1915 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

¿anzeiger

Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis zeile 30 4, kiner 83 gespaltenen Einheitszeile 59

die Königliche Expedition des Berlin SW. 48, Wilhe

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für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- | |

Anzeigen uimmt an? Reihs- und Staatsanzeigers

{mftraße Nr. S2. |

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h Der Bezugspreis beträgt vierteljährlith 5 4 40 A

| Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer h

| den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer |

| auch die Expedition SW., Wilhelmftraße Nr. 32. ||

| Einzeine Nummern kosten 25 H h _ ___ e

Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Neich. Ernennungen 2c. Bekanntmachung, betreffend die Ausprägung von Zehnpfennig- _stücen in Eisen. Verordnung, betreffend die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung, betreffend die Einführung des preußishen Ent- cignungs3geseßzes in Helgoland.

Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Enteignungs3 reis an die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Stipendiums

der Adolf Ginsberg-Stiftung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: dem Kapitän zur See a. D. von Studniß, bisher von der Marinestation dec Nordsee, den Noten Ädlerorden dritter

Klasse mit der Schleife und Schwertern, dem Obersten a. D: Wendenburg, bisher Vorstand des

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Marinebekleidungsamts Wilhelmshaven, den Noten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Kreisarzt, Geheimen M Marggrabowa, Kreis Oleyko, den Klasse, : dem Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Vorchard in Berlin-Lichterfelde, früher in Posen, dem Geheimen Sanitätsrat Dr. Winselmann in Thorn und dem Kretssekretär, Rech- nungsrat Blaß in Gumbinnen den Königlichen Kronenorden dritter Klaße, dem Major Wetßzell, Chef des Generalstabes eines Armee- korps, das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Haus- ordens von Hohenzollern, dem Kantor und Lehrer a. D. Kreis Hameln, den Adler der Jnhaber d ordens von Hohenzollern, dem Eisenbahnrangiermeister a. tirachi in Berlin- Tempelhof, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Kur\ch in Pots- dam und den bisherigen Bahnunterhaltungsarbeitern Kosse und Mertins in Berlin das Kreuz des Allgemeinen Chren- zeichens, dem Schuzmarn Rakow in Kiel,” dem Schuldiener a. Thürmann in Pyriß, dem Eisenbahnunterassistenten a. For cel, dem Eisenbahnhilfskassendiener a. D. Kra use, beide in Berlin, dem Aushilssbahnwärter a. D. Hagen in Birken- werder, Kreis Niederbarnim, dem bisherigen Eisenbahn- stellmacher Beet in K dem bis-

: olonie Daheim bei Potsdam, herigen Eisenbahnfahrstuhlführer Ziegenhagen und dem

bisherigen Eisenbahnmaschinenpußbe Laatsch, beide in Berlin,

das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem Schmied Herrmann, dem Betriebsarbeiler Wiede- mann, beide bisher bei der PRulverfabri? in Spandau, und dem bisherigen Eisenbahnarbeiter Siewkowski in Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze fowie

dem Untiroffizier Gutke beim Landsturminfanterie- bataillon Siriegau, dem Gefreiten Rösner im Pionier- regiment Nr. 35, dem Musketier Simon beim I1. Ersaß- bataillon des Jnfanterieregiments Nr. 47 und dera Landsturm-

edizinalrat Dr. Vossius in Roten Adlerorden vierter

Jürdens in NRohrsen, es Königlihen Haus-

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N p DY D:

N i ino Nef infanterie ai j 4E J os ° Nettun Sndbaiile O abe zu verein fanterieregiment die | verordnen auf Grund des Z 11 des Gesebet, betreffend die E O A : Vereinigung der Insel Helgoland mit der Preußischen Monarchie, vom 18. Februar 1891 (Geseßsamml. S. 11), was folgt: g S e Das preußische Gesep über die Enteignung von Grund- Deutsches Nei. eigenlum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) tritt für l S Helgoland in Geltung. Der bisherige MWerftverwaltungssekretär Ahrens aus Kiel g 9 q) 5 - . x ves: , Rechnungshofe Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung

heimen Rechnungsrevisor bei dem

ist zum Ge | Reichs exnannt worden.

des Deutschen

Betanntmacqung,

betreffend die aus Eisen.

