1915 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung

über die S ELRLURC das Verordaung, betreff end

die Förderung des Wiederaufbaues dér dur ‘den

Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz Ost- preußen vom 19. Januar 1915.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., i verordnen auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 nah dem Antrage Unseres Staatsministeriums für den Umfang der Provinz Ostpreußen wie folgt:

Artikel 1.

_ Der § 1 der Verordnung, betreffend die Förderung des Wiederaufvaues der durch - den Krieg zerstörten Ortschaften in der Prooinz Ostpreußen, vom 19. Januar 1915 (Geseßsamml. S. 7) wird aufgehoben. An seine Stelle tritt das Gesez, be- treffend die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M., vom 28. Juli 1902 (Geseßsamml. S. 2783) und das Gesetz wegen Abänderung des § 13 des vorbenannten Geseßes vom 8. Juli 1907 (Geseyßsamml. S. 259) mit den nachstehenden Abänderungen.

Artikel 2.

ens 19 45 8 12 22 23, 36,37, 40, 43, 44, 49, 52, 57 und 58 des Geseßes vom 28. Juli 1902 (Geseßz- samml. S. 273) werden folgendermaßen geändert:

S T.

Ín den kriegsbeschädigten Ortschaften der Provinz Ost- preußen kann durch den Oberpräsidenten, und zwar in Ge- meinden mit mehr als 2000 Einwohnern unter Zustimmung des Provinzialrats, in kleineren Gemeinden mit Zustimmung des Kreisausshusses für einzelne Teile des Gemeindebezirks aus Gründen des öffentlihen Wohles zur zweckmäßigen Gestaltung von Baugrundstücken sowie zur Erschließung von Baugelände die Umlegung von Grundstücken verschiedener Eigentümer nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen be- wiikt werden.

S 2.

Es kommen in Saß 2 die Worte: „(8 1)“ in Fortfall.

Am Schlusse des § 2 ist folgender Zusaß zu machen:

„Für die nachträglihe Zuziehung außerhalb des Um- legungs8gebietes belegener Grundstücke gelten dieselben Be- stimmungen wie für die erstmalige Einbeziehung, sofern nicht dié beteiligten Eigentümer sich mit ihrer nachträglichen Ein- béziehung ausdrücklih einverstanden erklären.“

8S 4,

Der zweite Sat erhält folgende Fassung:

„Er: hat außerdem, sofern es noch: niht geschehen ist, ohne Verzug ein Verzeichnis aufzustellen, in welchem die umzulegenden Grundstücke tunlihst unter Benennung ihrer Eigentümer und mit ihrer kataner- und grundbuhmäßigen Bezeihnung aufgeführt sind; in dem Verzeichnis is, wenn angängig; anzugeben, welcher Prozentsaß des eingeworfenen Geländes von den Beteiligten abgetreten und zu - öffentlichèn Straßen und Pläßen ausgeschieden werden soll und innerhalb welcher Frist die im Bebauungsplan festgeseßten Straßen und Pläye des Umlegungsgebiets für den öffentlichen Verkehr und Anbau fertigg: stellt werden sollen.“ :

Die in Saß 5 vorgeschriebene Frist von 4 Wochen wird auf 1 Woche abgekürzt. i

99 erhält folgenden Zusag:

„Die aemäß § 121 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 (Géseßsamml. S. 195) zur Einlegung von Be- \{hwerden gegen den Beschluß des Bezirksausschusses an den Provinzialrat gewahrte Frist von 2 Wochen wird auf eine Woche verkürzt.“

8 8.

Es bleiben die Abschnitte 5 bis 8 bestehen; die Absäße 1 bis 4 werden durch folgende Bestimmungen erseßt:

„Soba!d der Obe1präsident es für festgestellt erachtet, daß eine oder mehrere Umlegungen zustande kommen erden, ver- fügt er, und zwar für jedes Umlegungsgebiet 2) besonders, die Einleitung des Verfahrens uud ernennt zu seiner Durch- fühtung eine Kommission. Er kann eine Kommission mit mehreren Umlegungen beauftragen.

Dieser Kommission haben als Mitglieder anzugehören :

1) u. 2) Zwei Kommissare des Oberpräsidenten, von denen mindestens einer ein zum Richteramt befähigter Rechts- verständiger sein muß.

Ferner haben der Kommission anzugehören tvenigstens je 3) ein Bausfachverständiger, 4) ein geprüfter Landmesser, 9) ein höherer Verwaltungsbeamter, 6) E NEE für die Bewertung der Grund- tücke.

Der Oberpräsident ernennt sämtlihe Mitglieder der Kommissionen und für jedes einen Stellvertreter. Ferner be- stimmt er den Vorsißenden und seinen Stellvertreter. Mitglieder des Magistrats können nicht Mitglieder der Kommissionen sein. Der Oberpiäsident und die Regierungspräsidéntea sind be- rechtigt, den Kommissionssigungen persönlih oder durch Stell- vertreter beizuwohnen.

