Fans Hartmann von Düsseldorf nah Schleswig, res von Krotoschin nah Torgau E Kliewer von Hagen i. W. nah Breslau, Kattentidt von Breslau nah Bochum, Krumbhorn von Elbing nah Unna,
Simon von Duisburg nah Düsseldorf und
Dr. Löwenstein von Unna nah Hagen i. W.
Angekommen:
Seine Excellenz der kommandierende Admiral, Admiral von Knorr, von Urlaub.
Nießtamilicßes.
Deutsches Reich,
Preußen. Berlin, 4. August.
Der Königliche Gesandte beim Päpstlihen Stuhl, Wirk- liche Geheime Rath Otto von Bülow hat einen ihm Aller- Höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Ab- wesenheit desselben fungiert der Legations-Nath von Below- Rußgau als Geschäftsträger.
Der am hiesigen Allerhöchsien Hofe beglaubigte Königlich großbritannishe Bolschafter Sir Frank Lascelles ist vom Urlaub nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich orene Gesandte von“Lagerheim hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert
der Legations-Sekretär Graf Strömfelt als Geschäftsträger.
Laut telegraphisher Meldung an das Obcr-Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Flaggschiff der Kreuzer- Division, Kommandant Kapitän zur See Zeye, mit dem Divisions-Chef, Kontre - Admiral Tirpiy an Bord, am 2. August in Chefoo angekommen.
Wilhelmshaven, 3. August. Die Schulschiffe „St os ch“ und „Stein“ sind heute auf der hiesigen Nhede eingetroffcn.
Sachsen.
Wie das „Dr. Journ.“ mittheilt, ist die Abreise Jhrer KöniglichenMajestäten nah Nehefeld verschoben worden, weil Jhre Majestät die Königin noch immer an rheumatischen Schmerzen in den Füßen leidet, die das Gehen ershweren.
Hessen.
Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben sich gestern zum Besuh Zhrer Majestät der Kaiserin Friedrih auf einige Toge von Darmstadt nah Schloß Friedri chshof begeben.
Sachsen-Weimar-Eisenach.
__ Seine Königliche Hohcit der Großherzog ist gestern Vormittag zum Kurgebrauch nach Scheveningen abgereist.
Anhalt.
Dem „Anhalt. Staats-Anz.“ zufolge besteht die Absicht- zum Andenken an das fünfundzwanzigjährige Regierun gs- Bab ild um Seiner Hoheit des Herzogs in der Münz- stälte zu Berlin kursfähige Münzen mit dem Bildniß Seiner Hoheit des Herzogs und dem Jubiläumsjahr 1896 in größerer Menge prägen zu lassen. Während es jeßt nur Doppelkronen und P t ber giebt, welhe das Bildniß des Herzogs tragen, sollen bei der in Kürze beabsichtiaten neuen Prägung auch andere Münzen mit dem Bildniß Seiner Hoheit geprägt werden. Zu der Prägung dicser Münzen ist ein Üeber- einkommen mit denjenigen deutschen Bundesstaaten erforderlich, deren Münzenmenge um den Betrag der neu zu prägenden anhaltishen Münzen gekürzt wird.
Frankreich.
Aus Paris meldet „W. T. B.“: Der deutshe Marine- Attaché, Korvetten - Kapitän Si egel hat sih vorgestern nah Havre begeben, um im Aufirage Seirer Majestät des Deutschen Kaisers dem Präsidenten der Französischen Republik Faure den Dank für die Antheilnahme anläßlich des Untergangs des Kanoncnboots „JFltis“ auszusprechen.
Der Präsident Faure hat sih gestern Vormittag an Bord des Panzerschiffes „Bouvines“ nah St. Malo eingeschifft und beabsichtigt, einen großen Theil der Bretagne zu besuchen.
Rußland.
Am gestrigen Namenstage der Kaiserin-Wiltwe wurde zu Peterhof im Palais Alexandra in Gegenwart des Kaisers, der Kaiserin, der Kaiserin- Wittwe, aller Großfürsten und Groß- fürstinnen sowie des Prinzcn Albert von Sachsen-Altenburg nebst Gemahlin und Prinzessin Helene eine feierliche Messe zelebriert. Nach dem Gottesdienst fand im Palais cin Gala-Frühstück statt. Abends war St. Petersburg festlich beleuchtet.
Jtalien.
Der Papst mußte gestern, wie dem „W. T. B.“ aus Rom mitgetheilt wird, wegen einer leichten Erkältung das Zimmer hüten.
Spanien.
In der Deputirtenkammer sprach gestern, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid une e, der E E Canovas seine Verwunderung darüber aus, daß die Libera!en einen Antrag eingebracht ‘igs, in welhem die Haltung des Marine-Ministers hinsichtlich des Ankaufs von gepanzerten
Tr euieen in Genua getadelt werde. Canovas fügte hinzu, die nterhandlungen seien loyal gewesen, und man habe nicht ahnen können, daß dieselben durch das Vorgehen eines anderen Landes niht zum Ziele ten würden Er halte es für unangebracht, in solher Weise über Fragen, welche die nationale Vertheidigung betreffen, zu be- rathen. Der a T wurde darauf zurückgezogen. Der Zwischenfall war damit erledigt.
Belgien.
Gestern hat der Prozeß gegen Lothaire vor dem Obersten Gerichtshof des Unabhängigen Congostaats als Be- T begonnen. Dcr Angeklagte war, wie „W. T. B.“ aus Brüssel berichtet, in der Paradeuniform eines General- Kommissars erschienen. Das Gericht ist beseßt mit de Volder, dem früheren Justiz-Minister, als Vorsißenden, zwei Beisißzern und dem General:Staatsanwalt. Es wurde eine große An- zahl von Akten und Zeugenaussagen verlesen, welche sich zu Ungunsten Stokes' aussprehen. Die Verhandlungen werden heute weitergeführt.
Türkei.
