1896 / 190 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Aug 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Lorbeerkranz in der erhobenen Linken. Am Fuße des Unterbaues steht ein bronzener Löwe, der seine rechte Vorder pranke auf eine am Boden liegende feindlihe Fahne sett. Ueber Beobachtungen der Sonnenfinsterniß am 9. d. M. al. Nr. 190 d. Bl.) liegen heute folgende weiteren Nachrichten vor : e das „Reuter'she Bureau“ aus Yokohama meldet, war die Sonnenfinsterniß dort und in Tokio deutlih wahrnehmbar. Jm Norden jedo, wohin die Astronomen si begeben hatten, war das Wetter naß, der Himmel bewölkt. Wie verlautet, sind dort Beobachtungen nit mögli geweien: Aus St. Petersburg meldet ,W. T. B.“ ferner: Nach hier eingegangener telegraphischer Nachricht hat die nah dem Amur-Gebiet zur Lene der Sonnenfinsterniß ent- fandte Expedition während der Dauer der Finsterniß Beobachtungen anstellen können. Die Expedition hält sich im Dorfe Orlonskoe am Amur auf. Meldungen aus Stockholm zufolge ist die Sonnenfinsterniß bei Malmbeiget und bei Seskar im nördlichen Schweden unter den günstigsten Verhältnissen beobahtét worden.

Land- und Forstwirthschaft.

2E 14 der „Mittheilungen der Deutschen Land- wirthscchafts-Gesellshaft“ vom 5. August enthält Aufsäße von J. von Nathusius- Hanshagen: „Zur Werthshäßung unserer Thier-

hotographien“, Professor Dr. Pfeiffer-Jena und Direktor Dr. Hansen- wäßen über „Hensel's Steinmehl und Wildunger Mineral- dünger“, sowie einen Beriht der Saatgut - Abtheilung der Landwirthschafts - Gesellschaft “über die Ergebnisse der bis- herigen Roggen- und Weizen - Anbauversuhe. In der Beila ge (enthaltend die Berichterstattung der land- und forstwirth- schaftlichen Sachverständigen bei den Kaiserlihen Vertretungen im Ausland) werden ein Bericht über die Abtheilung der Schafe auf dem „Concours général agricole“ zu Paris von dem vom Aus- wärtigen Amt zur Besichtigung der Ausstellung entsandten Zucht- direktor R. Behmer-Berlin und ein Aufsay über die natürlichen Hilfsquellen Finlands von dem landwirthschaftlihen Sachverständigen in St. Petersburg veröffentlicht.

Saatenstand in Nord-Amerika.

Aus Washington meldet ,W. T. B.": Nach dem Bericht des Aderbau-Departements stellt sich der Durhschnittsstand des Frühjahrsweizens auf 78,9, des Mais auf 96, des Frühjahrsroggens auf 88, des Hafers auf 77,3, der Gerste auf 82,9, der Baumwolle auf 80,1. Die Baumwolle litt unter den in Carolina eingetretenen [{chweren Regengüssen sowie unter der Dürre in den Golfstaaten und Texas. Die Ernte findet frühzeitiger als seit vielen Jahren statt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Ls Frankre ich.

Durch ein im „Journal Officiel“ vom 7. d. M. veröffentlichtes Dekret des Präsidenten der Französischen Republik vom 20. v. M. wird die Einfuhr von Lumpen, Leibwäsche und Bettzeug (mit Au?- nahme der als Reisegepäck mitgeführten Gegenstände) aus Egypten nach Frankreich bis auf weiteres untersagt.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 10. d. M. gestellt 11 820, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. _In Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 3799, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Verkehrs-Anftalten.

Rotterdam, 10. August. (W. T, B.) Niederländisch- Amerikanische Dampfschiffahrts - Gesellshaft. Der Dampfer „Obdam“ is gestern fiüh in New-York angekommen. Der Dampfer „Wer kendam * hat heute früh Scilly pasfiert.

Theater und Musik.

