1915 / 207 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

N 2 Data” : (Sbrinmi Lies L 108. Inf. Div., Theiler (Schroda) bei d. Staffel 23 d. Kol 4 d. V. A. K. ei e (Tilfi) bei d. Ers. Esk. ts. Nr. 1, Heingel Baldenburag) bei d. ôsterr. Etapp. Fubrp. Kol. 19 d. Armee- Abt. H, Thielkow (Waren) b. 2. Regt. d. Feldart. E:saßztruppe

Koloniales.

Im Dovpelbeft 7/8 (1915) der „Kolontalen Rundschau", gese für Weltwirtshaft und Kolonialpolitik (Herausgeber : nt Vobsen und D. Westermann, Verlag von Dtetrih Neimer, Berlin), behandelt in einem „Str H. H. Johnston und die politische Neuau'teilung Afrikas“ übershriebenen Aufsaze der Geheime Regie- rungsrat, Professor Dr. Freiherr von Danckelman ausführlich die läne des ehemaligen englishen Gouverneurs Johnston, der etne teilung in Afrika unter Aué scheidung des deutschen Kolonialbesizes vorgenommen wis-n will. Der Verfasser, der als Afrikatorscher einen angéisehenen Namen hat, widerlegt in seinen- Ausführungen in inter- effsanter Weise die Angriffe Johnstons auf die deutsde Kolonial- politik sowie die Pläne einer Ausscheidung Deutschlands vom afrikanishen Besiz. Auch der englishe Plan, Deutschlands Kolonialbesiß zu vergrößern, wenn Deutschland vor Beginn des Krieges auf Elsaß-Lothringen verzihtet hätte, wird erörtert, und {ließli zeigt der Verfasser, daß der ganze Plan Jobnstons darauf binausläuft, den weitaus größten Teil des Kolonialbesißes England zuzuführen, während die Verbündeten nur sehr wenig erhalten follen. Ferner enthält das Heft die Antrittevorlefung des Geheimen Hofrats, Preeies Dr. H.ns Meyer, die dieser kürzlich an der Leipziger Üriversität über „Inbalt und Ziel der Kolonialgeographie als Lehrfach“ gehalten hat. Nach dem Kriege wird für uns auf kolonialem Gebiete sehr viel zu leisten sein, und es is daher zu begrüßen, daß die Leipziger Hohshule schon jeßt die Vor- lesungen durch die Mitarbeit von Hans Meyer um einen wertvollen Teil erweitert hat. Er gibt in seinen Aus- föhrungen eine systematishe Uebersicht über seinen Lehrplan und über die Aufgaben, die er der deutshen Kolonialgeographie im NRabwmen der allgem-inen Geographie stellt. Gehetmer Bergrat, Professor Dr. Adolf Arndt erörtert in einem Aufsaß über ,Welikrieg und Seerecht“ die rechtlichen Grundlagen der See- kriegsführung, namentli die Pariser Seerechtsdeklaration und die Londoner Deklaration über Seekriegérecht. Im Anschluß daran werten die vershiedenen während des jeyigen Krieges getroffenen Maßregeln fkritisch untersucht, wie z. B. die engli\che Sperrung der Nordsee, die englishe Aushungerungspolitik, die Aenderung der Bannwmarenliste und der Vorstoß Englands gegen die Lontoner Seekriegsrechtsdeklaration. SchließliÞh werden der D - Boot - Krieg und die Frage des Schadenerfaßanspruchs von juristi chen Gesichtspunkten aus behandelt. Der Ortertpolitiker Dayis Trietsh behandelt „die deutshe und die jüdishe Kolonitation in Palästina“. Gr zählt die Erfolge auf, die auf beiden Gebieten ‘erzielt worden find, "nd gibt eine Reihe bemerkenswerter An- regungen für die künftige Kolonisation in Kleinasien. Schließ- lid enthält das Heft noch eine Reihe von kürzeren welt- wirtshaitlich-n und weltpolitishen Beiträgen sowie eine Zusammen- stellung der Versuche, die in England und Frankreih gemaht werden, um die deutshe Konkurrenz auf dem Weltimarkte in Zukunft zu be- fettigen, Versuthe, bezüglich deren gezeigt wird, wie wenig Aussicht auf Erfolg sie in Zukunft Liken werden.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

___ Naq)h einer von „W. T. B.* wiedergegebenen Meldung des Reuterfchen Bureaus hat die Konferenz der Bergarbeiter in Cardif? (vgl. Nr. 206 d. Bl.) einstimmig die Bedirgungen des Ab- kommens angenommen, zu dem man am Dienstag in London gelangt ist. Wie die „Times* berichten, if der Ausgleich zwishen Berg- arbeitern und Grubenbesißern auf der Grundlage erfolgt, daß der Schiedsspruch des Handelsministers Nunciman sofort un- verändert angenommen, aber durch ein besonderes Ab- kommen - zwishen Arbettnehmern und Arbeitgebern ergänit werden foll, wonach die Maschinisten, Heizer usw. die in dem Schiedsspruch von der Kcieg8zulage ausgeschlossen waren, diese jeßt erhaiten follen. Als Datum für den Beginn der Zahlung wurde der 21. August vereinbart. Die vorgestrige Konferenz der Vertreter der Bergarbeiter tn Cardiff lehnte es troß dringender Aufforderungen aus London ab, ihre Beschlüsse bis Mittwoh aufzu- sieben. Der Antrag auf s\ofortigen Streik wurde nur mit 1244 gegen 1128 Stimmen abgelehnt. Inzwischen bes{lofsen örtliche Ver- sammlungen der Bergleute, dem früheren Beshluß gemäß sofort in den Ausstand zu treten. Die Anzahl der Ausständigen beträgt 25 000. Die „Morning Post“ bezeichnet den Ausgleich als einen Triumph der extremen Führer der Bergleute. Diese betrahteten sich als allmächtig und die Regierung als zu hilflos, um Widerstand zu leisten oder dem

Geseßze Gehorsam zu verschaffen.

