1896 / 148 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

111. Sißung vom 22. Juni 1896, 12 Uhr. Ueber den Ae der Sißung wurde in der gestrigen

“Nummer d. Bl. i nfangsberiht erwähnte Erklärung des

Die in dem Staatssekretärs des Reihs-Schazamts Dr. Grafen von

Posadowsky-Wehner hatte folgenden Wortlaut: Ich habe die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu § 3, welcher auf einem Antrag des Herrn Abg. von Leipziger und Ge- nossen beruht, vorbehalten; ich kann jeßt erklären, daß die ver- bündeten Regierungen in ihrer Mehrheit mit dem beantragten § 3 einverstanden sind, weil damit einer geseßlihen Regelung des Finanz- wesens des Reichs nicht vorgegriffen wird und der Antrag dasselbe Ziel anstrebt, welches au die verbündeten Regierungen verfolgen : der weiteren Vergrößerung der Schulden des Reichs nach Möglichkeit vorzubeugen. j Lei I h ierauf wird die zweite Berathung des Bürgerlichen Ges Sts fortgesebt, und zwar bei Titel 6 des A Buches: L zu welhem ein Antrag von L Sud demokratisher Seite vorliegt (\. die gestrige Nummer d. Bl.).

Nach der begründenden Rede des Abg. Stadthagen

Soz.) nimmt das Wort der ( ino Ober-Regierung®-Rath im Reichs-Justizamt Stru ck-

mann: Durch die Gleichstellung der körperlichen und der geistigen Arbeit it dem sozialen Zuge der Zeit Rehnung getragen worden; auch eine Reibe ganz anderer Vorschriften sind gerade für die Arbeiterkreife günstig. Bei dem weiten Rahmen des Entwurfs war es natürlich, daß man verhältnißmäßig nur (e Bestimmungen über den Dienst- vertrag aufnehmen konnte; ihre Ergänzung finden fie aber in den Vor- schriften des allgemeinen Theils des Entwurfs, des Obligationen- rechts und im Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Dienstverhältnisse besonderer Art mußten der Spezialgeseßgebung überlassen werden ; deshalb find A worden das Gesindereht, welches der Landesgefetgebung Ü erlassen bleibt, ferner das Bergrecht, die Regelung der Verhältnisse der Handlungsgehilfen und der Verhältnisse der Schiffer, welche legen dur die Seemannsordnung und das Gesetz über die Binnenschiffahrt geregelt sind. Der azialdemotrailscke Antrag will die Vorschriften über die er Lans auf die Ver- hältnisse des Gesindes übertragen wissen. Diese Gleichstellung hat lehr erheblihe Bedenken; sie würde die Folge haben, daß die Polizei ih in weiterem Umfang in das Dienstverhältniß einmischen könnte. Man kann das Gesindeverhältniß nicht mit dem gleihen Maße messen, wie das Dienstverhältniß- der gewerblihen Arbeiter. Das Dienstverbältniß des Gesindes läßt si nicht mathematisch so ab- grenzen, wie das Dienstverhältniß der Fabrikarbeiter. Auch heute noch hat es mehr oder weniger einen familienrechtlichen Charakter, und diesen familienrechtlihen Charakter möchte ih im Interesse der Dienst- boten und insbesondere der zahlreihen jugendlihen Dienstboten nicht vermissen. Es ift niht wünschenswerth, daß die Dienstherrschaft und das Gesinde geschäftsmäßig gegenübergestellt werden. Dieses sittliche Verhältniß zwishen Gesinde und Herrschaft 1 und muß bestehen bleiben, und das muß zurückwirken auf den Inhalt des Gesindevertrags. Aue ist nicht zu übersehen, daß die Anschauungen über das Dienst- verhältniß in a land in (use und wirthscaftliher Beziehun außerordentli ver] ieden sind, und dieser Grund rechtfertigt es, da man die Regelung des Dienstverhältnisses der Landesgeseßgebung über- läßt. Wenn man auch nit der Ansicht sein sollte, daß es den Vor- zug verdient, die Ordnung des Gesinderechts der Landesgeseßgebung zu überlassen, was doch im Laufe der Zeiten ausgeschlossen erscheint, so würde es doch angemessener sein, diese der Neichs-Spezialgeseß- gebung zu überlaffen. Eine große Zahl von Gesindeverträgen wird eschlofsen von weniger gewandten und geschäftskundigen ersonen, sdon deshalb wäre eine eingehende einheitlißhe Regelung erwünscht.

ie würde auch eher in das Volksbewußtsein Eingang finden. Es handelt fih aber um die verschiedenartigsten Verhältnisse, die einem Schema nicht Stand halten. Das zeigt au die jeßige Reichs- eseßgebung ; diese zeigt eine besondere Behandlung der gewerblichen Mutter, der Handlungsgehilfen, der Schiffer x. Auch eine Gleich- stellung der Heimarbeiter mit den industriellen Arbeitern, die durch die Gewerbeordnung nur im § 115 (Tru) glei{gestellt sind, ift bei der Verschiedenartigkeit der juristishen und wirthschaftlihen Ver- hältnisse nicht angängig. Der Heimarbeiter is Herr der Sache bis zur Ablieferung derselben ; das ist bei dem gewerblichen Arbeiter nicht der Fall. Bei dem Ausdru „Arbeitsvertrag“ ‘pflegt man meist sich eine körperlihe Arbeit vorzustellen, obwohl jede geistige Thätigkeit auc eine Arbeit ist. Auch das sächsishe und preußishe Geseßbuch hat die Bezeihnung „Dienstvertrag*. Aus diesen Gründen bitte ih um Ablehnung der fozialdemokratishen Anträge.

