1915 / 228 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

srei Ei) zu überlassen und auf deren an dr Verladeste orräte bis zur Abnahme aufzu- \ behandeln und in handelsübl

kanzler kann - nähere Bestimmungen

derfabriken haben die Rübenschnißel, Bezugévereinigung verlangen kann,

odcknen.

fäuflichen Ueberlassung an die Bezugs- nd augenommen : he Zuckerrüben,

erzeugung oder Tro

en,

2) Sehnißel und getrocknete fabriken auf Grund von § bauenden Lantwirte zurü eigenen Betriebe verfütte

3) Zuckerrüben, wonnen wer

5, 12, 13 ergebenden en Futtermitteln, der Melafsekessel

neten G&tin- öhere Ver-

“O über die sih aus den §§ 4, von zuFexhaltig Melassebassins, Melasse g ischeidet die 8& 13 Abf. 2 können die Ördnungsstrafen bis Nerwaltungsbebörde angehal en Verwaltungsbebörde it die endgültig ent- die Vollstreckung der Die Ordnungéstrafe kann

er Verpflichtete innerhalb einer festgeseyten Frist seiner Ver-

SE cut etro N derfabriken, der Besißer von fsern und anderer zur Lager ie der Melafsemischan

K rpflihlungen aus lten durch

versichern. Hundert Zu t mäßigurg des Uebernahmepreises um ?/20 des Kaujprcises für jedeg fehlende vom Hundert Zuker ein. 2 Getrocknete Schnißel und getrockdnete Zuckerrüben dürfen bö, ens 10 vom Hundert Wasser enthalten; jedes Mehr vom Hundert assergehalt berechtigt die Bezugövereinigung zur Minderung dez Vebernahmepreises um !/2 oder zur Forderung foitenloser Na,

richtungen sow waltungsbehörde endgült

Zur Erfüllung der Fabriken und zehntausend

ag v Sorgen s Melafsemischansta Mark von der böberen en die Verfü an die Auf

ung der höherer chtébehörde zulässig, Einlegung der Be1chwerde Strafe nicht aufgehalten. werden, falls d erwaltungsbehörde

die an Zuckerfabriken zur Zucker- cknung geliefect und hierzu benußt

die von Zucker- an die rüben-

die Beschwerde

festcesetzten wiederholt festgese von der höheren

pflihtung niht nahkommt.

Mit Gefängis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bls zu

erhaltige Futtermittel in anderer nigung der deutschen Land-

nden Anzeigen nicht in ifseutlich unvollständige

Aufbewahrung und pfleglichen zum Trocknen der S und pfleglihen Behandlung von fsung der Melassekesselwagen und 8 12) zuwiderhandelt,

11 auferlegten Verpflich-

der Bezugsvereinigung Melasse ver-

Zuckerrüb: n, 2 Abs. 2 Nr. 4 dckgeliefert und von diesen im

den, Wirtschaftsbetrieb, in dem sie ge-

die in dem Branntwein verarbeitet

* verfüttert od den, vetjütter? oder au dark wird bestraft:

wider zuck j die Bezugsverei

ch 88 3, 12 obliege der geseßten Frist erstattet oder w oder unrichtige Angaben macht

3) wer der BVeipflichtung zur Behandlung (S Abs. 2), zur Lagerung Melasse oder zur Ueberla Melassefässer (

4) wer den ihm auf Grund des tungen zuwiderhandelt,

5) wer ohne Zustimmung arbeitet 13),

6) wer den auf Grund des bestimmungen zuwiderhandelt.

fünfzehnta 1) wer dem § 2 zu Weise als dur wirte abseßt, 2) wer die ihm na

des Etgentümers binnen

erklären, welche bestimmt will. Für diejenigen

einigung hiernach nit ü

2. Das oaleie gilt, lo

Frist nicht abgibt.

ch die Bezugsvereinigung

85 Die Bezugsvercinigung hat aur Antrag nah Eingang des Antrags zu u bezeidnendea Mengen sie übernehmen Mengen, welhe die Bezugsver will, erlis{t die Ab

Bezuasvereinigung e

satpflickt nah S ine Erklärung binnen der Allz Mengen, die hiernah dem Absaß vorbehalten sind, müssen von ihr abgenomme tümer hat der Bezugsvereinigung anzuzeige b er zur Licferurg bereit ift. 4 Wodten ncch diesem Zeitpunkt, fo ist der der Frist ab mit 1 vo diéfont zu verzinsen. byginnt, geht die Gefahr des MWertyermindcryn

die Verlader auch berehtiat, unter s

Sâde zu einem Pretse von 60 A auf je 50 kg Rohzucker und Zucker: oder von 80 4 auf je 50 kg Melassesutter, von 2 #4 auf je Fnete Zudkerrüben und von 2,90 auf je 50 kg

4 Abî. 1),

50 kg getro in Rechnung zu stellen.

Ansprüche aus geliehenen Säcken kön den Kommunalverband des Empfängers v:retnigung geltend gemaht werden.

Vorbehaltlich der Vo im Zeitpunkt d veretnigung zu

von welchem “Zeitpunkt die Abnahme nicht binnen Kaufpreis vom Ablauf jeweiligen Reichsbank- an dem die Verzinsung der der zufälligen

Für die Auf- 8 4 Abs. 1) er-

m Hundert über den Mit dem Zeitpunkt, zufälligen Verderbens o Bezugsvereinigung über. nd Verficherung ( fi des Gefahrübergan eihsfkanzler festseßt.

