1915 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

E E N

Veretns- und Er’rishungéräumen dürfen

nicht verabfolgt w:rden. botenen Fleisches als Aufshuitt auf Brot.

In Gastwi , Schank. und Speisewirtshaften sowie in

1) Wortags und Donneretags Fleis, Wild, Geflügel, Fish und fonstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, geback-n oder geschmort sind, sowie zerlassenes Fett und

2) Sonnab-nds Schweinefleish

Gesiattet bleibt die Verabfolqung des nach Nr. 1 oder 2 ver-

&3 Als Fleisch im Sinne dieser Verordnung gilt Nind-, Kalb-, Schat-, Schweirefleisch sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Arx. Als Fleishwaren geitzn Fleischkonserven, Würste aller Art und Speck. Als Fett gilt Butter und Butter!hma!z, Oel, Kunstspeise- teite aller Art, Ninder-, Schaf- und Schweinefett. ü

& 4

Die Beamten der Polizei und die von der Polizei beauftragten Sachverstänttuyen sind befugt, in die Geshäftsräume der dieser Ver- ordnung unterliegenden Personen, tnsbesondere in die Näume, tn denen #Fletisch, Fleishwaren und Fett gelagert, zubereiter, feilgehalten oder verabfolgt werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts 1ufzeibnungen einzusehen, auch nah threr Aus- wahl Proben zum Zwede der UntersuGßung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen. :

Die Un:ernehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Auffichtepersonen \ind verpflihtet, den Beamten der Poltzei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung ihrer Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe und deren Herkunft sowie über Art und Umfang des Absatzes zu erteilen

8 5 Die S -chverftändigen sind, vorbehaltlih der dienstlidben Bericht- erstattung und der Anzetge von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrihtungen und Geshäftsverhältnisse, welhe durch die Aufsicht zu tbhrér Kenntnis kommen, Ver|chwiegen heit zu beobahten und fh der Miiteilung und Verwertung der Geshäfts- und B-triebs8geheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu veretdigen.

S6 Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Ve1kaufs- und Betrtiebsräumen auszuhängen.

S: Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfbundert Mark oder mit Gefängnis bis zu dret Monaten wird bestraft :

1) wer den Vorschriften des § 1 oder des § 2 zuwider- handelt ;

2) wer dea Vorschriften des § 5 zuwider Vorschwiegenheit nicht beobahtet oder der Mitteiiung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnifsen ih nicht enthält ;

3) wer den im § 6 vorgeschriebenen Aushang unterläßt ;

4) wer den nach § 10 erlassenen Ausführungsoorschriften zuwiderhandelt.

In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrxg des Unternehmers ein.

88

Die zuständige Behörde kann Gastwirtschaïten, Schank- und Sypeisewirtsh.ften, Vereins. und Erfrishungsräume \chließen, deren Unternehmer oder Betriebsleiter sich in Befoigung der Pflichten unzuverlässig zeigen, die ihnen dur diese Verordnung oder die dazu erlafsenen Ausführungebestimmungen auferlegt sind Das gleiche gilt jür sonstige G s{äfte, in denen Fleisch, Fleishwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, feilgehalten werden.

Geyen die Verfügung is Beschwerde zulä!sig. Ueber die Be- schwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Auf|chub.

89 Die Vorschriften dieser Vero: dnung finden avch auf Ve:braucher- vzreinfgungen Anwendung.

8 10

Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus- führung diefer Verordnung. Ste bestimmen, wer als zuständige Be- börde und als höhere Verwaltungöbehörde im Sinne dieser Ver- ordnung anzusehen ist.

Die Landeszertralhebörden oder die von ihnen bezeihneten Be- Hörden sind befugt, an Stelle der in den 88 1 und 2 bezeichneten Tage andere zu bestimmen sowie Ausnahmen von den Bor|chriften in den SS 1 bis 3 zu gestatten.

8 11 Diese Verordnung tritt mit dem 1 November 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 28. Oktober 1915.

. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Betanütmachung über die Regelung der Fisch- und Wildpreise. Vom 28. Oktober 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung - des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- Beiteh usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327)

eschlossen :

S1 Der Reichskanzler ist ermächtigt, Preise für Fishe und Wild im Großhandel am Berliner Ma:kie nah Anhörung von Sahhverstän- digen festzuseßen (Grundpre?s). Die Grundpreise werden unter Berücksichtigung der Gestehungs- kosten und der Marktlage von einem Sachverständigenaus\husse, dessen Zusammensetzung und Verfahren der Reichskanzler bestimmt, laufend

nachzeprüjst.

