Tilsit, Dr. Voigt in Schönebeck, Pieper in Hör Dr. Mittweg in Solingen, Schöne in Margonin, Dr. Wulst in Beeskow, Thiele in N-ustadt am Rübenberge. Dr. Bart- man îin Wzdern, Dr. Ritter in Wolga, Kolping in Mayen und Dr. Füllner in Eshvege zu Amtsgerichts- räten und __ die Staatsanwälte We llenkamp in Neuwied, Schneider
bei dem Landgericht in Düsse!do-f und Bertog bei dem Land- geriht in Frankfurt (Main) zu Staatsanmwaltschafisräien zu ernennen sowie
den Senatéëpräfidenten bei dem Oberlandesgeriht Kloer in Breslau und Quincke in Frankfurt (Main), den Land- gerichtspräsidenten Blanckmeister in Greifswald, Nord- beck in Paderborn, Vollbracht in Neisse, Doering in Beuthen (Oberschles.), Dr. Graf von Matuschka in Briea, Fabian in Stargard i. Pomm., Nieyki in Glogau und Kramer in Cottbus den Charafter als Geheimer Ober- justizrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse,
dem Ersten Staatsanwalt Figge in Gleiwitz, den Land- gerichtsräten Schönbrod in Trier, Hayner in Stettin, Spißner in Stargard i. Pomm., Dieß in Düsseldorf, Pauli und Ulbrich bei dem Landgericht L in Berlin, Tiesler in Bromberg, Offenberg in Cassel, Trewendt in Posen, Reuter in Aachen, Dr Mersmann in Kizl Klingenbiel in Mar- bura, Lißèel in - Liegniy, Wolff in Göttingen, den Amtsgerichtsräten Pflesser und Hofmann in Görliß, Hortmann in Coesfeld, Hummel in Berlin-Schöneberg, Missuweit in Bohum, Kayser in Bad Oeynhausen, Mager in Eisleben, Fraenkel in Berlin - Tempelhof, Sprinz, Ludwig, Dr. Köhne, von Jagodzinski, Reich, Genicke, Samter und Wilde bei dem Amtsageriht Berlin - Mitte, Jacobs und Meister in Duderstadt, Wagnér in Sagan, Vahle in Herford, Dr. Reshke in Zoppot, Gildemeister in Wesel, Dunker und Dr. von Jhering in Hannover, Kügler in. Breslau, Dr. Hardtmuth in Wiesbaden, von Jablo- nowsfki in Berlin-Lichterfelde, Sanio in Königsberg i. Pr., Lemperß in Düsseldorf, Langenau in Gardelegen, Freise in Magdeburg, Etienne und ‘Piesbergen in Göttingen, Lohde in Sulingen, David in Memel, Lindenberg i Va, Dr. S@hulin in Maxburg, Weber in Ehrenbreitstein, Dr. Abt in Münden (Hann.), Ruhmann in Charlottenburg, Brach vogel in Bromberg, Menzel in Stettin, Dr. Albanus in Delißsch, Weiß in Greiffen- bera (Schles.), Gleser in Weißenfels, Reinhard in Melle, Hofmann in Rennerod, Eichen in Frankfurt (Main) und Schindler in Freiburg (Schles.), ferner dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Meißner in Prenzlau, dem Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Haag in Frankfurt (Main) und dem Notar Justizrat Dorst in Cöln den Charakter als Geheimer Justizrat, :
den Amtsanwálten von Bloh und Jacobi in- Hannover, Lorenz bei der Amtsanwaltschaft Berlin: Mitte, Schmidt in Gelsenkirhen, Wenkebach in Cassel, Wolff in Spandau und Müller in Beuthen (Obershl.) den Charakter als Amts- anwaltschaftsrat sowie
den Charakter als: Justizrat zu verleihen: im Kammer- aerihtsbezirf: den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Bollert, Dr. Lubszynski, Dr. Meidinger, Magendantz und Marchand in Berlin, Uhlenbrock in Berlin-Friedenau und Schlesinger in Friediihshagen, den Rechts- anwälten Adolf Lewinsky Dr. Erlinghagen, Pinn, Kurt Jacusiel, Max Schneider, Franz Hahn, m M, D Herman Silberstein, Dr. Bielschowsky, Dr. Leo Cohn, Dr. Broh und Dr. von Veh in Berlin und Paul Schulz in Charlottenburg; im Oberlandesaerihtsbezirk Breslau: den Rechtsanwälten und Notaren Woas in Schmiedeberg, Stams in Görliß, Rosemann in Hirschberg i. Schl.,, Dr. Patrzek in Beuthen O. S., Brieger in Gleiwiß und Kunde in Jauer, den Rechtsanwälten Gerber in Kattowiy, Sachs, Mamlok, Müldner und Peisex in Breslau und Jäckel in Görliß; im Oberlandes8gerichtsbezirk Cassel: den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Hahn in Cassel, Förster in Bad Wildungen und Dr. Pfeiffer in Fulda, dem Rechtsanwalt Dr. Mal kmus in Hanau; im Oberlandesgerichtsbezirk Celle: den Rechtsanwälten und Notaren Garbe in Einbeck und Winkelmann in Diepholz, dem Notar Lütkemann in Hannover, den Rechtsanwälten Heinemann in Lüneburg, Bussé, Dr. Rathgen, Poppelbaum, Wilhelm Meyer, Steinberg und Dr. Tidow in Hannover; im Oberlandesgerihts8bezirk Cöln: dem Rechtsanwalt und Notar Merck in Meisenheim, den Notaren Engländer in Eschweiler, Petermann in Linnih, Niesen in Berg. Gladbach, Zartmann in St. Goar und Schäfer in Cöln, dén Rechtsanwälten Dr. Moriß und“ Menzen in Bonn, Dr. Clemens Schreiber, Eugen Court, Peter Weber und Dr. Julius Trimborn in Cöln und Dr. Wilden in Aachen; -im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf: den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Sch mits und Dr. Becker in Mülheim (Ruhr), Offszanka und Dr. Wallach in Duisburg, den Notaren Byns in Kleve, Beréênbrok in Düsseldorf und Dr. Höller in Crefeld, den Rechtsanwälten Bloem, Dr. Schmidt-Ernsthausen, Dr. Lierß, Dr. Petermann und Dr. Presser in Düsseldorf, Richen in Neuß, Scheidt in M.