1896 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Nov 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Wochenübersicht der Neichsbank vom 23. November 1896

weist einen gesammten Kassenbestand auf von 903 518 000 (189 951 737 000) 4, d. i. der

Vorwoche gegenüber mehr 27 539 000 (189% QNunahme 8 724 000) 4A; der Metallbestand allein hat sich um 24 §74 000 (1895 um 7 054 000) Æ vermehrt. Der Bestand an Wechseln zeigt mit 663 718000 (1895 664548 000) Æ eine Abnahme um 10959000 (1895 Abnahme 36 384 000) A. und der Bestand an Lombardforderungen mit 100 394 000 (1895 79 620 000) 4 eine solhe um 135000 (189% Abnahme 3 520 000) 4; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also ein Rückgang unm 11094000 (1895 um 39 904 000) „4 zu verzeichnen. Auf passiver Seite zeigt der Betrag der umlaufenden Noten von 1 052 512 000 (1895 1 117 608 000) A der Vorwoche gegenüber eine Verminderung um 31133000 (1895 Abnahme 24011 000) 4, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Girogutbaben) mit 497 074 000 (1895 470 726 000) 46 eine Zunahme um 44 404 000 (1895 Abnahme um 9 319 000) 4 erkennen lassen.

Ausweis über den Verkehr aufdem Berliner Shlacht- viehmarkt vom 25. November 1896. Auftrieb und Markt- preise nah S{lachtgewicht mit Auanahme der Schweine, welhe_nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 354 Stüd., (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— #, 11. Qualität —,— 6, III. Qualität 88—96 6, IV. Qualität 74—84 # -— Schwein e. Auftrieb 7792 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 96—100 #, Landschweine: s. guie 92—94 K, b. geringere 86—90 #, Galizier —— H, leihte Ungarn —— M bei 20% Tara, Bakonyer #4 bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1472 Stück. (Durh- \hnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,18—1,24 #, I. Qualität 1,08—1,16 Æ, ITL. Qualität 0,98— 1,06 A Scha S Auftrieb 1473 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) L. Qualität 0,86-— 1,06 „6, 11. Qualität 0,76— 0,84 M, IIT. Qualität —,— M.

Verdingungen im Auslande.

Oesterreich-Ungarn.

30. November, 10 Uhr. Stadtverwaltung in Wien: Regu- lierung8arbeiten am Wienfluß von der Schikanederbrücke bis zum Donaukanal und Bau der Stadtbahnstrecke zwischen genannter Brüe und dem Zollbahnhof. Voranschlag 5 441 407 Fl. Vorläufige Kaution 3 9/9 des Angebotswerthes. Verdingungsheft, Pläne, Vor- anshlag u. \. w. bei der Stadtkämmerei in Wien, 1, Bezirk Ratb-

haus, für 10 Fl. s Ftalien.

28. November, 3 Uhr. Artillerie-Direktion der Geshüpgießerei in Genua: Lieferung von 50000 kg Mulden-Blei. Voranschlag 17 500 Fr., Kaution 1750 Fr. Lieferfrist 40 Tage. : 4

3, Dezember, 10 Uhr. Präfektur von Genua: Bau einer cifernen Brücke, an Stelle der bisherigen steinernen, über den Roncallo-Gieß- bah. Voranschlag 14 160 Fr., vorläufige Kaution 600 Fr., endgültige Kaution 10 09/6 des Angebotswerthes. : S

9, Dezernber, 10 Uhr. Ministerium der öffentli®Gen Arbeiten in Nom und Präfektur von Cagliari: Bau einer eisernen Brücke über den Flumendosa-Gießbah. Voranschlag 531 500 Fr. Vor- läufige Kaution 26 577 Fr., endgültige Kaution 1009/9 des Angebots- werthes. Endgültiger Zuschlag wird noh bekannt gegeben.

panten.

23. Dezember, 1 Uhr. General-Direktion der öffentlichen Arbeiten in Madrid: Bou einer eisernen Brücke über den Ebro bei Gallur. Voranschlag 585 691 Peseten, Kaution 29 500 Peseten.

Portugal. :

15, Dezember, Mittags. Königlich portugiesishe Eisenbahngesell- schaft in Lissabon: Lieferung von Eisen und verschiedenen Blechen, fowie von Papier und Umschlägen. Näheres in den Räumen der Gesellschaft, 28 Rue de Châteaudun in Paris.

Niederlande. E 7

7, Dezember, 1} Uhr. Direktion der holländischen Eisenbahn- gesellshaft in Amsterdam: Arbeiten für den Bau etnes zweiten Schienenweges zwischen den Stationen Alkniaar und Heerhugowaard. Vora nshlag 40 000 FI[.

Rumänien. : 18. Dezember, 24 Uhr. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Liefe- rung von 24000 kg Tanninextrakt für die Militärgerberei in Bucovetz für das Jahr 1897/98. Kaution 10 % des Angebotswerthes. Näheres bei obiger Behörde. ] : 90. Dezember, 24 Uhr. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Liefe- rung von 10149 kg Talg, 4080 kg gewöhnlihem Gerberfett, 2040 kg Mironda-Schmiere, 408 kg Impermeable-Schmiere, 561 kg Leinöl, 632 kg Birkenöl, 153 kg gelbem Wachs, 7476 kg Seehund- fett u. st. w. für die Militärgerberei in Bucovey für das Jahr 1897/98. Kaution 1009/6 des Angebotswerthes. Näheres bei obiger

Behörde.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Goch ist die zweite englijce Post über Vlissingen vom 25. November ausgeblieben.

Grund: Sturm auf See.

