1896 / 300 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

8 10.

Im Falle der Verstaatlihung nah Maßgabe der Kon-

essionsbedirigungen werden der Gesellschaft die nah Prüfung a Baurechnung von der Großherzoglichen Regierung an- erkannten, von der L aus eigenen Mitteln bezichungs- „weise aus Obligationen aufgebrachten Anlagekosten der Brücke und der in § 5 erwähnten Ausführungen nah Maßgabe der Be- stimmungen des § 6 vergütet, hierbei wird jedo der mit 20 ‘Tapitalifierte Betrag der sofort mit der Crusmung sih er- „gebenden, sowie der allmöhlich eintretenden Vortheile (130000 / ckx 20 = 2600 000 M) abgezogen und zwar in der e daß dieser Abzug erst nah A lauf von 10 Jahren nah Er ffnung der Brücke im vollen Betrage E t, im Falle früherer Verstaatlihung aber der Abzug na blauf des ersten Jahres nur ein Zehntel dieser Summe (= 260 000 6) betragen und von da an bis zum Ablauf des zehnten Jahres jährlih um je ein Zehntel steigen soll.

Erfolgt die Verstaatlihung während des Baues oder nah Betriebseröffnung der Brücke, jedoch noch vor Ablauf eines vollen Betrichsjahtes, so sind die bis dahin entstandenen Anlage- koiten der Gesellshaft voll zu ersegen. Wenn zur Zeit der Verstaatlihung für die Gesellshaft noch Verträge oder Ver- pflihtungen aus dem Brückenbau laufen, gehen dieselben auf den Staat über.

TTT. Erweiterung des Bahnhofs Worms.

Q E

Zu dem für die Erweiterung des Bahnhofs Worms er- forderlih werdenden (ausschließlih des in 8 5 erwähnten, auf das Brückenkonto fallenden Pauschalbetrages von 150 000 annährend zu 2500 000 # P On) Kapital zahlt der Staat wegen Einführung einer Nebenbahn einen einmaligen Baarbeitrag von 300 000 zur Deckung der Grunderwerbs-, Anlage- und späteren Unterhaltungskosten des hierauf ent- fallenden Theils der Erweiterung. : /

Dieser Baarzuschuß is fällig mit einem Drittel am Ende des ersten Baujahres, mit cinem Drittel am Ende des zweiten Baujahres und mit einem Drittel bei Be- triebseröffnung des Bahnhofs. Für den Baarzushuß sind alle innerhalb der Grenzen des Bahnhofs Worms für die fraglihe Nebenbahn erforderlichen Gleis- und sonstigen Anlagen nah einem noch zu vereinbarenden Projekte her- . zustellen und dauernd zu unterhalten. Ueber die Betheiligung

es Staates an den jährlihen Betriebskosten bleibt Ver- einbarung vorbehalten. j

Die Zinsen des verbleibenden, von der Gesellschaft auf- ubringenden Restes werden von der Eröffnung an zu drei Fünfteln von der Gesellschaft, zu zwei Fünfteln von dem Staate getragen mit der Maßgabe, daß die Zinszahlung des Staates sih nah Ablauf des ersten Betriebsjahres um ein Zehntel, nach Ablauf des zweiten Beltiehsjahres um e Zehnial u. st. w. jährlich um ein weiteres Debntel vermindert, mithin nah Ablauf von 10 Jahren aufhört. /

Die Zahlung dieser Zinsen, für welche für die Zeit nah Eröffnung des vollen Betriebs, jedoch vor Abschluß der Bau- rechnung provisorish der Betrag von 30 000 # angenommen wird, hat unter den im §9 für die Zinszahlungen wegen der Brücke festgeseßten Modalitäten zu erfolgen. Für den Fall

„iner geringeren als 31/,prozentigen Verzinsung des Anleihe- «“ kapitals gilt ebenfalls die in è 9 enthaltene Bestimmung.

