1896 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

es in diesem Jahrhuntert durchmadchte, miterlebt hat, der Freund Grillparzer's und Franz Schubert's, gestorben. Fast wollte es scheinen, “als sei mit ihm Md jene harmlos- heitere Kunst, die unsere Väter erfreute, znit ins Grab gesunken, als sollte der leihtfertige Ton der meisten modernen Schwänke und Possen allein die Oberhand behalten. Dem if aber, wie die gestrige Aufführung erfreulicherweise bewies, nit jo. Es giebt noch ein unverdorbenes Publikum, das, der Fri- volität abhold, sich an dem breiten, egen Humor der Zeit der Po chen, der Jabots, Cokllants und alt\ränkishen Zylinderhüte, der “ive hen Biederkeit und sentimentalen Nomantik erfreuen kann. Mit richtigem Verständniß hatte die Regie des Schiller-Theaters das Zeitkolorit des Lustspiels festzuhalten ewußt, und den naheliegenden Fehler, das Stück in modernem Aufpuß zu en, vermieden. So muthete es als anmuthiges Genre- ild von nicht geringem Aen Zuleresse an und fand bei den zahlreichen Zuschauern eine fehr beifällige Aufnahme. Unter den Darstellern ist in erster Linie Frau Clara Meyer zu nennen, welche das Fräulein von Rosen mit jener lieben8würdigen Anmuth ver- körperte, die ihr früher im Königlichen Schauspielhause so viele j Feen erwarb. Vorzüglich war auch das Gegenspiel des Herrn Patry, der den Baron von Ringelstern mit großer Natürlichkeit und Gewandtheit verkörperte. Unter den übrigen Darstellern zeichneten sich besonders die Damen Levermann und Werner und die Lavrence, Reimann, Joseph und Schmasow aus.

Im Königlihen Opernhause werden morgen Mascagni's „Cavalleria rusticana“ (Santuzza: Frau Pierson; Alfio: Herr N und Donizetti’'s „Marie, die Tochter des Regiments“ (Marie: Quer ein Dietrih; Tonio: Herr Philipp; Sulpîice: Herr Krasa) egeben. i M8 Im Neuen Königlihen Opern- Theater gelangt morgen „Das Heimben am Herd“, E in 3 Abtheilungen (rei

nach Diens? ae Erzählung) von A. M. Willner, Musik von Karl Goldmark, zur ersten Aufführung. Die Beseßung lautet: John, Postillon: Herr Fricke; Dot, desseW E Frau Herzog; May, Puppenmacherin: Fräulein Weiß j Eduard ummer, nfa

Herren

Seemann: Herr Sommer; Tackleton, Puppenfabrikant: rr Krolop; das Heimchen, eine Grillenfee: Fräulein Rothauser. apellmeister Dr. Muck dirigiert. Das Werk ift vom Ober-Regisseur Tetlaff in Scene geseßt, die dekorative Einrichtung hat der Ober-Inspektor Brandt besorgt. Die neue Dekoration der 1. und 3. Abtheilung John's Stube) is vom Königlichen Dekorationsmaler Quaglio-

erlin, die der 2. Abtheilung (Johns Garten), sowie das Schlußbild vom K. K. Hof-Theatermaler Brioschi-Wien gemalt.

Im Königlihen Schauspielhause geht morgen Karl Niemann's Lustspiel , Wie die Alten sungen“ in Scene. Die Hanne spielt darin Frau Schramm. 2 i

Im Schiller-Theater kommt morgen „Bürgerlih und Romantish*“ mit Frau Clara Meyer als Katharina von Nosen zur Wiederholung, Mit Ende diefes Monats beschließt Frau Clara Meyer ihr Gastspiel. Von Mitte Juli bis Mitte August finden die Vorstellungen außer Abonnement statt; den Abonnenten werden auch für diese Zeit die Abonnementépreise eingeräumt. Die neue Spielz.it beginnt Mitte August.

Mannigfaltiges.

