1915 / 226 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

| zu erklären. Der be- Ynete wird aufgefordert, ch n s in dem I R S Vormiitags r, vor unterzeichneten Gtriht anberaumten Auf- ine zu melden, widrigentalls die odeserfklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Geriht Anzeige zu ma An NEE, den 19. September

15, Königliches Am!sgericht Friedewald.

140368] Aufgebot. 9. F. 14. 15/2.

Der: Rechtsanwalt Roskah in Berlin S. 42, Oranienstraße 148, bat als Nach- laßpfleger des am 1. April 1915 in Berlin, Blücberstr2ße 5, verstorbenen Zahnkünst- lers Oskar Wolff da3 Aufgebotsverfahren zum Zweckte der Aus\hließuna von Nach- Taßgläubigern beantragt. Die Nachlaß- ger werden daher aufgefordert, ihre

orderungen geaen den Nachlaß des ver- storbenen Zahnkünstlers Oskar Wo!ff spä- t-stena in dem auf den 21. Dezember 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzetchneten Gericht, Kleinbeerenstraß- 16/19, Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufge botstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urfundliche Beweisstücke find in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih nit melden, können, unbeschadet des Rechts, vor ‘den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als s|\{ch nah Befriedigun der nit ausges{hlofsenen Gläubiger a 1 ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet thnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläu- biger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben ‘unbeschränkt haften, tritt, wenn fie sh nicht melden, nur der Nechts- nahtetl ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nalasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Ver- bindlifeit haftet.

Verlin, den 15. September 1915. Königliches Amtsgericht Berlin: Tempelhof.

Abteilung 9.

[40601] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt und Notar Heitmann aus Duisburg-Nuhrort, in seiner Eigen- daft als Nachlaßverwalter des am 17. März 1915 im Lazarett zu Colligis verstorbenen Baumwollgroßhäntlers Alfred Otto Pollems, hat das Aufuebotsoei fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach- laßgiäubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß des ver- storbenen Baumwollgroßhändlers Alfred O1to Pollems spätestens in dem auf den 2, Dezember 1915, Vormittags DU hr, vor dem unter,cihneten Geribt, Stetnstr. Nr. 200, Saal 3, 2. Stock, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzu- melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes derFo derung zu enthalten. Urfundlihe Beweisstücke sind in Ursch:iti oder in Abschrift betzufügen. Die Naghlaßgläubiger, welche sich nit melden, können, unbe|chadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- reten, Vermächtnissen und Auflagen berüdck- sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als fich nach Befriedigung der nicht ausge: \{lofsenen Gläubiger noch ein Uebers{huß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil ter Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus P e reGle NVermächtnissen und

uflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie ch nicht melden, nur der NRechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinèm Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Crefeld, den 16. September 1915.

Königliches Amtsgericht.

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[40158] Der Kaufmann Nobert Leovold Cartellieri in Potschappel als Verwalter des Nachlasses des am 12. August 1915 in Döhlen (Bez. Dresden) verstorbenen Schmieds und Pro- duktenhändlers Friedrich Ernst Kube hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern bean- tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Friedri Ernt Kube spätestens in dem auf den A6. Dezember 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerihte anberaumten Aufgebots- termine bei diesem Gericht ‘anzumelden. Die Anmeldung hat- die Angabe des Gegenstandes . und des Grundes der orderung zu enthalten; Bewéeisstücke nd in Urschriit oder in Abschrift eizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche nicht melden, können, unbeschadet des echts, vor den Verbindlichkeiten aus ichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksichtigt zu werden, von dem Exben nur fnsoweit Befriedigung ver- Iangen, als \fich nach Befriedigung der

der

agen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Auf gebot nicht betroffen. Döhleu (Bez. Dresden), den 18. Sep- tember 1915. Königliches Amts8gericht.

[39593] Aufgebot. 15 F. 8/15. 1.

Der Rechnungsrat Wilhelm Reining- baus zu Duisburg hat als Pfleg-r iur Verwaltung des Na(lasses des am d. De- zember 1914 im Krieae in Galizien ge-

en. | fallenen, zulegt in Duisburg wchnhaft

aewesenen Hauptmanns d. R. Adolf zum Egen das Aufgebotöverfavren zum Zwecke der Aus\hliekung von Nachlasfgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Hauptmanns d. R. Adolf zum Egen spätestens in dem auf den 30. November 1915, Mittags US Uhr, vor dem unter- ¡eichneten Gerichte, Königsvlaß, Zimmer Nr. 210, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forde- rung zu enthalten. Urfkundlihe Beweis- stücke find in Urschrift oder in Ab- schrift beizufügen. Die Nachlaßgläu- biger, welche sich niht melden, können, unbeschadet des Yiechts, vor den Verbind- lihkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mächtaissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be- friedigung verlangen, als sich nach Befrie- digung der niht ausgeshlossenen Gläu- biger noch ein Uebershuß ergibt. Auch haîtet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb- teil entsprebenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Bermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläabiger, deren die Erben un- bes: änki haften, tritt, wenn sie sich nit melden, nur der Reditsnachteil ein, daß jeder Grbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil eaen Teil der Verbindlichkeit aftet.

Duisburg, den 15 September 1915.

Königliches Amtsgericht.

[40603] Aufgebot.

