1915 / 237 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

angegebenen Wert und Pakete mit Wertangabe nah Orten

l Sams für Pakete auf Entfernungen (in

b vichte | bis 10 |10—20/20—50| 50—100/100—150/über 150

‘von einsGlieblid | Zen 1|Zone 2\Zone 3| Zone 4 | Zone 5 | Zone 6

5 kg . « «1.209 3/90 §150 §| 590 S | 50 S 50" 50 kg für je 1 kg | |

E. 1.9 S110 3120 3/30 S 140 3 | 50 H

ür unfranfkierte Pakete bis 5 kg einshließlich wird

ein tozuschlag von 10 v E Pet ienst-

endungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. G Fur ‘die als 7 S t zu behandelnden Pakete wird das

rto (niht aber der Portozuschlag und die V icherungsgebühr) um die Dalfie erhöht, Als Sperrgut gelten alle Pete die a. in irgend

F. Paketsendungen.

einer Ausdehnung 1!4 m überschreiten oder Þ. in einer Ausdehnung 1 m, in einer anderen !4 m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder c. si ihrer Beschaffenheit nach nit bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unyer- hältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame DtJandinng erfordern, z. B Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Käfige, eer oder mit lebenden Tieren, eere Zigarrenkisten in großen unden, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, A inderwagen usw.), Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. Pakete mit lebenden ieren.

Für die Paketkarte wird besonderes Porto niht in Ansaß ge- braht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Pafketkarte, so wird für jedes einzelne Stück das Porto berechnet.

Í -

inuerhalb des Deutscher Reichspostgebiets sowie nah Bayern, Württemberg und Oesterreich-Ungarn mit Liechtenstein.

Die Pafketsendungen sind tunlichft zu fraukieren, Z

B, S o Pa mit Wertangabe wird erhoben: 1) das für Marete ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (siehe unter A.). ) Bersicherubngsgebuüßr gleihmäßig 5 f: für je 300 M4 oder einen Teil von 300 46, mindestens jedcch 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung. R S

C. Einschreibung zulässig (jedoch nicht bei dringenden Paketen), Einschreibgebühr 20 Pf. : i

D, Für Nachnahmepakete (N zulässig bis 800 4) wird außer dem Porto erboben: 1) 10 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Ein- lösung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nachnahmebetrags. E :

E. Dringende Pakete müssen frankiert sein. Beson-

dere Gebühr gußer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 4.

ux. Frankierte Pakete im Gewichte bis 3 bz. 5 K& (,Postpakete“’) nach dem Auslande.

Allgemeines. Den Paketen dürfen zurzeit allgemein Briefe oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden. j Jeder Paketkarte sind Zollinhaltserklärungen für das Ausland fowie ein für die Ea bestimmtes Doppel auf grünem Papier in deutscher Sprache beizufügen. In der unten angegebenen Zahl der erforderlichen Inhaltserklärungen is das Doppel mit einbegriffen. Außerdem ist zurzeit noch ein zweites Doppel der Inhalts- erklärung auf grünem Papier beizufügen. (Für Pakete na Luxem- burg find künftig zwei grüne Zollinhaltserklärungen erforderli.) Die

Ueberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in:

iti Ausfuhrerklärung i (zum Zwedcke der deutschen Zollabfertigung)“

ie Waren sind in handelsüblicher Weise so genau

zu bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob fie unter die Ausfuhr- gg fallen. In der Spalte „Bemerkungen“ hat der Absender zu erklären : : s „Enthält außer Geschäftspapieren keine \{chriftlichen Mitteilungen.“ Die Ausfuhrerkläruugen sind vom Absender handschriftlich durch Namensunterschrift zu vollziehen, ein etwa vorhandener Firmen- stempel ift beizudrücken. s i Zu jedem Paket müssen vom Absender besondere Begleit- papiere (Paketkarten, Zollinhaltserklärungenusw.) ausgestellt werden. Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Negel. Pakete nach Bosnien-Herzegowina (ausf ließlih der Nahhnahmepakete und Pakete gegen Nückschein), nah Oesterreich mit Liechtenstein (aus\{l. der Eil- pakete, dringenden Pakete, Nahnahmepakete u. Pakete gegen Rückschein),