Das Wiener K. K. Telegraphen-Korrespondenz-Burcau meldet aus Konstantinopel, daß der armenische Patriar c seine Demission einreichen dürfte, wenn die Antwort der Pferte auf seine Denkschrift über die Mittheilung des Polizei-Ministers, daß der gemischte Rath für die Fortseßung der Wirren in Anatolien verantwortlich zu machen sei, unbefriedigend aus- fallen sollte. Der Präsident des gemischten Raths sei abgereist.
Die griehisch-macedonische N soll nah einer Meldung des türkishen Konsulats neuerdings von einer 80 Mann starken griechishen Bande überschritten worden sein.
Zu dem Aufstand auf Kreta wird unter dem gestrigen Tage berichtet: Jnfolge der leßten Angriffe der Türken auf die SeillU&en Kreter 1m Distrikt Can ea seien von den Christen 15 mohamedanishe Männer und Frauen daselbst getödtet worden. Jn Kandia sei infolge Eindringens von 300 flüchtigen Mohamedanern in die Stadt cine Panik ausgebrochen, welche sih jedoch bald wieder gelegt habe. Von unterrihteter Seite werde mitgetheilt, daß die Antwort der Pforte auf die kretishen Mehrforderungen zwar die Geneigtheit zeige, wegen zeitgemäßer nothwendiger Verbesserungen einiger Punkte des Vertrages von Haleppa in Berathungen einzutreten, grundsäßlihe Veränderungen des- selben jedoch nicht gestatten wolle. — Das österreichische Kriegsschiff „Maria Theresia“ ist gestern in Canea an- gekommen.
Serbien.
Ueber die Haltung Serbiens gegenüber der Frage einer eventuellen Annexion Kretas verlautet, dem Wiener K. K. Telegraphen-Korrespondenz-Bureau zufolge, in amtlichen Kreisen, daß Serbien, obwohl an der Frage nicht direkt interessiert, derselben gegenüber doch nicht gleihgültig bleiben könnte, da die Annexion die partielle Aufhebung des Berliner Vertrags involvieren würde.
Bulgarien.
In der öffentlichen Meinung herrscht, wie dem „W. T. B.“ aus Sofia mitgetheilt wird, die Ueberzeugung vor, daß das Attentat gegen Stambulow's Grab ein Racheakït gewesen sei. Um Sonntag vor acht Tagen fand ein Requiem auf den Gräbern der vier im Verfolg des Prozesses Belischew Hin- gerichteten statt. Die „Swoboda“ griff die Theilnehmer an dem Requiem heftig an. Am Tage nah dem Requiem wurde das Grab eines Hingerichtcten, Thomas Georgiew, entweiht vor- gefunden. Gestern zeigte sih das Grabmal Stambulow's in ähn- licher Weise beschädigt; in der Erde neben dem Grabmal fand man eine Oeffnung. Der exste Eindruck war der, daß die Zerstörung durch Menschenhände bewirkt sei, aber die Polizei entdeckte in jeder Eke der Einfriedigung Dynamitpatronen, welche sih als vollkommen gleich den bei dem Eisenbahn- bau Sofia—Roman gebrauchten erwiesen. Der Anschlag war mit größter Ungeschiklichkeit unternommen. Die Polizei ist eifrig bemüht, die Urheber desselben zu entdecken.
Eutscheidungeu des NReichsgerichts.
Reallasten beturften, roh einem Urtbeil des Rcichsgerichts, 1 V. Zivilfenats, vom 24. April 1896, vor Einführung des Preu- kischen Eiacnthumserwerbtgisczes vcm 5. Mai 1872 auh in Be- ziehung auf dea neuen Grwerber des Grundstücks der Eintragung nicht, wenn dieser bei seincm Erwerbe Kenntniß von der Reallast hatte. „Diese Ansicht entspricht der preußischen Ytechtsprarxis, der bei- zutreten der unterzeichnete Senat kein Bedenken trägt.“ (285/95.)
— In Bezug auf die Vorschrift des § 178 I 16 des Preußischen Allgemeinen Landrechts, wonach das Recht zum Widerruf einer ohne Borbehalt aus Jrrthum geleisteten Zahlung an die N geknüpft wird, daß für die Person des Zahlenden gar keine, auch niht eine bloß moralische Verbindlichkeit zur Zahlung vorhanden gewesen fei, hat das Reichsgericht, 1V. Zivilsenat, durch Urtheil vom 27. April 1896, ausgesprochen, daß der Begriff der moralishen Verbindlichkeit über den Kreis der Lebens- und Sittenpflichten hinaus niht auf Verhältnisse ausgedehnt werden darf, bei welchen nur eine gewisse Billigkeit für die Anerkennung ciner Zahlungsyerbindlichkeit spriht, oder wo nur der äußere Anstand die Nückforderung verbieten könnte. „Die Vorschrift des § 178 a. a. D. steht im engen Zusammenhange mit dem nachfolgenden S 179 a. a. O., welcher bestimmt :
„War bei dem Zahlenten eine, wenn auch nur unvoll- fommene Pflicht zur Zahlung vorhanden, fo findet keine Rückforderurg statt, wenngleih derselbe, wegen eines vor- handenen positiven Geseße8s, zur Zahlung wider feinen Willen nicht hâtte angehalien werden können.“ Auch kommt bezüglich des Begriffs der vnvollkommenen Verbindlich- keit der § 86 der Einleitung zum Allgetneinen Landreht in Betracht, welcher lautet: „Rechte, welhe durch die Geseße niht unterstüßt werden, heißen unvollfommen und begründen „keine gerihtlie Klage oder Einrede“. Außerdem enthält das Allgemeine Lantreht noch einzelne Spezial- bestimmungen, wonah in bestimmten Fällen eine geleistete Zahlung nit zurü, efordert werd. n kann. Hiernach muß anerkannt werden, daß die Frage, was ter Giseßgeber im § 178 a. a. O. unter moralisher Verbindlichkeit verstanden habe, zweifelhaft erscheinen kann. — In der Literatur und Nechtsprehung ist mehrfach die Ansicht S daß unter der moralishen Verbindlichkeit des § 178 a. a. D. nur eine folde Verpflichtung zu verstehen set, welhe aus einem befonderen Rechtsverhältnisse entsprang und an sich gültig sein könnte, aber der Klagbarkeif zufolge einer positiven Geseßesvorschrist entbehrt. Andererseits hat jedo auch die Auffassung Vertretung gefunden, daß die Kondiktion nah §8 178 und 179 a. a. O.