Ler Rechtsanwalt Nosentreter in Posen hat als Verwalter des Nachlasses des am 1. Oktober 1913 tin Posen verstorbenen Zahntechnikers Max Scholz das Auf- gebotsverfahren zum Zwecke der Aus- \{chlteßung von Nach'aßagläubtgern be- antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Zahntechnikers Max Scholz spätestens in dem auf den 15. Dezember 1915, Vormittags Ul Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine bei diesem Gericht an- zumelden. Die Anmeldung hat die An- gabe des Gegensflandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkandliche Beweisstücke find in Urschrift oder in Ab- {rift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche #\ch nit melden, können, unbe- schadet des Rechtes, vor den BWer- bindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mächtnissen und Auflagen berücksichttgt zu werden, von den Erbea nur tusoweit Befriedigung verlangen, als fich nah Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergtbt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Eibteil en!spcehenten Teil der Verbindlichkeit. Für «die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt hafter, tritt, wenn sie sich niht melden, nur der Nechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Tet urg des Nachlasses nur tür ten seinem Grbtetl entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Posen, den 12. September 1915.

Königliches Amisgericht.

(40377]

Es wird hiermit zur sffentlihen Kenntnis gebracht, daß die Ehefrau des Bauunter- nehmers Adolf Janssen in Emden, Olivenstraße Nr. 13, die ihrem genannten Ehemanne am 20. Dezember 1909 erteilte Generalvollmacht am heutigen Tage wider- rufen und für kraftlos erflärt hat.

Emden, den 21. September 1915.

Königliches Amtsgericht.

[40375]

Durch Aus\{lußurteil vom 18. Sep- tember 1915 ift der vershollene Just us Heinrih Wilhelm Konrich, geboren am 10. September 1875 in Hannover, zuleßt wohnhaft im Inlarde in Hannover, für tot erflärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 1. Januar 1914, Mittags 12 Uhr, festgettellt.

Hanuover, den 18. September 1915.

Königliches Amtsgericht. Abt. 27.

[40374]

Durch Auss{hlußurteil vom 18. Sep- tember 1915 ist der verschollene Matxo]e, Bestmann Gustav Besecke, geboren am 8. November 1883 in Frohse a. Elbe, zu- leßt wohnhaft in Hannover, für tot eutlärt. A1s Zeitpunkt des Todes ist der 3. Juli 1908, Mittags 12 Uhr, festgestellt.

Hannover, den 18. September 1915.

Königliches Amtsgertichi. Abt. 27.

[403761] Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts von heute ist der am 20. August

1840 in Deichkamp E ocieci® Fricdricl bei Lütjenburg) geborene Heinrich Friedri

Amtsgericht.

[40159] Bekanntmachung.

Durch Urteil vom 16. Sevtember 1915 ist der vers{ollene Johann Dormowicgz, geboren am 21. Oktober 1847 als Sohn des Einwohners Adalbert Dormowicz und der Susanna geborenen Pruchniewska, zuleßt wohnhaft in Schönwalde, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1904, Nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Thoru, den 16. September 1915.

Königliches Amtsgericht. 6. F. 22/14.

[40369] Bekanntmachuug.

Durch Aus\{lußurteil vem 21. Sep- tember 1915 find die vom Netchsbank- direktorium autgestellten Zwischenscheine Sezxie 8 Lit. J Nr. 67108 über 200 # und Serie 9 Ut. H Nr. 90702 über 500 M ju fünfprozentigen MReichsschaß- anweitungen für fraftlos erklärt worden.

Berlin, den 21. S-ptember 1915.

Königliches Amtsgericht Berlin-Miitte.

Abteilung 154.

[40373]

Durch Aus\{lußurteil des unterzeihneten Gerichts vom 18. September 1915 find die betden 4°/otgen Jnhaberobiigationen der Hannoverschen Landes-Kredit-Anstalt zu Hanncver: Lit. E Nr. 12968 über 300 #4 vom 1. Sanuar 1871 und Lit. G Nr 17 949 über 1000 (4 vom 1. Januac 1877 für fraftlos erklärt.

Harnover, den 18. September 1915

Königliches Amtsgericht. Abt. 27.

(40371] Bekanutmachuug.

Folgende Urkunden:

1) die Schuldverschreibung des Pro- v'azialverbandes der Provinz Ostvyreußen, 9. Muëgabe Buchjtabe F Nr. 1917 uber 100 M zu 9/0,

2) der von der Königsberger Eisen- handelsgesellshaft m. b. H angenommene, am 15. Oktober 1914 fällig gewesene Wechsel über 1098,15 4,

3) der Ostpreußishe Pfandbrief C Nr. 11505 zu 85 9/% über 1000

sind durch Aus|{lußurteil von heute für kraftlos erklärt.

(are Ea i, Pr., den 21. September

15.

Köntgl. Amisgericht. Abt. 29.

[40372] Bekauntmacung.

Folgende am 31. August 1914 fällig gewesene Wechsel :

1) über 500 4, ausgestellt und giriert am 20. Vai 1914 von Theodor Conrad Brust in Königsberg |. Pr., angenommen von B. Po\hmann in Königsberg 1. Pr.,

2) über 208 #4, angenommen von Sally Bernstein in Königsberg | Pr.,

sind durch Aus\chlußuxrteil von“ heute für

kraftlos erflärt. Königsberg i. Pr., ten 21. Sep- Abt. 29.

tember 1915. Königl. Amtegerickt.

(40378] Oeffentliche Zustellung. E 6/15

Der Arbeiter Max Paul Friedr1ch Dewald zu MRoßwetn, Mühlstraße 28 Prozeßbevollmächtigter: der Nechtsanwalt Sollhering in Freiberg, klagt gegen seine Frau Anna Dewald, geb. Jaschke, früher zu Hannover, jeßt unbekannten Aufent- halts, aus § 1565 B G.-Bs., mit dem Antrage, die Ebe der Párteien zu seiten, die Beklagie für den huldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des ÿtechts- streits autzverlegen. Der Kläger lodet die Beklagte zur mündiihen Verhandlung des Nechtsitreits "vor die dritte Zivil- fammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 5, November 1915, Vormittags ¿10 Uhr, mit der Auf- forderung, eineu bei diesem Gericht zu- gelaffenen Wechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerib1s8 Freiberg, 3 Zwilk.,

am 22. September 1919.

