1896 / 233 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Sep 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Die an diese_ interbliebenen im D ige bela S wenn der Aubretbelteag D ift auf P

Do Ax 46x 4 6-Mx 46

Go» Ax 0x4 6 Wx4 6

to|c to|e t]

7, x47 8x47 Wr +7 u. st. w.

Der gegenwärtige Gesammtwerth der Erstattungen an die Hinter- :

bliebenen der A, anfangs vorhandenen Versicherten berehnet fich

fomit auf

41.8 A «Alb o r 6 fn 46,6 A Oa 2 qs qs

B +7 WVx+7 +... (z+/5) Ag5 - Bo « Woo ] /

qs9—x

worin z2 = 69 x is, Führt man für A die diskontierten Zahlen ein und seßt /

4 T Ax +7 9

; a t 4+ o Uo Tv j a as

Apo o Wo Tre

u. \. w., o erhält man für den Werth der Anwartschaft eines x jährigen auf stattung der. Hälfte der Beiträge an die im Falle seines Todes hinterbleibende ittwe oder die anspruchsberehtigten Waisen, der mit P, bezeihnet werden möge, die Formel

»— (66 2 71 4+ 22 = Os 2 D + 1 ) 2 «Ar x+6 A x +6 N

wobei die Summation vom Alter x + 5 bis 69 beziehungsweise die doppelte Summation vom Alter x + 6 bis 69 auszudehnen ist. In der angeschlossenen Tabelle XVI1L ist der Werth °P, be-

r worden. Entsprehend den Formeln 37 bis 40 berechnet sich

au hier der Gesammtwerth aller künftigen Beitragserstattungen an

ne von verstorbenen männlichen Versicherten zur Zeit der öffnung der Versicherung auf

42. Px

E [2

x=16

P [2 * Pio + (n17 D16 ays) © P17

+ (018 a. D. a17) . Pu [N +- [0 282 Pag t 22 893 - *Pa4

+ 23 091 - Pas + 1002 - a][7+ 6+ g]} ¿A E Q 2 : Die numerishe Berechnung dieser Formel ergiebt

Ä 24 406 900 + 41 359 600 + 1 063 200 /

P « 66 829 700 = 33 414 850 b.

Der Gesammtwerth der Erstattungen an

männlichen Versicherten repräfentiert hiernah zur der Versicherung einen Werth von

33 414 850 Dur@hschnittsbeiträgen.

Die an hinterbliebene vaterlose Kinder von verstorbenen weiblihen Personen zu erstattenden Beiträge sind in dem vorstehenden Werth nicht eingeschlofsen, sie sind unbedeutend und e etwa 3,8 Prozent des leßteren, sodaß der Gesammtbetrag der Beitragserstattungen M 31 a. a. O. zur Zeit der Eröffnung der Versicherung

au

45, 34 684 600 - b

veranschlagen läßt.

Neben den Belastungswerthen aus Renten und Beitrags- erstattungen kommen weiterhin die Verwaltungskosten und die Kosten des Heilverfahrens 12 a. a. O.) in Betracht.

Die Verwaltungskosten haben sich nah den bisherigen Erfahrungen für die 31 Versicherungsanstalten belaufen für die 9 zugelassenen itperen SeFfenciarictitngen sind diese Beträge nicht veröffentlicht worden

im Jahre R auf 4,13 Prozent der Gesammteinnahme, " » 93 . " 1893 " 4,88 - L L Ao s während für die Kosten des Heilverfahrens im Jahre N p

interbliebene von eit der Eröffnung

301,99 Mark, O1 000,70. » » 1893 1061791 ¿ „1894 SUZ (O &

verausgabt sind. Es ift wagos, daß die leßteren Aufwendungen in Zukunft eine gleich hohe Verminderung der Rentenlast bewirken werden. Jeder Erwerbsunfähigkeitsfall, der durch ein rechtzeitig an- geordnetes Heilverfahren verhütet wird, erspart einer Versicherungs- anstalt einen Betrag in Höhe des Kapitalwerths der Rente im Beharrungs- zustande somit durchscnittlich 1400 bis 1500 Mark und zur Zeit von durhs{nittlich etwa 500 bis 600 Mark. Es fällt deshalb für die Berechnung des Durchschnittsbeitrages niht wesentlih ins Gewicht, wenn diese Aufwendungen nicht mit völliger Sicherheit erfaßt werden Fönnen. Im Jahre 1894 betrugen die Aufwendungen 0,36 Prozent der Einnahmen. Es erscheint genügend sicher, wenn für Verwaltungs- kosten und Kosten des Béliversabrens 5,5 Prozent der Beitragsein- nahmen in Rechnung gestellt werden, zumal die etwaigen Kapital- werthsersparnisse infolge Aufwendung der Heilverfahrenskosten in dem oben berehneten Belastungswerthe aus Renten von 4,3 Milliarden Mark bereits enthalten sind. Der Gesammtbetrag dieser Auf- wendungen berechnet sih dann für den Zeitpunkt der Eröffnung der Versicherung auf 46. E + þ + 0,056,

2) Werth der künftig zu erwartenden Beiträge der Versicherten. E.

