1896 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

| Rothb arth (nl.) beantragen dagegen, dem §8 3 folgenden Zusaß zu geben:

Der Bundesrath hat bei der G anaE en Herstellung

von Margarine oder argarinkäfe den Zusaß von Phenolphthaleïn oder eines anderen vom Bundesrath zu wählenden geeigneten Kennmittels vorzuschreiben und das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten En Margarine oder Margarinkäse ohne diesen Zusaß Unter der Strafandrohung des § 15 zu verbieten. Die Art der ‘Anwendung regelt der Bundesrath durch besondere Bestimmungen, die Im Reichs-Gesepblatt zu veröffentlichen sind.“

Abg. Dr. Paasche bespriht das Färbeverbot und den : Zufahäntrag, behält aber seine Entshlußfafsung vor bis zu

ner Erklärung der verbündeten Regierungen über diesen Punkt. “Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boetticher:

Ih hatte geglaubt, daß aus den Erklärungen meines Königlich preußischen Herrn Kollegen , des Herrn Landwirthshafts-Ministers, schon ziemlich unzweideutig die Stellung, welche die verbündeten Regierungen gegenüber dem § 3 der Beschlüsse zweiter Lesung ein- nehmen, si ergeben hätte. Inzwischen bin ih sehr gern bereit, au noch meinerseits, und zwar auf Grund der sehr sorgfältigen und eingehenden Berathungen, die gerade das Färbeverbot im Schoße des Bundesraths gefunden hat, mitzutheilen, daß der Bundesrath ih nicht hat entschließen können, diesem Färbeverbot seine Zustimmung zu ertheilen, (Bravo! links.) Der Bundesrath ist im Gegentheil der Meinung, daß, wenn der § 3 in der Vorlage auch nah der Berathung in dritter Lesung vom hohen Reichstag belassen werden follte, die ver- bündeten Regierungen nit in der Lage sein würden, dem Gesetze ihre Zustimmung zu geben. (Bravo! links.) Meine Herren, gestatten Sie mir, diesen Standpunkt mit wenigen Worten zu begründen. Ih darf Sie zunächst versichern, daß es uns mit der Prüfung der Wünsche, die in Bezug auf die Verschärfung der sogenannten Mar- garinevorlage in diesem Hause und aus den Kreisen der Landwirthe laut geworden sind, voller Ernst gewesen i}, und daß die verbündeten Regierungen nihts mehr gewünscht hätten, als daß es sih mit ihrem Pflichtbewußtsein hätte vereinigen lassen, diesen Wünschen Rechnung zu tragen. Allein, meine Herren, es is bei der eingehenden Erörte- rung, die vorgenommen worden ist, nicht mögli gewesen, diese Ueber- ¿eugung zu finden, ich muß vielmehr konstatieren, daß wie im Schoße der Königlich preußischen Regierung volle Vebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder über die Stellung zur Frage des Färbeverbots stattgefunden hat, so auch die überwiegende Mehrzahl der verbün- deten Regierungen das Färbeverbot für ein \olhes ansehen zu müssen geglaubt hat, welhes nicht angenommen werden könne.

Meine Herren, es is {on an ih, obwohl dies ein mehr theo- retisher und prinzipieller Einwand is, eine Forderung, der man mindestens den Charakter des Ungewöhnlichen beilegen muß, daß einem Fabrikanten oder Händler untersagt werden soll, die Waare, die er an den Mann zu bringen wünscht, so gut auszustatten, wie er das in seinem Interesse findet. (Sehr richtig! links.) Jch gebe zu, daß dieses prinzipielle Bedenken gegenüber der Rücksiht auf das öffent- lihe Wohl würde zurücktreten müssen; allein das wird mir niemand bestreiten können, daß bisher in der Gesetzgebung ein sfolcher Schritt, wie ihn das Färbeverbot enthält, noch nicht gemacht ist, daß es an jeder Analogie dafür fehlt und daß es deshalb an sich doch recht bedenklich wäre, zum ersten Male diesen Schritt zu unter- nehmen. Aber, meine Herren, auch selbst wenn man ihn thun wollte, wird man thn nur dann thun können und rationeller Weise thun dürfen, wenn man den Erfolg, den man si davon verspricht, au wirkli erreihen fann. Es ift nun aber nicht s{wer, nadzuweisen und die Untersuchungen haben das bestätigt —, daß dieser Erfolg leider nit zu erwarten is. Verschiedene Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, daß das Färbeverbot außerordentli leiht umgangen werden kann. Man braucht garnicht der Margarine irgend einen Färbeftoff zuzuseßen, um ihr die Farbe zu geben, die man für er- wünscht hält, um ihr ein besseres Ansehen zu sichern, als sie von Natur hat, sondern man kann dasselbe au erreichen, indem man dunkler gefärbte Oele bei der Fabrikation verwendet, und man kann auch darüber hat die Untersuhung nicht den leisesten Zweifel gelaffen auf diesem Wege dazu gelangen, daß die Margarine fast ganz dasfelbe Ansehen erhält, welhes sie annimmt, wenn sie gefärbt wird. Also schon um deswillen ist der Zweck des Färbeverbots gar- niht zu erreichen.

