Bekannimaqchung,
betreffend den Handel mit ausländischen Zahlungs- mitteln.
Vom 22. Januar 1916.
Auf Grund des § 5 der Verordnung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 20. Januar 1916 (Neichs-Geseybl. S. 49) werden bis auf weiteres folgende Aus- nahmen zugelassen:
Artikel 1
Bei allen Personen und Firmen, die gewerbsmäßig Geldwechsler- geschäfte betreiben, dürfen eingewech'elt werden : s
1) deutsche Geldsorten und Noten gegen Hingabe ausländisHer Geldsorten und Noten,
9) von einer und derselben Person innerhalb eines Kalender- tags ausländishe Geldsorten und Noten gegen Hingabe deutscher Geldsorten und Noten im Betrage von höchstens eintaufend Mark.
Artikel 2
Der § 1 Abf. 1 der Verordnung findet auf Auszahlungen, Shecks und kurzfristige Wechsel auf die unter deutsher Verwaltung stehenden Gebiete Belgiens und Rußlants sowie auf belgisihe Geldsorten und Noten keine Anwendung.
Der § 1 Abs. 2 der Verordnung findet insoweit keine Anwen- dung, als über Guthaben in Belgien zum Zwecke des Erwerbes deutscher Zahlungsmittel verfügt wird.
Artikel 3
Auf den Postanweisungs-, Posischeck-, PostnaGnahme- und Post- auftragsverfehr finden die Vorschriften der Verordnung keine An- wendung.
Berlin, den 22. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.
Bekanntmachung, betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.
Vom 21. Januar 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesctzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtshaftlihen Maß- nähmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. zur E: gänzung des Gesezes, betreffend die Unterstüßung von Fa nilien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 98, Februar 1888/4. August 1914 (Familienunterstüßungs geseß) folgende Verordnung erlassen:
81
Unterstüßungen nah dem Familienunterstüzung8geseze und den
Norschriften dieser Verordnung erhalken im Falle der Bedürftigkeit
l
327)
und örtl Verhältnisse heraus, daß die Unterstüßung an dem neuen A Se baltsort nit ausreicht, fo ist die Unterstüßung angemefsen zu erhöhen, eas % Aufenthalt aus berechtigten und dringenden ründen gewechfelt ift. s s
F Würde ein Anspruch auf Unterstügung erst dur den Zuzug in einen Ort mit höherer Tarifklasse begründet (§ 3), fo ist eine Unter- stügung nur zu „gewähren, wenn der Zuzug aus berechtigten und dringenden Gründen erfo!gt ift.
F
Die Aufsichtsbehörden übec den Lieferungéverbznd können An- weisungen erlassen, intbesondere auch in géeigneten Fällen „die Zablung der Familienunter#tügung anordnen. Sie fönnen diese Bes fugnis, unbeschader ihres Nes, sit jederzeit felbst auszuüben,“ auf die gcieglihe Vertretung der Lief «rung8verbände übertragen, wenn innerbalb der Lieferungsverbände b:sondere Kommissionen über die Unterstüzurgeanträge Beschluß fassen. n Bundesstaaten, in tenen von ter Bildung besonderer Lieferungsverbände abgesehen worden ist, wird durch die Landes- zentralbehö de bestimmt, welhe Dienststellen als Auffichtsbehörden anzusehen fiad.
8 ; Fst die Unterstctungspfliht zwishen versch!edenen Lieserung8- verbänden fstreitia, io t zur vorläufigen Unteritüßzung vorbehalilich des Nücariffs auf den nach § 4 des Familienunter|stügung8ge}eßes und des § 5 dieser Verorduung ver pflihteten Lieferungsverband und bis zu dessen Eintreten der Lieferungssrband verz flichtet, in desjen Bezirke sich ter Uatersiützungsberehtigte zurzeit der Stellung des An- ‘298 aufhielt. 18 Streitigkeiten zwischen Lieferungsperbänden über die Frage der Zuständigkeit zur Gewährung der Familienunteritüßung nach L 4 des Faml!lieaunterstüßungsgefetzes und des § 5 dieser Verorbnung werden, soweit es h um Lieferungkverbände des])elben Bundesstaats handelt, von der Landeszentralbehörde, foweit Leferüngsverbände verschiedener Bundesstaaten in Betracht kommen, im Wege des Schriftwech]els zwischen den Zentralbehörden dieser Bundesitaaten und, wenn eine Einigung nicht zustandekommt, na Artikel 76 der Hetlchsversa]jung unter Auts{luß des Nechtowegs entschieden. 9 vom 30. September 1915 (Neid 8- Geseubl. S. 629) finden entsprehende Anwendung, wenn der in den Diénjt Eingetretene infolge einer Verwundung oder Krankheit in den Génuß von Militärversorgungsgebührnissen tritt.
