5 Akten -von Ernst von denbruch. In Scene geseyt vom Ober-Regifseur Anfang 74 Uhr. ttwoch : %verudaus, 162, Vorstellung. Ingo. in Text nach Gustav Freytag's „Die Abnen“" (1. Abtheilung) von Martha Friedemann. von Emil Graeb. Anfang 74 Uhr. Neues Opern-Tbeater (Kroll). Hänsel und Gretel, vof® Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Lal Wette. Die Puppenfee, Pantomimisches Ballet- Divertissement von Yahtetter und Gaul. von Joseph Bayer. In & meister Emil Graeb, Anfana 74 Uhr. Schavsptielhaus. 170. Vorstellung. Die Komödie “Tg | der Irrungen. William Shakespeare. von Karl von Holtei. 1 Aufzug von Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater, Dienstag: Die Weber, Mittwoch: Das Lumpengesiudel.

Donnerstag: Die Stüyeun der Gesellschaft. Berliner Theater. Dienstag: Fauft. Anfang

Mittwoch: König Heinrich. Donnerstag: König Heiurich,

Theater. Lessing - Theater. Ed. Steinberger a. G. Wagner - Cyclus. ichard Kapellmeister Dr. Mud.

118. Vorstellung. Komische Oper in Text von von Max Kalbeck, Tanz von

Franz von Suppé.

Residenz - Theater. Lautenburg. Remplaçant.) Schwank William Busna

Braut.

Musikdirektor des Labiche, von Fr. Lichterfeld.

Die Karo-

Dirigent :

169. Vorstellung. Erlauben Sie, Madame!

Akten. Musik von Philipp Ballet

119. Vorstellung. Märchenspiel in 3 Bildern

7 Uhr. JFllumination des Parks.

Neues Theater. Dienstag:

Musik n Scene geseßt vom Ballet-

Lustspiel in 3 Aufzügen von Für die Bühne etngerichtet Die Dienstboten. Roderih Benedix.

Somossy. Vorher :

j Mittwoh und folgende

Julius Frihsche. Komische Operette in 3

von Johann Strauß. Mittwoch: Die Fledermaus,

Anfang 7#

Dienttag: Operetten-Ensemble mit Julie Kopaczy-Karczag und Das Modell. Operette in 3 Aufzügen von Léon und Held. Musik von Anfang 7F Uhr.

Mittrooh und folgende Tage: Das Modell.

Direktion : Dienstag: Der M RESLT Ns, (Le in und Georges Duval. von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie, Madame ! Lustspiel in 1 Akt nah dem Grana Gen Anfang 7# Ubr. Mittwoch: Der Stellvertreter.

Friedrich-Wilhelmstädtischer Konzert-Park. Ghaufseestraße 25—26,

Direktion : Julius Frißsche.

Dienstag: Der schlafende Fakir,

Gesang und Ballet in 1 Aft von Leo Herzberg. Anfang des Konzerts 6 Uhr. Anfan

Bei einbrechender Dunkelh

Schiffbauertamm 43. / d. (

Gastspiel der Budapester deutschen Operetten- und Ballet-Gesellschaft. duell. Ausítattungs-Singsviel in 1 Aft von Carl Musik von Wilhelm Rolenea, m der Hagen (Garz). Hr. Negierungs- und orft Das Franuenbataillon. P ;

Singspiel in 1 Akt von Carl Somossy. von Wilhelm Rofenzweig. Anfang 74 Uhr. Die Aufführungen finden in Euer Sprache statt. age: Buktapester deutshen Operetten-Gesellschaft. Damenduell, Vorher: Das Frauenbataillon.

Theater Unter den Linden. Direktion: Dienpas! Dic

ften von Halévy, bearbeitet von Haffner und Genée. Musik

Adolph Ernst-Theater. ODienttag: Char- ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Brander Thomas. Repertoirestück des Globe-Theaters ia London. In Scene geseßzt von Adolph Ernft, Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Bajazz!.

arodistishe Posse mit Gesang in 1 Akt vor

d. Jacobson und Benno Jacobson, Musik vos F. Roth. Anfang 8 Uhr. f

Mittwoch: Charlcey’s Tante. Vorher: Dit Bajazzi.