Abg. Gröber (Zentr.): Wir haben in der Kommission den Versuch emacht, eine reihsrechtlihe Regelung des Gesindevertrags durhzu- führen; dieser Versuch if uns aber nit gelungen. Die Ver- chiedenartigkeit der e in den Einzelstaaten ist keine zu- fillige, sie ist historisch geworden, und eine einheitliche Regelung von

eis wegen könnte niht erfolgen, wenn niht einige Sonder- bestimmungen aufrecht erhalten würden. Es g aber dazu eine ründlihere Vorbereitung, als sie jeßt möglich ist. Den Versuch, alle Arbeiter unter einheitlihe Bestimmungen zusammenzufassen, halten wir für eine ganz unlösbare Aufgabe. Wenn man auch nur die Ver- hältnisse der wenn Arbeiter regeln wollte, so würde eine Folge eintreten, welhe die Sozialdemokraten selbst nicht wünshen werden ; denn dadurch würden die jeßt in Fluß befindlichen E nungen des Arbeitévertrags festgelegt werden. Die Vorlage enthält sehr viele Verbesserungen gegenüber den jeßigen Verhältnissen.

Damit schließt die Diskussion.

Oven reiberr von Buol: Wir treten in die Abstimmung ein. bg. Dr. Vielhaben (Neform-P.): Ich bezweifle die Beshluß- fähigkeit des Hauses.

Präsident Freiherr von Buol: Die Beschlußfähigkeit muß vor Beginn der Abstimmung bezweifelt werden.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt, Ein Theil der übrigen, auf den Arbeitsvertrag bezüglichen Anträge wird zurückgezogen.

ie Sozialdemokraten beantragen ferner folgenden neuen

Paragraphen :

„Vereinbarungen, die zum Gegenstand des Arbeitévertrags Arbeitsleistungen machen, die gegen ein Verbotsgesez, gegen die öffentlihe Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, ins- besondere Vereinbarungen, durch welche Arbeitern die Verpflichtung auferlegt wird, bestimmten politischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Vereinigungen nicht anzugehören oder aus denselben aus- zutreten, sind ungültig. " Deégleichen sind Vereinbarungen über Ver- mögensnahtheile ungültig, die für den Fall der Zugehörigkeit zu einer derartigen Deo mea festgeseßt werden.

Ein Ersuchen um GHU qung mit Arbeit unter bestimmten Arbeitsbedingungen darf niht als widerrechtlicher Vermögensvortheil erachtet werden.“

Aba. Stadthagen empfiehlt namentli die leßte Bestimmung, weil d gerichtliches Urtheil einen Versuch der Arbeiter, bessere Lohn- bedingungen zu erlangen, als Beschaffung eines unberehtigten Ver- mögensvortheils, als eine Erpressung bezeichnet habe. Redner befür- wortet ferner einen weiteren Antrag, wonach der Arbeitnehmer be- rechtigt sein soll, die Sache, an welche er seine Arbeitskraft verwendet habe, o lange urückzubehalten, bis ihm der vereinbarte Lohn gezahlt sei.

er Arbeitgeber könnte die Ausübung des ücfbehaltungerecdts durch c ie Es abwenden. Auch unbeweglide Sachen hafteten für die Berichtigung des Arbeitslohns. A leßten Bestimmungen böten Seen die Möglichkeit, die Schiebungen der Bauschwindler zu ndern.

Abg. Dr. Vielhaben (zur Geschäftsordnung): Ich bezweifle die Bescblußfähi eit des Hauses. Jch bemerke dazu, in irgend welche Zweifel darüber nit auftauchen können, jedenfalls mir nicht Motive untergelegt werden, die ih niht habe, daß e ein glexele daran. habe, festgestellt zu sehen, daß das ¡Haus beshlußfähig gewesen ist und daß die Gewerbeordnungsnovelle hätte angenommen werden können, für den Fall, den ih als ziemlich sicher vorausfehe, daß nah der Erledigung des Bürgerlichen Geseßbuhes die Gewerbeordnungs- novelle abgeseßt werden muß, weil die Beschlußfähigkeit des Hauses N et Mrellère von Bol: Id: benerte; daß: bas B

räsident Freiherr von Buol: emerke, daß das Bureau beschlußfähig ind.

einmüthig darüber nicht im Zweifel ist, daß wir Damit ift die Frage erledigt.

Abg. Dr. ad em (Zentr.) (zur Geschäftsordnung): Ich konstatiere, daß von der Partei des Herrn Vielhaben im Augenblick, wo er von uns Präsenz verlangt, nur zwei Leute im Saale sind.

bg. Gröber (Zentr) spriht sich gegen die Anträge aus, amen gegen den leßten, welher nid; im stande sein würde, dem Treiben der Bauschwindler C U

Die Anträge werden abgelehnt.

Der von der Kommission neu ein a E für i bestimmt in Bezug auf dauernde Dienstverhältnisse, daß für den in die O emeinshaft aufgenommenen Dienstverpflichteten der

ienstberehtigte im Falle einer Erkrankung die erforderliche S und ärztliche T bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienst: verhältnisses hinaus, zu gewähren habe. M )

Die Sozialdemokraten beantragen in erster Linie, für diesen Ds die Dienstverpflichteten krankenversicherungspflichtig u machen, und in zweiter Linie, für den Fall der Äblehnung

ieses Antrags, die Krankenpflege auf 13 Wochen auszudehnen.