Theater und Musik,

Friedrih-Wilhelmstädtishes Theater. Gestern fand eine Wohlthätigkeitsvorstelung zum Besten der Hinterbliebenen der mit dem Kanonenboot „Jltis" unter- gegangenen Seeleute statt. Nah einem Prolog, der die Helden des „Iltis“ s{wungvoll feierte und von dem Dichter des später auf- geführten dramatishen Heldengedihts „König Ring“, Victor Laverrenz, herrührte, gelangten einige Musikstücke von Wagner und Beethoven und das dramatische Gedicht „Der Rabe“ von Edgar Allan Poe zum Vortrag, welches von Herrn Ottomeyer sehr gut ge- \sprohen wurde. Man hatte also ein anspruhéêvolles Programm auf- gestellt , welhes denn au von den zur Verfügung stehenden Krästen mit Eifer ausgeführt wurde. Herr Victor Laverrenz hat die Gestalten seines dramati)chen Gedihis „König Ning“ hauvptsächlich der Frithjofsage entlehnt. Der Verfasser läßt den alten König Ring und die junge goldhaarige Prinzessin Alfsol, des Dänenkönigs Helge Schwester, in heißer Liebe zu etnander entbrennen, welche die Ursache des Untergangs für Alle wird. Die Anwendung des Stabreims in einem dramatischen Gedicht, das wirklih zur Aufführung kommen foll, ift, wie sih gestern gezeigt hat, ein verfehltes Unternehmen. Das fortdauernde Anhören solcher Alliterationen ist für das moderne Ohr beinahe qualvoll, zumal wenn die Verse nicht immer von künstlerish geschulten # prehern zu Gehör gebraht werden. Der literarische Werth der Dichtung kann jedenfalls nur beim Lesen si feststellen lassen. Die Felaguer schienen Geshmadck an der einfachen Fabel und den schwungvollen Worten zu finden, denn lebhafter Beifall erfüllte das Haus nah jedem Aktschluß.

Im Königlichen Opernhause gelangen morgen Richard Wagnex?s „Meistersinger“ unter Kapellmeister Weingartner's Leitung zur Aufführung. Als Stolzing gastiert Herr Ernst Kraus; als Beckmesser eröffnet Herr Friy Friedrihs ein Gaftspiel auf Engagement. Die Eva singt Fräulein Hiedler, die Magdalene Frau Göye, den Hans Sachs Herr Bet, den Pogner Herr Stammer, den David Hecr Lieban. Am Sonnabend werden Leoncavallo’s „Bajazzi“ und das Ballet „Phantasien im Bremer Rathéskeller“ an; Stelle der angeseßten Oper „Der Evangelimann“ gegeben.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen „Leßte Liebe“ von Dóczi in Scene. Die Damen Haverland (a. G.), P: ppe, Lindner, von Hochenburger, Hauêner, die Herren Nesper, Ludwig, Herter, Kahle und Purschian find darin beschäftigt. :

Im Berliner Theater wird der zweite Theil von Wilden- bruch's „Heinrih und Heinrih's Geshlecht* unter dem Titel „Kaiser Heinrih* am 1. Dezember erstmalig zur Aufführung gelangen. Am 30. November findet die 150. Aufführung von „König Heinrich“ statt, sodaß dann zum ersten Mal das Gesammtwerk an zwei aufein- anderfolgenden Abenden gegeben wird. i:

Das Schiller-Theater bringt zu Anfang der nähsten Woche die erste Aufführung von Ernst RNosmer?'s vieraktigem Lustspiel „Tedeum“. Morgen geht Halm's dramatisches Gedicht „Der Sohn der Wildniß“ tin Scene.

Wetterbericht vom 26. November, 8 Ubr Morgens.

| Temperatur |

j

49 R.|

fius |

Stationen.

in ° Cel

oC.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p red. in Millim.

5

Belmullet . . | 775 Aberdeen . . | 778 Christiansund | 771 Stotholm . | 776 olm . 7 randa . | 761 bedeckt t. Petersbg. | 773 |W 2\Regen Moskau... | 776 N! 2\bedeckt C Cork, Queens- | town . .. | 763 |OSO 3 wolkig 6 Cherbourg . | 767 |ONO blbedeckt 6 der... | (4 |[OND S5/bedeck | —1 j C77 1D 4bedeck | 0 burg .. | 776 |OSO Z3lhalb bed. 8 winemünde | 779 |SSO Z2hheiter) | —d Neufahrwafser| 782 |S 1 Dun | —d Memel ... | 781 |SSO 3\|bedeckt | -—3 eel. (00 11ND 8swolkig |—1 fter... | 770 |ONO 7\[wolkenlos | —2 Karlsruhe . . | 768 |NO 5[wolkenl.?) | —1 Wiesbaden . | 769 |O AENTEalos [0 3 4 [l 2 4 6 9

\bededckt bededckt 3\bedeckt bedeckt

OUONMIONANS

München . . | 766 |O heiter —5 Chemniy ..… | 774 |O wolkenlos | Berlin .. . | 777 |OSO heite12) ten «oe 06 fti Breslau . . . | 778 |O e d'Aix . . | 765 |ONO e 708 D N ¿x +1 (01 [ODND 1) Reif. 2) Reif. ?) Reif. Uebersicht der Witterung. Au heute zeigt die Wetterlage nur geringe Aenderungen. Snfolge der andauernden östlichen Winde, welche im südlihen Rußland thren Ursprung haben, ist die kalte Witterung weit westwärts vor- edrungen, sodaß die Frostgrenze sich bis nah West- Frankreich erstreckt. In Nord Europa dagegen dauert die milde Witterung fort. Ju Deutschland is} das Wetter kalt, trocken und heiter; indessen dürften in den südlichen Gebietstheilen Le zu erwarten ein; in Ostdeutschland liegt die Morgentemperatur s zu 77 Grad unter dem Gefrierpunkte. In Trieft

“eis Deutsche Seewarte. Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opera-

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Nebel | 26 28 29 wollg | 10 wolkig 2

wolkenlos

wolkig

Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Telaff, Dirigent: Kapellmeister Weingartner. (Walther von Stolzing: Herr Ernst Kraus, vom Hof- und National-Theater in Mannheim, Beck- messer: Herr Friy Friedrihs, als Gäste.) Anfang