S 15 erlassenen Ausführung®- es Gefahrüberganges die liefern hat, von setnen übrigen Er hat den Zustand, ia ten: sie sich befinden, turch cinen von der Laudwtrt\cha}tskammer oder einem ale zirks ernannten Sachverständiger, bei eidigten Handelechemiker festzustellen. Befinden sih die Gegenstände in unverdorbenem Zustand, fo hat der Eigentümer etne Beschetnizung des Sachverständigen hierüber unver- züglih der Bezugsvereinigung beizubringen. Kann der Sachverständige dieses Gutachten nickt abgeben, so ist unter seiner Aufsicht in handels übliher Weise Vrobe zu nehmen. Die versiegelten Proben find der lantwirt\chafilihen Versuchsstation des Beschaffenheit zu übersenden. Die Versuchsstation is zur unverzüg- Befundes an die Bezugsvereinigung zu ver-

che Behandlung u gentümer vom Z deren Höhe der N herer Anweisung des Retchskanzle usfäand si die Gege en; im Streitfall h

folge eines auf Srund der termittel vom 12. Februar enen Ueberlassungsverlangens find, werden durch diese Uebernahme- Soweit zu

Eigentümer ststellungen darüber stände im Zeitpunkt des at er den Zustand nach-

unkt des Gefahrüberganges Melassemengen aufbewahrt mit unverhältnis-

Lieferungsverpflihtungen, ung über zuckerha Gesegbl. S. 78) ausgespro ng entstanden x insbesondere bleiben für den

maßgebend. ber 1915 von Kommunalverbänden ten Stellen bestellt worden find, is nach den bisherigen Bestimmungen. nfrafttreten dieser Verordnung die bis- ckerhaltige Futtermittel außer Kraft, Artikel 111 der Bekanntmachung vom 993) wegen Aenderung der Ver- vom 12. Februar 1915.

Bekanntmach 1915 (Neichs- seitens der Bezugsvereinigu Verordnung nit berührt ;

vreis die bisherigen Vorscriften l vor dem 26. Septem oder den vom Reichskanzler rihtet sich der Verbraucherpre Im übrigen treten mit dem I herigen Vorschriften über zu der Vorschriit im 15 (Rei8-Geseßbl. S ordnung, betreffend Verkehr mit Zuer,

S 19

on den Vorschriften dieser Ver- Er ist ermächtigt, die Vorschriften

18s die im § 1 genannten Gegenstände

zu treffen, in welchem Gefahrüberganges befi

Melasse darf auch nach dem Zeitp ungetrennt von den übrigen die getrennte Aufbewahrung nur mäßigen Aufwendungen möglich ift.

(Abs. 2 Saß 4) werden, . wenn

Futtermitte

entümer für die von ihr Uebernabmepreis zu zahlen. te bestimmten Grenzen nicht desrat keine Bestimmungen trifft, kann

2 6 Die Bezugsvereinigurg hat dem Eig

Mengen einen angemesse lien Mitteilung des

Die Kosten fallen dem Eigentümer zur Last.

unbeschadet

abgenommenen 15. April 19

Dieser Preis darf die vom übersteigen; soweit der Bun der Netchékaniler sie treffcn. Ft der Verkäufer mi Preise nicht einverstanden, so seßt behörde den Prets endaültig fest. baren Auslagen des Verfahr reis zu . berüdsihtigen, (S 5 Ab}. 2 Say 4) angeméí se Rücksicht auf die endgültige liefern, die Bezug8vereinigur g ‘vor erachteten Preis zu zakl-n. Erfolgt die Ueberlassung nicht f auf Antrag der Bezugsrereinigung Bebörde guf sie oder. übertragen. Dit | Eigentüm geht über, sobald die

S Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tag stréitlge Nestbeträge beginnt diese Frif Enticheitung der höheren Verwaltungs

der Bezugsvercinigung gebotenen die zuständige höhere Verwältungs- Sie bestimmt tarüber, wer die Bei der Festsetzung der zurzeit des Gefahrüberganges Der Verpflichtete hat ohne Festsezung des U:bernahmepreises zu läufig den von thr für angemessen

t dem von Die Vergütung für Versicherung (§8 5, Abs.

angefangenen

Der Reichskanzler kann v ordnung Ausnahmen gestatten. dieser Verordnung auf andere a auszudehnen.

S

Diese Verordnung tritt ‘mit Der Reichskanzler best Verordnung über zu | (Reichs-Geseybl. S. 405) wird aufgehoben.

Berlin, den 25. September 1915. Der Gie e Reichskanzlers.

ens zu tragen bat.

20 dem Tage ter Verkündung in Kraft. nkt des Außerkrafttreters. Die

immt den Zeitpu m 28. Juni 1915

Ferhaltige Futtermittel vo bel alt ns 85 E Melassekesselwagen darf 3 4, für Melasse fässer- 5 «4 für den Lag nicht übersteigen 12, Abs. 2). Für Fässer, die niht binnen einem Monat zurü ckoeliefert sind, darf der Verlader auch Bezahlung mit 5 6 für das Faß verlangen. Die Leihgebühr fällt in dies-m Falle fort.

reiwillig, so wird das Eigentum du:ch Anordnung der zusländi Antrag bezeicbnete Per

Die Vergütung für

die von 1hr in dem dnung ist an den Eigentümer zu MAGERERE dem Eigen

e nach Abnahme. dem Tage, an dem die behörde der Bezugsvereinigung

tümer zugeht.

Bekanntmachung, betreffend die Preise für zuckerhaltige Futtermittel.

Vom 25. September 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund von § 6 Saß über zuckerhaltige Futtermittel vom Reichs-Geseßbl. S. 614) besch Der Preis, den die Bezugsvereinigung n Futtermittel zahlt (S benen Grenzen nicht übersteigen.

Für je 50 Kilogramm

obne Sat:

Auf Grund von § 19 Satz termittel vom 2d.

4 A [3 E - L 2 * h Ï f 4 Ÿ

baltiae Fut S. 614) bewilli fabriken zur Her

Berlin, den 25. September 1915.

Der Reichskanzer (Reichsamt des Jnnern).

S 8 6 * t die Futtermiitel an die Verbrauder 2 der Be-

die der Reichskanzler auf Grund der

isen ist ein Aufschlag bis zu 7 vom Hundert Aufschlag entfallen auf. die Bezugsvereintgung

der deutscken Eisenbahnempfangefstelle. ortfosten wird cin weiterer Zuschlag Reichékanzler festseßt.

Die Bezugsvereinigung ba zu Ewheit8preisen zu liefern, Uebernahmepypreise festießt.

Zu diesen Einhbei

4/- auf den Weiterver käufer */7.

