1896 / 172 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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D. Sicherheit der Hypotheken-Pfandbriefe. 8 33. Die S der v ypotheken-Pfandbriefe und daren Zinsen wird gebildet L dur die von der pt ed pn erworbenen Hypotheken- und Grundschuldforderungen von mindestens gleihem Betrage und min- destens gleihem Zinsêertrage ; 2) L das gesammte sonstige Vermögen der Gesellschaft. 34. Die Urkunden über diejenigen Hypotheken- und Grund- ‘\{uldforderungen, auf Grund deren die Ausgabe von Hypotheken- andbriefen erfolgen soll, werden unter Mitvershluß eines Pfand- alters gelegt, welher die Interessen der Hypotheken-Pfandbriefinhaber wahrzunehmen, sowie die Bedeckung der Hypotheken-Pfandbriefe nah den vorstehenden Bestimmungen zu überwachen und auf den zur Aus- abe gelangenden Hypotheken - Pfandbriefen zu bescheinigen hat. Für Merbenberun sfälle des Tas wird ein Stellvertreter ernannt. Der Psandhalter ezw. sein Stellvertreter ist befugt, jederzeit mittels Einsicht in die Bücher der Gesellshaft das Verhältniß der Summe der vorhandenen Hypotheken- und Grundschuldforderungen zur Summe der im Verkehr- befindlichen Hypotheken - Pfandbriefe zu üfen. is Er hat darüber zu wachen, daß der Betrag, um welchen sih das Kapital der als Sicherheit dienenden Hypotheken- und Grundschuld- forderungen durch Amortisation, Nükzahlung oder sonstige Weise auf eine hinter dem Betrage der im Verkehr befindlichen Hypotheken- fandbriefe zurückbleibende Summe vermindert, zur Zurückziehung von ypotheken-Pfandbriefen verwendet oder durch andere Hypotheken- und orderungen erseßt wird.

runds{uld y E. og Ce: [d Quile, & 35. Die Modalitäten der Darlehne, welche an Kreti]e, Kom- L, öffentlihe Korporationen oder öffentliche Eo aen ge- geben werden, unterliegen der jedesmaligen besonderen Vereinbarung. Auf die auf Grund solcher Darlehne auszugebenden Obligationen finden die §8 29—32 dieses Statuts entsprehende Anwendung.

IV. Organisation.

& 36. Die Organe der Gesellschaft sind 1) der Vorstand (Direktion), 2) der Aufsichtsrath, 3) die Generalversammlung. A. Direktion. ;

37. Der Vorstand besteht aus zwei oder mehr Direktoren nah Bestimmung des Aufsichtsrathes. Sie werden vom Aufsichts- rathe zu notariellem Protokolle gewählt unter Errichtung eines Vertrages, welcher ihre festen Bezüge und ihren Antheil an der Tantidme festseßzt. Die Anstellung ist jederzeit widerruflih, unbeschadet der Ansprüche aus dem bestehenden Anstellungsvertrage.

& 38. Der Aufsichtsrath kann [stellvertretende Direktoren be- stellen. Dieselben haben in Bezug auf die Befugniß zur Vertretung der Gesellschaft gleihe Rechte wie die eigentlihen Direktoren. Für ihre Wirksamkeit Al es des Nachweises der Verhinderung der übrigen Direktionsmitglieder nicht. i E

& 39, Für die Bestellung von Prokuristen durch die Direktion bedarf es der Genehmigung des Aufsichtsrathes. |

& 40. Die Gesellschaft wird durch die Direktoren gerihtlich und außergerihtlich vertreten. ; E

Dieselben sind der Gesellshaft gegenüber verpflichtet, diejenigen Beschränkungen einzuhalten, welhe für den Umfang ihrer Vertretungs- befugniß durch den Aufsichtsrath augen werden.

8 41. Die Legitimation der Direktoren, der stellvertretenden Direktoren und der Prokuristen wird durch einen Auszug aus dem Handelsregister geführt. : ] j

L 42. Für die Bank verbindlihe Willenserklärungen sind kund zu geben und zu zeihnen von

entweder zwei Direktoren, :

oder einem Direktor und einem Prokuristen,

oder zwei Prokuristen. | |

Die Zeihnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der en oder gestempelten Firma ihre Namensunterschrift

hinzufügen. B. Aufsichtsrath.

& 43. Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens neun, Hôdjstens fünfzehn Mitgliedern, welche von der Generalversammlung auf die Zeit bis zur dritten ordentlihen auf die Wahl folgenden Generalversammlung und unter Beobachtung der nachstehenden Be- immungen gewählt werden. |

Bis die Reihenfolge des Austritts nah der Amtsdauer feststeht, S Lioe! das Loos. Die Aufsichtsrathsmitglieder werden zu diesem Zweck in drei der Zahl nah möglichst gleiche Klassen getheilt, von denen die erste nah einem, die zweite nah zwei, die dritte nah dret Fahren ausscheidet. Bis zur Vollziehung von Neuwahlen bleiben die Mitglieder des Aufsichtsraths in Funktion, Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsraths vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, fo is für den Rest derselben in der nächsten Generalversammlung eine Neuwahl zu vollziehen. Der Berufung einer befonderen Generalversammlung zu diesem Zweck bedarf es nicht, \fo lange noch neun Aufsichtsrathsmitglieder im Amte sind,

Das Mandat des von der konstituierenden Generalversammlung gewählten Aufsichtsraths gilt nur für die Dauer des ersten vollen Geschäftsjahres. Rechtzeitig vor Ablauf des“elben ist eine General- versammlung zum Zwecke der Neuwahl des Aufsichtsraths zu berufen.