Abg. Stadthagen empfiehlt diese Anträge und {lägt für den Fall der Ablehnung des ersten Antrags vor, durch eine Resolution den Reichskanzler zu ersuchen, baldigst die E, pflichtigkeit für das Gesinde einzuführen. Die Krankenfürsorge für das Gesinde, fährt Redner fort, ist eine sehr aen Der Dienstherr müßte unter allen Umständen im Falle der Krankheit seine Page gewähren und es dürfte nur der der vorsäßlichen De ührung einer Krankheit ausgeschlossen sein. Deutschland sollte

ch nit in diesem Punkt von der kleinen Schweiz beshämen lassen. Die Gesindeverhältnisse auf dem Lande sind durhaus nicht mehr die atriarhalischen, die früher vorhanden waren und von denen jeßt noch mmer gesprochen wird. Die Unterbringung des Gesindes auf dem Lande ift eine solche, daß sie im Falle der Krankheit unerträglich wird.

Wollen Sie dieses Aufreizungsmittel, wie es ein {limmeres nicht ?

geben kann, bestehen lassen? Die Herren, welhe an dieser Frage interessiert find, welche für das ländliche Gesinde zu forgen haben, sollten ih der Abstimmung enthalten, dann würden die Sozialdemokraten die Mehrheit für sich haben. Redner beantragt die namentliche Ab- stimmung über diese Frage.

Damit schließt die Debatte.

Abg. Spahn (Zentr.) beantragt, die Abstimmung auszuseßen Fel E E RnSgTegE weil ein Theil des Antrags sich auf das- eve veziehe.

Aba. Gröber hält es für zweckmäßig, die Abstimmung jevt tee vorzunehmen, worauf Abg. Spahn seinen Widerspruch zurUCzteHÿtk.

Die Anträge der Sozialdemokraten werden in nament- liher Abstimmung mit 189 gegen 25 Stimmen abgelehnt.

Ebenso werden sozialdemokratishe Anträge E: be- züglih der besonderen sittlihen Fürsorge für Arbeiter unter 18 Jahren ( O und bezüglih der Strafgewalt der Arbeitgeber über die Arbeitnehmer. :

Zu 8 612 beantragen die Sozialdemokraten, daß bei Accordarbeit, wenn jeglihe Kündigungsfrist ausgeschlossen sei, das Arbeitsverhältniß erst mit Fertigstellung des Stücks oder der Stücke, deren Herstellung vereinbart ist, aufgehoben werde.

Nachdem Abg. Fro hme (Soz.) den Antrag empfohlen, wird derselbe abgelehnt. :

Abgelehnt werden sozialdemokratishe Anträge zu § 614, wonahch für beide Theile die Kündigungsfristen gleih sein sollen, und zu 8 615, wonach ein auf Lebenszeit eingegangenes Arbeitsverhältniß nah Ablauf eines Jahres von dem Arbeit- nehmer gekündigt werden kann. :

Nach § 617 kann das Dienstverhältniß von einem jeden Theil ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Sozialdemokraten beantragen, an die Stelle dieses Paragraphen drei andere zu seßen, welhe Bestimmungen darüber treffen, in welchen poven die Arbeitnehmer ohne Sn entlassen werden, bezw. selbst die Arbeit verlassen önnen.

Abg. Frohme hält es für unzweckmäßig, die Bestimmung über die Aufhebung des Arbeitsverbältnisses ohne Kündigung ganz allgemein zu fassen, ohne jede Einzelbestimmung.

Berichterstatter Abg. Dr. Enneccerus (nl.) bemerkt, daß die vorgeshlagenen Einzelbestimmungen nur für die gewerblihen Arbeiter

alen.

Unter Ablehnung aller Anträge wird Z 617 unverändert angenommen; ebenso die übrigen Bestimmungen über den Dienstvertrag des Titel 6. : :

Zum 7. Titel „Werkvertrag“ liegt nur zu § 638 ein Ee Antrag vor, welcher wie dem Unternehmer eines Bauwerks auch den Materialienlieferanten und den Arbeitern an demselben das Recht auf eine Sicherungshypothek eingeräumt wissen will. /

Abg. Frohme meint, daß man bei diesem ersten Schritt gegen den Bauschwindel nicht bei den Unternehmern stehen bleiben, sondern auch die Arbeiter bedenken solle. :

Geheimer Ober-Regierungs-Rath im Reichs-Justizamt Stru ck- mann: Die Materialienlieferanten sind gedeckt, soweit sie selbst ha den Bau arbeiten; is das nicht der fall, so sind sie gewöhnlich der stärkere Theil und licfern niht ohne Vorausbezahlung. Wollte man den Arbeitern auch eine Sicherungshypothek geben, so würden \ich bald sehr wenig Privatunternehmer für Bauten finden; es würden nur noch große Baugesellshaften an die Uebernahme von Bauten denken können. S

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) hält es für unmöglih, diese Materie jeyt zu regeln, und bittet um Ablehnung des Antrags.

Die Abgg. Dr. von Cuny (nl.) und Dr. von Buchka (d.-konf.) erklären ih troy aller Sympathie für den Shuy der Bauarbeiter gegen den Antrag. Die Schwierigkeit der Materie habe si bei

er früheren Berathung des Antrags Bassermann hinreihend gezeigt.

Der Antrag wird abgelehnt, und die Bestimmungen über den Werkvertrag werden unverändert angenommen.

Abg. Freiherr von Manteuffel (d.-kons.) beantragt nunmehr die Temme der Abstimmung über die Novelle zur Gewerbe- ordnung.