Handel und Gewerbe,

Zur dritten Kriegsanleihe. Was sind Stückzinsen? Nach der Bekanntmachung über die dritte Kriegsanleihe beainnt der Zinsen- lauf dieser Anleibe erst am 1. April 1916. Der Erwerber erbält also erstmals am 1. Oktober 1916 Zinsen, und zwar für die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober des genannten Jahres. Der Grund liegt darin, daß die Stücke der Anleite unbedingt vor dem ersten Zinstermin fertiagestellt und ausgehändigt 'ein müfsen, weil nur gegen Abgabe eines Zirsscheines den Stückebesißzern die Zinsen gezahlt werden können. Œbenso müssen die Eintragungen in das Schuldbuh ertiggeftellt scin, ehe eine Zintzablurg an die Shuldbuchgläubiger ge- chehen kann. Nun würden abzr Neichsdruckerei und Reichs|hulden- verwaltung nicht imflande sein, die Stücke der Kriegtanleihe bis zum März n. IÏ. sämtlich zu liefern und die PEmannges in das Neichs- \{chuldbuch bis dahin fertigzusiellen, zumal es bis jeßt nicht möglich

ewesen ist, diese Arbeiten für die zweite Kriegsanleihe ganz zu den. war dechalb nihts anderes mögli, als den 1. Oftober nächsten Jahres zum ersten Zinétermin zu wählen. Selbstverständlih erwartet das Reich von den Zeichnern aber nicht, daß sie ihm ihr Geld bis zum 1. Zpril n. I. z!n8los lafsen, vielmehr darf der Zeir bon jeder Zahlung 5 °/9 Zinsen bis zum 31 März n. I. gleich b der Sebing abziehen. Diese gleich bei der Zahlung zu verrehnenden ; ijen für die Zeit zwishen dem Zahlungêtage und dem Beginn des inienlaufs des erften Zins\cheins find die in der gestrigen ekanní- machung (siehe Ziffer 8) erwähnten Stückzinsen. Die erften blungen auf die Anleiße fönnen am 30. September geleistet werden. Von da bis zum Beginn des Zinsenlaufs ist es gerade ein A Fahr, und so betragen die Stüdckzinsen, die-an diesem Tage 1 den Zahlungen abzurechnen sind, genau die Hüäifte eines PSahreszinses oder 2,50 A für je 100 A. Wer aljo am 30. Sep- ber die Zahlung auf 100 „4 Kriegéanleihe leistet, braucht tat- fählih nicht den isionépreis von 99 #, sondern nur 96,50

“bezablen. TDawrit hat er dann ober seine Zinsen für die

t bis zum 31. März 1916 vorausempfangen und erbält nun erst-

[i infen am 1. Oftober 1916, und zwar für die Zeit vom

, September des genannten Jahres. Vom 18. Ok- r, an welchem die erfte Rate hlt werden muf,, bis zum é

cb 2,25 #, und die tatsähli&e Zahlung beträgb nur £6,75 H für e 100 # Nennwert. Dieser Betrag T3 ed fux sämtliche blungen an die Post maßgebend, weil diese laut Ausschreibung zum 8. Oktober geleister werden müssen. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiter vershiebt, ermäßigt fich der Stückzinsenbetrag um 0,25 9%; für den zweiten Einzablungstermin, 24. November, beträgt er 1,75 #, die tatsählich zu ende lung also 97,25 4 für je 100 Æ Nennwert. Bei den Schuldbuchzeihnungen gehen an den nah Vorstehendem zu zahlenden Beträgen jeweils noch 20 Z ab.

im Neihsamt des Jnnern zusammen- „Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“.)

Oesterreih-Ungarn.

Verlängerung der Musterschbußfrist in Ungarn. Die ungarishe, unter Z. 2949/1915 M.-E. erlassene Verordnung des Ministeriums über die Verlängerung der Schußfrist der gewerblichen Muster enthält folgende Verfügungen: Der Beginn und der Lauf der ERUEneE gewerbliher Muster ruht vom 26. Juli 1914 an bis zu einem in einer \päteren Verordnung festzustellenden Tage. Dem- zufolge wird laut § 1 bei denjenigen gewerblihen Mustern, die vor dem 26. Iuli 1914 hinterlegt wurden, der an diesem Tage noch nicht abgelaufene Teil der Schvßzeit von dem in der späteren Verordnung festzusteDenden Tage weiter lauten, bei denjenigen aber, die am 26. Iuli 1914 oder später hinterlegt wurden, wird die Schußtzeit an einem in der späteren Verordnung festzustellenden Tage beginnen. Diese Verfügung ist auch auf diejenigen Muster anzuwenden, deren Schutzzeit in der Zeit zwischen dem 26. Juli 1914 und dem Tage des Inslebentretens dieser Verordnung bereits abgelaufen ist. Wenn jedoch jemand das abgelaufene Muster vor dem Inslebentreten dieser Verordnung zur Anwendung gebraht hat, belasten ihn feinerlet Nechtsfolgen, und er ist auch zu seiner weiteren Benugung berechtigt. Die hinterlegten Muster werden troß des Rubens der Schußtzzeit des vollen geseßlichen Schotes teilhaftig. Sollte ein Muster|uyrecht, dessen Schuyzeit dieje Verordnung verlängert hat, im Register {on gestrihen worden sein, so ist dies als nicht geschehen zu betrahten und die betreffende Eintragung außer Kraft zu seßen. Bei denjentgen Mustern, deren ein- oder zweijährige Schußzeit am 26. Juli 1914 noh nit abgelaufen ist oder die innerhalb der im § 1 erwähnten Zeit für ein oder zwei Jahre angemeldet wurden, kann der Anmelder die gestattete längste Dauer auch nacht: äglih in Anspruh nehmen, indem er die Mehrgebühr bei der zuständigen Handels- und Gewerbe- kammer entrihtet. Eine solche Verlängerung kann jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden. Die im § 1 verfügte Verlängerung erstreckt sich entsprehend auch auf die Zeit, innerhalb deren das Muster im Jnland in der Praxis anzuwenden und innerhalb deren es als gehetmes Muster zu behandeln ist. Wurde jedoch ein in ge- \{lofsenem Umschlag hbinterlegtes Muster bereits aus der geheimen Mustersammlung in die öffentlihe übertragen, so ist es auch weiterhin in der öôffentlihen Mufstersammlung zu behandeln. Die Verordnung N a Tage ihrer Verlautbarung ins Leben. (Das Handelsmuseum, en.

(Aus den gestellten

Schweden.