-Gladbah, Dr. Deubel und Dr. Wesenfeld in Barmen; im Oberlandes- gerihtsbezir! Frankfurt a. M.: dem Rechtsanwalt und Notar Pannenbecker in St. Goarshausen, den Rechts- anwälten Dr. Fellner und Dr. Heß in Frankfurt a. M.; im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Alexy in Gelsenkirchen, Reiß in Herne, Möllmann in FJserlohn, Ellerbeck in Dortmund, Li oer in Hohenlimburg, Schulß in Haspe, Dingerz- dissen in Bielefeld, Koop in Bocholt, von Mayer und D in Unna, den Rechtsanwälten Kohn in Dortmund und Dr. Schieß in Essen; im Oberlandesgerichtsbezirk Kiel: den Rechtsanwälten und Notaren Schulze in Elmshorn und Dr. Wolff in Altona; im Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg i. Pr.: dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Stremplat in Gumbinnen, den Rechtsanwälten Dr. Be- rent, Meyerowiz und. Dr. Siehr - in Königs- berg i. Pr.; im Oberlandesgerichts bezirk Ma- rienwerder: den Rechtsanwälten und Notaren Pasz- fiet in Pr. Stargard und Goerigk in Strasburg W.-Pr., den Rechtsanwälten von Kurzetkowski in Löbau, Dr. von Laczewski in Graudenz und Dr. Leydeé in Pr. Stargard; im Oberlandesgerichtsbezirk Naum- burg a. S: den Rechtsanwälten und. Notaren Kuhn in |
Hetistedt, Dr. Liam berL F il t und Biel in Mühthausen i. Th., den ten Geutebrück und Karlewsfki in Naumburg a. S., Pert in Wernigerode und Dr. Schwarze in Halle a. S.; im Oberlandeés8- gerihtsbezirfk Posen: den Rechtsanwälten und Notaren Bartecki in Neutomischel, von Chelmicki in Adelnau und Gotldshmidt in Ostrowo, den Rechtsanwälten Dr. von Pomian-Dziembowski und Kopersfi in Posen, Meißner in Kosten und Silberstein in Bromberg; im Oberlandes- gerihtsbezirk-Stettin: den Nechisanwälten und Notaren En in Stargard i. P. und Ehrlich in Swinemünde; endli
den Amtsgerichtssekretären Giese in Posen, Schellack in Celle und Hoppe in Schwelm den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Kriegsministerium.
Bekanntmachuna.
Als Sortierbetriebe, die von der Krieg8wollbedarfs- Aktiengesellschaft, Berlin, mit dem Ankauf der im § 2 der „Bekanütmachung, betreffend Beschlagnahme, Veräußeruna und Verarbeitung von wollenen und halbwollenen Wirk- und Sirick- warenlumpen und von wollenen und ha!‘bwollenen Abfällen der Wirk- und Strickwarenherstellung“ bezeichneten Gegenstände für die Zwecke des Heeores- und Marinebédarfs beauftragt sind, werden gemäß 8 5 der Bekanatmachung fol- gende Firmen bezeichnet :
1) Bacth u: Sohn in Riesa a. d. Elbe,
2) Bulsen, Gebrüder in Hannover
3) Berger, Ignay in Frankfurt, Maia,
4) Gphratim, Emrl in Breélau,
5) Hendel, Alfred v. Co. in Berlin SO., Oranienstraße 6,
6) Heymann, W. in Inden, Nheinland,
7) Hevmarn, A. u. Co. in CölneGhrenfeld,
8) H'‘ymann, Gottfried u. Söhne in Cöln, Kl. Griehenmarkt 66/68, 9) Loeser, H. u. Co. in Trter,
10) Lewy u. Strich in Berlin 8O., Köp-nicker Straße 152,
11) Lippmann Woiff y. Sobn in Swwäb. Hall,
12) Mösiter, N. u. Co. in Haßfurt, Véain,
13) Meyer, H. u. Co. in Lubeck,
14) Meyer, E. u. Co. in Bischweiler, Elsaß,
15) Obversißko, Leopold in B-rlin N. 20, Drontheimerst:aße 32/34, 16) Obersißko, Leopold in Landsberg, Warthe,
17) NRosenmeyer, Gebrüder in Stcaßburg, Eljaß,
18) Salomon, S. in Minden, Westfalen,
19) Salomon, Gebrüder tn Harburg, Elbe, 20) Salomon, ‘Sebrüder tn Hannover, 21) Salomon, Felix u. Co. in Hamburg, Albertstraße, 22). Strauß, Wolr, G. m. b. H. in Dacmstadt, 23) Vogel und Schnurmann G. m. b H. in Karlsruk,e/ Baden, 24) Wolff, Siegfried in Berlin N., Bergstraße 40,
25) Wolff, Gebrüdér in München.
Zulassung weiterer Firmen bleibt vorbehalten. Berlin, den 20. Dezember 1915.
Kriegsministeriuum. Kriegs - Rohstoff - Abteilung. Koet h.
A. m. W. b.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem zum Konsistorialrat ernannten bisherigen Super- intendenten und ersten Pfarrer an der Kreuzkirche in Posen Johannes Staemmler ist die erledigte, mit der ersten Pfarr- stelle an St. Pauli in Posen verbundene hauptamtliche geist- liche Ratsstelle bei dem Konsistorium der Provinz Posen ver- liehen worden.