82 Die Grundpreise sind für das Reichsgebiet maßgebend, soweit niht gemäß § 3 abweihende Bestimmungen getroffen werden.

83 Zur Berücksibtiqung der besonderen Marktverhältnisse in den verschiedenen Wi tschaftsgckbieten können die Landesz-ntralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden für thren Bezirk oder Teile ihres Bezirks Abweichungen von den Grundpreisen anordnen. Bei Ve: schiederhett der Preise am Otte der gewerblichen Nieder- [lofsung des Käufers und des Verkäufers sind die für den leßteren Ort

geltenden Preffe maßgend. du

Insoweit Grundpreise aemäß § 1 festgeseßt sind, sind Gemeinden mit mehr als zehntausend Einwohnern verpflichtet, andere Gemeinden jowie Kommunalverbände berechtigt und auf Anordnung der Landes- zentralbehörde vervflihtet, Höchstpreise im Kleinhandel mit Fischen

«Und Wild unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse festzuset-n. Der Neichstanzler ist befugt, Vorschriften über die Grenzen zu erlas n, innerhalb deren sich die Kleinhandelshöcbstpreise zu be- wegen haben. Soweit Preitprüfungsstellen bestehen, find diese vor der Fesisezung zu bören.

Sind die Höchstpreise am Orte der gewerbliden Niederlassung des Verkäufers andere als am Wohnort des Käufers, so sind die

ersteren maßgebend.

8&5 Gemeinden können fich miteinander und mit Kommuna!verbänden

“zur gemeinsamen Festiegung von Höchstpreisen 4) vereinigen. : ‘Die Aaabegzeitenibobbrden fönnen Kommunalverbände und Ge»

werden, ruht die Verpflichturg oder diz Befugnis der zu dem Bezirke gehôreaden Gemeinden und M D AndE.

Höcbsipreise im Sinne des G-eseyges, betreff-nd 4. Auguîit 1914 in der Fassung der i h zember 1914 (Neihs-Ges bl. S. 516) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (Reichz-Gesegbl. S. 603).

fübrung des § 4. Sie können aaoronen, daß die Festsezungen nah & 4 anstatt durch die Gemeinden und Kommunalverbände durch deren

8&6 Scweit die Höhfiprelse fr einen größeren Bezirk geregelt

S i Die auf Grund dteser Verordnung fef‘geseßten Preise sind ¿chstpre:;se, vom Bekanntmachung vom 17. De-

I i; i Die Landeszentralbehörden erlassen tie Beslimmungen zur Aus-

Vorstand erfolgen. Sie bestimmen, wer als Kommunalverband, als Gemeinde oder als Vorstand im Sinne diejer Verordnung anzu“ sehen tit. é

S Als Kleinhandel im Sinne dieser Verordnung gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als zehn

Ktlogramm zum Gegenstande Me B

Diese Verordnung tritt am 1. November 1915 in Kraft. Der Reichskanzler betimmt den Zeitpunkt des Außerkrafitretens.

Berlin, den 28. Oktober 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Bekanntmachung

wegen Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung, vom 31. März 1915 (Reichs-Geseßzbl. S. 208).

Vom 28. Oktober 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

Artikel T Die Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbrannt- weinerzeugung, vom 31. März 1915 (Neichs.Geseybl. S. 208) wird wie folgt geändert: 1) § 2 Abs. 2 erhält folgende Fafsang:

In diesem Falle dürfen unvzerarbeiteten Branntwein in den freien Verkehr nur Personen überführen, die es im Betriebéjahr 1913/14 getan haven, und zwar nach Be- stimmung des Reichekanzlers monatlich b's zu fünf oder vierte jährlich bis zu fünfzehn vom Hundert der von thnen im Betriebsjahr 1913/14 versteuerten Menge (Versteue- rungsrecht).

Hinter § 4 ist als § 4a einzurüen :

Wird das Verj1euerungsrecht 2 Abs\. 2) mißbrau®t, so kann es den Inhabern ganz oder teilweise entzo, en werden. Als Mißbrauch gilt es insbesondere, wenn dte Inhaber si in unbilliger Weile weigern, denjentgen Per- sonen, denen sie im Betziebsjahr 1913/14 unverarbetteten Branntwein entweder versteuert oder auf Begleitschein 11 geliefert haben, zu angemessenem Preise unverarbeiteten Branntwein in einer Menge zu liefern, die den zur Ver- steuerung freigegebenen Hundertteilen der im Betriebsjahr 1913/14 gelieferten Menge ent1pricht.

U ber die Entziehung entscheidet eine Kommission von dret Mitaglie»ern, die vom Reichskanzler ernannt werden.

Der Reichskanzler erläßt die nähecen Bestimmungen.

ArttiTél. I1 Die Bekanntmahung vom 28. Juni 1915 (Reichs - Geseßbl. S. 409) wegen Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Eins s{hränkung der Trinkbranntwetnerzeugung, vom 31. März 1915 wird

aufgehoben. Artikel IIT Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 28. Oktober 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Data nta GUüUg,

betreffend Ausnahme von der Sperre feindlichen Vermögens.

Vom 21. Oktober 1915.

“Auf Grund der 88 8, 10 der Verordnung über die An- meldung des im Jnland befindlihen Vermögens von An- gehörigen feindliher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Neichs- Geseßbl. S. 633) werden für natürliche Personen, die in den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands ihren Wohnsiß und gegenwärtigen Aufenthalt haben, sowie für juristishe Personen, die dort ihren Sig und ihre gegenwärtige Verwaltung haben, folgende Ausnahmen zugelassen :

1) Die Veräußerung, Abtretung oder Belastung ihres im Inland befindlichen Vermögens zugunsten von Personen der bezeichneten Art oder von Personen, die im Jn- land ihren Wohnsiß, Siß oder dauernden Aufenthalt haben, wird gestattet. i

2) Es wird gestattet, Sachen, insbesondere Wertpapiere und Geldstücke, die im Eigentum der bezeichneten Personen stehen, nah den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands abzuführen.