§ 44. Der Aufsichtsrath wählt alliährlih nah seiner Einseßung durch die Generalversammlung einen Vorsißenden und einen |tell- vertretenden Vorsißenden. Die zur Vornahme dieser Wahl erforder- E runs wird dur das an Lebensjahren älteste Mitglied geleitet.

Im Falle der Behinderung des Vorsißenden übt sein Stell- vertreter und bei dessen Verhinderung das an Lebensjahren älteste Mitglied dessen Befugnisse aus.

8 45. Die Legitimation der Mitglieder des Aufsichtsraths, sowie des Borsitenden und dessen Stellvertreters wird durch ein auf Grund der Wahlverhandlungen gefertigtes gerihtliches oder notarielles Protokoll geführt.

§ 46. Der Vorsitzende kann den Aufsichtsrath zu einer Sihung nach seinem Ermessen, muß ihn aber auf Antrag dreier Aufsichtsraths- mitglieder oder eines Direktors, und zwar in solhen Antragsfällen innerhalb zwei Wochen, berufen. Die Berufung ist ordnungsmäßig geschehen, wenn die Einladungen rechtzeitig befördert sind.

§ 47. Beschlußfähig ist der Aufsichtsrath, wenn mindestens die

älfte der Mitglieder anwesend ist, Den Vorsiß führt der Vorsitzende ; n dessen ühwesenkeit scin Stellvertreter; sind beide abwesend, das den Lebensjahren nach älteste Mitglied.

Die Beschlüsse des Aufsichtsraths werden mit einfaher Stimmen- mehrheit der Erschienenen gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Veber die Sizungen des Aufsichtsraths wird ein Protokoll ge- führt, welches von den Erschienenen zu unterzeichnen ist.

. Der Aufsichtsrath übt alle ihm durch das Zee

B ciage fers on preaeen Nechte aus, insbesondere auch alle

echte, welche weder der Generalversammlung ausshließlich zustehen, noch der Direktion geseßlich oder vertragsmäßig übertragen sind.

Er hat die Direktion bei der Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und zu- dem Zwede von dem Gange der Angelegenheiten der ean sich zu unterrichten, Er kann jederzeit über dieselben Berichterstattung von der Direktion fordern und selbst oder durch einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Sea der Gesellschaft einsehen.

Zu dem eshäftsbereich des ufsichtsraths Pesondere noch:

1) die Anstellung ‘der Mitglieder der Direktion und deren Stellvertreter, sowie des Pfändhalters, die Suspension und "var e derselben, unbeshadet ihrer Ansprüche aus bestehenden

erträgen ;

2) die Genehmigung zur Anstellung von Prokuristen, sowie von Sen, welche ein Gehalt von mehr als 3000 Æ oder Tantième

ezichen ;

gehört ins-

3) die Festseßung einer Dienstinstruktion für die Direktion und einer Vas s8ordnung für den Aufsichtsrath; 4) die Errichtung von Aweignieverlaiungen und Vertretungen ; 5) die Festsezun Ene ner Grundsäße für die Ertheilung hypothekarischer Darlehne, die Vorschriften über die Werthermittlung der zu beleibenden Grundstücke und die Genehmigung von Darlehnen an Kreise, Kommunen, sffentlihe Korporationen oder öffentlihe Ge- ossenschaften; / N 6 ie Prüfun der Jahresrehnung, der Bilanz, der Vorschläge über Gewinnvertheilung und die Berichterstattung über die ausge- führte Prüfung an die Generalversammlung. § 49. Ausfertigungen des Aufsichtsraths sind rechtsgültig ge- zeihnet, wenn sie mit der Unterschrift Hannoversche Bodenkredit-Bank. Der Aufsichtsrath. versehen und vom Vorsigenden oder dessen Stellvertreter unter-

zeichnet sind. :

§ 50, Der Aufsichtsrath bezieht für seine Thätigkeit eine Tantième von 8% vom Reingewinn nach näherer Vorschrift des § 62, über deren Vertheilung unter seine Mitglieder er besonders beschließt. Dem ersten Aufsichtsrath darf eine Vergütung für seine Thätigkeit nur durhch die ordentliche Generalversammlung nah dem ersten vollen Geschäftsjahre bewilligt werden.

C. Generalversammlung. j

8& 51. Innerhalb der ersten sech8 Monate eines jeden Geschäfts- jahres findet eine ordentlihe Generalversammlung der Aktionäre statt, welche durch den Vorsißenden des Aufsichtsraths zu berufen it, Die Berufung erfolgt durch einmalige öffentlihe Bekanntmachung. Zwischen dem Tage der Bekanntmachung und der Generalversammlung muß eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.

8 52. In gleicher Weise sind außerordentlihe Generalversamm- lungen zu berufen, so oft dies die Direktion oder der Aufsichtsrath für erforderlih erachtet oder falls dies Aktionäre, welhe zusammen mindestens den zwanzigsten Theil des Aktienkapitals besißen, unter Hinterlegung ihrer Aktien bei der Gesellschaftskasse gemäß Art. 237 des Handelsgeseßbuchs beantragen.

& 53. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind die- jenigen Aktionäre berehtigt, welhe bis Ablauf des zweiten der Generalver]|ammlung vorhergehenden Werktages ihre Aktien bei der Kasse der Gefellschaft oder einer der andern in der öffentlihen Be- fanntmachung zu bezeihnenden Stellen hinterlegt haben. S

Ueber die gesehene Hinterlegung von Aktien ist dem Aktionär ein Hinterlegungéëschein auszufertigen, welcher als Einlaß zur General- versammlung und zum Nachweise des Umfanges des Stimm- rets dient.

Spätestens am zweiten Werktage nach der Generalversammlung werden gegen Rückgabe des Hinterlegungssheines die Aktien dem Vorzeiger zurückgegeben.