Ferenczy-

Sigmund

Mon «V O E E O Deutsch O A SRIIEZ T VER E B B E A A E O CBER Lt Cart

Familien-Nachrichten.

Verl obt: Frl Editha von Brünneck mit Hrn. Prem.-Lieut. Hilmar Frhrn. von Seherr-Thoß (Bekllshwiyß —Dt. Eylau). Fr. Martha Posselt, geb. Hühnermann, mit Hrn. Hauptmann Pfaffe- rott (Magdeburg). Fr. Amelie Eckels, geb. von Hundelshausen, mit Hrn. Hauptmann Arthur von Gers (Sisenach). j

Vereheliht: Hr. Pfarrer Otto Bock mit Frl. Bertha Giesebrecht (Stettin). Hr. Assistenz Arzt Dr, Emil Mette mit Frl. Else Herbert (Danzig). i

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Moriy von Oppen feld (Reinfeld). Hrn. Hauptmann Scabe (Gagring), Hrn. Rechtsanwalt von Schimmel- ennig (Bartenstein Ostpr.). Hr. Pastor Klippel

Wederau). «Eine Tochter: Hrn. Majo Hans von Arnim (Potsdam). Hrn. Hauptman" Oscar Zanke (Osnabrück).

Gestorben: Verw. Fr. Anna von Quast, geb, bo"

Borher :

Posse mit

der Vorstellung eit: Feenhaste

Das Damen-

Georg Christian Mehlburger (Cassel). Hr. Ober-Zeremonienmeister von der Lühe (Sw rin), Hr. Oberförster a. D. Paul Loren (Liegnitz).

usstattungê- Musik Nat

Gastspiel der Das

——————

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroit in Berlin. Fledermaus, Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

eilhac und

Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32

Uhr, Sieben Beilagen

enprogramm der im Chemiegebäude der Betiliner

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verl

(einschließlich Börsen-Beilage). (11

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 147.

Berlin, Montag, den 22. Juni

1896.

S RIRIAILR R E E E O I D G O SO R S T ERSDZTTE E S E E M E ZTATS S N E S E

Deutscher Reichstag. 110. Sigung vom 20. Juni 1896, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sizung vor Eintritt in die Tages- ordnung wurde in der Nummer d. Bl. vom Sonnabend berichtet.

Die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesezbuchs vird fortgeseßt bei den 88 130 und 134.

8 130 lautet: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein geseßz- liches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nmcht aus dem Geseh ein Anderes ergiebt.“

134 lautet nach dem Beschlusse der Kommission: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Nichtig is} insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sih oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvortheile versprehen oder gewähren läßt, welhe den Werth der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nah die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen.“

Der zweite Absay ist von der Kommission hinzugefügt

worden.

Abg. Haußmann (d. Volksp.) beantragt, den zweiten Absag des § 134 zu streichen.

Die Sozialdemokraten beantragen, den § 130 zu fassen : „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die Geseze verstößt, ist gts E und § 134 zu fassen: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die ues Sitten oder gegen die öffentlihe Ordnung verstößt, ist nichtig.“

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Antrag geht auf eine frühere Fassung der §§ 130 und 134, R von der vorbereitenden Koms- mission festgeiteüt waren, zurück. Der Ausdruck „Verstoß gegen die guten Sitten“ i} etwas sehr Subjektives und Unbestimmtes, unbe- \timmter als ein Verstoß gegen die öffentlihe Ordnung. Die Wucher- geschäfte verstoßen gegen die öôffentlihe Ordnung, aber die Gerichte Then früher, vor dem Wuhergeseß, niht angenommen, daß sie gegen die guten Sitten verstoßen; sie haben die Klagen daraus vielfach zu- gelassen. Die persönliche G ist verfassungsmäßig gewährleistet, aber troßdem läßt es die Judikatur zu, daß ad Grund der Gesinde- ordnung das Gesinde Willen in den Dienst, den es veclassen hat, zurückgeführt wird. Wenn ein Rechts- geshäft, das gegen. die öffentliche Ordnung verstößt, nichtig ist, so muß jede Verleßung dec persönlihen Freiheit, als durch die öôffentlihe Ordnung gewährleistet, nichtig sein. Die Kon- kurrenzklausel und ähnliche Dinge kämen hier ebenfalls in Frage. Die Nichter sind mit wenigen oder gar keinen Autnahmen aus den besigenden Klassen hervorgegangen und haben deren Interessen im Auge. Der Begriff der öffentlihen Ordnung ist klar und bestimmt. Sollte aber ein Richter erklären, die Koalitionsfreiheit, die persönlihe Freiheit ehóôre niht zur öffentlihen Ordnung, so würde das nur eine Be- Hitigung dafür fein, daß Sie die öffentlihe Ordnung nur so weit an- erkennen, als sie der Ausbeutung der Arbeiter dient.