Berlin, den 21. Oktober 1915.

Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Richter.

BVelaËcrntmahuUÊna.

Unter Bezugnahme auf § 1 Abs. T der Bundesratsver- ordnung vom 23. September 1915, betreffend Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGBl. S. 603 —, ist heute der nachstehende Beschluß gefaßt:

1) Dem Nahrungsmittelhändler Ludwig Rotter in Lämmersreut, Gemeinde Karlsbah, wird der Handel mit Nahrungsmitteln gem. § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt.

2) Die Kosten des Verfahrens fallen dem Ludwig Rotter zur Last, wobei für gegenwärtigen Beschluß eine Gebühr von 2 6 in Ansay gebracht wird.

Wolfstein, Niederbayern, den 23. Oktober 1915.

Königlich bayerisches Bezirk8amt. erz.

dem Rechtsanwalt, Justizrat 1 Charafter als Geheimer Justizrat zu verleihen.

Königreich Preufßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justiz-

ministerium Hüber in Berlin zum Geheimen Oberiustgcak,.

den Oberlandesgerihtsrat, Geheimen Justizrat Sh imm el-

pfennig in Königsberg i. Pr. zum Präsidenten des Landgerichts in Thorn und

den Oberlandesgerihtsrat Wilhelm Schmidt zum Prä-

sidenten des Landgerichts in Osnabrück zu ernennen sowie

eter Landwehr in Cöln und

dem Notar ustizrat L it, Zuf eter Frings in Düsseldorf den

JFustizministerium. L Der Rechtsanwalt Pflanz in Stolp i. Pomm. is zum

Notar für den Bezirk des Oberlandesgerihts in Stettin mit Anweisung seines Amktssißzes in Stolp i. Pomm.,

der Rechtsanwalt Raben in Hadersleben zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerihts in Kiel mit Anweisung

seines Amtss\izes in Hadersleben,

der Rechtsanwalt Dr. Karl Kuß in Wolfhagen zum

Notar für den Bezirk des Oberlandesgerihts in Cassel mit

Anweisung seines Amtssizes in Wolfhagen und

der Rechtsanwalt Fas bender in Bielefeld zum Notar für den Bezirk des Öberlandesgerichts in Hamm mit An- weisung seines Amtssizes in Bielefeld ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 29. Oktober 1915.

Jn der am 28. Oktober unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats- sefretärs des Janera Dr. Delbrü abgehaltenen Plenar- sizung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver- ordnung zur Einschränkung des Fieish- und Fettverbrauchs die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Fisch- und Wildpreise, der Entwurf einer Verordnung, be- treffend Abänderung der Verordnung über die Kartoffel- versorgung, vom 9. Oftober 1915, der Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Kartoffel- preisè, der Entwurf einer Verordnung wegen Aenderung der Verordnung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntwein- erzeugung, vom 31. März 1915 und die Vorlage, betreffend Verlängerung der Gültigkeit der Einfuhrscheine für aus- [ländische Wertpapiere. Demnächst wurde über eine Aenderung des Verzeichnisses der Eingangsstellen für die Fleischeinfuhr sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sißung zusammen.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 758 und 759 der Deutschen Verlust- listen bei; sie enthalten die 366. Verlustliste der preußischen Armee und die 230. Verlustliste der bayerishen Armee.

Großbritannien und JFrland.

Zu der kürzlich mitgeteilten offiziösen Erklärung aus Brüssel über die Angelegenheit Cavell, in der gesagt wird, daß die von - der englishen Regierung veröffentlihten Dokumente die Ereignisse unrichtig darstellten, teilt die englische Re- gierung dem „Reuterschen Bureau“ zufolge mit, daß die genannten Dokumente in derselben Form veröffentliht worden seien, in der sie von der amerifanishen Botschaft übergeben worden wären, und daß die Veröffentlichung natürlih erst ge- schehen sei, nachdem die amerikanishe Botschaft die Erlaubnis hierzu gegeben hätte.

Die Lage des Kabinetts bildet noch immer den Mittelpunkt des Interesses. Nach dem oben genannten Telegraphenbureau könne aber von einer Krisis nicht die Rede sein, es handle sih allein darum, daß das gegenwärtige Ka- binett, das größte in der Geschichte Englands, zur Erledigung der Kriegsangelegenheiten etwas ungeschickt sei. _So sei die Veberzeugung entstanden, daß die Leitung des Krieges einer fleineren Zahl von Ministern anvertraut werden müje. Darüber seien sich alle Parteien einig. Uneinigkeit herrsche nur darüber, wie dieses Ziel zu erreichen wäre.

