1896 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

L TEES e a 1 S A A E C E N It «A S I eit V EET E

d. die für die Verwaltung erforderlihen Beamten an-

zustellen und zu beauffichtigen. is

S 12. Daner ube BErane der Maklerkammer müssen mit der Unterschrift des Vorsißenden oder seines Stellvertreters, des DRO as oder seines Stellvertreters und eines ferneren Mitgliedes der Maklerkammer versehen sein. |

Der Vorstand kann einzelne seiner Mitglieder oder andere Kammermitglieder oder Beamte der Maklerkammer zur Vor- Gele bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften auf eine bestimmte Beit ermächtigen. 1

Die Mitglieder des Vorstandes und der Maklerkammer verwalten ihx Amt als Ehrenamt. Baare Ausgaben werden aus den Einnahmen R A

Die Berufung der Maklerkammer muß erfolgen, wenn der Staatskommissar oder die Aeltesten der Kaufmannschaft oder fünf Mitglieder der Maklerkammer oder ggvanzig Kurs- makler unter Angabe des zu behandelnden Gegenstandes es beantragen. L

V.

Die Einladung zu den Sizungen der Maklerkammer und des Vorstandes cfelat \chriftlich durch den Vgorsißenden oder dessen Stellvertreter. Gleichzeitig ist dem Staatskommissar von der Anberaumung der Stßung O machen.

Die Gegenstände, über die in der Sißung Beschluß gefaßt werden soll, müssen in der Einladung und in der Mittheilung an den Staatskommissar bezeichnet werden. Ueber andere Gegenstände, mit Ausnahme des Antrags auf abermalige Berufung der Maklerkammer, darf ein Beschluß nur dänn gefaßt werden, wenn niht mehr als zwei Kammermitglieder widersprechen.

Der Staatskommissar ist berechtigt, an den Sißungen mit berathender Stimme D En:

Die Maklerkammer und der Vorstand sind beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Muß eine Beschlußfassung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt werden, so erfolgt die Einladung zu einer Sißung unter Hinweis auf iese Thatsache mit einer Frist von mindestens 24 Stunden. Jn der neuen Sigzung erfolgt die Beschlußfassung über den betreffenden Gegenstand ohne Nüdlsiht auf die att der An- wesenden, wenn mindestens e R anwesend sind.

Die Beschlüsse der Maklerkammer und des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Jm Falle der Stimmen- gleichheit a die Stimme des Vorsizenden. Die bei einer Beschlußfassung betheiligten Mitglieder sind von der Ab- stimmung ausgeschlossen.

Wn übrigen regeln die Maklerkammer und der Vorstand ihre Ges

chäftsordnung selbst.

Der Vorstand hat jährlich dem Staatskommissar und den Aeltesten der Kauéinanul@aît über seine Thätigkeit und die der Kammer Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist allen Kursmaklern der Berliner Börse in je einem Druckexemplar mitzutheilen.

8 19. s

Am Anfang jedes Jahres ist ein Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben der Maklerkammer vom Vorstande aufzustellen und von der Maklerkammer zu genehmigen. Zur Deckung der veranschlagten Kosten können erhoben werden

a. in den Sen es S 9d und e Gebühren nah einem aufzustellenden Gebührentarif ;

b. Beiträge der Kursmakler. Die Maklerkammer beschließt Ee deren Erhebung und über den Fuß, nah dem fie erhoben werden.

Rechte und Pflichten der Kursmakler.

S 20.

Die Kursmakler sind verpflichtet, in allen Börsenversamm- lungen während ihrer ganzen Dauer anwesend zu sein.

Eine Beurlaubung vom Börsenbesuch, die beim Börsen- vorstand zu beantragen ist, kann für eine Woche von diesem, ür längere Zeit nah Anhörung der Maklerkammer von den

eltesten der Kaufmannschaft bewilligt werden.

Die Kursmakler haben den Mitgliedern des Börsen- vorstandes, die mit der Feststellung der im amtlichen Kurszettel der Berliner Börse zu notierenden Kurse und Preise beauftragt

nd, alle “al von ihnen zu erfordernden Erklärungen na estem Wissen der Wahrheit gemäß abzugeben.

E sich Zweifel oder Differenzen über die Feststellung der Kurse oder Preise, so ist das die Feststellung leitende Mitglied des Börsenvorstandes befugt, eine ausdrüdcklihe protokollarische Erklärung der Kursmakler über ihre Angaben auf ihren Amtseid zu fordern und nah seinem Ermessen auch später die Richtigkeit derselben durch Einsicht der Tagebücher der Kurs- mafkler oder in anderer Weise zu prüfen. Jasoweit hierbei die Vorlegung der Tagebücher gefordert wird, ist der Kursmakler befugt, die Namen der P zu verdecken.

