1896 / 239 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

40085] Oeffentliche Zustellung. _Die Arbeiterfrau Auguste Gudat, geb. Fuchs, zu Königsberg i. Pr., vertreten durh den Rechtsanwalt Kamm daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Gudat, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein s{chuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I1.Zivil- Tammer des Königlichen Landgerichts zu Königs- berg i. Pr. auf den 22. Dezember 1896, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerihte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 28. September 1896.

ruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40082] Oeffentliche Frbequng,

Die Schifferfrau Julie Rohde zu Thorn, Prozeß- bevollmächligter Rechtsanwalt Aronfohn in Thorn, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Julius Rohde, früher zu Thorn, jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß Verklagter sie böswillig verlassen, und auch wegen Diebstahls zu Strafe verurtheilt sei, mit dem Antrage, das zwischen

rteien bestehende Band der Ehe zu trennen, Be- lagten für den allein {uldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König- Lichen Landgerichts zu Thorn auf den 4. Januar 1897, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 13/96.

Thorn, den 30. September 1896.

Krause, | Gerichtss{reiber des Königlichen Landgerichts.

[40017] Oeffeutliche Zustellung.

Das Waarenhaus für Armee und Marine, ver- treten durch den Vorstand, General-Lieutenant z. D. von Claer und Kaufmann E. Wiegand zn Berlin, Neustädtische Kirchstr. 4/5, vertreten durh die Rechts- anwalte Dr. Kofffa und Gundlach hier, klagt gegen den Schriftsteller Paul Reichard, früher zu Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen gelieferter Waaren mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pflihtig zu verurtheilen, an den Kläger 272,95 M nebst 5 ®/o Zinsen feit dem 20. Oktober 1894 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht T zu Beclin auf den 28, November 1896, Vormittags LO Uhr, An der Stadt- bahn 26/27, I Tr., Zimœer 1. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verlin, den 20. September 1896.

Rülin g, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abth. 53.

[40151] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann August Pinnow, Tempelhof, Ber- linerstraße 117, vertreten durch Rechtsanwalt Pinn, Tempelhof, klagt gegen den Einjährig-Freiwilligen bei der 3. Kompagnie des Garde-Train-Bataillon zu Tempelhof Carl Shmuhl, jeßt unbekannten Aufent- halts, aus dem baaren Darlehn von 175 #, vom 17. Januar 1896 und von 125 vom 20. Januar 1896 in Summa 300 (6, worauf am 25. August 1896 100 M abgezahlt sind, mit dem Antrage den Be- lagten zu verurtheilen an Kläger 200 4 nebst 6 9/0 Zinsen von 300 #4 seit dem 20. Januar 1896 bis 29, August 1896 und von 200 4 seit dem 25. August zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- eriht 11 zu Berlin, Halleshes Ufer 29/31,

immer 71, auf den 1. Dezember 1896, Vor- mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen E wird dieser Auszug der Klage bekannt gema

Fridrihowicz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts T1. Abth. 21.

[40092]

Die Ehefrau des Konditors W. H. Küpper, Gertrud, geborene Holzem, zu Düsseldorf, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Varenkamp in Düsseldorf, klagt gegen ihren Ghemann auf Güter-

trennung. Termin zur mündlihen Verhandlung ist bestimmt auf den L, Dezember 1896, Vormit- tags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivilkammer, hierselbft. Düsseldorf, den 2. Oktober 1896. ; Lüdck, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[40093]

Die Ehefrau des Kaufmanns Otto Rahmer, Helene, geb. Schneider, ohne Geschäft zu Düssel- dorf, Prozeßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Schleipen in Düsseldorf, klagt gegen ihren Ghemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlihen Verhandlung ist bestimmt auf den 1, Dezember 1896, Vor: mgs 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivilkammer, hierselbft.

Düsseldorf, den 2. Oktober 1896. |

Lück, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

40094 l Dies Ehefrau des Viktualienhändlers Jacob Premm, Gertrud, geb. Trorliht, zu Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalte Grieving und Dr. Klein in Düsseldorf, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlihen Ver- handlung ist bestimmt auf den 1. Dezember 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Land- gericht, 1. Zivilkammer, hierselbst.

Düsseldorf, den 2. Oktober 1896.

Lück, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

40087]

[ Die Ehefrau des Stuckateurs Ludwig Keil, Hulda, geb. Wüste, zu Barmen, Prozeßbevollmächtigter : NRechiéanwalt Heuser in Barmen, klagt gegen ihren Ebemann auf Gütertrennung. Termin zur münd- lihen Verhandlung ist bestimmt auf den 24. No- vember 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dern Königlichen Landgerichte, I1. Zivilkammer, hierselbst. Elberfeld, den 2. Oktober 1896.

Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40088] Die Ehefrau des Spulercibesißers und Spezerei- händlers Wilhelm Scharpeuack, Emma, geb. Wie- hager, zu Barmen - Wichlinghausen, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Heuser in Barmen, flagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlihen Verhandlung is bestimmt auf den 24. November 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivil- kammer, hierselbst.

Elberfeld, den 2. Oktober 1896.

Schulz, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[40089]

Die Ehefrau des früheren Schuhmachers Valentin Wagner zu Rofenbügel bei Remscheid, Prozeß- bevoUmähtigter: Rechtsanwalt Heuser in Barmen, kflagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlihen Verhandlung is bestimmt auf den 24. November 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgericht, 11. Zivil- kammer, hterselbst.

Elberfeld, den 2. Oktober 1896.

Schulz, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[40090]

Die Ehefrau des Bälkers Friedrih Maximilian Ortlinghaus, Emma, geb. Paas, zu Remscheid- Honsberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Köhler in Elberseld, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Ver- handlung i} bestimmt auf den 24. Noveuber 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem König- lichen Landgerichte, 11. Zivilkammer, hierselbft.

Elberfeld, den 2. Oktober 1896.

Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40091]

Die Chefrau des Drechslers August vom Wege, Lydia, geb. Sönnecken, zu Remscheid, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Köhler in Elber- feld, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung if bestimmt auf den 24, November 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 11. Zivil- kammer, hierfelbst.

Elberfeld, den 2. S ber 1896.

u

Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

O D Analigen Laahgerlehis. 9) Unfall- und Juvaliditäts- x. Versicherung.

[40153]

Die nachstehenden in der Genofsenschaftsversammlung zu Nürnberg vom

29. Juni 1896 ange-

nommenen und vom Reichs-Versiherungsamt unterm 1. Oktober d. Is. genehmigten besonderen Unufall- verhütungsvorschriften für den Betrieb von Dampffässern und sonstigen Apparaten uud Gefäßen unter Dru werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebraht mit dem Bemerken, daß die- selben mit dem Tage der Veröffentlichung in Wirksamkeit treten.

Der Vorstand

der Verufsgenossenschaft der chemischen Judustrie. ¿F Doi

Besondere Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb von Dampffässern und sonstigen Apparaten und Gefäßen unter Druek.

Außer den Unfallverhütungs-Vorschriften der Be- rufsgenofsenshaft der chemishen Industrie vom 26. September 1888 gelten für den Betrieb von Dampfsässern und fonstigen Apparaten und Gefäßen unter Druck folgende Bestimmungen :

A. Für Arbeitgeber und Betriebsbeamte,

§ 1. Die nachstebenden Bestimmungen gelten:

1) für alle Gefäße, in welchen gespannter Dampf, der einem anderen Dampferzeuger entnommen ist, mit einer höheren, als der atmosphärischen Spannung verwendet wird, (Dampffäfser),

2) für alle Jonftigen Apparate und Gefäße, in denen während der Arbeit ein Ueberdruck vor- handen ift.

Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind:

a. Maschinentheile und dergl., insofern dieselben nicht unter den Begriff Apparate und Gefäße fallen (Dampfcylinder, Dampfkomprefsoren, Dampfleitungs- Lee Ange Kalanderwalzen, Gummipreß- platten 2c.);

b, diejenigen Mineralwasserapparate und Transport- gefäße komprimierter Gase, bei denen das Produkt aus dem Fassungsraum in Litern und dem Betriebs- druck in Atmosphären die Zahl 300 niht über- schreitet, sowie sonstige Apparate und Gefäße, bei denen dieses Produkt die Zahl 500 nicht übersteigt ; ferner mit Dampfmantel versehene offene Kochgefäße bis zu 1 m Durhmefsser;

c. diejenigen Apparate und Gefäße, bei denen der Ueberdruck | Atmosphäre nicht übersteigt, und eine Sicherheitävorrihtung vorhanden ist, welche Marten eines Lebeida Drucks unmöglich macht ;

d, Argen Apparate und Gefäße, in denen regelmäßig abwechselnd hydraulisher und Dampf-, Luft- oder Gaódruck erzeugt wird, wenn der hydrau- lische Druck mindestens das 14 fahe des Dampf-, Een oder Gasdrucks beträgt (Holzimprägnierungs-

esel).

§ 2. Sämmiliche unter die Bestimmungen des

1 fallenden Apparate und Gefäße find auf ihre Betriebssicherheit durch einen nah § 3 befugten Sachverständigen hinsichtlih ihrer Einrichtung zu untersuhen und einer Druckprobe zu unterwerfen. Diese Prüfung ist bei neu aufzustellenden Apparaten vor der Inbetriebseßung und bevor dieselben ein- emauert und verkleidet sind, vorzunehraen ; bei älteren Apparaten nah jeder größeren Reparatur und bei feststehenden Apparaten nah jeder Ver- änderung des Betriebsortes,. i:

Die Druckprobe is mit dem 14 fachen zulässigen Arbeitsdruck, mindestens jedo mit einer denselben UN rae Atmosphäre übersteigenden Pressung aus- zuführen.

