1896 / 172 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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ps S adi o ee E R E Ep Em R IER T

der Baissiers wurde jedoch ein Umshwoung der Stimmung hervor- erufen, der indessen wieder chwand, als bekannt wurde, daß große ufuhren unterwegs seien.

(Schluß-Kurse.) Geld für Negierungsbonds, Prozentsay 2, Geld für andere Sicherheiten, Prozentsaß 4, esel auf London (60 oge

88, Cable Transfers 4,89}, Wechsel auf Paris (60 La) 5,164 Wechsel auf Berlin (60 Tage) 957/16, Atchison Topeka & Santa Aktien 11, Canadian Pacific Aktien 58, Zentral Pacific Aktien 14, Chicago Milwaukee & St. Paul Aktien 68, Denver & Rio Grande

referred 424, Illinois Zentral Aktien 90, Lake Shore Shares t guisville & Nashville Aktien 454, New-York Lake Grie Shares 13 New-York Zentralbahn 804, Northern Pacific Preferred 13, Norfol and Westerr Preferred 11, Pkbiladelphia and Reading 5 %% 1. Ine. Bds. 26, Union Pacific Aktien 6, 42/. Vereinigte Staaten Bonds E E g Silber, Commercial Bars 68}, Tendenz für

eld: Fell.

Waarenberiht. Baumwolle - Preis in New - York 74, do. do. in New-Orleans 64, Petroleum Stand. white in New-York 6,50, do. do. in Philadelphia 6,45, do. rohes (in Cases) 7,40, do. 4 line Certif. per August 101, Schmalz Western steam 3,90, do. Rohe & Brothers 4,15, Mais per Juli 32|, per September 322, per Oktober 33. Rother Winterweizen 637, Wetzen per Juli 613, do. per August 62, do. per September 624, do. per Dezember 642. Getreidefraht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio M 128 do. Rio Nr. 7 per August 10,85, do. Rio per Oktober 10,00, Mehl, Spring-Wheat clears 2,40, Zucker 23, Zinn 13,60, Kupfer 11,25.

Visible Supply an Weizen 46743 000 Bushels, do. an Mais 8 666 000 Bushels. / :

Chicago, 20. Juli. (W. T. B.) Weizen s{chwähte fich nach Eröffnung infolge allgemeiner Liquidation etwas ab, erholte si aber auf Abnahme der Visible Supply. Meldungen über günstiges Metter in den Maisgebieten übten anfangs auf Mais einen Preis- druck aus. Durch die Deckungskäufe der Baissiers wurde die Einbuße jedo wieder ausgeglichen. Gegen Schluß gaben die Preise wieder twas na.

a aen pr. Juli E do. pr. September 56}. Mais pr. Juli 954. Schmalz pr. Juli 3,35, do. pr. September 3,42. Speck fshoriî clear 3,80. Pork pr. Juli 6,30.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 21. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Kronprinz _Friedrih Wilhelm“ hat am 19. Juli Abends die Reise von Oporto nach Brasilien fortgeseßt. Der Postdampfer „Willehad“ ist am 19. Juli Vormiitags in Nilla Garcia angekommen. Der Postdampfer „Halle“ ist am 18. “Juli Mittags ron New-York nach der Weser abgegangen. Der Reichs-Postdampfer „Darmstadt ist am 19, Juli Nachmittags in Adelaide angekommen. Der R „Preußen ist am 20. Juli Vormittags in Hongkong angekommen. Der Dampfer „Riverdale“ is am 19. Juli in Montevideo ange- fommen. Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 20. Juli Nach-

mittags auf der Weser angekommen. i:

S arbura 20. Juli. (W. T. B,) Homburg - Amer |-

fanishe Pacetfa)rt - Aktien-Gesellschaft. Der Post- baupiér „Scandia* ist Sonnabend Morgen in New-York an- ekommen. , y London, 20. Ivuli. (W. T. T Der Uniondampfer „Scott“ ist auf der Ausreise Sonnabend von Southampton abgegangen. Der Uniordampfer „Mexican“ is auf der Heimreise gestern in Southampton angckomnuien und der Uniondampfer „Greefk“ von den Canarischen Inseln abgegangen. Der Union- dampfer „Goth“ ist gestern auf der Auéreise in Kapstadt an- ekommen. : f Rotterdam, 20. Juli. (W. T. B.) Niederländisc- Amerikanische Dlampfschiffahrts - Gefellschaft. Der Dampfer , Maasdam ist Sonnabend V E von New-York abgegangen. Der Dampfer „Spaarndam“ ist Sonntag Vor- mittag in New-York angekommen. Der Dampfer „Schiedam“" ist Sonnabend Vormittag in New-York angekommen.

Theater und Musik.

Sm Neuen Königlihen Opern-Theater (Kroll) geht morgen Meyerbeer's Oper „Die Afrikanerin“ unter Professor Klefffel's Leitung in Scene, Herr Franceëco d’Andrade t zum ersten Mal in Berlin die Rolle des Neluêëco als Gaît, Herr von Bandrowski, vom Opernhaufe in Frankfurt a. M., sett sein Gastspiel als Vasco de Gama fort. Die Selica singt Fräulein Reinl, die Ines: Frau Pfeiffer-Rißmann, den Don Pedro: Herr Niechmnann, den Groß-Inquisitor : Herr Drewes. Im Garten findet von Nachmittags 6 Uhr ab Militär-Konzert statt.

Am 17., 18. und 19. d. M. feierte in Weimar, ihrem Stiftungs- ort, die „Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger“" das Jubiläum ihres Bjährigen Bes‘ehens, Es hatten sich aus allen Theilen des Reihs etwa 15 Vertreter des Schauspieler- standes zu diesem Zwek eingefunden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ mittheilt, den Stifter der Vereinigung, Hofrath Barnay, in Audienz und sprach

N.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. Temperatur in 9 Celfiu

u. b. Meeresf; 0 (C.

