1915 / 206 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

und

hsanzeiger

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljäßrlißh 5 4 40 . 7 Alle Postanstalten nehmen Kestelluag an; für Kerlin anßer den Postaustalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer auh die Expedition §W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 „4

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7 ZIS

Berlin, Mittwoch, den l. September, Abends,

Fnuhalt des amtlichen Teiles:

Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr- und Durcfuhrverbote. Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Mitteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannten türkishen Botschafters.

Bekanntmachung, betreffend Beschlüsse der Reichsgelréidestelle über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl.

Bekanntmachung des Ministeriums für Elsaß-Lothringen, be- treffend zwangsweise Verwaltung französisher Unter-

nehmungen. Königreih Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes8erhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß, betreffend eine Vereinbarung zwischen Preußen und Braunschweig über die Versezungs- und Schlußzeugnisse von öffentlihen Mittelschulen.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der 6. E R (232. Königlich Preußischen) Klafßsenlotterie.

Bekanntmachung, betreffend die Au8gabe des Vorlesungs- verzeichnisses der Technischen Hochschule in Berlin für das Winterhalbjahr 1915/16.

Bekanutmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiserlihen Verordnungen vom 31. Suli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Verband- und Arzneimitteln sowie von ärzt- lichen Jnstrumenten und Geräten, bringe ih hierdurch unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1915 (Neichs- anzeiger Nr. 119 vom 25. Mai 1915) zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegeystände unter das Verbot fallen :

1) alle Stoffe, Verbindungen und Zubereitungen, die zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden jeder Art für Menschen und Tiere dienen,

2) Verbandwatte, Verbandgaze mittel,

3) chirurgishe und andere ärztlihe Jnstrumente und Geräte zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten für Menschen und Tiere, zum Gebrauch bei der Krankenpflege und in den Labo- ratorien sowie Teile solcher Gegenstände und Halh- fabrikate,

4) chemische und bakteriologishe Geräte, auch Teile da- von und Halbfabrikate,

5) Material für baëteriologishe Nährböden, wie Agar- Agar, Lackmusfarbstoff,

6) Schußimpfstofsfe und Jmmunsera, wie Schußsera, Heilsera, diagnostishe Sera,

7) Versuchstiere.

Berlin, den 1. September 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

und andere Verband-

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

_dem Pfarrer Blumenberg in Himmelsthür, Landkreis

Hildesheim, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Fürstlich Hohenzollernschen ÄArchivdirektor, Geheimen Hofrat Dr. Zingeler in Sigmaringen und dem Dechanten Gerhardy in Lindau, Kreis Duderstadt, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, __ dem Amksrentmeister a. D. Gummich in Plettenberg, Kreis Altena, und dem Oberbahnassistenten a. D. Lehmann in Geldern den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, ___dem Hauptlehrer a. D. Eichler in Elbing, den Lehrern Heinrich in Weidenau, Kreis Siegen, Scharfe in Bielefeld und Schönbeck in Gollnow, Kreis Naugard, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Eisenbahnzugführer a. D. Reul in Cöln das Ver- dienstkreuz in Gold,

, dem Vollziehungsbeamten a. D. Evers in Langerfeld, Kreis Schwelm, dem T pivacmneilter a. D. Bleyle in Berlin, dem Mauterpolier Wygasch in Ellguth-Zabrze, Kreis Tost-Gleiwiß, und dem bisherigen Eisenbahnhandarbeiter Hoof in Crefeld das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Schriftseger Weyand in Bonn, dem städtischen Gelderheber a. D, Standke in Wilhelmshagen, Kreis Nieder- barnim, dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Derkum in Witterschlick, Landkreis Bonn, dem Eisenbahnschaffner a. D. Holten in Hockstein, Landkreis M.-Gladbah, den Eisen- bahnwagenmeistern a. D. Hera in Süchterscheid, Sieg- freis, und Vellen in Neuß, den Eisenbahnweichenstellern