R A Die Vorschriften dcs Gesetzes
i)
milien der im § 1 diese infolge itra}- Dieñst im Heere und
Ein Anspru auf Unterstüßung {tht den F unter C bezeihneten Personen nit zua, ofern gerichtlihr Berurteilung dauern) unsahig zum in der Marine find Ii
Die Bestimmungen der 882 1, 2, 3, 5, 6 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1916 in Kraft. Soweit sie indessen einen Anspruch auf Unterstützung feststellen, der bereits durch Verwaltungs8anordnung zu- erkannt worden ist, oder soweit eine solhe im Sinne des Z 9 beretts vorlieat, gilt als Tag der in den Berwaltungs-
des Inkrasttretens E A, L Ca Ô in f r nit Llojot Mnoet anordnungen bezeihnete Tag oder, wenn etn solcher nit bezeiWnet
ift, der erse Tag des auf das
folgenden PVonats.
Nr. 5032 eine Bekannimahung, betreffend - den inter-
nationalen Verband zum Schuße des gewerblichenFEigentums, vom 15. Januar 1916. . Berlin W. 9, den 22. Januar 1916. Kaisêx[iches Postzeitungsamt. ano etre
Königreich Preußen. S eine Majestät der König haben Allergnädigft geruhjz dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im
Minisierium der öffentlichen Arbeiten, Rehmmngsrat Gustay Kunz in Berlin- den Charakter als Geheimer Rechnungsrat,
den Geheimen erpedierenden Sekretären und Kalkulatoren
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Hermann Hofediß und Walter Canabaeus in Berlin sowie dem Geheimen Rech- nungsrevisor bei der Oberrehnungskammer Hellmund den
18 Datum ter BVerwaltungsanordnung
tember 1915 (Reich3-Geseßbl. S. 6 vom (Reichs-Geseßbl. S. 728) wird hiermit für j Monarchie mit Aus\{luß der Hohenzollernschen Lanve folgendes angeordnet : »
burg oder Teile von D Be i dieser Anoronung zu einem besonderen Berdande zusamméenzus{chließen,
d Ten Niederlassung
außer den Familien der im § schaften diz Familien: i
q
fige t “i & 2 des Familienunterstüzungsgeseges bezetchneten Personen UAn- E t. S Sr E,
l des Geseßzes aufgefährten Mann-
a. der Mannschaften, die H in Erfüllung threr geseßlihen aktiven Dienstpflicht befinden,
þ, dec FreiwiDigen auf Kriegédauer (Kriegsfreiwilligen, § 98, 2
tèr W-brordnuna),
der Reichsangebörtgen, dite an der Nückkehr aus dem Aus-
land infolge feéindlidec Maßnahmen verhindert oder vom
Feinde verschleppt worden find.
S2 i
Mus. die nach § 1 des Familiénunterslützungégeseßes und § 1 tiefer Verordnung zu gewährendéa Unterstüßunäen haben auß-r dea
Pru: a. elternlose Enkel, b. Stiefeltern, Stiefoeschwister, Stieffinder, c. d'e \chuldlos aeshiedene Ehef’au, der Bü aerlihen Gesey®uchs der Ehemann den Unterhalt zu gewähren verpflichtet ift, O E d. unchelihe, mit in die Ehe gebrahte Kinder der Chefrau, avch wenn der Ebemann nicht der Vater ift, e. Pflegeeltern und Pfl-gekinder. : Elternlose Enkel über 15 Jahre sowie die im Abs. 1 unter Þþ, d und e aufgeführten Personen haben den Anspruch indessen nur, wenn sie von dem Etngetretenen unterhalten wurden oder das Unter | haltungsbedürfnis erst nach erfolgtem Dtensteintritte hervorgetreten it. Anspruch auf Uoterstüzung nah Abs. 1@ besteht nur, wenn das Pflegeverbältnis bereits vor Beginn des gegenwärtigen Krieges bestanden hat und fein Entgelt gezahlt wird. Der Anspruch ruht, solange den biernach Berechtigten ein Anspru auf Grund anderer Bestimmurgen des Familkenunterstüßungsgeseßes oder dieser Ber-
ordnung zusteht. L
S
nach § 1578 des
s
Bedürftigkeit gemäß § 1 des Familienunterstützung?gesetes und
& 1 dieser Ve- ordnung ist anzunehmen und wenigstens der Mindest- saß zu zahlen, wenn nach der leßten Steuerveranlagung das Eini fommen des in den Dienst Eingetretenen und seiner Familie in den Orten der Tarifkläfse E 1009 #Æ vder wertgér,
in den Orten der Tarifflañen C und 1) 1200 4 oder weniger,
in den Orten der Tariiklassen A und B 1500 A oder weniger
eträat. Es die tatiöGlihen Einnabmen der Unterstüßzungsberectiaten gegenüber der Steuerveranlagung wesentlich niedriaer oder höher oder besteht feine Steu-rveranlagung, so hat der Leferungöverband das Xahreseinkommen selbständig festzustellen. Di-s gilt nah näherer Bestimmung der Landeszentralbehörden auch für die Bundesstaaten, in denen Einkommersteuer niht erhoben wird; Elsaß-Lothringen gilt in dieser Hinsicht als Bundesstaat. : : Ein Ansxru§ besteht tn der Negel nit, wenn der in den Dierft Eingetretene mit seiner Familie am Einkommen keinen Ausfall erleidet, oter wenn sonstige Tatsachen die Annahme retfertigen, daß etne Unterstüßung niht benötigt wird.