Soweit die Mitglieder nicht staatlich angestellte Beamte sind, demnach ihre Bezüge nah Maßgabe der für sie geltenden Bestimmungen erhalten, haben sie. Anspruch auf Ersaß der baren Auslagen und! auf Gebühren nach Maßgabe der für Sachverständige in gerichtlihen Angelegenheiten bestehenden Vorschriften.“

8 9, E3 wird der leßte Absay gestrichen. S-1A2

Es tritt am Schlusse folgender Absaß hinzu:

„Bei Grundstücken, die sih im gemeinschaftlihen Eigentum oder in gemeinschaftliher Benußung mehrerer Beteiligten be- finden, ist tunlihst einem jeden Beteiligten ein seinen bisherigen Teilnahmrechten entsprechender besonderer Anteil zum alleinigen freien Eigentum zu überweisen, sodaß dié bisherige Eigentums- oder Benußungsgemeinschaft aufhört.“

8-22 erhält folgende Fassung: : ¿_ „Sofern der Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet oder Teile von ihm bereits endgültig festgestellt ist, darf er während des Umlegungsverfahrens ohne Zustimmung der Kommission niht abgeändert werden. Die Kommission kann doch zur leihteren Durchführung der Umlegung bei dem agistrat beantragen, daß der Bebauungsplan in dem nah dem Gesegze, betreffend die Anlegung und Veränderung von

Straßen und Pl j : vom 2. Juli 1875 (Gesegsamml. 561) vorgeschriebenen Verfahron geändert wird.“ * j :

ge ein Bebauungsplan für -das Umlegungsgebiet bei der Einleitung des Umlegungsverfahrens noch nicht endgüstig festgestellt ist, hat diese Feststellung nah Anhöcung der Um- legungsfommission möglichst bald, jedenfalls aber zu erfolgen, bevor die Feststellung des Verteilungsplanes (8 38 Absagz 2) stattfindet.“ s

Es kommt der leßte Say des Absatzes 1 in Wegfall. 8 36.

Der zweite Absatz erhält folgende Fassung:

„An der Beschlußfassung muß außer dem Vorsißzenden mindestens je eins der'im § 8 unter Ziffer 3 bis 6 aufge- führten Mitglieder teilnehmen, und zwar muß, sofern nicht der Vorsitzende ein zum Nichteramt' befähigter Rechtsverständiger ist, ein zweiter Kommissar des Oberpräsidenten teilnehmen, der diese Eigenschaft hat.“ A

5 D

Es sind im Absaß 1 am Schlusse des Satzes 2 die Worte hinzuzufügen: „und daß die Frist zur Erhebung von Einwen- dungen zwei Wochen beträgt.“

8. 40.

Im Absaß 2 wird statt der Frist von 1 Monat eine solche von 1 Woche festgesetzt.

Der Absatz 3 erhält folgende passung:

„Die Ueberweisungserklärung kann entweder mit dem Be- {luß über die gegen den Plan erhobenen Einwendungen oder mit der Festseßung ‘des Verteilungsplanes 38 Abvbsaz 1, 2 und 3) oder mit: beiden gleichzeitig erlassen u1d mit ihnzn ver- bunden werden.“

8 43.

Es kommt der leßte Absay in Wegfall. 8 44 erhält folgenden Zusaß :

„Mit der Maßgabe, daß an Stelle des Eigentümers des Grundstückes auch die Umlegungsfkommission im Falle des § 49 des erstgenannten Geseßes die Vermittlung der Auseinander- sezungsbehörden in Anspruch zu nehmen berechtigt ist.“

8 49. Es werden die Worte „oder das Amtsgericht“ gestrichen. 8 52, Es werden die Worte „oder das Amtsgericht“ gestrichen. 8 57. __ Es werden im ‘Absaz-2 Nr. 1 und im Absayz 4 die Worte „oder einem sonstigen gerihtlihen Buch“ : gestrichen ; ferner sind zwishen Absaß 4 und 5 folgende Bestimmungen als Absaz 5 und 6 einzufügen:

„Die Umlegun4skommission ist befugt, das Grundbuchamt um die Berichtigung des Grundbuches durch Eintragung eines Eigentümers zu ersuhen und den Eigentümer zur Beibringung der nah ihrem Ermessen zum Nachweis . des Eigentums: er- forderlihen Urkunden durch Ordnungsstrafen anzuhälten. fei: einzelne Strafe darf den Betrag von 300 46 nicht über- teigen.

Kriegsteilnehmern (S 2 dès Geseßes vom 4. August 1914, N. G. Bl. S. 328) oder sonst wegen des Krieges aus der Provinz verzogenen und *' nicht zurückgekehrten Personen, die ohne Vertreter sind, kann der Regierungspräsident einen geeigneten Vertreter bestellen, der die Rechte und Ver- pflihtungen des Kriegsteilnehmers oder dieser Personen im Umlegungsverfahre&t wahrzunehmen hat. Die Bestellung des Vertreters soll dem Vértretenen wenn möglich unverzüglich mitgeteilt werden. Der Vertretene kann dem Vertreter die Vertretungsbefugnis entziehen, sobald er einen anderen Ver- treter bestellt. Soweit durch die Bestellung eines Vertreters besondere Kosten entstehen, sind fie als Kosten des Verfahrens anzusehen.“

8g 58.

