1896 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

f Memel, 4. Oktober. Gestern, an dem Tage, an welchem vor | theilignug vor egangen. atiig Jahren der damalige Prinz Wilhelm in Memel zum ersten cine Majefit den aiser cas Ege wiede mit einem (s axf Mal in die Front der Armee eintrat, fand in San des | herzog eröffnet; dann folgte eine Festrede. An Ihre Majestäten den Grafen Lehndorff, als des Vertreters Seiner ajeftät des | Kaiser und den König von Württemberg, an Seine König Hoheit ie Sitte T E e pan EREE us R n Grogerzoa von Baden, sowie an den Fürsten Bismarck wurden üllun e s Wilhelm - Denkmals statt. Dieses Denkmal ift 4 ber P Le AUgNand, :

: Qui Köni lien Schauspielhause wird morgen Heinri

ube?s A Éffer“ mit Herrn Matkowsky in der rer

eben. Die Elisabeth svielt Fräulein Anna Haverland, die Gräfin An E Reap w den Linden k

R eater Unter den Linden kommt D

die Taund’\he Operette „Die Lachtaube“ zur 50, Aufführung 0

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Freitag geht die Operetie „Der kleine Herzog“ von Charles Lecoq,

n welher Fräulein Charlotte Sigl und der Bariton Herr Tarno Den SEub „Die

unter Ang von tontag, den 12. Oktob d Mey ntag, den 12. j : Der E Meses rntert hat bei Bote u. Bock E r den nächsten Drgelvortrag, welche M irekt Otto Dienel in der Mirientir@e am MitivoN, Miteas 10M

auf Engagement gastieren werden, erstmalig in Scene. des Abends bildet ein von Poggiolesi entworfenes Bajadere“*. tio Vau Le: fan fa rihur Mit und folistischer w i Ae Petschnikoff findet am M p R r ae

Ballet

bei freiem Eintritt veranstaltet, haben das Kaiser-Cornet-Quartett bestehend aus den Herren Königlichem R tte Köni sberg, Körner, Rose und Schulze, ferner Frau Dr. Paula Gierke, - Fräulein Lotte Dienel, Herr Paul Peues, Herr O. Nickel und Herr Martin Jacobi ihre itwirkung zugesagt. Am Donnerstag Abend um 74 Uhr findet ebendaselbst ein Wohlthätig- kTeits-Konzert statt, welhes durch die Mitwirkung der Kammer- “lis Frau Schumann-Heink, der Konzertsängerin Frau Elise O L Falie Me ers Fn A der De x Meyer, Fr. Maneke und Fr. Poeniß und des Musik- direktors Otto Dienel eine besondere Anziebuneskraft erhält. I

Mannigfaltiges.

Der Polizet-Präsident von Win dheim ist vom 4. bis 19. d. M. beurlaubt und wird während dieser Zeit von dem Ober- und Ge- heimen Regierungs-Rath Fried heim, vertreten.

Die zehn Berliner Unfallstationen wurden im Monat September d. J. in 1491 Fällen gegen 1330 im vorigen Jahre = sur erste Oilfe in Anspruch eaen und zwar 1307mal bei Unfällen und 184mal bei plöglihen Erkrankungen. Jn den Den wurde diese Hilfe 1409, außerhalb derselben 82 Personen gewährt.

Die Eröffnung der Endstrecke der elektrishen Straßenbahn Behren straße— Treptow hat am Sonnabend Nachmittag nah borausgegangener landespolizeiliher Abnahme stattgefunden. Während die Linie bisher nur bis zur Mauerstraße, Eke der Leipzigerstraße, ge- führt wurde, durchquert sie nunmehr diefe Hauptverkehrsader Berlins und seßt sih bis zur Wilhelmstraße, nahe der Straße Unter den Linden, fort. Der Verkehr wickelte sich ohne Stockung in