Die Bestimmungen, welche für die Ermittelung des An- lagekapitals für die Rheinbrücke getroffen sind (8 6), oe die Bestimmungen in 8 7 und J finden auf den Bahnhof Worms analoge Anwendung. Als Zeitpunkt der Jnbetrieb- nahme der vollendeten erweiterten Bahnhofsanlagen gilt für

das Rechnungswesen und für die A, mit dem Staate der Termin der Betriebseröffnung der Brücke. Vis zu diesem Termin werden die Bauzinsen des gesammten Bau- aufwandes für den Bahnhof jeweilig dem Baukonto des Bahnhofs Worms belastet, und von hier ab erst beginnt die Beitragsleistung des Staates zur Verzinsung in der vorstehend verabredeten Weise.

S: 12:

Bezüglich der Betheiligung am Kapital im Falle der Ver- staatlihung wird vereinbart, daß nach Abzug des nah § 5 auf das Brückenkonto zu übernehmenden Ga berages von 150 000 M die Gesellschaft ein Viertel des Gesammtkapitals, der

Staat drei Viertel unter der Bedingung trägt, daß der hiernach und nah Abzug des nach § 11 geleisteten Baarbeitrags auf ihn

_ entfallende, bei der Verstaatlihung der Gesellschast besonders zu vergütende Betrag fich in den ersten 5 Jahren nah Ablauf des ersten Betriebsjahrs um jährli 4 Prozent, in den folgenden 10 Jahren um jährlich 8 Prozent vermindert, sodaß nach Ablauf von 15 Jahren eine besondere Kapitalvergütung nicht mehr zu leisten ist.

Tritt die Verstaatlichung während der Bauzeit ein, so sind der Gesellschaft die bis dahin von ihr aufgewendeten Anlage- koften zu drei Viertel vom Staate zu erseßen.

8 18.

Um die aan vor einem Kapitalverlust zu bewahren, der dadurch entstehen würde, daß die anderweit nicht gedeckten Mehrkosten für Unterhaltung des erweiterten Bahnhofs in der VBetriebsrehnung demnächst als Mehraäusgabe erscheinen und daher von dem mit dem fachen zu kapitalisierenden Rein- ertrag abgehen, soll ‘das 20fache der als Antheil des Staates berechneten Mehrkosten von 11 750 #4 = 235 000 dem zu vergütenden Kapital zugeseßt werden. Da aber die Mehrkosten

erst nach 5 Jahren bei ‘der dur(schnittlichen Reinertragsberech- s di r Tinto kommen, find nah Ablauf des ersten Betriebsjahres nur 17000 M (= 1/;), nah Ablauf des weiten Jahres 94 0008.6 (= 2/;) und erst nah Ablauf des fünften Jahres und von da weiter 235 000 #6 zu An

ah Ablauf des fünfzehnten . Jahres kommt dieser Betrag mit der nah § 12 zu leistenden Kapitalvergütung in Wegfall.

8 14.

Bei Berechnung derx der GeteiGel durch den Bau der Brücke und die Erweiterung des Bahnhofs erwachsenden Mehrausgaben sind die Mehrkosten I Erneuerung nicht be- rücksichtigt. Der Staat wird deshalb dem Erneuerungsfonds der garantierten Linien jährlih den Betrag von 8000 (4 zu- führen.

IV. Vermehrung der Betriebsmittel,

16.

Für die Beschaffung von 400 Güterwagen und 30 Personen- wagen II1. Klafse wird im Falle des Eintritts der Verstaat- lihung vor dem 1. April 1899 neben dem kon essiónsmäßigen Kaufpreis für die Bahn eine besondere Ents ädigung zuge- standen, welche, wenn die Verstaatlichung erfolgt : zwischen dem

1. April 1894 und 1. April 1895 gleich ift 3/4,

O O O)

I O S

- ¿ 1897 - - - 1898 - - 4/16,

- - 1898 L Z L 1899 * S 2/16, j nah dem 1. April 1899 = 0 des Beschaffungswerthes der bei der Verstaatlihung auf Hessen entfallenden Wagen.