[40608] Oeffentliche Zustellung.

Der Aibeiter E. Leinung tn Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Antotne-Feill, Seeltg & Ehlers, der gegen seine Chefiau Anna Auguste Helene Leinung, geb. Leinemann, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung klagt, ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des NRechts\treits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 4(Ziviljuftizgebäude, Sievekingplaß), auf den 7. Dezember 1925, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei+ dem gedacten Gerichte zugelaffenen Anwält zu bestellen. Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. ;

Hamburg, den 23. September 1915.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(40607] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna. Fuchs, geb. Meyer, in Osendorf bei Halle a. S., Prozeß- bevolimächtigte: Rehtéanwälte Dr. Man- golo u. Kaß in Osnabrück, klagt gegen ibren Ehemann, den Arbeiter Hetnrich Fuchs, früher tn Otnabück, Turmstr. 10, jet unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er im Jahre 1911 dle Klägerin verlassen und fi seit dieser Zeit nicht mehr um sie gekümmert, auch zu ibrem Unterhalt nihts beigetragen babe, daß er ferner sih dem Trunke und Müßtg- pang ergeben und dadurch etne so tiefe

Zerrüttung des ehelichen Leber s verschuldet

Teil. Die zur mündlihen Verhandlung des streits vor die I. Zivilkammer tes König- lihen Landgerihts in Osnabrück au} den 20. Dezember 1915, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Auiforderung, sih durch einen bei diejem Gerichte zu- gelassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevoll- mäcbtigten vertreten zu lassen.

Osnabrück, den 20. September 1915.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(4C610] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Alma Elise Margarethe Haker, geb. Shmüser, Haksheide b. Dchse n- ¡oll, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hecht, Hamburg, klagt gegen ibren ge- schiedenen Ehemann Wilhelm Friedri Carl Haker, zurzeit unbekannten Aufent- halts, wegen Unterhaltsfor derung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflih1ig und vorläufig vollstrefbar zu veruzteilen, der Klägerin Unterhaltsbeiträge von wöchentlich 15 M, zahlbar im voraus, eit dem 17. Februar 1914, die verfallenen Raten sofort zu zatlen und das Urteil für vor- (äufig vollstreckbar zu erflären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Land- gericht in Hamburg, Zivilkammer V (Zivil- justizgebäude, Sievefingplaß), auf den 30. November 1915, Vormittags 9x Uhr, mit der Aufforderung, einen ber dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beitellen. Zum Zwecke der öfentlihen Zustellung wird dieser Auszug te- Klage befannt aemacht.

Samburg, den 20. September 1915.

Der Gericztsschreiber des Landgerichts.

[40413]

Oeffentliche Zustellung. 1 (1215/13.

Fn Sachen der minderjährigen Germania Megzinger, geseßlich vertreten durch ihren Vormund, den Bergmann Christoph Metinger, in Farshweiler, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte : Rechteanwälte Dr. jur. Kaiser u. Dr. jur. Zetme in Mey, gegen den Bäckergesellen Jerome Kuhn aus Minversheim, zuleßt wohnhaft in Met, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, Beklagten, wird der Be- flagte zur mündlichen Veihandlung des Nechts\streita vor das Kaiserlihe Amts- gericht in Mey auf den D. November 1915, Vormittags 9 Uhr, Saal 52, geladen.

Mey, den 21. Scptember 1915.

Kaiserlihes Amtsgericht.

[40380] Oeffentliche Zustellung. 6. 0. 323. 15.

Der Kaufmann Anton Boas in Berlin, Neve Friedrichstraße 48, Prozeßbevoll- mächtigter : Rehtsanwalt Dr. Aifred Ei!en- staedt in Berlin W. 9, Friedrichstraße 62, flagt gegen den Bildhauer Alfred Galli in Florenz, Via Enrico Poggi 16, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte auf Grund des Mietevertrages vom 1. April 1913 vierteljäbrlih 750 „4 Mietszins im voraus zu zablen hat und derselbe mit der Miete von 750 4 für die Zeit vorm 1. Juli bis 30. September 1915 im Rück. stande geblieben ist, mit dem Antrage, a. den Beklagien zu verurteilen, an den Kläger 750 4 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Ruli 1915 zu zahlen, b. das Urteil gegen Stcherhtttsleistung für vorläufig vollstreckbar ju erk.äcen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Nechtsîtreits vor die seite Zivilkammer des Königlichen Landaerichts 11 in Berltn SW. 11, Hale}ches Ufer 29/31,. Zimmer 33, auf den 20. De- zember 1915, Vormittags. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich du! ch etnen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozcßoevollmächtigten vertictea zu lassen.

Berlin, den 18. September 1915.

Der Gertichts\chreiber des Königlichen Landgerichts 1….

[40381] Oeffentliche Ladung. 14. C. 587/15. 5.

In Sachen des Kaufmanns Theodor Notbschild, Inhaber der Firma Nicolaus Pindo in Berlin, Hackescher Markt 1 und Lützowstraße 91a, Klägers, Prozeßbevoll- tigter: Bureauvorsteher Paul Klar in Berlin, Hakescher Markt 1, wider die ver- witroete Frau Oberstleutnant Agnes Erd- maun. geb. Groth, früher tn Charlotten- burg, Kurfürstendamm 51, jeßt unbekannten Aukfenthalts, Beklagte, wird die leytere zur mündlihxn Verhandlung des Nechtéstreits auf den 29. November 1915, Vor- mittags D} Uhr, vor das Königliche Amtsgericht Berlin-Mitte, Abtetlung 14, Neue Friedrihitraße 15, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 244—246, geloden.