Eu tmäGouUna.
Durch Bescheid vom heutigen Tage ist dem Kaufmann Hermann Brüning, Goethestraße 82 dem Kaufmann Ernst Noll, Kurtstraße 29, dem Wirt Georg Sch merfeld, Klara- straße 60, dem Bildhauer Anton Deymecck, Huttropstraße 18, dem Bildhauer Moax Reimann, Sophienstraße 6, und der Witwe Gertrud Gierse, Witteringstraße 4, der Handel mit Kraft- und Futtermitteln und die Vermittlertätig- keit hierin untersagt worden.
Essen, den 4. Dezember 1915. Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Holle.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. Dezember 1915.
Am 16: Dezember starb hier nach längerem Leiden der frühere Abteilungsdirigent im Ministerium der geistlihen und Unter- riht8angelegenheiten, Wirklihe Geheime Rat Dr. Reinhold Köpke im 77. Jahre seines reihgesegneten Lebens. Reinhold Köpke entstammte einer alten märkischen Gelehrtenfamilie, die, von Rathenow ausgehend, seit der Mitte des 16. Jahr- hunderts dem brandenburgishen und später dem preußi- Won Staate eine erheblihe Zahl von Geistlihen, Schul- männern und Gelehrten geschenkt hat. Einer seiner Vorfahren, Balthasar Köpke, der mit Spener befreundet und an der kirch- lichen Bewegung jener Zeit lebhaft beteiligt war, stand als Pfarrer an der Gemeinde in Fehrbellin zu der Zeit, als der Große Kurfürst dort die Schweden \s{chlug. Sein Großvater Gunav . Köpfe, Doktor der Theologie und Philosophie, war ein hervorragender Schulmann in Berlin um die Wende des achtzehntén Jahrhunderts und gehörte zu dem Kreis bedeutender Männer, die nah der Niederlage des Jahres .1806 an der Wiedererhebung des Vaterlandes gearbeitet haben. Er starb im Jahre 1837 als Direktor des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster. Dessen Sohn, Ernst Siegfried Köpke, 1813 geboren, der Vater Reinhold Köpfkes, war lange Fähre Lehrer an dem Friedrich Werderschen Gymnasium in Berlin und in weiten Kreisen der' Hauptstadt bekannt und beliebt. Als im Jahre 1856 die Ritter-Akademie in Brandenburg wieder ins Leben trat, wurde er zu deren Direktor berufen und in Gegenwart des Königs und des Prinzen von Preußen, des nahmaligen Großen Kaisers, in sein Amt eingeführt; er hat es bis zu seinem Tode im Jahre 1883, zu- legt als Domherr des evangelischen Hochstifts, in hohem Segen verwaltet.
Das Erbe seiner Väter hat Reinhold Köpke durch sein Lebenswerk fortgeführt und bereichert. Am 18. Juli 1839 in
vorgebisdet, studierte er von 1857 bis 1862 in Berlin unß Bonn Philologie. Ja seiner Vaterstadt promorierte er und bestand die Prüfung für das höhere Lehramt im Jahre 1862. An dem Gymnasium in Guben legte er das Probej:hr ab und bueb dort als ordentlicher Lehrer, bis er im Jahre 1869 als Oberlehrer an das Köziglihe Augusta - Gymnasium in Charlottenburg berufen wurde. Vier Jahre war er hier tätig, zunächst als zweiter, dann als erster Lehrer der Anstalt, vornehmlich mit dem Unterricht der- alten Sprachen in den oberen Klassen beschäftigt. Jm Jahre 1873, noch niht 34 Jahre alt, wurde er zum Direktor des städtischen Gymnósiums in Küstrin gewählt, sieben Jahre später über- nahm er die Leitung des Königlihen Gymnasiums und Real- gymnasiums in Landsberg a. d. W. Im Jahre 1883 erfolgte seine Ernennung zum Provinzialschulrat, die ihn nah Schlestvig führte, im Jahre 1890 seine Berufung in das Ministerium, zunächst als Hilfsarbeiter, von 1891 ab als vortragender Rat. Dieser außerordentlich rasche Aufstieg in der äußeren Beamtenlaufbahn entsprah der inneren Tüchtigkeit seines Wesens, seiner unaewöhnlihen Arbeitskraft und Arbeits- freudigkeit, seiner Gewandtheit und Sachkenntais, zugleich aber auch der Wärme, mit der er die Aufgaben seines Berufes erfaßte und bewältigte. Nur ungern sahen Lehrer und Schüler ihn aus den Stellungen scheiden, die er innegehabt hatte, und überall ließ er dauernde Spuren seiner tiefgreifenden Tätigkeit zurück. So rühmte ‘von ihm der Direktor des Nugusta-Gymnasiums in Charlottenburg, der befannte bedeutende Shulmann Ferdinand Schult, daß er den Kollegen ein lieber Freund, den Schülern ein treuer Führer und Berater gewesen sei. Seine ausgezeichnete Befähigung, seine Tätigkeit und Pflichttreue hätten die reihsten Früchte ge- tragen. Der von ihm für die Schule ausgearbeitete methodische Grundlehrplan werde sein Andenken unter den Lehrern ebenso wach halten, wie sein Wirken unter den Schülern noch lange zu spüren sein werde an dem Pflichtgefühl, das er verstanden habe in ihnen zu wecken und zu stärken. Bei seinem Scheiden aus Küstrin war er der Gegenstand zahlreicher herzlihster Kundgebungen der Schüler, der Lehrer und der ganzen Bürger- chaft. Ebenso lebhaft trauerte man ihm nach, als er Lands- berg verließ. Er