Soweit in diesem Geseß der Magistrat erwähnt wird, tritt an seine Stelle, sofern es sich um Landgemeinden handelt, der Gemeindevorstand.

Artikel 3.

Diefe Verordnung tritt an dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Mit der Ausführung : dieser Verordnung sind die Minister der öffenüichen Arbeiten und des Janecn beauftragt und er- mächtigt, den Text des Geseßes, wie er sich aus den im Artikel 2 bestimmten Aenderungen ergibt, und zwar mit dem Datum der vorstehenden Verordnung und mit der Ueber- {rift „Verordnung, betreffend die Umlegqung von Grund- stücken in der Provinz Ostpreußen“ in der Gesezsammlung be- kfanntzumachen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 11. Dezember 1915.

(Siegel.) Wilhelm R. von Bethmann Hollweq. Delbrück. von Tirpiß. Beseler. von Breitenbah. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lenge. von Loebell. von Jagow. Helfferich.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Polizeisekretär Rudolf Müller als Geheimer Registrator an- gestellt worden.

__ Dem Geheimen Kanzleisekretär Pohlmann im Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Charakter als Geheimer Kanzlei- inspeftor beigelegt worden.

M inisterium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der außerordentlihe Professor Dr. Jssai Schur in Bonn ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin verseßt worden.

Dem Obermusikmeister Böttcher im Grenadierregiment Kronprinz (1. Ostpreußischen) Nr. 1 und dem Obermusik meister Sperling im Füsilierregiment Nr. 40 ist der Titel König- licher Musikdirektor verliehen worden.

Finanzministerium.

: „Die RNentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Freystadt, Regierungsbezirk Liegniz, ist zu beseßen,

in Städten - e ländlichen Ortschaften,

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Oberkonsistorialrat Dr. Bacmeister in Danzig ist in gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Koblenz und

der Konsistorialrat Dr. Koh in Magdebura in gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Münster ver- seßt worden.

_ Dem in die erste Pfarrstelle an der Philippus-Apostel- Kirchengemeinde in Berlin berufenen Superintendenten Voigt mann, bisher in Ziesar, Bezirk Magdeburg, ist das Ephoral: amt der Diözese Berlin Stadt Il übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 1915 (RGBI. S. 603) ist dem Kaufmann Michae!l Lickes, wohnhaft in Cöln, Hansaring 26, der Handel mit Nahrungs mitteln aller Art untersagt worden.

Cöln, den 20. Dezember 1915.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Bekanntmachung.

Gemäß. 8-1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Kauf- mann Leopold Rosenthal, wohnhaft in Cöln,- Zeughaus- straße 26, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden.

Cöln, den 20. Dezember 1915.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Nichkamfklicßes.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Dezember 1915.

Jn der am 22. Dezember unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Vizepräsidentèn des Staatsministeriums, Staats- sekretärs des Jnnern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar - sizung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Be- kanntmachung, betreffend Ausprägung von Zehnpfennigstücken aus Eisen, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Eatwurf einer Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei Zustellungen, der Entwurf einer Be- kanntmachung über die Anrechnung von Militärdienstzeilen und die Erhaltung von Anmwartschaften in der Juvaliden- und Hinkerbliebênenversiherung, der Antrag, betreffend Verlängerütig der Zuckerungsfrist für die diesjährige Weinernte, und die Vorlage, betreffend . den Verkehr. mit Kraftfahrzeugen. Demnächst wurde über verschiedene Anträge und Eingaben

Beschluß gefaßt.

Eine Bekanntmachung vom 23. Dezember 1915, die am 27. Dezember 1915 in Kraft tritt, betrifft die Beschlag- nahme, Verwendung und Veräußerung von Ba#st- fasern (Jute, Flahse, Ramie, europäisher Hanf und Üüber- seeisher Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern. Wie „W T. B.“ meldet, sind nah dieser Bekanntmachung alle Bastfasern in rohem, ganz oder teilweise ge- bleihtem, fremiertem oder gefärbtem Zustande beshlagnahmt. Jhre Verarbeitung ist für den allgemeinen Gebrauch nur in ganz bestimmten, in der Bekanntmachung näher geregelten Fällen erlaubt. Zur Erfüllung von unmittelbaren oder mittelbaren Aufträgen der Heeres- oder Marinebehörden (Kriegslieferunzen) ist die Verarbeitung und Verwendung von Bastfasern in weitem Umfange zugelassen. YJus- besondere dürfen auch ohne einen Auftrag auf Kriegs- lieferungen Halb- und Fertigerzeugnisse für Kriegsbedarf auf Vorrat unter Beobachtung bestimmter Vorschriften ge- fertigt werden. Die auf Vorrat hergestellten Garne und Gewebe, über die ein Lagerbuch zu führen ist, sind ebenfalls beshlagnahmt und ihre Auslieferung is nur zur. Erfüllung eines Auftrages auf Kriegslieferungen gestattet. Trotz der Beschlagnahme bleibt d'e Veräußerung und Lieferung von Bastfaserrohstoffen an Bastfaserspinnereeien und Seile- reien oder an andere Personen zulässig, die einen \hrift- lichen Auftrag einer Bastfaserspinnerei oder Séeilerei zur Beschaffung von Bastfaserrohstoffen besien. Auch die fadenartigen Halb- und Fertigerzeugnisse aus Bastfasern, wie Garne, Zwirne, Seilfäden, sind beshlagnahmt. Jedoch ist ihre Veräußerung und Lieferung troß der Beschlagnahme unbeschränkt erlaubt, so daß die Beschlagnahme nur eine weitere Verarbeitung dieser Garne, Zwirne oder Seilfäden verhindern soll.

