1916 / 13 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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übersGwemmen und Deutschlands Mat vernichten würden. s irrte fih darin. Als dieses Mittel versagte, begann es eine andere Kriegsmethode, den 16ck über uns zu verhängen, selbst über Frauen und Kinder und Wehtlose, die nicht draußen im Felde stehen. Der

Reébner drüben hatte sih abermals verrehnet in unserer wirt- fhaftlichen Kraft, die diesen Hungerkrieg zushanden machte und der Walt zeigte, daß wir imstande waren, aus cigenen Mitteln zu leben. Gs irrte si{ auch in dem Heldengaciit der in unserer Marine lebte Dieser fand in den U-Booten ein Mittel, um England an seinem Handel zu sbädigen und es dort zu treffen, wo es am empfindlicsten ist. Wieder griff England zu neuen Waffen, diesmal zu Waffen, dit die Veracbtung der Welt verdienen. Es gibt Sittengeseße, die au{ in den erbittertsten Kämpfen, selbst in cinem solchen, wie dem jépigen, wie ihn die Welt ncch nit gesehen bat, nit außer aht gelassen werden dürfen. England. ist mit dem, was es hier zugelassen bat, in dieser Notc von Stufe zu Stufe gesunken, und wir fragen uns verwundert, ob es möglich ist, daß vielleiht cin Volk noch auf einer tieferen Stufe ankommen kann, als der hat: Den Helden, die dur die Feigheit cines englisden Kapitäns

dabingemordet sind, S l

Tatlong

den tapferen Matrosen und Seesoldaten, die rbre Pflicht dem Vaterlande gegenüber getan baben, senden wir unsere bewündernden Grüße in ihr nasses Heldengrab nah. Die enali)che Note verdeckt die Ausflüchte der englischen Regierung mit Vorwürfen dre durch die deuts{he Antwortnote als falsch bingestellt worden sind.

L Ss S ch die Art

Y d L Di » Dan hald bts od denn etwa Gngland dur

Wir fragen unS nur das eine wie es diese Note beantwortet bat, nun RKapitänen und Hilfskreugern einen Freibrief äabnlider Weise zu verfahren. Nun. dak dieser Freibrie? mt zur Ausführuna aelangen hegen wir im Hinblick auf das Versprecben daß dem verleßten Recbtägekübl des deutschen tragen, daß England gegenüber Vergeltung cinstimmung mit den Vorrednern daß bier vor der Oeffentlichkeit unsere Aufgabe ist, zu erörtern Aufgabe unseres Genet allem, was unsere Armee und Mari wir die feste Ueberzeugung, daß sie die dite Vergeltung zu üben, und roi daß das verletzte Necbtsqefübl des ebung der Sitten der aanzen Wollt

Abg. Dr. tel immung in den Anschauungen hat der i ibm angeböre, selten oder fast nie ricbterstatter und der Vertreter der \ozi vollkommen einig în der Auffassung, einig Betrachtungen. Und wenn ih im Name1 bier spreche, so kann ih eigentlich nur das wiederholen, 1 Abgeordneten von der äußersten Linken von der bürgerlichen und vom Zentrum gesagt baben. Ich könnte kaum irgendr andere Abtönung oder Schattierung ein)eßen. Einig find wir alle ir dem herzlichen Dank, in der unumwundenen hoben Anerkennung unsere Kämpfer, gegen die die feige, erbärmliche, jämmerliche. nit scharf genug zu brandmarkende Mordtat der Engländer sich richtete

