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9. Sihung vom 10, Februar, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von Wolffs Teiegraphischem Bureau.) S Regier he: die Staatsmini Dr. iherr N emer und von se 8 Dr. vonS@{hwerin erö die Sihu “ami lgadea J agèsordnun e ü der ersten eri e R be tOit è , betreffend ie H FNLTL Ie und die Der Präsident richtet an die noch gemeldeten Redner die Zitte, ihre hrungèn tunlichst zusammenzufässen, da der snden nos beute qu Ende du bringen, damit den Kommi sann è zu bringen, damit den Kommission wieder mehr Zeit für ihre Beratungen zur Verfügung stehe.
Abg. Dr. Band J: Je werde mich bemühen, dem Wunsche DHetrn Présidenten e ¡kommen und mi mögli@st ku ije A Konservativen den Gesehentwurf aber die Stadis ñ als einen gangbaren üm dem dur die Kriegösnot {wer be» drohten Grundbesiß in den rohen und einen Städten tatkräftig . Das G L gescheben, damit diè Hypotheken ni iz dor bé Lon tegsanleiben verlürzt werden, die Schäßungsämter begrüßen wir troß seiner lichen erteilt für den ehrlèhen Gründe ‘dliden S Cs war gestern wirkli maßloser Weise den Zweckverdäand von Gro von zu sprechen, daß die Berliner Behöl- retung als eine t don Paria und Heloten behandelt e (s Deter TiU ae Ha Wesent fie bie Dariesièer ta betcviten ; i ein n î | f, Diese imme muß doch zurückgezahlt i: Ge N te wissen, wieviel D ae unsere großartige Arbeiterversihèerung f zahlt worden „ist. e Summe wird wohl niemals zurü@zezablt wérden, und niemand verlangt es auch. a übrigen beantrage 1 Vebérweisung der Gesepentwürfe an eine Kommission von 21 Mib-
gliedern . Dr. BroEmann (Zentr): Ln leider nit im nus Endutin dem Wunsche des Herra e Mell entspreden, da t als Vertreter einer Großstadt etwas ausführlicher werden müß, Im allgemeinen kann Wh den beiden Gefeentwürfen nut zustimmen, zumal wir ja in der Kommission Gelegenheit haben, dringend not- wendige Verbesserungen vorzunehmen, Es. bandelt k hièr un Lite s{neidende Maßnahmen für den Grundstüksverkehr. Das Abgeord» netenhaus bat seinerzeit in viner Resolution vorbereitende Maßnahmen verlängt. Um solche handelt es si aber hier nit mehr. Man muß uh fragen, ob män jet umd Fileich nah dem Krioge solche ceinschneidende gese risdæ Maßnahmen treffen darf. Das erregt bei meinen e litischen Freunden Bedenken, Fraglich E aud, ob man so ohne weiteres ländliche Verbältniffe auf städtische übertragen darf und 0b man nicht ‘vielleicht besser einen anderen a bátte eins{lagen follen. Nuf dem Lande bleiben die Grundstückte Generationen lana in Einer ind, C8 ift darauf hingewiesen worden, daß rir in den Pfandbrief» tern hon Line Art Sitadtséhaften haben. Diese sind adèr entweder bon der Selbstverwaltbi 7 von Etwerbsgesell\haften ins Leben grufen p M fes über Y s D O Ee “d Materie grun r den Bere t gan dnaräie regeln, ädtifche Srundbeiit brauäht in Erster Linie viel Geld, t dadu seine Not aus der Welt | i
Förderung der
sollen Undel be sen. i crlien, Die Lot des stédtisden G
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Eini des sidéiséen Granbbesides cbanhalen ist eten schr Mel ATC Y Ad de rundbesibes abhelfen, t eben feht H
Geld nötia, Den Gedemken der Tilgun r pothefen begrüßen meine Freunde auf det freudzgste. Es ift aber fra glich, ob man jeyt wäh» rend des daes odet Turze Zeit nah thm den Weg bejchreiten kamn, fol Hypotheken mit cinem Tilgungi zwan auözugeben. Das Tarn nur n Zeiten steigender Konjunktur geschehen. Die Bereit- stellung von 10 Millionen Mark ist erfreulich. Der Betrag ist aber viel zu gering, ein Tropfen auf den heißen Stein. Jh fasse diese Summe ledigli als eine Art Betricbskapi tal auf. Wuünschenö8wert ist 28 viellercht au, die Stadts@aften zu einer Zentralbank zu- sammenzus{læßhen, Der Staat will hier ein gemeinnüßiges Werk tun. Das verdient gerade der Hausbesih, von dèm so viele Gewerbe abbänaig sind, J& würde debhalb nichts dabei finden, wenn auf die Rüctzablung dieses Betrages verzichtet reird. Der Stadtkschafts- (esehentwurf darf auf keinen Fall während des Krieges oder glei na ihm in Kraft treten. Wir dürfen niemals vergesen, daß alles um die Soraë auf die Beschaffnung der zweiten Hypothek dinaus» läuft, Das Taxamigeseß wird zu Schäßungen führen, die zu niedrig sind: dann werden die zweiten Hypotheken gekündigt, der Grandstüs- markt wird ersäittert werden; so kann das Gefeß geradezu Tatastvo-