Die Bekanntmachung enthält eine ganze Anzahl wichliger Einzelbestimmungen, Jhr Wortlaut ist bei den Polizeibehörden einzusehen. i

Für die Zuckerung der im Herbst 1915 geernteten Weine, die nah dem Weingeseß nur bis zum 31. Dezember 1915 zulässig ist, sind durch einen am 22. Dezember gefaßten Beschluß des Bundesrats noch die Monate Januar und Februar 1916 freigegeben worden. Den aus einzelnen Weinbaugebieten laut gewordenen Wünschen nah Erhöhung des Maßes des zulässigen Zukerwasserzusaßes hat dagegen der Bundesrat, wie „W. T. B.“ mitteilt, keine Folge gegeben. Die Beschaffetheit des Jahrgangs 1915 rechtfertigt eine solhe Ausnahme von den Grundsäßen des Weingeseßes nicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 839 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält,„„die 412. Verlustliste der preußischen Armee und die 242, VŒÆustliste der bayerischen Armee.

Großbritannien’ unnd Frland.

Das Krieg8amt gibt bekannt, daß der General Sir Douglas. Haig das Oberkommando der britischen Truppen in Frankreich

und Flandern augetreten hat, Der General Sir- Charles

Monroe wird ihm im Komfnändo dêèr ersten Armee folgen und der bisherize. Chef des Reichsgeneralstaves Generalleutnant S7 Archibald “Murray wird Moñroès Koinmando über- nehmen.

Das Unterhaus hat die Gesezvorlage, die eine Ver- mehrung des Heeres um eine Million Mann vorsieht, einstemmig angenommen. Ueber den Verlauf der Sißzung becihtet das „W. T: B.“ wie-folagt:

__ Dee Premiermtnister U8quith erk. ärte zunäGst in Beantwortung einer Anfrage, daß der Gencral Sir John Hamilton nit aus dem Ortent zurüdckgekehrt sci, um ein neues Kommando zu übernehmen. Wenn er ein anderes Amt erhielte, würde es bekannt gemacht werden. Sodann begründete Asquith die Forderung der Heeresver- mehrung um eine Million Mann und- sagte, die Armee auf den verschiedenen Kriegs\{auplägen betrage einschließli der Engländer über See über 1250000 Mann. Die Verluste seien sehc groß. Die Refkrutierung diene in erster Linie zur Auffüllung. Das Huuptziel müßte stets sein, die Effektivstärke möglibst dek Solliärke entsprechend zu erhalten. Das sei namentli b-i den Territorialtruppen schwer. Diez Heeresverwaltung brauche viel mehr Leute, um die neuen Formationen aufzufüllen urd dte gesamten Streitkräste zu verstärken. Der Minister lebnte es ab, anzugeben, wieviele Divisionen oder wieviel Mannschaften nötig seten, und tagte: «Wir * brauen alle Männer militärfähigen Alters, dte nit aus wi:tihaîtlichen Gründen unentbebrlich sind.