Weiter aber, was wollen Sie mit der Margarine anfangen, die aus dem Auslande importiert wird? Dem Auslande können Sie nit vorschreiben, die Margarine niht zu färben. Die aus- ländische Margarine geht unter derselben Zolltarifposition ein wie die Butter, Was wird also geshehen? Wenn Sie das Färbeverbot erlassen, und wirklich der ausländishe Importeur durch dieses Färbeverbot in irgend einer Weise geniert würde wovon ih nicht absehe, wie das gesehen foll —, so wird er einfach die ausländische Margarine als Butter deklariren, und wir werden außer stande sein, bei dem großen Umfange des Grenzverkehrs ein jedes einzelne Faß, ein jedes einzelne Kolli, in dem sich Butter oder Margarine befindet, darauf unterfuchen zu können, ob darin verbotswidrig Margarine sich befindet, welche gefärbt ift.

Also, meine Herren, die Sache läßt sh nach der Ueberzeugung der Regierungen niht durchführen. Wenn fie sich aber nicht durch- führen läßt, dann frage ih, welden Zweck hat das Verbot? Soll dadur wirklich das Produkt, welches auf dem Wege der Margarine- fabrikation hergestellt wird, den Konsumenten als ein minderwerthiges, minder angenehmes hingestellt werden, lediglich zu dem Zweck, um den Korsum an Margarine einzushränken und dadurch vielleiht die Hoffnung zu erwecken und die Perspektive zu eröffnen, daß der Konsum an Butter zunimmt ? Ja, meine Herren, auch diese Er- wartung und diese Argumentation können die verbündeten Regierungen nicht für zutreffend erahten. Die Hoffnung, daß dur eine Beschrän- kung der Margarinefabrikation, sie liege, auf welhem Gebiet sie wolle, der Konsum an Butter erhöht wird, muß meines Erachtens immer eine trügerishe bleiben; denn die Leute, die heute Margarine verzehren, können eben die Butter nit bezahlen. (Sehr gut! links, Widerspruh rechts.) Meinetwegen sollen sie auh die Butter bezahlen können ; aber sie ziehen es do vor, ih der billigeren und vielleicht auch de gustibus non est disputandum! für den Einzelnen schmackhafteren Margarine zuzuwenden. Wenn Sie also jeyt das Färbeverbot ‘erlassen, wenn Sie der Margarine- fabrikation Schwierigkeiten bereiten, die zur Vertheuerung oder zur - Verminderung des Absatzes an Margarine führen, so werden Sie do das Eine zugeben müssen, daß derjenige unter den Margarine- konsumenten, dem es darauf ankommt, si ein billigeres Fett zu

acquirieren, sich um deswillen, weil die Margarine ihm zu theuer wird, ganz nothwendiger Weise einem anderen minderwerthigen, einem anderen billigen Fett, niht aber der Butter zuwenden wird. Das i} eine Folge, die unausbleiblich ift, und wenn in dieser Beziehung noch irgend welhe Zweifel bestehen sollten, meine Herren, fo bin ih denn doch der Meinung, daß es für den Gesetzgeber ein recht bedenkliher Schritt wäre, angesichts dieser Zweifel dazu über- zugehen, eine Maßregel zu treffen, die, wie gesagt, als ein Unikum dastehen würde und die in ihrem Erfolge keineswegs sicher ist.

Meine Herren, die verbündeten Regierungen haben und damit kehre ich an den Eingang meiner Bemerkungen zurück mit der größten Sorgfalt und mit der größten Gewissenhaftigkeit geprüft, ob auf diesem Gebiete noch weitere Vorschriften zu erlassen fein möchten, als sie die Vorlage enthält, zum größeren Schuß gegen den betrüglihen Wettbewerb der Margarine. Das ist der Grundsaß, von dem das Gesetz der 80er Jahre, von dem die gegenwärtige Vorlage ausgegangen ist, und das ist der Grundsay, der auch hier im Hause unter allen Parteien Beifall gefunden hat. Die verbündeten Regierungen werden auch ferner bereit sein, jedes Mittel zu ergreifen, was diesem Zwecke dient, fie werden aber kein Mittel zu ergreifen sich entschließen, was ledigli darauf berechnet ist, einen an sih erlaubten Betriebszweig zu schädigen, bloß weil man daran Erwartungen knüpft, deren Erfüllung denn doch mindestens außerordentlich zweifelhaft is. (Sehr gut! fehr richtig! links.) Suum cuique tribuere, neminem laedero! Wir wollen der Landwirthschaft nützen, aber wir wollen nicht einen erlaubten Betriebs- zweig ohne Noth schädigen. (Lebhaftes Bravo! links.)

Der Antrag der Abgg. Dr. Schulß-Lupiß, Dr. Paasche, Rothbarth wird dahin geändert, daß der Bundesrath nur er- mächtigt werden soll, den Zusaß von Phenolphthaleïn vor- zuschreiben.

