1896 / 300 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

i en Bühnenwirksamkeii. Jn Berlin trat die ce U Llcaterleltee entfaltete, vor der Zane! în den Vordergrund, in den selt Fällen aber,

Dârsteller auf der Bü*®ne erschien, bewährte er sich stets als tüchtiger und

verständnißvoller Künstler. Seine Leiftung als

Ibsen's „Wildente“ zählt zu den besten, die bisher geboten er für feinen Fest-

er in ‘den Dienst der Wohlthätigkeit in der er, wie immer mit Erfolg

worden sind. Es war daher einsihtig, da abend, dessen Vorftellungsertra

E hatte, diese Rôlle wählte,

auftrat. Dem Jubilar winden im Quer des Abends alle Ehren O. c festlih gestimmtes o likfum darzubieten vermag. schender Beifall und ¡abllose Töftlihe Blumenspenden veranlaßten rzen Ansprache Ausdruck zu geben.

ihn ließli, seinem Dank in einer

Im Königlihen Opernhause findet morgen der vierte A Königlichen Kapelle unter Felix

Symphonie-Abend der Weingartner's Leitung ftatt. Zur Aufführung Werke Ludwig van Beethoven's und zwar: die „Fidelio“, das Klavter-Könzert tn Es-dur, die

„Leonöre“ Nr. 2, die Symphonie (A-dur) Nr. 7. Sämmtliche Sißz- Se find vergriffen. Die öffentliche" Hauptprobe findet an demselben

G Mittags 12- Uhr, ftatt (Billets zu 2 und u.

der Herren Klein, Vollmer, urschian, Blencke, Herper, Oberländer, Eichholz, Damen von Hohenburger, Lindner und Am Sonnabend geht „Doktor Klaus“ und um ersten Mal „Der lange Preuße“,

Achim von Lohde, Stabs -

Fräulein Lindener;

N preußischen Regiment Gensdarmes: Herr Matkowsky ; der alte Botstn, Kosaken-Hetman: Herr Arndt; Roger,

Marquis von Sturmeck, Ordonnanz-Öffizier im Stabe Napoleons: vom Nheinbund-

General: Herr Graf Bijelinski: err Link; Frau Ursula: Handlung begiebt sih auf Wanda?s Schloß, Eylau am 7. Februar 1807.

hde: Herr Arndt; L

auptmann

Molenar; Bemarrois, Lieutenant: Herr Herter; aushofmeister :

Herr Ludwig; Müdckenberger , Kontingent: Herr Nesper; Colet,

Purschian, Nepomuk, rau Schramm. Die wenige Stunden vor der Schlacht bei

Das Werk ist vom Ober-Regisseur Grube in Scene

Dem Lessing- Theater ist gestern, wie die Dire

dem Königlichen Polizei-Präsidium die Mittheilung zugegangen, daß die Komödie „Getheilte Liebe“ („Amants“) von Maurice Donnay auch in der neuen Text-Redaktion nicht freigegeben werden könne und

das Zensurverbot somit aufreht erhalten bleibe.

Verfügung hat der Spielplan der Woche die folgenden Aenderungen erfahren : morgen gelangt „Madame Sans-Gêne“, am Sonnabend „Comtefse Guckerl“ und am Sonntag „College Crampton“ (mit

Georg Engels als Gast) zur Aufführung. i Im Theater des Westens if die

würde, aufgehoben worden.

Konzerthause durch eine besondere werden. Außer der „Jubel. Ouvertüre“

Wetterbericht vom 17. Dezember, 8 Uhr M orgens.

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red. in Millim.

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Wetter.

Stationen.

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Temperatur 99 C.

U. d. Meeres in 9 Cel

Bar.

wolkig

Belmullet . . | 756 |NNO ] | 3/woltig |

Aberdeen . . | 752 [N Christiansund | 7566 |OSD Kopenhagen . | 751 |\WNW Stockholm . | 745 |NNO Haparanda . | 761 |NO osfau . …. | 758 |OSO

Cork Queens-

I... 7566 |NNOD Cherbourg . | 755 |SW Ser... | 754 [SW E 17 4

mburg . . | 754

winemünde | 752 Dunst Neufahrwasser| 749 Sine Memel . .. | 744 Münster. . . | 755 i Karlsruhe . . | 757 wolkenlos |— 6 Wiesbaden . | 756 bedeckt 0 München . . | 756 3\wolkenlos |—11 Chemniß . . | 758 er 8 Den... | 705 3|bedeckt 6 l T0 bededckt 3 Breslau …. | 757 Dunst |— 6

tet. 1 759 wolkig 4

Uebersicht der Witterung.

Cine Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt {ih von Großbritannien ostwärts über das Nordsec- und \üd- liche Ostseegebiet hinaus nach dem westlichen Nuß- land, mit Stellen niedrigsten Barometerstandes über der Nordsee und öftlih von Wisby; im Süden und Norden davon ist die Luftdruckverthei- lung gleichmäßig. Jn Deutshland, wo etwas Schnee gefallen ist, ist das Wetter kalt, an der Küste trübe, im Binnenlande heiter ; Helgoland und der äußerste Nordosten sind froftfrei. München meldet 11, Grünberg und Chemniß 74 Grad

unter Null. Deutsche Seewarte.

wolkenlos Schnee |— Schnee | bededt Schnee

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heiter wolkig 1/halb bed. bededckt bedeckt

|

L) D i i pi O D DO S

|

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- aus. TV. Symphonie-Abend der Königlichen Rapelle, Dirigent: Herr Felix Weingartner. Solift: Herr Ferruccio Busont. Programm : 1) Ouverture zu „Fidelio* von Beethoven. 2) Klavier- zert Vs-dur von Beethoven. 3) Ouverture zu „Leonore* Nr. 2 von Beethoven. 4) Symphonie A-dur Nr. 7 von Beethoven. Sämmtliche P läße sind vergriffen. Stehpläße zu 1 M find în er Fo -Musikalienhandlung von Ed. Bote und G. Bod, Leipzigerstraße 37, sowie an der Abend- a ju Jen e a ittags r: Oeffeuntlihe Hauptprobe. Eintritts-Karten zu 2 und 1 4 find in RE Hof, Musikalienhandlung von Ed. Bote und G. Bo, Leipzigerstraße 37, sowie an der E zu haben, V. Symphonie-Abend am 7. Januar 189, Schau|pielhaus. 287. Vorstellung. Abu Seid.

“Köni lihen Schauspielhause werden morgen die usse „Abu Seid“ und „Das zweite E E Mitwirkung eine, Hartmann und der Hausner gegeben.

Schauspiel in vier ufzügen von Rudolf Strat, in Scene. Le teres Stück ift folgender- Wasen beseßt: Wanda: “eas Pre: Elisabeth, ibre Shwägerin: | das

nächste Freitags- Abonnements-Vorstellung, da sie auf den ersten Weihnachtstag fallen Den Abonnenten wird dafür die BVor- stellung am Mittwoch, den 30. d. M., zur Verfügung gestellt. i Der Geburtstag Carl Maria von Weber's wird morgen im Gedächtnißfeier und den Ouvertüren zu

eine Thätigkeit, | „Freishüß*, n aae s s

in denen er als | die „Aufforderung zum Tanz“,

Schwarz) und Anderes.

almar al in

und 11/4 Uhr am Saugarten.

elangen nur | aus photographisch aufgenommen,

uvertüre zu

Ouvertüre zu

lich E tigt werden. Das

L bei Bot M E fernen Horizont vorführen.

Molenar, dessen Beispiele alle heute am Sonntag | nationalen Bäderverbände feierte mit 25 jährige Während im Anfan

Rittrneister im e | Betheiligung der \{lesischen Bäder

Warmbrunn. Die dem medizinishen und ; angenen 25 Jahren eine ie berührte alle und Verwaltungégebtet,

ejett. s umfaßte die

ion anzeigt, von

Infolge dieser

ervor.

Arbeit erfolgreih begangen

zurückschauen und wird

Lustspiel in 1 Aufzug von Oscar Blumenthal. In Scene gesezt yom Ober-Regisseur Max Grube. Das zweite Geficht. Lustspiel in 3 Aufzügen von Dsear Blumenthal. In Scene geseßt vom Ober- Regisseur Max Grube. Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. Der Ring des Nibe- lungen. 3. Abend: Siegfried in 3 Akten. Von Richard Wagner. (Siegfried: Herr Wilhelm Grü- ning, vom Stadt-Theater in Hamburg, Brünnhilde: Frau Ellen Gulbranson, aus Christiania, Erda: F Ernestine Heink, vom Stadt-Theater in Ham- urg, Alberih: Herr Friy Friedrihs, als Gäste.) Anfang 6X Uhr. Schauspielhaus. 288. Vorstellung. Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf L'Arronge. An- fang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Hannele’s H mmelfahrt. Vorher: Ohne Liebe. Anfang Ei

Sonnabend: Die versuukene Glocke. Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Julius Cäsar. Abends 7F Uhr: Die versunkene Glocke.

Berliner Theater. Freitag (14. Abonnements- Vorstellung): Zum ersten Male: Aschenbrödel. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 7F Uhr: Renaissance.

Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Aschenbrödel. Abends 7# Uhr: Kaiser Heinrich.

Lessing-Theater. Freitag: Madame Saus- Gêne. (Jenny Groß,) Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Comtesse Guerl. (Jenny Groß.)

Sonntag: College Crampton. (Georg Engels als Gast.)

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Freitag: Fernaud’'s Ehekontrakt. (Un f1l à la patte.) Schwank in 3 Aften von Georges Feydeau, deutsch von Benno Jacobson. Anfang 7} Uhr. Sonnabend: Fernand’s' Ehekoutrakt. (Vn fil à la pattoe.) Mittwoch, den 23. Dezember: Zum ersten Male: Der Frauenjäger. (Loe Dindon.) S{hwank in Akten von Georges Feydeou, deuts von B. Jacobson.

Uenues Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Boe- sprünge. Schwank in 3 Akten von Paul Htrsch- berger und C. Kraaß, mit Benußung einer fran- ¿ôsishen Idee. Vorher: Die fittlihe Forderung. 6 in 1 Aft von Otto Grich Hartleben. Anfang

L,

Sonnabend: Vocksprünge. Vorher: Die sittliche Forderung.

Sonntag: Bocksprünge. Vorher: Die fitt- liche Forderung.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen : Der Hüttenbesiter.

Freitäg, ‘den 25. Dezember 1896: Zum ersten

Male: Marcelle. Maia in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutshe Bühne be-

Oberon* und „Enecioi * Hieiet das Programm

eine Arie aus dem „Freishüß“, (clonges von Fräulein Mayer, ferner

Jagd. | Die nächsten und leßten Königlichen Parforce- Jagden in Ge, Saison finden morgen, Freitag, den 18,,

und am Montag, den 21. d. M., an beiden Tagen um 128/, Uhr im Jagdshloß Grunewald

Mannigfaltiges. Das „Panorama der Stadt Berlin“, vom Rathhausthurm

Rathhauses aufgestellt worden und kann von heute (Donnerstag) ab daselbft in der gewöhnlihen Besuchszeit von jedermann unentgelt- Panorama seßt ih aus zwölf in den Dimensionen von 1 zu 0,50 m gehaltenen :

dem Beschauer die Reichshauptstadt aus der Vogelperspektive bis zum

Breslau. Der auf Anregung des Bürgermeisters Dengler- Reinerz gegründete Schle] is che Bädertag, welcher als der Bahn- breher auf dem Gebiete der Bädervereinigungen zu bezeihnen ist und

bestehenden nationalen und inter- gefolgt 15. Dezember hier seine 25. Jahresversammlung ab und dem einvtertelhundertjährigen Bestehen Jubiläum des des Bestehens des

später alle {lesischen Kurorte der Vereinigung angeschlossen, sodaß heute dem Bädertage angehören : Altheide, linsberg, Goczalkowiß, Görbersdorf, Königsdorff-Jastrzemb, Lande, angenau, Muskau, Reinerz, Salzbrunn, Z L OeL des Schlesishen Bädertages auf Verwaltungsgebiet war in übc7aus Zeit- und S-reitfragen auf dem ärztlichen soweit sie die Bäderkunde betrafen, und Hygiene in Bezug auf Wohnungen und die Nahrungs- und Genußmittel, den Quellenschuß, die Kurtaxfrage und allgemeine Verwaltungsmaßregeln, sowie Stellung der Badeârzte, Kurmittel aller Art, : logie, Immunität des Gebirges, In- und Desinfektion u. \. w. Welchen Aufschwung und welche Verbesserungen die vereinigten {lesishen Kurorte seit dem Bestehen des Bädertages zu verzeichnen haben, geht aus einer Zu- sammenstellung über die seit 1872 in den einzelnen Bädern vor- enommenen größeren Neuanlagen, Bauten, Quellenbohrungen 2c. Die Gesammt-Frequenz aller s{lesishen Kurorte 8. an kurgebrauhhenden Personen 1872: 17 750, 1896: 24946; Durchreisenden, Sommerfrishlern 2. 1872: 11 250, 1836: 26 029. Diese Ziffern ergeben ein lau uis Resultat und zeigen, daß die gewesen ift. kann mit großer Befriedigung auf die vergangenen 25 Jahre weiter

Swiffbauerdamm 4 a. / 5.

Concertino für Klarinette (Herr | 21 Nummern zàä

seit 25

L N 6) horismen statt. Das Stelldichein ist

in Kurorten,

ift gestern im Bürgersaal des

ildern zusammen,“ welche bury, Grafschaft bemerkbar ; viele

Konzert

am 14. und | anstaltet werden.

sind, hielt gleichzeitig Vorsitzenden des Vereins. Bâdertages die

haben fich

eine geringere war

der folgenden Zeit die {lesis{en Kurorte zu ersten Ranges zu Sben oder darin zu erhalten. hlende Tagesordnung umfaßte wiederum eiu rei . a. folgende Vorträge: K Der S@lesische ahren und die Thätigkeit der

Schlesische Bädertag seit 25 Jahren und die badeärztli 3) Entwurf einer Miethsordnung, 4) Zur in den Kurorten, 5)

Arbeitsfeld und u

8) Schuß der Bade-Verwaltungen durch den Bädertag g \huldete Angriffe in der Oeffentlichkeit, 9) Fätalienfortschaun in Badeorten, 10) Sanitäre Einrichtungen und epidemische Krankhe en 11) Eevegpngaipiels und Gymnaftik für Kurort 12) Jnhalationen in Einze versuhe, 14) Stempelsteuer für Promenaden-Konzerte ., infektionsfahen u. #\. w. Die Verhandlungen werben im ünftigen Frühjahr wieder im Druck erscheinen.

London, 17. Dezember. dem „W. T. B.“ zufolge in mehrere Sekunden dauerndes Erdbeben wahrgenommen.

St. Petersburg, 17. Dezember. wird auf Wunsch des Kaisers im Laufe dieses Monats ein großes zum Besten der Nothleidenden in Jndien und ferner au ein solhes für die Nothleidenden in Montenegro ver:

Annecy, 17. Dezember. Jn i entstand, nah einer Meldung des ,W. T. B.“, zwischen ttalienishen und französischen Arbeitern eine blutige Schlägeret. Zwei Italiener wurden verhaftet.

ie die i

adeverwaltungen, 9 Thätigkeit, rage der

foudllen in gPydene ) Ueber Moorvprodukte,

egen Unver

Schuß der

über Moorbäder ,

kabinen, 13) Ueber Sauerstoff -Juhalationg: 15) Des,

ggeute früh 5 Uhr 30 Minuten wurde est- und Mittel-England ein

ereford, machten sich die Erscheinungen am Hre inwohner stürzten ershreckt auf die Straße.

Wie „W. T. B.“ erfährt,

dem nahe gelegenen Thomes

harlottenbrunn, Cudowa, edwigsbad-Trebniß und

den ver-

große und vielseitige.

wieder, (Finanzen),

den Kurort felbst, die

Inhalation, Mafsage, Klimato-

Rechte).

etrug: b. an

Der Slesishe Büädertag

bemüht sein, auch in

SBthiller-Theater. Freitag, Abends 8 Uhr:

Demetrius. Sonnabend, Abends 8 Uhr : Ein Wintermärchen.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn- bof Zoologischer Garten.) Freitag: Gräfin Lea, Anfang 7X Uhr.

Sonnabend: Zwischen Himmel und Erde. Sonntag, Nachmittags 3 Übr: Bei halben Preisen : Hamlet, Prinz von Dänemark. Abends 74 Uhr: Gräfin Lea.

Theater Untex den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: F. Frißshe. Freitag: Der Mikado, oder: Eiu M Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, deutsch von Julius Frißshe. Musik von A. Sullivan. Dirigent: Herr Kapellmeister Korolanyi. Hierauf: Unter deu Lindeu. Balletphantasie von Benno Jacobson. Musik von Paul Linke. Dirigent: Herr Kapyell- meister Dahms. Der coreographishe Theil arrangiert und einstudiert von Greco Poggiolesi. Anfang 7{ Uhr. Sonnabend: Die schöne Helena. 3 Akten von Jacques Offenbach. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis zur Hälfte ermäßigten Preisen: Die Fiedermaus.

Freitag, den 25, Dezember: Zum ersten Male: Der Schmetterling. Operette in 3 Akten von Willner und Buchbinder. Musik von Weinberger.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernft-Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Freitag: Goldene Herzen. Schwank in 4 Akten von C. Karlweis. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Goldene Herzen.

Bentral - Theater. Alte Jakobstraße 30, Direktion: Richard Schultz. Freitag: Etail Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattungs- posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildera von W. Manrsftädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 74 Uhr. G und die folgenden Tage: Eine wilde

ache.

Operette in

Konzerte.

Konzerthaus. Karl Meyder - Konzert.

Freitag: Weber-Feier, unter gefälliger Mit- wirkung der Opernsängerin Fräulein Mayer.

Alle Abonnements haben Sonntag, den 20. De- zember, Gültigkeit.

Birkus Renz. Voranzeige. Dem hoch- geehrten Publikum der Haupt- und Residenzstadt Berlin gestatte ich mir, die ergebenste Anzeige zu machen, daß ih am Dienstag, den 22. Dezember 1896, mit meiner Gesellschaft wieder hier eintreffen und die diesmalige Saison am Freitag, den 2%. De- zember 1896 (1. Weihnachtsfeiertag), bends 74 Uhr, mit einer Elite-Vorstellung in meinem baulih vershöônerten, auf das eleganteste und komfortabelste eingerihteten Pracht-Zirkus in der Karlstraße er- öffnen werde. Es zieht mi diesmal um so freudiger hierher, als fi im Laufe dieser Saison der Tag zum fünfzigsten Male een wird, an dem eint mein seliger Vater mit einem damals sehr be-

Bern, 17. Dezember. Bundesversammlung wählte heute früh für die neue dreijährige Amtsperiode

nämlih: Deucher- T uu,

Frey- Basel-Land (Mili (Posten und Eisenbahnen), Lachenal- Genf, Ru ffy-Lausann: (Inneres), Müller-Bern (Justiz). Alle Gewählten gehören der A e 66 an mit Ausnahme von Zemp (katholische eucher, zum Bundes - Präsidenten nimmt das Departement des Auswärtigen, bisherige Präsident, das Departement des Handels, der Jn- dustrie und der Landwirthschaft.

halten ihre Departements. 149 Stimmen zum Vize-Präsidenten gewählt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

(W. T. B.) Die vereinigte

Bundes-Rüäthe Hauser-Zürih Zemp - Luzern

die gegenwärtigen

tär),

149 von 151 Stimmen gewählt wurde, über Lachenal, der

welcher mit

Die übrigen Mitglieder be- Ruffy wurde mit 124 von

(Fortseyung des Nichtanitlichen in der Ersten Beilage.)

einzog. Getragen von der Gunst deé] Publikums und durch die weitestgehende und \hmeichelhafteste Anerkennung aller, selbst der höchsten Kreise, ftets zu neuen Thaten, zu frishem Wagen angespornt, hat h der Zirkus Renz zu der Höhe empors{chwingen können, die er, fo darf ih wohl mit Recht behaupten, als erstes Kunstinstitut der Welt heute einnimmt, Allen denen, die hierzu beigetragen und die ihre herzlihe Zuneigung von meinem feligen Vatec auth auf meine Perfon übertragen haben, ganz besonders aber der lieben und verehrten Ginwohnerschaft Berlins, fühle ih mi aus tiefster Seele zu innigem Danke verpflichtet. Aber niht nur dur aufrichtige Worte, nein auch dur die That möchte ih meinem Dankesgefühl Ausdruck verleihen. Und so erscheine ih dicêmal in der Jubiläums-Saison des Zirkus Renz nicht nur mit einem Künstler-Personal, das auf jeglihem Gebiete der circensischen Kunft, wie auf denjenigen der Gymnastik und der Komik das Vollendefte in si vereinigt, fondern auch mit einer neuen, aufs sforgfältigste vorbereiteten und mit den größten pefkuniären Opfern in Scene geseßten Original - Ausftattungs - Pantomime, die an Originellität der Handlung, an Pracht der Aus- stattung und an überrashenden Effekten aller Art alles Visherige übertreffen und, wie ih zuversichtlih glaube, \sich auch allseitigen Beifall erringen wird. So hege ih denn die Hoffnung, au dur dieje Art des Dankes erweisen zu können, wie hoch ih das mir und meinem Unternehmen ftets gezeigte Wohl- wollen zu s{häßen weiß. Mit der Zusicherung, mein ganzes Bestreben stets darauf rihten zu wollen, mir diese Gunst au für die Zukansft zu erhalten, ver- harre ih in vorzüglihster Hohahtung und Ergeben- heit Franz Renz, Königliher Kommissions-Nath und Direktor. Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Jda von Ehrenftein mit Hrn. Forst - Assessor Andreas von Wilucki (Grudshüß), Frl. Anita Nordenholz mit Hrn. Gerichts- Affessor Bruno Wedding (Berlin). ;

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. Frhrn. von Lüßow (Berlin). Hrn. Rittmeister Jito von Dincklage (Hannover). Eine Tochter: Hen. A Frhrn. von Hammersftein-Gesmold

e).

Gra E A: Fr. Caroline Griebenow, geb. Kleber (Berlin).—Hrn. Ober- Hof- und Haus-Marschall ¿-D. vonLiebenau Tochter El)e(Pallanza).— Hrn. Albrecht von Gadenstedt Sohn Barthold (Volkershetm). Verw. Fr. Amtsrath Bertha Bayer, geb. Riegner (Dresden-A.). Fr. Stabsarzt Helene Neu- mann, geb. Lachmann (Krotoschin). Hr. Stadt- rath a. D. Otto Warnke (Görlitz). Hr. F0- brikbesißer Gustav Gebauer (Pitschen De Hr. Rechnungs - Rath a. D. Carl Kuhfa (Berlin). Hr. Haushofmeister a. D. Rudolph Ernst (Berlin). a Kommissions-Rath Herr- mann Beer. (Berlin).

a

Verantwortlicher Nedakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruderei und Verlagk- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs“ Beilagen

arbeitet von Paul Lindau.

j

scheidenen Unternehmen zuerst in die Thore Berlins

(eins{ließli} Börsen-Beilage).

zun Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich

Erste Beilage

Preußischen Staats-Anzeiger.

6 4M 300. Berlin, Donnerstag, den 17. Dezember : 1896, Deutscher Reichstag. besiß, wie die Praxis in den von mir {on genannten Partikular- Werth der übrigen mit dergleichen Hypothek belasteten Grundstücken

149. Sihung vom 16. Dezember 1896, 21/, Uhr.

Die in der vorhergehenden Sigung, über welche in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet wurde, in erster und zweiter Lesung genehmigte Erklärung zwischen dem Reiche und Frankreich, betreffend die Regelung der Ver- tragsbeziehungen zwischen Deutschland und Tunis, pird in dritter Berathung genchmigt.

Es folgt die erste Berathung des Geseßentwurfs, be- reffend die Zwangsversteigerung und Zwangs- verwaltung.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Mit der Einbringung dieser Vorlage entledigen

} sich die verbündeten Regierungen des ersten Theiles der Verpflich- tungen, die ihnen auferlegt {find durch Artikel 1 des Einführungs- geseßes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach dieser Gesegzesbestimmung, wie sie im Sommer dieses Jahres beschlossen worden ist, f\oll das Bürgerlihe Geseßbuch in Kraft treten gleihzeihtig mit cinem Geseße über die Abänderungen des Gerichtsverfassungsgeseßes,

| soweit diese bedingt sind durch den Inhalt des Bürgerlichen Gesetz-

bus, mit einem Gesetz, betreffend die einshlägigen Aenderungen der Zivilprozeßordnung, mit einem Geseß über das Verfahren in nit streitigen Rechts\achen, mit einer Grundbuchordnung und mit einem Geseß über die Zwangöversteigerung und die Zwangsverwal- tung der Immobilien. QDen leßteren Gegenstand behandelt die Vorlage, die heute zur Debatte steht. Meine Herren, ¿ das Reichsgeriht hat nit erst bei Gelegenheit des Bürgerlichen Geseßbuhs die Hand gelegt auf die Regelung des Subhastations- rechts, als eines Theils des von Reichéwegen zu ordnenden bürger- lichen Rechts. Bereits die Zivilprozeßordnung hatte ebenso wie die Zwangsvollstrekung in das Mobiliareigenthum auch die Zwangsvollstreckung in die Immobilien in den Bereich ihrer Bestimmungen gezogen, aber sie hatte doch in der Erkenntniß, daß der wichtigste Theil des Svbhastationsrechts nur im Wege eines besonderen Geseßes sich regeln lasse, sih darauf beschräânkt, eintge wenige Grundsätze zu dieser Materie feftzulegen und im übrigen zu- nähft verwiesen auf den Inhalt der Landesgesegebung. Der wihtige Theil, der zunächst der Landesgesegebung aus der Zwangsvollstrekung in das Immobiliareigenthum vorbehalten wurde, betraf die zwangsweise Versteigerung und die zwangêweise Verwaltung der Grundftüe. Bersteigerung und Verwaltung im ge- rihtlihen Zwangsverfahren bilden den Gegenstand dieses Gesetz- entwurfs. Jn -der That würde das neue Immobilienrecht, wie es durch unser Bürgerliches Geseßbuch begründet it, nit haltbar sein, niht nah allen Richtungen hin durchgeführt werden können, wenn wir niht dafür Sorge tragen, daß in dem Verfahren der Zwangsvoll- streckung gegen den immobilen Besiß diejenigen Grundsäße voll zur Anwendung kommen, welche das Bürgerliche Geseßbuch bezüglich der Belastung der Grundstücke aufgestellt hat. Denn in dem Sub- hastationsverfahren werden nit allein die auf den Grundstücken ruhenden Rechte beseitigt, sondern es werden auch neue Rechte, die den Grundbesiß belasten, begründet, und es ist nothwendig und liegt in den Endzielen des Bürgerlichen Geseßbuchs, daß auch nah diefer Richtung hin gleihmäßig in Deutschland verfahren wird, vermöge den Grundsäßen, die das Bürgerliße Geseßbuch für die Begründung, Uebertragung und Beseitigung von Hypotheken und anderen Verschuldungen aufgestellt hat.

Meine Herren, die gegenwärtige Vorlage beruht auf wohl be- währten, durch die Erfahrung der wirthschaftlihen Kreise und dur die Prüfung der gerichtlichen Instanzen als heilsam bestätigten Grund- säßen, wie sie die preußische Gesepgebung ausgebildet hat, wie sie die Gesetzgebung Bayerns und Sachsens übernommen hat, auf einem Rechte also, das mit verhältuißmäßig geringen Abweichungen in dem ganz überwiegenden Theile Deutschlands bereits Geltung hat. Die preußische Geseßgebung darf den Nuhm in Anspru nehmen, daß se zuerst versucht hat, mit bewußten Zielen von den Irrwegen abzukommen, auf die das gemeine Recht unter dem Drucke von ungeregelten Grundbuchverhältnifsen und unübersehbaren, den Grund- besiß belastenden Privathypotheken und Vorzugsrechten das ganze Subhastationswesen hingedrängt worden ist. In einer sehr allmäh- lihen, an der Hand praktischer Beobachtungen vorgeschrittenen, vor- sihtig durhgeführten Novellengesetgebung ift die preußische Geseß- gebung nah und nah zu einer formellen Vereinfahung, zu einer sablichen Verbesserung, zu einer Beschleunigung des Subhaftations- berfahrens gelangt, bis daß endli im Jahre 1883 ein neues um- sasjendes Geseß die Materie endgültig für Preußen zum Abschluß brachte.

Dieses Geseß, meine Herren, ift das Vorbild gewesen für die

entsprehenden Gesetze Bayerns und Sachsens, und es bildet auch die Unterlage für den Geseßentwurf, der Ihnen gegenwärtig unter- breitet ift. __ Meine Herren, ein bedeutungêvoller wirthshaftliher Gedanke liegt diesem neuen Subhastationsrecht zu Grunde. Während nah dem früheren Reht in dem Augenblick, wo die Subhastation über êin Grundstück vollzogen wurde, der ganze Kredit dieses Grundstücks in das Ungewisse geseßt wurde, indem alle Belaftungen, die auf dem Grundstü ruhten, ‘nun beseitigt wurden und theils zur Ablösung, theils in Wegfall gebracht werden mußten, stellt das neuere Sub- hastationsrecht Preußens und der übrigen {on genannten deutschen Staaten in Uebereinstimmung mit dem vorliegenden Entwurf den Grundsatz auf, daß ein Grundstück niemals zur Subhastation 0ebraht werden kann, wenn nit zunächst für alle dicjenigen Belastungen, die vor dem die Subhastation betreibenden Gläu- biger fich befinden, volle Deckung geschafft wird, derart, daß diese Velastungen von der Subhastation unberührt in alter Rechtssicherheit bestehen bleiben.

Dieses. sogenannte Deckungsprinzip, meine Herren, das si nur sehr allmählich unter manchen Kämpfen auf Grund umfassender

obachtungen zur Anerkennung durhgerungen hat, ist für den Grund-

staaten evident beweist, von garniht boch genug anzushlagender Be- deutung; dem Eigenthümer des zur Subhastation gestellten Grund- sttücks ist dadurch die Sicherheit gegeben, daß, soweit es irgend möglich ist, sein Grundstück nicht zu unterwerthigem Preise veräußert werden wird : der Kreis der Bieter ist dadur in einer Weise erweitert worden, daß der Eigenthümer die Aussicht hat, den bestmöglichen Käufer unter den zur Lizitation erscheinenden Bietungslustigen vertreten zu sehen ; der Kredit des Eigenthümers ist auf diese Weise in fühlbarer und berehtigter Weise erhöht worden ; der Werth der Hypoth-ken ift nicht bloß erhöht worden, weil sie sicher stehen, die Möglichkeit solider hypothekarischer Belastung is auch vergrößert und dadurch die Nei- gung, Hypotheken im Grundbesiß anzulegen, gestärkt worden ; der Hypothekengläubiger ist siher davor, jeden Augenblick durh eine

drohende Subhastation im Besiß seiner hypothekarischen Nechte er-

s{üttert zu werden, Meine Herren, die Reichsgeseßgebung kann nichts Besseres thun, als diesen Grundsatz, der in der gerichtlichen Praxis troy mancher formeller Schwierigkeiten ih bewährt hat, der in den landwirthschaftlichen Kreisen ungetheilten Beifall gefunden hat, ihrerseits zu übernehmen, und ih zweifle nicht, daß dieser Schritt auch hier im Hauie die überwiegende Anerkennung finden wird. Nur in zwei, allerdings ebenfalls wichtigen Punkten hat die Re- gierung es für nöthig gefunden, die Grundsätze der bestehenden Par- tikularrechte der großen deutshen Staaten zu ergänzen. Es hat dieses gesehen müssen mit Rücksicht auf den Umstand, daß, während die Geseßgebung, die uns zum Muster diente, vornehmlih in fol{en Landesgebieten Geltung besißt, in welchen der größere Grundbesitz vorherrshend ift, nunmehr dieser Geseßentwurf sih auch erstrecken foll auf den Westen und Südwesten Deutschlands, in dem der Klein- besiß bis hinunter zum Parzellenbesiß eine hervorragende wirthshaft- lihe Bedeutung in Anspruch nimmt. Auf die Verhältnisse des Kleinbesißes, meine Herren, ist aber in der Geseßgebung Preußens, Bayerns undSawhsens nicht in demMaßeRücksiht genommen und brauchte nah den Verhältaissen dieser Staaten niht in dem Maße Rücksicht genommen werden, wie der Westen und Südwesten Deutschlands es verlangt, weil der kleinere parzellierte Grundbesiy im Norden und Osten die Nolle nit spielt, die er im westlichen und süzwestlihen Theile unseres Vaterlandes einnimmt. Dieses also, meine “Herren, hat dazu gefübrt, daß wir ¿wei Grundsäße in den Entwurf haben auf- nehmen müssen, die in der preußishen und der verwandten parti- fularen deutschen Geseßgebung keine Anerkennung gefunden hatten unächst den Grundsaß, daß bei einer Subhastation der erstehende Meistbieter nicht genöthigt ift, unter allen Umständen das Meistgebot, den Preis, zu dem er erstanden hat, auc baar zu berichtigen, sondern, daß es ihm ermögliht wird, den Preis in einzelnen Terminzahlungen zu er- ledigen, ihn, wie man es in Süddeutschland nennt, in Zielern abzutragen.

Volkes, die die Neigung und das Bestreben haben, \ich in den Besitz kleiner Landstüde zur Ergänzung und Stärkung ihrer wirthschaftlihen Existenz zu seßen, von nit zu untershäßender Wichtigkeit. Würden diese Kreise genöthigt sein, in jedem Falle und sofort den ganzen Kaufpreis zu erlegen, jo würde ihnen die Möglichkeit regelmäßig ge- nommen fein, ein Grundstück zu erwerben; denn sie würden voraus-

fihtlih in den meisten Fällen über die dadur in Anspruch ge- |

nommenen Geldmittel nicht verfügen. Indem der Gesetzentwurf ihnen jeßt einen Weg weisen will, auf dem sie mittels allmählicher Abtragung des in dem Subhastationsverfahren erzielten Gebotes denno alsbald inden Besiß desGruntstücks gelangen können, trägt er denVerhältnifsen und den wirthshaftlihen Bedürfnissen des kleinen Landbesitzes und der unteren ländlichen Bevölkerung Rechnung.

Der andere Grundsatz, meine Herren, bezieht sih auf die Ver- hältnisse der Gesammthypotheken. Unter Gesammthyvyotheken ver- steht man, wie Sie wissen, diejenigen Hypotheken, die nit auf einem Grundftück allein haften, sondern die auf einer Reibe von Grund- stüden derart ruhen, daß der Hypothekengläubiger aus jedem der Grundstückle nah Wahl feine Befriedigung suchen kann. Das stärkt natürlich den Werth der Hypotheken insofern, als der Hypothekengläubiger nah den jeweiligen Konstellatioaen auf dasjenige Grundstück zurückgreifen wird, welhes ihm nach Maß- gabe der Verhältnisse die meiste Aussicht bietet, zu seiner Befriedigung zu gelangen. Wenn nun die Gesammthypotheken immer der Art wären, daß sie aus einem einzigen Grundstück vermöge des über den Werth der Hypotheken hinausgehenden Werths des Grund- stücks Befriedigung erlangen können, so würde kein Bedürfniß vorliegen, hier eine Sonderbestimmung zu treffen, und ein solches Bedürfniß besteht in der That in den östlihen und nörd- lichen Theilen Deutschlands auch faum; aber im Süden und Westen Deutschlands hat diese Gesammthypothek eine eigenthümlihe Gestalt angenommen. Die Hypotheken, die in dieser Art cine Reihe von Grundftücken belasten, sind regelmäßig von einem solchen Betrag, daß ihre Deckung aus einem einzigen der belasteten Grundstücke über- haupt nicht erzielt werden kann, daß vielmehr, wenn der Hypotheken- gläubiger zur vollen Befriedigung gelangen will, er unter allen Umständen genöthigt ist, auf eine Reihe von Grundstücken zurück- zugreifen, also aus jedem dieser Grundstücke nur einen verhältnifß- mäßigen Theil feiner Hypotheken zur Befriedigung zu bringen. Würde nun für folhe Verhältnisse keine besondere Vorsorge getroffen, dann würde im gegebenen Subhastationsfalle die Subhastation sich erst dann vollziehen können, wenn fich ein Bieter findet, der bereit ist, den in dem fogenanten geringsten Gebot enthaltenen Betrag der Gesammthypothek! mit- zuzahlen. Das wird er aber nit fönnen, weil er damit einen Preis zahlen müßte, der weit über den Werth des Grundstücks hinausgeht. Um in folhen Fällen dennoch die Möglichkeit eines Subhastations- verkaufes zu erzielen und die Hypothek pro rata des Werths des einzelnen Grundstücks zu deen, bleibt nihts Anderes übrig, als dahin Vorschrift zu treffen, daß bei der Bemessung des geringsten Gebotes nicht der Gesammtbetrag dieser Korreal-Hypothek, fondern nur eine Rate aus der Hypothek in Anrechnung kommt, wie

fie dem Werth des einzelnen Grundstückes in Vergleich mit dem

A j L i Gebot ift Meine Herren, das ist namentlich für die wenig besißenden Kreise des | : |

| entspriht. Dadurh wird zweierlei erzielt : einmal sichern wir über- | haupt erst die Möglichkeit, die wirths{aftlich nothwendig gewordene | Hypothekenbelastung bei ganz kleinen Grundstücken zu angemessenen | Preisen durchzuführen ; zweitens wird dadur erreicht, daß die zur Subhastation gestellten Grundstücke auch wirklich zur Subhastation | und daß niht Subhastationsverfahren eingeleitet j werden, die, wie von vornherein zu übersehen ist, einen Erfolg nicht haben können: also, für das Verfa hren sowohl wie auch für die wirths shaftlihen Verhältnisse ein Vortheil.

Meine Herren, ih beschränke mich darauf, diese leitenden Grund- gedanken der Vorlage Ihnen mit kurzen Worten darzulegen ; auf das Detail und die sonstigen Bestimmungen hier einzugehen, würde einen Zweck nicht haben. Das Subhastationsrecht ift eine derjenigen Materien, die besondere Schwierigkeiten in ihrer rechtlicen Konstruktion bereiten und die si in ihren Einzelheiten, namentlich in der ersten Lesung, {on im Plenum erörtern lassen. Wenn ich mir gestatten darf, über den Entwurf ein Sesammturtheil abzugeben, so ist es das: j er beruht auf den bewährten Grundsäßen des Rechtes, das in | dem überwiegenden Theile Deutschlands bereits in Geltung ift; er | verwerthet die Erfahrungen, die im Laufe der Zeit mit der Partikular- j geseßgebung gemaht worden sind; er nimmt Rücksicht auf die eigen- | |

gelangen können,

artigen wirthschaftlichen Verhältnisse, wte ste in großen, wirth\haftlich blühenden Gebieten Deutschlands bezüglich des Kleinbesitzes bestehen, und er hat diejenigen Erinnerungen benußt, die im Laufe der Jahre gegen den von der ersten Kommission für das Bürgerliche Geseßbuh ausgearbeiteten und der Oeffentlichkeit ‘zugänglich gemachten Entwurf ¡ von seiten der Praxis und der Theorie erhoben worden sind. Dess halb, meine Herren, glaube ih, den Entwurf mit gutem Grunde Ihrer wohlwollenden Prüfung empfehlen zu können. (Bravo! rets und links.)

Abg. Kauf fmann (fr. Volksp.): Mit dem Deckungsprinzip sind ane Erfahrungen gemaht worden; nur in 84 Fällen wurde das Vers fahren aufgehoben, weil das geringste Gebot nit erreiht war, und in 89 Fällen wurde das geringste Gebot erst bei wiederholter Ver- steigerung erzielt. In den meisten Fällen ist es erreicht worden, und die dem Betreiber der Zwangsversteigerung vorangehenden Gläubiger | find also befriedigt worden. Die Zwangsversteigerung ift erleichtert; { die Fristen sind etwas abweichend von dem preußischen Geseß geregelt,

das Zustellung8wesen ist vereinfaht. Neu is die Möglichkeit der Bes willigung von Fristen für die Zahlung, des Káusgeldea und die Kaufgelderbelegung außerhalb des Gerihts. Redner {ließt mit der Hoffnung, daß die Presse und die Betheiligten sih mit der Vorlage pechästigen und die Kommission in ihren Berathungen unterstützen verden.

Abg. Basserman n (nl.): Die Materie ift in der Vorlage im allgemeinen wohl zweckmäßig und befriedigend geordnet. Für eine eingehende Besprechung der Vorlage eignet ih die Materie nit besonders. Die Einführung ‘des Deckungsprinzips für das geringste

/ \1t durchaus zu billigen, aber es ist doch zweifelhaft, ob niht bei der Korreal-Hypothek do eine andere Ordnung getroffen werden muß, damit niht duc eine Chikane des Gläubigers Grund- stücke zur Versteigerung gelangen zur Schädigung des Schuldners, Die Gewährung von Theilzahlungen entspriht den süddeutschen Vorschriften; dadurch wird den kleinen Leuten die Möglichkeit ges

j gebe als Bieter mit aufzutreten, ohne sofort das Kaufgeld bereit zu haben.

Die Vorrechte der Bauhandwerker können auch in diesem

Geseße geändert werden. Wenigstens könnte man sie in der Nr. 1 des § 10 unter diejenigen einreihen, welhe Ansprüche haben für Aus- gaben zur Erhaltung oder nöthigen Verbesserung eines Grund- stüds. Bezüglich der Versteigerung der Schiffe dürfen nit die Amtsgerichte im allgemeinen zuständig sein, sondern nur die Amts- gerihte, bei denen Schiffsregister geführ1 werden, weil an diesen

Orten auch die Leute vorhanden sind, welche auf die Schiffe bieten. Wenn ein Schiff rheinabwärts nah Holland oder Belgien kommt, wird ein auéländisder Richter die Rechte der deutshen Hypotheken- gläubiger anerkennen? Wird er das Schiff nit als eine bewegliche Sache betrachten ? Darüber müßten internationale Vereinbarungen getroffen werden. Herr Kollege JFebfen hat mir mitgetheilt, a0 auch bezüglih der Seeschiffe Nechte der Hypothekengläubiger nich anerkannt werden.

Abg. Spahn (Zentr.): Jch empfehle eine Tommissarishe Be- rathung; das Zentrum s\tcht im Ganzen auf dem Boden des Entwurfs und wünscht nur einige Abänderungen. Bedenklich is die Zwangs- hypotkek, die wir in Preußen, aber nit in anderen Staaten haben. In Preußen haben wir damit keine günstigen Erfahrungen gemacht. Bedenklih is ferner die Regelung der Frage der Gesammt- bypotheken; man sollte dabei sehr vorsichtig fein, weil fih die Ge- fammthypothekes nicht vermeiden lassen, weder bei der Zusammen- legung, noÿ bei der Trennung von Grundstücken. Ob es möglich fein wird, den Bauhandwerkern zu helfen, ohne daß das ganze Grundbuchsystem geändert wird, ift doch sehr zweifelhaft.

_ Abg. Vr. von Buchka (d. konf.): Ich kann Herrn von Czarlinskt nicht Unrecht geben, wenn er getera meinte, daß das Juristendeutsch au manche Deutsche nicht verständen. Das habe ih so recht gesehen, als ich in die Mysterien dieses Ges-tzes einzudringen versuchte, welches do niht bloß für Juristen, fondern au für Laien bestimmt ift, Erfreulich ist, daß der Entwurf das Deckungsprinzip niht nur auf- ret erhält, fondern auch weiterbildet, daß die dem Betreiber der Zwangéversteigerung vorxanftehenden Gläubiger gesichert sind. Dagegen kann ih den Vorschriften über die Zwangshypotheken und die Ge: fammthypotheken niht zustimmen. Ih beantrage, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Dr. von Dziembowski (Pole) bält dafür, daß das Deckungsprinzip sih doch nicht überall bewährt habe, und empfiehlt, nicht bloß den dauernd beschäftigten Arbeitern, sondern auch den Saisonarbeitern, den Nübenarbeitern ein Vorre t für ihre Forderungen zu gewähren. Bedauerlich sei es, daß nicht fogleich die neue Rei Grundbuchordnung vorgeleat fei, denn obne Kenntniß derselben könne man diese Vorlage nicht gut berathen. Redner fragt, ob die Vor- rehte der Landschaften aufrecht erhalten bleiben. Er glaube das aus den Bestimmungen des Einführungsgesetzes {ließen zu können.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieb erding:

Meine Herren! Jh möchte nur auf zwei Bedenken des Herrn Abg. von Dziembowskt antworten. Der Herr Vorredner hat zunähst seinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß der Entwurf der Grundbuhordnung noch niht in den Händen des Reichstages fih befinde, und die Weinung ausgesprochen, daß es für das Verständniß des Subhastationsgeseßzes doch von Wigttigkeit sein würde, auß den Inhalt der Grundbuhordnung zu kennen. Meine Herren, ich bedaure au, daß dieser Entwurf noch nitt fo

aber nit alles auf einmal mahen. Ich glaube mi aber nicht zu

weit gediehen ist, um ihn dem Reichstage vorzulegen. Wir können