1916 / 19 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Die häufigsten Kleinbandelspreise wihtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel in Preußen im Dezember 1915.

Nath den Feststellungen des Königlichen Statistischen Lantesamts betrugen im Monat Dezember 1915 die häufigsten Kleinbandelspreise

—-

Speisebohnen (weiße)

zum Kochen

Erbsen (gelbe)

Eßkartoffeln

füx 1 Kilogramm

|

Eßbutter Weizenmehl

Roggenmehl

| f

Weißbrot (Semmel)

Roggengraubrot m. Zu- _fay von Weizenmehl

| Kaffee (gebrannt) ucker (harter) Fadennudeln

Steinkohlen fis

| tar | für |., | | 100 |für 1 Liter! 199% | Ste |

nländische -| | |

—_-

Braun- | | | koblen- | | brifetts | gewöhn- | lichen Formats

_ (Hausbrandkohlen)

Petroleum

| für 1 Hühnerei

Königsberg i. Pr. Memel E Allenstein E 00 Graudenz . . Berlin | cem L EN randenburg a.H Ea a. D... S É s os s e Stralsund . . . ofen Bromberg . . . Breslau . Görlitz SaniB +. Königshütte O.S mant: Nes Magdeburg . Halle a. Saale Erfurt Lis Altona Kiel Flensburg . . . annover . ildeSheim á Harburg a. Elbe E Osnabrüd . . . Emden. .. Müslex. Bielefeld . .. ament 4h ortmund . . Cafsel E Frankfurt a. M iesbaden . . G Düsseldorf . . .

D D. F

E s be S Sigmaringen . Wilhelmshaven i. Durchschn. {aus\chlteßlich Wilhelmshaven) Dezembe:1915 November 1915 Dezember 1914 L 1913 1912 1911 1910 1909

Beim Mehbl.und Brot handelt es fih allgemein um die vorgeshriebene Mischung. anderer Berichtéorte beîonbers niedrig ersheinen oder gegen den Vormonat auffallend zurückgegangen sind, handelt es si in der

Pretse für Waren, die von der Stadt eingekauft und den Händlern zum Verkauf an die Einwohaer zu festzeseyten Preisen überlaffen wordea sind.

118!

120| 110 96 118| 118 120 120 123 100 112 120] 120| 130| 130! 160] 120|

121,1 L294 100,5 39 9 39 ,o| 43 o! E

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37,9

| 120| 130|

130 136

110 120 120 110 125 120! 120

160 150] 106 105| 120| 120| 130

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150 130 160 154

150 102/ 150) 102 105! 120 160 140|

120! 170! 120| 170! 130| 160 1295| 120} 102| 160! 129| 102/ 111! 120! 1509| 104! 102 130! 120! 102! 140 116 135 102 102 22 102 22 E 1E 24 32 20

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133,8 137,6 95,7 81,9 82,0 81,83 81,6 80,7

909 389,0 369 0 95

390,7

170,9 171,1 78 4 48,7

61,6 62 0 53,2 50 4

23,0! 1% 2 23,0! 128,0 22,5 66,7 20,7 á8 s 5Ll1 3238| 51,1/20,7| 44,6 47s| 307 s! 63,6/20,8/ 44,0 46,9| 2520| 50,4/20,8! 43,7 50,0] 257,4| 52,1120,7/42,6

180 180 155 160 194 160 160 200 200 150 150 160 180 140 180 160 132 175 180! 160 171 160) 140 190} 168! 170! 145!

160] 180} 150 160! 160 200! 150) 174| 140 130 140! 145 150 148 160 160 200! 160] 180} 160 1501 189)

e) 162,8 1568 136 0 105,5 110,2 116,6 102,8

93,71

*) Die bisherigen hohen Preise bezogen sich nach Mitteilung des Magistrats auf sogen. Stuten.

180

160 180 170 160! 150 145! 127 135 105| 150! 150] 1601| 150! 150}

io 3 S C5 5 N G3 5 U 5 Go

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115] 130} | |

98! 96! 115]

N 170 140) 135| 130) 140} 125 140)

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e | | 3,4137 ,4| 128,4! 3838 137,3|/126,7| 31,9| 27, 3,0/115,8/112,4/23,3| 21,1 14,6 2,9/1109,9| 104,3| 20,6| 21,0/10,7 |— | 21,1/10,1 21,7| 9,7 19,9 9,4 19,91 9,7.

3 I T I V3 I I I I C3 5 Co G3 U Uo Uo Go o

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Wo einzelne Preise im Vergleich mit denen

Regel um

Die Annabme von Privatfeldpostpaketen für die öfter- reichi\chG-ungarischen Feldpostämter 16, 34, 45, 46, 49, 99,

Verkehräwesen.

Berit des Direkiors Stahl das Kalenderjahr 1913;

Publikums und anderes zur Vermeidung von Straßenbahnunfällen, hl (mit 3 Abbildungen); Nbrechnuna für das Kalenderjahr 1914 ;

Abrechbnung für

170, 190, 211, 233, 308 und 317 ift, wie ,W. T. B.“ meldet, ein- aecttellt worden. FInfolgedessen dürfen bei den deutshen Postanstalten Pakete für österreihisch-. ungarishe Heerezangehörige, die diesen Feld- pojtämtern zugeteilt find, bis auf weiteres nicht angenommen werden.

Privatpakete na der Stadt Trient sind jezt allgemein zugelofsen. Sthriftlihe Mitteilungen in den Patketen und auf den Paketkarten sind verboten.