Abg. S inger (Soz.): Es ist niht meine Absicht, die Gesammt- abstimmung über die Gewerbeordnungénovelle zu verhindern, ih kon- tatiere aber, daß diejenigen Mitglieder, die heute nicht hier sind, aber

n für Ie gehalten P an der Abstimmung theilzunehmen, adurh entf Eo sind, daß von allen Seiten die Absicht ausge- prochen wurde, diese Abstimmung erst nah der zweiten Berathung des Bürgerlichen Geseybuchs vorzunehmen. räsident Freiherr von Buol: Ich für meine Person habe nicht die Absicht ausgesprochen, die Abstimmung über die Gewerbeordnungs- novelle na luß der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesey- buchs vorzunehmen.

Abg. Singer: Das habe ih auch nicht behauptet, der Abg. Bachem. # w

Abg. Dr. Bachem: Meine vorgestrige Bemerkung hatte l lih die Tendenz, den Abg. Vielhaben zu beruhigen, daß | Fälle die Generalabftimmun über die Gewerbeordnungsnoyelle der dritten Berathung des Bürgerlichen Geseßbuchs stattfinden wie J A E nur sagen, daß sie spätestens vor der dritten Les lte, olgen würde.

sicherung abgegeben, von der der Abg. Singer sprach. Abg. Singer: Wenn das Haus sich no erhält, dann fann ja die Abstimmung morgen oder übermor stattfinden. Wir legen aber Werth darauf, daß unsere Parteigenofe nit verhindert werden, ihr Votum abzugeben. fn A ad des Abg. Freiherrn von Manteuffel wir genehmigt. Jn namentlicher Abstimmung wird darauf der Gesey: entwurf, betreffend die Abänderung-der Gewerh,. ordnun 8, mit 163 gegen 57 Stimmen angenommen, / Schluß 5 Uhr. Nächste Sißung Diensta

12 (Forisepung der zweiten Berathung des Bütraerlithen Ge us.)

Literatur.

Die Regelung der Arbeitszeit in Bäckereien un) Konditoreien. Erläutert von Regierungs-Assessor G ott lieb v Meyeren, Hilfsarbeiter im Ministerium für Handel und Gewerh Berlin, Karl Heymann's Verlag. Preis 60 „4. Die von dz preußischen Regierung gestellten Anträge bezügli der Regelung da Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien haben die Dan det Bundesraths erhalten und erlangen am 1. Juli d. I. Gese etra Die neuen Bestimmungen erstrecken sih nit auf solhe Konditor in denen auss{ließlich Konditorwaaren, also keine Bäkerwaaren, hey gestellt werden. Ferner bleiben auch unter den Bäereien uh den „gemischten“ Betrieben, d. h. denjenigen Konditoreien, die neh den Konditorwaaren auch Bäckerwaaren herstellen, alle Betriebe, dh sich damit begnügen, ihre Arbeiter am Tage zwischen 54 Uh Morgens und 8} Uhr Abends zu beschäftigen, von weiteren Ba \chränkungen der Arbeitszeit befreit. Die Vorschriften über die Maximalarbeitszeit gelten also nur für solhe Bäckereien und , gemischten! Betriebe, in denen Gehilfen oder Lehrlinge zur Nachtzeit bes äftigt werden, und auch dort nicht für solche Gehilfen oder Lehrlinge, deren Arbei nur bei Tage stattfindet. Das vorliegende kleine Buch bringt ny neben dem reinen Gesetzestext überall präzise, klare und gemein verständliche Erläuterungen und erscheint wohl geeignet, den Meisten des Bäkergewerbes die erforderlihe gründliche Kenntniß der Bestim mungen zu vermitteln und ihnen als Wegweiser bei der Durchführun derselben zu dienen.

Deutsche Juristen- Zeitung, herausgegeben von Pw fessor Dr. P. Laband, Reichsgerichts-Rath Dr. M.Stenglein u Rechtsanwalt Dr. H. Staub. Berlin, Verlag von Otto Liebman, Preis vierteljährlich 3,50 6. Aus dem Inhalt der Hefte 1| und 12 vom 1. und 15. Juni verdienen hervorgehoben zu werden die Aufsäße von Ober-Reichsanwalt Hamm „Zum Neichsgefetz gegen dn Verrath militärisGer Geheimnisse vom 3. Juli 1893*, Prok Weber über „Die tehnishe Funktion des Terminhandels", Reid gerihts-Rath Freiherr von Bülow „Zur Assessorenfrage", Profes Leonhard „Zu den Beschlüssen der Reichstagskommission über eingetragen Vereine", Rechtsanwalt Leo , Zum Miethsreht des Entwurfs des Bürger lichen Geseßbucis“, Ober-Landesgerichts. Nath Erler über „Das Wiede aufleben aufgelöster Ehen nach dem Bürgerlihen Geseßbudh" Kammergerihts-Rath Eichhorn über „Die Nacherbfolge im künftiza deutshen Reh“. Die Rubrik „Sprechsaal“ enthält län ere B träge von Dr. Appelius, Staatsanwalt in Celle, und Groschuf, Senats-Präsident beim Kammergeriht in Berlin, über die Vw jährung einer durch die Verbreitung von Druckschriften begangena strafbaren Handlung, Dr. S. Freund, Gerihts-Assefsor in Berlin über den Einwand des Differenzgeshäfts und den § 66 des künftiza Börsengeseßes, Reichsgerichts - Rath Förtsch über die Gültigie der Slerliuer Polizeiverordnunna vom 11. März 18 betreffend die offenen Geschäfte, Dr. Harnier, Reck anwalt und Notar in Cassel, über den „Affessoren-Paragraphen', Regierungs-Rath a. D. Geigel in Straßburg über den § 24c, Ref rendar Höpfner in Göttingen über den § 243, Amtsgerichts-Ral Dr. Riedel in Berlin über den § 1390 des Entwurfs eines Bürge lichen Geseßbuchs, Landrichter Ludewig in Aurich über das Verhältni des § 266 des Strafgeseßbuchs zua dem Amt des Beistands der Multt nah dem Bürgerlichen Geseßbuh. Die Beilagen bringen Entsh& dungen des Reichsgerichts, des Kammergerichts, des preußischen Ober Ae und des bayerischen Obersten Landesgerichts i

