1896 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1896 18:00:01 GMT) scan diff

T r ei rSe-

N O S E E E F s È E En Ds E E A E Ds Tia T E E L s V L Lr em L mer E, T S n Es F tit E s Et S e R E E A S r R T E E T I M ep aran Mare u A

S T EE T e E Prm

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. des

In O ien find am 1. d. M. gestellt 3707, nicht recht-

zeitig gestellt keine Wagen.

Im Hause M. Du Mont-Schauberg zu Köln, Verlag und Druckerei der „Kölnischen Zeitung“, begingen f das” Fest der 25 jährigen Thätigkeit in dem Geschäft. Hamburg berichtet die „Hamb. Börsenh.", daß das

Kaffee-Kommissionsgeshäft Max Hirsch u. Co. gestern die i 0 ach l Ma betragen 500 000

Betheiligt find unter anderen Hambucger, Bremer und Londoner

Aus ahlungen eingestellt hat. Die Verbindli

Banken mit größeren Beträgen.

Stettin, 3, August. (W. T. B.) Getreidemarkt. unverändert, loko 143, per September: Oktober 137 50, per Oktober- Roggen fester, loko 110,00, pr. Sept.- Oktober 111,00. Pommerscher Das loko

November —,—. 110,00, per Oktober-November

118—125, Rüböl loko unverändert, per August 45,70, per Oktober 45,70. Spiritus ges{chäftslos, loko mit 70,64 Konsumsteuer

(W. T. B.) Getreide- und Pro- Spiritus per 100 1 100 9% gts 50 M Verhbrauchs- erbrauhsabgaben pr.

33,40. Petroleum loko 10,65. Breslau, 3. August. dukTtenmarkt. abgaben pr. Auzust 53,40, do. do. 70 M August 33,40. Köln, 3. August.

loko 12,25, 13,75. Rüböl loko 50,50, pr. Oktober 49,00.

Leipzig, 3. August. (W. T. B.) Kammzug-Terminhandel. Grundmuster B. pr. August 3,225 4, pr. September 3,224 #, pr. Oktober 3,25 #6, pr. November 3,25 4, pr. Dezember 3,27F , pr. Januar 3,274 #4, pr. Februar 3,27} 4, pr. März pr. Mai 3,30 4, pr. Juni 3,30 4,

La Plata.

3,30 M, pr. April 3,30 M, pr. Juli 3,30 A Umsay 15 000 kg. Bremen, 3. August. Naffintertes Petroleum. etroleum-Börse.) Ruhig. oko 6,15 Br. S{chmalz besser. 193 -&§, Cudahy 21 A, Choice Grocery 21 9, prt 20 §. Sped fest. Reis fest. Kaffee fest.

377 4. Tabadck. 24 Seronen Carmen. amburg, 3. August. (W Weizen loko fest, loko fest, hiesiger russischer loko ruhig, 75—76. Hafer fest. verzollt) \ill, loko 46. 175 Br., pr. September-Oktober 174 Br., 175 Br., pr. November-Dezember 172 Br.

(Offizielle

Kaffee. (Nachmittagsbericht.)

September 51, pr. Dezember 48}, pr. März 4

Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.)

I. Produkt Basis 8809/4 Rendement neue Usance, Hamburg pr. August 9,674, pr. September 9,824, pr. pr. Dezember 10,124, pr. März 10,40, pr. Mai 10,571. Getreidemarkt. R Herbst 5,53 Gd, 5,54 Br. Ti Sl Gd. 5B Br.

oggen pr. Her j N T., _ V. IFTÜBI. 9, 2 0,090 Br, c ; Mais pr. August-September 3,67 Gd., 3,69 Br., pr. September- sepung zur Aufführung : Oktober 3,78 Gd., 3,80 Br., pr. Mai - Juni 3,93 Gd., 3,95 Br. Hafer pr. Herbst 5,41 Gd., 5,43 Br., pr. Frühjahr Gd., Br. Die Brutto - Einnahmen der ODrientbahnen betrugen in der 29. Woche (vom 15. Juli bis Zunahme gegen das Vorjahr Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 21. Juli 1896) betrugen die Brutto-Einnahmen 5 829 116 Fr., Zu-

Getreidemarkt. Weizen auf Termine fteigend, do. pr. November 141, do. pr. Véärz do. auf Termine fest, do. pr. Oktober 89, do. pr. Mârz 93. Rüböl loko 243, do. pr. Herbst 232, do. pr. Mai

Wien, 3. August.

(W. T. B.) pr. Herbst 6,51 Gd., 6,53 Br.,

4. August. (W. T. B.)

21. Juli d. J.) 167549 Fr. 5484 Fr.

nahme gegen das Vorjahr 217 328 Fr. Amsterdam, 3. August. (W. T. B.)

141. Roggen loko feft, 1897 242,

Java-Kaffee good ordinary 50. Bancazinn 361, Die

Verkehrs-Anstalten.