Im übrigen regeln sihch die Rechte und Pflichten der Kursmakler nach den Bestimmungen in §8 30, 32, 33 und 34 Abs. 2 des Reichs-Börsengesetzes.*)

*) Anmerkung: Die bezogenen Bestimmungen tes Reichs- Bóörsengeseßes lauten:

& 30. Zur Mitwirkung bei der amtlichen Festseßung des Börsenpreises von Waaren und Werthpapieren sind Hilfspersonen (Kursmakler) zu ernennen. Sie müssen, fo lange sie die Thätigkeit als Kursmakler ausüben, die Dermittelung von Börsengeschäften in den betreffenden Waaren oder Werthpapieren betreiben. Sie werden von der Landesregierung bestellt und entlassen und leisten vor Antritt threr Stellung den Eid, daß sie die thnen obliegenden Pflichten getreu er- füllen werden. :

Eine Vertretung der Kursmakler (Maklerkammer) is bei der Bestellung neuer Kursmakler und bei Vertheilung der Geschäfte unter die einzelnen Makler gutachtlih zu hören. Die näheren Bestimmungen über die Bestellung und Entlassung der Kursmakler und die Organt- sation {ihrer Vertretung sowie über ihr Verhältniß zu den Staats- len und den Börsenorganen werden von der Landesregierung erlassen.

§& 32. Die Kursmakler dürfen in den Geschäftszweigen, für welche e bei der amtlihen Feststellung des Börsenpreises mitwirken, nur nsoweit für eigene Rechnung oder in eigenem Namen Handelöge [hä te {ließen oder eine Bürgschaft für die von ihnen vermittelten Geschäfte übernehmen, als dies zur Zuellörung der ihnen ertheilten Auftr ge nöthig ift; die Landesregierung bestimmt, in welher Weise die Beob- achtung dieser Vorschrift zu überwachen is. Die Gültigkeit der ab- geschlossenen Geschäfte wird hierdurch nicht berührt.

Die Kursmakler dürfen, soweit nicht die Landesregierung Aus- nahmen zuläßt, kein sonftiges Handelsgewerbe betreiben, au nicht an

J

eßbuhs durch einen Handelsmakler zu bewirkenden Verkäufe die Kurtmakiet n u : |

__ Die Kursmakler müssen ieten Handelsgeschäfte, die sie Red Maßgabe des § 832 des Reichs-Börsengeseßes für eigene Rechnung oder in eigenem Namen abgeschlo)sen haben, sowie die von ihnen nah Maßgabe derselben Vorschrift für vermittelte Geschäfte übernommenen Bürgschaften in ihren Tagebüchern täglich vor Vollziehung der Unterschrift über- fihtlih zusammenstellen.

Geschäftsvertheilung.

8 %. Die Geschäftsvertheilung gemäß § 9b ist jährlih in der ersten Hälfte des Monats Dezember r das R albfte Kalender- jahr vorzunehmen.

Sie kann auh im Laufe des Jahres nah Maßgabe der Bestimmungen des § von der Maklerkammer abgeändert werden, wenn die Zahl der Kursmakler sih verändert.

_ Der Staatskommissar und der Börsenvorstand sind jeder- geit befugt, eine Aenderung der Geschäftsvertheilung zu bean- ragen.

Die über solhe Anträge von der Maklerkammer zu O Beschlüsse unterliegen dem Einspruch bei den Aeltesten

er Kaufmannschaft gemäß Y 9þb.

Aufsicht und Disziplin. 26. ._ Die Kursmakler unterstehen wie alle Börsenbesucher der Bóörsenleitung des Börsenvorstandes und dem O

Die Aufficht über die Kursmakler führt die Maklerkammer und der Staatskoummissar.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft sind befugt, zur Regelung des Geschäftsverkehrs der Kursmakler an der Börse Anordnungen zu treffen. S2

f

__ Der Staatskommissar und die Maklerkammer sind jeder- u befugt, in die Hand- und Tagebücher der Kursmakler Sinsiht zu nehmen, um die Beobachtung der Vorschriften des S 82 des Bóörsengeseßes und des vorstehenden § 24 zu über- wachen.

S 28.

Die Maklerkammer ist berechtigt, für die amtliche Thätigkeit der Berliner Kursmakler Grundsäße und Regeln festzustellen, soweit nicht die Bestimmungen des Börsengesehes, der Börsen- ordnung und der von der Landesregierung erlassenen Aus- führungsbestimmungen entgegenstehen.

Ein Kursmakler, der die ihm als solchem obliegenden Pflichten bezw. die von der Maklerkammer aufgestellten Grund- säße und Regeln verleßt, unterliegt der Disziplinarbestrafung dur die Maklerkammer.

Disziplinarstrafen kommen insbesondere zur Anwendung, wenn ein Kursmakler ohne genügende Entschuldigung oder ohne Urlaub die Börsenversammlung oder die Feslsepung der Kurse oder Preise versäumt oder aus Fahrlässigkeit bei dieser Feststellung unrihtige Angaben ga

Die Disziplinarstrafen sind:

a. Warnung;

b. Verweis,

c. Geldstrafe bis zu 500 M,

d. Zeitweise Versagung des Zutritts zu den Börsenver- sammlungen bis zur Dauer 851 drei Monaten.

Die Geldstrafen werden von dem Vorstand der Makler- kammer eingezogen und zu einem abgesonderten Fonds ge- sammelt, aus welhem der Vorstand Unterstüßungen an Kurs- malkler oder deren Hinterbliebene gewähren kann.

Verfahren in Disziplinarsachen. 8 82. __ Beschwerden über die Amtsthätigkeit der Kursmafkler können an den Staatskommissar, an den Börsenvorstand oder an die Maklerkammer gerichtet O

Die Maklerkammer beschließt über die Eröffnung des Verfahrens. Sie ist nicht zuständig in denjenigen Fällen, welche nah den 88 9 bis 27 des eichs-Börsengeseges vor das Ehrengericht gehören.