das Freiw!lligensystem oder den Dienstzwaag anwznden. von der Suvtabai und der Anzaçzore bedeutet niht ähnitche Dperationen bei Kay Helles, wo wir den Eingang der Meerengen be- herrschen. Dieser Schritt gesch2h .gemäß den Urteilen mtlitäti\cher und seemännister Nat br. Nachdem Monroe und Kitchener alle Stellungen g-prüft haiter, bat die Ne,.ierung den Rüdczug mit großem Widerstreben gutgeheißen.“ Der Abg. Nedmond sagte, cs sei |fandalós, daß noch fein ai sfühilider Beiiht Sir John Hamiltons über die Cxpedition an der Suvlabai vorl{-ge. Asquith bemerkte, die Regieruvg habe den Berickt erst in den lezten Tagen erhalten. Redmond fuhr fort, Hamilton set zuücgerufen worden, um über den sürhterlihen Fehls&lag des Unternehmens zu berichten. Er (Redner) müsse die Regierung tadeln, weil sie es nicht durgeseßt babe, daß sie einen Beritt erhalten habe. Durch Aequiths Rede fei er ent!'äusdt, .da sie nichts über Beibehaltung oder Aufgabe des Freiwilligeniystems sage Die Ent. scheidung müfse bald fallen Die Eioführung der Wehrpflicht würde aber unheilooll sein, die Nation \palten und im Parlament und im Lande heftig bekämpft werden. Die nationalistishe Partet \i unter den augenblidlihen Umsiänden ents@ieden gegen jede Form etner Vitenstipfl'cht. Der Abg. Stanton (Arbeitervartei) erklärte si gleih- falls als durch Aëquiths Nee nit b-friedigt, da se offenbar etwas verheimlihe. Der Bericht Lord Derbys müsse ungürst'ger seia als er tein dürfte, sont wäre er dem Unterha'!se bereits mitgeteilt. Der Abg. Holt (liberal) tragte, ob die Negizrung ve: sucht habe, mehr als die bisher bewilligien drei Millionen Mann auszuheben. Aequith sagte, das Gefeß sei in fetner Weise verleßt worden. Holt erwiderte, viele glaubten, daß das Geseg verle8t worden set Der Premierminister habe dem Hause feine wirkte JFaformatton zur Begründung der Heeresverstärkuag gegeben. Es set ein alter Trick, dem ause das Vertrauen auszu’prehen, daß es selbst tmstande sei, zu beurteilen, ob die vorzeshlagene Heeretverstärkung der Indulfirte, dem Transportwesen und der Schiffahrt genug Arbeitskräite lasse. Der Redner, der in Liverpool Needer tft, sagte, er bekomme in den Hâäten London und Liverpool nur halb so viel Arbeiter, als er brauche ; andere Needer seten in gleiher Lag», und das werde täglich \{ltmmer. Auch der Eisenbah. fehlten Arbeiter; die Transportfrage fei aber wesentlich für die Zahlungs!ähtgk it der Nation. Die HDauptaufgabe Englands set, die Verbünde!en finanziell und mit Munitton zu unterstüßen; dên Verbündeten müsse es überlassen bleiben, Soldaten aufzubringen. Der Retner wid: r!prach der Heeres- v2zrmebrung, die den festen Aufbau der Nation und thre Fähigkeit, den K ieg zu gewinnen, gefährde. - Carion bekämpfte Holt und sagte, die Regieruna behandle die Industriefrage eher zu s{honend. Gr babe an der Negierungsforderung nur auszusetzen, daß sie zu spät komme uud nicht groß genug sei. De Auffüllung der Gefechts- einheiten - set sehc schwer, hei\pielswetise seen 36 Bataillone Lerritorialtruppen im nahen Osten auf 11 000 Mann, also um zwei Vritt:l zusammenges{chmolzen. Main brauche nicht Soldat zu fein, um die Lage zu beurtellen, denn der einzive Weg, den Krieg zu ge- wfnnen, fei, die deutshe Front zu d»rchckrechen und die Deutschen über der Rhein zurückzutreiben. Das Gallipoli-Unternehmen \ei eine große Enttäuschung; thie Ursachez müßten später untersuht werden. Die Regierung habe dadur einen vngeheuren Fehl:r begangen, baß sie seit August keinen Estshluß tassen konnte, obwöhl die Verluste durch Krankheit zeitweise 1000 Mann täglih betragen bä!t-n. Der Abg. Thomas (Arbeiterpartei) sprach gegen diz Wehrpflicht; im No!falle müsse Lord Derbys Werbearbeit wiederholt werden. Der Abg. Dil1lon (Nationalist) forderte eine genauere Darlegung der Gründe für die Heereêëvermehrung und für die Anficht, daß das Land fie ertragen könne, und tagte, die Zeit werde kommen, wo die ge'amte Politik und Diplomatie, die zu diejem Krtege gefuhrt und England in die ießige Lage gebracht hätten, erörtert werden müßten. Irland werde jedenfalls die Dienstpflicht nicht dulden. Der Abg. Par ker (Arbeiterpartei) sagte, er werde der Dienstpflicht {arf widersprehen. Der Abg. Griffith (liberal) ertlärte es tür zu !pät, die Dienstpflicht zu bekämvfen, sie bestehe in gewissem Stnne seit Be- ginn von Lord Derbys Arbeir. Der Handeleminister NRunciman legte die Methode der Negierung für die Beurlaubung unentbehrlicher Arbeiter aus dem Heere dar.

Die Debatte dauerte bei Redaktions\{luß der Blätter fort. “4 - Das Oberhaus hat in der vorgestrigen Sißzung die ölnanzbill in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Im Laufe der Debatte sagte, obiger Quelle zufolge, Lord Courtney, die Bill sei ein unzureihender Versuch, die Kriegs- kosten zu decken; es scheine ihm nicht sicher, daß der Staat vier Millionen Mann unterhalten könne, die der Industrie ent- ¿ogen würden. Der Redner befürwortete eine höhere Besteue- rung; die Einkommensteuer follte auf fünf Procent erböbt werden. Lord Aldwyn erklärte dies für unmögli, aber die Arbeiter follten stärker besteuert werden, deren Cinkommen un- aewöhnlich hcch sei. Dos Budget ignortere dies. Die Regierung vergeute durch sckchlechte Wirtschaft Vêillionen und habe die Finanz- lage versh!immert, als sie das Budget anstatt zum Mat erst am Ende des Jahres einbrachte.

Jtalien.

Gestern hat bei dem Ministerpräfidenten Salandra ein dreistündiger Ministerrat stattgefunden, in dem nah der amtlihen Mitteilung parlamentarishe und Verwaltungs- angelegenheiten besprochen worden sind.