E A (d. Volksp.) befürwortet die Streichung des zweiten Absatzes des § 134, weil aus der zivilrechtlihen Definition des Wuchers die Gewohnheits- oder Gewerbsmäßigkeit herausgelafsen sei. Jedes Geschäft, das für den einen Kontrahenten vortheilhaft sei, werde vom Gegenkontrahenten als Wucher bezeihnet und dadur zur Nichtigkeit geführt. Redner fragt die Regierungen, ob der Verzicht auf die Einrede aus diesem Paragraphen zulässig fein solle.

Abg. Gröber (Zentr.): Herr Stadthagen sprah von der öffent- lihen Ordnung, ih dachte, er sprah von der geseylihen Ordnung ; es stellte sih aber heraus, daß er von einer über allen Gefeßzen {weben- den Ordnung sprach, die man erst ableiten muß. Darin liegt die Gefahr seines Antrags. Nichtig sein soll ein Rechtsgeshäft, rwoelches egen ein Geseh verstößt, und im Sinne des Bürgerlichen Geseßbuchs find alle Rehtenormen unter Gesey zu verstehen, niht bloß die ge- \hriebenen Gesetze, sondern auch das Gewohnheitsreht. Außerdem sollen Rechtégeschäfte nichtig sein, die gegen die guten Sitten ver- stoßen, auch wenn sie sich noch innerhalb der Nehtéordnung halten. Redner erklärt sh gegen den Antrag Haußmann; seine Annahme würde ohne Aufrechterhaltung des Wuchergefetes geradezu ein Privi- legium für die Wucherer bedeuten.

Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) erklärt ih gegen den Antrag Stadthagen, aber für den Antrag Haußmann.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Ich bin ebenfalls für den An- trag er I nah Abs. 2 des § 134 würde ein Nichter, dem der Vortheil bei einem Geschäft als unverhältnißmäßig erscheint, das Geschäft für nichtig erklären können, weil er von den wirthschaft- lihen Dingen keine Kenntniß hat, namentlih auch bei folchen Ge- \{häftcn, bei denen ein pretium affoctionis in Betracht kommt. Ich meine, taß auch die Negieruyg zu dieser Frage Stellung n: hmen sollte. Gegen den Antrag der Sozialdemokraten erklärt sich Redner, weil derselbe leiht eine Ruthe für die Sozialdemokratie selbst werden fönnte wegen der Unklarheit des Begriffs der öffentlichen

rdnung.

Badischer Geheimer Rath, Professor Dr. Gebhard: Meine

erren, was den § 134 Abs. 2 anbelangt, so mag es fraglich er- einen, ob man nicht zu dem Resultate, welches er an die Hand eet, im wesentlihen auch dann fommen müßte, wenn die Vor- rift im Geseßbuch fehlen würde. Man könnte in folgender Weise argumentieren: Handelt es sich um einen wucherlihen Thatbestand, der vom Wuchergeseß mit Strafe bedroht ist, fo liegt ein gegen ein gesezlihes Verbot verstoßendes Rechtsgeschäft vor; daraus ergiebt sich die Nichtigkeit. Handelt es sih dagegen um einen wucherlichen Thatbestand, welher vom Wuchergeseß niht mit Strafe bedroht ist, so wird der Richter zu prüfen haben, ob nicht das bezügliche Ge- {äft immerhin dn die guten Sitten verstößt. Ist das