Die Lieferung czfolgt frei je Auslagen und Tranép berechr.et, dessen Höke der

fanntmachung tember 1915 ( für die ihr zu über- lassenden zuckerhaltige 6 Say 2), darf die nachstehend angege

R E E i D Ra L

Für nasse Schnigel Trockenschnißel Zuckerschnißel na Brühverfahren frische Zuckerrüben . getrocknete Zuckerrüben

Auf Grund des § 11 Abs. 1 d ; unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (Reichs: Geseßbl. S. 499) hat der Bundesrat beschlossen:

Packungen mit Kerzen dürfen im Einzelverkehre bis au in anderen als den in § machung, betreffend Bestimmung Kerzen, vom 4. Dezember 1901 ( geschriebenen Gewihtsmengen gewer gehalten werden.

Diese Bestimmnng

Die Bezugsvereinlgurg darf von dem Umsay 2 vom Tausend als Nermittlungs8gebühr

Der R ingewinn ist zur Bef Ausland zu ‘verwenden. der Neichskanjler.

Die BezugEvereinigurg darf an Kommunalverbände oder an Stellen na den von der Reichtfu sâgen aktgeben.

zuüdckbe haiten. chaffung von Futterm 1 etwa verbleibenden Rest verfügt

ch dem Steffensschen i:teln aus dem S S

das Kilogramm-

10 die zuckerbaltigen Futtermittel nur pro:ent Zuck-r:

die vom Reichskanzler bestimmten ttezmittelstelle aufzustellenden Grund-

Für Melasse . ns Berlin, den 25. September 191 Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

e und die vom Reichskanzler besfiimmten Delbrü.

Abrebmern für den Weiterverkauf und die ise vorzuschreiben. schreiben, daß der Weite - fütterurg innerhalb ihres

Die Kommunalverbär Stellen haben ibren wendung bestimmte Betingungen und Pre Kommwunalverbände baben insbeson verkauf und die Ve:wendzng rur zur Vieh Bezirks erfolgen daxf.

S 12

Wer Melassebassins oder Melassekesselwagen besißt, hat NBezugevezreinigung unter Mittcilung des Fassungsvermögens Anzabl bis zum 10. Oktober 1915 anzuzeigen.

Auf Verlangen der Bezugevereinigung Melafsebaisina Melasse auf Lager lh zu behandeln, Besitzer von tiese der Bezugsveretnigung m kanzler seßt die zu

Der Reichskanzler kann die im Akf. 1 und 2 bezeichneten V anderer zur Lagerung van Melasse geeigneter Ein au eine Wiederholung ter Anzeige anordnen.

Melafse ta1f, abgr nur mit Zuslimmung' der Bezugsvercinigung ve Zuckerfabriken und Melassemischanstalten évercinigung avs eigener oder ihn soweit fie nah

Anordnungen

ekanntmachung über zuckerhaltige Futter- mittel vom 25. September 1915 (Reihs-Geseßbl. S. 614).

Artikel I

Bundesrat beschlofsen bat, daß der Preis, den die u überlassenden zuckerhaltigen Futter- enzen nit übersteigen darf :

für 50 kg ohne Sad::

zu der B

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge der Bundesrat auf Grund der Vorschriften vom 1. April 1876 unter Ziffer 3, 2 Abs. 2 zu § 10 des Geseßes vom 13. Juni 1873 über die Krieasleistungen in Verordnung vom 29. Dezember 1 S. 5) in seiner Sißzung vom 25. September 1915 die nach- stehend veröffentlihte Verordnung, Vergütungssäße für Natura Dauer des Krieges, erlassen hat.

Berlin, den 26. September 1915.

Ncchdem der Bezugévereinigung mittel zahlt, die na

haben die Besitzer von zu versichern und vfleg- Melafsefäfsern Der Neichs-

rlassen; er kann ervflihtungen auf die Besiger rihtungen ausdehnen,

für die thr z chstebend angegebenen Gr

für nasse Schnißzel . . +“ für T1ockenschnigel . für Zuckerschnigel

für fris&e Zuckerrüben für getrocknete Z für Melasse für das Kilogrammprozent

zu nehmen, zelasekesselwagen und ietwcise zu überlaffen. zahlende Vergütung fest.

here Bestimmungen e nad dem Steffensschen

& 13 sehen von dem Falle des § 2 Abs. 2 Nr. 4, rarbeitet werten. haben auf Verlangen zugewiesener Melasse ibren Betrieb8verhält- t nit § 6 Plag greift, kann

bestimme ih auf Grund der 12 der Bekanntmachung über tember 1915 (Neihs-Geseybl. S. 614) folgendes:

Bei Ueferung einschließlich È. kg um 50 , bei R 150 #4 bei getrockneten

8&8 4 Abs. 1, 5 Abs. 2, 6 Abî. 1 und

der Bez zudérhaltige Futtermittel vom 25. Sep- betref fend Aenderun Melafsemlssutter herzustellen, nissen bierzu in der Lage

die Reichsfui

S 14 Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für die Heeres- Marineverwaltung und die Zentral-Cinkaufs-Gesell-

b. D.

Sie beziehen fch nit auf zuckerhaltig oder teren Robftoffe nahweielich nach bnuna aus dem Ausland einge Vorschrift gilt niht das beseßte Gebiet.

n j 15 Die Lanbeszentralbebörten Schen Bestim dieser Verordnung erlassen. Sie bestimmen,

find. Sowei

termittelftelle die Vergütung festsczen. ck erhöht sich der Preis für je

i produkt und Nacbprodukt, um üben und um 1,75 A bet getrockneten eis darf für das Meprozent Zucker

Sa e einschließlich Sat

81 Die Verçütungésäße für Naturalver Sanitätsosfiziere und obere Becmte, a Unterbeam!e werden für die Dauer des Krieges, einzelnen Mahlzeiten, wie folgt festgesctt:

obzucker, Grfi Schbnigeln.

bei Torfmela bei Torfmela

bei Häcklelmelasse ein 50 vom Hundert Zuckergehalt brauht in Rohmelafse

hr nicht bezablt zu werden; Rohmelasse unter 46 vom undert tar ewiesen werden. / v |

e Futtermittel, die felbst Sack Inkrafttreten dieser Ver- S führt sird. Als Ausland im Sinne 2

nit übersteigen. M

murgen zur Ausführung wer als höhere Ver-

*- ten für gelinde Mare von mittlerec Art und ees if

e des Cigenümers.