Nach bestandener Prüfung is der Apparat bezw. das Gefäß von den Sachverständigen mit einem Stempel zu versehen.

Die Ergebnisse der Druckprüfung sind in ein zweckentsprehend eingerihtetes Revisionsbuh ein- zutragen, welches dem Beauftragten auf Verlangen jederzeit vorzulegen ist. i

. Zur Ausführung der Prüfungen sind befugt die Beauftragten der Berufsgenossenschaft, Dampfkessel - Revisoren und sonstige Techniker, welhe den an die Dampfkessel- Revisoren ge- stellten Ansprüchen genügen, und denen die Befugniß von der Behörde oder von dem Genossenschafts- vorstand übertragen worden ist. 4

Die Auswahl des Sachverständigen aus dem Kreise der vorbezeichneten Personen bleibt dem WBetriebs- unternehmer überlassen. /

S 4. Jedes mit Dampf geheizte Gefäß und jeder unter Druck stehende Apparat muß für ih von e Dampf- bezw. Druckleitung abgesperrt werden ónnen.

Die Feuerungen, durch welhe Druckapparate oder Drudgefäße geheizt werden, müssen so eingerichtet sein, daß thre Einwirkung auf die leßteren ohne weiteres gehemmt werden kann.

Z 9. An jedem Dampffaß und jedem Apparat oder Gefäß unter Druck oder deren Drudckleitung muß ein zuverlässiges Sicherheitsventil und ein zuverläfsiges Manometer nebst Kontrolflantish an- gebracht sein.

Werden mehrere Dampffässer oder Apparate unter gleichem Druck von derselben Druckleitung gespcift, fo genügt die Anbringung eines für diesen Druck Ge Sicherheitsventils an der gemeinsamen

eitung.

Die Sicherbeitsventile müssen mindestens eine dem Querschnitt des betreffenden Zuleitungsrohres gleich- tfommende Oeffnung haben.

Apparate und Gefäße, welhe für den höchsten Druck des Druckerzeugers geprüft sind, bedürfen keines besonderen Sicherheitsventils oder Manometers. Der Druckerzeuger muß dann mit den entsprechenden Sicherheitsvorrihtungen zur Begrenzung des Druckes versehen sein.

Bei Autoklaven kann das Sicherheitêventil und der Kontrolflantsh am Manometer in Wegfall kommen ; auch kann das Manometer unter Zustimmung des Beauftragten durch ein Thermometer ersetzt werden, sofern ersteres infolge der Eigenart des Betriebes niht funktionieren würde.

An jedem Dampffaß bezw. an jedem Appa- rate und Gefäße unter Druck muß mit dauerhafter niht entfernbarer Schrift die Nummer und der höchste zulässige Ueberdruck angegeben sein.

Die Betriebsunternehmer haben die unter diese Unfallverhütungsvorschriften fallenden Dampffäfser, Apparate und Gefäße unter Druck in ein Verzeichniß aufzunehmen, welhes auf Erfordern dem Beauf- tragten jeder Zeit vorzulegen ist.

§9 7. ‘Die Besißer von Dampffässern und von Apparaten und Gefäßen unter Druck sind verpflichtet, dieselben alljährlih ciner äußeren Re- vision zwecks Kontrole der Sicherheitsvorritungen, und, sofern die Bauart dies gestattet, in angemessenen Zeiträumen von längstens 3 Jahren einer inneren Besichtigung zu unterwerfen. Ueberdies \ind die be- zeihneten Apparate und Gefäße in Zeiträumen von längstens 6 Jahren einer Druckprobe 2 Abs. 2) durch einen der genannten Sachverständigen unter-

even zu lassen. Bei denjenigen Apparaten, deren auart eine innere Besichtigung niht zuläßt, muß die Druckprobe in Zeiträumen von längstens 3 Jahren erfolgen. Einmauerungen und Verklei- dungen find bei der Wasserdruckprobe, soweit es der Sachverständige für erforderlich erachtet, zu entfernen und die Gefäße gereinigt bereit zu balten.

Für Apparate, welche exfahrungêmäßig einer starken Abnüßung unterliegen, sei es dur korrodierende Einwirkungen, direkte Feuerung, große Temperatur- s{hwankungen oder besonders hohe Spannungen, wie Autoklaven, Gefäße für verflüssigte Gase 2c., können von dem Genossenschaftsvorstand kürzere Zeiträume für die Prüfungen festgeseßt werden.