wider seinen

leßtere der Fall, so ergiebt \sih aus § 134 Abs. 1 gleichfalls die Nichtigkeit des NRechtsgeschäfts. Die Reichstagskommission ließ ch dieser Sachlage gegenüber von der Erwägung leiten, daß es sich um eine sehr wichtige Bestimmung handele, die in großem Umfang auf das zivilrechtliche Gebiet einwirke, daß auch Zweifel vermieden werden, wenn ausdrücklih ausgesprohen werde, daß diejenigen Rechts- geschäfte, welche einen wucverlihen Thatbestand bilden, nichtig sind, und daß es nA aus diesen Gründen entschieden empfehle, die in Rede stehende arge aufzunchmen. Es läßt sich nicht verkennen, daß diese für die Aufaahme der Bestimmung geltend gemachten Gründe eahtung verdienen. Wenn das Bedenken geäußert ist, daß die Fassung des Absatzes 2 eine zu weite set, daß sie nöthigen könnte, zus da Nichtigkeit anzunehmen, wo der Nichter an si einen Versto gegen die guten Sitten nicht Muees würde, so darf darauf hin- elen werden, daß sich der Thatbestand, wie er in Abs. 2 des

134 festgestellt ist, von denjenigen Bestimmungen, die wir in den Wuergeseßen haben, nur dadurch unterscheidet, daß guf das bezüg id der Strafbarkeit des Sahwuchers in Betracht mmende Moment der Gewerbsmäßigkeit oder Gewohnheitsmäßigkeit ht abgehoben ist. I iederhole: die Gründe, welche die Neichs- agsfommission dazu geführt haben, die Bestimmung auszunebinen, nd beachtenöwerth ; sie sind es auh dann, wenn man der Ansicht ift, ß die Nechtsanwendung mit den allgemeinen Grundsäßen aus- kommen könnte, Was die Frage über die Statthaftigkeit oder Unstatt-

haftigkeit eines Verzichts auf die Geltendmahung der Nichtigkeit des wucherlihen Geschäfts anbelangt, und über die Tragweite der Vor- chrift, so hat der Herr Abg. Gröber das Erforderliche bereits aus- geführt. Es ist außer Zweifel, daß nicht verzichtet werden kann auf die Geltendmachung der Nichtigkeit eines wucherlihen Geschäfts, und daß die Vorschrift sich auf das gesammte Rehtsgebiet erstreckt, daß fie also auch auf die dem Handelsreht angehörenden Geschäfte An- wendung zu finden hat.

Abg. Dr. von Dziembowski (Pole) spricht für [die Aufrecht- erhaltung der Kommissionsbeschlüsse.

Abg. Haußmann weist nochmals darauf hin, daß bei Bei- behaltung des . zweiten Absatzes des § 134 jedes gewagte Geschäft, wenn es gewinnreih sei, wegen Nichtigkeit angefohten werden könne.

Abg. Stadthagen warnt vor der Streichung des zweiten Ab- fa es. Die Sozialdemokraten hätten für die Wucherbestimmungen gestimmt, weil sie hofften, daß dadurch die Ausbeutung der Arbeiter auch verhindert werden könnte. Diese Ausbeutung der Arbeiter treffe der Absay 2; deshalb seien auch die Konservativen gegen den Absay 2. Der Richter erhalte hierdurh Gelegenheit, eine wucherishe Ausbeutung der Arbeiter zu verhindern.

Nachdem die Abgg. Gröber, Dr. von Buchka und Haußmann nochmals ihren Standpunkt O haben, schließt die Debatte. Jn der Abstimmung, bei welcher 140 Ab- geordnete im Saale anwesend sind, werden alle Anträge ab- gelehnt und die §8 130 und 134 unverändert angenommen.

Es folgt das zweite Buch: Schuldverhältnisse (S8 235—837 ).

8 318 lautet:

„Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Zygeil obliegende Leistung infolge eines Umstandes, den der andere Theil zu vertreten hat, unmögli, so behält er den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muß sih jedoch dasjenige anrehnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt.“

Die Sozialdemokraten beantragen, den ganzen leßten Saß zu streichen oder wenigstens die fünf lezten Worte: „oder zu erwerben böswillig unterläßt“.