Der Postpaketverkehr mit Griechenland weiteres eingestellt worden.

ist bis auf

Heft 12 ‘vom Iabrgang 1915 der „Zeitschrift für Klein- bahnen“, herausgegeben im preußishen Minifterium der öffentlichen Arbeiten, zugleih Organ des Vereins deutsher Sträßenbahn- und Kleinbabnverwaltungen (Verlag von Julius Springer, Berlin), er- schien mit folgendem Inhalt: Die s{chweizerischen Kleinbahnen im Fahre 1913; Statistik der s{chmalspurigen Eitenbahnen für das B-triebtjahr 1912/1913, nad amtluben Angaben bearbeitet von Oberingenieur F. ZeZula in Melnik, Böhmen (Schluß). -—— Geseh- gebung: Preußen: Grlaß des Königl. Staateministeriums vom 4. No- vember 1915, betr. Änwendung des vereinfahten Enteignungs- verfahrens beim Bau der Erweiterung der Privatarshluß- babn für die Fabrifanlagen der Farbwerke vormals Meister, Lucius und Brüning in Host (Main). Rechtsvrechung: Erkenntnis des Reich8gerichts, V1. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1915, betr. Haftung der Gemeinde für die sihere Befahrbarkeit der öffentlihen Straßen. Kleine Mitteilungen: Neuere Pläne, Vorarbeiten, Genebmigungen, Betriebseröffnungen und Betriebsänderungen von Kleinbahnen; Die Pariser Stadt- und Untergrundbahn; Statistik der Straßenbabnen und elefktrishen Bahnen in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Stande von 1912. Bücher\chau, Zeit- shriftenschau. Mitteilungen des Vereins deutscher Straßenbahn- und Kleinbahnverwaitungen: Sétraßen- und Kleinbahnberufsgenofsen- schaft; Néedershrift über die X V. Vereinsversammlung des Vereins deutser Stcaßenbahn- und Kleinbahnverwaltungen am 2. Oktober 1915 zu Leipzig; Bericht des Vorstandes und der Ausschüsse an die XV. Bereinsversammluog über die gechäftliche Tätigkeit des Ver- eis in den Jahren 1914 und 1915; Mitteilungen über elastischen Oberbau und kurze Erörterung der Schwingungstheorie der Schiene (vom Köntaliben Baurat Meyer, mit 6 Abbildungen); Mitteilungen über die Verbundshlene nach Patent Melaun (von Direktor Dito, mit 8 Abbildungen); Maßnahmen für regelrechte Schulung des

Wirtschastéplan für 1916 und 1917; Patentberidt (mit 5 Apbil- dungen); Auszüge aus Geschäftsberihten. Statistik der deutschen Kleinbahnen für den Monat Oktober 1915. Sachregister.

Handel und Gewerbe,

im Reichsamt des Innern Nachrichten für andel; und Landwirt{chaft“.)

Schweden.

Ausfuhrverbote. Durch Königliße Kundmahung ist vom 13. ZFanuar 1916 ab die Ausfuhr nachstehender Waren verboten worden : Eingedickte Mith; ag aus Zichorienwurzeln; Shuh- waren aus Kautihuk; Scheuer- und Poliermittel, fest, in Pulverform oder flüssig, bergestellt aus Seife, Fett oder Oel mit Zusaß von anderen Stoffen. (Stockholms Dagblab.)

Staatlihe Kontrolle der Ausfuhr von Schiffen. Die Regierung hat dem Kommerzkollegjtum den Auftrag erteilt, Anzeige zu erstatten, wenn eine Austragung von Schiffen aus dem Sciffsregister in Frage kommt, und die Entscheidung der Re- gierung abzuwaten, ob der Austragung Hindernisse entgegenstehen oder nicht. Der Beschluß ist gefaßt worden, nachdem vom Kommerz- follegium Ermittlungen über die Schiffsausfuhr angestellt waren und cin Bericht über die Ergebnisse auf der Grundlage dieser Ermitt- lungen der Regierung vorgelegt worden ist. (Nah Stockholms Dagblad,)

(Aus den gestellten

jusammen- Industrie

Norwegen.

Beschränkung der Befreiung kleiner Postsendungen von den Ausfuhrverboten. Ein Rundschreiben des Finanz- und Zolldevartements an die Zollkammern vom 21. Dezember 1915 lautet: Unter Bezugnahme auf die Rundschreiben an die Zoll- kammern vom 8. Februar und 15. Dezember 1915 *) wird hierdurch mitgeteilt, daß das Departement des Aeußern bestimmt hat, daß die in diesen Rundschreiben erwähnten kleineren Sendungen mit Waren, deren Ausfuhr nach einem Erlasse des genannten Departements ver- boten ist, künftig nur mit besonderer Genehmigung durch die Paketpost nach dem Ausland gesandt werden dürfen.

Auslegung eines Ausfuhryerbots. Ein Nundschreiben des Finanz- und ZoUdepartements an die Zollkammern vom 21. De- zember 1915 lautet:

Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben an die Zollkammern vom 22, November 1915, betreffend die Ausfuhr von gesalzenen

Heringen, wird bierdur mitgeteilt, daß das Landwirt\chaftsdey, bestimmt Hat, daß bei der Ausfuhr der als „Mufsse* bey Heringe keine Abgabe zu fordern ist, da diefe in derselben 9 Breitlinge, die abgabefrei sind, verwendet werden.

Zur Neuregelung des Devisenhandels,

die in den vorgestern veröffentlihten BekanntmaWungen in Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln enthalten ift, wir „W T. B.* mitgeteiit :