hatte den Anstalten, die er leitete, den Stempel seiner Persönlichkeit aufgeprägt, er hatte sie ge- hoben und mustergültige Ordnung in ihnen geschaffen. Nach mehr als zwanzigjähriger Wirksamkeit im praktischen Lehr- beruf hat Köpke fast dreißig Jahre im Verwaltungsdienst ge- standen, davon volle zweiundzwanzig Jahre im Ministerium, als ein Vorbild eht preußisher Beamtentreue, beharrlichen, unermüdlichen Fleißes und tief eindringender Sachkenntnis. Nicht sich eriéltekend gegen notwendige Neuerungen, hielt. er doch unverbrüchlih fest an den alten Ueberlieferungen des preußischen höheren Schulwesens und an den Grundsäßgen, durch die es groß geworden ist: scharfe Zucht der Sitten und des Geistes, Beschränkung auf das Notwendige, Abweisung aller Auf- bauschungen und künstlicher Steigerungen, alles dessen, was ihm phrasenhaft und unwahr schien. Bei seiner Abneigung per- sönlich hervorzutreten, ist sein Anteil an wichtigen Arbeiten, die während seiner Tätigkeit im Ministerium ausgeführt worden find, weniger nach. außen bekannt geworden, ager darum nicht minder bedeutend. Ueberall zeichnete er sich dus durch Klar- heit der Gedanken, Beherrshung des Stoffes, Sicherheit der Form und Gewandtheit in der geschäftlichen Behandlung. Sein glüdckliches, treues Gedächtnis unterstüßte ihn dabei aufs beste. Seit er im Jahre 1910 zum Abteilungsdirigenten befördert worden war, konnte er bei bedeutsamen Entschließungen einen entscheidenden Einfluß ausüben. Die Geradheit seines Charakters, die Lauterkeit seines Wesens und seine liebenéwürdige Per- sönlichkeit gewannen ihm die Hochachtung und Neigung seiner Untergebenen, seiner Mitarbeiter und seiner Vorgeseßten.
Auch auf anderen Gebieten, die mit seiner Tätigkeit im Ministerium nur in mittelbarer Beziehung standen, hat er sich reiche Verdienste erworben. Vom Jahre 1890 bis 1897 war er Direktor der Turnlehrerbildungs8anstalt, von 1895 bis 1907 Mit- glied der Studienkommission des Kadettenkorps und Kommissar und Vorsißender bei den Reifeprüfuugen in der Hauptkadetten- anstalt in Lichterfelde. Mit besonderer Freudiateit beteiligte er sih vom Jahre 1897 bis zu seinem Uebertritt in den Ruhe- stand an den Arbeiten der Reichs\chulkommission als deren Mit- glied für Preußen. Seiner reichen Erfahrung und seinem nie versagenden Fleiß und seiner Gründlichkeit hat die Kommission viel zu verdanken. Auch unter ihren Mitgliedern hat er fich aller Herzen gewonnen. Ein besonderes Vertrauen erwies ihm Seine Majestät der Käiser, indem er ihm die tvissen- \chaftlihe Oberleitung des Unterrihts an der in Plön vom Jahre 1896 ab ins Leben gerufenen Prinzen- schule und die Abhaltung der Reifeprüfungen an * dieser Schule übertragen ließ. So haben alle Söhne Seiner Majestät des Kaisers unter seiner Oberleitung ihre Schulbildung zu einem erfolgreichen glücklihen Abschluß gebracht, und als die Prinzen- schule sich im Jahre 1910 auflöste, wurde ihm bezeugt, daß ste durch ihn mit dem großen staatlichen Schulorganismus in dauern- der fruchtbarer Verbindung gestanden habe, und daß Schüler und Lehrer seiner segensreihen und anregenden Tätîg- keit unendlich viel verdanken. So. wenig Wert er in seiner Anspruchslosigkeit auf äußere Ehren legte, so reich wurden sie ihm zuteil. Im Jahre 1894 wurde er zum Geheimen Oberregiérungsrat, im Jahre 1904 zum Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat mit dem Rang der Näte erster Klasse érnannt. Zu seinem fünfzigjährigen Amtsjubiläum, dem 24. April 1912, wurde ihm dur des Königs Gnade der Charakter als Wirkliher Ge- heimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz verliehen. Hohe Orcdensauszeihnungen erhielt er in reihem Maßé von feinem Landesherrn, aber auch von Fürsten anderer Bundesstaaten zum Dank für Beratungen in wichtigen Schul- angelegenheiten. Am 1. Juli 1912 trat er in“ den wohl- verdienten Ruhestand nah einem Leben voll von Arbeit und Mühe, aber auch von reicher Ernte, die vielen nah ihm: zugute kommt. Nur kurze Zeit hat er sih der Muße er- freuen dürfen, . und auch ‘in diesen Jahren hat er sich noch mancher Arbeit im Dienste des Schulwesens unterzogen und mit seinem wertvollen Rate nicht zurückgehalten. Seine leßte Lebenszeit war leider durch \{chwere Krankheit getiübt. Dazu famen die Erregungen dieses Krieges und die Sorge um zwei Söhne, die vor dem Feinde stehen, seine einzigen Kinder, von denen der eine gleich zu Beginn des Feldzuges \hwer verwundet war. Nun ist der treue Diener seines Königs und seines Vaterlandes heimgegangen, geliebt von allen, die mit ihm zu arbeiten und ihm nahe zu stehen das Glück gehabt haben. Sein Andenken wird in hohen Ehren bleiben. Friede sei mit ihm.