Rüben wid nur das tatsählihe Gewicht unter

Bei einem Mintergehalt tritt eine (S

82 Der Lieferungspfl.htige hat für die Stelluna von Säcken zy sorgen. Er hat nah seiner Wahl einschli lich Sack oder in Leih, fäâdcken zu liefern. verzüglich sowohl der B-zugsveretnigung wie auch dem Kommunal, verbande des Empfängers mitzuteilen.

Bet Lieferung in Leibjädcken ist für die ersten 14 Tage eine Ver, gütung von 10 - auf je 50 kg Rozucker oder Zukerfutter, vor 15 4 auf je 50 kg Melassefuttrr und von 20 S4 auf je 50 Schnigzel und getrocknete Zuckerrüben sowie für jeden folgenden ‘Ty eine Vergütung von # auf je 50 kg Robzuckter, Zuck@erfutter ui Melassefutter oder } H auf je 50 kg Schnitel und getrockne, Zuckerrüben zu zahlen.

Will er in L-ibsädea li-fern, io hat er dies un,

äde nicht binnen 3 Wochen zurüdgeliefert, so sin

Yonat

trockneten Schnitzeln, eins{l

und Melafseschnitzel bei getrockneten Zuckterrüben

ucker und getrockneten Zukerrüben . . A

S L E u

Artikel 11.

tellung von Rübenkraut.

J Nr FCUb.

Bekanntmachung

über den Kleinhandel mit Kerzen.

Vom 2%. September 1915.

Berlin, den %. September 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrü.

—_—— r

Bekanntmachung.

Der MARARN e, J. A.: Gallenkamp.

Verordnung,

mit Brot ohne Brot

a. für die volle Tageékost . 1,50 1,35 M,

Mittagekost O,(# s O Abendkost 062 0D, Morgenkost . 0 ¿ (e: p.

82 Die Verordnung tuitt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

(nach Wahl der Bezugdvereinigung)

ortfall jeglicher Leihgebübr die

Schnigzel

nen nur unmittelbar gegen , niht gegen die Bezug

8&3 rschrist des § 5 Abs. 4 hat der Eigentümer Mengen, die er der Bezugs Beständen abzusondern,

ihwertigen Institut seines Be- Rohzucker auh dur einen ver-

Beztrks zur Feststellung der

8 4 Aufbewahrung, pflegliche Behandlung und 9 und 12) beträgt für je 50 kg und jeden

9 ter Bekanntmchung über zucker- Septcmber 1915 (Neticks-Gesetbl. e ih die Lieferung von Zuckerrüben an Nüktenkraut-

es Geseßes gegen den

8 1 bis 3 der Bekannt- en für den Kleinhandel mit Neichs-Geseßbl. S. 494) vor- bsmäßig verkauft oder feil-

triti mit dem Tage der Verkündung

bracht, daß

der Fassung der Kaiserlichen 906 (Reichs:-Geseßbl. 1907

betreffend Aenderung der lverpflegumg während der

1 der Vergütungssägefür Natural- verpflegung während der Dauer des Krieges.

pfleguvg -— sowohl füx Offiziere, 18 auch jür Marnschasten und verteilt auf dle

¿F (Fortsebung aus dem Hauptblatt.)

Oefterreich-Ungarn.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheilen Baron Yurian hat dem amerikanischen Botschafter in Wien laut Melduno des „W. T. B.“ die folgende, vom 24. d. M. datierte Note überreichen lassen :

Der Unterzeichnete hat die Ehre gehabt, die sehr geshäßte Note vom 16. August d. J. zu erbalien, mit. der es Seiner Exrzzllenz dem Hevvrn außerordenti icben und bevollmädtigien Botschafter

- Vereinigten Staaten von Amerika Frederic Courtland Penfield gefällig war, die Stellung zu kennzoidnen, melde die Regierung der Vereanigten Staaten von Amerika gegenüber den ron der f. und f. Regierung in der Frage der Lieferung von Kriegsbedarf an Großbritannien und dessen Verbündete ver- tivetenen Standpunkt einnimmt. Die Darlegungen, welche das Washingtoner Kabinett dieser Frage gewidmet hat, lasen die ver- sckiedenen Gesichtspunkte erkennen, die für die Buntesregierung Ur der Angelegenheit maßzebend sind, und die-es thr nach ihrer Micincino ver- mehren, den von ter f. und f. Regierung geltend gemachten Anschauun- gen Recknung zu tragen. So sehr es sich auch die k. und f. Regierung hat angelogen jeim lassen, tie rom Washingtoner Kabinett ins Treffen ceführben Momente eingehend zu prüfen, jo vermag gleichwohl deren sorgfältigste Wägung und Wertung sie zu einem- Abgehen von dem Standpunkt nicht zu bestimmen, wie er in der Note vom 29. Juni d. E. auseinandergeseßt ersceint.

Die Ausführungen der Bundesregierung beruben zura großen Teil auf der nicht zutreffenden Vorausseßung, als hätte die f. und. k. Re- gierung die in Artikel 7 der V. und-- der XIl. Haager Konvention ten Angehörigen neutraler Mächte eingeräumte Be- fuguis, den Kriegführenden Kontervante zu liefern, überbaupt in Abrede gcitellt, während do die rererwähnte Note der k, und f. Regierung ausdrüdlich besagt batte, taß der Wortlaut aber auch nur dieser der bezogenen Bestimmung der Bundesregierung eine formale Hand- habe zur Duldung des von thren Bürgern gegenwärtig betriebenen Handels mit Kriegêmaterial biete. Der k. und k. Regierung lag selbst- verständlich fern, tem Washingtoner Kabinett ein Abgehen von einem celtenden Vertrag anzusinnen, sie wies nur darauf hin, daß nach threm Dafürhalbten jener Bestimmung nicht eine Auslegung gegeben werden sollte, die mit dom Grundgedanken und den obersten Grundsäßen des Neutralitätsrebtes in Widerspruch geriete. Allerdings entsteht aus der fortschreitenden Kotifizverung des Nölkerreckts die Gefahr, daß die im schriftlichen Vereinbarungen niedergelegten Rechtssäße als das Um und. Auf des Volkervechts angesehen und darüber dessen allgemeine Grundgedanken, soweit sie noch nicht in Staatsverträgen ausdrüdlih firiort worden sind, übersehen werden. Dieser Möglichkeit sollte jedoch govade in Bezug auf die Materie des Neutralitätsrehtes vorgebeugt werden, und in diesem Sinne erscheint im Préambule der XTII. Haager Konvention (2. und 3. Absaß) betont, daß die Stipulationen dieses Abkemmens lediglich Fragmente darstellen, die nicht allen Umständen, wie sie sib in der Praxis ergeben können, Necbnung tragen und ihr Korreftiv bezw. Grgänzung finden in den allgemeinen Prinzupien des internationalen Nechts.

