1915 / 196 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Sit il

L

E: Adr 170: “vai

6g

T Me E STT A p E die A G

135 M 50 A sofort zu erseßen. Ueberdies an den Kläger abgetreten worden ist, mit

fordere die Klägerin noch Koîïten eines Zahlungsbefehl[s. Klägerin beantragt: kostenpflihtig 45 nebst 4 9/9 Ziasen von 135 6 50 Jeit dem 1. November 1914 verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver- bandlung des Nechts\streits vor das König- lie Amtsgeriht Dresden, Lothrinaer- straße 1 11, Zimmer 184, auf den 12. Ofk- tober 1915, Vormittags {9 Uhe, geladen. Die Sache ift ais Feriensache bezeichnet worden. Dresden, den 17. August 1915, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[32491] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Iohs. Detlef Evers, vor- mals I. G. Jahreiß & Hoenig, in Ham- burg, Borgfelderstr. 23, Prozeßbevollmähh- tizte: Nehtsanwälte Dres. Dehn und La- bowrs*y in Hamburg, klagt gegcn die Firma A. De. Cecco, Terraziozeschäft, früber Bochum in Westfalen, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dcm Antrage auf vor- Täufize vollitreckbare Berurteilung der Be- Éiagten: 1) zur Zabsung von 174 4 95 S nebit 59/9 Z nsen fett dem Klagetage sowie 10 4 Lagergeld pro Tag und 100 kg bis zur Abnahme der Ware, 2) zur Abnahme der in den Anlagen 5 und 7 fakturierten Maren (2 Faß Terrazzoshwarz) unter der Begründung, daß die Beklagte bestellte und angebotene Waren im Betrage von 167,95 A nit abgenommen habe und an entstandenem Lagergeld 7 4 \chulde. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abieilung 2 für Handelssachen, im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd- geschoß, Zimmer Nr. 119, auf Mütwoch, den 6. Oktober 1915, Vormittags A0 Uhr, geladen. Zum Zwedke der ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Sache ist als Feriensahe bezeiGnet worden.

Hamburg, den 5. August 1915.

Der Gericht1s\{hreiber des Amtsgerichts.

[33665] Oeffeattiiche Zustellung.

Der Gipfermeister Julius Kritime in Deutsch Ayvricourt klagt gegen die Eigen- tümerin Klara Willms, früher in Moussev, ¿. Zt. ohne bekannten Wobhn- und Auf- enthaltsort in Frankreid, unter der Be- hauptung, daß bie Beklagte dem Kläger für an ihrem Hause in Moufsey tm Iabre 1914 ausgeführte Gipserarbeiten den Nest- betrag von 129,00 4 s{chulde, mit dem Antrage auf kestenfällige Berurteilung der Beflagten an Kläger den Betrag von 129,00 4 einhundert neun und zwanzig Mark nebst 49/6 Zinsen vom Klage- zustellungstage an ‘zu bezahlen und Er- flärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird die Beklagte vor das Kaiserlicze Amtageriht Lörchingen im Gerichtstage tin Nixingen auf Douners- ag, den 21. Oftober 1915, Vor- mittags 10 Uhe, geladen.

Lörchinugen, den 17. Au-uft 1915.

Der Gerichtsschreiber bei dem K. Amtsgericht.

[33667] Oeffentliche Zustellung. Der Königlich Preußishe Staat (An- fedelungskommission für die Provinzen Westpreußen und Posen), vertreten dur die Deutsche Mittelstandskasse zu Posen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, klagt gegen den Johann Gottlieb Voui, unbefannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß im Grundbuche der dem Kläger gehörigen Grundstücke Pot- \hanowo Blatt Nr. 11 und 32 in der 111. Abteilung unter Nr. 1 bezw. 1 für den Beklagten eine Erbteilsforderung von 75 Talern nebst 5 9/9 Zinsen eingetragen jteht, die Forderung von dem Vorbesizer des Klägers bezahlt worden, als Eigen- tümergrunds{chuld auf ihn übergegangen und von diesem durch Abtretungserklärung vom 16. Juni 1915 an den Kläger abgetreten worden ist, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuche von Potshanowo Blatt Nr. 11 und 32 in Ubt. 11[ Nr. 1 hezw. 1 eingetragenen Forderung von 75 Talern nebst Zinsen zu willigen; 2) das Urteil für vorläufig voll- itreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts- ¡treits vor das Königliche Amtsgericht in Rogasen auf den §8. November 1915, Vormittags U0 Uher, geladen. Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rogasen, den 17. August 1915.

Der Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[33666] Oeffentliche Zustellung.

Der Königlich Preußishe Staat (An- siedelungskommission für die Provinzen Westpreußen und Posen) in Posen, ver- treten durch die Deutshe Mittelstands- kasse zu Posen, Gesellshaft mit be- {ränkter Haftung, klagt gegen die Witwe des Gendarmen Fritz, später verehelichte Viertel, und die Geschwister Reinhold Alexander und Pauline Fritz, sämtlich un- befannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß tm Grundbuche der dem Kläger gehörizen Grundstücke Pots \{chanowo Blatt Nr. 12 und 32 îin der 11T. Abieilung unter Nr. 4 bezw. 2 für die Beklagten eine Hypothek von 13 Talern 10 Sgr. und 6 Pfg. nebst 5 9% Zinsen eingetragen steht, diese Forderung von dem Vorbesizer des Klägers bezahlt worden, als Eigentümergrundshuld auf ihn übergegangen und von diesem durh

13 9% 4 dem Antrage : Die vflichtig zu verurteilen, in die Löschung die Beklagte wird ¡ der zur Zahiung von 149 4461| B1[.-12 und 32 in Abt. [11 Nr. 4 bezw. 2

1) die Bekiagten kosten-

im Grundbuhe von Potschanowo | eingetragenen Forderung von 13 Talern {10 Sgr. 6 Pfg. nebst 5% Zinsen zu willigen ; 2) das Urteil für vorläufig voll- ftreckbar zu erklären. Die Beklagten werden zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amts- geriht in Nogasen auf den 3. November #915, Vormittags XO Uhr, geladen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auezug der Klage bekanit gemadtt.