Die Eatwicklung der des Krieges steht mit und mit der Stärke unserer finanziellen Lage außer Zusammenhange. Sie beruht vielmehr wesentli® ay durch den Krtiegszustand verursahten für Deutschland besonder baren Aenderungen und Ers{werungen des internattonalen Zu ausgleis. Unsere Ausfuhr bat eine außerordentlite einträchtigung erfahren, und die Einfuhr erweist f verbältniömäßig starken Umfange als notwendig. Dg winnbringende Seetransportgeshä}t i fast ganz fortgefally unsere Auslandsforderungen und Guthaben sind zurzeit m großen Teil niht einziehbar. Ferner haben, geleitet von dem Bej ion während des Krieges die nötigen Rohstoffe für die Zj Friedens\{chluß bereitzustellen,der deuts? Handel und die deutshe Zj umfangreihe Anschaffungen im Auslande gemacht; die meistens soi wendige Bereitftelung der zu threr Bezahlung erforderlichen werte konnte auf den deutschen Markkurs nicht ohne Einfluß j Dazu kam die Nachfrage nah Ausl!andswerten durch die g spekulation im Devpisenhändel und dur die Arbitrage, deren s besondere auch feindliche Länder bedienten, um Deutichiands Au guthaben für ihre eigenen Interessen nuybar zu machen. Dies: wicklung der Verhältnisse auf dem Devisenmarkte mußte tj sorgung des legitimen Einfuhrhandels mit ausländischen Zu mitteln ersdweren. So fam es, daß die Importeure, j Bestreben thren Bedarf an solden Werten unbedingt zu ded Gesuche um auéländishe Zahlungsmittel bei ihrer Bankverh mit erböhten Beträgen oder gleichzeitig an vershledenen Stel brachten ; eine wettere ganz ungerechtfe;tigte Preisfteigerung m Folge der künstlih gesteigerten Nachfrage.

Eine Besserung der Zahluhgsbilanz it durch tunlichsle rung der Ausfuhr, insbesondete durch Absioßung der im h Besiz befindlih:-n fremden Wertpapiere, dur Vermindery Einfuhr, insbesondere der Luxuseinfuhr, und durch Einschränku Nobstoffversorgung für den Friedensfall anzustreben. Daneby müssen Maßnahmen getroffen werden, die die nahteiligen fungen der Spekulation und der Arbitrage auf die Devisenku Möglichkeit aus\halten. Jn dieser Hinsicht läßt h nur dus liste Konzentration und Kontrolle des Devisenhandels Y schaffen.

Die Zusammenfafsung des gesamten

auêwärtigen Wechselkurse dem innern Wert

seit Y unserer Vz

Devisecnhandels l

Nei sbank, wie folde tn der Ocffentlichkeit mehrfach vori

worden (ft, ersheint nichti ratsam, weil, ganz abgesehen von t zu überwindenden geshäftstechnischen Schwierigkeiten, ein da Monopol das freie Spiel der Kräfte gänzlih aushalten uri für die deute Bankwelt den Anreiz, durch Beschaffung von oder in anderer Weise selbs Guthaben herzustellen, abl würde. Es empfiehlt sch vielmehr, den gesamten Deviserha die Hände der Reichsbank und einer beschränkten Anzabl erste, verständiger und vertrauenswürdiger Firmen zu legen, die | Bezug auf die Ausführung der Geschäfte im öffentlichen J bestimmten Einschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen bd Die retlihen Grundlagen füc etne derariige Negelui Devisenhandels sind dur die Bundesratsäverordnung vom 2A. über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln geschaffen, Der § 1 Absay 1 der Verordnung bestimmt, daß autli Geldforteu und Noten sowie Autzahlungen, Schecks und ku Wechsel auf das Auzland im Betriebe eines Handels nur bei den vom Neichskarzler bestimmten Firmen gekauft, umgetauschi oder daclehn9weise erworbtl nur an sie v.rkaufi, verpfändet oder darlehnsweise b werden düifen. Von dieser Beschränkung wird b welse auch der Ankauf aut!ländisher Zahlungémittel betroffen, Yuslande gegen Veräußerung deut!cher PVearkguthaben erfolgt. die Worte „darlehntwetse e1worben“ und „darlehnsweise vel wird die entgeltlihe oder unentgeltliche Leiße von bereits vorhi ausländischen Zahlungsmitteln jeder Aut in den Krets derjeni äfte einbezogen, die nur mit den vom Reichskanzler bestimmten? und Ftrmen abgeschlossen werden dürften. Der kur;,fristige Bi den ausländischen Geldsorten, Noten, Aukzahlungen und Sthe! gestellt, weil er, obwohl ein Krediip pier, do tatfächlih in nationalen Verkehr als Zahlungsmittel Verwendung find Vornahme von Kreditoperationen (Per}onalkredite, Sid kredite gegen Verpfändung von Effekten, Wechsel auf dat Stellung von Burgschaften und dergl.) zur Schaffung va haben im Auslande wird durch den Absay 1 nicht bt Ebenso will die Verordnung die Schaffung von Guthd Auslande durch Ausfuhr von Waren oder von Wezitpaß feiner Weise beshrärken. Dagegen ist die Verfügung übt baben im Auslande zum Zweck des Erwerbs von Zahlung! oder Guthaben in inländisher oder etner anderen ausl Währung als derjenigen, auf die das Guthaben lautet, 11 des § 1 ein:r Regelung dahin unterzogen, daß auch dieter nur vei den vom Reichskanzler bestimmten Personen und folgen darf. Hierunter fällt z. B. die Ver'ügung über Guts ausländischer Währung zurn Zwecke des Erwerbs von Zahl! teln in einer anderen ausländischen oder in Markwährung, wandlung eines Guthabens im Auslande in ein auf eir Währung lautendes Guthaben und die Verfügung über Mali M axtländis@en Plätzen zur Gewinnung von ausländischen mitteln. / us den Worten „im Betriebe eines. „Handelägewe? Abfaß 1 und 2 des § 1 folgt, daß der \sich natur engen Grenzen haltende und eine Regelung nicht 8 Berkehr zwischen Priyatleuten von der Verordnung nic! wird, daß aber anderer|eits nicht nur der Deyvisenhat Banken und Bankiers, sondern auch die Devisenges@0 übrtgen Geshäftsleute unter die Bestimmungen der V fallen. Gleihgültig ist dabei, ob das Geschäft lediglich in oder zwishen În- und Ausland abgeschlossen witd. Zur V von Umgehungen ist in den Strafbestimmungen ferner v8 daß ein Deutscher au dann zur strafrechtlihen Verantwæ® ¡ogen werden fann, wenn er im Auslande eine Zuwidet? gegen die Vorschristen des § 1 tnnerhalb etnes inländi \chäftsbetriebes begeht. Da es geboten ershzint, tin * ziehungen der Ausfuhr- und Ma prirmen zu ihren verbindungen möglichst weng einzugreifen, können die mit den vom Meichskanzler bestimmten Person! Firmen, wte der Absay 3 des § 1 voisieht, au durch Kom vermittelt werden. Dabei war jedo ber Selbstetntriti ° missiorärs auszuschließen, um jedec spekulativen Ausnügung \chäfts durch den Kommissionär die bei einer Zurüd haltung fammlung der Zablungsmittel möglich wäre, yorzubeugZ Absatz 4 des § 1 erläutert dea Begriff des kurzfristigen Wi Ausch:uß an die Handelsgewohnheiten A Die in § 3 vorgesehene Auskunfs- und Beweitpfliht} wirksame Kontrolle über die einzelnen Geschäfte gewährlei!! folie Kontrolle ist notroendig, um die erwähnten Vi! Devisenbanbel zu beseitigen, Dur ben § 4 wird der Reid bestimmender Ginfluß auf die F-:stsezung der Devisenkurie eit Der § 6 enthäit Strafyorshristen Vir Zuwtderhandlungen # Besttmmungen in § 1 und beproht ferner denjeaigen mit zum Zweckte des Erwerbs von Devisen über den JFnhalt 1 des Geshäfts unrihiige Angaben macht oder nah Born? Geschäfts die in § 3 vorgesehene Auskunftspfliht nicht erfü Die Verordnung tritt am 28. Januar d. J. in Krask