Berlin, den 22. September 1915.

Geuder, Gerichts\ch1etber des Königlichen Amtsgerichts.

[40382] Oeffentliche Zustellung. 500277/15/10 Der Nejtaurateur Hermann Escbweiler in Cöln, Auf der Rubr 9/11, Kläaer, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Heuser zu Cöln, klagt gegen den Heinrich Kraus, Wirt, früher in Cöln, Kaspar- straße 25, unter der Behauptung, daß letzterer ihm gemäß Rechnung vom 7. De- zember 1914 für käuflih geltefertes Bier den Betrag von 208 4 s{chuldet, mit dem Antrage, den Bíklagten durch vorläufig vollistreckbares Urteil zu verurteilen, an ihn 208 4 nebst 59/9 Zinsen seit dem

Tage -der Klage zu zahlen. Zur münd- lihen Verhandlung des RNechtsftreits wird

gericht in Côl “Sage ude, Reichens- p?rgerplaß, Zimmer 167, auf den 10. No- vember 1915, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cöln, den 20. Senembes 1915.

nodt, Gerihtsschreiber des Kal. Amtsgeriht.

[40383] Oeffentliche Zuereng.

Die Aktiengesell\chaft Rheinis{-West. fälisches Kohlen-Syndikat, vertreten durch ihren Vorstand, nämlich die Herren Berg- rat Graßmann und Direktor Plehn, zu Effen a. d. Rubr, Prozeßbevolimähhtigte: Nechtsanwälte Justizrat Dr. Meyer und Dr. Brodnig in Danzig, klagt gegen 1) den Kaufinann William Mathwin zu Newcastle on Tyne (England), 2) den Kaufmann Frank Gwynn Mathwin zu Cardiff (England), 3) den Kaufmann XFohn Greener zu Newcastle on Tyre (England), auf Grund der Behauptung, daß die Beklaaten in der ersten Hälfte des Monats August 1914 1980 Tonnen Gieß;-reifos, Eigentum der Klägerin, das im Dampfer „Citrine“ zum Transport nach St. Petersburg verladen war, in Kopenhagen eigenmächtig für den Preis von 73 507 Æ# 50 4 v:rkauft haben, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamt- schuldner kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin 64554 e 73 A nebst fünf Prozent Zinsen: a. von 73 507 M 50 A für die Zeit seit dem 16. August 1914 bis 5. Suni 1915, b. von 69931 93 A für die Zeit vom 6. Juni 1915 bis 27. August 1915, c. von 64554 M 73 9 für die Zeit seit dem 28. August 1915 zu zahlen. Vas Urteil au gegen Sicherheits- leistung für vorläufig vollstreckbar zu er- fiären. Die Klägerin lädt die Beklaaten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Kammer für Handels sachen des Königlichen Landgerihts zu Danzia, Neugarten 30—34, Zimmer227, auf den 17, Dezember 1915, Vormittags S1 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen An- w-lt zu bestellen. Zum Zweke der öffent- lichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemadht.

Davuzig, den 18. September 1915.

Süß, Gerichtsschreiber des Köntglichen Landgertchts.

(40613] Oeffentliche Zuftellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Th. Sufe, Hamburg, Kaiser Wilhelmstraß2 20/26, klagt gegen den Kaufmann Hermann Reese, unbekannten Aufenthalts, wegen Gebühren und Auslagen für einen im Auftrage des Beklagten geführten Prozeß, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- rflihtig und gegen Sicherheitéleistung vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 824,05 4 nebst 40/9 Zinsen seit dem Klagetage zu verurteilen. Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verband- [lung des Rechtsfireits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer X (Zivil- justizgebäude, Sievekinavlaß), auf den 26, November 1915, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent- lihen Zustellung wird dieer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 23. September 1915.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[40615]

Die ofene Handelsgesellscha|t tn Firma Stempel & Co. zu Leipita, Prozeßbevoll- mächtigte: Nehtéanwälte Brett und Tschopik in Leipzia, klagt gegen den Magislrats- assistent Emil Jacob, früher in Schmargen- dorf b. Berlin, jetzt unbekannten Aufenk- halts, unter der Bebauptung, daß sie ihm in der Zit vom 6. Vezember 1911 bis 23. April 1912 Hosen, Kragen. Strümvf?e, Hemden und Mar sche1ten käuflich geliefert babe, mit dem Antrage auf vorläufig voll- streckdbare und fostenpflihtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 959 65 4 nebst 4 9/6 Zinjen seit dem 1. August 1912. Der Beklagte wird zur mündlichen Berhanblung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leivzig, Peters- steinwea 8, Zimmer Nr. 138, auf d*- ES. November 1915, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts- gerichts Leipzig am 18. September 1915

[40386] : Die Firma Carlo Mezzena, Gemüse- und Südtruhtgroßhandlung in München, Prozeßbevollmächtigte: Nechtsanwälte Dr. Gutwasser und Fr. Sutwater in Leipzig, flagt gegen den Kaufmann Santi Sacca, alleinigen Inhaber der Firma Sanli Sacca, bisher in Leipzig, Rofplab 2, jevt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- bauptung, daß die Veranlassung für eine {m Arrestbefeble vom 2. November 1914 (6 H Ar 49/14) argeordnete und von ihr erfo!gte Sicherheitsleistung weggefallen set, mit dem Antrage, ten Beklaaten koften- vflihlig zu verurteilen, die Einwilligung in die Rückgabe der von der Klägerin au 9 November 1914 zu dem Konto Nr. 723 der Hinterlegungé kasse 1 des Königlichen Landgerichts Leipzig binteileaten Siche1- beit von 1000 6 zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtestreits vor die 9. Zivil- kammer des Königlichen Landgerih1s U Leipzig auf den 13. November 1915, Vormittags D Uhr, mit der Aufforde- rung. sich dur etnen bet diesem Gerichte 11- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. 9 Cg 203/19. Leipzig, den 21. September 19159. Der w&erichtsscreiber des Königlichen

Landgerichts. Zivilkammer 9%

| E: Rechteanwälte _Stammann u. Nolte, kiagt gegen den

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1 ngsfahen. 2 Aufgebote, erlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Nerkäufe, Verpahtungen, Verdingungen 2c.