Rogasen, den 17. August 1915.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerihts.

[33668] Oeffentlicze Bekanutmachung.

Folgende Schbiffe sind durch deutsche Kriegsschiffe aufgebraht worden:

Der amerikanishe Dampfer :

1) Leelauaw;

die norwegischen Dampfer:

2) Venus von Bergen,

3) Sigurd Hund von Harstad;

die norwegishen Segler :

4) Thifilebauk von Tvedestrand,

5) Harboe von Kristiania,

6) Soguedelen von Fredriksstad,

7) G. P. Sa»vbitß von Kristiania;

der slwedishe Dampfer :

8) Emma von Höganäs;

die dänischen Segler :

9) Elleu von Marstal,

10) Elu« von Oröskjöbing, 11) Marie von Marstal,

12) Neptuuus von Svendborg.

Die Beteiligten werben aufgefordert, ihre Ansprüde innerhalb der unach- stehenden Friften durch Einreichung einer Neklawationssrift, die außer anderen Erfordernissen von einem bei einem deutschen SGeriGte zugelassenen Nechts- anwoalte unterschrieben sein muß, geltend ¡u mchen: zu 1 und 4: 2 Mouate, zu 2, 3 und 5 bis 12: 1 Monst.

In Sachen des norwegtis{Wen Dampfers Fubano it die Neklamationsfrist bis zum 19, September L945 verlängert worden. Hambura, den 18. August 1915. Das Katferliche Prisengericht. Hartmann, zj. Zt. Vorsitzender.

« A S Y 3) Verkäufe, Verpachtungen, L s

Verdingungen 2.

[33814] Verdingung.

Die Ausführung der Érd-, Maurer-,

Asphalt, und Zimmerarbeiten für den Bau

eines Oellagers in Neufabrwasser soll am

Dienèêtag, den 24. August 1915,

Vormittags D Uhr, verdungen werden.

Bedingungen können gegen 0,50 4 be-

¿ogen werden.

Danzig, den 18. August 1915,

Kaiserliche Werft

Beschaffungsabteilung.

4) Verlosung 2c. A E. Wertpapieren. [33839] Genehmigungsurkunde. Mit Ermächtigung des Königlichen Staatsministeriums zufolge des Aler- höhsten Grlasses vom 16. August 1914 (Ge'etzjamml. S. 153) erteilen wir hier- durch auf Grund des § 795 des Bürger- lichen Gesepbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausfüßrung des Bürgerlichen Gesezbuch# vom 16. No- vember 1899 dem Provinzialverbande von Pomnitrn die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In- haber bis zum Betrage von 50 000 000 , in Buchstaben: „Fünfztg Véillionen Mark" nab Mafgabe der von dem 39. Provinzial- landtage der Prooinz Pommern am 15.März1912 bezw. von dem 42. Provinztal- landtege der Provinz Pommern vom 10. Vârz 1915 und von dem Provinzial- aus\chusse am 10. Juni 1915 bes{lossenen, nebit Anlagen hier angehefteten Ordnung zwecks Beschaffung der für die Provinzial- hilfékafse erforderlichen Betrieb3mittel. Diese Genehmigung wird vorbehaltlich der Nechte Dritter erteilt. Für die Be- friedigung der Inhaber der Schuld- verschreibungen wird eine Gewäßhrletstung seitens des Staats nit übernommen. Diese Genehmigung ist mit den An- lagen im Deutschen RNeihs- und Königlich Preußishen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 30. Jult 1915. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsteu. In Vertretung : Unterschrift. i Der Finauz- ee Ao minister. g etre sf Unterschrift. O

Unterschrift. Mf Li SA 118-300 F.-M. 1 6378. 11 7214. M. d. X. TIVa 11322,

von

Orduung i für die Ausgabe verzinsliher Schuld- verschreibungen dur den Provinztalverband von Pommern für Zwecke der Provinztal- GIENS

Der Provinzialverband von Pommern hat die Befugnis, für Zwecke der Pro-

iber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unfündbare Schuldver- ichreibungen unter der Bezeichnung

„Schuldverschreibungen des Provinzial-

verbandes von Pommern“ auszustellen und auezugeben.

Der Gesamtbetrag der auêzugebenden Schultverschreibungen darf den Betrag derjenigen Darlehen nicht übersteigen, welche die Provinzialhbilfskafse nah Véèaß- gabe der Bestimmungen threr Satzung ge- währt hat, abzüalih des Betrages threr Schuldverbindlihkeiten. Er darf niemals den Betrag von einhundert Milltonen Mark über}chreiten.

& 2.