wischenräunen von fünf Minuten ab; die unterirdishe Leitung ungtierte tadellos, die gefährlihe Kreuzung an der Leipzigerstraße wurde glatt passiert. Von der Behrenstraße bis zum Görlißer Bahnhof werden die Wagen fortan in Abständen von je fünf Minuten, e von dort nah Treptow bis zum Ee der Gesammtausstellung in den gleihen Zeiträumen verkehren; später tritt für die Strecke Dori per Bahnhof Treptow der 15-Minuten-Verkehr in Kraft. Der Fahrpreis beträgt für die ganze Strecke bis auf weiteres 25 A Kaufleute von Berlin,

Im Verein junger dessen

macht worden. Die Ba vollzog fih, dem ,W. T. B.* zufolge, unter überaus starker Betheiligung der Stadt und des ganzen Kreises. Die Stadt war in allen ibren Theilen festlih geschmüdckt, auch die Schiffe im Hafen trugen Flaggenschmuck; alle Geschäfte waren ge- s{losfsen. In Gegenwart einer vieltausendköpfigen Menge begann um 11 Uhr Vormittags die Feier mit einem Choral und darauf folgendem Gebet. Nach einer Ansprache des Stifters, Kommerzien- Raths Pietsh, fiel die Hülle des Denkmals, welches den Kaiser in Generals - Uniform darstellt. Die Ehren-Kompagnie präsentierte das Gewehr. Das bis dahin trübe Wetter hellte sich PpRO auf, soda im Augenblick der Enthüllung herrliher Sonnen- [hein erglänzte. Ein 120 Mann starker Sängerchor stimmte die von Ernst Wichert verfaßte uud bom Musikdirektor Ernst (Memel) in Musik gefseßte Festhymne an. Hierauf brachte der Bürgermeister Alten- berg ein Hoch auf Seine Majeiïtät den Kaiser aus; unter Begleitung zweier Militärkapellen sangen alle Festtheilnehmer die Nationalhymne. Zum Schluß fand vor dem Denkmal ein Vorbeimars der Garnifon, der Kriegervereine, aller anderen Vereine, der Innungen und Schulen statt. Auf dem Platze herrshte allgemeiner Jubel. Um 1 Uhr Nahuiittags folgte ein offizielles Frühstück, bei welchem der Ober-Präsident Graf von Bismáärck ein Hoh auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. An Allerhöchstdenselben wurde ein Huldigunzs- telegramm gesandt. Am Nachmittag fand ein Volksfest im Schüten- garten und Abends ein Nadfahrer-Lampionkorso ftatt.

Flensburg, 3. Oktober. In der beutigen Verhandlung üb

den Einsturz der Anlegebrüdcke bei ber Setman ladet in Kiel am 19. August 1895, bei welhem 13 Personen das Leben Lib 80s das A eo N B daß der Unfall dem zu ( 1 Bordrängen der Arbeiter auf die Brück b 7 die Brücke habe den Anforderungen genügt. E R

Holt enau, 4. Oktober. Die feierlihe Grundsteinkegun

zu der Kaiser Wilhelm-Kanal-Dankeskirche hat Tunis Vormittag nach 10 Uhr hierselbst stattgefunden. In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers nahm, wie „W. T. B.“ berichtet, Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen an der Feter theil. Ferner waren anwesend: der Minister der geistkichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten D. Dr. Bosse, der Geheime Regierungs-Rath Steinhausen-Berlin, Vertreter der Provinzialbehörden, des Konsistoriums, des Kanalamts, der Universität u. A. Die eter wurde eingeleitet dur einen von der Matrosen-Kapelle gespielten horal, Nach der Festpredigt des Ortsgeistlichen wurde die Grund- steinlegungs-Urkunde verlesen und in den Grundstein vermauert. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich that die ersten Hammer- {läge mit den Worten: „Gott zu Lob, Preis und Ehr, unter dem Schuß und Schirm unseres geliebten Kaisers und Königs.“ Dann folgten die Hammerschläge der Übrigen Vertreter. Der General-Super- E D D. Kaftan spra das Schlußgebet. Mit einem Choral {loß

Stadt von dem Kommerzien-Rath Pietsch zum Geschenk ge- .