Nerlosung 2c. von Wertpapieren.

E FKommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

9 Aufgebote, Verluft: u. Fundsachen, Zustellungen U. dergl.

[0384] Oeffentliche Zuftellung. Der Kaufmann Joseph Fosjati zu ffurt a. M., Elbeitraße 46, Prozeß- elimächtigter: Rechisanwalt Justizrat gewinckel in Effen, klagt gegen den mann Telemaco Cor?teoui, früher in n, Kleine Kopstadtstraße Nr. 16, unter y Behauptung, daß der Beklagte ihm f fiuflih geli-ferte Waren etnen Betrag 9 191,30 4 \{chulde, mit dem Antrage, j) das Urteil für vorläufig vollftreckbar pl erklären, 2) den Beklagten zu ver- ittzilen, an den Kläger den Betrag von 140,— #6 zu zahlen, 3) dem Bekiagten je Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. 4ur mündlichen Verhandlung des Rechts- freits wird der Beklagte vor das König- he Amtsgeriht gier auf den 30. No- vembex 1985, Vorniittags © Uhr, immer 150, geladen. 12. C. 463/15. 1. Essen, den 17. September 1915. Zimmermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

40414] Oeffentliche Zuftellung. C 196/15. 1) Der Wilhelm Breuer, 2) der Heinrich Breuer, 3) die Laura Breuer, zu 1 bis 3 in Eupen, Haagenstraße, Prozeßbevoll- nächtigter : Prozeßagent Frings in Eupen, tagen gegen 1) Una Ritter, ohne Stand, in Eupen, MRottergasse, 2) Josef Nitter in (upen, Rottergasse, 3) Ehefrau Nikolaus Uster, geborene Mitter, in Eupen, Yachenerstraße, 4) Ghefrau Förster Stieren, (eborene Ritter, in Eupen - SGhönefeld, ) Ehefrau Förster Theissen, geborene itter, in Brühl bei Cochem, 6) Karl Fitter, Fuhrgeshäft in Trier, Südallee, s) Isabella Ritter, Dienslmagd in Ver- vers, Nue de Bruxelles 32, 8) Maria titter, Dienstmagd in Ve:vters, Nue de trurelles 32, unter der Behauptung, daß

Beklagten den Klägern für geleistete

Irbeiten, für Lieferung einer Hippe und us Darlehn 418,60 46 vers{ulden, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurteilen, ls Gesamtihulduner den Klägern oder deren Prezeßbevollmächtigten 418,60 „# tebst 49/9 Zinsen seit dem Klagetage zu ahlen und die Kosten des Nechts!ireits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig voll- ireFbar zu erklären. Zur mündlichen Ver- tandlung des Nechtsstreits werden die Be- flagten vor das Königliche Amtsgericht hier, Aachenerstraße 35, Z'mmer Nr. 3, wf den §30. November 19415, Vor- mittags D Uhx, geladen.

Eupen, den 17. September 1915. Hinterkeuser, Justizanwärter, als Gerichis\chreiber des Königlichen Amtsgertchis.

[0385] Oeffentliche Zustellung. _

In Sachen der Firma Putensen & Co. k Gera, Klägerin und Berufungsklägerin, gegen die Firma Eduard Voßlob, Kom- nanditoesellsaft in Werdobl, Beklagte und Berujungsbeklagte, Prozeßbevoll- mâhtigte: Rechtsanwälte Nassau und Dtr. Cohen in Hagen (Wesif), hat die Klägerin gegen das Urteil des Fnigliten Amtsgeriht zu Aitena vom B, September 1912 Berufung eingelegt mit vem Antrage, unter Rbänderung des angefohtenen Ürteils nah dem Klage- uintrage zu erkennen. Die Beklagte hat fostenpflichtige Zurückweisung der Berufung beantragt. Nachdem die klagende Firma als offene HandelsgesellsGaft aufgelöst ift, gelten deren Fnhaber zur Zeit der Klage- trhebung als Kläger. Die Beklagte ladet den Jngenteur Iohann Puteuseu, früher in Gera, jeßt unbekannten Aufenthalts, jur mündlien Verbandlung des Rechts- streits vor die 4. Zivikammer des Köntg- lihen Landgerichts Hagen (Wesif ) auf den 1, Dezember 1915, Vorm. 10 Uhr, Zimmer 19, mit der Aufforde- ung, ich durch einen bei diesem Gerichte iugelaßenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mähtigten vertreten zu lassen.

Hageu (Westf.), den 20. September 1915, 1. 8. 675/12 45. Der Gerichtsschreiber des Köntg!ichen Land- gerihts: Kemper, Landgerichtssekretär:

[39604] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechisanwalt Siegfried Brockstedt in Pinneberg, als gerihtli besteliter Bei- stand der Witwe Johanna Nahnsen, geb. ufmann, in Lübeck, Pexcevalstr.- 9 11, jur Ausübung der Vermögensverwaltung für den am 1. Juli 1897 geborenen erhard Georg Iwan Nahnsen, vertreten Dres. Schroeder,

Ltg Nahnsen in London 8. E. Dalwih, Vgate House, College Road, wegen

Zwe eiger und Königlih Preußij

D¿ :

Berlin, Freitag, den 24. September

Anzeigenpreis für den N

Öffentlicher Anzeiger.

aux einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 4.

