1915 / 254 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

und

Deutscher Reichsanzeiger

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

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auch die Expedition SW., Wilhelmftraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den 27.

Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

__ sonstige Personalveränderungen.

Erlasse des Staatsministeriums, betreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung des Hochwasserprofils des Rheins bei Büderich, beim Ausbau des in der Gemarkung Bischmisheim (Saarbrücken) be- legenen Niederwegs und bei der Herstellung der von der Aktiengefellshaft für Stickstoffdünger in Knapsack geplanten Drahtseilbahn.

Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung des Knappschafts- Kriegsgeseßes vom 26. März 1915 auf Angehörige der österreichisc-ungarischen Monarchie.

Bekanntmachung, betreffend die nächste Turn- und Schwimm- lehrerinnenprüfung in Spandau.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der in Preußen gelegenen Teilstrecke der Gera- Meuselwiz-Wuizer Eisenbahn.

Auen betreffend die Ausgabe der Nummer 44 der Preußischen

ejezsammlung.

Bekanntmachung der nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes- herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Eisenbahnobersekretären a. D. Rechnungsräten Elsner in Bromberg und Spode in Zoppot, Kreis Neustadt W.-Pr., dem Kassierer der Polizeihauptkasse in Berlin, Rech- nungsrat Brandt, dem Kreissekretär, Rehnungsrat Janssen in Grevenbroich, den Rektoren a D. Classe in Halberstadt und Wellmer in Freystadt W.-Pr. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberlandesgerihtsrat a. D., Geheimen Justizrat gge in Stettin und dem Marinerendanten, Rechnunasrat Stärke in Kiel den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Peters in Neustadt, Holstein, dem Mittelschullehrer a. D. Pitsh in Elberfeld, dem Taub- stummenlehrer Knothe in Berlin-Lichlerfelde und dem Ober- bahnassistenten a. D. Thiel in Bromberg den Königlichen Kronenorden oierter Klasse,

dem Lehrer Esch in Westerbüttel, Kreis Süderdithmarschen, und dem Lehrer a. D. Wilke in Berlin-Niederschönhausen den E der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohen- zollern,

den Eisenbahnbetriebssekretären a. D. Breithor in Brom- berg und Falbe in Landsberg a. W., dem Bahnmeister a. D. Lange in Posen und dem Eisenbahnzugführer Kaltmann in Hamburg das Verdiensikreuz in Gold,

dem Kirchenrechner, Bürgermeister a. D. Seulberger in Bierstadt, Landkreis Wiesbaden, dem Bureauhilfsarbeiter Maitschull in Kauls8dorf, Kreis Niederbarnim, und dem Eisen- bahnzugfühßrer a. D. Hem merling in Berlin-Lichtenberg das Verdienstkreuz in Silber,

dem bisherigen Eisenbahntishler Ri stau in Schneidemühl das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Leutnant der Reserve Wiepking im Pionier- ersaßbataillon Nr. 26, dem Pionier Karasinski im Pionier- ersazbataillon Nr. 16 und dem Funker Marsolek bei einer O a erabteilunig die Nettungsmedaille am Bande zu verleihen.

__ Seine Majestät der Kaiser und König Allergnädigst gerußt :

den nachbenannten Angehörigen von Elsaß-Lothringen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Großkreuzes des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens: dem Statthalter in Elsaß-Lothringen Dr. von Dallwißt; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Bezirkspräsidenten von Puttkamer in Colmar; der vierten Klasse mit der Krone desselben Ordens: den Kreisdirektoren Back in Château-Salins, Geheimen Regierungsräten Cronau in Colmar und Weber in Rappoltsweilér ; ; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Oberförster Stroh meyer in Colmar; sowie

haben

der ersten Klasse des Königlih Bayerischen Ver- dienstordens vom heiligen Michael:

dem Staatssekretär für Elsaß-Lothringen Grafen von Roedern.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur An- ns der ihnen verliehenen nihtpreußishen Orden zu erteilen, und zwar :

des Großkreuzes des Königlih Sächsischen Albrechtsordens:

dem Unterstaatssekretär des Finanzministeriums, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Michaelis; des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Hessischen

Verdienstordens Philipps des Großmütigen, des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglih Sachsen- Ernestinishen Haus2ordens, der am s{chwarz-gelben Bande im Knopfloch zu tragenden Herzoglih Sachsen- Coburg-Gothaischen Herzog Carl Eduard-Medaille und derselben um den Hals zu tragenden Medaille:

dem Rechtsanwalt bei dem Kammergericht Actur Wolff; des Ehren?treuzes vierter Klasse des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausordens: dem Hofgärtner und Vorstand des Berggartens in Herren- hausen Pick; derzweitenKlassedes FürstlihSchaumburg-Lippischen Verdienstordens für Kunst und Wissenschaft: dem Obergärtner des Berggartens in Herrenhausen Malm quist; ferner: des Komturkreuzes des Päpstlichen Ordens des Heiligen Gregorius des Großen:

dem Rechtsanwalt und Notar, Geheimen Justizrat Beißzen in Hildesheim.