So lange die Aktien noch nicht ausgegeben sind, treten behufs Theilnahme an der Generalversammlung die Interimsscheine an die Stelle der Aktien. u /

8& 54. Aktionäre, welche gemäß § 53 zur Theilnahme an der Generalversammlung berechtigt sind, können fih dur einen Bevoll- mächtigten auf Grund schriftliher Vollmacht und des als Einlaßkarte dienenden Hinterlegungsscheines vertreten lassen. :

Die Entscheidung über etwaige Ae in Betreff der Vertretungöbefugniß gebührt den anwesenden Mitgliedern des Auf- fichtsraths. :

Ohne besondere Vollmachten werden Ehefrauen dur ihre Ehe- männer vertreten. s e

8& 55. In der Generalversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. : z

§ 56. Den Vorsiß in der Generalversammlung führt der Vor- sißende des Aufsichtsraths, in dessen Behinderung sein Stellvertreter bezw. das an Lebensjahren älteste Mitglied des Aufsichtsraths. Ist keine dieser Personen ershienen, so erösfnet ein Mitglied der Direk- tion die Generalversammlung und läßt einen Vorsißenden wählen. Veber die Verhandlungen ift ein gerihtlichßes oder notarielles Pro- tokoll aufzunehmen und vom Vorsitzenden und zwei Aktionären zu unterschreiben.

Eine beglaubigte Abschrift des Protokolls ist ohne Verzug nah der Generalversammlung von der Direktion zum Handelsregister ein- uréetichen. G 8 57. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfaher Mehrheit des in der Generalversammlung vertretenen Aktienkapitals gefaßt mit Ausnahme der Fälle, für welche das Gesetz oder dieses Statut abweichende Bestimmungen getroffen haben.

ie Abstimmungen erfolgen A oder mündlich. Schrift- lihe Abstimmung hat zu erfolgen auf Anordnung des Vorsißenden oder auf Antrag von mindestens fünf Aktionären.

Wahlen werden, \ofern sie niht durch ausnahmslose Zustimmung erfolgen, in {hriftliher Abstimmung vollzogen. Als gewählt gelten die- jenigen, welche die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf fich vereinigen. j N

8 58. Eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abge- gebenen Stimmen ist erforderlih bei Beschlüssen über:

1) Erhöhung oder Herabseßung des Grundkapitals,

2) Aenderungen des Statuts,

3) Auflösung der Gesellschaft,

4) Vereinigung der Gesellshaft mit einer andern Gesellschaft.

Die Abänderung der §8 25, 33, 34 darf, abgesehen von dem Falle, daß sie auf Grund geseßliher Bestimmungen erfolgt, erst dann ge- ehen, wenn eine seitens des Pfandhalters zu diesem Zwecke berufene Versammlung der Hypotheken-Pfandbrief-Inhaber ihre Zustimmung zu der beabsichtigten Aenderung erklärt hat. Die Versammlung wird dur zweimalige öffentlide Bekanntm2hung unter Mittheilung des Abänderungsantrags berufen. Die erste Bekanntmachung hat min- destens sechs8 Wochen vor dem Tage der Versammlung zu geschehen. Die Genehmigung gilt als ertheilt, wenn mindestens drei Viertel des in der Versammlung? vertretenen Hypotheken-Pfandbrief-Kapitals {ih für dieselbe ausspricht. E

Fn der über Auflösung oder Vereinigung mit einer andern Ge- sellschaft beshließenden Generalversammlung müssen mindestens drei Viertel des Grundkapitals vertreten sein. Sofern die erste Generalversammlung nicht beschlußfähig ist, wird eine zweite General- versammlung berufen, welhe ohne Rücksicht auf die Höhe des ver- tretenen Grundkapitals bes{chlußfähig ist.

V. Bilanz. Neingewinn. Neserven.

8 59. Im Laufe der ersten vier Monate eines jeden Geschäfts: jahres ist für das verflossene Geschäftsjahr die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und einem die Verhältnisse der Gesellschaft ent- wickelnden Geschäftsberihte mit Vorschlägen über die Gewinnverthet- lung von der Direktion dem Aufsichtsrathe vorzulegen.

8 60. Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustre&nuxg kommen die Vor|christen der Art. 31, 185 a des Handelsgeseßbuchs mit folgenden open zur Anwendung :

1) In der Gewinn- und Verlustrechnung is in getrennten Positionen der Betrag der eingegangenen Hypotheken- und Grund- \chuldzinsen, der Nertoaltungdkoltendeiteäage und der etwaigen sonstigen Leistungen der Schuldner A u. st. w.), soweit fie nicht Kapitalsabtrag find, aufzuführen, ebenso die Höhe der von der Gefell- schaft gezahlten Hypotheken-Pfandbrief- und Obligationszinsen.

2) In der Bilanz sind in gesonderten Positionen anzugeben :

A. unter den Aktiven :

a. der ran der zur Deckung der Hypotheken-Pfandbriefe be- stimmten hypothe arischen und Grundschuldforderungen, sowie der zur Deckung der Obligationen bestimmten Darlehne an Kreise, Kommunen, öffentlihe Korporationen und öffentlihe Genossenschaften,

b. die Höhe der rüdständigen Jahreéleistungen der Schuldner,

c. die der Gesellshaft gehörigen Grundstücke nah ihrer Gesammt-

zahl und unter Ansaß des nach den Vorschriften des Handelsgesetz- buchs (Art. 31, 185 a, 239 b) zu berechnenden Werths;

: B. unter den Passiven : die ausgegebenen Hypotheken- Pfandbriefe und Obligationen nah ihrem Nennwerthe.