Person

„Um den Bedürfnissen des Verkeßbra în weitestem Umfange Néchnung trcegen zu können, ist dem Reichskanzler in § 5 die Er- mäHtigung erieiit, luenagmen von dea Bouzrut-n der Berordnung zuzulaffen. Von dieser Befugnis kat der Reichskanzler zugunsten des Umwehslungsverk-hrs, des Ve:k-hrs nah den unter deutiher Ver- waltung ftehenden Gebieten Belgiens und Rußlands und des Post- vertebrd Gepeamy gema. i ;

ie zum Devisenbanckel zugelassenen Firmen Nef sind bereits in der Bundeêratsverordnu S y. 22.d. E E Die Zulassung zum Deviicnhandel ift jedoch nit bedingungslos erfolgt, vielmehr von der Uebernahme weitgehender Verpflichtungen abhängig gemaht. Die Innehaltung der dieserhalb getroffenen Ab- machungen wird dauernd von der Reichsbank kontrolltiert, die si auch das Recht vorbehalten hat, die Besttmmungen, wenn es der Verkehr erfordert, abzuändern. In der Hauptsache wurde folgendes vereinbart: Devisen-Differenzgeshäfte jeder Art sollen ausges{lossen bleiben Es dürfen weder nah dem Inlande noŸ nach dem Auslande Devisen angeboten werden. | T Die Befriedigung der Nachfrage des Auslandes nach Devisen soll möglichst auf alle Fälle bes{hränkt werden, wo dur! das Ge- {chäft neue Auslandsguthaben entstehen, die dann der deutschen Waren- einfuhr nußbar gemadÞt werden fönnen. | Devisen dürfen ohne Zustimmung der Reichsbank nur abgegeben werden, wenn fie zur Bezahlung etngeführter oder binnen eirer gewissen Frist einzuführender, für den Inlandsbedarf unumgäng- li nöôtiger Waren dienen. Der Reichsbank soll es vorbehalten bleiben, bestimmte Waren zu bezeichnen, für deren Bezahlung Devisen nicht abgegeben werden dürfen. Der Besteller hat eine \{riftliche Erklärung abzugeben, aus der hevorgeht, welhe Waren nach Art und Menge mit der Auslandsvaluta bezahlt werden folien und daß es sich um Waren handelt, die entweder s{hon einge¡ührt find oder binnen einer gewissen Frist eingeführt werden sollen. Die Reichsbank hat das Recht, die betreffenden Belege (Fakturen, Fracht- briefe usr.) zwecks Prüfung nachträglih einzufordern. Auf diese Weise foll die Verwertung der Devisenbestände für wirts{haftlih not- wendige Zvecke sichergestellt werden. Die Festsezung der Devi!en- kurse erfo!gt in Berlin. ; ; Die Neichtbank und die in Berlin zugelassenen Banken ver- sammeln sich wochentäglich an der Börje, wo unter Mitwinfkung der vereidigten Makier tn Gegerwart des Börsenkommissa1s mit Zu- stimmung der Reichsbank der Kurs für Devisen festgeseßt wird. In Frankfurt a. V?. und Hamburg finden SÆursnottierungen nicht statt, * vielmehr find für diese Pläße die Berliner Notierungen maßgebend, Zunächst werden nur telezraphishe Auszahlungen notiert, und zwar voreist für New Vork, Holland, Dänemark, Schwedzen, Norwegen, Sck&w?lz, Oesterrei, Rumänien und Bulgarien. Die Provinzbanken und Provinzbankiers, die als Kommissionäre am Devifenhandel beteiligt sind, erhalten Äbrechnungen zu den amtlih notierten Kursen unter BerechGnung von 1!/; °% Provision einschlteßli} Mafklergebühr; die ia Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg ansässigen, nit zu den zugelassenen Banken gehörenden Banken und Baufkiers erhalten Nettoabre&nung. Die Nichtbankier- fundshaft empfängt allgemein, also gleihgültia, ob sie mit einer der zugelassenen Banken oder mit einer anderen Bank (threr gewohnten (Geschäftéyerbindung) arbeitet, Abrehnung zu den amtlich notierten Ku:sen maklergebührenfrei, jedoch unter Belastung der für solche (Seschäfte bisher berehneten Provifion, mindestens aber 1/0 von jedem Geschäft. Auf diese Weise ist eine geschäftliche Ausnützung des den bevorrechtiigten Banken erteilten Privilegs zum Schaden der übrigen Banken und Bankters von vornherein ausgeschlossen. Es läßt sid nit verkennen, daß die am 28. d, M. in Wirk- samkeit tretende- Neuordnung des Devifenhandels in bas bisherige Devisengeschäft und damit in das geschättliche Leben überhaupt tief eingreift. Dhne elnen solhen Eingriff ift jedo das Ziel, das ge- sammte Devisengeshäft unter Ausschalturg der Spekulation lediglich ten wirtschaftlißen Bediufnifsen unseres Vaterlandes dienstbar zu machen, nicht z1 erreihen. Daß es fch auf dem ein- geschlagenen Wege ‘erreichen läßt, teht zu hoffen. Dajür dürfte die Entwickluna der Berliner Dév!)enkuise fn ten leßten vierzehn Tagen sprechen. Bis zum 7. des Monats stiegen die Kmse sprunghaft. Im 7. batte fch das Gerücht verbreitet, daß Maßnahmen zur Regelung des Devisenhaateis getroffen werden würden. Alsbald \chlug die Kursbewegung um. Die Kurse sanken eben so sprunghatt, wie fe vorher gestiegen waren, und in der Zeit vom 7. bis zum 14. verlor beisvleléweise die Devise Holland niht weniger als 18, dfe Devise Schweden niht weniger als 11 und die Devise New Vork nit weatiger als 20 Punkte. Ein solDes plöulihes Sinken, und zwar fast aller wihtizen Devisenkurse, wäre nicht möglih gewesen wenn nicht die vorhergehende Kurésteigerung wesentuih auf spekula

. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Berlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verlosung 2c. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

czaf) erlassene

i) Untersuhungssahhen.,

[65671] Stedbrief. T

4 Steckbrief Nr. 230 Stück Nr. 53647 Jahrgang 1915

tiven Tendenzen beruht Hätte. Die Spekulanten fürchteten eben, von den bevorstehenden Maßnahmen getroffen zu werden, und fuchten deé- balb ißre Haufseengagements na Möglichkeit zu lösen.

Fn Verbindung mit der Neuregelung ist die VeröffentliZung der Devisenkurje in Ausfibt genommen. Sie erscheint zweckmäßtg, um der Ge\häitswelt die Kontrolle der berechneten Kurse zu ermögli(en, und erscheint unbedenkli®, da durch die Neuregeluna alle Garantien für eine ordnungsmäßige, gerechte und den Verhältnissen entsprechende Kursfeststellung gegeben find.

Budapest, 22. Januar. (W. T. B.) In der außerordent-

lihen Generalversammlung der Ungarishen Allgemeinen Maschinenfabrik Gesellshaft wurde im Zusammenhange. mit der Aufnahme der Flugzeugfabrikation die Erhöhung des Aktien- kapitals von 3 auf 5 Millionen Kronen beschlossen. Die Gesellschaft hat mit der Firma „Fokker Aeroplanbau, G. m. b. H.“ in Schwerin betreffs der Fabrikation der Flugzeuge des Systems Fokker und wegen Uebernahme eines größeren Postens der neu ausgegebenen Aktien ein Abkommen getroffen. Direktor Fokker wurde in die Direktion der Ungarischen Allgemeinen Maschinengesellshaft gewählt. Die Durh- führung der Kapttalserhöhung ist durch ein unter der Leitung der Ungari)\hen Allgemeinen Kreditbank stehendes Syndikat gesichert. _ Brüssel, 23. Januar. (W. T. B.) Ausweis des Noten- departements der Sociétó Géóénérale de Belgique vom 20. Januar (in Klammern vom 13. Januar): Aktiva. Metallbestand und deutsbes Geld 165 830 928 (166 367 527) Fr., Guthaben im Auslande 12 671 956 (10 631 615) Fr, Darlehne gegen Guthaben im Auslande 46 677 606 (44 967 947) Fr., Darlehne gegen Schatzscheine ausländij|her Staaten 1 360 000 (1 369 000) Fr., Dar- lehne aegen Schayscheine der belgischen Provtnzen (gemäß Artikel 6 Ziffer 7 der Vorschriften) 480 000 0090 (480 000 000) Fr., Wechfel und Schecks auf belgishe Plätze 49 478 708 (56 255 080) ifr., Dar- lehne gegen inländishe Wertpavtere 4671161 (4692578) Fr., fonstige Aktiven 8 256 152 (7117168) Fr., zusammen 768 946 511 (771391 895) Fr. Passiva. Betrag der umlaufenden Voten 604 493 105 (603 954 399) Fr., Biroguthaben 155 005 889 (158 250 713) Fr, fsonsitge Passiven 9447517 (9186783) Fr., zusammen 768 946 511 (771 391 895) Fr.

St. Petersburg, 21. Januar. (W. T. B.) Bankausweis In Millionen Rubel. Aktiva: Bestand an Gold 1616,4 (1613,0 Vor- woe), Gold im Ausland 742,7 (648,1), Silber und Scheidemünzen 40,7 (39,3), Wechsel 382,9 (384,9), kurzfristige Schaßzscheine 3198,89 (3231,5), Vorschüsse, sichergestellt durh Wertpapiere 588,3 (632,1), Borschüsse, sichergestelt durch Waren 110,7 (111,8), Vorschüsse an Anstalten des kleinen Kredits 73,3 (74,5), Vors&üsse an Landwirte 22,5 (22,5), Vorschüsse an Industrielle 10,1 (10,5), Guthaben bet den Filialen der Bank 252,2 (301,6). Passiva: Betrag der um- laufenden Noten 5603,5 (5622,0), Bankîapital 55,0 (55,0), Einlagen 23,5 (23,0), laufende Rechnung des Staats\chazes 206,7 (271,1), laufende Nechnung der Privaten 960,3 (925,4).