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Ueber rast find wir, die wir di eigenartige Entwicklung des englischen Gharakters in diesem Kriege kennen, dur diese Mordtat nit worden Die Unverschämtheit, um mich des deutscken Wortes zu bedienen, erreicht allerdings beinabe den Gipfel beinahe die Grenze der denk baren Möglichkeiten. Wenn wir in der Geschichte zurückblicken, so werden wir ähnliche Beispiele heimtücktischer Feigheit wenige finden: Gngland reiht -diese Tat den \ch{limmsten. verabscchcuungêswürdigsten Taten an, die in der Geschichte der Welt voraekommen find. Aber i ver atte darauf, Worte zu wählen, die die Tat gebührend fenngzeihncn; die deutsche Sprache, nicht nur die parlamentaris{he, sondern auc die Sprache des deutschen Volkes, hat kein Wort, das scharf genug wäre, dem Ausdruck zu leihen, was wir alle, was au die Völker draußen, soweit fic sittlicher Regungen noch fähig sind, cmpfinden. Nach meiner Auffassung ist die ntrüstung au bier nit genügend: dieser Tat müssen wir das \chärfte Maß der Verachtung entacgenbringen einer Verachtung, die diefe Tat und ihre Täter aus dem Bere der Menschlichkeit und des Menschentums weist. i aterung hat vornehm gehandelt, indem sie det Note übersandte, in der fte die Aburteil1 Vielleicht hätte man diese Note (Sngländer fannte: aber ib bin durcaué damit cu abgesandt wurde, au damit dak man cin ecnalisà Das ift der durchaus fkorrekte, \elbstverständli was erleben wir? Gegenüber dieser Torrekt wie die deutsche Negieruna diese Sabe behande! fich zu einer Antwort verstieagen. dic hätte Ton und Jnhalt dieser Antroort au aterung eigentlih nit zugetraut, fic nan von 1hr erwarten | als Berichterstatter den zu follen geglaubt, e: wir wollen do die dürfen bier ganz gewiß von einer böbnis{en Unversd heit \spreben. J weiß n |damtheit oder der satanise und fonst in diplomatischen Verhandlungen doch ei ist oder zarter angewandt wird. Die ] Sache geklärt, und deshalb bat fie ret handelte es fich nur um die Mordt Schiffskommandanten; jeßt hat d punkt zu dem ihrigen gemacht bervorgehoben, daß die antwortung übernommen hat, u ih nun nucht mehr allein gegen sondern muß \ih richten gegen die b: ( ( antwortung trägt. Die deutsche Negierung hatte das auch schon etwas Kritik an der britis&en Regieruna wartung Ausdruck gegeben, daß ein aus enalisden Seeoffizioren stehender Gerichtshof diese Untat ebenso be- und verurteile: wle das seitens unserer Regierung acsckchen ift. Das Aus\prechen diesér Erwartung mißbillige ih nit, sondern verstehe eé: gerade dem Aussprechen dieser Erwartung lieat die s{arfste und, wenn e wollen, auch etwas höhnishe Kritik der britischen Regièrung und jen, was man si{ch von thr versehen soll. Aber Graf Westarv : es war weder nötig noch mögli, das ul was die deutsche Volksfeele in diesen abe ans dem Lande Stimmen der Entrüstung e wahrend des ganzen Kricacs auch nit ann nd diese Satrüstang hat ihren guten Grund un | Negierana ronet mit ibr und Volk êrwartet nit von uns. daß 5 \daften überbieten, dazu fin

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rnît e clt. Wir wollen die Leute bebandeln, wie ihnen gebührt, mit der Verachtung, die jeder ehrliche, innerli ständige Mens dem Gebaren nicht der Mörder allein sondern meh: noch dem Gebaren der britis{en Regierung entgegenbringen muß. Die Tai muß f&#nen. Die Note ftellt Abwehrmaßreaeln 1 Aussicht. Es wäre töri&t, wenn wir uns bier über dixse Abweh1 maßregeln aus\pre{en wollten; abgesehen davon, daß cs nidt unsere Sache ift, sie zu finden und zu beurteilen, würden wir auch unfklung handela, wenn wir fie der Oeffentlihkeit unterbreiten würden. Jch freue mich, ‘daß es au von feiner anderen Seite gesehen ift. Aber ungesühnt darf die Tat, ungesühnt darf die Unvershamtheit der briti- shen Regierung nit bleiben, unaesühnt dürfen unsere Secehelden, denen wir unseren Dank in das Grab bineinsenden, nit gefallen, nubt gestorben sein; das deutsche Vol? verlangt eim entipreckende Sühne, eine Sühne, die seinen Gefühlen ernitgegentommt. Wir dürfen eriparten, daß dit dentihe Negierung mit aller (ntfchievenbeit von ben Mitteln, die sie in der Hand hat, Gebrau macht, um diese Sühne durc§ zuführen, um die britische Regierung zu strafen, wie sie 28 verdient.

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17 i: E i ov cas D nüt vit G Urteil über dic)e Untat aufgerufen würden, dasselbe Urteil

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| gewährt, wenn ein Mitglied im

In dieser Erwartungsind wir alle einig (Abg. Dr. L ic b k u e ch t (Soz). ruft: Nein!) sind -wir alle: einig mit Ausnahme eines einzigen, den erúst zu nehmen wohl nieniand im Hause noch geneigt is. Alle cralon Männer dieses Hauses sind darin einig, wenn ih heute aus- spreche : das deutsche Volk wird der Regierung dankbar gem, wenn sie mit aller Entschiedenheit die angekündigten Maßregeln durchführt, wenn sie die Sühne eintreten läßt für das, was die Welt an Fürchter- lichem, an Entseblichem gesehen bat. (Zwischenruf des Abg. Dr. L i e b- knecht.) Die Feststellun dieser Einigkeit mit Ausnahme eines einzigen, der nicht mehr ernst genommen werden kann, ist das schönste Ergebnis dieser beutigen Sihung, bei dem id mich _wirklich freue, daß ich_ noch daboi gewesen bin, einer \o erhebenden Ginmütigkeit in der Auffassung aller vón rechts bis links. Das läßt uns auch mit guter Zuversicht in die Zukunft bineinblicken, wo die leßte Entschei- dung fallen wird; bleibt diese Einigkeit, dann müssen und werden wir siegen! i

Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Zimmermann: Mit

Baralong”-Fall dargetan | aufritigster Genugtuung darf au ich namens der Regierung bier die

