Tie Le
2. Feld-Art. Regt. Horn, Graf von
Auhtwigöhafen v. Winkler im 14. Inf. Reat. Hartmann, Hauck im 15. Inf. Regt. König Albert von Sadsen, Wölfl im 16. Infanterie - Regiment Großherzog Ferdinand von Toskana, Cramer, Niedermeier, Bauer im 18. Infanterie-Regiment Prins Ludwig Ferdinand, — zu überzähl. Pr. Lts. — befördert. ie Sec. Lts.: Frhr. v. Redwitßz, Graf zu Castell-Castell, diefer kommandiert zur Equitationsanstalt, beide im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm 11., König von Preußen, Frhr. v. Eyb, Scherf, ersterer kommandiert zur Equitationsanstalt, beide im 2. Ulan. Regt. König, Raila, kommandiert zur Equitationsanstalt, im 1. Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold, Föttinger, Dieß im olnstein aus Bayern, v. Sch(hleih im 3. Feld-Art. Regt. önigin - Mutter, v. Del- hafen, Heidemann im 4. Feld-Art. Negt. König, Maurer, kommandiert zur Kriegs-Akademie, im 5. Feld-Art. Regt., Mayer, Schroll im 1. Train-Bat., Dieminger im 2. Train-Bat., — zu überzähl. Pr. Lts., — befördert. Daumann, Oberst-Lt. u. Kommandeur des Landw. Bezirks Wasserburg, als Oberst; die Majore und Bats. Kommandeure: Ade im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von ¿ssen, Auracher im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Kraemer im 2. Inf. Negt. Prinz Arnulf, v. Spies, Major und etats- mäßiger Stabsoffizier im 6. Chev. Negt. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsh, von Prielmayer Frhr. v. Priel, Major z. D., verwendet im Kriegs-Ministerium; die Majore z. D, und Bezirks- Kommandeure: Böck in Ansbach, v. Oelhafen in Bamberg, Ritter Edler v. Willinger in Bayreuth, Hartmann in Landau, — als Oberst - Lts.; die Hauptleute (Rittmeister) z. D.: Gößtl, Bibliothekar bei der Armee-Bibliothek, von Fabris auf Mayer - h ofen, Bezirks-Offizier beim Bezirks. Kommando Erlangen, Edler v. Gäßler, — als Majore, Adam Müller, Jakob Müller, Pr. Lts. a. D., als Hauptleute, — charakterisiert. Nüßler, Major und etatsmäß. Stabsoffizier im 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor, Menzel, Major à la suite des 2. Fuß-Art. Negts., kommandiert zur Insp. der Fuß-Art. und zuglei mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors der Ee tee Lers@ulle beauftragt; den Haupt- leuten und Komp. Chefs: Graf v. Montgelas des Inf. Leib-Regts., Keim, Kollmann des 1. Inf. Negts. König, Pommer, Hüttner des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg, Burkhardt, Kohler des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, thr, v. Reißenstein, v. Lossow, Kirchgeßner des 7. Înf. egts. Prinz Leopold, Niedl, Hauptm. à la suits des 8. Înf.- Regiments Pranckh und Adjutant bei der 10. Infanterie-Brigade; den Hauvtleuten und Komp. Chefs: Wopperer des 10. Inf. Reats. Prinz Ludwig, Babinger des 11. Inf. Negts. von der Tann, Wülfert des 12. Inf. Regts. Prinz Arrulf, Weichselbaumer, Hertinger, Dürr des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Lohmann, Kiefer des 14. Inf. Regts. Hart- mann, Schulß, Parst des 15. Inf. Regts. König Albert vou Sachsen, Welsch, Danner des 17. Inf. Regts. Orff, Frhr. v. Junker u. Bigato des 19. Inf. RNegts., Usselmann, Hauptm. und Battr. Chef im 1. Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold; den Pr. Lts.: Schmidt des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Lindner des 17. Inf. Negts. Orff, Epyp des 19. Inf. Regts., kommandiert zur Kriegs-Akademie, Mannert tes 1. Fuß- Art. Negts. vakant Bothmer, — Patente ihrer Charge verliehen.
In der Gendarmerie. 7. November. Daffenreither, Hauptm. und Chef der Gend. Komp. von Nieder-Bayern, zum über- zähl. Major, Eberhard, Sec. U. bei der Gend. Komp. von der Pfalz, Schröder, Sec. Lt. bei der Gend. Komp. von Schwaben und Neuburg, — zu überzähl. Pr. Lts., — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 30. Ok- tober. Loë, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Pion. Bat., unter Verleihung der Aussiht auf Anstellung im Zivildienst, mit der en Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bis- erigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 26. Oktober. Ott (1 München),
r. Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Strunz (Bamkerg),
r. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Hellräth (‘Aschaffen- bura), Bergmann, Will (Hof), Pr. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts-Korps. 26. Oktober. Dr. Wunderlich (Würzburg), Assist. Arzt 1. Kl. von “der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.
3, November. Dr. Kapfer, Unterarzt des 10. Inf. Negts. Prinz Ludwig, zum Assist. Arzt 2. Kl. in diesem Regt. befördert.
Durch Verfügung des General-Stabsarztes der Armee. Becker, einjährig-freiwilliger Arzt des 2. Ulan. Negts. König, zum Unterarzt in diesem Regt. ernannt und mit Wahr- nehmung einer offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
Beamte der Militär-Verwaltung.
1. November. IJllinger, Bureaudiätar für den Registratur- dienst der Intend. 11. Armee-Korps, zum NRegistratur- Assist. dieser Intend., Lehner, Kanzleifunktiorär vom Generalstab, zum Kanz- listen bei der Intend. Il. Armee-Korps, — ernannt. Gruber, Re- aut S bei derselben Intend., zum Registcator dieser Intend.
efördert.
6. November. Porsch, Militäranwärter, Feldw. und Zahl- meister-Aipir. des 14. Juf. Reats. Hartmann, bei der Garn. Ver- walt. Würzburg, Wirsching, Militäranwärter und Zeug-Feldw. vom Art. Depot Augsburg, bei der Garn. Verwalt. Neu-Ulm, — zu Kasernen-Inspektoren ernannt.
XITIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.
Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 4. November. Gansser, Pr. Lt. im Inf. Negt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Enthebung von dem Kommando zur Dienstleistung bei der trigonometrishen Abtheilung der Landes- aufnahme, bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandiert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 9. No- vember. Peeck, Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, der Abschied ertheilt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere 2. Ernennungen, Beförderungen, Ver- segungen, Neues Palais, 9. November. Wilde, Kapitän-Lt., auf die Dauer von zwei Monaten zur Dienstleistung beim Neichs- Marineamt kommandiert.
Im Sanitäts-Korps. Neues Palais, 23. Oktober. Dr. Brunhoff, Marine-Ober-Stabsarzt 2. Kl., zum Marine-Ober- Stabsarzt 1 Kl., Dr. Koch, Marine-Stabsar.t, zum Marine Ober- Stabsarzt 2. Kl, — beide unter Vorbehalt der Patentierung, Dr. Meyke, Marine-Assist. Arzt 1. Kl., zum überzähligen Marine- Stabsarzt mit einem Patent vom 22. Mai 18-6, Dr. Fröôse, Mèarine-Assist. Arzt 2. Kl, zum Marine-Assist. Arzt 1. Kl, unter Vorbehalt der Patentierung, — befördert.
Kaiserliche Schuytruppeu, Schußtruppe für Deutsh-Oftafrika.
Offiziere, anitäts-ODffiziere 2c. Neues Palais,
10. November 1896. Hauptmann a D. und Oberführer v. Nat - mer der Charakter als Major verliehen, Hauptmann a. D. und Kompagnieführer Frhr. v. Eber stei n zum Hauptmann und Kompagnie- Chef mit einem Patent vom 19. Oktober 1893, Premier- Lieutenants a. D. und Kompagnieführer Johannes und Herrmann zu 254 Teuten und Kompagnie-Chefs mit einem Patent vom 25. Juli 1894 der Kapitän - Lieutenant a. D. und Kompagnieführer Fromm zum Pptmann und Kompagnie-Chef mit einem Patent vom 12. September 895, Premier-Lieutenants a. D. und Kompagnieführer Leue, Langheld und Ramsay, Premier-Lieutenant a. D. und Kompagnie - Öffizier v. Kleift zu Pauphenten und Kompagnie, Chefs mit einem Patent vom 19, Oktober 1896, Second-Lieutenant a. D. und Kompagnie- führer Prince zum Hauptmann und Kompagnie-Chef vorläufig ohne
Patent, Premier-Lieutenants a.D. und Kompagnie-OffiziereS chl oba, v. Wißmann, N Kielmeyer, Kollmann, v. Beringe, Engelhardt, Glauning, Jany, Charisius, v.Stocki, Fonck uguft), Storch und Merker zu Premier-Lieutenants mit ihrem isherigen Patent, Second-Lieutenants a. D. und Kompagnie-Offiziere Fonck (Heinrich), v. Grawert, Kuhlwann, Schnorrenpfeil, Stadlbauer, Albinus, v. der Marwiß, von Stuemer, Graf Fugger v. Glött, Passavant, Braun, von Wulffen und v. Trotha zu Second-Lieutenants mit ihrem bisherigen Patent, Hauptmann a. D. und Kompagni.führer Fischer unter Stellung à la guite der Schußtruppe sür Deutsh-Ostafrika und gleichzeitiger Kommandierung zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt zum Bean mit einem Patent vom 15. September 1892 ernannt, ber-Stabsarzt zweiter Klasse a. D. und Chefarzt Dr. Becker der Charakter als Ober-Stabsarzt erster Klasse verliehen, Stabs- arzt a. D. und Oberarzt Gärtner und Stabsarzt a. D. und Arzt Dr. Berg zu Stabsärzten mit ihrem bisherigen Patent, Assistenz-Aerzte erster Klasse a. D. und Aerzte Ollwig, Zupiga, Dr. Simon, Hösemann und Dr. Eggel zu Assistenz- Aerzten erster Klasse mit ihrem bisherigen Patent, Assistenz - Arzt erster Klasse a. D. und Arzt Dr. Drewes zum Assistent - Arzt erster Klasse mit einem Patent vom 21. Januar 1896, Assistenz - Aerzte zweiter Klasse a. D. und Aerzte Dr. Meyer, Dr. Reinhard, Uhl, Dr. Bludau, HDofft, Dr. Stierling und Dr, Screber zu Assistenz - Aerzten mit ihrem bisherigen Patent ernannt. Premier - Lieutenants Charisius und Storch auf ihr Gesu das Kommando zur Schußtruppe nah Ablauf ihres Kom- mandos zu derselben auf weitere drei Jahre verlängert, Hauptmann a. D. und O T E S lar Scherner scheidet mit der geseßlichen Pension nebst Auésiht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verat- schiedete vorgeschriebenen Abzeichen mit dem 30. November d. Bi, Stabsarzt a. D. und Oberarzt Dr. Shwesfinger scheidet mit der geseßlihen Pension mit dem 30. November d. F, aus der Schuy- truppe aus. Schußtruppe für Kamerun. Second-Lieutenants a. D. und Kompagnie - Offiziere Frhr. von Stein zu Lausniß und Nolte zu Second: Lieutenants mit ihrem bisberigen Patent, A'siftenz-Arzt erster Klasse a. D. und Arzt Dr. Lichtenberg zum Assistenz-Arzt erster Klasse mit dem bisherigen Patent ernannt.
S chußttruppe für Deutsh-Shüdwestafrika. Premier-Lieutenant Bethe, unter Beförderung zum Hauptmann N N Opa gn e Bel in die Schußtruppe für Deutsch - Ostafrika versetzt.
Deutscher Reichstag.
128. Sißung vom 13. November 1896, 1 Uhr.
Tagesordnung: Fortseßung der zweiten Berathung des Gesehentwurfs, betreffend Abänderung und Er-
f Me des Gerichtsverfassungsgeseßes und der trafprozeßordnung, und zwar bei § 73 des Gerichts: verfassungsgeseßes, betreffend die Zuständigkeit der Straf- kammern.
Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet.
Zu § 80 beantragen die Abgg. Beckh und Munckel (fr. Volksp.), die Vergehen, welche durch den Jnhalt einer im Znlande erschienenen Druckschrift begangen sind, den Schwur- gerihten zu überweisen.