9. Bankausweise.

Forderung, mit dem Antrage: I. den Be- flagten zu verurteilen, an Klägerin zu zahlen: a. 2025,— A nebft 49% Zinsen von 225,— #4 seit dem 1. 4. 1911, 450,— é seit dem 1. 10. 1911, 675,— M scit dem 1. 4. 1912, 900,— 4 seit dem 1. 10. 1912, 1125,— 4 seit dem 1. 4. 1913, 1350,— 6 seit dem 1. 10. 1913, 1575,— 4 seit dem 1.4 1914, 1800,— # seit dem 1. 10. 1914, 2025,— # seit dem 1. 4. 1915, b. am -1. 10. 1915, am 1. 4. 1916, am 1. 10. 1916, aîn 1. 4. 1917, am 1. 10. 1917 und am 1. 4. 1918 die Halbjahretraten von je 225,— e nebst 4% Zinsen vom Tage der Fällig- keit bis zum Tage der Zahlung, c. am 1. Juli 1918 112,50 M nebst 49% Zinsen vom Tage der Fälligkeit bis zum Tage der Zahlung, I1. dem Beklagten die Kosten des Re&tsstreits aufzuerlegen, Ti. das Urteil erforderlihenfalls gegen Sicerbeitsleistung für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver-

Handlung des Nechtsstreits vor das Land-

geriht in Hamburg, Zivilkammer 9 E justizgebäude, Sievekingplaß), auf den 10. Dezember 1915, Vormittags 93Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem geda@ten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlien Fullenumg wird dieser Auszug der Klage ekannt gemaŸt.

Samburg, den 16. September 1915. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[40387] Is Oeffentliche Zustellung. H O0. 177/15.

1) Der H. C. Brudòre, Photograph in Wiesbaden, 2) der Albert Bruòre, Photo- praph in Diedenbofen, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt F au ta Dieden- hofen, klagen gegen den Gugen Weigaud, Photograph, früher in Diedenhofen, unter der Behauptung, daß der Beklagte, der von dem Kläger 2 das photographi!che Atel:er des Klägers 1 bis 15. Viärz 1915 untergemietet haite, nah Ablauf des Mietsvertrags den Namen Bruòre zu ge» {chäftlihen Zwecken unberechttgterweise be- nutzt, daß der Beklagte ferner die von dem Kläger 2 herrührenden Platten, Stempel, Bücher sowie die weiteren im Klageantrag aufgeführten, aus dem Brudreschen Ge!chäft bherrüßrenden Gegen- stände für fich verwendet, mit dem Än- trage: „Kaiserliches Landgericht wolle: 1) dem Beklagten verbieten, den Nainen „Bruère* auf Reklameschildern, Schau- Täiten, Photographiefartons, Zeitungs- inseraten oder fonst auf irgend eixe Art zu acichäftlichen, insbesondere Rekiame- ¡weden zu gebrauchen, unter Androhung einer Geldstrafe von 1000 # oder etner sonstigen Summe für jeden Fall der Zu- widerhandlung, 2) den Beklagten bere urteilen, die aus dem Bruèreshen Ge- \häfte herrührenden photographischen Pes Stempel und Bücher sowte alle onstigen aus dem Bruèreschen Veschäft herrührenden Gegenstände, soweit fie nicht in dem Miet- und Kaufverirag vom 12. Junt 1914 und dem dazu erriteten Verzeichnis bezeichnet sind, insbesondere das Schitd, welches den Kläger als Liefe- ranten des Kaisérlihen Herrn Statt- halters bezeichnet, und ferner folgende Gegenstände an Kläger 2 herauszugeben : 1 Glas\@ild (Atelier), 1 Türschild „Bruère*, 1 Türschild „Herein ohne an- zuklopfen“, 1 langes Schild „Photograf“, 1 Sdiid „Donkelkammer*, 1 Ssild „Eintritt verboten“, 1 Schild „Man bittet nit zu rauhen“, 1 Briefmappe, 9 Stück Beschnetdegläser, 3 Stück Be- \Hneidesheren, 1 Kartonschere, 2 eiferne Winkel, 1 Krug Tinte, Nagelkasten mit Zubehör, Holzhammer, 1 Leimtopf (Kupfer), 1 Serie runde uno ovale Auss{hnitte mit Trimmer, 1 Pofsikartenpresse, 1 Litho- graphenstein, 1 Schild „Es ‘wird böôfli gebeten, bei den Aufnahmen usw.“, Klammern zum Kopteren und Gummi- vigneite, Kopierbreit, Holzv?erschlag (Fuß- boten), 3) wolle den Beklagten perurtetlen, an die Kläger allen Schaden vorläufig auf 1000 6 berechnet zu bezahlen, der ihm dur den unberechtigten Gebrau der Firma entjiavden ist, 4) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen und das ergebende Urteil, eventuell gegen Sicherheis!eistung, für vorläufig voll- streckbar erklären.“ Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Kaiserlichen Land- gethts in Mey auf den 16. No- vember 1915, Nachmittags 4 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- daten Gerichte zugelassenen Anwalt ju bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meg, den 20. September 1915.

Der Gerichtsichreiber beim Kaiserlichen Landgeri@t.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

[40437] Versteigerung.

Am Dienstag, den 28. September, Mittags 12 Uhr, werde ich in der Ptandkammer, Neue Schönhauferstr. 17, gemäß Beichlusses des Königl. Amtsgerichts Berlin-Mitte öffentlih meistbietend gegen Barzahlung versteigern :

4. Pateute. 1) Ziel\Œeibe, bei welcher auf einen beleuhteten Schirm fkinemato- araphische Bilder geworfen werden und das Shlußloch durch etnen gewöhnlichen Papierstreifen verdeckt wird.