Budapest, 4. Oktober. 140 Mitglied L Berliner Kaufleute und S bulrieller find beate Steae zum Besuch der Millenniums-Ausfstell ung hier eingetroffen.

Rom, 4. Oktober. Aus Cuneo wird gemeldet : - schwemmungen beschädigten in ernster Weise * ableeicbe Sn und Ortschaften. Die Brücken der Provinzialftraßen ersheinen fehr Ce Alle Linten der Tramways sind unterbroëhen, an mehreren

unkten auch die Eisenbahnen. Die Witterung erscheint fortgesetzt G, In Messina geht seit einigen Tagen starker

egen mit Gewitter nieder; eine Person wurde vom Bliy er- schlagen, ein Blißshlag traf die Annunciaten- Kirche. Auch auf dem Lande rihteten Regen und Gewitter große Verwüstungen an.

Salu zzo, 3. Oktober. Der Po is aus seinen Ufern ge-

S va hat zwischen Stafforda und Saluzzo großen Schaden

Reggio di Calabria, 3. Oktober. Fn dem 1) Ueberschwemmung heimgesuhten Gebiete (f. ba d BLI wurden noh zwei weitere Leichen aufgefunden, auch follen zahlreiche Personen verleßt worden sein. Hier herrscht cin heftiger Sturm.

Buluwayo, 2. Oktober. „Reuter's Bureau“ : flog hter ein Pulvermagazin in die Luft. Sa Ta Baue sonen wurden getödtet, darunter fünf Weiße; viele Andere wurden fchwer verwundet. Von den nahen Felsen wurden gewaltige Blôe losgerissen. Die Häuser der Stadt wurden ftark erschüttert A g ia Aer rger es Die ganze Bevölkerung

er Verwundeten an. Das Stadtgefängni Nath- haus wurden zu Krankenhäusern eingerichtet. E 0 as Us

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depefchen.

Portsmouth, 5. Oktober. (W. T. B.) Die Ab- fahrt des „Polarstern“ mit dem Kaiser und der Kaiserin von Rußland an Bord erfolgte bei s{chönem Wetter. Als die Yacht den Hafen verließ, spielten die Ka- pellen der britishen Admiralshiffe die russische Hymne. Die Panzerschiffe „Znflexible“, „Victory“ und efero gaben den Kaisersalut ab, welher von den

trandbatterien fortgesest wurde. Der Herzog von Connaught begleitete die Kaiserlihe Yacht an Bord einer Dampfschaluppe bis außerhalb des Hafens. Der Erste Lord der Admiralität G oschen schiffte sih an Bord eines der Kriegsschiffe ein, welhe den „Polarstern“ bis zur Mitte des Aermelkanals begleiten. Dieses Geschwader besteht aus 20 Kriegsfahrzeugen und 12 Torpedobooten.

Tkätigkeit außer sonstigen gemeinnützigen Zwecken vornehmlih der Abhaltung wissenschaftliher Vortr äge gewidmet ist, eröffnet die Reibe der Vorlesungen dieses Winters am 15. Oktober Herr Professor Dr. W. Oxvcken aus Gießen über das Thema „Die Entstehung des Drei- _Hieran reihen sich Vorträge der Herren Professor Dr. | 5 G von Miasfowski aus Leipzig, Professor Dr. A. Trendelenburg, L __DE Privatdozent Dr. es Sanitäts-Rath Dr. med. A. Leppmann, Dr. P. Spieß,

rofessor Dr. von Bezold, Lic. Professor Dr. Friedrich Kirchner, Dr. Alexander Meyer, Professor Dr. Adolf Harnack, Professor Dr. Max Schmid aus Aachen, Professor Dr. Erih Schmidt, Dr. phil. Adalbert von Hanstein, Professor Dr. Eugen Wolff aus Kiel, Privat- Dozent Dr. Richard Sternfeld, Landgerichts-Rath Dr. P. Felisch, Dr. phil. Franz Stern, Privat-Dozent Dr. med. Th. Weyl, Karl ranzos, Professor Dr. phil. Adolf Lasson. nunmehr auf ein fiebenundfünfzigjähriges Bestehen zurückblickt, zählt

bundes“.