Jst gegen einen Kursmakler ein ehrengerichtlihes oder wegen einer strafbaren Handlung ein strafrehtlihes Verfahren eingeleitet, so ist während der Dauer des ehrengerichtlichen oder Strafverfahrens wegen der nämlichen Thatsache das Disziplinarverfahren nicht zu eröffnen und ein bereits eröffnetes auszuseßen. ,

35.

8 é den Disziplinarverhandlungen der Maklerkammer ist ein Syndikus der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin und im Falle der Behinderung desselben ein anderer Rechts- kundiger als Beirath der Kammer zuzuziehen. Zur Fällung eines Urtheils is die Anwesenheit von mindestens sieben Kammermitgliedern erforderlich.

S 36. Die Disziplinarverhand gen sind nicht öffentlich.

Soweit in Vorstehendem keine Bestimmung getroffen ist, finden die Beslimmungen des Börsengeseßes Uber das Ver- fahren vor den Ehrengerihten (§8 9—27) entsprehende An- wendung.

einem folchen als Kommanditist oder stiller Gesellschafter Sa

sein; ebenso wenig dürfen sie zu einem Kaufmann in dem Verhältniß Cre Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten oder Handlungsgehilfen een. 4

& 33. Die im Art. 67 Abs. 2, im Art. 71 Abs. 1 und in den

Art. 72 bis 74, 76,79 bis 83 des Handelsgeseßbuhs enthaltenen Vorschriften finden auf die Kursmakler Anwendung.

Das von dem Kursmakler zu führende Tagebuch muß vor dem Gebrauche Blatt für Blatt mit fortlaufenden Zahlen lacnet und Saarn zur Beglaubigung der Zahl der Blätter vor- gelegt werden.

Wenn ein Kursmalkler stirbt oder aus dem Amte scheidet, ist sein Tagebuch bei dem Börsenvorstande niederzulegen.

34, Abs. 2. Zur Vornahme der nah den Art, 311, 343, 348,

354, 357, 365, 366 und 387 des L L durh einen andelsmakler zu bewirkenden Verkäufe find auch die Kursmakler owie die sonst zur Vornahme von Berkäufen der bezeichneten Art oder von Versteigerungen öffentlih ermächtigten Hankelsmakler befugt.

gur Vornahme der at den Bestimmungen des Handels-

Der Staatskommissar Si dieselben Befugnisse wie im ehrengerihtlichen Verfahren. P 9—27 a. a. D)

Gegen die Entscheidung der Maklerkammer steht sowohl dem Staatskommissar als dem Beschuldigten binnen 14 Tagen die Beschwerde an die Aeltesten der Kaufmannschaft zu. Die Beschwerde hat aufschiebende Ang,

Dieser Erlaß tritt am 1. Januar 1897 in Kraft. Die Maklerkammer wird nah Maßgabe desselben schon im Dezember 1896 gebildet.

erlin, den 4. Dezember 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. Brefeld.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Dezember.

_ Seine Majestät der Kaiser und König kehrten, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag um 5 Uhr aus dem AALRRDAEE nach dem Fürstlichen Schlosse in Bückeburg zurück und erledigten bis zur Abendtafel, welche um 7 Uhr stattfand, Regierungsgeschäfte. Auf der Hin- und Rüfahrt wurden Seine Majestät von den Landleuten, welche in National- traht Spalier bildeten und in ihren Ortschaften Ehrenpforten errihtet hatten, überall jubelnd begrüßt.

_Heute Vormittag 91/2 Uhr abei Seine Majestät der Kaiser Bückeburg t eian Zur Verabschiedung waren Jhre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin sowie Seine Durch- lauht der Prinz und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe auf dem Bahnhof erschienen. Vor der Abfahrt hatten Seine Majestät noch Jhrer Durchlaucht der Fürstin-Mutter in deren Palais] einen Besuch abgestattet.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sißung.

Cassel, 2. Dezember. Der Kommunal-Landtag des Gar ee Cassel ist nah Erledigung der vorliegenden Geschäfte heute durch den Ober-Präsidenten Magdeburg geVolen worden. Der Vorsißende brachte auf Seine

Najestät den Kaiser und König ein Hoch aus, in welches die Versammlung mit Begeisterung einstimmte.

Hessen,

__ Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin gedenkt, wie die „Darmst. Ztg.“ berichtet, sich mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ferdinand von Rumänien morgen von Darmstadt nah Straßburg und von dort nach Sigmaringen zu begeben.

Reuß ä. L. Zhre Durchlaucht die Prinzessin Marie zu e SurB geborene Prinzessin Reuß à. L., die Schwester Seiner

Durchlaucht des Fürsten, is gestern Abend zum Besuche am Fürstlichen Hofe in Greiz eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser empfing heute Vormittag den österreichisch- ungarischen Botschafter in St. Petersburg Prinzen Liechten- stein in besonderer Audienz. i

Das ungarische Unterhaus hat g das provi sorishe Steuergeseß in der General- und Spezialdebatte an-

genommen. Frankreich.

Jn dem Befinden des Herzogs von Aumale ift, wie „W. T. B.“ erfährt, eine entschiedene Besserung cingetreten.