Die Schuldverschreibungen werden in Stüden von 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 é Reihswährung nach dem beigejügten Muster (Anlage a) ausgefertigí. Der Landeshauptmann hat nah WVeaßgabe des Bedürfnisses zu be- stimmen, nach welchem Verhältnis die Ausgabe von Stücken der einzelnen Gattungen erfolgen foll. Es darf jedo niemals mehr als !/;4 der ganzen Aus- gabe in StüLZen zu 100 #4 ausgefertigt werden. Lie Ausfertigung von Schuld- ver)chreibungen ist öffentlich durch den Deutschen Neichs- und Königlich Preußi- |hen Staa!s8anzeiger bekfanntzumachen.

S 3.

Die Schuldvershretbungen werden jähr- lich mit 39/9 oder 3F 9/6 oder 49/9 ver- zin, und es werden die Zinsen halb- jähriich am 2. Januar und 1. SJult gezahlt.

Der Provinzialaus\{Guß hat bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen nah seiner Wahl ihren Zinsfuß zu bestimmen. Mit den Schuldverschreibungen werden halbjährlihe Zins|cheine nah beigefügtem Muster (Anlage b) für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehn- jahrige Zeiträume ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zir sfcheinen erfolgt bet der Previnjzial- hauptkasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zinss{etnreihe nah bei- gefügten Muster beigedruckten neue- rungssheins (Anlage c), sofern nit der Inhaber der Schuldverschreibung bet dem LandeS8hauptmann der Au3gabe wider- sprohen hat. In diesem Falle und beim Berlust etnes Erneuerungs\cheins werden die aur aan dem Inhaber der Schuld- vershreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung VO N:

Die ganze Schuld wird allmäblich dur Einlösung auszulosender Schuldverschrei- bungen oder durch Ankauf von Schuldper- schreibungen getilgt. Die Tilgung be- pat nah Ablauf des auf die erste usgabe folgenden Rehnungs8jahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tiigungs|\tock ge- bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldverschrei- bungen zuzuführen ift.

Die Auslosung erfolgt im Monat März jedes Jahres zum 1. Juli. Dem Pro- vinzialverbande bleibt jedo das MNecht vorbehalten, etne stärkere Tilgung eintreten zu lassen, oder auch sämtlihe noch im Umlaufe befindlihe Schuldverschreibungen auf einmal zu fündigen. Dtie ausgelosten und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Bucÿ- sflaben, Nummern und Beträge |\owie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- folgen soll, drei Monate vor diesem Ter- mine in dem Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättein der Königlichen Re- terungen zu Stettin, Köslin und Stiral- fab bekanntgemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Änkauf von Schuldver- sh¿eibungen bewukt, so wind dies unter Angabe des Betiages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nah dem Ankaufe in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeihneten Bläiter ein, so wird an dessen Stelle von dem Pro- vinzialausshusse mit Genehmigung des Köntalichen Oberpräsidenten ein anderes Vlatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es verzinst.

J De

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt aegen Rückgabe der fällig gewordenen Ziusscheine beziehungswetse der Schuldverschceibung bei der Provinztal- hauptkasse tn Stettin, und zwar au in der nach dem Eintritte des Fälligkeits- termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapital3 eingerethten Schuldverschreibung find auch die dazu ge- örigen Zinsscheine der ipäteren Fällig- termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wtrd der Betrag vom Kapital abgezogen.

8 6.

Der Anspru aus der SchHuldveischret- bung erlisht mit dem Ablaufe von dreißtg Jahren nach dem Nüdckzahlungstermine, wenn niht die SWuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landes- hauptmann zur Einlô]ung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Ar)pruh in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungstrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des An|\pruches aus der Urkunde gleich.

Bei den Le beträgt die Vor- legungsfiist vier Jahre. Ste beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmle Zeit eintuitt.

S Le Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter

Abtretungserklärung vom 16. Juni 1915

vitnzialhilfskasse Geld anzuleihen und dar-

Schuldverschreibungen erfclgt nah Vor-

s{hrift der §8 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.

Zinsjcheine können weder aufgeboten noch für fraftlos erflärt werden; doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins- scheinen, der den Verlust vor dem Ab- laufe der vierjährigen Vorlegungsfiist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der ange- meldeten Zinsscheine gegen Quittung aus- aczablt werden. Der Anspruch ist ausge- \chlossen, wenn der abhanden gekommene Stein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspru aus dem Scheine gertchtlich geltend gemaht worden ift, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt it. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

8&8.

Zur Sicherheit der hierdurch einge- gangenen Verpflihtungen haftet neben den der Provinzialhilfskasse gehörigen Dar- lebensforderungen und ihrem Vermögen der Provinztalverband von Pommern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft. 4

Diese Ordnung tritt mit dem Tage ibrer Veröffentlihung durch den Deutschen Neichsanzeiger in Kraft.

Anlage a. Probviuz Pommern. Schuldverschreibung

des Provinzialverbandes von Pommern.

ierzehute Ausëgabe. i Budstabe . . . (Wappen der Provinz) Nummer . . . über Mark Nelchs-

währung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller- öster Ermächtigung erteilten Ge- nehmigung der Mintiter für Ländwirt- schaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom (Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staats- anzeiger vom )

In Gemäßheit des Beschlusses des Provinziallandtages der Provinz Pommern vom , betreffend die Auf: nahme etner Anleibe von 50 000000 A, bekennt fich der Provinjialverband von Pommern durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer feitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns- U Vot » ¿4 MCQIE: Die M eis vom Hundert jährlich zu verzinsen ift.