Rechtsanwalt Dr.

Emil

ermann Staub,

gegenwärtig ca. 3400 Mitglieder.

Saarbrüdcken, 3. Oktober.

üterwagen

Max werden.

befördert werden konnte. anderen Gleise wieder fahrbar.

Der Verein, der

Fursten von Bismar

giebt bekannt : Gestern Abend gegen 84 Uhr fuhr der Personenzug von Saarbrücken auf den vor dem Bahnhofsabslußsignal des Bahn- hofs R er P 847. Es wurden hierbei : tar eshädigt. legt. Die Hauptgeleise waren unfahrbar geworden, und der Personen- verkehr mußte durch Umsteigen an der Ünfallstelle aufrecht erhalten 1 Der Schnellzug 330 erlitt infolgedessen 1} Stunde Ver- spätung. Das dritte Gleis war heute Morgen 24 Uhr wieder fahrbar, sodaß der Perfonenzug 332 in diesem Gleise gegen 5 Uhr, ohne daß die Reisenden umzusteigen brauchten, von Neunkirhen nah Reden Um 12 Uhr Mittags wurden auch die beiden in and Die Urfache des Unfalls muß in der irrigen Auffassung einer Zugmeldung gefunden werden.

Freiburg i. B., 5, Oktober. üullung des auf dem POerue errihteten Denkmals für den bei {önem Wetter und unter großer Be-

Die Eisenbahn-Betriebs-Inspektion

Personen wurden nit ver-

Gestern ift hierselbst die Ent- | voraus.

el edt, a2 e Oktober. ehr \{hlecht; es herrscht heftiger Nord sehr hoh. Auf d L S Ca

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

T

Wetterber

iht vom 5. Oktober,

8 Uhr Morgens.

Stationen.

ax. auf 0Gr.

u. d. Meeresfp red. in Millim

B

Wind. Wetter.

in ? Celsius !

Temperatur 509 C.=—4°R.|

Belmullet . . | 746 Aberdeen . . | 736 Christiansund | 738 Kopenhagen . | 747 StoÆholm . | 750

aparanda . | 753

P T0

Nebel Nebel Negen Regen Negen wolkenlos heiter

pk puri j °ck A D N ON-

Cork, Queens- In 753

Cherbourg . | 753 -

E] CAS 746 Ssbura ¿ 749

winemünde | 751 Neufahrwafser| 754 Memel ... | 754

T d

750 755 i 753 München . . | 758 Chemniß .. | 754 Main. 762 E e ¿ev fl CD9 Breslau . .. | 757

halb bed. Negen balb bed. wolkig wolkig!) halb bed. bedeckt bedeckt wolkig

wolkig Regen Negen?) wolfenlos halb beb. wollig Nebel 3|bedeckt

R O!

Q O i O R I S

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le d’Aix .. | 761 A a 762

MLEE «so | 002 1) Nachts Negen.

WNW 6 wolkig ill wolkenlos ill [wolkig

2) Seit früh Regen.

Uebersicht der Witterun z.

Das gestern nordwestlich von Schottland lagernde Minimum i} nordostwärts verschwunden, während ein veues bei den Faröôren ershienen ist, welhes auf den Shetlands Sütsturm, an der südnorwegischen Küste \teife \üdwestlihe Winde verursacht. Am böchsten is der Luftdruck über Südwest- und Osft-

Europa.