nah Ungarn (aus\{L. der Nahnahmepakete u. Pakete gegen Nückschein), sowie nah Luxemburg (aus\ch{l. der Pakete mit Nachnahme und der dringenden Pakete) können jedoch auch unfranfiert abgesandt werden. Für Nachnahmen (stets in Mark und Pf. anzugeben) bétenbaie Gebühr von 1 Pf. für je 1 4, mindestens 20 Pf. (na Bosnien-Herzegowina, Oesterreih-Ungarn . mit Liechtenstein mindestens 10 Pf.). Post- anweisungsgebühren werden nit abgezogen. Ueber bestehende Be- shränkungen bezügli Ausdehnung und Ümfaug der „Postpakete“ nah einzelnen Ländern erteilen die Postanstalten Auskunft; ebenso über „Postfrachtstüke“ nah dem Auslande (Vaketsendungen, welche den Bedingungen für „Postpakete“ nicht enzipremen) und im Verkehr mit welchen Ländern die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender (im Verkehr mit einigen Ländern auh nathträglic) gestattet ist.

geändert werden.

[l-Jua rklärungen - § | Zahl | Sprathe

Be stimmungsland

bis zum

Betrag Gewichte von E} 8 |

[W = Wertangabe zulässig. N = Nachnahme zulässig. E = Eilbestellung zulässig.]

1) Bosniêèn-Herzegowina. . . . « E a po o ois s 3) Dänemark mit Faröer, Grönland, Island f) E a s e o o a6 g e o o 6) Niederlaude . E 7) Norwegen über Dänemark oder Schweden über Lübeck (1 mal wöchentlih). . über Dänemark und Schweden . .

8) Oesterreich-Ungarn mit Liechtenstein*) 9) Philippinen. E A 10) Rumänien

11) Schweden

12) Schweiz

13) Türkei . G S 14) Vereinigte Staaten vou Amerika . . .

*) Pakete nah der Bukowina sind unzulässig. Der Paketverkehr nah Dalmatien, dem Küstenlande, Galizien und nah Tirol ist

bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen, worüber die Postanstalten nähere Auskunft erteilen. P z i jen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

schriften enthalten, find nur nah einer Anzahl Orte zugela

l

5 kg | bis | 20 5 kg | 80 5 kg |

5 kg | | S L O

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kg 50 kg kg 5 kg kg

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f. d.

9 kg kg Kg B A7 kg 2 bis 2 kg I bis 3

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**) Für Pakete nah Luxemburg find zwei- grüne Zollinhaltserklärungen (siche Vorbemerkungen : Allgemeines) erforderlich.

7) Das Franko für Pakete nach Island beträgt 1 M4 40 Pf.

1) Die Länge eines Taxworts in offener Sprache ist auf 15 Buch- staben oder auf 5 Ziffern festgeseßt. Mindestbetrag für ein gewöhn- liches Telegramm: im Stadtverkehr 30 Pf., im übrigen Inlands- verkehr 50 Pf, nach “dem Auslande 50 Pf. Durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind auf solche zu erhöhen. Die Worttaxen gelten für den billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege sind sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) *Interpunktionszeichen, -Bindestriche und Apostrophe werden iminneren deutschen Verkehr, einzeln an ewandt, kosten- frei mitbefördert. Jm Auslands verkehr werden sie nur auf Verlangen des s Dees und- dann auch taxiert. Bens, Kommas ppelpunkte, Bindestrihe und Bruchstriche, zur

ildung von Zahlen benußt, gelten als je eine Ziffer. : 3) Für dringende Telegramme wird die dreifahe Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms.- erhoben. :

Neber die Beschränkungen im Telegrammverkehr mit dem nicht feindlihen Auslande geben die bei den Ver- kehrs8anstalten ausgehängten Bekanntmachungen Auskunft.

4) Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlende Antwortstelegramm —RP— die Gebühr eines gewöhnlihen Telegramms von 10 Wörtern be- rechnet. Wird eine dringende Antwort- verlangt, so ist =RPD— zu seßen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr

als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies e anzugeben, -

„B, —=RP20— oder —RPD 20—. Im Verkehr mit dem Roland ist die Zahl der für das Antworts- telegramm vorausbezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z. B. —RP6= oder —RPD 10—. : 5) Für die Vergleichung eines Telegramms —TC— wird ein Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Worizahl erhoben. e L :

6) Für teleFtapHischde Fr gdan tige O ist die Gebühr gleih der eines gewöhnlichen Telegramms von 9 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für dringende telegraphische Empfangsanzeige —PCD— erhoht sich diese bübr auf das-Dreifadbe. Für brieflihe Empfangs-

Europäischer Vorschriftenbereich: 2

Gi. Telegramme.

anzeige =PCP= sind im Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu entrichten. E brieflihe Gmpfangsanzeigen des inne- : En deutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nicht er- oben. 7) Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absen- ders nahzusendenden Telegramms S Ut nue die auf die erste Beförderungsstreke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebühren werden vom Empfänger erhoben. Tele- gramme, die auf Verlangen des C mpfängers nathgesandt werden, find mit „Nachgesandt von“ (Réexpédié de) zu be- zeichnen. Der Antragsteller is zur Nachzahlung der Gebühren ver- Mel wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden önnen.

8) Telegramme mit der Bezeichnun __ mtelegraphenlagernd”

=TR= oder „postlagernd“ —GP=— sind zulässig. Die mit dem Ver- merke „Tages“ C vetsehenen Telegramme werden niht während der Nacht (in Deutschland niht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestellt; eine* Verpflichtung, die während der Nacht auf- genommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur insoweit, als sie den Vermerk „Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklih dringliher Natur sind. Tele- gramme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als einge- \hriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Ver- merke —PR— oder, sofern es si zugleich um postlagernde Tele- ramme handelt, mit dem Vermerke =GPR— zu versehen; für die Sinschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf, zu entrichten. Für Telegramme, die durch die Post nah einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, be- trägt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem die Adresse die Angabe „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die Angabe =—PR— enthält, 20 oder 40 Pf.

9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für WeEILELbENüTDET U ng durch Eilboten —XP— ohne ebet auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Ab- sender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die Eilbestellung

Europäischer Vorschrifteubereich: A E

d. 0. e.

Di O. f

d. 06,

Pakete nah Ungarn, die Bücher und Druck-

In der Spalte „Sprache“ bedeutet: d. = deutsch, e. = englisch, f. = französis, h. = holländish, o. = over; d. h. es ist dem Absender fretgestellt, ob er die eine oder die andere Sprache anwenden will.

1) W unbegrenzt. i;

2) W bis 800 A. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten find unzulässig.

3) W unbegr.; N bis §00 Æ, ausgen. nach Grönland. Nur nah Dänemark selbst: dring. Pakete zulässig; E nah Postorten.

4) Nur nach best. Orten. N bis 800 M.

5) Für den Grenzverkehr (1. gone) nur 35 § W ents: N bis 800 4; E. ODringende Pakete und Einschreibpakete zulässig Einschreibgebühr 20 ,.

N W bis 800 4; N bis 800 4; E.

7) W unbegrenzt; N bis 800 4; E nah best. Orten.

8) W unbegrenzt, mit Ausnahme der örtlichen Beschränkungen ; N bis 800 4; Einschreibpakete zulässig. E, ausgenommen nach Dalmatien und Ungarn. ODringende Pakete zulässig,

ausgenommen nach Dalmatien und Ungarn. Nach Ungarn und nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küsten- lande und Tirol find s{chriftliße Mitteilungen auf den Pafketkarten unzulässig. E R

10) W unbegrenzt; N bis 800 M. Schriftlihe Mitteilungen auf den Pafketkarten sind unzulässig. Ï

11) W unbegrenzt; N bis 800 4; dringende Pakete zulässig; E nur nah Postorten mit Bestelldienst.