Jm Unterhause teilte der Parlamentsuntersekretär Tennant mit, daß der Generalleutnant Sir Bryan Mahon die britischen Truppen in Serbien kommandiere und Auftrag habe, mit den französischen Truppen zusammen vorzugehen. Hierauf kamen verschiedene Anfragen zur Erörterung.

Der Abg. John (liberal) fragte, bezugnehmend auf etne Aeuße- rung Sasonows, daß die Einführung der Wehrpfliht und die zetit- weiltge Einführung etnes Zolltarifs eine gemein)ame wirts{haftliche Aktion Englands und Rußlands erleihtecrn würde, ob die englische Ne- gierung den Ab\chluß eines dauernden englisch-russischen Bündnisses auf der Grundlage des Schußiolls und der Wehr- pflicht plane oder .ob die Regiecungen der Verbündeten nah dem Kriege eine allgemeine dauernde Beschränkung der Nüstungs8ausgaben, unbedingte Regelung pon Streitig- keiten durch Schiedsgerichte und Aufhebung der Zoll- grenzen unter etnander anstreben würden. Lord Robert Cecil er- widerte, die Politik der Regierung werde selbstveritändlih dahtn gehen, die Freundschaft und den Handel mit Nußland zu pflegen, aber es set keine Zeit gewesen, Pläne zu erwägen, die erst nach dem Frieden wirksam werden würden. Der Abg. Wedgewood fragte, ob die Regierung eine Zollunion niht im voraus erwägen wolle. Lord Cecil erwiderte, die Regierung bedenke stets jede Frage im voraus.

Der Abg. Molteno fragte den Kanzler des Herzogtums Lan- caster Churhill, auf welche langen Verzögerungen er in der Vot- schaft an den Flottenverein am Trafalgartage angespielt habe, die dem Feinde das neue Vorgehen im nahen Osten ermöglicht haben follten, wie diese Verzögerungen entstanden seten und wer dafür verantwort- lih gewesen sei. Churchill, der noch wenige Minuten vorher auf der Ministerbank gesessen hatte, war niht anwesend. Moslteno fragte darauf den Sprecher, ob es nihcht möglich sei, eine Antwort auf seine Frage zu erlangen. Der Sprecher sagte, eine \chriftlihe Ant- wort werde erfolgen. Molteno fragte, ob die Abgeordneten nit das Recht hätten, von einem im Haufe befindlichen Minister Antwort zu

meinden zur gemeinsamen Festseßung von Höchstpreisen vereintgen.

erhalten.

Der Minisier Llovd George sagte auf eine Anfr e, der Premierminister As8quith werde am Dkerstag im Hause ne Er- klärung abgeben. Das Haus werde, falls es wünsche, Gelegenheit

zur Debatte haben. Der Aba. Booth fragte, ob die Regierung verlange, daß das Haus den Wuns auf Debatte auédrüdcklich be- kunde. Lloyd G es klar sein, ob das Haus eine Dehatte wünshe. Es solle in diesem Falle Gelegenheit dazu haben. Der Aba. Hogge fragte, ob LUoyd George nit wisse, daß große Unjzufrieden- heit im Hause herrsche, weil es die Fragen nicht erörtern könne, über die das Oberhaus debattiert habe. Lloyd George sagte, es sei kein Grund zur Unzufriedenheit vorhanden. Volle Ge- Legenheit zur Debatte werde gegeben werden. Der Abg. Healy (Nattonalist) fragte, ob die Debatte auf Stellung der Vertrauens- trage beruhen solle. Booth fragte, ob der Wursh nach einer Debatte nicht daraus erhelle, daß eine große Zahl von Abgeordneten die Debatte des Oberhauses angehört kEätten. Llovd George jagte, die Regierung habe gar feine Abneigung gegen eine Debatte, sie beiße fie vielmehr willfommen.

__ Der Abg. Sooper fragte, ob Haldane noch an der Ne- gterung teilnehmeé, worüber der Premtermtnister die Nation im dunfeln lafse. Haldane habe fürzlih einen Besuch an der Front ge- macht urd sich nach der Nückehr sofort ins Kriegs8amt und Aus- wärtige Amt begeben, wo er sich lange aufgehalten habe. Asgquith habe dem Parlament und dem Publikum eine irreführende Auskunft gegeben, als er sagte, daß Haldanes Besuch an der Front mit feinem Auftrag verbunden gewesen sei, Der Redner sprach die Hoffnung aus, daß Asquith Haldane endgültig und völlig von der Regierurg ausschließen oder offen sagen werde, inwiefern Haldane an der Re- gierung teilnehme und welche Verantwortung er in Verbindung mit dem Kriege habe. Dill on saate, der Prefsefeldzug gegen Haldane jet etner der ihimpflihsten Vorgänge während des Krieges ge- wesen. Der Redner begrüßte es, daß ein Abgeordneter den Mut gçe- funden habe, die Verantwortung tür die ffandalöôsen und gemeinen Angriffe zu übernehmen, fodaß man darauf antworten könne, Haldane sei durch dite Gossepresse Northcliffes aus dem Amt getrieben worden. Diese Blätter seien in den legten Monaten die besten Freunde Deutschlands gewesen und seten täglich von der deutshen Presse als Detvets dafür zitiert worden, daß England den Krieg fürchte und ihn völlig satt habe. Haldane fet diejen rpressern geopfert worden. Sein Verbrechen sei gewesen, daß er England ermahnt habe, das Beste des preußtischen Systems nachzuabmen, und er habe ret. Die Ueberpatrioten erzahiten jeßt im Lande, daß England gegen eine Barbarennatton kämpfe, aber diese Hunnen seten den Engländern in gewihten Künsten der Zivilisation überlegen, namentli im Uater, rictswesen, und weil Haldane den Mut gehabt habe, das zu fagen, lei er von der Nocthcliffpresse verfolgt worden.