2) Einrichtung jum Hemmen der Be- wegung des Bildes, weiches durch eiaen Kinematographen auf einer Zielscheibe er- zeuat whd.

x3. Gebrauchsmuster. „Zielscheibe“.

C. Rechte auf Erteilung von Patenten aus Pateataumeidungen.

1) Einrichtung zum Hemmen der Be- wegung des Bildes, welches durch einen Kinematographen auf einer- Zielschetbe er- zeugt wird.

2) GinriGtung zum Hemmen der Be- wegung des auf etne Zielsheibe geworfenen tinematograpbiihen Bildes.

3) Einrichtung zum Hemmen der Be- wegung des auf eine Zielscheibe geworfenen finematographischen Bildes.

Thielke, Gerichtsvollzieher in Berlin, Bergstraße 79.

4) Verlosung 2. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ- lich in Unterabteilung 2.

[40402] Genehmigung8urfunde.

Mit Ermächtigung des Köutglichen Staat3mintiteriums tnfolge des Aler- höchsten EGilasses vom 16. August 1914 (Geseßsamml. S. 153) erteilen wir bierdurh auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gefetbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbuchs vom 16. No- vember 1899 der Stadt Berlin die Genehmtgung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Fnhaber bis zum Betrage von 288 601 000 4, in Buchstaben: „Zwet- kundertahtundachtziag Weillionen Je 8- bundertetntausend Mark“ behufs Be \{afffung der Mittel zu Neu- und Erreeitecungébauten der Gas-, Wafßser- und Kanalisationswerke, der Markthallen, zum Erwerb der Berliner Clekirizitäts- werke und der Herrschaft Lanke, zum Bau des Ost- und Westhafens, zur Errichtung von Kranen und Anlegung von Lade- straßen, zum Bau der Untergrundbahn Nord-Süd, zurn Bau von. zwei Straßen- babntunnels, zu Durchlegungen und Ver- breiterungen von Straßen, zum Bau von Krankenhäusern, einer Irrenanstalt, höheren Lehranstalt und von Mealshulen, zum Zwecke der Gewährung einer Hypothek an den Verein „Neue Frete Volksbübne, eingetragener Verein*, zum Bau eines Krematori»ms, eines Bibltothekgebäudes und von Badeanstalten sowie zum Erwerb des Ermlershen Hauses (Breitestraße 11).

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster . auszufertigen, mit bôchstens 4 vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach den Bedürfnissen des betreffenden Jahres zu begeben. Stle sind während der ersten fünf Jahre, vom Beginn des auf die Begebung folgenden Rechnungéjahres ab gerechnet, mit wentaslens 1 vom Hundert, von da ab mit wenigstens 2 vom Oundert des Anleihe- kapitals unter Zuwachs der Zinsen von ven getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Die Egung soll dergestalt er- folgen, daß alljährliG Schuldverschrei- bungen in Höhe der jährlichen Tilgungs- quote angekauft oder zur Nückzahlung aus- gelost werden, jedoch mit der Maßgabe, daß während der ersten 10 Jahre nah Begebung der Anleihe oder einzelner An- [eibeteile die jährlihen Tilgungkquoten zu einem besonderen Fonds angesammelt werden dürfen, der auf Zins und Zinseszins angelegt und nah Ablauf der zehn Jahre auf einmal zum Ankauf oder zur Aus- losung von Schuldvers{reibungen ver- roandt werden muß. Außerdem sollen alle bei der Duzführung der Anleihezwecke entstehenden Nück:innahmen zur außer- ordentlichen Tilgung spätestens {innerbalb des auf den Eintritt der Rückeinnahme folgenden Rechnungéjahres herangezogen werden, sofern nicht ihre Verwendung zu gleichartigen Anuleihezwecken von der Kom- munalauffihtsbehörde vorher genehmigt worden ift.

6. Erroerbs- und Wirtscha 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung»

hein Staatsanzeiger. :

1915.

enossenshaften.

10. Verschiedene Bekanntmaungen.

Die für die Gas-, Wasser- und Kanali- sation8werke sind untereinander übertragbar, ebenso die Ausgaben für die Schlahthof- und Marîkt- hallenvérwaltung. Bei den Verkehrs- unternehmungen wird die Uebertragbarkeit wegen der Beträge für den Bau des Ost- und Westhafens » zugelassen. Jede weitere Uebertragung der einzelnen Änleibeteitle untereinander oder ihre Verwendung für andere (neue) ZweFe darf nur mit unserer Genehmiaung geschehen.

Vorstehende Genehmigung wird vor- bebaltlih der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Suld- verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung is mit den An- lagen im Deutschen NReihs- und König- lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 11. September 1915.

Der Finanz- Der Minister

minister des Innern :

Lengte. v. Loebell. Fin.-Min. 11. 8342. Min. d. Inn. 1V a 3581. (Stadtwappen.) Berliner Stadtanleihe von 1915. _ Squldverschreibung Buchstabe Nr

über 4 Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit e lidec Ermächtigung erteilten Geneh- migung der Minister des Innern und der Finanzen vom . . . .ten . ,.. 1915 (Deutscher Reichs- und Königlich Preußi-. ser Staatsanzeiger vom... .-- ten

1915.)

Auf Grund der Beschlüsse der städtischen Behörden vom 24. Junt 1915/15. Juli 1915 wegen Aufnahm- einer Anleihe von 988 601 000 «6 bekennt sich der Magistrat der Stadt Berlin namens der Stadt dur diese für jeden Inhaber gültige Schuid- vershreibung zu einer seitens des Gläu bigers unkündbaren Darlehnss{uld von

M, wel{e mit . ... . bom Hundert jährlich zu verzinsen ift.