Die Mittel zur Deckung der Versicherungslast werden seitens der Arbeitgeber und der Versicherten durch laufende Beiträge aufgebracht, welche bis zum Tode beziehungsweise bis zum Eintritt der Erwerbs- unfähigkeit, nah den neuen Bestimmungen des Entwurfs jedoh im Sauen längstens bis zum vollendeten 70. Lebensjahre für jede Kalenderwoche, in welcher eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, zu entrichten find.

Nach der mehrfah angeführten Denkschrift zu den Motiven des Mui vom Jahre 1888 berehnet sih der - Baarwerth der Beiträge vom Jahresbetrage 1, welche bis zum Tode beziehungsweise bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in wöchentlihen Raten zu zahlen sind, aus der Formel

62

anes = *R, 0,61.

Soll nun die Zahlung mit dem- vollendeten 70. Lebensjahre aufhören, „io bedarf dieser Werth noch der Modifikation. Be-

zeichnet R den modifizierten Werth, so wird

53 62 : 63 47. anb _ anb 70 abl x 70

itt zu erstattenden

10

In der angeshlossenen Tabelle XVII is die numerishe Berech-

nung der Formel 47 auf Grund“ der neuen Aktiv itsordnung Tabelle X erfolgt. Spalte 2 giebt den Werth "R wieder,

Spalte 4 den Werth *R,. In den Spalten 5 und 6 if zugleich

der Gesammtwerth der Beiträge für die zur Zeit der Eröffnung der Versicherung vorhandenen Personen 62 62

M 2a Ra 2A R ermittelt.

Berechnet man nach dem Vorgang der Formeln 37 bis 40 den gesammten Werth der künftigen Beiträge 1) des zur Zeit der Eröffnung der Versicherung vorhandenen Ver- BORUNS R den 2) des alljährlihen Neuzugangs von Versicherten, 3) der zur h der Eröffnung zu militärishen Dienften ein- Fregennn ersonen, fo erhält man zu 1 den Werth

155 994 300 - b

338 050 900 - b

Os 4 399 400 - b zusammen 498 444 600 - þ.

Als Gleichung zur Berechnung des zur Deckung der gesammten B Eon dauernd gleichen Beitrages erhält man demgemäß aus Formel 34

4 265 187 900 —+ 34 684 600 - b —+- 498 444 600 - 0 066 þ = 498 444 600 - b. .

gh 4 265 187 900 b = 198 4144 600 - 0,54 34 684 600

b = 9,7748 Mark.

Die Modifikation, welche dieser Betrag infolge Abführung der Betriebsfondsraten an die Post und des späteren Eingangs der Bei- träge (fiehe Theil 1 und 11) zu erfahren hat, ergiebt sich durch Multi- plikation desfelben mit

Daraus folgt:

oder

Man erhält für b den Werth b = 9,845 Mark.

Würde dieser Beitrag jährlich im Durchschnitt für jeden Ver- sicherten entrihtet werden, so würde derselbe ausreichen, alle entstehen- den Lasten der Versicherungsanstalten zu decken, und es wäre eine Beitragserhöhung nicht zu erwarten.

Nun beträgt die von den Vecsicherungs8anstalten und zugelassenen besonderen Kasseneinrihtungen im Jahre 1894 erzielte Einnahme aus

Beiträgen 100 046 700 Mark und die Zahl der Versicherten nah Seite 250 11 461 000, sodaß im Durchschnitt pro Kopf eine S Uiganaane yon

,73 Var erzielt ist. Hiernah weicht die durch|chnittlich erzielte Ginnahme aus Beiträgen von dem oben berechneten dauernd gleichen Durchschnitts- beitrag von 9,86 Mark um 9,85 8,73 = 1,12 Mark zur Zeit noch ab. Es sprehen indessen verschiedene Umstände dafür, daß diese Differenz mit den Jahren im wesentlichen vershwinden und der wirklich erzielte Durschnittsbeitrag dem dauernd gleihen Beitrag sih nähern wird. Zunächst sprechen hierfür die steigenden Beitrags- einnahmen der einzelnen Träger der Versicherung; fie betrugen im Jahre 1891 . . . . 93 987 600 Mark, 1892 . 95670800 , 1893 . ¿ O L T0. L ¿n TBOA . 100046700 ,

_ Weiterhin kommt in Betracht, daß der oben berehnete dauernd

gleihe Durchschnittsbeitrag bei Berücksichtigung

a. der stetigen Vermehrung des alljährlichen Neuzugangs von Versicherten,

b. der Ersparnisse aus dem Verlust der Anwartschaften einerseits von weiblihen Personen, welche eine Ehe eingehen, andererseits von freiwillig durch Selbständigwerden ausscheidenden Per- sonen, welche die Versicherung nicht freiwillig fortsepen,

sich noch wesentlich ermeBigen dürste. Diese c, sind bei der obigen Berechnung infolge ihrer Unsicherheit außer Betracht gelassen. Von welchem Einfluß aber beispielsweise die \stetige Vermehrung des gange von Versicherten sein kann, ergiebt die folgende Be- rachtung.