Jn der Deputirtenkammer begründete gestern der Deputirte Michelin (radikal) eine Jnterpellation über Madagaskar und tadelte besonders die Nach- giebigkeit des bisherigen General - Residenten Laroche gegenüber den Engländern, sowie die Loo Laroche's, den Engländern eine Eisenbahn - Konzession zu be- willigen. Der Kolonial - Minister Lebon erwiderte, er werde keine Konzession ohne Genehmigung des Parlaments ertheilen. Der frühere Kolonial - Minister Guieysse äußerte, Laroche werde bald seine Amtsführung auf Madagaskar rehtfertigen können. Der Deputirte Maly behauptete, die Ernennung Laroche’s sei auf den Einfluß der englischen Bibelgesell|haften, die auf Madagaskar ein politishes Ziel verfolgten, zurückzuführen. Der Kolonial- Minister Lebon erwiderte, der jeßige General-Gouverneur Gallieni sei mit allen Vollmachten ausgerüstet, um gegen jede Agitation politi- [9en Charakters vorzugehen. Das Haus nahm s{chließlich ie von der Regierung genehmigte einfahe Tagesordnung mit 431 gegen 91 Stimmen an. ei der Movaut folgenden Be- rathung des Kolonial-Etats fragte der Deputirte Deloncle, ob Frankreich die Expedition nah Khartum gestatten werde. Redner erhob Einspruch gegen eine „entente cordiale“ mit England und erklärte, von England müsse verlangt werden, daß es die Verträge achte. er Deputirte Prinz von Arenberg ersuhte um Aufklärung über die von der „Royal Niger Company“ geplante Expedition. Der Kolonial-Minister Lebon erwiderte: Frankreih habe keinen seiner Ansprüche aufgegeben; die britishe Regierung habe die Verficherun ertheilt, daß keine der Besißungen Frankreihs bedroht sei. Das Haus begann sodann die Einzelberathung des Kolonial-

Etats. Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin sind, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Abend in St. Petersburg eingetroffen, um heute der Feier des Georgsfestes beizuwohnen.

Jtalien, Jn der gestrigen Sihung der Deputirtenkammer, welher sämmtliche Minister beiwohnten, erklärte zunächst der Minister des Auswärtigen Visconti Venosta auf die Un-

fragen über die Zwischenfälle in Brasilien: Die erzielte Einigung befriedige vollständig die Forderungen Jtaliens. Die seitens der S eingeleiteten Untersuhungen hätten ergeben, daß die in afori (Sao Paolo) verhöhnte italienische Flagge keine offizielle, auf einem öffentlichen Gebäude gehißte Flagge, sondern eine private gewesen sei, Die N e Regierung hahe nah der Einleitung des Strafverfahrens gegen die Schuldigen in einer offiziellen Note ihr lebhaftes Bedauern über den Zwischenfall aus- gesprochen. Bezüglich der alten und neuen Reklamationen purde Jtalien ein Schiedsgericht angenommen haben, welches Garantien geboten hätte; die Schwierigkeit, über Einzelheiten ein Abkommen zu treffen, habe jedo die sofortige Lösung an- emessener erscheinen lassen, nämlih die D von 1 Millonen Lire, welche durch die italienishe Regierung zur Vertheilung gelangen würden. Die brasilianishe Regierung habe die Tofotiiae Abberufung des italienishen Konsuls in Sao Paolo gewünscht, Jtalien e aber dieses Ansinnen ab- elehnt, da die Untersuhung die Haltung des Konsuls als durch die außerordentlihen Umstände erklärlih habe erscheinen lassen. Nachdem aber ein zufriedenstellendes Abkommen erzielt worden sei, habe sie der brasilianischen Regierung mitgetheilt, daß in Sao Paulo ein Konsulat mit höherem Mane errihtet werden solle. Das getroffene Abkommen habe die Genehmigung des brasilianischen Kongresses erhalten; es könne daher die lange Mere der zwischen beiden Regierungen shwebenden Differenzen als beigelegt betrahtet werden. Die Interpellanten sprachen sih in ihrer Erwiderung lobend über die Haltung des Konsuls in Sao Paulo aus. Hierauf trug der Schaß-Minister D das Ftinanzexposé vor, über dessen Znhalt „W. T. B.“, wie folgt, berichtet:

Der Minister warf zunächst einen Nückblick auf tas eclohe 1895/96 und führte aus, daß in dem Voranschlag, unter Einschluß der Ausgaben für den Krieg in Afrika, ein Defizit von 4 593 172 Lire angenommen worden sei, während nah dem Rechpungsabschlusse das thatsählihe Defizit nur 1 633 000 Lire betrage. Der Minister wies sodann ziffermäßig nah, daß ohne die Ausgaben für Afrika das Be- triebsjahr 1895/96 ohne Fehlbetrag abgeschlossen haben würde. Für 1896/97 sei ein HeverlQui der Ausgaben über die Einnahmen von 5 682 461 Lire: und ein Passivbum von 27198282 für die Eisenbahnbauten, im Ganzen also ein Passivum von 32 880 743 angeseßt, welhes mit dem Ueberschuß der Kategorie „Kapital- bewegungen“ von 41 195 720 Lire (unter Einrechnung der für den Krieg mit Afrika bewilligten 394 Millionen) zu decken sein würde, sodaß cin Aktivrest von 8 314 977 Lire verbliebe; diesen Ueberschuß würde das Betriebsjahr, auh wenn die Bewilligung der 397 Millionen für Afrika nicht erfolgt wäre, ergeben haben. Auf alle Fälle werde, da die Ersparnisse in den Ausgaben für Afrika gewiß seien, ein lleberschuß von etwa 7 000 000 Lire, entsprehend dem Kammer- beschlufse vom 8. Juni, dem Marine-Minister zur Verstärkung der Kriegéflotte überwiesen werden ; so folle auch in künftigen Jahren mit Uebershüfsen und Ersparnissen verfahren werden. Sodann führte der Minister mit Bezug auf das Budget für 1897/98 an, daß infolge der Erhöhung unvermeidliher Staatsausgaben das Kriegsbudget um 12 Millionen vermehrt worden sei, es habe auf 246 Millionen Lire gebracht werden müssen, in welchen die 7 Millionen ordentliche mili- tärishe Ausgaben für die Kolonie Erythräa mit inbegriffen seien. Im Ganzen werde das Budget für 1897/98 einen Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben von 26 015 234 Lire aufweisen, was na Bestreitung der Ausgaben für die Eisenbahnbauten mit 93 190 059 einen Aktivrest von 2 825 175 Lire ergebe. Da jedoch der Titel „Kapitalbewegungen“ mit einem Passivbum von 3 811 306 Lire abschließe, fo ergebe fih im Ganzen ein Fehlbetrag von 986 131 Lire, der jedoch bei der Durchführung des Budgets verschwinden werde. Alle Staatsausgaben, einschließli derjenigen für die Eisenbahnbauten, würden ohne Aufnahme einer neuen Anleihe gedeckt werden. Zur Erleichterung der Finanzgebahrung, zur Schaffung eines Reservefonds, fowie zur erabseßzung der mit der Bank- reform verbundenen Umsaßsteuer werde die Einführung einer MWehrsteuer vorgeschlagen, welhe jährlich 3 Millionen abwerfen solle. Das Jahr 1899/1900 dürfte nah Deckung ter Kapitalbewegungen einen Üeberschuß von 384 493 Lire ergeben, sodaß danach nur noch der übrigbleibende Fehlbetrag der Kapitalbewegungen zu decken sei, welcher für die Jahre 1898/99, 1900/1901 und 1901/2 unbedeutend sei und uur im Jahre 1902/3 sich auf über 11 Millionen Lire be- laufen werde, Nachdem der Minister \{ließlich die von ihm auf- estellten Anschläge mit denjenigen des Ministers Sonnino vom Sihes 1895 verglihen hatte, betonte er als leitenden Grund- say, daß die Ausgaben in mäßigen Grenzen zu halten und allen neuen Ausgaben neue Einnahmen oder Ersparnisse gegenüberzuftellen seien. „So werden wir“, {loß der Minister, „bei sparsamer Verwendung der öffentlichen Gelder, unter Schaffung einer Pensionskasse für die neuen Beamten, welhe uns keine so {weren Schulden wie die ältere Kasse bereiten wird, mit theilweiser Ver- wendung der Ergebnisse der freien Konversion der Eisenbahn-Obli- gation, die Aera der Schulden mit dem Ende der afrikanischen

benteuer beschließen, und so wird bei einer auswärtigen Politik, welhe Würde mit Vorsiht vereint, der öffentlihe Kredit immer mehr aufblühen, und wir dürfen hoffen, daß, nah soviel Stürmen, ein Strahl des Gedeihens au) unser Vaterland erleuhten wird." Der Minister kündigte sodann Vorlagen an, be- treffend die Revision der Steuer auf das beweglihe Vermögen, die Schaffung einer nationalen Arbeiter-Pensionskafse, einer Kreditkasse für Sicilien, ferner neue Bestimmungen, betreffend die Bank von Neapel und die Bank in Sizilien, ein Abkommen mit der Banca d’Italia, welches eine erhöhte Garantie der Banknoten dur Metall, Staatêrente oder vom Staate garantierte Rente unter Herabseßung des Banknotenstempels bezwecke. Zur Sanierung der „Banca di Napoli® follten derselben 45 Millionen Lire Staatsnoten, die durch bei der „Kasse der Depots und Anleihen“ hinterlegtes Gold gedeckt seien, gegeben werden. Mit den Zinsen der hierfür anzuschaffenden Staatsrente oder garantierten Werthe solle allmählih das Gold ausgelö\st werden. Die 5 prozentigen Pfandbriefe sollten in 3} prozentige, vom Staat garantierte umgewandelt werden. Diese Bestimmungen sollten bereits am nämlihen Tage durch Dekret veröffentliht werden und von der Kammer die Zustimmung zu deren Inkrafttreten zum 1. Januar verlangt werden.

Auf den Roe b des Schaß-Ministers überwies hierauf das Haus eine Reihe der in dem Exposé angekündigten Vor- lagen an eine Komm ission von 165 Mitgliedern, die heute ernannt werden wird, während andere Vorlagen an die Budget- kommission gingen.

Nach dem Studium der Vertheidigungsschrift, S die Wegnahm ( des „Doelwyk“, unterzog die Prisen- kommission gestern die Angelegenheit der endgültigen prüfung. Das Urtheil wird voraussichtlich heute gefällt

erden.