Die ganze Schuld wtrd allmählich durch Einlösung auszulosender Schultverschrei- bungen oder durch Ankauf von Schuld- vershreibungen getilgt. Die Tilgung be- ginnt nah Ablauf des auf die erste Aus. gabe folgenden Nedcn !ngs8jahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsftock ge- bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldver- schreibungen zuzuführen ift.

Die Auslosung geschieht in dem Monat März jeden Jahres zum 1. Juli. Dem Provinztalverbande bleibt jedochG das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder au sämtliche noch im Umlaufe befindlide Schuldver- schreibungen auf etnmal zu kündigen.

Die aus Es und dite gekündigten Schuldvers@reibungen werden unter Be- zetchnung threr Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung ecfolgen soll, dret Menate vor diesem Termin in dem Deutschen Neis- und Köntglich Preußischen Staats- anzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen NMegterungen zu Stettin, Köelin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch An- kauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der- angekauften Schuldverschreibungen als- bald nah dem Ankaufe in gleiher Weise bekannt gemadt. Geht eins der vor- bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provinzialauss{chusse mit Genehmigung des Köntglihen Ober- präsidenten ein anderes Blatt besttmmt.

Bis zu dem Tage, an welhem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halb, jährlihen Terminen am 2. Januar und 1. Juli mit .… .. vom Hundert jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld- vershreibung bei der Provinzialhauptkasse in Stettin und zwar auch in der nah dem Eintritte des Fälligkeitétermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme tes Kapitals eingereihten Schuldverschreibung find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu- liefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver- {reibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Nückzahlungs- termine, wenn nicht die Schuldver- schreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landeshauptmann zur Ein- lôfung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor- legung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs- frist an. Der Vorlegung steht die gericht- liche Geltendmachung des Ansprus aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungs8frist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor- chrift der §8 1004 ff. der Zivtlprozeß- ordnung.

Zinsscheine fönnen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, do wird

dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, der den Verluït vor dem laufe der vierjährigen WVorlegungsfrtst bei dem Landeshauptmann anz?zigt, uach dem Ab- laute de: Frist der Betrag der ange- meldeten Zins\h-ine gegen Quittung aus- gezablt werden. Der Anspruch is aus- eshlofsen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine g?rihtlich geltend gemaht worden ist, es jei denn, daß die Vorlegurg oder die geritlihe Geltendmahung nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ijt. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung {ind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben ; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalis für zehn- jährige Zeiträume ausgegeben wzrden. Die Ausgabe etner neuen Reibe von Zins. scheinen erfolgt bet der Provinzialhaupt- kasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungt seines, sofern niht der ÎIn- haber der Shuldverschretbung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe wider- \prohen hat. In diesem Falle und beim BYerluste eines Erneuerung®\cheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld- verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherbeit der bierdurh einge- gangenen Verpflichtungen haftet neben den der Provinztalhilfskasse gehörigen Dar- lehnsforderungen und ihrem Vermögen der Proviniialyverband von Pommern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diefe Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Qs den (Sire ¿ «10s

Seitens des (Stegel des )

Provinzial» Landes- Ee rot

auss{usses. hauptmanns.) ?Iuplmmann,

Ausgefertigt :

Anmerkung: Die Unterschriften der beiden Mitglieder des Provinzialaus\chusses und des Landeshauptmanns können im Wege mechauischer Vervielfältigung her- gestellt werden.

Der Vermerk „Ausgefertigt" muß von dem damit beauftragten Kontrollbeamten eigenhändig unterschrieben werden.

Anlage b. Provinz Pommern. ter Zinsschein, . . . te Neihe ¡u der Schuldverschreibung des Provinzial verbandes von Pommern, 14. Autgabe, Buchstabe . . Nr. . . über Park vom Hundert Zinsen über Mark . . . Pfennig.

Der Inhaber dieses Zins\{eins empfängt ggen defsfea Rückgabe in d-r Zeit vom e LEN ¿ub die thlen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 1 E, bis . . ten (in B i be d PYtark . «_. . Pfennig bei der Provinzialhaupt- kafse in Stettin. G

Stettin, den . ¿19

Seitens des Provinzial- des Lande8-

ausschusses. hauptmanns.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, tn welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Cinlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nah dem Ablaufe der Borlegungsfrist. Der Borlegung steht die gerihtlide Geltendmachung des An- spruchs aus der Urkunde glei.

Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mecanisch hergestellten Unterschriften.

A Ls (Trocken- nnempel Der Landes-

hauptmann.

Anlage c. Proviuz Pommern. Erneuerungs schein für die Binssceinrethe Nr. zur Schuldverschreibung des Proviuzialver- bandes von Pommern, 14, Ausgabe, Buchstabe M ber M.

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Nückgabe zu der obigen Schuld- verschretbung die . ... .. te Nethe von Zinsscheinen für die Jahre vom 1 O e D e O i NEDIE G neuerungsshein bet der Provinzialhaupt- kasse in S*eitin, sofern niht der JÎn- haber der Schuldverschreibung der Ausaabe bei dem Landeehauptmann widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins- heine nebst Erneuerungs\{hein dem In- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldvershreibung vorlegt.