63 Uhr.

Schauspielhaus. 266. Vorstellung. Sonder- Abonnement B. 39. Vorstellung. Letzte Liebe. Lustspiel in 5 Aufzügen aus dera Ungarischen des Ludwig Dóczi. In Scene geseßt vom Dber-Regisseur Max Grube. (Königin Elisabeth: Fräulein Anna Haverland, als Gast.) Anfang 72 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 238. Vorstellung. Bajazzi. (Eagliacel.) Oper in 2 Akten und einem Prolog, Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Phantasien im Vremer RNathskeller. Phantastishes Tanzbild frei nah Wilhelm Hauff, von Gmil Graeb. Mußtik von Adolf Steinmann. Anfang 7# Uhr. Schauspielhaus. 267. Vorstellung. Jphigeuie auf Tauris. Schauspiel in 5 Aufzügen von Wolf- gang von Goethe, Anfang 7F Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Morituri. (Teja. Frißchen. Das Ewig - Mänuliche.)- Anfang 7# Uhr.

nnabend: Freiwild.

Sonntag, Nachmittags 2} Uhr: Der Meister von Palmyra. Abends 7} Uhr: Morituri, (Teja. Frißchen. Das Ewig-Mänuliche.)

Berliner Theater. Freitag (außer Abonne- ment): Reuaissance. Anfang 7} Uhr.

Sonnabend: Renaissance.

Sonntag, Nachmittags 2} Uhr: Des Meeres und der Liebe Wellen. Abends 74 Uhr: Renaissauce.

Lessing-Theater. Freitag: Die goldue Eva. (Georg Engels als Gast.) Anfang 7} Uhr.

Sonnabend : Der Abeud, (Georg O als Gast.)

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: orstellung zu volksthümlichen Preisen Parquet 2 A —: Das Glü im Winkel. Abends 7} Uhr: Der Abend. (Georg Engels als Gast.)

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg, Freitag: Verschwunden. (PDisparu. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bifsou u Andrs Sylyane. Deutsch von Franz Hofer. Anfang

74 Uhr. (Disparu.)

Uenes Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. [REARSE,

Forderuug. Komödie in 1 Aït Hartleben. Anfang 74 Uhr.

(Heimath.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu Minna von Varnhelm. Abends

Der Sohn der Wildnif. Kirchfeld.

hof Zoologischer Garten.) Freitag: Hempel. Anfang Uhr. Sonnaberd, Nachmittags 4 Uhr: Borstellung. Bei kleinen Preisen Barunhelm. Abends 7# Uhr: Hempel.

unterhaltungen. Maria Stuart.

bekannten Preisen bei ven Berkaufsftellen des Ver- eins.) Abends 8 Uhr: Schiedêômaunn Hempel.

Theater Unter den Linden.

manu vor der Thür.

und Requisiten : Unter den Linden Linke.

Balletmeister Greco Poggiolesi von Jultus Srge. Sonnabend: Der E! Hierauf : Unter deu Linden. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr Hälfte ermäßigten Preisen: Die F

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernft-Theater). : W. Hasemann.

Dresdenerstraße 72/73. Direktion Freitag : OT No.

Luard Selby. Darauf: Deutsch: von Max Schoenau. Anf

Sonnabend und folgende Tace:

hans, 237, Vorstellung, Die Meifterfinger von

Sonnabend: Verschwunden.

Swiffbauerdamm 4 8. / 5.

Schchwank in 3 Akten von Paul Hirsh- erger und C. Kraaß. Vorher: Die fittliche

Sonnabend: Zweiter Duse-Abeud,

Vorher: Die fittlice Forderuug.

Schiller-Theater. Freitag, Abends 8 Uhr:

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Vfarrer von

Theoter des Westens. Kantstraße 12. (Bahn-

Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Verein für Volks-

Direktion: Julius Fritsche. Freitag: Der Ehe- omische Operette in 1 Akt von Carl Treumann. Musik von Jacques Offenbach. Dirigent : Herr Kapellmeister Korolanyi. Hierauf : Mit neuer Ausftattung an Kostümen, Dekorationen

in 3 Aken von Benno Jacobson. Musik von Paul

Dirigent: Herr Kapellmeister Dahms. Der

choreographishe Theil arrangiert und einstudiert vom

] . In Scene geseßt Anfang 7} Uhr.

Ehemaun vor der Thür.

Das Wetterhäuscch Muskikalishes Genrebild von Adrian Roß. Deutsch von Hermann Hirschel. Musik von Bertran Zwei Schwieger- söhne! Schwank in 4 Akten von M. Boucheron.

häuschen., Darauf: Zwei Schwiegersöhne!

Der Leiter der Berliner Philharmonishen Konzerte Heer Arthur Niki#\ch hat, einer Einladung des Staatsraths Tichaikowsky, eines Bruders des verstorbenen Komponisten gleichen Namens, Folge gebend, in St. Petersburg einen „Tschaikowsky-Abend" mit außerordentlihem Erfolg dirigiert.

Maunigfaltiges.

An der Ausschußsißung des Tanganyika - Dampfer-

C omit68*, welche am 23. d. M. abgehalten wurde, nahmen unter dem Vorsiß des Gouverneurs Dr. von Wissmann die Herren General- Sekretär von Bornhaupt, Chefredakteur ad Premier - Lieutenant von Heydebreck, Missions-Superintendent Merensky und Oberst Frei« berr von Schele, Flügel. Adjutant Seiner Majestät des Kaisers, theil. Es wurden zunächst die Schiffahrtsverhältnisse auf dem Tanganyika und der Landweg vom Nyassa - Sce zum Tanganyika, für den allein die Stevenson-Noad in Betracht kommt, eingehend erörtert und dann beshlossen, die noch ofene Frage, welches Material, ob Stahl oder Aluminium, beim Bau des Tanganyika - Dampfers zur Verwendung gelangen foll, in der nächsten, für den 14. Dezember anberaumtén Ns unter Hinzuziehung von Sachverftändigen zur Erledigung zu ringen.