Der Lcberale Bryce fragte, ob inoffizielle Verhand- lungen ¿wischen verantwortlih:n Personen in London und Berlin wegen Abschlusses eines baldigen Friedens statit- gefunden hätten, ob in derselben Absicht durch einen offiziellen Ver- Tréfer irgendeiner neutralen Macht Erkundigungen eingezogen worden seten und ob der Ministerpräsident noch an der Erklärung in der Guilo- ball festhalte. Der Mivnistec Lloyd George antwortete: „Die Sorte Asquiths gelten noch immer. Wir würden nit daran denfen, Friedensverhandlungen anzufnüpten außer im Einvernehmen mit den Verbündeten und in U bereinstimmung mit dem Abkomm?-n vom S ptember 1914. Dies ist stets vollfom nen deutlih gewesen, und ich weiß nicht, worauf die Frage hinauswill“ WBryce bemerkte, 2:0yd George habe den ersten Leil der Frage niht besonders beant- wortet. Lloyd George erwider!e, nachdem er die Punkte der Frage nochmals durgesehen hatte, emphatisch: „Gewiß nicht.“

Das „Reutersche Bureau“ meldet amtlich, es verlaute, daß der Kreuzer „Argill“ Morgens an der Ostküste von Schottland aufgelaufen ist. Es wird angenommen, daß das Schiff infolge shlehten Wetters vollständig verloren ist. Alle Offiziere und die Besagung sind gerettet.

Frankreich.

Nach der Rückkehr des Präsidenten Poincaré nach Paris wurde beschlossen, daß man feine Krise entstehen lassen wolle, sondern daß das neue Kabinett das alte Kabinett gleichsam automatish erseßen solle. Wie die „Agence Havas“ meldet, soll Briand die Ministerpräsidentshaft und das Ministerium des Aeußeren mit Jules Cambon als Generalsekretär über- . nehmen, Viviani würde die Justiz übernehmen, Ribot die Finanzen behalten, der General Galliéni würde Kriegsminister werden, der Admiral Lacaze Marineminister. Außerdem soll sich Briand die Mitwirkung Freycinets, Combes, Léon Bourgeois’, Denis - Coch ins und Mélines gesichert haben, deren Mitarbeit der Regierung den Charafter nationaler Einigkeit sihern würde. Die anderen Minister seien Sembat, Guesde, Malovy, Doumergue, Clémentel und Painlevé. Die Unterstaatssekretariate des Krieges würden aufrechterhalten bleiben. Das Unterstaats- sekretariat der Handelsmarine soll in ein Unterstaats\ekretariat der Marine umgewandelt werden, dessen Portefeuille Nail, Vepultlerter im Departement Morbihan, erhalten würde.

Nuß land.

Nach einer Meldung der „Berlinaske Tidende“ hat der fortshrittliche Block beschlossen, daß seine Mitglieder in der Duma und im Reichsrate gemeinsame Sißungen mit den verschiedenen Ausschüssen und parlamentarischen Kom- missionen abhalten, damit die politische Arbeit in der Zeit nicht till liege, in der Duma und Reichsrat nicht tagen. Die erste dieser Sizungen hat vorgestern unter der Leitung des Barons Möller-Sakomelsky im Marinepalast in St. Petersburg stattgefunden, wo Blockmitglieder mit dem Wege- und Verkehrs- ausschuß verhandelten. Jn der Versammlung {lug der frühere Verkehrsminister Nemeschajew vor, ein großes gemeinsames

ureau in Moskau zu errichten, um die Einkäufe von Material und Maschinen zu leiten. Jm übrigen war man allseits einig über die Notwendigkeit, einen radikalen Personen- wechsel in der Leitung vorzunehmen. Jn der nächsten Zeit soll die Teuerungs frage verhandelt werden.

Russische Blätter veröffentlihen den Wortlaut eines Aufrufs der russischen Sozialisten an das russische

eorge erwiderte, nach Asqu'ths Rede werde

die nach den neuesten Ereignissen im Orient entstanden sei. Es liege kein Grund vor, zu glauben, daß die jezt noch neutralen Balkanstaaten, Seiten und Rumänien, ihre Neutralität aufgeben wollten.

Türkei.

Der Sultan hat vorgestern den apostolishen Delegierten Monsignore Dolci in Audienz empfangen. Dolci überreichte Blättermeldungen zufolge dem Sultan ein päpstlihes Schreiben.