Die Stadtverordneten erledigten in ihrer gestrigen Sißung zunächst eine Reihe geschäftliher Angelegenheiten und genehmigten \o- dann die Borlage, betreffend den Ankauf eines Theils des Grund- \tücks Oderbergerstraße 57/59 für eine Volksbadeanstalt. Stadt- verordneter Buchow erstattete hierauf Bericht über die Magistrats- vorlagen, betreffend: 1) die Einrichtung eines Einladeplaßyes für die Ver- \chiffung von Hausmüll auf dem städtishen Lagerplaß am Südufer 14/15, 2) di e Erwerbung eines zu Pinnow bei Birkenwerder belegenen Grund- \tücks zur Herrihtung einer Aus- und Abladestelle für Hauêtmüll. Beide Borlagen wurden angenommen, jedoch mit der Bedingung, daß der Hafen mögli} weit östlih und der Nachbargrenze parallel ange- legt werde. Es folgte die Berichterstattung über die Vorlage, be- treffend die Angliederung des Instituts für Infektionskrankheiten an das IV. städtishe Krankenhaus. Der Ausschu beantragte folgende Beschlußfassung: „Die Versammlung erklärt sich mit dem Vertragsentwurxf zwischen dem Königlich preußischen

isîus, vertreten durch die Unterrichtsverwaltung, und der

tadt Berlin wegen Angliederung des Instituts für Infektions- kTrankheiten an das 1V. fstädtishe Krankenhaus einverstanden und er- mächtigt den Magistrat zum Abschluß des Vertrags.“ Gegen den L des Vertrags, der die Stellung des Dirigenten der Infektions- btheilung betrifft, wurden von den Stadtverordneten Louis Sachs, Hugo Sas und Meyer Bedenken geltend gemacht, gegen die sich andererseits Stadtrath Dr. Straßmann, Bürgermeister Kirschner, Stadtverordnete Cassel und Zadek erklärten. Bei der Abstimmung wurde zu § 2 folgender Antrag des Stadtverordneten Louis Sachs an- enommen: „Wern der dirigierende Arzt aus sciner Stellung am Kranken-

ause aus\cheidet, hat bis zur anderweitigen definitiven Besezung der

Stelle die städtische Verwaltung für geeignete Stellvertretung zu forgen.“" Im übrigen wurden die sämmtlichen Paragraphen dem Antrag des Ausschusses genehmigt. Zur Bruns, des Gymnasiums zum Grauen Kloster hat der Magistrat in einer Vorlage den Ankauf des Grundstücks Neue r Ara 86 emxfohlen. Der zur Vorberathung der Vorlage eingeseßte ac spra si, wie der Stadtverordnete Bracke namens desselben berichtete, gegen die Annahme aus, da der Preis des Grundstücks zu theuer sei. Die Versammlung nabm jedoch mit großer Majorität den Antrag des Magistrats an. Mit den Vorschlägen, betreffend den provisorischen Betrieb des Hafens am rban, erklärte ch die Versammlung ein- verstanden, ersuchte aber gleichzeitig den Magistrat, die in Aussicht genommene Verwaltungs-Deputation recht bald ein- zuseßken, um mit ihr die Fragen des Lösh- und Lade- wesens für Berlin in Berathung zu nehmen. Auf Antrag des Stadtverordneten nie wurde dai die Vorlage, betreffend die Zahlung von Beiträgen zu den Kosten der Erbauung der Samariter - Kirhe und der Simeons - Kirche, bis nach den eo vertagt. Die Vorlage bezüglich des Ankaufs eines

rundstücks in der Dunckerstraße zur Errichtung einer Gemeinde- Doppelshule gelangte zur Annahme. Ebenso erklärte sich die Versammlung mit dex Verlängerung des Vertrags über Einrichtung und Unterhaltung von WBerschönerungsanlagen im Kleinen Thiergarten einverstanden. In die gemischte Deputation zur Entscheidung über die Vertretung oder Betheiligung der städtischen Behörden an den hier stattfindenden Kongressen und Generalver- sammlungen von Vereinen wurden gewählt: Stadtverordnete Dr. Langerhans, Dr. Schwalbe, Cassel, Kyllmann, Michelet, Witkowséki, Baumgarten, Ed. Perls und Weber. Nach Schluß der öffentlichen folgte eine geheime Sitzung.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Leopold beehrte gestern Mittag in Begleitung Höchstihrer Kinder die Ber- liner Gewerbe-Ausstellung mit einem längeren Besuch.

Das Preisgericht der Berliner Gewerbe-Ausf\tellung befindet sih bereits in lebhafter Thätigkeit. Nachdem sih das Gesammt-