S 16.

Zur Bestreitung der Ausgaben, welche der Gesellschaft in Folge der Vereinbarungen in Abschnitt TI—IV dieses Vertrags erwachsen, wird die Großherzogliche Regierung der Gesellshaft die Genehmigung zur Emission höchstens 31/: pro- zentiger Prioritäts-Obligationen bis zur Höhe des durch die gedahten Aufwendungen entstehenden Gesammtbetrages er- theilen.

S7.

Die den Bestimniungen der 88 1, 9 und 11 zu Grunde liegenden Berechnungen gehen von der weiteren Vorausseßung aus, daß die den derzeitigen Tarifberechnungen zu Grunde liegenden kilometrishen Entfernungen durch den Brückenbau eine Veränderung nicht erleiden. Die virtuelle Länge des Rheinübergangs bei Worms wird daher nah wie vor gleich wie diejenige des Rheinübergangs bei Mainz behandelt, d. h.

die tarifmäßigen Entfernungen zwishen Worms einerseits und

Hofheim bezw. Lampertheim andererseits und darüber hinaus werden auch nah der Eröffnung der Brücke mit denselben Längen in die Tarife eingestellt, wie sie au seither in den- selben eingerehnet sind. Sollte diese Tariflänge ohne Antrag der Gesellschaft um einen Kilometer gekürzt werden, so wächst zum Ersaße für den der Gesellschaft hierdurch cntstehenden Einnahmeverlust der vom Staate für die Brücke zugebilligten jährlihen Subvention eine Summe von 15 000 # jährlich zu. 8 18.

Die Großherzoglihe Staatsregierung behält sih die Ge- nehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und die Zustimmung der Landstände vor.

Dessen zur Urkunde ist dieser Vertrag doppelt Ee von beiden Theilen unterzeihnet und jedem Theil ein Exemplar

zugestellt worden. Michell. Heöderich. Ewald. Dr. Reinhard. Wet.

Anlage B. Be MN 1-6 derjenigen neuen Nebenbahnen, welhe unter die Bestimmungen des Artikels 11 Absatß 2 des Staatsvertrages fallen.

Grünberg—Londorf, Lollar—Londorf, Nieder-Gemünden—Landesgrenze bei Nieder-Ofleiden, Salzschlirf—Schlitz, Laubah—Müde, Lauterbah—Grebenhain-Crainfeld, Grebenhain-Crainfeld—Gedern, ) Friedberg—Hungen, Beienheim— Nidda, Offenbah—Reinheim nebst Abzweigung von Bieber nach

Diegenbah und Verbindungsbahn nah dem Hafen in“

Offenbach, Ober-Roden—Dreieihenhain—Offenbach mit Abzweigung von Dreicichenhain nach Langen-Bahnhof und von Sprendlingen nah Langen, Lorsh—Heppenheim—Fürth, Weinheim—Fürth, Mörlenbach—Wahlen, Bodenheim—Heßloch-Dittelsheim-—Ofthofen,

) Worms—Gundheim, Undenheim—Nierstein, Alzey—Odernheim, Osthofen—Hamm—Guntersblum,

) Bikenbah—Seeheim, Darmstadt—Groß-Zimmern.

Anlage C. | : Verzeichniß

der gemäß Artikel 14 des Staatsvertrages mit _Hessishen Beamten zu beseyßenden Stellen.

Bezeichnung der Stellen.

Laufende Nummer.

Bemerkungen.

