1896 / 150 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

ätte gesehen können. Wenn die r gefesse und in diesen Dingen nit gehört wird, so is das feine Gerechtigkeit. Jch gebe es auf, noch ein freundlihes, zuredendes Wort an die tellparteien zu x an: wenn e unseren Prinzipalanträgen niht zustimmen, o stimmen e dritten E Es handelt sich, im Grunde genommen, um Kampf zwis Glauben und Unglauben. DTolerant sind die Tiberalen Parteien in dieser Frage nicht ; e verlangen die Toleranz Daß die Reichspartei nich auf unserer Seite steht, : . Wir wollen doch die christlige Religion erhalten, da müssen wir doch die Möglichkeit der christlihen Ehe shaffen. Nur LaN ie Macht des Christenthums fann die Besserung geschaffen „werden.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Ih habe nicht die Absicht, in die geschichtlichen “Reminiscenzen mich zu vertiefen, die von Herrn Grafen Roon hier erörtert worden sind. Jch glaube allerdings, daß, wenn man die ge- \chichtlide Entwickelung der hier einschlagenden Verhältnisse, wie sie ih im Lauf der leßten 50 Und sogar 100 Jahre, darf ih wohl sagen, in Preußen abgespielt haben, objektiv würdigen wollte, dann würde sich sehr viel Material beibringen lassen, welches die Ueber- zeugung gewähren müßte, der Standpunkt, den Herr Graf Roon ein- nimmt, ist ein unhaltbarer geworden. (Sehr wahr! links. Hört, hört! rechts.) Aber ich glaube, die Stellung der ein- zelnen Parteien in dieser Sache is eine so entschiedene, daß ich mich in derartige, mehr oder weniger doktrinäre Ausetnander- seßungen hier nicht mehr einzulassen brauhe. (Sehr richtig! links.) Jh habe nur das Bedürfniß, in zwei Punkten dem Herrn Vorredner Rede zu stehen, weil er diese beiden Punkte direkt an den Tisch des Bundesraths gerihtet hat; im ersten Punkt allerdings mit Unreht. Es betraf die Frage der Stellung, die die preußishe Regierung oder der preußishe Kultus-Minister zu dem Ober-Kirchenrath in Preußen eingenommen haben, als dieser sich zur Frage der Eheschließung äußerte. Jch glaube, der Reichstag ist nicht der Ort, um diesen Streit auszutragen. :

Ich habe persönli die Ueberzeugung, daß die preußishe Ne- gierung den gutachtlihen Aeußerungen, die®ihr etwa vom Ober- Kirchenrath zugekommen sind hier glaube ih, darüber nicht sprechen zu sollen, ih lasse dahingestellt, ob folhe Aeußerungen abgegeben find, ße sind ein Internum der preußishen Verwaltung (hört, hört! rets) —, aber i bin überzeugt, daß, wenn folhe Aeußerungen von der preußishen Regierung oder dem preußischen Kultus-Minister ab- gegeben find, von dieser Stelle aus sie behandelt worden sind mit derjenigen Rücksicht, wie der Ober - Kirhenrath sie in Anspruch nehmen darf.

Wenn aber der Herr Abg. Graf Noon an die preußishe Regierung die weitere Frage stellt, weshalb denn nicht von ihr die Synoden der evangelishen Kirhe gehört worden seien, so sage ich: mit dem- selben Rechte könnten wir auch die Frage aufwerfen, weshalb denn nit die anderen Kirchen und Konfessionen und deren kirchliche In- tanzen gehört worden seien. (Sehr rihtig! rechts.) Und, meine Herren, wohin würden wir kommen, wenn wir diese Frage ausshließ- li staatliher Gesetzgebung verquicken wollten mit einem Meinungs- austausch innerhalb der einzelnen Kirhen und zwischen diesen Kirhen? Denn daß ein folcher Meinungsaustausch und zwar in sehr leidenshaftliher Weise erfolgen würde, is außer allem Zweifel. Herr Graf Noon hat felbst zugestehen müssen, daß in seinen eigenen fkirhlihen Kreisen erheblißze Meinungsver- schiedenheiten über die Frage der bürgerlißen Eheschließung und kirhlihen Trauung bestehen. Weiter aber hat Herr Graf

. Roon uns entgegengehalten, daß wir uns eigensinnig auf einen Standpunkt stellten, der, wie er sich ausdrückte, nur gehalten werden fönne aus Gründen des juristishen Schönheitsgefühls. Jch bedauere sehr, daß der Graf Roon in einer so wichtigen, das Volksgefühl fo tief berührenden und auch die Verantwortlihkeit der Regierungen fo {wer belastenden Frage fo äußerlihe Gründe als Motive für die Haltung der Regierung untershiebt. (Sehr richtig! links.) Wir haben unsererseits, obgleich vielfah von den Gesinnungsgenossen der Herren Antragsteller ob unserer Haltung angegriffen, niemals unter- nommen, den Herren andere als sehr ernste und ahtungswerthe Gründe für ihr Verhalten zu unterstellen. Jch bin au jeßt noch der Meinung, daß die Motive, aus denen die An- träge der Herren Antragsteller hervorgegangen sind, durchaus edle und anzuerkennende find; . und ich hätte wohl in Anspruch nehmen dürfen, daß von seiten des Herrn Vorredners der Ne- gierung die gleißhe Würdigung ihrer Haltung zu theil geworden wäre. (Sehr richtig! links.) Aber, meine Herren, nahdem nun einmal diese Behauptung aufgestellt ift, als wenn wir fo leihthin und aus oberflählihen Gründen unsere Position genommen hätten, so möchte ih doch mit wenigen Worten nur kurz diejenigen Gründe angeben, die für uns bestimmend gewesen sind, die, ih möchte sagen, uns ge- zwungen haben, auf die Vorschläge, wie fie jeßt von dem Herrn Abg. Grafen Roon und Genossen gemacht worden sind, niht ein- zugehen. Erstens, meine Herren, wenn wir nah dem Antrage des Herrn Grafen Roon die Bestimmung in das Geseybuh einfügen wollten, daß man seine Ehe {ließen könne mit gleiher Wirkung entweder vor dem Standesbeamten oder vor dem Geistlichen, dann würden wir erklären, daß die Eheschließung vor dem Standes- beamten und die vor der Kirhe in den Augen des Staats voll- ftändig gleihwerthige Akte seien. Meine Herren, das wollen wie-nicht, aus Achtung vor der hohen Idee, die der kirchlichen Trauung zu Grunde liegt, und aus Schonung für das religiöse Gewissen des Volks. Wir wollen nicht, daß der rechtsge{chäftliche Akt, den im Hürgerlihen Leben die Ehe darstellt, unbedingt und in einer das religiôse und Rechtsgefühl der Bevölkerung verwirrenden Weise ver- mischt und gleichgestellt werde mit dem Akt der KLrauung, der der evangelishen Bevölkerung ein Akt hoher religiöser Weihe und der - Tatholishen Bevölkerung ein Akt von sakramentaler Bedeutung ift. Wir erkennen die hohe Stellung, die im kirchlichen Leben dieser Akt Yat, an; und weil wir das anerkennen, wollen wir ihn niht vermischen mit einem anderen Akt rechtsges{chäftlicher Auseinanderseßzung. Ich „glaube, wir würden damit gerade dem firhchlichen Gewissen zu ahe treten.