Die Frage der serbishen Flüchtlinge beginnt, wie „Sera“ meldet, in Jtalien ernstlihe Besorgnis zu erregen. Viele Flüchtlinge befinden sich bereits in verschiedenen Städten Süditaliens. Man nimmt an, daß ein Konzentrationslager für alle bedürftigen Flüchtlinge geschaffen wird. Dieses foll nahe einer Küstenstadt Süditaliens gelegen sein, damit die

êrpróviantierung vom Meere möglih ist. Die italienische

egterung und das serbische Volk werden sih darüber ver- ändigen. Man erwartet noch viele Tausende Flüchtlinge in ien. Nach einer Meldung des „Secolo“ aus Syracus ist nuf den deutshen Dampfern „Kattenturm “, e Mudros“

ot | Wir brauchen } na den r ôötigen Abzügen für die Herffellung der Munition und die | Aufrechterhaltung des Expor1handeis - die Höchstzahl, gleihviel, ob wir ; Der Nükzug

und „Sigmaringéti“ die’ itäliknishe“ Flagge Fehißk worden. Die drei Dampfer werden“ föfort -uah Beéndigung von Maschinenreparaturen autfahrèh.

Dänemark.

Auf Befehl der englischen Behördèn in Kirk wall müßte, wie die „Nationaltidende“ meldet, auh- der dänische Dampfer „Frederik VIIl.“ die von Amétika nah Däne- marf bestimmte Paketpost ausladen.

Schweiz,

Im Nationalrat legte gestern Greulich-Zürih im Namen der fozialdëmokratishen Fraktion die folgende Juter- pellation vor: „Gedenft der Bundesrat allein oder mit den Negierungen anderer Länder den Kriegführenden seine guten Dienste anzubieten zur baldigéèn Herbeiführung eines Waffen stillstandes und Einleitung von Friedens- verhandlungen?“ Als Chef des politishen. Departements antwortete laut Meldung des „W. T. B.“ der Bundésrat Hoffmann auf die Jaterpellation mit der folgenden Erklärung :

Wir verstehen das tiefe Frledénsbedlrfnts, das in ünserem Volke empfunden wird, und teilen die Sehnsucht nach etner baldiger Bes endigung des shreckiichsten Krieges, den die Géshichte fenut.. Unser Land, wenn au vom Kriege jeibst verschont, leidet gewaltig unter dessen Folgen, Es ist indessen nichr'allein ‘oder auch nur an erster Stelle unser eigenes Interess-, welhes dea heiß-n Wun'ch nah Frieden heroorruft. Wir sehuen ihn aus rein menichlihen Empfi«den herbei,

| im Hinblick auf dàs unsagbare Elend, das dêr Krieg verucsah?, auf

die geschlagenen Wunden un» das unbarmherzige Zerstöcungêweik, das er an einer-Kultur vollbraht —Hat,--auf- die wir-bis-vor-furzem fo stolz waren. Wir achten also die Gefühle, aus denen die Anfraçe der Interpellanten hervorgina. Soweit sie jedoch darauf zielt, eine direkte Friedensaktton des Bundestratts herbe!zufübren, müssen wic Borbehalte machen. Ein solher Schritt ist zum voraus dem Miß- exfolge geweiht und dec Vißdeutung auszesett, solanze niht auf beten Seiten der kriegführenden Parteien das Frtedensbedüifris die thm entgegenstehenden, im Gaxog der Erèéignisse begründeten Widercstände durch eine im eigenen Lande vollzogene Wandlung der öffentlichen Ptèeinunga ohne fremdes Zutun überwunden -h4ät. Ut diése Wandlundá voch nicht vollzogen, jo müssen niht nuc all fremden Junter- ventionsbewegungen auf dürres Etdreich fall-n, sondern si? weden geradezu als lästige und wentg freuadshastlihe Einmischung empfunden und fönnen sowohl der Sach? des Friede:5 als auch den zwischenstaatlihen Beziehungen zum Schaden ger-ihèn. Es ist Sache der individuellen Auffassung, ob der Friebenswille kräftig eingeseßt und zu cinem autreichenden Ergebnis ge!ührt - hat. Der Bundesrat hâlt dafür, daß das heute noch nicht der Fall ist. Man wt: d es ver- stehen, wenn er in ein? Dulegung der Gcüade, die zu dieser Auf- fassung der Sachlage führen, an diesem Orte- nicht ei1treten kann. Defsen aber dürfen wir Sie versichern, daß wir mit gespannter Auf- merksamkeit die Entwicklung der Dinge verfolg:-n und uns glückltch schäßen würden, wènn unser kleines Land, getragen von den Symé pathien, die es mit den frtegführenden Nationen verbinden, g-treu seiner tradittonell-n neutralen Stellung und in völliger Unetaennügig- keit auh nue in besheidenem Maße dazu- betzutcagen vecrmöchte, den ersehnten dauerhaften Frieden herbetzuführen.

Ueber die Antwort des Bundesrats fand feine Erörterung statt, Der Jaterpellant Greulich erklärte sih von der Antwort des Bundesrats befriedigt.

Griechenländ.