Stettin, den 10 s

Seitens des Se Gulah

Provinzial-

aus\husses. h hauptmann. , Anmerkung: Zur Unterzeichnung aenügen die mechanish hergestellten Unteischriften. Der Erneuerungsschein ist zur Unter- scheidung von den Zinsscheinen auf der gan Blattbreite unter den beiden leßten

stempel des Landes- auptmanns.)

ins\{einen mit Lettern, die von dent

Druke der Zinsschetne abweichen, in nach- stehender Art abzudrucken :

. « . ter Zinsschein f... ter Zins\chein

Erneuerungs\{ein

Lern 176 192 und 167 à 500

Men Herren :

zum De hen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staaksanzeiger.

Berlin, Freitag, den 20. August

19G.

Dritte Beilage

"rats D 2D

T ini

1915.

ter! uungssachen.

e 5 jfgevote, Os

losung 2c. von Wertpapieren.

nmanditgeselshaften auf Aktien u. Aktiengesellshaften.

4) Verlosung x. von Wertpapieren. Anleihe der Kaliwerke Aschersleben.

“hypolhekarishe

Im 4. Sevtember d. J.- Vorm. 10 Uhr, (ion der Diêconto-Gesellszaft zu Berlin, ntr derjenigen Teilschuldverschreibungen unserer Gesellshaft siatt, die am

b cher 1915 rüdzahßibar sind.

Nah § 6 der Anleihebedingungen sind die Fnhaber der Teilshuldverschrei- h berechtigt, diefem Termin beizuwohnen.

Aschersleben, den 20. August 1915.

Kaliwerke Aschersleben.

terlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. „faufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

E L tine

G

findet im Geschäftshause der Behrenstr. 43/44, die Aus-

1 Bekanntmachung.

der am 21. Juni stattgefundenen ung der Osihofener 1897 er dverschreibungen wurden die

zahlung am L, Oktober 2915

sl c F”

hofen, den 18. Auguít 1915.

jz, Bürgermeisterei Osthofen. | Schmitt.

7 Bekanntmachung. L Kopitalbeträge der ausgelosten

berger 22 9/0 Etadtichuldschzeine K 1 Nr. 273 über 500 S6,

K 3 Nr. 13 über 500 Æ,

L, Nr. 244 636 und 918 über je

über 500 A,

1 Nr. 730 über A 517 und 853 über je

O. O N (U, D004

noch uicht abgehoben worden.

Inhaber diefer Schuldscheine werden

hebung der Beträge anderweit auf-

ert, 2 -

naberg, am 14. Augusi 1915. Der Nat dex Stadt.

) Kommanditgesell- isten auf Aktien und Aftiengesellschasten.

Bekanntmachungen über den Verlust Pertpapierez befinden ih aus]chUe}- lih in Ünterabteilung 2.

;] : nische Kunstscidefabrik A.-G. der heutigen Generalversammlung en, nachdem die früheren Vêttglieder Auffichtsrats sämtlich ihr Amt

geleat haben, neugewählt: t Justizrat Franz Oster, Aachen, tr Fabrikant Alb. Er28mus, “Aachen, r Direktor Hugo Go?rb sen., Aachen. hen, 17. August 1915. Dex Vorstand. Hilden.

6] shlahterei, Wursifabrik und verke Friedrih Löckenhoff,

Aktiengesellschaft

Duisburg-Ruhrort. ir Aussich¿8rat unserer Gesellsckaft ht nah der am 17. April 1915 stail- ndenen Generalversammlung aus fol»

tanz Ott, Genexraldirektor, Côln, BVor- llßender, A

ß Bernsau, Oekonomierat auf Ftitter- (ut Haus Knipp bei Duisburg-NRuhr- ort, \ellvertretender Borsigender, ul Theodor Deichmann, Bankter, i F. Deichmann & Co., Cöln, 190 Morian, Fabrikbesitzer, Hamborn- Neumühl, drich Lödenboff, Rentier, Gode?berg. ulsburg-Nuhrort, den 18. Augusi

Der Vorstand. Heinrich Löckenhoff.

7]

y - « P ad Mergentheim A. G. iadurd laden wir unsere Aktionäre ker am Samstag, den 11. Sep- ber 2915, Vormittags 10 Uhr, Stuttgart, im Hotel Marquardt, stait- inden ovrdentlihen Geucralver- lung ein mit folgender i Tagesorduungt Vorkage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung per 31. De- ¡ember 1914. i : ) Entkastung des- Vorstands und des Aufsiltsrats. bur Teilnahme an der Generalversamm» 6 t jeder Aktionär berechtigt, der sbätestens vor Beainu der BVer- mlung über seinen Aklienbeiiß aus- tjen Pat. dad Mergentheim, den 20. August Y

Nl

[33679]

zu Shlema bei Shuceberg.

losung von 23 Stülk Schul5scheinen

Halzstof- & Papierfabrik

Bei der heute stattgefundenen Aus-

fFentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 4.

Die Aktionäre der Piauener Baumwoll- spinnerei Akiiengesell|chaft in Plauen in Liquidation werden bierdurch zu der am Dienstag, den 14. September 1915,

der Vogtiändishen Bank in Plauen jiatt- findenden ordentlichen SGeneraiver- sammluug eingeladen.

Tagesorduung : fs 1) Bericht der Liquidatoren und des Auf- sichtsrais. :

92) Genehmigung der Bilanz.

3) Entlastung der Liquidatoren und des Nufsichtsrats.

4) Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Generalve: sammlung ist davon abhängig, daß die Aktien miudestens 3 Tage vor dex Generalversammlung den Tag derselben 1nd den Hinteriegungê#tag uicht mitgerechuet bei der Kasse der

[33294] [:

Generalversammlung auf deu 6. September d. I-- 12 Uher, in G Vormiitags AA Uhr, im Sigungsjaale | Berlin, Unter den Linden 96.

nabme an diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Atien resp. Interimsscheine drei Werktage vor der anberaumten Generalversammiung bei unserer Ge-

selishaftskasse hinterlegt haben.

Ostdeutsche Sperrplatten Werke

[33836]

Le s » T 4 S Niederlassung 2-

c f 4 “L . Unfall- un

Bankausweti]e.

S O:

[E

33818]

Einladung zur außerordentlichen Montag, Vorm. unserem Geiästslokaie Zur Teil- der Generalversammlung sind

spätestens

Tagesordnung : Erhöhung des Aktienkapitals. Berlin, den 19. August 1915.

Aktiengesellschaft. Der Auffichirat.

Die Akttonäre der Emdener Papier-

unserer 420/95 Anleihe sind die Nummern :

241 254 290 310 353 384 474 531 556 | L 562 599 652 und 689 i

hiermit aufgefordert, diejelben mi neuerungs- und Zinsscheinen bis Jahres- {luß bei:

oder \cchlema einzureichen und vom §1. De- zember 1915 ab den Gegenwert dasur in Empfang zu nehmen.

[33033]

versammlung auf ; 13. September d. J., Nachmittags 5 uhr, im Klub „Erholung“ zu Leer.

Aktien ausgeübt werden, welche spätestens bis 9. September cx. eiuschiüiecßlich bet der Gesellschast oder bei etnein Notar hinterlegt worden find. l

[33676]

auf Sonnabend, den 11. September

15 48 56 68 76 152 183 191. 206 226

gezogen worden. _ E n Die Inhaber dieser Shuldscheine werden | le

Bereiusbank Abt. Hentschel & Schulz, Zwickau, Frege «& Co., Leivzig, O Mitteldeutsche Privatbank A.-G., Dresder, in unserem Koutor in Niceder-

Niederschlema , den 14. August 1915. Der Vorstand. v M i chael. Bracht.

Leerer Heringssischerei Atktiengesellshaft, Leer.

Einladung zur ocdeutlichen Seueral- Moutag, dem

Tagesordnung:

1) Geschäftsbericht. 2) Borlegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung. 3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. | : 4) Neuwahl von 2 Aufsichtsratsmit-

Das Stimmrecht kann nur für diejenigen

Leer, den 20. August 1915. Der Bussichtsrat. f Fustizrat Dr. Klasen, Vorsißender.

Einladung

ordeutlichen Generalversammlung

1915, Vormittags 11!/, Uhr, im Hotel Nolte tn Hannover (Am Bahnhofsplatz) Tagesordnung : 1) Vorlegung des Geschäftsberichts mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- xgechnung und den Bemerkungen des Aufsicht8rats. / i 2) Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Berlustrenung für das verflossene Geschäftsjahr. Verwendung des ütein- gewinns. ; : 3) Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aujsichtsrats. Zur Teilnahme an der Generalver- fammlung sind dicjenigen Aktionäre be- reftigt, die spätestens am 2. Werk- tage vor der oben anberauntenu Generalversammlung bis Abends 6 Uhr bei der : . Gesellschaftskasse in Höver oder beim i i 7 Halleschen Baukverein, Filiale Gera in Gera a. cin Nummernverzeichnis der zur Teils nahme bestimmten Aktien einreichen, b. ihre Aktien oder die darüber lauten- den Hinterlegungsscheine der Neichs8- bank hinterlegen. Hauusover, den 20. August 1915.

Portland-Cementfabrik Alemanunia Aktiengeseilschaft.

Geseüschaft over bei der Vogtländischeu Vank

mit Er- | hierdurch nicht berührt.

[33335]

selischatt dies y == 28, September d. Is., Vormittags 11 Uhe, in der Zuckerfabrik Kosten statt.

gliedern. [i

gelellshaft für das laufende Geschäfttjahr

tember 1915, Vormiitags Lk Uhr, im Situngezimmei des Kreisbhauses in ¡ Köntgsberg t.

zur 1 Treppe, statt.

Bétiengeselsczaft in Plauen | zy Die geseglide Er-

nterlegt werden. i HDinters-

ähtigqung der Aftionäre zur

Plauen, am 15. August 1915. / lauener LBaumwollspinnerel |

17 E . P Aktiengefellshaft in Plauen in Liquidation. Leopold Oscar Hartenstein, Vorsitzender des Auffichtsrats.

( G F . f: N 4 ,

Zuckerfabrik Kosten. Die diesjährige ordentliche General- ersammlung der Aktionäre unjerer Ve- findet am Diezstag, den

Tagesordüung :

1) Geschäftsbericht. 7 9) Bericht der Nevisionskommission, Er- teilung der Entlastung. ; 3) Beschlußfassung über die Verteilung

4) Neu» bezw. Wie-derwahl eines statuten- mäßig ous\cheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats 13 und 15 des Statuts).

Zuckerfabrik Kostex. Der Auffichtsrat. von Guenther, Vorsitzender. : l

99 3491

D T L

Königsberger Kleinbahn- Aktiengesellschaft.