Zweitens, meine Herren, der Antrag des Herrn Grafen Roon \hreibt für die Form der kirchlichen Eheschließung, sofern der Staat diese kirhliGe Eheschließung seinerseits anerkennen soll , bestimmte “Normen vor. Damit zwingt er, wenn auch indirekt, die Kirchen, {ih diesen Normen zu unterwerfen. Jh lasse dahingestellt, wie weit 7die evangelishen Kirchen in der Lage sind, sich dem zu fügen; ih

Sie dem Eventualantrage zu und besinnen Sie sih bis

bestreite aber, daß die katholische Kirche fih prinzipiell einem solchen Anspru fügen wird, wenn sie auch unter Umständen geneigt sein Fönnte, für eine Zeit lang auf einen modus vivendi einzugehen. Aber, meine Herren, eine Regierung, die \sih der Verantwortlichkeit bewußt ist, hier eine Geseßgebung zu vertreten, die eine reinlihe Scheidung zwishen Staat und Kirche herbeiführen muß, wenn sie für die Zukunft den Frieden zwischen Staat und Kirche sicherstellen will, kann keiner Regelung der Sache die Zustimmung geben, die nah ihrer Meinung immerhin den Keim zu künftigen Streitigkeiten in si{ch \{ließt, und das würde der Fall sein, wenn wir auf den Weg eingehen sollen, den der Herr Graf Roon vorschlägt, nah welchem die katholishe Trauung in gewissen, vom Staat verlangten Normen vor \sich gehen muß, sofern ihre Wirkung überhaupt auf staatliem Gebiet als rechtsgültig anerkannt werden soll. Wir wollen Konflikte auf diesem Gebiet nit haben, wir wollen auch nit die Keime zu folhen Konflikten legen und deshalb sagen wir: Scheiden wir hier klar und offen!

Drittens, meine Herren, wir wollen auch keine Streitigkeiten und Auseinandersezungen, die zu Konflikten zwischen dem Geistlichen und dem Standesbeamten führen können. Wenn der Geistliche die Trauung vollzogen hat und dem Standesbeamten seine Urkunde zu- \{hickt, wer, meine Herren, ist die entscheidende Instanz in denjenigen Fällen, in denen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Geist- lichen und dem Standesbeamten über das Ausreichende dieser Urkunde ergeben? Ist es der Geistliche, dann stellen Sie den Geistlichen über den Beamten des Staats ; ist es der Standesbeamte, dann verlangen Sie von der Kirche, daß sie den Geistlichen dem Standesbeamten unterordne. Keines von beiden, meine Herren, iff zu er- reihen ohne die Ausficht auf neue Konflikte. Da wir dies nicht wollen, müssen wir auch den Anlaß dazu vermeiden.

Viertens, meine Herren: Wir wollen nicht, nachdem vor nunmehr 20 Jahren auf Grund der Zivilgesetzgebung des Reichs innerhalb der Kirchen die Trauordnungen neu festgestellt worden find und anfangs mit Mühe das erkenne ich an sich Eingang in das religiöse Empfinden und Verständniß des Volks verschafft haben, jeßt aber ein- gewöhnt sind, daß dieses Ergebniß von neuem in Frage gestellt werde, indem wir die kirchlichen Behörden nöthigen, mit neuen Ordnungen und Vorschriften auf kirhlichem Gebiet an die Bevölkerung heran- zutreten. Damit wäre die Gefahr einer Störung des Empfindens der Bevölkerung auf kirhlihem Gebiet herbeigeführt, zu der wir unsererseits keine Veranlassung geben wollen.

Ferner würden wir genöthigt sein, in ganz anderem Sinn und in viel weiterem Umfang, als der Herr Graf Noon dies angenommen hat, Neuordnungen auf dem Gebiet der standesamtlichen Registerführung zu treffen. Der Herr Graf Roon meint zwar, es fei nah dieser Be- ziehung von Aenderungen überhaupt wenig nöthig. Aber das ift ein Jrrthum. Wenn der Geistlihe in Zukunft die Urkunde über die von ihm vollzogene Trauung dem Standesbeamten zuschickt, fo genügt es nicht, daß der Standesbeamte nun hiervon eine Kopie in sein Standesregister einträgt, denn das is eine Abschrift, die keine maßgebende Bedeutung haben kann, Die maßgebende Urkunde ist die von dem Geistlichen ausgefertigte Urkunde. Was würde also die Folge sein? Wir würden bei dem Standesbeamten zwei Register zu führen haben: ein, wenn ih so sagen soll, kirhlihes Re- gister und ein weltliches Register. Das würde zu einer vollständigen Umwälzung im Gebiete der \tandesamtlihen NRegisterführung den Anlaß geben. Wir wollen, meine Herren, niht die Unzuträglichkeiten herbeiführen, die damit verbunden sind. Und so frage ih Sie: wenn wir durch eine folhe Geseßgebung nichts erreihen, als daß wir die Auffassung der Bevölkerung über das Verhältniß der kirchlichen Trauung und der bürgerlihen Eheschließung von neuem verwirren, als daß wir von neuem die Gefahr erzeugen, daß Konflikte zwishen Staat und Kirche \sih ergeben, daß neue Streitigkeiten zwischen den geistlihen Behörden und den Beamten der Stande2ämter hervorgerufen werden können, daß wir genöthigt sein würden, die Geschäftsführung der Standesbeamten - vollständig von neuem zu ordnen, und auch auf dem kirchlihen Gebiete die kirhlihen Behörden nöthigen würden, ihrerseits neue Ordnungen für die religiösen Akte zu hafen, wenn nichts als diese Nachtheile und Gefahren mit einer solhen Regelung verbunden sein würden wie sollte der Staat dazu kommen , die Hand zu derartigen Neuregelungen zu bieten ; denn niemand doch wird leugnen können, daß die bestehende Geseßgebung in den 20 Jahren des Bestehens befriedigend funktioniert hat und ih in das Gewissen und das Nechtsgefühl des Volkes ein- gelebt hat. Der einzige Grund, der sonst wohl, wenn auch nicht heute, von dem Herrn Grafen von Roon angeführt worden i}, als ein solcher, der dazu nöthigen könnte, die Geseßgebung zu ändern, der einigermaßen plausibler Weise angeführt werden könnte für das Be- dürfniß oder den Wunsch der Bevölkerung, eine Aenderung auf diesem Gebiet herbeigeführt zu sehen, könnte darin gefunden werden, daß die jeßige Einrichtung, namentlich auf dem platten Lande, mit manchen Unbequemlichkeiten verbunden ist. Meine Herren, das erkenne ih vollständig an, das ist ein Opfer, das vom Lande gebraht wird im Interesse des s\taatlihen und kirhlihen Friedens. Aber ich muß bestreiten, daß nach dieser Richtung hin irgend etwas gewonnen würde, wenn wir nach dem Antrage des Herrn Grafen Noon zur fakultativen Zivilehe übergingen. Der Herr Graf Noon wünscht zwar niht, daß ih den Namen „fakultative Zivilehe“ gebrauche, aber es kommt ja auf dasselbe hinaus; es ist die alternative Wahl zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung. Nun, auch nach dem Antrage des Herrn Grafen Roon müßten in dem Falle, wo das zu trauende Paar den Weg der kirh- lichen Trauung wählt, die Leute do zunächst zum Standesbeamten gehen, wie sie jeßt auch zum Standesbeamten gehen müssen; es würde dann der Weg zur Kirche hinterherkommen. Es würde nah dieser Richtung nichts gebessert werden, es würde nur eins vershlehtert werden: wir würden das Paar niht mehr in die Lage seßen, sofort die Bescheinigung vom Standesbeamten zu bekommen, daß ihre Ehe in das Register eingetragen sei, sondern fie würden erst, nah- dem der Geistlihe wiederum seinerseits an den Standesbeamten ge- schrieben hat, von dem Standesbeamten nah einiger Verspätung den Akt über die Eintragung ihrer Eheschließung in das Register er- halten können.