Verlin geboren und in dem Friedri Werderschen Gymnasium 4
Die im amtlichen Teile“ der heutigen Nummer d. Bl. veröffentlihte Bekanntmachung, betreffend das Ver- fahren bei Zustellungen, war dem Bundesrate mit folgender Begründung vorgelegt worden :
Nach § 172 ter Zwi'p:ozeßordnutg erfolgt die Zustellung für
einen Unteroffizier odec einen Gemeinen des aktiven Heeres oer der !
aktiven Marine an den Cbef der zunächst vorges:§ten #omæando- behörde. Dieser Vorschrift wird vielrach die Bedeutung eirer zwingerden Rechtsnorm beigelegt, sodaß inäbesondere eine für solhe P2rsonen vorgenommene Ersayzustelung (§S 181 bis 184 der Zivil- pcozeßordnung) als unwirksam era htet wird. Von dieser Auffaffung aus hat das Neich3geriht in einem Urteil vom 29, Fanuir 1915 — Ne. IV. 1/15 — eine Zustellung, die für etnen ala Untero!fizier dem aktiven Heere angehörenden Rechtsanwalt zu Händen einer Haus- angestellten vorgenommen war, für unwirksam erftlärt.
Diese Auslegung des § 172 führt dazu, für einen als Unteroffizier oder Gemeinèn eingezogenen Rechtsanwalt ein- andere Art der Zu- stellung zu fordern, als für einen als Offizier der Armee oder der Marine angehörigen Rechteanwalt, an den nah den allgemeinen Vor- \chriften zuzustellen ift.
Aus einer je nach dem militärishen Range verschiedenartigen Behandlung der für eingezogen? Rechtsanwälte bestimmten Zustellungen ergeben fich aber in Anbetraht der durch den Krieg hervorgerufenen Verbältniffe erbeblihe Nachteile für die allgemeine Sicherheit der Rechtöpflege. Na2ch den Vorsch:ift-n der Prozeßgeseye sind die für die Parteien b-stimmten Schriftstücke reaclmäßig an die von thnen beftellten Rechteanwälte zuzustellen. Diese Zustellung erfolgte zu
p: ozeßordnung) oder dur einea Zustellungöbeamten an den RNechts- anwalt perfönlich (§ 170; oder im Wee der. Ersatzustellung an Bureau- oder Haugtangestellte oder aa Familtenangehörige (S§S 183, 181). Der im § 182 der Zivilprozeßordnung vo1gesehene Weg der Erfatzustellung dur Ntederlegung auf der Gerichts\{:eiberet usw. fommt bei Rechtsanwälten nach Lagë der Verhältnisse prakiisch nicht in Betracht.
Auf diese Weise ist man, wkîe anges/ellte Ermi'tluigen ergeben baben, wäbrend der Kiiegtzeit auch bei Zustellung-n an cinberufene NRechteanwälte, die dem Offizierstande niht angebören, regelmäßtg verfahren. Dies ecklärt fich bereits daraus, daß dem Zustellenden meist unbekannt is, ob der Zustelungsempfänger einberufea« is und ob er geg?benenfalls Offiziersrang bekleidet oder nicht. Abgesehen hiervon, hat man aber ganz überwteg-nd auch die retlihen Bedenken ver- kannt, die geaen die Wirksamfeit solher ZusteUungen aus der Vor- ichri't des § 172 der Zivilprozeßordnung bergeleitet werden Es muß allo damit gerechnet werden’, daß seit Ausbruch des Krieges zahlreiche Zustellungen vorgenoy m?-n find, die nah der vom Neichsgericht ge- billigten Nechtsauffassung unowtrksam sind: auch in Zukunft werden bei uneingeshränkter B ibehaltung des § 172 der Zivilprozeßoeronung Fâlle dieser Art niht zu vermeiden sein.
Auch der Verstand des devt\chen Anwalt*v-reirs hat unter Hins weis auf die tn der anwalt\ckchaftlihen Picris beobahteten Schwierig- keiten an die N-ichsverwaltung die Bitte aerihtet, etn geseßlih s Vor- gehen in die Wege zu leiten. Die in Fcage kommenden Mißstände sind in der Tat so \{chwerwiegend, daß die Stche: heit der Rechtspflege in erheblihem PVeaße gefährdet ersheint. In welterer Folge würden \chwere Schädigungen für das Wüi:t'chaftsleben unautbleiblih sein. Für das e'forderlihe geseßliche Vorgeten ersheint deshalb der im § 3 des Ermähtigungs„eseßes vorgesehene Weg gangbar) und ge- wtejen.
Der Entwurf einer Bundesratsverordnung, betreffend das Ver- fahren bei Zustellunaen, will den Schrwieriaketten und Zweifeln da- durch begegnen, daß diz Vorschrift des § 172 der Z vilprozeßordnung ibres zwing-nden Charakters entfkleidet wird, so et es sich um Zu- ftéllungen- an NRechtsanwält- handelk. Sonah können fünftig Zus stellungen an einherufene N-chtsanwälte, tie niht Offiziersrzng haben, in der gleichen Weife bewirkt werden, wie Zustellungen an nich! ein- berufene Rechtsanwälte oder an etaberufene Rechtsanwälte mit Dffi- ztersrang. i
Es empfiehlt \sich nicht, diese Negelurg auf die künftig vorzu- nehm nden Zustellungen zu beschränken. Wi- bereits bemerkt wurde, ist man schon btiéher bei Zustellungen fast allgemein in dieser Weise verfahren, chne daß die zablreihen Fäll? unwirk|amer Zustellungen als folche erkannt worden wären. Daraus würden \#ich, wenn man niht der neuen Negelung rückwtrkende Kraft beilegt, unhaltbare Folgen, namentli in den Fällen ergeben, in denen es sich um die Zustellung rechtsgestaltender Urteile handelt. I} z. B. etn auf Ehescheidung lautendes UÜiteil dem als Unteroffizier einberufenen NRechisanwait einer Partei nur im We,e d-r Ersayzustellung zugeitellt worden, fo würde dieses Urteil die Rechtskraft noch nicht beschrltien haben. En etwa trotzdem erteiltes Nehtsäfraftatteit würde mithin wirkungslos und eine von dem geschiedenen Ghegatten-inzwisen etngegang?ne weitere Ehe nichtig sein, obwohl alle Betetligten die Zu- stéllurg für wirfîam hielten. FImmerhtn sind aber auch Fälle denkbar, in denen ein Beteiligier die Unwirksamkeit einer Zustellung erkannt und scin Ve'halten entsprehend eingerichtet hat. Der Entwurf trägt den sich btieraus ergebenden Bedenken Rechnung, indem er eine Wiedereinseßzung in den vorigen Stand vorsfieht und bei wirksamer Wiederhoiung der Zustellung eine Handlung als recht- z°itig gelten läßt, wenn die vorgeschriebene Frist von der wetteren Zusteluna an gerechnet, eingehalten worden ist (§8 2, 3).