Die der Ehefrau zustehenden Mindestbeträge werden auf monatli 15 M, die den sonstigen Berechtigten zustehenden Mindestbeträge auf monatlich 7,50 M festgeseßt. / Die Verpflichtung des Lieferunssverbandes, im Falle des Bedarfs über die Mindestsäße Hinaus das Erforderliche zu gewähren, wird
hierdurch nit berührt. e S5
Als gewöhnlicher Aufenthalt (§ 4 des Familienunterstüßungs- geseyzes) solher Personen, die sich bei Beginn thres Unterstüzungs- anspruchs in Aastaltspflege (Irren-, Blindenanstalten, Kranken- häusern usw.) oder in Familtenpflege befinden, gilt der Ort, an dem der Berechtigte vor seiner Einlieferung in die Ansialt oder Familie seinen aewöhnlihen Aufenthalt gehabt hat. Z
Als gewöhnliher Aufenthalt uneheliher, in öffentlihen oder privaten Anstalten geborener Kinder gilt der Ort, an dem die Mutter vor ihrem Eintritt in die Anstalt ihren gewöhnlihen Auf- enthalt batte. Ist die Mutter ein Fürsorgezögling, so ist der Liefe- rungsverband verpflichtet, aus dessen Bezirk thre Veberweisung in Für- forgeerziehung erfolgt ift. L
Mecheln die Untersiügyngéberechtigten ibren Aufenthalt, so ift die Unteritügzung in der bisherigen Höbe avch an dem neuen Aufent- bal sorte weiter zu gewähren, soweit die Ve: hältnisse des nzuen Yuf-
r T? cor Die Festimmungen des § j}. treten mit Wirkuvg rom 1. No- vember 1915, die der §8 7, 8 mi Wirkung vom 2. August 1914, die des & 9 mit Wirkung vom 20 Oktober 1915, die des F 10 mit irkung vom 1. November 1914 rückwirkend in Kraft. Den Zeitounkt, mit . dem die Vorschriften die]er aufer Kr-ft treten, bestimmt der Reichskanzler.
Verordnung
C I
Dér eichsftanzlers.
Vetanki tend, beireffend Ausnahme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren uw. Vom 22. Januar 1916. Auf Grund des § 1 Abs. 3 der Bekanntmachung, betreffend Verbot von Mitteilungen über Preise von Wertpapieren ul1., vom 25. Februar 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 111) wird folgendes bestimmt: : E Nis auf weiteres sind Bekanntmachungen oter Mitteilungen über die Kurse zuläsßg, welche gemäß § 4 der Veroronung über den Handel mit auslänztsckchen Zahlungbmittein vom 20. Januar 1916 (Neichs-Sejetzbl. S. 49) für ausländische Geldforien und Noten fowie für Auszablungen, Schecks und kurzfcistige Wechsel auf das Ausland festgeseßt werden. Berlin, den 22. Januar 19316,
Stellvertreter des Reichkanzlers. Delbrü.
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Bekanntmachung. ir brinaen zur öffentlichen Kenntnis, daß detn Inhaber der Firma M. Broder, RNohproduktengeschäft in Leipzig, Herrn Moses Broder in Leipzig Kleinzschocher, Gießerstraße 69, durch Verfügung vom 20. Januar 1916 auf Grund des §8 1 der. Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Perjonen vom Handel, der Handel mit Gegenständen des Kriegs- bedarfs untersagt worden ist. Leipzig, am 21. Januar 1916. Der Nat der Stadt Leipzig. Roth.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 des Neichs-Geseyblatts enthält unter
Nr. 5028 eine Bekanntmachung zum Schuße von An- gehörigen immobilèr Truppenteile, vom 20. Januar 1916, und unter N i;
Nr. 5029 eine Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisätion von Urkunden in den béseßten Gebiéten, vom 20. Januar 1916.
Berlin W. 9, den 21. Januar 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 des Neichs-Geseyblatts enthält unter Nr. 5030 eine Bekanntmachung über den Handel mit aus- ländischen Zahlungsmitteln, vom 20. Januar 1916, unter Nr. 5031 eine Bekanntmachung über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im Jahre 1915/16, vom 20, Januar 1916,
Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
i uod A Sultan Gris 9040 É Trat erordnung des zur Ev]
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Auf Grund der 2 Bundesrats
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hänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preis: ' prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep:
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S. 607) vom 4. November 1915 den Umfang- der
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Zur Negelung der Beschaffung, des Absazes und der f
Preîje von lebendem Vieh wird für jede Provinz, für die Provinz Hessen-N1ssau für jeden Regierungsdezirk etn re chtsfähiger | Berband gebtldet. |
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Der Oberpräsident in Potsdam ift befugt, die Provinz Brand ihr mit der Stadt Berlin für die Durchführung
S 2.
