1915 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Aug 1915 18:00:01 GMT) scan diff

18. August 1915,

Deutsche Verlustlistens (W. 244) j

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Feldartilleric-Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. I. Abteilung.

1. Landwchr-Pionier-Kompagnie.

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Pionier-Kompagnie.

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Lerichtiguugen früherer Verluftlisten. Zu Verlustlifte Nr. 4. Landwehr-Jufanterie-Regiment Nr. A9,

l Kompagnie Jakob

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S Kompagnie. Der in Verlustliste Nr. 4 als verwundet liste Nr. 161 bierzu erganagacnen Berichtigung maßt aufgeführte: Dennochweilier, -— ift in Gefangen})cbafît.

und îin der in Veri als vermuntet und t

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¿mil Aldingen bish. vermißt, in Gefangensc8aft. 29. 49,

Zu Verluftlifte Nr. Feldartilleric-Regiment Nr.

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1m. terte:

ilberzabn, Karl Seidelfliugen bish. verw., ge}torben

Zu Verlustliste Nr. 32. Vrigade-Ersaß-Vataillon Nr. S5. 4. Kompaagnäie. Der in Verlustliste Nr. 32 als \chwer verwunde! in de! RVerlustliste Nr. 49 bierzu genen Berichtigung als verwundet un? vermikt aufgeführte: Vzfeldw. Christian Schlottierbedck

Kirhbeim ist in Gefangenscbaft.

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ergangen

Zu Verlustliste Nr. 38. JFnfonteric-Regiment Nr. 128, Straßburg. Ko

(Ernst —- Neucnitein

mPpagnle. Lamm, bish. schwer verw., auch verm}.

Zu Verlustliste Nr. 38. Landwehr-JFufanterie-Regiment Nr. 4 Kompagnie Oberbeldenberg, niht Behungen

mißt, in .Gefangen!chaft. T Kömpadnte. Burkhardt Oltutigarl sangen]chaft.

ier Hummelshalden,

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Nöo scher, Alois bish. ver

Gefr. Wilhelm bisóh. vermißt, min

31, in Gefasd. . vermißt, in Gefgsd&. 8 Kompagn enhofen bish. vermißt, in Gefgs. n bish. vermißt, in Gefangenschaft. bish. vermißt, in Gefgs.

)», Christ. : , Karl Wab Lo cher, Karl

ac bish. vermißt, in Gefg!. 16h. vermißt, in Gefangenschaft. bish. vermißt, in Gefgsch.

zt, 1n Gefangen]cha!!

i Gefr. Albert C ppsler Baur, Johann F F ürner, Friedri

, Konrad

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verwundet , in Gefangenschaft.

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leit verwundet. Dettenhausen - ». vermißt, in Gefangen|sa!

Raichle, Gottlob nit Tuttlingen bié? vermißt, in Gefangenschaft.

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leit verwundet. Nommels Kompad nie. Utffz. Wilhelm Herr Ran —- bióh vormInt 1t Gef 1001 chaft ZJANINODEL DISP. VEernuR.I, 1n esangen]MaAiI. N. leiht verwundet. tottenburg leicht verwundel. b leiht verwuntdel. infolge Verwundung gest. - „gefallen.

Lot) a 4 de, Vannover

Großingersheim, bish. vermißt, in Gefa!

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Zu Verlustliste Nr. 38. 1. Landwehr-Esfadron.

gefallen. nburg \ckchwer

leit verwundet.

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erwundet. | Lin. d. in

und vermißt, in Gefangenschaft.

Gaildorf !. verw. Zu Verlufilifte Nr. 41. hat

leit verwundet. Brigade-Ersat-Bataillon Nr. S1. leiht verwundet. 7 9 ; 2

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N. Gustab Rau -

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Jufanteric-NRegiment 280, Tübingen-Gmünd. ITT. Bataillon. 10. Kompagnie

Mossingen Rottenburg infolge Verw. gest, Druck rver Norddeutshen Buchdruckterei und Verlags-Anstalt, vine | Berlin SW Wilbelmütraße Ar. 32.

mann Baden-Baden, niht Stuttgari

Gefr. Karl Scheu fele— Dußlingen bish. vermißt, in Gefgs®. er :

L. Hermann Pinckernelle— Hamburg bish. verwunde:

Altensteig bish. vermißt, in Gefg|®-

ichsanzeiger

Staatsanzeiger.