Also nach keiner Richtung Vortheile, nach vielen Richtungen Unbequemlichkeiten, nach manchen Richtungen große Gefahren! Unter diesen Umständen ziehen die verbündeten Regierungen es vor, den bestehenden Rechtszustand aufrecht zu [erhalten, und ich hoffe, das hohe Haus wird sich dem anschließen. (Bravo! links.)

Abg. Graf von Bern Frit Poren (Rp.): Meine werden, auch wenn die Vorlage unverändert bleibt, für das lihe Gesegbuch stimmen. der Kommission weiter zu arbeiten, nahdem das Kompromiß q, {lossen war; wir hätten in der Annahme der konservativen Antr eine Verbesserung der

von dem Sortbesl aber im Interesse des evangelishen Volks wäre die Annahme der An: träge richtig gewesen. Die obligatorische Zivilehe hat im Volke den Glauben erweckt, daß die kirhlihe Trauung niht mehr nöthig sei Die konservativen Anträge lassen dem Staat die Beurkundung der

| Shestung, freilih wird die Kirche in ihrer Freiheit beeinträdtigt

fle müßte bezüglih der Eheschließung den vom Staat vor; geshriebenen Formen unterwerfen. Redner Gei h bei der noth, wendig werdenden Revision der Formulare dahin zu wirken, daß die Frau vor dem Standesbeamten nicht soglei ihren neuen Namen unter, b Bebel (S ): Graf Roon hat si mit der geshich g. Bebe 0z.): Graf Roon ha mit der geschichckchtli Entwickelung der Eheschließung nicht beschäftigt, denn sonst würde e die bürgerlihe Ehe nicht als undeutsh, als ein Kind der heidnishen Staatsauffassung bezeihnet haben. Luther nannte die Eheschließun ein weltlih S das konservative Handbuch} vom Jabre 1899 nennt die Eheschließung eine menshlich natürlihe Ordnung und stellt fest, daß die heillge Schrift von einer Mitwirkung der Kirche nihts weiß. Der Ausdruck „bürgerlihe Ehe“ ist richtig gewählt, weil damit bekundet wird, daß die Che cine Einrichtung der jeßigen bürgerlichen Gesellschaft ist, daß sie mit der Aenderung dieser Gesellshaft sih ebenfalls ändert, wie ja auch früher andere Verhältnisse bezüglih der Ehe herrshten. Die Deutschen, als sie noh keine Christen waren, {lossen die Ehe durch einfahe Willens erklärung. Luther hält fogar die Ehe mit einem Heiden und RKeßer für mögli. Von seiner weltlihen Auffassung der Ehe aus gehend, gestattete Luther dem Landgrafen Philipp von Hessen eine ¡weite Frau; freili) wollte er nihts davon wissen, daß auch die roben Bauern solche Ansprüche stellten. Der fränkishe Kreistag be: {loß nah Beendigung des 30jährigen Krieges, daß jeder Mann eine zweite Frau nehmen solle, damit die Bevölkerung ih rasch ver mehre. Die Zivilehe is eine der wenigen guten Blüthen des Kultur, kampfes. Es is eine Verkennung der Verhältnisse, die Zivilehe be- seitigen zu wollen. Das i} ein Kampf gegen Windmühlen, denn die Einrichtung des Privateigenthums fordert bas Vorhandensein legitimer Erben; dazu dient die bürgerlihe Ehe, und deshalb müssen die Konservativen sch mit dem Bürgerlihen Geseßbuh abfinden, Und wenn die Sozialdemokraten für den Antrag Kaniß, der ja einen foztalistishen Kern enthalten soll, immen würden und er dadur zur Annahme gelangen könnte, so würden Sie über die Unterstüßung durhaus niht unglücklih, sondern damit recht sehr zufrieden sein. ___ Abg. Schall: Wenn die Sozialdemokraten \ich für ein Geseß erklären, so ift das sehr bedenklih. Wenn die vom Staatssekretär angeführten Gründe die allein maßgebenden find, dann können die verbündeten Regierungen niht den Standpunkt festhalten, von den Abstimmungen über die Ehe das Zustandekommen des Geseßes abhängig zu machen. Zum ersten Male hat man von seiten der verbündeten Megierungen von einer reinlichen Set- dung des Staats von der Kirche gesprochen; ich würde das für unheilvoll halten, denn die Verbindung beider ist eine s\egensreie gewesen. Man will das seit 20 Jahren Bestehende niht ändern, Das könnte man ruhig der Kirche überlassen, die niht eine einzige ihrer Ordnungen zu revidieren hätte, wenn die Vorschläge ange- nommen würden. Die Ehe is neben der Einrichtung der Sonn- tagsruhe eine Stiftung, die aus dem Paradiese stammt; auf der Ehe beruht die Familie und der Staat, und der Staat kann niht genug thun, um die Ehe zu befestigen. Die Ehe wird nicht von Standesbeamten ges{lossen, sondern von den Eheleuten. Wozu haben wir die kirchliden gottesdienstlihen Gebäude! Die wollen wir nit überflüssig machen! Denn von der kirchlichen Trauung beginnt erst das eigentliche Eheleben. Das Volk hat fich mit Unterthanen- gehorsam dem Zivilehegeseß gebeugt, aber nicht mit innerer Ueber- zeugung. Eine alte Bauetsfran sagte mir: Der Mann, der die ivilehe erdaht hat, hat nichts Gutes erdacht. Wenn selbst der taatsfekretär von einer kirchlichen und bürgerlihen Lrauung sprach, dann ist es nicht verwunderlih, daß das Volk die bürgerliche Eheschließung für eine Trauung ansieht und für ausreichend hält. Es ift ein Zwang, wenn der Staat von den Geistlichen