ande gehören an: tiehhändler, die im Verbandsbezirk ihre gewerbliche haben. Falls sie binnen einer tin der Saßgung zu be- stimmenden Frist dem Verbandsborftande gegenüber dle Erklärung abgeben, daß sie auf die Ausübung des Gewerbebetriebs verziten, erlisht die Mitgliedschaft ; / j 9) die landwirtschastlihen Genossenschaften, die den Handel oder den Kommissionthandel mit Vieh betreiben und ihren Siß im Ber- bandsvezirk haben. Auf Antrag können 1 3) Fleischer, die im B Bieh kaufen wollen, : E i
4) Viebhändler und landwirtshaftlice Genossenschaften, die ohne im Verbandsbezirk? eine gewerblide Niedérlafsung oder thren Siy zu haben, im Verbandsbezirk Vieh kaufen oder Konmmisfiondhandel mit
Bieh betreiben wollen.
3 C Dem Verb J
1) alle
§ «.
- j
lieder des Verbandes werden : : bandsbezirk vom Landwirt oder Mäster
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L141
Se t
9 s J I
Per Ankauf yon Vieh vom Landwtrt oder Mäster zur
S(hlachtung, der Ankauf von Vieh zum Weiterv?-rkauf, der kommissionsweise Handel mit Bieh i ist in den Verbandsbezirken außer dem Vérbande selbst nur den Ver- bandsmitgliedezn, die von dem Voistand eine Ausweiskarte erhalten haben, gestattet. : S 4. Ninder, Schafe und Schweine werden auf Elsenbahnen, Klein bahnen und Wasserstraßen zur Beförderung nur angenommen, wenn der Bersender ; entweder ch als Mitglied des für die Versaadstelle gebilteten Verbaades außswrist, y : / oder etne Bescheinigung dieses Verbandes vorlegt, baß der Versäiäd für dess:zn Nechnung erfolgt, oder eine Bescheinigung der Polizeibehörde des Versandortes vor- legt, daß der Vérsand gestattet ist. i Die Ortspolizeibehörde darf diese Bescheinigung nur aus! ellen, wenn es fich um einen Versand von Vieh aus einem landwirt\aft- lien Betriebe an etnen anderen landwtirtschaftlihen Betrteb handelt. Die Regieruvgspräsideaten sind befugt, auch in anderen Fällen aus wichtigen Gründen die Versendungserlaubnis zu erteilen. 6A c R
Als Vieh im Sinne dieser Anordnung gelten Rinder, Sd und Schweine. Durch die Saßung känn der Handel mit Kälbern im Géwicit unter 150 ko und mit Ferfeln und Läuferschweinen im
Gewicht unter 50 ke für das Stück von dieser Anordnung aus ges{chlossen werden.
Q
Schafe
Se Die Satzung des Verbandes wird von dem Oberpräsidenten, in den Negterungsbeziikea Cassel und Wiesbacen vom PVegierungs- präsideaten erlassen. S T Wer entgegen der Vorschrift des § 3 dieser Anordnung unbefugk in einem Verbandsbezirk Viéh kauft, oder kommissionsweise Handel mit Vieh treibt, desgleihen 9 wer an eine nach dieser Vorschtift nicht berechtigte Person Bieh verkauft oder zum kommissionsweisen Verkauf abgiebt, fowie wer den ljonsligen Vorichcift-zn dieser Anordnung oder der na & 6 erlassenen Sxßunz zuwider handelt, wird nah § 17 der Ver- ordnung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Pretáprüfungsstelen und die Versorgungsregelung vom 29. Sep- tember 1915 (Neichs-Gesetßbl. S. 607) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. 8 8. Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1916 in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1916. Der Minister der öffentlihen Arbeiten von Breitenbach. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Frhr. von Sch orlemer.
e
Der Ministér für Handel und Gewerbe. Sydow.
Der Minister des Junern. von Loebell.
Fustizministerium.
Dem Landgerichtsrat Blüher bei dem Landgericht 1 in Berlin und dem Amtsgerichtsrat Ziegler in Hachenburg if! die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. ;
n der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Nechls- anwalt Dr. Arendt bei dem Amtsgeriht und dem Land- gericht in Kiel und der Nechtsanwalt Kirstein bei dem Amts-
gericht in Herrnstadt. : e Mit der Löschung des Rechtsanwalts Kirstein in der
Nechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Mäájestäl des Könkgs ist die Wahl des bisherigen Leiters des in der Entwicklung begriffenen Realprogymnasums in Simmern,
enthaltéorte dies erfordern. Stetit fih bei Prüfung der persönlich:n
und unter
dur das Staatsministerium bestätigt worden,
¡Die Verluste während des ganzen Jahres waren:
Oberlehrers Dr, Karl Goeßzke zum Direktor dieser Anstal
Der bisherige Ortsschulinspektor Pf i E nas T r, arrer Martin L aus Wittigwalde, Kreis Osterode Ostpr., ist zum Kreis\chul: inspektor e Lyck grnannt und Es dem Privatdozenten in der heologisd Fatultät hs tiveriat Ju Marburg, Detza 2° ‘gden (Fafultat der Günther ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. y
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Januar 1916.