Ueber Kleinbahnbauten im Regierungsbezirk Magdeburg

rzquerbahn Wernigerode—Nordhausen Die ahn höchsten Orts genehmizt worden, Den Autbau der Theilstrecke Wernigerode— oft man noch im Laufe dieses Sommers zu Ende führen dem Verkehr die Kleinbahn Klößze— Die vermessene Linie ist am 27. Juni dur landespolizeilich ge- Aschersleben—Gröningen—Nienhagen

wird berichtet: Der Bau der ist, nachdem die Anlage der in Angriff genommen. Hasserode und diesen Theil der Bahn können. Ebenso finden Vorarbeiten für Wernstedt statt. eine staatliche

prüft, Der

Kommission besihtigt und Bahnbau

estern elf Personen

(W. T. B.) Getreidemarkt. loko 15,50, fremder loko 15,2%. Roggen hiesiger loko 12,75, fremder neuer loko 11,50. Hâfer hiesiger loko 13,50, fremder

est.

(W. L. D) Börsen - Schlußbericht. Notierun B Loko 6,35 Br, Russishes Petroleum. Wilcox 204 4, Armour shield White label 21 , Short clear middl.

9, pr:

erwähnen, d

Bahn soll von Deersheim, Hessen na

Bremen, 4. August. (W. Der Schnelldampfer „Aller“ Weser angekommen.

Weizen

efezt.

eptember- P Aires nah der

Weizen | fj Suez angekommen.

London, 4

Uniondampfer ,

Kapstadt angekommen.

der remer

loko 214 g.

e des Herrn

Roggen zwar feine

Klangfarbe.

Aufgabe nicht nur darstellerisch auch durch überlegte zur Geltung zu bringen.

Umsay

Mai 49. üben - Rohzucker ei an Bord kTtober 9,974, Stetig.

Weizen

John:

Prevosti, den Alfred Herr Die Vorstellungen der Posse

von Soergel, Parrisius u. Co.,

eröffnen zu Photographie ist erforderli.

macht stetige Fortschritte, und die Kleinbahnstrecken Magdeburgerforth— Sas und Stegeliß—Groß-Lübars sind fertiggestelt. An der Strede Magdeburgerforth—Groß-Lübars, deren Eröffnung noch vor Eintritt erbstes geplant ist, wird eifrig gearbeitet. Endlich. ift noch zu af am 10, Juni eine Kleinbahn von Heudeber nach eudeber über Mulmke, Mattierzoll geführt werden. Die Kosten sind auf 1 545 000 „é veranshlagt und durch Zeichnungen der betheiligten Stáats Braunschweig, sowie durch Aktien- zeihnungen sicher gestellt. Die Ausführung des Baues wird voraus- sihtlich bald in Angriff genommen werten.

Gemeinden, des Kreises, des Stáa

T. B,) Norddeutscher Lloyd, ist am 3. August Morgens auf der Der Postdampfer , Mark“ hat am 2. August Morgens die Reise von Villa Garcia nah dem g fort- Der Postdampfer „Craigearn“ is am 1. Au Weser abgegangen. „Weimar“ ist am 2, August Abends auf der Weser angekommen. Der Reichs-Pofldampfer „Oldenburg" ist am 2. August Mittags in Genua angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Sachsen“ ist | fi dort Art am 2. August Vormittags in Shanghai angekommen. Der Dampfer „Löwenburg“ ist am 2. August Akends in Oporto angekommen. Der Reiché-Postdampfer , Bayern“ is am 3. August

_ Triest, 3. August. (W.T. B.) Der Lloyddampfer „Ett ore“

ist heute Mittag a E kommend, hier eingetroffen. ugust, ¿ „Merxican“ ist auf der Ausreise am Sonnabend von Southampton und der Untondampfer „Pretoria“ auf der Heimreise am Sonntag von den Canarischen Inseln abgegangen. Der Uniondampfer „Guelph“ ift gestern auf der Heimreise von Kapstadt und der Uniondampfer L RIEE 0. beute von Madeira abgegangen. Der rojan“ ist am Sonnabend auf der Ausreise in

Theater und Musik.

Neues Königliches Opern-Theater.

5 : Die gestrige, im Ganzen wohlgelungene Aufführung des Verdi- Baumwolle stetig. Upland middl. loko hen „Troubadour“ gewann besonderes Interesse durch das Gast-

._ T, B.) Getreidemarkt. holsteinisher loko neuer 135—145. —,—, mecklenburger loko neuer 116—120, Geiste fest. Spiritus befestigt, pr. August-September r. Oktober-November Kaffee ruhig. 1000 Sack. Petroleum behauptet. Standard white loko 6,35. Good average Santos pr.

) Werner Alberti

issabon, der die Partie des Manrico sang. Der Gast besißt

große, aber eine hulte

Rüböl (un- angenediner Neben Fräulein Reinl, welche die Leonoren-Nolle mit Auszeihnung sang und

spielte, hatte derselbe daher einen \{chweren Stand, löste jedo seine

Nuancierung feine / Am Schluß Sänger die volle Kraft seines Organs entfaltete, ohne daß die Stimme forciert klang, wurden ihm lebhafte Beifallsbezeugungen zu theil. Neben den Genannten machten ih Fräulein Pohl als Azucena und Herr Fricke als Graf Luna vortheilhaft bemerkbar.