verlangt, daß sie die Ehe als geshlossen anerkennen und daß Brautpaar als Mann und Frau betrachten sollen. Jh sprehe aus praktisher Erfahrung. Sie (links) können sich in ein solhes einfahes gläubiges Gemüth wahrscheinli nid hineinverseygen. An der Spitze der Petitionen stehen ja vielfach die Geistlihen. Unserethalben wünschen wir Geistlichen die Annahme der Anträge des Grafen Roon niht. Wir haben ja nach dem jeßigen Zustande weniger zu shreiben, und erhöht wird unser Ansehen dadur niht. Im Interesse des Staats, im Interesse der Aufrechterhaltung von Religion, Ordnung und Sitte wünshen wir die Beseitigung der Zivilehe. Herr Bebel hat Talent zum Geschichtsshreiber, er ist be- sonders groß, wenn er die S S vI schildert. Herr Bebel hat Fälle von Bigamie angeführt, als ob er für Einführung derselben \prehen wollte, denn diese Fälle haben doch mit dem Bürgerlichen Geseßbuch nichts zu thun. Die Doppelehe Philipps von Heffen hat bestanden und die Reformatoren sind dadur in eine große Gewissens bedrängniß gerathen. Aber Philipp von Hessen lebte im Ehebündniß mit einer kranken Frau und war eine stark sinnlihe Natur. Luther mißbilligte das Verhalten Philipp's. Die Reformatoren haben ließ lih das faktish bestehende Konkubinat des Landgrafen gebilligt. Das vertheidige ih niht. Luther hat die Ehe ein weltlich Geschäft ge nannt, aber er hat au von einem göttlihen Stand gesprochen und von der Trauung dur die Kirhe. Ich bedauere, das wir mit den fatholishen Christen niht zu einem gemeinschaftlihen Antrag kommen konnten. Ih gebe zu, daß unser Vertreter in der Kommission (Abg. Dr. von Buchka) unseren Standpunkt seiner Ueberzeugung nah niht vertreten konnte. Juristen sind eben Juristen “undi Dr, bon Buchka meldet sich zum Wort) und können sih von thren juristischen beme nicht frei machen. Verschiedene Mitglieder des Zentrums aben zuerst unsere Anträge gebilligt. Nachher hat ih die Stellung des Zentrums geändert. Jh habe mich gefreut, daß int Anzahl von Männern unserer Partei den christlihen Standpunkt fest halten will. Ih bedauere, daß die Stellung der evangelischen Kir nicht an maßgebender Stelle nahdrücklich zum Ausdruck gebra ist. Jch bedauere es, daß die Liberalen niht Toleranz üben da e uns niht nach unserer Façon leben lassen wollen; fie aben ja doch Gelegenheit auer alb des Schattens der Kirche zu as und zu sterben. Die nnahme dieses großen nationalen Werls habe ih von dieser Frage allerdings nicht abhängig machen wo aber ob mich die Erklärungen des Vertreters der verbündeten Regi rungen niht noch nöthigen werden, gegen das Gefeß zu sim weiß ih noch nicht. enn es uns nicht gelingt, mit unsere Wünschen durhzudringen, dann werden wir zur dritten Lesung ‘le Antrag einbringen, daß in § 1299 nit von der Schließung der x durch den Standesbeamten gesprohen wird, sondern nur von Rechtsgültigkeit der Ehe. f Präsident Freiherr von Buol theilt mit, daß der Antrag A namentliche Abstimmung von dem Abg. von Hodenberg, unterstüßt Mitgliedern der Linken, eingebracht sei, und da er darauf müsse, daß die Unterschriften alle eigenhändig vollzogen seien, was diesem Antrage nicht der Fall zu sein heine, werde er Aas zur Berichtigung der Unterschriften zurückgeben. deß bg. Gröber (Zentr, bemerkt zur Geschäftsordnu"E der Antrag unterstüyt sei von den nicht anwesenden vier Pee d /4 e des Zentrums ; ebenso seien alle Mitglieder der a j eder

ozialen Reformpartei unterzeichnet, während sie nicht alle an dar Es könnten doch in Geschäftsordnungsfragen nicht Mitgli

, Liebermann von Sonnenberg ( Abg. Richter hat neulih erklärt, daß es Brauch im Hau

E Wir haben darauf verzichten müssen, fe :

Vorlage gesehen. Die evangelishe Ki 4 tehen der obligatorischen Zivilehe nihts zu befugt i

daher det |

E bradt nträge stellen oder unterstüßen, welhe garniht anwesend feien- ge N e Zu er nicht w

Reform L \ M

raktion zu unterschreiben, auß wenn die einzelnen Mitglieder e F Au wir haben die Namen der nicht anwesenden

aftionsgenofssen unter den Antrag geseßt. Dergleichen is au von allen anderen arteien geschehen; ob auch vom Zentrum, weiß ih nicht. Warum fürhten Sie sich denn vor dieser Abstimmung

Abg. Freiherr von Manteuffel (d. kons.) hält dafür, daß die Unterschriften O den Anträgen niht eigenhändig vollzogen zu

en brauchten. werda Werner (Neform-P.): Ih behaupte, daß stets die Unter- riften au von niht anwesenden Fraktionsmitgliedern unter die

nträge geseßt worden sind; ich glaube, wir find dazu bevollmächtigt.

._ Freiherr von Hodenberg (b. k. F): Ich bin von

meinen politishen Freunden autorisiert, bei derartigen Anträgen ihren

Namen mit zu unterschreiben. Wären die Hospitanten des Zentrums

hier, #0 würden sie ihren Unwillen darüber, daß wir gezroungen

werden, das Geseßbuh in solher Eile durckzuberathen, in sehr viel ärferer Form zum Ausdruck gebracht haben.