Jn der am 20. Januar unter dem Vorsitz des € ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums Staats- sekretärs des Jnnern Dr. Delbrück abgehaltenen ‘Plenar- sibung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver ordnung, betreffend Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, die Zustimmung er- teilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften uñd die Legalifation von Urkunden in den besezten Gebieten der Entwurf einer Verordnung zum Schuße von Angehörigen immobiler Truppenteile, der Entwurf einer Verordnung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln und der Ent- vurf einer Verordnung über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im Jahre 1915/16. Demnächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für L2oll- und- Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute vormittag Sißungen.
Einer Reuternachricht zufolge meldet der Befehlshaber des englischen Geschwaders an der belgischen Küste, Admiral Yacon, in einem Bericht : ;
Nur wichtige militärishe und maritime Objekte der flandris{en Küste sind beshossen worden, um die Zivilbevölkerung vor Yenschen- vetlusten und Schaden zu bewahren. Sehsmal sind große kom- hinterte Dperationen ausgeführt worden, wobet unter anderem etn Torpedoboot, 2 Tadchboote, eine große Baggermaschine versenkt 3 militärische Fabriken verniht t, die Hafenwerke von Zeebrügge sowie Werften und Molen beschädigt und 13 {were Geschüße vernihtect wurden. Blutige Verluîte des Feindes sind überdies groß. Die englischen Verluste hetragen 3 Patrouillenboote. Ge- jamtverluste der Engländer 34 Tote und 24 Verlezte.
Hierzu wird dem „W. T. B.“ von zuständiger Stelle mit- geteilt : :
Die Absiÿt, nur militärische und maritime Objekte der flandii- schen Küste zu beschießen, mag vorgelegen haben, der tatsählide mili- tärishe Gifolg blieb aus, denn es wurden fast nur Verluste der Zivilbevölkerung herbeigeführt. Sechs große kombinierte Operationen sind den deutsden Streikrätten nicht zum Bewußtsein gekommen. Seit dem 23. November 1914 sind 6 s{chwähltche Versuche aemacht worden, die nicht einmal den Charakter einer scharfen Nekognos- zierung erreichten. Ein Torpedoboot ist im Nahtgefeht mit 2 Zer- \torern gejunken, wobei der eine feindlihe Zeistörer vom Kampfplaßz weggeshleppt werden mußte, während unse1e Leute sich mit eigenen Mitteln retteten. Es ist kéin Tauchboot durch die englishen Küsten- angriffe verloren gegangen, ketne große Baggermaschine versenkt worden, keine militäri\che Fabrik und kein einziges Küstenges{chüß ver- ii{htet oder beshädigt worden. Dle Hafenwerke von Zee- brügge und die Wersten sind völlig unbeschädigt geblteben. Die Treffer gegen die Granitmole in Zeebrügge waren vhne jede Whkung und werden «s au {in Zukunft sein.
l Mann tot, 4 Mann {wer verletzt, 2 Mann leiht verlegt. Die hin und wieder gegen die Landftellungen von La Panne aus angestellten Schießzversuche dec englishen Monitore sind hier als Schießübungen angesehen worden, die nur in seltenen Fällen eine Abstrafung durch unfer Zeshüßfeuer verdienten. Es gereiht zur Befriedigung, daß die EnNl don Verlusie bedeutender sind, als wir selbst fie angenommen aben.
__ Der Admtral Bacon hat setne ergebnkslose Tätigkeit wohl zu virtlichen Gefehttereignissen aufbauschen müssen, wahr|ceinlich um en mit England Verbündeten und dem- engli)chen Volke die Un- tigkeit der englishen Flotte zu verbergen; denn man fann nit an- ehmen, daß der Kommandterende engli\che Admiral vor der belgischen ite Bacon milttärish so urteilslos ist, daß er scine Erfolge nicht inzushäßen verstände.
Nach langen Verhandlungen ist {wischen der deutschen
Mind der französischen Negierung eine Vereinbarung
be gen Freilassung der beiderseitigen niht wehr-
Mähigén Zivilgefangenen zustande gekommen, welche die
jerüber bisher getroffenen Verabredungen erheblih erweitert Jai. Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge sollen uf Grund der neuen Vereinbarung unverzüglich folgende drei lassen von Zivilgefangenen in Freiheit geseht und in die eimat entlassen werden: 1) Frauen und Mädchen: 2) männ he Personen unter 17 und über 55 Jahren; 3) Männer wischen 17 und 55 Jahren, die wegen ihres körperlichen justandes zur Erfüllung militärisher Pflichten völlig un- uglich sind.