Von „Sperling's Adreßbuch der deutschen Zeit- \chriften und der bervorragenden Tagesblätter (Stutt- gart, H. O. Sperling; 452 S., Preis geb. 4 4) ist soeben der 37. Jahr- ang für 1896 erschienen. Dieses Werk hat sich als Hand- und

ahrbuch der deutschen Presse längst bewährt. Es enthält mit mög- lihster Bollständiakeit, nah Wissenschaften und alphabetisch geordnet, dic Adrefsen der Redakteure und Verleger, den Erscheinungsmodus, die Nummer der Postpreisliste, die Bezugs-, Anzeigen- und Beilagen- preise der Blätter, die Angabe, ob dieselben illustriert find, und zahlreihe andere Nachweise. Ein besonderer Theil i|st „Mit- theilungen aus Theorie und Praxis* gewidmet, worunter sich die Adressen - der Korrespondenze, Nachrichten-, literarischen, Stellenvermittelungsbureaux, Adressenlieferanten u. v. a. fizaden. Der interessanten Rubrik „Statistisches“ entnehmen wir, daß der vorliegende 37. Jahrgang des Adreßbuchs die Angaben über 4327 periodische Er- \cheinungen der Presse enthält, gegenüber 4033 bezw. 3329, 3742, 3536, 3441 in den Vorjahren. Einen besonderen Werts) hat das Adreßbuh für JInserenten, da kaum ein anderes Werk in fo vor- treffliher Weise Aufschluß zu geben vermag über Richiung, Ver- breitung, Auflage, kurz alle diejenigen Momente, welche den Insfertionswerth der einzelnen Preßorgane ausmachen. Das tref- lihe Adreßbuch empfiehlt sich als vielseitig berathendes Hilfsmittel namentli für Komtore und Bureaux ; aber auch Schriftstellern, Ge- lehrten, Bibliothekaren dürfte es gute Dienste leisten.

Brüx, 25. November. Heute Vormittag brach im Arbeits- hause des hiesigen Kreisgerihts-Gefängnisses Feuer aus, das infolge der in dem Gebäude angehäuften Wollwaaren rasch um ih griff. Sechs Sträflinge wurden verleßt. Die Ucsache des Brandes wird, dem „W. L. B.* zufolge, auf heimlihes Tabadck- rauhen zurückgeführt.

Triest, 26. November. Eine gestern Nachmittag entstandene heftige Bora, welche heute noh fortdauert, hat, wie ,W. T. B.* meldet, zahlreiche fleinere Sch iffsunfälle und viele Unfälle auf dem Lande verursacht. Der Seeverkehr ist unterbrochen, der Landverkehr ers{wert.

Belgrad, 25. November. Die durch dieUebershwemmung unterbrochen gewesene Eisenbahnverbindung if nah langen anstrengenden Arbeiten wieder hergestellt. Der Verkehr wixd vor der Hand nur bei Tage bewirkt weiden. Binnen längstens zweter Tage soll indeß auf der ganzen Strecke der Betrieb wieder in vollem Umfange aufgenommen werden.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Pentral - Theater. Alte Jakobstraße 830. Direktion: Richard Schulß. Freitag: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Ausftattungs- vosse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius CEinödehofer. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend und die folgenden Tage: Eine wilde Sache. halben Preisen: ;

: Bocksprünge. Konzerte.

Konzerthaus. Karl Meyder - Konzert.

Freitag: 4. Virtuosen-Abend, unter gefälliger Mitwirkung des Konzertsängers Herrn Otto Shoman.

Freitag: WVock-

pon Otto Erich Magda.

Saal Bechstein. Freitag, Anfang 7# Uhr: L. Konzert mit historishem Programm von César Thomson (Viol.), unter gütiger Mitroirkung der Konzertsängerin Frau Lydia Hollm,

Schiedsmaun

Zweite Schüler- : Miuna von Schied8mann

Familien -Nachrichten. ercheliht: Hr. Rittmeister d. N. Gerd Gra Schwerin - Sophienhof mit Lucie, verw. Gräfin Schwerin, geb. Martini (Berlin). -— Hr. Lieut. a. D. Oscar Quasebarth mit Frl. Alma Sameßki (Charlottenburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Bodo von Ditfurth (Colmar i. E.). Hrn. Hauptmann Carl Winzer (Magdeburg). Hrn. Prem.-Lieut. Friedrich von Zedliß (Berlin). Hrn. Destor Lieut. von Reuß (Bromberg). Hrn. Pastor W. Tieße (Glasow b. Grambow). Eine Tochter: Hrn. Major Eberhard von Claer (Lübeck). Hrn. Hauptmann von Frankenberg und Proschliß (Bromberg). i:

Gestorben: sab Rittmeister a. D. Gustav Müller

(Billets zu den

Behrenstr. 55/57.

+ Balletphantasie

Tochter Elifab:th (Berlin). Fr. Alexandrine

Blühmtke, geb. von Arensto1 ff (Werchow, N. -Lausiß).

@ A E a. D. Carl Gmmril anth).

: Bei bis zur ledermaus.

E

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in S Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagf- _… Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

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T 7& Ubr. as Wetter-

zum Deutschen Reichs-A

e281,

Deutscher Reichstag. 132. Sißung vom 25. November 1896, 1 Uhr.

Tagesordnung: Forts.yung der zweiten Berathung des Gesegentwurfs, betresfeud Abänderung und Er- (nann g des Gerichtsverfassungsgeseßes und der

trafprozeßordnung, und zwar bei dem § 244 der leßteren und den dazu gestellten Anträgen.