Abg. Gröber: Der g. von Hodenberg i von seinen

reunden beauftragt. Wenn es mir schon nit angebracht erscheint, pr Geschäft8ordnungsfragen Nichtanwesende mitwirken zu lassen, fo fann da unmöglich gar Hospitanten einer anderen Partei mit- nterzeihnen.

y Abg. yon Kardorff (Rp.): Ih möchte den Herrn Präsidenten fragen, ob erx der Meinung ist, daß bei Anträgen auf namentliche Abstimmung, Auszählungen 2c. Mitglieder, welche die Anträge unter- shrieben haben, als anwesend mitgerehnet werden.

o Freiherr von Buol: Ich werde dem Antragsteller das Schriftstück zurückgeben und über die Sache selbst nachher entscheiden.

Aba. von Kardorff (zur Sache): Es stehen einige Mitglieder meiner Partei auf dem Standpunkt des Grafen Roon ; es würden wohl noch mehr Mitglieder für diesen Antrag stimmen, wenn fie nicht bestimmt wüßten, daß die verbündeten Regierungen ihn nit an- nehmen können und werden. M Schall’'s Erfahrungen lasse ih gelten. Aber nach meinen Erfahrungen haben die kirhlichen Trauungen Iro der obligatorischen Zivilehe niht abgenommen. In den großen Städten mag es anders sein, aber die bürgerlihe Ghe wenigstens wird von solchen geschlossen, welche sons in wilder Ehe gelebt haben. Als diese Gesetzgebung gemaht wurde, bestand unter vielen meiner Freunde die Neigung, eine Art fakultativer Zivilehe einzuführen. Aber gerade aus orthodox-christlihen Kreisen wurde der Ruf laut: nein, lieber noch die obligatorische Zivilehe, sie entspriht der Würde der Kirche weit mchr. Die Herren werden felbst zugeben müssen, daß E Uebelstände für die christlihe Kirhe und Gesinnung seit 90 Jahren nit hervorgetreten sind. Die Petenten wollen ein ein- fahcres Verfahren, der Antrag des Grafen Roon vereinfaht es aber niht. Unser Votum über das Bürgerlihe Geseßbuh hängt von dem Schicksal dieses Antrags nicht ab, die meisten meiner Freunde werden aber gegen denselben immen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Meine Freie hatten na unserer Erklärung keine Neigung mehr, ín die Debatte einzugreifen. Einzelne Aeußerungen nöthigen mih aber sehr wider mein Wünschen, Sie noch einige Zeit aufzuhalten. Man hat uns den Vorwurf gemacht, wir hätten unseren anfänglihen Standpunkt aufgegeben und seien nun mit der Beibehaltung der obligatorishen Zivilehe einverstanden. Man hat unsere Erklärung im Plenum und in der Kommission ent- weder vollständig überhört oder mißverstanden. Sie hat klar und bestimmt ausgesprohen, daß wir die obligatorishe und die fakultative Zivilehe niemals .annehmen können, daß wir fie über uns ergehen lassen. Es war bisher nicht Uebung, Privatunterhaltungen in die öffentliche Verhandlung zu zerren. Wir werden unfere Schluß- folgerungen bezüglih unseres künftigen Verhaltens folchen Herren rande | ziehen. Private Aeußerungen einzelner meiner politischen

oi da wären.

reunde sind persönlihe Meinungen und durchaus nicht autoritativer tatur; sie find gefallen zu Pn wo es sich um andere Anträge als die jeßt vorliegenden handelte; denn der jeßige Antrag enthält Bestimmungen, die der Auffassung der katholischen Kircbe widerstreiten. Es handelt sih nicht um die Neueinführung der Zivilehe, sondern nur um die Kodifikation des bestehenden Nets. Die Konservativen sind {huld daran, daß sie jeßt auf dem et E denn einzelne von Ihnen haben fih so geaußert, daß uns keine ewähr geboten war, daß die Herren uns unterstüßen würden. Bei der Berathung des Zivilehe- geseßes in Preußen befürwortete Graf Limburg die Vorlage damit, daß sie die altkatholishe Bewegung ermöglichen würde, und ftellte ih auf die Seite der Regierung. (Zuruf rechts: Das is 23 Jahre her!) Wir kommen bis auf die neueste Zeit. Der Abg. von Buchka hat im Februar d. J. sich für die Zivilehe erklärt und zwar im Namen der konservativen Partei, und Herr von Manteuffel rückte zwar etwas ab von Herrn von Buchka, aber er erklärte, daß der Zivilehe wegen die Konservativen das Bürgerliche Gesezbuch nit ab- lehnen würden. Ebenso hat man in der Kommission gesprohen. Es konnte nicht einmal erklärt werden, daß alle Konservativen hinter diesen Anträgen stehen. Von 60 Mitgliedern haben nur 18 die Anträge unterzeihnet,. Es giebt noch andere als die schon an- geführten evangelishen Autoritäten, die sich für die Zivilehe aus- gesprochen haben; Redner beruft sih auf Dove’'s Evangelisches Kirchen- recht und \{ließt: Alle Bemühungen der Konservativen, die Mit- e des Zentrums auf ihre Wege zu lenken, werden nicht Erfolg aben. Wir werden unseren Weg bis zu Ende gehen.

| S Dr. Kropat\check (d. kons.): Ein evangelisher Christ wird seine Ehe einsegnen lassen, sonst kann er keine christlide Ehe führen. Wenn ih nicht auf dem Standpunkt der Anträge Roon stehe, so liegt es id daran, daß ich ungläubig bin, wie Herr Schall meinte. Vom ethishen und staatlichen Gesichtspunkt ist die fakultative Zivil- ehe zu billigen, aber niht von firchlihen Gesichtspunkten aus; denn wenn der Geistliche die Ehe {chließt, so handelt er als Beauftragter des Staats und untersteht dem Staat. Ich will aber die Geistlichen niht wieder zu Dienern des Staats machen.

Abg. Dr. von Dziembowski (Pole) erklärt sich gegen die Anträge des Grafen Roon, die mindestens GUnbNS umgearbeitet werden müßten. Die Beschlüsse der Kommission schaften keinen Frieden auf diesem Gebiet, deswegen würden die Polen gegen den ganzen Abschnitt stimmen.

Abg. Dr. von Buchka (d. konf.): Ich stehe noch auf dem Stand- punkt, den ih in der ersten Lesung und in der Kommission ein- genommen habe. Jch habe mich nur in der Annahme geirrt, daß ih die Mehrheit meiner Partei hinter mir hätte. Dieser Irrthum ist bald aufgeklärt worden. Als treuer Sohn der aae G beri Ven Kirche ecklenburgs stehe ih auf dem Standpunkt der obligatorischen Zivilehe, und ih glaube, daß der mecklenburgishe Bevycllmächtigte mir das bestätigen wird.

Großherzoglich mecklenburgischer Ministerial-Rath Dr. Langfeld: Die mecklenburgishe Regierung hat vor Jahren auf dem Standpunkt gestanden, daß sowohl »von seiten des Staats wie der Kirche d die fakultative Zivilehe s{hwerwiegende Bedenken bestehen, und diese die für den Staat wie für die lutherishe Kirhe am wenigsten angebrachte Form i}. Zwischen meiner Mellerung Uno den x erslen Organen unserer Landeskirche besteht darüber keine Meinungs- pirshiedenheit. Allerdings hat meine Regierung nicht verkannt, daß

è bürgerlihe Form der Eheschließung mit den kirhlihen An- auungen eines großen Theils der Bevölkerung nicht übereinstimmt, man darf aber den Ma der Zivilehe auf das kirhlihe Leben

t übershäßgen. 1885 haben in Mecklenburg-Schwerin von 84 000

Hte nur 35 die kirchlihe Trauung verschmäht. Möge diese di heilung die Agitation für die fakultative Zivilehe, die sih neuer-

ngs auch bei uns erhebt, abs{chwächen. für den 9 Freiherr von Hodenberg erklärt sch im Prinzip d an eg Roon, der allerdings mancher Abänderungen Ene eständen bei ihm zum theil dieselben Bedenken wie beim Abg.

Ueber, Abg. Bebel: Herr Schall ist in seiner Polemik gegen uns stets ch wie heute niemals.

thr unglülih gewesen

, aber so unglü

eine Geschi tsanfü rungen, bie Son den Grafen Roon vor- iderle T u ern bestätigt, namentli die

rath des Land bun Phi ipp von pessen: Mit der Krank-

ersten Frau entshuldigte Herr Schall, doß der Landgraf ih

hätte alle Ürsache,

eine zweite, gesunde Frau nahm. Soll heute jeder Mann einer kranken rau sich eine zweite Frau nehmen oder eine Frau, die einen kranken ann hat, einen zweiten Mann? Die evangelishe Geistlichkeit errn Schall zu bitten, daß er möglichst {nell sein Mandat niederlegt, weil er dur seine Taktlosigkeit die evan- gelische Kirche diskreditiert.

„Präsident Freiherr von Buol rügt den Ausdruck „Taktlosig- keit L T U z Philip

g. a estreitet, daß er den Landgrafen p von Hessen vertheidigt habe. Er habe ausdrücklich sein Bedinetn ausge» \sprochen über die große Konnivenz Luther’s. Den Standpunkt des a : Dropaisches habe er nicht als einen solhen des Unglaubens be- eichnet.

Abg. Graf von Roon bleibt dabei, daß das Zentrum und Abg. Lieber gegen seine Ueberzeugung für die Zivilehe eintrete, und ver- wahrt si dagegen, daß er allen denen, welhe für die Zivilehe ein- treten, Unglauben vorgeworfen habe.

Damit Men um 51/5 Uhr die Debatte.

Persönlich bemerkt Abg. Graf von Limburg-Stirum (d. Eu, daß der Abg. Lieber seine vor 22 Jahren gehaltene Rede nicht voll- ständig vorgelesen habe. Jedenfalls enthalte die Rede keinen Beweis für die Stellung der konservativen Partei. So \charfe Worte, wie man damals gesprohen habe, würde man heute nicht mehr aus- spreden. Der Abg. Lieber habe damals wohl die \{härfsten Worte ge-

raucht.

e Dr. Lieber: Wem nah meinen Erklärungen noh nicht flar ist, daß ich weder für die obligatorishe, noch für die fakultative BDivilehe positiv eintrete, dem wird es nicht mehr klar zu machen sein. Ueber den Vorwurf, daß ih gegen meine Ueberzeugung stimme, gehe ih hinweg, weil ih ihn niht zurückgeben will mit der Be- hauptung, daß Graf Noon seine Bemerkung gegen seine bessere Ein- siht gemacht hat. i _ Präsident Freiherr v. Buol erklärt, daß der Antrag auf nament- lihe Abstimmung nur von Anwesenden unterstüßt werden könne. Er werde daher die Unterstüßungéfrage stellen.

Abg. Gröber que Geschäftsordnung): Wir wollen die prin- zipielle und die praktishe Frage trennen. Wenn keine 50 Unter- schriften zusammengebraht werden, so sind meine Freunde bereit, den Antrag zu unterstüßen, sobald der Wunsch von anderer Seite als von dem Abg. von Hodenberg ausgesprochen wird.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Wir halten daran fest, daß es unser Recht ist, die Namen der Fraktionsgenossen, die niht an- wesend sind, zu unterzeichnen, und ih berufe mih auf die bisherige Praxis. Die Frage muß prinzipiell entshieden werden, denn wir haben im Laufe der Berathung über das Bürgerlihe Geseßbuch {on mehrere merkwürdige Geshäftsneuerungen zu verzeichnen,

Abg. Freiherr von Manteuffel: Es ist unmöglich zu kontrolieren, ob die 50 Unterzeichner thatsächlich den Antrag felber unterschrieben haben ; nach meiner Ansicht ift es das einzig Richtige, daß jeder Unterzeichner auh als anwesend zu betrachten ist. Diese Frage ist so wichtig, daß ih beantrage, sie der Geshäftsordnungskommission zu überweisen.

Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Jch schließe mih diesem An- trage an; in keinem der Fälle, welhe ohne Widerspruch passiert sind, ist die Zulässigkeit dieses Verfahrens bezweifelt worden, womit nicht gesagt ist, daß dieses Verfahren vollständig mit der Geschäftsordnung in Uebereinstimmung zu bringen ist, Künftighin würde die Zahl der Unterstüßenden durch Auszählen festgestellt werden müssen. Das Sammeln der Unterschriften hat bisher nur dem Präsidenten feine Aufgabe erleichtern sollen.

Abg. Bebel: Ich muß dagegen Verwahrung einlegen, daß der Präsident, obwohl thatsächlich die Unterschristen von 50 Mitgliedern vorliegen und zwar Unterschriften, die sammt und sonders heute hier in der Sißung gesammelt worden sind die Namen der in Abwesenheit Unterzeichneten find nachher durch andere erseßt worden gegen alle bisherige Praxis pIößlih die Unterstüßungsfrage in Ausficht gestellt hat. Das ist eine Beleidigung für diejenigen Mit- glieder, die ihre Unterschrift gegeben haben. Die bisherige Praxis kann nur durch einen Beschluß geändert werden. Das Sammeln der Unterschriften nimmt längere Zeit in Anspruh. Verschiedene Mit- glieder sind nicht gleih bereit, man muß ihnen zureden und ihnen klar machen, warum man ihre Unterschrift wünscht, unter Umständen gehen darüber Stunden hin, und es kann pasfieren, daß Mitglieder, welche vorher ihre Einwilligung gegeben haben, genöthigt find, den Saal zu verlassen, und dann die namentliche Abstimmung nicht unter- stüßen können.

Abg. Gröber: Jedes Mitglied hat das Recht, die Anträge ein- zusehen, um zu wissen, wer fie gestellt hat. Wir haben in den lezten Wochen Erfahrungen auf dem Gebiete der Geschäftêordnung ge- macht, wie früher niht. Wenn Mitglieder hinausmarschieren, um das Haus beschlußunfähig zu machen, kann man auch nachsehen, ob die hier sind, welhe den Antrag unterstüßt haben. Die prinzipielle Seite der Frage wollen wir heute nit entscheiden, und ih igt A die Frage der Geschäftsordnungs-Kommission zu überweisen. irx wollen niemandem den Antrag auf namentliche Abstimmung ab- schneiden und unterstüßen ihn.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Es sind 63 Unter- riften vorhanden gewesen ; wir find dem Präsidenten entgegen- serm men und sind deshalb dagegen gewesen, daß er troßdem die

nterstügungsfrage stellen wollte.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Graf Mirbach (d. kons.) L Lan wird die Frage der Ge- shäft8ordnungs-Kommission überwiesen.

Jn namentlicher Abstimmung wird darauf der Antrag des Grafen Noon zum § 1299a mit 196 gegen 33 Stimmen

abgelehnt. : : Der Antragsteller zieht die übrigen Theile seines Antrags

zurü. Gegen 61/z Uhr wird die weitere Berathung auf Donners-

tag 11 Uhr vertagt. Der Präsident seyt ferner noch die dritte Berathung der Margarinevorlage auf die Tages-

ordnung.

Die Thätigkeit des Vereins deutscher Eisenbahnuverwaltungen in den ersten 50 Jahren seines Bestehens :

1846—1 S896,

Mit der am 28. Juli stattfindenden ordentlihen Vereinsversammlun deutsher Eisenbahnverwaltungen“ an der die Feier seines N jährigen Bestehens. :

Aus kleinen Rauen hervorgangen, hat der Verein in den verflossenen A Dezennien einen maßgebenden Einfluß auf die tech- nische, wirth\{haftlihe und rehtlihe Entwickelung des gesammten mitteleuropäischen Eisenbahnnetes gewonnen. Er umfaßt alle deutschen, drei belgisde und ungarishen Bahnen, ferner vier niederländische,

und den folgenden Tagen in Berlin verbindet der „Verein tätte feiner Gründung

drei belgishe Bahnen, die luxemburgishe Prinz Heinrih-Gisenbahn, die rumänishen Staatsbahnen und die Warschau-Wiener Eisenbahn mit einem Gesammtumfang von rund 81000 km. Diese mächtige Ver- einigung verfolgt nah § 1 der Saßungen den Zweck, „dur gemein- same Beralbiti-gen und einmüthiges Handeln das eigene Interesse und dasjenige des Publikums zu fördern“.

Wir wollen in den nachfolgenden gelten versuchen, unsern Lesern ein Bild über die Entstehung, die allmählihe Entwickelung und die Wirksamkeit des Vereins an der Hand einer uns zugegangenen „Fest- rift" zu geben, welhe den Vereinsmitgliedern von der derzeitigen E renden Verwaltung des Vereins, der Königlichen Eisen-

ahn-Direktion zu Berlin, als Festgabe dargebraht wird.

Das Eisenbahnzeitalter hat im Deutshen Reich erst mit der am 7, Dezember 1835 erfolgten Eröffnung der Nürn ege ürther Eisenbahn, also ein volles Un später als in England, dem Vaterlande Stephenson's, des nders der Lokomotive, begonnen.

Eisenbahn, dann am 29. Oktober 1838 die Bahn von

Potsdam. Nun aber prag es 10 in allen Theilen Deuts

u regen, denn jeder größere Verkehrsmittelpunkt wollte den enachbarten Pläßen dur eine Eisenbahn verbunden werden. Den hierauf gerichteten Anträgen gegenüber erkannte die mb erlich

Es folgte am 24. April 1837 die erste Strecke der Wg Deemes clan

Regierung die Wichtigkeit eines einheitlihen Vorgehens und er das heute pes zu Recht bestehende Geseß vom 3. November 183: über die Gisenbahnunternehmungen, welches einen festen Boden die Entwickelung der preußischen Bahnen \chuf. Freilich waren die ersten Bahnen mit manchen seiner Tom ingen niht einverstanden. an empfand in den betheiligten Kreisen einzelne Vorschriften dieses Gesetzes als lästige Fesseln und glaubte, daß die in den ersten Fahren unbefriedigende finanzielle Entwickelung der ein- elnen Unternehmungen nicht zum geringsten Theil ver- \huldet sei durch die strengen, ihre Freiheit einshränkenden Bestimmungen des Nie ngezes, Man wünschte deshalb allgemein eine Beseitigung dieser Bestimmungen, und dieje Bewegung war der Anlaß, daß die Berlin-Stettiner Eisenbahn die Eisfenbahn- esellshaften Preußens zu einer Besprechung auf den 10. November 1846 nah Berlin einlud, um auf eine Aenderung der Eisenbahn- geseßgebung hinzuwirken. Von den zu jener geit bestehenden oder im Bau befindlihen 17 Bahnen mit rund 1970 km folgten zehn größere Verwaltungen mit einer Gesammtbetriebslänge von 1568 km dieser Einladung. Die übrigen sieben Bahnen hatten vorerst noch zu geringe Erfahrungen im Bau und Betrieb und empfanden daher augenscheinlich niht das Bedüxfniß, an den Berathungen theil- zunehmen. Die Versammlung vom 10. November 1846 wählte eine Kommission, die unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen Grundsätze für ein neues Eisenbabnaeset zusammenstellen sollte; auch follte der Finanz-Minister gebeten werden, das Eisenbahngeseß der mündlihen Berathung von Kommissaren sämmtliher Eifenbahn- gesellshasten zu unterwerfen. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, einen dauernden Verband der preußischen Eisenbahnen mit dem bereits oben erwähnten Grundgedanken zu bilden,