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Belmullet . . W 2\wolkenlos Aberdeen .. | 75 1 wolkig Christiansund 2\wolfig Kopenhagen . ¿ {i \bedeckt Sitotkholm . 2.45 woltenTos Haparanda . |_f L 2\halb bed. Cor? Queens- town. « Cherbourg - Helder . . Sylt. ¡ Hamburg Swinemünde Neufahrwasfser Memel . .. 1 alb bed. |_22_ Dar heiter 20 Karlsruhe . 4 wolkenlos | 20 Wie?baden ill|wolkenlos | 20 München . h 9 Chemniy . Berlin. .. O 1sheiter 20 Ae es ) fff:Ul\wolkenlos | 18 Breslau . . , 2|hall 20 Jle d’'Aix } WSW 3\wolkig 21 as ia 1|wolfig 2 He va a {ill heiter 26

Vebersiht der Witterung. Ueber Frankreih hat \ch im Südrand der

Opern-Theater Afrikanerin.

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atlantischen Depression ein Theilminimum gebildet, R esid enz- Th eater Direktion :

das in Clermont {hon heute früh Gewitter hervor-

rief. In Deutschland berrsht noch ruhiges, heiteres. | Lautenburg. Mittwoch: Dec Stellvertreter. (Le heifjes Wetter, in Westfrankreich hat si der Himmel ! Remplaçant.) Sc{hwank in 3 Akten von

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Neues (Kroll), 146. Vorstellung. Die Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text von CEugòne Scribe, deutsh von Ferd. Gumbert.

E Mf Me gelegen von E B t D halb bed. t gent: Professor Kleffel. asco de Gama: Herr | 5 i S i is von Bandrowski, vom Opernhause in Frankfurt Krratgiert vor Daltelme! wolkenlos a. M., Nelusco: Herc Franceëco d’Andrade, König- vedeckt L g eriscer Kammersänger, als Gäste.) Anfang

r

Donnerstag: 147. Borstellung. Das Heimchen am wolkenlos Heerd. Oper in 3 Abtheilungen (frei nah Dickens?| Neues Theoter. Schiffbauerdamm 4a./%. | Gestorben: Hr. Gcneral-Major z. D. Hermann M. Willner. Mittwoch: Gastspiel von Leopold Deutsch. Carl von Wedel (Berlin). Hr. General-Major Tata-Toto. Vaudeville in 3 Akten nah Bilhaud z. D. Carl von Brauchitsh (Rofstock i. M).

halb bed. aleitnamiger Erzählung) von und Barrs von Victor Léon und F. Zell. Musik | Hr. Professor Adolf Geyer (Dstseebad Prerow),

Musik von Carl Goldmark. Anfang 74 Uhr.

Woche der Aufführungen von: Waldmeister.

in huldvollster Weise Seine besten Wünsche für das fernere Gedethen der Genossenschaft aus.

Den Mau EtR John Heminge und Henry Condell wurde, wie die „Köln. Ztg.“ mittheilt, für ihre unsterblichen Ver- dienste um ihren R und Kollegen William Shakespeare auf dem Friedhose der Kirhe of St. Mary the Virgin im Bezirk Aldermanbury der Londoner E vor einigen Tagen ein Denk- mal gesezt. Bekanntlich haben diese beiden die einzige schriftliche Aufzeihnung der Werke des großen britischen Bühnendichters der ahwelt überliefer. Das Denkmal i ein Piedestal von rothem Granit, das eine nach der Büste in Strat- ford on Avon modellierte Bronzebüste des Dichters von Professor C. J. Allen in Liverpool trägt. Darunter liegt ein aufgeshlagener Band von weißem Granit mit dem Titel der erften Folio-Ausgabe und (auf der gegenüberstehenden Seite) einem Auszug aus der Vorrede. Diese Darstellung des ersten Bandes dient als Denkmal für die beiden Herausgeber, denn kein Bildniß der beiden Freunde ift auf die Nachwelt gekommen. Darunter aber auf dem Piedestal erscheint die Inschrift: „Zum Andenken an John Heminge und Henry Condell, die Schauspielgenossen und Freunde Shakespeare's. Sie lebten viele Jahre in dieser Pfarre und find hier begraben. Ihrer selbstlosen Zuneigung verdankt die Welt alles, was Shakespeare heißt. Sie allein sammelten seine Werke, ohne Rücksicht auf eigenen Verlust, und shenkten sie der Welt, ohne Hoffnung auf Gewinn. Sie ernteten damit den Dank der Menschheit.“ Von dem Lebenslaufe Heminge's und Condell's i|st nur wenig bekannt; auf der rüdckseitigen Tafel des Piedestals wird erwähnt, daß der erstgenannte 42 Jahre in der Pfarre St. Mary the Virgin lebte, daß er in der Kirche getraut wurde und daß von seinen 14 Kindern 13 dort getauft, vier begraben und eines getraut wurde. Er selbst \tarb im Jahre 1630. Henry Condell lebte über 30 Jahre in der Pfarre, und von seinen neun Kindern wurden aht dort getauft und sechs liegen, wie er selbs und seine Gattin, da begraben. Das Denk- mal hat ein Herr Charles Clement Walker, der auch für gemein- nüßzige Zwecke manche großmüthige Schenkungen gemaht hat, er- rihten lassen. Es wurde in Gegenwart des Lord-Mayor enthüllt, und Sir Henry Irving, der erste lebende Shakespeare-Darsteller Englands, und der amerikanishe Botschafter Bayard hielten kurze Ansprachen.

Mannigfaltiges,

Das Denkmal der Königin Luise im Thiergarten war am Sonntag, dem Sterbetage der Königin, von kostbarem Blumens{hmuck umgeben und wurde besonders am Nachmittag stark besucht. Vor dem Luisenstein auf der benachbarten Luiseninsel hatte die Lhiergarten- verwaltung gleihfalls prächtige Blumentöpfe aufstellen lassen.