reisgeriht unter dem 4. d. M. konstituiert hatte, haben in der Zwischenzeit auch die Preisrihtergruppen ihre ersten Sißungen ab- gehalten und thre Vorsißenden und Schriftführer gewählt. Am reitag, den 19. d. M., wurde unter Vorsiß des Zweiten Vor- genden des :Gesammt-Preisgerihts, Professors W. Hartmann eine Sitzung der Borsißenden sämmtlicher Preisrihtergruppen abgehalten und dabei über die Thätigkeit des Gesammt-Preisgerihts sowie der einzelnen Gruppen Bericht erstattet. Zur Einleitung und {chnellen Förderung der Preiésrichterarbeiten sind von sämmtlichen Ausftellern, und zwar als Ergänzung der Mittheilungen im Hauptkatalog, genaue Angaben über die ausgestellten Gegenstände bezw. über die der Preisbewerbung unterworfénen Gegenstände eingezogen worden. Um die Uebersichtlichkeit dieser Angaben zu erhöhen, mußten dieselben in Formulare eingetragen werden. Es war dabei den Herren Ausstellern gestattet, in einem besonderen Beriht auf die Vorzüge ihrer Ausf\tellungen hinzuweisen; von dieser Erlaubniß ist in reichem Maße Gebrauch cemaht worden. Die inzwischen eingelieferten Formulare nebst den dazu gehörenden Erläuterungsberihten gingen den ein- zelnen Preisrihtergruppen zu, die nunmehr U in Funktion treten werden. Am 20. d. M. ift der Erste Vorsißende tes Gesammt- } Sibi ad Herr Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär a. D. erzog von seiner Erholungsreise zurückgekehrt und hat die Leitung des Gesammt-Preisgerichts übernommen. Die Geschäftsstelle des Nees bleibt bed nach wie vor: die Wohnung des Zweiten Borsißenden, Berlin W., Nettelbeckstraße 7/8. Alle an das Preis- eriht zu sendenden Briefe oder Eingaben sind an die genannte Ge- shäftóstelle zu richten.

Am morgigen Sonnabend, Abends 6 Uhr, wird Herr Professor Dr. Otto Jaekel im Hörsaal des Chemiegebäudes der Ber- liner Gewerbe-Ausfstellung über „die Entwickelung der Thier- welt* sprehen. Der Vortrag wird zunähst von der Entwickelung der Organismen auf unserer Erde handeln und dann im besonderen auf die Entwickclung der Wirbelthiere eingehen, tie mit Hilfe der fossilen Formen in einiger Vollständigkeit untersucht wer- den können. Nach einem Hinweis auf die charakteristischen Eigenschaften dieses Thierstamms wird der Vortragende namentli die Momente hervorheben, welche größere Umgestaltungen des Körpers bedingen und dadurh zur Entstehurg gesonderter Entroickelungsreihen Veranlassung geben. Weiter wird er erörtern, wie die Umgebung der Organiôsmen wohl die Anregung zu ihrer Umbildung giebt, die Kenderung felbst aber nicht durch natürlihe Zuhtwahl, wie Darwin es annahm, sondern in den funktionierenden Theilen des Organismus direkt durch diese selbs bewirkt wird. ;

Das Programm der Vorträge für die nächste Woche lautet : Montag, den 29. Juni. Professor Maercker-Halle a. S.: „Land- wirthschaftlih - chemishe Zeit- und Streitfragen“. Dienstag, den 30. Juni. . J. van den Wyngaert - Berlin: „Die @utficbüng unseres täglichen Brotes“. Mittwoch, den 1. Juli. Geheimer Re-

gierungs-Rath von l E ere ces

Donnerstag, den 2. Juli. rofessor Dr. Gaertner-Jeng: N

Hygiene des Trinkwassers*. Freitag, den 3. Juli. Professor D, aoul Pictet-Berlin: „Die tiefen Temperaturen, ihre Herstellun;

und Anwendung in der Wissenschaft und Technik“, Sonnabend

4. Juli. Profeffor Dr. Wahnschaffe-Berlin: „Unfere Heimath je zeit“.

Ein Comitó unter dem Vorsiß des Dr. W. Gebhard dem unter Anderen auch die Herren G. Kühlstein, tau von Reibniß, Major a. D. Schoenbeck, M. E im Monat September im Anschluß berufenden Allgemeinen Deutschen Sporttag ein großes, mit der Berliner Gewerbe - Auéstellung in Verbindung tehen, des Sportfest zu veranstalten. Die Ausstellung fol den Anstoß zu einer Darbietung des regen sportlichen Lebens der . Hauptstadt geben. In einer Vorbesprehung, welche kürzlich zwischen den Vertretern des Comités der Sportabtheilung der Ausstellung und einer Anzahl Berliner Sportsmänner stattfand, wurde beschlossen am Montag, den 29. d. M., Abends 84 Uhr, im „Hotel Saxonia“ Königgräßerstraße 10, eine Versammlung zu - veran talten in welher der in der Vorberathung gewählte und diesen Aufruf unterzeihnende Ausf{chuß einen Entwurf für das Fest vorlegen und ina der ein größeres Festcomité gewählt werden soll. Alle Ber, liner Sportveretne sind gebeten, zu dieser Versammlung, welcher der Festausschuß der Berliner Gewerbe- Ausftellung beiwohnen wird,

offizielle Vertreter zu entsenden. Auf das an Seine Majestät dey

„Angermünde, 25. Juni. Kaiser von der 50, Jahresversammlung des Branden, burgishen Hauptvereins der Gustav Adolf-Stiftung abgesandte Huldigungs-Telegramm (f. Nr. 150 d. Bl.) ist, dem „W. T. B.“ zufolge, die nah testnde Antwort eingegangen :