Berichterstatter Abg. Lenzmann (fr. Volkép.) mat darauf aufmerksam, daß der Antrag in der Kommission mit 13 gegen o Stimmen abgelehnt sei, weil die Negierungsvertreter ihn als unannehmbar bezeihnet hätten. Upter den 13 Gegnern hätten fich mehrere befunden, die dem Gedanken des Antrags durchaus freundlich gegenüberständen.
Abg. Bek h (fr. Volksp ): Die Vertreter des Bundesraths baben verschiedentlih gewarnt, Anträge anzunehmen, welche das Gesetz ge- fährden könnten. Man sollte doch aber erst abwarten, ob die Regierung wirklih diese nothwendige Vorlage an den Beschlüssen des Neichs- tags scheitern lasscn will. Der Reichstag hat sich bisher dadurch niht s{chrecken lassen. Weshalb f\oll man nicht bei dieser Gelegenheit endlih die Frage der Zuständigkeit der Schwurgerichte für Preßvergehen regeln und den überall verbreiteten Wunsch des Volkes endlich erfüllen! Es ist bedauerlich, daß gestern die Schwur- gerichte abfällig beurtheilt worden sind, daß man fie als eine Bastard- organisalion bezeihnet hat, während sie doch ein Palladium der Freiheit sind. Ich weise auf die Verhandlungen des Zuristentages von 1875 hin, wo ein Assessor sich abfällig über die Thätigkeit der Presse au: ge- sprohen und sie als Skandalproduzent bezeichnet hat; wenn solche Anschauungen über die Presse in den Kreisen der angehenden Nichter verbreitet sind, dann müssen Vorsihtêämaßregeln zum Schute der Presse getroffen werden. Es muß das bayerishe Vorbild auf das Reich ausgedehnt und niht im Reiche alles nah preußishem Muster reglementiert werden, während man für Bayern ein fkleines Partikularreht reserviert. (Redner führt einzelne Fälle von Anklagen und Verurtheilungen wegen Preßvergehen an.) Es sind Aeußerungen der Presse als Beleidigungen, namentli{ch als Berufsbeleidigungen der Beamten bestraft worden, die man früber niemals als Injurie, sondern als Jronie und Spott betrachtet bâtte. Jh bitte daher, meinen Antrag anzunehmen.
Geheimer Ob.r-Regierungs-Rath von Lenthe: Jn dem Augen- blick, wo dur die Einführung der Berufung ein vermehrter Nechts\chutz gewährt wird, liegt keine Veranlassung vor, tie alte Streitfrage der Ueberweisung der Preßvergehen an die Schwurgerichte, die schon 1876 entschieden worden ist, wieder aufzunehmen. Bekanntlich kam damals ein Kompromiß zu stande, wonah für die süddeutschen Staaten, in denen die Sckwurgerihte über Preßvergehen ab- ur!heilten, der bisherige Zustand aufrecht erhalten wurde. Die verbündeten Regterungen stehen auch noch heute auf demselben Stand- punkte, daß für politische ebensowenig wie für Preßvergehen eine Ausnahme zulässig ist. Es liegt kein Grund vor, von dem Grund- saße des Gerichtsverfassung8geseßes, daß die Zuständigkeit der Gerichte dur die Schwere der angedrohten Strafe bestimmt wird, bei den Préeßvergehen abzuweihen. Irrthümliche Urtheile über Preßvergehen find bei den Schwurgerichten ebensowenig ausgeschlossen wie bei den Strafkammern. Bis zum Beweise des Gegentheils muß ih be- streiten, daß Zeitungen verfolgt worden find, weil sie das Borgehen von Behörden getadelt haben, welhe Strafantrag gestellt hatten gegen Personen, die in einer antisemitishen Versammlung bei einem
och auf Seine Majestät dea Kaiser und König und den Ober- räsidenten siyen geblieben sind. Auh i ein Beweis dafür, daß in den Staaten, in welchen die Schwur- gerichte über Preßvergehen nicht aburtheilen, Preßfreiheit nicht denkbar sei, niht erbraht worden. Ferner stelle h in Abrede, daß die Geshworenen der Entscheidung von Preßvergehen unbefangener egenüberstehen; im Gegentheil ist zu befürten, daß bei diesen Ent- Fheldunaen die politishen oder religiösen Ueberzeugungen der Ge- shworenen, wenn auch unbewußt, einen Einfluß ausüben. Jh. kann mih dem Eindruck nicht entziehen, daß dem Verlangen, die Preß- prozesse der Zuständigkeit der Schwurgerichte zu unterstellen, doch etwa die Idee zu Grunde liegt, daß die Geshworenen ih leichter mit der Anwendung der Gesetze abfinden und geneigt seien, ihr Er- messen über das, was billiger Weise Recht sein sollte, an die Stelle des Gesehes zu segen. Das schien mir auch durch die Rede des Abg. Beckh hindurchzugehen. Damit trägt man aber einen Gedanken in die Schwurgerichte, der in der That nicht darin enthalten sein sollte. Jch bitte Sie, im Interesse des Zustandekommens des Geseßes,
dringend um Ablehnung des Aas, Den deutshen Staaten welche bis jeßt von der Zweckmäßigkeit der Shwurgerichte für Preß- vergehen überzeugt sind, wollen die verbfindeten Regterungen dieses Institut weiter lassen, meinen aber entschieden, daß diese Zuständigkeit der Schwurgerichte aus prinzipiellen Gründen nicht gerechtfertigt sei.
Abg. Frohme (Soz.): Wenn ih auch die Schwourgeri niht als das Palladium der Freiheit betrahte, so bin 1% des bereit, mit meinen Freunden für ihre Erhaltung einzutreten ; ja, wir gehen noch weiter: wir wollen alle politishen Vergehen den Schwurgerichten überweisen. Seitens der Regierung unternimmt man alles Mögliche, um die Schwurgerichte zu diskreditieren und in der öffentlichen Meinung herabzuseßen und in materieller Beziehung dieser Institution den Boden zu entziehen. Je mehr die Abhängigkeit dex Richter von der Regierung si zuspitt, desto mehr muß die Rechts- unsicherheit wachsen. Hier soll ein Schlag gegen die Schwurgerichte geführt werden: wir müssen das Gegentheil thun und die Institution r a wir befinden uns dabei in der Gemeinschaft der Mehrheit es Bolis.
