1916 / 27 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

5 j Theater und Musik,

Morgen,\ Mittwoch, findet im Königlichen Opernhause die Erstauffü M. von D'Alberts Musikdrama „Tiefland“ ftatt. Die musikalische L. Zet in den Gönden des Generalmusik- direktors Blech. telleiter ist der Regisseur Herger. Szenisch- dekorativ ist die Aufführung von dem Geheimen Hofrát Brandt ein- gerihtet, die neuen Dekorationen find von Professor Hans Kautsky entworfen und ‘ausgeführt, die Gewänder unter Leitung des Geheimen Hofrats Raupp na Figurinen des Malers Heil angefertigt. Die Beseßung ist folgende: Marta: Frau Hafgren-Waag, Nuri: Frau

ngell, Pepa:' Fräulein Herwig, Antonia: Fräulein Birkenström, Rofalia: Frau von Scheele-Mülier, Pedro: Herr Kraus, Sebastiano : Herr Schwarz, Tomaso: Herr Shwegler, Moruccio: Herr Bach- mann, Nando: Herr Henke.

Morgen wird im Königlihen Schauspielhause „Alt- Berlin“ (Hetitere Bilder aus der Großväterzeit) in der bekannten Be- seßung gegeben.

Im Theater in der Königgräßzer Straße findet die Erst- auffülrung von August Strindbergs „Kameraden“ Ende näthster Woche statt. Die weiblihe Hauptrolle spielt Marta Orska.

„Das Dreimäderlhaus“, Singsptel in drei Akten von Willner und Reichert, mit Mußk nach Franz Schubert von Heinri Bert, das in Wien bereits mit Erfolg aufgeführt wurde, wird am 11. d. M.

am Friedrich-Wilhelmstädtishen Theater zum ersten Mal gegeben werden.

eins „Flnder bloß“, Frau Gräfin von Shwerin-2Wwt

| bitee See dden Baba oder Möbeln an den Vorsitzent e os Vie lein L ea Mac Sein Gersiben” , Gr ,

rben. Frau Gräfin von Shwerin-Löwig ist auch se!bst 1

dankenswerte Gaben in Empfang zu nehmen.

Erste Beilage : 2 S zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

¿ 28. Berlin, Dienstag, den l. Februar

: erkümmerung der Augen war also jedenfalls nicht eine Folge von Lihtabs{hluß oder Nitaebrauch, sondern beruhte wohl auf der Att der Ernährung. Wurden dagegen TrgerenE befruhtete-Eier in normaler Umgebung nur bei völligem Licht- ab|chluß zur SutwickÆlüung gebrat, so zeigten sih stets bei den jungen Tieren ganz reglirecht entwickelte Augen, die sich au troy des Nichtgebrauches in der unkelheit weiter entwickelten. Loeb zieht aus seinen Ver- suchen den Schluß,

Tiereu die Nükdildung der Au

und den dadurch bedingten Nichtgebrauch der Augen zurückführen

müsse; vielleicht sei die i Störung im Blutumleas, bte Mmerung der Augen durch eine ecbliche

l die eine mangelhafte Ernährung der Augen bewirkte, veranlaßt worden. Solche durch innere Ursachen blind ge- wordenen Tiere konnten ih dann im Hellen niht halten und zogen fh in die für ihre Augen besser passenden Höhlen zurück, so daß sie

öhlenbewohner wurden, weil fie blind geworden waren, und nicht umgekehrt blind wurden, weil sie Höhlen bewohnten. Möglkcherweife haben in der Natur auch beide Ursachen gewirkt, jedenfalls find die Versuche Loebs von hohem Interesse, fie mahnen zur Vorsicht beim Ziehen weittragender Schlußfolgerungen.

Literatur.

Das Gewissen der Welt von Otto Pietsch. Noman. J. G. Cottas@e Buchhandlung Nachfolger. Stuttoart und Berlin. (Preis 5 6, geb. 6 4.) Das hochinteressante We1k fübrt in die tlefsten Tiefen des Lebens der Völker. In dem Gewissen eines Mannes namens Theodor Mertens, der als ein Findling tin dem Kaus eines frommen Gärtners aufwächst und von einem freigeistigen ehrer beeinflußt wird, ersteht der Welt ein Erforscher der Wahrheit und ein s{honungsloser Richter. Furchtbares erfährt die gere{te Seele dieses Measchen. Habgier erkennt er als die Triebfeder alles Bösen. In dem Sohn seines erschlagenen Freunte3, den er an Kindesstait annimmt, erwächst ihm der treueste Helfer; und beide dringen nun ein in tie Abgründe des Lebens und fördern das Gefundene ans Licht, tndem sie es in Druckform über die Erde verbreiten. In Frank- reih ist es die Sache Drevfuß, in Rußland der rufsish-japanishe Krieg, in Enaland der Burenkrieg, der zu erxshütternden Wahr- nehmungen führt. Deuts{land aber, das Land des Fleißes, der Arbeit und der Zucht darf bestehen. Deshaib aber gerade soll ihm von seinen Feinden die Lebensader durhschniiten werden. Theodor ist ein alter, blinder Mann g?worden, als er die geplante Ruchlcsig- keit in ihrem ganzen Umfang erkennt, und er stirbt an diefer Er- kenntnis, Das Bu ist an Fnhalt und Form hervorragend, wenn vielleicht auch manchem ernsten Leser das Erlösende, Vetséhnende, nah dem man nah all dem Bösen und S{ßrecklichen \schnsu@tsvoll ausshaut, fehlt, oder doch nur sehr matt angedeutet erscheint. = ALMElI( die Stiftsköchin von Arthur Sthleit ner. Grzählung vom Kiemsee. Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin. (Preis 4 M, geb. 9 #6.) Die Geschichte fvielt in Bayern, im Jahre 1802; zur Zeit, als von seiten der Regterung verschGtedene Klöster aufgehoben wurden. Auch an dem Stift zu Herrenwörth er- füllt fih dieses Geshick, und die hübsche, pikante, velis e, aber sittenreine Herrenköhin Armella spielt dabet eine wefentlide Rolle und gelangt zu tßrem Glüdck erst, nahdem sie den Stricken, die ihr gelegt werden, mit Hilfe guter Menschen entrinnt. S{chleitners aus- gezelchnete* Kenntnis des bayerischen Volkscharakters, fein gedtegenes Studtum der damaligen Verhältnisse und sein fris@er Humor werden auch diesem feinem Werk Leser und Freunde verschaffen,