Ueber den Anfang der Sißzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Nach dem Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) nimmt das Wort der

Abg. Stadthagen (Soz.): Es handele si hier um einen verbängnißvollen Rükschritt, den die Regierung vorshlage und den selbft ein fo weit rehtéstehender Mann, wie der Reichsgerichts-Rath Stenglein mit aller Energie bekämpft habe. Man wolle hier den einzigen Schuß, der dem Angeklagten in der gerihtlihen Prozedur durch das Gefeß gegeben sei, die unbeshränkte Beweisaufnahme, kurzer Hand beseitigen, und auch die Kommissionsbeshlüsse würden, wenn sie Gescßesfkraft erlangten, für einen großen Theil der Angeklagten diése lezte Shuyzwehr wegräumen. Die Ablehnung von Beweis- anträgen gereihe {on beute dem Angeklagten zu immensem Schaden ; lasse man die Ablehnung einzelner Beweise zu, wenn das Richter- kollegium darüber einstimmig ist, so werde au der auf unzulässige Zurückweisung von Beweisanträgen gestüßte Nevifionsgrund gleichfalls aus der Welt geschafft. Auch die Rechtsprehung des Reichsgerichts habe {hon ihrerseits den Rechten des Angeklagten auf diesem Gebiete erbeblihen Abbruch gethan. Das Gericht könne ja eine falsche Rechtsanschauung haben und aus dieser heraus die Thatsachen, welche der Angeklagte unter Beweis stelle, für unerheblich halten ; dann sei es mit dem, Erfolg der Revision beim Reichsgericht sehr {limm bestellt. Man möge? es also bei dem bestehenden Geseh belassen.

Abg. Schmidt - Warburg (Zentr.) versichert, daß ihm die Tendenz fern liege, den Angeklagten irgendwie in der Vertheidigung zu beshränken. Die Gründe des Vorredners seien jedoch durch- s{lagend nur gegen den Antrag der Konservativen, nicht aber gegen die Kommissionsbeschlüsse, weil die Hauptverhandlung vor der Strafkammer ja niwt vom Reicbsgeriht, sondern von der Be- rufungsinstanz nahgeprüst werde. Jn diejem Sinne fei auf den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Abfag überhaupt kein beson- derer Werth zu legen.

Abg. Mun ckel (fr. Volksp.) erklärt sih gegen die Anträge Strom- beck und Manteuffel. Es handele sih in diesem Paragraphen nur um das im Termin parate Beweismaterial ; etwas ganz Anderes sei es, wenn die Beweismittel ers herbeigeshafft werden sollten. Es fei ohnehin für den Angeklagten und den Vertheidiger sehr \{chwer, die Ladung von Zeugen vom Gerichte zu erwirken, da sie bezüglich der genauen Bezeichnung des Beweisthemas dem Staatsanwalt und den von ihm geladenen Zeugen gegenüber im Nachtheil wären. Diese Schwierigkeit für den Angeklagten noch zu vergrößern, würde ein großes Unrecht sein. Mit dem Hinweis auf die Berufung sei die Sage nicht erledigt. Die Befürhtung, daß das Verfahren dazu gr oraueyt werden könnte, Zeugen an den Pranger zu stellen, ônne nit durslagend sein.

__ Geheimer Ober-Justiz-Rath Dr. Lucas: Der Staatssekretär des NReichs-Justizamts ist durh eine Bundesraths. Ausshußsizung verhindert, augenblicklih an der Verhandlung theilzunehmen. Ich habe Sie dringend zu bitten, die Vorlage oder doch wenigstens die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen. Leßtere haben quantitativ und qualitativ die Vorlage erheblich abgeschwächt; ob der Bundesrath si mit diesem Minimum begnügen wird, weiß ich nit, halte es aber nit für ausgeschlossen. Dagegen ist rer § 244 in der Gestalt, wie er sie nah dem Antrage Mundel erhalten würde, auf keinen Fall für den Bundesrath annehm- bar. Der Abg. Munkel will die Berufung, aber auch das Verfahren erster Instanz, wie es jeßt gilt, wo es auf den Auss{luß der Be- rufung basiert ist. Das kann unmögli einen Boden der Verstän- digung zwischen dem Reichstage und den verbündeten Regierungen abgeben. Ginge man darauf ein, so würde die Strafjustiz lediglich verzögert und in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt, ja direkt vershlechtert werden, wenn die Berufung cingeführt, daneben aber ein Theil der bis- herigen, für den Wegfall der Berufung geg: benen Garantien bei- behalten werden foll. Außerdem werden die Gerichte auf diese Weise überlaftet und die Kosten für die Justizpflege gesteigert. Die bisherige Verpflichtung der Gerichte zur unbeschränkten Beweigaufnahme hat zu Mißbräucben geführt, welche von der großen Mehrheit der Kom- mission als thatsächlich bestehend anerkannt worden find. Oft \teckt schon in dem Bewtisthema felbst das Kompromittierende für den Zeugen. Ich bitte dringend, nicht durch fort„eseßzte Ablehnung der Megterungsvorschläge die Kluft zwischen diefen und den Beschlüssen des Hauses so zu erweitern, daß ihre Ueberbrückung in der dritten Lesung felbst beim besten Willen niht mehr möglich ift.

i Abg. Dr. von Buc!ka bleibt dabei, daß das Reichsgericht hon Jeßt dazu gelangt sei, daß die Beweisaufnahme selbs in Bezug auf das herbeigeschaffte Material abgelehnt werden könne, «wenn die Richter über die Unerheblichkeit der behaupteten CThatsäche einer Meinung seien. Dem Angeklagten solle möglihster Spielraum ge- geben werden für die Vertheidigung; aber das Geriht müsse von überflüssigem Ballast und von mißbräuchlichen Anwendungen der bestehenden Vorschriften befreit werden.