Abg. Günther (nl.): Namens aller deutschen Richter muß ih Widerspruch erheben gegen die Aeußerungen des Vorredners, der den Richtern vorgeworfen hat, daß sie nicht nach Necht und Geseßz urtheilten, sondern abhängig seien. Die Nichter werden ihre Unab- hängigkeit stets wahren und werden nicht durch die öffentliche Meinung sich beeinflussen lassen.
Abg. Dr. Conrad (d. Volksp.): Man hat uns zu vers stehen gegeben, das Volk habe den Verstand nicht, sih gewisse Delikte zu erklären, gewisse Spitzbübereien und Verbrechen zu durhshauen; das sei viel zu verwickelt für das Volk, nur die juristishe Geheimwissenshaft mit ihrem formalistisWen Abracadabra reiche dazu aus. Gerade durch diese Juriéprudenz und dur ganz furhtbare Haarspaltereien, vor denen si der gesunde Menscen- verstand bekreuzigen muß, ist dem deutshen Volk sehr oft ins Gesicht geschlagen worden. In Betreff der Preßdelikte hingegen {eint mir vun die politische Tendenz, die man mit der Entlastung der Schwurgerichte verfolgt, fo grell heraus, daß man es offen aussprechen muß: Ez handelt sih um tiefere Dinge, als die Vertreter der Regterung zu- geben wollen, es handelt sich um die wohlerwogene Absicht, die Schwurgerichte in Vecruf zu bringen. Jch hoffe aber, die Vertreter des Volks werden wissen, was sie sellen; in keiner Sache haben wir mehr Grund, den Regierungsjuristen zu mißtrauen, als in allem, was mit dem geistigen Leben der Nation und was mit dem Leben der Presse zusammenhängt. Wir haben bier die \{hmerzlich\sten Er- fahrungen gesammelt, besonders in der Zeit fo heftigec Kämpfe, wie wir sie heute haben. Es liegt im Interesse eines ruhigen Ausbaues unserer Volkskultur, daß wir dem Antrage Becckh-Munckel in allen Punkten beistimmen.
_Abg. Träger (fr. Volkäp.): In diesem Hause if wohl Niemand, welcher nicht Werth darauf legt, daß gerade diefes Geseh zu stande komme. Wir wollen etwas Gutes schafen. Die Re- gierung stellt die Wiedereinführung der Berufung als ein der Opfer werthes Ding hin. Die Berufung kann auch ein Phantom fein, und dafür gebe ich reale, wirklihe Dinge nicht hin; für die Berufung kann man nicht eine Verschlehterung der ersten Instanz geben; denn die Berufung ist etwas so Selbstverständliches, daß ohne fie felbft die beste Strafprozeßordnung niht brauchbar is. JIch will mir keine Garantien des Verfahrens rauben lassen, lieber lasse i die ganze Berufung fallen. Die Aburtheilung der politischen und Preßvergehen ist stets als die Hauptaufgabe der Schwurgerichte bezeihnet worden. Nur dur das Kompromiß unseligen Angedenkens, das unsere Gesetz- grund um Jahrzehnte zurückgebraht hat, ist eine dahin gehende Be- timmung aus den Justizgesezgen wieder herausgebraht worden. Der Regierungsvertreter hat neue Gründe verlangt. Ja, die Gründe wachsen doh nicht wie die Brombeeren alle Jahre neu; es gelten eben für diese Forderung die alten guten Gründe. Jch wüßte nicht, daß die Schwurgerichte zu berechtigten Ausstellungen Anlaß gegeben hâtten, aber troßdem hat man sie nah und nah abgetragen und ly bei denen, die als Geschworene fungiercn, zu diskreditieren gesucht. Als die Shwurgerichts\essionen noh länger dauerten, war großer Eifer vorhanden, der jeßt bei der Beschränkung der Thätigkeit erkaltet ist. Daß die Schwurgerichte ihre Meinung an die Stelle des geschriebenen Gesetzes stellen, ist ein unbere{htigter Vorwurf. Das Schwourgericht foll die Versöhnung des starren Gesetzesbuchstabens mit den An- schauungen des Volkes bedeuten. Die Presse soll das Sprachrohr der öffentlihen Meinung sein und sie fündigt, wenn sie gegen die Strömung der Mehrheit des Volkes sih wendet. Deshalb muß die Presse den Schwurgerichten unterstellt werden, weil der gelehrte Richter zu abhängig ist von dem Buchstaben des Gesetzes. Der Abg. Günther hat sih dagegen verwahrt, daß die Richter der öffentlihen Meinung sih fügen sollten. Sie sollten das Urtheil der öffentlihen Meinung über gerihtlihe Entscheidungen beachten, denn die öffentliche Meinung is doch s{chließlich der gesunde Menschen- verstand. Ich bitte Sie, den Antrag anzunehmen.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Lenthe: Es ift aller- dings richtig, daß einzelne Strafsachen den Schwourgerichten ab- genommen werden follen, aber nur wegen der Eigenart der betreffenden Verbrechen. Selbst diefen Grund hat der Reichstag nit überall an- erkannt; er hat also keinen Grund, für die Fregvergeren eine Ab- weihung von den allgemeinen Grundsäßen zu hafen. Die verbün- deten Regierungen wollen aber gleihes Ret für Alle hafen. Wie weit die einzelnen Richter einen unabhängigen Charakter haben, kann nicht festgestellt werden; es kommt darauf an, daß die Garan- tien der Unabhängigkeit vorhanden sind, daß unsere Richter si unabhängig fühlen; daran wird, von der Sozialdemckratie abgesehen niemand in Deutschland zweifeln. Auch wird daran nichts geän dert dur die Aufforderung der „Hamburger Nachrichten“ an die Richter, ohne Rücksicht auf das Gesetz zu urtheilen. Solche Aufforderung hat do nicht unbedingt eine Wirkung; es liegt also kein Grund vor, eine Autnahme zu mahen. Wenn der Wunsh nah einer raschen Re- pression eines Vergehens irgendwo am Plate ist, so ift das bei den Preßvergehen der Fall, die von den periodisch zusammentretenden Schwurgerichten nit schnell erledigt werden können.