Wien, 31. Januar. (W. T. B) mit großem Prunke 1 unter großen E Ehren fand delte nadmittag das Leiche begängnis des ehemaligen Kriegsministers Freiher von Schoenaich statt. Jn der Votivkirche hatter sich O in Vertretung des Kaisers der Erzherzog Franz Salvato ferner die Erzherzôge Leopold Salvator und Karl Stepha als Vertreter des Thronfolgers der Kammervorsteher Prinz Aug Lobkowiß, ein Vertreter des Erzherzogs Friedrih, ferner d Kriegsminister Freiherr von Krobatin, der Landesverteidigungsminis Freiherr von Georgi und der Honvedminister Baron Freihe von Hazay, in Vertretung des Ministers des Aeußern der Sektioned von Moacchio und ein Vertreter des Ministerpräsidenten Graf Stuergkh, von der deutschen Botschaft der Prinz Grbach und zah reihe andere hervorragende Persönlichkeiten, des weiteren fämili dienstfreien Generale und Stabsoffiziere sowte eine große Anzahl v Oberoffizieren der Wiener Garnison. Die Einsegnung der Leit wurde von dem Feldvikar Bischof Dr. Bjelik unter großer geistlid) Assistenz vorgenommen.

London, 31. Januar. (W. T. B.) „Lloyds" teilt mit, da der holländishe Dampfer „Maasdijk“ einen Unfall hat und auf Strand gesetzt wurde. Zwei Mann von der B saßzung wurden getötet.

li ( i ent btnaus bereits Gerste, die sie über das herabgesetßzte Gerstenkontingen bezogen haben, der Z-ntralst-lle zur Beschaffung der Domredoe r prag zur Verfügung zu stellen; soweit diese Gerste bereits vermälzt it,

das Malz zur Versügung zu stellen.

8 12 O Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Februar 1916 in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1916.

Der Reichskanzle. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

BekanntmaGung

über die Beschränkung der Herstellung von Fleisch- kfonserven und Wurstwaren.

Vom 31. Januar 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Me eles E ç FE, tel, Hilfs\toffe und Düngemittel die Ermächtigung des Pes R R 327) x get feme Büundedrats vom 28. Zanuar | nahmen usw. vom 4. D 1914 (Neichs-Geseybl. S. 32 1 e in ern: d "m 29. J ( C :

} (Reichs-Geseubl. S. 67) angefüaten Liste aufgeführt find, ift folgende Verordnung erlassen fl chtet, den Eingang derselben, sowett sie über die Grenze des tihen Reis gegen Desterreib-Ungarn und die Schwetz eingchen, Zentral-Einkaufsgeselishaft m. b. H. in Berlin, alle übrigen der

tg deut Landwirte, G. m. h. H. in Berlin ] Z n | m bit Ves teviae, E Einkaufspreises und des Auf Ale Fleis gelten Rind-, Kalb-, Schaf-, Schweinefleisch sowie

ahrunposorts unver;üglih anzuzeigen. i Fleisch von Geflügel und Wild aller Act, Wurstwaren und Speck. Als Einführender im Sinve dieser Bekanntmachung gilt, wer : 89 H E Es1igang der Ware im Iniand zur Verfügvng über sie für etgerre Zur gewerbsmäßlgen Herstellung von Wurstwaren ar mi fiemde Nechnung berechtigt ist. Befindet fich der Verfügungs- mehr als ein Deittel des Gewichts ausgeslachteter Kinder, S Ee tigte niht im Inland, so tritt an seine Stille der Empfänger. | ¡nd Schafe verarbeitet werden. Die Verarbeitung der inneren Teile und des Blutes wtcd dur diese Beschränkung niht getroffen.

Amlliches.

Deutsches Reich.

Ausführungsbestimmungen : Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr n Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger.