CGinmütigkeit- feststellen, mit der Sie, meine Herren, mit dem deut- {en Volk und mit der Regierung diesen s{mählihen „Baralong“- Fall beurteilen. Der empörende Vorfall, die Impertinenz der ¿ng- isen Antwort sind von Jbnen in gebübrender Weise gekennzeicnet worden. Es bedarf meinerseits keines Wortes mehr, um noch weiter diese empörende Tat der Engländer zu unterstreicben, ebenso ist die CEinmütigkeit bier festzustellen gewesen, daß scbarfe Sühne notwendig ist. Aub bier stimmt die Regierung vollständig mit Ihnen überein, i danke Ihnen namens der Regierung für die erbebende Art Weije, mit der Sie Ihrer Endrüstunc nochmals Ausdruck ge geben baben. Jh kann Ibnen versichern und bitte Sie, diese Ver- cherung mit nach Hausé zu nebmen, daß die Regierung die richtigen Mittel und Wege finden wird, unr diese empörende Tat {arf und nachdrücklicch zu sübnen. Abga. Ledeboutr (Soz): Ih der Verurteilung des Falles „Baralong“ an si, also der Tat, die von cnglischen Seeleuten an einer Anzahl deutscher Seeleute begangen ist, weiß ih mich eins mit en Vorrednern. J habe ‘au dieselben Empfindungen gegenüber er Note der englischen Regierung. Selbst wenn die von der engli- ben Regierung angeführtew Parallelfälle von Untaten, die von deut- Seite begangen sein sollen, bewiesen wären, wie sie nidt be- en sind, so wäre das. kein Grund, auf diese Taktik hereinzufallen, 1_die englische Regierung handelt in diesem Falle wie gewisse Zeit- dae, wenn man ibnen an den Kragen gehen will, davonlaufen Haltet abn an! Es würde nur zur Verdunkelung führen, an auf cine solbe Erörterung einginge. Aus demselben Grunde

lasten

4 I O Irr HO lnhon hol ps . ber, daß sih einige Vorredner haben verleiten la

lec R I y v & Al, N A} tegen die englische Regierung und das englisbe Volk |

zu erheben weaecn verschiedener Handlungen, die von eng- begangen scin follen.

Auftreten der deutscen Volksvertretung und der gogen die englishe Negierung in keiner Weise.

ck Frage

LE nur LET s S s englisde Volk ist in dieser Note nicht E. A : E n; das Sinken ist allein eine Sache der

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hc wischen beide: dae leider besteht, nur nochG unter- tükten. ¡e deutsche Note ba felbst zu den englischen Seceoffizieren

C o J, Ä wenn fe als Richter

ausgesprochen, daß,

u das ZU! z ällen wür- den, das von jedem anständigen Menschen zu erwarten ist. Man kann aljo mit das englische Voll üm ganzen angreifen, und die englis E Sozialisten haben ja die „Baralong“-Untat verurteilt. deuts Regierung hat Vergeltungémaßregeln in Aussicht gestellt. Untersee- bootkrieg it verständlih als Abwehrmaßregel gegenüber dem engli- {ben Aushungerungbkrtg. Jeb hoffe, daß, wenn wir zum Frieden kommen, das Secbeutcrodt abaci afft wird, daß überbaupt der Privat-

] 4 A (

| handel zur See für ebenso .unantastdar erklärt wird, wie das Privat- | j l C A ) Di P. eigentum zu Lande. Sollké G endli äuch die englisde Regierung |

! dazu verstehen, \c das wenigstens ctwas Gutes, was aus diesem unbeilvollen Kriege hervorginge. Wenn nun Vergeltungsmaßreaeln E » mo gi D e B werden, i en r Weise dazu ß un Personen dabei ihr Leben verlieren. Die UV-Boote müssen

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Parlamentarische Nachrichten. Der Entwurf eines Gesezes, betreffend dieErgänzung des preußischen Knappshafts-Krieg sgneseßes vom 26. März 1915, ist nebst Begründung vom Minifter für Handel und Gew dem Hause der Abgeordneten vorgelegt worden. Gesezentwurf lautet, wie folgt:

erbe Der

1

S 1. Der §8 8 des Knarvchafts-Kriegsge seßes vom 26. März 1915 (Gejsepsamml. S. 61) erhält gee Zusaß: „Ebensowenig dürfen A | Anlaß des gegenwärtigen Krieges gezahlt werden, auf die Pensionen der Witwen und die Beihilfen zur Erziehung der Kinder angere{net werben.“ 2 Die Leistungen der Ruapbsafts-Pensionekassen werden au dann j egenwärtigen Tiege verichollen ift 8s gilt als versholien, wenn während -cines Fabres feine glaubhaften

| Nachrichten von tbm éirgegangen find und die Umstände jeinen Tod | wahrsheinlich machen. |