3) Das gesammte im Berichisjahre bei Begehung von Hypotheken- Pfandbriefen und Obligationen entstandene Disagio und die durh diese Begebung erwahsenen Unkosten sind zu Lasten des Berichts, jahres zu verrehnen.

4) Wenn im Falle der Hinausrückung der Amortisation die Tilgungsbeiträge vorübergehend zu Gunsten der Gesellshaft verrechnet eben, dürfen diese Forderungen in der Bilanz nur als besondere Aktivposten eingestellt werden. Dasselbe gilt von gonsigen von den Darlehnsnehmern besonders übernommenen Nebenleistungen (für die erstellung, S und Begebung der Hypotheken-Pfandbriefe, rovisionen u. |. w.); diese Beträge dürfen den Schuldnern höchstens auf zehn Jahre gestundet werden. 61. Aus dem Geschäftsberiht mu t 1) der Gesammtbetrag der der Gesellschaft zustehenden ländlihen und der der städtishen Hypotheken bezw. Grundschulden ; 2) der Gesammtbetrag der Amortisations-, sowie der ohne Amor- tisation gewährten Darlehne ; Ö die Zahl der bestehenden Darlehne ; 4) die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen (getrennt nah ländlichen und städtischen), an denen die Gesellschaft im Berichtsjahre betheiligt war ;

5) die Zahl der Grundstüde, die die Gesellshaft im Berichts jyre hat übernehmen müssen, sowie die Verluste oder Gewinne, die eim Wiederverkauf von erstandenen Grundstücken eingetreten {sind ;

6) die einzelnen Buchwerthe der von der Gesellschaft erstandenen und noch niht wieder verkauften Grundstüde ;

7) die von den der Gesellschaft zu entrihtenden Jahresleistungen vorhandenen Rückstände, getrennt nah den Jahren der Fälligkeit ;

8) die im Berichtzjahr im Wege der regelmäßigen Amortisation, sowie die aus anderen Gründen erfolgten Rückzahlungen.

8 62. Nah Genehmigung der Bilanz bur die General- Mana wird der nah Buchung derx Abschreibungen verbleibende Reingewinn, wie folgt, vertheilt :

1) zunächst sind 5/0 in den geseßlichen Reservefonds so lange cinzustellen, bis derselbe den zehnten Theil des Grundkapitals erreiht hat. Später finden Zuwecisungen an den geseßlihen Reservefonds nur insoweit und innerhalb 59/6 des jährlihen Reingewinns statt, als erforderli ist, um ihn auf der bezeihneten Höhe zu halten;

2) alsdann wird eine Dividende bis zu 49/6 des eingezahlten Aktienkapitals an die Aktionäre vertheilt ;

3) von dem verbleibenden Ueberschufse werden :

a. 89/0 des Uebershusses als Tantième für die Mitglieder des Auffichtsrathes verwendet,

b. die den Direktionsmitgliedern und anderen Beamten vertrags- mäßig zugebilligten Tantièmen berichtigt; :

4) von dem alsdann noch verbleibenden Betrage des Rein- gewinns wird die eine Hälfte zur Vildung eines Extra-Reservefonds E bis derselbe 509%, des eingezahlten Grundkapitals er- reicht hat;

5) über die Verwendung des Nestes beschließt die Generals- versammlung.

& 63. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach erfolgter Genehmigung dur die Generalversammlung ohne Ver- zug öffentli bekannt zu machen.

Bon dem Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung is jedem Inhaber eines Hypotheken-Pfandbriefes, welcher dies unter Vorlegung des Stückes oder der Zinsanweisung bis zum Schlusse desjenigen ‘Geschäftsjahres, für welches der Bericht gegeben wird, und später, so lange der Vorrath reiht, verlangt, ein Druck- exemplar gegen Zahlung von höchstens 50 Z und Erstattung der Portokosten zu verabfolgen.

VI. Liquidation und Fusion.

8 64. Im Falle der Auflösung der Gesellshaft dur Liqukt-

dation oder Vereinigung mit einer anderen Gesellschaft bestimmt die

Generalversammlung, welche die Auflösung oder die Vereinigung be- {ließt, die Modalitäten der Ausführung und wählt die Liquidatoren.

VIL. Aufsicht her Staatsregierung.

8 65. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, zur Wahrnehmung des Aufsichtsrehts für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar zu ernennen. : :

Derselbe ist insbesondere befugt, die Gesellshaftsorgane einfließ- lich der Generalversammlung gültig zu berufen, ihren Berathungen beizuwohnen und jederzeit von den Kafsen, Büchern, Rehnungen und sonstigen Schriftstücken der Gesellshaft_ Einsicht zu nehmen.

Die vom Aufsichtsrath zu erlassenden Vorschriften über die Werthsermittelung sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Der Aufsichtsbehörde is ferner nah deren näherer Anordnung mit dem jährlihen Geschäftsabschluß ein Verzeichniß der vorgekom- menen Belethungen vorzulegen, aus welhem das Verhältniß des an- genommenen Beleihung8werthes zu dem Grundsteuer-Reinertrag bezw. Gebäudesteuer-Nußzungéwerth zu ersehen ist.

VIIT, UVebergangsbestimmungen.

§ 66, Die Gesellschaft is befugt, von der Hildesheimer Hypo- thekenbank, Gesellshast mit beschränkter Haftung, welche am heutigen Tage in Liquidation tritt, die derselben zustehenden Hypotheken- und Grundschuldrehte zu erwerben.

Der in der ersten Generalversammlung gewählte Aufsichtsrath ift i B alle Zusäße und Aenderungen zu beschließen, welche vom Richter zum Zwecke der Eintragung des Statuts in das Handels- register verlangt werden.

Handel und Gewerbe.