Vom 22. Dezember 1915.

Der Bundezrat hat auf Grund des 8 3 des G die Ermächtigung des Bunde3rats zu wirtschaftlichen

nahmen usw. vom 4, folgende Verordnung erlassen :

Der Neti@skanzker

Ausprägung von Zehnpfennigstü cken

eseßes über Maß

August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327)

8&1 wird ermächliat, außerhalb der im § 8 des

Mittw

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in,

ide aus Eisen bis zur Höhe von 10 Millionen Mark her- stellen zu lassen. Im übrigen finden auf diese Münzen die für die Zehnpfennigstück2 aus Nil geltenden Vorschriften mil folgenden Maßgaben entsvrehende Anwendung : a. die Zehnpfennigstücke aus Eisen werden einem Kilogramm ausgebrat; Re tragen auf“ der Shriftseite {rist „Deutsches Reich® und „Pfennig“ in wagrehter Steliung, d Schnureinfafsung einen

piennig1i

zu 280 Stück aus

über der Zahl „10 die Um- unter dieser Zahl das Wort arunter die Jahreszahl,

L

b.

auf der andecn Seite statt der Perlenkreis. S2 5 Dle Zehnpfennigstücke aus Cisen find spätestens 2 Jahre nah Friedens\@luß außer Kurs zu segen. Die hicrzu erforderlichen Be- stimmungen erläßt der Bundesrat. Berlin, den 22. Dezember 1915. Der NReichskanzker. von Bethmann Holliweg. Verord n: 198ÿ-

beireffend die Einfuhr und Durchfuhr von Nindvieh

und Ziegen aus der Schweiz. Vom 9. Dezember 1915. Z. November 1915

Jn Abänderung der Verordnung vom [V. 18 394/ITI. 11049 (Zentral- und Bezirîs-Amtsblait A S. 331), betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh

i2 +0,

wird bestimmi: Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus

und Ziegen aus der Schwe

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blait (Flur) 2 Parzelle Nr. 1993 , welches zu der durch die notwendige Erweiterung der Geschoßsabrit_ der Gesellschaft be- dingten Verlängerung des Zustell- und Lokomotivgieijes _des bereits bestehenden Bahnanschlu}jes erforderlich ift, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 23. Dezember 1919. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Dr. Sydow. von Loebell.

A5 Zt),

Ministerium der geistl ihen und Unterrichts angelegenheiten.

Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Univerhtät ¿u Berlin, Professor Dr. Oito Diels, Abteilungsvorsteher am Chemischen Institut, jt zum außerordentlicen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der bisherige H in Berlin Dr.

Der bisherige

ilfsbibliothefar an der Königlichen Bibliothek? Alexander Schnütgen, der bisherige Hilfs- bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Greifswald Dr. Johannes Asen und der bisherige Hilfsbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Göttingen Dr. Albert Predeck sind zu Bibliothekaren an der Königiichen Bibliothek in Berlin er- nannt worden.

Der Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Berlin Dr. Otto Bleich ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche

den schweizerischen Kantonen Freiburg, Tessin und Waadt ist

gestattet.

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Diese Verordnung trilt am 20. D

Straßburg, den 9. Dezember 1915, Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung für Landwirtschaft Abteilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Handel und Domänen. Der Unterstaatssekretär: Der Unterstaatsseïretär :

F. V.: Cronau. Koehler.

ezémber 1915 in Kraft.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Direktor bei der Königlichen Bibliothek in

r. Richard Fi ck zum Abteilungsdirektor an derselben

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Berlin D Bibliothek und den Justitiar

\{hulkollegium in Koble zum Regierungsrat zu ernennen \ den Seminardireïtoren Dr. kirhen, Ernft Ballerstedt in Neuzelle, Tarnowiy, Dr. Peter Engels in haupt in Genthin und Dr. Hans

und Verwallungsrat bei dem Provinzial- nz, Negierungsasjessor Gustav Nohrer owie

Bernhard Schulte in Eus-

den Rang der Nöte vierter Klasse zu verleihen. Ver oL:.0 n MN 4,

betreffend die Einführung Des

Preußen 2c.,

in Kraft.

und beigedructem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, Wilhelm R.