Abg. Stadthagen (Soz.) behauptet ebenfalls, daß die Richter abhängig seien. :
Abg. Günther: Der Abg. Stadthagen hat gesagt, es sei ein Erlaß des Gesammt-Ministeriums ergangen, worin den Beamten untersagt worden sei, ihre politishe Meinung zu äußern. Fch habe den Erlaß nicht zur Hand, erinnere mih aber genau, daß darin teht: die Königlihe Staatsregierung erwarte, die Beamten würden oder sollten gegen die Maßnahmen der Regierung nicht agitieren. (Zurufe bei den Sozialdemokraten: „Zst E S Das ift etwas ganz Anderes. Wäre der Abg. Stadthagen der Inhaber eines Geschäfts und hâtte er einen Untergebenen, der gegen ihn agitiert, so würde er der allerleßte sein, der sich dies gefallen ließe.
Abg. Beckh wendet sih gegen die Ausführungen des Regierungé- vertreters. Jedenfalls werde in Bayern die Regierung und das Volk sich energish dagegen verwahren, daß an dem bisherigen Zustande der Aburtheilung der Preßdelikte dur die Shwurgerichte gerüttelt werde. Die Schwurgerichte seien eigentlich die ordentlichen Gerichte ; nur was ihnen niht zugewiesen würde, sollte den Strafkammern ufallen.
Geheimer Ober Regierungs-Rath von Lenthe verwahrt sih dagegen, daß aus seinen Worten irgendwie hervorgehe, es würde beabsichtigt, den bestehenden Zustand in den süddeutshen Staaten bezüglih der Schwurgerichte irgendwie zu ändern. Eine Dis- kreditierung derselben habe ihm vollständig ferngelegen.
Abg Bebel (Soz.): Der Abg. Günther hat den Erlaß des Staats-Ministeriums dahin ausgelegt, daß die Beamten nicht gegen die Regierungen agitieren follen. Daß die Regierung ebenso das Recht habe, wie ein Arbeitgeber, seinen Arbeitern etwas zu verbieten, kann nicht anerkannt werden. Die Preßverbrehen gehören vor die Schwur- erichte, die Preßdelikte in Bayern und Oldenburg au, und die
teinung, daß das richtig sei, galt früher auch bei den Freunden des Abg. Günther. Aber freilih, mit den Schwurgerichten kann man bei Preßprozessen nicht so leit fertig werden; der Interpretations- fanatismus der gelehrten Richter existiert bei den Schwurgerichten
nicht; sie hätten den dolus eventualis nidt anerkannt. Wenn dte Schwurgerichte in Preßprozefsen urtheilen, so wird das auf die übrigen politisden Prozesse sanierend wirken. Die Richter sollen urtheilen ohne Ansehen der Person und der Partei; deshalb trägt ja die Gerechtigkeit eine Binde.
Abg Günther: Der Unterschied zwishen dem Abg. Bebel und mir besteht darin, daß wir verschiedene Folgerungen ziehen. Jh habe den Grlaß dahin verstanden, daß die Beamten nit agitieren sollen, aber ihre politishen Meinungen aus|prehen können. Jh habe deshalb niemals Bedenken getragen, meine Meinungen hier und außerhalb des Hauses vorzutragen.
Damit s{hließt die Debatte. Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen, der Deutschen Volkspartei und einiger Zentrumsmitglieder abgelehnt.
Bei § 123 (Zuständigkeit der Ober-Landesgerichte) kommt
Abg. Schröder (fr. Vgg.) auf die Frage der M im allgemeinen zurück und führt aus, daß sie in alten Zeiten überhaupt nicht existiert habe und erst eingeführt sei, als die Gerichtsorganisation eine solhe geworden, daß nicht mehr die Garantie für einen richtigen Spruch in erster Jn'tanz unter allen Umständen gewährt wäre.
S 123 wird angenommen,
S 124 beschäftigt sih mit der Bildung detachierter Straf- senate für die vom Siße der Ober-Landesgerichte entfernteren Landgerichte; den A Ad und den Stellvertreter des- selben soll die Londes:Ju tizverwoltung ernennen; die Beisißer sollen aus den Mitgliedern der Ober-Landesgerichte, theilweise aus Mitgliedern der betreffenden Landgerichte berufen werden.
Abg. Dr. von Cuny (nl.) will das Wort „theilweise“ gestrichen wissen, fodaß die Bildung des Senats auch ledigli aus Mitgliedern der Landgerichte erfolgen könne. Die Befürchtung, daß durch die Bildung des Berufungssenats aus Mitgliedern des Landgerichts etne Störung der kollegialen Verhältnisse eintreten könnte, habe sih nicht erfüllt.
Geheimer Ober - Regierungs - Rath von Lenthe hat gegen den Antrag des Vorredners nichts einzuwenden, wenn er auch nicht in Aus- sicht stellen könne, daß die Mitglieder des Senats nur aus Mitgliedern des Landgerihts genommen werden würden.
Abg. Beck h (fr. Volksp.) will mindestens drei Mitglieder einshließ- lih des Vorsitzenden aus den Mitgliedern des Ober-Landesgerichts entnommen wissen.
Beide Anträge werden abgelehnt und 8 124 unverändert angenommen, ebenso der Rest dec zu dem Gerichtsverfassungs- gescß vorgeschlagenen Aenderun en.
Darauf wird gegen 5 Uhr die weitere Berathung bis Sonnabend 1 Uhr vertagt.
Parlamentarische Nachrichten.