————————————————— 44

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h den Postanstalten uud Zeitungsspediteuren für Selbstabholer ras n j A M | die fiönigliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 3S. Berlin SW.

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Me 195.

JFuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über den Spannungs- abfall in den Hauptstromspulen von Gleichstromwattstunden- zählern. 1E 5

Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen

Prüfämter. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleizungen, Standegerhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Großadmiral und Staatssekretär des Reich3marine- amts, Staatsminister von Tirpiÿ den Orden pour le mérite zu verleihen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Oberzahlmeister, Rechnungsrat Jenner in Hagenau i. E. den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Stadtsekretär K oye in Berlin-Treptow den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

/ dens Bahnhofsverwalter a. D. Hummel in Freiburg Br, den Oberbahnassistenten a. D. Brauer in Bad Suderode H., Haunemann in Meß, Richter in Halle a. S, [Thomas in Berlin-Schmäargendörf und Wiechmcan in Torgäcku das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Weber in Leipzig- Xeudnig, den Eisenbahnzugführern a. D. Bayer in Halle a. S., haase in Querfurt und Sczeczinowsky in Niederjeuß, Kreis Diedenhofen Ost, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Aufwärter a. D. Sturm in Geseß, Landkreis Neisse, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

den Eisenbahnschaffnern a. D. Kannengießer in Mül- hausen i. E. und Seidel in Leipzig-Mockau, dem Eisenbahn- weichensteller a. D. Wagner in Saargemünd, dem Bahn- wärter a. D. Sugg in Surburg, Kreis Weißenburg, dem Eisenbahnlichtwärter a. D. Freund in Meß-Queuleu, den bisherigen Eisenbahnvorschlossern Freudenthal in Halle a. S. und Sowoidnich in Cotthus, den bisherigen Eisen- bahnschlossern Brück und Zeeh in Met, dem bisherigen Eisenbahntischler Weigel in Cottbus, dem bisherigen Eisen: bahnzugabfertiger Mehlhorn in Oberröblingen, Mansfelder Seekreis, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputer Zott- mann in Eisleben und dem bisherigen Eisenbahnviehwagen- reiniger Löwenberg genannt Enke in Diemiß, Saalkreis, das Allgemeine Ehrenzeichen,

‘dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Happe in Cölsa, Kreis Liebenwerda, und dem bisherigen Eisenbahnmagazin- arbeiter Eggert in Halle a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

i dem Fräulein Margarete Enghusen in Lübben die Nettungsmedaille am Bande zu verleihen.

_ Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : den nachbenannten Beamten 2c. im Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlihen Orden zu erteilen, und zwar: des Kaiserlich und Königlich Oesterrei chi}\ch - Ungarishen Ehrenzeichens erster Klasse vom Roten Kreuz: dem Generalkonsul in Budapest, Legationsrat Grafen von Fürstenberg-Stammheim; des Kaiserlich und Königlich Desterreichis- Ungarischen Militärverdienstkreuzes dritter Klasse mit der Kriegsdekoration : dem Geheimen expedierenden Sekretär im Auswärtigen Amt, Oberleutnant der Landwehr Unruh; des Groß herrlih Türkishen Osmaniéordens dritter Klasse: dem Konsul Zahn in Calamata; des Großherrlih Türkischen Medschidjeordens zweiter Klasse: dem Generalkonsul a. D., Legationsrat Dr. Jenb\ch', früber in Athen; der dritten Klasse desselben Ordens: dem früheren zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Peters- burg Dr. von Prittwiß und Gaffron, z. Zt. dem

Großen Hauptquartier zugeteilt, und RIS dem Gerichtsassessor Meyer, beschäftigt im Auswärtigen Amt;

der vierten Klasse desselben Ordens: dem Geheimen expedierenden Sekretär Diederich; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des König- lih Schwedischen Wasaordens und des roten Bandes zum Persishen Löwen- und Sonnenorden zweiter Klasse mit Brillanten: dem Oberstabsarzt Dr. Jlberg, Regimentsarzt des Hinter- pommerschen Feldartillerieregiments Nr. 583, Gesandtschafts- arzt bei der Gesandtschaft in Teheran; des Persishen Löwen- und Sonnenordens zweiter Klasse in Brillanten mit rotem Bande: dem Legationszsekretär bei der Gesandtschaft in Teheran von Kardorff ; fowie der dritten Klasse desselben Ordens: dem Stabsarzt Dr. Becker beim Garde-Jägerbataillon, kom- mandiert gewesen zu derselben Gesandtschaft, und dem Geheimen expedierenden Sekretär Sommer, Legations- kanzlisten bei derselben Gesandtschaft.

Deutsches Reich. Békannt Gun g.

Auf Grund des § 10 des Geseßes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrishen Maßeinheiten, sind Bestimmungen erlassen worden über den Spannungsabfall in den Hauptstromspulen von Gleichstromwattstunden- zählern, deren System zur Beglaubigung zugelassen werden soll. Die Bestimmungen. werd? in ausführlicher Form Eleklrotechui’chen Zeiichrifi —.-sffenzlitht, von zderenl:* (P: Springer in Berlin W. 9, Link Ae 29) i abdruccke bezogen werden können.

Charlottenburg, den 31. Juli 1915.

Der Präsident der Physikalisch-Technishen Reichsanstalt. Warburg.

BefkänntmäGUuUn g

Auf Grund des § 10 des Geseßzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrishen Maßeinheiten, find die folgenden Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrishen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigeseßten System- zeichen zuerteilt worden : e

Zusay zu den Systemen len und, Zähler mit

40 j 42

dane anin Doppelzählwerk und eingebauter Umschaltuhr, hergestellk von den Bergmann Elektricitätswerken A.-G., Berlin.

Eine Beschreibung wird in der Eleëtrotechnischen A veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.

Charlottenburg, den 10. August 1915.

Der Prôsident der POn a T MBDeR Reichsanstalt. Warburg.

Königreich Preußen.

M inisterium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten. Der Kunsthistoriker Dr. Friedrih Winkler ist zum Bibliothekar bei den Königlichen Museen in Berlin ernannt worden.

Nigzlamilicßes.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 19. August 1915.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- sizung ; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sißungen.

Der Großherzoglih hessishe Gesandte Freiherr von Biegeleben ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft am 11. d. M. wieder übernommen.

—— | Anzeigenpreis h zeile 30 4, ciner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 4.

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Berlin, Donnerstag, den 19. August, Abends.

in der

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für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits-

Anzeigen nimmt an: | 48, Wilhelmstraße Nr. 32. /

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Im Anschluß an die Erstürmung der Festung Kowno hat Seine Majestät der Kaiser und König an die um den neuen glänzenden Erfolg der deutschen Waffen besonders verdienten Führer, den Generalfeldmarshall von Hinden- burg,“ den Generalobersten von Eichhorn und den General der Infanterie Lißmann laut Meldung des „W. T. D. folgende Telegramme gerichtet :

An Generalfeldmarshall von Hindenburg.

Mit Kowno ist das erste und stärkste Bollwerk der inneren russischen Verteidigungslinie in deutsche Hand gefallen. Auch diese glänzende Waffentat verdankt das Vaterland neben der unübertreff- lichen Tapferkeit seiner Söhne Ihrem zielbewußten Handeln. äIH \prede Euer Exzellenz Meine wärmsie Anerkennung aus. Dem Generaloberst von Eichborn, der die Bewegungen seiner Armee mit solher Umsicht führte, habe Ih den Orden pour le mérite und dem General der Infanterie Lißmann, defsen Anordnungen auf der Angrifféfront den shnellen Erfolg sicherten, das Eichenlaub dazu verliehen. gez, Wilhelm. I. R.

An Generaloberst von Eichhorn.

Die Umsihht, mit der Guer Exzellenz die Bewegungen Ihrer Armee gegen Kowno leiteten, verdtent Meine höchste Anerkennung. Als Zeichen Meines Dankes verleihe Ich Ihnen den Orden pour le mérite. Gleichzeitig beauftrage Fch Sie, den Truppen der Armee Meinen und des Vaterlandes Dank für ihre glänzenden Leistungen auszusprechen, ges, Wilhelm. I. R.

An General der Infanterie Limann.

Fn unwiderstehlichßem Ansturm ist es den von Ihnen geführten Angriffstruppen gelungen, Kowno, das stärkste Bollwerk der inneren feindlihen VBerteidigungslinte, zu überrennen. Diese Tat wird immer ein leuhtendes Beispiel dafür bleiben, was frishes Zugreifen rit deuishen Truppen zu erreihen vermag. Indem Ih ZJhnen Meinen Dank und Meine Anerkennung ausspreche, verleihe Ich Ihnen das Eichenlaub zum Drdên pour ls mérits,

t gez. Wilhelm, I. R.

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Unsere Truppen sind, wie „W. T. B." mitteilf, in den Besitz eines russischen Befehls gelangt, der in deutscher Ueber- sezung folgendermaßen lautet:

Befehl an den Kommandeur des I. turkistanisWen Armeekorps vom 2./15. Juni 1915.

Vom Oberbefehlshaber find für die Anwendung von Ver- geltungsmakregeln an gefangenen deu!shen Soldaten für bekannt werdende Fälle von Verhören russisher Gefangener unter An- wendung von Folter und Verstümme-lungen folgende ergänzende Anweisungen gegeben worden :

Die Vergeltungsmaßregel \oll im Bereiche des Korps nicht später ais 15 Tage nah Bekanntwerden eines Falles von graufamer Behandlung erfolgen unter Angabe des Anlasses. Außerdem foll den Gefangenen allgemein bekannt gegeben werden, daß jede neue Grausamkeit allerstrengste Vergeltung finden wird. j

So tft als Antwort auf die Verstümmelung des Kosaken Peishnjew vom Oberbefehlshaber der Befehl ergangen von der nächsten Abteilung gefangener «-deutsher Sol- daten zehn Mann, ohne Ausschluß der Offiziere, zu erschießen für die Grausamkeiten, die in der leßten Zeit von den Deutschen verübt worden sind.

gez. General Odischelides.

Wenn ein Oberbefehlshaber einen so bestimmten Befehl zu Vergeltungsmaßregeln gibt, dann sollte man als selbst- verständlich annehmen, daß die Taten, die gerächt werden sollen, unzweifelhaft feststehen. Das erfordert der europäische Rechts- begriff ohne weiteres. Wie steht es aber damit bei dem rusfischen Befehl ? Alle Berichte über deutsche Greueltaten an russischen Ge- fangenen waren bisher als Lügen nachzuweisen. Auch die Ver- stümmelung des Kosaken Petschnjew durch deutsche Soldaten konnte von den Russen nicht festgestellt sein, weil sie sich nie und nirgends zu- getragen hat. Sie ist zwar vom russischen Generalstab in einer amtlichen Mitteilung behauptet worden, doch haben die déutschen amtlichen Untersuhungen ergeben, daß die ganze Geschichte hon deshalb völlig erfunden war, weil bei den in Frage kommenden deutshen Armeeteilen überhaupt kein Kosak des Ussurischen Reiterregiments, dem Petschnjew angehörte, gefangen genommen ist. Dies ist inzwischen, am 7. Juli, in einer amts lichen deutschen Erklärung mitgeteilt worden

Ob der Blutbefehl des russischen Oberbefehlshabers beim [. turfistanishen Armeekorps ausgeführt worden ist, entzieht sih noch der öffentlichen Kenntnis. Unabhängig davon gehört aber die Grausamkeit und verbrecherische Leichtfertigkeit, mit der diese Henkersarbeit ohne genaue Untersuhung angeordnet worden ist, vor den Richterstuhl der Geschichte.

Jn einer Neihe von Gouvernements Rußlands sind Verzeichnisse derjenigen in deutschem Eigentum stehenden Grundstü cke veröffentliht worden, die nach dem russischen Geseß vom 2./15. Februar d. J. innerhalb bestimmter Frist ver- äußert werden müssen. Soweit solche Verzeichnissedem Auswärtigen Amte zugehen, werden sie, wie „W. T. B.“ mitteilt, bei dem aeschäftsführenden Ausschuß der aus Rußland ausgewiesenen Reichsdeutschen in Berlin ZW. (Halleschestraße 1) sowie bei dem Deutsch-Russischen Verein, ebenda, dem Handelsvertrags- verein in Berlin W. (Köthenerstraße 28/29) und dem Vèrein