Das Garde-Füstilier-Negiment is heute vom Truppen- UVebungóplay bei Döberiß in die Garnison zurückgekehrt. Das 2, Cen, z3- F. wird am 24. d. M. nah Döberiy ausrüden.

Bei der Einziehungs-Abtheilung der Stadt-Hauptkasse, welche dazu bestimmt ist, diejenigen baaren Gelder, die als Erstattungen auf Kosten aller Art aus dem Bereich der Armen-, Waisen-, Kranken-, Irren- und Idiotenpflege oder auf Grund besonderer Ueber- weisung eingehen, einzuziehen und zu verrechnen, hat sich der Ge- \häftsverkehr im Verwaltungtjahre 1895/96 folgendermaßen gestaltet: Bei der Soll - Einnahme: Aus dem Vorjahre verblieben 699 08331 A und zum Soll gestellt 2036482 5, zu- fammen 2735 565,31 M, niedergeshlagen 167 208,25 4, bleiben einzuzichen 2568 357,06 H, eingezogen und der Stadt-Hauptkasse zur definitiven Vereinnahmurg überwiesen 1864 210,94 «4 Es waren somit auf neue Rechnung 704 146,12 A zu übertragen. Bei der Ist- Einnahme: Aus dem Vorjahre verblieben 81 927,52 4, eingezogen 1 885 053,69 Æ, zusammen 1 966 981,21 4; zurüdckgezahlt 31 169,93 M4, niht zur definitiven Rechnung gekommen 71 600,34 4, zusammen 102 770.27 M; den betreffenden Spezial. Verwaltungen der Stadt- Hauptkasse zur Vereinnahmung überwiesen wie oben 1 864 210,94 M

Gestern besuchte der Minister für Handel und Gewerbe Bre- feld die Berliner Gewerbe-Ausfstellung.

Die erste Ziehung der A usstellungs-Lotter ie findet am 12, 13., 14, und 15. August statt. Die Termine für die übrigen Ziehungen sind noch nicht festgesetzt. /

Der Kraal für die Hottentotten und Herero in der Kolonial- Ausstellung geht seiner Vollendung entgegen. Herr Lieutenant voa Garczinéki, der selbs längere Zeit in Süd-Afrika war, leitet den Bau, der den heimischen Charakter möglich genau wahren soll. Der Play wird von einer etwa 14 m hohen Hecke eingefaßt. In der Westecke ist das Haarde- Beest-Haus, eine Lehmhütte, erbaut, in in welhem sh die Eingeborenen den Tag über auf- halten werden. Das Haarde - Beest - Haus, so - benannt nah einer Antilopenart mit cigenartig geformtem Gehörn, is der Versammlurgt- und Berathungsraum. In der Mitte des Plagyes

sieht man den Feuerherd, auf dem die Speisen, Nind- oder Hammel-

bezogen, mit steifem Westwind in Biarriß. Da das | William Busnah und Georges Theilminimum nordwärts fortzushreiten \{heint, fo ist au für Deutschland Gewitter und dana kühlere | Madame ! Lustspiel in 1_ Aft nah dem Fran- westlihe Luftströmung zu erwarten.

Deutsche Seewarte. 74 Uhr.

Theater.

S A TE E Z A i | (Frlguben Sie, Madame!

eur Teulaff. Diri-

von Antoine Banòs. In Scene

?wolfenlos | 18 Deutsches Theater. Gefammt-Gastspiel des | und Lautenbu:g. Kapellmeister: Gêne. Anfang 7} Uhr.

Donnerstag: Das Glück im Winkel,

balb Bed; 18 Freitag: Der Fall Clémenuceau.

Miitwoh: Madame Sans: | Anfang 74 Uhr.

Adolph Ernst-Theater.

| ä / E | unter Direktion Adolph Ernft. Lessing - Theater, Ferency - Opexetten ley’'s Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon

Ensemble mit Julius Spielmann als Gast. Leßte | Fhomas. Repertoirestück des Globe-Theaters in

22 London. Vorher: Die Bajazzi. Anfang 8 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Der Sommer-Garten ist geöffnet.

Sigmund

von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie,

Donnerstag: Der Stellvertreter. Vorher : Plettenberg

Donnerstag und Freitag: Tata-Toto.

Mittwoch: Char-

fleisch mit Reis, zubereitet werden. Vorläufig haben die neuen Gäste der Kolonial-Ausstellung in dem Hause der Plaßinspektion ihr Nat. quartier aufgeschlagen. In den nächsten Tagen werden sie jedoch ihr eigentlihes Heim in der früheren Feuerwahe beziehen. Hier find drei Gemächer hergestellt. In dem einen wird ein Herero mit seiner Frau wohnen, das mittelste Gemah i} für die zwei

ottentotten-Frauen und das dritte für fünf Männer bestimmt. Die

immer machen einen durchaus wohnlihen Einbruck. Außerdem find noh besondere Waschräume für Männer und Frauen und ein Gema L den Aufseher vorgesehen. Die Herero und Hottentotten arbeiten elbst an der Pes des Kraals und der Gebäude mit und er- weisen sich als sehr anstellig und arbeitsam ; sie haben troß der Kürze ihres Aufenthalts unter den Besuchern durch ihre Bescheidenheit und ihre Liebentwürdigkeit {hon Freunde gewonnen.

Der Kommissar für das öffentlihe Fuhrwesen im Königlichen Polizei-Präsidium, Polizei-Hauptmann Dahle, welcher gestern bet einem Spazierritt im Thiergarten einen Schlaganfall erlitt und vom Kre fiel, is wenige Stunden darauf in der Charité gestorben.

r war der Amtönachfolger des unlängst verstorbenen Polizei- Hauptmanns Gaul.

London, 20. Ivuli. Nach einer bei Lloyds eingegangenen Mel- dung aus Rangoon vom heutigen Tage verlautet, daß das eng- lishe Schiff „Sierra Carima“, von Mauritius nah Rangoon unterwegs, bei den Malediven untergegangen ist. Alle an Bord befindlichen Perfonen sollen umgekommen sein.