12) W unbegrenzt; N bis 800 4; E. S E

13) Nur nach best. Orten; W bis 400 4. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzulässig.

14) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanalzone von Panama, den Philippinen, Porto Rico, Tutuila; Einschrcibpakete zuläfsig, Finschreibgebühr 20 S.

des Antwortstelegramms vorauszubezahlen —=RXP—, Wird der Eilbotenlohn sowohl. für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk —XP— =RXP=— zu läuten. Hat der Absender nichts vorausbezahlt, so werden die wirklih erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nach- träglih vom Absender eingezogen. Die Kosten für die Weiter- beförderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Negel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermerk „Ex près“ zu versehen. Kennt der Absender die öhe des Botenlohnes und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk —XPx—, wobei die erhobene Gebühr (x) in Fen (zu 80 Pf.) ausgedrückt wird. Jst der Betrag des Botenlohnes dem Absender n i ch t bekannt ünd will er ihn troßdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohnes —XPT— die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern für den- selben Ort und denselben Weg, oder für die briefliche Meldung =XPP— 20 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungskosten einbeitlic festgeseßt und bekanntgegeben haben (vergleiche den Tarif), werden diese Kosten unbedingt vom Absender erhoben. Jn diesem. Falle erhält das Telegramm vor der Adresse den Vermerk —XP—.

10) Das zu vervielfältigende Telegramm =TMx— wird, alle Adressen in die EDoetzadt eingerechnet, als ein Ce Telegramm taxiert. Neben der Wortgebühr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf. 50 P Für dringende Telegramme erhöht sih dieser Betrag auf

S Fe

12) Die Vermerke =D=, Sr O aTLC=, Tages usw, zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschretben.

13) Eine Quittung über entrihtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt. i

14) Für jedes Telegramm, das einem Telegramm- besteller oder Landbriefträger zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10 Pf. erhoben.

Europäischer Vorschrifteubereich : - s Ora

E a ie ee E 5 E 3 Belgien (nur nah Brüssel, Lüttihß und Verviers und deren Vor- und Nachbarorten fowie na Antwerpen, Hasselt. und Welkenraedt. Nur. ofene deutsche e I) «5 s Bosrien-Herzegowina {vis auf weiteres unzu- E eee i E e sa ea ors Däuemark (für =XP= v. Ab\. 75 §) .. E Griechenland (via Oesterrei, Numänien, Bulgarien) Luxemburg (nur offeue deutshe Sprache zulässig)

. * . .

E (e P L O c 0 E A 45 Oesterreich mit Liechtenstein (bis auf weiteres un- zulässig nah der Bukowina nördlich der Pruthlinie, Dalmatien samt Juselu, Käruten, Krain, Küsfteuland, Liecktenstein, ODft- alizien, Südsteiermark, Tirol. und Vorarl- erg. Näh. Ausk. erteilen die Telegraphenanstalten) E Rußland (nur nach Bendzin, Czenstohau, Kalisch, Kolo, Konin, Lodz, Pabianice, Sieradz, Wielun und Wloclawek. Nur offene deutsche Sprache zuläsfig) |

--—— 15 —- 10 1

Schtveden .

Schweiz

C aa ea

Türkei, europäishe und asiatishe, sowie Medina E C E 40

Ungarn (bis auf weiteres unzulässig nah Kroatien, Slavonien und den Komitaten Bacs-Bodrog, Toroutal, Temes und Krafso- Szoereuy. (Nähere Auskunft erteilen die Tele- graphenanstalten) C R E E

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers (I. V.: M engering). Druck der Norddeutschen Buchdruterei und Verlags-Anstalt, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 32,

Königlich Preußisi

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 5 « 40 y, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; füc Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 K,

Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Mile, \ betreffend die Einziehung des Vizekonsulats in

alladolid.

