1915 / 78 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

besondere zur Lefriedigung Þp!öhlich auftretenden Bedarfs der Heereäverwaltungen over dec Marineverwalturg, Aus-

nahmen zulassen.“ S Artikel

Der Reichskanzler wird ermächti gt, den Text der Bekannt- machung über die Bereitung von B.ckware, wie er sih aus den Aenderungen der Bekanntmachung wegen Aenderung der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 18. Februar 1915 (Reichs-Gesegbl. S. 100) und aus den Aen- derungen dieser Verordnung ergibt, in for.tlaufender Nummern- folge der Paragraphen mit dem Datum dieser Verordnung durch das Reichs-Gesegblatt bekanntzumachen.

E Artikel 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außer- Îrafttretens.

Berlin, den 31. März 1915.

Der Stellvertreter des Zieichsïanzlers. Delbrü.

Bekanntmachung

der Fassung der Bekanntmachung über die Bereitung / von Bacware.

Vom 31. März 1915. Grund des Artikel 2 der Bekanntmachung vom B S. 203), betreffend Aenderung Bereitung von Backware vom wird die Fassung der Backware nachstehend

Auf : 31. März 1915 (Reichs-Geseßbl. der Bekanntmachung über die Bere 5. Januar 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 8), Bekanntmachung über die Bereitung von bekanntgemacht.

Berlin, den 31. März 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Bekanntmachung über die Bereitung von Backware.

8&1

Als Roggenbrot im Sinne dieser Verordnung gilt jede Bal- ware, mit Ausnahme des Kuchers, zu deren Bereitung mehr als dreißig Gewicktsteile Roggenmehl auf siebzig Gewichtsteile an anderen Mehlen oder mehlartigen Stoffen verwendet werden.

Als Wetzenbrot im Sinne dieser Verordnung gilt, abgesehen von dem #alle des § 5 Abz. 4 Saß 2, jede Badkware, mit Aus- nahme des Kuchens, zu deren Bereitung Weizenmehl verwendet wird.

Als Kuchen im Sinne dieser Verordnung gilt jede Backware, zu déren Bereitung mehr als zehn Gewichteteile Zucker auf neunztg Gewichtsteile Mehl oder mehlartiger Stoffe verwendet werden.

2

Bei der Bereitung von Brot dürfen ungemishtes Weizenmeh]!, Wetzen- und Noggenauszugsmehle niht verwendet werden.

§3 Bei d-r Bereitung von Wetzenbrot muß LBeizenmehl in einer Mischung verwendet weiden, die dreißig Gew!chtsteile ‘Roggenmehl unter Hundert Teilen des Gesamtgewichts enthält; der Wiizengehalt kann bis zu zwanzig GSewichttteilen durch Kartoffelstärkemehl oder andere mehlartige Stoffe erseizt werden. . A Die Landeszentralbehörden oder dite von ihnen bestimmten Behörden Fönnen vorübergehend tm Falle eines dringenden wirt schaftlihen Be- düxrfnisses gestatter, daß Weizermehl (Abs. 1) in einer Mischung ver- wendet wird, die weniger als dreißig Gewichtsteile Ioggenmehl unter hundert Tetlen des (Gesamtgewichts enthält, sowie dak_an Stille des NRoggenmehlzusaßes Kartoffel oder andere mehlartige Stoffe verwendet werden. L

Die Vorschriften des § 53 gelten nicht für reines Weizenbrot, das aus Weizenmehl bereltet ijr, ¿u dessen Herstellung der Wetzen bis zu mehr als dreiundneunzig voai Hundert durchzemahlen ist.

S D

Bei der Bereitung von Roggenbrot muß auch Kartoffel wter- wendet werden. : j i

Der Kartoff. lgehalt muß bei Verwendung von Katoffelflocken, Kartoffelwalzmehl- oder Kartoffelstärkemehl mindestens zehn Gewichts- teile auf neunzig Sewihhtsteile Roggenmehl betragen. Weiden ge- quetichie oder geriebene Kartoffeln verwendet, fo muß der Kartoffel- aehalt mindestens dreißig Gewichtsteile auf neunzig Gewichtsteile Noggenmehl betrage :

Noggenbrot, zu dessen Bereitung mehr Gewicht?teile Kartoffel verwendet sind, muß mit dem Bubsiaben K" bezeichnet werden. Werden mehr als zwarzig Gewichtstetle Kartoffelflocken, Kartoffel- walzmehl oter Kartoffelitärkemehl, oder wrden mehr als vierzig Gewichtsteile gequet'chte oder geri-bene Kartoffeln veiwendct, so muß das Brot mit dem Buchstaben „Kk“ bezeichnet werden.

Zur Bereitung von Noggenbrot darf Weizenmehl nicht verwendet werden. Die Landeszenttalbehörden können aus besonderen Gründen zulassen, daß das Noggenmehl bis zu dreißig Gewichtetetlen durch Weizenmehl erseyt wird. :

Statt Kartoffel können Bohnenmeh!, auch Sojabohnenmeh!, Erbsenmehl, Gerstenshrot, Gerstenmch!, Hafermebl, fein vermahlene Klete, Maismehl, Mantiok- und Tapiokamehl, Netsmehl, Sagomehl in derselben Merge wte Kartoffelflockea verwendet weiden; in gleicher Weise kann Sirup oker Zucker verwendet werden, jedo nur bis zur Höhe von fünf Gewichtätczilin auf fünfundneunzig Gewichtöteile Mehl oder Mehlersatstoffe. i

Die Bestimmungen des § 9 gelten niht für reines Roggen- brot, das aus Roggenmehl bereitet ist, zu dessen Herstellung der Roggen bis zu mehr als dreiundneunzig vom Pundeit durh- gemahlen ist.

S 7 Die Landeszentralbehörden können bestimmen, daß Roggenbrot nur in Stücken von bestimmten Formen und Gewichten bereitet wtrd. Q

Bei der Beceitung von Kuchen darf nicht mehr als die Hälfte des Gewichts der verwendeten Mehle oder mehlartigen Stoffe aus Weizen bestehen. s

Alle Arbeiten, die zur Bereitung von Backware dienen, find in Bôckeretien und Konditoreien, auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen, in der Zeit von fieben Uhr Abends bts sieben Uhr Morgens verboten.