Genua, 20. Juli. 600 deutsche Turner, welhe auf einer Turnfahrt durh Italien begriffen sind, trafen heute Mittag nah 1 Uhr hier ein. Sie wurden am Bahnhof von dem Vorstand des hiesigen Turnvereins „Colombo“ und Mitgliedern der deutshen Kolonie empfangen. Abends 5 Uhr wurde den deutschen Turnern vom Verein „Colombo“ ein Ehrentrunk in seiner mit deutshen und italienishen Fahnen reihges{müdten Turnhalle angeboten, bei dem die Vertreter der Behörden zugegen waren. Es wurden Trinksprüchhe auf Jhre Majestäten den Deutschen Kaiser und den König von Jtalien fowie auf die ver- bündeten Nationen ausgebracht; Redner waren der Vorsißende des Vereins „Colombo“, Quillico, der Führer der deutschen Turner Bier, der deutsche General-Konsul Schneegans, der Bürgermeister von Genua und Andere. Die Trinksprüchhe wurden mit braufenden Hoch- und Viyarufen aufgenommen, die preußische und die italienische National- Eymne unter lebhafter Begeisterung der Versammlung gespielt. Den deutshen Gästen, welhe heute Abend von hier weiterreisen, wurde von der Bevölkerung Genuas cin \ympathischer Empfang bereitet.

Olevano, 20. Juli. Im hiesigen Rath haufe fand heute die Enthüllung eines vom deutschen Künstlerverein in Nom geshenkten und von Gerhardt motellierten Neliefbildes Seiner Majestät des Deutschen Kaisers im Beisein der Ortsbehörden und zahlreiher Bürger statt. Der Bürgermeister hob in seiner Festrede, welche mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser \chloß, hervor, daß es vielleiht das erste Mal sei, daß das Bildniß eines fremden Fürsten in einver italienischen Gemeinde enthüllt werde, daß Kaiser Wilhelm jedo für Olevano kein Fremder fei, weil er dort Grund und Boden besiße, und daß Seine E auh für Jtalien niht fremd fei, weil er dessen Freuden und Leiden theile. Nach der Rede spielte die Kapelle die preußische Nationalhymne. Der deutshe Kürstlerverein fandte aus Rom zur Feier der Enthüllung des Bildes feines Kaiser- lien Protektors telegraphishe Glückwünsche für die Zukunft Olevanos.

Drontheim, 20. Iuli. Der Hamburger transatlantische Schnelldampfer „Columbia“ traf heute früh mit etwa 300 Vergnügunagsreisenden auf der Fahrt nah Spißtbergen hier ein. Seine Majestät der Deutsche Kaiser lud, wie „W. T. B.“ meldet, die Passagiere der „Columbia“ zu einer Besichtigung der „Hohenzollern“ ein. Die Allerhöcckste Aufforderung wurde mit großer Begeisterung avfgenommen. Das Wetter is hell und fonnig. Der Führer der „Columbia“ Kapitän Vogelgesang sandte an die Direktion der Hamburg-Amerika-Linie in Hamburg ferner folgende telegraphishe Mittheilung: »Seine Majestät der Deutsche Kaifer fam mit Seinem ganzen Stab an Bord der „Columbia“, besichtigte dieselbe cirgchend und spra Sein ungetheiltes Lob über die auf dem Schif herrshende Ordnung und Sauberkeit aus. Seine Majestät nahm cine kleine Erfrishung entgegen und übersandte nah Seiner Rückkehr an Bord der „Hohenzollern“ dem Kapitän der „Columbia“ Seine Photographie mit eigenhändiger Unterschrift. *

Nach Schluß der Nedaktion eingegangene Depeschen.

Konstantinopel, 21. Juli. (W. T. B.) Fünf Bre Grenzwöchter wurden auf türkishem Gebiet, das sie bei der Verfolgung von Räubern betreten hatten, verhaftet. Infolge eines Protestes der bulgarishen Regierung sind die Grenzwächter gestern wieder freigelassen worden.

(Fortsegung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Familien-Nachrichten.

Verlobt: E Warte Ie mit pte x6 i abi ; Uihterfeld.. Kammergerichts. Referendar Ludwig von Ploe J Des Danie von, M Be B (Charlottenburg—Berlin). Fretin Minette von mit Hrn. Kreisdirektor Dedo von

Duval. Deutsch

Krosigk (Westhusen—Bamenoßhl).

Vereheliht: Hr. Gerichts-Assessor Dr. Paul Schroeter mit Frl. Agathe Wellman (Breélau). Hr. Oberlehrer Dr. phil. Otto Remmers mit

Friedri-WilhelmstädtisherKonzert-Park. | Frl. Natalie Hautog (Hannover). Chausseestraße 25—26. Direktion : Julius Fritze, non Mittwoch: Große M Pa Me Dort. ta D Ballet von Paul Taglioni, In Gastspiel des gesammten Bal orps e lebes, | Pfarrer Rogge (Kiel). Hrn. Pastor Ueberschär bureau. Große komische Pantomime in 2 Akten. | (Quickendorf). Hrn, Polizei-Assessor Langer h Poggiolesi. Anfang

des Konzerts 6 Ubr, der Vorstellung 7 Uhr. Dauer-

und Ehrenkarten haben Gültigkeit.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst-Lieut. Kriebel

(Inowrazlaw). Hrn. Divisions- Pfarrer Franke Hen. Prem.-Lieut. Armand von Hrn. Marinestations-

(Stettin). Eine Tochter: Hrn. Major Gallwiy (Cafsel). Hrn. Sec.-Lieut. von Kameke (Pasewalk). Hrn. Divisions- Pfarrer Strauß (Thorn). Hrn. Benno Grafen Rittberg (Dreéden). i Hrn. Ober-Lieut. Hanns Weiskopf (Trient, irol).

geseßt von Sig-| Verw. Fr. Regierungs-Rath Clara Bergius,

Gustav Wanda. geb. Manera (Goldschmieden b. Dt. Lissa). 8

Verantwortlicher Redakteur : J. V. : Dr. Fischer in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Lepter Monat | HDruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag®- Anstält Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einshließli} Börsen-Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öfen lichen Auzeigers (Kommanditgesel!lschaftesn

Aktien und Aktiengesellschaften) flir die Wothe vom 13, bis 18, Juli 1896,

M 172.