Morgen kommt im Neuen Königlichen Opern-Theater Carl Goldmark'’s Oper „Das i ai Herd“ in folgender Be- err Frie; ay: Frau Burrian-Jelinek; Eduard: Herr Burrian; Tackleton : Herr Schubert; Heimchen: Fräulein Stolzenberg. Am Donnerstag wird „La Traviata“ auigebat, lberti als Gast. „Eine tolle Naht“ im u teate aus Theater beginnen mit Rücksicht auf die von der Ausf\te menden Fremden nunmehr um 8 (anstatt 74) Uhr.

__Der von feiner früheren Wirksamkeit als Kapellmeister des hiesigen Konzerthauses wohlbekannte Musikdirektor B. Liegniß feiert am 17. d. M. seinen 80. Geburtstag.

j 33. Tonkünstler- Versammlung des „Allgemeinen deutshen Musikvereins* findet im Frühjahr 1897 in Mannheim statt.

Mannigfaltiges,

Dauerkarten für die stellung find zu haben 1) im Propaganda-Bureau, Verwaltungs- gebäude; 2) in der Wechselftube der Deutschen Genofsenschaftsbank W., Charlottenstraße 35 a; Karl Stangen's Reisebureau, Mohrenstraße 10.

Im städti \schen Obdach befanden sich am 1. Juli milien mit 65 Personen, darunter 13 Säuglinge und 25 Einzel-

personen.

Juli 11 262 ktien - Gesellschaft zum Bau einer Mattierzoll degrindet ist. Die

illy, Dardesheim, | vorgeführt.

machung des

ust von Der Boibampfor Maren

Zesihtigung ormittags

T. B.) Der Uniondampfer

vom Théâtre Noyal in

Stimme von

wohlgef Stimme des

der mächtigen bestimmt.

sehr geschickt, sondern vermochte Stimme ausreichend des dritten Akts, wo der

Vot: Frau Gradl;

Die Violetta singt Signorina

ung kom- | fförungen.

Bilse in

lattschweif.Sittiche, die besonderes Interesse neuester Zeit ist auf dem Vogelmarkt wieder öfter einmal diese oder jene Art der {önen Plattshweife zu haben, und so gelang es denn vor wenigen Tagen, wieder eine bisher noch niemals eingeführte Art, den Blaukappen-Sittich, Australien zu erwerben. Gesicht und lafurblauen Flügelbu ist schwefelgelb, die Bauchmitte \ättabroth die Brust und Kehle ebenso wie der Nüken zart olivengrau.

_RoONtadbera 1, Pr, 3, wiederum 6 Todesfälle infolge Dip [Mlages vorgekommen, Auch aus der Provinz werden zahlreihe Fälle

zwei Jahren in

Bremen, 4. August. meldet: Am 3. August Abends wurden von dem vershlagenen Fischerboot Koepp* «Reichstelegraph“ gerettet. war fünf Stunden unterwegs.

Libau, 3. August. Brand (\. Nr. 182 und 183- d. Bl.) verursachten Schaden auf eine halbe Million Rubel. Brande waren zwei Dampfsprißen und fünf Handdruckspritzen in Thätigkeit. Zehn Personen, darunter der Polizei-Chef von Neu-Libau, wurden theils shwer, theils leiht verleßt.

Madrid, 3. August. Hagel verbundener Sturm; eine sehr große Anzahl Fenfterscheiben wurde zerstört. Die Deputirtenkammer mußte die Sitzung unter- brehen. Zahlreiche Pferdebahnwagen entgleisten. Nach Meldungen Sagunto kam es dort anläßlih der Steuererhebung zu Ruhe - | Die Manifestanten \teckten die Bureaux für die Steuer- erhebung in Brand. Die Gendarmerie mußte einschreiten; sech8s In- dividuen wurden verhaftet.

New-York, 3. August. „La Bourgogne* der „Compagnie Gönórale Transatlantique* ist hier eingetroffen ; an Bord des Dampfers befanden ih der Kapitän und die Mannschaft des deutshen Segelschiffes „Ernst*, welches auf offener See untergegangen ift.

Am 1. August war der Bestand 22 Familien mit 76 Personen, darunter 4 Säuglinge und 49 Asyl für nächtliche, Obta(hlose daselbst benußten im Laufe des Monats Personen und zwar 10 727 Männer, 535 diesen Persone

Einzelperscnen. Das

Frauen. Von

n wurden 8 dem Krankenbause Friedrichshain, 44 dem Krankenhause Moabit, 16 der Charits übcrwiesen, 262 der Polizet

Die Hofjäger-Allee vom Großen Stern bis zur Thiergarten- straße ift behufs Neubeschüttung der Chausseedecke laut Bekannt: l des Königlichen Polizei-Präsidiums seit gestern bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt.