Schweiz.

Der Nationalrath hat zu seinem Präsidenten den bis- herigen Vize-Präfidenten Keel - St, Gallen (ultramontan) zum Ve- Prä identen Grieshaber - Schaffhausen (radikal)

ewählt. er Mer ay beshloß eine Revision der undesverfassung zum Zwecke des Erlasses eines eidgenössischen Lebensmittelgeseßes.

Belgien.

Der Brü gler Gemeinderath hat geftern die Schöffen, welche sämmtlich Liberale find und die wegen Annahme des

Antrags der katholishen Gemeinderathsmitglieder, betreffend den Mindestlohn der Gemeindearbeiter, ihr Amt niedergelegt hatten, wiedergewählt.

Türkei.

Der österreichisch - ungarishe Botschafter Freiherr von, Calice ist gestern wieder in Konstantinopel eingetroffen.

__ Das Wiener CEMFgraIan «Miene ondenz - Bureau“ be-

richtet aus Konstantinopel, die Pforte habe denBotschaften schriftliche Mittheilung über die bereits durchgeführten und noh in der Durchführung begriffenen Reformen in den Vilajets Diarbekir, Bitlis und Mamuret el -Aziz gemacht. Danach werde nunmehr der dritte Theil der Gendarmerie aus Christen bestehen; es würden amtlihe Steuer-Einnehmer eingeseßt und Feldhüter seitens der Dörfer bestellt, außerdem Nadites und Mudiriehs errichtet werden.

Das Schiff „Dechanick“ is mit 70 Verbannten, darunter die beiden ehemaligen Marineoffiziere Nadir und Hussein sowie mehrere Polizei- und andere Beamte, von Konstantinopel nach Alexandrette, Tripolis, Benghazi und Dschedda abgegangen. Das Kriegstransportschif}f „Jm er“ ist zur Verschiffung anderer Verbannter nah Dschedda bereit- gestellt worden.

Jn Belgrad eingetroffenen Nachrichten aus U esküb zu- folge, u die türkishe Behörde einer Anklage der Schwester des verstorbenen Metropoliten Methodius Folge gegeben, worin dieselbe angiebt, ihr Bruder sei von griechi]/chen Neben- buhlern vergiftet worden.

Griechenland.

In der Deputirtenkammer interpellierte gestern der Deputirte Valettas die Regierung im Namen der Opposition über die Botschaft des Königs vom 4. d. M. Der Minister - Präsident Delyannis erklärte in seiner Er- widerung, die Botschaft wolle die Ausfüllung einer Lücke im Heerwesen veranlassen. Die Regierung be- halte es sich vor, die nöthigen Kredite zu verlangen, welche durch die in der Botschaft angeführten Maßnahmen crforderlich würden. Die Redner der Opposition suhten nachzuweisen, daß zwischen der Krone und der Regie- rung Meinungsverschiedenheiten beständen, und erklärten, das der Kammer vorgelegte Budget müsse angesichts der Botschaft zurückgezogen werden. Die Weiterberathung wurde sodann auf heute vertagt.

Rumänien.

Im Parlament erklärte gestern der Minister des Aeußeren Stoicesco: der Sultan habe in Anerkennung der Treue und Loyalität der Rumänen in seinem Reich ein Jrade erlassen, worin den rumänishen Studierenden das Recht eingeräumt werde, auf Kosten des Sultans in alle höheren Schulen des Reichs einzutreten mit dem weiteren Recht, alle öffentlihen Zivil- und Militärstellungen zu bekleiden. Ne hätten die Rumänen durch ihre Delegirten ihren Metropoliten gewählt und diese Wahl zur Kenntniß des Großvezirs gebracht, der davon das ökumenische Patriarchat verständigt habe. Ferner theilte der Minister mit, daß am leßten Donnerstag die rumänische Kapelle in Konstantinopel eingeweiht worden sei. Der Minister {loß : er glaube, die Gefühle der Regierung und Aller auszudrücken, wenn er dem Dank für die große Freund- haft Ausdruck verleihe, welhe der Sultan dem König von Rumänien bewiesen habe. Der Senator Demeter Sturdza sprach hierauf ebenfalls seine hohe Befriedigung über diese Erfolge der rumänischen Politik aus und s{chloß mit einem Hochruf auf den König, der Rumänien durch seine Weisheit zu seiner gegenwärtigen Stellung zu führen verstanden habe.

Bulgarien.

Der „Mir“ veröffentliht in seiner vorgestrigen Nummer eine Zuschrift des bisherigen Kriegs-Ministers Petrow, worin dieser, um allen weiteren Jntriguen der Führer der Opposition vorzubeugen, die ihm von der Opposition zu- geschriebenen Unterredungen mit Stoilow in Abrede stellt.

Die Verfügung, durch welche die Sobranje auf den 183. 9: M. cinberuln wird, ist bereits veröffentliht worden.

Amerika.