Die höheren Verwaltungsbehörden können Beginn und Ende der zwölf Stunden, auf die sich dieses Verbot erstreckt, für thren Bezirk oder für einzelve Orte im Falle dringenden wirt|chaftlichen Bedür f- visses mit der Maßgabe anders fesiseyen, daß die Arbeit nur in länd- lihena Verhältnissen vor sechs Uhr Morgens beginnen darf. Sie können in Notfällen oder im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Befriedigung plôblih auftretenden Bedarfs der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung, Auên2hmen zulassen.

Moggenbrot von mehr als fünfzig Gramm Gewicht darf erst vier- undzwanzig Stunden nah Beendigung des Backens aus den Bäereien und Konditoreten, auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen,

/ 8 11 Die Verwcndung von bactfähicgem M-hl als Streumchk zur Isolierung des Tei,es ist in Bäckereien und Kontitoreten, au) wenu diese nur einen Sebenbetrich darstellen, verboten.

S 8 12 Diese WBorschriften gelten au, wenn der Teig von einem anderen als „dem, Hersteller autgebacken wrd, sowie wenn Backware ton RoniU‘acntenvereinigungen für ihre Mitglieder bereitet wird.

& 13

Die Beâmten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen find befugt, in die Räume, in denen Backware be- reitet, aufbewahrt, feilgebalten oder verpackt wird, jederzeit ein- zutreten, daselbst Besiktigungen torzunehmen, Ge|chäftsaufzeihnungen einzusehen, au na ihrer Auswahl Proben zum Zwedke der Unter- suhung gegen Emp}fangsbestätigung zu entnehmen.

8 14 Die Unternehmer von Bet.ieben, in denen Backware hergestellt oder gelagert wird, sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Auisichtspersonen find verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über den Umfang es Betriebs und über die zur Ver- arbeitung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft zu erteilen.

S115 Dte Sachverständigen find, vorbehaltiih der dienstlihen Ber!cht- erflattung und der Anzeige von Gesezwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrihtungen und Geschäftsverhältnisse, welche dur die Uufsickt zu threr Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeh: imnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereldigen. 8 16 Bâäcker, Konditoren und Verkäufer von Ballware haben einen Abdruck dieser Verortnung in ihren Verkaufs- und Betriebsräumen auszuhängen. 8 17 Die LUndesz1entralbeb örden erlassen die Bestimmungen zur Au€- führung dieser Verordnung. n Lc

Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft :

1) wcr den Vorschriften der §§ 2, 3, 5, 8, 9, 10, 11, 16 odcr den auf. Grund der 88 3, 7, 9 erlassenen Bestimmungen zuwtderhandelt ; wer wiffsentlich Backware, die den Vorschriften der §8 2, 3, 5, 8 oder den auf Grund der S8 7, 9 erlassenen Be- stimmungen zuwider bereitet ift, verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt ; wer den Vorschrijten des § 15 zuwider Verschwiegenheit nit beobachtet oder dec Mitteilung oder Berwertung von Geschäfts- oder Betriebsgebeimnissen fh nit enthält ; wer den nah § 17 erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt

In tem Falle der Nr. 3 triit die Verfolgung nur auf Anirag des Unternehmers ein.

wird k

O

3)

4)

§ 19 : ifünfzig Maxk oder mit Haft

13 zuwider den Eintritt in die zie Einficht in die Geschäit3- ¡ahme einer Probe verweigert ; « 14 von ihm erforderte Außs- r Ruskunstserteilung wissentlich

D t ide jur GDadoare, die aus dem Ausland eingeführt wird, und nicht für Zwteback, dèr für Nechnung der Heeres- und Marineverwaltung hergesteUt wirb.

Sie gilt ferner n'cht jür Erzeugnisse, die lunçen vecwendet werden,

lot

bei religtösen Hand-

S 21

Diese Verordnung tritt mir tem T j Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt tes Auße.Tcafttre!ens.

Metan tem ch Un betreffend Einshränkung der Trinkbranntwein- erzeugung.

Vom 31. Marz: 1915.

Q,

zu wirtschaftlichen

die Ermächtigung des Bundesrats | (Reichs-Geseßzbl. S.

nahmen usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung erlassen : S 1

907

Branntwein gegen Entrichtung der Verbrauchtabgabe in den

Veikehr übergeführt werden. & O S /

gegen Gat1ic;iung der V-rbrauchsabgabe wieder zuzulassen. : In diejem Falle dürfen unverarbeiteten Branntwetn in den freier

getan haben, und zwar nach Bestimmung des Reichskanzieis monat

versteuerten Vêenge. 83 Dem unverarbeiteten Branntwein (§8 1, 2) wird der Brannt wein gleihgestellt, ter unverarbeitet in ein Branntwetnlager aufge nommen ist und daselbst nach dem 1. April 1915 mit Wasser ver dünnt oder durch Filtration mit Kohle gereinigt mird 19 Branntweinlager ordnung).

8 36 der Branntweinlagerordnung gleichgestellt. 8 4 Z

fann Ausnahmen zulassen. ay

Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft. Wer

bestraft.

Wer den von dem NMNeichskanzler erlassenen Ausführungs

fünfzig Mark oder mit Haft bestrast. 8 6 Diese Verordnung findet auf Branntwein, der tin Abfindungs

den (Reihs-Geseubl. S. 661) genaunten Stoffen erzeugt ist, keine An

wendung. “g

S T 8& 5 der Verordnung tritt am 6. April 1915, im übrigen trit die Verordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraçt. Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 31. März 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delhrü

abgegeben werden,

age der V-rkündunzg in Kraft.

