X ortshritte des Eisenbahn- wesens in technisher Beziehung, und weiter d die von Zeit zu Zeit sich wiederholenden Ausshreibungen von Preisen im e von 30000 4 für hervorragende Erfindungen und Verbesserungen în den baulichen und mechanischen Einrihtungen der Eisenbahnen, an triebsmitteln und deren Unterhaltung, ‘endlich für wichtige
n
_Vlatt des iener B Organ für die
den Be
ftstellerishe Le ftüngtn, Die gesammte Entwickelung der euro- äischen Gisenbahntehnik is durch alle hier erwähnten Einrichtungen, A Die, anregende, helfende und unterstüßende Thätigkeit des Vereins
mächtig d st es vor allem zu danken, daß die Eisenbahnen des Vereins in ihrem Bau und Betriebe in keinem anderen Lande übertroffen werden.
Durch die Tr gung über den einheitlihen Bau der Bahnen und der Betriebsmittel is es dem Berein möglich gewarben, eine weitere wichtige Einrihtung durchzuführen, das von ihm geschaffene
Uebereinkommen, betreffend die gegenseitige Wagenbenußung“. Die in demselben ausgesprohenen Grundsäße werden für absehbare Zeit maßgebend bleiben, soweit eine Wagenbenußung unter Eisenbahnen stattfindet. Sie lassen sich in Kürze dahin usammentgfen: '
1) Der Wagen foll mit ausreihender Ladung ungehindert auf di fremde Verwaltung über- und bis zur Sr d g tigt durchgehen.
2) Die Rüdcktbeladung des fremden Wagens ift im weitesten Um- n e Laa, event. ist der leere Wagen auf dém Wege des
inlaufs zur Heimath zu senden.
V die Benußung des fremden Wagens ist Zeit- und Lauf- miethe, bei verspäteter Rückgabe Bera Rge een gzgennbe, bei ungerecht- fertigtem Gebrauh Konventionalstrafe zu entrichten,
A Die Bedingungen für die Uebergangsfähigkeit, insbesondere den tehnischen Zustand der Wagen, N einheitlih Festiuseßen.
5) Für die Verluste und Beschädigungen an fremden Wagen ist die benußende Verwaltung in der Regel verantwortlich. Geringere Schäden bis zu einer bestimmten Höhe bleiben außer Ansay.
Das Vereins-Wagen-Uebereinkommen bildet heute die Grund- lage des mitteleuropäishen Wagenverkehrs. Nicht allein die kleineren im Vexeinsgebiete belegenen Bahnen, die im übrigen den Vereins- einrihtungen fernstehen, nehmen zumeist durch Vermittelung der an- schließenden Vereinsbahn än dem Fuge pinerten Magen erag nah den Grundsäßen des Vereinsrehts theil, sondern au große ausländische Verwaltungen haben das Vereins-Wagen-Uebereinkommen zum theil formell für ihre Beziehungen zu den Vereinsverwaltungen angenommen, [elb theil die materiellen Grundlagen ihres es Lp pie aus dem-
ördert worden; dem Verein ift
elben entlichen. Im Osten die serbischen, bulgarischen und orientalischen, m Norden die dänischen, schwedishen und norwegischen, im Süden die \chweizerishen Bahnen verfahren nah dem Vereins-Wagen-Ueher- einkommen. Für den Verkehr mit den italienishen Bahnen besteht zwar ein besonderes Wagen-Regulativ, das indeß sachlich und dem Wortlaut nah im wesentlichen mit den Vereinsbestimmungen über- einstimmt. Der Wagenverkehr mit den belgishen Nichtvereinsbahnen und den französishen Bahnen is dür das internationale Reglement eregelt, welhes in seinen wesentlihen Bestimmungen auf dem ereins-Uebereinkommen aufgebaut is und bet dessen Festsegung der Verein mitgewirkt bat. Derselbe hat endlih auch bei der Feststellung der sogenannten „Berner technischen Einheit im Eisenbahnwesen“, d. h. der staatlihen Normen für den ungehinderten Uebergang der Betriebsmittel, thätigen Antheil genommen. Wir kommen nunmehr zu den Erfolgen des Vereins auf wirth- schaftlihem und rechtlichem Gebiete. Seine großartigste Leistung ist hier der Erlaß des Vereins-Betriebs-Reglements, dessen erste Anfänge bis in die Gründungsjahre des Vereins zurückreihen. In den vier- ziger Jahren unseres Jahrhunderts kannte man nirgends ein Eisen- bahn - Frachtreht. Im Gebiete des Deutschen Bundes bestand kein gemeinsames Frachtrecht, die geltenden frachtrechtlihen Bestim- mungen waren theils die des gemeinen Rechts, theils die in einzelnen Staaten erlassenen landesgeseßlihen. Von dem Verein wurde richtig erkannt, welch {were Mißstände dies für den Verkehr zur Folge hatte. Da es damals außerhalb der Möglichkeit lag, im geseßgeberishen Wege einzugreifen, so blieb den Bahnen nur übrig, emeinsame Bestimmungen auszuarbeiten, die die Grundlage der in Ten einzelnen ade abzuschließenden Transportverträge bildeten. Diese Bestimmungen find vereinigt in den sogenannten Véreins-NReglements für den Perfonen-, Gepät- u. \. w. Verkehr und für den Güter-Verkehr. Diese Reglements hatten damals lediglich die Bedeutung. von Privat- übereinkommen zwischen den Bahnen und den Verfrahtern. Sie erwiesen sih aber als so zweckmäßig, fie zeigten ein im all- gemeinen so rihtiges Verständniß für die Bedürfnisse des Verkehrs und die Leistungsfähigkeit der Transportanstalten, daß z. B. freuen De seine Staatsbahnen die Vereins-Reglements ohne we|entliche enderungen einführte. So blieb die Sache bis gégen Ende der fünfziger