1896 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußi

scher Staats-Anzeiger.

dis 4 (eat {7 Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 i L L Sa | Insertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 . P S Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

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S3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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M 2D.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kommerzien-Rath Friß Kühnemann zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, sowie

dem Baumeister Bernhard Felisch, Mitglied des Reichs-Versicherungsamts und des Hauses der Abgeordneten, und dem Geheimen Kommerzien-Rath Max Goldberger ebenhierselbst den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Mitgliedern der Kaiserlih russischen Botschaft an Allerhöchstihrem Hofe folgende Auszeihnungen zu verleihen, und zwar : das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens:

dem Botschafter, Wirklichen Geheimen Rath und Kammer- herrn Grafen von der Osten-Sacken:

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Botschafts- Nath, Staatsrath und Kammerherrn Baron von Budberg, und dem Ersten Botschafts-Sekretär, Staatsrath und Kammer- herrn von Chrapowißky; den Rothen Adler - Orden dritter Klasse: dem Zweiten Botschafts-Sekretär, Kollegien - Assessor und Kammerjunker von Knorring; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Zweiten Botschafts-Sekretär, Hofrath von Schelking; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

s dem Dritten Botschafts-Sekretär, Titular-Nath van der liet.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht : |

den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Kommenthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergishen Friedrihs- Ordens und des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich sächsishen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom

weißen Falken:

dem Ersten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg, Legations - Rath und Königlich \ächsishen Kammerherrn von Tshirschky und Bögendorff; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich h- sishen Albrehts-Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglih badishen Ordens

vom Zähringer Lowen:

dem Legations-Sekretär bei der Gesandtschaft in Teheran

Freiherrn von und zu Bodman;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß- herzoglich badishen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem General-Konsul in Warschau, Legations-Rath Frei- herrn von Wangenheim;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli ch badishen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg Grafen von Bernstorff;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-erneslinishen Haus-Ordens: dem Vorsteher der Botschafts-Kanzlei in St. Petersburg, Hofrath H oehne; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Attahé im Auswärtigen Amt Grafen von Hacke;

des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens:

dem Diätar Kunte bei der Botschafts - Kanzlei in St. Petersburg;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich

hessishen Verdienst-Ordens Philipp's des Groß-

müthigen und des Ritterkreuzes zweiter Klasse

des Großherzoglih sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken:

dem Zweiten Legations-Kanzlisten bei der Botschaft in

E. Petersburg, Geheimen expedierenden Sekretär ohlen- g; :

der dritten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael:

dem Kanzler - beim Konsulat in Wien, Vize-Konsul

Dr. Edlen von Vivenot;

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers | Verlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. | M

Berlin, Mittwoch, den 21. Oktober, Abends.

ferner:

des Komthurkreuzes mit dem Stern des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivar's:

dem Unter-Staatssekretär im Auswärtigen Amt Freiherrn von Rotenhan; der Brillanten zum Großherrli ch türkischen Osmanié-Orden erster Klasse: dem Botschafter in Konstantinopel, Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn von Saurma-Jelt\ch;

des Großherrlih türkishen Osmanié-Ordens dritter Klasse:

dem Legations-Sekretär beim General: Konsulat in Kairo Grafen von Quadt-Wykradt-Jsny; des Großoffizierkreuzes des Fürstlich bulgarischen St. Alexander-OÖrdens: dem General-Konsul in Sofia Dr. von Voigts-Rheß; des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Vize-Konsul beim Konsulat in Kopenhagen von Prollius; des Ritterkreuzes des Päpstlihen Pius- Ordens: dem Legations-Kanzlisten bei der Gesandtschaft am Päpst- lichen Stuhle, Geheimen Hofrath Schulz; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold-Ordens: dem Attaché im Auswärtigen Amt, Königlihen Kammer- junker von Behr; sowie des Persischen Sonnen- und Löwen-Ordens zweiter Klasse:

dem Stabsarzt von der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztlihe Bildungswesen, Gesandtschafts-Arzt in Teheran Dr. Oskar Müller.

Deutsches Reich.

Dem Zweiten Sekretär der Archäologishen Zweiganstalt in Rom Dr. Christian Hülsen und dem Zweiten Sekretär der Archäologishen Zweiganstalt in Athen Dr. Paul Wolters ist das Prädikat als „Professor“ verliehen worden.

Landespolizeilihe Anordnung.