Die Abgg. Frohme (Soz.) und Lenzmann (fr. Vp.) empfehlen den Antrag, weil die Bestimmung leiht mißbräuchlih gegen die Arbeiter angewendet werden könnte.

Die Abgg. Dr. Bachem Ber Dr. von Cuny (nl.) treten für die Vorlage ein, die der Geheime Ober-Regierungs- Nath im Reichs-Justizamt Struckmann als eine Besserung im Interesse des Arbeiters gegenüber dem jeßigen Rechts- zustand bezeichnet.

A wird unverändert genehmigt.

en § 487, welcher lautet: „Ein allgemeines Versprechen, durh welches der Verkäufer die Gewährleistung wegen aller Fehler übernimmt, ist im Zweifel nur auf die Hauptmängel zu beziehen“, hat die Kommission gestrichen.

Abg. Hauß mann beantragt die Wiederherstellung des Paragraphen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Im Abschnitt über das Mieth srecht enthält § 546 die Bestimmung, daß der Vermether ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethsverhältniß kündigen kann, wenn ungeachtet einer Abmachung des Vermiethers der Miether einen vertragswidrigen Gebrauch der Sache fortseßt.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, vor „vertragswidrig“ das Wort „erheblich" einzuschalten, weil die Berliner Miethsverträge durch ihre Hausordnung den Miether alles Rechts entkleideten. E Verleßung der Hausordnung würde eine Vertragswidrigkeit edeuten.

Abg. Gröber (Zentr.) empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen, vorbehaltlich ciner redaktionellen Aenderung in dritter Rie

Geheimer Ober-Negierungs-Rath Struckmann erklärt ch ebenfalls für den Antrag vorbehaltlih einer besseren Fassung.

Abg. Dr. von Benr.igsen (nl.): Vorbehaltlih einer besseren Gafsung in dritter Lesung werden au meine Freunde für den Antrag

immen.

S 546 wird nah dem Antrage der Sozialdemokraten an-

genommen.

Die §8 552 bis 556 betreffen das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers. Die Sozialdemokraten beantragen, diese Vorschriften vollständig zu

streichen. j

Abg. Frohme (Soz.): Es ist unbegreiflich, wie man bei Schaffung des Bürgerlichen Geseßbuchs dieses gehässige Privilegium des Vermiethers hat aufrecht erhalten können. Nicht bloß die Sozial- demokraten, sondern Mitglieder aller anderen Parteien wünschen feine Beseitigung. Daß infolge dessen die Wohnungspreise in die Höhe geshraubt werden sollten, ist ein leeres Gerede der Vermiether. Auch dem Aerwsten muß ein Minimum von Existenzmitteln gewährt werden, und einige Staaten der Nordamerikanishen Union haben dieses Minimum weit über das Maximum des Arbeitsverdienstes eines deutschen Arbeiters ausgedehnt. Es ist geradezu gegen das Menschen- thum, daß der Vermiether dem Miether seine ganze Habe zurück- halten darf; in Hamburg darf der Hauswirth dem Miether sogar das Hemd vom Leibe ziehen. _Das Retentionsrecht \chroebt wie ein rothes Gespenst über dem Miether und nöt jigt ihn zu den rößten Anstrengungen und Entbehrungen. Nur der Vermiether hat fo weitgehende Nehte und er macht davon rücksihtslos Gebrauch, unbekümmert darum, ob der Arbeiter mit Weib und Kind auf der Straße liegt. Mit diesem Faustpfandreht verbindet sich das reine Raubsystem. Der häusliche Besißstand eines Arbeiters repräsentirt einen so minimalen Werth, daß bei einer Versteigerung kaum die Gebühren für den Gerichtsvollzieher herauskommen. Der Vermiether furt nihts dabei, aber der arme Teufel von Arbeiter is das 0s, was für ihn und seine Familie einen erheblihen Gebrauhswerth hat. Soll dieser Zustand noch länger aufrecht erhalten werden? Ich bitte Sie, unseren Antrag anzunehmen. j

