1896 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Verlag: Carl Heintze, Berlin W,

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Druck: Dude? & Co, Berlin „N, Chausseestraße 39

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 y. Alle Post-Anstalten unehmen Bestellung anz

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Juserate nimmt au: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Anstalten au die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. -

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des Deutshen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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¿ 241.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsgerichts-Rath Heidrih zu Sagan und dem Professor und Lehrer a. D. Dr. Lustig zu Hannover, bisher an der Thierärztlihen Hochschule daselbst, den Rothen Adler- Ordcn dritter Klasse mit der Schleife, :

dem E von Hopffgarten, à la suite des 2. Garde-Regiments z. F., kommandiert zur Dienstleistung bei Seiner Durchlaucht dem Erbprinzen Reuß jüngerer Linie, dem katholischen Pfarrer, Erzpriester Otto zu Kamiß im Kreise Neisse, dem Gymnasial-:Oberlehrer a. D., Professor Dr. phil. Althaus zu Spandau, dem Rentmeister, Rechnungs- Rath Dagott zu Pr.-Eylau, dem Gerichts\{hreiber a. D., Kanzlei-Rath Jetschin zu Gieboldehausen im Kreise Duder- stadt, dem Eisenbahnstations-Vorsteher crster Klasse a. D. von Sch üg zu Eberswalde und dem Steuer-Einnehmer erster Klasse a. D. Hentke zu Ratibor, bisher zu Zobten im Kreise Schweidniß, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Geheimen Rechnungs-Rath Poppendick zu Potsdam und dem Strafanstalts-Direktor a. D. Schmidt zu Kunners- dorf bei Hirschberg i. Schl., bisher zu Striegau, den König- lihen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Haupt-Zollamts-Assistenten a. D. Lichtenfeld zu Düsseldorf, bisher zu Kleve, und dem Kapitän bei der Preußisch - Rheinishen Dampfschiffahrts - Gesellshaft Köln Karl Schüß zu Sarmsheim bei Bingerbrück den Königlichen Kronen: Orden vierter Klasse,

den Gerichtsdienern a. D. Jacobsen zu Altona und Weller zu Braunfels im Kreise Weßlar, bisher zu Neuwied, dem Königlichen Gespanndiener a. D. Ens zu Potsdam und dem Königlichen Parkwärter a. D. Heddidke ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Gerichtsvollzieher a. D. Grote zu Reinhausen im Kreise Göttingen, dem Strafanstalts-Aufseher Zimmer zu Wohlau, dem Gefangenen-Aufseher Hinrichsen zu Glückstadt, dem Schußmann Gustav Berwing zu Aachen, dem Hof- gänger (Futtermeister) Gottfried Große zu Thale a. H. und dem landwirthschaftlihen Arbeiter Karl Nagel zu Nein- e an Kreise Aschersleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nacbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

d ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

der goldenen Verdienst-Medaille des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Ober-Piqueur Palm zu Jägerhof Klein-Glienie; ferner: des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich italienishen Krone: dem Rentner Julius Hoppe zu Berlin.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Reichsbank-Direktor von Klißing zum Geheimen Ober-Finanz-Rath zu ernennen.

SeineMajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Max Henicke zum Konsul in Riveralta (Bolivien) zu ernennen geruht.

Der Reichskommissar bei dem Königlich preußischen See- amt zu Danzig, Kapitän zur See z. D. Rodenacker ist. zu- ei zum Reichskommisar bei dem Königlih preußischen

eeamt zu Königsberg ernannt worden.

Bekanntmachung.

Der Fernsprehverkehr mit Jlmenau ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 M

Berlin C., den 7. Oktober 1896.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath Griesbach.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst ge- ruht, der Landgemeinde Herne im Landkreise Bochum die tädteordnung zu verleihen.

Berlin, Freitag, den 9. Oktober, Abends.

Privi lea m wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe- scheine der Stadt Frankfurt a. M. zum Betrage von 20 000 000 Mark Neihs8währung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Ein- verständniß mit der Stadtverordneten-Versammlung daselbs darauf angetragen hat, für die Erweiterung des Schlaht- und Viebhofs, für Ausdehnung der städtishen Wasserversorgung und des städtischen Elektrizitätéswerks, für Fortführung des Sielsystems, Erweiterung der städtishen Amtsgebäude, des städtischen Krankenhauses und der Fried- hôfe, für Anlage von Pferdebahnlinien, sowie für sonstige Bauten und endlih für Zurüctz2hlung des Restes der agen städtischen Anleihe Litt. P. eine Anleihe von 20 Millionen Mark Reichswährung aufnehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt-Anleihesheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des § 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 29 000 000 4 Reichswährung Frankfurter Stadt - Anleihescheine nah beiliegendem Schema und nah Maßgabe der ebenfalls beigefügten Bedingungen mit Vorbehalt der Nehte Dritter Unsere landesherrlihe Genehmi- gung, ohne jedo dadur den Inhabern der Anleihesheine in An- eas ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staats zu ewilligen.

Urkundlih unter Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 14. September 1896.

(L. 8.) Í Wilhelm R. Miquel. Fräetherr von der Recke.

AnTethe d etn der Stadt Frankfurt a. M. E (Stadtwappen.) Ne über

: . . , Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 14. September 1896 (Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M. vom .. . ten Nt Es Qt z L und Gefeß - Sammlung für 1896 Seite . . . laufende

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Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. beurkundet und be- kennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihesheins den Betrag von . . . Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Darlehen zu fordern hat.

Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 20 000 000 Reichswährung aufgenommenen Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit drei (drei und ein halb) vom Hundert und die Tilgung der Anleibe mindestens mit den in dem genehmigten Tilgungs- plan angegebenen Jahreébeträgen innerhalb . . . Jahren nah Maß- gabe der Allerhöchst genehmigten nachstehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Gun a. M. mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Bermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Frankfurt a. M., den

(L. 8!) Der Magistrat. (Faksimile des Magistrats-Dirigenten und eines anderen Magistrats- Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

Reihe... Frankfurter Stadt-Anleihe 189... ., , Mark. Schein . in eta

Z zu dem Anleiheschein der Stadt Frankfurt a. M. Tat V. E 4

l Mark zu 3 (34) Prozent verzinslich.

_ Inhaber empfängt am . . ten 18 . . an halb- jährigen Zinsen aus der Stadt - Hauptkasse zu Frankfurt a. M. . . . Mark . . . Pfennig Reichswährung.

Frankfurt a. M., den . . . ten Der Magistrat. (Faksimile des Magistrats-Vorsißenden und eines anderen Magistrats-Mitgliedes.) Der Kontrolbeamte.

31. Deer Sinhschein verjährt am (igenhändige Unterschrift.)

Ungültig, wenn eine Ecke ab-

Ungültig wenn die Vorder- / ' geshnitten oder der Zinsschein seite durhkreuzt ist. durhlocht ist, 3

Anweisu zum Anleiheshein der Stadt Litt. V. Nr über .. Mark verzinslih zu 3 (34) Prozent.

Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die . . te Reihe Zins-

scheine für die zehn Jahre vom . . tên 189... D In

190 . . bei der Stadt-Hauptkasse zu Frankfurt a. M., fofern

von dem Inhaber des Anleihesheins niht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ift.

Frankfurt a: M, den let, E Der Magistrat. (Faksimile des Magi ns Boe Ieyden und eines anderen agistrats-Mitgliedes.) Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. aufzunehmenden Anleihe von 20 Millionen Mark Reichswährung.

Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung von

Gt a. M. haben mit Genehmigung des Bezirksausschusses zu

iesbaden Fen für die Erweiterung des Schlaht- und Viehhofs, für usdehnung der städtischen Fa C und des städtishen Elektrizitätswerks, für Fortführung des Stel- systems, Erweiterung der städtishen Amtsgebäude, des städti- schen Krankenhauses und der Friedhöfe, für Anlage von Pferde- babnlinien, fowie für fonstige Bauten und endlih für Fu rüdzahlung des Restes der 4% \tädtishen Anleihe Litt. P. eine An- leihe von 20 000 000 A Reihswährung aufzunehmen, welche, mit 39/0 (33) jährlich verzinslich, von seiten des Gläubigers unkündbar ist und vom 1. Dezember 1898 ab mindestens mit den in dem genehmigten Tilgungsplan angegebenen Beträgen innerhalb . . . . Jahren mittels Ss der Anleihescheine oder durch Ankauf derselben getilgt werden.

Der Stadtgemeinde steht vom 1. Dezember 1900 ab jeder Zeit das Recht zu, au größere Beträge, und zwar durch Ankauf von An- leihescheinen oder durch Verloosung, zu tilgen, sowie sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.

Die Ausfertigung der Anleihescheine erfolgt in Abschnitten von 200, 500, 1000, 2000 und 5000 6 Reichswährung. j

Die Zinsen werden mit jährli 3 (34) vom Hundert am 1. Juni und 1. Dezember gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine dur die e R in Frankfurt a. M. gezahlt. Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeit- raum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben.

Die Ausgabe neuer Zinéscheine erfolgt bei der Stadt-Hauptkasse zu Frankfurt a. M. gegen Ablieferung dexr den älteren Zinsscheinen beigefügten Anweisung. i s

Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Pinne auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des An-

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ie ausgelooften, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeihnung ihrer Buchstaben, Numntern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, wiederholt öffentlich bekannt gemacht.

Alle Bekanntmachungen, welche die Anleihe betreffen, geschehen dur den „Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlich Preußi- schen Staats-Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das „Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis les a. M." sowie durch das „Anzeigeblatt der städtischen

ehörden zu Frankfurt a. M.“ Mit dem Tage, an welchem nah diesen Bekanutmachungen, unter Einhalt der geseßlihen dreimonat- lihen Kündigungsfrist, das Kapital zurückzuzahlen is, hört die Ver- zinsung desfelben auf. Gegen Auszahlung des Kapitals sind mit den Stadt-Anleihescheinen au die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der en vom Kapital abgezogen. :

Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Stadt-Anleihescheine verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlösung nit binnen 30 Jahren nah dem Fälligkeitstermin erfolgt.

Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des 4. Kalenderjahres nah dem Jahre ihrer Fälligkeit. Dieselben können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, do foll für den Fall, daß der Ver- lust der Zinsfcheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat angemeldet und der stattgehabte Besiß der Zinsscheine dur Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittun ausgezahlt werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nah Vorschrift der §§ 838 u. flg. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Juni 1877 (Reichs-Geseßblatt Seite 383) bezw. nah § 20 des Ausführungs- gere zur deutshen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz-

ammlung Seite 281).

Für die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem nten S und zukünftigen Vermögen und ihrer ganzen

euerkra

Frankfurt a. M., den Der Magistrat.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

__ Vei der Kommission für die Vorprüfung der uny mittel-Chemiker an der Universität zu Bonn i an Stelle des verstorbenen Geheimen Regierungs-Raths eelessore Dr. Kekule von Stradoniß der außerordentlihe Professor der Chemie Dr. Anschüß für die Zeit bis Ende März 1897 als Exami- nator berufen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Gerichts-Assessor Thiel in Ohligs ist zum Notar für den Bezirk des har c D zu Köln, mit An- weisung seines Wohnsißes in St. Wendel, ernannt worden.