Verlängerung des Ausfuhrverbots für Eier. Die schwedische Regierung hat am 12. August 1915 eine Verlängerung des Ausfuhrverbots für Eier auf unbestimmte Zeit beschlossen. Es ist indes beabsichtigt, soweit p unvorhergesehenen Hindernisse ein- treter, mindestens im gleihen Umfang wie bisher Ausfuhrbewilligungen zu erteilen. (Nah „Stockholms Dagblad“.)

Ausfuhrverbote. Durch Kösöniglihe Kundmahung vom 17. August 1915 i die Ausfuhr nachstehender Waren verboten worden : Nr. 64 D des Statistischen Warenverzeichrifses: Heringe, gesalzen oder eingelegt, und Nr. 161: Sirup und Melasse. (Stock- holms Dagblad.)

Bulgarten.

Einfuhrverbot. Durch Köntglihe Verordnung vom 11. Mai (a. St.) 1915 ist die Einfuhr von elektrishen Geräten und Zubehör für Signalapparate, ferner von Gegenständen für drahtlose Telegraphie für Rehnung von Privatpersonen verboten. Ausgenommen hiervon sind Sendungen, welhe tür den Bedarf des Staats bestimmt find. (Oesterreichish-ungarische Konsular- Korrespondenz.)

Chile.

Einschränkung“ der Ausfuhrverbote. Nach einer Ver- fügung des Finanzministers vom 17. Juni 1915 t Knoblauch unter denjenigen Lebensmitteln, deren Ausfuhr auf Grund des Gesetzes Nr. 2965 vom 31. Dezember 1915 verboten ist, nicht einbegriffen.

(Diario ofical vom 19. Juni 1915.)

Gehen wir jeßt auch mit dem Unwichtigsten und gering Geachtesten forgîam um, so fönnen wir dadur§ an Rohstoffen sparen, und be- chränken bei den gestiegenen Nohstoffpreisen die Ausgaben wesentli.

n dieser Sizlikuna sei beispielsweise auf den Bindfaden- verbrauch aufmerkfsam gemacht. Der deutshe FJahresbedarf an Bindfaden beträgt 25—30 Milltonen Kilogramm. Der hierzu be- nôtigte Rohstoff hat einen augenblicklichezn Wert von ungefähr 60 Millionen Mark. Diese Zahlen laffen erkennen, welche Beträge für die Volkswirtschaft während des Krieges durch Sparsamkeit ge- wonnen werden können. Bisher finden diese Werte ihren Untergang zum großen Teil im Papierkorb, Kehrichteimer und Feuer des Koch- berdes. So unwichtig Bindfaden an sich erscheint, so wenig kann er im Warenverkehr entbehrt werden. Damit der vorhandene Rohstoff den Bedürfnissen des Krieges vorbehalten bleibt, und damit unfer Wirtschaftsleben durch den Mangel an Bindfaden nicht erschwert wird, muß jeder einzelne sämilihen- Bindfaden zukünftig forgíam sammeln und von neuem verwerten. Wir \ind gewohnt, mit diesem unentbehrlihen Verpackungsmaterial im großen und ganzen vershwenderisch umzugehen, wenngleich einzelne sparsame Hausfrauen \chon seither di- mühsam entknoteten Bindfadenenden für zukünftigen Gebrauch auf Knäuel wickelten. Da Bindfaden dur den Gebrauch nicht verloren geht und durch Aneinanderknoten dte einzclnen Enden immer wieder zu neuer Verwendung geeignet gemacht werden können, fo Fönnen beirächtlihe Mengen Rohstoffe für wichtigere Zwecke Ver- wendung finden und außerdem nicht unbedeuteni- Werte für die deutsche Kriegswirtshaft gespart werden. Wenn oaber zukünftig in jeder Fabrik, in jedem Geshäft und in jedem Haushalt sämtlcher Bindfaden gesammelt und wieder von neuem zur Verwendung her- geribtet wird, so können wir mit den augenblidlichen Vorräten noch auf fehr lange Zeit auskommen. Es würde sich außerdem empfehlen, daß die Spinnereien den Ankauf von gebrauchtem Bindfaden in die Wege leiten, um ihn wteder herzurihten und den Verbrauchern von neuem zuzuführen. Bet der bewährten Anna ao eu unserer Induftrie wird es den Bindfadenfabriken zur Crsparung von Fafer- rohstoffen fiherlih gelingen, in Kürze Bindfaden herzustellen, dessen Kern aus Hanf oder Flachs, im übrigen aber aus Papier hergestellt ist. Auch nur aus Papiergarnen hergestellter Bindfaden kann in zahlreiwen Fällen als Ersay Verwendung finden.

Die Landesversicherungsánstalt Berlin wird auf die neue Kriegsanleibhe 10 Millionen Mark zeihnen. Der Vorstand der Nordöfilihen Baugewerks-Berufsgenossenshaft in Berlin hat be-

Q von ¿IBES M, cue:hem cine Dividende bon 109% zar Vertei vor d | mogglots E Interessenten der Häute- und Fell- branche Deutschlands besuchte Versammlung in Leivzig bes chloß [aut Meldung des „W. T. B.“ gestern die Gründung eines Neis - verbandes „Deutscher Häute- und Fellhändler“ zum wee e E wirtisaftlicher Interessen. Der Verband hat einen n Berlin.

Leipztg, 1. September. (W. T. B.) Das Geschäft an der Ledermes se verläuft normal. Die Preise zeigen feste Tendenz, Die Vorräte sind mäßig. Es besteht großer Bedarf für Militär- zwedcke; dieser wird reihlich durch gute Qualitäten gedeckt, die die Militärbehörden übernehmen.

Brüssel, 1. September. (W. T. B.) Um den in verschiedenen Landesteilen hervorgetretenen Mangel an Scheidemünzen zu be- heben, hat der Generalgouverneur beschlossen, Zinkmünzen zu 5, 10 und 25 Cts. prägen zu lassen. Die Münzen tragen auf der einen Seite die Aufschrift „Belgique Belgien“, die Angabe des Wertes und die ahreszahl, auf der anderen Seite einen Löwen, umgeben von einem anz. St. Petersburg, 1. September. (W. T. B,) Wie „Rjets{ch“ erfährt, hat in St. Petersburg eine Konferenz von sämtlichen Bankcn stattgefunden, deren Vertreter sich dahin geäußert haben, daß es niht wünshen8wert sei, jeßt eine innere Anleihe aufzulegen,

ausländische Anleibe Beifall.