Vom 31. Januar 1916. Auf Grund der 88 3 und 4 der Verordnung über die uhr ‘oon Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom Joruuar 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 67) bestimme ich:

82 i Die auf Grund der Bekanutmachung, betreffend ElalGruos von Malzv:rwendung in den Bterbrauereien, vom 15 t 2 (Nelhs-Geseßbl. S. 97) auf das vierte Vierteljahr des Jahres L n drei ersten Vierteljabre des Fahrea 1916 und den Monat Wftobe 1916 entfallenden Malzmengen (Malzkontingente) werden gem p Fünftel berzbgeseßt. Als auf den Monat Oktober entfa ey bierbei ein Driitel der für das vierte Vierteljahr des Jahres berechneten Malzmenge anzusehen. a Die Landeszentralbebörden erlassen die Bestimmungen A 3 führung diefer Vorschriften. Dabet sind die in dem vierten ter ars jahr 1915 über das nach dieser Verordnung gekürzte E N hinaus verwendeten Malzmengen - von den in gleicher Weile p “ee Malzkontingenten für die Zeit vom 1. Januar bis 31 n S e

51 abzuziehen. Der Abzug erfolgt in der Regel in jedem ace GAE Die gewerbömäßige Herstellung von Konserven aus Fleis oder | und im Oktober 1916 nach dem Verbältnis des für jeden dieje untor Z-saßz von Fleisch, die durch-Erhißung haltbar gemacht sind, | räume festgeseßten Malzkontingents.

ist verboten.

Der Konzertberi {t befindet sih in der Zweiten Beilage.

Mannigzaîtiges, Berlin, den 1. Februar 1916.

Das Hochwasser der Havel ist no% immer im Steigen. An der Spandauer Sthleuse hatte, wie die „Voss. Zta.“ mitteilt, gestern das Unterwasser eine Höhe von 1,90 m erreicht. Dieser Stand über- trifft den vom 22. Januar um 8 cem. Gbenso machte sich ein weiteres Anshwellen des Wassers am Caputher Gemünde geltend, während man im Safkrow - Pareßer Kanal sowie in otsdam einen Stillstand beobacktet hat. Av der Grundwasser- viegel hat fi an fehr vielen Stellen unter dem Einfluß zuströmender Wassermengen gehoben, In Spandau z. B. werden täglich mehr f ie U mert so daß die Feuerwehr jeden Tag Hilfe eisten muß.

Paris, 31. Januar. (W. T. B.) Der Munizipalrat he beschlossen, einen Kredit von 20 000 Fr. zur Unterstüßung der dur den Luftschiffangriff betroffenen Familien bereitzustelle Auf dem Friedhof Pòre Lachaise wird den Opfern ein eigenes Gr gewidmet werden. Der Polizeipräfekt ließ in dem durch eine Bomb zerstörten Hause Aufräumungsarbeiten veranstalten, wobei nihterplck dierte Bomben im Gewicht von 63 kg gefunden wurden.

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Es bleibt vorbehalten, die Gersten- und Malzkontingente ftatt um ein Fünftel (§8 1 und 2) um ein Viertel hetabguseien. ieit Die Bierbrauereten haben, falls sie mehr Gerste als dre er L ihres Kontingents bezogen haben, die mehr bezogene Menge, S fie niht nah § 1 abgeliefert ist, bis um 31. Vèärz 1916 zur p tü:ung der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung z halten.

& 4 | Ï i 2 zur Der Reichskanzler erläßt die erforderlichen Be-slimmungen Ausführung na 8&8 1, 3 Ab}. 2 und regelt das Verfahren, Er e ano1dnen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis D A nen Monaten oder mit Geidj1rafe bis zu fünfzehnuhundert Val de

werden.

Die Vorschriften in den Bierbrauereien Anwendung.

6 i t das aus Auf die Malkontingente der B'erbrauereien is Malz, ; dem Ausland eingeführt wird, anzurehaen. Das im S gene ländisher Gerste hergestellte Malz steht dem aus inländ M ena hergestellten Vealz gleih Das anzurehnende ausländi'\che F S fe nah dem in § 20 der B-kanntmahung über den Ve' kehr m E e aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Jurt 1915 vorgesehenen Vaß auf die Berstenkornttngente 1) anzurechnen. i m Ausgenomwen ist ausländishes Malz, das etne B Ge n ¡um 15. Februar 1916 auf Grund“ v n Vert1äzen, die N Si frafitreten dieser Verordnung abges ofsen worden sind, einführt un bis zum 31. März 1916 verarbeitet. \ & 4 der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der OE verwendung in den Bierbrauereien vom 15, Februar 1915, wird auf gehoben. i Der Reichskanzler kann Ausnahmen von Abs. 1 Sah 1 zulassen 87. Kraft.

ordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

De liter besfimmt den Zetipunkt des Außeckrafttretens.