Bi Prozeßvertre!ern, die niht Rehisanwälte sind, liegen die tatsächlihen Verhältnisse wesentlih anders als bet diesen. Die im §1 vorgesehene Negelung kann deshalb auf folhe Personen nicht erstreckt werden. Um Weiterungen vorzubeugen, die fich für etne Partei daraus ergeben müßten, daß der P ozeßbevollmächtizte der (Gegenpartei einberufen ist, empfiehlt s sh, in Ausdehnung des § 177 der Zivilprozeßordnurg tin ällen tieser Art die Zustellung an den Gegner selbst zu ermöglihen (§ 4).
Im einzelnen ist zu dem Entwurfe noch zu bemerken:
Zu81I
Die Vorschrift des Abs. 1, die dem § 172 der Zivilprozeßordnung die zwingende Bedeutung nimmt, gilt für alle Zujtellunaen an einen Rechtsanwalt, nicht nuc für solche, die an ihn als Prozeßbéevoll- mächtigten eines anderen bewirkt werden. Der Vo! schrift diese Aus- dehnung zu geben, empfi-hlt. ich |chon mit Nück{iht auf die Fälle, in denen der Nechisanwalt zwar elbst Pater ist, aber in dieser U fremde Interessen wahrnimmt, wie z B. als Konkurs- erwalter.
Die im Abf\. 2 vorgesehene Nückwkirkung. bezieht sih auf alle nah |
dem 31. Juli 1914 vorgenommenen Zustellungen. Dieser Zeitpunkt ist auch in früheren Verordnungen als fü den Beginn des Krieges maßgebend angenommen worden. Natürlichß werden die Wirkungen einer zwishen den Parteien etwa ergangenen réchtskäftigen Ent- {eidung darüber, ob etne Zustellung wirksam ist, durch die Vorschrift des Abs. 2 nicht beeinträhtigt. Ist z. B. die Berufung gegen ein Urteil mit Rücksiht darauf als unzu- à f verworfen worden, weil die Zustellung des - Urteils un- wirksam sei, so kann die auf Grund etner weiteren Zustellung ein- gelegte Berufung niht deshalb verworfen werden, weil numehr die erste Zustellung als wirksam erachtet werden müsse. i 3182
Die Vorschrift des § 2 soll Unbilligkeiten vorbeugen, die sich aus der Nüdckoirkung des § 1 in den Fällen ergeben fönnten, in denen ein Beteiligter auf die Unwirl\amkeit der Zustéllung ver- traut ‘hat. Jst durch einé nach! § 1 Abs. 2 als wirkiam geltende Zastellung eine Frist in Laut geseßt worden, gegen deren Versäumung nach geseßliher Vorsh-ift Wi-dereinseßzung in den vortgen Stand erteilt weden fann (¡u ve'gleihen § 233 der Ziöilyrozeßordnuna, 32 44, 431, 455, 461 der Strafprozeßordnung, § 22 Abs. 2, § 29 Abî. 4, 88 92, 137 des Geseßes über die Angelecenheiten der fret- willigen Gerichtsbarkeit), so ist auf Antrag die Wiedereinsezung zu erteilen, wenn die Einleguug etnes Nechtsmittels oder eine sonstige
| man die Wabrung dér | führen, Nah § | gelten, wenn die -voraëshriebene Frist, von ‘tér weiteren Zustellung Frierentzeiten entwedec von Anwakt zu Anwalt (§ 198 der Zivii- | an gerechnet, eingehalten worden if. | zugestellt und die Zustellung dann gemä
wiederholt worden ist, so soll eine am 15.
| Verlängerte Hedemannstraße Nr. 8—12, eine eigene Fern-
d n wolden | i [eyuhgeit d16 freier : S T3 Aa eo l z Das Veifahren über den Ant |
sih nach den- für--das Verfahre in der sache maß jében jeg-n Etre Sondercegelung fol S 2 Abr. 2 när h der Frist playgreifen, mnrerhalb deten dié Wiédereinsezüng werden muß. Diese Frist i auf etüen Monat näch dem tret-n der Verordnuna bemessen Der Antrag ist abweichend von | sonstigen Fällen der Wiedereins-zung (val. § 234 Abs. 3 dêr Zivil- prozefiordnunz, § 22 Abs. 2 Say 4 des Geieyes über die freiwillige Gerichtsbarkeit), auch dann noch wu wénn seit dem Ablauf der | vzrsäumten Frist ein Jahr vergängen i
Zu8g3.:
Die Vorschrift hat den Fall im. A wäß den bisherigen Vorschriftèn untvirksamen Zustellung ene weitere Zustellaog vorgenommen worden ist, die nah den bisherigen Vorschriften wirksam is, und daß auf diese weitere Zu- stellung bin ein Rechtêmittel eingelegt oder einë sonstige Händluñg vorgenommen worden ist. In etnem sölhen Falle muß ohne weiteres angenommen werden, daß die Partei, wénn fie die Handlurg, na der ersten-Zustellung gemessen, verspätet vorgenomwen hat, diese Zustellung für unwirkiam und nur diè zweite Zustellung für waßgébend gehalten hat. Hier würde es also lediglich unnötige Weiterungén verursächen, ollte Frist im Wege der Wiedereinsêzung berhet- 3 soll deshalb eine Haänblüng als nicht verspätet
e, daß nach einer gë-
W-nn z B. etn Urteil untér Außera{htlafsung des § 172 der Zivilbprozeßördnimg am’ 1. Aptil 1915 | 172 cem 1. Juni 1915 unt 1915 eingelegte Be-
rufung ohne weiteres als rechtzeitig erfolgt gelten.
