1915 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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M 234,

Fuhalt des aurtlichez Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung über das Verschroten von Brotgetreide zu Futterzweken. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 133 des Reichs-

eseßblatts. Erste Beilage:

Bekanntmachungen des Ministeriums für Elsaß-Lothringen, be- treffend die zwangsweise Verwaltung französisher Unter-

nehmungen. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die nächste Turnlehrerprüfung in Spandau.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Rodenbeck in Potsdam, dem Rechnungsrevisor beim Landgericht in Beuthen O. Schl, Rechnungsrat Fiebig, dem Landgerichtssekretär beim Landgeriht I Berlin, Rechnungsrat Schulze, dem Forstkassenrendanten, Rechnungsrat Bluhm in Jnsterburg und dem Rektor Stohrer in Kreuzburg O. Schl. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Regierungs- und Baurat a. D., Geheimen Baurat Hesse in Frankfurt a. O. und dem Rechnungsrevisor beim Landgericht in Bromberg, Rechnungsrat Kuhn den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor Mensch in Harburg, dem Hauptlehrer Busse in Wilsnack, Kreis Westprigniß, dem Lehrer Splettstößer in Wriezen, Kreis Oberbarnim, dem Prokuristen Schulten in Elberfeld und dem Stadtsekretär a. D. Würfel in Oliva, ei Danziger Höhe, den Königlihen Kronenorden vierter

asse,

dem Organisten Moser in Marienwerder und dem Magistratskonzlisten Wa chs8muth in Danzig das Verdienst- kreuz in Silber,

dem Holzhauer Rißau in Jlsenburg, Kreis Grafschaft Wernigerode, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Unteroffizier Stieger beim Ersaßzbataillon des Land- wehrinfanterieregiments Nr. 15 und dem Füsilier Meier beim 1. Ersagbataillon des Füsilierregiments Nr. 28 die Rettungs- medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich mwürttembergishen General der Jn- fanterie z. D. von Freudenberg, Führer einer Landwehr- division, die Schwerter zum Roten Adlerorden zweiter Klasse und den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern und dem Königlich sächsischen Generalleutnant von S eydewißt, Führer einer Reservedivision, die Schwerter zum Noten Adler- orden zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kaiserlich türkischen Korvettenkapitänen Hamdi Bey,

D msi Bey und Tewfik Bey den Roten Adlerorden dritter asse,

dem Kaiseräich türkishen Generalarzt Fuad Ahmed den Königlichen Kroaenorden zweiter Klasse,

dem Kaiserlich türkischen Kapitänleutnant Ahmed Wahid den Königlichen Kronenorden dritter Klasse sowie

dem Ersten Kammeradjutanten Seiner Heiligkeit des Papstes Mariano Faggiani den Königlichen Kronenorden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren folgende Orden zu verleihen, und zwar haben erhalten:

die Schwerter zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub:

Generalleutnant von Kehler, Führer einer Jnfanteriedivision,

itr 7 aa von Diringshofen, Führer einer Reserve- vision,

Set von Westernhagen, Führer einer Jnfanterie- ivision,

Generalmajor von der Esch, Führer einer Jnfanteriedivision;

den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern:

Generalmajor Pader, Führer einer Reservedivision,

Generalmajor R eiser, Führer einer Jnfanteriedivision,

Generalmajor Grüner t, Chef des Generalstabes einer Armee ;

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 20 4, riner 2 gespaltenen Einheitszeile 50 ch&-

Anzeigen nimmt au:

die Königliche Expedition des Reichs- und Ätautsanzeigers

Berlin SW., 43, Wilhelmftraße Nr. 24S,

Berlin, Montag, den 4. Oktober, Abends.

das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern: Oberst Wilckens, Oberquartiermeister einer Armee, Oberstleutnant von Massow, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, C E Kundt, Chef des Generalstabes eines Reserve- orps.

Deutsches Reich.

Jm Reichsamt des Jnnern ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Viebeg als Geheimer expedierender Sekretär angestellt worden.

Der Fabrikant Paul Bott, der Kaufmann Heinrich Fischer, der Fabrikant, Kommerzienrat Ernst Hartmann, der Buchhändler Heinrih Hüffel, der Fabrikant, Kommerzien- rat Andreas Kiener, der Fabrikant Andreas S ch eurer, der Bierbrauereibefißer Ernst Schmidt, der Wagenfabrikant Ludwig Widerkehr Scheurer in Logelbach, die übrigen in Colmar sind zu Handelsrichtern bei dem Landgericht in Colmar für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis Ende Sep- tember 1918 ernannt worden.

BVekanntmachung

über das Verschroten von Brotgetreide zu Futters- zweccken.

Vom 2. Oltober 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des §8 3 des Geseßzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesegbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

81 Die Reich8getreidestelle kann Brotgeireide, das ihr gehört, zu Futterzwecken verschroten lafsen.

&92 Die Pflicht der Kommunalverbände zur Lteferung der festgeseßten Getreidemengen 20 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Januar 1915, Reichs-Geseßbl. S. 363) erstreckt sich auch auf das nihtmahl- fähige Getreide.

83

Die Reichsgetreideftelle ist befugt, nihtmahlfähiges Brotgetreide zu Futterzwecken verwenden oder verarbeiten zu lassen.