Das Versicherunz80mt kann von den Hinterbliebenen die eides-

stattlihe Grflärung verlangen, daß fie von dem Leben des Bermißten | | feine daber als die angezeigten Nachrichten erhalten haben. Ist | | dem rgan eiugs.. Fnapyv aftspercins | vetsicheruagêordnüng - ble Go vieler h | fiherung übertragen, jo tritt das O: gan an Stelle des Versicherungs | amts.

guf Grund der Reichs- eidesftattlihen Ver-

Das lenkt auh von der Sache |

aufgeworfen, ob ein Volk noch auf | onnte, als es mit der Note der englischen |

Ausführungen können die Feind- |

u einem j

| Wien 110 Erkrankungen ; T f ] | krankungen; Milzbrand: Reg.-Bez. Lüneburg 1 Todesfall, Reg:

Uitärhinierbliebenengelder, die aus |

83, Den Todestag Verschollener (6 2) slellt der Verein nah billi ca Ermessen fest. Für die auf See Verschollenen gtlt § 1100 Abs der Neichéversicherungsordnung,

S 4.

Wird nachgewiesen, daß ein Pensionskafsenmitglied, das als bér {ollen galt, noch lebt, so wird die weiterè Gewährung der Leistungen eingestellt. Dex Vetein bat die zu Unrecht gezahlten Beträze nicht zurückzufordern. 6

5,

Die Vorschriften der §8 9, 10 und 11 des Knappschafts.Kriezz, geseßes vom 26. März 1915 (Gesetisamml. S, 61) gelten auth für dieses Gesey.

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungz: maßregeln.

Gefundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nah den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts*“. Nrd vom 12. Januar 1916.)

Cholera.

Oesterreiw-Ungarn. Jn Ungarn wurden vom 6. big 12, Dezember v. J, 72 Erkrankungen (und 42 Todesfälle) angezeigt, davon in den Städten Szeged 1 (1) und Temedsvar 3, in de, Komitaten Baranya 1, Komarom 2, Szabolcs in 1 Gem, 29 (9), Temes in 1 Gem. 15 (15) und Torontal in 8 Gem.

21 (17). Von diesen Erkrankungen (und Todesfällen) entfielen 49 24) (44)

auf Krtegä\aefangene.

In Kroatien und Slavyonien wurden vom 29. November bis 6. Dezember y. J. la Semlin 29 Erkrankungen (und 27 Todez fälle) feïtgestelt, darunter 27 (25) bel Krieg®gefangenen, ferner vom 6. bis 13 Dezember v. J. 20 (18), davon 17 (17) bel Ki leg8gefangeren in Semlin und 3 (1) in Mitrowigya,

Polen.

Deutsches Reih. In der Wolde vom 2. bis 8. Januar wurde je 1 Erkrankung in Johannisburg (Neg.-Bez. Gumbinnen), in Bromberg (Reg.-Bez. Bromberg) und in Ha} sel felde (Braun shweig) festgestellt.

Nückfallfiecber.

Deutsches Nei. In der Woche vom 2. bis 8. Januar wurden zwet Grkrankungen bei Kriegögefangenen in etnem Ge« fangenenlager des Negterungsbezirks Martenwerder ermittelt,

Gentickstarre.

Preußen. Jn der Wolde vom 826. Dezember v. J. hiz 1. Januar sind 8 Erkraykungen (und 4 Todesfälle) in folgenden NRegterungsbezirken [und Kreifen] gemeldet worden : Lande polizeibezirk Berlin 2 [Berlin Stadt], Neg.-Bez. Düsseldorf? (Barmen, Hamborn je 1], Köntgsberg 3 [2] (Preußt\ch Eylau), Stettin (2) [Stettin], Wiesbaden 1 [Frankfurt]. :

Sch{chweiz Vom 19. bis 2%. Dezember v. J. in den Kantonen Waadt und Neuenburg je 2 Erkrankungen.

Spinale Kinderlähmung. Schweiz. Vom 19. bis 25. Dezember v. J. St. Gallen 1 Erkrankung. Rubr.

Preußen. In der Woche vom 26. Dezember v. I. bis 1. Jae nuar fiud 29 Erkrankungen (und 5 Todesfälle) in folgenden Regte» rung8bezirken [und Kreisen] gemeldet worden : Reg.-Bez. Al len- stein 1 [Ortel8bura}, B reslau 4 {Schweidnitz Land, Striegau je 2}, Danzig 3 [Preußisch Stargard], Frankfurt 1 (2) [Ludau (1), Lübben 1 (1)), Gumbinnen 1 [Tilsit Stadt}, Köslin 1 (1) [Bütow], Liegnitz 5 [Lauban 3, Sagan, Sprottau ie 1} Magdeburg 1 [Halberstadt Stadt, Marienwerder 3 (h) [Löbau], Posen 1 [Lifsa}, Potsdam 1 (1) [Eberswalde], Stettin 7