Bulgarien.

Da durch die völkerrehtswidrige Beschießung von Dedea- gatfs ch auch sehr beträchtlihes bulgarisches A ctntiiaeians gerstört wurde, beabsichtigt die bulgarishe Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, das gesamte in Bulgarien bef ind- lihe französishe und englische Eigentum unter Verwaltung zu stellen, um ein Unterpfand zur Schadlos- haltung der dur die Beschießung geshädigten Bulgaren in der Hand zu haben. j

Afrika.

_Das endgültige Wahlergebnis in der Südafrikanischen Union ist laut Meldung des „Reuterschen Bureaus“ folgendes : Südafrikanishe Partei 54, Unionisten 40, Unabhängige 5 Nationalisten 27, Arbeiterpartei 4 Sitze. U L E

Kriegsnahhrihten.

Großes Hauptquartier, 29. Oktober. (W. T. B.)

Wesstlicher Kriegs\chauplas. An einzelnen Stellen der Front lebhafte Artillerie- tätigkeit, Minen- und Handgranatenkämpfe. Keine Ereignisse von Bedeutung.

Oestlicher Kriegs\schauplag. Die Lage ist überall unverändert.

Balkan-Kriegsschauplag.

Bei Drin sko (südlih von Visegrad) wurde der Gegner geworfen, östlih davon ist er über die Grenze zurückgedrängt. Westlich der Morawa ist die allgemeine Linie Slavkovica— Rudnik—Cumic—Batocina erreicht. Südöstlih von Svilajnac wurden die feindlichen Stellungen beider- seits der Resava gestürmt. Ueber 1300 Gefangene fielen in unsere Hand. Vor der Front der Armee des Generals Bojadjieff ist der Feind im Weichen. Die Armee verfolgt.

Oberste Heeresleitung.

Wien, 28. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird ge- meldet : Russischer Kriegsschauplagz. Die bei Czartorys8? fkämpfenden verbündeten Kräfte haben gestern das Dorf Rudka erstürm t. Sonst im Nord-

osten nichts Neues.

Jtalienisher Kriegs schauplag.

Das feindliche Artilleriefeuer war gestern an der Jsonzo- front wieder lebhafter. Die italienishe 3. Armee erneuerte den Angriff auf die Hochflähe von Doberdo bisher nicht. Dagegen seßte die nördlih anschließende 2. Armee ihre vergeb- lichen Anstrengungen gegen unsere festen Stellungen mehrfach fort und dehnte sie auch auf das Flitsher Becken aus. Je eine weitere Armee greift die Dolomitenfront und Südtirol an. Jm Abschnitt von Riva sind Einleitungs- kämpfe im Gange. Auf der Hochflähe von Lafraun geht der Feind mit Sappen vor. Ein Angriffsversuh gegen unsere Stellungen nördlih des Werkes Lusern scheiterte in unserem Artilleriefeuer. Vor dem Col di Lana brachen gestern nach- mittag 6 Stürme der Jtaliener zusammen. Ebenso miß- langen fleinere feindlihe Angriffe gegen Tre Sassi, die Fanes-Stellung und den Nordausgang des Travenanze 8- Tales. Jm Raume von Flit\sch s{chlugen die Verteidiger am Westhange des Javorcek einen Angriff an den Hindernissen blutig ab. Gegen unsere Linien südöstlich des Mrzli Vrh und gegen Do s e gingen abermals starke Kräfte vor. Sie wurden gleichfalls abgewiesen. Nur um einzelne Graben- stücke ist der Kampf noch im Gange. Auch ein Abends gegen den Raum nördlih S elo angeseßzter feindlicher Angriff brach zusammen. Uebergangsversuche der Ztaliener nördlih Canale wurden vereitelt. Der Görzer Brückenkopf stand wieder unter s{chwerem Feuer. Ein vereinzelter Vorstoß des Feindes gegen den Monte Sabotino mißlang vollständig. Mehrere italienishe Bataillone, die gegen den Abschnitt nördlich des Monte San Michele vorstießen, mußten in unserem Artillerie- und Maschinengewehrfeuer in ihre Deckungen zurückflüchten.

Südöstlicher Kriegs\chauplaß. / Die östlih von Visegrad vordringenden K. und K. Truppen haben den Feind beiderseits der Karaula Balvan über die Grenze zurückgeworfen. Zwei flankierend an- geseßte Gegenangriffe einer montenegrinishen Bri- gade wurden abgeschlagen. Der aus österreichisch-ungarischen Kräften zusammengeseßte rehte Flügel der Armee des Generals von Koeveß hat die obere Kolubara in breiter Front überschritten. Die Deutschen erstiegen die Gebiraskette nörd- lih von Rudnik. Oestlich davon dringen auf gleicher Höhe öster - reihish-ungarische Kolonnen beiderseits der Straße Topola—Kragujevac vor. Die Armee des Generals von Gallwiß gewann das Gelände westlich der Eisenbahnstation

Proletariat, in dem sie die Arbeiter eindringlich auffordern, sich jeder Handlung zu enthalten, die unmittelbar oder mittelbar

Sozialdemokraten in der Auffassung einig seien, daß eine | russische Niederlage im Kriege gleichbedeutend mit einer Niederlage im Kampfe für die Freiheit sei und daß die Nieder- lage in erster Linie das Proletariat treffen werde. Das arbeitende russische Volk wolle kämpfen gegen die wirtschaftliche, politische und fulturelle Bedrohung durch Deutschland und gegen die Sklaverei, die mit dem Vordringen Deutschlands verbunden sei. Der Aufruf verwirft den Gedanken eines Sonderfriedens, der die größte Gefahr für die Demokratie

bedeute, Jtalien.