Der Zoologishe Garten besißt zur Zeit eine so reiche Sammlung yon lebenden Zoologishen Garten vorhanden fein dürfte. verschiedene Arten sind hier vertreten, also fast ein Drittel aller be- kannten Spezies : für den Vogelkundigen und Vogelzüchter ein außer- ordentlih reihhaltiges Material zur Vergleihung und zum Studium. Aber au der Naturfreund findet, was er sucht, wenn er die für die reservterte i )

unterziecht, Fn

Papageten, wie sie kaum in einem andern

Nicht weniger als 132

Seite des neuen Vogelhauses etner entzüdender Farbenpraht reiht an Art, Neben den Aras sind es die

erregen. Erft in

Psephotus Naematogaster, aus Güd- Dieser prächtige Papagei hat ein lasurblaues und Flügelrand; fein Unterkörper

August. Am Sonnabend sind hter

gemeldet,

_ Coburg, 3. August. Der Abgeordnetentag des Deutschen Kriegerbundes (vgl. Nr. 183 d. Bl.) entschied fih heute dafür, die Beschlußfassung über die Gründung eines Preußischen Landes- Kriegerverbandes und die Erhöhung der Beiträge auf nästes Jahr zu verschieben. In der heutigen Sitzung der Krieger-Fechtanstalt wurde mitgetheilt, daß die Waisenhaus-Stiftung ein Vermögen von 238 179 M besißt. Der Bau eines dritten Waisenhauses soll in Angriff genommen werden. Für das Jahr 1897 wurde Kottbus, füc 1898 Weißenfels als Versammlungsort

Die Rettungsstation Kol bergermünde

¿wei Personen durch das Nettungsboot Es herrshte Nordweststurm. Das Boot

Die „Libauer Zeitung“ {äßt den dur den Bei dem erst am 30. Juli völlig gelöschten

Hier herrschte heute ein heftiger, mit

„W. T. B." meldet : Der Dampfer

Berliner Gewerbe-Aus-

3) in Einreichung einer

21 Fa-

Nach Shluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

St. Malo, 4. U (W. T. B,) Präsident Faure ifl beute um 8 Uhr 30

Ministers, Admirals Besnard und des Justiz - Ministers Darlan an Bord des „Dupuy de Lôme“ hier eingetroffen : die Bevölkerung bereitete dem Präsidenten einen begeisterten Empfang.

(Fortsegung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

inuten in Begleitung des Marine-

r —— C E

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riht vom 4. August, L

Morgens.

00° S L

sp.

Stationen. Wind. | Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeres red. in Millim.

3 heiter (0e 1/halb bed 4\wolkig 4Regen 2\wolkig

Belmullet. . | 766 |NO Aberdeen .. | 764 |N Ghriftianfund| 761 |SO Kopenhagen . | 757 |WNW Stockholm .| 752 |N Haparanda . | 756 |NNW Gork,Queens- E e (006 N Gherbourg . | 763 E el (61 |SSO V S s 6e 759 burg 4 €60 winemünde | 759 Neufahrwafser| 755 Memel T51 762 761 761 763 762 Uns 761 E: M: 762 Breslau . . . | 762 wolfenlos

halb bed. bedeckt Regen p halb bed. bedeckt bedeckt bedeckt

wolkenlos heiter wolkenlos halb bed, eiter wolkig wolkenlos

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Sees aas S8

R P! Ol halb bed, ia R wolkenlos E «s 1 603 sttill/halb bed, Vebersiht der Witterung. Die Depression im Osten seßt ihre Bahn nord- wärts fort und liegt heute bei Oesel. An der deutschen Ostseeküste r demzufolge westlihe Winde allgemein eworden, die in esvreahen stark, sonst \{chwach is fris wehen, mit trü {hreitender Abkühlung. Von

em Wetter und fort- der Oder werden

wiederum {were Regen gemeldet ; Grünberg 50, Swinemünde 22 mm. In Süddeutschland ist ruhiges Wetter mit Aufklaren und Erwärmung eingetreten, in Holland Regen mit Südwind unter dem Einfluß eines shwachen Theilminimums bei Yarmouth. Deutsche Seewarte.

E S T C IE E Si P P R I R C Ret E S E E Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Neues Opern-Theater (Kroll). 160. Vorstellung. Das (rei nad am Herd, Oper in 3 Abtheilungen

ei nach Diens’ gleihnamiger Erzählung) von M. Willner. Musik von Carl Goldmark. In Scene geseht vom Ober-Regifseur Teylaff. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent: Professor Kleffel. Anfang 74 Uhr. Donnerstag: 161. Vorstellung. La Traviata. Violetta.) Oper in 4 Akten von Giuseppe Verdi. Ballet von Paul Taglioni. (Violetta: Signorina B revo, Alfredo: Herr Werner Alberti, als Gäste.) nfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Anfang 8 Uhr.

Donnerstag: Jugend,

Freitag: Die Weber.

Lessing - Theater. Mittwoh: Der Fall Clémencean. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Fräulein Doktor.

Freitag: Das Glück im Winkel.

Residenz- Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Der Stellvertreter. (Le RempIaçant. Schwank in 3 Akten von William Busnah und Georges Duval. Deutsch von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nah dem Fran- eo des Labiche von F. Lichterfeld, Anfang

r.

Mittwoh: Jugend.