Billigkeit für die Anerkennung einer Zahlungsverbindlihkeit
in denjenigen Fällen ausgeschlossen sei, in welhen die Zurückforderun gegen die guten-Sitten verstoßen würde. ... Jedenfalls i aber daran ORYO daß der Begriff der moralishen Verbindlich- keit über den Kreis der Lebens- und Sittenpflihten hinaus nicht auf Verhältnisse ausgedehnt werden darf, bei welchen nur eine ie
pricht, oder wo nur der äußere Anstand die Rükforderung verbieten könnte." (378/95.)
___— Nah Art, 5 Abs. 1 des Deutsch-Scchweizerishen Ueber -
einkommens, betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenshuß, vom 2. August 1894, sollen die Nehtsnach- theile, welhe nah den Geseyen der vertragshließenden Theile ein- treten, wenn eine Erfindung nicht innerhalb einer be- stimmten Frist ausgeführt wird, auch dadurch aus- ges{chlossen werden, "A: die Ausführung in dem Gebiet des an- deren Theils erfolgt. iese Bestimmung findet nah einem Urtheil des Reich8gerichts, I. Zivilsenats, vom 22. April 1896, nur An- wendung, wenn die Erfindung in beiden Staaten, sowohl im Deutschen eich, als auch in der Schweiz, patentiert ist. „Da nah den vorangegangenen Bestimmungen, insbesondere des Art. 1, das Gebiet des anderen Theils in Beziehung auf patent- rechtliche Verhältnisse für die gemahte Erfindung nur in Betrat kommt, sofern für dieses andere Gebiet ein Patent nachgesucht werden soll, eine Erfindung zur Pateutterung angemeldet oder ein Patent ertheilt ift, so fann dieser erste Absaß des Art. 5 nur b-:deuten: Die Rechtsnachtheile, welche nah den Gesetzen der vertragschließenden Theile eintreten, wenn eine Erfindung nicht innerbalb einer bcstimmten Frist ausgeführt wird, sollen für eine in beiden Gebieten patentierte Erfindung dadurch für beide Gebiete ausgeschlossen werden, daß die Ausführung nur in dem einen Gebiete erfolgt..." (66/96.)
— IÎn der O'’schen Färberei war M. erster Färber, neben welchem H. als zweiter Färber angestellt wurte. M. und H. {lossen einen scriftlihen Vertrag dahin, 20s M. ih ver- pflihtete, dem H. alles, was sich hier in der Färberei bietet, zu zeigen und nah bestem Können den H. zu unterrichten, wogegen H. ba verpflichtete, mit dem Austritt des M. aus der O.'schen Färberei eine Stellung fofort, resp. in 14 Tagen bei der Firma O. aufzugeben und nicht vor Ablauf von 3 Jahren bei derselben in Thätigkeit zu treten, wenn von M. hierzu die Erlaubniß nicht früher ertheilt wird. H. v.rpflihtete sich ferner bei einer Verletzung dieser Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5000 — Das Reichègericht, 1V. Zivilsenat, erklärte dur Urtheil vom 4. Mai 15896 (durch welches die Klage des M. gegen ten H. auf Zablung der Konventionalstrafe wegen Verletzung jener Vereinbarung zurückgewiesen wurde) den erwähnten Vertrag für unwirksam, in- dem es begründend ausführte: „Der § 152 der Reihs-Gewerbe- ordnung lautet: Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbe- treibende, gewerbli@e Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit odex Entlassung der Arbeiter, werden aufgehoben. Jedem Theilnehmer steht der Nücktritt von solhen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus leßteren weder Klage noch Einrede statt. Diese Be- stimmung ist auch auf den vorliegenden Fall anwendbar. Denn der Zweck des in Nede stehenden Abkommens ging dahin, durch einen auf den Arbeitgeber aus¿uübenden Druck dem Kläger seine Stellung zu sichern und denselben dadurch im Endergebniß günstiger zu stellen, als dies nah seinem Anstellungsvertrage der Fall war.“ (394/95.)
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Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.