phal werden. Swon ebe das Geseh in Kraft getreten ist, wärd €s |
den Grundstücksmarkt beeinflussen, Vestehen denn wirklich so große Mißstände im Tarwefen? Gewiß sknd große Verluste entstanden, die hauptsöchli@ die S aen zu tt'agen haben, aber die Angriffe geaen die Privalshähßer {ießen weit über das Ziel hinaus. Das ufsichtsamt für Privatversicherungen hat anerkannt, daß die ein» elnen Schäker si ‘im allgemeinen ‘qut bewährt haben. Die Sache steht so, daß die Einzelschaher erwie}enermaßen zu bo, die öffent» ichen Tarämter zu nmedrig {ähen. Das nue vigamt für Privat- versicherung hat die Verkaufsziffern ' mit den Ziffern verglichen, die von den privaten ‘und von den öffentlichen Taxatoren ermittelt sind. Danach ergibt sith, daß die privaten Schäßungen von den Verkaufs- zisfern um 10,7 %, die öffentliten Schähungen um 11,1 % ab- weichen. Dadurch verliert das Gesek eigentlich seine innere Be- rechligung, Wenn beide nicht “ 1chtig \{ähen, dann fragt si nur, ob es \{limmer ist, wenn zu hoh geschäßt oder wenn zu niedrig edt wird, Für. mih ist es viel s{limmer, wenn zu Uef geschäßt wird, besonders jeyt im Kriege. Die Taxatoren sollen den gemeinen Wert ermitteln, Was ist ge- meiner Wert? Nach einer Meinung ist der gemeine Wert der- enige Wert, den das Grundstük für jeden Besißer hat, Ber [rühere Finanzminister Miquel sagte, der gemeine Wert sei der- jenige, nah welchem die Hypothekenbanken beleihen. Die Gelehrten und die Peaktiker fassen den gemeinen Wert san verschieden auf. Tch würde es für beklagenöwert halten, wenn allein die Pfandsicher- heit über das Grundstück entscheiden soll. Es ist außerordentlich \chwierig, den tigen Wert zu En. Die Herren Taxatoren wetden viel zu viel Macht bekommen, denn sie werden aus u allen anderen Schähßungen herangezogen werden. Nach dem eseb sind gerade alle möglichen Sachvezständigen vzm Schäßeramt ausge lossen, Die Schäher sollen Kommunalboamte sein. Ein Kom- munalbeamter darf nicht Stadtverordneter sein, also kann ein Stadt- verordneter aud nicht Taxyator sein, Die Stadtverordneten sind aber sehr ehremverte, kenntnisreihe Leute, die wir nicht entbehren können, wenn wit zu pen Taven kommen wollen. Die Ausschließung unsauberer Elemente können wir ruhig den Voreinigungen der perständigen überlassen, Weny jemand an einen ungeeigneten Taxator
it, fo hat erx ih das selhst zuzuschreiben, denn in jeder größeren Stadt findet man aetignett i dus Die her ellen einmal Jeamte sein, dann aber sollen sie wieder keine Beamten sein, denn die Verantwortung der Gemeinde für sie wiry durch das seh aus. lossen. Geradezu unertxäglih würde der Zustand sein, wenn es
Di Sal d aBun Jen in egium der j de (per ist A biete r wit dâs bei den Tarkolleg der sein. ‘Veviß ee béi ollegialber rx oft auch dié ier dás Ge- wicht ibrer Stimme iñ die châle, aber der Referent bleibt do die Hauptperson, und bei chäßungsämtern wird es genau so v in Kollegium \@werfälliger als ein einzelner arbeitet, ist on bervorgehöben worden; über eine Baugeldéthypothek kann nicht erst ein Kollegium entscheiden. Sollen ferner die Taxatoren auf die bereits vorhandenen Taxen dex Katasterkontrollèure und so weiter zurüdgehen dürfen oder sollen sie ohne Rücksiht darauf die Taxen vornehmen? Jui lehteren Fälle könnten do ganz wesentliche Ab-
ihungen der Taxen vöoneinander die Folge tein. erden feine
hähungsgrundsähe aufgestellt, e bleibt das Gefeß mir ein Rahmen. Diese Grundsäße sind N das Wichtigste, und sie müssen der Selbstverwaltung überlässen werden. Wenn wir Ye au deim» jenigen s was dêr N Cassel im à an aus. gena rt hat, so müssen vir do bezügli Groß Berlins der Dâr-
ung vom Ministertisde zustimmen ünd können jener des Abgé- ordneten Cassel besonderes Gewicht nit beilegen. Die Kommission wird dafür zu sorgen baben, daß bezüglih dèr Shähungsgrundsähe untershieden wird zwischen einfachem Bauland, Wohngrundstücken und industriell benußten Grundstücken. Wir begrüßen die Initiative der Regierung, der städtiswen Grundkreditnot abzuhelfen, und wir werden gern und geit ibre Bestrebungen ünterstüßen und an dem CEntrourf in dex Kommission mitarbèiten.
Mg, Der. Creme r (nl): Der Krieg hät die vorher in weiten Kreisen vêrbreitete falsche vffassung von dèr Bedeutung des Haus besißes ganz erheblich Torrigiert, Der selbständige Hausbesißerstand hat si als eine dexr besten Säulen der Staätöwirtshaäft und als einer dex zuverlässigsten Träger der Sozialpolitik erwiesen. Déêr
rivate Hausbesikerstand hat \ch in der Frage det Unterbringun x Angehörigen der im Felde stehenden Krieger als ein Schußwà pisGen die Interessen dès Hypothekonkapitals und dea dèr
jetet zugunsten dèr lehteren ges@oben. Went der Abg. Hitsch- Berlin darin kein besonderes Verdienst des Hausbesizetstandes tr» blicken will, so muß i im Gegenteil sagen, diejenigen Päusbesiber, diè 1 ihrer sozialen Pflicht nicht bewußt gewesen sind, bilden die Ausnahme. Der private Hausbesih ist einer dert wichtigsten Gesen für die g E des Wyobnungsbedürfnisses: ad Professor Gherstadt besikt Deutschland einen jährlichen Zuwachs von 198 000 Familienhaushaltungen; für die Errichtung der füt * diese trfördèt- [ren Wohnungen ist jährlich etwa eine Milliarde Baukapitak er- forderlich, Schon vor dem Kriege bat man in gewissen Großstädten und Industricbezirken von einer Wohnungsnot sprechen können; {on fünf Sahre vor dem Kriege batte die Bautätigkeit erhebli nach» gelassen, während des Krieges hat sie völlig geruht. Die überwiegende Meinung geht dahin, daß na dem Kriege weit mehr Kleinwohnungen aebrauht und bes®@afft werden müssen, mit nur pix diè Familien, die ihren Ernährer verloren haben und s in bescheidenen Ver» hältnissen einrichten müssen, sondern aud für die neuen Haushalte, die wmfolae der Zunahme der QHeiraten bearündet werden, Wir stehen vor der Aufgabe, tach dem Kriege mebrere Milliarden aufzubringen, um diese Aufgaben zu erfüllen, Wenn der Vertreter det freikonservativen Partei gemeint hat, es sei in gewisser Weise be- dauerliéh, doß dur dieies aroße Kreditbedürfnms der Wrundbes n eine immer o Abhän igte von dem sogenannten mobilen Kapital gerate, fo ann ih diese asfassang ne teilen. Es handelt sich bier um einen mit der wirtschaft twieckelung unseres Volkes in uns
ichen trennbarem Zusam tehenden Vorgang, Bei dem \c{nellen
VolkswachEtum und dem ve na Wohnungsbedünfnis war es nicht G msan nabe dürfnis Ü
das mobile Kapital in gro d ATIDO: D e
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ot ] eine Abanderung von Ko talien vom othetenmarkte zu anderen stattfinden wird, z. B. für die Fe der Industrie. Die Folge der O des Gesetzentwurfes die Shähungsämter oll ausgesprochenermaßen die sein, da niedrigere R mat werden. Dadurch würde der Bodenwe bis zu 25 S h abgesedt werden. Die Folge davon würde fein, daß der Grundbesiß etwa d Milliarden mehr beschaffen müßte, um die Beleihunasgrenze zu erreichen. Gerade dieser Umstand kann katastro» phbal für den Grundbesiß werden. Es müßten, um dies zu vermeiden, wenigstens Ücbergangsbestimmungen geschaffen werden. Die 10 Mile lionen. die vorléfia zur Sanietuna des Hypothekenmarktes in Aus- abt genommen sind, erscheinen viel zu gering. Jch glaube, daß ein