Die ordeutlize Geueralversamut-

ung der Königsberger Kleinbahn-Aktien-

indet am Dienstag, deu 2k. Sep-

So Dr, Köntgstr. 56, Hof, Tagesordnung 2 i: 1) Bericht des Vorstands und des Auf- sichtsrats über den Vermögen8tand und die Verhältnisse der Gesellschaft nebst der Bilanz über das verslo}jjene Geschäftsjahr. : 2) Die Genehmigung der Bilanz und Festsielurg des Neingewinns und der Dividenden. 3) Erteilung der Entlastung an den Borstand und den Aufsichtsrat. 4) Sonstiges. Die Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechaung sowie der Nechenscaftsbericht liegen von heute ab bis zum 17. Sep- tember 1915 im Geschäftslokal des Vor- stands in Königsberg i. Pr., Beethoven- straße 41, Grdgeschcß, zur Etnsichtnahme aus. Zur Au€übung des Stimmrechts in der Generalversammlung find nur diejenigen Aktionäre berechtigt 17 des Statuis), welche späteftens bis zum 18, Sep- tember 19U5 ihre Aktien bei der Osft- bank für Saudel und Gewerbe in Königsberg i. Pr. oder bei der Verliner Handelsgesellschaft in Berlin hiuter- legen. Amtliche Bescheinigungen von Staats- und Kommunalbehörden und Kom- munalfassen oder Notaren über die bei den\elben befindlißen Aktien gelten als binreihende Ausweise über die erfolgte Hinterlegung. Jeder Teilnehmer an der Generalver- sammlung, der sein Stimmrecht ausüben will, muß ein von ihm unterschriebenes Verzeichnis der Nummern seiner Aktien in geordneter Reihenfolge und zwar in zwei Exemplaren mit dem Vermerk der er- folgten Hinterlegung dem Vorstande der Königsberger Kleinbahn - Aktiengeselischaft in Köntgöberg ti. Pr., Beethovenjir. 41, überacben. Königsberg i. Pr., am 17: August 1915. Der Auffichtsrat der Königsberger FKleiubahn. Aktiengesellschaft.

fabrik A. G. in Liqu. werden hierdurch

sammiung auf Freitag, den 10, Sep- Lon U tember d. J., Abeuds 6 Uhr, in der gung der Aktien bei einem Notar wird | Bsrfe eingeladen.

vor der Versammiung bei H. Kappelhoff Ww. «& Sohn gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen Vor- legung der Aktien zu erheben.

33644]

fabrik „Union“ (vocmals Diehl) tin Chemniy werden auf Grund des §8 des revidierten Gesellschaftsvertrags hiermit zur dreiund- vierzigsten ordeutlichen Generalver- : D, Bt sammlung, weclche am 18S. September des erzielten Netngewinns. d. t Ó :

Sitzungssaale des Chemnißer Bankvereins, Johannisplay 4, ;: werden soll, ergebenst eingeladen.

versammlung i t A Aktien oder Depositenscheine . über Nieder-

Gesellschaft, bei dem Chemnitzer BVauk- verein, : deutschen Privat-Bauk Aktiengesell- schaft, Dresdeu, oder bei einem Notar, mit Nummernverzeichnis versehen, dem in ver Geueralversammlung anweseuden Notar

r außerordeutlichen Generalver-

TageLorduung : S 1) Genehnigung der Liquidattons\&luß- rechnung.

9) Entiastung des Aussihtsrats und der Liquidatoren. Y

3) Verteilung des Ueberschusses. Eintrittskarten und Stimmzettel find der Firma in den

Emden, den 21. August 1915. Der Auffichtsrat. H. Geelvinfk.

Die Aktionäre der Werkzeugmaschinen-

Nachmittags 4 Uhr, im

Chemnitz, abgehalten

der General- thre

Zwecks Teilnahme an L G haben die Aktionäre

egung der Aktien bei dem Vorstand der

Chemnitz, bei der Miitel-

vorzuzetgen. Tagesordnung : 1) Vortrag des Geschäftsberichts. 9) Bericht des Au\sichtsrats über Prüfung der Jahresrechnung und der Bilanz. 3) Beschlußfassung über Verwendung des Neingewinns. : 4) Entlastung des Auffichtsrats. h) Entlastung des Vorstands. 6) Aenderung des Gesellschaftsvertrags, und zwar: des § 15: Zahl der Aufsichlsrats- mitglieder betreffend, / des § 25: Vergütung an den Auf- {fichtsrat betreffend, des § 29: Gewinnverteilung be- treffend. 7) Aufsichtsratswahk. Der Geshäftsberiht kann vorma 1. Sep- tember ab auf dem Kontor unserer Gesell- \chaft oder bei den Depotstellen in &mpfang genommen werden.

Der Auffichtsrat der Werkzeugmaschineufabrik „Union“ (vormals Diehl).

Hugo Schreiter, stellvertretender Vorsizender.

[31263] Aktiengesellschaft sür Maschinenpapierfabrikation zu Aschaffenburg.

Sn der Generalversammlung unserer Aktionäre vom 22. Juni 1915 ist folgendes bes{lofsen worden : E 1) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um {6 6000000 durch Zu- sammenlegung der Aktien im Ver- bâltnis von 2: 1 herabgesetzt. Die Ausführung der Herabsezung erfolgt

in der Weise, daß die Zahl der über

je M 300 lautenden Aktien um 1875 Stück, die Zahl der über je

16 1500 lautenden Aktien um 625 Stück

und die Zakl der über je # 1000 lautenden Aktien um 4500 Stü ver- ringert wird.