Wer vorsäßlich den Vorschriften der 88 1, 2 Abs. 2 und des § zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sech8s Monaten e Wi e Vat fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark

f

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßzes über Maß- Dl)

Vom 2. Aptuil 1915 ab daf bis auf weiteres keta unveraibeit-ter freien

Der Neichekanzler wird ermächtigt, vom 1. Mai 1915 ab die Ü?-be:führung von unverarbeitetem Brannlwein in den freien Verkehre

ì

Verkehr nur. Personen überführen, die es im Betriebsjahr 1913/14

lich bts zu zwet vom Hundert der ven ihnen im Betziebsjahr 1913/14

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der

Der Ueberführung in den freien Berkehr gegen Entrichtung ter Verbrauchsabgabe (§8 1, 2) wird die Aufnahme in ein Lager nach

Der Neichskanzler erläßt die Ausführungsbestimmungen. Er

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bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu etnhundeit-

3

brennereien und auf Branntwein, der in anderen Brennereien aus in § 12 des Branntweinsteuergeseßzes vom 15. Juli 1909

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Der

BetanntmaGun a über die Sicherung der Ackerbestellung. Vom 31. März 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des §8 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usio. vom 4, August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

81

Die untere Verwaltungsbehörde ist nach näherer Anordnung der Landeszentralbehörde befugt, die Nutzungsdberechtigten von Landgütera und landwirtschaftlien Gcundsiücken mit kurzer Frist zu ciner Gr- klärung darüber aufzufordern, ob si: thre gesamte Âkerfläche bestellen wollen oder welhz Stücke davon unbestellt bleiben sollen. Die lichkeit der in Ausfiht genommenen Bestellung ist auf Ecfordern glaubhaît zu machen. Dte Aufforderung kann durch üffentlihe Be- faar.taiahung erfolgen.

82 Soweit ter Nutzungsberecßtigte die Bestellung nicht übernimmt oder die Möglichkeit der Bestellung nicht glaubhaft macht oder die Aufforoerung unbeantworlet läßt, oder wenn er nit erreicht werden fann, ist die untere Verwaltungsbehörde befugt, die Nupung des Grundstücks mit Zub: hör ganz oder zum Teil längstens bis Ende des Jahres 1915 dèm Berethtigten zu entziehen und dem Kommunal« verbande zu übertragen. S0 Der Kemmunalycrband hat bet der Nußung des Grundstücks nah den Regeln einer ordnungs8mäßigen Wirtschaft zu verfahren, fo- weit ties nach den besonderen, durch den Krieg geschaffenen Ver- hâltniffen tunlih ist. Juwteweit der Kommwunalyerband dem Nutzungsberecktigten eine Entschädigung zu gewäbren bat, bestimmt die untere Berwaltungsbehörde bei der Uebertragung. Für die Auf- wentungen des Kommunalv?rbandes hat der Eigentümer oder sonstige Berechtigte nickt einzutreten. 8 4 Aus Gründen der Billigkeit kann die untere Verwaltungsbehörde die Rückgabe der Grundstücke an den Berechtigten bereits zu cinem früberen Zeitpunkt als dem zunächst besttmmten verjügen. Let der Auseinandersetzung 5) bat ein angemessener Ausgleich) zu erfolgen.

r

So Ueber die Auseinandersezung zwischen dem Kommunalverband und dem Eigentümer jowie den fonstigen Nutzungsberechtigten besch!ißt auf Antrag die untere Verwaltungsbehörde nah billigem Ermessen unter Aus\chluß des Nehtswegs. 86 G-rg!n die Verfügungen der unteren Verwaltungsbehörde nah S8 1 tis 4 ift binnen einer Woche, gegen die Beshlüsse nah § 9 binnen cinem Monat bie Beschwerde bet der höheren Verwaltvungs-

behörde zu!ä!ßg. Die Entsch-idung ist endgültig.

8 7 Personen, die wegen des Einbruchs feindlick(er Truppen ihre bisherige sandwirtscattlidhe B: schäftigung aufgegeben haben, können nach-dem 31. SJu!t 1914 geschlossene Verträge, die fie zu Diensten außerhalb des Beziikes threr früheren Beschäftigung verpflichten, behufs Rück- fehr doilhin mit fünstägigec Frist kündigen. Die Kündigung muß binnen brei Wochen erklärt werden ; diese Frist beginnt mit dem Tage der Verkündung ter Verordnung. Bedarf es zur Nückkehr einer be- dlz.n ŒEclaubnis, so láuft die Frist von dem Tage, an dem diese Erlaubnis dem Flüz;tling bekannt geworzen ift. D'e Landeszeatralbehörde bestimmt die Bezirke, auf die diese Vorschrift Anw. ndung findet. S8

e Landeszentralbehörde erläßt die erforderlihen Ausführungs-

L

S9 Ziberung der Ackerbestelluna im Wege der Landes« gefezgebung herbeigesührt ift, finden die §8 1 bis 6 dieser Ver- ordnung keine Anwendung. g 10

Diesz Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Berlin, den 31. März 1 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü,

915.

Die Feier des 16009. Geburtstages des Fürsten von Vismar.