Abg. Munckel: Die Uunahme der Kommissionsbeshlüsse in- volviere doch mindestens die Möglichkeit einer oberflächlihen Beweis- aufnahme.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Lenthe: Die Verpflich- tung des Gerichts ist nah dem bestehenden Geseg eine gleihmäßige, gleichviel ob die Beweismittel {hon zur Stelle sind oder dem Gericht erst bezcihnet werden. Auf derselben Anschauung beruht der Vor- schlag der Vorlage. Die Darlegungen des Abg. Munckel sind also niht durchs{chlagend. Jn einer ganzen Reibe von Prozessen ist der Versuch çemaht worden, unendlihes Beweismaterial herbei- zuschaffen zu keinem anderen Zweck, als die neu herbeigeshafften Personen bloßzustellen. Diesem Mißbrauh muß ein Ende gemacht

werden.

Abg. Stadthagen: Dieser leßte Grund scheint mir am wenigsten durchschlagend. Es muß doh auch mit dem Bildungs- grade der Angcklagten und auch damit gerechnet werden, daß der An- geflagte mißverstanden worden sei. Jun jedem Falle würde der Kom- missionsbeshluß cine außerordentliche Beschränkung der Vertheidigungs- möglikeit für den Angeklagten bedeuten. Es handelt sih auch nit bloß um Kleinigkeiten, sondern um Fälle, wo Untersuchungshaft ver- hängt ist. Auch die ungerechte Untersuhungshaft würde verlängert werden können, wenn der Kommissionévorshlag Gese wird.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. von Strombeck (Zentc.) werden der Antrag des- Abg. Freiherrn von Manteuffel (d. kons.) abgelehnt, der Antrag des Abg. von Strowbeck aber und mit diesem, entgegen dem Antrag Muncckel, die Kommissionsfassung angenommen.

_… Nach §8 246, Abs. 1 des bestehenden und von der Kom- mission nicht abgeänderten Geseßes T eine Beweiserhebung nicht. deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisenden Thatsachen zu spät vorgebracht seien. Die Kommission hat dem ersten Absah eine klarere Fass ung und ferner

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 26

den Zusaß gegeben, daß die Beweiserhebung abgelehnt werden fönne, wenn nach einstimmiger Ansicht des Gerichts bloß eine Verschleppung amit beabsichtigt werde. Der zweite Absay besagt, daß, wenn ein Zeuge oder Sachverständiger dem Gegner des An- tragstellers so spät namhaft gemacht oder eine zu- beweisende Thatsache so spät vorgebracht worden ist, daß der Gegner zur Erkundigung keine Zeit gehabt hat, dieser bis zum Schlusse der Beweisaufnahme die Aussezung der Hauptverhandlung be- antragen kann.

Abg. Beckh (fr. Volksp.) befürwortet einen Antrag: in Abs. 2 den Zeugen, Sachverständigen und zu beweisenden Thatsachen die als Beweismittel zu benußenden Urkunden hinzuzufügen.

Abg. Schmidt-Waburg tritt für die unveränderte Annahme des § 245 des bestehenden Gesetzes ein.

Ohne weitere Debatte wird dem Antrage Schmidt ent- sprechend en in Abs. 1 das beslehende Geseß in Geltung zu belassen; zu Abs. 2 wird der Antrag Bech an- genommen.

Nach § 248 hat die Kommission einen Zusay beschlossen, wonah in der Hauptverhandlung bloße Mittheilungen über den Inhalt von Schriftstücken zum Zweck der Beweisaufnahme unzulässig sein sollen.

Entgegen dem Antrage des Abg. Freiherrn von Manteuffel auf Firoquug, wird der Zusay von der Mehrheit aufrecht erhalten.

„_Die Debatte über § 266 (Ausfertigung der Urtheils- gründe) wird ausgeseßt.

Nach § 270 des Geseßes, betreffend den Beschluß des Gerichts, sich für unzuftändig zu erklären, hat dieser Beschluß die Wirkung eines das Hauptverfahren eröffnenden Beschlusses. Die Kommission will diése Vorschrift dadurch einschränken, Daß der betreffende Beschluß von der Strafkammer des Landgerichts oder dem Strafsenat des Ober-Landesgerichts ergangen sein muß, oder ein Schöffengericht die Zuständigkeit des Land- gerichts für vorliegend erahtet. Für den Fall, daß das Schöffengeriht die Zuständigkeit des Schwur- gerihis für begründet erachtet, hat die Kommission vorge- [hlagen, daß das Schöffengericht die Akten an das Landgericht zur weiteren Bescbl[ußfassung abzugeben und die Sache zur Aburtheilung wieder zu übernehmen hat, wenn das Landgericht dieselbe ihm zurückgiebt.

Die Fassung der Kommission wird von dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath von Lenthe bekämpft, von dem Refe- renten Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) vertheidigt und von der Mehrheit angenommen.

ZU § 275 hat der Abg. von Strombeck beantragt, daß das Urtheil mit den Gründen baldmöglichst zu den Aften zu bringen sei. (Jm Geseß heißt es jeßt: „binnen drei Tagen.“) __ Abg. Schmidt- Warburg will die Frist auf vier Tage ver- längert wissen; die Faffung, welhe Abg. von. Strombeck vor- schlage, erscheine ihm zu unbestimmt und würde nicht vor Ver- shleppung hüten. us Abg. Dr. von Buchka spricht sih für den Antrag von Strom- ed aus.

S 275 wird unverändert angenommen.

Nah § 293 muß die den Geschworenen vorzulegende Hauptfrage die dem Angeklagten zur Last gelegte That nach ihren geseßlihen Merkinalen und unter Hervorhebung der zu ihrer Unterscheidung erforderlichen Umstände bezeihnen. Die Kommission hat eine veränderte Fassung vorgeschlagen, wonach die Hauptfrage alle Thatsachen enthalten müsse, welche die wesentlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Handlung bilden. Bei Bezeichnung der wesentlichen Merkmale jollen Rechtsbegriffe, welche niht eine allgemein be- fannte und unbestrittene Bedeutung haben, möglichst durch sonst gleichbedeutende Ausdrücke erseßt werden, zu deren Ver- ständniß Rechtskenntnisse nicht erforderlich sind.