Nach dem Statistishen Jahrbuh für das Deutsche Reich, Jahr-

gang 1895, wurden für den jeßigen Umfang des Reichs gezählt im Dezember 1816. . . 24833 000 Personen, am 2. Dezember 1890 . . 49 428 000 5 Ist z die durhschnittlihe jährliße Zunahme in Prozenten in den

Jahren 1816 bis 1890 und seßt man 100 “aus v, fo wird u 49 428 000

v = 24833 000

oder V == 1,0093656. Als dur{schnittliche jährlihe Bevölkerungszunahme ergiebt fich somit i 0,936 Prozent. Man wird eine ähnlihe Zunahme auch bet dem alljährlihen Neu- zugang von Versicherten erwarten dürfen. Für den Neuzugang be- tolküct fich aber der dauernd gleihe Beitrag auf D 497 944 + b, 71 470 + D 17 139

H 586553 Seyt man hierin nah den Tabellen XVI bis XVIII b, = 8 Mark; b, = 8,30 Mark; b,g = 8,60 Mark, so wird der durhsnittlich für den Neuzugang BUVRDELE Beitrag gleich

148 86553 8,06 Mark.

Gegen den obigen Beitrag von 9,86 Mark würde demna der Mehr- zugang von Versicherten durchschnittlich pro Kopf 9,86 8,06 = 1,80 Mark ß viel an Beiträgen entrichten, was zur allgemeinen Ermäßigung der eiträge führen muß.

ill man den Gesammtwerth dieser Ersparniß für den Zeitpunkt der Eröffnung der Versicherung unter der Annahme der obigen für die Bevölkerung ermittelten Vermehrung v berehnen, so ergtebt si hierfür die Formel j

62 62 1,60 - 4 497 944 - *Ris,7o + 71 470 - *Riyno+ 17 139

62

62 V 1 * "Rig,70 Va qr T!

wofür man erhält 229 573 000 Mark.

Ebenso können nah den weiter oben gemachten Ausführungen die

x,70 A! x

Ersparnisse unter b kaum bezweifelt werden. Sie trêten unbedingt bei

. theiligt sind.

allen Versicherten ein, welhe durch Selbständigwerden oder Ver- heirathung aus dem Verficherungsverhältniß ausscheiden und im Alter von 24 und mehr Jahren der Versicherung beigetreten find, weil alle diese Pn durch die eigenen Beiträge die später zu erwartende Rentenlast allein niht decken. Dazu kommt, daß bei Verheirathungs- fällen die Hälfte der Beiträge, bei Fällen freiwilligen Ausscheidens durch B M inreTres die vollen Beiträge aufgegeben werden.

Nach dem Vorstehenden darf wohl behauptet werden, daß der jeßt zur Erhebung kommende Durchschnittsbeitrag noch Jahrzehnte ausreichen wird, die entstehenden Lasten zu decken, und daß eine i nd des jeßigen Durhhschnittsbeitrages wenig wahr-

n v

Kann hiernach zur Vermeidung ganz empfindliher Beitrags- steigerungen nur empfohlen werden, den jeßigen Durchschnittsbeitrag weiter zu erheben, fo bleibt noch festzustellen, ob etwa eine andere Abgrenzung der Lohnklassenbeiträge erforderlih sein ‘wird.

Nach § 24 a. a. O. sind die Beiträge für jede Lohnklasse in der Weise zu bemessen, ves durch die in jeder Lohnklasse auffommenden Beiträge annähernd die Belastung gedeckt wird, welhe den Ver- een g8anstalten durch die auf Grund dieser Beiträge entstehenden

nsprüche voraussihtlich erwächst.