ünchen. j

Gustav Freytag's gesammelte Werke beginnen! S. Hirzel's Verlág zu Leipzig soeben in einer zweiten Auflage zu scheinen. Dieselbe dürfte einer ebenso guten Aufnahme sicher sein n! die erste und dazu beitragen, die Schriften und Dichkungt dieses echt deutshen Mannes noch mehr im Volke zu verbreiten, enthält alles, was der Dichter für den Druck bestimmt denn Unfertiges und Mißlungenes, sagt er in seinem Tes ment, gehöre nicht auf den Markt. Dem ersten Bay welcher die Erinnerungen aus seinem Leben enthält, wird ein gl ausgeführtes Bildniß aus des Dichters leßten Lebensjahren b gegeben werden. Die gesammelten Werke werden folgende 22 Binkt umfassen: 1. Band : „Erinnerungen aus meinem Leben,“ „Gedidt 2., 3. Band : Dramen ; 4., 5. Band: „Soll und Haben“ ; 6., 7, Bad: „Die verlorene Handschrift"; 8. bis 13. Band: „Die Ahnen; 14. Band: „Die Technik des Dramas“; 15, 16. Bard: Politishe Aufsäße, Aufsäße zur Geschichte, Literatur und Fus 17. bis 21. Band: „Bilder aus der deutshen Vergangenbei 22. Band : „Karl Mathy“. Die Ausgabe erfolgt in 75 Ueferungt zum Preise von je 1 4; monatlich sollen etwa 3 Lieferunge 5 scheinen, von denen 3 bis 4 einen Band bilden. In der als Ÿ: vorliegenden ersten Lieferung, welhe durh jede Buchhandlun 5 Ansicht bezogen werden kann, beginnt der Roman „Soll und Haben Die Ausstattung in Papier und Druck ift sorgfältig. d

Thüringer Wanderbu von August Tr Band V1. (Inhalt: Eine Maienfahrt zum Gabelbache; DUO Schortethal nah Frauenwald; Schmiedefeld; Auf dem Stutenbal Suhl; Schleusingen; Kloster Veßra; P daurghagen: Der Duri raf von Eishausen ; Die Gleichberge; Römhild ; Ruine Straus

este Heldburg; Im Bannkreise der Fränkischen Krone: 1) Die “l Coburg, 2) Schloß Rosenau, 3) Neuseß, der Musensiß Rüd 2 Auf dem Kallenberge, 5) Kloster Sonnefeld.) inden l. ia

erlag von J. C. Bruns. Pr. 5 Wer den erfahrungêre® und stets vielseitig anregenden Führer durch die Thüringer Lande id kennt, wird ihm auch auf diefen Man gen gas sern segen, Grie 0 uns aus dem Ilmthal quer über den Rennftieg, hier hina deutshen Damaskus Suhl, dort zum einstigen Derrenly der d berger, der malerishen Bertholdéburg, dann, der Schleuse fs! in das Werrathal und durch den alten Grabfelbgau hinab jut L mernden Coburg. In buntem Wechsel ziehen dabei die dais vorüber : Waldw Dn mit leise raushenden Quellen und {wan Baumkronen, verwaiste Fürstensiße und zerbrochene Klo ia Wir wandeln Anla zwischen dem Riesensteinmal eines unv® vershollenen Volks, träumen im Banne vershlafener Burg o bliden von den Zinnen fotter Schlösser weit hinaus über d" beglänzte Land, das zwischen Thüringerwald, Rhön und e t Höhen des Mainthals duftumflossen sich breitet. Auch d rid

and 6 Wanderfreunden, die ih an der Hand eines kenn? u Begleiters au egen, die jumeit von der ausgetreten Li Sir traße abseits liegen, wenig gekannte Natur- und l / nheiten ershließen wollen, warm empfohlen,

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: ung e Abg. Freiherr von Manteuffel: Wir haben niemals die g,

länger beshlußfith j

„Im

stler und Dilettanten im

Bibliothek des hiesigen Kunstgewerbe fonte derselbe zum Schluß, wel

des Volkes zu tragen, den S weden und zu heben ; so in Gunst stehende Liebhaberei dieser Nichtung wirken könne, wenn i verliere, sondern lerne, den Blick

für

sinngemäße Verwendung des mache. München ersheinende Zeitschrift merksam gemacht, deren Redaktion seit Ja

ersheinen zwei Hefte „Was muß wissen?“ Eine kurze

der benene Stand der Landwirthschaft erfordert. fleine Schrift will deshalb dem Entgegenkommen

Wege ebnen und den Landwirth für eine sahgemäße Pferdezucht ? dorbe Die Anweisungen des furz, leiht verständlich und praktisch und dürften den

interessieren und vorbereiten.

Büchleins wohl erfüllen.

Handel und Gewerbe.

Essen a. d. R., 22. Juni. Kohlenbörse.

Die nächste Börse findet am 27. Juli statt.