(Pyritz]. Verschiedene Krankheiten in der Wee vom 26. Dezember 1915 bis 1. Januar 1916 (tür die deutschen Orte). Polen: Wien 3 Todesfälle, Budapest, Prag und Vororte je li Wien 8 Erkrankuagen; Varizell en: Budapest 24, Kopenhagen 28, Fleckficber: Wien 1 Todesfall, 7 Er

im Kanten

Bez. Koblenz 1 Erkrarkung; Tollwut: RNeg.-Bez. Erfurt, Budapest je 1 Erkrankung; Bißverlegung durh tollwutverdät tige Tiere: Breélau 2, Reg. - Bezi-ke Bromberg 8, Côln, Posen je 1 Erkrankungen; Influenza: Berlin 6, Budapest 1 Todesfälle, Kopenbagen 62, Stockbolm 11 Erkrankungen; Genickstarre: Kopenhagen, Stockholm je 1 Toded- fall, StodFholm 2, Wien 1 Erkrankungen; epidemische Ohr- speiheldrüsenentzündung: Budape#t 34 Eikrankungen; Reg--Bezirke Cöln, Magdeburg it

Mebr als ein Zehntel aller Geftorbenen

Fleishvergiftung usm.: 1 Erfrankung. (Dur&schnitt aller deutschen Berichtsotte her:

ist an Swdbarla@ 1895/1904: 1,049/0) gestorben in Gleiwiy, Herne, Kattowi, Ob bauten, Redcklingbausen-Land Erkrankungen wurden angezeigt im Zandespolizeibezirke Berlin 167 (Berlin Stadt 104), in Breslau 32, in den Neg.-Bezirken Arnsberg 221, Darzig 123, - Düsseldorf 20%, Königeberg 112, Oppeln 132, in Hamburg 56, Amsterdam 11, Budapest 85, Kopenhagen 29, Prag und Vororten 2, Stockholm 28, Wien 98; Masern und Nöteln (1895/1904: 1,10 9%) geftorben in Regensburg Eikrankungen wurden angezeitt in Nürnberg 38, Hamburg 51, Amsterdam 35, Budagest 136, Koper hagen 34; Diphtherie und Kruvp (1895/1904: 1,62 9/6) geftorbet in Beclin-Lihterfelde, Buer, Hamm, Hof, Schwerin i. Medlb, Wanne (rkrankungen wurden angezeigt im Landespolizeibeli!: Berlin 474 (Berlin Stadt 293), in den Neg.-Bezirken Arnsberg 2d Breslau 166 (Breslau Stadt 103), Cöln 110, Düsseldorf 20: Magdeburg 230, Merseburg 189, Potsdam 436, Schleswig 14 Stettin 106, Wiesbaden 171, tn Stuttgart 68, in den Großherzo tumern Baden 170, Hessen 161, in Lübeck 24, Hamburg 153, Bud peit 94, Kopenhagen 34, Stockholm 25, Wien 75. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an: Keuchhusten in Kopenhagen 100 Typhus in Budapest 43,

Verkehrêwesen. Postanweisungen an Kriegsgefangene in Fran!

rei fönnen jegt wieder bis zum Meistbetrage von 1000 F! }

abgesandt werden. Die kürzlich angeordnete Beschränkung, das von einem Absender an einem Tage niht mehr als 180 Fr eingezahlt werden durften, ist weggefallen.

Nr. 2 des „Zentralblatts für das Deutsche Reid“ herausgegeben im Reichsamt des Innecn , vom 14, Januar folgenden Inhalt: Versichezungöwesen: Nachweisung der v2n ee schaft.ihen Krankenkassen *verauslagten Beträge für Wochetbî y während des Kcieges. Bankwesen: Status der deutschen Na banken Ende Dezember 1915, Handels- und Gewerbewesen: A1 führungstestimmungen zur Verordnung über das Verbot der Ler wendung bon pflanzlihen und tiecishen Oelen und Fetten gzu technisd Zwedcken. Bestimmungen zur Auéführung dee Verordnung ü | Dele und Fetle. Post- pnd Felegcraphenwesen: Aenderung | Postordnung voi 20. März 1900,

fs

M mit Ausnahme von Thomasphosphatmehl und Kalkstistoff für F lose verladene Ware, ohne Verpackung.

M für netto.

M anderes ergibt, bei Lieferung in Gewebesäcken | wolle usw.) ein Aufschlag von 1,50 Mark für 100 Kilogramm,

M stellen sind, darf eine Füllgebühr von 0,20 Mark für 100 Kilo-

die Fracht von Empfängers höher als die Fracht von der Frachtausgangs-

Empfängers festgeseßt, so {ließt er die Kosten der Beförderung

| löslicher Phos8phorsäure nicht weniger als je 5 vom Hundert

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Amlfliches.

Dentsches Reih,

Bekanntmachung über künstliche Düngemittel. Vom 11, Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesra1s zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: |

81

Beim Verkaufe der in der beigefügten Liste aufgeführten Düngemittel einshließlich Mischdünger an den Verbraucher dürfen die darin ongeführten Preise niht überschritten werden. Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend die Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Neichs-Geseßbl. S. 458) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 516) in Verbindung mit den Betannt- machungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 25) und vom 23. September 1915 (Reichs-Gesegbl.. S. 603).