Im Neuen Königliwen Opern- Theater gelangt morgen die Oper „La Traviata" mit Signorina Prevosti, in der Partie der Violetta als leßter Gastrolle, und Herrn Werner Alberti vor1 Théâtre royal in Lissabon als Alfred zur Aufführung. Die weitere Besezung lautet: Flora Bervois : Frau Gradl; Annina: Frau Krug; Georg: Herr Dör- wald; Gaston : Herr Scheuten; Douphal: Herr Mitterlein ; Marquis von

A

Aubigny: Herr Drewes; Grenvil: Herr Schubert. Der Oper folgt das Ballet: „Die Rose von Schiras*, mit Fräulein Adelina N als Gast in der Rolle der Centifolie. Am Donnerstag geht die Oper „Die Afrikanerin* in Scene. Den Nelusco singt Herr d'Andrade als vorlegte Gastrolle.

Das Berliner Theater eröffnet seine neue Saison am 1. September und wird gleich zu Beginn derselben einige Novitäten aufführen. Den Anfang mat Ernst von Wildenbruh's „Kaiser Heinrih", der zweite Theil des Gesammtwerks „Heinrich und Heinrih's Geschleht“. Ein weiteres bedeutsames Werk, Adolph Wilbrandt’s neuestes Drama „Hairan“, soll mit Otto Sommerstorf in der Titelrolle auch noch in der ersten Hälfte des neuen Spieljahres in Scene gehen. Von - literarishem Interesse is auch das Drama eines anonymen Verfassers nach Otto Ludwig's Roman „Zwishen Himmel und Erde“. Vom 20. August ab gelangen die Abonnementshefte für das Freitags- Abonnement zur Ausgabe. Anmeldungen von neuen Abonnenten werden im Bureau des Berliner Theaters täglich bis Mittags 2 Uhr entgegengenommen.

Manuigfaltiges.

_ Das Kaiser Franz-Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 ist heute nah dem Truppen-Uebungsplay bei Döberiß ausgerückt.

Das Para s d tum erläßt folgende Warnung: „Es ist mehrfach Mgenene worden, daß als „getrocknete Morcbeln“ hier vielfa nicht echte Morcheln, sondern die ihnen äußerlih ähnlichen Lorcheln feilgehalten werden, deren Genuß, besonders wenn denselben alte, ausgewachsene, wurmstichige und faule Exemplare beigemengt sind, leiht für die Gesundheit gefährlihe Folgen haben kann. Ebenso werden als egetrocknete Champignons* aUbevotbentlid häufig nicht diese, sondern die zershnittenen Stiele und Hüte des Steinpilzes na Entfernung der Röhrenlamellen verkauft, welhen gelegentli auch giftige Pilze, wie der „Hßgrnling“, der „Knollen- blättershwamm“ und andere beigemengt sind. Es wird daher die größte Vorsicht niht nur beim Cinsammeln, wobei alle verdorbenen und s{äblihen Exemplare fern zu halten sind, sondern auh für den Genuß derartiger Pilze anzuwenden sein, und empfiehlt es sich, die frisczen wie die getrockneten Pilze vor der Zubereitung dur kohendes und kaltes Wasser zu reinigen und eventuell aufzufrischen, um alédann alle ungesund aussehenden Stüde zu entfernen. Hierbei sei bemerkt, daß das Fleish der eßbaren Sieinpilzarten nah dem Trocknen weiß bleibt, während die gefährlihen Nebenarten beim Einsammeln an der Bruchfläche blau und beim Trocknen meist dunkel zu werden pflegen.“

Bezüglich des offiziellen Berihtswerks der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896, über welches bereits vor einigen Wochen eine vorläufige Mittheilung erschien, ist nunmehr von dem Arbeits-Aus\chuß mit der Berlagsbuchhandlung von Dietrich Reimer (Inhaber Ernst Vohsen) ein Abkommen getroffen worden, wonach die genannte Firma den Verlag des Werks übernimmt. Heraus- gegeben wird das Werk vom Arbeits-Aus\huß selbs. Die Redaktion des allgemeinen, volkswirthschaftlihen und historischen Theiles, sowie die Bearbeitung der Berichte über Architektur, Kunstgewerbe, Ver- kehrswesen und jede der 23 Einzel-Gruppen der Ausftellung werden Fahmännern übertragen werden. Künstlerisch ausgeführte Illustrationen sollen das etwa 70 Bogen groß Quartformat umfassende Werk in reicher Zahl {chmüdcken. Alles Nähere wird aus den ausführlichen Prospekten zu ersehen sein, die demnächst zur Versendung gelangen.