Die Berliner Universität veranstaltete am Donnerstag, Nah- mittags 2 Uhr, in threr neuen Aula, in der man zum erften Male Arthur Kamvy}s großes Wandgemälde „Fichte als Nedner an die deutsche Nation“ bewxundern kounte, elven Festakt, dem im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs der Oberkommandierende in den Ma!ken, SBeneraleberst von Kessel, ferner der Minisier der geistlichen und Unterrtchtsäangelegenbeiten D. Dr. von Trott zu Solz, der Staaisßsekretär Dr. Liéco, der Präsident des Herrenhauses von Wedel, der Präsident des Abgeordnetenhauses Graf von Schwerin-Löwty, der Präsident des Reichstags Dr. Kaempf, der Botschafter der Ver- einigten Stzaten von Amerika Gerard, der Oberhof- und Dom- predigecr D. Dryander, der Polizeipräsident von Jagow, der Bürger- meister Dr. Meike u. a. beiwohnten. Nachdem der akademische Lehr- körper unter Vortritt des Nektcrs in die Aula geschrilten und dle Pläte vor dem Katheder eirgercmmen haite, bestieg dieses der Wirtl‘he Geheime Rat, Professor Dr. von Wilamowißz- Möllendorsf, um die Festrede über den Menshzn Btismarck zu halten. Der Medner erinnerte an Bismarcks Verhältnis zur Universität und zur W'!ssen\czast überhauvt, zu der er zeitlebens in einem elwras ge]pannten Verhältnis gestanden. Der Grund hierfür lag in ter Natur Bismarcks, die dem Künftlerisen zugewandt war, und deren leidenschaftliches Wesen mit der saGliGzn Art der Wissenschaft keine rechte Fühlung gewann. Mitgeisprohen möge auch haben, daß Bismarck den deutschen Profcssor mehr auf der Parlamentétribüne als im Hörfal kennen lernte. Erst \yät habe Bismark fich selbst gefunden. Das Eon vulkanishe setnes Wesens zog ibn zu Byron, und die Goetheshe Ab- geklärtheit blieb ißm au im Greijenalter versagt. Spät auch fand er die Stellung in der Welt, die seinen Kräften entsprah. Als ihm aber der Wirkungskreis in Katephof und der pietistishe Freundeskrets zu enge geworben war, folgte bald cine ungewöhnlie Entwicklung von märki!cher Eigenart über die preußishe Staalsgefinnung zum Deutschen. In Franksurt, St. Petersburg und Paris reifte der überlegene Staatz3- mann heran, ‘der im WVerfassungtkonflikt einer Welt Troy bieten konnte, nachdem er den unzertrennlichen Bund mit seinem A ger {lossen batte. Auf das heril-che, in der Geschichte ohne Beispiel dastehende Berhältnis ‘zwishen tem König Wilhelm und Bismark ging der Redner dann näher cin. Groß seten beide gewesen, der König und der Kanzler, menshlich aber habe der König fast noch höher gestanden, da er si in neidloser Dankbarkeit dem Gensus gefügt habe und dabei doch stets der König und Herr geblieben jet, Vom ersten Tage seiner Ministecschast sei Bismarcks Lben dann cin Kampf gewesen, ein immer neues Sichdurßsezen gegenüber feindlichen oder einsichts- losen Mächten. Von den Früchten setner Politik seiner weisen Beschränkung in der auswärtigen Politik, der weitsihtigen Wirts \{hafts- und Soztalpolitik im Innern ernteten wir noch heute. Es war unser Schicksal, daß unsere größten Vlänner der Tat, Luther und Friedrich der Große, nur für etnen Teil des Volkes Vorbilder sein konnten, aa denen es fi aufrichtete in den Zeiten nationaler Not

upd Gefahr, So wax es auch mit Bismarck. So solle es hinfort

| Turm beleu

; hielt

Y Meichs gewidmet, wohnte der Landesherr Fürst Leopold

2 bundertsiem Geburtstag bereits der Deutschnalionale V reir Y Oesterrei in Wien etne stark besuchte Gedenkfeier abgehalten N hatte, wurde der Tag, wie die Blätter melden, auch in Salzburg,

Ht mehr sein. Heute trügen alle im gemeinsamen Fcima*cefühl, Staatsgefühl, in der Liebe zu Deutschland Bismarck\cke Ee- fühle in der Brust: mögen sie denn au alle in Dankbarkeit sich zu ihm b:kennen. Segyt sei die rechte Zeit, daß er etñen festen Play gewinne in threm Herzen, auf daß, wenn in langer Friedenszeit wieder Sonderwünsche, Parteigezänk die Freude an dem Rethe stöcen wollen, sein Bild vor der Seele des Deutschen aufsteige, mit bannendem Bli die bôsen Negungen bändige. „Wir Alten", #0 {loß der Redner, „die wir seine Stimme ncch gehört haben, sind bald dahingegangen. Was unfer Leben füllte, was uns das Köstlichste war, die Arbeit an der Wissenschaft, ist uns nun fast unmögl:ch acworden, weil unsere Seele nur dem einen Gedanken an das Vater- land Raum gibt. Der Bismarck in un9, das Deutshtum ist stärkcr felbst als die Wissenschaft. Wir können damit wändte sh der Medner an die Kommilitonen Sie nidts Besseres lehrer, als Sie auf den großen Mann hinweisen, dêc es noch viel cindringlicher lehrt: Deutschland, Deutschland über alles". In den Gesang ven „Deutsch- land, Deutschland, über alles", den die studentishen Chargierten mit dem Gekitirr ibrer ch kreuzenden Klingen begleiteten, klang die Rede aus. Die Bléser stimmten den Beethovenshen Chor: „Die Himmel rôhmen des Ewigen Ehre" an, und die Feier war beendet.

Zu der Bismarck-Gedenkfeier am Nationaldenkmal hatten, wie hiesige Zeitungen melden, mehr als 250 Veretne aus Groß Berlin Abordnunçez, zum Tcil mit ihren Bannern und Fahnen, entsandt. Es befanden sich darunter sämtlihe Berliner Innungen, der Berliner Bismarck-Aueschuß, der Blêmarck-Festauss{chuß Greß Berlin 1915, die Vereinigung Berliner Architekten, der Verband deutscher Arditekten- und Ingenteurvereine, Verein Berliner Presse, Deutsche Gastwirtsverband, Verein Berliner Hotelbcsizer, Verein der Berliner Gastroirte, Bund deutsherGastwirte, Verband deutscher Waren- und Kauf- hâuser e. V., Verein j1nger K ufleute von Berlin, die Deut \ck{e Lands- mannschaît, Deutsch2 Kolontalgcfellshaft, Neihsgreßloge von Deutsch- land, Große National Mutterloge, Große Loge von Preußen, Becliner Turnerschaft, Korporation Berlin, Kaiserli@der eroflub Berlin, Generalsekretariat des Uationklub#, Verein deutscher Bellblut- zühter und Nennstaltb.siger, Kaiserlicher Motorjachtklub, Berliner Lehrergesangveretn, Berliner Lehierve-ein, Verband deuisher Beamten- vereine Berlin, Kaiserlihec Automobilklub, Gustay-Adolf-Veretn, Arhäologishe Gesellsha#t zu B:rlin, Potsdamer Handetskammer, Siy Berlin, das. Korps Hannovera-Göitingen, die Schußgemeinschaft für Handel unz Gewerbe, Verein südwestafrikanisher Kriezer zu Berlin, Verein Berliner Möbelindustrieller, Bund der Landwirte, Zentrale der Bezirksvereine B:rlins und Umgegend u. a. m.