Donnerstag: Der Stellvertreter. Vorher : Erlaubeu Sie, Madame!

Friedrich-Wilhelmstädtischer Konzert-Park. Chausseestraße 25—26. : Direktion : Julius Fritsche.

Mittwoh: Vollständig neues Programm. Mr. Kaoly mit feiner travail oncyclopédique, Beginn des Konzerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Donnerstag: Große Vorstellung und Konzert.

Entrée 30 9§. Dauer- und Ehrenkarten haben Gültigkeit.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5.

Mittwoch: Gastspiel von Leopold Deutsch. Tata-Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barró von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banòs. In Scene geseßt von Sig- mund Lautenburg. Kapellmeister: Albert Wicher. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und Freitag: Tata-Toto.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritsche. Mittwooch: Neu ein- ftudiert : Mit glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: König Chilperich. Burleske Ausftattungs-Operette in 3 Akten (5 Bil- dern) von Hervó und Ferrier, deutsh bearbeitet von Eduard Jacobfon und Wilh. Mannstädt. In Scene geseßt von Julius Frische. Dirigent: Herr Kapell- meister Federmann. Ermäßigte Preise der Pläge. Anfang 74 Uhr. '

Donnerstag und die Köuig Chilperich.

BPentral - Theater. Alte Jakobstraße 30, Direktion: Richard Schuly. Mittwoß: Eine tolle Nacht. Große Ausstattungsposse, mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von W. Mannstädt / und F ‘ald Musik von Julius Einödshofer, Anfang

T.

folgenden Tage:

Adolph Ernst-Theater. Vorleßte Wohe unter Direktion Adolph Ernst. Mittwoch: Char- ley’s Tante. S{hwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Repertoirestück des Globe-Theaters in London. Anfang 8 Uhr. Vorher: Die Bajazzi. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Der Sommer-Garten ist geöffnet.

Familien-Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Hans von Kalkstein mit Frl. Irmgardt von Estorffff (Celle).

Geboren: Ein Sohn: Hen. Lieut. Runge (Han- nover). e Gerichts-Assesor Mahn (Berlin). Hrn. ajor von Knoblauch zu bah (Wiesbaden). Hrn. Hauptmann von Strenge (Bremen). Hrn. Lieut. Berger (Landsberg a. W.). Hrn. Assistenz-Arzt 1. Kl. Dr. Walther Scholz (Neisse). Eine Tochter: Hrn. Lieut. von Klewitz (Ecfurt). Hrn. Eric von Witzleben (Medrow). Hrn. Oberpfarrer M. Ulbrich (Rothenburg O.-L.).

Geftorben: Hr. Pastor Dr. Gonts Krottmann (Lübeck),

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einshließli4 Börsen-Beilage),

sowie die Jnhaltsangabe zu Nr. 6 des öffettt-

lichen Au ers (Nommanditgesellscchaften auf

Aktien un tiengesellschaften) für die Woche vom 27, Juli bis 1, August 1896,

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 4. August

1896.

M 184,

Deutsches Reich.

Ber on betreffend die Einführung der deutschen Militär- Strafgeseße in den Afrikanishen Schußgebieten. Vom 26. Juli 1896. Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : verordnen auf Grund des H 1 des Geseßes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutshen Schußgebiete (Reichs-Gesegbl. 1888 S. 75), im Namen des Reichs, was folgt : Einziger Paragraph. i / Die E des Deutschen Reichs treten in den Afrikanishen Schußgebieten gleichzeitig mit dem Geseh, betreffend die Schußtruppen in den Afrikanishen Schuß- gebieten und die Ableistung der Wehrpflicht daselbst, vom 7. Juli 1896 mit der Maßgabe in Kraft, daß im Sinne des Militär-Strafgeseßbuhs vom 26. Juni 1872 (Reichs-Gesegbl. S. 173) unter Heer auch die Kaiserlihen Schußtruppen zu ves sind. O rkundlich unter Unserer M le adiauiet de Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen “Fnstegel. : Gegeben Merok an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den

26. Juli 1896. La) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Ber oronuna

betreffend das strafgerihtliche Verfahren gegen eten der Kaiserlihen Schußtruppen.

Vom 26. Juli 1896.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.,

verordnen Une Grund des Artikels IT 8 4 des Geseßes vom 7. Juli 1896 wegen Abänderung des Geseßes vom 22. März 1891 (Neichs-Geseßbl. S. 53), betreffend die Kaiserlihe Schuß- truppe für Deuitsch-Ostafrika, und des Geseßes vom 9. Juni 1895 (Reichs- Gesehbl. S. 258), betreffend die Kaiserlichen Schußtruppen für Südwest- Afrika und für Kamerun, im Namen des Reichs, was folgt :

S 1. | A Das strafgerihtlihe Verfahren gegen die Angehörigen der Schußtruppen richtet sich nach den Vorschriften der reußishen Militär-Strafgerihtsordnung vom 3. April 1845, soweit niht in Nachstehendem abweichende Bestimmungen ge-

troffen sind. A J 4 j :

Die Militär-Strafgerichtsbarkeit bei der Truppe wird verwaltet

1) durch das Gericht des Ober-Kommandos der Schuß- truppen, :

2) durch Gouvernementsgerite,

3) durch Abtheilungsgerichte.