In Deutschland is das Wetter bei

{wacher bis frischer, meist südlicher und südwest- licher Luftströmung mild, vorwiegend trübe und zu Regenfällen geneigt. In Breslau liegt die Morgen- temperatur 6, zu Chemniß 7 Grad über dem

Mittelwerthe.

Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schguspiele. Dienstag: Opern- haus. 188. Vorstellung. Das Heimchen aur Herd, Oper in 3 Abtheilungen (frei nah Dickens? gleichnamiger Erzählung) von A. M. Willner. Musik von Carl Goldmark. In Scene geseßt vom Ober-Negifseur Di i Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7# Uhr.

Schauspielhaus. 216. Vorstellung. Graf Essex. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Laube. In Scene gefeßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Königin Elisabeth: Fräulein Anna Haverland, als

ast.) Anfang _7F Uhr.

Mittwoch : Opernhaus. 189. Vorstellung. Neu einstudiert: Die Hochzeit des Vigoro. Komische Oper in 4 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text nah Beaumarchais, von Lorenzo Daponte. Ueberseßung von Knigge-Vulpius. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 217. Vorstellung. Goldfische. Lustsptel in 4 Aufzügen von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg. Anfang 7# Uhr.

Deutsches Theater. Dienstag: Morituri. (Teja. Frihchen. Das Ewig - é Anfang 7 ns E E

Mittwoch: Julius Cäsar.

Donnerstag; Hannele’s Himmelfahrt, Vorher: Ohne Liebe.

Berliner Theater. Dienstag: Die offizielle Frau. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch : König Heinrich.

Donnerstag: Zum ersten Male: Joachim vou Brandenburg.

Lessing - Theater. Dienstag: College Aragpton: (Georg Engels als Gast.) Anfang r.

Mittwoch: Comtesse Guckerl. (Jenny Groß.) als Gu ag: Das Einmaleins. (Georg Engels

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Der Stellvertreter. (Le Remplaçant.} S4wank in 3 Akten von William Busnah und Georges Duval. Deutsch

von Max S{önau. Vorker : Ninette im Schnee. A in 1 Akt von Dr. G. Klitscher. Sn +4 Ubr. Mittwoch und folgende Tage: Der Stellvertreter. Vorher: Ninette im Schnee,

Neues Theater. Shiffbauerdamm 44a./5, Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Juanua. Schauspiel in 3 Akten und einem Epilog von Alessandro Lanza. Hierauf : System Ribadier. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau und Maurice Hennequin. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Die Familie Pontbiquet.

Theater des Westens. Kanistraße 12. (Bahn-

hof Zoologischer Garten.) Dienstag: Tausend und eine Nacht. Märchendihtung in 5 Bildern von Holger Drachmann.“ Deutsch von Heinri Zschalig. Musik von Frederik Nung. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch, Donnerstag, Freitag: Tausend und ene ator, faufsgebüb

Étne Borverkaufsgebühr wird nicht erhoben.

In Vorbereitung: Jung Gefreit.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Frißshe. Dienstag: Mit neuer Ausf\tattung: Die Lachtaube. Operette in 3 Akten von Alexander Landesberg und Leo Stein. Musik von Gugen von Taund. In Scene geseßzt vom Ober-Regisseur Herrn Glesinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7} Ubr.

Mittwoch Die Lachtaube.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst-Theater). Dresdenerstrafie 72/73, Direktion: W. Hasemann. / Dienstag: Gebildete Menschen. Volks\tück in 3 Akten von Viktor Léon. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Gebildete Menschen.

Pentral - Theater. Alte Jakobstraße 830. Direktion: Richard Schuly. Dienstag: Emil Thomas a. G. Eduard Steinberger a. G. Eine wilde Sache. Große burleske Ausftattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von Julius Freund und W. Mannstädt. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch: Eine wilde Sache.