Dem Kongreß der Vereinigten Staaten ist gestern die Botschaft des Präsidenten Cleveland augegangen, über deren Jnhalt folgendes Telegramm des „W. T. B.“ vorliegt:

Die Botschaft beginnt mit einem Hinweis auf Armenien und be- merkt, es sei nichts unterlassen worden, um eine prompte Erledigung der amerikanischen Forderungen an die Türkei herbeizuführen. Der Präsident glaube, es dürfte der gegenwärtigen traurigen Verfassung der Türkei, welche einen Gegenfay zu der erleuchteten Zivilisation am Ende des 19. Jahrhunderts bilde, nicht mehr lange gestattet werden, das Auge der Christenheit zu beleidigen. Es sei unter den gegenwärtigen Umständen . niht möglih, die cubanischen Aufständischen als kriegführende Macht anzuerkennen. Die Dat bespricht sodann in theilnehmender Weise die Schwierigkeiten, mit

denen die Spanier zu kämpfen hätten, und zwar gegenüber einem

einde, der einer offenen Feldshlacht aus dem Wege gehe, und gegen”

über den Personen, die in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsiß hätten und denen die amerikanischen Geseße nihts anhaben könnten. Die Botschaft weist die Idee, daß die Vereinigten Staaten Cuba kaufen würden, zurück, bis Spanien selber irgendwelhe Wünsche, die Insel zu ver- kaufen, geäußert habe, und fährt dann fort: Spanien dürfte Cuba Autonomie anbieten, es bestehe somit kein rechter Grund, weshalb sich die Beruhigung nicht auf dieser Grundlage bewirken lassen follte. Ein folhes Abkommen würde dem verheerenden Kriege ein Ende machen und den Besiß Spaniens unangetaftet lassen, ohne seine Ehre zu ver- legen. Vor einigen Monaten hätten die Vereinigten Staaten Spanien in vertrauliher Weise mitgetheilt, wenn der Insel unter Garantie der Durhführung ein Fglamdes Maß von Auto- nomie angeboten und von den Aufständischen angenommen werde, fo würden die Vereinigten Staaten {ih ernuftlich bemühen, Mittel zu nden, um eine solhe Garantie zu beschaffen. Er glaube, dieser

orschla sei freundlih aufgenommen worden, obwohl noch keine end- ültige Antwort eingegangen sei. Die ge Dienste der Vereinigten taaten ständen jeder von beiden Parteien stets zur Verfügung, Die Botschaft spricht dann kurz von der Möglichkeit, es könne sih eine Sachlage herausbilden, daß die Verpflichtungen der Vereinigten Staaten gegenüber der Souveränität Spaniens durch höhere h La aufgehoben würden, welhe man unmögli ignorieren dürfe. Gr,

eveland, habe ferner die t cht, daß der Streit mit Venezuela werde ae werden. r w nse, der Kongreß frühzeitig

ritte thue zum Schuße des Interesses der Regierung an den Palifie-Ba nen, besonders der Union-Pacific-Bahn; wenn der ongreß der Exekutive nicht eine andere Direktive gebe, werde die Regierung am 1. Januar 1897 eingreifen, um den Staat vor drohendem Verlust zu bewahren. , Bezüg- lich der Tariffrage beshränkt fich die Sutfast born, das bestehende Geseß zu vertheidigen. er E A ont \{ v die Regierung müsse das Daa aufgeben und ihre Geld- operationen darauf beschränken, das Geld zu erheben, welches vom

Volke für die Staatsausgaben beigesteuert werde. Gs wird hierbei

auf den Bericht des Schaßsekretärs verwiesen, wonah während des mit dem 30. Juni 1896 zu Gnde gegangenen Finanzjahres die Staatêein- nahmen intgesammt 409 475 408, die Ausgaben 434 678 654 Dollars betragen hätten. Von den genanntenEinnahtmen seien 160 021 751 Dollars Zolleinnahmen, 146 830 615 inländishe Steuereingänge. Der Werth der während desselben Finanzjahres zur Verzollung gekommenen Waaren haben sich auf 369 757 470 Dollars, der Werth der zollfrei eingeführten Güter auf 409 967 470 Dollars belaufen. Der H der Ausfuhr habe 802 606 938 Dollars betragen.

Der Botschaft des I Cleveland war ein Bericht des Staatssekretärs Olney über die auswärtigen Ange- legenheiten, besonders über die Lage auf Cuba, beigefügt. Jn dem Bericht werden die Thatsachen angeführt, auf wae die in der Botschaft enthaltenen Darlegungen sich ftüßen. Dem Staatssekretär Olney is ein amtliches Telegramm gugegangen, worin mitgetheilt wird, daß die Regierung von enezuela das in Betreff der venezolanishen Frage zwischen den Vereinigten Staaten und England abgeschlossene Uebereinkommen angenommen habe, und daß der venezo-

“Tlanishe Kongreß behufs Berathung des Uebereinkommens

zu einer außerordentlichen Tagung einberufen sei.

Afrika.