a. D. Claßen in Merzenih, Kreis Düren, Heuer in Urft, Kreis Schleiden, Holbein in Sulz, Kreis Gebweiler, und Zinken in Cöln-Sülz, dem Eisenbahnstationsschaffner a. D. Röhrsheim in Koblenz, den Bahnwärtern a. D. Bröhl in Liebour, Landkreis Mülheim a. Rh., Schlo emer in Dans- weiler, Landkreis Cöln, und Shmiß in Kuchenheim, Kreis Rheinbach, dem bisherigen Eisenbahnschlosser Esser in Crefeld, den bisherigen Eisenbahnlokomotivpußern Schmiß in Esch, Kreis Daun, und Zender in Stadtkyll, Kreis Prüm, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Cremer in Cöln-Deuß und dem bisherigen i Eeai inarbeiter Kluth in Cöln- Merheim das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem bisherigen Bohrer bei der Artilleriewerkstatt in Spandau Karl Elling, dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Maßmann in Crefeld, dem bisherigen Eisenbahnbadewärter Osten in Heide, Landkreis Cöln, dem bisherigen O haltungsarbeiter Schneider in Dattenberg, Kreis Neuwied, dem Betriebsgarbeiter Plümke bei der Pulverfabrik in Spandau, den Arbeitern Bunge, Gründau, Max, Schulz und Schulze bei der Geschoßsabrik in Spandau das All- gemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Oberleutnant zur See von Bonin vom Stabe eines Torpedoboots, dem Feldwebelleutnant Dietrih bei der 8. Landwehrdivision, dem Offizierstellvertreter Spreemann veim Reserveinfanterieregiment Nr. 233, dem Schußzmann Schöpe in Berlin, dem Unteroffizier Scheibe beim Reserve- feldartillerieregiment Nr. 14, dem Grenadier Niemann beim 2. Ersazbataillon des Reserveinfanterieregiments Nr. 3 und dem Rangierarbeiter Voermann in Präst, Kreis Rees, die NRettung8medaille am Bande zu verleihen.

Seine Ma jestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Königlih Bayerishen Militärverdienstordens erster Klasse mit Schwertern: dem General der Kavallerie z. D. Liman von Sanders bei der Militärmission in der Türkei; des Königlich Bayerischen Militärverdienst kreuzes zweiter Klasse mit der Krone: dem Offizierstellvertreier Adermann, zugeteilt dem Ersaßz- bataillon des Gardefüsilierregiments ;

des Kommenturkreuzes mit Shwertern des Ordens der Königlich Württembergischen Krone: dem Generalmajor a. D. Bronsart von Schellendorff bei der Militärmission in der Türkei; sowie

des Ce mit Schwertern des Königlich Württembergischen Friedrihsordens: dem General der Jnfanterie Freiherrn von und zu Egloff- stein à la suite des Jnfanterieregiznents Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburgischen) Nr. 26.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Orden zu erteilen, und zwar: des Großoffizierkreuzes des Königlich Siamesischen Kronenordens: dem Konteradmiral Schmidt von Schwind und dem Kapitän zur See Frey; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens: den Korveitenkapitänen Ritter Hentschel von Gilgenheimb und Stegemann und dem Marineoberstabsarzt Dr. Frie. des Offizierkreuzes desselben Ordens: den Kapitänleutnants Hermann Schwerdtfeger, Weineck, Koopmann und / j dem Marinestabsingenieur Richard Epping; der goldenen Medaille desselben Ordens: dem Obersteuermann Apelt;

des Kommandeurkreuzes des Königlich Siamesischen Weißen Elefantenordens:

dem Fregattenkapitän Püllen; des Offizierkreuzes desselben Ordens: den Kapitänleutnants Heusinger von Waldegg, Peile genannt Clare, Robert Zimmermann und Zores; des Ritterkreñzes desselben Ordens:

den Oberleutnants zur See von Unruh, Alfred von Kries und Graßmann;

‘dem C Ug EE Hoff und

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltezen Einhrits- zeile 30 , einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50

Anzeigen nimmt anu :

die fönigliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße N-. 32D.