& 92

1) Jst der Höchstpreis in der beigefügten Liste frei Waggon Station des Lieferwerkes festgeseßt, so {ließt er die Kosten der Beförderung bis zur Station des Lieferwerkes und die Kosten der Verladung daselbst ein.

Bei Mengen unter 5000 Kilogramm erhöht er sich um 50 Pfennig für je angefangene 100 Kilogramm. Wird in diesen Fällen vom ständigen Lager ab vertauft und versandt, so erhöht sih der Höchstpreis weiter um die Fracht, die der Verkäufer nachweislich für die Beförderung der Ware von der Station des Lieferwerkes bis zum Lager bezahlt hat.

2) Ist der Höchstpreis ab Frachtausgangsstation (Parität) festgeseßt, so \chließt* er die Kosten der Beförderung bis zur Versandstation und die Kosten der Verladung daselbst ein. Jst der Versandstation bis zur Station des

station bis zu dieser Station, so vermindert sich der Höchstpreis, ist die Fracht geringer, so erhöht er sich um den Fracht- unterschied. Bei Mengen unter 5000 Kilogramm erhöht sich der Höchstpreis um 50 Pfennig für je angefangene 100 Kilogramm. 3) Jst der Höchstpreis frahtfrei Empfangsstation oder Vollbahnstation oder Kleinbahnstation oder Schiffsladeplaß des

bis zu dieser Station ein. Vei Bezügen unter 10 000 Kilogramm gilt folgendes:

a, Wird vom Lieferwerk ab versandt, so erhöht sich der Höchstpreis um die Mehrfracht, die gegenüber dem Frachtsaß für Wagenladungen von 10 000 Kilogramm nacbweislid entsteht. Bei Mengen unter 5000 Kilo- gramm erhöht fich der Höchstpreis weiter um 50 Pfennig Für je angefangene 100 Kilogramm.

Wird vom ständigen Lager des Verkäufers ab ver sandt, so erhöht sih der Höchstpreis um 50 Pfennig für je angefangene 100 Kilogramm. Hat der Ver- käufer gemäß a einen Frahtzuschlag bezahlt, so er- höht sih der Höchstpreis weiter um diesen Zuschlag.

S 2

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Die Höchsipreise verstehen sich bei sämtlichen Düngémitteln

Bei Lieferung in Säer erfólgt die Berehnung brutto Außerdem darf, soweit fih aus der beigefügten Liste nichts (Jute, Baum-

in haltbaren einfachen Papiersäcken von 0,50 Mark, in mehr- sachen Papiersäcken von 0,75 Mark, in Papiergewebesäcken von 1,00 Mark für 100 Kilogramm berechnet werden. Bei Liefe- tung in Käufers Säcken, die frei Station des Lieferwerkes zu

gramm berechnet werden. SA Der Reichskanzler kann Höchstpreise für den Verkauf durch den Hersteller- und im Großhandel ‘festseßen.

S9

Der Verkäufer hat dem Käufer spätestens bei Abschluß des Kaufvertrags eine schriftliche Mitteilung auszuhändiaen, die enthalten muß Angaben über

l) die Art des Düngemittels,

2) den Gehalt an Sticstoff, Phosphorsäure und Kali

(K,0) nah kg %/, Í ©) die Form (Löslichkeit), in der diese wertbestimmenden Bestandteile darin enthalten sind. i Veim Weiterverkaufe hat der Verkäufer _dem Käufer die Angaben zu wiederholen, die ihm beim Einkauf gemacht worden sind, es sei denn, daß ihm ihre Unrichtigkeit befannt- geworden ist. S6

Schwefelsaures Ammoniak oder Natrium-Ammonium- sulfat darf zur Herstellung von zum Verkaufe bestimmtem Vischdünger nur gemischt werden:

l) mit Superphosphat,

2) mit aufgeshlossenem sticckstóffhaltigen U Guano tierischen Ursprunges. Jn den Mischungen darf der Gehält an Stickstoff und wasser-

importierten

etragen, Bei einem Gehalte von weniger als 6 vom Hundert Stickstoff dürfen höchsiens 10 vom Hundect waßsertöslihe

Phosphorsäure, bei höherem Sticstoffgehalte höchstens 12 vom

j : Zweite Beilage : zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, ‘den 17. Januar

Hundert wasserlöslihe Phosphorsäure in der Mischuug ent-

halten tein.

Jn den Mischungen darf Kali (K-,0) bis zu

5 vom Hundert enthalten sein.

Mischungén aus \{vefelsaurem Ammoniak oder Natrium-

Ammoniumsulfat und Kälijalzen dürfen nicht hergestellt werden. __ Das Mischen von phósphorsäurehaltigen Düngemitteln mit Ausnahme von Superphosphat und aufges{lossenem stick

stoffhaltigen ausländischen Guano mit Sloffen oder mit Kalifalzen ist verboten :

das Mischen von Knochenmehl mit Kalisalzen.