New Vork, 21. Januar. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 4 616 000 Dollar Gold und 101 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 1 000 000 Dollar Gold und 838 000 Dollar Silber.

Kursbertchte von auswärtigen Fondsmärkten.

London, 22. Januar. (W. T. B.) 23% Englische Confols 598, 5 9/0 Argentinier von 1886 963, 49/9 Brasiltaner von 1889 —,—, 4 9/9 Japaner von 1899 672, 3 9/9 Portugiefen —,—, 5 9/9 Russen von 1906 847, 4X 9/9 Russen von 1909 —,—, Baltimore and Ohto 984, Canadian Pacific —,-=-, Erte 412, National NRailways of Mexiko —,—, Pennsylvania 602, Southern Pacific 106, Union Pacific 1435 United States Steel Corporatton 873, Anaconda Copper 18, Rio Tinto 573, Chartered 10/5, De Beers def. 10, Golbfielvs 1s, NRandmines 4}. Privatdiskont 5/6, Silber 27?/; 6 Bankausgang 141 000 Pfd. Sterl,

Paris, 22. Januar, (W. T. B.) 5 9/9 Französis®e Anleibe 88,55, 39/0 Französische Nente 62,00, 4 9/9 Shan. äußere Anleihe 88,00, 5 9%/% Ruffen 1906 81,50, - 3 9/9 Russeu von 1896 —,—, 4/0 Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1590.

Amsterdam, 22. Januar. (W. T. B.) Still. SWcck auf Berlin 41,75, Scheck auf London 10,80, Scheck auf Paris 38,925, Sheck auf Wien 28,05. 5 9/9 Niederländishe Staatsanleihe 1013, Obl. 3 9/9 Niederl. W. S. 663, Königl. Niederländ. Petroleum 505, Holland-Amerika-Unie 364, Niederländisch-Indiiche Handelebank —,—, Atchison, Topeka u. Santa 101, Nock Island 3, Southern Pacific —,—, Southern Railway 21, Union Pacific 1283, Anaconda 166, United States Steel Corp. 783, Französisch- englische Anleihe 885.

E A Dim Et L F eb E L Fa r L ML e 18 Sai Fal 5A

her Anzeiger. |

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespalicnen Einheitszeile 30 „3,

9) den Reservislen Ebmund Felizian Beruars der 1. Genesenenkompagnie I. Ersayktatl. J-R. N, geb. am 27. 3. 89

geb. am 6,

New Vork, 22. Januar. (W. T. B.) (Shluß,) Die Börse eröffnete im allgemeinen mit höheren Kursen, aber wesentlihe Bess& rungen ergaben fich nur für cine feine Gtuppe bon Speztalwerten. Stecels lagen schwächer. Im weiteren Verlaufe wurde die Haltung träge, und die Kurse bröckelten ab. Stärker rückgängig zvaren New York Centrals, da Gerüchte im Umlauf waren, nah denen die vor- ausfihtlihe Heraufsezung der Dividende Zweifeln begegnete. Auch andere Etsenbahnaktien erfuhren, wenn auch nur mäßige, Kurs- abshläge. Kupferwerte wurden durch die slarke Nachfrage am Kupfer- marcfte begünstigt. Der Schluß gestaltete sich unregelmäßig. An Aktien wurden 180000 Stück umgeseßt. - Tendenz für Geld: Nominell. Geld auf 24 Stunden Dur(s{n. - Zinsrate nom., Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen nom.,, Wesel auf London (60 Tage) 4,71,50, Cable Transfers 4,76,85, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,86,00, Wechsel auf - Berikn auf Sicht 747, Silber Bullion 574, 3 9% Northern Pacific Bonds —,—, 49/9 Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison, Toveka u. Santa 1062, Baltimore and Ohio 942, Canadian Pacific 1745, Chesapeake u. Ohio 64, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 99, - Denver u. Rio-Grande 13, Zllinois Central 107, Louisville u. Nashville 1264, New York Central 109}, Norfolk u. Western 1194, Pennsylvania 584, Reading 81#, Southern Pacific 101, Union Pacific 1362, Anaconda Copper 2 ning 873, United States Steel Corporation 84, do. pref. 1173.

Nio de Janeiro, 20, Januar. (W. T. B.) . Fetertaz.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 21. Januar. (W. T. B.) Kuvfer prompt 89.

London, 22. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Die Tendenz an der beuttgen Auktion war stramm, bei lebhaftem Ge- \châft. Beste Wollforten tendierten zugunsten der Verkäufer. An- geboten 8285 Ballen, zurüFáezogen 309 Ballen. _ London, 17. Januar. (Mark Lane.) (W. T. B.) Ankünft-: Weizen 6383 Q-s., Mehl 22 993 Sack, Mais 1540 Qrs., Gerste 1474 Qrs., Hater 11 272 Qrs. Emfuhren: Weizen 1592847 Qs, E A0 Sadck, Mais 77345 Qrs., Gerste 13 310 Qrs., Hafer 44 109 2218, Liverpool, 21. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsay 6000 Ballen, Einfuhr 1700 Ballen, davon 1500 Ballen ameri- kanishe Baumwolle. Für März-April 7,89, für Mai-Juni 7,81. __ Ltverpool, 22. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß - 5000 Ballen, Einfuhr 13 000 Ballen, davon 10 600 Ballen ameri- lanische Baumwolle. Für Mätz-April 7,93, für Mat-Juni 7,85. Amerikanishe und Brasiltanische 12 Punkte, Aegyptishe und Indische 10 Punkte höher.