915.

der goldenen Medaille desselben Ordens: dem Stückmeister Haller,

dem Oberbootsmannsmaten Müller und dem Sergeanten Alois Schmidt; sowie

der Großherrlich Türkischen Liakatmedaille in Silber mit Schwertern:

dem Bootmannsmaten Michaelis, : j j den Obermatrosen Löhmann, Pinkert, Koschinski, Reich Witt und Knopp, !

den Matrosen adephul, Kirbach, Mauriß, Steege, Krause, Dorl und Berg.

Deutsches Neich.

Seine Majestät der Kaiser und König haben gestern im Schloß zu Pleß den neuernannten Kaiserlich G RRE außerordentlihen und bevollmächtigten Botschafter an Aller- höchstihrem Hofe Hakki Pascha zur Entgegennahme seines Beglaubigungs\chreibens in Audienz zu empfangen geruht.

Bekanntmachung.

Das Direktorium der Verwaltungsabteilung der Reichs-

getreidestelle hat mit Zustimmung des Kuratoriums auf Grund von § 14 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erne ene 1915 vom 28. Juni 1915 (Reihs-Geseßblait S. 363) am 19. August 1915 folgende Beschlüsse gefaßt :

1) „Zur Herstellung von Mehl ist Brotgetreide mindestens bis zu fünfunbslebzig vom Hundert auszumahlen. Der Beschluß tritt am 1. September in Kraft.“

2) „Die Mehlmenge, die täglih auf den Kopf der Zivilbevölke- rung verbcaucht werden darf, wird eins{ließlich der Zulage für die \ckwer arbeitende Bevölkerurg auf zweihundertfünfundzwanzig Gramm festgeseßt. Die Befugnis des Kommunalverbandes bei der Unter- verteilung dieser Meblmerge Unterschiede zugunsten der s{chwer arbeitenden Bevölkerung zu machen, wird hierdurch nicht berührt. Der Beschluß tritt am 15. September in Kraft.“

3) „Die Menge, die ein Selbstversorger verwenden darf, wird auf den Kopf und Monat mit zehn Kilogramm Brotgetrelde fest- geseßt. Dabei entspreben einem Kilogramm Brotgetreide ficben- hundertfünfzig Gramm Mehl. Dieser Beschluß tritt am 1. Sep- tember in Kraft.“

4) „Der Kommunalverband darf an Hinterkoran innerkalb seines Beztrks an landwirtschaftlihe Unternehmer cine Höchftmenge zur Vers- fütterung freigeben, die drei vom Hundert des nach der Ernteflähen- erhebung von ihm angegebenen Grnteerträgnifses nit übersteigen darf.“

Berlin, den 21. August 1915. Der Vorfißende - des Direktoriums der Reichsgetreidestelle. Michaelis.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang3weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) is für die folgenden

Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden :

218. Liste. Ländlicher Grundbefit. Kreis Metz-Land. Gemeinde Vionville. Wohnhaus, Aker und Wiese (7,63 ha) der Frau Marie Krieger, geb. Nemy. in Moineville (Frankrei), Tochter der verstorbenen Gheleute Emil Remy unz Marie George (Verwalter: Notar: Dr. Gerhard in Gorze). Gemeinde Nezonvilkke. 3,65 ha Ader und Wiese derselben (Verwalter : derselbe).

Gemeinde Gorze. 55,83 a Ader derselben (Verwalter : derselbe).

Kreis Ch üteau-Salins. Gemeinde Delme. 1,60 ha Wiese der Witwe Brefson in Badonvillers und Bastien, Erbe: Ludwig Bresson in Nancy, z- Zt. in (Verwalter: Notar Ghrhart in Deime). Gemeinde Tin cry. 8,66 ha Holzung derselben (Verwalter derfelbe).

Gemeinde FreLnes a. S. : 26,68 ha Wald der Witwe Gadel in Nancy (Verwalter: Hegemeistee Letscher in Cbüteau-Salins8). i Gemeinde Vice. i : Wohnhaus des Paul Franz Demet in Vic, z. in Frankreich walter: Bürgermeister Sinner in Vic). 2 E Kreis Saarburg. Gemeinde Moufsfer. 38,99 ha Wald des Vicomte de Curel in Paris (Verroalier: meister Herrmann in Saarbarg).

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