Konzerte.

Konzerthaus. Karl Meyder - Konzert.

Dienstag: Ouv. „Marco Spada“ v. Auber. „Semi- ramis” von Rossini. „Die weiße Dame“ vonBoieldieu. Phantasie aus „Carmen“ von Bizet. Walzer „Der &Hrauen Liebe und Leben“ von Blon. Potpourri „Fürs Herz und Gemüth“ von Komzak, Ballade 2 None eige e von Vieuxtemps (Herr

midk-RKetneke). „An der Weser“ für Piston v Pressel (Herr Werner). cia dat éi

Baal Bechstein. Dienstag, Anfang 7&4 Uhr: Konzert des Baritonisten Ludw. Strakosch, unter Rote: Mitwirkung der Pianistin Frau Bertha

oth.

C) Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Christel-Rose von Langen mit rn. Rittergutsbesißer und Rittmeister d. R. ermann Pohl (Deutsh- Evern b. Lüneburg— roß-Mohnau). Frl. Hildegard von Lindeiner-

Wildau mit Hrn. Hauptmann Friedri von Viebahn (Schweidnißz—Bückeburg). Frl. Elisa- beth Sattler mit Hrn. Pastor Carl Rupnow Se Si Ry L D P E e von izycki-Sänger mi rn. Prem.-Lieut. Lebrecht von Blücher (Berlin). 9 Verehelicht: Hr. Oberst und Flügel-Adjutant A. von Palézieux gen. Falconnet mit Elisabeth Teils bon Werthern (Beichlingen). Hr. Lieut. ‘rih Kunhardt von Schmidt mit Frl. Else von Bergmann (Wiesbaden). Hr. Hauptmann Leopold von Tk mit Frl. Agnes von Kropff (Berlin). Hr. Prem.-Lieut. Adolf Frhr. von Eynatten mit Frl. Anna Bötticher (Magdeburg). Gestorben: Fr. Hauptmann Katharina von Harbou, geb. Hegeler (Verden). Hr. Sanitäts-Rath Dr. S. Freund (Gleiwitz, Berlin).

Verantwortliher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Sch{ olz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und V Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. o

Sieben Beilagen

(einschließliÞ4 Börsen-Beilage). (16704)

(W. T. B.) Das Wetter ist em Semapho de d E Ne E cte 1 : r wurde das Sturmsign ißt. Troß des heftigen Windes hat si eine Nea gerne Quais angesammelt. Nord-Geshwader die Anker, in See und formierte fi

große Menge auf den Um 7 Uhr Vormittags lihtete das 8 ging n E Nr i ( rauf unter dem Befe

Admirale Premesnil und Courthille in doppelter Fiallinte um dem Kaiser von Rußland j einige Vergnügungs-Yachten sind troß des shlechten Wetters See gegangen, andere sind auf der Rhede geblieben. bald das Geschwader in der Mitte des Aermelkanals an- gekommen sein wird, schickt es einige Rekognoscierungss\chiffe

entgegenzufahren. Auch

So-

M 2B

Berlin, Montag, den 5. Oktober

Königreich Preußen.

Konzesstons-ULlunde,

betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische

Staatsgebiet entfallenden Streckeeiner Nebeneisenbahn

von Mühlhausen in Thüringen nah Ebeleben durch die Eisenbahn-Gesellshaft Mühlhausen-Ebeleben.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welhes fich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Eisenbahn-Gefellshaft Mühlhausen- Gbeleben “gebildet hat, darauf angetragen worden ist, diefer Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisenbahn von Mühlhausen in Thüringen nah Cbeleben für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir dicse Kon- zession fawis das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund- eigenthums nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen Meons ertheilen.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Cisenbahn-Gesell- {aft Mühlhausen-Ebeleben“ und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Mühlhausen in Thüringen oder unter Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. :

Die Bestimmungen des zwischen Preußen, Sachsen - Coburg- Gotha, Sc{hwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Nudolstadt wegen Baues und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staatsvertrags vom 6. November 1895 sollen für die Gefellshaft dieselbe Ver- bindlichkeit haben, als wenn fie ausorüdlich in diese Konzessions- urkunde aufgenommen wären. i j

Die Gesellschaft is ferner den bestehenden wie den künftig er- gehenden Neichs- und DAnNeSgGepen ohne weiteres unterworfen.