Die k. und k. Regierung hat denn aub ihre einschlägigen Dar- legungen auf das spezielle Problem eingestellt, ob die zitierte Ver- tvagsbestimmung nicht an diesen Prinzipien ihre Schranke finde, und sie hat, als sie sih bei Bejahung der Frage auf die Stimmen der Wissenschaft berief, eben mar jene Autoritäten im Auge gehabt und im Auge haben können, welche speziell untersuchen, ob die sonst zulas1g2 Ausfuhr von Kriegsbedarf nicht unter Umständen eine Kompro- mitkierung der Neutralität involviert. Eine Behauptung des In- haltes, die Schriftsteller Feten übereinstimmend der Ansicht, daß Auês- ubr von Konterbande neutralitätêswidrig sei, findet sih an feiner Stelle der Note vom 29. Juni. de J...Die k. und f. Negterung hat ferner feineswmegs einem Prinzip der Gleichmactung (,„Cqualisation*) das Wort geredet. Jn“ dér Tat begründete sie thre in der Frage der Ausfuhr von Kricasbedarf vorgebrachte Anregung nicht damüút, daß sie selbst nicht in der-Lage set, aus den Nerveinigten Staaten von Amerika Kriegêmaterial zu beziehen. Ja, sie ist der Meinung, daß der über- mäßige Grport von Kriegsbedarf nicht einmal dann zulässig wäre, wenn ein folter nah den Ländern beider Kriegéparteien sich vollzóge. Der Gedanke, es obliege einer neutralen Macbt, den Nachteil, in dem sich Oesterreich-Ungarn änfolge der Unmöglichkeit befindet, Kriegs- material aus deren Gebiet zu beziehen, dadurch wettzumaden, daß diese neutrale Macht ühren Untertanen den normalen Handel mit solchen Gegenständen mit den Feinden der Monarckie verbieten solle, hat der l und f. Regierung niemals vorgeschwebt. Nur dagegem wand te sie sich, daß das Wirtschaftsleben der Vereinigten Staaten durch Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Betrtebe dem Zweck der Erzeugung und der Ausfuhr von Kriegsbedarf in weitestem Umfange dienstbar gemacht und auf solche Art |0- zusägen m ifitarislert wurde, menn es gestattet i}, dieses viel mißbrauchte Mort hier zu verwenden. In diefer Konzentration so vieler Kräfte auf das eine Ziel, die Lieferung von Kriegsbedarf, melde, wenn auch nicht der Absicht nach, so doch tatsächlich eine wirk- same Unterstüßung einer der Kriegéparteien. zun Folge hat, was umso auffällioer in die Grscheinung tritt, als der anderen Kriegspartei aus den Vereinigten Staaten nicht einmal solche Maren geliefert werden, die nit Konterbande bilden, ist aber auch ein fait nouveau” gelegen, durch welches dev Hinweis auf vermeintliche Präzedenzfälle in anderen Kriegen entfräftet wird. Die Par allele mt früheren Kriegen versagt umsomehr, als dies stets nur Kriege zwischen zwei einzælnen Mächten oder do zwiscen Gruppen wenig zahlreicher

A

Mächte waren. Unter dieser Vorausseßung war es möglich, daß, wenn

aus einem neutralen Land Kriegsmaterial nur an eime Kriegâpartel

celicfert wurde, deren Gegner such an andere Neutrale wenden fonnte. Im gecenwärtigen Krieg aber sind .tie Vereinigten Staaten - von Amerika die einzige Mackt, welche für solche Lieferungen füglich ïn Botracht kommen kann. Auch dadurch gewinnt also die Ausfuhr von Kriegsbedarf aus der Union, wie sie jeßt betrieben wird, cine ganz endere Bedeutung als dev Enport von Kontenbande jemals vorher haben fonnte. Da alle diese untersceidenden Momente ‘erst im Verlauf des Krieces in voller Deutlichkeit hervorgetreten sind, alaubt die ôster- robdisch-ungarisde Negterung si zu der Auffassung berectigt, daß in ibren im Sinne des leßten Absahßes des Préambule zur X1TII. Kion- vention eine binreichende Begründung für die Aenderung der Novmen geleçen wäre, die in tew Vereiniglen Staaten bisher in Geltung sind. Ziceifellos gehört die volle und strenge Unpamnteilichkeit, wie sie vom Washingtoner Kabinett angestrebt wind, und damit die Entbaltung von jeder direkten und indireften Unterstüßung und Förderuna einer Krieas- partet jedenfalls auch zu dew Netten eines neutralen Staates. Zeigt die Grfahrung, daß ein Embargo ivgendwelchew Art zu diesem 2Zweck im Verlauf eines Krieges n ötia wird, dann ist diese Macht berechtigt, hre bisherige Neutralitäts- praris zu ändern. Auf der anderen Seite stellt sich der gegen- wärtige, von allen bisherigen“ völlig verschiedene Fall als ein Novum dar, welcbes sich, wie schon angedeutet, der Subsarmierung untor den zitierten Artikel 7 entzieht und daher nicht anders denn als ein „cas non prévu“ betrachtet werden fann, welder im Sinne des Préambule der X111, Konvention (Absaß 3) nach den allgemeinen Grundsähen des Völkerred;les, wie sie im vorstehenden entwidelt wurden, zu be- urteilen kommt.