Aus dem Reiche und dem Ausland liegen Heute noch folgende Berichle des „W. T. B.“ üker Biësmarckfeiern vor: Konigsbera 1. Pr, 1. April: Aus Anlaß der beute vor- mittag im jefilih gesckmüdcklen Junkerbofsaale abgehaltenen, dem An- denken Biêmarcks geweihten Sitzung der siädtishen Körver- schaften, wmde an Setre Majestät den Kaiser und Körig folgendes Telegramm übermittelt: , Zu der weihcvellen Gedenkfeier für Deut! cs lands gewaltigen Miibegründer festlich vereint, gedenken Vertreter der tu1ch Eurer Majestät glorreiles Heer so treu bishirmten alten osipreußis(-n Haupt- und Residenzstadt in bescnderer Dankbarkeit und Treue auch ihres geliebten Kaisers und Kön'gs und geloben aufs neue, mit Eut und Blut kis zu einem ruhmreihen Frieden allzeit einzustehen, wie die Väter mit Eott für König und Vaterland !“ An die Feier der städtishen Behörden {loß fh ein Festzug, an dem die Knabershulen mit thren Barnern teilnabmen. Am Bismardlder.kmal und am Denkmal Kaiser Wilhelms 1. wurden unter dem gemeinsamen Gesange der tausendköpfigen Menge Kränze niedergelegt.

In Kiel folgte etnem Festakt im Siadttheater elne öffentili{be Feler vor dem Bismaickdenkmal mit gemeinsamem Gesang der Fest- tetlnehmer. Unter den niedergelegten prächtigen Kränzen. befand fich auch einer vom Panzerkreuzer , Fürst Bismar“.

Friedrichsrub, 1. April. Heute früh um 10 Ukx fanden sh die Vertreter des Alldeutshen Verbandes, infgesamt etra 90 nationale Vereine, darunter 66 Oitsgruppen des Alldeuisckhen Verbandes, am Grabe des Fürsten Bismarck etn und legten dori Kränze nieder. Um 11 Ußr |trafca die Rektoren der 11 tehnishen Hohschulen Äachen, Berlin, Braunschweig, Breélau, Darmstadt, Darz‘g, Dresden, Hannover, KarlsruHe, München und Stuttgart in Friedrihsruh cin. Gihceimer Baurat Profcfsor Dr. Mohrmann aus Hannover legte nah kurzer An- \prahe einen Kranz am Grabmal nieder. Den NReltoren hatte der Geheime Hohat Frkr. von Schmldi aus München anges{lossen, der vamens der Stadt München einen Kranz niederlegte. Utn 123 Ubr begann in der Grustkavelle der Gemeindegottesdien stt für Frtedrihsruh, an dem der Nittmeister von Bredow mit seiner Ge- mahlin, Gräfin Hannah, geborenen von Btêmarck, teilnahmen. Im Aufirage Setner Majestät des Kaisers und Königs legte der Generaladjutont, General der Ir fantcrie von Löwenfeld etnen kof!- baren, mit goldenen Nossen durchflochtenen Lorbeerkranz nieder. Auch der Krorprinz hatte durch den preußischen Gesandten in Hamburp, von Bülow, einen prachtvollen Kranz an der Gzuft niederlegen laffen und der Neickskanzler hatte einen Kranz übersandt. Kurz nah dem Gotteêdienst exschien eine Abordnung der Stadt Berlin, be- stehend aus den Stadt1äten Dr. Wiemer und Nummel und den Stadtverordneten Flohr und Hellriegel. Dr. Wiemer widmete dem YAltieichtkanzler mit etner Ansprache einen Lorbeerkranz, dessen Schleife die Inschiit trug: Ihrem großen Ehrenbürger die Stadt Berlin.

Leipzig, 1. April. Heute nahmititag fand ein Festgotteêsdienst in der Kirche zu Hänichen statt, bei dem ein früherer Seelforger des Fürsten Bismarck, Dr. Pank, eine ergreifende Anspradhe hielt: dar- au} wurde der neue Bismarckturm mit einer Weiherede ded Aus- Sia Friedrich Gontard enthüllt. Am Abend wunde der

et. Detmold, 1. April. Die Btsmarck-Gemeinde in Detmold

geslern abend am Bismarckftein auf der Gtotenburg am Hermannsdenkmal im Teutoburger Walde eine patriotische Feier ab, die dem Andenken Bismarcks gewidmet war. Dieser erbeb?nden Abendfeier am Denkmal des ersten Besreters Deutschlands zur jetzigen ernsten, hehren Zeit, den Manen des Mitbeqründers des Deut|chen [V zus Lippe bet.

Wien, 2 BismarÉ3 Tut

April. Nachdem am Vorabend zu

V

Brüx und Graz festlich begançcen. Sowohl in Salzburo, wie in

j Brùx beschlossen die Stadtvertretungen, eine der {önsten Straßen

Bisma1ckstraße zu nennen. In Graz fand eine Gedenkfeier d-8 Vereins der Neichsdeuischen vor der Bismarckeiche statt, a: der ein

Î Lorbeerkranz mit der Schleifeninschrift: „Wir Deutschen fürchten Gott F und sonst nichts auf der Welt“, niedergelegt wurde.

Brüssel, 2. April. Im Siyungsfaal der Kammer im Parlamentogebäude hat gestern cbend in Anwesenheit des General-

} gouverneurs und sämtliher Offiziere und Beamten des General-

gouvernements eine Bismarcck-Jahrhundertfeter stattgefunden, die dur ihre \chlichte Einfahßheit und wohl auch dur die Stelle, an der sie stattfand, erhebend wirkte. Die Festiede hielt der Nitt- meister Sponnagel aus Münster, der in großen Zügen dés eisernen tanzlers Wirken zeichnete. Nach dem Gesange des Bismarck- tedes vereinigten h die Mitglieder des Generalgouvernements zum Abendessen, in dessen Verlauf der Generalgouverneur Freiherr von

| Bissing nohmals Biêmarcks und seines Etnflusses auf die große jeßiae Zeit gedachte.

Auch die deutschen Schulen in Antwerpen und

B.üssel feierten BVismarcks Getenktag dur Schulakte, denen die

| ¡Militärbehörden beiwohnten.

|

S ¡atiftif und Volkê#wirtsc{ aft, Zur Ärbeiterbewegung. Die Hafenarbeiter in Liverpol, die sh Freitags nah und Sonnabends zu arbeiten weigerten, maten, wie ,W. T. B.“ erfährt, in. dieser Woche bereits am Donnerstag Arbeits\chck luß.

i

Literatur.