Diese Bestimmung wird man nicht fo ane dürfen, daß nun eine genaue Abgrenzung der Belastung unter Berücksibtigung nicht nur der Höhe der Leistungen, sondern au der Gefahr für Leben und Gesundheit stattfindet, zumal es zweifelhaft ist, ob von einer besonderen Invbvaliditäts- oder Sterbegefahr einer bestimmten Lohnklasse die Rede sein kann. Denn die Versicherten einer Lobnklasse gehören im all- gemeinen den verschiedensten Erwerbs8- und Berufszweigen an, sodaß L die r n e Invaliditäts- und Sterbegefahr in den einzelnen

ohnklassen im allgemeinen aus den Gefahren der verschiedensten Berufszweige zusammenseßen wird und deshalb als gleih angesehen werden muß. Hierzu kommt, daß die Versicherten in den jüngeren Jahren uns in den unteren Lohnklafsen versichert sind, in den mittleren Altersklassen dagegen höheren Lohnklassen angehören werden und in den höheren Altersjahren vielfah wieder in den niederen Lohnklassen Beiträge entrihten dürften. Alle diese Erscheinungen tragen dazu bei, daß man eine für eine Le e Lob Atlaife geltende Gefahr, wie das wohl für eine bestimmte Berufsgruppe möglich ist, kaum wird ermitteln können. Man muß \ich deshalb au darauf beschränken, die Belastung für lee Lohnklasse „annähernd“ zu bestimmen, und es dürfte genügen, aus|chließlich die Leistungen einer jeden Lohnklasse entsheidend sein zu lassen, welhe wieder im wesentlihen ihren Ausdruck in den jeweiligen Rentenhöhen finden.

Anders verhält es {fich mit der Bestimmung im § 24 Abs. 2 a. a. O., wonach die Beiträge in derselben Lohnklasse nah Berufs- zweigen verschieden bemessen werden können. Für einen besonderen Berufszweig lassen sich durch Beobachtung der Versicherten und Fentetempstigst diejenigen Daten ableiten, welche zur Aufstellung besonderer Invaliditäts- und Sterbetafeln erforderli sind. ier wird man dann aus dem Verhältniß der für das durchschnittlihe Eintrittsalter in die Berufsthätigkeit zur Deckung der künftigen Lasten dauernd gleihen Prämien, einerseits für den Durchschnitt der be- treffenden Lohnklase, andererseits für die bestimmte Berufsgruppe, den für die größere Gefahr erforderlichen Zuschlag zu dem Durch- shnittsbeitrag der betreffenden Lohnklafse ableiten können.

Es ift indessen wahrscheinlih, wird auch durch mehrfache Unter- suhungen bestätigt, daß die für die verschiedenen Berufsklassen ver- \hiedenartige Invaliditätsgefahr und Invalidensterblihkeit einen Aus- gleih in der Belastung herbeiführt; denn mit wachsender Invaliditäts- gefahr nimmt erfahrungsmäßig au die Sterbegefahr der Invaliden zu, die durhschnittlihe Bezugsdauer der Renten also ab. Wenn deshalb in einer Berufsgruppe infolge schnelleren Verbrauchs der förperlihen Kräfte mehr Invalide entstehen, als in einer anderen, fo werden zwar auf der einen Seite mehr Juvalidenrenten zu bewilligen sein, die Bezugsdauer derselben wird indeß im Durchschnitt kürzer sein, als bei anderen JInvalidenrenten. Hierzu kommt, daß bei größerer Invaliditätsgefahr die Beitragsdauer und somit auch die von der Beitragsdauer abhängige NRentenhöhe abnimmt; erst Ane arige Er- fahrungen können über diese Fragen genaue Auskunft geben, da bei derartigen Untersuhungen eine so weitgehende Theilung des Be- obachtungsmaterials eintritt, daß dasfelbe bei nur wenigen Erfahrungs- jahren zu klein wird, um sibere Schlüsse zu gestatten.

Läßt man nah dem Vorstehenden für die Lohnklassenbelaftung lediglih die Höhe der Renten entscheidend sein, so folgt, daß man zunächst denjenigen Theil des Durchschnittsbeitrags absondern muß, der dazu dient, den Grundbetrag der Rente zu decken, weil dieser Betrag in allen vier Lohnklassen derselbe it. Zur Deckung des Grundbetrags der Rente sind erforderli 31,3 Prozent des durch- \hnittlihen Beitrags. Der Werth des letzteren berechnete sich für die 31 Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalten und 9 zugelassenen besonderen Kafseneinrihtungen im Jahre 1894 auf

100 046 700 = 0,213 Mark,

469 405 700 sodaß für den Grundbetrag der Rente

0,213 + 0,313 = 0,067 Mark s aufzuwenden sind. Zur Deckung der übrigen Lasten stehen demgemäß noch

0,213 0,067 = 0,146 Mark von jedem Durchschnittsbeitrag zur Verfügung, sodaß von der Etn- nahme aus je 10000 Beiträgen 1460 Mark zur Deckung der nicht aus dem Grundbetrag der Rente herrührenden Versicherungslast Ver- wendung finden. :

Es fragt sich nun, in welhem Verhältniß die Einnahmen aus Beiträgen einer jeder Lohnklasse an der Aufbringung dieser Laft be- on je 10000 in den Jahren 1891 bis 1894 über- haupt verkauften Beitragsmarken entfallen durch\chnittlich auf Lohnklasse L... 2369 Marken,

2 M SOER ÿ E e Os ü ; A E Í

Summe 10 000 Marken.