Gestern Vormittag wurde mit dem Besuch der Kolonial- Ausstellung seitens der hiesigen Gemeindeshulen, welcher auf einen von Seiner Majestät dem Kaiser ausgesprohenen Wunsch denselben unentgeltlih gestattet wird, begonnen. Sieben Schulen machten den Anfang ; sie wurden von ihren Lehrern auf einem genau festgeseßten Umwege durch die Ausstellung geführt.

Der Chef der Stockholmer Feuerwehr, Kommandeur - Kapitän

Hollsten, besuchte gestern in Begleitung des Branddirektors Herrn Giersberg die Gewerbe-Ausftellung, um von den Einrichtungen der hiesigen Feuerwehr zum Zweck von Anordnungen ähnlicher Maß- regeln in der nächstjährigen ffandinavishen Ausstellung in Stockholm Kenntniß zu nehmen. _Das Kaiserschiff „Bremen“ bildet das Modell zu vier der größten Auswandererschiffe, welhe der Norddeutsche Lloyd in Bremen zur Zeit bauen läßt. Die einzelnen Theile des in der Ausstellung befindlichen Modells sind Originale jener im Bau befindlichen Fahr- zeuge und werden bei diefen Verwendung finden. Ebenso wird die innere Einrichtung, die Ausrüstung der Kajüten, der Küche, der Apotheke, sowie die Ankerkette nebst Anker bei den neuen Schiffen verwerthet werden.

Ein musikalischer Wettkampf von fünf Musikko Garde-Kaballerie- und Garde-Artillerie-Negimenter eh ete E der Kolonial-Ausstellung statt. Sämmtliche Kapellen werden zwei Stücke |pielen, von denen das eine, das Andante aus der C-moll Symphonie von Beethoven, von der Jury bestimmt worden ift, während die andere Piòce sich jede Kapelle selbt wählen darf. Der erfte Preis besteht in einer goldenen Medaille, der zweite und dritte in je einer silbernen Medaille; außerdem erhält jeder Dirigent zur Erinnerun einen werthvollen Taktstock. Zum Schluß werden sämmtliche a pellen unter Leitung des Königlihen Musikdirigenten C. Voi t ein Monstre-Konzert veranstalten, aus dessen Prograrim namentli das große Saro’sche Potpourri „Zur Erinnerung Deutschlands an 1870—71“ zu erwähnen ist. Die Kapellen des Garde-Korps werden von heute an bis zum 31. August abwechselnd in dem links von dem Cafs Bauer belegenen Musikpavillon konzertieren. Das Trompeterkorps der sächsishen Garde-Reiter verläßt heute Berlin, um Pa zu den Kaiser-® anôvern nach Sachsen zu begeben. Von den Kapellen deg Garde-Korps, die bis zur Nückkehr des Musikkorps des Badischen Leib-Grenadier-Regiments konzertieren werden, wird die Kapelle des 1, Garde-Regiments z. F. den Anfang machen.