„Seine Majestät der Kaiser und König lassen dem Branden- burgiswen Hauptverein der Gustav Adoif.Stiftung für das Aller, höchstihnen aus Anlaß feiner 50. Jahresversammlung erneut zum Ausdruck gebrachte Gelübde unverbrüchlicher Treue herzlih danken und den fegensreihen Bestrebungen des Hauptvereins auch ferner Gotteg Schuß und reichen Erfolg wünshen. Auf Allerhöchsten Befehl; von Lucanus, Geheimer Kabinets-Rath.“

In der heutigen Versammlung hielt der General-Superintendent D. Dryander die Festpredigt. Die große Liebesgabe wurde der westpreußishen Diasporagemeinde Podgorz zuerkannt.

Kluge gehören an einen y

Dresden, 25. Juni. Der Schleppdampfer Nr. 4 von der „Dampfshleppschiffahrts - Gesclls(aft vereinigter Elbe- und Saale- Schiffer“ hatie heute Vormittag die Augustuébrücke thalwärts passiert, als er aus noch unaufgeklärter Ursache aus der Fahrtrihtung kam und fo diht auf das linke Ufer losfuhr, daß eine mit 7 Badegästen beseßte Schalurpe vom Steven des Dampfers umgeworfen wurde. Sämmtliche Badegäste fielen ins Wasser und konnten erst nah großen Anstrengungen gerettet werden.

Wien, 25. Jugi. Die Blätier melden avs Bozen , daß si auf der Südbahnstrecke Bozen—Franzens feste zwishen Weid- bruck und Atwang im Eisackthal gestern Abend infolge eines Wolkenbru chs einegcwaltigeFelsmass e loëlöste und dos Schienen- gleise sowie die Brennerstraße in einer Länge von ungefähr 60 m ver- shüttete. Man hofft, die Verkehrsstörung bis zum Abend be- seitigen zu können. Die Straße in das Sarnthal wurde bei Ichanneskofel infolge des anhaltenten Regens durch das Hochwasser der Talfer zerstört. Auch die Eisack ist stark geschwollen.

Linz, 26, Juni. Im Strafhause zu Garsten (Ober Oesterreich) ift eine Revolte ausgebrohen. Zwei Kompagnien Jäger sind dahin abgegangen.

London, 25. Juni. heftigen gastrishen Fieber erkrankt. indessen nit eingetreten. E

Stockholm, 25. Juni. Von dem No1dpolreisenden Andróe ist via Troméoe ein gestern aufgegebenes Telegramm hier einge- troffen, wonach die Expedition am 20. d. M. früh in Jse- Fiord auf Spißhbergen angekommen ist. Die Ankunft daselbst sei durch große Eitmassen zwishen Horrand und Ise:Fjord etwas verzögert worden. Im übrigen sci die Reise so weit gut verlaufen, und Alle befänden sich wohl.

Yokohama, 24. Juni. Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ wird die Zahl der bei der jüngsten Hochflut h (vgl. Nr. 143 u. 145 d. Bl.) an der Nordostküste ums Leben Ge- kommenen auf 27 000, die Zahl der Verleßten auf 8000 angegeben,

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

Der Afrikareisende Stan ley ift an einem Eine Abnahme der Kräfte is

E R S R S Sa M S: R O E C R N E I O S I S E A De D i: F V E R E 1 Er R E S A E R Ae N E E S N RAA n 8: 0 VC D S T (E: Li i L DE M I Ri E S D E A H B I P P O D E D E I ORE E D A2 R E S IME I T A2 I E B E E I E E E T T ESTREEBS

T a C3 qt

Wetter 6 8

iht vom 26, Juni,

r Morgens, eingetreten.

wieder sütliher Wind und Abnahme des Luftdruks

74 Uhr.

Deutsche Seewarte. t

ratur elfus 49 R.

Stationen. Wind, Wetter.

Bar. auf 0Gr u. d. Meeressp. red. in Millim.