S (

Mischungen von Kunstdünger zum Verkaufe dürfen fabrik

näßig nur von solchen

etrieben hergestellt werdén, die \

vor dem 1. August 1914 fabrikmäßig Mischungen von Kunst

dünger hergestellt haben.

Knochen, Knochenabfälle, Lederabfälle, Woll ähnlichen tierishen Abfälle arbeitung zu Düngezweckeñ 1 - mit Ausnahme von Ben naphtha oder auf andere Weise so

stoffen -

S8

niht mehr als 1 vom Hundert Fett darin verbleibt.

___ Die Vorschriften dieser lihe Düngemittel, die na dem Ausland eingeführt werden.

besezte Gebiet.

89

Verordnung gelten nicht für fkünst- 4, c Gr P X

ch Znkrafttreten dieser Verordnung aus

Als Ausland gilt nicht das

8 10

Die zuständige Behörde kann Betriebe {ließen, deren

Unternehmer: oder. Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzu- verlässig zeigen, die ihnen durch diese Verordnung, insbesondere den S d, auferlegt sind.

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Beschwerde entscheidet die höhere Ve

Die Beschwerde bewirkt: keinen Aufschub.

_ Mit Gefängnis bis zu \echs3 Monaten ode bis zu fünfzehntausend Y

¿ark wird bestraft,

S 11

der S8 6, 7 oder 8 zuwiderhandelt.

Der Reichskanzler kann von den ordnung Ausnahmen gestatten. rungsbedingungen anderweit fesiseßen. Vorschriften dieser Verordnung auf ande genannten Gégenstände auszudehnen u

zusèßzen,

Liefcrungsverträge, die vor dem Inkrafttreten die darin festge]ezten Höchstpreisen mit dem Inkrafttreten dieser Ver- is abgeschlossen, soroeit die Lieferung f Ein vor dem Jn- Höchstpreis über-

ordnung zu höheren abgeschlossen find, gelten ordnung als zum Höchstpre zu diesem Zeitpunkt noch frafttreten der Verordnung gezahlter, den

als den

nicht exfolgt ist.

8 12

8 13

steigender Preis kann nicht zurücigefordert w erden.

Die Vorschriften dieser Verordnung dung auf andere als die im 8 {hwefelsaurem Ammoniak oder Superphosphaten, anderen phos1 oder mit Kali, die vor Jnkraf gestellt worden sind. beim Verkaufe nicht überschritten einzelnen Bestandteile die in der Höchstpreise maßgebend mit der Ausnahme, daß

S 14

das kg "% Kali (C5 0) 20 Pfennig nicht übersteigen darf.

Die Verordnung tritt mit dem S 11 mit dem 15. Januar 1916 in Kraft.

15

bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 11. Januar 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.

Liste der Düngemittel und Preise.

A. Superphosphate und Mischungen von Su mit \chwefelsaurem Ammoniak oder sfulfat und Kali.

Die Preise sind für drei Gebiete festgeseßt:

Gebiet 1

burg—Sttrelitz). Gebiet TIT

Pommern, Schlesien, Brandenburg Oft (d, burg—Berlin—Orantenburg Gebiet IT umfaßt: Mittel- und West-Deut Sach|en, Schleswig-Holstein, beide Pedlenburg, (d. i. an und westlich der Linie Belzig—Wieseiburg—Berxlin- -Dranien-

umfaßt :

umfaßt: Köntgreihß Bayern

1. Neine Superphosp hate bei einem Gehalt an wasserlösliher Phosvyhorsäure von

16 v. H. [14 bis 15,99 |12 bis 13,99 | 11,99 v, H.

und darüber

v. H.

v. H.

Preise für 1 kg °/o woasser1öslihe Phosphorsäure

stickstoffhaltigen zulässig ist jedoch

chon

staub und alle sind vor weiterer gewerblicher Ver- nit Benzol oder ähnlichen Ertraktiv- zin, Toluol und Solvent- weit zu entfetten, daß

Neber die rwaltungsbehörde endgültig.

r mit Geldstrafe wer den Vorschriften

Vorschriften dieser Ver- Er kann die Preise und Liefe- Er ist ermächtigt, die re als die in der Liste nd Preise Läfür fest-

ser Ver-

finden auch Anwen- 6. zugelassenen Mischungen von Natrium-Ammoniumsulfat mit \horsäurehaltigen Düngemitteln ttréten dieser Verordnung her- dexr: Verechnung des Preises, der werden darf, sind für ‘die beigefügten Liste aufgeführten der Preis für

Tage der Verkündung, der Der Reichskanzler

perphosphat Natrium-Ammonium-

ste. und Westpreußen, Posen, d, t. Ostlih der Linie Belzig—Wiesen- Strelitz).