Abg. Dr. von Buchka befürwortet einen Antrag, welcher es bei der bestehenden Vorschrift belassen will. Er bekennt si als Gegner der Schwurgerichte, niht aus Prinzip, sondern aus praktischen Gründen; ein folher habe zu dem Kommissionsbeschluß geführt, welcher der Ausdruck der Verlegenheit dafür sei, daß den Geschworenen die Rechtskenntniß abgehe. Statt an dem System zu ändern, kuriere man auf diese Weise an der Einrichtung herum. An diesem Uebel werde das Institut der Geshworenengerihte immer kranken. Was in dem Kommissionsbeschlusse vorgeshlagen werde, fei praktisch vielfsah geradezu eine Unmöglichkeit. Was gemacht werden könne, sei nur auf dem Wege der Rechtsbelehrung dur den Präsidenten zu machen.

Geheimer Ober-Justiz-Rath Dr. Lucas: Der Antrag is nicht aus der Initiative der Regierungen, fondern eines Kommissionsmitgliedes hervorgegangen und bezweckt lediglih die Wiederherstellung des alten preußischen Rechts. - Dafür liegt ein Bedürfniß niht mehr vor, nameatlih nahdem gewisse Verbrechen shwieriger Natur der Kompetenz der Strafkammern unterstellt sind. Die Regierung hält es für zweck- mäßig, es bei dem bestehenden Geseh zu belassen.

Abg. Munckel tritt der Auffassung entgegen, daß er als Freund der Geschworenengerihte deshalb die Schöffengerichte als Jnsftitution irgendwie geringer erachte.

__ Unter Ablehnung des Kommissionsantrages wird die Be- stimmung des beftehenden Geseßes aufrecht erhalten.

_ Nach § 344 Abs. 1 kann die Zurücknahme des Rechts- mittels sowie der Verzicht auf die So eines Rechts- mittels auch vor Ablauf der Frist zur Einlegung desselben wirksam erfolgen.

Abg. Dr. Stephan Beuthen (Zentr.) befürwortet die Annahme eines Zusayes, wonach der Verzicht bis zum Ablauf der Frist wider- ruflih sein soll, und führt dafür eine Anzahl einzelner Fälle an, in welchen mangels dieser Einshränkung die Verurtheilten {wer be- nachtheiligt worden feien.

_ Geheimer Ober - Regierungs - Rath von Lenthe hält die an- geführten Fälle für kaum geeignet, die beantragte Ausnahme zu rechtfertigen.

Abg. Haußmann (d. Volksp.) sieht dagegen an der Hand einer Reihe von ihm bekannten Fällen die vorgeschlagene Bestim- mung als sehr e hi8 an. Namentlich sei es mehrfach vor- gekommen, daß sich später die Schuldlosigkeit des betreffenden Ver- urtheilten ergeben habe, nahdem auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichtet worden set.

Abg. Günther (nl.) fpriht sch gegen den Antrag aus, der nur dann diskutabel wäre, wenn er sich auf die Fälle der Verurtheilung zu höheren Gefängnißftrafen beschränkte.

Abg Dr. Stephan - Beuthen erklärt: sein Antrag habe keines-

wegs die Unwirksamkeit des Verzichts zur Folge. In dieser Beziehun sollte es bet dem Bestehenden bleiben. s

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Justiz-Minister Shönstedt:

Ich glaube, die Ausführungen des Herrn Abg. Stephan leiden doch an einem Mangel innerer Lozik. Es ift eigentlich ein Wider- spruch in sich selbs, wenn erklärt wird: der Verzicht kann wirksam erklärt werden, aber diese Erklärung kann innerhalb der Rechtsmittel- frist widerrufen werden. Die: Gerichte kommen da in niht wohl zu löfende Schwierigkeiten. Wie foll es gehalten werden mit der Zwischenzeit? Am zweiten Tage erklärt der Verurtheilte,? zu ver- zihten und am sechsten Tage widerruft er den Verzicht. Wie foll es da gehalten werden mit der Anrechnung der vier Tage, die dazwischen liegen? Soll das Urtheil insoweit als rechtskräftig und die Strafe als vollstreckt angesehen werden, oder wie wollen Sie es halten? Jh würde es für rihtiger halten, den vom Herrn Abg. Haußmann vorgeschlagenen Weg zu betreten, gegen den ih grundsäßlich kaum etwas zu erinnern habea würde, etwa dahin, daß die Untersuhungshaft, die nah Erlaß des Urtheils verbüßt wird, auf die Strafe anzurehnen if für den Fall, daß nit innerhalb der Rectsmittelfcist von der einen oder anderen Seite Be- rufung eingelegt wird. Das würde der Billigkeit und Gerechtigkeit entsprehen, es würde damit auh den Interessen des Verurtheilten insoweit gedient fein, als er sich nun ruhig überlegen kann, ob er das Rechtsmittel einlegen will oder nicht, und als er jedenfalls nit zu übereilten Entshlüssen bestimmt werden kann dur Rathschläge, die, wie {hon zugegeben ist, ihm nicht im Interesse des Gerichts, sondern in seinem eigenen Interesse von Beamten gegeben werden, denen gefolgt zu sein er aber doch mögliherweise demnächst hbe- reuen ftann.

Abg. Stadthagen (Soz.) will troß dieser Ausführungen dem Antrage Stephan zustimmen. Schon jetzt könne der geseßlihe Ver- treter Rechtsmittel einlegen, möge der Verzicht ausgesprochen sein oder nit; auch fei in diesen Fällen die Strafvollstreckung völlig ordnungsmäßig geregelt. Ob es nicht überhaupt gerehtfertigt. sei, unter allen Umständen die Untersuchungshaft anzurehnen, {hon um. die Revision zu beshleunigen, sei später zu erörtern.