Berlin, 2. September. » QDer Markt war geschäftslos.

Berlin, 1. September. Gebr. Gaufe.

Spedck: Fest.

Friedrichsfelde. Mittwoch, den 1. September 1915:

Auftrieb Schweine . 127 Stüdck Ferkel .

«D Verlauf des Marktes: ändert.

Läufershweine: 7—8 Monate alt . ôölke: 3—4 Monate alt .

erkel: 9—13 Wochen alt . 6— 8 Wochen alt .

Es wurde gezahlt im Engroshandel für : . Stück 59—71 M

5— 6 Monate alt .

Butter: Das Geschäft war ruhig. É Notierunaen sind: Hof- und Genossenschaftsbutter Ta Qualität 184,00 bis 187,00 „#, do. ITa Qualität 180,00—184,00 A. Schmalz: Eine Veränderung der Marktlage ist nit eingetreten. an Vorräten bält an, und die Preise find bet fester Tendenz nominell.

sondern hôchstens kurzfristige Schaß \cheine tm Betrage von 200 bis 300 Millionen Rubel atn eben. Dagegen fand ein P

lan für etne

Produktenmarkt.

Bericht über Speisefette von

Die heutigen

Der Mangel

Amtlicher Marktberticht vom Magerviehhof in Schweine- und Ferkelmarkt am

UVeberstand

Mittelmäßizes Gesch

L L "”

London, 31. August. (W. T. B.)

Wechsel auf Amsterdam 11,60, Wechsel auf Paris 28,10,

London, 1. September: (W.

Canadian Pacific 163, Erte 314,

—,—, Pennsylvania 58, Rio Tinto 543, Chartered 10/1, Nandmines 43.

Paris, 1. September. 3 9/0 Rufsen von 1896 —,—,

Nio Tinto 1500. New Vork, 31. August.

Wechseikurse gehemmt wurde.

Pacific - Aktien gewannen F Dollar.

and Ohio 814, Canadian Pacific 1502,

do. pref. 1121. London 12.

(S{bluß.)

Scheck auf Parts 27.70, Petersburg 136. Bankausgang 447 000 Pfd. Sterl. T. B.) 2# 9/0 Engl. Konsols 651/16, 59/9 Argentinter von 1886 98, 4 9/6 Krasilianer von 1889 —,—, 4 9/9 Japaner von 1899 66, 39/6 Portuatesen —,—, 95 9%/ Russen von 1906 —,—, 4} 9/6 Russen von 1909 73}, Baltimore u. Obto 88, National Railway of Mexiko Southern Pacific 96ck, 1403, United States Steel Corporation 81}, Anaconda Copper 7Î, De Beers 122,

(W. T. B.) 3 % Französische Rente 68,50, 4 9/6 Span. äußere Anleihe 87,10, 5 9/0 Musen 1906 89,00, 4 9/6 Türken 57,55,

(W. T. J An der heutigen Börse dauerte die \ch(wankende Haltung an, wobet" die Ent- wicklung des Geschäfts durch die weitere Verflauung der ausländischen

Der Sterlingkurs aing heute auf 4,5675 zurück, während Frankenwechsel von 6,02 auf 6,04 anzogen. Bemeikenswert war die lebha'tere Nachfrage für Eisenbahnwerte im Zusammenhang mit den befriedigenden Einnahmeauswetisen. Chesa- peake u. Ohio-Shares besserten \ch um 14 Dollar und Canadian L Bon Indusiriewerten waren Beethlehem Steel-Werte 5 und Stahltrustaftien t Dollar niedriger. Kupferwerte verloren 2} Dollar. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std. Dur(schn.-Zinsrate 2, Geld auf 24 Std. leytes Darleben 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,51,75, Cable Transfers 4,56,75, Wechsel auf Paris auf Sit 6,04, Wechsel auf Berlin auf Sicht 808, Silber Bullion 468, 3 %/ Northera Pacific Bonds —,—, 4 9/9 Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fs 1014, Baltimore Chesapeake u. Ohio 47}, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 823, Denver u. Nio Grande 4, Sllinois Central 1024, Louisville u. Na}hville 115, Central 912, Norfolk u. Western 105} exklusive, Pennsylvania 1083, Reading 1484, Southern Pacific 883 exklusive, Union Pacific 1312, Anaconda Copper Mining 724, United States Steel Corporation 79,

London, 31. August.

Liverpool, 31. August. 12000 Ballen, Einfuhr 700 Ballen, November 5,69.

Glasgow, 31. August. 65 fh. 1 d.

Amsterdam, 1. September. zember 432, für März 407. abaerechnet). des Niederländischen Ueberseetrusts.

loko middling 9,85, do. für

prime Western 8,42

Kaffee Nio Nr. 7 lo

Zinn 34,624. Nio de Janeiro, 30. August.

\chlofsen, eine Million Mark zu zeihnen. Die Aktiengesellschaft Sducrd Ee Schuhfabrik Erfurt erzielte laut Meldung des , . B. im abgelaufenen

À es 162 Die Stückzinsen für diese Zeit betra j Mi ia 18 SOttobee geleisteten Zahlungen gehen also

Ges(äftejahr nah Abschreibungen in

von 230 385 6 einen

(W. T. B.)

niedriger. Aegyptische 10 Punkte niedriger. (W. T. B.)

Stüdck

äft; Preise unver-

44—58 y 31—43 , 19—30 , 12—18 „.

_Kursberihte von auswärtigen Fonds8märkten. Privatdiskont 43, Silber 23. Scheck auf Amsterdam 11,87F

Wechsel auf

Union Pacific Goldfields 1/16,

uezkanal 3900,

New York

Nio de Janeiro, 30. August. (W. T. B.) We@sel auf

Kursberihte von auswärtigen Warenmärkten.