Auch die von der k.. und k. Regierung in Ansehung der Zufuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen gemachte Anregung ging nicht von dêr Idee aus, als wäre eine neutrale Regierung verpflichtet, die von ciner Kriegépartet über die andere erlangten Vorteile dur ein Non- Intereoursze-Cystem mit jener * Partei zu kompensieren. Die er- wähnte Anregung galt, wie aus der Note vom 29. Juni d. J. her- vorgeht, lediglich dem Zwecke, dem Washingtoner Kabinett, welches sih darauf berufen hatte, daß es den Vereinigten Staaten von Amerika infolge dex Kriegslage unmögl i ch sei, mit den Zen -

e Vat: - Tot E e M belresiend die

8-9 f die Knappscha

_ Die geftrige „Wien lihe Verordnung vom 16. d.- der Bestimmunge 18, Juli 1889 au wärtigen Kriege dem Deutschen Reiche

bar Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche

die damit bewirkte vollständige Gleichste shaftsmitglieder Staatsangehörigfkeit soll die dehnung der über die Bestimmungen schaftsgesezes hinausge Knappschastsgeseyes vom 26. Mär Bergbauen vor Kriegsausbruch be mehr zur Kriegsdienstleislung eingerüdten Kna österreichisher Staatsangehörigfkeit geschaffen werden.

in der Hand Mögli&keit ie maritimen Erfolge

Handel zwischen Nichtkonterbande- n- die von den

trasmäbten Hank el-zu treiben, därzutun, daß es der Bundesbregierungliege, eine 5 Tatsächlich sind es ja nicht d

zu eröffnen. L sen Verbündeter, welche den

ritanniens und def Amerika und Oesterreih-Ungarn, wenigstens soweit waren in Betrabt kommen, ‘aufhören machten, sonder Ententestaaten getroffenen recktswidrig men, welz, wie der x. und k. Regierung nich ist, auch von der Unionsr betrachtet werden. i

[lung der Kúapp- deutscher ezung für die Aus- des allgemeinen K! henden Begünstigungen des ; 1915 auf die be châftigt g

befannt geblieben

egierung:als rechtswidrig österreichischer f. und k. Regierung bestreitet t ibrén Anschauungen

askingtoner Kabinet : Vereinigten Staaten von

dadur die Stellung ‘der n Kriegspvarteien auf dem Gebiete des seidartige werden würde, als sie f. und k. Regierung um len Macht unter dem tigt anerkannte

nung truge, Anierika zu den beide verkebrs eine weniger ung Daraus \ckch€int aber der en eine von ‘einer neutra alität etwa au sonst als bere [ses sicherli tis ‘nit «zu den Au [lung zu den beiden Krie falls eine- solde

emesenen und

ein- Argument ge ihtspunkte der Neutr lnregung abgeleitet werden zu k d:auung des Washingtoner Kabine neutralen Staates gehört, feine Ste artig zu - gestalten, ‘oder, feinen“Umständen daran zu rühren.

Aufgaben eines Rütrittsgesuch Admirals: Vidale italienische -Biätter, mehr als Obgleich die Krenkhei

möglichst ungleickch artiakeit besteht, unter der Annahme ter Unionsregierung, die Ausfuhr von nition verstoße nah der Meinung der: k. ‘Und E den leßten Absaß des Préa werden, ‘daß die f. und k. übermäßige Aus

Marineministers, Zu der Demission berichten Marineminister seit in Genua sei. \hweren Charakter trage, Wochen länger von Rom richtig gehalten, seinen staa!s\efretär der Marine habe fe sei jedoch auf Wunsch des Minis vorläufig das Marineportefeuille übern: Amte verblieben. :

Nom ist vorgestern ein Ministerrat einberufen ih ‘nah dem „Secolo“ d der Haltung Italiens ‘dazu befassen

Von durchaus glaubwürdiger Seite erfährt die „Neue daß Jtalien demnächst eine neue Klass Das Aufgebot wird erlassen, die Mann- IBinters. oder Anfang des

Die-Maßnahme ist eine Von dem Aufgebot

Gegenüber angenommen.

Maffen und Mu- Regierung gegen mbule zur XIU. Konvention, d Negierung hre Stellungnc Kricasbedarf, wte. bereits . Absah dieses Préambule gründete. war im Zusammenhang mit der timen Abs{ließung Oesterreich-Ungarns von dem ame gedacht und sollte zeigen, daß die Unionsregierung Grunde zur Erlassung eines Ausfuhrverbotes auf legislativem berechtigt wäre.

Wenn die Negterung der Vereinigten St zum Ausdruck bringen will, €s fübrenden Macht nebmen, wenn es sich um die Wal Necktes eines neutralen Staates handelt, | daraus, daß das Washingtoner Kabinett den bezo vielleicht etwas zu restriftiv hot persönliche Rechte, deren Wahrnelk f und k. Regierung selbstverständlich dem eigenen tralen Staates überlassen. bleiben muß. Der besagte wie aus dem Bericht erhellt, f Nenoault dem Plenum der Haa (deuxieme conf. tome I. p. 328), den Fall der W und es fkonn daher- einem Kriegführenden sprochen werden, unter Berufung auf d heranzutreten, wenn die

frank und ie t durchaus feinen müsse der Minister sich noch einige fernhalten. Er habe es deshalb für Auch der-Unter- in Abschiedzgesüch eingereiht, terpräfidenten Salandra, der men habe, noch im

oben dargetan, Die Berufung Frage der illegi- chew Markt schon aus diesem

[ 5 Abschied zu nehmen. auf den leßten Absa§

aaten, wie es scheint, fehle der Regierung einer krieg- die Legitimation, das zrung oder die Ausübung eines o erklärt sih dies wohl genen leßten Absaß dabin ausleat, als beziehe er ich nur auf mung auch nah Ansicht der (Frmessen des neu- Absay hat jedoch, den - der französisce Delegierte Herr er Konferenz über die XIII. Konvention intern. de la Paix, actes et doc. ahrung der Neutralität im Auge, Befugnis nicht abge- ie erwähnte Stelle an ‘eine Frage der Wahrung der taates den Rechtskreis des Kriogführenden

aus\Hließlich mit der Balkanlage un

Zürcher Zeitung“, einberufen werde. schaften werden aber erst Ende des Frühlings 1916 einzurücken haben. arischen Mobilijiecung. Teil der dritten : Kategorié betroffen.