Die Vertheilung des gemeindesteuerpflihtigen Ein- kommens aus dem Betriebe eines über mehrere preußishe Ge- meinden sih erstreckenden Versicherungs-, Bank- oder Kreditgeshäfts nah Verhältniß der in den einzelnen Gemeinden erzielten Brutto - einnahmen brau%t, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungs- gerihts, IT. Senats, vom 29. Februar 1896, nicht auf Grund desselben Trienniums zu erfolgen, auf Grund dessen die Fest- stellung des Einkommens zur Staats- und Gzemeindeeinkommen- steuer erfolgt i, insbesondere ist der Vertheilung der drei- jährige Durchschnitt der Bruttoeinnahmen aus den dret leyten Geschäftsjahren zu Grunde zu legen, wenn zur Zeit der Ver- theilung bereits das Ergebniß des zuleßt verflossenen Geschäftéjahres feststeht, während bei der Veranlagung zur Staats. Einkommensteuer dies noch nicht der Fall gewesen war und dethalb der dreijährige Durchschnitt der dem lettverflossenen Geschäftsjahre vorangegangenen drei Jahre zu Grunde gelegt worden war. „Vie Ermittelung der Bruttoeinnahmen ist nur zum Zwede der Vertheilung noth- wendig und hiernach unter Umständen es wohl mögli, daß thatsächlich für die Vertheilung eine andere Fraktion in VBetraËt kommen kann, als für die Feststellung des Einkommens. Die Frage, welhe Jahre für jene maßgebend fein follen, wird in § 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 (jeßt § 48 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893) nicht entschieden. Denn es heißt dort nur, daß die Ermittelung im dreijährigen Durchschnitt zu erfolgen habe. Es bleibt daber nur übrig, was die Art der Durhschnittsberehnung anlangt, auf diejenigen Vorschriften zurückzugehen, die in dem Einkommen: steuergelep vom 24. Juni 1891 und den dazu ergan- genen Ausführungs8anweisungen für die Ermittelung des Ein- kommens aus Handel und Gewerbe gegeben sind. Danach find nicht mehr, wie früher, \{chlechthin die dem Steuerjahr unmittelbar vorangehenden drei Jahre maßgebend, sondern nach der Autführungsanweisung vom 5. August 1891 ift die Vorschrift im § 10 des Gefeßes vom 24. Juni 1891 tahin deklariert, daß der maß« gebende Zeitabschnitt sich bei jedem Steuerpflihtigen nah dem von thm angenommenen Wirthschafts- oder Geschäftéjahr rihtet und daß als das der Veranlagung unmittelbar vorangegangene Wirthschafts- jahr das leßte gilt, dessen Ergebnisse zur Zeit der Veranlagung fest- gestellt werden konnten, wobei vorausgeseßt wird, daß diefe leßtere vor dem 1. April — dem Beginn des Steucrjahres — erfolat. Ist aber die Einschäßzung erst später erfolgt, so kommt es auf diej-nigen Verhältnisse an, die am 1. April obgewaltet habea. Jm vorliegenden Fall ist es nun nah dem Geschäftsberiht ter O.-Bank klar, taß die Ergebnisse des Kolender- und Geschäftsjahres 1893 am 1. April 1894 nicht nur fest- gestellt werden konnten, fondern bereits feststanden. Die Vertheilung des Gesammteinkommens aus dem Jahre 1894/95 hat daher — ab- gesehen von den vorab an O. zu überweisenden 109%/% — nah dem Berhältniß der Bruttoeinnahmen in O. und M,, wie sie ich in dem Triennium 1891/93 gestaltet haben, stattzufinden.“ (11, 4083.)
— In Bezug auf § 9 11 2 des Einkommensteuergeseßes vom 24. Juni 1891, wonach von dem Einkommen nicht abzugsfähig sind die zur Bestreitung des Haushalts ter Steuerpflichtigen und zum Unterhalt ihrer Angehörigen gemachten Ausgaben, hat das Ober-Verwaltungsgeriht, VI. Senat, 1. Kammer, du1ch Urtheil vom 29. Februar 1896 ausgesprochen, daß das, was ein Vater den ihm in feinem Gewerke oder in seiner Withschaft behilflihen Kindern an Geld oder Geldeëwerth (Wohnung, Kleidung, Beköstigung u. dgl.) ewährt, eine abzugsfähige Betriebsausgabe des ersteren dann ildet, wenn zwishen ihnen eine vertragsmäßige Abrede, gléihviel in welher Form, dahin getroffen ist, daß die Kinder in dem väterlichen Geschäft oder in der väterlihen Wirthschaft an Stelle der sonst nothroendigen fremden Hilfskräfte thätig sein und als Ent- gelt für diese Thätigkeit von ihrem Vater bestimmte, den üblichen Lohnsäßen fremder Hilfskräfte entsprehende Bezüge an Geld oder Geldeswerth erhalten sollen. „Denn nur unter der Vorausseßung, daß den Kindern danach ein vertragsmäßiger Rechtsanspru
Küfergesellen in eine Lohnbewegung eingetreten.
auf Gewährung dieser Bezüge für ihre Thätigkeit gégën ihtèn Vater zusteht, haben die Kinder diefem gegenüber die wirthschaftlich selbständige Stellung eines Gewerbe- oder Wirthschaftsgehilfen. Sind sie ohne Abschluß eines derartigen Arbeitsvertrags zwischen ihnen und ihrem Vater diesem in seinem Geschäft oder in seiner Wirthschaft e so haben fie gegen ihren Vater nit einen rechtlichen An- spruch auf Entshädigung wegen der in seinem Interesse geleisteten Thätigkeit, sondern nur einen Anspru als Kinder auf Gewährung yon Unterhalt. Dasjenige, was ein Vater in diesem Falle seinen Kindern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts, wenn auch zum theil in baarem Gelde (Taschengeld), gewährt, hat demnah lediglich die rechtlihe Eigenschaft von Ausgaben zum Unterhalt feiner Angehörigen. — Im allgemeinen wird von der Vermuthung auszugehen sein, daß ein im Haushalt seines Vaters lebendes und in dessen Ge- werbe oder Wirthschaft behilflichßes Kind den ihm gewährten Unter- halt niht als Gewerbe- oder Wirthsckaftsgehilfe, sondern als Kind seines Vaters erhält. Das Bestehen eines besonderen Vertragsver- hältnisses erfordeint aber andererseits ni ch1 den Abschluß eines Ver- trags in bestimmter Form; es wird vielmehr unter Umständen selbst ein stillschweigendes Einverständniß über den Abschluß eines Arbeitsvertrags genügen und demgemäß im Zwelfel die Frage des Vorlie- gens eines besonderen Vertrag sverhältnifses nach den äußerlich erkennbaren Thatumständen beantwortet werden müssen. Dabei wird insbesondere darauf Gewicht zu legen sein, ob in dem Geschäft oder in der Wirth- schaft des Vaters bei dem Nichtvorhandensein der darin thätigen Kinder die gleihe Anzahl fremder Hilfskräfte gehalten werden müßte und ob die Bezüge der Kinder im wesentlichen den üblichen Lohnsäßgen fremder Hilfsfkräfte entsprehen oder niht. Dieselben Gesichtspunkte werden auch in dem Falle von befonderer Bedeutung sein, wenn Be- denken darüber bestehen, ob ein nahweislich avsdrüdlich abs{lossener Vertrag ernftlich gemeint oder nur zum Scheine geschlossen ift.“ (VI. A. 739,95.)