(W. T. B.) Kupfer prompt 683. Baumwolle. davon Ballen amert-

kanishe Baumwolle. Für August-September 5,61, für Oktober- Amerikanishe und Brasilianishe 8 Punkte

Roheisen für Kasse

(W. T. B.) Jaya-Kaffee stetig, loko 50. Santos-Kaffee für September 433, für De-

Umsaß

Amsterdam, 1. September. (W. T. B.) Nüböl loko 702. Leinöl loko 322, für September 32 (alte Kontratte sind mit 48 Die Notterungen verstehen sich zu den Bedingungen

New York, 31. August. (W. T. B.) (Sub) Baumwolle August —,—, do. für September

Dezember 10,18, New Orleans do. loko middling 9,38, Petroleum Nefined (in Cases) 9,75, do. Standard white in in Tanks 4,00, do. Credit Balances at Oil City 1,35 E: REO Ae do. ove u. h ah ri SAA It ho 4,77, Weizen für August —,—, do. für September 1, Do, Dezember 105, Winterwetzen für August - September 1104, Mehl Spring-Wheat clears 5,80, Getreidefraht nach Liverpool 12 nom., fo 7x, do. für September —,—, do. für

Dezember 6,08, do. für Januar 6,21, Kupfer Standard loko —,—,

/ (W. T. D Kaffee. Zufuhren: In Rio 14 000 Sack. In Santos 29 000 Sack.

9,70, do. für

ew Vork 7,50, do. S

chmalz udcker Zentrifugal ür

1. Unterfuhungssahen. 2. Au bote, Verl t- und Fundsatden, [l 3. Bes ore. Becvccttu E E

á. Verlosung 2c. von Wertpapier

b. Kommandiigesellshaften auf Altien u. Aktiengesellschaften.

1) Untersuhungssachen.

[36015] Fahneunfluchtserklärung. Ina der Untersuhungssahe gegen den Retervisten Otto Thiele, 8. Komp. Jnf.- Regt. 143, geb. 8. Mai 1891 zu Nieder- bronn, Krs. Hagenau, wegen Fahnen- uht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des tilitärstrafgeseßbuhs sowie der 88 356, 360 der Militärstrafgerthtsordnung der Bes@duldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. D.-St..Q., den 23. August 1915. Gericht der 30. Inf.-Div.

[36017] Fahunenfluchtserklärung.

Ia der Uatersuhungasfahe gegen den Musketier d. L. Gustav Ludwig Schulz 1V., geboren zu Tarchaly, Kreis Adelnau, am 3. 11. 77, evangelisch, leßter Wohnort Heiligenhaus, Bezirkékommando Elberfeld, wegen Fahnenfluht, wtrd auf Grund der

SS 69 ff. des Militärstrafgeseßbuhs sowie | W «der §S 396, 360 der Militärstrafgerichts-

ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Düsseldorf, 30. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[36018] Fahueufluchtserklärung. In der Untersuhungssahe geen den Kriegsfretwilligen Wax Degenhardt, 3 11 E/74, wegen Fahnerfluht, wird auf Grund der S8§ 69 ff. des Militär- Sa cRouds owie der §§ 356, 360 der Viilitärstrafgerihtsordnung der Beschul- digte hierdurch für fabnenflütig erklärt. Hannover, den 28. August 1915. Gericht der Landwehrinspefktion Hannover.

[36020] Fahnecufluhtserklärung.

In der Untersuchung3sache |gegen den am 9°. XI1. 1879 în Ptaffenhofen geb. Infanteritten d. Landw. Christian Dichtl aus dem Landwehrbezirk Mosbach, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff. M.-St -G.-B. sowie der §8 356, 360 M.-St.-G.-O. der Beschuldigte hier- durch für fahnenflüchtig erflärt.

Karlêruhe, den 23. August 1915.

Gericht der Landwehrinspektion.

[36013] Fahneunfluchtserklärung.

In der Untersuhungsfahe gegen den ain 29. Januar 1895 in Basel geborenen Ersaßrekrut-n Ernst Bechtel, Fern1prech- Ers.-Abt. Nr. 4, wegen Fahnenfluht, wird auf Grund der §8 69 ff. M.-St.-G..B sowie der §8 356, 360 V!.-St.-G.-O. der Beschuldigte hierdurch für fahnen- flüchtig erklärt.

Karlsruhe, den 26. August 1915.

Gericht der stellv. 55. Fnf.-Brigade.

[36011] Fahnenfluchtserklärung.

In der Unter)uchungsfsache gegen den “bemalt Johannes Bultterwegge, ge-

oren am 16. 11. 1891 zu Dortmund, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der SZ 69 ff. „des M.-St „G.-B. sowie der S8 356, 360 der M.-St.-G.-O. der Be- LUIEe bierdur für fahnenflüchtig er-

r

Münster i. W., den 27. August 1915. Gericht der stellv. 26. Inf.-Brigade.

{36012] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchung? sache gegen den Musketier Stephan Rosenberg vom Ersaßbtl. Inf.-Regts. Nr. 163 zu Neu- münster, geboren 11, 4. 1880 zu Schwerte, Kr. Hörde, Musiker, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff. des Militär- strafgeseßbuhs sowie der §8 356, 360 der Milttärstrafgerihtsordnung der Be- \{uldigte hierdurch für fahnenflüchttg erklärt.

Schwerin, den 31. August 1915.

Gericht d. ftelly. 34. Inf.-Brigade.

[36192] Fahnuenfluchtserklärungen und Beschlaguahmeverfügungen. In der Untersuchungssache gegen den 2 Vizefeldwebel d. Reserve Edmund

Johann Duß, Lehrer, geboren am 28. 9

88 tin Alteckendorf , zuleßt in Fonday

wohnhaft; Beschluß vom 13. 8 15;

2) Landsturmpflichtizgen Eduard Theo- bald Jost, geboren am 1. 12. 96 in Dor- lisbeim, HRERS daselbst wohnhaft; Beschluß

om 14. 9. )

3) Landsturmpflichtigen Johann Bavtist Cum E geboren am 3. 10. 71 in L 1 e j S éin E N wohnhaft ;

wegen Fahnenfluht und Kriegsverrats,

werden in Gemäßheit der 88 68, 69, 71,

57, 10 Mil.-St.G B, 88" 93 N..St.-

G.-B, §5 396, 360 Mi1.-St.-G.-O. die

Beschuldigien hierdurh für fahnenflüchtig

erklärt und thr im Deutschen Reiche befind-

liches Vermögen mit Beschlag belegt.