Bern, 31. Januar. (W. T. B.) Wie der „Bund* hört, be E 5 innt der fünfte Austausch von Invaliden zwishen Deuts&| Wer aus dem Ausland Futtermittel, Hilféstoffe und Giage, and und Frankreich am 1. Februar. In Lyon harren etwa 10 tel der im §1 dieser Beh1immungen bezeichneten (4 e Abe T Deutsche der Fortshaffung. Am 6. Februar begibt \ich die {wei si: nah der Bestimmung des § 1 ‘an die Zentral-Ein aufsae ell- rishe Aerztekommissinn nah Lyon und Konstanz, um die nähstest m. b. H. oder an die Bezugsvereinigung der deuten j ei Verwundetentransporte nah der Shweiz zu organisteren. e, G. m. b. H. zu liefein, Er hat sie bis zur Abnahme dur

————————— berechtigte GesellsGaft mit ter Sorgfalt eines ordentlihen Kauf-

vs zu behandeln, in handelsütlicer Weise zu versichern und auf

Lissabon, 31. Januar. (W. T. B.) Laut Meldung de uf zu verladen. Er hat auf Verlangen der beretigten Gesell-

„Agence Hayas*" kam es infolge der Teuerung in der vergangeneÄft Muster zu übersenden und die Futtermittel, Hilfsstoffe und

Nacht zu einem Sturm auf mehrere Kolonialwaren- un} gemittel an einem von der berehtigten Gesellschast zu bestimmenden Bäcckerläden. Der Swaden ist nickt sehr bedeutend. Die Ordnun e zur Besichtigung zu stellen.

ist wiederhergestellt. Mehrere Personen wurden verlegt, untz 83 j Die g-mäß § 1 dieser Bestimmungen berechtigte Gesellschaft bat

diesen einige s{chwer. E i he G 2 unverzüulich nach Emvfang der Anzeige (S 1) zu erklären, ob sie

Kopenhagen, 1. Februar. (W. T. B.) ePolitiken“ wird a Futtermittel, Hilfsstoffe und Düngemit'el übernehmen will. Geht Bergen berihtet: Im Hafen von Archangelsk liegen übeen einer Woche nah Empfang der Anz-ige die Erklärung nicht 50Schiffe eingefroren, größtenteils englische und russishe. Ferne oder erkiärt die Gesellschaft, daß sie die Mengen nicht übernehmen

liegen in Archangelsk zwei moderne kanadishe Etiösbrecher; aber nie fo erlischt die Liefecungépflicht.

mand ift dort, der sie richtig zu benußen versteht. Außerdem liegen in Hat die Gesellschaft die Uebernahme verlangt, so kann ‘der nah den einzelnen Häfen der offenen Murmanischen Küste 20 bis 30 Schiffe dieser Bestimmungen Verpflihtete sie \chrijtli auffo: dern, die die darauf warten, nach Archangelok einfahren zu können, wozu jedod ngen innerhalb zwei Wochen nah Empfang der Aufforderung ab- geringe Aussicht besteht, Im Sommer foll der Hafen von Archangel, hmen. Nach Ablauf dieser Frist gebt die Gefahr der Verschlechte- bedeutend erweitert werden. g und des Unterganges auf die Gesell\haft über, von diesem Zeit- Att ab ist der Kaufpreis mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Mchöbankodiekontsaß zu verzinsen. Dem Verpflichteten ist für die bewahrung vom Ablauf der Frist ab etne Vergüturg zu gewähren, n Höhe im Stretifall der im § 4 dieser Bestimmungen genannte

shuß endgültig festseyt.

§4 s

ie b tigte Gesclls{aft bat för die von ihr ühernommenen

C S und Düngemittel einen angemessenen Ueber-

is zu, zahlen,

t ber Verpflicbtete mit dem von der berechtigten Gesellshaft ptenen Prelse nicht einverstanden, so seyt ein Aus\{huß den Preis gültig fest. Der Ausschuß bestimmt auch darüber, wer die baren blagen des Verfahrens zu tragen hat.

64

ewerbl!chGen Betrieben, die fabrikmäßta Wurfiwaren berstellen, wae O Stelle der Beschränkung tim § 2 gestattet werden, daß monatlich niht mehr als ein Drittel derjenigen Flei chmenge zu Wurstwaren verarbeitet wird, die se im Monatsdurhschniite der

Dezember 1915 verarbeitet haben. Im Hinblick auf die von der Preisprüfungsslelle Groß Berlin Zeit vom 1. Okiober 1915 bis 31. Dezember 1915 verarbeitet habe

erlassene Verordnung über den Aushang und die Aufstellung von Preisverzeichntissen vom 28. 1. 1916 bestimmt der Ober- befehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kesfel laut Mel- dung des „W. T. B.*“, daß die über den gleihen Gegenstand erlassene Bekanntmachung vom 16, 7. 1915 O. Nr. 35 004 für das Ge- biet der Stadt Berlin, der Stadtkreise Charlottenburg, Berlin- Schöneberg, Berlin-Wilmersdorf, Berlin-Lichtenberg, Neukölln und Æ A e Teltow und Niederbarnim am 1. Februar d. J. außer rast tritt.

D

88 1 bis 4 finden nur auf gewerbliche

8 4

is 3 ge r die Hersiellung Die Vorschiften n §§ 1 bis 3 gelten nit für die Herstel von Lite seroen und Wurstwœaren zur Erfüllung von Vert'ägen, die unmittelbar m'!t den Heeresverwaltungen und der Marineverwal-

tung abgeschlossen find. Gk 8 5

ie Beamten der Polizet und die von der zuständigen Behörde la Rad Sachverständigen find befuat, in die me der E triebe, die von den Vo: schriften der §§ 1 bis 3 betroffen men, jederzeit etrzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Gelees! - au'zeihnungen G a O LEN iürec Q Proben zur Unter-

h Fmpfangsbestätigung zu entne ;

a A Ar d vollig dl p die Vôn ihnen bestellten Betrieksleiter upd Aufsichiépersonen find verpflichtet, den Beamten der Ie s den Sade ständigen Autkunft über das Verfahren bet Herste urg der Erzeugnisse, Über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, tns- besondere au über deren Menge und Herkunft, zu ectetilen.