Der „Corriere della Sera“ meldet, daß der Minister d Auswärtigen Angelegenheiten Sonnino deen La Ministerrat seinen Kollegen die Lage auseinandergeseßt habe,

Lapowo und vertrieb den Gegner unter \hweren

| Kämpfen von den Höhen südlih und südöstlich von

dem Feinde nützen könne. Es heißt in dem Aufrufe, daß alle | Svilajnac. Die bulgarische erste Armee hat Zajecar

und Knjazevac erobert und kämpft erfolgreih auf den Höhen des linken Timokufers. Jn Knjazevac Ada vier

| Geschüße und sechs Munitionswagen erbeutet.

Der Stelloertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Sofia, 28. Oktober. (W. T. B.) Wie die „Bulgarische Telegraphenagentur“ meldet, haben die bulgarischen Truppen nah langen blutigen Kämpfen Pirot ein- genommen, wo fie heute ihren siegreihen Einzug hielten.

Ei

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. „Laut Meldung des „Hann. Cour.“ aus Kopenhagen, sind, wie in Moskau, nunmehr au in St. Petersburg die Straßenbahner in den Ausstand getreten.

Kunft und Wiffenschaft.

i Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am

21. Oktober eine Gesamtsizung unter dem Vorsig ihres Sekretars

Herrn Waldeyer. Herr Helmert las über neue Formeln für

den Verlauf der Shwerkrajt im Meeresntiveau beim

Festlande. Die Beschleuntgung der Shwerkraft nimmt bekanntlich

bom Aequator nach den beiden Polen hin etwas zu, eine Abhängigkeit

von der geographtschen Länge tritt nicht auffällig b-rvor. Dank dem in den leßten ZJahrzebnten infolge der Tätigkeit dec internationalen Erdmessung stark angerahsenen Material fomte fürzlih ein in der Schwerkraft vorbandenes kleines periodisches Glied, das von der doppelten Länge abhängt, ziemlich siher nahgewtejen werden. Danach würde der Erdäquator von der Kreisfo:m etn wenig

abweichen und im Radiusvektor Shwankungen von etwas über 100 m

besigen. Herr Haberlandt legte eine gemeinsam mit dem Prof.

Dr. N. Zunt in Berlin verfaßte Mitteilung vor, betitelt: Ueber

die Verdaulichkeit der Zellwände des Holzes. Um festzu-

stellen, ob und in welhem Ausmaße die Zellwände des Holzes vom

Wiederkäuer verdaut und verweritet werden, wurde Birkenholz, dessen

Zellwände im allgemeinen nur s{chwach verholzt sind, in fehr

fein verteiltem Zustande als „Holzs{lif“ zu einem Fütterun

und Stoffwechselversuch verwendet. Infolge des nafsen Mebr verfahrens waren die Zellinhalte, Stärke und Fett, vollstäding. herausae\{wemmt, nur die zerrifsenen Zellwände kamen in Betrat.

Der Versuch wurde am Schaf angestellt und hatte das Ergebnis, daß von der Nobfaser des Holzes, die 3239/9 des lufttrockenen Holzsliffes betrug, 50,06 9/6, von den stistofffreien Extcaftstoffen, die 61,56 9% des Holzschliffes ausmahhten, 55,78 % verdaut wurden. Der S1ä ke- wert des ver}ütterten Holz1hliffffes betcägt 35,8 und kommt demna dem Stärkewert sehr guten Wiesenheues gleih. Die mikroskoptshe Untersuhurng der Exkremente ergab ausgiebige Korrosionen der ver- dickten Zellwände des Holzes. E3 hai somit eine weitgehende Ver- dauung des Birkenho!z1hliffes stattgefunden. Herr Rubner sprach