Liverpool, 20, Iuli. (W. T. B) Baumwolle. Umsaÿ 8000 B., davon für Spekulation und Export 1500 B. S Middl. amerikanische Lieferungen: Ruhig. Juli-August 34/64 Werth, August-September 8327/e4—8/64 Käuferpreis , eptember-Oktober 30 ea —322/e4 Berkäuferpreis, Oktober-November 38/64 do.,, November- Dezember 32/64 do., Dezember-Januar 37/64 do., Januar-Februar 327/64 Werth, Februar-März 38/4 Käuferpreis, März-April 32/6— 330/64 Verkäuferpreis, April-Mai 33/64 d. do.

Wollauktion. Die Auktion eröffnete sehr ruhig, Preise 5 9% unter den vorigen Auktionspreisen. i

Bradford, 20. Juli. (W. T. B) Wolle ruhig, Preise kaum behauptet. Garne träge; in Stoffen gutes Geschäft.

Paris, 29. Juli. S T. B.) (Schluß.) Rohzudcker ruhig, 88 9/9 loko 273, Weißer Zudcker ruhig, Nr. 3, per 100 kg, pr. Juli 294, pr. August 29, pr. Oktober - Januar 29}, pr. Januar-

April 292,

St. Petersburg, 20. Juli. E T. B.) Nachrichten zu- folge, welche im russischen Finanz-Ministerium einliefen, plant die chinesishe Regierung eine Münzreform und zwar die Er- seßung des Taëls dur eine dem mexikanischen Piaster gleihwerthige

ünzeinheit gleich 0,717 Taël.

Alorenj, 20. Juli. (W. T. B.) Auf der italienischen Meridional-Eisenbahn betrug in der 19. Dekade vom 1, bis 10. Juli 1896 au dem Hauptney die Einnahme 2 392 809 C 27 188) Lire. eit 1. Januar 1896 46 050 749 Q 144 2189) tire. Im De LuaDoes betrug die Einnahme seit 1. Januar 1896 3433 577 (+4 32 097) Lire.

Amsterdam, 18. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen auf Termine flau, do. pr. November 136, do. pr. März 186. Roggen loko ruhig, do. auf Termine träge, do. pr. Juli 89, do. Þr Oktober 89, do. pr. März 92. Rüböl loko 244, do. pr. Herbst Wir do. pr. Mai 1897 24].

Java-Kaffee good ordinary 50. Bancazinn 37].

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Hud ote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. N Be Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Verloosung 2c. von Werthpapieren.

man dit Geseuschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch,

6, Oeffentlicher Anzeiger. | tige khn

ise. 10, Verschiedene Bitäiititäbindtt

1) Untersuhungs-Sachen.

[26302] Steckbrief.

Gegen den am 6. Januar 1863 zu Papenhausen bei Schôtmar i. Lippe geborenen Ziegler Heinrich

ühring, welcher si verborgen hält, ist die Unter- uhungshaft wegen Unterschlagung verhängt.

Es wird ersudt denselben zu verhaften und in das näthste Gerichts- Gefängniß abzuliefern und davon Nachricht zu geben.

Lemgo, den 14. Juli 1896.

Fürstlihes Amte gericht. IL. (Unterschrift.)

[26301]

Die durch Beschluß der Strafkammer Kaiserl. Landgerichts hierselb vom 7. November 1894 gegen den Glasmacher Nikolaus Offner, geb. 7. Oktober 1872 zu Sucht, wegen Verleßung der Wehrpflicht angeordnete MerindgentbelSlatnabine wurde durch Entscheidung desselben Gerichts vom 4. Juli 1896 wieder aufgehoben.

Saargemünd, den 17. Juli 1896.

er Kaiserliche Erste Staatsanwalt : Schaefer.

Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[26336] Zwang®versteigerung.

Im Wege der Zwangsyollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrih-Wilhelmstadt Band 8 Nr. 172 auf den Namen:

2 des Rentiers Hermann Pfannenstiel zu Ebers- walde,

2) des Rittergutébesißers Gustav Pfannenstiel zu ra sep. Frau Pauline Z b

3) der sep. Frau Pauline Zennert, geb. Pfannen- stiel, zu Wrietßzen a. Oder, M

4) der Frau Prediger Elisabeth Behrends, geb. Pfanne nstiel, zu Bergsdorf i. Mark,

eingetragene, zu Berlin, Luifenstr. 9, belegene Grund- stück zum Zwecke der Auseinanderseßung unter den Miteigenthümern am 25. September 1896, Vormittags U0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrihstraße 13, Erdgeschoß,

lügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das

rundstück i zur Grundsteuer nicht, dagegen mit 12590 6 Nußzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29, September 1896, Vor- mittags L141 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 67/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus. Berlin, den 13. Juli 1896. Königliches Amtsgericht L.

[26338] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Abangvaltitreme foll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreije Nieder- barnim Band 73 Nr. 3171 auf den Namen des Bankdirektors Herrmann Friedmann hier eingetragene, zu Berlin, Perlebergerstraße 45 belegene Grund- stückd am 28, September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 7 a 71 qm grob und mit 13 440 (G Nußzungswerth zur Gebäude- teuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Er- theilung des Zuschlags wird am L. Oktober 1896, Vormittags 1A Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 75. 96 liegen in der Gerichts\hreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 14. Juli 1896.

Abtheilung 87.