Aba. Dr. Bachem (Zentr.): Die Erklärung des Staats- sekretärs Hat das Zustandekommen des Gesetzes erheblih erschwert. Die Vorlage hat den Zweck, einen unlauteren Wettbewerb zu beseitigen; fie soll verhindern, daß die minderwerthige Margarine als Butter verkauft wird. Dazu dient das Färbeverbot. Die Margarine hat an si keine ekelhafte Farbe, sie sieht dem Schmalz ähnlich, und es soll nur verhindert werden, daß die Mar- garine so ausfleht, wie die Butter. Die Arbeiter follen gean werden dahin, daß sie Butter bekommen, wenn sie fle ezahlen, und wenn sie Margarine haben wollen, follen sie diese zu dem richtigen Preise erhalten. Der Bundesrath würde Unrecht thun, wenn er wegen des § 3 den ganzen Geseßentwurf verwerfen follte. Es wird damit durhaus niht ein neuer geseß- geberisher Schritt gethan. Ein französishes Gesey von 1896 enthält dieses Färbeverbot. Wir sind daher entschlossen, an dem Beschluß zweiter Lesung festzuhalten und Überlassen den verbündeten Regierungen die Verantwortung dafür. Wir werden aber, um die Stellung des Bundesraths nicht noch zu erschweren, alle weitergehenden Anträge ablehnen, weil dadurch der Bundesrath in feinem Wider- spruch gestärkt werden würde. Deshalb werden wir uns an der sach- lihen Berathung der weitergehenden Anträge niht mehr betheiligen, fondern lediglih dagegen stimmen. Ich bitte den Bundesrath, die Sache noch einmal gründlich zu prüfen, Es liegt hier die Möglichkeit vor, den Wünschen aus agrarischen Kreisen entgegenzukommen. Diesen Wünschen sollte man entgegenkommen, soweit man es thun kann.

Abg. von Podbielski (d. kons.): Wir stehen auf dem gleichen E wie der Abg. Bachem und werden dementsprechend auh andeln.

Abg. Herbert (Soz.) tritt für die Beseitigung des Färbe- verbots ein.

Der Zusaßantrag 0 Lat A wird darauf abgelehnt und § 3 unverändert nah dem Beschluß zweiter Lesung an- genommen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen, der großen Mehrheit der Nationalliberalen und des Abg. Freiherrn von Stumm.

Zu § 7: „Getrennte Verkaufsräume“ erklärt der

5 Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Der Herr Minister von Boetticher ist verhindert, namens der verbündeten Regierungen eine Erklärung abzugeben, und hat mi beauftragt, dies zu thun dahin, daß auch die Annahme des S7. für die verbündeten Regierungen die Vorlage unannehmbar machen würde. (Bravo! links. Hört! hört! Große andauernde Bewegung.)

Abg. Benoit verzichtet gegenüber der großen im Hause herrschenden Unruhe auf das Wort.

Abg. Göt von Olenhusen (b. k. F.) verzihtet ebenfalls auf eine längere Rede und erklärt \sich für die Streichung des § 7.

Abg. v. Ploet (d. kons.) erklärt, daß § 7 für ihn und seine Freunde der Hauptpunkt des ganzen Gesetzes sei. Den weitergehenden Antrag, daß die Gastwirthe u. \. w. dur Anschlag bekannt geben sollten, ob sie Margarine verwenden, ziehe er aber für jeßt zurüd.

S 7 wird gegen die Stimmen der Linken in der Fassung zweiter Lesung beibehalten.

Im übrigen werden die Bestimmungen ohne Debatte an- genommen.

u 8 21 beantragt Abg. Graf Mirbach (d. kons.), das Geseß zum 1. Januar 1897 in Kraft treten zu lassen.

Die Abgg. Dr. Bachem (Zentr.) und Freiherr von Man- teuffel (d. konf.) emvyfehlen, mit Rücksicht darauf, daß die ver- bündeten Regierungen Zeit zur Ueberlegung haben müßten, die An- nahme des Antrages. j l

Der Antrag des Grafen Mirbach wird angenommen und ebenso s{hließlich der Gesezentwurf im Ganzen gegen die Stimmen der Linken. /

Es folgt die Verlesung der Interpellation des Abg. Grafen Arnim (Rp.), betreffend die Notierung der Lok o- preise.

Abg. Dr. von Bennigsen (nl.) giebt dem Interpellanten an- heim, mit Nücksiht auf die Geschäftslage des Hauses auf die Verhand- lung zu verzichten. : ; ¿

Abg. Graf Arnim: E war mein Wuns), eine ein- gehende Erörterung aller einschlägigen Fragen herbeizuführen, ih glaube aber mit Nüksicht auf die Gesäftslage des Hauses besser zu thun, aru mit dem Antrage des Abg. von Bennigsen einverstanden zu er-

ären.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Das Wort er- hält der

Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillings fürst:

Ic habe dem Reichêtag eine Kaiserlihe Verordnung zu verkünden (der Reichstag erhebt \ich); dieselbe lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen u. f. w. verordnen auf Grund der Art. 12 und 26 der Verfassung mit Zu- stimmung des Reichstags im Namen des Neichs, was folgt : S 1, Der Reichstag wird bis zum 10. November dieses Jahres vertagt.

8 2, Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Ver- ordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und hbei- gedrucktem Kaiserlichen Fnstegel. : Gegeben Wilhelmshaven an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“, am 1. Juli 1896. (ges.) Wilhelm. Gegengezeihnet vom Reichskanzler.

Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten das Original der Kaiserlichen Verordnung zu überreichen,

Zugleich aber habe ih mich eines Auftrags Seiner Majestät des Kaisers zu entledigen, indem ich in Seinem Nawen und in dem der verbündeten Regierungen dem Reichstag Dank und Anerkennung für die außerordentlihe Opferwilligkeit und Hingebung ausspreche, mit welcher das große Geseßgebungswerk dieser Tagung seiner Ver- abschiedung entgegengeführt worden ist. (Bravo !)