Barzilai

Folge der bulg wird ein großer

erstatict hat in Gegenwart des der Mimster Grippo und Riccio Vertreter von Be- Personen im Theater San Carlo

le politishe Rede

¿W°T. B.* meldet, tte Versammlung r Krieg nit beendigt werde, hen Brüder, die österreichische Ende habe und Italien für seine Ver- Barzilai \ch&ilderte die dds abgeschlossen Zrvecke des Zusammenwirkens Sare Segenfäße zu erstiden uschieben Italien habe ver- lih zu machen, Oesterreïi-Ungarn aber habe

Der Nédner erinnerte an ea an ver Grenze, an die abnprojekte aüf dem Balkan,

die brutale Mißzchturg italienischer drückung der Jtaltener in der Monarlhie, in Üebercirstimmung mit dem úng çebabt, daß man Jialien bnis der Zusammenkunft in Ab Problems der dle i um ein unheil- man müße die Netch2- Gründen, nämli, haben, wenn ein- 1 _ Krieg exfläre. Oesterreih-Ungaris - gegen Gebrauch in der öster- Etininars. na Ftalien mit tem Gleichzeitig habe Oesterreich- izn Stellung genommen. „Üngarn Italien anzen deut\chen, österreidiiden tHittelize:itè über die Balkan- den ita!tenishen Handel8- Als Itlien mit Ein- 3idalia erhalten Adarté Zore fär fi Inner "der Deutschen Bank landwirishaftliche Maschinen zu durch das die Eisenbahnlinie mit Kapita;ien, Menschèn überichwenimt, uvm r. fricdtidé Kolom deute Einfuhr! nah Jtalien um nur um 469% ge- fe also auf die

Ministerpräsidenten Salandra, sowie zahlreicher und Tausender in Neapel seine mit Spannung erwarië

Abgeordneter, Senatoren,

neutrale Ÿ Nochte des neutralen C

Minister betonte, wie habe den Zweck zu bestätigen, daß de bevor nicht das Viartyrtum Staatsangehörige seien, cin teidigung günsti¿ere Gren Geschichte des Bündnisses mit Deft und autrecht erhaiten worden fei, niht zum für gemeinsame Ziele, sondern um unhei und verhäagnisvolle Zuf as Band erträg bt, es unerträglih zu gestälten. die Vorbereitungen für etne Einverleibung Bosnient,

Hobenlöohesch¿zn Verordnungen; Gefühle, die planmäßige Unter und erflärte, Freiherr -von Conrad habé Grzberzog Franz Ferdinand. d vernihten müße.

t die k. und k. Regierung den Aus- esichtspuntte dorgelegt sind, welche €s bweislih ersckeinen lassen, im gegen- feine Schranken zu

Mit lebhaftem Interesse if firhvungen gefolgt, worin die: G dem Washingtoner Kabinett una der Ausfuhr von Kriegsmaterial o& die Hoffnung nicht auf, der Zustimmung der nn sie bemerkt, daß diesen Gesichts- auf die Beurteilung seits ununtersucht riegsbedarf in

: der’ italieni wärtigen Krieg Sie gibt jed. Bundesregierung zu begeanen, we punkten rein prafktiscer Nat der Nedtslage nicht zukommt, wobei es ie Tatsache, daß die Erzeugung von K Staaten einen so ungeheuren Umfang tten würde, doß die Vereinigten Staaten, dieser Produktion, “Menschenkraft, gegeben sind, im Falle,

zen erlangt habe. erreid-Ungaru, ur irgendein Einfluß bleiben muß, ob d usammenstéße hinazuszu Vereiniaten fonnte, niht den Schluß gesta alle Vorbedingungen Naturshäße und Kapita t Krieso. zu [1 der Bürger noch steigerte, auf den Ausland nicht angewiesen wäre. Im einzelnen möchte die k. und k. Negier Bei Anführung der vom

n Angriffökri [, in überreichem Maße als sie selb ihren hätten und die eixene Sake die Bezug auf Kriegsmaterial ausdem

ung noch folgendes! bei- ie Ueberzeug Washingtoner Kabinett nzfälle, weldhe jedo, wie schon erwähnt, rmögen, unterstreiht die Bun- en Verlauf si

Das Erge daß Graf Berhtold ten Ernst des kannt, atec versihert habe, es han bares Uebel. Die Armeezeituna habe gestanten, italiener vernichten aus den höchsten {strategtihen um nicht unsihere Elemente in der Flan mal Oestecreih - Ungarn Ita _ Vorbereitungen

sei ein deutsch-italienis%er Sprachfüh reihis{-ungarishen Armee bei einem Stempel des Militärkommantos in Sraz. Ungarn in der Balkanpok Der MNedner legte eingehend dar, wirtschaftlih abge perrt habe, um den g hen Handel nach dem 2 halbinsel zu leiten und auf verkehr mit dem Orient zu unterbinden. willigung Englands hätte, habe Oesterreih-Ungatn die bena ansprocht und Deutschland Vertrau entsandt, die unter dem Vorwante,

das Gebiet zu erwerben suchtin, Deutschland mit Erzevgnissen und mit eine wirklide Dur(dringung ode Fn zwölf Jahren sei die 197 9/6, die italieniîihe E

zufügen sich erlauben: angerufenen Präzede be nit anerfannt zu werden ve desregierung das Beispiel eine onaloae kommerzielle Jfol habe wie im jeßigen Kriege.