Königreich Preußen.

PLUViTEatum

zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken- fandbriefe und Kommunal-Obligationen für die Hannoversche Bodenkredit-Bank zu Hildesheim.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

wollen, na&dem unter der Firma „Hannover|che Bodenkredit- Bank“ mit dem Siy in Hildesheim eine Aktiengefellshaft zum Be- triebe des Hypothekenbank- und Kommunal-Darlehnsgeshäfts errichtet ist, auf Grund des Geseßes wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflihtung an jeden Inhaber enthalten, vom 17. Juni 1833 (Gesez-Samml. S. 75) der genannten Aktiengesellschaft unter der Voraus]ezung, day ihre Eintragung in das Handelsregister dem- nächst erfolgt, nah Maßgabe ibres anliegenden, zur notariellen Ver- handlung vom 17. Vèärz d. J. verlautbarten Statuts durch gegen- wärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur Ausgabe aufden Inhaber lautender, mit'Zinssheinen versehener Hypotheken-Pfand- briefe und Kommunal-Obligationen, wie solhe im Statut bezeichnet und in Gemäßheit desselben zu verzinsen sind, mit der rechtlihen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solher Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal-Obligationen und Zinsscheine die daraus hervorgehenden Nechte geltend zu machen befugt ist, ohne den Nachweis seines Eigen- thums daran erbringen zu müssen.

Das vorstehende Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches eine Gewährleistung seitens des Staats für die Sicherheit der auszugebenden JInhaberpapiere nit übernommen wird, ist nah der Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister mit dem Gesellschaftsstatut im geseßlichen Wege zu veröffentlichen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben, Neues Palais, den 29. April 1896.

Wilhelm R.

Miquel. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

Fretherr von der Rede.

Statuten der Hannoverschen Bodenkredit-Bank.

I. Allgemeine Bestimmungen.

8 1. Unter der Firma Hannovershe Bodenkredit - Bank wird dur dieses Statut eine Aktiengesellschaft begründet, welhe thren Siß in Hildesheim hat ¡und berechtigt ist, Zweiganstalten innerhalb des Deutschen Reichs zu errichten.

& 2, Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Realkredits und der Betrieb der in § 13 näher bezeichneten Handelsgeschäfte. Die zur Gewährung hypothekarisher Darlehen erforderlihen Mittel sollen durch Emission von Hypotheken-Pfandbriefen beshafft werden.

8 3, Die Gesellschaft beginnt mit dem Tage threr Eintragung in das Handelsregister. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Dauer der Gesellschaft ist niht beschränkt.

8 4. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den gr emer Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-

nzeiger“.

Der Aufsichtsrath bezw. der Vorstand kann die Bekanntmachung au dur andere öffentlihe Blätter anordnen. In allen Fällen ge- nügt für die Rechtmäßigkeit der Einberufung der Generalversamm- lung, daß die Veröffentlihung7durch den "Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger" rechtzeitig erfolgt ist.

11. Grundkapital.

8 5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt eine Million Mark und wird in tausend auf Inhaber lautende Aktien über je ein- tausend Mark zerlegt. :

Dasselbe kann dur Beschluß der Generalversammlung bis auf fünf Millionen Mark erhöht werden.

8 6. Auf die gezeichneten Aktien sind 25 9% ihres Nennwerths noch vor Eintragung der Gesellshaft an den Vorstand in der von diesem in der Aufforderung gestellten Frist, der Rest von 75 9% in den nah näherer Bestimmung des Aufsichtsraths vom Vorftand aus- zuschreibenden Raten zu leisten. Die einzelnen Raten dürfen den Betrag von 25 9/0 in jedem einzelnen Falle niht übersteigen. Bei der Ausschreibung der Raten sind die Zahlstellen bekannt zu geben; auch sind die Einzahlungstermine so festzuseßen, daß zwischen der Zahlungsaufforderung und dem Einzahlungstermine eine Frist von mindestens zwei Wochen liegt.

8 7, Bei nicht rechtzeitiger Leistung der eingeforderten Theil- zahlungen haben die Aktionäre 6/6 Verzugszinsen, vom Tage der Fälligkeit an gerechnet, und eine Konventionalstrafe von 10 %/o des eingeforderten Theilbetrags zu entrihten. Der Aufsichtsrath kann aus Billigkeits- rüdsihten in einzelnen Fällen die Konventionalstrafe ganz oder theil- weise erlassen.

Im übrigen bewendet es in Betreff der Folgen des Verzugs der Aktionäre bei Einzahlung der ausgeschriebenen Theilbeträge bei den Vorschriften der Art. 219, 184—184c des Handelsgeseßbuhs. Die den Verlust der Ansprüche aus der Zeichnung der Aktien und den bisher geleisteten Zahlungen aussprehende Erklärung des Vorstands fann jedo nur auf Beschluß des Auffichtsraths ergehen.

& 8, Bis zur Berichtigung des vollen Betrags und bis zur wirklichen Ausfertigung der Aktien werden über die geshehenen Ein- zahlungen der einzelnen Theilbeträge Interimsscheine unter fortlaufen- der Nummer ausgefertigt, die auf den Namen des Aktienzeichners lauten und nah geschehener Vollzahlung gegen die Aktien felbst aus- getausht werden. Auf die Interimsscheine und deren Weiterbegebung finden die Art. 220, 182—183 des Handelsgeseßbuhs Dun

& 9, Die Aktien und die Interimsscheine werden nach einem vom Aufsichtsrath festzustellenden Schema ausgefertigt. j

8& 10. Sowohl den Aktien wie den Interimssheinen sind Dividendenscheine auf zehn Jahre und Talons beizufügen.