Aus dem belagerten Ts\ingtau. Tagebuchblätter von (C. I. Voskamp. Berlin 1915. Buchhandlung der Berliner évang. Missionsgesellshaft. 140 Seiten. Brosch. 1 4. Mit photo- gravhi\her Zieue sptegelt dies Tagebuch, ursprünglih nicht für den Dru geschrieben, die Schicksale und Stimmungen der Belagerten in Tsingtau wider, und es offenbart 1H in ibm ein so prächtiger Geist einmütiger Entschlossenheit und Pflichttreue, auch des Ernstes und der Gottergebenbeit, daß, es zu den unvergängliGen Dokumenten dieses Krieges gezählt werden muß. Es wird allen ho(zwillkommen sein, die Angehörige untcr den Kämpfern von Tsingtau gehabt haben. Auch unseren tavferen Feldgrauen, Blaujacken und Fliegern sollte es zu- gefandt werden und in Nuhepausen des Kampfes, selbst in Schüten- gräben, bei jedem unserer Helden die Flammen yatrioti\Wer Beacitrerunrg immer aufs neue entfachen; es elcnet si dazu vortreslich, Der Ver- fasser ist Supeuntendent der Berliner Mission in Schantung, die hier 1908, unmititeibar nach der deuts@en Besiß :1greifuno, zu artellen begann und außer in Tsingtau noch Stationen in Kiautschou und in Tfimo hat ; in Teßtgenanntem Orte befinten s{ch auch ein Hospital, ein Pretiger- und Lehrerseminar. In Lsingtau weilten mit Sup. Vestamy und feiner Familie während der Bekagerung Missionar Kunze und die Miisionsshwest:r Frieda Strecker; die Familie Kunze und die Leitertn der. Mädchenschule in Tfsingtau, Schwester Käthe Bogct, batten G ‘vor dem Heranrücken der Japaner zu Freunden ncch Tsfintschoutu zurückgezogen. Veissionar Scholz in Tsimo wurde von den JIapanern ter Spionage bes{chultigt, wochenlang in etn petntgendes Verhör verwickelt und \{hlteßlih genötigt, unter drangvollen Umständen mit seiner Familie na Tsch!fu zu flücten.

Die Genesis der Emser Depesce. Von Nichard Fester. Berlin, Verlag von Gebrüder Paetel (Dr. Georg Pactel) 1915. 240 Seiten. Geheftet 4 #.- Bon der aroßen Urkundenver- öffentlid1ung der franzöfischen Regierung über den Ursprung des Krieges von 1870/71 find seit 1910 at Bände ersciener, die die Zeit vom 25. Dezemter 1863 bis zum 53. Mat 1866 umfassen. Der Schluß- band, auf den es ankommt, steht also noch aus. Auf deutscher Seite liegen die Staatsakten des Auswärtigen Amtes noch unter Verschluß. Nur an einer Stelle wurde der Schleier gelüftet, als Caprivi in der Neichétagtsizung vom 23. November 1892 das von Bismar® redigierie Telegramm Abekens aus Ems und cinige dazu gehörtge Akcentlüde zur Kenntnis brach!e. Das Material liegt also für tie entscheidenden Sulttage von 1870 nit voliständia vor; immerhin ist so viel bekannt, daß Fester von einer urkfundlihen Einkreisung des Obj-ttes reden zu dürfen mcint. Jedenfalls ergibt fich ibm schon beute ein Zufammen- hang, und er vermißt mehr die Ausführ!idkeit, die etner Betrachtung jener denkwürdigen Tage zuïkäme. Zu der vorliegenden Untersuchung, die zuerst im Juni, Juli und August 1914 in der „Deutsh:n Nundschau*" erschienen ift, ist Fester dur den {Fortgang seiner hitlorishen F

| i 1 den hitloi Forschungen getommen. Er hat s{chon 1913 die sehr verdienstliße Quellensamm- lung

„Briefe, Aktenstücke und Negesten zur Geschitte der Hohens zoUlern\hen Tbrenkandidatur in Spanien" in 2 Heften herausgegeben und in demselben Jahr „Neue Beiträge zur Geschilte dieser Kandi-