L

Vortragender Rath bei der E Direktionsmitglieder, darunter 1 Ober - Regierungs- oder Ober-Bautats A

ITL. | Eisenbahn-Bau- und Betriebs- SSATDETIOE Eisenbahn-Sekretäre : a) nidt tehnisWe . ( E die nebenstehend bentd-

b) technische Bureau-Assistenten. . . eihner und: Kanzlisten . Billetdrucker, Kafsen- und Bu- reaudiener . . E m ¿V Lolomotibbelier Schaffner, Bremser und Wagen-

WOALIEE Ss

ILI, Vorstände der Betriebs-Inspek-

Vorstände der Maschinen - In- TOETTTONEN s Ee Vorstände der Werkstätten-Fn- E O, Vorstände der Telegraphen-In- IDETTIONE N C L Vorstände der Verkehrs-Inspek- O Werkstättenvorsteher . E e Stationsverwalter, Stations- E s e Materialienverwalter I1. Kl. Schiffóskapitän 11. Kl Bahnmeifter . ¿ Telegraphenmeister . Telegraphiften Lademeister Rangiermeister . Wagenmeister Werkführer . Maschinenwärter Magazinaufseher : Trálelbeizer A Portiers und Bahnsfteigschaffner a L O E Brückenwärter A Bahn- und Krahnwärter Nachtwächter . C

vom 16. Dezember 1896,

in Mainz.

R IN für die Staatseisenbahnen 1895 S.

lich Preußische direktion“ errihtet und dieser Behörde:

nehmen gehörenden Streen,

Strecken des zu einer Beiriebs- und

eisenbahnnetzes übertragen wird.

lichen. Neues Palais, den 16. Dezember 1896.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Direktion mit dem Sihe in Mainz und der F i und Großherzoglih Hessishe Eisenbah

neten Zahlen würde das hz, reaupersonal d. Hessischen Jy:

\pektionen anzurechnen sein,

Die Zahl der unter 11] auf: tionen . geführten Stellen bemißit s nach dem bei der erstinalizi Etatsaufstellung von derd, tmeinschaftsverwaltung fes: gestellten Bedarf für [ble Hessishen Strecken.

U eo Oer. Erla betreffend Einseßung einer Eisenbahnbehörde

Auf Zhren Bericht vom 10. Dezember d. J. bestimme P

zur Ausführung des Staatsvertrages zwischen Preußen u Lesen über die gemeinschaftliche Verwaltung des beiderseitige isenbahnbefißes vom 23. Juni 1896 im Einverständniß m Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen un bei Rhein, daß am 1. Februar 1897 eine nah Maßgabe d von Mir unterm 15. Dezember 1894 genehmigten L

(Geseß-Samnl

11) Jhnen unmittelbar unterstehende Eisenbah

irma: „Könlg

a, für die Zeit bis zum 1. April 1897 Verwaltung unl etrieb der zum Hessischen Ludwigs -Eisenbahnunk:

b. vom 1. April 1897 ab aber Verwaltung und Betrid der ihr alsdann anderweit von Mir zu überweisend

inanzgemet

schaft vereinigten Preußischen und Hessischen Staat!

Dieser Erlaß ist durch die Gesez-Sammlung zu veröffent

Wilhelm.

Thielen.

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

und

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des Deutschen fen A MeiOTEI

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„1 300.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem K. und K. österreichish-ungarischen Obersten im Generalstabs - Korps Rummer von Rummershof, Mappierungs-Direktor im militärgeographischen Institut zu Wien, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, dem Königlich italienishen Major Grafen Edoardo Coardi Bagnasco di Carpenetto, Flügel-Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Victor von Jtalien, Grafen von Turin, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem König"ich italienischen Lieutenant Grafen Alfredo é, Ordonnanz-Offizier Seiner Königlichen Höheit des Prinzen ictor von Jtalien, Grafen von Turin, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse, dem Unteroffizier August Müller in der Kaiserlichen Schußtruppe für Kamerun das Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse, sowie j dem hamburgischen Staatsangehörigen Kaufmann Hein- ee zu Hamburg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

zu der von Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern beschlossenen Verleihung von Dekorationen des Fürftlih Hohenzollern'shen Haus-Ordens Allerhöchst- ihre Genehmigung zu ertheilen, und zwar:

des Ehrenkreuzes zweiter Klasse b: an den Fürstlich Hohenzollern’schen Hofkammer - Rath Künzel zu Sigmaringen, an den Gebeiinen Regierungs- und Provinzial-Schulrath Dr. Deiters zu Koblenz, an. den Königlich lügel - Adjutanten Seiner Rumänien, und an den Major von Priem, Flügel-Adjutanten Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:

des Ehrenkreuzes dritter Klasse:

an den Hauptmann von Derßen vom Jnfanterie- ePutent Fürst Leopold von Anhalt-Dessau ( 1.Magdeburgisches) C

rumänishen Major Georgesco, Majestät des Königs von

an den Hauptmann Liebes kind vom Füsilier-Regiment Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern sches) Nr. 40,

an den Polizei-Lieutenant Gada mer zu Berlin und

an den Fürstlich Hohenzollern’shen Rentmeister Fuhr- mann zu Steckcn in Böhmen ;

der goldenen Ehren-Medaille: an den Fürstlih Hohenzollern’shen Rentamts - Kasfierer Kriz zu Bistriz in Böhmen; sowie der silbernen Verdienst-Medaille:

an den Fürstlih Hohenzollern’shen Förster Amann zu Hausen bei Hechingen.

Deutsches Reich,

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Registrator im Reichs-Justizamt, Kanzlei-

Rath Pfaff eroth den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Kataster - Jnspektor Schröder in Straßburg den Charakter als Kaiserlicher Steuer-Rath, ferner den Kassen - Kontroleuren Darstein in Hagenau und Ringel in Rappoltsweiler sowie dem Rentmeister Walter in aa den Charakter als Kaiserliher Rehnungs - Rath zu verleihen.

Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Sautiago Albert Junge ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst er- theilt worden.

Königreich Preufsßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

der Wahl des bisherigen Oberlehrers am Friedrics- Gymnasium zu Cassel Dr. Heinrih Schotten zum Direktor der städtishen Ober-Realschule zu Halle a. S. die Allerhöchste estätigung zu ertheilen, sowie ferner infolge der von der Stadtverordneten-Versammlun zu Münster Lerolenen Wahl den bisherigen zweiten besoldeten Beigeordneten, Rechtsanwalt Jungeblodt daselbst als Zweiten Bürgermeister der Stadt Münster für die gesezlihe Amts- Uer von zwölf Jahren zu bestätigen.

I L) s / 4 él B 1s

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 der „Geseß-Sammlung“ enthält unter

Nr. 9862 das Gese, betreffend den Erwerb des Hessischen Ludwigs - Eisenbahnunternehmens für den preußishen und hessishen Staat sowié die Bildung einer n U und -Finanzgemieinschaft zwischen Preußen und Hessen, vom 16. De- zember 1896; und unter

Nr. 9863 den Allerhöhsten Erlaß vom 16. Dezember 1896, betreffend die Einseßung einer Eisenbahnbehörde in

D erlin W., den 16. Dezember 1896. Königliches Géeset-Säiimlüngs-Aut. Weberstedt.

Nichtamfliches.

Deutsches Reih.

Preußen. Berlin, 17. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Neuen Palais heute Morgen von 9 Uhr an den Vortrag des Kriegs - Ministers, Genexal - Lieutenants von Goßler und daran anschließend denjenigen des Obersten von Villaume, Stellvertreters des Chefs des Militärkabinets, entgegen.

Der Bundesrath versammelte sih heute zu einer Plenar- sißung. Vorher beriethen die vereinigten Ausshüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen. i

_ Der Königliche Gesändte in München Graf von Monts ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt- |chaft wieder übernommen.

_ Der Regierungs-Assessor Freiherr von Hammerstein ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Münster zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.

Bayern.

Der Chef des Generalstabs der Armee, General-Lieutenant von Giehrl ist gestern Nachmittag gestorben.

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren hat in ihrer vor- gestrigen Sißung die Konvertierungsvorlage mit allen gegen eine Stimme angenommen.