Ternpe trt C 9 F.=

bedeckt bededt

Belmullet. . 4 1

2\wolfi 2'halb ed. 6

2

Aberdeen . | Christiansund | Kovenhagen . Stockholm

Haparanda . Cork, Queens- town , 769 Cherbourg . | 767 B e 765

761 761

768 |SW [N NO NNO 758 |NNW 757 [N

NW NO

Mascagni. Text von G. Verga.

=—A—A—A D D O T

bedeckt

bedeckt ufzug.

gefeßt

heiter

wolkig NW wolkig NNW bedeckt

1

g Nathékeller. 4

NNW : bedeckt

1

1

2

1

Wilhelm Hauff,

mann. 7958 |NNW halb bed, 757 |NNO heiter

756 |N halb beh,

765 |N bebedi 762 [N wolkig 762 |NO 4\wolkig1) 762 |NW 2\bedeck12) 761 |©O 5 bedeckt3)

4

4

Neufahrwafser Memel .

Paris E ünster. Karlsruhe , .

Wiesbaden . München . .

Dr. Mud.

Chemniß . . | 760 |N bedeckt NW

erl: » 66 4 (08 B heiter Alten sungen. NNW

Niemann.

E s 6 6 755 wolkenl oltenios Max: Giüibe,

Breslau. . . | 76 le d'Aix. . | 765 a l: CDE D rooltig

Niet. . «l 7506| |ONO heiter

1) Gestern Gewitter. d Gestern Gewitter. 3) Nachts Negen. 4) Nachts Reg

Uebersicht der Witterung.

In Süddeutschland und Böhmen sind gestern und Nachts {chwere Regen gefallen, thei wee mit Ge- witter., Karlsruhe, Bamberg, Prag melden Regen- hôhen über 40 mm. Auch in* Oesterreih-Ungarn und Frankreih haben Gewitter und starke Regen stattgefunden. Die Zunahme des Luftdrucks und der fühlen nörblihen Winde haben sich nach Deutst- land fortgepflanzt; in Schottland is aber bereits

hebedck14)

Cyclus, weiter Abend:

3 NO x wolkig 1

theilungen (frei Ablang)

\{chwörung des kanishes Trauers von Schiller,

Theater.

Königliche Schaulpiele. Sonnabend : Opern- haus. 165, Vorstellung. Cavalleria rusticana,. (Bauern-Ehre.) G

G Teßlaff. Fra Francesco. 1 usik von

| vom Ober-Negisseur Teblaff. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Phantafieu im Bremer Phantastis®;es Tanzbild, frei nah

Adolf Steinmann. Anfang 7ck Uhr.

Neues Opern-Theater (Krol).

um ersten Male: Das Heimchen am Hecrd.

per in 3 Abtheilungen (frei na namiger Erzählung) von -A. M. Willner. von Carl Boldmark. Jn Scene geseßt vom Ober- Regisseur Teßlaff. Dekorative Einrihtung vom Dber-Inspvektor Brandt. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus.

In Scene gesezt vom Ober-Regisseur Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 166. Vorstellung. Waguer- IX. Der Ring des Nibelungen.

anderer: Herr Theodor Reichmann, K, u. K. Kammersänger von der Hofoper in Wien, Siegfried: | 7 Uhr en. Hern Alfred Oberländer, Großherzoglih Badischer f

ammersänger, als Gäste.)

Neues Opern-Theater (Kroll). Das Heimchen am Heerd.

von A.

Goldmark. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus,

(Bourgognino: Herr Max

Anfang 8 Uhr. Sonntag: Jugend. Montag: Die Weber.

per in 1 Aufzug von Pietro nach dem gleichnamigen BVolksftückF In Scene geseßt vom Ober- Oper in In Scene

rich. Anfang 74 Uhr, Sonntag: König Heinrich.

enry Waller. Ed. Steinberger a. G.

von Emil Graeb. Musik von | Sonntag und fo

Dirigert : Musikdirektor Stein-

121. Vorstellung.

Remplacant. William Busna

Schwank

Dickens? gleich-

tusik

Dirigent: Kapellmeister

173, Borstellung, Wie die Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl

Sonntag: Erlauben Sie, Madame!

Siegfried in 3 Akten. (Der Anfang des Mens 6 Uhr.

Illumination des Parks. Ueues Theater.

l Änfang f Uhr. 122, Vorstellung. Oper in 3 Ab- nah Dickens? gleihnamiger Er- M. Willner. Musik von Carl

Die Ver- Ein republi- riedrich aulsen,

duell. Ausstattungs-Singsptel 174. Vorstellung. g note iesco zu Genua. el in 5 Aufzügen von

ierauf: Das ingspiel in 1

vom Stadttheater in Bern, als Gast.) Anfang

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Weber.