Die „Times“ erfährt aus Kairo: ein französisches Syndikat, dem die Garantie einer dortigen Bankagentur ur Seite stehe, habe der A ard Regierung

000 As Vorschuß zur E an den Reserve- s: der Staatsschuldenkasse angeboten. a die Regierung as Anerbieten Großbritanniens bereits angenommen und das

Geld zurückerstattet habe, habe sie dem Anerbieten niht näher treten können.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der am 6. d. M. im 3. Gumbinner Wahl- bezirk (Gumbinnen-Jnsterburg) vorgenommenen Ersaßwahl zum Hause der Abgeordneten wurde der Amtsrath Kreth - Göritten (kons.) mit 281 ge en 122 Stimmen, die auf den Landschafts-Rath Maul (fre Ÿ fielen, zum Abgeord- neten gewählt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg wird dem „Wolff’schen Bureau zum“ A usftande der Hafen- und anderen Arbeiter gemeldet: Der Betrieb im Hafen gestaltet [4 allmählih reger. Der Zuzug von Arbeitern von außerhalb dauert fort, auch viele alte Arbeiter begannen wieder zu arbeiten. Die Haltung der Ausftändigen is im allgemeinen ruhig, nur an zwei Stellen wurde f ein Arbeiter von Ausständigen mißhandelt; die beiden erleßten wurden ins Hospital gebracht. Gestern haben 17 Versammlungen ftatt- gefunden. In einer Versammlung der Schauerleute theilte der sozialdemokratishe Reichstags - Abgeordnete Molkenbuhr mit, die Unterstützungs8gelder seien so reihlih eingegangen, daß die Unterstüzung um eine Mark erhöht werden könne. Unverheirathete würden dem- gemäß 9 # wöchentlih, Verheirathete 10 4 und die Kinder dem Verhältniß entsprehende Unterstükungen erhalten. In mehreren gen Versammlungen der Kleingewerbetreibenden wurde die

chädigung besprochen, die ihnen dur den anhaltenden Auéfstand zu- efügt wird. Bei dem ablehnenden Standpunkt der Arbeitgeber halten fie au die Absendung einer Deputation an die Arbeitgeber zur Be- endigung des Ausstandes für auéssihtlos. Es wurde einer Resolution zugestimmt, den Ausständigen durch Unterstüßung und Gewährung von Kredit zum En zu verhelfen. In einer Versammlung von sozialdemokratisWen Gewerbetreibenden wurde eine Resolution ange- nommen, von dem Senate und der Bürgerschaft zu verlangen, daß fie zu dem Ausstande Stellung nehmen.

Aus Bremerhaven meldet „W. T. B.*, der Ausftand auf Wencke’'s Dok (vgl. Nr. 290 d. Bl.) sei unbedeutend seiwesen. Die Een seien beigelegt, sodaß gestern, bereits gearbeitet wurde.

In Bettenhausen bei Cassel haben einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge die Arbeiter der Salzmann’shen Weberei wegen niedriger Löhne die Arbeit niedergchran, i | |

Hier in Berlin wurde der Ausstand in der Strickerei von Gutfeld u. Co. (vgl. Nr. 287 d. Bl.) nah demselben Blatt dur Vergleih beendet. Jn der Schuhfabrik von Merkel haben S wegen Entlassung eines Arbeitsgenossen die Arbeit ein- gestellt.

Verkehrs-Anstalten.

7 Es fönnen fortan nah Suva (Fidji - Inseln) Poft- anweisungen bis zum Betrage von 10 Pfd. Sterl. versandt werden.

Die Post-Dampfschiffverbindung zwischen Kopen- hagen und R eykjavik auf Jsland über Leith (Schottland) oder Granton an E (Faröer) wird während des Jahres 1897 si, wie folgt, gestalten : j

r Rbvenbügen: 16. Januar, 2. März, 14. März, 21. April, 16. Mai}, 1. Juni, 18. Juni f, 9. Juli, 18, Juli f, 29. Juli, 17 August, 11. September, 21. September, 9. November ; 7

in Reykjavik: 28. Januar, 14. März, 24. März, 30. April, 6. Juni, 12. Juni, 5. Juli, 20. Juli, 8. August, 7. August, 28. August, 1. Oktober, 3. Oktober, 22. November ;

aus Rey kjavik: 4. Februar, 20. März, 28. März, 13. Mai, 13. Juni, 20. Juni, 13, Juli, 30. Juli, 14. Augustf, 15. Auguft, 2, September, 11. Oktober f, 20. Oktober, 30. November ; i

in Kopenhagen: 17. Februar, 2. April, 20. April, 23. Mai, 3. Juli, 1. Juli, 22. Juli, 9. August, 2. September, 24. Auguft, 12. September, 2. November, 1. November, 14. Dezember. day aiser ten Buder und Meptiau nit unmittelbar, fendero bindung zwischen den Faröern und Reykjavik nit un , nach ‘ocberCdbeitenn Anlegen an einzelnen anderen Küstenpunkten Jslands stattfinden.

i eitungsmeldung soll die japanische Regierung an vie dectsche S Un \Selegraphen-Verwaltung das Er- suhen gerihtet haben, einer Anzahl deutlder Fernspyrech- Gehilf ues a En e h * a O behu

äfti m Fernsprechdienste s Kei ae iuständi er Seite mitgetheilt wird, ist die bezeihnete Nach- riht durchaus unbegründet.

Bremen, 8. Dezember. (W.T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm 11.“ if am 5. D Vormittags in Genua angekommen. Der Schnelldampfer „Ems“ hat am 6. Dezember Vormittags die Reise von Neapel nah New- York fortgeseßt. Der Postdampfer „Willehad* am 6, De- teaber Been ags YgDee Den patee, a Reichs-Po

rinz Heinr am 6. m Antwerpen nah Southampton fortges Der j

8 die Reise von „Sachsen“ is am 6. Dezember Nachmittags in Houos E gekommen. Der Dampfer , n di har ir j