1896 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Aug 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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des Deutschen Reihs-Anzeigers | | Berlin §3W,, Wilhelmstraße Nr. 32. |

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i 203.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Pleßner zu Liegniß, dem Rentier Otto Haacke zu Berlin und dem Domänenpächter, Ober-Amtmann Julius Rohde zu Kloster e its im Kreise Rinteln den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Rentier Karl Goldmann zu Beuthen a. O. und dem Kirchenältesten, Färbereibesißer Emil M mann ebendaselbst den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Polizei-Sergeanten a. D. Hirschberger zu Lee land im Kreise Falkenberg O.-Schl. und dem Gutsaufseher Karl Kuhnke zu Mandelkow im Kreise Soldin das All- gemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Gutsbesißer, Second-Lieutenant der Landwehr-Jnfan- terie Felix Mojean zu Palentienen im Kreise Ragnit die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den L und Kompagnie-Chef im 8. Ostpreußischen

nfanterie-Regiment .Nr. 45 Hoimar von Ditfurth, den Hauptmann und Kompagnie-Chef im Jnfanterie-Regiment Sh D (Schleswigsches) Nr. 84 Tassilo von ckchouler, den Oen und Kompagnic-Chef im Füsilier-Regiment raf Roon (Ostpreußisches) Nr. 33 Bruno von Ze- lewski-Hadebedck, Gestüt-Direktor Werner Freiherrn von Senden zu

irke, Hittézeister a. D. und Kammerjunker Muellern auf Sofsnow in Westpreußen, Premier-Lieutenant der Reserve des 1. Garde: Dragoner- Regiments Königin von Großbritannien und Jrland Sens Freiherrn von Zedliß und Neukirch zu erlin, Major und Kompagnie-Chef im Brandenburgischen Train- Bataillon Nr. 3 Bernhard von Branconiî, Rittmeister und Eskadron - Chef im Husaren - Regiment von Zieten (Brandenburgisches) Nr. 3 Carl von ahelbl-Gehag, i auptmann im Garde - Pionier - Bataillon, kommandiert zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe Ludwig von Boehn, Rittmeister und Eskadron - Chef im 1. Garde - Ulanen- Regiment Vollrath Grafen zu Stolberg-Roßla, Hauptmann und Roplanle-Cbef im Kaiser Franz Garde- Grenadier-Regiment Nr. 2 Georg Freiherrn von Bock, Major und Bataillons-Kommandeur im Leib-Grenadier- Regiment König Friedrih Wilhelm I1I1. (1. Branden- burgisches) Nr. 8 von Paczensky und Tenczin, Nittergutsbesißer Bernhard von Wolden zu Rauden bei Damen in Pommern, Landrath Werner von Weiher zu Rummelsburg in ommern, berst-Lieutenant und Kommandeur des 2. Leib-Husaren- Regiments Kaiserin Nr. 2 Carl Grafen von Sponeck, den Kammerjunker Heinrich von Heydebrand und der Lasa auf Schloß Storchnest, Kreis Lissa, Major und Bataillons-Kommandeur im Jnfanterie - Regi- Buff von Winterfeld (2. Oberschlesishes) Nr. 23 von usse, Nittmeister a. D. und Rittergutsbesiger Ern st Grafen von Seherr-Thoß auf Steinseiffersdorf bei Reichen- bah in Schlesien, : Major im Jnfanterie-Regiment von Wittich (3. Hessi- hes) Nr. 83 und Adjutanten beim General-Kommando X]. Armee-Korps Hinko Freiherrn von Lüttwiß, den ender Adolf von Seidliß auf Habendorf in esien den Regierung&-Afffessor August Grafen von Pückler zu reslau, auptmann und Kompagnie-Chef im Grenadier-Regiment ronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesisches) Nr. 11 Victor von Kuczkowski, : den Nitimeister a. D. und Rittergutsbesißer Walther von Carnap auf Klein-Muritsh bei Obernigk in Schlesien, den Ober-Landesgerichts-Nath und Rittmeister der Landwehr- Kavallerie Dr. juris Adolf von Staff zu Breslau, den Grafen Hermann zu Waldeck und Pyrmont auf Kriegstedt bei Lauchstädt, Kreis Merseburg, den Premier-Lieutenant a. D. Albrecht von Alvensleben zu Erxleben, Kreis Neuhaldensleben, den Me Mgenans a. D. Conrad von Leveyzow zu eimar, den Prinz out und Kompagnie-Chef im D anterie-Regiment

den den Hans von

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rinz Louis Ferdinand von Preußen agdeburgisches)

r. 27 Wilkin Grafen von Bredow, i: den Lime und Flügel-Adjutanten Seiner Königlichen oheit es Broeergogs von Sachsen Wilhelm Carl rafen von Bylandt Baron zu Rheydt,