\hlapd, Königreich Brandenburg Weit

/ ecinschlicßltch Pfalz, Königreich Württemberg, Großherzogtum Baden, Cliaß-Lothringen, Provtnz Starkenburg und Nhetnhéssen des Großh dite Hohenzollernschen Lande.

erzogtums Hessen,

| utid darunter

93- Pfe 6D 60

62 Pf. 68- Pf. 72. Pf. G6. (S 76 64 40 s a.

1916

2. Mischungen von Superphosphat mit schwefelsaurem

Ammoniak beziehungsweise Natrium-Ammontumsulf

bei cinem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasserlZslicher Phos säure von

16 v. H.| 14 bis | 12 bis [119Ïv. H. und 15,99" f: 13,99 und darüber d. De 1 D5EN darunter

Preise für 1 kg-% wasserl. |

Phoét vhor- Gebiet I / due. F, Ammoniak- Stidstof 210 219 wasserl. | Phosphor- | | L 1 R 4

Ammoniak- Stickitoff 210

wasserl. | | | Phosphor- | E |

| 64 Pf. | 68 Pf. | E

72

| 210

Es el A S 70 73 Ammontak- | Stidstoff . | 210 „(210-1910 90 3. Ammoniak-Superphosphat und Natrium- Ammoniumsulfat-Superphosphat, denen Kali zugemischt ift Preise

für 1 kg % wie zu 2.

Wasserlösl|he Phosphorsäure A0 SUAO «es Ia oie «e Widadit 2. R C s a L E 40 “Pf. Besondere Lieferungsbedirgungen für 1 bis 3 Mafßgebend ist der Höchstpreis des Sebiet?, ‘in dem die Voll- bahnstatioa des Empfänge1s liegt. egt fie. im Gebiet I.-und IT, so ailt: der Höchstp:eis irachzifrei Bollbahnitatton des Empfängers; liegt e im Gebiet II1, so gilt der Höchstpreis ab Frachtaus8gangèéstation Olngen Zahlung: Barzahlung mit 17 v. H. Abzug. B. Nur nach dèm Stickstoffgéhalt gehandelte Düngemittel Die Preise unter 1 bis 3 sind für 2 Geblete festzesegt : Gebiet 1 umfaßt: Ozxte unmittelbar an - der Elbe und westlich der Elbe, j Orte östlih der Elbe.

1. Schwefelsautes Ammoniak

Gebiet II umfaßt:

Gebtet I a) für gewöhnliche Ware (25 v. H. Amnran Þ) für gedartte und ¿emahlene Ware (255 v. e Ammoniak) er s N R Gébiet 11 a) tür gewöhnl che Ware (25 v. ©. Ammonset b) für getarr'e und gemahleze Ware (25,5 v. H. Ano) c cie C N La

2, Natrium-Ammoniumsulfat

C Q 148 ‘Pf. I C E E 149 ¿ Kalksticksto ff Preis für 1 kg 9/4 Stickstoff

E Tb 147 Pf.

Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3 Maßgebend ist der Höchstpreis des Gebiets, in dem die Babn- station oder der Schiffsladeplatz des Empfängers liegt. Der Höchst- prets gilt bet Nr. 1 und 2 |rahtfret Vollbahnitation oder Schiffölade- plaß des ‘Empfängers, bet Nr. 3 frachtfrei ieder deutschen Bollbahn- oder normalspurlgen Kleinbahnstation oder Schiffsladeplay des (Smpfängers. Zahlung: Barzahlung ohne Abzug. Verpackung: Bel etsernen Trommeln 80 Pf, für 100 Kilogramm ; bei verlangter 80-Kilogramm-Packung §0 Pf, tür den Gad. Prelse fir 1 kg °/a Giésamt- nidstoffff A Le 260 Pf. D Doe c O v wi BOO j

6. Ledermehl, Wollmehl und alle sonstigen Stickstoff- träger außer den zul bis b aufgeführten (entfettet, §8) Preise für 1 kg 9% Gesamt-

stickstoff

,_W durch Dämpfen oder Behandlung mlt Schwefel- fäutc auf@Æi d Li 180 Pf,

h, roh, d. h. nit wie vorstehend aufges{chlofen, aber aft T C C C E O Le

Besondere Lieferungsbedingungen für Nr. 4 bis 6 Fracht : Frei Waggon Station des Lieferwerkes, Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

Stickstoffhaltiger aus dem Ausland eingeführter Guano und Poudrette j Preise

a. Roh: ¿ für 1 kg %% Gesamtstick{soÆ. ....., 210 Pf. Gesamtvhosphorsäure . . ., t 7 O u 40: gz

þ, Aufgeshloss:n :

Gean... A 210 Pf, wasserlöslihe Phosphorsäure . . . . „. 60 A A n A eei 2 M Besondere rleferupgsbedinaungen Fracht: Fret Waggon Station des LUeferwerkes. Zahlung: Barzählung mit 1} v. H. Abzug.

l), Organishe Mischdüinger mit Schwefelsäure aufges{lossen : Gesamtstickftof R REST wasser!öslihe Phoëpho: säure i Besondere Lieferungsbedingungen Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes, Zahlung; Barzahlung ohne Abzug,

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