Jahre. Als im Jahre 1858 die Ergebnisse der Nürnberger Konferenzen über die Berathung eines Allgemeinen Deutschen Handels- geseßbuhs bekannt wurden, zeigte sih sogleih, daß diese auf die eigen- artige Stellung der Eisenbahnen beim Frachtge|chäft niht genügend Rücksicht genommen hatten, daß insbesondere die gewissermaßen ge- wohnheitérechtlihe Entwickelung des Eisenbahn - Frahtrechts unter Faorung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen von der ürnberger Konferenz nicht gebührend beahtet war. Die Triester General-Versammlung des Vereins (1858) hielt es für geboten, hier ein- ugreifen. Es wurde von einer besonderen Kommission eine Denk- lhrift ausgearbeitet und den Regierungen der deutschen Bundesstaaten überreicht, die in vorzügliher Begründung auf die mancherlei Bedenken gegen die Nürnberger Beschlüsse hinwies und ins Einzelne gehende, auf der bisherigen Erfahrung fußende Vorschläge über Erlaß besonderer Bestimmungen für das Frachtgeshäft der Eisenbahnen machte. Diese Vorschläge wurden in der dritten Lesung des Handelsgeseßbuchs fast unverändert angenommen und bilden E noch den zweiten Abschnitt von Bu 19 Titel V des Handelsge us. Hiermit hatte die sozusagen rechtsbildende Thätigkeit desoVereins einen erften glänzenden und dauernden Erfolg erzielt. Als dann die deutshe Reichéveriafiung für alle deutshen Eisenbahnen den Erlaß leiher Betriebs-Keglements ins Auge faßte, wurden von der egierung des Deutschen Reichs zunächst die Reglements des Ver- eins fajt unverändert als muamehrige Deutsche Betriebs-Reglements verkündigt. E Fe mehr demnächst der flaatliche Einfluß erstarkte — nah dem internationalen Uebereinkommen fiber den M n Ara tp enteir vom 14, Oktober 1890 sowobl als nach der heutigen Verkehrsordnun nd. nur noch ergänjende Vorschriften gulässig, Abweichungen au ann niht, wenn fie dem Publikum günstiger sind — desto éwäFer machte sih naturgemäß die Thätigkeit ves Vereins in den rechtlihen Beziehungen zu dem Publikum geltend, Er z0g sich mehr und mehr darauf zurück, die Rechtsverhältnifse der Bahnen untereinander aus dem Personen- und Güterverkehr weiter auszubilden und insbesondere ür eine dem kaufmännishen Wesen der Eisenbahnen entsprehende chleunige Abwickelung der Erstattungs- und Entschädigungsansprüche m Interesse des Publikums zu sorgen. Aber auch diese eingeshränktere Thätigkeit des Vereins is von wangerlier Bedeutung für die Fortentwickelung des Eisenbahnrechts geblieben, niht nur im Verein selbst, sondern au in den Beziehungen mit den Nachbarländern des Vereins. Die Tarife, Reglements und Uebereinkommen des mitteleuropäishen Eisenbahnverkehrs beruhen — außer auf der gesehlihen Grundlage des internationalen Ueber- einfommens — zum großen Theil auf“ dem Vereins-Betriebsreglement und dem Uebereinkommen hierzu. Die 1896 er Vereinsversammlung wird eine Vorlage beschäftigen, nah welher die zusäßlihen Bestim- mungen zum internationalen Uebereinkommen für alle Verbandstarife der dem Uebereinkommen unterliegenden Länder einheitlich T werden n t der Verein als der einflußreichste Theil des Gesammt- gebie1s soll mit der einheitlichen Redaktion vorangehen. Es würde zu weit führen, alle Einrichtungen zu erörtern, welche der Verein auf diesem Gebiet getroffen hat. Nur die Thätigkeit des Vereins in Bezug auf den Perfonenverkehr möge noch besonders hervor- gehoben werden. Hier hat si{ch der Verein große Verdienste um das reisende Publikum erworben dur die einheitlihe Gestaltung der Fahr-
läne, durch die Einführung einer einheitlihen Eisenbahnzeit und dur ie Einrichtung der zusammenstéllbaren Fahrscheinhefte. Zahlen pflegen
ju beweisen, und es sei deshalb gestattet, hier noch einige Daten über en Vereins-Reiseverkehr folgen zu lässen: 0
Am 1. Mai 1896 waren außer der Mehrzahl der Vereinsbahnen noch 7 belgishe, 35 schweizeris{he, 3 dänishe, 66 {chwedishe, 2 nor- wegishe und 1 bosnish-herzegowinishe Bahn an dem Vereins-Reise- veel betheiligt. Zur Verfügun des reisenden Publikums standen an dem genannten Tage 3384 hetSeite und 887 sogénannte Ver- bindungt reden. Die Möglichkeit der Beschaffung von Fahrschein- heften ist durch die in 77 größeren Städten Mittel-Europas ein- gerihteten Ausgabestellen ggtacten, (
Im übrigen is der Verein unablässig bemüht gewesen, die Vor- schriften über" den Vereins -Reiseverkehr immer weiter auszubauen und allen berechtigten Wünschen des reisenden Publikums Rechnung zu tragen. Ju leßterer Beziehung ist Aen Eere darauf zu ver- weisen, daß im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von ursprünglich für erforderli gehaltenen ershwerenden Bestimmungen fallen gelassen wurden, so die Beschränkung, daß die doppelt zu befahrenden Strecken nicht über ein Viertel der Entfernung“ der ganzen Rundreise aus- machen durften, ferner daß Fahrscheine T. und II1., sowte solche I., IT. und 111. Wagenklasse in ein und dasselbe Heft niht aufgenommen werden durften, u. |. w.