Abg. Lenzmann empfiehlt den Antrag des Abg. Stephan als

auferordentlich zweckmäßig. Es stehe fest, daß den Verurtheilten die Neigung, Rechtsmittel einzulegen, auf alle Weise verleidet würde, da man in den Kreisen der Richter die Berufung niht wünsche. _ Abg. Schmidt- Warburg: Für den Antrag des Abg. Stephan stimme ich auch, aber darauf allein können wir uns nit beschränken; die Sache ist voller Kontroversen und wird bis zur dritten Lesung reiflih überlegt werden müfsen.

Der Antrag des Abg. Dr. Stephan wird angenommen und 3 344 dementsprechend geändert.

ZU §8 352 beantragt Abg. von Strombeck folgende Fassung des Absayes 1 :

__ Beschlüsse, welche von den Landgerihten in der Beschwerde- instanz erlassen find, können, insofern sie Verhaftung oder die Unterbringung in etner öffentlihen Irren anstalt be- treffen, durch weitere Beshwerde angefohten werden. (Die ges sperrten Worte find ein Zusaß zu dem bisherigen Wortlaut.)

Ohne Debatte wird dieser Antrag und mit ihm 8 352 angenommen. : :

Jn Z 354 wird die Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern dem bestehenden Gese eingefügt. Dem S 354 will ein Antrag der Abgg. Beckh und Mun del (fr. Volksp.) folgenden weiteren Zusaß gegeben wissen;

„Die zum Nachtheil des Angeklagten eingelegte Berufung gegen ein Urtheil der Strafkammer kann nur auf Anführung neuer That- fachen oder darauf geftüßgt werden, daß das Urtheil auf einer Ver- legung des Gesetzes beruht. Das Gese if verleßt, wenn eine Rechtsnorm niht oder nicht richtig angewendet ist.“

Eventuell will Abg. Beckh dem § 354 folgendes hinzufügen:

_ eJedoh mit Ausnahme des Falles, wenn ein Angeklagter ein- stimmig freigesprohen worden ift.“

Abg. Haußmann führt aus, daß seit dem Wegfall der Berufung den Ober-Landesgerichten nur noch die' legte Entscheidung gegen die Urtheile der Schöffengerichte verblieben sei; die Strafsenate der Ober- Landesgerichte seien vieifach direkt zu Sinekuren geworden. Andererseits könnten die Revisionen nur gestüßt werden auf Formverletungen, während die thatsählihen Feststelungen der Nachprüfung nicht unterlägen. Deshalb habe sich bei den Strafkammerrichtern ein- seitig der thatsählihe Feststellungstrieb entwickelt, um das Urtheil möglichst unangreifbar zu machen. Es habe also au an der Wieder- einführung der Berufung derjenige ein Interesse, der den Strafs senaten der Ober - Landesgerichte wieder Leben einhauhen wolle. Gegen den Antrag Beckh - Munckel habe er hinsichtlih seiner Zweck- mäßigkeit Bedenken," wenn er ihn auch als logish begründet an- erkennen müffe.

Abg. Munckel bittet um Annahme seines Antrags. Prinzipiell wäre die Unzuläjfigkeit der Berufung zum Nachtheil des Angeklagten das Nictige, da in der ersten Jnstanz die Waffen keineswegs gleich vertheilt wären, der Angeklagte sih dabei vielmehr im Nachtheil befände. Da es aber nicht erreichbar sei, die Berufung zu erlangen, ohne sie auch der Staatsanwaltschaft frei zu stellen, so müßten im Interesse des Angeklagten wenigstens die vorgeschlagenen L eschrän- kungen eintreten.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Lenthe: Die Staats- anwaltschaft darf in der P diefes Rehtôsmittels in keiner Weise beshränkt werden, denn die Rechtsmittel stehen nah der geltenden Strafprozeßordnung ohne Ausnahme beiden Theilen gleihmäßig zu. Führt man eine neue Berufungsinstanz ein, so geschieht das do unter der Voraussezung, daß das von der oberen Instanz ge- sprocene Urtheil das bessere fei.

Abg. Beckh: Der sähsishe General - Staatsanwalt Schwargte hat feiner Zeit auf dem Juristentage von 1867 den Antrag unter- ütt, daß der Staatsanwaltschaft das Reht der Berufung gegen die Urtheile der Kollegialgerihte niht gestattet scin solle, und zwar zu einer Zeit, als die Berufung noch zu Recht bestand. Mit gewissen Einschränkungen ist der Antrag damals vom Juristentage angenom- men worden. Dieser Antrag bewegt sih auf derselben Linie. Das allgemeine Wohl kann doch unmögli durch die Annahme desselben Schaden leiden. Herr Schwarze hat damals darauf verwiesen, daß in Sachsen den Staatsanwalten das Berufungsreht thatsählich abge- shnitten war. Wir haben etwas ganz Aehnliches bereits in der Straf- prozeßordnung, indem bei Freisprehungen durch die Schwurgerichte das Rechtsmittel des Staatsanwalts sehr eingeshränkt worden ift. Das Geringste, was E werden müßte, wäre ein Beschluß in Gemäßheit meines Gventualantrags.

Geheimer Ober-Justiz-Rath Dr. Lucas: Das Rechtsmittel der Berufung muß dem ganzen H eruprolese leihgeartet sein; dec Antrag würde aber zwei Arten von Berufung [hafen : eine gegen die Urtheile der Schöffengerichte, eine andere gegen die Urtheile der Straf- kammern. Was dem Staatsanwalt vorbehalten sein soll, is keine Berufung mehr, sondern bloß noch eine Revision, weil auf die