— Die Bestimmung des § 54 Th. 11 Tit. 15 des Preuß. Allg. Landrechts, wonach Brücken über Privatflüsse, welche bloß oder doch bauptsächlih zum Uebergang der Reisenden bestimmt sind, von denjenigen, welchen die Besserung der Wege ob- liegt, unterhalten werden müssen, is, nah einem Urtheil des Ober-Lerwaltungegerihts, 1V. Senats, vom 4. März 1896, auch da anwendbar, wo provinzielle Wegeordnungen bestehen. „Wenn S 54 a. a. O. bestimmt, daß Brücken — — unterhalten werden müssen, so ist das keine Befonderheit des genannten Gesegbuchs und Tein Partikularrecht seines Geltungs8gebiets, scndern ein allgemein gültiger Grundsaß des Wegerechts, dessen Anwendung auch da, wo provinzielle Wegeordnungen bestehen, unbedenklih ift." (TV. 412.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Wohlfahrtseinrihtungen.
Der Kommerzien-Rath Besteh orn zu Aschersleben hat aus Anlaß seines 50 jährigen Berufsjubiläums der von ihm am 1. April 1886 gestifteten Unterftüßungsfasfse seiner Fabrik weitere 30 000 überwiesen und viele seiner Arbeiter mit Geldgeschenken bedacht.
Zur Arbeiterbewegung. :
In Halle a. S. sind gestern, einer Mittheilung des , Vorwärts“ zufolge, über 100 Steinseßtzer in den Ausstand eingetreten, weil die Arbeitgeber an sle gestellte Forderungen abgelehnt haben.
Aus Langenbielau wird demselben Blatt geschrieben, daß der Ausstand der dortigen Weber beendet sei. Der Arbeitgeber foll [leine Zugeständnisse, wie die Verkürzung der Arbeitszeit um eine Biertelstunde, Erhöhung des Stücklohns bei bestimmten Arbeiten und Beseitigung mancher Mißstände, gemacht haben (vergl. Nr. 174 d. Bl.).
In Lüdenscheid haben am 1. August, wie der „Rh.-Westf. Ztg.“ berichtet wird, sämmtlihe Polierer dcr Firma Jäger und Fischer wegen Lohnkürzung die Arbeit gekündigt. : :
In Stuttgart ist, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, der Ausstand der Holzbildhauer nah 17wöchiger Dauer beendet worden. In einer größeren Anzahl von Fabriken wurde die neun- stündige Arbeitszeit bewilligt, in einigen besteht noch die 9¿ftündige.
In Karlsruhe hat der „Frkf. Ztg." zufolge am 1. August eine Versammlung von Bauschlossern folgende Fordernngen an die Meister aufgestellt: zehnstündige Arbeitszeit, 1} Stunde Mittagspause und 28 „4 Mindestlohn für die Stunde. i i i
In Mainz sind, wie demselben Blatt geschrieben wird, die Am Sonn- abend legte die Lohnkommission in einer Küferversammlung einen neuen Lohntarif vor, der für sämmtlihe Accord- und Taglohn- arbeiter eine erbeblihe Lohnerhöhung fordert und die bisher un- geregelte Arbeitszeit auf zehn Stunden festseßt. Die Versammlung nahm die Forderungen an und beauftragte die Lohnkommission, sie den Küfermeistern zu unterbreiten. : “ S
Hier in Berlin haben, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Arbeiter der Maschinenfabrik voa Tänicke u. Co. wegen Lohnkürzung die Arbeit niedergelegt.
Aus Lissabon wird der „Köln. Ztg." unter dem 2. d. M. telegraphbiert, daß infolge des Ausftandes der Gasarbeiter gegen 1 Uhr Morgens das Gaslicht in der Stadt erlosch.
Kunst und Wissenschaft.
Die hiesige Universität beging gestern, am 3. August, in ihrem großen Hörsaale die Feier zum Gedächtniß ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrih Wilhelm Ill.
Derselben wohnten die Herren Geheimer Ober-Regierungs- Rath Naumann und Geheimer Regierungs-Rath Schmidt vom Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - An- gelegenheiten, der Chef des Militär-:Bildungswesens General von Keßler, der Direktor der Kaiser Wilhelms - Akademie General-Arzt Dr. Grasnick, der General:Superintendent Faber, der Stadtrath Hauck als Vertreter der städtishen Behörden sowie andere hervorragende Personen bei. :
Die Feier wurde mit Harmonium-Spiel und Gesang eröffnet, worauf der zeitige Rektor, Herr Geheimer Regierungs- Rath Professor Dr. A. Wagner die Festrede über die Entwickelung der Universität Berlin von ihrer Errichtung bis zur Gegenwart hielt. : j
Sodann wurden von dem Rektor die Urtheile der Fakultäten über die ecingegangenen Preisschriften mit- getheilt. 5
Die Fakultäten haben folgende Preise zuerkannt:
1) die theologische: i
den Königlichen Preis:
dem Studierenden der Theologie Paul Schwabe aus Berlin ;
2) die medizinische: :
Königliche Preise :
dem Dr. med. Friß Frohse aus Salzwedel, dem Kan- didaten der Medizin Fri Großmann aus Gr.-Glogau und dem Kandidaten der Medizin Willy Lubosch aus Berlin;
den städtischen Preis : |
dem Kandidaten der Medizin Alfons Jaffe aus E A so phis
e philosophische: y Köntetiche A B en Studierenden der Philosophie Paul Menzer aus erlin, j dem Studierenden der Geshihte Otto Cartellieri aus Cassel;
E städtische Preise: 2 deni Studierenden der Philosophie Feix Fiedler ais Berlin und : dem Studierenden der Philosophie Zsaak Heinemann aus Frankfurt a. M. außerdem ein „Accessit“ im Betrage von 150 dem Studierenden der Philosophie Edmund Neuen- dorff aus Berlin und eine „lobende Erwähnung“ dem Studierenden der Mathematik Karl Schmidt aus A a. M. und dem Studierenden der __ Philosophie Karl Matthes aus Koblenz. Die juristische Fakultät vermochte die eingelieferten Arbeiten nicht mit einem Preise zu krönen. __ Zum Schluß machte der Rektor die Preisaufgaben für das nächste Jahr bekannt. Mit Gesang s{hloß die Feier.