S 3.

Das Gericht des Ober-Kommandos der Schußtruppen besteht aus dem Reichskanzler als Gerichtsherrn und einem mit Richterqualität versehenen vortragenden Rath als Auditeur. Dem Reichskanzler steht die höhere Gerichtsbarkeit und die niedere Gerichtsbarkeit über alle Angehörigen der Kaiserlichen Schußtruppen zu, soweit dieselben niht der Gerichtsbarkeit der Gouvernementsgerihte oder Abtheilungsgerihte unterstehen. Jn Deutschland befindliche Angehörige der Schußtruppen treten während ihres Aufenthalts daselbst unter die Gerichtsbarkeit des Ober-Kommandos der Schußtruppen.

S 4.

Das Gouvernementsgeriht besteht aus dem Gouverneur oder Landeshauptmann als Gerichtsherrn und einem Auditeur. Dasselbe hat die höhere und niedere Gerichtsbarkeit über sämmtliche Angehörige der ihm unterstellten Schußtruppe.

2 D:

Ein Abtheilungsgericht wird gebildet bei jeder von dem zuständigen Gouverneur beziehungsweise Landeshauptmann be- stimmten Abtheilung. Dasselbe besteht aus dem Befehlshaber dieser Abtheilung als Gerichtsherrn und einem untersuhungs- ührenden Offizier. i i | dis Die Abt langdgerichte haben die niedere Gerichtsbarkeit über die zur Abtheilung gehörigen, sowie über die derselben vorübergehend überwiesenen Militärpersonen. :

Treten mehrere derartige Abtheilungen örtlih unter einen gemeinsamen Befehl, so übt der rangälteste Offizier die Befug- nisse des Gerichtsherrn über sie aus.

6

8 6. i E Zur Quieb eines Untersuchungsgerichis genügt in allen

Fällen die Zuziehung eines Offiziers oder Sanitäts-Offiziers

als Beisitzer. i

De Beisiger hat in den Straffällen der Offiziere thun- lihst dem Dienstgrade des Angeschuldigten zu entsprehen. Bei solhen Verhandlungen, welche unter Zuzichung eines Aktuars oder eines durch Handschlag an Eidesstatt verpflichteten Protokoll- ührers aufgenommen werden, kann von Zuziehung eines Bei-

ißers abgesehen werden.

M6 Jn Ermangelung eincs Auditeurs können seine Obliegen- heiten durch einen zum Richteramt befähigten Beamten oder Offizier, und, falls ein solcher nicht verfügbar ist, durch cinen untersuhungsführenden Offizier oder einen anderen Offizier wahrgenommen werden. Die Bs eines solchen Offiziers erfolgt nah § 80 der Militär-Strafgerichtsordnung. Jedoch bedarf es der Zuziehung eines weiteren Offiziers zur Vereidigung nicht. g 8. F Spruchgerichte hinsichtlich sämmtliher Angehörigen der

die Beamten bei den Schußtruppen keine Anwendung. Die oberen Militärbeamten werden hinsichtlich der Kostenfreiheit den Offizieren gleihgesteUt (Militär - Strafgerihtsordnung ) 274).

j 8 9.

Vor der Einleitung der förmlihen Untersuhung gge den Kommandeur einer Schußtruppe is} stets Meine Entschei- dung einzuholen. f

Zu einem Kriegsgericht sind als Richter zu berufen: a. über einen Öffizier: ein älterer Kompagnieführer als Präses, zwei Kompagnieführer, zwei Lieutenants; h. über einen Unteroffizier: ein älterer Kompagnieführer als Präses, zwei Offiziere, zwei Unteroffiziere; : c. über einen Gefreiten oder Gemeinen: ein älterer Kom- pagnieführer als Präses, zwei Offiziere, zwei Gefreite oder Gemeine; i | j d. über einen Militärbeamten: ein älterer Kompagnie- führer als Präses, zwei Offiziere, zwei obere Militärbeamte, thunlichst vom Dienit weig des Angeschuldigten. Die aktiven Offiziere und die oberen Militärbeamten können im Bedarfsfall dur Offiziere des Beurlaubtenstandes, durch Sanitäts-Offiziere, oder durch Jngenieure des Soldaten- standes, bei Kriegsgerihten über Mannschaften (b und c) auch durch andere geeignete Militärpersonen erseßt werden. G11

Zu einem Standgericht sind als Richter zu berufen: a. über einen Unteroffizier: cin Kompagnieführer als Prôäses, ein Lieutenant, ein Unteroffizier; L ; þ. über einen Gefreiten oder Gemeinen: ein Kompagnie- führer als Präses, cin Licutenant, ein Gefreiter oder Ge- meiner; : / c. über einen unteren Militärbeamten: ein Kompagnie- führer als Präses, ein Lieutenant, ein unterer Militärbeamter.