Straßburg i. Els, den 13 8., 14. 8,

„A 10, Geriht der Landwehrinspektion. R A D

[36016] Fahueufluchtsexklärung. In der Untersuchvng6fache aa den Matrosen d. S. I. Karl Eberle dec 2 “aut s A , geboren am 21. Jun u Luze wegen Fahnen, wird auf e 55 69 ff, des Militärstrafgeseybuchs sowie der 55 90 Beshulbigitärstrafgerichts- ordnun ü ioénenflitig erflürt, S für

Wilhelmshaven, den 30, August 1915.

{36019] Die am 12. August 1915 gegen den Landsturmpflichtigen Christoph Wettstein in Kontrolle des Bez.-Kommandcs Bruchsal ergangene Fahnenfluchtserklärung wird zurückgenommen. Karlsruhe, den 30. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[36014] Aufhebung der Fahneufluhtserklärung. Die gegen den Matrosen 11. Klasse Hans Christian Wirth der 5. Kompagnie 1. Matrosendivision, geboren am 25. Ja- nuar 1889 zu Burgabernbeim, Kreis Mittel- franken, am 27. November 1909 erlassene Fabnenfluhtserkflärung wird aufgehoben. Kiel, 28. August 1915. Gericht der I. Marineinspektion.

(36193] Verfügung.

Die am 2. Mai 1911 in der 1. Bei- lage der Nr. 103 gegen den zur Diép. der Erf.-Beh. entlassenen Musketier Friedri eber I. aus dem Landw.-Bez. Straß- burg crlassene Fahnenfluhtserklärung det Gerichts der 31. Division vom 22. April 1911 wird hiermit zurückgenommen.

Straßburg, den 28. August 1915.

Gericht der Landwehr-Fnspektion.

L G S L G E I Os A I L E E E E L ZPO E

2) Aufgebote, Verlust- u, Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[36150] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvolistreckung soll am 17. Dezember 1915, Vormittags L Uhr, Neue Friedrivstraße 13/14, ITI. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werden das in Berlin, Neue Jakobstr. 16, Ecke Anrnenstr. 27, belegene, im Grundbuche bon der Luisen- statt Band 5 Blatt Nr. 309 (eingetragener Ei. entümer am 12. August 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermeiks: Ingenicur Tbure Palmguist) eingetragene Grundstück: Vordereckwohn- und Ge\chäfts- haus mit Lihthof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 43, Parzelle 2121/324, 2 a 7 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 15 812, Nutungdwert 20 200 4, Gebäude- steuerrolle Nr. 1127. Í

Berliiu, den 28. August 1915.

Könialidbes Amtsgericht Berlin-Mitte.

Abteilung 85. 85. K. 110. 15.

[36149] Zwangsverstrigeruug. Im Wege der Zwangsvolstreckung s\oll am 17. Februar L916, Vormittags 1LL Uhr, an der Gerihtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, 111. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Fruchtstr. 27, belegene, im Grundbuche von der Königstadt, Band 102 Blatt Nr. 4923 (eingetragene Eigen- tümerin am 13. November 1914, dem Tage der Eintragung des Versteige- rung? vermerks: Witwe Ottilie Loeben, geb. Stolpmann) einaetragenc, jeßt berren- lose Grundstück, Vorderwobnhaus mit rehtem Seitenflügel, Doppelquergebäude und zwei Höfen, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 44, Parzelle 2085/153, 6 a 63 qm groß, Nutzungswert 11550 6. Berlin, den 23. August 1915. Königliches Amtsgeriht Berlin - Mitte. E 00 Gie I, 184: 14

{17] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung \oll das in Beilin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 51 Blatt Nr. 1166 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Steindrucckers Albert Shmooch in Berlin eingetragene Grundstück am 17. Sep- tember 19x45, Vormittags 10! Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsftelle Brunnenplaß —, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Soldinerstraße 108—107, Gde Fretenwalderstraße 12, belegene Grundstü enthält Vordereckwobn haus mit Hof und umfaßt die Parzelle 1986/113 des Kartenblatts 24 von 6 a 63 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle dea Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 5786 und in der Gebäutesteuerrolle desfelben Bezirks unter derselben Nummer mit etnem jährlihen Nußung8werte von 10910 M verzeichnet. Der Versteigerungs- vermerk ift am 9. Juli 1914 in das Gruad- buch eingetragen.

Berlin, den 23. März 1915. Königliches Amtageriht Berlin - Wedding. Abteilung 7. u

{307] Zwangsversteigerung.

Im Wege der wängdbolistrectung soll das in Lübars belegeue, im Grundbuche von Lübars Band 8 Blatt Nr. 228 zur Zeit der R des Versteigerungs- bermerks auf den Namen des Stelnset- obermeisters Carl Dittmer zu Berlin ein- getragene Grundstück, unter ufbebung des auf den 16. April 1915 anberaumten Termins, am AL. Oktober 1915, Vormittags A0 Uher, durch das unter- zeichnete Geriht an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Lübans zwischen dem Hermsdorfer und Tegeler Weg gelegene

Hausgarten, b. Stallgebäude, c. Hof- gebäude und umfaßt die Trennstücke Karten- blatt 2, Parzellen 659/110, 667/108 2c, 668/108, 347/108, 348/110 von zusammen 47 a 24 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrole des Gemeinde- bezirks Lübars unter Artikel Nr. 210 mit 1,43 Taler Reinertrag und in der Gebäude- steuerrolle des gleichen Bezirks unter Nr. 113 mit einem jährlihen Nugungs- wert von 765 # verzelhnet. Der Ver- steigerungsvermerk is am 3. Juni 1914

in das Grundbuch eingetragen. Verliu, den 26. März 1915. Königliches Amtsgeriht Berlin-Wedding. Abteilung 6.

(36151] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Ludwigslust belegene, im Grund- buhe von Ludwigslust, Grundbuchblatt Nr. 2615 (Flurbuh Nr. 2445 H) zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsber- merks auf den Namen der Witwe Gol- dine Kobow, geb. Schneider, eingetrageue Haus8grundstück Nr. 2551 h d. n. K. an der Schweriner Chaussee am 18, Of- tober 2915, Vormittags 16 Uhr, dur das unterzethnete Gericht, an der Ge- rihtsflelle, versteigert werden. Das Grund- stü ist 3102 [J-Mir. = 143,1 J-Nuten groß. Der Berjteigerungsvermerk ist am 14. Mai 1915 in das Grundbuch etin- getragen. Es ergeht die Aufforderung, Nechte, soweit sie zur Zeit der Ein- tragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche niht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, wenn der Gläu- biger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des gelingen Gebots nicht berüdcksihtigt und ei der Verteilung des Versteigerungs- erlóses tem Anspruche des Giäubigers und den übrigen Rechten nachgeseßt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung endes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu- schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteige- rungserlös an die Stelle des versteigerten Seyentanbes tritt.

udwigsluft, den 2. August 1915.