Der französishe Generdäl Cüftelnau ist ‘dem „Corriere della Sera“’ zufolge mit dem Panzerkreuzer „Ernest Renan“ in Saloniki eingetroffen und hatte sofort mit dem General Sarrail eine Unterredung.

Nah einer verspätet eingetroffenen Meldung des ,„W. T. B“ sind die griechishen Truppen äus Saloniki nach Verria und nah Sorowitsch abgezogen. Die neue Hauptfront der Verbündeten von Karasfuli bis Salmanli soll durch eine zweite, etwas zurüdtretende Verteidigungstinie* gestüßt werden, die sich bis gegen Langaza hinzieht. An den Befestigungen wird fleißig gearbeitet. Die Bevölkerung von Salonifi befürchtet, daß die Stadt in die Kampfzone einbezogen werde, zumal viele Kriegsschiffe im Hafen von Saloniki zum Eingreifen bereit- liegen. Den neuesten Verfügungen zufolge soll doch eine ganze Division griechischer Truppen in Saloniki zurückbleiben. Die Verbündeten beabsichtigen troßdem, die Beseßung der Stadt ganz in ihrem Sinne durchzuführen, auch eigene Sicherheits- maßregeln zu ergreifen. Die Konsulate der Mittelmächte, Bulgariens und der Türkei werden von ihnen scharf beobachtet.

Numüänien.

Jm Senat wurde vorgestern die Adreßdebatie fort-

geseßt.

Nach dem Bericht des ,W T. B.“ “v-rteidigt? der Senator Schukulescu (liberal) die Politik der Negterung Ec wies darauf hin, daß der vtelbesvroBene Augenblick für ein Eingrewren Numäniens in den Weitkrieg vielleiht vom Standpunkte dér Strategte, nit aber vom Sianopunkte der Politik auz günstig gewesen set. Wenn man dem Miatstervräsidenten zuviel Worsiht und Geduld vorwerfe, fo sei doch auh richtig, daß die stets ungeduldiaen Völker zugrunde geaangen seten, während die weisen si erhalt:n hätten. Man könne fich shwer Herrn Bratianu aus Furcht in etne Ecke zurückgézogen und Take Joneëcu tn Not gekleidet, den Garibaldi \ptelend, vor- stellen. Der Senator Ma-rghiloman (konservativ) besprah die Politik der Negterung von - zwei Gesichtspunkten, von dem der auswärtigen und dem der wtrtscaftlichen Lage des Landes. Er billigte dte Zurückha!tung, die sh die Regierung in threr Art, die auswärtige Yage aufzufassea, unter den gegebenen Umständen auferlege. Es sei Pflicht aller, - über die böhsten Interessen des Landes zu wachen. Denn wenn N-mänien eine Niederlage erlitte, so würde dite ganze rumänishe Nasse die Folgen davon zu tragen haben. Angesibts der Haltung der Negi-runa lege die konservatitye Partei Wert darauf, der liberalen Partei ihre Unterstüßung zwusihern und ihre Zurück- baïtuna 41 billigen. Es sei im Juteresse Namäniens gewesen, gerade mit Rückicht auf einen bevorstehenden Krieg, den Getreideverkauf, entsprehend den bestehenden internaitonáälen Abmachungen, zu be- günstigen; denn große Kapitalten seien für Rumänien notwendig gewesen; Ke hätten im Falle eines Krieges eine Nese:vze dar- gestellt. Der Senator Steltan- erkläcte, er wolle niht wissen, ob im gegebenen Augenblick Rumänien hätte einareifen müssen; augen- klidlih bifindé fih Rumänten ta etner \{wterigen Lage. Im Interesse der rumänischen Rasse wolle der Senat wissen, was vorgehe. Die Negterung bätte über die Absichten der Mittelmächte auf dem Balkan eingeweiht sein müssen. Er frage, welches die heutige Lage Rumäâniens sei: sie sei so, daß sich Rumänien von außen her durch die österreihish-ungarishen und deutshen Armeen einkreisen lassé, im

Innern abér in feindlihe Grupven gespalten sei, die \ch gegentettig

verdächtigen. Der Redner {loß: „Die heutige Lage muß uns große Tra'er einflöß-n und uns zu ernstlihem Nachdenken veranlassen. Wir haben feine festumshriebene Politik. Man köante sagen, daß wir sie auf gut Glück führen.“

Bulgarien. Die Sobranje ist auf den 14./27. Dezember einberufen worden,

Der kanadische' Premierministèc Sir Robert Borden hat béi einèm Festmahl der New England Society eine Rede ge- halten, in dér er, dem „Reutershen Bureau“ zufolgé, erklärte, Kanada sei ebenso fest entschlofsen, wie das Mutterland, daß der Krieg nicht -durch einen Frieden, der keine Entscheidung

brächte, beendet werden soll.

Afffien. Nath einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen- Agentur“ aus Teheran haben die russischen Truppen Korun beseßt.

Kriegsnathrithten,

Großes Hauptquartier, 23. Dezember.

Westlicher Kriegsschauplaßb.