Mitteilung, beccgend den Beginn der Tätigkeit und die Be- sezung der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den kfommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Westfälishen Landes-Eisenbahn.

Liste der im verflossenen Halbjahr an der Tierärztlichen Hoch- hule in Berlin Promovierten.

ann, betreffend die Felix Mendelssohn-Bartholdy-

iftung:

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

„dem Superintendenten und Pfarrer Vierthaler in RNosian, Kreis Jerichow 1, dem Amtsgerichtsrat a. D. Schareck in Reichenbach i Schl, dem bisherigen Handelsrichter, Rentner Sachs in Breslau, dem städtischen Gaswerksdirektor Bergner in. Lauban, dem Gerichtskasseneinnehmer a. D., Rechnungsrat Bastian in Breslau, dem Landgerichtssekretär a. D., Rech- nungsrat Gruppe in Berlin, dem Amtsgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Uhl in Breslau, dem Rektor und Organisten Brandenburg in Neukölln und dem Oberlandmesser a. D. Schü y in Wiesbaden den Roten Adlerorden vierter lasse,

dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Wolf in unzlau, dem Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Otte in Lüneburg und dem Regierungssekretär a. D., Rechnungsrat Schwanebeck in Nowawes, Kreis Teltow, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor Hoffert in Neukölln, den Mittelshullehrern H oße und Stephan in Nordhausen und dem Hegemeister Grimmer in Werbellinsee, Kreis Angermünde, den König- lichen Kronenorden vierter Klasje,

dem Kantor und Lehrer Kreiner in Dießhausen, Kreis Sleusingen, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus- ordens von Hohenzollern,

dem Seeoberlotsen Seintsh in Memel das Verdienst- kreuz in Silber,

__dem Gefangenaufseher a. D. Müller in Bunzlau, dem Eisenbahnbureaudiener a. D. Sieke in Neukölln und dem bis- herigen Eisenbahnmaschinenoberpuzer Thiede in Berlin- Lichtenberg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnwagenmeister a. D. Hoffmann, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Klan, dem Bahnwärter a. D. Schreiber, sämtlich in Berlin, den bisherigen Eisenbahn- vorschlossern Haase in Kolonie Daheim, Kreis Zauch - Belzig, und Riedel in Potsdam, dem bisherigen Eisenbahnvorstell- macher Kaudewi g , dem bisherigen Eisenbahnschmied Hein zel, dem bisherigen Eisenbahnwagenpugzer Klein, sämtlich in Berlin, _dem bisherigen Eisenbahngepäckträger Möws in Alt Mönchwinkel, Kreis Niederbarnim , dem bisherigen Eisenbahnschuppenfeuermann Schneider in Berlin-Tempelhof, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenvorarbeiter Licht in Berlin, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Eichhorn in Berlin - Schöneberg, dem bisherigen Eisenbahnhandarbeiter Hensel und dem bisherigen arbeiter Werner, beide in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

, dem Gärtner und Knecht Beuel in Schleiden, dem bis- herigen Eisenbahngepäträger Rißmann in Berlin und dem bisherigen VBahnhofsarbeiter Nel lich in Oranienburg, Kreis E E das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu ver- cihen.

Deutsches Reich.

, Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufman Walther Hügel zum Vizekonsul in Concordia (Argentinien) zu ernennen geruht.

Der Fabrikant, Kommerzienrat Ferdinand Bach, der abrikant, Kommerzienrat Ludwig Böing, das Mitglied des ¡rubenvorstandes, ergassessor Kornelius Dunker, der Bank-

direftor Julius Gugenheim, der Direïtor der oberrheinischen Kraftwerke Dr. Martin Laas, der Kaufmann Eugen Lieben- guth, der Fabrikant Edmund Lir, der Fabrikant Mathias Steiner, der Fabrikant Nobert Ma anae, der Kaufmann August Zündel Lix in Strüthwasen, die übrigen in Mül- hausen —, sind zu Handelsrichtern bei dem Landgericht in Mülhausen für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis Ende Sep- tember 1918 ernannt worden. L

rstag, den 7. Oktober, Abends.