Die dem Reichshaushalts-Etat beigegebene Denk - \ch rift bemerk! :
Die gesammten fortdauernden und einmaligen Ausgaben aller Verwaltungszweige, mit Ausnahme der fortdauernden Ausgaben der Betriebsverwaltungen (Post und Telegraphie, Reichsdruckerei, E isenbahnen), sind
veransckchlagt auf 1 328 301 824 M und übersteigen die Gesammtausgabe des Vorjahrs um GL2CA 200 « Es kommen auf die fortdauernden
Ausgaben mehr und auf die einmaligen Ausgaben
mehr 28 724900 ,
wie vorstehend überhaupt mehr 61 277 265 M Werden hiervon die durhlaufenden Posten, nämli für 1897/98
die Ausgaben des Reichs-
Inbvalidenfonds von 28 504 497 M und die aus den Einnahmen
an Zöllen, Tabacksteuer,
Branntweinsteuer und
Stempelabgaben in Ge-
mäßheit der geseßlichen
Bestimmungen an èie ein-
zelnen Bundesftaaten zu
überweisenden Beträge
für 1896/97 28 862 508 M
404 056 000 , 387 472 000 ,„ mit zusammen. . . 432560497 \ 416 334503 M
als die Höhe der Matrikularbciträge und das Abshluß-Ergebniß des Reichshaushalts nicht beeinflussend, ausgeschieden, so stellt ch für die verbleibenden fortdauernden Ausgaben und die einmaligen Ausgaben des ordentlihen Etats ein Gesammtbedarf von 838 137 580 #4, bezw. ein Mehrbedarf von 24 209 238 4 *) heraus, während der außerordentliche Etat der einmaligen Ausgaben mit einem Gesammtbedarf von 57 603 747 4 und einem Mehrbedarf von 20 842 038 M abschließt.
Der erstgedahte Mehrbedarf des ordentlihen Haushalts von ei 238 M ergiebt sih im einzelnen aus“ folgender Zusammen- tellung :
fortdauernd einmalig Es sind angeseßt : mehr [weniger] mehr | weniger
für den Reichskanzler und die Neichékanzlei . . das Auswärtige Amt .
das Reichsamt des
4 340 — 28 000
715 920 _— Innern 3144417 — | 854452 die Verwaltung des | Reichs8heeres 6 935 571 772 370 — die Verwaltung der | Kaiserlichen Marine | 3 542 971 6 704 127 die Neichs - Justiz- Dana ¿4 6 896 E das Neichs-Schatzamt . 57 490 ——— das Neichs- Eisenbahn- ddo
E 248 750 -— den Rechnungshof .. 3200| — -— den Allgemeinen
Pensionsfonds . . , | 2024911 -— die Post- und Tele-
graphenverwaltung . — — 298 297 die Neicbódruckerei . . — —— 35 000 dieEisenbahnverwaltung —— — 240 000 — 16 326 376) — | 8765 314| 882452 16 326 376| — 7 882 862| —
- E E,
24 209 238
356 370
2 E also wie oben überhaupt mehr . ...
*) Rebnet man die fortdauernden Ausgaben der Betriebsver- waltungen hinzu, so ergiebt si bei den Ausgaben ein Gesammtbedarf von 1 161 215 703 M bezw. ein Mehrbedarf von 39 920 580 4, während bei den gewöhnlihen Einnahmen statt des sih ergebenden Mehr- Tages von 12 328 775 M ein solcher von 28040117 „A entstehen würde.
Andererseits sind bei den gewöhnlichen E in - nahmen veranschlagt :
1) die Zuckersteuer ,
2) die Salzsteuer .
3) die Maischbottih- und Branntwein- materialsteuer . e
4) die Brausteuer
böber niedriger um um
Á. M
1 000 0099 —
1 129 009 —
R 904 000 1 097 000 —
Aversen A — der Spielkartenstempel 38 000 die Wechselstempelsteuer 347 000 — die statistishe Gebühr 49 000 — der UVebershuß der Post- Telegraphenverwaltung 7338 621 — der Ueberschuß der Neichsdruckerei 21 160 _— der Uebershuß der Eisenbahn-
1 941 706 cin
2116 800
verwaltung 1102 875
350
die Einnahmen aus dem Bank-
wesen _— die verschiedenen
Einnahmen — die Einnahmen aus der
äußerung ehemaliger Festungs“
terrains 1171 138
176239388 95295 163 12 328775 M
Sind mehr
Diesem Mehrertrage treten hinzu die unter Tit. 3 des Einnahme- Kapitels 18 (vergl. den Etat über den Neichs- Invalidenfonds Seite 22/23) als nahträgliher Kapitalzushuß für das Etatéjahr 1895/96 vorgesehenen
welche zur Deckung von in leßterem Etatéjahre über den Etat hinaus zunächst zu Lasten der gewöhnlichen Reichémittel geleisteten Ausgaben des Etatsabschnitts „Reichs-In- validenfondé“ dienen.
Die gewöhnlichen Einnahmen ergeben mit- hin gegen das Vorjahr einen Mehrbetrag von
Zur Deckung des Mehrkedarfs bei den Ausgaben von 24 209 238
fehlen hiernach . .. 11 701 980 M welche bei den Matrikularbeiträgen in Zugang gebracht find. Was insbesondere die Verwaltung des Neichsheeres anlangt, so sind für den ordentlihen Etat zum Ansatz gebracht : 1) an fortdauernden Ausgaben, unter Kapitel 14 bis ein- \chließlich 44, bei einem Gesammtbedürfniß von 486 460645 M, gegen das Vorjahr mehr 6935 571 M. 2) an einmaligen Ausgaben, unter Kapitel 5, bei einem Gesammtbedürfniß von 46 046 965 M, gegen das Vorjahr mehr - C2000 überhaupt gegen das Vorjahr mehr e e CCOCIAL 6 Für die einzelnen Militärverwaltungen sind angeseßt : zu 1 an fortdauernden Ausgaben: für Preußen 2c. mehr 5 629 936 M „ Sachsen mehr 20.109 7 493 459
sind mehr. . . 6150504 M « Bayern antheilmäßig mehr 785 067 ,„
gegen das Vorjahr, wie oben, mehr zu 2 an einmaligen Ausgaben: Abth. A 1 832 549 M 1925352 , 405 076 —
3352852 M 761 430 M
sind weniger. . . 4114255 A für Bayern zu A antheilmäßig weniger 427963 , zusammen weniger. . . 4542218 M Im Vorjahr war durch den Nachtrags-Etat (Geseß vom 22 Juli 1896 — Reichs-Gesetzbl. S. 661 —) von den darin vorgesehenen ein» maligen Ausgaben des ordentlichen Etats zu thunlihster Vermeidung einer nachträglichen Er- höhung der Matrikularbeiträge ausnahmsweise ein Betrag von 5 314588 4, und zwar für Preußen 2c., Sachsen und Württemberg zusammen 4713 007 Æ und für Bayern 601 581 4 auf den außerordentlichen Etat übernommen. Da für 1897/98 die Deckung der sämmtlichen einmaligen Ausgaben des ordentlihen Etats wieder aus den gewöhnlihen Einnahmen erfolgt, so kommt durch den Wegfall jenes Zuschusses jeßt im ordentlichen Etat ein Mehrbedarf zur Erscheinung von _0 314588 Mithin gegen das Vorjahr, wie oben, mehr 772 370 4 Die Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres an eigenen Erträgnissen, welche einestheil (Kapitel 9) den Bundesftaaten mit Aus¡hluß von Bayern, anderntheils (Kapitel 9a) der Gesammtheit aller Bundesstaaten zu gute kommen, ergeben gegen das Vorjahr bei Kapitel 9 weniger 338 374 M bei Kapitel 9 a weniger 128200 , im Ganzen einen Minderbetrag von 46b 574 M Das Gefammtergebniß der Ansäße des ordentlihen Etats der Verwaltung des Reichsheeres läßt ih hiernach dahin zusammen- fassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben gegen das Vorjahr mehr 7 707 941 M
bei den Einnahmen gegen das Vorjahr weniger 466 574 ,
zum Nachweis gelangen, woraus ih gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von 8174515 M Die nah dem Etats-Entwourf durch Aufnahme einer Anleibe zu deckenden Beträge von ¿usammen 56 763 747 4, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine geseßlihe Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, bilden in herkömmliher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden B Es sind dies G erverungen für die außerordentlihen Bedürfnisse des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen, worüber die Erläuterungen zu Titel 1 des Einnahmekapitels 23 und die Begründung des Anleihegeseßzes das Nähere ergeben.