§ 8. Von jeder Explosion eines der Gefäße, die dieien Unfallverhütungs-Borschriften unterliegen, ift sofort dem Sektionsvorstand Anzeige zu erstatten, au wenn dadurh Verleßungen von Personen nicht herbeigeführt sind.

B. Vorschriften für Arbeitnehmer.

§ 9. Sämmtliche Sicherheitsvorrihtungen find stets in brauhbarem Zustande zu erhalten.

S 10. Die Verschlüsse sind forgfältig in Stand zu halten, das Dichtungsmaterial ift fahgemäß zu verwenden.

11. Bei Sthraubenvershlüssen Fi stets sämmtlihe Schrauben zu benutzen; fehlerhafte Schrauben und Muttern find sofort zu erseßen. Das Anziehen der Schrauben hat in vorsichtiger und gleihmäßiger Weise zu crfolgen; die Benußung außergewöhnliher Mittel zum Nachziehen, z. B. Aufstecken von Rohren auf die Swlüssel, Ver- wendung langer Eisenstangen bei Flügelmuttern oder Antreiben derselben durch Hammerschläge ift verboten.

§ 12, Das Lösen der Vershlußs{rauben darf erst erfolgen, nahdem die Druckleitung abgesperrt und der Druck aus dem Gefäß völlig beseitigt it.

§ 13. Der Arbeitödruck im Gefäß darf dic fest- geseßte höchste Spannung nicht überschreiten. Die Sicherheitsventile sind bei jeder neuen Beschickung durch vorsichtiges Anheben zu lüften; jede Vergröße- rung der Ventilsbelastung if verboten.

§ 14. Größere Undichtigkeiten, Beschädigungen und Abrostungen an den Apparaten und Gefäßen find sofort dem Vorgeseßten zu melden.

C. Allgemeine und Strafbestimmunugen.

§ 15. Für die in Gemäßheit vorstehender Be- stimmungen zu treffenden Aenderungen wird den Betriebsunternehmern eine Frist von 6 Monaten vom Tage der amilien Bekanntmachung dur den Reichs-Anzeiger gewährt,

§ 16. Der Genossenschaftsvorstand is beretigt, die Frist der Einführung der Betriebseinrihtungen, wie fie in diesen Vorschriften gefordert werden, auf Antrag des betreffenden Unternehmers und Befür- wortung des Sektionsvorstandes zu verlängern.

§ 17. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind durch Anschlag an geèigneter Stelle in den Betriebsräumen bekannt zu machen.

§ 18. Genossenschaftsmitglieder, welche diesen Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, können durch den Genossenshaftsvorstand in eine höhere Gefahrenklasse eingeschäßt oder, falls si dieselben bereits in der höchsten Gefahrenklasse befinten, mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Bei- träge belegt werden. 78 Abs. 1 Ziffer 1 des ÜUnfallversicherungsgeseßes vom 6. Juli 1884.)

S 19. Versicherte Besen, roelche diesen Unfall- verhütungsvorschriften zuwiderhandeln, oder welche die angebrahten Schußvorrihtungen nicht be- nußen, mißbrauhen oder beshädigen, verfallen in eine Geltstrafe bis zu 6 Æ, welche der be- treffenden Krankenkasse zufällt. Die Festseßung der hiernah event. zu verhän enden Geldstrafen erfolgt durh den Vorsland der Betriebs-(Fabrik-)Krankes, kasse oder, wenn eine folhe für den Betrieb nit errichtet ist, dur die Ortspolizeibehörde. Die be- treffenden Beträge fließen in die Krankenkasse, welcher der zu ihrer Zahlung Verpflichtete zur Zeit der Zuwiderhandlung angehört. 78 Abs. 1 Ziffer 2 und § 80 des Unfallversiherungsgeseßes vom 6. Juli 1884.)

Die vorstehenden „Besonderen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenofsenschaft

der chemischen Judustrie für den Betrieb von

Dampffässern uud sonstigen Apparatcu und

Gefäßen unter Druck“ werden gemäß § 78 Absatz 2 des Unfallversicherungsgeseßzes vom 6. Juli 1884

genehmigt. Berlin, den 1. Oktober 1896. (L.:8) R. V, A: L 22.029.

Das Reichs-Verficherungsamt. Dr. Bödifker.

(3%38] Bekanntmahung der Speditions-, Speicherei- und Kellerei-

Berufsgenossenschaft.

Gemäß § 21 des Unfallversiherungsgeseßes vom 6, Juli 1884 und § 31 unseres Statuts bringen wir nachstehende, vom 1. Oktober d. J. eintretende Ver- änderuugen im Personalbestande unscres Ge- nosseuschaftsvorstandes zur öffentlichen Kenntniß:

1) An Stelle des verstorbenen Vorstandsmitgliedes Herrn Hugo Otte in Berlin is der bisherige Ersaßz- mann des Herrn Dr. J. Moll in Berlin, Herr V. N. S(lesinger in Breslau und als dessen Ersatz- mann an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Georg Joachimsthal in Berlin Herr Joseph Pohl in Breslau gewählt worden.