Dem soeben erschienenen 3. Vierteljahrs - Heft XVIL. Bandes des Jahrbuhs der Königlih preußishen Kunst- fammlungen (Berlin, G. Grote's{we Verlagsbuwhandlung) entnehmen wir folgende Mittheilungen über bedeutendere N eu- Erwerbungen 2c. in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März d. J: Die Gemälde-Galerie der Königlichen Museen erwarb ein besonders feines männliches Porträt von Daniel Chodowiecki. Dasselbe befand sich im Besiß des verstorbenen Bibliothekars Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Dr. Nobert- Tornow, welcher testamentarisch das Angebot des Bildes an die Königliche Galerie festgeseßt hatte. Das kleine Bild, das — nah der Angabe des Verstorbenen — den Vat:.r der Rahel von Varn- Hagen darstellt, konnte im Tausch erworben werden, indem zwet früher \ch{chon zum gelegentlihen Verkauf aus dem alten Magazin zurück- gestellte Fresken dafür fortgegeben wurden. — Für die Sammlung antiker Skulpturen hat Herr Gekeimer Regierungs- Nath Kekulé von Stradoniß in Italien ein großes und \{chönes, einstmals in der Sammlung Nani in Venedig befindliches Grab- reltef erworben. Die Hauptpersonen darauf find ein Krieger und eine vor ihm sißende Frau, der er die Hand zum Abschied reiht. Dem Stil nach stammt das Relief aus Attika und ist noch im V. Jahr- hundert v. Chr. verfertigt. Es ist mithin älter als die beiden großen, fonst {on in der Sammlung vorhandenen attishen Grabreliefs. — Zu den Gipsabgüssen find einige Porträtköpfe hinzugekommen: aus dem Louvre ein Ptolemaios Soter und ein als Herakles dargestellter Mithridates, beide erst in leßter Zeit als Darstellungen der genannten Könige gedeutet; ferner aus einer Privatsammlung in München ein mit Epheu bekränzter Homer. Endlich ist dur besondere Bestellung aus dem Museum zu Cherchel in Algier der Abguß einer Frauenstatue beschafft worden, in der man eine Kopie derselben bedeutenten Arbeit des V. Jahrhunderts v. Chr. erkannt hat, auf die au die in der Rotunde des Alten Museums stehende Demeter Nr. 83 zurügeht. — Die Abtheilung der Bildwerke aus der christlichen Epoche erhielt als Geschenk eines hohen Gönners eine sehr werthvolle, fast lebensgroße Madonnenstatue der Pisfaner Schule des XIV. Jahr- hunderts. Die Auffassung ist herber als die des Nino Pisano; auch auf Tommaso Pisano kann man nicht s{ließen, da er weit hinter diesem Meistec zurücksteht. Bielleiht war der Bildhauer ein Künstler der Pisaner Schule, der auswärts, in Florenz, Siena oder Lucca arbeitete. Wo die Statue \sich ursprünglih befand, konnte leider bisher nicht ermittelt werden. — Auch das Antiquarium und das Münzkabinet erhielten dur Ankäufe und Geschenke mannigfachen Zuwachs. Unter den Geschenken für das leßtere verdient Hervorßebung eine bisher nur in einem einzigen Exemplar bekannte kleine Kupfer- münze von Gresus auf Lesbos, deren eine Seite die ganze Figur der die Lyra haltenden Sappho mit der erklärenden Beischrift zeigt. Das von Herrn Paton in Oxford geschenkte Stü diefer zierlihen und dur die sicher beglaubigte Darstellung der Dichterin hochinteressanten Münze ergänzt das hiesige Exemplar, das bis jeßt als Unifum galt. — In der egyptishen Abtheilung konnte eine son lange empfundene Lücke in der Sammlung der vorderasiatishen Alterthümer ausgefüllt werden. Bis jeßt feblten fast ganz Thontafeln aus dea ältesten Zeiten der Neiche am Euphrat und Tigris. Ein Geschenk des Herrn Fames Simon, defsen Familie die Sammlung außer vielem anderen au hon die Thontafeln von Tell-el-Amarna verdankt, hat nun dem Museum derartige Stücke in reicher Fülle gebraht. Denn die Zu- wendung umfaßt gegen 500 Thontafeln aus der zweiten Dynastie von Ur (drittes Jahrtausend v. Chr.), die mit Verwaltungsschriftstücken aus den Tempeln von Lagasch, dem heutigen Tello, bededt sind. Sie geben ein äußerst lebendiges Bild von dem gewaltigen Umfang dieser Anlagen, von dem geschäftlichen Leben und der Verwaltung der Land- güter. Dur die Hilfe mehrerer Freunde der Königlichen Museen konnte ferner ein cyprisches Shmuckstück in Gold von vollendeter Feinheit der Arbeit erworben werden. Auch die Sammlung der egyptishen Alterthümer ift durch mehrere werthvolle Stücke bereichert worden, von denen hervorzuheben sind: ein größeres Bruchstück eines lateinishen Papyrus der fcüheren Kaiserzeit, der die Senatsrede eines Kaisers enthält, und zwei interessante egyptishe Bronzen. /
— Heute Vormittag wurde, wie „W. T. B.“ meldet, in München der 111. internationale Kongreß für Psychologie, zu dem ungefähr 500 Theilnehmer eingetroffen find, tin Gegenwart Shrer Könialichen Hoheiten des Prinzen Ludwig Ferdinand und der Prinzessin Therese in der _ großen Aula der Universität feierlich eröffnet. Profcssor Stumpf - Berlin hielt einen Vortrag über das Verhältniß von Leib und Seele. Hierauf begrüßte der Kultus - Minister von Landmann den Kongreß im Namen der bayerishen Staatsregierung, wobei er der Zuversicht Ausdruck gab, daß die pfychologishen Forshungen die Ueberzeugung von der Verantwortlichkeit des Menschen für feine Handlungen niemals ers{üttern werden. Namens der Stadt München \prah Bürgermeister Brunner, namens der Universität der Rector magnificus Professor von Baurr. Sodann folgten die ersten Vorträge von Professor Richet - Paris „Sur la douleur“ und von Professor Franz von Liszt-Halle „Ueber die kriminelle Zurehnungsfähigkeit“.