I

Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus- rüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 1 550 000 Æ festgesetzt. ]

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals niht übersteigen. Das Aktienkapital is baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus- gegeben werden. ;

Den Aktionären kann nah der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welhem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nit über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VII Nr. 3 festgesezte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu- lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 49/6 des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden. n

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellshaft mit den ge- seßlihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der E unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technishen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten. :

Die Geschäftsordnung für den Vorftand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentliwen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. A

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, fowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, Un Inne ihren Wohnsiy haben.

Die Staatsregierung is berechtigt, sch in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm- Iung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Nehts zu ermöglichen, is der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ift berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Serratner aimanoen verlangen.

Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Voraussetzungen niht entsprehen, unter denen die Konzession ertheilt is, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeshlüsse, bevor fie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent- {Ge dung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht

eizufügen. :

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellshaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesfell- schaft oder die Vershmelzung mit einer anderen Geselishaft aus- sprechen, oder durch welche sons die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

iese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlih, welte vom Staat genehmtgt waren.

VII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 4) Dex Tegen bleibt vorbekalten : L die Feststellung der ahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, : die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und

migten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Ent- [Onbiguna nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten. j 2) Der Konzessionar hat allen Anforderungen, welhe wegen polizei- liher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen. :

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß ¡Angens

innerbalb eines Jahres, seit dem Tage, an welchem die Eisenbahn- Gesellshaft in den Besiß aller ihr nah dem Staatsvertrage zu er- theilenden Konzessionen- gelangt sein wird, bewirkt werden. Für d'e Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe sowie für die VInangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden. 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausflibrüna und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugs\trafe von 5 9/6 des auf 1550000 M festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ift, mi ias des NRechtsweges dem Minister der öffentlihen Arbeiten zusteht. Zur Sicherstellung dieser Verpflihtungen hat der Konzessionar bei der General - Staatskasse den Betrag von 77 500 4, tin Worten: „sieben und siebenzigtausend fünfhundert Mark“, baar oder in preußishen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländishen Eisenbahn - Prioritäts - Dbligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinssheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerihtlißer oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börfen- kurs die verfitlblen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall- terminen, kann jedo von dem bezeihneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern follte. Auch ist der bezeihnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution {on vor völliger O des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. i

5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister dec öffentlihen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nit innegehalten wird, kann niht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auh die ertheilte Konzession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoh die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem ANgeO Une Jal festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

Für den Betrieb insbesondere gelten folzende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflihtet sein, zur Vermitte- lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch foll derselbe, solange die Bahn nah dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung is, nicht angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl drei hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. i

2) Für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über- lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände- rung des Tarifs der Genehmigung der {staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden gas nah Ablauf jenes fünf- jährigen Zeitraums, folange die Bahn nach dem hierfür allein Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung i} , wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güterklafsen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reihs- und landesgeseßlichen Vor- schriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Säße für die Tarifklafsen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensäße ohne die Zustimmung der Auf- sihtsbehörde vorzunehmen. : i

Auch ijt der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußishen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlih der Einrichtung direkter Tarife die für die preußiscen Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solhes von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderlich erahtet wird. l

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar- tifeln 239 b und 185 b des Handelsgeseybuchs in der Fafsung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellshaften auf Aktien und die Aktien- gefetijdaften, vom 18. Juli 1884 (Reics-Geseyblatt Seite 123 ff.) vorgeshriebenen Reservefonds (Bilanz-Reservefonds) einen Spezial- Neservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Geneh:nigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt u halten.