Im Lessing-Museum (Brüderstra Abends 8 Uhr, Dr. Günther Noth über „Friedrich Nütert" zum 50. Todedtage des Dichters. Aus seinen Werken trägt Hedda Schmidt vor, und Nückertsce Lieder, vertont von Schubert, Loewe und Nadeke, singt Ydo van Zonneweld, begleitet von C. Meyerhold.

€13) spriht am Donnerstag,

Am 25. Januar ist das Kinderheim Pobloßtz bei Stolp in Pommern niedergebrannkt. Dadurh sind 95 kleine Kinder im Alter von 4 bis zu 12 Jahren, die kein Elternhaus besißen, mit samt {hrem Pflege- und Lehrpersonal plöglih obdahlos geworden. Da die Veisiherungsfsumme au nicht annähernd zum Wiederaufbau und der Neueimichtung des Heims ausreit, muß die Hilfe warmkerziger Kinderfreunde in Anspru genommen werden, Dte Ehrenvorsitzende

86 k verständigen sind, vorbehalilih der dienstliden Berkt- nua L Wb Anzeige von Hesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältaisse, welche durch die Aufsicht zu threr Kenntnis kommen, ertbdiie A ¿n O E S Î Y e h f | S der Mitteilung und Verwertung der Ba be P S 1006

j i d hierauf zu beretldigen. i i Tad E S d ; Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Die Unternehmer der von den Vorschriften der §§ 1 bis 3 be- Delbrü. troffenen Betriebe haben einen Abdruck dieser Verordnung in thréèn afmuttern Usb n

Betriebsräumen auszuhängen. 5 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus- Bekanntma Nr. W. M. 1000/11. 1

führung dieser Verordnung. i | j v Vorschriften dieser

Der Neichtkanzler kann Ausnahmen von den ch dete end Bel Dinahaina us

von Web-, Wirk- und

Verorduung zulassen; für die Herstellung von Frischwurst können au Vom 1. Februar

die Landeszentralbehörden Ausnahmen zulassen. Nachstehende Bekanntmachung n

Bemerken zur allgemeinen Kenntnis / Zanella, handlungen gegen die Enteignung® mit Jacquard- anordnungen gemäß der Bekanntma

stellung von Kriegsbedarf vom 24. JuAermelfulter. in Verbindung mit den Erweiterung

9. Oktober 1915 (RGBl. S. 645) 1

1915 (RGBl. S. 778) *), und Zuwit Meldepflicht oder Pflicht zur Lagerk Bekanntmachung über Vorratserheb. 1915 (RG Bl. S. 54) in Verbindung ofeinJacquard- bekanntmachungen vom 3. Septembeugstmustern und

und vom 21. Oktober 1915 (RGBl. e reinleinene 0

S 1. ; tr acquard- Inkrafttreten m Faca und

Nr. 12 des Amtsblatts des Reichs-Postamts, vom 31. Januar 1916, hat folgenden Snkalt: Verfügungen : Nachweisung der Beitröge zux, Kranken- und Invalidenver sicherung ; Postverkehr mit dem Gebiet des Generalgouvern:ments tn War|ichau; Behand- m Je Briefsendungen mit Wareninhalt nach dem Auslande.

aiten.

T er rp Lag

(Fortseyung des Amtlichen und Nichtamilichen in ber Ersten und Zweiten Beilage.)

V Ei O p s e

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Berliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wenn zwei Hochzeit machen. Ein ubel mit Gesang in 4 Bildern

7 pg ——————————— ppen

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Lustspielhaus. (Friedri{straße 236.) | (Nachmittags hat jeder Erwachsene et Sa uon L, t Meg wit angehöriges Kind unter 10 Jahren frei au des Fräuleins. Lustsptel in dret Akten allen Sißpläpgen, jedes weitere Kind halbe von Gabriel Drsgely Ee) Zum S in beiden Vor teichsf p Vorsitzenden des Auss\Gusses

Donnerstag und folgende Tage: Der | !ellungen L n roh ae Weit bee Tad deres, Stelivercret L Der Aus\cuß entscheidet Gatte des Fräuleins. a : Sin Beinteamäoien, ria Bese und von fünf Mitgliedern, von welhen mindestens

E i ; ; a em Sabbanb angehören müssen. Die Reichsfuttermittelstelle, | Zentral-Cinkaufsgesellshaft m. b. H. und die Bezugsvereinigung Ÿ deutshen Landwirte, G. m. b. H. sind von den Sitzungen des

E D A I L a aa

und Dessin- abschnitte, b. bel avgepaßfen Handtüchern je ein Stück.

Freitag: RNosmersholm.

onnabend: Die gelbe Nachtigall. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nora.