Soweit bisher statistishe Aufzeihynungen über die Ergebnisse e Mereins-Réiseverkehrs vorliegen, ift denselben Folgendes" zu ent- nehmen:
Es betrug im Jahre 1894 die Tariflänge der an dem Vereins- Reiseverkehr thetlnehmenden Bahnen 86653 km. FInsgesammt wurden 670 806 "Hefte zusammengestellt, von denen 200 586 Stück auf eine Entfernung von 701—1000 km, 67 460 Stück auf mehr“ als 92000 km lauteten. In diesen Heften waren 9549 876 Fahrscheine im Gesammtwerthe von 32858 250 H enthalten. Die \tärkste Ein- nahme éntfiel auf den Juli mit 6602336 #, die chwächste auf den Januar mit 1 051 793 4
Wir haben in Vorstehendem die Thätigkeit des Vereins in dem verflossenen halben Säkulum auf den das aeneine Interesse er- wedenden Gebieten des Eisenbahnwesens gewürdigt. Aus kleinen An- fängen, mit tet Eiseab Mitteln, mit weiser maßvoller Zurückhaltung hat dieser älteste Eisenbahnvérein der Welt überall da, wo er die Fnd anlegte, Großes, Bleibendes geschaffen. Wahrhaft einträchtig
aben die in ihm vereinigtén Eisenbahnverwaltungen in edlem Wettk-
eifer zusammen gearbeitet, üm den an die Spiße ihrer Saßungen ge- stellten Zweck des Vereins wahr zu machen, „das eigene Interesse und nan IEee des Publikums zu fördern“.
Die uns vorliegende Festshrift, der wir die obigen Darlegungen entnahmen, bildet einen Prachtband, dessen splendide, in der Nauck"schen Buc(hdruckerei in Berlin hergestellte typographishe Ausstattung ein ge Zeugnih von dem hohen Stande der heutigen Buchdrucker- unst ablegt. Erhsht wird der künstlerishe Werth des Werks dur die beigegebenen 48 Bildnisse hervorragender, theils verstorbener, theils aus dem aktiven Dienst ausgeshiedener Eisenbahnfacleute, welhe den Bestrebungen des Vereins ein besonderes Interesse gé- widmet und \sih um feine Entwickelung und die Ausbildung der Ver- einseinrihtungen verdient gemaht haben. Die Bildnisse selbst sind unter Benußung von Clichés der Firma Meysenbah, Riffarth u. Co. in Schöneberg bei Berlin hergestellt, während der Prachteinband etn Erzeugniß des Hofbuchbinders Fritsche in Leipzig ist.
Statistik und Volkswirthschaft.
Ueber die Entwickelung der kleingewerblichen Verhältnisse in Desterreich.
&n den von Professor Conrad in Halle herausgegebenen Jahr- büchern für Nationalökonomie und Statistik (Dritte Folge, elfter Band, sech\tes Heft) is ein Aufsaß: „Das österreihishe Gewerbe- ret und seine bevorstehende Reform“ von Dr. Rudolf Kobatsh in Wien veröffentlicht, in welhem ein sehr beahtens8werthes thatfähliches Material über die Entwidckelung der S Verhältnisse in Oesterreich während der leßten vierzig Jahre, namentlih in Rücksicht auf die Wirkung der einshneidenden Geseßgebungsakte von 1859 und 1883, zusammengetragen ist. In Nachstehendem soll einiges auch für deutsche T U íFnteressante daraus mitgetheilt werden.
Nach des Verfassers einleitend geäußerter Ansicht lehrt die Ge- cite des österreichischen Kleingewerbes, daß die gesammte österreichische S Eer eg eguetons seit 1859 die moderne Cntwickelung der Pro- duktions: und Verkehrsverhältnisse weder hat sonderlich fördern, noch au irgendwie wirklich aufhalten können, daß also die Handwerker wohl mit Unrecht immer wieder eine Besserung ihrer Lage haupt- \ählich von Abänderungen der Geseße erhoffen, ohne den förderuüen Einfluß des Prinzips der Selbsthilfe anzuerkennen und hinreichend praktis zu erproben. „Sowroohl die einsihtigen Geer und ihre Führer, als auch die gewerbefreundlih gesinnten Männer anderer Par- teien" — so führt der Verfasser weiter aus — „wissen sehr gut, daß außer der höheren technishen und kommerziellen Bildung die Drga- nisation des Handwerks in irgend einer lebenskräftigen Form derzeit vielleiht noch die einzige Möglichkeit seiner Rettung darbietet." Es bedürfe — fügt er noch hinzu — hauptsählich zweier Dinge: „erhöhter Bildung und lebendiger Kooperation“. Daß dies jeßt in Oesterreich eingesehen werde, dafür lägen erfreulihe Anzeichen vor; denn nahdem früher das gewerblihe Schulwesen unterstüßt und ausgebildet worden sei, solle nunmehr das Kleingewerbe unmittelbar in feiner Produktion gefördert werden, und erfreuten {fch namentli die gewerblihen Genossenschaften aufmerksamer Pflege, um „die in ihnen s{chlummernde assoziative Kraft“ zu weden und zu bethätigen. Anzuerkennen sei es auch, daß unter der Aegide des „Vereins für Sozialpolitik“ auch in Dester- reich sich Männer gefunden hätten, welhe die Erforshung der thatsählihen Verhältnisse im Handwerk sih zur Aufgabe machten. Parallel damit’ laufe die Reform der österreihischen Reichs - Gewerbestatistik, welhe bisher gerade über die kleingewerblihen Fragen fast gar keinen tieferen Aufshluß gegeben habe. Schon die für den Sommer 1897 geplante, der sachkundigen Leitung Mataja's und anderer namhafter Statistiker anvertraute Aufnahme werde in erster Linie Kleingewerbe und Hausindustrie berücksichtigen. Falls dieses groß angelegte Werk zu stande komme, könnten wir mit berehtigter Hoffnung auf {ône und wichtige Erfolge zählen. So einig nämlich auch die ganze Welt über dèn Niedergang vieler klein- gewerbliher Branchen sei, so sehr gingen {on über die Ursachen dieses Herabsinkens und noch inl über etwaige Mittel und Wege zur Abhilfe die Meinungen auseinander.
Dies vorausgeschickt, sei nunmehr zunächst eine interessante Er- scheinung erwähnt, auf welche der Verfasser auf dem Gebiet des Bau- gewerbes in Wien aufmerksam maht. Während die Gewerbeordnung von 1859 den Gewerbebetrieb grundsäßlich freigab, d. h. von einem besonderen Befä Engen und éiner behördlichen N unabhängig- machte, blieb u. a. für das Baugewerbe Befähigungs- nachweis, Prüfungözwan und Konzessionspflichtigkeit bestehen. Nach- stehende Uebersicht betrifft nur solche n i cht freigegebene Gewerbe :
Es g in Wien: 1852 1859 1860 1881 1890 P Sa a 33 116 110 D n e A Q 46 112 110 Kunst- und Musikalienhändler . 20 45 41 Am e R ee 6 76 „Bauunternehmer“ (nicht kon- 295 436
K L C ea i LOD MAUanttebter G» s 4 38 66 69 C i C C 10 O 22 27
Ist es {hon an sich bemerkenswerth, wie diese niht der Gewerbefreiheit enba gewordenen Gewerbe fch troßdem seit den fansgaer Sahren zum theil stark verméhrt haben, so ist die Entwidelung im Baugewerbe, in welhem besonders scharfe geseßliche Bestimmungen einer mißbräuhlihen Ausübung nah wie vor vorbeugen sollten, und namentli die Entwickelung des unkonzessionierten „Bauunternehmer- thums" ganz besonders von Interesse. „Gerade dieses Beispiel aus
dem Baugewerbe" — bemerkt der Verfafser — „zeigt so ret deutlich, |
wie wenig gegen die Auswüchse des Kapitals und d
N ftitden B ieb Nachweis d der nas d iielle “eiti unkten der e Nahe er bigung und der Pr
enüßt haben! Sogar das Konzessionssystem, welches beut ju ars
ndwerker in geviien Branchen des Handels eingeführt wis
wollen, hat sich als ohnmächtig erwiesen.“
Aber auch der Befähigungsnachweis, wie ihn die Gewerbenovelle von 1883 für die D der Pan R betriebenen Gewerbe wieder eingeführt hat, ist nach des Verfassers Be erwünschte Wirkung geblieben. „Nach einer Seite hin“ — schreibt er — „beseht zuschends der Fabrikbeétrieb das Gebiet gewerh, licher Produktion, auf der andern Seite macht das Verlagsystem dié unkontrolierbäre, nicht organisierte Heimarbeit gewaltige Fortschritte. Sogar im Kunstgewerbe hat bereits dey Verlag, die Abgabe der Arbeiten an Hausindustrielle, in viel \tärkerem Maße zugenommen, als gewöhnlich angenommen wird. Nur in den Gewerben, welche sih mit der ‘Erzeugung und dem Verschleiß der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel “ befassen, dann in int Verkehrsgewerben erhält \ich, wenigstens in Oesterrei, noch imme der kleine, der handwerksmäßige Betrieb. Die Verhältnisse aber haben si ohne jede merklihe Einwirkung des Befähigungsnahweisez erhalten und gestaltet.“
Der Verfasser theilt zur Veranschaulihung dieser Entwikelung unter anderen folgende Zahlen mit:
Sn Wien waren vorhanden 1860 1865 1870 1880 1890
Dinbler mit Herrenkleidern . 2 31 ändler mit Damenkleidern 170 174 3281 3175 3108 2716 - 3181 196
und Pußsahen. . . 3 13 i 76 120 240
Kleidermacher . Í ; Kleidermacherinnen . . ._. 87
Die Mehrzahl der Schneider — das ist bei diesen Zahlen nit zu vergessen — hat aber kein eigenes Kundengeshäft mehr, sondern arbeitet in der Regel nur für solhe Unternehmer, welche das Geschäft im Großen betreiben.
Von Interesse find auch noch nachstehende Zahlen der Wiener Gewerbestatistik.
Es waren in Wien vorhanden:
1882 1859
163 242
155
1881
267 299 300 3dl 204 221 213
69 63 33 328 339 417 179 174 173 152 150 101
449 473 604
1883 269
1870
257* 292* 171 1019 285 176
1890 287
Anstreiher und Lackierer Bâäker F anEen Vie uchen- 2c. Bäcker [eischer leischselher . .. arbiere Friseure und Per- rüdckenmacher .. Dabei betrug die in Betracht kom- mende Bevölke- j rung Wiens . . 444966 496 414 615 760 715 257 736 773 811 266 Völlig unberührt blieb von der Gewerbenovelle von 1883 das Wiener Schuhmachergewerbe, wie folgende Zahlen lehren : Ser bt Sn adler f c rwerbfteuer rwwerbsteuer Betriebe auf 1 Betrieb Betriebe auf 1 Betrieb 2325 9,9 2 00 2951 2 3106 12 3114 20 2948 22 2815 32 2634 50 2551 82 2492 77 N 2680 9,00 79 j Es wird seitens der Handwerker in Oesterrei häufig behauptet, daß die Wirkung des Befähigungsnachweises seit 1883 wesentli ab geschwäht werde dur die behördlihe Dispensationsbefugniß, von welcher im Uebermaß Gebrauh gemacht werde. Daß dieser Vorwurf ait zutrifft, erweist der Verfasser durch folgende Zahlen. Im vierten Quartal 1895 sind in Nieder-ODefterreih Gewerbe scheine für handwerksmäßige Betriebe ausgestellt worden: gegen Erbringung des vollen Befähigungsnachweises 84,6 *%, unter den erleihterten E aues für Frauen . 7,8 %, auf Zeugnisse gewerblicher Unterrichtsanstalten . . 1,29 %, gegen Dispensation vom Lehrzeugnihß .. .. . 4,7 %, im Falle des Uebertritts zu einem verwandten G O O E Der Verfasser {ließt den vorliegenden Theil feiner Arbeit mit folgenden Worten: „Die Frage der nähsten Zukunft des Handwerks wird also in der Schule und in den Genossenschaften entschieden werden. Der Weg dur die Schule führt allerdings häufig nicht zum Handwerk zurück, sondern zum Kunstgewerbe — oder ‘in die Fabril, während der Weg durh die Genossenschaften, rihtig verfolgt, die kleinen Erzeuger zur Korporativ-Vereinigung, zur Berge lel der Produktion bringt. Ein drittes ist aber niht denkbar. In der weiteren Zukunft werden die Kleingewerbetreibenden — und dies ! der Weisheit leßter Shluß — vortrefflich ges{hulte Mitarbeiter det fast aus\chließlih im großen betriebenen Unternehmungen entweder auf eigene oder auf fremde Rechnung fein“.
Literatur.
„König Albert und Prinz Georg von Sachsen“, die ersten General-Feldmarschälle aus dem Königshause Wettin. Zwei militärische Lebensgeschihten für das deutshe Heer und die männlihe Jugend von Marx Dittrich. Mit zwei Bildern. Minden i, V, NBerlag von J. C. C. Bruns. Preis 1 (A — Die militärischen Fubelfeste der beiden fürstlihen Heerführer gaben den Anlaß zur Ab- fassung dieser Lebensbilder. Sie dürften im Heere wie bei der män lichen Jugend eine freundlihe Aufnahme finden und dazu beitragen, daß jedem deutschen Jüngling und Soldaten auf seinem Lebenêwegt die Tugenden der Pflichttreue und Vaterlandsliebe als Leitsterne va leuten, welhe auch die beiden erlauchten Wettiner zu Sieg un Ruhm geführt haben. N U
— Die unter dem Titel «et ube tnugen des Erblasser unter Lebenden bei der Erbtheilung“ von dem Amtdridie Otto Herold- Markneukirchen im zweiten Heft des sechsten Bait des „Sächsischen Archivs für bürgerliches Reht und Prozeß verö lichte, seiner Zeit an dieser Stelle erwähnte Abhandlung ift in fe Rokßberg’s{hen Hof-Buchhandlung zu Leipzig au als Sonderaus0g0 erschienen. 2 4 sen
— Die Hefte 3 bis 5 des VI. Bandes des „Sächsis Ms Archivs für bürgerliches Recht und Pr herausgest von S. Hoffmann, Reichsgerihts-Rath, R. von Sommer Land Ober-Landesgerihts-Rath in Dresden, und Dr. F. Wulfert, ind
erihts:Rath in Dresden (Verlag der Roßberg'schen ol eib eus ung in Leipzig), enthalten neben einer großen Zahl von Entfche! D des Reichsgerichts und säisisder Gerichte mit ausführlicher Beg A dung vier umfangreihe Abhandlungen: „Unsere SFuristenspra th in Dr. W. Gensel, Geheimem Justiz-Rath und vortragendem Ta ut Königlich sächsischen Ministerium der Justiz (auch als Separat ngb erschienen), „Die Vorschriften des Entwurfs eines Ginführ eseßes zum Bürgerlichen C, dargestellt von L is
rid Aron in Straßburg i. È.,, „Die Selbstverständlich tindig Rechte" von Assessor Dr. Hagen in Pegau, und „Ueber die Zu 1s pt feit des Vollstreckungösgerichts für die Ertheilung des Armenr Auslegung von 2.-P-O., &8 109 und 110“ von Landrichter Dr
in Leipzig. *) Diese Zahlen gelten für 1871.
145
190
129 13(?)
115 259
1892 . 1860 . 1865 1879 . 1872 . 1875 . 1880 . 1883 . 1885 . 1890
etrieb im Großen oder nah kommerziellen Gesichts,
obachtungen ohne de
aube ;
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
| y 150.
nterjuhungs-Sachen. i j Aufge ote, Zusteltungen u. dergl. * Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. b, Verloosung 2c. von Werthpapieren.
Dritte Beilage
Berlin, Donnerstag, den 25. Juni
Deffentlicher Anzeiger. |!
9. Bank-Ausw se. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Kommandit-Gesells rwerbs- und tiederlafsung 2. von
1896.
Aktien u. Aktien-Ges / irt ata eno enschaften. A tw echtsanwälten,
1) Untersuhungs-Sachen.
01 Bekanntmachung.
R iaent, frühere Heizer Cal August Ferdinand Kurz, geboren am 24. September 1872 zu Berlin, und der Kutscher Carl Wohlan, geboren am 2. März 1871 zu Schönfeld, Kreis Preußisch-Holland, find dur rechtêkräftiges Urtheil des Schwurgerichts bei dem Landgericht 11 zu Berlin vom 1. Februar 1896 wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes, be- gangen zu Teltow in der Naht zum 2. Dezember 18% an dem Rentenempfänger Gottlieb Schulze daselbst, zum Tode und Verlust der bürgerlichen M redi verurtheilt worden. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 16. Juni 1896 ist bestimmt worden, daß der Gerechtigkeit freier Lauf zu lassen fei. Dem- emäß ist das Todesurtheil heute früh durch_ Ent- hauptun der Verurtheilten im Hos des Straf- aefängnisses zu Plöyensee vollstreckt worden.
Berlin, den 25. Juni 1896. Der Erste Staatsanwalt am Landgericht Il: Lademann.
[20222] Steekbriefs-Erledigung.
Der gegen den Arbeitsmann Carl Friedri Wil- helm Dorn, am 18. November 1824 zu Koselih, Kreis Liegnitz, geboren, in den Akten D. 6. 66 I (D. 213. 66 A, wegen wiederbolten theils chweren, theils einfahen Diebstahls im Rükfalle unter dem 99, Dezember 1866 von dem früheren Königlichen Stadtgericht, Abtheilung für LntezsudungoiaGen: Deputation T für Schwurgerichtssahen erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. :
Berlin, den 17. Juni 1896. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht 1.
20221]
[ In der Strafsache gegen den Theater-Unternehmer Max Mauthner, am 7. März 1861 zu Wien ge- boren, früher zu Berlin, jeßt unbekannten Aufent- halts, ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 3. Strafkammer des Königlichen Landgerichts T hierselbst auf den 5. August 1896, Mittags 11¿ Uhr, anberaumt.