In der heutigen Beirathssißung des „Rheinisch-Westfäli- shen Kohlensyndikats“ hat der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung" zufolge die von dem Vorstand mit dem früheren „Steele - Mül- streitigen Punkt erzielte

heimer Kohlenverkaufsverein®“ über den Einigung Zustimmung gefunden. Der Antrag zur Feststellung der Betheiligungsziffern,

minder leistungsfähige Zechen zu zwingen,

bindung

einschränkung, Die Anträge

daß der 1, Juli von 11 # auf 11,50 erhöht hat. höhung der Umlage.

___ Leipzig, 22. Juni. (W. T. B.) Kammzug-Terminhande!?. La Plata. Grundmuster B. dr. Juni 3,274 6 pr, Jali 3,275 K, Js September 3,324 4, pr. Oktober 3,325 M4, pr. November 3,35 &, pr. Dezember 3,374 5, pr. Januar 3,375 4,

pr. August 3,30 4, px

In dem Vortrage, welchen Dr. 4 Jessen, Direktor der useums, nstgewerbe* gehalten hat, be-

ein werthvoll Ae, censidai aekcifeats Gibtlene sei (hart etr

das Verständniß für das Be F die O Schichten Sinn für das wirklich Schöne wie viel Gutes die jeßt beitn p L häusliche a U fie Y Neben[äGlichem n Dekorationen immer au . Ganze zu richten, die Kenntniß der kunstgewerblichen Techniken, vi age Ad a Alftek: s verschiedenen Materials ] us diesem Anlaß sei wiederholt auf die bei R. „Die o e Q d ren ihr Bestreben darau richtet, dur sorgfältige Auswahl künstlerisher Vorlagen und e haute Anleitung zu den gediegensten aller neu auftauenden echniken. in diefem Sinne bildend und fördernd zu wirken. Monatlich zum Preise von 3 41, mit farbigen Tafeln 5 M4 E E 20A der ; nleitung zum rationellen Betriebe der yon H. Birnbaum, Landwirth in Königsberg i. Pr. n A. W. Hayn's Erben, Berlin SW. (Zimmerstr. 29). Preis 1 M Die Pferdezucht findet, troy der Fürsorge und Unterstützung, die der Staat diesem Zweige zv theil werden läßt, bei unseren Landwirthen noch immer keineswegs die Beachtung, die thr zukommt, und welche

: (W. T. B.) Amtlicher Bericht der Preise fest mit Rer Tendenz, starke Nachfrage.

e j : ie erabsezun ihrer Betheiligungsziffer zu beantragen, wurde als dem Gtrtaae e pan und undurchführbar abgelehni; ebenso der damit in Ver- tehende Antrag des Vorstandes auf Herabseßung der Förder- ( vom Kokssyndikat und Briquet- verkaufsverein auf Verlängerung der laufenden Verträge wurden der Zechenbesitzerversammlung überwiesen. Dasselbe Blatt meldet ferner, Aufsichtsrath des Kokssyndikats die Verrehnungspreise ab Man erwarte eine Er-

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19831 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar 9. Juni 1896) betrugen die Brutto - Einnahmen 4 692 649 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 260 291 Fr.

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Deckungen und

Zunahme in der Schluß s{chwach.

do. ie line Certif. pr. Mai 1184, S ohe & Brothers 4,65, Mais pr. do. pr. September 354, Rothex Winterweizen 714, W 624, do. pr. Juli 623, do. pr. Sep Getreidefracht nah Liverpool 1}, Kaffee fair Nr. 7 pr. Juli 11,50, d Wheat clears 2,40, Zucker 3, Visible Supply an Mais 9 370 000 Bushels. Chicago, 22. Juni. (W. T. B.) Weizen öffnung im Preise „nah auf bedeutenden Export aus Zunahme der Eingänge, erholte sih später auf Abnahme der unter- E zum Markt befindlihen Menge und on Berichte von Ecnte- haden durch Dürre. Realisierungen und Sch orräthe der Welt verursachten Zurüdgehen der fe a [loß ruhig, da \ih kein besonderer Einfluß geltend machte. Weizen pr. Juni 563, do. pr. Juli 564, Mats pr. Iunt 273. Schmalz pr. Juni short clear 4,00. Pork pr. Juni 6,971.

Bremen, Reise von Gibertlar Ly View Ri eife von raltar na ew-Vork fortgesetzt. „Kaiser Wilhelm II.*" ift s M gels Ulr Mia A New-York via Gibraltar und Schnelldampfer

und hat 4 Uh überbringt Der Flvampfer

verlaufs mit wenigen Neaktionen im Preise uröck. Aus wude Markt duc die Tuttuntionen b eel perot es h do as pas "Nobert 7 l L ; o oieum biladelvbie

Baumwolle - in Nero - York tand. white in Nero-Vor

6,95, do. 4 vit m ern fteam r, Jult

ni 332, do, . , do. Dezember ; S fal Mio Mr 7 1 l En „Mo : . E. 9, E nn 13,60, Kuyfer 11,75 L E

eizen 48819 000 Bushels, do. an

ab nach Er- ußland und

in

tember 63

0. do.

ungen der sichtbaren ¡QoM slicßlid ein R

Schluß willig. Mais eröffnete ill und

4,06, do. pr. Juli 405. Sped

Verkehrs-Anstalten.

23. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lioyd, hat am 20. Juni, 5 Uhr Nachm., die

12 Uhr Mittags, von br l Neapel nah Genua abgegangen. Der „Saale“, von New-York kommend, if am Uhr Nachmittags, in Southampton angekommen r Nachm. die Reise nah der Weser fortgeseßt.