Abends 8 Uhr: Die gelbe Nachtigall.

——.

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 31. Abonnementsvorstellung. Dienst- und R sind aufgehoben. Zum ersten Male: Tiefland. Musik, drama in etnem Vorspiel und zwei Auf- zügen nach A. Guiméra von Nudolph Lothar. Musik von Eugen d'Albert. Musi- kalishe Leitung: Herr Generalmusikdirektor Blech. Regle: Herr Regisseur Hergzer. Anfang 7{ Uhr.

Schauspielhaus. 33, Abonnementsvor- flellung. Alt- Berlin, Heitere Bilder aus der Großyäterzeit. In Szene gesetzt von Herrn Dr. Bruck. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. Komisches Gemälde in 3 Nahmen, verfaßt von Herrn Lou!s Angely. Vorher: Wiener in Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt pon eru Karl von Holtei, Anfang

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Donnerstag: Opernhaus. 32. Abonne-

méntsvorstellung. Mignon. Oper in dret Akfien von Ambroise Thomas. Text mit Be-

von Rudolf Bernauer und Nudolph Schanzer. ‘Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Donnerstag und folgende Tage: Wenn ¿wei Hochzeit machen.

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Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Undine. Nomantish- komishe Oper in vier Akten von Albert Lorting.

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Rur

89 Mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis Monaten wird bestraft (A O 1 A “ven Vorséiristen der 88 1 bis 3 und 5 Abs. 2 zu-

delt; z 2) E BorsGrift des §6 zuwider Verschwtegenheit nicht

beobachtet oder der Veittetlung oder Verwertung von Geschäfts, oder Betriebageheimnissen sich nicht enthält ;

3) wer den im § 7 vorgeschriebenen Aushang unterläßt ; 4) wer den auf Mund des 8 Abs. 1 erlassenen Bestim- en zuwtderhandelt. In uit dec Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf An-

trag ein.

8 10 dige Behörde kann Betriebe \{ließen, deren Unter- as O: sich tn Befolgung der Pflichten unzuverlässig zetgen, die thnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen

M118f0) ti en auferlegt find. L V Saer Vie Gerfidnins ist Beichwerde zulässig. Ueber die Be-

Familiennachrichten, g Verlobt: Frl. Ursula Stackfleth miWschusses zu benachrichtigen und befugt, dazu Vertreter ohne Stimm-

vrn. Leutnant Rudolf Schwarz (Pots E Der Reibereniler kann allgemeine Grundsätze aufstellen, die der

Trianontheater. (Georgensir., nahe Babnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 84 Uhr: Vevrheiratete Junggesellen. Deusikaltsher Schwank in 3 Aften von Arthur Lippschtgz. Gesangsterte von Will Steinberg. Musik von MNudolph Nelson.

Donnerstag und folgende Tage: Verhei- ratete Junggesellen.

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Theater in der Königgrügßer

Straße. Mittwod, Abends 8 Uhr:

Donnerstag: Taunhäuser. Der Vater. Trauerspiel in drei Akten itag: S von August Strindberg. Veberseßt von Qi ag: Die Eutführung aus dem

erail. Emil Schering. A : / Donnerstag, Freitag und Sonnabend: | Sonnabend: Die Jüdin Göt von Berlichiagen,

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25 cm über die ganze Breite sowte Farb- und Dessin- abshnitte.

dam). Verw. Fr. Anna Gräfin vonl Sewerin, eb. Br oneft S Lynden Wshuß bei seinen Entscheidungen zu befolgen hat. mit Hrn. Erih Grafen von Schwerin® S9. 2 eft (Kallinchen bet ZMERenmtshle) Frl. Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endgültige Fest. Eleanor von Oswald mit Hrn. Hans ng des Pretjes zu liefern, die becechtigtie Gejellschaft vorläufig den Riedesel Frhra. zu Elsenbah (Koblenz).f ihr für angemessen erachteten Preis zu zahlen. f Verehelicht: Hr. Negterungsafsessor Paul Erfolgt die Ueterung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf NKintelen mit Ludmilla Freiin von Dinck-rag der berechtigten Gesellichaft durch Anordnung der zuständigen Tage (Cassel). Ehôrde auf sie oder die von thr in dem Antrag bezeihneten Mer Geboren: Ein Sohn: Hrn Reaterungs-ken übertragen. Die Anordnung is an den zur Lieferung Ver- rat a. D. Hans von Stein (4. Zt. Cöln hteten zu rihten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung a. Rh.). Eine Tochter: Hrn. Ober- s zugeht. förster Achim von Arenstorff (Stein- 86 foerde bei Fürstenberg i. Meckl,). Ï Die Zahlung erfolgt spätestens vierzehn Tage nas SEOOMIiÒ em age,

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Komische Oper. (An der Weiden- Brüde.) Mittwoch, Abends AUEE muß man sein.| ‘“ Operette in dret Akten von Leo Letpztger und Erich Urban. Gesangstexte von Leo Leipziger. Musik von Gilbert. Donnerstag und folgende Tage: mus mau seim

Konzerte.

Singakademie. MittwoW, Abends 8 Uhr: L. Kammermusikabend von Max Trapp (Klavier) und Georges Georgeêsco (Violoncello) unter Mit. wirkung von Géza von Kresz (Violine) und Hugo Kramm (Viola).