Auf eine erneute Einladung des Verbandes traten bis zum Juni 1847 bereits fernere el Verwaltungen demselben bei. Dieser Erfolg ermunterte zu weiterem Vorgehen, und es mehrte sich die Zahl der Verbandsverwaltungen im Laufe des genannten Jahres bis auf vierzig, nachdem einstimmig der Beschluß gefaßt worden war, daß zur Mit- fe Gas sämmtliche konzessionierten deutshen Eisenbahnverwaltungen

erehtigt fein sollten. Für den fo erweiterten Verband wurde der Name „Verein deuts{cher Eisenbahnverwaltungen“ gewählt, eine Bezeichnung, die der Verein bis zum heutigen Tage, obgleich fein Gebiet sih über ganz Mittel-Europa ausdehnt, beibehalten hat. Um einen Einblick über die weitere Entwickelung des Vereins bis zum heutigen Tage zu geben, sei noch erwähnt, daß die Anzahl der Vereins- mitglieder und die Gesammtlänge threr Betriebsstrecken im Jahre 1850. . 48 Verwaltungen mit 6 868 km, 1800. GL z „10900 1070 T « 29 479 2 Lo LOZ « 96 508 é ¿Lo TO T0042

Ende März 1896. . 74 e 80998 betrug. Außerdem nehmen heute noch 18 Verwaltungen kleinerer e mit 522 km Betriebslänge an den Einrichtungen des Vereins

eil.

Gleich in den ersten Versammlungen des so gegründeten Vereins trat {hon der gesunde Gedanke hervor, daß die Eisenbahnen Deutsch- lands wie ein einheitlihes Ney nah außen hin betrieben werden müssen. Zur Verwirklihung dieses Gedankens beschloß {on die Kölner Generalversammlung im Jahre 1847 den Erlaß eines Vereins- Güterreglements, an dessen Spitze der leitende Grundsaß ftand, „daß jede Vereinsbahn unter den Bedingungen des Güterreglements den Transport von Gütern von und nah allen für den Güterverkehr ein- gerichteten Stationen übernimmt, ohne daß es für den Uebergang der Güter von Bahn zu Bahn eines Vermittlers bedürfe*.

Dieser Gedanke des einheitlihen Betriebs is der Leitstern des Vereins in feinem halbhundertjährigen Bestehen geblieben. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Eisenbahnen nur dann den all- gemeinen Interefsen dienen können, wenn fie thre Einrichtungen fo treffen, daß eine einheitlide Verwaltung, ein gemeinsamer Betrieb fich au thatsählich durhführen läßt, hat der Verein zahlreiche Einrichtungen zur Erleichterung des Verkehrs geschaffen. Diese Bestrebungen haben sich auf alle Zweige des Eisenbahnwesens aus- gedehnt. Wir gedenken hierbei zunächst des Wirkens der Techniker des Vereins, welhen wir den heutigen hohen Stand der den Bau er es und ihrer Betriebsmittel umfassenden Eisenbahntechnik verdanken.

Bereits im Jahre 1837 hatte Preußen als Normalspur eine folie von 1,435 m bestimmt, sodaß alle Bahnen des Vereins in diesem Punkte Uebereinstimmung zeigten. Das Gleiche gilt von fast allen e deutshen Bahnen. Aber dies war auch die enuge eins heitlihe Norm. Es mußte deshalb die nähste Sorge des Vereins sein, für die Gestaltung der über dieser Spur aufgebauten Wagen Abreden zu treffen und nah dem festgeseßten Wagenprofil die Bau- werke neben und über der Bahn so zu bemessen, daß dem Ueber- gange der Wagen von einer Bahn zur anderen Hindernisse niht in den Weg stellten. Die Gestaltung der Bauwerke na diesen Abmessungen, nah dem „Normalprofil des lichten Raumes“, wurde bereits im Februar 1850 durch die erste Technikerver- sammlung des Vereins, welhe die Führung auf tehnishem Gebiet in die Hand genommen hatte, in den Grundzügen vereinbart; die Vereinsverwaltungen beschlossen alsbald ihre Durhführung. Es war dies ein Beshluß von weittragender Bedeutung, denn die vorhandenen Bahnen wiesen in ihren Bauausführungen schon fo viele Abweichungen nach, paß es jahrelanger Arbeit und der Aufwendung hoher Beträge bedurft, um die bestehenden Verschiedenheiten zu beseitigen. Hätte der Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen mit dieser Thätigkeit nicht frühzeitig begonnen, es wäre in wenigen Jahren fast unmöglich gewesen, diese Hindernisse des Verkehrs aus der Welt zu schaffen.

Ferner mußte dafür gesorgt werden, daß aus den Wagen der verschiedenen Verwaltungen, wie der Verkehr g erade ¿zusammens- führte, Züge gebildet werden konnten, die im Betriebe volle Sicher- heit boten. s mußte also insbesondere E in den Kuppelungen und Buffern herbeigeführt werden. Auch diese Be- dingungen setzte die erste Tehniker-Versammlung fest; fie {uf ferner Normen für das ganze Gebiet der Eisenbahntehnik durch Festseßung von „Grundzügen n die Gestaltung der Eifenbahnen Deutschlands“, welche die Grundlagen der später vom Deutschen Bundesrath er- a „Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisen- bahnen Deutschlands“ geworden erl in Oesterreih-Ungarn aber die alleinige Richtshnur auf dem Gebiete der Eifenbahntechnik bilden.

Aus den erwähnten fuhr dd haben sich im Laufe der die „Technishen Vereinbarungen über den Bau und die Betriebs8« einrihtungen der Haupteisenbahnen" entwidelt, welche unbestritten die wichtigste Shöpfung des Vereins auf technischem Gebiete darstellen und welche auf dem Gedanken beruhen, daß, wie im Verkehr, so im Bau und Betrieb, in der Herstellung der Lokomotiven und gen volle Einheitlichkeit im Bereiche des Vereins herrschen müsse, wenn den Bend nen die Erfüllung threr Aufgaben ermögliht werden folle.

Als Mitte der siebziger Jahre das Bedürfniß nah einfacheren Normen für den Bau und Betrieb ahnen

gewisser B

eltend machte, * waren auch die Techniker des Vereins fofort auf dem Plaß von

mit Ausarbeitung von „Grundzügen für den Bau und Sekundärbahnen* (1876), aus denen dann später die „G

run den Bau und Betrieb der Nebeneisenbahnen und der Lokal enb e hervorgingen. Es wurden ferner fortlaufende Ee Untersuchungen angeregt eingeleitet und bearbeitet, L d

Erkenntniß Mle Fein auf dem Gebiet der tehnik von bleibendem eworden d. Hierher | insbesondere die Statistik A chs g dierbee gebrn

die Statistik über die Dauer der enen, die E der mit Eisenbahnmaterial angestellten echnishe Thätigkeit wurde ferner gefördert dur das

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