Welchen Antheil die neue Lohnklasse V an diesen Zahlen haben wird, is unbekannt; is {on die Zahl in Lohnklasse 1V kleiner als alle übrigen Fablen, fo wird hieraus gefolgert werden dürfen, daß die Zahl in Lohnklasse V nur einen Bruchtheil der Zahl der Lohn- klasse IV ausmachen wird. Es soll, entsprechend dem Verhältniß der Zahlen in Lohnklasse I1IT und 1V, angenominen werden, daß # der Marken der Lohnflasse 1V auf Lohnklasse V“ entfällt, sodaß von je 10 000 Marken überhaupt 949 auf Lohnklasse 1V und 474 auf Lohn- klasse V entfallen.

Die gesammte Rentensteigerung, welche je 10 000 Marken durch- \{nittlich repräsentieren, berechnet dh hiernach unter Beachtung der neuen Steigerungs\äße

von 4 Bas in Lohnklasse F D ù T: B s é TY, "” 15 1} V,

2 369 - 0,03 = 71,07 Mark in Lohnklasse I, 3944 + 006 =236« « L,

2264 - 9,0 = 20376 « » u IIT,

949 - 02 = 1138 «, é IV,

did Ou = 0 V,

zusammen = 696,45 Park. deanbbái M

Demgemäß werden von der nicht durch den Grundbetirag Rente iten Versicherungslast auf jede Beitragsmarke etwa 1460 . 0,03 s 0,03 s 2,0966,

entfallen : d ei in Lohnklasse 1 146 L S T

ms 1460 . 0,06 = 0,06 4 2,0966 696,46 us

1460 236,64 * * * 696,6 8944 Wi) W.

v A

Hiernach ergeben sich als Beiträge in den einzelnen Lohnklassen folgende Beträge: in Lohnklafse I : 0,067 +4- 0,03 « 2,0966 == 0,1209996 Mark, IT : 0,067 + 0,06 + 2,0966 == 0,192700 jy ITTL : 0,067 +- 0,09 - 2,0966 = 0,2566686 jy IV : 0,067 + 0,12 - 2,0965 = 0,3186900 y v p V : 0,067 + 0,16 - 2,0966 = 0,3814766

Für die Lohnklasse 1 reicht somit der Beitrag von 14 Pfennig selbst bei Sg des Steigerungssaßzes von 2 auf 3 Pfennig aus; ebenfo genügt für Lohnklasse 11 der bisherige Saß von 20 Pfennig, während für die PONnta sen IIT und 1V höhere Säge als bisher, nämli 26 beziehungsweise 32 Pfennig, richtiger ersheinen und für die Lohnklasse V 38 Pfennig erforderlih sein würden, Erwägt man indessen, daß gerade in diesen Lohnklassen das Ausscheiden aus dem Nersi Frungverba tus durch Selbständigwerden hauptsä lih fih bemerkbar machen wird und demgemäß die weiter oben gedahten Er- \sparnisse erzielt werden, so wird man es zweckmäßig bis auf weiteres bei den bisherigen Beiträgen belassen und erst dann zu einer genaueren Abgrenzung schreiten, wenn genügende statistishe Daten gesammelt find, um alle Rechnungsfaktoren berüdsihtigen zu können. Behält man die bisherigen Säße von 24 Pfennig für Lohnklasse IIT und 30 Pfennig für Lohnklasse 1V bei, fo empfiehlt es sich, den Beitrag für die neue Lohnklasse V auf 36 Pfennig festzusegen.

Die Forterhebung der bisherigen Beiträge wird naturgemäß zu einer höheren Kapitalansammlung führen, als dies bei Ermäßigung der Beiträge auf den für die erste Beitragsperiode nah dem Kapital- deckungsverfahren rehnerish erforderlichen Betrag der Fall sein würde. Die Ermäßigung würde aber, wie bereits weiter oben betont wurde, demnähst zu so empfindlihen Beitragssteigerungen Veranlassung

eben, daß es fraglich erscheinen muß, ob diese Beiträge neben den teigenden Lasten der Ünfallversiherung (zu vergleihen VI. Anhang) no quservras werden können. Um einen Ueberblick über das An- wachsen der Beiträge bei Ermäßigung derselben auf den nah dem Kepiteilde@ungüverfalcen rechnerish erforderlihen Betrag zu bekommen, ist in dem Nachstehenden berehnet worden, wie sich die Beiträge für die Gesammtheit der Versicherten im Beharrungszustande nah den bisherigen Erfahrungen, unter Berücksichtigung der durch den Geseß- cttud vorgesehenen Aenderungen, tellen werden.