— VIn Oldenburg ist, wie die „Weser-Ztg.“ meldet, am Sonn- abend nah \d;werem Leiden der 1828 daselbst geborene Geheime Ober-Medizinal.Rath Dr. Tappehorn gestorben. Früher war der- felbe Kreisphysikus in Cloppenburg und dann Ober-Gericht8sarzt in Varel ; Ende der fünfziger Jahre wurde er als Leibarzt Seiner König- lichen Hoheit des Großherzozs nah Oldenburg berufen. Die berühmte Sângerin Frau Moran-Olden ist seine Tochter.
— Sir William Robert Grove, ein bedeutender Phbysiker, ist am 2. August in London im Alter von 85 Jahren gestorben. Grove war ursprünglich ‘Jurist, wandte sih dann aber den Natur- wissenschaften zu und erregte im Jahre 1842 mit seinen naturphilo- sophishen Vorträgen über die correlation of physical forces großes Aufsehen. Eine von ihm konstruierte galvanische Batterie ist unter dem Namen „Grove’she Batterie" bekannt. s
— Die „Zürcherishe naturforshende Gesellschaft hat, wie „W T. B.* meldet, anläßlih der Feier ihres 150 jährigen Bestehens folgende deutshe Professoren zu Chrenmitgliedern ernannt: Hofrath Hasse in Hameln, Zeuner-Dreöden, Christoffel- Straßburg, Slaby- Berlin, Wedekind-Braunshweig, Eberth - Halle, Wislicenus-Leipzig, A R Theodor Meyer-Straßburg, Sthär- Straßburg, Weber- Straßburg, Schwarz-Berlin, Victor Meyer- Heidelberg, Frobenius-Berlin, Hanßsch- Würzburg; ferner folgende ausländishe Gelehrte: Dr. Gräfe-Triest und Dr. Choppaz-Lissabon.
Literatur.
Die vierte Auflage (neue Subskription) der illustrierten Muttnb e von G e’s Werken, welche die Deutsche Verlags- Anstalt in Stuttgart veranstaltet, ist jeßt bis zur 71. Lieferung (Preis je 50 \) gefördert. Damit gelangt der IV. Band zum Ab-
\{luß. In der 54. Lieferung begannen „Wilhelm Meister's Wander- jahre“ mit Abbildungen von A. Langhammer, C. Karger, Erdmann Wagner, Max LBolkhart. Der 60. Lieferung ist eine neue Lichtdruck- tafel nach einer lebensvollen Zeichnung von E. Wagner beigegeben, darstellend die Scene, wie Meister einen Jünaling vom Ectrinken errettet. Die Lieferungen 62 bis 67 enthalten den Roman „Die Wahlverwandtschaften", illustriert von dem verstorbenen Paul Grotjohann und Franz Simm. Der leßtere lieferte dazu ein vortreffliches besondères Kunstblatt, welches die Besprechung Eduard's, Charlotte's, Ottilien's und des Hauptmanns über den Plan des neuen Hauses zum Gegenstand hat. In den weiteren Heften findet man dfe fleineren erzählenden Werke Goethe's: ,Ünterhaltungen deutsher Ausgeroanderten“, „Der junge Prokurator und die Ms es Kaufmanns“, die „Novelle“, die Erzählung „Die guten Weiber“ un® das Fragment „Reise der Söhne Megaprazon's“. Auch diefe Lieferungen sind von der Hand verschiedener Künstler aufs Reichste mit Bildern zum Texte, wie mit geschmackvollen Titelverzierungen und Schlußvign-tten illustriert.
— Von der neuen Schiller-Ausgabe des Bibliographischen Instituts zu Leipzig und Wien, die von dem roohlbekanuten Literar- historiker und Aesthetiker Professor Dr. L. Bellermann hierselbst fritish revidiert und mit Erläuterungen versehen ift, gelangte soeben der sehste Band zur Ausgabe. Damit wird die sogenannte „kleine“ Ausgabe zum Abschluß gebraht. Diese ift zum Preise von 16 fäuflih und umfaßt in geschmackvollem Liebhatereinband die Bände 1 bis 8, d. h. alle diejenigen Werke des Dichters, die für die Allgemeinheit von befonderem Interesse sind. Der vorliegende fechste Band enthält in seiner ersten Abtheilung die beiden größeren Erzählungen Schiller's, den „Verbrecher aus verlorener Ehre“ und den „Geisterscher“, in seinem zweiten Theil aber die Abhandlung „über Universalgeshihte" und den „ Ab- fall der Niederlande“. Daß bei diesen historischen Arbeiten die kommen- tierende Thätigkeit des Herausgebers eine besonders umfangreiche und eingehende sein mußte, liegt auf der Hand, aber man darf sagen, daß die schwierige Aufgabe auch vortrefflich gelöst wurde. Der „kleinen“ Ausgabe werden twoeitere fechs Bände, jeder ebenfalls zum Preise von 2 4, folgen, die alles das enthalten sollen, was in den ersten aht nicht aufgenommen werden konnte, und alle 14 Bände zusammen werden die „große“ Ausgabe bilden.