Da der Aufenthaltsort des genannten Mauthner nit zu ermitteln is, wird ersuht, über den der- zeitigen Aufenthalt des Mauthner Mittbeilung zu den Akten J. 111. E. 1129. 94 gelangen zu lassen.
Berlin, den 20. Juni 1896.
Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I.
[20330] Verfügung. j Nr. 633. Nachdem der Angeschuldigte Küfer Johann Jakob Schnepf von Nußloch am 17. Juni dahier eingeliefert worden, wird die diesseits verfügte Ver- mögensbeschlagnahme vom 9. Juni 1896, Nr. 490, aufgehoben. Mannheim, 18. Juni 1896. Der Untersuchungsrichter beim Gr. Bad. Landgeriht Mannheim: Winterer.
9) Aufgebote, Zustellungen L und dergl.
In Sachen der Erken des Höblenführers Heinrich Beer zu Rübeland, als: 1) dessen Wittwe, Minna, geb. Möser, daselbst, 2) der Ehefrau des früheren Mühlenbesigers Volkmann, Louise, geb. Becker, daselbst, 3) der Ehefrau des Oekonomen Köhler, Marie, geb. Becker, zu Elbingrode, 4) der Geschwister Otto und Julius Volkmann zu Rübeland, vertreten durch den Rehtsanwalt Kunzßen hier, Kläger, fegen den Hotelbesißer Robert König zu Rübe- and, Beklagten, wegen Forderung, wird zur nohmaligen Zwangsversteigerung der nachstehend be- | f E für Kläger beschlagnahmten Grund- , als: j 1) des Gasthofs zum goldenen Löwen No. ass. 6 zu Rübeland nebst Zubehör, insbesondere Hof und Baustelle zu 6,67a Nr. 22, 0,88 a von der Hof- und Baustelle No. ass, 28 und der dazu gehörigen Kruggerechtigkeit, 2) des Wohnhauses No. ass. 8 daselbst (depen- „_ dancs zu 1) nebst Zubehör, 3) des Gartens Nr. 134 im Orte zu 7,08 a, 4) des Plans Nr. 846 a. þ. auf dem Hüttenfelde ¿u 1 ha 6260 a, - 5) des Plans Nr. 911 hinter dem Kaltenthale Term it Lha 1,81 a, ermin auf den 14. Juli 1896, Nachmittags or, in dem König'schen Gasthofe zum goldenen Löwen in Rübeland SeDh Blankenburg, den 18. Juni 1896, Herzogliches Amtsgericht. . Sommer.
[20290]
ne n Sachen, - das S@{huldenwesen des Bauunter- Les Hermann Lugte zu Blankenburg betr.,, wird gesebie S Juli 1896, LLeruens 10 i pan zur Zwangsversteigerung nah)slehen verzeihneter Grabe als: PEgeung Loh ae ohnhauses No, ass. 392 — Oel- und des gudle hieselbst, eingetragen Band 111 Blatt 988 genkenburger Grundbuchs, 3) 9 1 a die Eselowiese von Nr. 568 a, b. c., Va O He delberge von Nr, 569, a = 1 Mrg. 29 Rth. am Klepperlone eingetragen Band V1 Blatt 442
5) 32,73 a daselbst von Nr. 612 c. — ein Band VII1 Blatt 1344 daselbs —, S
6) 9,13 a des früher Bock'schen Gartens — ein- getragen Band IX Seite 196 daselbs —,
auf Antrag des Konkursverwalters wieder auf- gehoben.
Vlaukenburg, 19. Juni 1896.
Herzogliches Amtsgericht. H. Sommer.
[19809]
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Friedrich Niedorf’schen Büdnerei Nr. 2 zu Paetow- Steegen ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin hierselbst auf Dienstag, den 36. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bestimmt. er Theilungsplan und die Ae des Sequesters werden vom 23. Juni 1896 an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts- schreiberei niedergelegt sein.
Hagenow, den 20. Juni 1896.
Großherzogl. Meckl.-Schw. Amtsgericht.
[20291]
In der Zwangsvollstreckungssahe des Kaufmanns Karl Voigt in Hohegeiß, zugleich in Generalvoll- macht der Ghefrau des Dberförsters Lowes, Emilie, geb. Voigt, in Langelsheim, und des Rechtsanwalts und Notars Wilhelm Voigt in Berlin, Kläger, wider
1) die Wittwe des Böttchers Wilhelm Börger,
geb. Busse,
2) den Hüttenarbeiter Wilhelm Börger und _3) die Dienstmagd Auguste Börger, sämmtlich in Hohegeiß, Beklagte, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ber- meidung des Aus\{lusses hier anzumelden. Zur Erklä- rung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 18. Juli d. JIs., Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Bethei- ligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
Walkenried, den 16. Juni 1896.
Herzogliches Amtsgericht. Voges.
[20260] Aufgebot.
Die Ehefrau des Maschinisten Hensel, Martha, geb. Brandt, zu Lehe, hat das Aufgebot des ihr an- geblih dur Diebstahl abhanden gekommenen Spar- kassenbuhes Nr. 3010 über eine Einlage von 2200 4 der Sparkasse zu Osten beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Jauuar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Often, den 15. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht. T1.
[79011] __ Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der \tädtishen Sparkasse der Stadt Prenzlau Nr. 268 über 190 Mark, ausge- fertigt am 18. August 1892 für den Arbeiter Wilhelm Fiering, jeßt zu Bremen, damals zu Prenzlau, foll, da es angebli verloren gegangen, auf Antrag des gedahten Gläubigers zum Zwette der Anfertigung eines neuen Buchs für kraftlos er- flärt werden. Wir fordern deshalb den Inhaber dieses Buchs auf, spätestens in dem auf den 13. Oktober 1896 um 9 Uhr anberaumten Aufgebotétermin bei dem unterzeichneten Gericht, Abtheilung 111, Zimmer Nr. 4, seine Ansprüche an- zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgt.