y "Ea Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlös aus den entsprehenden abgängigen Materialien;

þ. eine den Betriebseinnahmen alljährlih zu entnehmende Rü- lage, deren Hre durh das Regulativ festgeseßt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von [oute durch außergewöhnliche Glementar-Ereignisse und größere Unfälle hervorge- rufenen Ausgaben, welche erforderli werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- \sprehenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Reservefonds fließen :

& pas pg er os “0 L Sas verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden un en ;

b. eins im Regulative festzuseßende, alljährlih den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rücklage ;

entscheidenden

ihrer Anzahl. Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der geneh-

c. die Zinsen des Spezial-Reservefonds.

1896.

Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 30 000 Æ, fo können mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten die Nücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücktlage wieder vermindert ift.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Lißt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneu:rungs- oder Spezial-Reservefonds niht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon find mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Stneuerngalens dem Spezial-Reservefonds vor.

Der Konzessionar ist verpflichtet : n 5 : a. seine Betriebsrehnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs rechnungsabs{chluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen ; b. der Aufstellung der Nehnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Nechnungsjahr zu Grunde zu legen; a 4 c. die von den Aufsihtsbehörden zu statistishen Zweken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf feine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest- geseßten Fristen einzureichen.

d M Der Konzessionar is verpflichtet, hinsihtlich der Besezung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebentjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn-Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. ür seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Geseyzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staats« eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künstig für die Staatseisenbahnen bestehenden Grundsäße Pensions-, Wittwen- und Unterstüßungskassen einzurichten und zu den- selben die erforderlichen Zuschüsse l eisten.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der NOeR Arbeiten festzuseßende Fracht- ¿oder Bahngeldsäße vor- ehalten.

A.

Nach Eröffnung des Betriebs is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen Arbeiten solhes im Verkehrtinteresse oder im Interesse der Betriebësicherheit oder im Interesse der Landes- vertheidigung für erforderlich erahtet. Soweit diese Anforderungen lediglih im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die des- fallfi en Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn niht im Wege der Geseßgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergleihe Artikel T) getroffen werden. Im Übrigen fallen die betreffenden Kosten gte A anidtatg zur Last.

L

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlihen Ar- beiten oder der obersten Nei R O here die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch- lands für statthaft erklärt is, so ist der Konzessionar ver- pflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der für die Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anord- nungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Kon- zessionar dieser Verpflihtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nah, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des ? 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. No- vember 1838 bezeichneten Ent Lon mindestens aber gegen Zah- lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

A V s

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das eingangs bezeichnete Gründungs-Comité, fowie ihre Ver- öffentlihung in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) erfolgt erst, nahdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und dieseUebereinstimmung nahgewiesen ift, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VII, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nahdem endlih die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ift.

In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berehnenden fechsmonatigen Aus\hlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be- fundenen Gesellshaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Pana gere eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der S be- zal jener Uebercinstimmung vom Gründungs - Comits vorzu- legen sind.

N Wird diese Eintragung binnen der E Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloshen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurück- gegeben werden foll. E

Urkundlich unter E Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Ie el. .

Gegeben Berlin im Sch oh, den 18. März 1896.

E Wilhelm. R. ars uo enlohe. vonBoetticher. Freiherr von Berlep|ch. iquel. Thielen. Bosse. Bronsart vonSchellendorff. reiherr von Marschall. Freiherr von Per Schönstedt. Freiherr von der NRecke.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs8- Maßregeln. Nachweisung

über den Stand von Tuier eaen im Deutschen Reih am 30. September 1896.

(Nah den Berichten der beamteten Ne zusammengestellt im

Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend find die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verei L weliben Rot, Maul- und Klauenseuche oder as seuhe am 30. September herrshten. Die Zahlen der es meinden und Gehöfte sind leßtere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt.