1915 / 308 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

S:

4st, Bis bergedli in den Tanzoperetten von heute suen würde. In der Friedrihshen Texibearbeitung t der überlanze pwells: *Sbt-ergeteiit 7 werden» das Werk nunmebr en Ner ufroeist. - Es prangt ermezzo ¿wischen

ck zweiten und dritten Akt und gewinnt, obne die Ablenkung der Aufmerk\amfeit durch die Bühne, an Beachtung. Es wurde von einer ten jungen Schülerin des Kgl. Kammermusikers Fotb mit beftem ingen vorgetragen. Auch was auf der Bühne geboten wurde, entsprah den zwar noch nicht alten, aber guten Ueber- lieferungen der Direktton Friedrich, der selbst die Regie führte. Adelheid Pikert sang die beherrschende Partie des Kadetten mit Ge- schmadck und Laune; im Spiel muß sie aber immer wieder davor gewarnt werden, zu viel zu tun. Neben thr zeichnete sich wieder Fräulein Garden, deren s{öne Stimme schon neulich auffiel, als Petrita aus. Die beiden Tenorpartien waren bei den Herren Sieger und Müller bestens aufgehoben, und die fomischen Rollen hatten in Emma Seebold und den Herren Koppel und Schmafow vortreffliche Ver- treter. Die Sorgfalt der mustkalishen Einstudierung unter der Leitung des Kapellmeisters Dr. Werner, der auch Chor und Orchester mit fester Hand zusammenbielt, verdient nahdrücklich hervorgeboben ¿u werden. Der lebhafte Beifall der Zuhörer war daher voll berechtigt.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Lohengrin“ in folgender Beseßung aufgeführt: Elja: Frau Hafgren- Waag; Oitrud: Frau Denera; Lohengrin: Herr Jadlowker; Telramund: Herr Bischof; König Heinrich: Herr Bohnen als Gast; Heerrufer: Herr Habich. Dirigent if der Generalmusik- direktor Blech, Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr. Am Sonntag wird „Carmen® gegeben. Die Catméèn singt Frau Kemp, die Micaëla: Fräulein Escher, die Fratquita: Fraukein Herwig, die Vercedes : F-äuletin Birkenstcôm, den José: Herr Kirchner, den Escamillo : Herr Bronsgeest, den Zuntga : Herr Bachmann, den Moral ès : Herr Habich, ten Dancaïro: Herr Sommer, den Rememdado : Herr Henke.

Morçen wird im Königlihen Schauspielhause „Alt- Berlin* (heitere Bilder aus der Großvaterzeit) in der bekannten Besetzung gegében. Am Sonntag geht „Colberg“ in Szene. In den Hauptrollen wirken die Damen Abih und NRessel sowte die Herren Kravßneck, Pohl, Sommerstorf, Vollmer und Werrack mit. Spieleiter ist der Oberregisseur Patry.

Ellen Pet hat für ihren Tanzoberd in der Komischen Oper, Freitag, den 7. z¿anuar, Abends°8 Uhr, folgendes Programm fest- gefeßt: Tarantella, Musik von Nicodé; Prélude von Chopin; Bettler- tanz aus „Htawatha" von Karl Kämpf; 11. Polonäse von Liszt; Etüde von Chopin; Polonäse von Chopin; Lied ohne Worte von Mendelsfohn-Batboldy; ungarisher Tanz von Brahms.

Im Lustspiel hause, wo allabendlih der Shwank „Alles aus Gefälligkeit“4 gegeben wird, wird dieses Stük auch am Dienstag, Nachmittags 3 Uhr, als Wohltätigkeitsvorstellung zum Zweck der Beschaffung von Lkebeögaben für das 93. Jnfanterieregiment auf- geführt werden.

In der Philharmonie wird morgen, Sonnabend, Abends 7 Ukr, zum ersten Véale an dieser Stelle Otto Nicolais „Weihnachts- Ouvertüre“ über den Choral „Vom Himmel hoh da komm’ ich ter“ mit Orgel und Chor aufgeführt werden. Es ist dies ein unver-

S

öFentlidtes Jugendwerk tes Komponisten der „Wusiigen Weiber“, das 1833 in der wai nifonkirGe und im Königliden Schaujpielhause von dec Königlichen Kapelle zuerst gespielt und dann auch im Leipziger Eewandhaus und im Wiener Musikvercirsfkonzert unter Nicolais Leitung aufgeführt wurde. Dur andere Schöpfungen in den Hintergrund gedrängt, blieb das Werk 70 Jahre lang ve:shollen, bis Georg Richard Kruse, der es morgen dirigieren wird, bei den Arbeiten zu seiner Nicolai-Biographie die handschriftlihe Partitur wieder ent- deckte und mit der Sonoershausener Hoftkapelle aufs neue zum Leben weckte, worauf die Ouvertüre dann in vielen anderen Städten mit Erfolg zu Gehör gebracht wurde.

Mannigfaltiges. Berlin, 31. Dezember 1915.