Eine Umwandlung des Zinssatzes ist bis Ee

Die Schuld ist nach dem festzustellenden Tiigungsplane während der ersten fünf Fahre, vom Beginn des auf die Beaebung folgenden Rechnungéjahres ab g2renet, mit wenigstens vom Hunder*, von da ab mit wenigstens 2 vom Hundert des Anleihekapitals unter ZuwaWs der Zinsen von den getilgten Schuldverschre'- bungen zu tilgen.

Die Tilgung der Anleihe fol dergestalt erfolgen, daß alljähr!tich Shulbverschrei- bungen in Höhe der jährlißen Tilgungs. quote angekauft oder zur NRückzabluna ausgelost werden, jedo mit der Maß- gabe, daß während der ersten zehn Jahre nach Begebung der Anleihe oder einzelner Anleiheteile die jährlichen Tilgungêquoten zu einem besonderen Fonds angesammelt werden dürfen, - der auf Zins und Zinfes- zins angelegt und nah Ablauf der zehn Fahre auf einmal zum Ynfkauf oder zur Auslosung von Schuldverschreibungen ver- wandt werden muß. Außerdem sind alle bei dèr Durchführung der Anleihezwede entstehenden Rückeinnahmen zur außer- ordentlihen Tilgung spätestens innerhalb des auf den Eintritt der Rückeinnahme folgenden Rechnungsjahres- zu verwenden, sofern niht von der Kommunalauffichts- behörde ihre Verwendung zu- gleichartigen Anleihezwecken vorher genehmigt worden ist. Die Auslosung geshieht in dem Monat jedes Jahres. Der Stadt bleibt das Ret vorbehalten, eine {tärkere- Tilgung eintreten zu lassen oder auch fämtlihe noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die es die verstärkte Tilgung ersparten Zinjen find ebenfalls zur Tilgung zu verwenden.

Die Auslosung findet nit statt bis

Die ausgelosten und gekündigten Suld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Nück- zahlung erfolgen soll, öfentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem ablungs- termin in dem Deutshen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam fowie in der Vossishen und Noattonalzeitung in Berlin. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibuugen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der an- gekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem A in glei@er Weise be- kannt gemacht. neten Blätter ein, so wird an mq Stelle von dem Magistrat Berlin mit Ge- nehmigung des Oberpräsidenten von Berlin ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hier- nah das Kapital zu entrichten ist, wird

bestimmten Ausgabepoften | 1

eht eis der vorbezei- | N

in halbjà Terminen, am

un von heute an gereWnet, mit vom Hun jährlich verzinft.

Die Stadt behält si vor, für verlofte, aber nit rechtzeitig zur EirIöfung vors gelegte Schuldverschreibungen an Zinsen bis zu 2 vom Hundert auf die Zeit vom Beginu des auf den Ablauf der normalen Verzinsung folgenden Monats bis zum Schlusse des der Vorlegung der Werte vorangehenden Monais zu gewähren.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Nückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine oder diefer Shuld- vershreibung bei der Stad1hauptkasse oder bei ciner anderen vom Magistrat zu bestimmenden und éffentlich bekannt zu gebenden Zahlstelle, und zwar au in der nah dem Eintritt des Fäligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang- nabme des Kapitals eingereitten Schuld- vershreibung sind auch die dazu ge- bôrigen Zinsscheire der späteren Fällig- feiistermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus diefer Schuldverschrei- bung erlisht mit den: Ablaufe von d1eißig Jahren nach dem RNückzahlungstermine, renn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zu Beriin zur Einlösung vor- geleat wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von «em Ende der Vorlegungéfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltend- Ens des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zins\chetne mit dem Scblusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Frist eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor- chrift der §S 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung. Zinsscheine können weder auf- geboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von

ins\ceinen, weicker den Verlui vor dem Ablaufe der vie: jährigen Vorlegungsfrist bei dem Mag!strat anmeldet und den ftatt- gehabten B fz der Zinescheine durch Vor- zeigung der Scbuldverschreiburg oder sonst in glaubbafter Weise dactut, nah Ablauf der Verjährungckfrist der Betrag der au- gemeldeten und bis dahin nicht vorge- fommenen Zinöscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden. Der Arspruch ist aus- geshlcssen, wenn der abhanden gekom- mene Schein dem Magisirat zur Ein- lösung vo'gelegt oder der Anfpruh aus dem Scheine gerihtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerihtlide Gelteidmahung nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Ansvruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Sqhuldverschreibung find halbjährlihe Zinesheine bis zum ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- hauptkafe in Berlin oder bei einer anderen vem Magistrat zu bestimmenden und öffent- li bekanni zu gebenden Zahlstelle gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerunasscheins, sofern nit der Jnhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. Jn diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins- cheine dem Inhaber der Schuldverschrei- bung ausgehändigt, wenn er die Schuld- verschreibung vorlegt. :

Zur Sicherheit der hierdurch einge- gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Berlin mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben toir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Berlin, deu L196» (Stadtsiegel.)

Magistrat der Köntaliben Hauvt- und Residenzstadt.

(Unterschrift des Magistratévorsißenden und eines Magistrat! mitgliedes unter Bei-

fügung des Amtstitels.) Aatgetene: Kontrolbuch Seite . Eigenhändige Unterschrift des Kontrolls beamten. Kontrollbeamter.,

Berliner Stadtanleihe von ..... +5 ins sein te Reibe zu der Speer Me Budcstabe . « « r Ub Ju s Don Hundert Zinsen über .. . #Æ. . F. Der Inkaber dieses Zinsscheines empf gegen desse Rückgabe in der Zeit vom benannten Schuldverschreibung für B Halbjahr vom... ten...

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