178 483 ,
12 507 258 46
Abth. B für Preußen 2c. weniger . 701 430 A „ Sachsen weniger —
«„ Württemberg mehr
Statistik und Volkswirthschaft.
Das „Sweating System“ in den Vereingten Staaten von Amerika.
In dem neunten Heft (September-Oktober 1896) der „Revus d’Économie politique“ veröffentliht Herr E. Levasseur einen Aufsaß über das “Sweüting System“ in den Vereinigten Staaten von Amerika, aus dem wir in Nachstehendem ee auch für weitere Leserkreise in Deutschland interessante Mittheilungen wiedergeben. Herr Levasseur erörtert nacheinander kurz Folgendes: Definition des „Sweating System“, Organisation des Systems, Aussagen in der Senatsenquête von 1883, Besuche des „Sweating System“, Arbeits«
6939571 M
stunden und Lohn, die Gefeze gegen das „Sweating System“ und die De zu seiner Unterdrückung, Verglei mit Europa und Ursachen des Fortbestehens des Systems.
Was die Definition des „Sweating System“ betrifft, so hat wohl die von dem Den ziticrte Auskunftsperson am meisten Recht, welche ausfagt: das erste, was man beim Studium dieses sogenannten Systems entdecke, sei das, daß es als solhes gar nit existiere. Es gebe kein organisiertes System, welches diesem populären Ausdruck entsprehe, und man finde das, was man damit bezeichnen wolle, auh in Industriezweigen, auf die man das Wort niemals anwende. Ges- brauht wird der Ausdruck thatsählich wohl nuc, um die mißlichen Arbeitêéverhältnisse in der Konfektion zu bezeihnen. Ueber den Stand der Kleiderkonfektion in den Vereinigten Staaten im Jahre 1890 theilt Levasseur folgende Zahlen mit:
Herren- amen- Knopflochbetriebe konfektion konfektion für Herrenkleider 4 867 1 224 200
Zahl der Betriebe 128,2 21,2 0,2
Kapital in Millionen Dollars
Produktion in Millionen Dollars N 251,0 68,1 0,8
Beschäftigt:-s Personal . . 156 345 42 008 1373
Ueber das, was er Organisation des Systems nennt, führt er sodann etwa Folgendes aus: Der Fabrikant, oder besser: der Groß- kaufmann, halte in der Regel eine Zuschneidewerkstatt. Die zuge- geshnittenen Stücke übergebe er zu Hunderten und Tausenden einem Unternehmer (Contractor), der zuweilen auch das Zuschneiden über- nehme. Manche dieser Unternehmer ließen in geschlofsenen Rb atn arbeiten, manche gäben die Arbeit direkt an
eimarbeiter aus, manhe wieder an Unterunternehmer (Sous- entrepreneurs) — wir wollen diese Zwischenmeister nennen. Diese Zwischenmeister hätten ihrerseits wieder zum theil kleinere Werkstätten, zum theil gäben auch sie die Arbeiten an Heims- arbeiter weiter. Die Kontraktoren und Zwischenmeister drückten ih untereinander und umsomehr die Arbeiter. Die Preise seien er- heblih zurückgegangen, und die besseren Elemente bättea das Geschäft aufgegeben. Nur die „weniger \krupulösen*“ seßten es fort. Man habe in menschenfreundliher Weise den Versuch gemacht, die Arbeit kooperativ unter Leitung von Werkmeistern zu organisieren, aber dabei keine höheren Löhne für die Arbeiter herau8gewirthschaftet. Die Werkmeister kosteten ebensoviel oder mehr als die „Sweaters“, und die Arbeit tauge nihts. Man habe theilweise die Ansicht gewonnen, daß, je tiefer die Qualität der Arbeit stehe, uni so nôthiger eine strenge Aufsicht, ja ein gewisser „Despotismus“ sei. — Fn den Fabrikbetrieben, in denen meist mehr als 20 Arbeiter vereinigt seien, lägen die Verhältnisse am günstigsten. In den kleinen Zwischen- meisterbetrieben, meist mit nicht mehr als 20 Arbeitern, den y Tenement sweat shops“, habe der Meister in der Regel für die Familie ein Zimmer als Schlaf-, Koch-, Speise- und Schreibzimmer, ein zweites diene 15 bis 20 Arbeitern, Männern, Frauen und Kindern als Arbeits- und S{hlafraum. Am {chlechtesten fei die Lage der Heimarbeiter, „Tenement home workers“, meist Frauen und Kinder, die neu eingewandert sind, dann arbeitsunfähige Per- sonen, Wittwen und heruntergekommene Familien. In Boston feien 1892 unter 33 Zwischenmeistern und Kontraktoren 26 eingewanderte Juden gezählt worden; unter 1107 Arbeitern und Arbeiterinnen 448 Juden, 249 Amerikaner, 215 Italiener, 176 JIr- länder; die übrigen Deutshe und Portugiesen. Jn Chicago seien 666 Betriebe gezählt worden mit 10 933 Arbeitern, von denen 9097 in Werkstätten und 1836 zu Hause arbeiteten. In Philadelphia arbeiteten in 273 Betrieben 1806 Personen, von denen 898 Nufsen waren. In New - York, Boston und anderwärts finde man oft 20 russishe Juden in einem Zimmer zusammen. Diese hätten die e sehr gedrückt. Was Deutsche für 2,50 Dollars gemacht ätten, das hâtten sie für 1,50 Dollar angeboten.