Durch die nah mühevoller Arbeit nunmehr gewährleistete Ein- führung eines einheitlihen bürgerlihen Rechts wird ein neues Band um die Nation ges{chlungen, dessen Bedeutung für die Stärkung ihrer Kraft nah innen und die Befestigung ihres Ansehens nah außen zu keiner Zeit verkannt worden ist. (Bravo!) Daß es auf dem Gebiet unserer ideellen und wirthschaftlihen Interessen reiche Früchte zeitigen, daß es mit dem Bewußtsein gleihen Rechts für Alle au das Be- wußtsein gleiher Pflichten gegen das Vaterland und Mitbürger fördern und festigen möge, das ist ein Wunsch, den Sie, meine Herren, mit den verbündeten Regierungen theilen werden. (Bravo!) Indem der Reichstag für die Erfüllung dieses Wunsches die wesentlihe Grund- lage geschaffen hat, hat er si ih sprehe es gerne im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Seiner hohen Verbündeten aus um das Vaterland wohlverdient gemaht. (Bravo !)

Präsident Freiherr von Buol erbittet und erhält die Ermäch- tigung, Tag und Tagesordnung der nächsten Sitzung festzuseßen, und fährt dann fort: Es drängt mi, im Namen des Hauses der Freude Ausdru zu geben für die Anerkennung, die uns zu theil geworden, und für den Vank, der uns gesagt worden ist. Wir werden darin den Lohn für unsere mühsamen und langdauernden Arbeiten in dem Gefühl der erfüllten Pfliht und sicheren Hoffnung finden, daß unsere Arbeit zum Segen des deutshen Vaterlandes gereichen möge. Ich spreche Ihnen zuglei meinen persönlihen Dank aus für die Unter- OnG die mir vielfa bei meiner Amtsführung zu theil gewor- en ist.

Abg. Dr. von Bennigfen: Ih fordere Sie auf, dem Herrn Präsidenten für die Hingebung, Umsicht und Gerechtigkeit, mit welcher er während diefer langwierigen , anstrengenden, aber auch erfolgreichen Session. seines Amtes gewaltet hat, unsere dankbare Anerkennung aus- zusprehen dadurch, daß wir uns von unseren Siten erheben. (Dies geschieht.)

Präsident Freiherr von Buol überträgt diesen Dank auf den Gesammtvorstand und {ließt die Sißung mit folgenden Worten: Noch eins liegt mir sehr am Herzen : esjenigen freudig und dankbar zu gedenken, der uns die hohe Anerkennung hat zu theil werden lassen. Jch kann dies nicht einfacher und kürzer, aber auh nit mehr von PVerzen thun, als indem ih Sie auffordere, aus vollem Herzen und aus voller Brust laut mit mir einzustimmen: Seine Majestät der Kaiser und König Wilhelm 11. lebe hoch!

Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen und stimmen dreimal lebhaft in diesen Nuf ein. Schluß 21/5 Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

: _ Zur Arbeiterbewegung.

Aus Mainz wird der „Frkf. Ztg.“ zur Lohnbewegung der dortigen Maurer (val. Nr. 142 d. Bl.) geschrieben : Zwischen der Lohnkommission der Maurer und den Vertretern der Vereinigung der Bauunternehmer is vorbehaltlih der Genehmigung der beiderseitigen Versammlungen folgende Vereinbarung zu ftande gekommen: 40 p Stundenlohn für bessere Maurer und 30 -5 Mindestlohn für junge Maurer ; wer cinen Lohn von über 30 4 gehabt hat, erbält 2 4 die Stunde Zulage. Die Taglöhner sollen demnächst aufgebessert werden. Die zehnstündige Arbeitszeit soll festgehalten werden, für Nachtarbeit und Sonntags- arbeit follen 50% Aufschlag bezahlt werden. Die Lohnzablung soll alle vierzehn Tage stattfinden, jedo soll in der Zwischenwoche ein Vor- {uß bis zu drei Viertel des verdienten Lohns gewährt werden. Diese Abmachung soll gelten bis zum 1. März 1897. Die für das kommende Frühjahr gestellten Forderungen von 45 4 Stundenlohn und neun- einhalbstündiger Arbeitszeit wurden abgelehnt,

In Kulmbach, wo die Maurer ausftändig waren, rourde der Ausstand, wie im „Vorwärts* berichtet wird, in einer Sitzung der Vertreter der Arbeiter und Arbeitgeber, die unter dem TEE des Bürgermeisters und eines Regierungskommissars stattfand, im Sinne der Arbeiter beigelegt.

In Bridgewater (Somersetshire) sind gestern wegen der Un- ruhen, welhe mit einem Ausstande der Ziegeleiarbeiter in Zusammenhang s\tehen, 100 Mann Soldaten aus Plymouth an- gekommen. Die Soldaten wurden, wie ,„W. T. B.* aus London meldet, mit feindseligen Kungebungen empfangen. Verstärkungen der Polizei sind aus ver|chiedenen Theilen der Grafschaft eingetroffen.

Literatur.