Anzeigenpreis für dea Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 4, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 S.

Anzeigen nimmt au:

die Königliche Expedition des Reichs- und taats

Verlin SW. 48, Wilhelmftraße Nr. 82.

,__Das Kaiserlihe Vizekonsulat in Valladolid ist eingezogen und sein Amtsbezirk demjenigen des Kaiser- lihen Konsulats in Madrid zugeteilt worden. -

Die auf Grund der Verordnung des Bundesrats über“

Preisprüfungsstellen und ee E SanRenns vom 25. Sep-

tember 1915 (Reichs-Gesegbl. S. 607 prüfungsstelle für Tätigkeit am 11. Oktober 1915.

s sind ernannt: zum V

errichtete Reich s- Lebens3mittelpreise beginnt ihre

orsißenden: der Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Richter: zum Ersten Vertreter des “Vorsißenden: der Abteilungsdirigent

im Reichsamt des - Jnnern, regierungsrat, Präsident Dr. Kaußgz;

Wirklicher Geheimer Ober-

zum Zweiten Vertreter des Vorsizenden : der Ministerialdirektor

im Preußischen Ministerium

für Handel und Gewerbe,

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Lu sens ky; zum Geschäftsführenden Vorstandsmitglied: der vortragende Nat im Reichsamt des Jnnern, Geheimer Oberregierungsrat

Dr. Jung.

Königreich Preußen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Ma jestät des Königs hat das Staatsministerium den bei der

in Schleswig beschäftigten Gerichtsassessor aus Stellvertreter des ersten Mitglieds A Begul

Reglerung ildt zum

schusses in

Schleswig auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des

Bezirks8aus\chusses ernannt.

Ministerium für Landwirt)chaft, Domänen

und Forsten.

Der Kreistierarzt Stöcker in Lüben ist in die Kreistier-

arztstelle in Görlitz versezt worden.

Finanzministerium.

ZU Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt : Jn Genthin der Kreissekretär Schulz aus Jork, in Labiau der Steuersekretär Roß aus Lüdinghausen, in Frißlar der Re-

gierungssekretär Geiß aus Cassel.

Verseßt sind: die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: Koep von Berleburg nah Neuß, Beer von Mansfeld nah

Herford, Hanke von Heilsberg nah Altona Gifhorn nah Oschersleben. 9

und Eiß von

Die Verseßung des Nentmeisters, Rechnungsrats Wieters

von Eschwege nah Herford ist rückgängig gemacht.

Die Rentmeister stelle bei der

Königlichen Kreiskasse

Niederbarnim T in Berlin, Regierungsbezirk Potsdam, ist

zu beseßen.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli

1893 (Geseßsammlung Seite 152) Kenntnis gebracht, daß der Kommnalabgaben einshäßbare

wird

l zur öffentlichen im laufenden Steuerjahre zu den Reinertrag aus dem Betriebs-

jahre 1914/15 bei der Westfälischen Landes-Eisenbahn

73200 4 beträgt. Münster (Westf.), den 4. Oktober 1915.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Schellenberg. ï

Liste

der im verflossenen Halbjahr (1. April bis 30. September 1915) an der Tierärztlihen Hochschule

in Berlin Promovierten.

Vor- und Zunamen Geburisort des Promovierten

| Wohnort

Ulm Schleswig Neue Müble Letk

ow Kobbelbude

Beyler, Max “Deatecid Fi arth, | Svyring, Karl Est Thalau, Arthur

Berlin, den 5. Oktober 1915. Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule. Cremer.

Perlin. Berlin. Berlin. Berlin. Berlin.

Bekanntmachung, betreffend die Felix Mendels\ohn-Bartholdy-Stiftung.

Das diestährige Felix Mendelssohn-Bartholdy-Staatsstipendium für ausübende Tonkünstler ist dem Studierenden des Konservatortums der Musik in Cöln a. Rb., Pianisten Frit Valata zuerkannt worden.