Zu § 4
Die VorsHrift entbält cine Auëdébnuna des § 177 der Zivil- prozeßordnung auf den Fall, daß ein Prozezbevollmächtigter, der niht Rechtsanwalt it, dem aktiven Heere oder der aktiven Martve angebört. Ob der Prozeßbevollmächtiate Offizier isk oder nit, foll für dié An- wendung des § 4 keinen Untecsßte» begründen, damit Verzögerungen vermieden bleiben, die mit der Notwendigkeit vorgängiger Feststellung des militärishen Nanges verbunden jein würden.
Das Kriegsministerium teilt dem „W. T. B.“ mit, daß für die Kriegs-Rohstoff-Abteilung, das Webstoff- meldeamt und das Wollmusterlager in Berlin,
\sprechzentrale mit den Anshlußnummern Amt Zentrum 6930 bis 6937 eingerichtet ist. Dié bisherige Fernsprechzentrale des Mebstoffmeldeamts und des Wollmusterlagers mit den Anschlußnummern Amt Nollendorf 1605—1608 ist aufgehoben.
Das Reichseisenbabnamt hat unterm 17. d. M. einige Aenderungen der Nummer Ta in Anlage C zur Gle pa nar par o uen vetfügt. Das Nähere geht aus der Bekanntmahung in Nr. 184 des Reichs-Geseßblattes vom 20. d. M. hervor.
Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 840 der Deutschen Verlustlisten béi. Sie enthält die 5. Liste der aus Frankreih zurückgekéhrtên preußishen Austauschgefangenen, die 413. Verlustliste der preußischen Armee, die 243. Verlustliste der bayerishen Armee und die 239. Verlustliste der sächsishen Armee.
Bayern.
Seine Majestät der König hat Blättermeldungen zu- folge anläßlih des Weihnachtsfestes auh in diesem Jahre eine Anzahl Gefangene begnadigt, deren sofortige Ent- lassung telegraphisch angeordnet wurde.
Oesterreich-Ungarn.
Die Einrichtung der rihterlihen Stundung, wonach dem Richter die Befugnis eingeräumt ist, dem Schuldner, der seiner Zahlungspfliht niht genügen fann, Stundung bis 31. 12. 1915 zu gewähren, ist, wie „W.- T. B.“ meldet, durch eine Kaiserliche Verordnung verlängert worden, der zufolge die Stundung privatrechtlichher Geldfordérungen bis längstens 31. 12. 1916 ganz oder teilweise gewährt werden kann. Eine Verordnung des Gesamtministeriums verlängert gleichzeitig für Galizien und die Bukowina die geseßlihe Stundung aller bis- her gestundeten Verbindlichkeiten um ein Jahr.
— Jn der gestern in Wien abgehaltenen Sißung des Aus- {usses der 'agrarishen Zentralstelle wurde die wirtschaft- lihe Annäherung Oesterreih-Ungarns an Deutsch- land eingehend besprochen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, kam allgemein der Wunsch zum Ausdruck. daß die Annäherung im Jnteresse der gesamten Volkswirtschaft anzustreben sei und daß die bereits eingeleiteten Verhandlungen mit den ungarischen Agrariern und dem Bund der Landwirte in Berlin zu be- schleunigen seien.
Großbritannien und Frland.
Jn Beantwortung einer Anfrage teilte der Kanzler der Schaßkammer Mc Kenna dem Unterhause, wie das
!| „NReutershe Bureau“ meldet, mit, daß der Gesamtbetrag, der von der Regierung den Firmen im ganzen Lande vor- gestreckt worden sei, um sie. während der ersten Tage des Krieges instand zu seßen, ihren Verpflichtungen nachzu- fommen, zweihundert Millionen Pfund Sterling betragen habe. Am 830. November hätten noch 35 500 000 Pfund Sterling ausgestanden, sodaß also bereits 82 Proz. der Vorschüsse zurückgezahlt seien.
— Die neueste Verlustliste weist 672 Mann aus.
46 Offiziere und
Niederlande.
Die Zweite Kammer hat den außerordentlihen Krieg s8- kredit von 50 Millionen Gulden für das Jahr 1916 angenommen.
| Luxemburg.
Das Ergebnis der gestrigen Kammerwahlen stellt sich laut Meldung des „W. T. B.“ wie folgt: Rechtspartei 25 Sitze, die Partei gewinnt 7 und verliert 2 Siße; Blo- parteien (Liberale, Sozialisten und Unabhängige) 27 Siße, was einen Verlust von 7. Sißen und einen Géwinn von 2 Sißen bedeutet. Die“ Mehrheit der B'ockparteien ist von 12
den dèc Pforte Heran i l si@tlih heiten im Justizministerium Tahsin Bei sind gestern von Q an! | Könstäntinopel nah Deutschland abgereist.
a h e O) r Geénerasdireftor n Ange iten im f riüm des ßern Reschid Bei, der Réchtsbeistand ei und der Direktor der Strafangelegen-
Min
Griechenland.