Großherzoglihes Amtsgericht.

[36156] Nufgebot.

Die Firma Carsch Simon & Co. in Berlin, Kronenstr. 57, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Feder tn Berlin W. 8, hat das Aufgebot der Kuxe Nr. 890 und 891 der Gewerkshaft „Cimbria“ zu Gotha, Verwaltungsfiy Hannover, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. März 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Thal, den 11. August 1915. Herzogl. S. Amtsgericht.

[36152] 7 Auf Antrag des Bürgers Valentin Krzyzauiak in St. Louis, Nordamerika, vertreten durch seinen Generalbevollmädh- tigten Michael Andrzejewski in Gnesen, dieser verireten durch den Nechtsanwalt Dr. Wolski in Gnesen, wird bezüglich des thm entwendeten, auf seinen Namen lautenden Sparbuhs der Bank ludowy, eingetragenen Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpfliht in Gembigz über «twa 2100 4 (500 Dollar) die Zahlungs- sperre vor Einleitung des Aufgebotsver- fahrens verfügt und an die bezeißnete Bank das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber des Sparbuchs als den Antragsteller zu bewirken. Teremefssen, den 27. August 1915. Königliches Amisgericht.

{36176] Aufgebot. Der von uns am 30. Juli 1912 aus- gestellte Hinterlegunaësshein über die bei uns binterlegte Police Nr. 26 446 T auf das Leben des Herrn Georg vou Lienen, Bäkermeister in Berlin, ift abhanden ge- kommen. Der jezige Inhaber dieses Hinterlegungsscheines wird. daher aufge: fordert, fi bis zum 1. März 1916 bei der unterzeihneten Gesellschaft zu melden, widrigenfalla der Hinterlegungs- schein für kraftlos erklärt wird. Berlin, den 1. September 1915. Deutschland, Lebens-Versicherungs- Actien-Gesellschaft ‘zu Berlin. Mertins8.

{361531 Der von unserer Gesellshaft auf das Leben des Herrn Dr. phil. Bernbard Wichert in Open, Krs. Braunsbera, aus- gefertigte Versiberungs\hein Nr. 642 250 vom 20. Mai 1914 über „# 10 000,— ist dem Genannten abbanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird biermit auf- efordert, innerhalb zweier Monate eine Rechte geltend zu machen und uns die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die« selbe für kraftlos erklärt wird.

/ uft 1915.

Kommandanturgericht.

Grundstück enthält: a. Wohnhaus mit Veranda- und Zwischenhalle, Hofraum unde

#

erlin. den 31. A Pccußtische Lebens-Versicherungs-

6. Erwerb3- und Wirts

9. Bankausweise.

[36154] Aufruf! Der von uns ausgestellte Hinterlegungs- schein über die Lebenwer Reg Tunde Nr. 129 596 des Herrn Wilhelm Schmitt, Maschinen|chlosser in Kaiserélautern, ist nach uns erstatteter Anzeige in Verlust geraten. Besißer des Scheins werden aufgefordert, binnen 3 Monateu ihre etwaigen Rechte bei uns anzumelden und den Schein vorzuiegen, widrigenfalls dieser für fraftlos erklärt wird. Karlsruhe, den 30. August 1915. Karlsruher Lebensversiherung auf Gegenseitigkeit vormals Allgemeine .. Versorgungsanstalt.

[39785] Der von uns ausgefertigte Versiche- rungs\hein Nr. 288 032 vom 16. Mai 1914, lautend auf das Leben des inzwishen verstorbenen Herrn Kurt Keßler, Nechts. anwalts und Notars in Pillkallen, zuießt Leutnant d. N., is uns als abhanden gekommen angezeigt worden. Gemäß § 19 unserer Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen werden wir für diesen Schein eine Ersaßurkunde ausstellen, wenn sich RnEETal zweier Monate ein Inhaber dieses Scheins bei uns nicht meiden sollte. Leipzig, den 2. Sevtember 1915. - Leipziger Lebensversicherungs - Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (Alte Leipziger). Dr. Walther. Riedel. -

[36155] Aufgebot. Die von uns auf das Leben des Hof- besißers Christian Denker in Brinkum ausgestellte Police Nr. 136196 über # 3000,—, zahlbar am 24. Jult 1926, im Falle des früheren Ablebens des Ver- sicherten indes sofort nah scinem Tode, soll abbanden gekommen sein. Gemäß Nr. 18 der in der Police abgedruckten Be- dingungen bringen wir dies hiermit zur Kenntnis unter der Ankündigung, daß, wenn innerhalb dreier Mouate, von heute an gerechnet, als Inhaber der Police sih niemand bei uns melden sollte, dte vorbezeichnete Police als kraftlos gilt und dem Versicherten eine neue Ausfertigung erteilt werden wird.

Potsdam, den 30. August 1915. Deutsche Lebensversiherung Potsdam a. G.

Der Vorstand. Dr. Otto. Dr. Prob.