Deutsches Reich.

Bei der Reichsbank treten mit dem 1. November d. J. folgende Veränderungen ein :

der Zweite Vorstandsbeamte der NReichsbankhauptstelle in Dortmund, Bankassessor Rathmann ist zum Ersten Vor- standsbeamten der Reichsbankstelle in Minden i. W. ernannt ;

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Lands- berg a. W., Bankassessor Junge is} in gleicher Eigenschaft an die Reichsbankhauptstelle in Dortmund verseßt ;

der Zweite Vorstandsbeamte der Neichsbankstelle in Elber- feld, Bañnkassessor Siegert ist zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Stralsund ernannt.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 23. September 1915 entschieden :

Der Gewerkschaft Kaiseroda in Tiefenort (Werra) wird für ihr Kaliwerk Merkers Il vom 1. Juli 1915 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer. in Höhe von 1,8690 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn fie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlihen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das geseßlihe Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 20. Oktober 1915.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie.

J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Kaiseroda in Tiefenort (Werra) am 25. Oktober 1915

zugestellt worden. ce. Ml: LLILETW,

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat |

in ihrer Sißung vom 23. September 1915 entschieden : Die Beteiligungs8ziffer des Kaliwerkes Kaiseroda

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die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers

Oftober, Abends

| |

in Tiefenort (Werra) wird gemäß § 17 Abs. 3 des Kali- |

gesezes in der bisherigen Höhe mit Wirkung vom 1. Juli 1915 neu festgesetzt. Berlin, den 20. Oktober 1915. Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. F. V.: Gante. Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Kaiseroda in Tiefenort (Werra) am 23. Oktober 1915 zugestellt worden. F. V.: Ullrich:

Anzeigen nimmt an :

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Königreich Prenfßen. Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfahrens bei der Erweiterung des Hoch- wasserprofils des Nheins bei Büderich.

Vom 16. Oktober 1915.

_ Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren zur E von Arbeitsgelegenheit undzur Beschäftigung vonKriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) mit Nachs trägen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57) und vom 29. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei dem von der Preußischen Wasserbauverwaltung auszuführenden, durch Erlaß des Staats- ministeriums vom 8. Oktober d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen der Erweiterung des Hochwasser- profils des Rheins bei Büderich statifindet.

Berlin, den 16. Oktober 1915. Das Staatsministerium. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Helfferich.

Erlaß des Staatsminitertums.

betreffend Anwendung des vereinfahten Enteig-

nungsverfahrens bei dem Ausbau des in der Ge-

marfung Bischmisheim im Landkreise Saarbrüdcken belegenen Niederwegs.

Vom 17. Oftober 1915.

Auf Grund des § 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) mit Nach- trägen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57) und 25. Sep- tember 1915 (Geseßsamml. S. 141) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei der Enteignung der nah dem Beschlusse des Bezirksaus\chusses zu Trier vom 29. Juli 1915 für den Aus- bau .des Niederwegs durch die Gemeinde Bischmisheim, Land- kreis Saarbrüdcken, zu enteignenden Grundstücke stattfindet.

Berlin, den 17. Oktober 1915. Das Staatsministerium. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow.

von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Helfferich.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfahrens bei der Herstellung der von der Aktiengesell])chaft für Stickstoffdünger in Knapsack

geplanten Drahtseilbahn.

Vom 20. Oktober 1915.

Auf Grund des § 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgeiegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen,

11. September 1914 (Geseysamml. S. 159)

vom 27. März 1915 (Gesezsamml. S. 57) 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) stimmt, daß dieses Verfahren bei dem von der Aktiengesellschaft für Stickstoffdünger in Knapsack, Bezirk Cöln, geplanten, durch Staatsminijterialerlaß vom 12. Oftober d. J. mit dem Ent- eignungsreht ausgestatteten Unternehmen zur Herstellung einer für die Beförderung von Abfallprodukten bestimmten Draht- jeilbahn stattfindet. Berlin, den 20. Oktober 1915. Das Staatsministerium.

Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lenße. von Loebell. Helfferich.

wird be-

Ministerium für Handel und Gewerbe.

BetauntmaQGUua g. betreffend die Ausdehnung des Knappschafts- Krieg8geseßes vom 26. März 1915 auf Angehörige der österreihish-ungarishen Monarchie. Vom 283. Oktober 1915.

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Knappschafts-Kriegs- aeseßes vom 26. März 1915 (Geseßsamml. 1915 S. 61) Le: stimme ih hierdurch :

Die Vorschriften des Knappschafts-Kriegsgeseßes vom

| 26. März 1915 (Geseßsamml. 1915 S. 61) gelten auch für ' die Angehörigen der österreichish-ungarishen Monarchie und

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