Berliner Theater. Sonnabend: König Hein-

Lessing . Theater. Sonnabend: Ferenczy- Operetten-Ensemble mit Julie Kopaczy-Karczag und 1 Das Modell. Operette in 3 Ausihaen von Léon und Held, Musik von

e Anfang 7} Uhr. z Sonntag und folgende Tage: Das Modell. 4 Facobson und Benno Jacobson. Musik yo»

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Der Stellvertreter. (Le

und Georges Duval. von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie, Madame ! Lustspiel in 1 Akt nah dem Sra Een des Labiche, von Fr. Licterfeld. Anfang 74 Uhr.

Der Stéllvertreter. Vorher :

Friedrich-Wilhelmstädtischer Konzert-Park. Chausseestraße 25-26, Direktion : Julius Fritsche. Sonnabend: Der s\chlafende Fakir. Posse mit Gesang und Ballet in «es von Leo Herzberg. nfan Bei einbrehender Dunkeï

Schiffbauerdamm 4 a. / 5.

Sonnabend: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten- und Oas D : n

Somossy. Musik von Wilhelm Nosenzweig. rauenbataillon. kt von Carl Somossy. Mußk von Wilhelm NRofenzweig. Anfang 74 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Gastspiel der Budapester deutshen Vperetten-Gesellshaft. Das Damenduell, Das Frauenbataillon.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Frißshe. Sonnabend: Der Bettelstudent, Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Genóe, Musik von K. Millöcker. Dirigent: Herr Kapell- meister Federmann. Anfang 7# Uhr.

Sonntag und die folgenden Tage: Der Bettel- ftudent.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Char- ley’s Taute. Sc@wank in 3 Akten von Brandos Thomas. MNRepertoirestück des Globe-Theaters in London. In Scene gesezt von Adolph Ernft. Vorher: Mit neuer KAuéstattung: Die Bajazzi

rodistische Posse mit Gesang in 1 Aft pon

F. Roth. Anfang 8 Uhr. Sonntag: Charley’s Tante. Vorher: Die Bajazzi.

Akten von

Deutsch

Familien-Nachrichten,

Verlobt: Frl. Melanie Scholy mit Hrn. Haupb- mann a. D. Carl Bieneck e e #rl. Clara Schuly mit Hrn. Oberlehrer Dr, Ernst Trampe (Strasburg i. d. U.-M.—Berlin).

Verehelicht: Hr. Lieut. a. D. Friedrih bon Oppeln-Bronikowski mit Frieda Fretin von Stein- Liebenstein (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Forst-Assessor Éber- hard von Groote (Falleréleben; Prov. Hens Hrn. Oberlehrer Mosler (Pleß O.-S.). Eine E ochter: Hrn. Prem.-Lieut. Cpnér

erlin).

Gestorben: Hr. General-Direktor August Erbs (Beuthen O.-S.). Qs

Verantwortlicher - Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einf chlicßlich Börsen-Beilage).

der Vorstellung it: Feenhafte

Das Damen- Akt von Carl

\tattung3-

„Deutsches Vereinsleben“ J

den |

Freiherr |

hol etroffen werd

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 151.

Königreich Preußen.

Konzessions-Urkunde,

end den Bau und Betrieb von vollspuri Keventifenbahnen O Cu E U Teuplip nad

erfeld und von Rauscha na reiwalda Bomm P daasiüer Eifenbabn-Geselliüu e r

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

Nachdem von der Lokalbahn-Aktiengesell haft in München, welche die Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Lausiger Eisenbahn-Gesellschaft“ beabsichtigt, darauf Augerragen worden ift, vieser Gefellshaft die Konzession zum Bau und Betriebe nahbenannter für den Betrieb mittels Dampskraft und für die Beförderung von

ersonen und Gütern im öffentlißen Verkehre bestimmter, den Be- Waun en der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands erwor feger Eisenbahnen a. von Muskau über Teupliyß nah Sommerfeld und b. von Rausha nah Freiwaldau zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Be- shränkung des E nah Maßgabe der geseßlichen Bestim- mungen unter den nachstehenden SVIRGURgen hierdurch ertheilen.

Die Gesellschaft bildet \ich unter der Firma: „Lausißer Eisen- hahngesellshaft“ und nimmt ihr Domizil und den Sig ihrer Ver- waltung in Sommerfeld, Regierungsbezirk Frankfurt a. Oder, oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an einer der beiden Bahnen gelegenen Ort.

Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesezen ohne M leees unterworfen.

Das zur plan- und ans{chlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahnen erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 3367 000 Æ für die Bahn Muskau—Sommerfeld und von 642000 M4 für die Bahn Rausha—Freiwaldau festgeseßt.