: Joseph Vogel in Exin, Adolf Schwarz- Dudenhausen in Fulda

preußischen Geseßes vom

Urfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

den 15. Dezember 1915.

und Universitätsbibliothek in Breslau versezt worden.

Oberrehnungs?ammer.

Der bisherige Eisenbahnobersekretär Döring aus Halle der Königlichen

a. S. ift zum Geheimen Rechnungsrevisor bei

Oberrehnungskammer ernaunt worden. Bekanntmachun s-

Das dur Bekanntmachung vom 28. Juli d. I, für das Jahv

1916 aus8geschriebene Stipendium der Adolf Ginsoberg-

Stiftung ist durch Beschluß des Kuratoriums dieser Stiftung in

an den Studierenden. im Meisteratelier des

Höhe von 2000 l - Otio Heinrich aus Berlin verliehen

Prefessors Hübner, Maler woorden. Charlottenburg, den 29. Dezember 1915. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Gin s A E rektor der Königlichen akademishen Hochschule für die bildenden Künqte.

sberg-Stiftung :

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Nichtamilicßes.

; Deutsches Neicdch Vreußen, Berlin, 29. Dezember 1915.

Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß Schrift- und Drucksachen, wie Geschäftspapiere, Briefe,

über die Enteignung von Grundeigentum stüde Nt 7 A c ohr ck99 ; - E e T2

11, JUN L015 (Gesezsamml. S. 221) in Helgoland. Zeitungen, Bücher aller Art, Abbildungen, Landkarten und

Vom 15. Dezember 1915. dergleichen, E E R Ht e doch nur gas ger

s ; i ¿ L L nauer Prüfung dur ie dazu berufenen Dienststellen de

Wir Wilhelm, von Goltes Gnaden König von Reisen ins Ausland mit über die rens Cd

Im dringendsten Jnteresse der Reisenden felbst

werden dürfen. liegt es daher, die Mitnahme auf das unumgänglich Not- wendige zu beshränken. Andernfalls sind sie der Gefahr aus- gesetzt, an den Grenzübergangsstellen längere Zeit aufgehalten zu werden oder die Schriften usw. zurücklassen und anderweitig befördern zu müssen. Dies gilt insbesondere auch für Reisen nach Oesterreich-Ungarn und darüber hinaus nah Rumänien.

und Staatsanzeigers“ Verlust listen bei. ischen Armee und

Der heutigen Nummer des „Reich3- liegt die 843. Ausgabe der Deutschen Sie enthält die 416. Verlustlisie der preuß die 240. Verlustliste der sächsishen Armee.

Waideckck.

von Bethmann Hollweg. Delbrü ck. Beseler. y N von Breilénbas. Sydow. von Trott L Solz. Seine Durchlaucht der Fürst Friedrich hat als An- Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. erkennung für besonders verdienstliche Leislungen auf dem - von Jagow. Helfferich. Gebiete der Nächstenliebe während des Krieges die „Friedrich-

E E Bathildis-Medaille“ gestiftet. Wie das Regierungsblatt be-

Der Aktiengesells{chaft der Dillinger werke zu Dillingen wird auf Grund des

11. Juni 1874 (G.-S. S. 221) hiermit das

Münzgeseßzes vom 1. Juni 1909 (Netchs-Geseßbl. S. 507) für die Ausprägvng von Nidtel- und Kupfermünzen besthumten Grenze Zehn-

Hütten- Gesezes vom Recht verliehen,

das ‘in der Gemarkung Dillingen gelegene Grundstück Karten-

kannt gibt, trägt die aus Bronze bestehende Medaille die Bildnisse des Fürstenpaares mit der Umschrift „Friedrich Bathildis F. U. F. a W: u. P.“ auf déx Rückseite die Aufschrift „Für treues Mirken in eiserner Zeit“ sowie die Jahreszahl 1915. Die Medaille soll ohne Anjehen des Ranges und Standes verliejen