Abg. Gröber: Das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrahten Sachen wird fih prinzipiell {wer regeln lassen. Die bisherigen praktishen Erfahrungen, die uns aus den Kreisen der Handwerker mitgetheilt sind, aôtbigen uns, das Pfandreht nicht ganz zu beseitigen. Es sind in dieser Richtung auch in der Kom- mission, speziell aus den Erfahrungen aus VOEE so viele Detail- schilderungen gegeben; daß wir weiter zu gehen als die Regierungs- ase uns nicht entschließen konnten. Diese bildet einen ganz erheblihen Fortschritt. Das Pfandrecht ist beshränkt auf die Sachen des Miethers und nit ausgedehnt auf die Sachen der Angehörigen ; es ist beshränkt auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterworfen nd, und wir haben die Aussicht, daß bei der Revision der Zivil- prozeßordnung der Kreis der der Pfändung niht unterworfenen Bgetaare erhebli erweitert und damit das Pfandrecht des Ver- miethers verringert wird. Würde man das Pfandreht ganz be- seitigen, so würde nur gegen Vorausbezahlung vermiethet werden (Zuruf: Geschieht ja jeßt [hon 1), oder man würde den Vermiether zwingen, bei der ersten Nichtzahlung des Miethszinses von seinem

Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. i eine Sicherheit hat, wartet er noch hiermit. Ich bitte, den Vorschlag Kommission anzunehmen, er enthält den rihtigen Mittelweg.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Da der Herr Abg. Gröber auf Erklärungen Bezug genommen hat, die von seiten der Regierung in der Kom- mission abgegeben worden sind, betreffend die Revision der Zivil- prozeßordnung, so, nehme ich gern Veranlassung, hiermit zu bestätigen, daß seine desfallsigen Ausführungen zutreffend sind. Es liegt aller- dings in der Absicht der Reichêverwaltung, den Kreis der der Pfändung unterworfenen Gegenstände, so wie er in der Zivilprozeß- ordnung bestimmt ift, einzushränken, in Rücksicht namentlich au auf die Verhältnisse der Miether. Die Arbeiten an der Revision des Prozeßrehts sind bereits vorgeschritten, und wir können nur wünschen, daß Sie uns durch die Feststellung der Grundlage, die in dem Bürgerlichen Geseßbuh gegeben wird, die Möglichkeit ge- währen, baldigst mit einem Revisionsentwurf an den Reichstag heran- zutreten. (Bravo!)

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Antrag bedeutet eine Ein- shränfung des freien Vertragsrehts, die absolut nothwendig ist, wenn die Nechte des Miethers, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch festsett, aufrecht erhalten werden sollen. Denn was bedeutet das Miethsret, wenn die Verträge der Hausbesißer sih einfah darüber hinwegseßzen? Selbst die kleinste Verleyung der Hausordnung wird mit Exmission bestraft und der Miether wird noch haftbar gemacht für die Miethe der ganzen Vertragsdauer. Es e allerdings vershiedene Formulare der Miethsverträge. Im Westen werden folhe Verträge mit der Hausordnung allerdings niht verwendet ; aber in den Arbeitervierteln werden die allershärfsten Verträge angewendet; die Arbeiter ms sih wegen ihrer wirthschaftlichen Abhängigkeit diesen scharfen Be- stimmungen unterwerfen. Sollte Ihnen mein Antrag zu weit gehend erscheinen, so stimmen Sie ihm doch in der zweiten Lesung zu und machen in der dritten Lesung Ausnahmen!

bg. Dr. von Dziembowski glaubt, daß die Mißstände welche beständen, durh § 22a shon getroffen werden könnten, wona die Ausübung eines Rechts unzulässig sei, wenn sie nur den Zweck haben könne, einem Anderen Schaden zuzufügen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Jm Z 589 befindet sih die Vorschrift, daß dem Pächter das Kündigungsreht des § 542 Abs. 1 nämlich wegen verweigerter Unterpaht nicht zusteht.

Abg. Stadthagen beantragt die Streichung dieser Bestimmung im Interesse der Pächter.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Berathung der Titel 6 und 7: Dienstvertrag und Werkvertrag, wird auggeiene.