Ueber die Bestrebungen des „Freiwilligen Erziehungs, beiraths für s{chulentlassene Waisen“ liegt abermals U Reihe zustimmender Kundgebungen vor. Der „Vaterländische Frauen, verein (Zweigverein Berlin)", der „Männerbund zur Bekämpfung der Unsittlichkeit*, der „Kaufmännishe und gewerblihe Hilfsverein für weibliche Angestellte“, der „Töchterhort" und andere Vereine haben in Zuschriften ihrer vollen Sympathie Ausdruck gegeben und ihre Mitarbeit zugesichert. Der Spandauer Lehrerinnenverein hat ich er- boten, die in Spandau untergebrachten Berliner Waisen in seine Obhut zu nehmen und einen Tochterverein zu gründen. Jn Greifswald is die Begründung eines Vereins mit gleichen Zielen in Angriff ge, nommen, und in der Umgegend von Schlawe, Pommern, wirken die Prediger Am Ende- Lanzig und Köppen-Rüyenhagen im Sinne dez Freiwilligen Erziehungsbeiraths. Auch namhafte Beiträge gingen dem Verein von verschiedenen Seiten zu. War es bisher son möglih, durh Zashüsse ¿um Kostgeld die Neigungen der Knaben bei der Berufswahl mehr als sonst zu berüdfichtigen, unter anderem durch Oa der Kleiderkosten die Lehrzeit abzukürzen, einem Fabrikmädchen die Mittel zur Absolvierung eines Swneiderkursus zu gewähren, durch die Hochherzigkeit zweier Pfleger zwei talentierten Waisenknaben den Besuch von Lehrerbildungs- anstalten zu ermöglichen, so hofft der Verein, von Michaelis ab in weit umfänglicherer Weise wirken zu können. Die Organisation der Bézirks: ausshüsse ist nahezu abges{lofsen ; ca. 600 Pfleger und Pflegerinnen sind bereit, in Thätigkeit zu treten. Eine juristishe Kommission wird die rechtlichen Verhältnisse der Waisen nöthigenfalls ordnen, und ca. 100 Aerzte werden die Kinder untersuhen und in Krankheitsfällen unentgeltlih behandeln. Meldungen zur Mitglieds{haft und zu irgend welcher förderfamen Thätigkeit im Verein nehmen Landgerichts, Rath Dr. Felisch, Birkenstr. 58, und Rektor Hellermann, Fürbringerstr. 34, gern entgegen. |

Im Zoologischen Garten ist von dem Kaiserlißen Gou- verneur von Deutsch-Ostafrika, von Wissmann, welcher {hon mehr- mals sein Interesse für das Berliner Justitut thatkräftig bewiesen hat, wieder eine größere Sendung von Thieren als Geschenk ein- getroffen. Unter denselben befinden si drei junge Löwen, Praht- ear von kräftigem Gliederbau, denen man sofort ansieht, daß le niht im Käfig, sondern in der Wildniß geboren sind ; ferner eine Bibethkaße, die gerade als werthvolle Ergänzung für eine entstandene Lücke willkommen war, ein prächtiges Weibchen des bisher noch nie- mals nach Europa gebrachten Schirrbooks und ein sehr \{öner Haubenadler.

Vad 80e, 10. August. Der Dampfer „Geronne*" überbrinat aus Spiybergen eine Meldung, wonah Andróe in seinem Ballon vier undichte Stellen, dur welhe Gas aus\tróme, entdeckt habe. Andrée werde wahrscheinlih in diefem Sommer nicht aufsteigen.

New-York, 11. August. Jm ganzen Lande herrsht eine furchtbare Hitze; dieselbe verursachte in einem Zeitraum von fünf Tagen 120 Todesfälle infolge von Sonnenstih und Hißschlag. Heute ift diese Zahl bis auf 188 gestiegen. Die Krankentransportwagen erweisen fch als unzureichend. Ueberall im Lande herrscht fortdauernd große Sterblichkeit.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

L L E E E E

Wetterbericht vom 11. August, 8 Uhr Morgens.

Temperatur | in ° Cel 59G.

4M]

ius |

G l

Traviata.

Wind. Giuseppe Verdi.

Stationen. Wetter.

—_— D

2'\bedeckt halb bed. 15 3\wolkenlos 12 3/bedeckt 15 2\wolkig 15

E | + Men Adelina

Regen 19 nfang 7 Uhr.

Belmullet . . | 762 [W Aberdeen .. | 766 |NW Christiansund | 762 |NO Kopenhagen . | 764 [W Stolholm . | 761 [W Haparanda . | 785 | sti St. Petersbg. | 762 |NNO Moskau... | 757 |WNW NNW

Cork, Queens-

O 773 Cherbourg . | 770 |N aab N 768 |NW

yIt 766 |W Hamburg . . | 766 |N Swinemünde | 765 |NNW Neufahrwafser| 764 |NNO Memel ... | 763 |NNO

Ben e cl 0c 10D ¿ünster . 766

Karloruhe . . | 764 Wiesbaden . | 765 München ..| 764 Chemniy ..… | 765 E 00D Ne 761 Breslau . …. | 764 wolkenlos | 14

Ile d’'Aix .. | 768 |NNO 4 heiter 15 a. 780 {till |bedeckt 18 E ves | (00. [S0 2\bedeckt 20

Uebersicht der Witterung.