Die Kommnmalverbände dürfen ohne Genehmigung der Neihs- getreidestelle auch nichtmahifähiges Brotgetreide niht zu Futterzwecken aus der Be'{lagnahme freigeben oder verschroten lassen. Dies gilt auch für selbstwirtshaftende Kcmmunalverbände und auch für die Vorräte ihres Bedarfsanteils. Ohne Genehmigung der Nei{hsgetreide- fielle fretgegeberes Brotgetreide wird auf den Bedarfsanteil angerechnet.

Die Vorschrift über Htnterkorn im § 19 Abs. 2 der Bundesrats- verordnung übec den Verkehr mit Brotgetreide und Mebl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 wird hiervon nicht berührt.

8&4 Die Reichsgetretdestelle fieli das aus ihrem Brotgetreide ber- gesielte Futtershrot eatsprehend den Verteilungsbestimmungen, die von der Reichsfuttermittelstelle mit Zustimmung der Abteilung des Beitrats für Kraftfuttermittel erlassen werden, den Kommunalyerbänden zur Verwendung in thren Beztiken zur Verfügung.

85 Diese Verordnung tritt mit dem Taae der Verkündung in Kraft. Der Reichékanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 2. Oktober 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 133 des RNeichs-Gesezblatts enthält unter

Nr. 4901 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen, vom 29. September 1915, und unter

Nr. 4902 eine Bekanntmachung über das Verschroten von Brotgetreide zu Futterzwecken, vom 2. Oktober 1915.

Berlin W. 9, den 4. Oktober 1915.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. j

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Seminardirektior Oskar Löber in Uetersen zum Regierungs- und Schulrat und

den bisherigen Kreisschulirspektor Friedrich Sellin in | Stade zum Seminardirektor zu ernennen fowie

: 202. Verlustliste der sächsishen Armee und die 277. Verlust»

1915.

dem RNegierungs- und Veterinärrat Ludwig Blome in Arnsberg bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Veterinärrat zu verleihen.

M inisterium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der Regierungs- und Schulrat Löber ist der Regierung in Aurich überwiesen worden.

Dem Seminardirektor Sellin ist das Direktorat des Lehrerseminars in Raßeburg verliehen worden.

Bekanntmachung.

Für die im Jahre 1916 an der Königlichen Landesturn- anstalt in Spandau abzuhaltende Turnlehrerprüfung ist Termin auf Montag, den 6. März, und die folgenden Tage anberaumt worden.

Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerber sind bei der vorgeseßten Dienstbehörde spätestens bis zum 1. Januar 1916, Meldungen anderer Bewerber bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk der Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Januar k. J. anzubringen.

Nur die in Berlin wohnenden Bewerber, die in keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem Herrn Polizei- präsidenten hierselbst bis zum 1. Januar k. J. einzureichen.

Die Meldungen können nur dann Berüfsichtigung finden, wenn ihnen die nah § 4 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig beigefügt sind.

Die über Gesundheit, Führung und Lehrtätigkeit beizu- bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.

Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte vereinigt vorzulegen.

Berlin, den 25. September 1915.

Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten. J. V.: von Chappuis.

Nichtamtliches.

Deutsches Rei.

Preußen. Berlin, 4. Oktober 1915.

In der am 2°. Oktober unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Vizepräfidenten des Staatsministeriums, Staats- sekretärs des Jnnern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar- sißung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver- ordnung über das Verschroten von Brotgetreide zu Futter- zwecken die Zustimmung erteilt.

Am 1. d. M. ist in Berlin der Kaiserliche Konsul Gustav Siemßen aus Futshau nah einer {weren Krankheit ver- storben. Konsul Siemßen hat seinem konsularishen Ehrenamte über 20 Jahre lang erfolgreih vorgestanden. Weit über seinen Amtsbezirk hinaus hat fich der Verstorbene einer außerordent- lichen persönlihen Wertshäßung erfreut. Die geschäftlichen Erfolge seiner Firma sind allen am chinesishen Handel be- teiligten Kreisen bekannt. Die Kaiserlihe Regierung aber be- flagt aufrichtig den Verlust eines ausgezeichneten Auslands- vertreters, der durch seine reihen Erfahrungen und durch seine hohen persönlichen Eigenschaften in hervorragender Weise zur Ehre des Deutshtums im Auslande und zur Förderung der deutschen Juteressen beigetragen hat.

Nach Abbruch der diplomatishen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Jtalien ist au der Postverkehr zwischen den beiden Ländern ein gestellt worden. Wie durh „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ist jedoch der dienstliche Briefverkehr zwischen dem Päpstlihen Stuhl und seinen diplomatischen Vertretern in Deutschland sowie den deutschen Bischöfen deutscher- seits zugelassen worden.

Der heutigen Nummer des „Reich8- und Staatsanzeigers“

| liegt die Ausgabe 718 der Deutschen Verlustilisten bei. | Sie enthält die 344. Verlustliste der preußischen Armee, die

liste der württembergischen Armee.

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Gnesen, 4. Oktober. Jn der eben Domkirche fand gestern in feierlicher Weise die Einführung des Erz- bishofs Dr. Dalbor für die Erzdiözese Gnesen statt. z