Komödienhaus, Mittwo, Abends | ammer 84 Uhr: Die rätselhafte Frau, Lust- spiel in 3 Akten von Nobert Reinert.

Donnerstag und folgende Tage: Die rätselhafte Frau.

a. bei Stoffen 2% cem über die ganze Breite sowte

arb- und

essinab- \chnitte,

Jung Deutsches Künstlertheater.(Nürn-

nußung des Goethe}henNomans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carr und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 34, Abonnementsvor- tellung. Die NRabensteinerin. Schau- piel in vier Akten von Ernst yon Wilden- ruh. Anfang Uhr.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Meinhardt.) Mittwoch, Abends 73 Uhr: Der Biberpelz.

Donnerstag und Sonnabend: Der Biberpelz.

Freitag: Maria Stuart.

Kammerspiele.

¿ o, Abends 8 Uhr: Der Weibs- eufel.

Donnerstag: Gyges uud sein Ring. z So und Sonnabend: Der Weibs- eufel.

- Volks8bühne. (Theater am Büt:owplatz.) (Untergrunbbahn Schönhauser Tor.) Direktion : Max Reinhardt. Mittwoch, Abents 84 Uhr: Viel Lärm um Nichts. Donnerstag: Viel Lärm um Nichts. ‘Freitag: Das Mirakel. Sonnabend und Sonntag: König Oedipus.

becgerstr. n 1, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die selige Exzellenz. Luslspiel in drei Akten von Rudolf Presber und. Leo Walther Stein.

Donnerstag und folgende Tage: Die selige Exzellenz.

Lessingtheater. Mittwoch, Abends

8 Uhr: Die gutgeschnitteue Ecke. Tragikomödie in fünf “Akten von Hermann Sudermann aus dem Zyklus „Die ent- göôtterte Welt“. Donnerstag und Sonnabend: Die gut- geschuitiene Ecke. reitag: Peer Gynt.

Srchillertheater. O. (Wallner- theater.) Mittwo®, Abends 8 Uhr: Zwei Elie Tage. Schwank in vier Akten von Franz von Schönthan und Gustay Kadelburg.

Donnerstag: Der Doruentweg.

Freitag: Zwei glückliche Tage.

Eden ine 3 Ubr: Fautt

onniíag, Yiahmittags r: Fauft, ersier Teil, Abends 8 Uhr: Jo- hannisfeuer. Ghaelotteaburg. Mittwoch 8 Uhr: Ultimo. Lustspiel in fünf Auf- zücen von G. von Mofer. 4 Donnerêtag: Die gelbe Nachtigall.

Abends | Görl

Theater des Westens. (Station: Zoologisher Garten. Kantstraße 12.) Viittwoh, Abends 8 Uhr: Das Fräu- lein vom Amt. Operette in drei Akten von Georg Okoukowsfki und Franz Arnold. Musik von Gilbert.

Donnerstag und folgende Tage: Das Fräulein vom Amt.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart.

Theater am Nollendorfplayß. Mittwoch, Nachmittags 34 Uhr: Göh von Berlichingen. Abends 84 Uhr:

mmer feste dru}! Vaterländi|ches

olksftück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo. Donnerstag und folgende Tage: Immer feste -druff! Donnerstag und Sonnabend, Nach- mittags. 34 Uhr: von Ber- lichinget.; 7E

Thaliâtheater, (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8- Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Selang tn ier p loviit N frei nas Karl rliß von ean « _Welang e von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert. Donnnerstag und folgende Tage: ‘Drei

Bechstein-Zaal. MittwoW, Abends 8 Uhr: Liederabend von Grete

Hentschel - Shesmer. Am Klavier: Ed. Behm.

Blüthner-Baal. Mittwo%, Abends 8 Uhr: Xaver Scharwenka-Abeud, ver- anstaltet von Maria Mora von Goetz, Marta Siebold und unter Mitwirkung von Professor Xaver Scharweuka und Professor Heinrich Grünfeld.

Choralion-Vaal. Mittwo%, Abends

8 Uhr: Judisch - Türkisch - Arabische Poefie, gesprohen von Lilly Freud.

Birkus Busch. Mittwo%, Abends 8 Uhr: Das vollständig neue Februar- Programm. Zum Schluß: Das neue großartige Prunk-Ausstattungsstück: Ein Wintermärchen. Weihnachts\piel {n fünf Akten von Paula Busch. Nach den Mysterien des Mittelalters. Musik von Kapellmeister A. Taubert. Etinstudiert von Ballettmeister N. Riegel.

Donnerstag und Freitag, Abends 8 Uhr: Ein Winteemärchen.

Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr und

Paar Schuhe,

Oeynhausen).

Köntg8marck, geb. Perley (Hanau).

anftalt weuden. lieferung und Aufklärung uicht in angemessencxr Frist erfolgen, wende man fich unter Angabe der bereits unternommenen Schritte Expedition des „Neichs- und Staats- anzeiger?“

Verantwortlicher Redakteur: j J. V.: Weber in Berlin.

in Berlin. Druck der Norddeutschen Bubdruckerei uns Verlagsanstalt, Berlin; Wilhelmstraße 33,

Sechs Beilagen

(eins{lteßli} Warenzeichenbeilage Nr. 9),

und bie oltêangabe Nr. 4 zu Nr. 5 ige Anzeigort:

sowie bie 870, Ausgabe derx

Abends 8 Uhr: Zwei Vorstellungen.