Mecklenburg-Schwerin.

In dem Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Groß- herzogs ist, wie den „Mel. Nahr.“ aus Cannes von gestern berichtet wird, insofern eine Wendung zur Besserung zu ver- zeihnen, als in den leßten zwei Tagen das bis dahin höhere Fieber langsam, aber stetig abgenommen hat. Das Allgemein- befinden sowie der Kräftezustand Seiner Königlichen Hoheit find den Verhältnissen nah befriedigend.

Oefterreih-Ungarn.

Jn der gestrigen Sißung des österreihishen Ab- geordnetenhauses hob bei der Berathung des Etats des Ministeriums der Landesvertheidigung der Minister Graf von Wels ersheimb die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Gebühren der Gagisten in der Armee hervor. Der e Entwurf sei bereits im Reichs-Kriegs-Ministerium ausgearbeitet worden, und die österreichische Regierung habe schon ihre Zu- stimmung ertheilt. Der Minister mte sodann unter anderem auch das Duell und erklärte dasselbe für Unfug und rohen Barbarismus. Er pflichte vollkommen dem Wunsche bei, daß Alle Matenirten sollten, um diesem Unfug zu steuern, müsse dabei jedoch die Armee gegen die Beschuldigung in Schuß nehmen, als sei sie der Anhalt auf den sihch der Unfug im bürgerlihen Leben stüge. Ín der Armee seien im Gegentheil die Duelle weit seltener als in manchen anderen Kreisen. Es beständen dort strenge Vorschriften, ins- besondere bei dem chrenräthlihen Verfahren, damit sih solche R seltener ereigneten. Man müsse vor allem der verleßten

hre ausgiebigen Schuß, gene Satisfaktion und Sühne verschaffen, und dieser Weg müsse sowohl durh die Gesez- gebung als auch durch die Auffassung der Gesellschaft selbst etreten werden. Die Gesellshaft müsse anerkennen, da vor allem der Beleidigte den Schuß der Mon und der Gesehe verdiene. Seitens der Militärle tung könne man unmöglich wünschen, daß diejenigen, die berufen seien, gegen die Feinde des Vaterlandes zu kämpfen, ch

Berlin, Domerstag, den 17. Dezember, Abends.

untereinander und ihre Mitbürger umbrächten. Das Haus berieth sodann über den drivglihen Antrag des Abg. Sn, betreffend die Typhus-Epidemie in Pola, worin die Regierung aufgefordert wird, dort die nöthigen Vorkehrungen zu tre ffen. Der Vertreter der Regierung, Sektións-Chef von Körb er ¡ gab eine ziffermäßige Qufammenstellun des Krankenstandes und der angewandten Sanitätsmaßregeln. Die Erhebungen hätten ergeben, daß neben der R B des Bódens au die Wasserverhältnisse mit s{uld an der Epidemie sein dürften. Der Verlauf der Krankheit sei ein milder, die Sterb- lihkeit betrage etwa 7 Prozent. Die Regierung habe alle erforderlihen Maßnahmen bereits veranlaßt. Das Haus nahm hierauf die Dringlichkeit des Antrags und dann den Antrag selbst an. Zum Schluß brachte der inanz-Minister Dr. von Bilinski das Budgetprovisorium für Januar 1897 ein.

Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, ‘sind Depu-

tationen der orientalish-orthodoxen Kirhen gemeinde Mostar und der Kirchengemeinde Sarajevo in Wien eingetroffen, um gegen gewisse Verfügungen der Landes- verwaltung in kirhliher Beziehung bei dem Kaiser Be- shwerde zu führen. Der Mostarer Deputation wurde eine Audienz zugesagt, ebenso der Deputation aus Sarajevo, wenn dieselbe ordnungsgemäß angemeldet werde. Der von den beiden Abordnungen gewünschte gemeinsame Empfang mußte wegen. des mangelnden Us cmermangs der Beschwerdegegenstände abgelehnt werden. Beide Abordnungen haben eine Eingabe an den Kaiser zurückgelassen, worin fie ihre Beschwerden darlegen. __ Vel der gestern in Budapest abgehaltenen Festtafel der liberalen Partei wies der Minister-Präsident Baron Banffy auf das Programm Deaks hin und betonte, daß dies Programm dur. das jüngste Wahlergebniß seine Bestätigung erfahren habe. Die Thatsache, daß das Programm si bisher bewährt habe, könne nicht geleugnet werden.