Ueber die Arbeitszeit und den Arbeitslohn weiß der Ver- fasser ferner unter anderem zu berihten, daß in den Fabriken in der Negel 10 Stunden effektiv gearbeitet werde bei einer einstündigen Zwischenpause. Allerdings nähmen die Arbeiter manchmal Arbeit mit nah Hause. In den kleinen Werkstätten werde 11 bis 14 Stunden gearbeitet, bei dringender Arbeit auch noch länger. Jn der Heims arbeit sei keine Grenze gezogen, man arbeite hier im Mittel etwa 15 Stunden, wenn nöthig länger. In Philadelphia verdienten nah einer Angabe Frauen in der Fabrik bei zehnstündiger harter Tages- arbeit 3 bis 4 Dollars wöchentlih; als Hcimarbeiterinnen, wenn sie von 8 Uhr früh bis 10 Uhr Abends arbeiteten, 1,50 bis 2 Dollars. Nach einer Zusammenstellung des Arbeitösbureaus in Massachusetts verdiene die Mehrzahl der Frauen 6 bis 12 Dollars wöchentlich, die Mehrzahl der Männer 12 bis 20 Dollars. Hier soll es sih aber nur um Fabrikarbeiter handeln. In New- Vork Tâmen die Frauen in den Fabriken auf 5 bis 8 Dollars, die Männer auf 14, In den kleinen Werkstätten verdienten die Arbeiter cin Viertel weniger, in der Heimarbeit noch weniger. Die Nussen und die Jtaliener erzielten die geringsten Löhne, die Deutschen, Amerikaner und Jrländer arbeiteten nur in den Fabriken. Nach einer Enquête aus den Jahren 1891/93 verdienten die Frauen in New-York im Mittel 4,93 Dollars wöchentlich. — Dabei seien die ungünstigen Saison- verhältnisse in Betracht zu ziehen. Zweimal vier Monate im Fahre sei Arbeit hinreihend vorhanden, vier Monate herrsche Arbeitslosigkeit oder doch stark reduzierter Verdienst.
Levasseur erwähnt dann kurz die bekannten Gesetze in Massachusetts und New-York, welche die Ausbeutung der Konfektions- arbeiter erschweren follen. Wir müssen dieserhalb sowie bezüglich der sonstigen interessanten thatsählihen Angaben, an denen die Arbeit reich ist, auf dieje selbst verweisen. Nur die Ansicht des Verfassers über die Gründe für das Fortbestehen des Systems möge noch kurz angedeutet werden. Einerfeits glaubt Levasseur, daß die Konfektions« industrie im Unterschiede von der Maßschneiderei noh weiter zunehmen werde. In den Vereinigten Staaten z. B. wachse die Zahl der Kon- fumenten, „welche billige Preise und zugleih den Schein des Luxus ver- langten“, unaufhörlih. Die Produktions- und Abfaßzverhältnisse drängten mehr und mehr zur kommerziellen Konzentration. Die Großkaufleute brauhten immer mehr Kontraktoren und Zwischenmeister, welche ihrerseits ein Interesse daran hätten, die Arbeiter zur Hand zu haben. Wenn auch das platte Land einen Theil dec Arbeit an \sih ziehen könnte, so würden die Massen der Konfektionsarbeiter doch in den Städten bleiben. Die Konkurrenz unter einander werde auch ferner die Konfektionäre (Großkaufleute) zwingen, auf den Lohn zu drüdcken, Die Zwischenmeister lüden gewissermaßen dur ihr Angebot dazu ein und drückten ihrerseits weiter auf die Löhne der Arbeiter, deren Nalh- giebigkeit, ohne unendlih zu sein, doch wahrsheinlich noch nit an der äußersten Grenze angekommen sein dürfte. Dafür sorge die Ein- wanderung mit immer neuen Rekruten. Vor vierzig Jahren hätten die Deutschen in den Schneiderwerkstätten ihre Arbeit billiger angeboten als die Amerikaner. Seit 15 Jahren verdrängten die Juden die Deutschen durch noch geringere Löhne, denen ih die Jtaliener fügten. Der Jude in Oft-Europa und der Bauer in Italien träume von 1 Dollar Tagelohn wie von einem Eldorado und mache sih auf die Reise. Er hâtte nicht einmal ganz unrecht; denn \{ließlich würde er drüben doch noch besser ernährt und besser logiert als in der Heimath, und viele von ihnen sammelten sogar Ersparnisse, wie sie die besser bezahlten Amerikaner nicht erzielten. Deshalb ver- lange der Amerikaner E gegen das „Sweating System“, wie er sie gegen die Chinesen durchgejeßt habe.
Literatur.
Literatur über den Entwurf eines Handelsgeseßbucchs.
Nachdem der Entwurf veröffentliht worden ist, häufen fich die Schriften, welche sih mit der Revision des deutschen Handelörechts befassen und den Juristen wie den Kaufmann mit den leitenden Ge- danken des Entwurfs vertraut zu machen suhen. Zunächst an die Juristen wendet sich Rechtsanwalt Dr. Hermann Staub-Berlin- in einem auf dem Deutschen Anwaltstage am 12. SePbides 1896
ehaltenen Vortrage, der jeyt im Druck vorliegt (Verlag von Otto Rebuiaun; Berlin; Preis 80 &Z). Der Verfasser theilt hier die