In heißem Ringen nahmen gestern die tapferen Re- gimenter der 82. Landwehrbrigade-.die Kuppe des Hart- mannsweilerfopfes zurück. Der Feind erlitt außer- ordentli h \{chwere blutige Verluste und ließ 23 Offi- ziere 1530 Mann als Gefangene in unseren Händen. Mit der Ausräumung einiger Grabenstücke am Nordhang, in denen die Franzosen noch sigen, find wir beschäftigt. --

Die Angabe im französishen Tagesbericht von gestern abend, es seien bei den Kämpfen um den Kopf am 21. Dezember 1300 Deutsche gefangen worden, ist um min- destens die Hälfte übertrieben. Unsere Gesamtverluste einschließlih aller Toten, Verwundeten und Vermißten betragen, soweit es sich bisher übersehen läßt, etwa 1100 Mann.

Oestilicher und Balkan-Kriegsschauplaß.

Keine Ereignisse von Bedeutung. i Oberste Heeresleitung.

(W. T. B.)

Wien, 22. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplagt. Stellenwéise Artilleriekämnpfe und Geplänkel.

Jtalienischer Kriegs schauplaß.

Die Tätigkeit der italienischen Artillerie gegen die Tiroler Südfront hält an. Auch an den übrigen Fronten stellenweise vereinzelte Geschüßzkämpfe. Der Angriff einer feindlihen Kompagnie bei Dolje am Tolmeiner Brückenkopf brach in unserem Feuer zusammen.

Südöstlicher Kriegsschauplagz.

Bei Jpek wurden neuerlich 69 von den Serben ver- grabene Geschüße erbeutet. Diese Zahl dürfte sh noch erheblich steigern.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 22. Dezember. (W.T. B.) Das Haupt- quartier teilt mit: An der Jrakfront bei Kut el Amara versenkte unsere Artillerie zwei feindlihe Moni- tore und verursachte durch einen Volltreffer eine Explosion auf einem anderen Monitor. Unsere Truppen näherten sich auf der ganzen Nordfront dem Stacheldrahtverhaue der befestigten feindlichen Stellung. E

An der Kaukasus front kosteten die feindlihen Angriffe in der Gegend von Jd am 20. Dezember dem Feinde seinen Verlust von aht Offizieren und 300. Mann, während unsere Verluste nur ein Drittel dieser Zahl betragen. \

An der Dardanellenfront bei Sedil Bahr zeit- weiliger Artillerie-, Bomben- und Lufttorpedokampf. Unsere Batterien auf der anatolishen Küste der Meerengen beschossen erfolgreich Mortoliman und die Landungsstellen von Tekke- Burun ; sie versenkten bei Mortoliman zwei kleine Boote sowie bei Tele ein kleines Munitions\chiff und trafen ferner ein Lastboot. Jn einem einzigen der vom Feinde gesäuberten Ab- \chnitte fanden wir Lebensmittel: aller Art, die für die Verproviantierung eines ganzen Armeekorps für lange Zeit ausreichen, sowie eine Million Sandsäcke, un- gefähr tausend Zelte, fünfhundert Wolldecken, 400 Tragbahren, 1000 Konservenkisten, 50 Benzinfässer, 1 Mörser bei Aghine- dere sowie eine Menge in der Erde vergrabene Mörsergeschoffe, ferner 300 km Telephondraht und 180 m Stacheldraht. Wir tonnten die Munition, Kleidungsgegenstände und sonstiges er- beutete Material noch nicht zählen.

Der Krieg zur See.

Sofia, 22. Dezember. (Meldung der Bulgarischen Telegraphen-Agentur.) Wie die Blätter melden, näherten sich gestern vier russishe Torpedobootszerstörer, die die rumänishen Häfen überwachen. . einem bulgarischen Torpedo- boot, das vor dem Kloster des Heiligen Konstantin bei Varna den Wachtdienst versieht. Die rusfischen Einheiten feuerten auf das bulgarische Torpedoboot, das das Feuer erwiderte. Auch die Küstenbatterien beteiligten fih am Kampfe. Kurz darauf dampften die Torpodobootszerstörer davon. Das bulgarische Torpedoboot ist unversehrt geblieben.

Malta, 22. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Agence Havas“ meldet, ist der japanishe Dampfer „Saco Maru“’ am 21. Dezember im östlihen Mittelmeer durch ein feindlihes Unterseeboot versenkt worden. Die Hafen- behörde von Alexandria wurde durch Funkspruch benach- richtigt und sandte Hilfe. (Jn Lloyds Register ist ein Dampfer „Sado Maru“, 6227 Br. Reg. T., aufgeführt, vielleiht handelt es sich um diesen.)

Wohlfahrtspflege.

Als ein gewihtiges Dokument über die Anforderungen der Krieg8wohlfahrtspflege und über die Art threr Befriedigung in Deutschland darf der s{on an anderer Stelle erwähnte sechste Nadhtrag zur „Denk\chrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus Arlaß des Krieges" angesehen werden, den der Stellvertreter des Reihs- karzle's dem Reichstag vorgelegt hat. In Abschnitt X, „Kriegswohl- * fahrtspflege", werden zunächst diejenigen Beträge aufgeführt, welche

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als Aufwendungen an Mindestsäßen für die gefeßlih- festgelegten