Liverpool, 15. Januar. (W. T. B) Baumwolle. (Offizielle Notieringen.) American ordinary 7,06, do. good ordinary 7,36, do. fully good ordinary 7,54, do. low middling 7,72, do fully low middling 7,92, do. middling 8,12, do. fully middling 8,30, do. good middling 3,45, do. fully good middling 8,60, do. middling fair 8,96, Pernam fair 8,90, do. good fair 9,40, Ceara fair 8,85, do. good fair 9,35, Egyptian brown fair 10,20, do. broron good fair 10,90, do. brown fully good fair 11,15, do. brown good 11,65, M. G. Broach good 7,50, do. fine 7,80, Oomra good 6,30, do. fully good 6,45, do. fine 6,60, Bengal: good 5,80, do. fine 6,10, Madrcs Tinnivelly good 7,92.

Liverpool, 15, Januar. (W. T. B.) Baumwoll-Wochen- bericht. Wochenumsaß 49920, do. von amerikanischer Baum-

awolle 36 390. Gesfamte Ausfuhr 2288, do. Einfuhr 102 744, do. do.

von amerikanisher Baumwolle 72647. Gesamter Vorrat 829 430, do. do. von amerifanischer Baumwolle 547 380, do. do. von ägyptischer

Baumwolle 158 130. (W. T. B.) Roheisen für Kasse

Glasgow, 21. Januar, 80 ih. 6 d.

New York, 22. Ianuar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 12,35, do. ‘für Januar 12,19, do. für März 12,33, do. für April 12,43, New Orleans do. loko middling 12,13 Petroleum Refined (in Cases) 11,25, do. Stand white in New Nort 8,90, do. in Tanks 5,00, do. Credit Balances at Oil City 2,15, Schmalz prime Western 10,55, do. Rohe & Brothers 11,60, Zudcker Zentrifugal 4,64—4,77, Weizen für Mai 140}, do. für Juli —,—, do. hard Winter Nr. 2 146, Mehl Spring-Wveat clears (neu) 5,85, Getretdefracht nah Liverpool 21, Kaffee Rio Nr. 7 loko 77, do. für Fanuar —,—, für März 7,02, für Mai 7,98, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 41,50.

New York, 21. Januar. (W. T. B.) Baumwoll-Wochen- bericht. Zufuhren in allen Untonshäfén 155 000 Ballen, Ausfuhr nah Großbritannien 50 000 Ballen, Ausfubr nach dem Kontinent 22 000 Ballen, Vorräte im Jnnecn 1 305 000 Ballen.

nesenenkompagnie T. Ers.-Batls. J.-R. 97,

Kreis Mülhausen, Elsaß, megen Fahnen-

&rwerbs- und WirtsWaftägenofsen| haften: 7, Niederlassung 2c- bon Recktsanwälten. Anfall- und Invaliditäts- 2e. Versicheruns; Bankausweise Nerschiedene Bekanntma@Sungen:

————

A

klärt und setn im Deutschen Reiche befind- lies Vermögen mit Besh!ag belegt. Bitsch, den 7. Januar 1916.

94 zu Otten|chweiler,

Gegen die unten Beschriebenen, welche üchtig sind, ist die Untersuchungshafst roegen unecrlaubter Entfernung (Vergehen gegen S 9b des Gesetzes wom 4. Junt 1851), begangen in Alidamerow, Kreis Saaßig i. Pomm., am 7. November 1915, am 11. Januar 1916 verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das nächste Gerihtsgefängnis abzuliefern fowie zu den hiesigen Aften Il E, R. 1341/15 sofort Mitteilung zu machen.

Bersonbeschreibung :

T. Famillenname: Ravwauski, Vor- name: Anton, Stand und Getverbe : Sgnilter, ansheinendes Alter: 23 Jahre, aus Balusz, Nuss. Polen, leßter Aufent- balt: Altdamerow, Kreis Saaßig, jeßigcr Aufenthalt: unbekannt, Größe: groß, Haare: dunkel, Gesicht: oval, Augen: braun.

11, Familiennamê: Podlewski, Vor- name: Jan, Stand und Gewerbe: Schnitter, anschetnendes Alter: 19 Jahre, aus Menka, Kreis Sieradz, Russ. Polen, [leßter Aufenthali: Altdamerow , Kreis Saaßig, jeßiger Aufenthalt: unbekannt, Größe» mittel, Haare: dunkel, Gesidht: oval, Augen: blau.

Stettiz, den 11. Fanuar 1916.

Kriegsgertcht des Krieg9zustandes. [65573] __ Der gegen den russ.-poln. Schnitter Thomas Dusz, 42 Jahre alt, erlassene Steckbrief vom 25. Juni 1915 Nr. 157 Stück Nr. 24458 wird erneuert.

Stettin, den 18. Januar 1916.

Kriegsgericht des Kriegszustandes. [65572]

Der unter dem 13. November 1915 gegen die Schnitterin Josefa Wojcie- chowska (auch fälschlich Marianna Rotaj-

Stettin, den 19. Faruar 1916, Kriegsgericht des Keieg?zustandes. [65577]

Steckbricfserledigung und Aufhebung dex Fahnenfluchts8erklärung uud WVeschlaguahmevezrfügung.

Der gegen den Musketier Karl Friedrich Wilhelma Gierdz vom 1. Ersaz-Batl. äInf.-Jegts. 140 wegen unerlaubter (Fnt- fernung unter dem 15. Juni 1915 erlassene Steckbrief ist erledigt. Auch die Fahnen- fluhtserklärung und Beschlagnahmever- fügung vom 20. 8. 15 wird aufgeboben.

Bromberg, den 21. Januar 1916.

Gericht der Landwehrinspektton.

[65589] Fahneuflucchtserfklärung

und Beschlagnuahmeverfügung.

Fn der Untersuhungssache gegen den Muskeitier Fridolin Sottstein von der 2. Ers, - Mas. - Gewehr - Komv. XXT. Armeekorps, geboren am 2. 9. 1880 in Hottingen, Kr. Säckingen (Württem- berg), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff. des Militärstrafgeseßbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf- gerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für tahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Vitscch, den 6. Januar 1916.