__ Ausgenommen von der Freilassung sind nur Personen, le fi wegen gemeiner Verbrechen oder Vergehen, mit Ein- luß derer gegen die Sicherheit des Staats, in Unter- chungs- oder Strafhaft befinden, ferner die Geiseln im gentlihen Sinne, d. h. solche Personen, die nah Völkerrecht ir Sicherstellung des Wohlverhaltens der Bevölkerung oder
er Erfüllung gewisser ihr auferlegter Verbindlichkeiten fest-
Mehalten werden können. Die Vereinbarung findet Anwendung wohl auf die im eigenen Staatsgebiet mit Einshluß der olonien und Protektorate festgenommenen feindlichen Zivil- rjonen, als auch auf solche Zivilgefangene, die aus den von n beiderseitigen Streitkräften beseßten feindlichen Gebieten
Wer von eigenen, neutralen oder feindlihen Schiffen fort- [ührt worden, sind.
Wie sih aus diesen Abreden ergibt, ist es leider nicht ge- ngen, das Abkommen den deutschen Vorschlägen gemäß auch 1] die beiderseitigen wehrfähigen Zivilgefangenen zu erstrecken. nmerhin ist die Vereinbarung als ein wesentlicher Fortschritt : Slnne der Menschlichkeit zu begrüßen, da hiernah auf iden Seiten viele Tausende von Zivilgefangenen, die an der tiegführung völlig unbeteiligt sind, die Freiheit zurüct- fangen; insbesondere können auch die aus dem Elsaß und s den deutshen Schußgebieten fortgeführten Personen, soweit
h niht um Wehrfähige handelt, nah langer Leidenszeit le Heimat zurückkehren.
Die Vorbereitungen für die Durchführung der Verein- lung werden nach Möglichkeit beschleunigt werden, sodaß mit A. “avigen Eintreffen der beteiligten Deutschen gerechnet
1 fann.
Die Akademie der Wissenschaften hält am Donners- tag, den 27. Januar, um 5 Uhr Nachmittags, eine öffentliche Sißung zur Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers und Königs und des Jahrestages König Friedrichs 1]. unter dem Vorsiß von Herrn Diels, der die Sißzung mit einer Ansprache eröffnen und einen furzen Jahresbericht erstatten wird. Daran \{hließen sich ausführlichere Berichte über das Pflanzenreichunternehmen von Herrn Engler und über die Ausgabe der griehischen Kirchenväter von Herrn von Harnack. Dén Beschluß macht ein wissenschaftlicher Fest- vortrag von Herrn Meinecke über germanishen und roma nischen Geist im Wandel der deutschen Geschichtsauffassung. Ver Zutritt ist nur gegen Karten gestattet, soweit über diese nicht bereits verfügt ist, werden sie von Montag, den 24. Ja- nuar, ab in der Zeit von 9—3 Uhr im Bureau der Akademie (Unter den Linden 38, 1. Stock, Zimmer 19) ausgegeben.
_ Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegt die 863. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Ole enthält die Liste Nr. 3 der aus Rußland zurückgekehrten preußzishen Austauschgefangenen, sowie die 436. Verlustliste der preußischen Armee, die 246. Verlustliste der bayerischen Armee, die 246. Verlustliste der sächsishen Armee und die 334. Verlust- liste der württembergischen Armee.
Vayern.
e Seine Majestät der König hat nah mehrtänigem Aufenthalt an der Westfront gestern von Brüssel die Rüereise nach München angetreten. Wie „W. T. B.“ meldet, war es dem König eine freudige Genugtuung, seine unter Führung Seiner Aonglichen Hoheit des Kronprinzen Nupprecht stehenden Landes- finder in Belgien zu begrüßen und \sih davon zu überzeugen, daß alle in ungeschwächter Zuversicht des endgültigen Sieges sicher, treue Wacht an der Westfront halten. Seine Majestät der König hielt sih einige Tage in den beseßten Gebieten Belgiens auf und besuchte mehrere Städte, deren öffentlichen Einrichtungen er besondere Aufmerksamkeit schenkte.
Oesterreich-Ungarn.
Die österreichisch-ungarische Negierung hat den Botschafter
der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien davon ver- ständigt, daß fein österreihisch-ungarishes Untersee- boot bei dem Untergang der „Persia“ in Betracht tfomme. L Der Minister für Kroatien Graf Pejacsevich, der seit Kriegsausbruh in Frankreich interniert ist, ist, wie „W. T. B.“ meldet, seines Postens enthoben und der Ober- gespan des Komitats Syrmien, Emerih Hideghethy, zu jeinem Nachfolger ernannt worden.
_—. Jn der 18. Folge der vom Wiener Bürgermeister veröffentlichten, für das neutrale Ausland bestimmten Mit- teilungen über die Verhältnisse in Wien während des Krieges heißt es, obiger Quelle zufolge :
_ In Ween haven sich die Verhältnisse in den leßten zwet Monaten
niht viel geändert. Dte Einzablungen auf die dritte Kriegsanleihe vollzogen sich erfreuliherweise ohne sonderliße Beeint:ächtigung der Spargelder zumeist aus der laufenden Kapitalsbiidung. Die Spyar- einlagen bei den einzelnen Jnstituten weisen durchweg eine steigende Tendenz auf, auh die Eingänge an Steuern waren in den leßten zwei Monaten befriedigend. Die Gesundheitsverhäitnisse der Wiener Bevölkerung blieben andauernd günsttg. Der Krankenstand und die Sterblichkeit sind verhältnismäßig niedrig.