„über die Verdaulichkeit des Birkenholzes“. Die Unter- fuhung wurde veranlaßt durch die Mi'teilung Haberlandts über den Stuärke- und Peehes des Birkenholzes im Frühjahr. Das von seiten der Behörden zur Ver'ügung gestellte Material hat nennens- wzrte Nährstoffe niht enthalten, gab aber doch Veranlassung, die Verdaulichkeit des Holzes überhaupt zu prüfen. Das Ergebnis der an Hunden in größerer Zahl angestellten Experimente läßt dartun, daß etwa bis zu 27 9% der täglihen Kost an Birkenmehl ais Zusay ertragen wurden. Von dem Bükenholzmehl wurde stets ein erheblider Teil verdaut, das Optimum lag bei 22 9% Gehalt der Kost, dabei war die Resorption 44,16 %/% des gefütterten Holzes, 39/22 9% der Zellulose und 44,6 % der reichlich vorhandenen Pen- tofen. Eine Beeinträchtigung d-r Verdauung des gleichzeitig - ge- fütterten Fleisch:s war nicht nachzuweisen. Die Pentosen werden reihlier reforbiert wie die Holzfafer. Nah den Bestimmungen der Verbrennungswärme is der optimale Nut-ffekt dur gefüttertes Birkenholz etwa 9 % des täglichen Gnergieumfsages, der für den Stoffwehsel verwendbare Anteil der Energie ist aber jedenfalls er- beblih geringer. Das korrespondierende Mitglied He:r Robert in Halle a. S. hatte eine Mitteilung: Der goldene Zwéig auf rôömischen Sarkophagen übersandt: Die frühere Vermutung des Verfassers, der Z veig auf dem Adonisfarkophage des Lateran bedeute die Rückkehr ins Leben, wird durch das ähnliche Motiv eines Koresarkophags in Wien (Overbeck, Kunstmyth. Ail. t. 17, 22) bestätigt.

Folgende Druckschr iften wurden vorgelegt: die 43. Lieferung des akademischen Unternehmens „Das Tterreih*, enthaltend die Penna- tularia, bearbeitet von W. Kükenthal (Berlin 195), Band 5 der Ge- fammelten Abhandlungen zur amerikani]chen Sprah- und Altertums- funde von G. Seler (Berlin 1915) und O. Hintze, Die Hohenzollern und ibr Werk (Berlin 1915).

._ Die physikalisch-mathematishe Klasse der Akademie hat für die von den fartellierten deutschen Akademien unternommene Forshungsreise nah Teneriffa zum Zw-ck von lichtelektrishen Spektral- untersuhungen als zweite Rate 500 #, die phtilosovbt\ch- histori|che Klajse tür die Bearbeitung des Thesaurus linguae Latinae über den etatsmäßigen Beitrag von 5000 4 hinaus noch 1000 4 und für das Kat: l[lunternehmen der Herausgabe der mittel aiterlihen Bibliothefskataloge außer den für 1915 bereits bewilligten 900 M weitere 300 6 bewilligt.

In bezug auf das Studium der Ausländer an den preußischen Universitäten sind, wie ,W. T. B.“ hervorhebt, neuerdings mehrfach unrichtige Auffassungen hervorgetreten. Schon lange vor dem Kriege, nämlih durch Erlaß vom 24. September 1913, hat das zuständige Ministerium dur Fest)eßung von Höchsizahlen für die einzelnen Universitäten dem übermäßigen Andrang «der Ausländer Schranken gesept, und als der Krieg ausbrach, sind alle studierenden Ausländer aus den feindlihen Staaten von den Universitäten entfernt worden. Hierbei mußte aber die Möglichkeit von Aus- nahmen vorbehalten werden, weil es Fälle gibt, in denen, man denke nur an Balten, Buren, Inder, das deutshe Interesse eine soldbe Ausnahme geradezu erfordert. Jeder Fall is daraufhin ebenso wie auch die Persönlthkeit des Studenten genau geprüft worden. Die Gefamtzahbl der so bewilligten Ausnahmen ist gering. Es sind näm- lih seit Beginn des Krieges, alle preußischen Universitäten zusammen- gerechnet, nur in 69 Fällen solhe jungen Leute zum Studium zus gelafsen worden. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Balten.

Am Dienkêtag fand in der Königlichen Bibliothek unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rats, Professors D. Dr. von Harnack eine Sitzung des Senats der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. statt. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers und Königs war der Chef des Zivil. kabinetts bon Valentini zugegen, das Kultusministeruum war dur den Ministerialdirektor Dr. Schmidt und den Negierungsafsessor T'endelenburg vertreten. An der Beratung nabmen die Senatoren Eduard Arnho d, Dr. von Böttinger, Dr. Emil Fiiher, Dr. Krupp bon Bohlen und Halbah, Franz von M: ndels\sohn, von Pafsavant- Gontard, vom Rath, Dr.-Jng. von Siemens sowie der General- sekretär Amtsrichter Dr. Trendelenburg teil. Der Präsident gedachte des Ablebens der Senatoren Graf von Cramer und Ebrlich und würdigte die hohen Verdienste der Entschlafenen für die Ges llschaft. Er gedahte ferner des auf dem Felde der Ehre gefallenen Assistenten am Kaiser Wilhelm-Institut für erperimentelle Therapie Di. Welde. Der Senat erledigte sodann laufende Geschäfte.

Das Neue Museum mit der ägavptt Abteil Sammlung der Se antiker Bildw q p un den KUE kabinett wird wegen baulicher Veränderungen auf einige Wochen geshlo}sen.

Verkehrswesen. Von jeßt ab sind Pakete von und nach St. Ludwig

Els.) und Hüningen (Oberels.) im in g fehr zur Postbeförderung Radaea neren deutschen Ver