Das Hochdruckgebiet, dessen Kern jeßt vorm Kanal liegt, breitet sih ostwärts nah dem östlichen Deutschland hin aus, während über Skandinavien und Umgebung das Barometer gefallen ist. Ueber den Britischen Inseln sowie im südlihen Nord- und Ostseegebiete sind schwache westliche Winde vor- wiegend, während im Binnenlande Zentral-Europas {wache Winde aus nördlichen Richtungen vorwalten. Das Wetter i} in Deutschland durchs{hnittlich etwas wärmer, im Norden heiter, im Süden, wo Regen

gefallen ist, trübe. Deutsche Seewarte.

von Emil Graeb.

3/halb bed. 18 halb bed. 16 halb bed. 1 bedeckt 17 wolkenlos | 15 beiter 16 heiter 17 heiter 16 2\wolkenlos | 15 wolkenlos | 14 Nebel 13 1\wolkenlos | 17 Regen [14 bedeckt 13 wolkenlos | 15 Regen T7

Anfang 8 Uhr.

Doktor.

Remplacanmnt. William Busna

Königliche Schauspiele. Mittwoh: Neues

Opern-Theaterg (Kroll). (Violetta.) Oper in 4 Akten von

ranceschina Prevosti, als leßte Gastrolle, Herr Werner Alberti, vom Théâtre Noyal in Lissabon, als Gast.) Die Rose vou Schiras. Idylle nah einer erzählenden Dichtung von H. Ploch,

ran Musikdirektor Steinmann. (Violetta : Signorina

Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent : Musikdirektor Steinmann.

168. Vorstellung. Donnerstag: Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. von Eugòne Scribe, deutsch von Ballet von Paul Francesco d’Andrade, Königlich bayerisher Kammer- sänger, als vorleßte Gastrolle.)

Deutsches Theater.

Donnerstag: Die Weber. Freitag: Die Weber.

Lessing - Theater. Ynfana 7F Uhr. Donnerstag: Comtesse Guekerl. Freitag: Fräulein Doktor.

Residenz - Theater. Lautenburg. Mittwoch: Der Stellvertreter. (Le

von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie,

Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Fran-

P des Labiche von F.. Lichterfeld. Anfang T:

Donnerstag: Der Stellvertreter. Vorher : Erlauben Sie, Madame!

Theater.

167. Vorstellung. La Mittwoch: Vollständig neues

Ballet von Paul Taglioni. Diri-

Alfred : Gültigkeit. E

Ballet-

Musik von Richard Eilenberg. Mittwoh: Gastspiel von (Zentifolie:

Genée aus Kopenhagen, als Gast.) von Antoine Banda

mund Lautenburg. Kapellmeister:

Anfang 7{ Uhr.

Text erd. Gumbert.

(Nelusco: Herr

Taglioni.

S 7 0 A 1E P Dios: Mlius Frlusfa

Kostümen und Mequisiten:

Mittwoh: Jugend. dern) von

geseßt von Julius Fritsche.

Anfang 7ck Uhr.

Mittwoch: Fräulein | Chilperie.

Direktion: Richard Schulg. tolle Nacht. und Tanz in 5 Bildern von

Direktion: Sigmund

1 8 M di Donnerstag: Eine tolle Nacht.

Schwank Deutsch

und Georges Duval.

Direktion ley’s Tante. Thomas.

Adolph Ernst.

Anfang 7# Uhr.

Friedrichy-Wilhelmstüädtischer Konzert-Park. Chausseestraße 25—26. Direktion: Julius Frißsche. i rogramm. Kaoly mit seinem travail encyclopédique. Beginn des Konzerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Ühr. Donnerstag: Große Vorftellung und Konzert. Entrée 30 „. Dauer- und Ehrenkarten haben

Ueues Theater. Siffbauervamm 4 a./5.