Grofzbritaunien uud Jrland.
; Das „Reutersche Bureau“ ist zu der Erklärung ermächtigt, daß der Besuch der französischen Minister in London den Zweck gehabt habe, die in Paris begonnenen Beratungen, die zu einer vollkommenen Zusammenarbeit im Kriege führen jollen, fortzusezen. Auf der Tagesordnung hätten mehrere Angelegenheiten allgemeiner Natur, maritime, militärische, wirischaftliche und diplomatische sowie auch mehrere technische und spezielle Fragen gestanden. An der Konferenz haben Kabinettsmitglieder und die Vertreter der Ressorts, die an den Angelegenheiten besonders interessiert sind, teilgenommen. Die gefaßten Beschlüsse - müßten geheim bleiben, es könne aber festgestellt werden, daß über die Fortseßung des Krieges und dessen mögliche Ergebnisse volle Einigkeit herrsche.
__— Jm Unterhause teilte der Staatssekretär des Aus- wärtigen Amtes Grey mit, daß er eine Erklärung über die Blockade abgeben würde, wenn die Angelegenheit in der nächsten Woche zur Sprache gelange. Der Staatssekretär für Jndien Chamberlain erklärte, daß die britsche Entsay- armee dänk der besseren Witterungsverhältnisse bis auf sieben Meilen an Kut el Amara, dicht an die Stellungen von Essin, herangekommen sei, wo es noch zu keinem Gefechte ge- kommen sei. :
Hierauf kamen Anfragen zur Beantwortung.
Sir Edward Grey erklärte dem „Reuterschen Bureau" zufolge auf die Anfrage des Untontsten Bellatrs, daß der Beschluß der niederländtschen Negterung, die Besatzung des Unterseebootes „E. 17* zu internteren, noch immer den Gegenstand von Be- ratungen bilde.
In Beantwortung der Frage des Liberalen Booth, ob infolge der jüngsten Gretgnisse eine Wandlung in der Politik der Regierung eingetreten fet, teilte der Premiermitnisier Asq utth mit, daß keine Aenderung trgend etner erklärten Politik der Regierung eingetreten fei, und verwies auf seine Erklärung vom 2. November an der die Regterung vollinhaltlich festhalte. ;
Der Parlamentsuntersekretär im Kriegsamt Tennant erklärte auf etne Anfrage, daß man, um dle Luftgefehte an der west- lthen Front rihtig aufzufafen, den defensiven Charakter der deutschen Kamvfmetbode inder Luft berücksihtigen müsse. Für diese Art von Gefechten seien Flugzeuge von dem Tvp Fokker geeignet, die nicht im Stande seten, lange Flüge fern von den eigenen Linien und über dte britischen Linien zu unternehmen. „Das Häuptziel der Flugzeuge“, fuhr Tennant fort, „ist die Alifklärung für artilleristis{e Tätigkeit und in unserem Fälle der Angriffskämpf. Danach muß die Eignutg unséères Flugzéugtyps vor allem beurteilt werdèn. Wenn die Deutschen zur Offensive übergingen und hinter unsere Linien kämen, dann haâben wir dort Flugzeugé bon derselben Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit, wie die Fokkérmaschinen, die sie zur Verteidigung binter thren eigenen Linten haben. Aus den angegebenen Gründen finden fast alle Luftgefechte auf der deutschen Seite der Front statt, deshalb ers{heinen die englishen Verluste an Maschinen und Fliegern, foweit sie vorkommen, äußerst aroß. Die Deutschen verbetinlien immer ihre etgenen Verluste und find imstande, mit unseren Verlusten
Der Premierminister As quith teilte dem Hause mit, daß die Negierung eine weitergehende Verwendung von ungelernten, halbgelernten und weiblihèn Ar- beitern beschlossen habe, da es notwendig sei, die gelernten Arbeiter für andere Kriegsarbeiten frei zu bekommen. Dié Arbeitgeber und die Führer dér Gewerk\chaften hätten vers \sprochen, die Regierung zu unterstüßen. Es würden sofort ent- sprehende Geseßentwürfe eingebraht werden,
Jtalien.
Die Königin von Montenegro und die Prin- zessinnen Xenia und Wera sind vorgestern abend aus Brindisi in Rom eingetroffen und von dort nah Lyon weiter- gereist. Bei ihrer Ankunft in“ Rom wurten die Königia und die Prinzessinnen vom König Viktor Emanuel und der Königin Helene empfangen.