Bielfaches dieser Summe. erforderlich fein würde, um einigermaßen das zu leisten, was nötig t, um den Grundbesiß vor Schaden zu de- wahren. Wir wüns@{hen unter allen CEnben, daß wenigstens der Kern der S&bähungsgrundsäße für die Schähungsämter in das Geseh bimeingearbeitet wird. Außerdem muß N n Beschwerdee- instanz gegen die Shäßungen geschaffen werden. ) wie der Gntwurf iebt lautet, ift eine große Zahl von sehr zuverlässigen Persönlihkeiten von dem Schäßunatamt ausgeschlossen. Vier ist eine Aenderung er» Forderlih. Dem Schäung8amte dürfte nicht bloß das Recht zustehen, amtliche Urkunden einzufordern, sondern..œuch sahkundige Zeugen zu vernehmen. Zweifelhaft ist es, ob es möglich sein wird, die Stadt- Fehaften fo leiht zu begründen, wie es die Regierung anzunehmen cheint. Eine oder zwei Provinzen sollen geneigt sein, sich qu beteiligen. Wenn sh die Provinzen nicht darauf einlassen wollen, so müßte die Staatsregierung in dem Gejeß die Befugnis erhalten, aus eigener Jnitiative solle Stadtichaften zu schaffen. Es müßten beide Gesehe, das über die Shäßungsäamter und das über die Stadt}chaften gle» zeitia in Kraft treten. Die Stadt\haften hätten die Aufaabe, 80 % für die Beleihung der ersten und 20 _% für die Beleihung der zweiten Stelle zur Verfügung zu stellen. Ob aber die Städte und Gemeinden Träaer einer Bürgschaft sea soilen, ersceint mir sebr zweifelhaft. Das würde dazu führen, daß das Institut nit lebensfähig wäre oder seinen Zweck nicht erfüllie. Große Städte, wie Berlin, könnten eine solche Bürgschaft ertragen, die keinen und mittleren Städte aber nicht. Es könnte dabon bhödstens die Rede Fein, wenn ein ungünstiges Sub- bastationsergebnis zu befürhten wäre. Was die Behandlung von Berlin anlangt, so haben mi die Ausführungen der beiden Minister durchaus nicht überzeugt, daß ck notwendig ist, für die Stadt Berlin einen Ausnahmezustand in diesem Geseh zu schaffen, am wenigsten die Darlegurmen des Ministers des Innern, der jagte, doß, wenn zwei Häuser in einer Straße liegen, in der Berlin an Charlottenburg grenzt, es nit nötig wäre, versiedene Schähßungsämter anzuspannen. Fur die Bewertung eines Grundjtückes spielt es eine aroße Rolle, weoldher Gemeinde bas Haus gehört. In der einen Gemeinde können viel günstigere kommunale Einrichtungen bestehen als in der anderen. Meine politischen ges wollen erst abwarten, ob. eine abgesonderte A, von Berlin als notwendig nachgewiesen wird. Vor- läufig ist diese Notwendigkeit nicht na _Warum is diese gfionrert Behbändlung gerade für Berlin notwendig und nicht fur Glherseld-Barmen und-andere Industriebezirke? Die amtlichen Taren m E nur für die B des S L a für L r nd, der Grundsteuer na s meinen Wett, vis, Gracbiacs bilden. Der Selbstverwaltung milie bei der Auswahl der E ein E Ginfluß gewährt werden. Die Stadtverordneten müßten niht nur gehört, sondern ihnen auch in irgendeinet Form ein Vorschlagsrecht gewährt werden. s horen, 16 E und L ugen mit Hilfe öffentlicher Mittel i qu demokraten find e8 S L F
die sie hier cinem sehr bedrängten Stande verweigern wollen.