Von Wilhelm Lübke's „Geschichte der deutschen Kunst von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart“ beginnt soeben im Verlage von Paul Neff in Stuttgart eine neue Lieferungsauétgabe zu erscheinen Wir haben diefes Werk des ver- storbenen berühmten Kunstkenners und Kunftschriftstellers \. Zt. aus- führlih besproben; es sei daher bei diesem Anlaß nur noch einmal kurz darauf hingewiesen, daß dieses vortreffliche Buch ein Ge- sammtibild der deutschen Architektur, Bildnerei und Malerei, der Kleinküinste und des Kunstgewerbes, des Hol;schnittes und des Kupfer- \tichs darbietet und die Entwickelung der deutshezn Kunst von den frübesten Anfängen bis zur Gegenwart behandelt. Ein Es Vorzug is die anzichende, knappe und populäre reib- weise, Das mit 675 Abbildungen ausgestattete Werk erscheint, wie früher, in 20 Lieferungen zum Preise von ge 1 M Auch von zwei anderen Publikationen, die sich aber mehr an den engeren Kreis derjenigen wenden, welche die Kunst wissenschaftlich be- trachten und genießen wollen, sind neue Lieferungsausgaben in Bor- bereitung. Dies sind: Jakob Burdckhardt's, „Geschichte der Renaissance in Italien“ (dritte Auflage, mit 288 Abbildungen ; 10 Dan à 1,20 A) und C. Gurlitt's „Geschichte des Barockstils, des Nokoko und des Klafsiziómus in Jtalien, Belgien, Holland, Frankreih, England, Deut chland" (mit 506 Abbildungen, zahlreichenZierleisten, Vignetten und Juaitialen; drei Bände in 32 Licferungen à 1,40 6). Kunstfreunde werden auch von diescn billigen Neuauflagen zweier gediegenen Spezialwerke mit Interesse Notiz nebmen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-Maßregelun.

Nachrichten liber die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.

Oesterreich. ‘7. Mai.

Orte: 6 v 7

Kronland

Maul- und Klauenseuhe. . 21 Rothlauf der Shweine . . 7 Schweinepest (Schweineseuche) 39 Nothlauf der Schweine ._. Schweinepest (Schweineseuche) Nothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Nothlauf der Schweine . . Si S Schweinepest Ea e)

Nieder-Defterreih

Ober-Desterreih

Steiermark. ..,

| m o-a

Krain Küstenland .

Tirol-Vorarlberg B,

( Maul- und Klauenseu F *_*_] Schweinepest (Schweineseuce)

Maul- und Klauenseuche . . , «4 Rothlauf der Schweine .

Böhmen

mi T0

Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und rep ap e Nothlauf der Schweine . . Schweinepest(Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche. . Nothlauf der Schweine .. Schweinepest(Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . . Nothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . . Schweinepest (Schweineseuche) Rothlauf der Schweine . .

Mähren Schlefien

Galizien

bi bi J D O DO o p-i Ct C C

Dalmatien . Bukowina .

Ungarn. 13, Mai.

6. Mai.

Komitate: Orte: Höfe:

Maul- und Klauenseuhe . 17 50 322 12 aile T I F 4 6 6 4 Rothlauf der Shweine .. . 24 7 187 25 Schweineseuche . Cada e te 4L 956 43

Nufiland. Rinderpest.

Im Monat März. Gouvernement : Stawropol (Kaukasus) Gebiet: Terek (Kaukasus) 32 376

1.—15, Mai. 16.—31, Mai. Maul- und Klauenseuche. Zahl der verseuchten und verdächtigen Kanîione : Orte: Ställe: Orte: Ställe: Zürich 1 Bern 91 Glarus 3 Appenzell a. Rh. 3 Aargau 2 Thurgau 2 i Rothlauf der Shweine und Shweineseu che.*) Zahl der verseuchten Kantone: Orte: Kantone : Orte : , 12 27 11 öl.

*) Am stärksten verseuht waren die Kantone Züri, Bern, Waadt und St. Gallen. Belgien. 1.—15. Mai. 16.—31, Mai. Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden : Provinzen: Gemeinden:

Lungenfeuche . . . 1 1 2 2 Maulseuche . . . 2 2 1 L,

Handel und Gewerbe.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht 1 Berlin standen am 29. Juni und 1. Juli die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Wilhelmshöhe 19, dem Maurermeister Herm. Stußt gehörig; Fläche 5,87 a bezw. 8,39 a, Nuzungswerth 7120 U; für das Meistgebot von 125 100 wurde der Rentier Ernst Benda, Schöneberger Ufer 40, Ersteher. Marstraße 15, der DeutscGen Handelsbank gehörig; Flähe 5,75 a; Nuzungs- werth 7510 Æ; für das Meistgebot von 93000 A wurden der Kaufmann E. C. G. Voigt zu Eberswalde und die ras Emma Cremer, Alte Jakobstraße 130, Ersteher. Schu l- traße 38, dem Architekten Heinr. Kaese gehörig; Fläche 5,67 a; Nuzungswerth 9300 46; Ersteherin wurde Frau Margarete Kaese, Reinickendorferstraße 42 a, für das Meistgebot von 121 500 (4

L Unterjuhungs-Sachen.

2, Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3, Unfall- und Inyvaliditäts- 2c. Versicherung, 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

fe:

170 3 127

Komitate: Orte: Höfe:

961 44 992 _ 42 1028

Zahl des getödteten gefallenen Viehs: 32 d

Deffentlicher

14, Mai. 21. Mai. Zahl der verseuchten Hôfe: Orte: Höfe: 97 28 118

5 8 8 106 68 134 3 3 18 70

3 iu 32 34 D

3 20 15 13 40 46

9 29

7 16

6

O

Saarn | | Sm Sr [5

S

t PRS | DO bi I] [S a N | ODUTR Ros O

pi

172 3 101

O iy bs G0 ¡fa f bi O 5 D

104 104 e 6

t

|

20, Mai. 27. Mai.