[36158] Aufgebot. 1) Der Prozeßagent Kellner in Priebus als Pfleger für den Nachlaß des am 17. September 1914 verstorbenen Wilbeim Weije tn Groß Petersdorf hat beantragt, das Aufgebot zum Zwedcke der Kraftlos erklärung des Sparkassenbuches der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Groß Petersdorf Nr. 234 über 53,90 4, ausgefe:tiat für Wilhelm Weise, zu erlassen (F 2/15). 2) Die verebelihte Häusler Auguste Niedel, geb. Petro, in Wentisch Musta hat beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Ausfchließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatte Nr. 4 Wendisch Musta in Abt. 111 Nr. 1 tür den minorennen Friedrich Wilhelm Niedel etn- getragenen Hyvothek von 28 Talern 17 Silberzr. 2 Pfg. zu erlassen (F 3/15). 3) Der Landwtrt Paul Teihmann in Wällisch hat beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Aus\cließung der Berechtizten der auf dem Grundbuchblatte Nr. 2 Wällish in Abt. 11 Nr. 6, 7 vnd 10 ein- getragenen Wohnungsrehte bezw. Gedinge für Caroline Sägliz, Johann Traugott Sägliß und seine künftige Ehefrau, Ernst Jultus, Heinrih Wilhelm, Johann Gustav, Gottlieb Franz, Augustine Crnestine und Karl Nobert, Geschwister Kunz?, zu er- lassen (F 4/15). 4) Der Häusler Gustay Blümel in PVechern hat beantragt, das Aufgebot zum Zweckte der Kraftleserklärung des Hypo- thekenbriefes über die auf dem Grundbut- blatte Nr. 43a Pechern in Abt. 111 Nr. 3 für die unverebelihte Henriette Rehn, jeßt verehelihte Pohl, eingetragene Hypotbek von 50 Talern zu erlassen (F SHISXL Die Inhaber der Urkunden bezw. dite Gläubiger und Berechtigten werden auf- gefordert, spätestens in dem am x8. De- zember 1915, Vorm. Ahr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermin ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird und die Gläubiger und Berechtigten mit ihren Rechten ausgeschlossen werden. Priebus, den 28. August 1915. Königliches Amtsgericht.

[36157] Aufgebot. 13. F. 28. 15/4 1) Die Firma Heintze & Co. in Beuthen O. S{hl., vertreten dur Rechtsarwalt Haake in Berlin, Jerusalemerstraße 13,

Friedenau, Shmargendorfstraße 1,

haben das Aufgebot nachstehender Wechsel beantragt :

zu 1: zwet Wechsel vom 10. September 1913 über je 200 Æ, ausgestellt von dem Kaufmaun Mr W. 30, Mogstraße 8, R bon der Firma nczak & Co. in Posen, Grabenpforte 3/4, fällig a. am 1. März 1914, b. am 30. Mai 1914;

zu 2: ein Wechsel vom 2. August 1911

Actièn-Gesellschaft.

Bromm, angenommen von

2) der Kaufmann Max Gros in Berlin- ¡l

Dombrowski in Berlin | \

Öffentlicher Anzeiger. | e

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ,Z. 10. Verschiedene Bekanntmachungen:

Blauel in Charlottenburg, Waißstraße 28, fillig am 2. Novemrter 1911. : Die Inhaber der Urkunden werden auf-- gefordert, spätestens in dem auf den 23. Mai 1916, Vormittags 10 A vor dem unterzeichneten Gericht im 3 gerihtsgebäudce am Amtsgerihtöplaß, Zimmer 4s T1, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Urfunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen E Das Verfahren ist zur Feriensache är

Charlottenburg, den 23. August 1915. Königliches P. Abteilung 13. IMWwalid.

[36159] Aufgebot.

Im Grundbuch von Boke Band 5 Blatt 5 (Eizentümer: Tischler Bernard Nüting zu Bentfeld Nr. 48) steht in Ab- teilung Il Nr. 2 foigende Post eingetragen: „Auf Nr. 2 und 3: Für die Geschwister Schachtrup gt. Wulf: Iosef Hermann, Maria fTucresia, Angela Maria, Varia Ang-la und Josef Heinrich zu Bentfeld, das vorbehaltzne Eigentum bis zur völligen Berichtigung des Kaufgeldes ad 310 Taler nach Inhalt uyd auf Grund der Verhand- lung vom 27. Oktober 1855 und 17. Ja- nuar 1856 von Amts wegen eingetragen am 21. Juli 1856.“ Der Eigentümer hat das Aufgebot zum Zwecke der D der Gläubiger der vorbezeichneten oft aemäß § 1170 B. G.-B. beantragt. Die Gläubiger dieser Post bezw. deren Necht3- nachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Mä-z 1916, Vor- mittags 16 Uhr, vor dem unterzeih- reten Geriht, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotétermine thre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus\ch{liefßung mit ihrem Rechte erfolgen wird.

Salzkotten, den 30. August 1915.

Königliches Amtsgericht.

(36160] Aufgebot. Die Ebefrau des Taglöhners Heinrich Lange, Katharine geb. Umbach, in Elgers- hausen hat beantragt, den vershollenen Welßbinder Johannes Umbach, geboren am 7. Dezember 1841 in Elgershausen, zuletzt wohnhaft in Elgershaufen, für tot zu erflären. Der bezcihnete Verschollene wird aufgefordert, \sich spätestens in dem auf den 23. März 1916, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, hohes Erdgeshoß, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergebt die orderung, spätestens im Aufgebotstermine dem t Anzeige zu machen. Cassel, den 26. August 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.

{36161] Aufgebot. Der Ackerer und Schneider Heinrich Unterberg zu Hünre, vertreten dur den Justizrat Bettger zu Wesel, hat beantragt, den verschollenen Bergmann Johann Wil - helm Großhulderzaun, zuleßt wohn- haft in Mülheim-Ruhr-Styrum, für tot ¡zu orflären. Der bezeihnete Verschollene wird aufgefordert, fi spätestens in dem auf der 13 April 1916, Vormit 11 Uhr, vor dem unterzeichneten rit, Zimmer Nr. 31, anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vers(ollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Geriht Anzeige zu machen. Mülheim (Ruhr), den 27. August 1915. Königliches Amtsgericht.

[36211] Aufgebot.

Der Taxator Hubert Overings in Düffeldorf hat als Verwalter des Nach- lasses des în der Naht vom 6. zum 7. September 1914 verstorbenen, in Düssel« dorf wohnhaft gewesenen Kaufmanns Hein- rich Jacobsohu das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß- gläubigern beantragt. Die Nachlaf: iger werden daber aufgefordert, tre Fo: z egen den Natlaß des verstorbenen Socobladu spätestens in dem auf den 30. Oktober 1915. Dor uns 11 Uhr, vor dem unterzeichneten 2 riht, Grabenstraße 19/25, Zimmer Nr. 1, an- beraumten Aufgebotstermine bei diesem Ge- rit anzumelden. Die Anmeidung hat dle Angabe des Gegenstandes und des k der Forderung zu enthalten; urku Be. weisftüdcke find in Urschriit oder in

dizusagen, Die Dbiaba la ich nicht melden, anes, k Bo ad

Nots, vor ‘den

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