Frankreich.

Die Kaiserin von Oesterreich gedenkt, wie „W.T.B.“ erfährt, am nächsten Sonntag Biarriß zu verlassen und fih nah Kap Martin zu begeben.

Der Kardinal-Erzbischof von Bourges Boyer ist gestern gestorben.

Der Finanz-Minister Cochery brachte gestern in der Deputirtenkammer den Geseßentwurf, betreffend die Be- willigung eines provisorishen Zwölftels des Budgets, ein. Die Kammer lee sodann die Berathung des Budgets des Marine-Min isteriums fort und nahm das Budget an. Jm Laufe der Debatte sagte der Marine-Minister, Admiral Besnard auf eine Anfrage des Admirals Wallon die Vor- legung eines besonderen Gesehentwurfs, O die Arbeiten zum Schutze der Häfen von Cherbourg und Brest, zu. Die Kammer begann hierauf die Berathung des Budgets des Kriegs- Ministeriums. Jn Erwiderung auf die Anführungen ver- schiedener Redner erklärte der Kriegs-Minister, General Billot, er werde niemals eine Abkürzung der Ausbildungsdauer der Reservisten und der Angehörigen der Territorial-Armee bean- tragen. Er halte Calais gegen eine O Landung für gesichert; die Regierung werde übrigens der Kammer alsbald einen Gesezentwurf, betreffend den Schuzß der Küsten, zugehen lassen. Der Deputirte Jaurès begründete einen Antrag auf Herabseßzung der Dienstzeit auf ein Jahr. Der Kriegs- Minister, General Billot erwiderte, man dürfe niht ver- gessen, daß die Grenzen Frankreihs offen seien. Die militä- rishen Geseze gewährleisteten die Vertheidi ung des Landes. Eine einjährige Dienstzeit würde die Streitkräfte vermindern. Die Kriege seien heutzutage verheerend, die Reserven müßten daher bereit sein, in die Schlachtlinie einzurücken. Der Antrag E wurde s{ließlich mit 482 gegen 54 Stimmen ab- gelehnt.

Der Minister-Präsident M éline hat den Vertretern der Landwirthe des Aisne - Departements, .welche die Verzögerung des Geseßes über die Erhöhung der Zuckerprämien bes klagten, erklärt, der Geseßentwurf könne in diesem Jahre nicht erledigt werden.

Ftalien.

Der Minister des Aeußern Visconti Venosta erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern in der Deputirten- kammer auf cine Anfrage des Deputirten Cirmeni: Die der Regierung zugegangenen Nachrichten berechtigten ihn zu der Versicherung, daß die Nachricht von einer russi chen Be- sebung cines Punktes am Rothen Meere unbegründet sei. Einige zu einem russishen Schiffe gehöri e Leute seien vor einigen Tagen an einem Punkte der Küste gelandet, um eodâtishe Vermessungen vorzunehmen ; dieselben hätten fh aber. auf die Mittheilung des Ortsvorstandes von Rahita, dieses Gebiet unter italienisher Schußherrschaft stehe, Jur Cgedegen, Bei der russishen Regierung eingeholte Er- undigungen hätten ergeben, daß es sih in der hat um sea arappilde Studien rid habe; jede Absicht einer Beseßung sei in Abrede gestellt worden. Die Kammer nahm hierauf den italienish-tunesischen Vertrag in geheimer Abstimmung mit 232 gegen 64 Stimmen an.

Ï A S E G D E T E E R O R E R M R E E E Kri

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