Es ijt eln erhebendes Shau!pie!, gegenüber der nexrvösen, hastigen Art des Herzogs von Gramort, des Blinisters des Neußern, und dem hilflosen Dikettantitinus des aus der Pariser Advokatur hervorgegangenen, vom liberalen Parteipolitiker zum Ministerpräsidenten emporge|tiegenen Emil Olivter die würdevolle Haltung König Wilh-lms und das Zusammenarbeiten des Geheimen Legationsrats Abeten, lreuen Beraters des Königs in Ems, mit seincm Chef und dem verantworilidzen Leiter, mit Bismarck, zu ver- folgen, der bei aller Tatfraft, die er damals entfaltete, eine wunder- bare Selbitbeherrshung beroies. Als die Kandidatur Leopolds von Hohenzollern dur dite Mitteilung ciner Madriter Zetlung am 1. Juli vor der Zeit bekannt wurde, lieferte fich Gramont durch einen von ihm redizterten Artikel im nstitutionnel* vom Vêorgen des 4, Iuli von vornherein der Presse aus, tndem cr einen Ent- rüstungéfsturm enif:}lte, der der Regierung üver den Kopf wuchs. Gramonts Kammererklärung vom 6. Juli war cine reue Unktefonnen- heit, die bereits wie eine Kriegserälärung wirkte. Am Morgen des folgenden Tages alarmierte das obengenannie Blatt die curopaisce Welt mit der Nachriht, daß Frankreich zum Maischieren bereit set. In der Na#Xt zum 8. Juli wuroe Graf Benedetti, der auf Urlaub in Wildbad weilte, telegravhish angewiesen, Wilhelm die be- fannte Garaniteforderung zu überbzingen. ist Gramont dazu gekommen, sh mit Umgehung des Instanzer weges, der zu dem Auswärtigen Amt in Berlin geführt hätte, durch Benedtetti un- mittelbar an die Perfon des Königs zu wenden? Fester sicht den Grund darin, daß . der preußishe Botschafter in Paris, Freiherr von Werther, eine von früber her vorgesehene Reise nachß Ems, statt in Anbeiract der veränderten Umstände auf seinem Posten zu bleiten, am 5. Zuli winklih antrat und sich kbte!m Abschied das Versprechen abnöôtigen Licß, den franzöfisWen Standpunkt, daß die Hohenzollern- fandibatur cine arge Sache set, bet König Wilbelm zu vertreten. Die dazukommende Entsendung Benedettis sollte den Keil weiter treiben. V f nur die leyte Folgerung aus der Erklärung vom 6. Juli. Benedeitt, der schon aur der Heimreise von Berlin nah Wildbad am 4. Iuli der Gast der Königin Auausta in Kotlenz gewesen war, und jetzt auch auf der Fahrt v:n Wildbad nah Ems den Umweg über Koblenz machte, wurde voin König zweimal empfangen, am 9. und am 11. Juli: das dritte Val, am 13. Juli, blieb es bei der bekannten Brunnerszene. Am 12. Jalt hatte Karl Anton von Hohenzollern in Sigmaringen den Verzicht auf gesprechen; das Ertrahlatt der „Kölnischen Z itung”, noÿ am Akend tetselben Tages gedruckt, lief in Ems am 13. früh mit der Neunuh: post ein. Der Köntg, dem es auf der Brunnenpromenade übergeben wurde, reichte es dur seinen Flügel- adjutanten Anton von Radziwill an Benedettt wetter, und im An- \chluß daran erfolate die leute Unterredung. Was sich über die Emser Vorgänge? tes 13. Juli bis jeßt ermitteln läßt, gibt Fester in peinlich sauberéex Ausarbeitung wieder. Am Abend des 12. Juli war Bi3marc aus Varzin in Berllu elngetrofen, und die beginnt bereits mit diejer Neise. „Die Fahrt durch Wussow, Lufthieb als Antwort auf den Gruß des Ortspfarrers, die Elnfahrt in den Hof der Berliner Ministerwohnung gehören zu den Bildern, die man im Höhepunkte des eigenen Lebens niht wieder vergißt. Auch die historis&e Kritif kann uns dle Freude daran niht verderben. Die trockene Fesistelluna, daß Bi8marck8 Zug die Staticn S{blawe um 11 Uhr paîssizrte und \n Berlin Abends 6 Uhr eintraf, bereichert uns, weil sie urs die beiße Eifenbabhnfahrt mitmachen läßt, wir

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und

danken es Hohenlobe-Inagelfingen, daß wir mit ibn Zeuge werden }

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dürfen, wie Viswarls Wangev, vom fommend, an der E: der Wilhelmstraße und WUnden russischen Staatskanzler Fünst Gorischatow begegnet, die Gquipagen einen Augenblick halten, und die beiden mächtigen Staatsmänner fich die Hände schütteln,* In dent im November 1914 geschriebenen BVortwart spr!ckcht Fesker den Gedanken aus: wir Deut)\cke dürften. un2

Bas aber die Garantieforderung selbst betrifft, so war sie |

Nethe arcker Erinnerungen | der

\o viel auch der Krieg in Frage gestellt habe, do heute \hon eines |

unermcßlichen Gewinn freuen. Wenn alter und Bis8marcks Entlassung getreunt schienen, fo babe

undvterzig Jahre vom Taze der Emser Depesche bis

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pa py Q, 4

veuer Kurs dur@) } . Dts »ck 0 D Î

der Krieg die vier+ |

zun 4. August |

1914 zu einer in sich abges@lossenen Periode deutscher Entwi@älvng | zusammengeschwe|ißt. „Zwischen der Einigung der deuticheu Stäwme |

und Lynastien und zwischen der iunerl\hea Einigung gegen die Feinde rings8um liegt ein Zeitalter innerer Kämpfe und Kraukheiten, das uns jet {hon wie eine ferne Vergangenheit ers{Geint. Während der Spalt von 1890 ß merkliiz zu [schließen beginnt, hat fh ein tiefer

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_(Desterreiß.)

Geenzgrabin aufgetan, der uns bis auf die geheimsten Wurzeln des Lebens unsrer Nation in ehrfürhtiger Scheu hinabschauen ließ.“