Deutschen Verlustlisteu.

Gestorben: Hr. Geheimer Bergrat a. D. ige Restbeträge beginnt die Frist mit Theodor Pfort (Seesen). Hr. Haupt- E Tae SgioR mann a. D. August von Shwedler (Bad |

r. Leïla Gräfin von |

Beim Ausbleiben oder bei ver- ! späteter Lieferung einer Nummer wollen fih die Post bezieher stets ? uur an den Briefträger oder f die zuständige Bestell-Post-! Erst wenn Nach- !

an die !

Verlag der Expedition (Mengering) :

die Entscheidung des Aus|husses der berechtigtea Gesell|chaft eht.

8 7 1 : Ï Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über alle fta die sich zwischen den Beteiligten über die Lteferung, üfbewahrung, Versicherung und den Etigentumsübergang „ergeben, peit niht nach § 4 dieser Beslimmungen der Auss{huß zuständig ist.

benen Waren die Bestimmungen des Reichskanzlers (Nets. Lt des Jnnern) innezubalten. Die Bezugsvereinigung der deutsck{ën Indwirte, G. m. b. H. ist verpflihtet, 50 vom Hundert der insgesamt geführten Düngemittel an die Landwirt|chastlihe Handelsbank, G. i b. H. in Berlin und den Verein deutsher Düngerfabrikanten in

amburg abzugeben.

S9 ; men von den Bentmmungen dieser Bekanntmahung kd geren Magen, die als Transportproviant oder im Grenz- fehr aus dem Ausland eingeführt werden, sofern die Einfuhr nicht

b Handel8zwecken exfolgt. 8 10

ie Landeszentralbebörden bestimmen, wer als höhere Ver- E uns als zuständige Behörde im Sinne dieser Be-

nntmahung anzusehen ist.

8 11

i ängnis bis zu sech8 Monaten oder mit Geldstrafe bls zu

v fri ubnbeee Mask m dies De ic Bestimmungen in 88 1 Bekanntmachung zuwider handelt.

Ier e Strafe können bei Zuwiderhantlung gegen Bag ge- und Lieferungepflicht bie uten Hilfsstoffe und Dünge- itel, auf die ih die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, hne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

\chwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Be\chwerde bewirkt keinen Aufschub.

igunarn leiichkonserven und Wurstwaren durch Verbrauchervereinig 19 Ad N Trareadünd, wenn die Herstellung nicht gewerbsmäßtg

erfolgt.

1 die Herabsezung der Malz- j r L S e T rbdan Bierbrauereien für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 831. Oktober 1916.

11 Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf die Herstellung

8 12

98 Diese Verordnung tritt mit dem 4. Februar 1916 in Kraft. Der Die gemäß § 1 berechtigten VesellsWaften haben bei Verteilúing Nele ver bestimmt den Zettpunkt des Außerkra|\ttretens.

Berlin, den 31. Januar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Bekanntmachung

Vom 31. Januar 1916.

Bundesrat hat auf Grund des §3 des Geseßes über die Se tunan des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesegbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

§1 d des § 20 der Bekanntmaung über den Verkehr mit N aut D Le 1915 vom 28. Junt 1915 (Reichs-

und Gersten-

Diése Bekanntmachung tritt mit ihydtücher. bruar 1916 in Kraft.

Die Bekanntmachung tritt an dke S machungen Nr. W. 1 734/8. 15. und 1097/10. 15. und W. M. 999/11. 15. KR

. bei paßten tüthern Stü.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre zehntausend Maik wird, sosern nicht nach allç Strafen verwirkt sind, bestyaft: i /

1) wer der Verpflichtung,“ die ente, zugeben oder sie auf Verlangen di oder zu versenden, zuwiderhandelt: wer unbefugt- einen beshlagnahmt b schädigt oder zerstô,t, veuwends ein anderes Vecäußerungs*- oder abscbließt; A

3) wer der Verpflichtung, die beschlag wahren und pfl-glih zu bebandeli

4) wer den na § 5 erlassenen Ausfü Handelt.

**) Wer vorsäkßlih die Auskunft, zu d ardinia verpflichtet ist, nichk in der gesektn f unrichtige oder unvollständige Ans Gefängnis bis zu 6 Monaten oder

und Des schnitte.

abge-

fe

| 50:4 70-cm sowie Farbs-

send Mark bestraft, auch können M au tell für dem Staate. verfaller

ird bestraft, wer vorsäklih die vorgeschtbe ; oder zu T unterläßt, i s jewebe. r fahrläsfig die Auskunft, zu der cit S ist, niht in der geschten fl oder unvollständiae Angaben macht, 1

zu dreitausend Mark oder im Unver

ten festgeseßten Gerstenkontingente Geseßbl. S. 384) für die Bierbrauereten L | g H len vaten vage tg rit

werden um ein Fünftel herabgeseßt.

K, î \echs Monaten bestraft, Ebenso die vorgescriebenin Lagerbücher einzurichten.o

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