Gericht der stellv. 59. Inf.-Brigade. Der Gerichtsherr: Schoen, Frhr. v. Steinecker, Krieg8gerichtsrat.

Generalleutnant.

[65590] Fahnenfluchtserflärurg und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuhungsfache aegen 1) den Musketier Fosef Bailly der 1. Genesenenfompagnie I. Erfaßbatl. pa, F R. 97, geb. am 15, 5. 92 in Niederhof

bei Saarburg,

in Fouiercy b. Saarburg,

3) den Reservisten Avgust Masson der 1. Genesenenkompagnie 1. Ersatßbatl. J.- N. 97, geb. am 28. 9, 88 zu Quirin bei Saarburg,

weaen xabnenfluGt, werden auf Grund der S8 69 ff. des Militärftrafgeset5uchs fowie der 88 356, 360 der Militärsiraf- gerihtsordnung die Beschuldigten hter- durch für fahnenflüchtig erklärt und wird ihr im Deutschen Reiche befindlies Ver- möôgen mit Beschlag belegt.

Vitsc, den 6. Januar 1916.

Gertcht der itely. 59. Inf.-Brigade. Der Gerich!sherr : oen, Frhr. v. Steinecker, Kriegsgerichtsörat.

Generalleutnant.

[65591] FaßnenfluchGtserfkiärung

und Beshl!agnahmeversügung.

In der Unter}uhungssache gegen den Landsturmrekruten Alfred Geny, 11. Rekr.- Depot 11. Ers.-Batl. Inf.-Negts. Nr. 166, geb. am 28. 5 1882 zu Straßburg i. Elsaß, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff,. des Militärftrafgesegbuchs fowie der S8 356, 360 der Militärstraf- gerihts8ordnung der Beschuldigté hierdurch für fahnenflüchtig erflärt und fein im Deutschen Reiche befindlihes Vermögen mit Beslag belegt.

Viisch, den 6. Januar 1916.

Gericht der ftelly. 59. Inf.-Brigade Bitsch. Der ESerichtsherr: S@oen, Frhr. v. Steinecker, Kriegs8geritsrat.

Generalleutnant.

[65592] Fahnenflucht8erklärung und Beschlaguahmeverfügung. In der Untersuhungssache gegen den Musketier Josef Mennweg der 1. Ge-

fluht, wird auf Grund der SS 69 ff. des

Militärstrafgeseßbuhs sowie der S8 356,

360 der Milttärstrafgerihtsordnung der

Beschuldigte bierdurch für fabnenflüctig

erklärt und seln im Deutshen Reiche be-

findlihes Vermögen mit Beschlag belegt. Vitih, den 6, Januar 1916.

Gericht dèr stellv. 59. Inf.-Brigade. Der Gerich{tsherr : __Sqhoen, Frhr. v. Steinecker, Krieg8gerichtörat. Generalleutnant.

e

165593] Fahnezufluchterklärittg und Beschlaguahmeverfügung.

Fn der Untersuhungssah?e gegen den Ersatzreservisten Artur Schmidt vom I. Ersaybatl. J.-R. 166 2. Genes.-Komp., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der &8 69 ff. des Militärstrafgeseßzbuchs sowie der 88 356, 360 der Militärstrafgerichts- ordnung der Beschuldigte bherdurch für fabnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen SONe befindlihes Vermögen mit Beschlag elegt.

Bitsch, den 6. Januar 1916.

Gericht der stellv. 59. Inf.-Brigade. Der Gerichtsherr : Schoen, Frhr. v. Steinecker, Krkiegsgerichtörat.

Generalleutnant.

[65588] Fahnuenfluchtserkiärung

uud Vermögeusbeschlaguahme.

Fn der Untersuhungésahe gegen den Reservisten Karl Ehrhardt der 2. Ge- nesenenkompagnie I. Ersaßbatl. J.-R. 138, geb. am 23. 1. 1891 zu Brubah, Kr. Muülhausen i. Elsaß, wegen Fahnenfluckt, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mi- litärstraigeseßbuch3 sowie der §S 356, 360 der Militärstrafgerihtsordnung der Be- \{uldigte hierdurch für fahnenflüchtig er-

Gericht der stellv. 59. Inf -Brigade. Dcr Gerichtsherr : oen,

Frhr. v. Steineckér, FKrieg8gerichtsrat. Generalleutnant.

[65576] Fabneuflucht8erflärung.

In der UntersuWungtsae gegen den Ers.-Refervisten Gustav Claufse, Masch.- Gew.-Komp. J.-R. 341, wegen Fahnen- flucht, wird auf Grund der §8 69. des Militärstrafgesetbuhs sowie der §8S 356, 360 der Militärstrafgerihtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erkiärt.

DSt.:-Q , 15, 1.16.

Gerit der 86. J.„D.

[65578] Fahneufluchtserklärung.

In der Unterjuchungssabe geaen den Unteroffizier Karl Fey (Bez.-Kom. Il Düsseldorf), geb. am 2. 7. 1880 zu Sofsen- beim, von Beruf Maurer, zuleßt wohn- baft in Düsseldorf, wegen Fabnenflu@ht, wtrd auf Grund der §S§ 69 ff. des Militärstrafgesezbuchs sowie der §F 356, 360. der Militärstrafgerihtsordnung der S hierdurÞ für fahnerflöüShtig erklärt.

Düsseldorf, den 17. Januar 1916.

Gericht der Landwehrinspeklion.

[65587] Fahuenfluchtsertlärung

und Beschlagnahmeversügung. Sn der Untersuhungssahe gegen den unauszeb. Lane. Us en Vas: org, geb. 3. 2. zu Hökelberg, Haderbieben, vom Bê2z-„Kdo.

wegen Baba im Felde, wird auf Grund- der 88 69 ff. des bus sowie der §8 356, 360 der Militär-

strafgerihteordnung der Be s durch für fahnenslichtig ertlürt und sein