Zahl der verseuchten

Komitate: Orte: Höfe: Komitate: Orte: Höfe:

374 12 68 832 9 )

40 336 10 41 ; 5 4 f 5 4 82 79 259

6 6 4 D 58 157 M7 64

Kreuzbergstraße 44, dem Zimmermeister Nob. Zeiß gehörig; Fläche 9,65 a; Nußungswerth 14970 4; für das Meistgebot von 264 329 4 wurde der Kaufmann G. Draeger, Charlottenstraße T1; und der Hautverwalter Emil Hagemann, Werftstraße 17, Ersteher. Stettinerstraße 566, dem Bauunternehmer Paul Otto ge- hörig; Fläche 11,45 a; F UPungowens 14130 Æ; Meistbietende blieben der Rentier Jakob Appelbaum, Voßstraße 31, und der Kaufmann Sally Gerson zu Charlottenburg, mit dem Gebot von 166 300 Squlstraße 71, dem Maurermeister Traug. Fischer gehörig; Fläche 8,55 a; Meistbietender blieb Friedrich Boß, Swedenitrañe 18c, mit dem Gebot von 12050 A Aufgehoben wurde das Verfahren der wangsversteigerung wegen des Grundstücks Stromstraße 36, dem Tischlermeister Rob. Herr- gesell gehörig.

Beim Königlihen Amtsgeriht 11 Berlin standen die nachbezeihneten Grundstückde zur Ver teigerung: Grundstück zu Groß-Lichterfelde, an der Ringstraße belegen, dem Kaufmann Karl Dinger gehörig; Flächenraum 7,25 a, für das Meistgebot von 204 G 82 wurde der Schlächtermeister Augu| Schettler zu Friedenau, Ersteher. Grundstück zu Deutsch-Wilmersd orf, Brandenburgischestr. 103, dem Fabrikanten Ernst Tramp gehörig ; Flächenraum 18,91 a, Nußungswerth 8140 Á, für das Meistgebot von 194 000 G wurde der Maurermeister Friedri Hardtung zu Schöneberg, Ersteher. Grundstück zu Deutsch-Wilmers- dorf, Brandenburgischestr. 102, dem Fabrikanten Ernft Tramp gehörig; Flächenraum 11,34 a; Nugzungswerth zur Gebäudesteuer 860 Æ; mit dem Gebot von 169700 A wurde der Zimmermeister Paul Riedel zu Schöneberg, Ersteher. Grundstü zu Schöneberg, Golßstraße 44, dem Taype- zierermeister Theodor Meisler gehörig; Flächenraum 4,68 a; Nußungswerth zur Gebäudesteuer 7200 (4; Meistbietender blieb der der Bureauvorsteher und Eigenthümer Gustay D rügemüller zu Schöneberg, mit dem Gebot von 120800 A Grundftück zu Schöneberg, Golßstraße 40, dem Maurermeister Bernhard Gott- fried Neumann gehörig; Flächenraum 13,37 a; Nußzungswerth zur Gebäudesteuer 17 040 (; mit dem Gebot von 254 000 4 blieben die Maurermeister Albert Schüler zu Schöneberg und Robert Schüler zu Friedenau, Meistbietende. Auf drei Monate ein- gestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundftücks zu Steglitz an der Schildhornstraße, Forststraße und den Straßen 10, 11 und 15 belegen, dem Kaufmann Simon J olowicz gehörig.

___— Düsseldorfer Börse vom 2. Juli 1896. (Amtlicher Kursbericht.) Auf den Eisenwerken herrsht fortgeseßt flotte Beschäftigung bei fester Stimmung. Der Kohlenmarkt ist unverändert fest. Kohlen und Koks. 1) Gas- und Flammfkohlen : Gasfkohle für Leuchtgasbereitung 10,00—11,00 4, Generatorkoble 10,00—11,00, Gasflammförderkohle 8,00—9,00; 2) Fettfoblen: Förder- fohle 7,90—8,50, melierte beste Kohle 8,50 —9,50, Kokskohle 7,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 7,00 8,00, melierte Kohle

8,00—10,00, Nußkohle Korn Il (A it) 18,00-——20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13 50—14,50, Hochofenkoks 12,00, Nu kols : gebrochen 14,00—16,00; 5) Briquets 9,00—12,00. Erze: 1) Rohspath 9,10—9 60, 2) Spatheisenstein, gerösteter 13,00—13,50, 3) Somorrostro f. o, b. Rotterdam —, 4) na Miiper Rotheisenstein mit etwa 50 0% Eisen 10,00, 5) Rasen anko —. Ro eisen: 1) Spiegeleisen Ia. 10—12 9% Man an 69,00, 2 s ftrahliges Qualitäts-Puddelroheisen : a. rheinis-westfälisGe y b. Siegerländer Marken 52—53 mit Fracht ab Siegen, 3) Stahleisen 93—954 mit Fracht ab Siegen, 9 englisches Bessemereisen ab Ver- \{chiffungshafen —,—, 5) spanishes Befsemereisen Marke Mudela cf. Rotterdam —,—, 5 deutictes do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchs\telle 56,00, 8) Pud eleisen (Luxemburger Qualität) 44,80, 9) englishes Roheisen Nr. 111 ab Ruhrort 57,00, 10) Luxem- Gier Gießereieisen Nr. T1 ab Luxemburg 50,00, 11) deuts. Gießereieisen Nr. 1 65, 12) do. Nr. 11 13) do. Nr. 111 57, 14) do. Hämatit 65, 15) spanishes Hämatit Marke Mudela ab Rubrort 72,00. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 125, Bleche: 1) Gewöhnlihe Bleche aus Flußeisen 130—135, 2) Kefselblehe aus Ee E 3) Ke r 1) Eisena 175, 4) Fein- eche —150., Draht: enwalzdraht ——, 2 walzdraht 108—112. : 1E