__ DenStadtverordneten lagen in ihrer geslrigen leßgtenSitzung dieses Jahres einige kleinere Vorlagen zur Beratung vor, die zumeist ohne lange Erörterungen erledigt wurden. Nach der Berichterstattung des Stadtv. Einwaldt über einige Nehnungssachen nabm diz Ver» sammlung davon Kenntnis, daß der Magistrat der von ihr beschlossenen neuenGeschäftsordnung zugestimmt habe. Eine Magistrats- vorlage betraf die Beteillgung der Stadtgemeinde Berlin an der Zentralauskunftsstelle der Arbeitsnachweise für Berlin und die Provinz Brandenburg mit einem Zushuß von 3700 é. Um der Unübersihtlichkeit des Arbeitsmarktes, die jih be- sonders infolge des während des Krieges stark vermehrten Bedürf- nisses nah Arbeitsvermiitelung fühlbar gemaht hat, abzuhelfen, haben die Provinz Brandenburg und die Stadt Berlin gemeinsam mit anderen Gemeinden aus den wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeiter- verbänden eine L2entralattfunftsftelle der Arbeitsnaweise für Berlin und die Provinz Brandenburg ins Leben gerufen, deren Zweck ist, für die Dauer des Krieges “urid die’ nächste Sen nach Abschluß des Friedens eine gegenseitige Unterstüßung und Förderung bei der Arbeitsver- mittlung zu ermöglichen Insbesondere foll dadurch nah Friedens- {luß die DurWführung der Arbeitsvermittlung für die aus dem Felde heimfehrenden Krteger gefördert werden. Die besonderen Angelegen- heiten der Groß-Berliner Gemeinden werden nah der Vorlage von einem eigenen Ausfhuß selbständig behandelt. Die erstmaligen Kosten der Zentralauéstunftsstele werden auf 7400 ver- anslagt. Der“ Magistrat beantragte, die Hilfte der Kosten mit 3700" auf die Stadtkasse zu übernehmen. Die Vorkage wurde auf Antrag des Stadtv. Rettig einem Aus\{uß zur Vorberatung überwiesen. Ohne Erörterung wurde ferner etne Vorlage auf Bewilligung einer außerordentlichen Beihilfe von 39820 G an den Berliner Zentralverein für Arbeitsnach- weis angenommen. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sizung.

Truppententeile als Goldsammler. Unsere braven Truppen versteben nicht nur mit den Waffen, sondern auch auf wirt- schaftlichem Gebtete, z. B. durch die Ein)ammlung von Goldmünzen für die Reich3bank, dem Vaterlande zu dienen. Einzelne Soldaten und kleinere Verbände, namentlich Leichtkrankenkompagnien, fowte auch aröôßere Truppenkörper, insbesondere Erfaßbataillone, babcn, wie „W. T. B.“ mitteilt, hierbei geradezu glänzende Ergebnisse erzielt. Beispi:lsweise haben das 1. Ersatbataillon des Infanterieregiments 76

Ê

in Hamburg und das Landsturmbatailon Rheydt mehr als 600 000 #4 und das Ecjagbataillon des Neserve-Infanterieregiments 48 in Küstrin, dies leytere namertlih in den leßten Vonater, über 500 000 Æ# Gold bei der Reichsbank umgewehjelk. Das ift eine wahrhaft vorbildlihe Leistung, die von großem Versiändnis für die Bedeutung der fortgesezten Verstä:kung d:s Goldschaßes der Neichg- bank zeugt. Wollen die Goldmünzenbefiter fch von unseren Truppen beschämen lassen und in unbegreifliher Verblendung ihr Gold noch weiter festhalten? Alle Reichsbank-, Post- und Eisenbahnkassen wechseln Goldmünzen in völlig gleihwertiges Papiergeld um.

Im Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes bält am Montag, den 3. Januar 1916, Abends 74 Uhr, im Hofmann- Hause (Se 411) dec Professor K. Matschoß einen Vortrag über das Thema: „Aus dec Gescbichte der KriegsteWnik“, mit Lichtbildern und kinematographishen Vorführungen von Kriezz aufnahmen. Gâste, auch Damen, sind willkommen.

_ Nath einer vom „W. T. B.* übermittelten Mittetlung der eng- lischen Regierung gelien für den Postverkehr im Gefangenen- lager Liverpool, New South Wales, Australien, folgende Be- stimmungen: Es ift jedem Gefangenen gestattet, wöchentlih einen Brief, der aber nicht mehr als 150 Worte enthalten darf, und eine Karte in deutsher Sprache abzusenden. Englisch geschriebene Briefe haben bei der Zensur den Vorrang.

Im Wissenschaftlihen Theater der „Urania“ wird der Dr. Friy Wertheimer am Mittwoch und Donnerêtag kommender Woche (5. und 6. Januar), Abends 8 Uhr, einen Vortrag mit Licht- bildern nach eigenen Aufnahmen: „Kurland und die Dünafront“ halten. An allen übrigen Abenden nächster Woche wird der Vor- trag: „Im Kampf um Konstantinopel“ wiederholt werden. Morgen wie am Montag, Dienstag, Mittwoh und Sonnabend wird Nac- mittags 4 Uhr der Vortrag „Von den Karpathen bis Brest-Litowsk* zu kleinen Preisen gehalten werden.

München, 30. Dezember. (W. T. B.) Setne Majestät der König Ludwig hat in herzlicher Teilnahme an den {weren Kriegt verlusten den Angehörigen gefallener Krieger der bayerishen Armee ein Gedenkblatt nah dem Entwurf von Professor Friß Erler in München verliehen.

London, 29. Dezember. (W. T. B.) Die „Times*" meldet folgende durch den leßten Südweststucm verucsahten Schiffs- verluste. Der irishe Schooner „Mary Jane“, nah anderer Angabe „Slizabeth Ann“, sank in Swansea Bay. Die Küstenwache in Penzance sihtete am Montag früh. vier Meilen von der Küste einen unbekannten Dampfer, der plößlich unterging. Man glaubt, daß der Fishdampfer, der leßte Woche bei Aberdeen scheiterte, die „Empreß of Aberdeen“ ift. Ein unbekannter Küstendampfer scheiterte bet der Einfahrt von Milford Haven. Die Besaßung des norwegischen Dampfers „Flandre“, der bei Whitby strandete, wurde in Hartlepool gelandet.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Ersten Beilage.)

P I A T

Lheater

Sonnabend: Soffmauns Erzählungen. Sonntag: Dex fliegende Holländer.

Montag, Dienstag, Donnerstag und | Tel Sonnabend: Göt von Verlichingen. Komische

Oper.

(An der Weiden-| Trianontheater. (Georgenstr., nahe

Königliche Schauspiele. Sonn- ab?:nd: Opernhaus. 1. Abonnementsvor- stellung. Dienfst- und Freipläße nd auf- gehoben. Lohengrin. INomantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Generalmusik. direktor Blech. Negie: Herr Oberreaisseu Droescher. Chöre: Herr Professor Nüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 1. Abonnementsvor- tellung. Dienst- und Freipläte sind auf- gehoben. Alt - Berlin. Heitere Biltrer aus der Großväterzeit. In Szene gesetzt von Herra Dr. Bruck. Die Reise auf gemeinschaftlihe Kosten. Komisches Gemälde tin 3 Nahmen, verfaßt von Herrn Louis Angely. Borher: Wiener in Verlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt von Herrn Karl von Holtei. Anfang 73 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 2. Abonnements- vorstellung. Diensi- und Freiplätze sind auf- gehoben. Caxmen. Oper in vier Akten von Georg-3 Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy nah etne! Novelle des Prosper Merimce. Muß Tualishe Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regte: Herr Oberregisseur Droescher Balleit: Herr Ballettmetister (Graeb. Chöre: Herr Professor Nüdel. Anfang 7x Uhr.

Shauspi-1hans. 2. Ykonnementsyor- stellung. Dienst- und Freipläßze find auf- gehoben. Colberg. -Hijtori\hes Schau spiel in fünf Aufzügen von Paul Heyse Megtie: Herr Oberregisseur Patry. An- fang 73 Uhr.

Montag: Opernhaus. 203. Karten- reservejay. Das Abonnement, die stän- Mgen Nesfervate sowie die Dienst- und Freipläze find aufgeboben. Hänsel uud Gretel. Märchenspiel in drei Bildern von Engelbert Humperdinck. Tert von Adelheid Wette. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Negte : Herr Negisseur Bachmann. - Die Puppeufee. Pantomimisches Ballet, divertifsfement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. Musikalische Leitung: Herr Schtmalstih. Szentche L-itung: Herr Ballettmeister Graeb. An- fan? 27 Uhr.

Montag: Opernhaus. 3. Abonne- mentsvorstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be- nußung des Goetheshen Homans „Wilbeim Meisters Lehrfahre" von Micel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Negie: Herr Megisseur Bachmarn. Balett: Herx Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro- fessor Nüdel. Nnfang 75 Uhr.

Schauspielhaus. 3. Abonnementsvor- stellung. Die Quitßzows. Vaterländisches Drama in vier Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Negie: Herr Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7F Uhr.

Opernhaus. Dienstag“ Der Roseu- favaliee. Mittwoch: Mona Lisa. Donnerstag: Der Troubadour. Freitag: LIL, Symphontie-Konzert.

- Schauspiel in fünf Aufzügea von Wolfgang

Schauspielhaus. Dienstag : Alt-Berlin. Mittwoch: Wilhelm Tell. Donners- tag: Alt-Bertin. Freitag: Ibhigenie auf Taucis. Sonnabend: Uit- Berlin. Sonntag: Alt-Berlin.

Deutsches Theater. (Direktion : Max Reinhardt.) Sonnab., Nachmittags 3 Uhr: Der Stern von Bethlehem. Abends 3 Uhr: Der Stern von Vethlehem.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Steru vou Bethlehem. Abends 3 Ubr: Der Stexu von Bethlehem.

Montag, Mittwoch und Sonnabend: Der Stern von Beihlehem.

Dienstag: Ein Somnmerunachts- traum.

Donnerstag: Maria Stuart,

Freitag: Faust, erster Teil.

Kammerspiele.

Sonnabend, Nachmitiags 27 Uhr: Zu fleinen Preisen: Wetterleuchten. Abends 8 Uhr: Der Vater.

Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Zu {leinen Preisen: Wetterleuchten. Abends 8 Uhr: Dex Weibsteufel.

Montag bis Sonnabend: Der Weibs-

teufel. Volks8bühne.

(Theater am Vülotvopla6.) (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Dir -ktton: Max Reinbardt.

Sonnabend, Nackmittags 3 Uhr: Zu fleinen Preisen: Hamlet. Abends 38 Uhr: Das Mirakel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu fletnen Preisen: Die deutschen Klein- städter. Abends 8 Uhr: Das Mirakel.

Montag und Dienstag: Walleusteins Tod.

Mittwoch und Donnerstag: mul.

Freitag und Sonnabend : Das Mirakel.

Trau-

Berliner Theater. Sonnabend, Na- mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Wie eins im Mai. Abends 8 Uhr: Wenn zwei Hochzeit machen. Ein Swherzspiel mtt Gesang in 4 Bildern von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wie eini im Mai. Abends 8 Uhr: LWeuu zwci Dohzeit macheu,

Wenn

Montag und folgente Tage: zwei Hochzeit machen.

Mittwoch, Nachrnittags 34 Uhr: Der Zauberzylinder.

Theater in der Königgräßer Siraße. Sonnabend, Nachm. 3 Uhr: Rausch. Abends 77 Uhr: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedriß von S@iller.

Sonntag, Nachmiitags 3 Uhr: Rausch.

-— Abends 714 Uhr: Göt von Ber- lidingen mit der eisernen Hand,

von Goethe,

Mittwoch und Freitag: Der Vater.

Komödieuhaus. Sonnabend, Nach- mittags 3 Uhr: Extrablätter ! Abends 8 Uhr: Die rüätjselhafte Frau. Lust- spiel in 5 Akten von Nobert Reinert.

Sonntag, NaGmittags 3 Uhr : Extra- blätter! Abends 8 Uhr: Die rüätsel- hafie Frau.

Montag und folgende Tage: Die rütselhafte Frau.

Deutsches Künstlertheater. (Nürn- bergersir. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die selige Exzellenz. Lusispiel in drei Akten von Rudolf Presher und Leo Walther Stein.

Sonntag und folgende Tage: Die selige Exzellcuz.

Lessingtheater. Sonnabend, Nach- mittags 3 Ubr: Boumeister Solueß. Abends 77 Uhr: Kaiser und Galiläer. Fin weltgeshihtlides Schauspiel in fünf Akten von Henrik J5sen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bau- meister Solneß. Abends 73 Uhr: saisexr und Galiläer.

Montag und Freitag: Veer Gynt.

Dienstag: Konrödie der Worte.

Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Kaiser und Galiläer.

Schillertheater. ©. (Wallner- theater.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Jungbrunneu, Lustspiel in vier Auf- züg?-n von Paul Lindau.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Ult-Heidels- berg.

Peontag: Jungbruunuen.

Charlottenburg. Sonnabend, Na(- mittags 3 Uhr: Jua end. Abends 8 Uhr: Zwei glückliche Tage. Schwank in vier Akten von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburç.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Glück im Winkel. Abends 8 Uhr: Ultimo.

Pèontag: Zivei glückliche Tage.

Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Nachuitktags 3 Uhr: Figaroes Hochzeit, -— Vbends 7 Uhr: Lohengrin.

Sonnkäg/ Nacmittags 3 Uhr: Die vexfanfte Braut. Abents 7 Uhr: Tannhäuser.

Moniag: Oberconu.

Dienstag: Rigoletto.

Mittwoh und Freitag: Hoffmaunns Erzähluugep,

Donñtrstag: Der Wilds{chüäh.

Sonnabend: Zum erslen Male: Die Emniflihrung aus vem Serail.

dammer Brücke.) Sonnabend, Nachmittags 3x Vhr: Gold gab ich für Eisen. Abends 8 Uhr: Jung muß man sein. Operette in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban. Gesangstexte von Leo Leipziger. Mußk von Gilbert.

Sonntag, achmittags 34 Uhr: Gold gab ich für Eisen. Abends 8 Uhr: Jung mus; manu sein.

Montag und folgende Tage: Jung mut man sein.

Mittiwoch und Sonnabend, Nachmittags 3x Uhr: Dee tapfere Ulan.

Freitag: Einmaliger „Tanzabend“ von Ellen Pey.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonnabend, Nachmtttags 3} Uhr: Polenu- blut. Abends 7 Uhr: Das Fräu- lein vom Amt. Operette in dret Akten von Georg Okonkowsfki und Franz Arnold Mußk von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 3{ Uhr: Polen- blut. Abends 8 Uhr: Das Fräu- lein vom Amt.

Das

Montag und folgende Fräulein vom Zimt.

Mittwoch und Sonnabend, Nahmitiogs 4 Uhr: Frau Doe.

Tage :

Theater am Nollendorfplaß. Sonnabend, Nachmittags 35 Uhr: Der Obersteiger. Abends 87 Uhr: Jmmer feste dru}! Val!erländisches VolksstüF in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Mußik von Walter Kollo.

Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Der Obersieiger. Abends 8} Uhr: Jmmer feste druff!

Montaa und folgende Tage: Immer feste druff !

Montag, OVDienttag, Donnerstag und Freitag, Nachmittags 37 Uhr: Die Zauberflöte.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 32 Uhr: Dorvröschen.

Lufispielhaus. (Friedri&straße 236.) Sonnabend, Nachmittags 35 Uhr: Die Saubeulerche. Abends 84 Uhr: Alles aus Gefälligkeit,. Schrank in 3 Akten von Eugen Burg und Louis Taufstein.

Sonntag, Nachrittaas 33 Uhr: NKriea im Frieden. Abends 8} Ubr: Alles aus Gefälligfeit.

Montag und folaende Tage: Alles aus Gefüligfeit.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und S@önfeld.) Sonnab., Na{bmittags 3 Uhr: Kam’rad Männe. Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in vier Bildern, frei nach Karl Görliß von Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmitiags 3 Ubr: Kam’rad Männe. Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe.

PVontag und fóölgende Cage:

Paax Schuhe.

Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Nach- mittags 4 Uhr: Anna-Lise. Abends 8 Uhr: Verheiratete Junggesellen. Musikalisher Schwank in 3 üften von Arthur Lippstz. Gesangsterte von Will Steinberg. Musßfik von Rudclph Nelson.

Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Anua- Lise. Abends 8 Uhr: Verheiratete Junggefellen.

Montag und folgende Tage: Verhei- ratete Junggesellen.

Pirkus Kusch. Sonnabend, Nath- mittags 34 Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei großte Prunk - Vorstellungen. In beiden Vorstellungen ungekürzt das neue große Prunk - Äusstatiu..z5\tck: Ein Wintermärchen. Weihnachts\piel tin fünf Akten von Paula Busch. Nach den Mysterien des Mittelalters. Mußk von Kapellmeister A. Taubert. Einstudiert von Ballettmeister I. Riegel. (Nachmittags hat jeder Erwachsene ein angehörtges Kind unter 10 Jahren frei auf allen Sitzpläten, jedes weitere Kind halbe Preise.)

Sonntag, Nachmittags 35 Uhr und Abends 8 Uhr: Ein Wintermüärcßen.

cFamiliennachri{chten,

Verlobt: Frl. Sibylle ven der Marwiß mit Hra. Hauptmann Ottfried Ukert (Groß Nieß). Frl. Cveline Wieter mit Hrn. Oberleutnant z. S. Arthur Tauy (Hirschberg i. Schl.—Wilhelms- haven, z. Zt. Cunnersdorf i. R.).

Goboren: Ein Sohn: Hrn. Profeffor Thilenius (Hamburg). Hn. Ober- amtmann Dubke (Domäne Rats). Hrn. Leutnant Georg Thilo Grafen von Schwerin (Berlin).

Gestorben: Hr. Provinzialshulrat a. D., Geheimer Regierungsrat Dr. Hermann Genz (Berlin-Halensee). Hr. Ober- amtmann Julius Herh (Eichenrode bei Lobsens).

Verantwortlicher Nedakteur: Direktor Dr.Tyrol inCharlottenburg.

Verlag der Erpedition (J. V: Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Sechs Beilagen (eins{ließlih Warenzeichenbeilage Nr. 103), uud das Verzeichuis dcrx öffentlichen Blätter, welche ueben dem Reichs- anzeiger vou deu deuifchen Amts- gerichten für die im Jahre £916 erfolgenden Bekavutmachungen aus dem Haudels- und Genofseuschafts«

register bestimmt find, sotoie die 845. Ausgabe bey

B

Deutschen Verlusilisteu.

zum Deutschen Reichsanze

Amilliches. Deutsches Neid.

Bekanntmachung über die Herstellung von Süßigkeiten.

Vom 30. Dezember 1915.

Auf Grund des S 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundes- rais über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade vom 16. Dezember 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 821) wird folgendes bestimmt :

S 1 j

Die Regelung und Ueberwachung des Verkehrs mii Zucker zur Verarbeitung in gewerblichen Betrieben, in denen Süßig- keiten im Sinne der §8 1 und 3 Abs. 2 der Bundesrats- verordnung vom 16. Dezember 1915, sei es allein oder zusammen mit anderen Waren, hergestellt werden, wird einer Zuker- Zuteilungs stelle für das deutsche Süßigkeiten-Gewerbe übertragen. Diese Zucker-Zuteilungsstelle wird unter Aufsicht des Reichs- fanzlers (Reichsamt des Jnnern) von der Vereinigung Deutscher Zucerwaren- und Schokoladefabrikanten e. V. in Würzburg verwaltet.

Unternehmer gewerblicher Betriebe, in denen Süßigkeiten hergestellt werden (Süßigkeiten-Hersteller), haben der Zucker- Zuteilungsstelle in Würzburg bis spätestens 15. Januar 1916 unter Benußung der als Anlagen 1 und 11 beigefügten Vor- drucke Erklärungen abzugeben :

1) über die Zuckermengen, die sie in der Zeit vom 1. Ok- tober 1914 bis 30. September 1915 verarbeitet haben oder zur Verfügung hatten, und zwar gesondert

a. nah der Verarbeitung zu Süßigkeiten im Sinne des 8 3 Abs. 2 der Verordnung vom 16. Dezember 1915,

b. nah der Verarbeitung zu anderen Waren,

e. nah den Zuckermengen, die sie nit verarbeitet oder über die sie in anderer Weise verfügt haben (z. B. im Handel) :

92) über die Zuckérmengen, über die fie am 1. Januar 1916 in ihrem Gewerbebetrieb verfügten.

Mangels ausreichender Aufzeihnungen über die in der Zeit vom 1. Oftober 1914 bis 30. September 1915 ira Besitz gewesenen und verarbeiteten Zuckermengen und über deren Aus- scheidung nah den unter Ziffer 1 bezeichneten Verwendungs8- arten sind Schäßzungen zulässig. Gleiches gilt, sofern der Betrieb am 1. Oktober 1914 noch nit bestanden oder in dér Zeit vom 12. Oktober 1914 bis zum 839. September 1915 Unter- brechungen erfahren hat.

83

Die Zucker-Zuteilungsstelle hat die nah §8 2 abgegebenen Erklärungen der Süßigkeiten-Hersteller zu prüfen oder durch von ihr beaufiragte Sachverständige prüfen zu lafsen. Sie ift befugt, beim Fehlen der Erklärungen selbst Schäßungen vor- zunehmen. S

Die Zucker-Zuteilung3stelle seßt darnach die Zuckermengen fest, welhze die Süßigkeiten-Hersteller aemäß § 1 der Bundes- ratsverordnung vom 16. Dezember 1915 im Jahre 1916 zu Süßigkeiten verarbeiten dürfen (Zuckeranleil). “Die Zucker- Zuteilungsstelle kann bei nachgewiesenen, unverschuldeten und ausnahmeweisen Betriebsstörungen während der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 eine entsprechende Erhöhung des Zuckeranteils vornehmen. Sie kann die Zu- teilung von der Erfüllung beslimmier Vorschriften über die Verwendung abhängig machen.

Gegen die Festseßungen der Zucker-Zuteilungs8stelle ist Be- \hwerde an einen Beschwerdeaus\huß zulässig, Der Beschwerde- aus\shuß besteht aus einem Vorsißenden, einem Vertreter des Vorsitzenden, zwei Vertretern der Véreiniguna Deutscher Zucker- waren- und Schokoladefabrikanten e. V. in Würzburg und je einem Vertreter des Verbands Deutscher Schokoladefabrikanten in Dresden und des Verbands Deutscher Kéksfabrikanten in Berliv. Die näheren Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Die Entscheidung des Beschwerdeaus\chusses is endgültig.

S4

Die Süßigkeiten-Hersteller dürfen vom 1. Januar 1916 ab Zuker für ihre Betriebe, und zwar nicht bloß zur Ver- arbeitung zu Süßigkeiten, sondern auch zur Verarbeitung. zu anderen Waren oder zu anderen Zwecken (Handel), sei es käuflich oder zur Verarbeitung gegen Lohn usw., nur beziehen, wenn sie aleichzeitig den Abgebern der Zuckermengen die von der Zucker- Zuteilungsstelle auf Antrag nah Muster der Anlage 11] aus- zufertigenden Bezugsscheine über die jeweils zu übernehmenden Zucermengen aushändigen. i

Abgeber von Zuckermengen dürfen Zucker an Süßigkeiten- -Herstéller nur gegen Aushändigung der Bezugsscheine über die abzugebenden Zucermengen liefern; sie haben den Empfang der Bezugss\cheine innerhalb einer Woche nach Uebergabe der Zuckermengen unter Benußung des vom Zuckerbezugss{chein ab- getrennten Vordrucks mittels eingeschriebenen Brieses au die Zucker-Zuteilungsstelle anzuzeigen.

_Die Zuckerbezugsscheine find nur für die darin benannten Süßigkeiten-Hersteller zur Benußung gültig. Uebertragungen der Zuerbezugsscheine an andere sind verboten.

Die Abgeber von Zucker haben die von den Süßigkeiten- Herstellern (Vetgebuen Zuckerbezugs\cheine aufzubewahren und auf Verlangen der Zucker-Zuteilungsstelle oder den nah § 4 der Verordnung vom 16. Dezember 1915 befugten Beamten der Tore und beauftragten Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen.

S 5

Von den am 1. Januar 1916 zum Gewerbebetrieb der Süßigkeiten-Hersteller verfügbaren und von diesem Tage ab dazu übernommenen Zuckermengen dürfen zur Herstellung von Süßigkeiten nur jene Mengen verarbeitet werden, welche dem Zuckeränteil des Süßigkeiten-Herstellers entsprechen.

Ueber den Bezug und die Verwendung von Zuckermengen haben dje Süßigkeiten-Hersteller unter Benußung des als An- lage IV gegebenen Musters Buth zu flihren, woraus außer

sonstigen Geschäftsaufzeihnungen auf Verlangen der Zucker- Zuteilunasstelle oder den Beamten der Polizei und beauf- iragten- Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen, ferner die | in 8 4 der Verordnung vom 16. Dezember 1915 bestimmte Auskunft zu geben.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den §1. Dezember

1) welche Zuckermengen sie in ihren Betrieben vom 1. Januar 1916 an zu Süßigkeiten verarbeitet haben;

9) welche Zuckermengen fie in ihren Betrieben vom 1. Januar 1916 an zu anderen Waren verarbeitet haben :

3) welche Zuckermengen sie nicht verarbeitet oder un- verarbeitet an Andére abgegeben haben ;

4) welhe Mengen von Süßigkeiten und anderen Waren sie hergestellt haben.

Die Süßigkeiten-Hersteller haben diese Bücher sowie ihre

S6 Die Ausfertigung der Zuckerzuteilungssceine erfolgt nur | gegen eine gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausfertigung an die Zuckter-Zuteilungsstelle zu entrichtende Gebühr von 10 -Z für jeden zuzuteilenden Doppelzentner Zucker.

Die Gebühr wird zur Dedckung der Kosten der Zucker Buteilungsstelle nah näherer Weisung des Reichskanzlers ver-

wendet. E S z

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 8 Nr. 4 der Bundes ratsverordnung vom 16. Dezember 1915 (Reich8s-Geseßbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Berlin, den 30. Dezember 1915.

Der Reichskanzler.

Im Austrage: Freiherr von Stein.

Anlage 1. Vor Ausfüllurg ift die Eiläuterung durchzulesen.

Erklärung über die Verarbeitung von Zulder zu Süßigkeiten in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915. Einzusenden bis längstens 15 Januar 1916 an die Zudcker- Zuteilungsftelle für das Deutsche Süßigkeiten-Gewerbe in Würzburg.

Erklärun g (Name bezw. Firma)

(Wohn- bezw. Betritbsort) (Straße und Nummer) Vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915*) wurden mir f uns 1) zu Süßigkeiten verarbeitet Doppelz;entner Zuer ; 2) zu anderen Waren verarbeitet Doppelzentner Zuder; 3) außerdem besessen, jedoch nicht verarbeitet ‘bezo. unverazbeitet abgegeben Doppelzentner Zudecr. Besondere Bemerkungen:

den vorhandenen Aufschreibungen **). Vorstehende Angaben entsprechen —— gewissenhaften Schägungen.

J : Wie versithere(n) hiermit, die vorstehenden Angaben nah bestem

Wissen gemacht zu haben. S a Tes 1916. (Stcmpelabdruck der Firma.)

(Unterschrift.)

Erläuterung zur Ausfüllung der Etklärung. 1) Zur Erklärung verpflichtet ##, wer Süßigkeiten im Sinne der Bundes1atsverordnung vom 16. Dezember 1915 herstellt. j 2) Als Süßigkeiten gelten Zuckerwaren jeder Art, inébefondere Bonbons, Dragees, P1alinees, Fondants, Marztpansacher, Chrisibaum- zudersahen, Osterzuckersachen ; es fallen darunter auch Frutpasten, Geleefrüchte, kandieite Früchte, überzuderte Véandeln und Nußkerne, Schaumzuckterwaren, Gummtizuckerwaren, Waren aus Marzipan und Marzipaner #28, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, mit Bestreuung oder mit Füllung von zuckterhalttgen Massen, Likören oder Früchten u. dgl. 3) Als „andere Waren“ im Sinne der Nr. 2 der Erklärung gelten u. a. Schokolade, au unter Zusaß von Kakaofett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, Nußkernen, Mandeln u. dgl (jedo richt mit Ueberzug, Bestreuung oder Füllung von zuckerbaltigen Massen, Likören oder Früchten usw.), ferner Obst- und Früchtekonserven (jedo nicht kandierte Früchte und überzuckerte Mandeln, Nußkerne u. dgl ), Marzipan-, Makronen- und Nugat-Rohmassen und deren Grsazmassen, Lakrißen- waren, Kunsthonig, Hustensirups, Keks, Waffeln, Honig- und Leb- kuhèn sowte sonstige Gebäte und Kuchen u. dgl. A 4) Als außerdem in Besiy gewesenen Zuckermengen, die jedoch nit verarbeitet wurden bezw. unverarbeitet abgegeben wurden, gelten insbesondere die während des Normaljahres lediglich gehandelten Zudlermengen. i 5) Mangels auêreicender Aufs{reibungen über die im Normal- jahr besessenen und verarbeiteten Zuckermergen und über deren Aus- icheiduna rah den Verwendungsarten sind Shäßungen zuläsfig; doh ist die Vornahme von Scäßzungen austrücklih anzugeben Süßig- keit: n-Hersteller, weiche während des Normaljahres ihre Betriebe nur ieilweije oder noch nicht führten, haben unter entsprechender Lenderung der Zeitangabe die Ergebnisse ihrer Aufschreibungen oder Shäßzungen u erflären. : 6) A18 besondere Bemerkungen sind zulässia Angaben über nach- weisbare.. und ausnahmsweise unverschuidete Betriebsstörungen im Normaljahr u. dgl. : j 7) Die Beamten der Polkzei und die von der zuständigen Be- hörde beauftragten Sachverständigen sind befugi, in die Räume der Beiriebe, die von den Vorschriften der §§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts auszeihnungen etnzusehen und na ihrer Auswahl Proben zur Unter- suchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen. ; Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtépersonen find verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins- besondere auch über dexen Menge und Herkunft, zu erteilen. 8) Die zuständige Behörde kann Betriebe |chließen, deren Unter- nehmer oder Leiter \{ in Befolgung der Pflichten unzuverlässig

*) Süßigkeiten-Hersteller, welhe während dieser Zeit ihre Be- tricbe nur teilweise odér noh nicht führten, haben unter ontsprehender Aonderuna der Zeitangaben ihre Erklärungen abzugeben.

iger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

S T e 2E

1915.

zeigen, die ihnen dur die Verordnung des Bundesrats vom 16, De- zember 1915 (Reich:-Geseßbl. E 821) oder die dazu erlassenen Aus- führungsbestimmungen auferlegt find. s 632

Gegen die Verfügung ijt Beschwerde zulässig. Ueber die Ve- {werde entscheidet die een, a E endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufshub.

9) Zuwiderhandlungen werden gemäß § 8 Nr. 4 der Bundesrats- verordaung vom 16. Dezember 1915 (Reichz-Geleßbl. S. 821) tit Geldstrafe bis zu fünfzebnkundert Mark oder mit Gefängnis bis zu

rei Monaten bestraft. j drei Monate itras Anlaae U.

Bor Ausfüllung ist die Erläuterung durchzulesen.

| Erklärung über- verfügbare Zuckermengen am 1. Jänü@t

1916 zur Sußigketrten-Herstellun g.

(Name bezw. Firma)

(Wohn- bezw. Betriebsört) Straße und Nummer).

e i e E 1G meinem

l) Mit Beginn des 1. Januar 1916 verfügte(n) ie in unserem

Gesamtbetriebe über Doppelzentner Zudcker.