Der Nennbetrag der von der Gesellshaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ift baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan- und an- hlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahnen zu verwenden.

Die Aktien dürfen erst nah der Betriebseröffnung der Bahn ausgegeben werden,

Den Aktionären kann nah der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb auf einer der beiden Bahnen eröffnet wird, jedenfalls aber nit über dasjenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VI11 Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis ¡zu 49% des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden.

ITT

Die gesammte Leitung der Bau- und- Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßlihen Be- fugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen foll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen Mit- glieder bedarf der Bestätigung des Minijters der öffentlihen Arbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

V

Die Mitglieder des AufsichtsralHs und des Vorstands, sowie sämmtlihe Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsiß haben.

V

Die Staatsregierung i} berechtigt, sich in den l ed wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erahtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Auffichtsraths und der Generalversamm- lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rehtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ents haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

_ Der Minister der öffentlichen Arbeiten is berehtigt, in den fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordent- iher Generalversammlungen zu verlangen.

VI

Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als eine an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entscheidenden Ermessen der Staats- jserung den Vorausseßungen nicht entsprechen, unter denen die Kon- ¡ession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats- regierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor fie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht beizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Vebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertra- gung des Betriebes der eigenen Bahnen an Andere, die Auflösung der Gesellshaft oder die Vershmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, oder dur welche sonst die Bahnanlage oder deren Be- trieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Köni lihen Staatsregierung. :

„„ Diese Bestätigung ist auch ¿zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderli, welhe vom Staat ge- nehmigt waren.

VII. ; ,_ Für den Bau und Betrieb beider Bahnen sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffent- liht in Nr. 36 ves „Reichs-Geseßblatts* von 1892 S. 764) und die azu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vgl. § 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahnen soll 1,435 m betragen.

VIIL Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : 1 die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahnen be- fsimmten baulichen Anlagen und EinetGungen, sowie die Fest- tellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. E Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten sorgwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Cigenthums oder seiner nigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nah Mafß- Me der geleblichen D immungen gegen den Konzessionar vorbehalten. u er Konzessionar hat allen Anordnungen, welhe wegen ieiliher Beau!sichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter en mögen, nahzukommen. 3) Die Vollendunc 0 Snbetriebnahme beider Lahnen muß

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Juni

längstens binnen zwei Jahren und sechs Monaten nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregi nachstehenden Artifelà X f eiter in Beate ME AENe

Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwünfe fowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetz!cLnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahnen können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich tes Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüftuna der Bahnen in Verzug kommen follte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 9% des für die Bahn Muskau—Sommerfeld auf 3 367 000 G und für die Bahn Rauscha— Freiwaldau auf 642 000 A festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mit -Auss{chluß des Rechts- weges dem Minister der öffentlihen Arbeiten zusteht.

__ Zur Sicherstellung dieser Verpflihtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 200 450 „46, in Worten : eZweimalhunderttausend vierhundert und fünfzig Mark“, baar oder in preußishen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werth- papieren oder in inländishen Eisenbahn-Prioritäts. Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurswerth nebst den noch nit fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu e daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durh Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die ver- fallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoh von dem bezeihneten Minister untersagt werden, wenn nah seinem allein maßgebenden Urtheile der Konzessionar den Bau ver- zögern sollte. Auch if der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahnen einen entsprehenden Theil der Kaution Js vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahnen zurückgeben zu lassen.

9) Falls die oben festgesezte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nit nur die bezeichnete Ver- zugéstrafe eingezogen, fondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrau zu machen beabsichtigt, soll jedoh die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

IX

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung tes Fahrvlans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen tur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar foll niht verpflichtet sein, zur Ver- mittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahnen nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung find, niht angehalten werden können, mehr als zwei der Perfonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen, t

2) DE die ersten 5 Jahre -nach dem auf die Eröffnung der Bahnen folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über- lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände- rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoeh nah Ablauf jenes fünf- jährigen Zeitraums, fo lange die Bahnen nah dem hierfür allein ent-

{eidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung sind, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsäßze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentliben Arbeiten fest- gestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reid:s- und landesgeseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Säße für die Tarifklassen nah eigerem Ermessen fest- zuseßen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklafsensäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin- A der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats-

ahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundfäße zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderli erahtet wird.

3) Der Konzessionar hat, fobald eine der beiden Bahnen in Betrieb genommen wird, einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln 239 b und 185b des Handel8geseßbuhs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgefellshaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (R.-G.-Bl. S. 123 ff.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz - Reservefonds) einen Speztal- Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulativ zu bilden.

Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds sind sowohl von cinander als au) von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Koîten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen : z

a. der Erlós aus den entsprehenden abaängigen Materialien ;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rük- lage, deren Höhe dur das Regulativ festgeseßt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. j

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von folhen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gérufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförde- rung mit Sicherheit und tin der der Bestimmung des Unternehmens entsprehenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Reservefonds fließen :

a. der Vetrag der nach dem Gesellschaftsvertrag verfallenen, nit abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b, eine im Regulativ festzuseßende, alljährlih den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rüklage;-

c. die Zinsen des Spezial-Neservefonds.

Grreiht der Spezial-Reservefonds die Summe von 69000 4, fo können mit M oiauns des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Nücklagen 48 lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welhe zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht ‘sofort zur Ang elangenden Beträge zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines “e die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Re enes niht oder nit vollständig fe so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden

etriebsjahre zu entnehmen. Abwe gungen hiervon find mit Geneh- migung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zua g. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Reservefonds vor.

X. Der Konzessionar ist verpflichtet : a. für jede der beiden Bahnen besondere Rechnung zu führen, seine Betriebsrehnungen nah den vom Minister der öffentli Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu von leßterer zu bestimmenden Zeit die jährlichen Betriebsrehnungs- abshlü}sse einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

b. der Ausfste Bug der Rechnungen den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen ; / / c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf feine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtébehörden in den von ihnen fest- geseßten Fristen einzureichen.

Ai Der Konzessionar is verpflichtet, hinsichtlich der Beseßung der Suhaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit fie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und inóbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noh ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. ür seine Beamten hat der Konzesfionar au Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäye, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze ensions-, Wittwen- und Unterstüßungskassen einzurichten und zu den- elben die erforderlihen Dushüsse | zu leisten. IT

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn-Postgese vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseyblatt für 1875 S. 318) un den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedo mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Geseßes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reih S. 380) getroffenen Bestimmungen treten.

_ Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahnen infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welhe nach der Entscheidung der obersten Reichs, Aufsichtsbehörde die Bahnen die Eigenschaft als Nebeneisenbahnen verlieren, tritt das Eisenbahn-Postgeseß mit den dazu gehörigen ONI G L Ren IEN Einschränkung in Anwendung. __ Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gefeßlihen und reglementari- hen Bestimmungen zu unterwerfen.

L V

__ Der Telegraphen - Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. :

V Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahnen mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahnen ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzusezende Hrat der Bahngeldsäße vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebes if der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen fowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und \o- weit der Minister der öffentlichen Arbeiten solhes im Verkehrs- interesse oder R ete der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlih erahtet. Soweit diese An- forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, ind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nit m Wege der Geseßgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß- gebende Bestimmungen (vgl. Artikel 1) getroffen werden. Jm übrigen fallen die betreffenden Kosten Men LECIE O zur Last.

IT

Sollten noch dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs-Auffihtsbehörde die Dan weg- fallen, unter denen auf die Bahnen bei threr Korzesitonbtana die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für ftatthaft erklärt ift (vgl. Art. XIT am Schluß), jo ist der Kon- zessionar verpflihtet, auf Erfordern des bezeihneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahnen nah Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen An- ordnungen desMinisters entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten E nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahnen nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahnen verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Sa Maas Jl Vezelcnenden Dritten abzutreten.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an die Eingangs bezeichnete Lokalbahn Aktienge Et f München sowie die Verö entlihung der Konzefsfionsurkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) erfolgt erst nahdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungssheine dem Mintster der öffentlihen Arbeiten nahgewiesen und zugleiG die Kredit- fähigkeit der Zeihner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionébedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßzende Gesell- schaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIIL, 4 vorgeschrie- benen Kaution und Ubt cegurtunde stattgefunden hat, und nah- dem endlih die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ift.

In leßterer Beziehung wird R, daß Piat einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Aus Se die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be- fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welhem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Staatsregierung bezüg- lih jener Uebereinstimmung von der Lokalbahn- Aktiengesellschaft ün München vorzulegen sind.

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die «dg S ee ertheilte Konzession ohne weiteres erloshen, in welchem Fa e jedoch die hinterlegte Kaution zurück- eris undi öhsteigenhändigen U

rkun unter Unserer eigenhändigen Unters beigedrucktem ‘Röniglichen Snsiegel, N s E Gegeben Men Palais, den 29. Wi 1896.

Fürst zu Hohenlohe. ilhelm R.

von Boetticher. reihezr von Berl ; Mi j N Ad \ch quel Thielen. Bosse,

ellendorff. ei Freiherr von Camen Qs Sen LtiS

Freiherr von der Rede.