Wahrheit kaum erblickt werden, Handelsverbot, wie es Londoner Kabinetts darste rung der Zufuhr von Waffen un Erwähnung tut, eine zu werden vevmag, ganz z von Kriegsmaterial aus in anderen Kriegen, wo eine so 3 überschritten hat. i angeführten

italiener anaer aus dem Burenfkriega, in dess ieruna der einen Kriegêpartei ergeben Eine derartige Analogie kann aber in weil Großbritannien damals ein rechtêwidrigen Maßnahmen des at und in der Bebinde- die Unionsregierung Ffolierung gewiß nicht gesehen daß die Ausfuhr Burenkrieg, gl fubr überhaupt stattfand, die Mas die Berufung deutschen anlangt, so i ihr ebenso wie den daran ge der Boten wohl“ dadur entzogen, daß, wie der weile gewiß bekannt geworden ift, Herr ¡rung eingeleot hat, eine Stelle Seekrieg zugunsten der t zu sehen. Im übrigen lbstverständlih, daß ein er Absicht erlassen darf, selbstverständlich kann ubrverbot, welches cin Sta »auptet werden, es jet artei zu benachteiligen. Die elbe von der Verpro0- beruhen augen-

die jeßigen llen, niht exlafsen h d Munition, deren kommerzielle u geschweigen der, Tatsache, sterreih-Ungc

itik ofen geaen Jtaî daß Oeileireih Grenze der Zulässigkeit niemal und ungariî Washingtoner SMriftiteller knüpften Konflusionen Bundesregierung Cinicte felbst off seiner Abhan Haltung des hält es auch di neutraler Staa

eine EisenbzhnkcuzAfion ‘tn

entli dagegen Verwa dlung über die Neutralität im Washingtoner Kabinetts verwerte e f. und k. Regierung für se t ein Ausfuhrverbot nicht in d einer der Kriégsparteien zu schaden. aber von einem Ausf seiner Neut dies in der Erörterungen viantierung von Krieg \cheinlih auf einem Mißverständnis. bot der Lieferung von Kriegssciffen un rungen an Kriegs\chiff kreten Fall im Auge, XIII. ‘Haager Konvention ausgesprochenen

Der Unterzeichner hat: die Ehre, sich amevikanisben Botschafters tebenden freund\{af

führen mußte. habe Jtalien nicht

sierung zu er-

infuhr in Deuisckand Die indusirtelle Befreiung Italiens m \che Befreiung folgen. E {ls die Balkankriege die Ho Landerwerb zunichte maten, habe dieies Gewaltpl Der Versuch, geg: n Serbien loszu Oktober 1913 vereitelt habe, gehöre die Vorbereitung des Krieges von langer bereitung trete noch klarer Regterung in diesen Tagen Botschafters sienishen Botschafter Marchese 1914, die nah den Absichten Wangenhrim Charakter haben sollte. offensichtlih politisch und der Art schon vor der Ueberreichung der Serbien gewußt habe, daß dîése unvermeidlih machen werde. bu: „Wir waren uns wohl darüber klar, reich-Ungarns gegen S Das genüge, Offensivkrieg zwischen den Z Nach den Grundlagen des Dr wirkung oder zur Neutralität ei Defensivkrieaes verpflichtet gew nfte Aktionsfreiheit zurückterbalten. kch mit dem Unternchnken der stellte es ‘die Lozik der Tatsachen vor die n sie zu führenden Krieges. igkeit dieses Krieges, indem er au rch die Neutralität im F Niederlage der Zentralmä@te a e sei defonders notwen

ralität erlassen würde, niemals bet Absicht geschehen, eine Krieasp er Bundesreagierunga endlich, w {iffen bandeln, Bei dem Hinweis auf das Ver- d das Verbot gewisser Liefe- Negievung nicht einen kon- 19 und 20 der

fnungen Oesterre ch Ungarns auf ne ausgearbeitet. talien Juli bis und enthülle Diese Bor- italienischen

\{lagen, den: I der Geschichte an Hand her. hervor dur bekannt gewordene Aeußerung des von Wangevßeim gecenüber

chiffe hatie die k. ( sondern die in dén Artikeln 8,

an die Gefälligkeit Seiner mit der ergebensten tlihen Ausführungen, stellung derRechtslage, wie f nter Bedacht- Momente ab- 1f telegraphiscem gleih auch diesen Botschafter

Exzellenz des Herrn Bitte zuwenden, von den vor] welche lediglich bestimmt in der Note vom 29. Juni l. nahme auf die von der \chließend zu ergänz Wege Mitteilung ma um Seiner Exzellenz d druck seiner ausgezeichnetsten Hochächtung

8 anfcheinend vertrau Wcngenbeims sei jede gewesen, daß: Gartroni daraufbin sterreihis{ - ungari|hen Note an Natur rach den Kiieg iis sage tas dniEe Weiß-

sind, die A in F. gekennzeichnet war, U : * Bundesregierung vorgebrachten Diéss Srlitrgus en, dem Washingtoner Kabinett au den zu wollen, und benüßt zu em- Herrn amerikanischen zu erneuern. Burian m. P. tercinigten Staaten in ufolge beauftragt worden, hen Regierung unumwunden zu er- n Staaten auf ihrem Ersuchen der eihish-ungarischen d daß die Gewährung eines

Note ibrer

terventioa Raßlands hervarru fuhr Barzilai fort, um fet?zustellen, daß ein ntralmähten verabredet worden sei. cibundvertrags wäre ig unter der klären

efen. Gs babe

erbien eine In

Der Botschafter der L Mien ist dem „Reuterschen Bureau der österreichisch-ungaris klären, daß die Vereinigte Abberufüng Ö schafters Dumba bestehen un

Urlaubs nicht genüge.

Das Amtsblatt veröffe die Einlieferung von Messing, Bronze un wird. Zugleih werden für die ein

alien zur Mit- eines

seine volle, Un* Ant dem Täge, da F Die

niliht eine Verordnung, wonach Gegenständen aus Kupfer, zwecke angeordnet t, die als Ersaß hlt werden. \chmiedeten Eisen- fer- und Messing- erordnung ordnet samteu Maisernte dieses

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f die Gefahren Ftalien du Sieg22 d Tombak für Krie die Beträge festgeste etallgeagenstände beza senen und ge für die Ku Eine weitere

dig gewesen, weil d : rreih-Ungarn derart

eiblier Fehler geweien wäre. Gelegenheit, Jtalien S zu befrei Redner erörterte aen, Ln außeroc

lieferten M stpreise der gègo waren festgesetzt, die als Erf gegenstände zu dienen haben. die Beschlagnahme der ge Jahres an.

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