Fede im Beharrungszustand in den Rentengenuß eintretende Person hat, abgesehen vom Reichszuschuß, bei regelmäßiger Beitrags- leistung vom vollendeten 16. Lebensjahre ab und unter der Vora:18- eßung, daß die Invalidenrente in allen Fällen, in welchen die Ver- aon das 70. Lebensjahr vollenden, gewährt wird, Anspruch auf eine Rente von

60 Mark + a (x + F 16) Mark.

Bleibt die relative Anzahl der jährlih in den Rentengenuß ein- tretenden Personen dieselbe, so berehnet sih der Kapitalwerth der alljährlich neu entstehenden Rentenlafst auf

x = 69 A8 „R [g +a(x +1/—16)]

2 (n, +n1) “Ie

x=* 1

12

+ (n„+n,) RB[g + (70+ !/2— 16)].

Für diefen Ausdruck erhält man unter Berücksichtigung der neuen

Steigerungs|äßze im § 26 des Entrourfs 124 850 000 Mark.

Hierzu treten noch die Ausgaben für Verwaltung, Kosten des Heilverfahrens und Eer Raa, Die letzteren berechnen \ich, wenn p der Durchschnittsbeitrag im Beharrungszustande ist, an dec Hand der Formel

F (5,6 24+ 22 Fu)

(zu vergleihen Tabellen XI und X11) für männliche Versicherte auf . 860 173 « 1,18 = 983 140 + p,

P für weiblihe Versicherteauf p (816 428 + 49 026) - 0,762 = 659 480 - p

zusammen . . . . 1642 620 + p, fodaß

1642620 - p 10032 371 - p 190 * = 164 Prozent

der jährlihen Beiträge für Beitragserstattungen aufzuwenden sind. Sett man für die übrigen Autgaben 6 Prozent der Beitragseinnahmen an und ist M die Zahl der alljährlih vereinnahmten Beiträge, so er- hält man zur Berechnung von p die Formel

l 1 M p ‘i [02 850 300 + 0,164 M - p) g + 0,06 * M- p| h

oder 162 348 000

P M

Wird für M die Zahl der im Jahre 1894 vereinnahmten Bei- träge mit 469 405 700 eingeseßt, so wird p = 34,6863 Pfennig. Für die einzelnen Lohnklassen würden hiernah im Beharrungs- zustande an Beiträgen zu erheben sein: in Lohnklasse 1. ; 20 Pfennig, 7 ¡ O j E E S D u e r N E Ï V 68 f

Es handelt ih bei beiden Verfahren im Beharrungszustande um dieselben Versicherungsleistungen, welche durch die eingehenden Bei- träge und die Zinsen des angesammelten Kapitals bestritten werden müssen. Demnach mus die Mehreinnahme aus Beiträgen, welche bei den wachsenden Beiträgen nah dem Kapitaldeckungsverfahren gs dem Verfahren mit dauernd gleichen Beiträgen erzielt wird,

et dem leßteren Verfahren durch eine höhere Aindetnnabine ausge- lihen werden, Es muß somit eine größere Reserveansammlung tattfinden. Die Höhe diefer Ansammlung ziffermäßig festzustellen, ¿]st nicht unbedenklih, da sie von der Zahl der Versicherten im Beharrun 8zustande abhängt, deren Ermittelung unmöglich ist. Im Durchschnitt für jeden Versicherten berehnet, dürfte sie etwa 170 Mark betragen.

VI. Anhang.

1) Vorausfichtliher Fehlbetrag bei den Berufsgenossen-

schaften der Unfallversiherung, wenn die Renten der

Verleyten und ihrer Hinterbliebenen Kapitaldeckung finden sollen.

Ende 1893 wit das Deckungskapital der E

genoften hal, und der Versicherungsanstalten der Baugewerks-Berufs- eno ennen me E Na E R ORN en augewerks- Berufsgenossen|scha e a

an Verleßte im Jahre 1893 1 R

6 058 153 Mark,

sodaß im Durchschnitt auf je 100 Mark NRentenzahlung 709,83 Mark Deckungskapital zu rechnen find. Man wird jedenfalls niht zu hoh reifen, wenn man diese Zahl zur Veranschlagung des gesammten

eckungskapitals für alle nah den Pfa oeT erun gtgrienen zu {ahlenden Verlettenrenten zu Grunde legt. Im Jahre 1893 sind nsgesammt für Verleßtenrenten 26 126 482 Mark gezahlt, die somit einen Kapitalwerth von

7,0983 * 26 126 482 Mark == 185 454 000 Mark

repräfentieren. ür denselben Zeitpunkt berehnete ih für die gedahte Berufs- eno ena A. das Deckungskapital der fortdauernden Zahlungen an interbliebene von tôödtlih Verunglüdckten bei 230 493 Mark Renten- zahlungen im Jahre 1893 auf 1 888 132 Mark, sodaß im Durchschnitt auf ‘je 100 Mark Rentenzahlung an Hinterbliebene 819,17 Mark

wendet werden welche im Jahre 1893

soda

trag von

genofsenlvaft

O 0206 E

Der Fehlbetra 1893 auf etwa

den folgenden Jahren

in runder Summe

Deckungskapital kommen. Auch die RERDA ; denn T find von je 100

Rente bezogen,

bei der Tiefbau-Berufsgenofsen\h bei sämmtlichen Berufsgeno ula ten 2c. das Verhältniß der Bela

und Ascendentenrenten in beiden Unter Zugrundelegung des Durchschnittswerths 819,17 rehnet sich das gesammte Deckungsékapital für nah den Zahlungen des Jahres 1 8,1917 + 7 487 346 Mark = 61 344 000 Mark.