& 11. Die Auszahlung der Dividendenscheine erfolgt bei den vom Vorstand bekannt zu machenden Zahlstellen und zwar spätestens binnen vier Wochen na Feststellung der Dividende dur die General- versammlung gegen Aushändigung der A Mg Arta D A für das betreffende Geschäftsjahr. Dividenden, welche innerhalb vier Jahren nah dem auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember niht abgehoben sind, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft. /

8& 12, Sind Aktien, Dividendenscheine oder Talons Pest oder unbrauhbar geworden, jedoch in ihren wesentlihen Lheilen jo erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist der Vorstand ermächtigt, gegen Sinrevani der beschädigten neue gleih- artige Papiere auf Kosten des Inhabers auszufertigen und auszu- reihen. Außer diesem Falle ist die Ausfertigung neuer3 Aktien nur zulässig nah gerichtlicher Kraftloserklärung, welhe im Gerichtsstande der Gesellschaft bei dem zuständigen Gericht nahzusuhen is. Eine serbtliche Kraftloserklärung beshädigter oder verlorener Dividenden-

heine findet nicht statt; der Betrag derselben wird jedoh demjenigen, welcher die Beschädigung oder den Verlust innerhalb des oben gedadten vierjährigen Ee bei dem Vorstand anzeigt und feinen Anspruch urch Einreichung des in seinen wesentlihen Theilen beschädigten Papiers oder dur Vorlegung der Aktie selbst bescheinigt hat, binnen einer vom Ablauf des vierjährigen Zeitraums zu berehnenden ein- jährigen Aus\chlußfrist cutbezablt, im Falle des Verlustes jedoch nur

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 21. Juli

dann, wenn der betreffende Dividendenbetrag nicht anderweit an den Vorzeiger des Scheins ausbezahlt ift.

Auch eine gerihtlihe Kraftloserklärung beshädigter oder verlorener Talons findet nicht statt. Die FueDbe neuer Dividendenscheine ge- schieht, wenn der Aktieninhaber den Talon nit einreichen kann, gegen Vorzeigung der Aktie. Jt aber vor Ausreichung der neuen Dividenden- scheine der Verlust des Talons von einem Dritten dem Vorstand unter Erhebung von Ansprüchen auf die neuen Scheine angemeldet worden, so werden leßtere, bis der Streit im Wege der Güte oder des Prozesses erledigt und der Direktion der legale Nachweis über die Beilegung des Streits geliefert ist, zurückbehalten.

IIT. Geschäftskreis.

A. Allgemeine Bestimmungen. § 13. Die Gesellschast ist befugt:

1) unkündbare und fündbare Hypotheken- und Grundschuld-Dar- lehne auf Prundyeit innerhalb des in der Verfassung des Deutschen Reichs bestimmten Bundesgebiets zu gewähren; die Beleihung von Grundbesiß in Städten von über 150 000 Einwohnern i} aus- geschlossen ;

2) Hypotheken und Grundschulden zu erwerben, zu beleihen und zu versihern, sowie die Anlegung von Geldern in Hypotheken und Grundschulden und die Aufnahme und Veräußerung von Hypotheken und Grundschulden zu vermitteln, Hypotheken- und Grundschuldbriefe in Verwahrung zu nehmen und die Einziehung und Auszahlung von Zinsen zu besorgen ; 0) N Kreise, Kommunen, öffentliche Korporationen und öffent- lie Genossenschaften mit Genehmigung der Lg enten Aufsichts- behörde derselben auch ohne Hypotheken- oder Grundschuldsiherheit amortisierbare oder in bestimmter Frist rück{zahlbare Darlehne zu ge- währen und für dieselben entsprehende Obligationen auszugeben ;

4) Hypotheken-Pfandbriefe auszugeben ;

5) Gelder verzinslich anzunehmen

a. zu dem Zwecke, die Erwerbung von hypothekarishen oder Grundschulddarlehnen zu vermitteln oder dafür Hypotheken-Pfandbriefe auszuhändigen,

__ b. mit mindestens vierwöchentliher Kündigungsfrift. Jederzeit rüczahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen werden;

6) das Inkasso von Wechseln, Anweisungen und Werthpapieren zu besorgen;

f ihre Kassenbestände nußbar zu machen dur Hinterlegung bei Bankhäusern und Bankanstalten, dur Ankauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen Hypotheken-Pfandbriefe, ferner durch Ankauf von Wechseln und Werthpapieren, sowie im Lombardgeshäft nach den Grundsäßen der Reichsbank.

& 14. Die Gesellschaft hat ih jeder im vorhergehenden Para-

raphen nicht ausdrüdcklich gestatteten Thätigkeit, insbesondere au Feber anderweitigen Verwendung ihrer Kassenbestände und aller Spekulationsgeschäfte für eigene Rechnung, zu enthalten.

& 15. Grundstücke zu erwerben ist der Gesellschaft nur gestattet

1) zur Benutzung als Geschäftsräume,

9) behufs der Sicherstellung oder Verwerthung von Gesell schafts- forderungen; im leßteren Falle foll auf baldigste Wiederveräußerung der Grundstücke mögli Bedacht genommen werden.

B. Hypothekarishe und Grund)culddarlehne.

§ 16. Hypothekarishe und Grundschulddarlehne werden nur in Beträgen von mindestens 1500 #6 bewilligt.

Sie werden als unkündbare oder kündbare oder auf bestimmte Zeitfrist prnn:

8& 17. Die ausgegebenen Darlehnsprospekte und Antragsformulare müssen sämmtliche vom Schuldner zu übernehmende Baarverpflihtungen, namentlich auch in Ansehung der sogenannten Nebenleistungen und fre etwaigen Hinausschiebung des Beginns der Tilgung, klar ersehen assen.