298 Passagiere und volle Laduna.

„H. H. Meter“ i|st am 2%, Fun

achm., von New-York nah der Weser abgegangen.- Der „Mün “l

L M 6 h B Ï

„Crefel d“, na _VBaltimore bestimmt, hat am 21. Juni, 6

Abends, Lizard passiert. Der Reichs, Postdampfer Surfi sruhe“ hat

am 21. pie 12 B he m Reise L Port Said nah Neapel er Neihs- Postdampfer „Prinz Heinrich“ -

Asien kommend, ist am 22. Zuni V Es Der E RN

nach New-York G hat am

bends, Dover passiert. Der ares r

orm.

(W. L D) Da Kai LCIIN

22. Unt Der Uniondampfer

„Tartar* ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton Ogegaugen: Der Uniondampfer „Moor“ is am Sonnabend auf der e in mo aeg Men, ú : unt. S 25: er Union-Dampfer , toria* ist Sonntag auf der Ausreise in Kapstadt fet pm dap Rotterdam, 22. F d a di n che ¿ ampser „Maasdam“, von New-York nach Rotterdam, hat Nachmittag 1 Uhr Scilly passiert. 9 B 0, D E

uni. (W. T. B.) Niederländis4- Dampfschifffahrts - Gesellshaft. Der

, Kommandit-Gesellschaften auf Äïtiea u, Aktien-Gesellsck, 7, Grwerbs- und Wit \ Bs 3, Niederlaffung 2c, von Rechtsanwälten.

7 E 10. Verschiedene

E Meno cia

ekanntmahungen.

“{) Untersuchungs-Sachen.

[19777] __ Steckbrief.

O den Kaufmann Max Guttmann aus Beuthen O.-S., 47 Jahr alt, jüdish, 1,70 m groß, mit \{chwarzem, grau meliertem Haar, von bräun- licher Gesichtsfarbe und mit kurzem, graumeliertem Vollbart, welcher flüchtig ist, ist die Üntersuchungs- haft wegen Unterschlagung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern.

Beuthen O.-S., den 18. Juni 1896.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

[19778] Bekanntmachung.

Auf Grund des § 332 R.-St.-P.-O. is durch Beschluß der Strafkammer des K, Landgerichts Weiden, vom 15. Juni 1896, das im Deutschen Reich befindlihe Vermögen der dur rehtskräftiges Urtheil der genannten Strafkammer vom 7. April L Sr falsher Anschuldigung zu 3 Monaten und 15 Lagen Gefängniß verurtheilten, zuleßt in Vorbach, K. Bayer. Amtsgericht Eschenbach, seßhaften, nunmehr flüchtigen Gütlersehefrau Therese Hein beschlagnahmt worden.

Der K. 1. Staatsanwalt: Sölch.

gf 3

Zustellunge und dergl. [20036] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Mbune von Alt-Schöneberg Band 10 Nr. 499 auf den Namen des Rentiers Julius Gruen, früher zu Groß-Lichterfelde, jeßt in Berlin, Blumeshof 9, eingetragene, hierselbst, Steglißerstr. Nr. 37 und Magdeburgerstr. Nr. 16 belegene Grundstück am 1, September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,03,58 ha mit 13900 A Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Se»¿tember 1896, Vor- mittags AA Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 61. 96 liegen in der Gerihts\reiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 13. Zuni 1896. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.

[20037] augsversteigerung. Wege Fe Zwangsvollstreckung soll das im auf ndbude von den Umgebungen Band 137 Nr. 6310 auf den Namen des Kaufmanns Berthold Hensel- Sun hier eingetragene, zu Berlin in der Ryke- traße Nr. 13 belegene Grundstück am 7. Sep- zember 1896, Vormittags 10 Uhr, vor

ftraße unterzeihneten Geriht, Neue drei; y

Fläche von 9,35 a mit 13600 46 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. hält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7, September 1896, Nachmittags 12} Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten §85 K. 45. 96 liegen in der Gerichts\{chreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 15. Juni 1896.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85.

[20039] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Bwangenoliirettes foll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 148 Nr. 6645 auf den Namen des Kaufmanns Felix Lesser hier ein- getragene, zu Berlin, Marienburgerstraße 32, belegene Grundstück am 18, August 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Neue Friedrihstraße 13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstü ist 11 a 51 qm groß und wit 16 000 G Nuzßungswerth zur Gebäude- steuer veranla t. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Er- theilung des Zuschlags wird am 21. August 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 61. 96 liegen in der Gerichts- schreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 17. Juni 1896,

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87.

[20038] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 2% Nr. 1801 auf den Namen des Maurermeisters Carl Kober hier eingetragene, zu Berlin, Schillingstraße 15/16, be- legene Grundstück am 13, August 1896, Vormit- tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeshoß, Flügel C. immer 40, versteigert werden. Das Grundstück ilt 4 a 32 gm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der ARNERE an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14, August 1896, Vormittags AUA Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 64. 96 liegen in der Gerichts\{hreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 17. Juni 1896.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87.

[19812] In Sachen der Wittwe des Anbauers Heinr. Pape, Johanne, geb. Wedekind, in Lehndorf, Klägerin, wider den Anbauer Carl Pape in Lehndorf, Be- klagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 44 zu Lehndorf vom Plane 57: 5 a 40 qn zum Zwedke der Zwangs- versteigerung durh Beschluß vom 6. Juni 1896 ver- fügt, au die Eingang, dieses e[lusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den D6, September 1896, ammttags 4 Uhr, vor Herzoglichem ausen i

13, Erdgeshoß, Flügel C., Zimmer 36, ert wee tund! ift bei einer

Das Weitere ent- | hab

Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Braunschweig, den 18. Juni 1896. Herzogliches Amtsgericht NRiddagshausen. Raabe.