Leopold Tata-Toto, Vaudeville in 3 Akten nah Bilhaud und Barrs von Victor Léon und F. Zelt. In Scene gesezt von Sig- Albert Wicher.

Donnerstag und Freitag: Tata-Toto.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. é Zuli Mittwoch: Neu ein- 25A studiert: Mit glänzender Ausstattung an Dekorationen, König Chilperich. Burleske Ausftattungs-Operette in 3 Akten (5 Bil- Hervé und Ferrier, deutsh bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilh. Mannstädt. In Scene ( Dirigent : Herr Kapell- meister Federmann. Ermäßigte Preise der Pläye.

Donnerétag und die folgenden Tage:

Bentral - Theater. Alte Jakobstraße 830.

Mittwoh: Eine

Große Ausésstattungsposse mit Gesang

W,. Mannstädt und

J. ‘aats Musik von Julius Einödshofer. Anfang r

Adolph Ernst-Theater. Leßte Woche unter Mittwoch : Schwank in 3 Akten von Brandon Repertoirestück des Globe-Theaters in London. Anfang 8 Uhr. Vorher: Die Bajazzi,

Donnerstag: Dieselbe Vorftellung. Der Sommer-Garten ift geöffnet.

Familien-Nachrichtea,

Verlobt: Frl. Elisabeth Bigge mit Hrn. Dr, phil. Friedrih Koehne (Münster i. W.— Hannover). Frl. Maria Rasel mit Hrn. Amtsrichter Hugo Theuner (Glaß—Naumburg a. Queis). Frl. Hedwig Nimpler mit Hrn. Oberlehrer Hermann Lohde (Dels). Freiin Jrmgard von Houwald mit Hrn. Prem.-Lieut. Wilhelm Frhrn. von Hou- wald (Schl. Straupiy N.-L.— Berlin). Frl. Erna von Kleist mit Hra. Prem.-Lieut. d. R. Werner von Bandemer (Labehn—Kuckow). —- Frl. Therese von Arentöschildt mit Hrn. Hauptmann Thilo von Linsingen (Baden-Baden— Frankfurt a. M.).

Verehelicht: Hr. Franz Henri von Dulong mit Frl. Meta Zahn (Berlin). Hr. Forstkassen- Rendant Scholz mit Frl. Elisabeth von Kampyß (Bordzihow i. Westpr.).

e | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Burg: hard (Bassum). Eine Tochter: Hrn. Direktor Dr. Anton (Dresden). Hrn. Regierungs Baumeister Pustau (Stettin). Hrn. Landrath von Schwerßzell zu Willingshausen (Ziegenhain).

Gestorben: Hrn. Rittmeister Ferd. von Keudell Sohn Siegfried (Schwebda, Kr. Eschwege). Hrn. von Dassel Sohn Joachim (Schinz b. Star- demin), Hr. General - Lieut. z. D. Gustav von Köppen (Görliß). Hr. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. med. Rudolph von Hasel- berg (Stralsund). Hr. Geheimer Sanitäts- Rath Dr. Carl Alscher (Leobshüß). Hr. Haupt-Zollamts-Rendant und Hauptmann d. L Josef Mika (Breélau).

Mr.

Deutsch. Musik

König

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in, BErlin.

Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) inBerlin, Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einschließliÞ4 Börsen-Beilage), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent lichen Auzeigers (Kommanditgesellschasteu auf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 83, bis 8, Angust 1896,

Char-

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„W¿ 190.

Königreich Preufszen. Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer s{chmalspurigen Nebeneisenbahn von Nordhausen über Ilfeld nah Wernigerode mit einer Abzweigung nach dem Brocken durch die Nordhausen-Wernigeroder Eisenbahn- Gesellschaft. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.! Nachdem von dem Comitó, welches sich zur Gründung einer

Aktiengesellshaft unter der Firma:

„Nordhausen-Wernigeroder Eisenbahn-Gesellschaft“ ebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellshaft die Konzel on zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Vors riften der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisenbahn mit 1 m Spurweite von Nordhausen über Ilfeld nah Wernigerode mit einer Abzweigung nah dem Brocken für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon- zession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund- eigenthums S Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen S ertheilen.