Im Bedarfsfall können die aktiven Offiziere durch Offiziere des Beurlaubtenstandes, durch Sanitäts - Offiziere oder Jngenieure des Soldatenstandes, sowie durch andere ge- eignete Militärpersonen die unteren Militärbeamten durch Unteroffiziere erseßt werden.

S 12.

Die Gerichte des Heeres, der Marine und der Schuß- truppen haben einander Rechtshilfe zu leisten.

Den gegenseitigen Requisitionen auf Führung von Unter- suchungen, Fällung von Erkenntnissen, Gestellung von Beisißern zu Kriegsgerichten, Standgerichten und Untersuchungsgerichten

ist Folge zu geben. st Folge zu g S 13.

Fallen dem Angeschuldigten nach dem Ergebniß der Er- mittelungen mehrere strafbare Handlungen zur Last, und er- scheint für die Strafzumessung die Feststellung des einen oder anderen Straffalles unwesentlih, so ist die Untersuchung nur wegen der shweren Straffälle einzuleiten.

Das Protokoll muß den Gang und die Ergebnisse der Spruchsißung im wesentlihen wiedergeben und die Beobachtung aller Peientlichen Förmlichkeiten ersihtlich machen, auch die Bezeichnung der verlesenen Schriftstücke, sowie die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, die ergangenen Ent- scheidungen unter Angabe der Abstimmung der einzelnen Nichterklassen und die Urtheilsformel enthalten. Von dem nhalt dcr Erklärungen des Auditeurs oder untersuchungs- führenden Offiziers, des Angeschuldigten und des os T der Zeugen und der Sachverständigen wird nur das Wesent- liche in das Protokoll aufgenommen. Jnsoweit diese Personen bereits im Ermittelungsverfahren vernommen waren, is in dem Protokoll nur zu vermerken, ob und inwiefern ihre Er- flärungen etwa von den früheren Aussagen in erheblihem Punkt abweichen. : :

Kommt es auf die Pg eines Vorganges in der Spruchsizung oder des Wortlautes einer Aussage oder einer Aeußerung an, so hat der Präses die vollständige Nieder- schreibung und Verlesung anzuordnen. Jn dem Protokoll ist zu vermerken, daß die Verlesung geshehen und die Ge- nehmigung erfolgt ist oder welche ( n a erhoben sind. Jm übrigen bedarf es der Verlesung des Proto olls nicht. Hat ausnahmsweise Iun vor der Spruchsizung die eid- liche Vernehmung von Zeugen stattgefunden, so kann, wenn die Lage der Sache dies gestattet, von der nochmaligen Ver- nehmung abgesehen werden. Jn diesem Fall genügt die Ver- lesung des früher aufgenommenen Protokolls.

8 18. | :

Ueber das Ergebniß der Beweisaufnahme entscheiden die Spruchgerichte nah ihrer freien, aus dem nvegrilf der Ver- handlungen geshöpften Ueberzeugung. Aus den Erkenntniß- gründen muß stets genau hervorgehen, welhe Thatsahen vom Spruchgericht für festgestellt wi tet sind.

Kein Richter darf die Abstimmung über eine Frage ver- weigern, weil er über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben is.

S 20.

Die Ausfertigungen der Erkenntnisse werden nur von dem Präses und dem Referenten unterzeichnet. Einer Untersiegelung

bedarf es nicht. | 8 21

Der Reichskanzler hat das Beftätigungsreht cines kom- mandierenden Generals, der Gouverneur beziehungsweise Landeshauptmann das Bestätigungsreht eines Divisions- Kommandeurs, der Kommandeur einer oder mehrerer mit Gerichtsbarkeit versehener Abtheilungen das Bestätigungsrecht eines Regiments-Kommandeurs. E

Im übrigen behalte Jh Mir das E T Vor. Auch bedürfen die Erkenntnisse wider obere Militärbeamte, wie die Erkenntnisse wider Offiziere und Sanitäts-Offiziere

Meiner Bestätigung. s S 22.

Die nachträgliche Verfolgung der leihteren Straffälle ift nur tntierbalb i Monate nah Rechtskraft des Erkennt- niffses zulässig.

S 14.

Wird unter Betheiligung von Personen verhandelt, welche der deutshen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Die Führung eines Nebenprotokolls in der fremden Sprache findet nicht statt; jedoch sollen Aussagen und Er- klärungen in fremder Sprache, wenn und soweit dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache erforderlih erscheint, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder in eine Anlage niedergeschrieben werden. Jn den dazu geeigneten Fällen soll dem Protokoll eine durch den Dolmetscher zu be- glaubigende Na beigefügt werden. Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unterbleiben, wenn die betheiligten Personen sämmitlih der fremden Sprache mächtig sind.

Q 10:

Dem Angeschuldigten steht in jedem Fall das Recht zu, sich zu vertheidigen oder durch eine andere Militärperson ver- theidigen zu lassen. Jst die Handlung mit dem Tode oder lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht, so muß ein Vertheidiger zugezogen werden. Die Vertheidigung darf nur zum gericht- lichen Protokoll oder mündlich vor dem Spruchgericht erfolgen.

8 16.