Königliches Amtsgericht I. [26337] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung \oll das im Grundbuche von Alt-Schöneberg Band 32 Nr. 1282 auf den Namen des Fräuleins Mathilde Livpits in Weimar eingetragene, zu Berlin, Pallasstraße 13, belegené Grundstück am 28. September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 10 a 45 qm groß und mit 19 510 A Nußung8werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am L. Oktober 1896, Vormittags UA Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 77. 96 liegen in der Gerichts\hreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 14. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[26339]

Zum öffentlih meistbietenden Verkauf des zum Zweckde der Zwangsversteigerung beshlagnahmten, dem Maurer Bauunternehmer Heinrich Froh zu Parchim gehörenden Hauses Nr. 416 zu Parchim mit Zubehör wird éin erster Verkaufstermin auf den 30, September 1896 und ein Ueberbotstermin auf den 21. Oktober 1896, jedesmal Vor- mittags 10 Uhr, angeseßt, in welhen Kauf- liebhaber zur Abgabe ihres Bots und Ueberbots u erscheinen hierdurch geladen werden. Ferner st zur Anmeldung aller von der Meldungs- pfliht niht ausgenommenen dinglichen Ansprüche an das zu verkaufente Grundstück zur Vorlegung der Originalien und sonstigen shriftlihen Beweismittel und zur etwaigen Ausführung von Erstigkeitsrehten, sowie zur sofortigen Verkündigung des Aus\{hluß- urtheils ein Termin auf den 30, September 1896, Vormittags 10 Uhr, angeseßt. Der erste Verkaufstermin ift zugleich au bestimmt zur endlichen Festste ung der Verkaufsbedingungen, deren Entwu wei Wochen vor demselben auf der Gerichts- reiberei zur Einsicht bereit liegen wird. Dem t uldner und den bei der Zwangsversteigerung be- heiligten Gläubigern wird freige ailen, in dem ge-

Abtheilung 88.

rf | vor dem unterzeihneten Gerichte,

zu erscheinen und bis eh Woche vor diesem Termin

Borschläge für die Verkausbedingungen d Parchim, den 16. Juli 1896.

Großherzoglihes Amtsgericht.

[62917] Aufgebot.

Der Johann Wilhelm Bömper, Direktor in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Görz daselbst, hat das bat bezüglich der Aktie Nr. 174 der Aktiengesellshaft Hof - Bierbrauerei Schöfferhof— Dreikönigshof vormals Conrad Rösch in Mainz über 1000 M. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. De- zember 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Saal 35, anberaumten Auf- grroerine seine Rechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mainz, den 7. Januar 1896.

Großherzoglihes Amtsgericht. i (gez.) Hattemer. Veröffentlicht: Pfeiffer, Hilfs-Gerichts\hreiber.

[26354] Aufgebot.

Der Lehrer Franz Bütow in Berlin, Kolonie- straße 66 11, hat das Aufgebot der von dem Preußishen Beamtenverein in Hannover für ihn Über ein Kapital von 1500 #4 ausgestellten Lebens- versiherungs-Police Nr. 19 964 beantragt. Der Inhaber der Police wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. Februar 189%, Vor- mittags LL Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 91, anberaumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Police vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Police er- folgen wird.

Hannover, den 7. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. VŸK.

[26297] Aufgebot.

Der Kaufmann Raphaël Sander in Hannover, Mitinhaber der Firma S. Sander Söhne daselbst, am Agen 49 a., hat das Aufgebot des von der Neichsbankhauptstelle in Hannover am 10. Ok- tober 1895 wegen eines Darlehns von ursprünglich 12 000 Æ, jeßt noch 1000 4, und eines Unterpfandes von 349% Bremer Staatsanleihe zum Betrage von 29 000 6 auëgestellten Pfandsheins Nr. 2138 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 18, Februar 1897, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 91, an- beraumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hannover, den 7. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. V K.

[26294] | Aufgebot,

Der Heuerling Heinrich Ortmann, früher bei Nr. 6, jeßt bei Rr. 3 zu Holsen bei Bünde, hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Spar- kassenbuchs Nr. 50727 der Kreis - Sparkasse zu Herford beantragt, Dasselbe ift gebildet über cine ursprünglihe Einlage (31, Dezember 1885) von 150 A und wies am 1. Januar 1896 einen Be- stand von 726,85 M. auf. Der unbekannte Inhaber des Sparkafsenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15, Februar 1897, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird.

Herford, den 9. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. [26292] Aufgebot.

Der Papiterbändler August Weber in Hannover, Marfktstraße 47, hat das Aufgebot des von der Kreditbank zu Hannover, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, für thn ausgestellten und am 1. Januar 1895 über 193 M 80 4 lautenden Sparkassenbuchs Nr. 2234 beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 18, Februar 1897, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, Zimmer 91, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen- bu vorzulegen , widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuhs erfolgen wird.

Hannover, den 9. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. V K.

[22059]

Auf den Antrag des Rentiers John Blew zu Krone a. Br., als Pflegers der drei Geschwister Michael, Michalina und Johanna Bagdzinski, un- bekannten Aufenthalts, wird der Inhaber des Spar- kassenbuchs Nr. 84 der Kreissparkasse zu Bromberg über 109,97 4 und auf den Namen der vorgenannten Geschwister Bagdzinski lautend, welches angeblich verloren gegangen is und zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden soll, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23, Jauuar 1897, Vorm, 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 9 des R IRReN seine Rehte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls déffen Kraftloserklärung erfolgen wird.

Bromberg, den 23. Juni 1896,

Königliches Amtsgericht.

[26296] Aufgebot.