__— In Gegenwart des Ministerpräsidenten hielt der Kolo- nialminister Martini vorgestern in Florenz eine Rede, in der er der „Agenzia Stefani“ zufolge in der Hauptsache sagte:
Die Regierung macht kein Hehl aus ibren Verpflthtungen und ihren Absichten und bewahrt ihren unerschütterlihen Glauben an den Sieg. Dieser Glaube beruht auf dem Werte der Armee und der Marine und auf der Mitarbeit des Volkès. Dieser &iaube w'rd nicht gemindert werden dun uñglüi@cklidche Episoden, die auf so verf{chiedenen #Fronten unvermeidlich siad. - Die beganuenen Fehler weiden die Ver- bündeten lehren, in ihrer Tätigk-it mebr Einheit und Eintracht zu zeigen und häufiger mit einander in Verbindung zu treten. Jtalien kann niht alles allein tun, Es darf jeine Kräfte nit zerspliktern. Indem es setne Grenzen und seine politishe und ökonomische Zukunft hüt, gewährt es der gemeinjamen Sache die “beste Unterstüßung:
Norwegen.
Der König hat gestern das Storting mit einer Thron- rede eröffnet, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ unter anderem ausführte:
Das freundschaftlihe Verhältnis zu allen befreundeten Mächten wurde während der Verhandlung aufrechterhaliten, die Norwegen und die Kriegführenden, jeder zum Schutze seiner Inkeressen, über die &ragen führte, die der Krieg veranlaßte. Unter Beobachtung strenger Neutralität nah allen Seiten arbeitet Norwegen taran, die Gefahr abh- zuwehren und die Hindernisse für unser Wir'schaftsleben zu enlfernen oder etnzushränken, sowohl die Hindernisse, die jeder Krieg tin unserer Nähe bewirkt, als solche, die sih den Neutralen inrolge von Veranstaltungen entgegenftellen, die als nach dem Völkerreht nicht erlaubt angesehen werden müssen. In diesen Zeitea gewährt es besondere Befri:digung feflzustellen, daß Norwegen gerade in seiner Arbeit zur Wahrang der Rechte der Neutralen di? guten Beziehungen zu Dänemark und Schweden aufrechterhalten hat.
Die Thronrede nennt ferner eine Anzahl von der Régie- rung getroffener Veranstaltungen und kündigt eine Vorlage über Maßnahmen gegen die Teuerung sowie eine Vorlage über außerordentlihe Maßnahmen zur Stärkung der Verteidigung
zu Land und Wasser an. Türkei.
Die Deputiertenkammer hat ein Gesez angenommen, durch das im Nachtrag zu dem für das Kriegsministerium be- willigten Budget des laufenden Gebarungsjahres ein außer- ordentlicher Kredit von 10 Millionen Pfund genehmigt wird. Jn der Begründung wird laut Bericht des „W. T. B.“ erklärt, daß die im leßten Jahre für die Aufgaben des Kriegsetats gewährten außerordentlichen Kredite von 10 Mlllionen Pfund zwar noch nicht vollständig erschöpft seien, aber, da der Krieg noch andauere und es nicht bekannt sei, wie lange er noch dauern werde, es zweckmüäßig erschienen sei, noch 10 Millionen Pfund anzusprechen.
Griechenlaud,
Der französische und der englische Gesandte halten vorgestern mit dem Ministerpräsidenten Skuludis eine lange Unterredung.
Amerika. __ Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington sind die Anträge auf Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmunition vom Senatsausshuß für auswärtige An- A FREYENEN kurz geprüft und einern Unterauss{huß überwiesen worden.
Kriegsnahrihßten. Großes Hauptquartier, 22. Január. (W. T. B.)
Westliher Kriegs\chauplaß. __ Südöstlih von Ypern zerstörten wir durch eine Mine die feindlihen Gräben in einer Breite von 70 m. Unsere Stellungen zwischen der Mosel und den Vogesen sowie eine Anzahl von Ortschaften hinter unserer Front wurden vom Feinde ergebnislos beschossen.
Oestlicher Kriegss{chauplags. Bei Smorgon und vor Dünaburg Artilleriekämpfe.
Balkan-Kriegsschauplaßt.
Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.
Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldef
Russischer Kriegsschauplay.
i Der Eindruck der großen Verluste, die der Feind am 19. in den Kämpfen bei Toporouß und Bojan erlitten hat, zwang ihm gestern eine Kampfpause auf. Es herrschte hier, wie an allen anderen Teilen der Nordostfront — von zeit- weiligen Geschüßkämpfen abgesehen — verhältnismäßig Ruhe. Ein russisches Flugzeuggeshwader überflog das Gebiet südöst- lih von Brzezany und warf Bomben ab. Diese richteten keinerlei Schaden an.
Jtalienischer Kriegsschauplaß. __ Gestern nahmittag standen unsere Stellungen / auf dem Gipfel und den Hängen des Col di Lana zwei Stunden lang unter Trommelfeuer. Auch Son Pauses (nördli Peutelstein) wurde sehr heftig beschossen. An den übrigen HFronten ging die Artillerietätigkeit niht über das gewöhnliche
Maß hinaus. Südöstliher Kriegs\scchauplaß. Keine besonderen Ereignisse.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Reklame zu machen, Wir sind aber damit zufrieden, daß: unser Luft- dienst in den leyten Gefechten gut abges{nitten“ hat.“ ß‘ unfer Luf l
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