Das Kaiferin Augusta - Problem Von Friedrich Nippold. Verlag von S. Hirzel in Leipzig, 1914. 126 Seiten. Geheftet 240 A. Friedri Nippold, der als Ienenser Theologe das fünfbändige Handbuch der neuesten Kirhengeshihte verfaßt und in ¡ahlreiden Ginzelschrtften kirhenpolitishe Fraaen der Gegenwart er- örtert hat, untersucht in der vorliegenden Schrift, deren Vorwort vom Mai 1914 datiert ist, die Stellung der Gemahlin Kaiser Wil- heims des Ersten zur evangelischen und zur fkatholishen Kirhe. Das Weimarer Geisteserbe war für die Prinzessin Auguste etwas Unzer- störbares und bildete das Gegengewicht gegen die nahmaligen ent- gegengesetten Einflöfse. ie war die erste preußische Fürstin, die ein klares Bild von deutscher Bildung it Herzen trug und danach die Er- ziehung ihres Sohnes gestaltete; sie hat felbst den Lübecker Patrizier- ohn Ernft Curtius, eine hochgestimmte, ideal gerichtete Natur, zu der hohen Aufgabe berufen. Für den Koblenzer Aufenthalt der Brinzessin von Preußen an der Seite ihres Gemahls unterscheidet 3tippold den deuts{-nationalen Kreis in den Anfängen und / die Um- gebung der späteren Zeit. Der rheinish-westfälishe Adel, der vor- w!egend katholisch ist, wird von Nippold, der felbst ein geborener Nhbeinländer ist, in seinen Hauptvertretern und nah seinen vorherr- schenden Neigungen mit fritishem Blick gezeichnet, und es wird nah- drücklich darauf hingewiesen, daß die religiöse Auffassung der Prinzessin von thren Pflichten gegen alle Christen von den politisGen Absichten einer des Herrshens gewohnten Kirche zu trennen sei. Innerhalb der evangelischen Kirhe genoß der Anfang 1863 zum Hofprediger berufene Dr. Rudolf Kögel das unbedingte Vertrauen der Königin und Kaiserin. Die Nolle, die Rudolf Kögel im fogenannten Kulturkampf gesptelt hat, wird gründlich geprüft. Die Arbeit der päpstlihen D an deutschen Höfen bildet das nühste Kapitel. Die Schlußbetrahtung fich? von aller Politik ab und würdigt die positiv-religiösen Schöpfungen der KUferin und ihre Früchte. Der Gegenstand des Buches bringt es mit si, daß Nippold vielsah auf Bismarcks „Gedanken und Er- innerungen“ zurückgegriffen hat und feine Meinung über Bismark aus- \vriht. So beißt es an einer Stelle: Es sollte unserm großen Kaiser niemals vergessen werden, was er {hon in feiner Koblenzer Zeit für die Einigung Deutslands vorgearbeitet hat. Gerade an diesem Teile seines einzigartigen Lebenswerkes aber etgnet feiner Gemahlin ein voller Anteil. In den Jahren, in denen der dieses Werk zur Durch- {ührung bringende Staatsmann noch rüstig unter dem Einflusse des Generals von Gerlach stand, ist der Prinz von Preußen sich \{chon über seine Aufgabe im klaren gewesen. Sowett hier von Bismarck die Nede ist, muß daran einma! erinnert werden, daß nah etner fehr befonnenen ÜUntersuchung von Nicard August (Leipzig 1913), tie fetnerzeit hier besprochen worden ist, das Verhältnis zwischen Bismark vnd dem fünfundzwanzig Jahre älteren General doch anders gewesen ift, als Nipyold annimmt. Die perfönlihen Beziehungen der beiden Männer waren ¿war überaus herzlih und gestalteten sich zu einem Freundshaftsbund, dem Offenheit und Waßhrheitsliebe nie verloren gingen. Was aber die politisGen Anschauungen betrifft, so waren ¿war viele Berührungspunkte vorhanden, abet von einer ursvrüng- lien Abhängtgkeit Biémarcks und späteren Abkehr von den Partei- grundsätzen Gerlah3 fann nit die Rede sein. Selbst da, wo ihre Forderungen auf eins hinausliefen, wie in der Olmüger Frage (1850), waren die Begründungen nit miteinander zu vereinigen. War für Gerlach die Gruppierung der Mächte, die mit dem Begriffe der Heiligen Allianz verknüvft ift, ein für allemal maßgebend, so ftand für Bismarck in allen Wendungen der Politik der vreußisce Staats- gedanke obenan, der zur Kraftenifaltung nah jeder Seite drängte, von der er eingeengt wurde.

tr. 13 der „Veröffentlibungen des Kaiserlihen Ge- beitsamts*“ vom 31. März 1915 hat folgenden Inhalt: d und Gana -der Volkskrankheiten. Zeitweilige Germeindeangeleaenbeiten der Stadt Char- lottenburg, 1913. Gefeßgebung usw. (Preußen.) Nahrunges- und Genußmittel. Anlage 2. von Kranken- 2c. Anstalten. Außer- ordenilie ärztliGe Prüfung (Kriegsprüfung). Aerzilide Staats- prüfung. (Berlin.) Weizen- und NoggentnehHk. Weizenbrot, Mehl. (S{haumburg-Uppe.) Arzneimittek. Lebensmittel. Mastixlöfung. Brot und Gebäck. (Venzezuela.) Nahrungsmittel, Wein 2c, Essig. Vermis@tes. (Deuts@es Reich.) STugblatt, betr. Krieatgemüsebau. (Bayern, Baden 2c.) Infektions- krantheiten 1912, 1913. (Bayern.) Genickstarre, 2. Halbjahr 1914.

- (Sachsen, Leipzig.) Medtzinalstatistises, 1912, 1913. (Hefsen.) äFnfektionskrankheiten 2c, 1914. Wogentabelle über die Sterbe- fälle in deuten Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten tes Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbeztrken. Witterung. Beilage: Gerichtlihe Ent- \chetdungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Kafsee, Kakao, S@okolade, Tee).

e undbeitsfstand und aßregeln gegen Peit.

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Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammen 5

«„Nachr1chten.. für Dandel, JZUbU tro und-Landwirtschaft".) Spanien.

Ausfuhrverbot für Kakaoabfälle. Nah cinem Tele- gramm der Kaijerlihen Botschaft in Rom vom 21. März 1915, ist die Ausfuhr von Kakaoabfällen aus Jtalien verboten.

Jtalien.

Zusammenstellung der Ausfuhrverbote. Gaceta de Maärid vom 12. März 1915 veröffentlihte Königliche Verordnung enthält die Zusammenstellung derjenigen Waren, deren Autfubr verboten is. Es find dics:

Walfis-, Kabeljau- und Nobbertran, welße und farbige Nohnen, lebendes und totes Geflügel, Schwefel, Kohlen, frisches Fleis, FlaWs und FlaMtwerg, Vêéanganeisen, Vieb, Kichererbsen, MWettenmeb!, Eter, Lnseo, Mais, falpetersaures Natron, oemünztes Gold und Silber, Kartoffeln mit Ausnahme der neucn, Kalisalze, Leinsaat, Sesam und andere Oelsämereien , einschließli Kopra, \{wefelsaures Aluminium und \{chwefelsaures Kupfcr, Weizen und Jute.

Eine

in der

Niederlande. Nusfuhrverboie. Dur E, 13. März 1915 {t die Ausfuhr folgender Waren verboten worden: 1) Kakaovaste und Kakaomasse; 2) alle Erzeugnisse aus Reis; 3) Butter ; 4) Salpetersäure. (Telegramm des Kaiserl. General» fonivlats in Amsterdam.)

Verordnungen vom

Dänemark.

ANAusfuührverbote. Eine Bekanntmahung vom 26. März 1915 verbietet die Ausfuhr folgender Waren: Ledertretibriemecn, ferner alle Sattlerwaren, bei deren Herstellung der Arbeits lehn va dem Ermessen des JFustizministertums weniger beträgt als 0 v, Q, des Lederwertes,