Das Staatsstipendium für Komponisten ist auch in diesem Jahre unverliehen geblieben; im Hinblick aber auf die augenblicklichen Zeit- umstände hat das Kuratorium den verfügbaren Betrag für Komponisten von 1500 „#6 mit einer weiteren Summe von 500 4, zusammen a 2000 4, als Beihilfen und Unterstüßungen an 4 Komponisten verteilt.

Ferner wurden 3 ausübende Tonkünstlerinnen mit Zuwendungen in Höhe von 700 #6 bedacht.

Die Unterstüßten sind folgende:

a Komponisten: Paul Hindemith, Studierender des Dr. Pes Konservatoriums in Frankfurt a. M., Wilhelm empff, Studierender der Königlichen akademischen Hoth- \hule für Musik in Berlin, Hans Bullerian, Studierender der Königlichen akademisden Meistershule für musikalische Komposition des Professors Gernsheim in Berlin, Friedri Schirmer, Studierender der Königlihen akademisGen Meistershule für mufikalische Komposition des Profefsors umperdinck in Berlin.

- Ausübende: Violinistin Maria Ouelina, Studierende des Korservatoriums ter Musik in Cöln a. Rh., Violinistin Gwmy Brode, Studterende der Königlichen akademischen

ochschule für Musik in Berlin, Violinistin Charlotte Axt tudierende des Königlichen Konservatoriums für Musik und Theater in Dresden.

Lobende Erwähnungen verdienen die Leistungen der Kom- ponistin Margarete Wickop, ehemaligeu Studierenden der König- lichen akademischen Hochschule für Musik in Berlin, Violintstin Käthe Sumpf, Pianistia Frau Lydia Behrendt und Cembalistin Frau Alice Ehlers, Studierenden derselben Anftalt.

Charlottenburg, den 2. Oktober 1915. Der stellvertretende Vorsitzende: Friedr. E. Koch.

Nichtamfklicjes.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 7. Oktober 1915.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- sißung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Aus\{huß für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sißungen.

Die deutsche Regierung hat, wie „W. T. B.“ meldet, in Athen gegen die Zulassung der Landung fran- ee und englisher Truppen in Saloniki, die mit er von Griechenland bei Beginn des Krieges verkündeten Neutralität in Widerspruch stehen würde, Einspruch erhoben. Die Antwort der griechischen egierung auf die deutschen Vor- stellungen liegt noch nicht vor.

Die Troenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft fordert die Betriebe, die Kart«Felstärke und Kartoffelstärke- mehl für ihre Se verwenden, wie Terxtil-, Papier-, Nahrungsmittel-, Tapeten-, Klebestoffabriken , aus\cließlich solcher Betriebe, die aus den Kartoffelfabrikaten in chemis{er Hinficht neue Produkte herstellen, wie Dextrin, Glukosen, lös- liche Stärke, auf, bis 20. Oktober 1915 den Bedarf für die Zeit vom 1. November 1915 bis 30. September 1916 anzu- geben. Die für einzelne Jndustriezweige bisher vorge- nommenen Beschränkungen müssen bei Angabe des Bedarfs entsprechend berücksichtigt werden. Anmeldeformulare können von der Trockenkartoffel - Verwertungs - Gesellschaft m. b. H. Abt. VI, Berlin W. 9, bezogen werden.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers" liegt die Ausgabe 722 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 347. Verlustliste der preußischen Armee, die 203. Verlustliste der sächsischen Armee und die 278. Verlusiliste der württembergischen Armee.

Großbritannien und JFrland.

Das Kriegsamt hat die Werbebehörden beauftragt, im ganzen Lande die Männer wehrfähigen deren

Name auf den Formularen des i mit einem Stern bezeichnet ist, persönlich zum Eintritt in die Az nee aufzufordern. Die mit einem Stern ten sind in Munitionswerken, bei den Eisenbahnen usw. | i gens für unabkömmlih. Die des K

autet nah einer des D D Mee

mus 1 Ie A Rv e E

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