Liverpool, 2. Juli. (W. T. B) Baumwolle. Umsa 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Fefk. Middl. amerikanische Lieferungen: nahe stetig, entfernte ruhig. Juli- August 35/54 Käuferpreis, August - September 349/e4—350/64 do., September-Oktober 3/4 do., Oktober-November 399/64 Verkäufer- preis, November-Dezember 397/64—3%8/64 Käuferpreis, Dezember- Fguar e Zar Mie: I l Feuer Deune 2s

auferpreis, Februar-März Verkäuferpreis, ärz- April 34/54 do., April-Mai 39/4 4. Werth. s

Offizielle Notierungen. American good ordin. 38/32, do. low middling 32/323, do, middling 315/16, do. good middling 41/16, do. middling fair 43, Pernam fair 4}, do. good fair 414, Ceara fair 44, do. good fair 43, Egyptian brown fair 5/16, do. do. good fair 63/16, do. do. good 67/16, Peru rough good fair 61/16, do. do. good 62/16, do. do. fine 67, do. moder. rou h fair 53/16, do. do. good fair 59/16 do. do. good 91/16, do. smooth fair 43 16, do. do. good fair 45/16, M. G. Broach good 39/32, do. fine 32/32, DillecE good 35/32, do. fully good 39/32, do. fine 315/34, Oomra good 39/32, do. fully good 31/32, do. fine 319/32, Scinde good fair 2}, do. good 24, Bengal fully good 21/16, do. fine 215/16.

h Bradford, 2. Juli. (W. T. B,) Wolle fest, ruhig, Garne für Export rubig, in Stoffen Geschäft nicht gebessert.

Paris, 2. Juli. (W. T. B.) (Schluß) Rohzudcker ruhig, 88 9% loko 28— 284. Weißer Zucker fest, Nr. 3, per 100 kg, pr. ulr gt pr. August 304, pr. Oktober - Januar 304, pr. Fanuar-

ril 31.

Nom, 2. Juli. (W. T. B.) Eine heute Nachmittag stattgehabte Versammlung von Gläubigern der Banca Immobiliare ernannte eine Aufsichtskommission, die aus 5 Mitgliedern besteht. Es wurden hierzu gewählt: die Banca d’Italia, die Deutsche Bank, Banco Gestioni in Nom, die Schweizerische Kreditgesellshaft und der Advokat Hanau. Die Versammlung befürwortete die endgültige Be- stätigung des gegenwärtigen Prokurators. Einige Gläubiger machten Einwendungen wegen des bei Ernennung der Kommission beobachteten Verfahrens. :

Madrid, 3. Juli. (W. T. B.) Ein Vertreter der Eisen- bahn- Gesellschaften und der Arbeits-Minister unterzetchneten

estern Abend ein Uebereinkommen bezüglih der Eisenbahn- ubvention.

, Amsterdam, 2. Juli. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 50. Bancazinn 37,

New-York, 2. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf unregelmäßig, befestigte sih aber später und {loß fest. Der Umfat in Aktien betrug 234 000 Stü.

; Weize n eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf infolge ungünstigen Wetters im Nordwesten und Deckungen der Platz- spekulanten im allgemeinen fest und {loß behauptet. Mais einige Zeit steigend infolge der festeren Weizenpreise, später trat jedo auf Zunahme der Eingänge und erwartete Zunahme der Ankünfte eine nos ein. berié S y

aarenbericht. Baumwolle - Preis in New - York 77/16, do. do. in New-Orleans 61/16, Petroleum Stand. white in New-York 6,90, do. do. in Ns 6,85, do. rohes (in Cases) ,80, do. Pipe line Certif. per August 116, Shmalz Western steam 4,20, do. Nohe & Brothers 4,45. Mais per Juli 33}, per September 33x, per Oktober 343, Nother Winterweizen 66#, Weizen per Juli 61%, do. per August —, do. per September 628, do. per ezember 643. Getreidefraht nach Liverpool 17, Kaffee fair Rio Nr. 7 13 do. Rio Nr. 7 per August 11,20, do. Rio per Oktober 10,40, Mebl. Spring-Wheat clears 2,40, Zuker 31/16, un 13,60, Kupfer 11,50.

Chicago, 2. Juli. (W. T. B.) eizen anfangs träge in- folge genügender Ankünfte an der Küste, steigerte ch aber im späteren Verlauf auf Berichte über Ernteschäden und bedeutende Käufe und Deckungen sowie E des festen Effekten-Marktes. Mais anfangs ruhig, änderte sich auch im Verlaufe nur wenig, da si kein besonderer Einfluß geltend mate.