Die Gesellsl:aft bildet sch unter der Firma „Nordhausen- Wernigeroder Eisenbahn-Gesellshaft“ und nimmt ihr Domizil und den Sih threr Verwaltung in Nordhaufen oder unter Genehmigung des Ministers ver öffentlihen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn

egenen Vrte. M Die Bestimmungen des zwishen Preußen und Braunschwetg wegen des Baues und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staats- vertrags vom 11. März 1896 sollen für die Gesellschaft diefelbe Verbindlichkeit haben, als wenn sie ausorücklich in diese Konzessions- urkunde aufgenommen wären.

Die Gesellschaft is den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßen ohne Ee unterworfen.

I

Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus- rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 5 500 000 Æ festgeseßt.

Der Nennbetrag der von der Gesellshaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals niht übersteigen. Das Aktienkapital is baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan- und anshlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.

Es bleibt der Gesellshaft überlassen, einem Theile der auszu- ebenden Aktien (Vorzugs-Aktien) ein Vorzugsreht vor den übrigen Áftien (Stamm-Aktien) hinsihtlich der Vertheilung des Reinertrags des Unternehmens bis zu 4# 9% des Nennbetrags diescr bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsihtlih der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus- gegeben werden.

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber niht über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welhem die im Artikel VII Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu- lassen, die Gewährung von Bauzinfen bis zu 449/69 des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden. L

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ift einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellshaft mit den ge- seßlihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- “ellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatli en Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der tehnischen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand uuterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öôffentliten Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbs erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. L

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, sowie \ämmtlihe Beamten der Gefellshaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, Aae ihren Wohnsiß haben.

Die Staatsregierung ift berehtigt, sich in den E wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erahtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm- lung der Aktionäre durh einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. i :

Der Minister der ôffentlihen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher En Dae anm Ungen u verlangen.

V Xe

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundencs Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Vorausseßungen nicht entsprehen, unter denen die Konzession ertheilt is, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellshaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbes{hlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent- atung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellshaft, welche die Vebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesell- schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellshaft aus- sprehen, oder durch welche fonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Abnigligien Staatsregierung. L

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlih, welhe vom Staat genehmigt waren.

Berlin, Dienstag, den 11. August

1896.

VII. Für den Bau insbesondere gelten ae Bestimmungen : 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : A die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, / die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der geneh- migten Entwürfe bedingten Benachtheiligungyen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Nechte der Anspruch auf vollständige Ent- schädigung nah A eds der geseßlihen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizet- liher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei und einem halben Jahr, von dem Tag an gerechnet, an welchem die Gesellschaft in den Besiß auch der Konzession der Herzog- lih braunshweigischen Regierung gelangt sein wird, bewirkt werden.

Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe fowie für die Jnangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieh- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglih des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ansfübenng und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 9/0 des auf 5 500 000 Æ festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ift, mi A MUB des Rechtsroeges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflihtungen hat der Konzessionar bet der General-Staatskasse den Betrag von 275 000 4, in Worten: „Zwetihundert und fünf und siebenzigtausend Mark“, baar oder in preußischen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländishen Eisenbahn - Prioritäts - Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsen- kurs die frrilénen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall- terminen, kann jebed von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wein nah seinem allein maßgebenden Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern follte. Auch ift der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution {on vor völliger a g des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeihnete Verzugsftrafe eingezogen, sondern auh die ertheilte Konzession dur landesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung det vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabfichtigt, soll jedoh die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist

erfolgen. folg V

ür den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

):. Die Hens und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nit verpflichtet sein, zur Vermitte- lung des Personen verkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl zwei hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. /

2) Für die erften fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über- lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände- rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden geen nah Ablauf jenes fünfs- jährigen Zeitraums, ede die Bahn nach dem hierfür allein entsheidenden Ermeffen der Aufsichtsbehörde 1 nur örtliher Bedeutung i}, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reichs- und landesgefeßlichen Vor- schriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Säße für die Tarifklassen R eigenem Ermessen festzuseßen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Larifklassensäße ohne die Zustimmung der Auf- sihtsbehörde vorzunehmen.