9) Die ktionäre haben zum Zweck der Zusammeölegung ihie Aktien nebiî Gewtnnanteil-undErneuerungsscheinen

. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschasten- von

d Invaliditäts- 2c. Versicherung.

Rechtsanwälten.

Verschiedene Bekanntmachungen.

|

blättern bekannt zu machenden Frift

einzureihen und erhalten demnächst

von je zwei über denselben Nenun- betrag lautenden Aktien eine mit dem

Vermerk : L „Gültig geblieben gemäß Bes{luß der Generalversammlung vom 29, Junt 1915"

während die zweite Aktte zurüdckbehalten wird. Bei der Au?- forderung zur Einreihung find die Bestimmungen der 88S 290 Absatz 2, 219 des Handelsgeseßbuds zu beachten.

Soweit die von den Aktionären ein-

gereichten, über denselben Nennbetrag lautenden Aktien die zur Zusammen- legung erforderlihe Zahl nicht er« reichen, find fie der Gesellschaft zur Berwertung für Rechnung der Be- teiligten zur Verfügung zu stellen. Bon je zwet mit diejer Beslimmung eingereichten, über denselben Nenn- betrag lautenden Vktien wird eine Aktie durch den vorgenannten Stempel- aufdruck als çültig geblieben erklärt und zum Börsenpretie, in dessen Er- mangelung durh öffentliche Verstei- gerung für Nehnuung der Beteiligten verkauft.

3) Aktien, die bis zum Ablauf der fest- gesetzten Frist nicht eingereiht worden sind, sowie eingereichte ATtien, welche die zur Zusammenlegung erforderliche Zabl nicht erreichen und der Sesellschaft niht zur Verwertung überlassen find, werden für fraftlos erflärt. An Stelle von je zwei für fraftlos crflärten, über denselben Nennbetrag lautenden Aktien wird eine neue Aktie über diesen Nennbetrag ausgeaeben. Diese neuen Aktien sind für Fechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreise und in Ermangelung eines jolhen durch öôffentlihe Ver- steigerung zu verkaufen; der Erlös ist den Beteiligten nah dem Berhältnis ihres Akiienbesizes zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ift au be- fugt, an Stelle neuer Aktien eine entsprechende Anzabl der ihr na Ziffer 2 verbleibenden, über den gleichen Iennbetrag lautenden Aktiènurkunden abgestempelt wieder auszugeben.

4) Der durch die Herabseßung erzielte Gewtnn ift zur Beseitigung der Unter- bilanz und zu Rückstellungen zu ver- wenden.

5) Der Vorstand und der Aufsicht8rat werden ermächtigt, alle zur Durch- führung der vorstehenden Beschlüsse erforderlihen Maßnahmen zu treffen.

6) Der Aufsichtsrat wird beauftragt, nah Durchführung der Zusammenlegung dem ersten Absaß des § 4 des Se- sellshaftévertrags eine Fassung zu geben, die der geänderten Höße des «Grundkapitals und der Zahl der nah der Zusammenlegung noch vorhandenen, über die vershiedenen Nennbeträge lautenden Aktien eutspri&t.

Der Beichluß ist in das Handelsregister der Hauptniederlassung Aschaffenburg am 30. Juni 1915 und in das Handelsregil\ter der Zwetgntederlassung Viemel am 23. Juli 1915 eingetragen worden.

Als Termin, bis zu dem die Aktionäre

spätestens ihre Aktien 1 Zwecke der Zu-

sammenlegung einzureihen haben, ift vom

Borstand und Aufsichtérat der 10. No-

vember 1915 ktestimmt worden. i

Demgemäß werden die Akitonäre unserer

Gesellshaft hiermit aufgefordert,

Aktien nebst Gewinnanteil- und Erneue-

rungs\{einen bis spätestens L0. No-

vember 1915 bei

1) der Bayecischen München, und Uschaffeuburg,

2) der Deutschen Bank, Berliiz, und deren Filiale Fraukfurt a. M.,

3) der Direction der Discouto: Ge- sellschaft, Verliu und Fraukfurt a. M., :

4) der Ostbank für Handel und Ge- werbe, Königsberg i. Pr., und deren Filiale Memel,

5) C. G. Trinkaus, Düsseldorf,

6) L. & E. Wertheimber, Frankfurt a. M.,

7) der Kasse unserer GeseAschaft zum Zwecke der Zusammenlegung einzu- reichen. :

Aktien, die bis zum Ablauf der festge- setzten Frist nicht eingereiht werden, |owte eingereihte Aktien, welche die zum Ersaß durch neue Aktien erforderliche Zahl nit erreichen und der Gesellshaft nicht zur Berwertung zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt.

Gleichzeitig werden die Gläubiger unserer GesellsWazft unter Hinwets auf die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals aufgefordert, tbre Ansprüche anzumelden.

Aschasfeuburg, den 3. August 1919.

Aktiengefellshaft für Maschincupapierfabrikation. Der Vorstand.

zurüd,

[Dre

Handelsbauk, deren Filiale

innerhalb einer vom Aufsichtêrat fest-

Der Auffichtsrat.

Der Vorstand, H. Ltes.

Funke, Vorsitzender.

yon Brünneck, Königlicher Landrat.

zusezenden und in den Gesell|hafts-

Dr. Hasterltk. R. Jlgner. Staebe.