2) An Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmit: gliedes Herrn Moriß Merfeld in Leipzig ist Herr G. Herrmann in Leipzig und als dessen Ersatzmann an Stelle des auétgeschiedenen Herrn Aug. Schubert in Chemnig Herr H. G. Schomburgk in Leipzig gewählt worden.

3) An Stelle des zum Vorstandsmitglied ge- wählten Herrn D. N. Schlesinger in Breslau ist Herr Direktor Max Bleise in Berlin als Grsaß- mann des Herrn Dr. J. Moll in Berlin gewählt worden.

4) An Stelle des ausgeschiedenen Herrn George Hirs in Mainz is Herr C. A. Kugler, in Firma Vinckel & Winckler, in Fraukfurt a. M. als Crsaß- mann des Herrn Kommerzien-Rath Friedrich Heinrich in Mainz gewählt worden. j

5) Als Ersaßmann des Herrn Richard Seifert in Berlin is Herr Eduard Schneide, in Firma A. Benver, in Berlin gewählt worden.

Berlin, den 1. Oktober 1896.

Der Genosfssenschaftsvorftaud. Dr. Moll.

(400361 Südwesideutsche Eisen-Berufsgenossenschaft.

In Gemäßheit ter Bestimmungen des § 21 des Do I Ae und des § 295 unseres Ge- nossenschaftsstatuts bringen wir hiermit zur öffent- lichen Kenntniß, daß an Stelle des am 1. Juli d. F. verstorbenen Vertraucnsmaunus des VL. Bezirks Herrn Direktor Schröder in Jünkerath

Herr Heyne in Jünkerath, Prokurist der Jünterather Gewerkschaft, dortselbst gewählt worden ift.

Saarbrücken, den 1. Oktober 1896.

Der Vorstand. Karchc r.

D A E R E Ca CNNR A RDD E A EA S ANNSRACE R NZOET L ESADOIAS E S E M AEN? A N 7D A L S A N

4) Verkäufe, Verpachtungen, L Verdingungen 2c.

Verkauf von 88 Dienftpferden am Montag, deu

12, und Dienstag, den 13, Oktober 1898, |

jedesmal 10} Uhr Vormittags, vor der Reitbahn in Alt-Damm gegen gleih baare Bezahlung.

Train- Bataillon Nr. S.

{40031] Bekauutmachung.

Das Feuerwachgebäude Tieckstrasie 18 soll im Innern umgebaut bezw. ausgebaut werden. Pläne liegen im Bureau, Lindenstraße 41 11, zur Einsicht aus; dorthin find auh Angebote bis zum 15, d, M. abzugeben.

Berlin, den 5. Oktober 1896.

Köuigliches Polizei - Präsidium, Abtheilung für Feuerwchr.

Dritte Beilage

¿2 239,

“1. Yutersuchungs-Sachen.

9, are ustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2e. ersicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 0,

Verloosung 2c. von Werthpapieren.

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoh, den 7. Oktober

———————

1896.

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells.

ise. 10. Verschiedene B acnnfinibunnia,

ga 6. | Oeffentlich ev Anzeiger. | i la

9) Verloosung 2c. von Werthpapieren. Pros ect

__ für die Ansgabe von 20 000 000 A Nennwerth 3!/2 prozentiger Anleihescheine der

Rhein- provinz XVI1. Ausgabe.

Der Rheinprovinz is durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 15. Juni 1896 die Genehmigun ertheilt, auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare, zu 3 oder 31 0/0 verzinsliie SBU verschreibungen unter der Bezeichnung : 1 | _„Anleiheschein der Rheinprovinz“ bis zum Gesammtbetrage von 20000 000 4 auszustellen und durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz zu verausgaben. Durh Beschluß des Provinzial-Aus\{chusses vom 4./5. August 1896 wurde der Zinsfuß auf 3 9/9 festgesetzt. j

Die Ausgabe dieser Anleihescheine ist bestimmt zur Verstärkung der Betriebsmittel der Landegs- bank der Rheinprovinz, welche dieselbe zur Gewährung von Darlehen an Kreise, Gemeinden, Körper- schaften, Genossenschaften, ländliche und städtische Grundbesiger, sowie zu Meliorationszwecken benutzt.