Auch int der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußishen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und binsictlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig beftehenden allgemeinen Ms zu S wenn und soweit Ls von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderli erahtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar- tikeln 239 þ und 185 b des Handels eseßbuchs in der Faffung des Gesctzes, betreffend die Kommanditgesell schaften auf Aktien und die Aktien- gesell|haften, vom 18. Juli 1884 (Reihs-Geseßblatt Seite 123 ff.) vorgeshriebenen Reservefonds (Bilanz-Reservefonds) einen Spezial- Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Geneb:nigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt u halten.

: e Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der S sfonds fli

n den Erneuerungsfon eßen : j :

a. der Erlÿs8 aus den ents défenhan abglngigin Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rük- lage, deren Höhe durh das Regulativ festgeseßt wird;

vorwiegend von

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solhen durch außergewöhnliche Elementar- Greignisse und größere Unfälle hervorge- rufenen Ausgaben, welche erforderlih werden, damit die Beförderung wit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprehenden Weise erfolgen kann. :

In den Spezial-Reservefonds fließen :

a. der Betrag der nah dem Gesellshaftsvertrage verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulative festzuseßende, alljährlich den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rüdlage ;

c. die Zinsen des Spezial-Reservefonds,

Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 75 000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Nücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ift.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und niht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Nücklagen zum Erneucrungs- oder Spezial-Reservefonds niht oder niht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon find mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Reservefonds vor.

X

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschristen einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs- rechnungsabschluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen ; :

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest- geseßten Fristen einzureichen.

Ae

Der Konzessionar i} verpflichtet, hinsihtlich der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit fie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn-Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

ür seine Beamten hat der Konzesfionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nah Mafgabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Geseyes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatöbahnen bestehenden Grundsäße Pensions-,

ittwen- und Unterstüßungskassen einzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu eten.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minifter der eid rbeiten festzuseßende Fraht- oder Bahngeldsäße vor- ehalten.

XIIL

Nach Eröffnung des Betriebs ift der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, fowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflihtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen Arbeiten solches im Verkehrtinterefse oder im Interesse der Betriebe sicherheit oder im Zuteresse der Landes- vertheidigung für erforderlich erahtet. Soweit diese Anforderungen lediglih im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die des- fallfi en Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Geseygebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergleiche Artikel T1) getroffen werden. Im Übrigen fallen die betreffenden Kosten He SRATOESs zur Last.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlihen Ar- beiten oder der obersten. Rei o lay dg oed die Voraussegungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch- lands für statthaft erklärt ift, so ist der Konzessionar yver- pflichtet, auf Erfordern des bezeihneten Ministers die baulichen

inrihtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anord- nungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Kon- zessionar dieser Verpflichtung innerhalb der thm dieserhalb geseßten Frist niht nah, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. No- vember 1838 bezeihneten Ent O mindestens aber gegen Zah- lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekäpitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das eingangs bezeihnete Gründungs-Comits, sowie ihre Ver- öffentlihung in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) erfolgt erft, nachdem die Zeichnung des ge- sammten Aktien-Kapitals durch Vorle ung beglaubigter Zeihnung8- scheine dem Minister der öffentlihen Arbeiten naGgewiesen - und zu- leich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend be- fheini t befunden is, nahdem der Staatsregierung der mit den Konzef Uan in volle Uebereinstimmung zu feßende Gesell- schaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung na eres ift, nachdem ferner die Hintexlegung der unter Art. VII, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde ftattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rehtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In leßterer Beziehung wird bestimmt, aa binnen einer von heute ab zu berehnenden sechsmonatigen Aus\{hlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be- fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der S be- E jener Uebereinstimmung vom Gründungs - Comitós vorzu- egen ind.

s Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, fo ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloshen, in welhem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurück- gegeben werden soll. L :

Urkundlich unter Be Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben an Bord Meiner Yacht t: den 27. Mai 1896.

(L. 8.) ilhelm. R. von Boetticher. Freiherr von Berlep#\ch. Miquel. Thielen. osse. Bronfart vonSchellendorff. Marschall. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

Freiherr von der Recke.