Prenzlau, den 17. März 1896.
Königliches Amtsgericht.
[20259] Aufgebot. :
Die Wittwe Marie Catharine Caroline Dreyer, geb. Grot, sowie die Gheleute Jakob Koberg und Maria Friederike Auguste, geb. Dreyer, zu Lindau- mühlenholz haben das Aufgebot des verloren ge- gangenen Kontrakts vom 11. April 1868, aus welchem im Grundbu} von Scheggerott Band T Blatt 4 Vis die Antragstellerinnen, Wittwe Dreyer und Che- rau Koberg, 2529 M resp. 2160 A zu 40% als Abfindung bupotbekaris eingetragen sind, beantragt. Der Inhaber des vorbezeihneten Kontrakts wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zum Auf- gebotstermin am 13, Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, anzumelden und den Kontrakt vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Kappeln, den 18, Junt 1896. ;
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[20288] Oeffentliche Ladung.
Fn der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Berg sind unter Artikel Nr. 592 als Sus der Grundstücke Flur 13 Nr. 479/192, 480/192 und 481/192 VerzeMne: Mathias Trimborn und Ge- nossen zu Krälingen. Das Eigenthum an diesen Parzellen hat der Ackerer Mathias Zimmermann zu Krälingen beanspruht. Die dem Wohnort und Auf- enthaltsort nah unbekannten katastermäßigen Eigen- thümer bezw. deren Erben und Rechtsnachfolger werden hierdurch öffentlich geladen, am L. Sep- tember 1896, Vormittags 10 Uhr, im Ge- [Pajtedante des Königlichen Amtsgerichts, Abthei- ung 111, Zimmer Nr. 6, vor dem Oberthor, thre etwaigen Ansprüche unter Eng ver erforderlichen Urkunden anzumelden. Wird in dem anberaumten Termin ein Anspruh nicht angemeldet, so erfolgt
die Eintragung des obengenannten Mathias Zimmer- mann als Eigenthümer im Grundbuche. Ausgefertizt zum Zwee der öffentlichen Zustellung. Ahrweiler, den 19. Juni 1896.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (L. 8.) Wollshlaeger, Aktuar.
[20287] Oeffentliche Pa 1) Der Spezereihändler Josef Meurer zu Bockeroth, 9) die Ehefrau des Ackerers Peter Heuseler, Elisabetb, geb. Meurer, daselbst, | 3) Peter Meurer, ohne Geschäft, zu Limperich, 4 ilhelm Meurer, ohne Geschäft, daselbst, 5) Michel Meurer, ohne Geschäft, daselbst 6) Elisabeth Meurer, ohne Geschäft, daselbt, 7) die Wittwe Michael Meurer, Gertrud, geb. Endres, zu Limperich, 5 der Aerer Peter Meurer zu Bockeroth, 9) die Ehelraut des Ackerers Carl Strunk, Elisa- beth, geb. Meurer, zu Beuel, B der Ackerer Josef Meurer zu Bockeroth, 11) der Bâckergeselle Michael Meurer zu Godes-
berg, 12) die geschäftélose Helena Meurer zu Bokeroth, 13) die ge ltaloie Gertrud Meurer a 14) die geshäftslose Anna Meurer daselbst, 15) der L titarbeiter Johann Meurer zu Kalk, 16) der Fabrikarbeiter Peter Bernards zu Bocke-
roth, 17) die Dienstmagd Elisabeth Bernards zu Limperich beanspruhen das Alleineigenthum an den unter Artikel 230 auf den Namen des Theodor Meis zu Birlinghoven katastrierten, iy der Gemarkung Oeling- hoven belegenen Grundstücken Flur 2 Nr. 124, In der Bamenbiße, Wiese, 1,63 a groß, und Flur 2 Nr. 490/221, Düferoth Garten, 2,28 a groß.
Die unbekannten Erben des Theodor Meis werden aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche bis spätestens in dem auf Samstag, den 25. Juli 1896, Vormittags A1 Uhr, im Geschäftshause des hiesigen Amtsgerichts, “rige Nr. 4, anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls die Oben- un als Alleineigenthümer der Grundstücke des
rtikels 230 in das Grundbu eingetragen werden.
Hennef, den 18. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung T1 e.
[20257] Bekanntmachung.
Auf Antrag ihrer Abwesenheitsvormünder, des Bäckermeisters Carl Kaegler und des Gastwirths Carl Shwandt zu Filehne, werden
1) der Sattler Johann Christoph Ludwig Orth- mann (Ortmann), geNaeen zu Follstein (Kreis Filehne) am 28. Oktober 1826,
2) folgende 4 Ges@w!ter Wilm:
a. Caroline Ulrife, geboren am 7. Oftober 1816 zu Neustettin,
b. Emilie Friedericke, geboren am 19. Oktober 1818 ebendaselbst,
c. Cárl Eduard, g:boren am 27. Oktober 1820 ebendaselbst,
d. Heinrih Gotthilf, geboren am 16. Dezember 1824 zu Filehne, i
Kinder des am 2. Januar 1869 zu Filehne ver- storbenen Kupfershmiedemeisters Carl August Wilm und seiner daselbst am 4. Februar 1830 verstorbenen Ebefrau Anna Louise, geb. Hirfekorn,
welche feit länger als 50 Jahren von hier aus, als ibrem leßten Wohnsiße, verschollen sind, auf- gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 10, April 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer 14) zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.
Filehne, den 17. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht.
[20319] Aufgebot.
Das Amtsgericht Kissingen hat mit Beschluß von heute auf Antrag des Bauern Caspar Beyer von Albertshausen das Verschollenheitsverfahren gegen dessen Bruder, den ledigen Schuhmacher ron Stefan Beyer aus Albertshausen eingeleitet, wei dieser am 2. Februar 1880 sich von seinem Regiment — 17. Inf.-Regt. in Germersheim — entfernte und seit dieser Zeit keine Kunde von sich gegeben hat. Aufgebotstermin ist auf Dieustag, 6. April 1897, Vorm. 9 Uhr, im Ee hiesigen Gerichts bestimmt und ergeht die Aufforderung
1) an Georg Stefan Beyer, spätestens in obigem Termine persönlih oder schriftlich bei Gericht sch anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotstermine wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber zu machen.
Bad Kissingeu, 18. Juni 1896.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. ahreis, Sekr.
[20258] Bekanntmachung.
Auf Antrag des Tischlermeitters August Erdmann in Kolmar i. P., als Abwesenheitsbormunds, wird die am 13. Februar 1859 hier geborene Mathilde Emilie Neubecker, welche pu mehr als zehn Jahren verschollen ist und in den 60iger Jahren nah Amerika ausgewandert sein foll, Ten ih spätestens bei dem unterzeihneten Gericht im Aufgebotstermin am 25. Mai 1897, Vormittags 9 Uhr, zu ay widrigenfalls dieselbe für todt erklärt werden wird.
Kolmar i. P., 17. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht.
[20256] Aufgebot.
Auf Antrag des Steueraufsehers Pfreundt ju Bielefeld, Abwesenheitêévormundes für den zuleßt in Polbauten bei Lübbecke wohnhaft gewesenen Gärtner
tarl Paul Friedrich Haage, wird dieser, da er E seit mehr als 10 Jahren verfhollen ift, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 22, April 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Lübbecke, den 16. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht.
[20280] Ansprüche jeder Art an den Nachlaß des vor etwa 2% Jahren nah Amerika ausgewanderten und dur diesgerichtlihes Ausschlußurtheil vom 15. April d. J. für todt erklärten Bauernsohnes Dominikus Seheiner von Raden sind bis längstens zum L, September 1896 hierorts anzumelden und zu begründen. Anmeldungen nah diesem Termine können nicht mehr berüdcksichtigt werden. : Marktheidenfeld, 22. Juni 1896. Königliches Amtsgericht. Müller.
Bekanntmachung.
[20223] Gerichtliher Schuldeuruf.
Zur Feststellung des Nachlasses des sel. Rudolf Nagel von Danzig, gestorben im Theodosianum in Zürich V hat das Bezirkégericht Zürich mit Beschluß vom 13. dies. einen öffentlihen und gerihtlihen Schulden- ruf bewilligt. Es werden daher andurch die Gläubiger und Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Ansprachen resp. Verbindlichkeiten innert einer mit dem 24. Juli 1896 zu Ende gehenden Frist in shriftliher Eingabe und unter Beilegung der Beweismittel in Original oder in beglaubigter Abschrift in der Notariatskanzlei Riesbah Zürich V anzumelden, unter der Androhung, daß, wer S und Rechte, die dem Verstorbenen zustehen, verheîim- liht, Fahndung, säumige Ansprecher dagegen den Verlust ihrer uiht angemeldeten Forderungen zu geutigen baben, soweit solhe niht aus den
otariats- oder Pfandprotokollen mit Bestimmtheit ersihtlih oder dur Faustpfänder gedeckt sind.
ürich V, am 22. Juni 1896.
otariat NRiesbah. Alb. Bachmann, Notar.
[20252] Verkündet am 16. Juni 1896. Referendar v. Oppermann, als Gerichtsschreiber. m Namen des Königs!
Auf den Antrag des Fuhrmanns August Rosen- thal und dessen Ehefrau Betty, geb. Basel, beide zu Grünenplan, erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Ret dur den Amtsgerihts-Rath Frande 2c. für
eht :
Das Sparkassenbuch Serie 11 Nr. 6221 der Spar- kasse des Kreises Alseld, lautend über 493,15 M (vierhundert drei und neunzig Mark) und ausgestellt auf den Namen August Rosenthal jun. in Grünen- Eau, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des
ufgebotsverfahrens tragen die Antragsteller.
(gez.) Fran cke. Ausgefertigt: (L. 8.) Raßeburg, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,
[20249 Bekanntmachung.
In Sachen des von 1) der hiesigen Firma Conrad Hinrih Donner und 2) der hiesigen Firma Moriß Nordheim jr., Vertreter: Rechtsanwalte Dres. jur. Wolffson, Dehn & Schramm, gestellten Antrages auf Kraftloserklärung der nachstehend bezeichneten Urkunden, is dur Urtheil des unterzeichneten Ge- rihts vom 19. Juni 1896
1) der von der Firma Conrad Hinrich Donner am 9. September 1895 ausgestellte, von H. I. Velten acceptierte und am 8. Dezember 1895 bei der fon der Dresdner Bank hierselbst zahlbare Wechsel, groß 4 39 132,94, und
2) der von der Firma Moriß Nordheim jr. am 8. September 1895 ausgestellte, von H. J. Velten acceptierte und drei Monate nah Dato bei der
iliale der Dresdner Bank hierselb zahlbare
esel, groß M 35 716,25,
für- kraftlos erflärt worden.
Hamburg, den 19. Juni 1896,
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.
(gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Uhde, Gerichtsschreiberg.
[20242] Jm Namen des Königs ! :
In Sachen, betreffend das Aufgebot des Wechsel- Blankets vom 4. Juli 1895 über 1500 4, ausgestellt aber nicht unterschrieben von dem Ziege er Heinrih Engelhardt in Germersdorf, angenommen von dem Bezogenen, Maurermeister O. Hartmann in Guben, zahlbar am 7. Oktober 1895, erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Guben dur den Amtsgerichts-Rath Schule für Necht :
Das Wechsel-Blanket do dato Guben, den 4. Juli 1895, Uran von dem Bezogenen, Maurer- meister O. Hartmann in Guben, lautend über 1500 , zahlbar an die Ordre des Ausstellers, vom R niht unterschrieben, wird für kraftlos e
Die Kosten des Aufgebots-Verfahrens werden den
Antragstellern Geschwister M Hedwig, Max
Otto Und Willy En i rdt tartha, u Guben, den 13. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
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