Jn Abänderung der Deklaration vom 9. April 1896 (Außerordentliche Beilage zu Nr. 16 des Amtsblatts für 1896) ur landespolizeilihen Anordnung vom 6. Dezember 1895, etreffend die Ubwehr gegen die Einschleppung der Maul - und Klauenseuche in den diesseitigen Regierungsbezirk durch das aus südlihen Reichstheilen stammende Vieh (Außer- ordentlihe Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts für 1895), be- stimme ih, daß ; |

1) die preußischen Regierungsbezirke Magdeburg, Merse- burg, Erfurt,

2) die bayerischen ernan Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben,

3) die Ditee Kreishauptmannschaften Baugzen, Leip- zig, Zwickau,

4y die württembergischen Kreise Neckarkreis, Schwarz-

waldkreis, Jagstkreis, Donaukreis,

5) die badischen Landeskommissariate Freiburg, Karls-

ruhe, Mannheim,

6) die hessischen Provinzen Starkenburg, Oberhessen,

Rheinhessen, :

7) das Großherzogthum Sachsen-Weimar,

8) das Großherzogthum Oldenburg,

9) das Herzogthum Braunschweig,

10) das Herzogthum Sachsen-Meiningen,

12) das Herzogthum Sachsen-Altenburg, 12) das Ran fu Sachsen-Coburg-Gotha,

13) das Herzogthum Anhalt,

14) das gun Schwarzburg-Sondershausen,

15) das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt,

16) das Fürstenthum Waldeck,

17) die Reichslande Elsaß-Lothringen bis auf weiteres unter die Eng im § 1 der landes- polizeilihen Anordnung „Aus Süddeutschland“ fallen.

Bromberg, den 6. Oktober 1896.

Der Regierungs-Präsident. In Vertretung: Gaertner.

1896.

Königreich Preußen. Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und - Medizinal-Angelegenheiten. Den Privatdozenten in der philosophishen Fakultät der

Universität Breslau Dr. Fran) London und Dr. Karl Mez ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Die Geschäftsräume der Königlichen Ministe- rial-, Militär- und Baukommission, einschließlih der vereinigten Konsistorial-, Militär- und Baukasse des Königlihen Domänen-Rentamts Berlin nebst der Thiergartenkasse werden in der Woche vom 19. bis 24. Ofktober cr. von der Niederwallstraße 39 in das Dienstgebäude

Jnvalidenstraße 52, Eke Haidestraße, veven! werden. ie Kasse wird am 23. und 24. Oktober cr. ge- (Gel en bleiben, jedoh wird an diesen beiden Tagen für leunige Einnahmen eine besondere Kassenstelle Auvalidenstraße 52, Erdgeschoß, offen gehalten werden.

Alle Sendungen an uns, die Kasse oder das Domänen- Rentamt sind vom 23. Oktober cr. ab nach der Jnoaliden- straße 52 zu richten.

Berlin, den 3. Oktober 1896.

Königliche R, r e und Baukommission.

ayser.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Oktober.

hre Kaiserlihen und Königlichen Majestäten verließen heute Vormittag um 10 Uhr mittels Sonderzuges Wiesbaden und trafen um 11 Uhr 20 Minuten in Cronberg ein. Allerhöchstdieselben wurden dort von Jhrer Majestät der Kaiserin Friedri a dem Bahnhof empfangen und darauf nah Schloß Friedrichshof geleitet.

Das Zusammentreffen des Besuches Seiner Majestät des Kaisers von Rußland in Darmstadt und des Auf- enthalts Seiner Majestät des Deutschen Kaisers in Wiesbaden hat naturgemäß zu einer gegenseitigen Begrüßung der beiden Monarchen geführt, welche, frei von allem offigielles Zeremoniell, lediglich den Charakter der JIntimität bewahrte, wie sie der traditionellen Freundschaft und den nahen ver- wandtschaftlichen Beziehungen der beiden FHerrigee entspricht.

Der offizielle Gegenbesuch unserer Majestäten bei den Kaiserlichen Gerrichätien in Rußland is, wie wir hören, für den Beginn des nächsten Sommers verabredet.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Elsaß - Lothringen sowie die ver- einigten Ausschüsse für 2 und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rehnungswesen hielten heute Sizungen.

Die gestrigen Berathungen des Kolonialraths wurden mit einem Antrage Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg eröffnet, welcher die fernere Unterstüßung des Brüsseler Tnstitut colonial bezweckte. Die Versammlung trat dem Antrage einstimmig bei und ging alsdann zur Be- rathung des Entwurfs einer Verordnung, betreffend die ihaun8 der Wehrpfliht in dem deutsch-südwest- afrikanischen Schutgebiet, über, an welcher ein Ver- treter des Reichs-Marineamts theilnahm. Nach der Ver- abschiedung des Entwurfs wurden eros zur Hebung des Handels in Deutsch-Ostafrika erörtert. És zeigte sih dabei allseitiges Einverständniß darüber, daß von dem Bau von Bahnen und Straßen am meisten ers des Handels und der Volkswirthschaft des Schußgebiets zu erwartet sei.

Nach einer Pause ging der Kolonialrath zur Erörterung des vom Reichstag seiner Zeit abgelehnten Vertrages mit der Neu-Guinea-Kompagnie über. Die allgemeine Debatte ergab die einstimmige Ansicht, daß der Uebergang der Landeshoheit auf das Reih im dringenden Jnteresse des Schußgebiets und des Reichs liege. Behufs genauerer Erörterung wurde die Vorlage einem Ausschuß überwiesen, der aus Seiner Hoheit dem Herzog Johann Albrecht zu Metlenburg und den Herren bee Jacobi, Schering, Kraetke, Hernsheim und Hespers besteht.

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