Berlin, Mittwoch, den 26. August, Abends.

den Hauptmann und Batterie-Chef im Magdeburgischen Feld- rtillerie - Regiment Nr. 4 Georg von Geldern- Cris8pendorf, den Betlicnna und Kompagnie - Chef im Magdeburgischen üsilier-Regiment Nr. 36 Magnus von Reinhard, den Major und Eskadron: Chef im Magdeburgischen Husaren- Negiment Nr. 10 Friedrich von Hertell, den Kn und Kompagnie-Chef im Jnfanterie-Regiment raf Bose (1. Thüringisches) Nr. 31 von Minckwißt, den Hauptmann und Kompagnie-Chef im Jnfanierie-Regiment perlog von Holstein (Holsteinsches) Nr. 85 von Dirings- ofen, den P S der Neserve des Husaren - Regiments )andgraf Friedrich IT. von Hessen-Homburg (2. Hessisches) Nr. 14 und Legate Wilhelm Freiherrn Grote auf Wedesbüttel bei Meine in Hannover, den Rittergutsbesißer A. von Pape auf Hevensen, Kreis Northeim in Hannover, Rittmeister der Reserve des Regiments der Gardes du

Corps Alexander Grafen zu Münster zu Derneburg in Hannover,

Major à la suite der Armee Gustav (raf dig zu Bent- heim-Teccklenburg zu Rheda in Westfalen,

Landrath Wilhelm Freiherrn von Ledebur zu Lübbecke, i den | flag g: à la suite des Kaiser Alexander Garde-

renadier-Regiments Nr. 1, Gouverneur des Erbprinzen und des Prinzen Moritz zu Schaumburg-Lippe, Durch- lauhten, Friedrich von Viebahn,

Major und Bataillons-Kommandeur im] Jnfanterie- Regiment Nr. 131 Nowina von Axt, Oberst-Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehr- bezirks Karlsruhe Egenolf Freiherrn Roeder von Diersburg, / den h tig und Kompagnie-Chef im 1. Badischen Leib-

renadier-Regiment Nr. 109 Friedrih von Woyna,

den Freiherrn Victor von Maydell zu Stuttgart,

den Königlich württembergishen Geheimen Legations-Sekretär

Dr. juris Franz Freiherrn von Koenig-Fachsenfeld

zu Stuttgart,

Herrn Max von Stutterheim zu Lichtenthal bei

Baden-Baden,

den Rittergutspächhter Max von Blücher zu Groß-Varchow in Mecklenburg,

den General-Lieutenant z. D. von Haeseler zu Schwerin in Mecklenburg, :

den Lieutenant a. D. von Rüts zu Schwerin in Mecklenburg,

den Hauptmann im 1. Hessishen Jnfanterie-Regiment Nr. 81 und Adjutanten der 42. Jnfanterie-Brigade Burkhard von Linsingen, :

den Lieutenant der Reserve des Jnfanterie-Regiments von Wittich (3. Hessishes) Nr. 83 Ernst Gen von Buttlar-Ziegenberg zu Wigenhausen, Regierungs- Bezirk Cassel, j

den Hauptmann a. D. von Buttlar zu Hanau am Main,

den Bn und Kompagnie-Chef im Königlich sächsischen 9 Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 101 Traugott Grafen von Pfeil und Klein-Ellguth, i :

den Königlich sächsishen Geheimen Regierungs-Rath Richard von Schlieben zu Dresden, ¿ :

den Königlich bayerischen Bezirksamts-Assessor Ernst Freiherrn von und zu Aufseß zu Forchheim in Bayern,

den Stabs - Kapitän im Kaiserlih russishen Leib - Garde- Semenow’shen Regiment Freiherrn Roman von

Maydell zu St. Petersburg, A

den Oberförster Hans Friedrih Grafen von Mülinen

„zu Bern nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des Durchlauchtigsten Herrenmeisters Prinzen Albrecht von Preußen, Königlicher Hoheit, zu Ehrenrittern des Fohanniter-Ordens zu ernennen.