Die Darlehnsvaluta is dem Schuldner stets in baarem Gelde zu gewähren. Die Zahlung der Zinsen hat halbjährlih zu erfolgen ; bei einer über vier Wochen hinausgehenden Verzögerung der Zahlung erhöhen si die Zinsen für das Mal um ein Strafprozent, sofern dem Schuldner nicht auf sein Ansuchen die Zahlung auf einen fpäteren Zeitpunkt ausdrüklih gestundet ist.

& 18, Die Tilgung der unkündbaren hypothekarishen und Grund- \{hulddarlehne geschieht durch Amortisation.

Der jährlihe Tilgungsbeitrag des Schuldners muß mindestens X 0/6 der Darlehnssumme betragen. Der Beginn der Amortisation darf höchstens auf zehn Jahre hinausgerückt werden.

8 19. Zinsen und diesen rehtlich gleichstehende Leistungen des Schuldners dürfen nur in Prozenten des jeweiligen Darlehnsrestes erhoben werden. Der überschießende Betrag der vereinbarten Jahres- leistung ist zum Zweck der Tilgung zu verwenden.

Auf Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche Leistungen, welche insgesammt den Betrag von {9% der Schuld niht überschreiten, finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

8& 20. Jedem Darlehnsshuldner muß urkundlih das Recht ein- geräumt werden, spätestens zum Ablauf des zehnten Jahres nah der Darlehnsaufnahme seine Schuld nah Borausgegangener Bs ganz oder theilweise in Baar zurückzuzahlen. ie Kündigungsfrif darf die Frist von neun Monaten nicht überschreiten.

Abschlagszahlungen von weniger als 1000 46 ist die Gesellschaft anzunehmen nit verpflichtet, sie is auch befugt, angebotene Abschlags- zahlungen nach ihrem Belieben um 1000 ( zu erhöhen oder zu ermäßigen, und braucht Theilzahlungen überhaupt nur gegen Einräumung des Bor- rets für den ungetilgten Betrag der Schuld anzunehmen. Jn Ansehung einer nah den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Rückzahlung dürfen Rückzahlungsprovisionen seitens der Gesellschaft niht erhoben und die Bestellung einer Klindigungskaution niht gefordert werden,

§ 21. Die Gesellschast ist verpflihtet, nah Veröffentlihung der Fahresbilanz jedem ihrer Schuldner auf Verlangen mitzutheilen, welher Betrag des Darlehns am Schluß des Vorjahres amorti- lert war.

f Sie is} ferner verpflichtet, sobald 1009/6 oder bei eintretender Veräußerung des Pfandgrundstücks 5 °%/ der Schuld gea sind, auf Verlangen des Schuldners Quittung und Löschungsbewilligung für den getilgten Betrag zu ertheilen. Die Verpflichtung zur Doi der nah dem ursprünglichen Tilgungsplan ju entrihtenden ahresleistung bleibt hierbei unberührt, soweit niht mit Zustimmung beider Theile für den verminderten Sculdbetrag ein neuer Tilgungs- vertrag abge[grolsen wird. i

8& 92. In folgenden Ausnahmefällen kann die felors e Nük- zahlung der unkündbaren hypothekarishen oder Grundschulddarlehne seitens der Gesellschaft gefordert werden:

1) wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt, oder

9) wenn eine theilweise Veräußerung des ver fändeten Grund- besitzes oder etne Theilung desselben unter mehrere igenthümer \tatt- efunden hat, ohne daß wegen Regulierung der Ln ek oder Grund- huld mit der Bank ein Abkommen getroffen ist, oder

3) die mitverpfändeten Gebäude nicht Ce gegen Feuersgefahr versichert hält, oder die ersiherungsprämie nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlt, oder auf Verlangen der Gesell- schaft die leßte Quittung über die bezahlten Versicherungsprämien

iht ungesäumt vorlegt, oder E gu der Zah E der Zinsen, Amortisationsraten oder Ver-

waltungskostenbeiträge nger als vier Wochen im Rückstande bleibt, oder ¿

1896.

5) wenn die Zwangsversteigerung ober Zwangsverwaltung des E Grundbesitzes oder eines Theils desselben aitgeocbi

rd, oder

6) wenn dur Verschulden des Schuldners der Werth der Pfand- gegenstände sich fo vermindert hat, daß für die Forderun D den noch nicht getilgten Theil v n keine den riv lichen Darlehnsbedingungen entsprehende Sicherheit mehr vorhanden ist.

Bei Verminderungen des Werths der beliehenen Grundftüde, welchen ein unwirthshaftliches Verfahren des A nicht zu Grunde E desgleihen bei solchen Abveräußerungen, deren Unshädlichkeit nah Ma gae der bestehenden gesepli en Bestimmungen von der zu- ständigen Behörde bescheinigt wird, darf ein Kündigungsreht nur bli fichtlih desjenigen Betrages, welcher in dem verminderten Werth ‘des Pfandobjekts nicht mehr statutenmäßige Deckung findet, hinsihtlih des gesammten Darlehns aber nur dann ausbedungen werden, wenn der gedeckt bleibende Betrag nicht mehr den geringsten Saß einer zulässigen Darlehnshewilligung erreicht.

Der Fall der Auflösung der Gesellschaft darf als Kündigungsgrund nicht ausbedungen werden.

§ 23. Hypothekarishe oder Grundshulddarlehne ohne Amorti- sation dürfen nur unter Verabredung einer bestimmten Kündigungs- {rist oder eines festen Rückzahlungstermins gewährt werden. Die dem Schuldner E Kündigungsfrist darf die Frist von neun Monaten und jedenfalls die der Gesellschaft selbst eingeräumte Kündi- gungsfrist niht überschreiten.

§& 24. Vie Beleihung der Grundstücke darf, soweit die Hypo- theken und Grundschulden als Unterlage für Hypotheken-Pfandbriefe benußt werden, nur nah folgenden Grundsäßen erfolgen :

__ 1) Die Beleihung is} der Regel nah nur zur ersten Stelle zu- lässig; sie darf

a. bei ländlihen Grundstücken f,

b. bei \tädtishen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut ge- legenen Grundstücken in größeren Städten mit normal fortshreitender Entwickelung 8/10,

c. bei Weinbergen, Wäldern und solchen Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht und deren Werth unter Berük- sichtigung dieser Anpflanzungen abgeschägt if, { des ermittelten Werthes nicht übersteigen.