Die Frau Ans Pagenstecher in pee hat das Aufgebot des für ge von der

parkasse der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover ausgestellten Sparkassenbuhs Nr. 23 115, am 2. Januar 1896 über 205 A 39 lautend, beantragt, Der Inhaber des Sparkassenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 4, Februar 1897, Vormittags 11 Uhr, immer 91, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuh vorzulegen, widrigenfalls die I OSeTLONIE desselben erfolgen wird. Hanuover, den d. Juli 1896.

en Termin zum Zwecke der Betheiligung bet der endlichen Feststellung der Verkaufsbedingungen

&

(26293) __ Aufgebot. Der Bürgermeister Linnemann in Bösingfeld hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen ypothekenurkunde vom 2. Oktober 1873 über das ür den Flecken Bösingfeld auf den Ss des Gastwirths Himstedt Nr. 2 in Bösingfeld Bd. 2 Bl. 20 des Grundbuchs von Bösingfeld in Abthl. TIl unter Nr. 1 eingetragenen Darlehns von 9000 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Dieus- tag, 26, Jaunar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- Fee seine Nechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der leßteren erfolgen wird. Alverdifsen, den 14. Juli 1896. Fürstlih Lippisches Amtsgericht. (Unterschrift.)

126288] Aufgebot,

1) Der Bahnbeamte Jacob Schmidt in Mainz und 2) der Bürgermeisterei - Angestellte Josef Schmidt daselbt, beide vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Struve in Mainz, haben den Grlaß des Auf- gebots beantragt und zwar bezügli folgender, in der Gem una S E Tone Immobilien:

a. Aker Flur T r. 497 îin der ae ie: Fer M E

4 er Flur XIV Nr. 95 auf dem Hartenber

9887 Qu.-Meter, indem dieselben das iceitbüna der beiden Grundstücke als angeblich einzige Erben des zu Paris am 18. Mai 1880 gestorbenen Pferde- händlers Josef Schneider aus Mainz in Anspruch nehmen, Es werden demgemäß alle diejenigen, welche Ansprüche auf das obige Gelände erheben zu können glauben, unter dem Rechtsnachtheile der An- erkennung der „bon den Antragstellern geltend ge- machten Ansprüchen aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche bezüglich des oben bezeihneten, in der Gemarkung Gonsenheim gelegenen Geländes \pä- testens in dem auf Donnerstag, den 24, Sep- tember 1896, Vormittags 10 Uhr, vor Gr. Amtsgeriht Mainz, Saal Nr. 35, anberaumten Termin geltend zu machen.

Mainz, den 17. Juli 1896.

Gr. Amtsgeriht Mainz. : j (gez.) Gebhard.

Veröffentliht: Schmitt, Gr. Hilfsgerihts\{hreiber.

[26283] Aufgebot.

Zur Erlangung eines Aus\chlußurtheils zwecks L als Eigenthümer is das Aufgebot folgender Grundstücke beantragt:

1) von dem Stellmacher Josef Temming zu Legden das Aufgebot der im Grundbuch von Legden Band 1V Blatt 25 auf den Namen des Josef Kemper zu Legden eingetragenen Parzelle der Steuer- gemeinde Legden Flur 9 Nr. 423/121, Epkes Weide, C G dem Kötter A |

von dem Kötter Anton Niehues zu Kirchspiel Asbeck das Aufgebot der zum Grundbuch noch pat übernommenen Parzelle der Steuergemeinde Kirch- A Schöppingen Flur 22 Nr. 737/55 a., im Brock, eide,

_3) von dem Kötter Heinri Herbers zu Averesch, Kirchspiel Wessum, das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht übernommenen Parzellen der Steuer- gemeinde Kirhspiel Wessum Flur 12 Nr. 218, Speckenfeld, Weide, und Flur 14 Nr. 411, Budden- feld, Weide,

4) von dem Aderer Johann Heinri Terhalle zu Ottenstein das Aufgebot der zum Grundbu noh nicht übernommenen Parzellen der Steuergemeinde Ottenstein Flur 2 Nr. 931/177, Morwinkel, Wiese,

lur 2 Nr. 550, Be lager Garten, und

lur 4 Nr. 552, Nienkamp, Aer, Nr. 623 und 624, Knubbelsmote, Acker,

5) von dem Oekonomen Bernard Geuking gt. Schulze van Halle zu Ahle, Kirchspiel Heek, das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht über- nommenen Parzellen der Steuergemeinde Kirchspiel Wessum Flur 4 Nr. 549/67, 68, 69 und 70, Dünnen- kamp, Weide und Aer,

6) von dem Ackerer Hermann Gerwing zu Alstätte

in fortgeseßter Gütergemeinschaft mit seinen Kindern Iosef und Anna Gerwing das Aufgebot der zum Grundbu noch nicht übernommenen Parzellen der Steuergemeinde Alstätte Flur 3 Nr. 164/1, 165/1, 166/1, 168/1, 169/1, 170/1, Waldhuser Venn, Weide, 7) von den Stuhlmachern Franz und Bernard Middendorf zu Asbeck das Aufgebot der zum Grund- buh noch nicht überrommenen Parzelle der Steuer- gemeinde Asbeck Flur 5 Nr. 131, im Dorfe, Hof- raum,

8) von dem Fabrikarbeiter Gerhard Mensing zu Ahaus das Aufgebot der im Grundbu von Ahaus Band 7 Blatt 103 auf den Namen der Wittwe Josef Mensing, geborene Gertrudis Segbers, zu Ahaus eingetragenen Parzelle der Steuergemeinde Ahaus Flur 12 Nr. 285/45 a., in der Mühlenstiege, Garten,

Es werden daher alle diejenigen, welche an diesen Grundstücken das Eigenthum oder andere zur Wirk- samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grund- buch bedürfende dinglihe Rechte geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 23, September 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte ibes raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Grundstücke werden ge en und die Antragsteller als Eigenthümer N rundstücke in das Grundbuch werden eingetragen werden.

Ahaus, den 12. Juni 1896.

Königliches Amtsgericht.