Nach § 643b soll ein verhältnißmäßig hoher Makler- grn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines

ienstvertrags oder für die N eines folhen Ver- herabgeseßt werden können.

s Vorschrift ganz allgemein auf die Agenten ange-

trags auf einen angemessenen Betra

Abg. Dr. von Dziembowsfki wi gemacht wissen, sodaß sie namentlih au wendet werde.

Abg. Dr. von Buchka widerspricht dem Antrag.

Der Antrag wird abgelehnt.

In dem Titel 5: „Unerlaubte Handlungen“ bean- tragen die Sozialdemokraten als § 807a einzuschalten:

„Ein Vertrag, der die Schadenersaßpfliht aufhebt oder einschränkt,

die aus der Verlegung oder Beschädigung des Lebens, des

Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der Arbeitskraft, der Ehre

oder der Sittlichkeit oder aus der Verleßung eines den Sqhußtz eines

Anderen bezweckenden Wesehes folgt, ist nichtig.“

Abg. Stadthagen empfiehlt den Antrag, Abg. Lenzmann ausspricht.

Der Antrag wird abgelehnt.

__ Die Bestimmungen über den Erjaÿ des Wildschadens (S8 819 und 819a) und die Schadensersaßpfliht der Beamten (S 823) werden Ee

Das dritte Buh: „Sachenreht“ (S8 838 bis 1279) wird ohne erhebliche Debatte unverändert genehmigt.

Der Präsident schlägt vor, am Montag neben der dritten Lesung des An léibetatchts bezüglih des Nach- trags-Etats die Fortsezung der zweiten Berathung des Bürgerlichen Geseß buchs und die Gesammtabstimmung über die Novelle zur Gewerbeordnung vorzunehmen.

Abg. Dr. Vielhaben beantragt, die Abstimmung über die Ge- werbeordnungsnovelle als zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu segen, und kündigt an, daß er bei jeder Gelegenheit die Aus- zählung des Hauses beantragen werde, wenn niht vorher die Novelle zur Abstimmung gelange.

Abg. Dr. B Sem: Ich möchte den Grund wissen, weshalb der Vorredner die Abstimmung über die Novelle vor der zweiten Be- rathung des Bürgerlichen Gesegbuchs vorgenommen wissen will.

Abg. Gröber: Der Präsident hat mit Zustimmung des Hauses die Tagesordnung bereits festgeseßt. Der Abg. Vielhaben kommt also zu spät.

Abg. Vielhaben: Wenn das Bürgerlihe Gesetzbuch erft ver- abschiedet ist, wird für die Novelle kein beshlußfähiges Haus mehr vorhanden sein.

Abg. Dr. Ba hem: Es steht nur die zweite Lesung auf der Tagesordnung; vor der dritten kann ja die Abstimmung vor- genommen werden.

Abg. Dr. Vielhaben: Je weiter wir vom Hohsommer entfernt find, desto leihter wird es möglich sein, in beshlußfähiger Anzahl ab- zustimmen, sonst ist es garniht mehr mögli.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reform-P.): Der Präsident hat noch nicht gesagt, daß die Tagesordnung sene:

_Abg. Dr. Bachem: Das ganze Haus wird diefe Worte des Präsidenten gehört haben. J blie e mich dem Wunsche an, pas wir in der nächsten Woche beschlußfähig sind, und ih hoffe, auch die Reform- Partei bis zum leyten Tage der Session ununterbrochen vollzählig am Playe ift.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Diesen Wunsh wird unsere Partei wahrscheinlich nicht erfüllen; wir haben {on vor Wochen erklärt, daß wir die Durchpeitshung des Bürgerlichen Ge bus geraden für ein nationales Unglück halten, wir können halb auf unsere Mitglieder keinen Zwang ausüben.

Abg. Dr. Bachem: Von Durch citjung ist keine Rede. Kann man sich eine ruhigere, sahlihere Verhandlung denken als gestern und heute? Keinem is das Wort abgeschnitten worden.

Der Antrag Vielhaben wird gegen die Stimmen der E ab

elehnt. Pots: Guagiian Gieibut deamtchlams E E

gegen den fi

ch C eg ber die Gewerbeordnungsnove

Wenn er nur ein germ ;