Im Falle der Nr. c kann, wenn die dauernde wirthschaftlihe Unterhaltung der Anpflanzungen rechtlich sicher gestellt ift, die Be- leihung bis auf F des Werthes erfolgen.

2) Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muß sowohl durch den Ertrags- als durch den Verkaufswerth des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein.

Bei der Abschäßung {ind lediglih die dauernden Eigenschaften des zu beleihenden Grundstücks und derjenige Ertrag, welchen das Grundstück bei gewöhnliher Bewirthschaftung in den Händen eines [even e nachhaltig gewähren kann, zu berücksihtigen. Ins-

esondere ist bei der Beleihung von Fabriken und gewerblihen An- ae nur der von der jeweiligen Benußungsart unabhängige dauernde erth zu berüdsitigen.

3) Bergwerke, Steinbrüche, Torfstiche und ähnliche einen dauernden Ertrag nicht gewährende Grundstlicke, sowie Baupläße dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Darlehne auf Neubauten dürfen zur Unterlage von Hypotheken-Pfandbriefen ers dann benußt werden, wenn die bes liehenen Baulichkeiten vollkommen fertiggestellt und rad find.

Baulichkeiten, welche sch auf den verpfändeten Grundstücken be- finden, müssen nach den speziellen Bestimmungen des Darlehnsver- trags gegen Feuersgefahr versichert sein. Das Pfandrecht der Bank ist ausdrücklich auf die Brandentshädigungsgelder auszudehnen.

C. Vipolhekew- Pfnbbeiese.

& 2%. Der Gesammtbetrag der auszugebenden Hypotheken- Pfandbriefe und Obligationen darf das Fünfzehnfahe des baar ein- ezahlten Grundkapitals niht überschreiten. Im e durch spätere

tatutenänderungen das eingezahlte Grundkapital über zehn Millionen Mark \teigt, darf die Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen und Obli- ationen bis zum zwanzigfahen Betrage des eingezahlten Grund- apitals erfolgen.

& 26. Die Hypotheken-Pfandbriefe werden nah einem vom Auf- fchtsrath aufzustellenden Schema ánenesertigt und vom Vorsitzenden des Aufsichtsraths, sowie von zwet Mitgliedern der Direktion durch eigenhändige Unterschrift vollzogen.

Aus dem Hypotheken-Pfandbriefe muß das Wesentliche des fien der Gesellshaft und dem Inhaber bestehenden Rechtsverhältnisies, insbesondere in Betreff der Kündbarkeit der Hypotheken-Pfandbriefe, ersichtlih fein.

& 27. Die Hypotheren-Placdbriee find verzinslich ; je lauten auf JInhaber und sind seitens der Juhaber unkündbar. Die Gesellshaft darf ihrerseits auf das Necht zur Kündigung der D ONE E L [Ee nur insoweit verzihten, als ihr gegenüber die Kündbarkeit der zur Unterlage dienenden Hypotheken- und Grundschuldforderungen aus»

eschlossen E Demgemäß darf die Kündbarkeit der Hypotheken- Pfandbriefe einesfalls für einen längeren als zehnjährigen Zeitraum ausgeschlossen werden.

Die Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen, deren Einlösungswerth den Nennwerth übersteigt, sowie von solchen Hypotheken-Pfandbriefen, deren Inhabern ein Kündigungsreht eingeräumt ift, ist nicht gestattet.

S2 Der Gesam nos der auszugebenden Hypotheken- Bauteile muß in Höhe des Nennwerths jederzeit durh Hypotheken und

rundshulden von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag gedeckt sein, und zwar mindestens zur Hälfte durch unkündbare e nN) Forderungen. Bei vorzeitiger Rückzahlung unkünd- arer Forderungen dürfen an Stelle derselben bis zum Ablauf der planmäßigen gung fündbare Hypotheken und Grund- schulden, oder solhe mit festen Rückzahlungsterminen zur Deckung benußt werden.

§ 29. Den Hypotheken-Pfandbriefen werden halbjährlich fällig werdende Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und etne An- weisung zur Erhebung neuer Zinsscheine (Talon) Degen Die

infen werden gegen n der Zinsscheine bei der Kafse der

esellschaft und den auf den Zinsscheinen angegebenen gas tellen ausgezahlt und verjähren im Falle der Nichterhebung zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von vier Jahren, vom 31. Dezember des» jenigen Jahres an gerechnet, in welhem sie fällig geworden sind.

30. Die Einlösung der Hppotbeken-Psanpartete erfolgt durch Nückkauf oder u ere a nah vorgängiger Le er Aus- loosung durch die Ui Die gekündigten oder gezogenen Nummern, ok der Ort und die Zeit der intesuag werden durch das Gesell- haftsblatt dreimal in angemessenen Zeiträumen bekannt gemacht, das erste Mal mindestens dret Monate vor dem Auszahlungstermine. bein b Jaan Ode hôrt die Verzinsung der Hypotheken-Pfand-

riefe auf.

Die AuN fun en gesehen zu notariellem Protokoll.

& 31. Die zahlung der igten oder ausgeloosten PYPLEL R erfolgt gegen ihre Einlieferung deus Nennwerthe

ei den bekannt zu machenden Zahlstellen, Bet der Rückzahlung sind mit dem Hypotheken-Pfandbriefe die bis zum Auszahlungstermine noch nicht sällig gewordenen Zinsscheine einzuliefern, widrigenfalls deren Betrag in Abzug Aue wird.

& 32, Die elnmungen Mi Statuts über beschädigte oder verlorene Aktien, Dividenscheine und Talons finden L chädigte oder verlorene Hypotheken-Pfandbriefe, Zinssheine und Talons ent- sprehende Anwendung.

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