Bietet die Führung der Unte:suchung voraussihtlich keine SiTGIOAG N sind sowohl der Angeschuldigte als auch die Beweismiitel und gegebenen Falls der Vertheidiger zur Hand, so kann der Gerichtsherr mit der Einleitung der förm- lichen Untersuhung die Anordnung des Spruchgerichts ver-

binden. S 17.

Jn den Fällen des § 16 findet mündlihe Verhandlun vor dem Spruchgericht statt. Der Angeschuldigte wird zunächst durch den Auditeur oder untersuhungsführenden Offizier ver- nommen und, sofern dies niht {hon geschehen ist, über seine Vertheidigungsbefugnisse belehrt. Darauf folgen: die Beweiserhebung, der Vortrag des Auditeurs oder unter- suhungsführenden Offiziers und die Vertheidigung. Dem Angeschuldigten jeditht das leßte Wort. Die Aburtheilung schließt sich unmittelbar an. Sie crfolgt in Abwesenheit des Angeschuldigten und des Vertheidigers. Als Protokollführer wird eine durch Handshlag an Eidesstatt zu verpflichtende Militärperson zugezogen. Ueber die Verhandlung i} ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem ore, von dem die Verhandlung führenden Auditeur oder Vffizier und von dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Dasselbe muß enthalten:

E den Ort und den Tag der Verhandlung; j

2) die Namen der Mitglieder des Gerichts, des Auditeurs oder untersuhungsführenden Offiziers, des Protokollführers und des etwa zugezogenen Dolmetschers, sowie den Vermerk der Beeidigungen; : i 8

3) die Nutken der Angeschuldigten und ihrer Vertheidiger ;

4) die Namen der vernommenen Zeugen und Sachverstän-

Schugßtrcuppen sind Kriegs- und Standgerichte. i Die a M at Beslirnmmnagek der Militär-Strafgerichts-

ordnung über das Verfahren gegen Militärbeamte finden auf

digen und den Vermerk über die stattgehabten Beeidigungen.

Die Begutachtung eines kriegsgerihtlihen Erkenntnisses erfolgt dur einen Auditeur oder dur einen zur Ausübung des Richteramts befähigten deutshen Beamten oder Offizier. Die Begutachtung soll niht dur einen Beamten oder Offizier geschehen, welcher Referent in dem Spruchgericht war.

Der Befehlshaber, welchem die Bestätigung zusteht, hat eine Begutachtung nur dann anzuordnen, wenn die Ent- scheidung des Kriegsgerihts von dem Antrag des Referenten wesentlih abweicht, oder wenn ihm die Entscheidung aus sonstigen Gründen bedenklich erscheint. iniäbeige Raid ist stets erforderlih, wenn auf mehr als einjährige Freiheitsjtrafe erkannt ift.

S 23, : i

Eine Begutachtung der Erkenntnisse der Abtheilungsgerichte findet nicht statt. / ,

Glaubt der Gerichtsherr die Bestäti zung versagen S müssen, so hat er unter Begründung der Versagung das r- kenntniß nebst den Akten dem mit der höheren erihtsbarkeit versehenen Vorgeseßten vorzulegen. Dieser muß das Erkenntniß dur einen Auditeur 22) begutachten lassen und kann das- selbe aufheben, wenn er es in Uebereinstimmung mit dem Gutachten für nichtig, geseßwidrig oder aktenwidrig ae

Unter den gleihen Vorausseßungen dürfen die bei dem Gericht des Ober-Kommandos der Schußtruppen beziehungs- weise den Gouvernementsgerichten ergangenen, noch nicht rechtskräftigen standgerihtlihen Erkenntnisse von dem an sih zur Bestätigung zuständigen Gerichtsherrn aufgehoben werden.

S 24. :

Erfolgt die Aufhebung cines Erkenntnisses, so darf zu dem neuen Spruchgeriht der frühere Referent als solcher wieder zugezogen werden. Das neue Spruchgericht a ie rechtliche und militärdienstliheBeurtheilung, welche der Aufhebung des Erkenntnisses zu Grunde gelegt ist, auch seiner Ent- scheidung zu Grunde zu legen. Q 20:

Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zu einem ptaire einschließlich erfolgt, soweit dies angängig, an Ort und Stelle; die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von längerer Dauer er- folgt in der Heimath und ist vom Gerichtsherrn S 180 Militär-Strafgerichtsordnung in gs at d Anwendung der für die Angehörigen Meiner Armee bestehenden Vorschriften zu veranlassen. e

S 26.

Die Geschäfte des General-Auditoriats und des General- Auditeurs werden von dem General-Auditoriat und dem Gencral- Auditeur der Armee und Marine wahrgenommen.

S 27. l

Die ergangenen kriegs- und standgerichtlihen Erkenntnisse sind nah Eicdiaing der Sache mit den Akten von dem Gerichtsherrn dem General-Auditoriat zur Prüfung vorzulegen.

Urkundlich unter at d M Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen {Fnstegel. i

Gégebèn Merok an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den Wilhelm.

26. Juli 1896. (L. 8.) l Fürst zu Hohenlohe.