Für die insgesammt im Jahre 1893 gezahlten Verleyten- und Hinterbliebenenrenten ergiebt ih somit als Deckungskapital der Be-

185 454 000 + 61 344 000 = 246 798 000 Mark.

Ende 1893 betrug der Reservefonds . . dazu das Deckungskapital der Tiefbau-Berufs- und der Versicherungsanstalten ämmtliher Baugewerks - Berufsgenossenschaften

ergiebt als Gesammtvermögen .

zur Kapitaldeckung der im Jahre 1893 gezahlten Verletzten- und Hinterbliebenenrenten beläuft fih somit für Ende

an der

Grund des Versicherungsbestandes der Jahre 18

33,45 32,96

64,41 64,1

¿O

3 für Ende 1893 auf

9246 798 000 109 726 000 = 137 072 000 Mark.

lagt die Gesammtzahlungen für Entschädig Sea ag, Mate E der bisherigen Gs

2/93, fo erh

D ittsziffer wird ver- h a C US interbliebenen,

Wittwen Waisen „Ascen-

le durch Wittwen-, Waisen- en im wesentlichen dasselbe ift. Mark be- interbliebenenrenten

100 891 726 Mark,

8 834 689 109 726 411 Mark.

ungen in en auf [t man

2,14 2,33

18 E di 1895 etwa 49 Millionen Mark : a aGbVanamn für 22 e t E

r " "e 70 "

Als Deckungskapital würde h ür V j Dinte ti Cb 29 FUMERA E EENNN

für Ende L etwa rund 318 Millionen Mark,

Ao E T

fodaß sich nah rene des Reservefonds, welher unter Hinzu- rechnung des jeweiligen Deckungskapitals der Tiefbau- erufsgenosseñ- haft und der Baugewerks- Versi erungsanstalten, sowie der jew i Zinsen von 34 Prozent und eines Zuschlags von durhschnittlih 26,5 Prozent der Umlage für 1894, 19 My 1895 e rozent

st, der Fehlbetrag zur

ozen für 1896 und 4 Prozent für 1897 verauf@lagt Deckung der Verlegzten- und Hinterbliebenenrenten

Ende 1895 auf etwa 318 142 == 176 Millionen Mark, ¿18986 . „890 104 = 196 s s e 1900 „454 181 a= 273 g s

stellen dürfte.

2) Anwachsen der Ausgaben für Entschädigungen bei der Unfallversiherung infolge des Umlageverfahrens.

Aus den bisherigen Erfahrungen über die Weiterzahlung der bet. der Unfallversicherung in den einzelnen Jahren bewilligten Renten lassen sich unschwer Zahlenreihen ableiten, welhe zur Berehnung des Anwachsens der Lasten von Jahr f Jahr bis zum Beharrungsz ausreichende Sicherheit bieten. ah den über die Weiterzahlunaen im Reichs-Versicherungsamt (eters Listen hat s die Abnahme in den einzelnen Jahren bewilligten Renten, wie folgt, gestaltet.

Erstmalig find gezahlt

L A

Non den erstmalig gezahlten Beträgen (Spalte 1) waren noch in Kraft beziehungsweise

wurden weitergezahlt

im Jahre

Betrag

1000 Mark

1885/86 1887

1888 1889

1890 | 1891

1892 | 1893

in 1000 Mark

3,

40]

5. C

1885/86 JOST IOUO 1889 1890 1891 1892 1893 1894

Eve: b in den

1888

1889

1890

1891

1892

L N A 1894 , |

im 2. Jahre

O 90 ZI M N jf C0 D

Rechnungsjahr

1 730,6 3 053,6 3 625,8 4 271,6 4 942,1 5 255,9 5 583,8 5 830,4 6 138,1

einzelnen Fahren gezahlten Beträge .

42,9 604,0

1 212,3 1 822,8 2114,2 2 460,2 2 809,0

Auf Grund dieser Zahlen ergiebt beziehungsweise noch in Kraft sind

genofsenshaften 105,007 Prozent

2 320,0 3 053,6

a. Gewerbliche Berufsgenofssenschafteu.