Weizen pr. Juli 998, do. pr. September 56#. Mais pr. Juli 268. Schmalz pr. Juli 3,90, do. pr. September 4,00. Speck short clear 3,87. Pork pr. Juli 6,95,

Anmzeiger.

9, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

[22177] Bekanntmachuug.

eute Vormittag um 6 Uhr in die Tagelöhner- Wittwe Foese, Pauline, geb. Kopishke, aus Scholastikowo, Kreis Flatow, weldhe durch rechts-

Koniß vom 15, November 1895 wegen Mordes

begangen am 2. Dezember 1894 in dem Forstbezirk

Kujan an ihrem Ehemann, dem Tagelöhner (L. 8)

Friedrich Foese zum Tode verurtheilt worden ist, ck19 des Beiles enthauptet worden. Konit, den 27. Sun 1896.

Der Königliche Erste Staatsanwalt : Pinoff.

(L. S.)

[22178]

Nr. 3341. Jn der Stra sache gegen Friseur | [22179] Bernhard Friß von Altshau V

T cbrp flit h Ie wegen Verletzung

Reich befindliche hundert Mark mit Beschlag belegt. Freiburg, den 24. Juni 1896.

Großherzogl. Landgericht. Strafkammer 1. (gez.) F. v. Berg. Roller. D mten, kräftiges Urtheil des Königlichen Schwurgerichts zu | it er Urte mung vorstehender Ausfertigung

Freiburg, den 24. Juni 1896. ; Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts :

H 9 § q , n dem Hofe des hiesigen Justizgefängnisses mittels k Ta Q Ore Vanzer Beschluß wird hiermit Freiburg, den 27. Juni 1896. Der Großh. Erste Staatsanwalt am Großh. Landgericht Freiburg i. Br. :

Der Schornsteinfeger Carl Schaar, geboren am | Lüneburgerstr. 22 bei 30. Sie 1869 G Stavenhagen, Kreis Malchin, | Emdenerstraße 9, de zuleßt in Schönberg, wird beschuldigt, als be-

6. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gefellsck, 7, Erwerbs- und Wirthschafts-Geno enschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten,

9, Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

diesem Angeklagten dereinst zufallende, im Deutschen berg in Meklenburg zur Hauptverhandlung geladen. | enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das

Vermögen in Höhe von Drei- | Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf | Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am

Der Amtsantwoalt: A. Dufft.

Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung | 11. September 1896, Vormittags 11 Uhr, von dem Bezirks-Kommandeur zu Neustreliß ausge- | ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 60. 96 stellten Erklärung verurtheilt werden. j

Schöuberg in Mecklenburg, den 29. Juni 1896, ficht aus.

liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Ein-

Berlin, den 24. Juni 1896. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.

[22113] wangsverkanf.

(Unterschrift.)

und dergl.

[22111] (Unterschrift.)

Beschluß. Nach Ansicht § 140 SLGB. und §§ 480, 326 | urlaubter Reservift ohne Erlaubniß ausgewandert zu | Vormittags 104 Uhr, vor dem

St.-P.-O. wird zur Deckung der den Friseur Bernhard Frit von Altshaufen möglicher- | geseßbuches.

Derselbe wird auf Freitag, den

teuer veranlagt.

9) Aufgebote, Zustellun

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangövollstreckung soll das im Dienstag, A1. August 1896, Vormittags Grundbuhe von Berlins Umgebungen im Kreise | 10 Uhr, an biefiger Gerichts\telle anberaumten Niederbarnim Band 86 Nr. 3551 auf den Namen | Termine im des Bauunternehmers August Müller zu Berlin, | lich meistbietend versteigert werden. Der Zuschlag ichl eingetragene, hierselbst, | erfolgt, sobald mehr als 2 des Taxats geboten Waldenserstraße, be- | sind. legene Grundstück am 8. September 1896, | 10. k. M. Juli an

gen

Der Bd. 7 Bl. 26 des Grundbuchs der Stadt Barntrup G Grundbesig der unverchelih- ten Sophie Vocke das., welcher die Bürgerftätte Nr. 45 bildet und zu dem nah den öffentlichen Büchern ein Wohnhaus mit 45 4 Miethwerth fo- Z wie 1,48 a Hofraum gehören, soll in dem auf

Wege der Zwangsvollstreckung :/blas

Taxe und Verkaufsbedingungen liegen vom hier aus und werden gegen Ent- unterzeichneten | rihtung der Schrei cbühr E ven Mee Ee 4

t in, Uebertretu 360 Nr. 3 des Straf- | Gericht, Neue Friedrichstr. 13, Erdgeshoß, Flügel C., richts\hreiberet verabfolgt. S Mae Tagen lein, Neberkretung gegen F Zimmer 40, versteigert werden. Das Grroditü i Rechte

Das Weitere | Eigenthümer gegenüber und Ansp

pät ist bei | Termine sind dingliche an den z j weise treffenden hôhsten Geldstrafe und Kosten mit | 25, September d. J., Vormittags 10 Uhr, | einer Fläche von deln ha mit 13 700 A Nußungs- | den Realitäten bei Strafe des Verluste ati l

zusammen 300 « ODreihundert Mark das | vor das Großherzoglide Schöffengericht zu Schön- werth zur Gebäude