ür die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz. le auf Grund der eingangs erwähnten Allerhöchsten Kabinetsordre vom 15. Juni 1896 und des mittels derselben landesherrlih bestätigten Regulativs verausgabten Anleibesheine tragen die Bezeich- nung XVI. Ausgabe und ihr Gesammtbetrag i Zwanzig Millionen Mark. Derselbe seßt sich zusammen : aus 1000 Stück zu 500 A = 500000 Reihe 42 «9000. ¿0 61000, = 900000 4g

Die Ausferti Z esch bt” d § Ver = O Q L 2AE:

„Vie Ausfertigung geschie urch den Provinzial-Auéschuß. Auf dem Anleihescheine ist die Unterschrift von dret Mitgliedern des Provinzial-Ausshusses, sowie des Kontrolbeamten ctorbertE, i

Die Zinsen werden halbjährlih am 2. Januar und 1. Juli gezahlt.

Die Tilgung der Anleibescheine gens durch allinählihe Einlösung aus einem zu diesem Zwette gebildeten Tilgungsstocke mit jährli mindestens einhalb vom Hundert der ausgegebenen Anleihe- scheine Unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.

Der Provinzial-Aus\chuß hat das Necht, den Tilgungs\tock zu verstärken.

Die Tilgung beginnt nah Ablauf des auf die Ausgabe folgenden ersten Kalenderjahres.

Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung dur das Loos vorgenommen, Die. Auslosung erfolgt dur die Landesbank unter Sriobuna des Kuratoriums während des Monats Januar, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine innerhalb der Monate Februar und Mai, die Einlösung am 1. Juli desselben Jahres.

Der Provinzial-Ausf{uß hat das Recht, sämmtliche noch umlaufenden Anleihescheine zu kündigen.

: Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Necht vorbehalten, anstatt der Ausloosung Anleihe- scheine auch im Wege des Nükkaufs wteder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden. Im Falle des Nückkaufs zum Zwette der Tilgung hat auch die Bekanntmachung des stattgehabten Ankaufs unter Augabe des Betrages der angekauften Anleihescheine stattzufinden.

i s E Auszahlung der Zinsscheine, sowie auch der ausgeloosten und gekündigten Anleihescheine erfolgt dur

die Landesbauk der Rheinproviuz in Düfseldorf,

Herrn C. G. Trinkaus in Düsseldorf,

Herren V. Simons «& Co. in Düsseldorf,

die Preußische Pfandbrief- Bank in Berlin,

die Direktiou der Diskonto-Gesellschaft Berlin,

die Deutsche Bank Berlin.

Herren Delbrück Leo & Co. in Berlin,

Herren J. Dreyfuß & Co. in Berlin und Frauklfurt a. Main,

den A. Schaaffhausen’shen Bankverein Berlin und Köln,

Herren Sal. Oppenheim jr. & Co. in Köln,

die Aachener Diskonto:-Gesellschaft in Agchen,

die Aachener Bank für Handel und Gewerbe in Aachen,

den Barmer Baukvereiu Hinsberg, Fischer & Co. in Barmeu,

Vverrn Jonas Cahn in Boun,

Herren Goldschmidt & Co. in Voun,

Herrn Leopold Seligmann in Koblenz,

Herren von der Heydt-Kerften & Söhne in Elberfeld und Barmen,

dic Essenex Kredit-Anstalt in Essen und deren Filialen in Bochum, Dortmund und

Gelsenkirchen,

Herren G. F. Grohé-Henurich & Co. in Saarbrücken,

Herren Reverchon « Co. in Trier,

die Bank-Fommandite Kauffmann Engelhorn «& Co. in Straßburg i. E.

die Société Générale pour favoriser Ll’industrie nationale in Brüffel.

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen dur den eDeutschen Reichs- und Königl. Preußischen Staats-Anzeiger“, die „Berliner Börsen-Zeitung“, den „Berliner Börsen- Courier", die „Kölnische“, „Coblenzer“, „Trierer“, „Düsseldorfer“ und „Frankfurter Zeitung“, das „Echo der Gegenwart“ in Aachen und die «Kölnische Volkszeitung“ in Köln.

Düfseldorf, den 18. September 1896. ; ?

Der Direktor der Laudesbaunk der Nheinprovinz.

Dr. Lobe. Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind die 33 proz. Anleihesheiue der Rheinprovinz

X VLI, Ausgabe zum Haudel und zur Notierurg an der Berliner Börse zugelaffen und werden von uns in den Verkehr gebracht.

Berlin, im September 1896.

Preußische Pfandbrief- Bank.

Gustav Grafe. Dannenbaum.

[39340] 31/29, Lübeckische Staats-Prümien-Anleihe von 1863.