[26284] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Wr ler in Ahaus hat Namens 1E Gas ¿aan Heinri van der Kolk zu Kirchspte e

2) des Fabrikarbeiters Johann ten Brink in

Gronau, einrich Elbers aser

ù des Fabrikarbeiters 4) des Fabrikarbeiters Hermann Roeßink da elbst

An de Ulkstegge, groß 8 a 27 qm beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden hier- durh aufgefordert, ihre Rehte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermin am 283. September 1896, Vorm. 9 Uhr, anzu- e Pa e ans ihren Memen und en auf das Grundstück ausges{lo}se Ÿ Ahaus, den 23. Juni 1896. E E Königliches Amtsgericht.

[26290] Oeffentliches Aufgebot,

Auf Antrag der Gütlersehefrau Therese Manninger in Hundsruck ergeht hiemit an deren Geschwisterkind Sranzista Suber, geborene Hochleitner, geboren am

1. Juni 1823 in Lanzenreuth, Taglöhnersehefrau von dort, zuleßt in München wohnhaft gewesen, welche vor 46 Jahren nah Amerika ausgewandert ist und seither verschollen ist, die Aufforderung, spätestens in dem hiemit auf Dienêtag, den 13, Juli 1897, Vormittags 9 Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine e A oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte fih anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werde. Weiters werden die Erbbetheiligten aufgeforden, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und ergeht an alle diejenigen, welhe über das Leben der Ver- {ollenen Kunde geben können, die Aufforderung, Mittheilung hierüber bei Gericht zu mahen.

Grafenau, den 15. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) (gez.) Welzhofer, K. Oberamtsrichter. j Zur Beglaubigung : Der Kgl. Sekretär: (L. 8.) Hümmert,

[26285] Aufforderung.

Johann Heinrih Daub, geboren am 13. April 1814 zu Ober-Mokstadt, seit langen Fahren un- bekannt wo abwesend, wird aufgefordert, spätestens im Termine Freitag, den 25, September 1896, Vormittags 9 Uhr, über sein dahier kuratorisch yverwaltetes Vermögen zu verfügen, widrigenfalls er für todt erklärt und das Vermözen seiner von ihm mit seiner Braut Sophie Heun erzeugten und seiner- seits auch anerkannten Tochter Maria Daub, jeßt verwittweten Noiset zu Heegheim, ausgehändigt werden wird.

Nidda, den 15. Juli 1896. Großh. Amtsgericht Nidda. D oan

[26286] Aufgebot. Auf den Antrag des Eigenthümers Johann vos in Strellin als des Abwesenheitsvormundes werden - j 1) Johann Srock, geboren am 12. Janua1J183 zu Oppalin 2) Marianna Anna Srock, geboren am 25, Sep- tember 1836 zu Oppalin beide zuleßt in Zarnowißz wohnhaft, welche seit un- efähr 20 Jahren verschollen sind, aufgefordert, si spätestens zu dem am 28, Mai 1897, Vor- mittags L2 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin persönli oder [chriftlich vor dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden. Putzig, den 8. Juli 1396. Königliches Amtsgericht.

§ 4

[26291] Aufgebot.

Auf Antrag der Wilhelmine, geld. Friß\ch, geb. Pristel, in Glauchau is um Leben oder Tod des 1853 in ODelsnig b. Lichtenstein geborenen Christian Os Fritsch festzustellen und dessen unbekannte

rben zu ermittein, das Aufgebotsverfahren eröffnet worden. Frißsch is 1873 nah Amerika aus- gewandert, seit 1874 if keine Nachriht über ihn vorhanden. (8 wird Aufgebotstermin auf den 25. Januar 1897, Vormittags 11 Uhr, be- stimmt. Der genannte Frißsch und seine un- bekannten Erben werden aufgefordert, spätestens in dem Termine hier zu ersheinen und ihre Rechte an- zumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag der Verschollene für todt erklärt, die unbekannten Erben von der Erbschaft ausgeschlossen werden follen. Glauchau, am 18. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht. Kantian.

26282] Verschollenheitsverfahrenu. Nr. 11 230. Das Gr. Amtsgericht Donaueschingen hat unterm Heutigen folgenden Vorbescheid erlassen : Der am 27. Juni 1825 zu Defingen geborene, zu- leßt dort wohnhaft gewesene Landwirth Michael Goll, welher im Jahr 1852 nach Amerika ausß- wanderte, wird seit dem Jahre 1855 vermißt, und ist dessen Verschollenheitserklärung beantragt. Der Vermißte wird de2halb gemäß L.-R. S. 119 auf- gefordert, binnen JahreEfrist Nachricht hierher gelangen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen erklärt würde. Zugleich werden alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des BVermißten zu ertheilen vermögen, aufgefordert, hieroon dem dies» seitigen Gerichte binnen gleiher Frist Anzeige zu erstatten. j Donaueschingen, den 11. Juli 1896, Der Geri Bree Gr. Amtsgerichts: J. V.: Gnaedig-.

[26289] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Büdners Ernst Wetzel in Neuenhagen-Abtei, werden die Erben des am 8. August 1894 zu Neuenhagen-Abtei ver- storbenen Dienstknechts Ernst Gustav Dubberke aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 3, Juni 1897, Vormittags Al Uhr, an Rer Gerichtsstelle sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen aber Tant isfus verabfolgt werden wird und der sch später meldende Erbe alle e ungen des Erbschastsbesitzers an- E ams Ü, n Rechnun Lega os rsaß der Nußungen, sondern nur a Vorhandenen würde fordern dürfen. N Rügenwalde, den 13. Juli 1896.

Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht. V K.

das E ot des in der Steuergemeinde Kirchspiel Epe belegenen Ackergrundstücks Flur 18 Nr. 241,