Jn dem vorgestern nahmittag abgehaltenen, beinahe fünf- stlindigen Ministerrat wurdén dem „Corriere della Sera“ ufolge diè duch die Wahlen neugeschaffene Lage des
inisteriums und die Ereignisse in Mazedonien be- roe, Wegen der starken Mehrheit Gunaris' ersien eine
Cübildüung des Kabinètts natürlich. Gunaris selbst aber er- kènnt an, daß .dies für den Augenblick nit angebracht sei. Der König, der vorgestern Gunaris empfing, stimmt mit diesem überein, daß feine Aenderung im gegenwärtigen Kabinett eintreten dürfe. Hinsichtlih der äußeren Politik seien nah dem genannten Blatt unter Berücksichtigung der bis jeßt ein- gégängenen Nachrichten bezüglich der Absichten der Zentral- mächte, die Verbündeten auf griechishes Gebiet zu verfolgen, vershiedene Möglichkeiten geprüft worden. Ein Beschluß sei noch nicht gefaßt.
— Die ‘Anhänger von Venizelos und die Freunde der Entente machen die g: ößte Anstrengung, um das Ergebnis der
| Wählen odér richtiger der Nichtbeteiligung an den Wahlen als
für Venizelos befriedigend auszuleaen, um die Auffassung im Auslande zu verwirren. Der Vertreter von „Wolffs Tele- graphischem Bureau“ ist in der Lage, offiziell festzustellen, daß das Gégenteil der Fall ist. Die Wahlen waren ein großer Erfolg für die Regieruna und beweisen, daß die Partei vön Venizelos, wenn fie sich an den Wahlen beteiligt hätte, stark in der Minderheit geblieben wäre.
Numüänien.
Der Senat seßte gestern die Adreßdebatte fort.
Nach dem Beiicht des ,W. T B.“ ist dec Senator Zenopol (Ankänger Take Joneécué) der Meinung, daß Rumänien nur eme Politik verfolgen tönne, die auf die Einigung aller Rumänen abziele. Die für Béeßarakien arbeitende Strömung komme nicht aus der öffentliwen Meinung, jondern sei fremden Geldern z1 verdanken. (Zwi\chentuf des Senators Isworanu: Schlecht genug, daß wir uns um Beßarab'en nticht gekümmert haben!) Als der leyte Redner Senator Palteneanu das Wort ergriff, rief Toma Foneëcu: „Jh möchte wissen, welch n Preis der edner für den Wechsel seiner politishen Ansichten erhalten hat.“ Es entstand ein groß-r Tumult, in dessen Verlauf der Senator Palteneanu Toma Jonescu etnen Unvershämrten nannte, und ihn darán erinnerte, daß Gregor C ntacuzene ibn im Senat beschuldigt habe, daß er ih für ärztlihe Dienite bezablen lieue, die êr ver- pflichtet gewesen, umsonst zu leisten. Der Senator Palteneanu fragte weiter, ob sein Bruder ihn beauftragt habe, eire folch unver!châmte Ftage zu stellen. Toma Joneecu varließ darauf mit seinem Bruder Take Joneécu, der während des Zwischenfalles gleihiam anwesend war, stinen Siß. Palteneanu eifklärte, daß er für die Adresse stimmen werde. Die Anhänger der nationalen Aktion müßten wissen, daß etne einzige Aktion möglich sei, und sollten die öffentlihe Vieinung hierauf vorberetten. Warum solle R1mänien nur nach Westen und Norden mar|\chieren können, wo es doch leihter fet, Beßarabien zu erhalten? Man müsse die Lage logish beurteilen und den Uniständen Rechnung tragen. Der Augenblick für Ruvärtten sei niht verloren, und die Regierung werde sprech-n, wenn er gekommen jein werte.
Kriegsnarichten.
Großes Hauptquartier, 24. Dezember.
Westlicher Kriegsschauplaßt.
Das feindliche Artilleriefeuer war stellenweise] lebhaft, besonders in den Vogesen. Ein nächtlicher Hand- granatenangriff gegen unsere Höhenstellung nordöstlich von Souain wurde leiht abgewiesen. Die Stellung auf dem Hartmannsweilerkopf ist restlos zurückge- wonnen, auh aus den Grabenstücken auf dem Nordhange des Berges sind die Franzosen vertrieben.
Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplaß. Keine besonderen Ereignisse.
(W. T: B)
Oberste Heeresleitung.
Wien, 23. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplaß. Keine besonderen: Ereignisse.
Jtaliertisher Krieg s\chauplaß.
Die allgemeine Lage ist unverändert. Jn den Judicarien kam es auch gestern zu heftigeren Geschüßz kämpfen. An der küstenländishen Front wurde auf der Podgora der Angriff eines italienishen Bataillons zurück
geschlagen. Südöstlicher Kriegs8schauplaß.
Eine in der Gegend von Tepca noch in den Felsen des nördlichen Tara-Ufers verborgen gebliebene kleinere monte- negrinische Abtéilung wurde nach kurzem Kampf gefangen genommen. Sonst nichts Neues.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschaleutnan!.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 23. Dezember. (W. T. B.) Das Hauptquartier teilt mit: An der Jrakfront ist die Lage unverändert. An der Kaukasusfront versuchten im Abschnitt von Milo russishe Abteilungen an uns heranzukommen. Jhre Vorhut wurde nach zweistündigem Kampf verjagt. An den anderen Teilen der Front dauern die Patrouillenkämpfe an.
An der Dardanellenfront versuhten fünf Torpedoboote und ein Kreuzer des Feindes sih Saros zu nähern, mußten sih aber, nachdem eins unserer Geschosse den Kreuzer getroffen hatte, wieder entfernen. Bei Sedil Bahr richtete der Feind am 22. Dezember anhaltevdes Artilleriefeuer gegen unjeren rechten Flügel. Unsere Artillerie zerstörte mehrere Schüßen- qräben und Bombenlager des Feindes und brachte durch drei Treffer feindlihe Haubißenbatterien zum Schweigen, Unléo der noh nicht aufgezählten Beute von Ari Burun ü
1 auf 2 Stimmen gesunken.
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auch mehrere Minenwerfer, Pontons und Dec
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