Bei der in Gegenwart von Notaren heute ftatt- a planmäßigen vierunddreißigsten Ziehung

nd die folgenden 83 Serien von Obligationen der Anleihe ausgeloost worden :

Serie 42 99 337 344 364 376 426 463 496 537 940 562 625 626 660 693 724 773 778 819 841 885 910 968 976 1095 1122 1124 1144 1154 12% 1777 1781 1891 1869 1866 1698 1017 1928 108

T 821 3 1880 1886 191 58 1985 "r Q;

2050 2067 2131 2139 2179 2253 2264 2303 2320 | Väter uur in Lübe,

2343 2369 2382 2396 2454 2497 2511 2573 2707 A 5212 2848 2041 2077 808080673094 8110 8148 ] PieMaen- Ned SGuiden Neguliernugs-Sektion

9215 3253 3318 3320 3368 3461 3480. der freien und Hauseftadt Lübeck.

S TGGSN R S S2 DL S E P S S R S N E E N EE A E S E T C S D A T P U N N O R I T

6) Man 4 Ges Lo Vormittags 1} Ube, im Gasthofe zum „Mh auf Aktien u. Aktien-Gesellsch.

nischen Hof“ in Mainz abgehalten werden wird. [40166]

Die Tagesorduung umfaßt : Me D fa t neo Vorstandes O e A . °. . . 8rathes, Beschlußfassung über die darin gestellten Verein für chemische Judustrie in Mainz. In Gemäßheit der 88 16 und 18 der Vereins-

Anträge, namentlih au bezüglih Verwendung des statuten beehren wir uns die Aktionäre des Vereins

Reingewinns und Ergänzung des Aufsichtsrathes. zu der ordentlichen Generalversammlung cinzu- Dr.

[40033]

Vom L. April 21897 au werden gegen Nük- gabe der Obligationen und der dazu gehörenden Zins- tupons und Lalons, mit Einschluß des Zinskupons Nr. 34 über die anen des leßtverflofsenen Jahres, die Beträge mit 59 Thlr. (4 177) für jede der zu den ausgeloosten Serien gehörenden Obligationen ausgezahlt nach Wahl der Inhaber:

in Lübecck bei der Stadtéasse,

in Berlin bei Herrn Louis Steinthal junrx.,

Taubenstraße Nr. 47,

in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, l

an leßteren beiden Stellen bis zum 20. April,

Mainz, den 6. Oktober 1896. Für den Aufsichtsrath : Der veenge Vo T desselben : M. Fresentus.

[40027] Debet. Meran aa

“k 4 9 814/20 75 429/41

An Verwaltungsunkosten-Konto « Vilanz-Konto

85 243 61 Activa. Paprapum

Bilan;-Konto per 31. Mürz 1896.

_Gewinn- und _Verlust-Konto per 31. Mürz 1896.

Per Bilanz-Konto » Betriebspacht-Konto « Mieths-Konto « Zinsen-Konto .

FPassîva.

M S

3818 038/72 198 976/25

An BVahnanlagen- O Effekten-Konto Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank in Sckwerin. Berliner Hans delsgesellshaft M Derlin 2 599

« Kassa-Konto . 144

Kreditoren

93 112

= n.

dende

3) Zum

4112 871/19 Wismar, 30. September 1896.

Per Aktien-Kapital-Konto «„ Anleihen-Konto dec Kasse Chaussee- und Wasserbauten in RNostock

rioritäts Obligationen-Konto rneterungsfonds-Konto Reservefonds T- Konto Reservefonds I1T-Konto MReservebaufonds- Konto Beamten-Pe Dispositions-

und für Dotierung des Reservefonds 11. . Dividenden-Konto 150 Prioritäts-Obligationen: Zinsen-Konto 152 Prioritäts-Obligationen-Amortisations-Konto Gewinn- und Verlust-Konto

Davon: : 1) Zur Vertheilung von 34 0/9 Divi-

2) Bun Vortrage

Vbligationen-Zinsen-Konto . Vertrag OVbligationen-Ämortifations-Konto é 4) Zum Vortrag auf Gewrinn- und | Verlust-Konto

M 1770 000

966 110 12 000 960 800 169 988 18 343 27 150 8 00: 16 869

81 073

lfen für

aon! und Unterstüßungskassen-Konto onto für Abschreibung auf Bauwerke

6 800 75 429

2. «6 61 950.— auf Prioritäts-

8405.25

1 725.—

3349.16

M T5 429.41

auf Prioritäts-

L erRoE ADECE ar M

4112 871/19

Wis8mar-Karower Eiseubahn. Senator Dr. Wildfang.

[40023]

vom 30. y. M. festgeseßte Dividende pro 1895/96 von 34% oder 35 Æ pro Aktie gelangt von jeßt ab im Geschäftslokale des uuterzeichueten Vorstandes hieselbst, Dankwarts\traße 69 I, sowie bei der Mecklenburgischen HYypotheken- und Wechselbank in Schwerin und dexen Agenturen in Sternberg, Goldberg, Brüel und Wariu zur Auszahlung. Wismar, den 4. Oktober 1896.