— Europäische Wanderbilder. “Nr. 248, 249: „Genf und Umgebung“. (Zürich, Orell Füßli; Preis 1 46) — Dieses neueste Doppelheft der bekannten Sammlung erscheint gerade zur reten Zeit, da bekanntlich gegenwärtig in Genf die sehr sehen8werthe chweizerishe Landes-Ausftellung stattfindet und ihren Besuchern damit ein will- fommener, anziehend geschriebener Führer durch die Stadt geboten wird. Außer den Hauptfsehenswürdigkeiten derselben ist auch -die nähere und weitere Umgegend geschildert, fo der Park Ariana mit dem in ein Museum umgewandelten und der Stadt von dem Besitzer ge- shenkten Schloß, der aussfihtsreihe Mont Salöve, auf den jeßt eine eleftrishe Bahn hinaufführt 2c. Das Heft ist wie die früheren reich und gut illustriert. j
— Das August-Hest der „Deutschen Rundschau“ bringt eine Novelle von Adalbert Meinhardt, in welcher herbe Schicksale fo dargestellt sind, daß sie durch eine hohe Lebensauffassung ihre ver- \öhnende Verklärung erhalten. Ludwig Stein behandelt das Kapitel der experimentellen Pädagogik und su4bt darzulegen, wie die natur- wissenshaftlihe Methode auch für die Pädagogik ganz neue Perspek- tiven eröffne und geeignet sei, die Fragen der Jugenderziehung auf empirishem Wege zu löfen. Ludwig Friedlaender beschließt seine Er- innerungen an Königsberger Gelehrtenkreise; ebenso giebt Otto Seeck die leyten Abschnitte seiner Uebersicht über die Entwickelung der antiken Geschichts\hreibung. Land und Leute des Nordens ver- anschaulihen die „Bilder aus Island" von Andreas Heusler. In mehreren anderen Aufsäßen werden Ereignisse der unmittelbaren Gegen- wart von berufener Feder behandelt: Julius Lessing schildert die Berliner Gewerbe - Ausstellung, Alfred Schöne die Einweihung des Goethe-Schiller-Archivs in Weimar, Hermann Grimm gedenkt in tief empfundenen, begeisterten Worten des großen Todten Ernft Curtius, dessen Wesen er in einem Brief den Freunden als Freund nah persönlihen Eindrücken vor Augen führt. Die politischen Vorgänge der leßten Wochen faßt die politishe Rundschau zu- fammen; dem literarishen Leben endlich dient cine literarische Rundschau, die das Heft abschließt; sie enthält eine eingehende Würdigung von Freeman's Geschichte Siziliens, sowie eine Fülle literari]cher Notizen und eine reihhaltige Bibliographie. — Gleich- zeitig erschien das zweite Generalregister zur „Deutschen Rund- hau", umfassend den Inhalt der Bände 41 bis 80 (Pr. 7 4). Dasfelbe erftreckt sich also, wie das erste Generalregister, nah dessen Grundsäßen es auch gearbeitet ift, über einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Mannigfaltigkeit und dem Reichthum des Inhalts der Revue ent\spriht auch der Werth dieses Generalregisters: €s orientiert {nell über alle größeren Ereignisse der Politik, der Wissenschaft, der Kunst und Kultur, kurz über alle wichtigeren Vorkommnisse des öffent- lihen und geistigen Lebens während eines Jahrzehnts, wie sie von hervorragenden Gelehrten und Forshern, Dichtern und Publizisten darin behandelt worden sind. Nicht nur den Lesern der „Deutschen Rundschau", fondern Allen, die an dem geistigen Leben unserer Zeit ie nehmen, dürfte dieser Registerband sih als Rathgeber nüßlich erweisen.
— Im 25. Heft der illuftrierten Zeitschrift „Zur guten Stunde“ (Berlin, Deutshes Verlagshaus Bong u. Co.; Preis des vierzehntäglih erscheinenden Hefts 40 „Z§) giebt der bekannte Gerichts- chemifkfer Dr. Seferih in Nr. IIT seiner Artikel-Serie „Aus dem Tagebuche cines Gericht8chemikers* interessante Aufschlüsse über Papier als Verräther vor Gericht und das von ihm erfundene photographische Verfahren zur Feststellung von Fälshungen. Im 26. Heft unterzieht ein Fahmann die eisenhaltigen Nahrungsmittel* zur Verbesserung des Bluts einer belehrenden Besprehung. Zahlreiche andere illustrierte Artikel von allgemeinem Interesse schließen fich diesen Arbeitea an und gestalten in Verbindung mit \pannenden Romanen (Annie Bod: „Führe uns nicht in Versuchung“, Hans Richter: „Vergeltung*), sowie mit vortrefflichen ‘Illustrationen und der Gratisbeilage „Illustrierte Klafsiker-Bibliothek“, welche Eichendorff's Gedichte bringt, den Inhalt vielseitig und mannigfaltig, Eine besonders beifallswerthe Be- reiherung hat das Journal durch die Ausdehnung der Abtheilung „Für unjere Frauen“ erfahren, welhe dadurch zu einer Rathgeberin in allen häuslihen Fragen, speziell bezüglich wirthshaftliher Er- fparungen erweitert worden ift.
— Chr. Peip's Taschhen-Atlas von Berlin und weiterer Umgebung. Verlag von Hobbing und Büchle in Stuttgart. -— Dieses kleine Werk enthält 16 Karten in Farbendruck, ferner einen Plan von Berlin (innere Stadt), eine Spezialkarte von Potsdam und Umgebung und eine folhe vom Spreewald nebst kurzem „Führer“ von Paul Lindenberg, sowie in einem Anhang ein Ber zeichniß der hauptsächlihsten Sehenswürdigkeiten Berlins mit Angabe der Besuchsbecingungen u. #\. w. Es bietet in handlichster Form eine flare und genaue geographische Darstellung der Lage der deutschen Reichshauptftadt und ihrer weiteren Umgebung. Seinen Zweck vermag es indessen nur in beshränktem Maße zu erfüllen ; denn für Touristen, für die es in erster Linie bestimmt fein soll, is einmal der Maßstab der Karten viel zu klein und zum anderen der „Führer“ zu knapp und lückfenhaft. Der „Taschen-Atlas*“ kann daher die bisher benußten „Wanderbücher“ in keiner Beziehung erfeßen.
Gesundheitswesen, Thiertrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Portugal. \ / Durch Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des Innern i der Hafen von Port Said für choleraverseucht erklärt worden.
Kairo, 3. August. „NReuter's Bureau“ meldet: Am Freitag, Sonnabend und Sonntag find 418 neue Erkrankungen und 347 Todes- fälle an Cholera vorgekommen, davon 6 in Kairo und 5 in
Alexandrien.