[19811] _In Sachen des Zimmermanns Heinrich ller in Braunschweig, Klägers, wider den Arbeiter Wil- helm Führmann in Lehndorf, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Kläg ers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass, 81 zu Lehndorf mit dem

lane 17e. „im Dorfe zu 4a 17.90 zun

wedcke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. Juni 1896 verfügt, auch die Eintragang dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage er- folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den S, Oktober 1896, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerihte Riddagshausen in der Jorns'shen Gastwirthschaft in Lehndorf angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 18. Juni 1896.

Herzogliches Amtsgeriht NRiddagshausen.

aat e.

(19810) Bekanutmachuug.

In Sachen der Hetzoglichen Leihhaus - Anftalt zu olzminden, S n, gegen die Erben des

chlahters G. Knoke in Golmbach, Schuldner, wegen Forderung, ist Termin zur Wiederversteigerung des den Schuldnern gehörigen Anbauerwesens No. ass. 87 zu Golmbach sammt Zubehör auf Sonnabend, den 4. Juli cr., Nachmittags 4 Uhr, in der Müller’shen Gastwirthschaft zu Golmbach angeseßt.

Stadtoldendorf, den 18. Juni 1896.

PELRS Amtsgericht. ehlmann.

[19816] Aufgebot.

Die Königlich Preußische ustizverwaltung, ver- treten durch den Gerichtösekretär und Rendanten der Königlichen Gerichtékafse zu Dülmen, Bielefeld, hat zum Zwecke der Rückgabe das Aufgebot der von dem ehemaligen Gerichtösekretär Hollmann bestellten Amtskaution, bestehend aus nachstehenden S{huld- S O der Preußischen konsolidierten 3 9% Staatsanleihe:

a. Litt. D. Nr. 92 022 über 500 M,

‘Þ,. Litt. F. Nr. 8681 und 14284 je über 200 M, im Ganzen über 900 G nebst 1 Talon und 12 Zins- cheinen Nr. 9/20 pro 1. Oktober 1896 bis 1. April 1902 zu Lätt. D. 92022, und 2 Talons und 22 Zinsscheinen Nr. 10/20 pro 1. Oktober 1896 bis 1. Oktober 1901 zu Lätt. F. Nr. 8681 und 14 284 beantragt. Alle diejenigen, welhe aus der Amts- führung des Hollmann a diese Kaution Ansprüche erheben wollen, werden aufgefordert, solhe in dem auf den 6, Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Dülmen, den 6. Juni 1896.

Königliches Amtsgericht.

Amtsgerichte Niddags d ) o aaf n Ledndorf Ses i weile bie

[10240] Aufgebot.

Die Ehefrau Rechtsanwalt Bonner, Franziska,

eb. Sonnenschein, zu Gggenstein, vertreten dur den

‘âckermeister Caspar Kraemer zu Arnsberg, hat als Nechtsnachfolgerin des am 4. Januar 1879 zu Arns- berg verstorbenen Brauers Johann Boot das Auf- gebot des von der hiesigen Gewerbebank eingetr. Gen. m. unb. H. am 6. Juni 1871 auf den Namen des Johann Boos ausgestellten Quittungsbuches Nr. 551 beantragt. Das Quittungsbuch verhält si über eine Einlage von 390 #4, welhe durch Zinsen auf 1031,27 Æ angewadlsen ift.

Der unbekannte Inhaber des Quittungsbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Sep- tember 1896, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Quittungsbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Arnsberg, den 6. Mai 1896.

Königliches Amtsgericht. [60058] Aufgebot.

Die Erben und Rechtsnachfolger des zu Rüß- kausen, Bürgermeisterei Wülfrath, wohnhaft ge- wesenen Karl Deer, nämlich:

1) dessen Wittwe Wilhelmine, geb. Fückmantel, zu wilde Kamp bei Wülfrath,

2) August Burghoff, Fabrikarbeiter zu Elberfeld, als geseßlicher Vertreter feiner minderjährigen Kinder a. Julie, b. August, c. Amalie Burghoff,

3) Gustav Deter, Fabrikarbeiter zu Neviges,

4) Gheleute Heinrih Schubert, Schreiner, und Wilhelmine, geb. Deer, zu Oberlangenau bei Frei- burg in Sawfen,

5) Eheleute August Herrenbrück, Fabrikarbeiter, und Emilie, geb. Decker, zu Neviges,

6) Eheleute Ernst Friesekothen, Schloffer, und Amalie, geb. Deer, zu Neviges,

7) Ebeleute Karl Schuboff, Schlosser, und Hulda, geb. Deer, zu Schnapsstüber bei Velbert,

8) Friedri vom Hof, Schlosser zu Velbert, als geseßliher Vertreter feiner minderjährigen Kinder a. "00. b. Hulda Wilhelmine und c. Paul Eduard vom PYof, haben das Aufgebot des Sparkafsenbuhs Nr. 3696 der Sparkasse für die Bürgermeisterei Hardenberg über 447,94 4, lautend auf den Namen des vor- besagten Karl Deker, beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens în dem auf Mittwoch, den 8, Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte ends faal) anberaumten Aufgebotstermine seine an« zumelden und die Urkunde vorzulegen, wi die Kraftloserklärung der Urkunde L den 19. Dezember u

öniglidhes Amtsgericht.

[70900] Aufgebot. Das Aufgebot der, S tas daber des

gandener Sparfafle der Stat agdeburg if von den nachbenannten onen be»

antragt worden:

1 . 80013 C. über die Wittwe Minna Stan C

burg, iegt zu Wollstein (Provinz Posen); von d