Wismar-Karower Eisenbahn. Wildfang.

[40167]

Die Aktionäre der Staßfurter chemischen Fabrik, vormals Vorster «& Grüneberg, Actien-Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sounabeud, den 31, Oktober 1896, Vor- mittags 20 Uhr, zu Berlin im Kaiserhof (Ein- gang vom Wilhelmsplayh) stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

__ Tagéedordnung :

1) Bericht des Vorstandes über die Ges{ä tslage unter Vorlegung des Berichtes, der Bilanz und des Gewinn- und Verlust-Kontos.

2) Bericht des Revisors über die Prüfung der Nehnungen, der Bilanz und des Gewinn- und Verlust-Kontos und Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge.

3) Festseßung der Dividende.

4) Wahl von Aufsichtsrathsmitgliedern.

9) Wahl der Nevisoren.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berehtigt, wele ihre Aktien ohne Dividendenbogen oder die Depotscheine der Reichsbank über diefe Aktien bis Mittwoch, den 28, Oktober c., Abends 6 Uhr, entweder bei den Herren Jacquier & Securius, Berlin C-., An der Stechbahn 3/4, oder bei der Gesellschafts- fafffle in Staßfurt deponiert haben. Den Aktien ist ein doppeltcs Nummernverzeichniß beizufügen, ld Formulare bei den obigen Depotstellen erhält- ih find.

Stafefurt, den 5. Oktober 1896. Der Auffichtsrath

der Staßfurter Chemishen Fabrik

vormals Vorster & Grüneberg

Actien-Gesellshaft.

Der Vorsitzende: S. Samuel.

(4003) Bekanntmathung.

Von uuserenLrioritäts-Obligationen C wurden

verlooft : 7 Stüdck Nr. 2 36 77 226 228 250 %9, von den T ationcnæ Ul: 4 Stüd Nr. 343 348 471 497 zur Rückzahlung am L. Juli 1897,

von dem Hand-Darlchen 1 Stück Nr. 84 zur Rückzahlung am L. Januar 1897,

Auch die übrtgen noch im Umlauf befindlichen 59/9 Prioritäts - Obligationen vom Jahre 1SS6 find am 26. September a. c. zur Rüeck- zahlurg am L. Juli 1897 verloost worden.

Die noch im Umlauf befindlichen

5 °/) Darlehen-Scheiue vom Jahre 1889, sowie die S 9% PELOEStO L RNIIIORER FT vom Jahre

U find gekündigt und gelangen ebenfalls am L, Juli 1897 zur Rüczahlung.

Den Inhabern dieser Obligationen und Darlehene Scheine bieten wir im Umtausch gegen dieselben die nah Beschluß der Generalversammlung vom 29. April d. J, zwr Verausgabung gelangenden 4°/0 Prioritäts-Obligationen unserer Gesell- schaft zum Pari-Kurse an. Diejenigen, die ge- willt sind, von diesem Umtausch-Angebot Gebrauch zu machen, haben bis längstens den i L. Jauuar 1897 die betreffenden Stücke zur Abftempelung bei unserer Kafsenverwaltung hierselbst vorzulegen.

Der Umtausch erfolgt am L. Juli 1897.

Apolda, am 1. Oktober 1896.

Der Vorftand

der Gosbereitungs-Gesellschaft in Apolda. H. F. Müller, Direktor.

HOROO) Duisburger Mashhinenbau Actien Gesellschaft

vormals Bechem «& Keetman in Duisburg. Die diesjährige 24. ordentliche Generalver- sammlung unserer Gesellshaft findet Samêtag, deu 14. November a. er., Nachmittags 4 Uhx, in der städtischen Tonhalle hierselbst ftatt. y Tagesordunng : Erledigung der in § 12 des Statuts unter a., b. und c. vorgesehenen M Die in § 9 des Statuts vorgesehene Hinterlegung der Aktien kann außer bei dem Vorftand bet der Duisburg-Ruhrorter Bank hier und bei Herrn I. Wichelhaus P. Sohn in Elberfeld erfolgen. Gefchäftsberiht, Vilanz sowie Gewinn- und Ver- lustrechnung liegen in unserm Komtor zur Einsicht für unsere Aktionäre offen. Duisburg, 6. Oktober 1896. Der Vorstand.

[39876]

Nachdem die Generalversammlung am 12. Mai d. J. beschloffen hat, das Grundkapital herab- zuscen, ersuhen wir die Gesfellschaftsgläubiger gemäß Art. 243 H.-G.-B. si zu melden.

Deutsch-Lifsa, 1. Oktober 1896.

Mosaikplattenfabrik Di. Lissa. Albre ht GE R M an S, Vorfißender. i Rich. Heß. f