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Deutsches Reich.

Bekanntmachung. Postdampfschiffverbindung Stettin— Kopenhagen.

Die Postdampfschiffe der Linie Stettin— Kopen - ha en werden von Anfang September ab in folgender Weise verkehren :

aus Stettin Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 14 Uhr und j E 1 Ubr E S früh n Kopenhagen am folgenden Tage früh; aus Ko uva en Sonntag, Dienstag, Mittwoh, Donnerstag, Freitag 3 Uhr Nachmittags, in Stettin am nähflen Morgen. Berlin W., den 22. August 1896. Reichs-Postamt. 1. Abtheilung. Jn Vertretung: Kraetbe.

1896.

Das in Sunderland aus Stahl neu erbaute Schrauben- Dampfschiff „Ludwig“ von 1757,09 britishen Register-Tons Netto-Raumagehalt hat durch den Uebcrgang in das aus- \hließliche Eigenthum des deutschen M en Carl Hirschberg in Hamburg das Necht zur Führung der deutschen

lagge erlangt. Dem Schiffe, für welhes der Eigenthümer amburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem aiserlihen Konsulat in Sunderland unter dem 15. August d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

Landespolizeilihe Anordnung,

betreffend die veterinärpolizeilihe Ueberwachung des kleinen Grenzverktehrs mit Pferden.

Auf Grund des 8 7 des Reichsgeseßes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuhen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des S 3 des zur Ausführung desselben ergangenen preußischen Geseßes vom 12. März1881/18. Juni 1894 verordne ih mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth- haft, Domänen und Forsten im Anschluß an. meine landes- polizeilihe Anordnung vom 6. April 1893 (Amtsblatt S. 123) für den Umfang des Regierungsbezirks Osnabrüdt:

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Mit Pferden, welhe im Königreih der Niederlande ihren Standort haben, wird das Ueberschreiten der Grenze zum Zwecke des Weidens, der Adcerbestelung und der Beförderung von Personen und Fruht auch ohne die bisher vorgeschriebene thierärztlihe Untersuhung bis auf weiteres ge- stattet, wenn auf dem genauen, alle besonderen Merkmale ent- haltenden Signalement eine Bescheinigung der niederländischen Heimathsbehörde beigebracht ift, daß

1) die Pferde dauernd zu Acker- oder Fuhrgeshäftszwecen gehalten werden, und daß

2) in dem Standorie der Pferde, sowie in cinem Umkreise von 15 km von demselben ansteckende Krankheiten von Pferden weder herrschen, noch innerhalb der lebten fes Monate geherrscht haben.

S 2.

Die Bescheinigung behält nur sechs Wochen Kraft und muß nach deren Ablauf erneuert werden. Sie verliert außerdem weiteres ihre Kraft, sobald in den holländischen Bezirken, in denen der Verkehr stattfindet, eine übertragbare Viehseuhe ausbriht, und kann außerdem im Falle des Mißbrauchs von der zuständigen diesseitigen Orts- polizeibehörde entzogen werden.

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elche in den diesseitigen en ihren Standort haben, die Grenze im kleinen Grenz- verkehr ohne vorherige thierärzilihe Untersuchung zu über- schreiten, wird wie bisher durch die Örtäpolizeibehörden ertheilt. auf C lung ift ein genaues Signa- lement beizufügen.

Die Erlaubniß kann bis zur Dauer eines Jahres ertheilt werden. Sie ist zu entziehen, wenn in den holländischen Be- zirken, in denen der Verkehr stattfindet, eine übertragbare Viehseuche ausbriht oder wenn sie mißbraucht wird.

8 4. Der- Führer der Pferde hat die Bescheinigung bezw. | laubniß stets mitzuführen und jedem Polizez: und Srenz- Auffichtsbeamten auf Verlangen vorzuzeigen.

S 5.

Vorstehende Anordnung tritt sofort im Kraft, dach behalten die nah den bisherigen Vorschriften ausgestellten Erlaubniße scheine für die darin bezeichnete Zeitdauer Gültigkeit.

Osnabrück, den 22. August 1896.

Der Regierungs-Präfident. Jn Vertretung:

Herr.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergo Dn B dem Regierungs- und Baurath Germer zu Münster i. aus Anlaß; feines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter

als Geheimer Baurath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann Wilhelm Volckens in Altona den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.