F 4 s ¿

2) D habe!n) vom 1. Januar 1916 ab bis heute weitere Vêr- fügung erlangt über Doppelzentner Zucker.

L versicher hiermit, die vorstehenden Angaben nah befiem Wissen g?macht zu haben.

(Ort), den

(Stempelabdruck der Firma.)

(Unterschrift.)

Erläuterung zur Ausfüllung der Erklärung. 1) Zur Erklärung verpflichtet ist, wer Süßigkeiten im Sinne der Bundetratéverordnung vom 16. Dezember: 1915. herstellt. 9) Als Süßigkeiten gelten Zuckerwaren jeder Art, insbesondere Bonbons, Dragees, Praltineee, Fondants, Marzipansachen, Christ- baumzuckersachen, Oflerzuckersahen; es fallen darunter auch Früht- pasten, Geleefrüchte, fandterte Früchte, überzuckerte Mandeln uüd Nußkerne, Scbaumzuckerwaren, Gummizuckerwaren, Waren ‘“aüs Marzipan und Marzipan-Ersay, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, Bestreuung oder Füllung voa zuckerhaltigen Massen, Likören oter Früchten u. dgl. 3) In der Erklärung sind nicht nur die Zuckermengen anzugeben, die zur Verarbeitung zu Süßigkeiten im Sinne von Ziffer 2 bestimmt sind, sondern ‘auch alle Zuckermengen, die im gleichen Betriebe zür Berarbeitung zu anderen Warén oder zum Handel usw. verfügbar find. N1s andere Waren, die außer Süßigkeiten in den Betrieben bergest llt werden, gelten u. a. auh Schokolade, avch unter Zusatz von Kakao- fett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, Nußkernen, Mandeln u. dgl., ferner Obst- und Früchtekonjerven, Marzipan-, Makronen- und Nugat. Roh- massen und deren Ersaßmassen, Lakrißenwaren, Kunsthonig, Husten sirups, Keks, Waffeln, Honig- und Lebkuchen sowie sonstige Gebäde und Kuchen u. ‘dgl. i

4) Die Erklärung erfireckt sich auf alle Zuckermengen, Wer welche die Versügung zum Betriebe erlangt wurde, gleichgültig, Db der Verfügungsberehtigte die Zuckermengen käuflich oder sonitwie, ¿- B. zur Verarbeitung gegen Lohn, erhtelt, ferner auch ali gültig, ob die Zuckermengen innerhalb oder außerhalb des Betriebes lagern.

5) Außer den am 1. Januar 1916 verfügbaren Zuckermengën sind auch die von diesem Tage an bis zur Erklärungsabzabe bezogenen Zuckermengen besonders (unter Ziffer 2 der Erklärung) anzugeben, weil diese Mengen, soweit sie zu Süßigkeiten verarbeitet werden, bereits unter den Zuderanteil des Süßigkeiten-Herstellers fallen.

6) Die Beamten der Polizei und die von der zuständigen Be- hörde beauftragten Salverständigen find befugt, indie Räume dér Betriebe, die von den Vorschriïiten der §§ 1 und 2 betroffen werdên, jederzeit einzutréten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Ge|häfts- aufzeihnungen einzusehen vnd nah ihrer Auéwahl Preben zur Unitét- juhung (egen Empfangékbestätigung zu entnehmen. 7A

Die Unternehmer sowte die von thnen bestellten Betriebskêtttr und Aufsichtspersonen sind verpflihtet, den Beomten der Polizei untd den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenten Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und He:kuntt, zu erteilen.

7) Die zuständige Behörde kann Betriebe s{ließen, deren Untet- nebmer oder Leier sich in Befolgung der Pflichien unzuver lässig zeigen, die ihnen ckurch die Verordnung des Bundesrats vom 16 De- zember 1915 (Æeihs-Geseßbl. S. 821) oder die dazu erlassenen Aus- {ührungsöbestimmungen aufeclegt find. ;

Gegen die Berfügung is Beschwerde zulässig, Ueber die {werde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewi1kt keinen Aufshub.

8) Zuwiderhantlungen werden gene 8 8 Nr. 4 der Bundesrats- verordnung vom 16 Dezember 1915 (Reich8-Ge'eßbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu dret Monaten bestraft,

Anlaae Ul

Antrag auf Ausstellung eines Zucker-Bezugsheines. An die Zucker-Zutetlunz8s\telle für das Deutshe Süßigkeiten- Gewerbe in Würzburg.

Der z

Die Unterzeichnete (n) beantragt (en) die Zucker-Bezugscheines über ae von Gle Betrieben übernommen werden follen.

Die Gebühr von 10 &Z für jeden Doppelzentner Zucker witd gleichzeitig mit Postanweisung oder Postscheck an die Zucker-Zuteiluny8- stelle in Würzburg abgesandt. s

Ausfertigung eines

: Doppelzentner Zucker, (Name oder Firma des Abgebers in

(Firmenstempel)

1916. y (Unterschrift) (Düurchlocht zum Abtrennen.) T

1916 erbalten Sie r uckèr, welben=S (Name des Abgebéêtr beztehen wollen. Dieser Bezugschein anhängender Bestätigung ist dem Abgeber des Zuckets bei Abför

Auf Ihren Antrag vom diesen Bezugschein über

dem Bezug des Zuckers ersichtlih sein muß,

**) Nichtzuireffendes is zu streichen.

der Zuckermengen auszuhändigen ; der Bezugschein ist vom Ane