1 870,2 3 166,8 3 625,8

1 404,7 1 998,2 2 471,0

1 566,3 2 282,7

1 339,1 1 892,7 2 336,3 2 832,4 3 525,8 4 130,7 5 581,1 5 830,4

1 671,0 2 548,6 3 786,9 3 048,6 4 271,6 4 490,6 3 051,1

L 4 942,1 3 982,3 7 5 482,8 5 583,8

1 730,6 5 373,6

b. Landwirthschaftlichhe Berufsgenofssenschaften.

|

|

8 662,8

42,

12278, | 16330, | 20282, | 23973,4 | 27 469,3

54,9 53,3 51,0 47,4 04,0 604,8 493,2 442,8 412,2 387,6 1212,32 1 065,9 820,5 726,8 668,5 s 1 822,8 1 601,7 1 217,6 1 085,4 Z ¿ 2 114,2 1 836,3 1418,6 ¿ Z é 2 460,2 2 191,6 v | o e e 2 809,0

74,3 61,5

Summe der in den einzelnen | Fahren gezahlten Beträge .

bei den gewerblichen Berufs-

80,96 ,y 69,13 71,640 61,69 66,717 57,04 62,659 53,74 59,405 56,804 54,434 m

Gewerblihe Berufsgenossenschaften

42,9 |

ih, daß weiter zu zahlen

bei den landwirthschaftlichen Berufs- genofsenshaften 89,32 Prozent

678,3 1 878,5 | 3 436,8 5 032,5 6 704,0 8 608,0

des erftmalig überbaupt für Entschädigungen gezahlten Betrages. 50. Jahre werden etwa noch 5 Prozent des erstmalig gezahlten Far trages weiter zu zahlen sein. Durh Interpolation lassen sih die Ab- nahmeziffern für die zwishenliegenden Jahre feststellen.

Veberträgt man die obigen und die durch Interpolation wonnenen Abnahmeziffern auf die im Jahre 1894 erstmalig geza! Entschädigungen, und les man voraus, daß die in den Jahren 189% ff. erstmalig gezahlten Entshädigungen ih in gleicher Höhe halten die des Sa res 1894, so ergiebt sich unter Hinzufügung der aus den Fahren 1893 und früher weiterzuzahlenden Beträge folgendes Bild über das Anwachsen der Lasten.

Landwirthschaftlihe Berufsgenoffenschaften

der

Weiterzahlungen

erstmalig gezahlten Entschädigungen in

im Jahre 1894

Gesammtbetrag der in nebenbezeihneten Rechnungsjahren fälligen Entschädigungen

Gesammtbetrag der in nebenbezeihneten NRechnungsjahren fälligen Entschädigungen

Weiterzahlungen der im Jahre 1894 erstmalig gezahlten

1000 Mark in Mark

pro Kopf der Versicherten

Mark

Entschädigungen in

pro Kopf der 1000 Mark Versicherten

in Prozenten

des Lohns in Mark

2. 3.

4.

6. T.

1894 , 1900 . 1905 . 1910 . 1915 .

1920 . 1925 . 1930 . 1935 . 1940 .

1945 . 1959 . 1955 . 1960 . 1965 ,

auf rund das 5 fach

111 152 400 oder auf das “31110000 3,6fahe anwahsen. Für die land-

wirths{aftlichen Dru agen ensGaften tellt sich die Steigerungsziffer

Die vorstehenden Zahlen betreffen auss{ließlich die Ent\chäd i- gena, umfassen S nicht dh C und be Un-

osten der Berufsgenofsenschaften.

31110 400 51 227 000 66 516 800 76 698 000 86 721 900

95 047 900 101 523 200 106 312 200 109 377 800 110 787 500

111 115 700 111 152 400 111 152 400

Aus dieser Tabelle geht hervor, daß die im Jahre 1894 von den geerdliden Berufsgenofsenshaften gezahlten Entschädigungen von 1 110 400 Mark bis zum Beharrungszustande auf 111 152 400 Mark

5, 9, 12, 14,63 16,

18, 19, 20, 20, 21,

21, 21,20

8 608 000 17 354 100 23 071 000 27 880 500 31 888 300

93 2 809,0 n 1 433,4 68 1 177,0 991,6 64 828,7

18 679,8 35 156 000 36 539,3 37 735 000 27 3 39 697 000 86 41 080 300 13 41 956 000

19 42 363 700 42 418 000

Die hier ermittelten Zahlen führen in Bezug auf die M bahlung der EntsGädiqun en aus früheren Jahren im wesentl| demselben Ergebniß, a fein für die industriellen B

en regierungsfeitig verans worden war. Hie Erhöhung der Zahlungen im wie 1 (688 33,3 (22 855 000) zu erwarten, rend nah der obige Abzug der regierungsseitig nicht veranshlagten Unterf Ange dee von Verleten, Kur- und Ve! y 2/3 der Kosten des 8 ifamn der Betrag von 6138 100 2 813 785 = 111 152 400 2 813 786 = 108 338 615 Mark ( hältniß wie 1: 32,6.