d-e "Die Sha re erste Ei a r- Verfü Se E mein Brut
noh für den Haus- um via Noistinke, die ihm ecwahsen find,
‘gn meisien nach Siartohi rufen,
_1m Gé zum Ausd; z nd de a C M Bes (Be t miu E as 5 b normale hältnis oa muß unte en zwisben Notstands- und Kriegsm n Und B von auern er ung x dên Grun beh. Diese derd gehören zu den lekteren. x dié afinahmen derg elgebung etr orberli i Vi das lireten der Geictt re und bestimmte Grundlage | t s st mis ß dèr Geséßentwutf für dié zungsán i zeitig in der ganzen Monarchié in Kraft trilt. Dies läßt f y nah dem jeweiligen Bedürfnis der einzelnen Provinzen regeh selbe W von den Stäbtschaäften. Berlin hat béreits ein Y amt s leiht zu Einer Seer außbäauen Läßt 9 dürfte die Frage, ob Berlin oder Groß Berlin ein einziges Sa amt bekommen soll, ein By anderes Gesicht ethalten. da Scbähhigsamiagejey wünsche ich ebenfalls eine festere Form. Stelle der fiündbarên bel muß Bie ünfünbbare treten, 9 aber nur auf der Grundlage dér A Taxämter mögli die Tilgungshypothek bei l ry ißérn unbeliebt ist, so ber quf der E 0, die der stadtisde Hausbesih Er hatte bei der wirts{Waäftlihen Aufwärtshe chwierigfeiten. Fétnèr wutben vielfa zu höhe Anfordery ié Tilgung gestellt und gleichzeitig die Beléihungsgrenze zu fei geseht, Die Tilgung muß abex in eite bestheidenen Meie und bie Beleihungsarenze heraufgeseht werden, Bei der Y muß man bedenken, p es [d üm einé Cg D (t Abnußzüung des Grundstücks entspricht, Di Sthadtschaft auf eiter andéren e y ruhen. Eine Erhöhung det Mühdelsichetheit für \tädtisäe u ordeïn, halte id nit für rihlig, Pier liegen die Dinx, ten añders wie auf bem Lande, wo die Grundstüde mi sollen Ss und der Möglichkeit der Ertragsvermz untevliègen. Andérseits 1 aber eine D ECHUn eere voy für den städtischen Dee in feier Meise ausreichend, Hier lé Mitndelsickerheit dur Bürgschaftäübernaähimé seitens Provi oder Gomeinde erreichen. Eine Belêihüng über 50 % hinawß ber mir dur die Unkindbarkeit der ersten Hypotheken 1 Zywischèn Stadtschäft und Landschaft is zu unterscheiden ehterer der ExtragRwert nicht so schwankt und die getilgi À nach einiger Zeit dem Gigenkümer wieder zur Verfüqmyg werden kann, Bei dex Sttädtschaft muß die Tilgung dagegen vôllen Abträguñg bei dem Pram verbleiben. Für tj Hypothek zwischen 0 und 75 % könnte die Form der Y gewährt werden, Hierbei bringt jeder Germ eine Vern det Leistungen des Schuldners. Die Eta drizarien ollen n etrva das qanze T des aen Hrundbe)itzes de das über das Erreichbare hinausgeht, Jch hoffe, daß die N auch die Hypothekenbanken, Sparkassen und Versicherungs itr die Tilgungöhypothek erwärmen wird, Wenn man darm n Stadtschaften das Recht gibt, mit Hilfe städtisder G Hypotheken bis zu 70% der Tare zu ebn, muß die Megierung auchG die Möglichkeit erwä, Aenderung des “ Hypothekenbankgeseßes «in der Nit Besteatung der Beleihung bis qu 75 % Herb Man bat hier gefragt, wo das Geld herkommen solle für dics und hat den Gedanken angeregt, eine Bank zu gründen, dit def briefverkehr organisiert. ieser Gedanke muß vom Reiche tit Staate aufgenommen werden. Eine solche Bank a aut uni wenn wir die Tilgungsbupelhat verallgemeinern wollen, dem! teresse von Hypotbekengläubigern und po nsa ammen. Das Kapital, das die Stadtschaften für ihrn rauhen, für ih etwa urs die 10 Millionen dareii
Begünstigung eines einzelnen 8, wie dér Abg. Hiri gemeint hat; die Hausbesißer rekrutieren ih aus allen b det Bevölkerung, au kleine. Beamte, Handwerker und Abih Hausbesiher, und sehr viele Hausbesißer sind. auch Miéter, U hat, wenn ih niht ganz irre, der Abg. Hirsch elbst 4 Ünterkommission gehört, welche in der Session 1914/15 die Nil formulierte, die vom Hause eas angenommen wotden welche zu der Vorlage wegen Förderung der Stadtschaftn bat. E muß rechtzeitig, es zu jeßt eingegriffen werden, Gei dene an zu steuern, der keineswegs in den Eni allein, - sondern“ weit mehr in den Mittel- und Kleinstädin Es handelt si bier recht eigentlich um eine Mittelstandöfrat Feldzugsteilnehmern ihren Grund-- und Hausbesih zu erhältn, Pflicht, der wir uns: nicht entziehen dürfen. Die bodenrtfoni Ideen haben in ihrer Entwicklung zu ‘der Not des Hausbesi unwesentlih beigetragen. - Die Einführung-der Besteuerunq 1 gemeinen Wert batte viele Vorzüge, aber fe führte au zu Bauzwang und hat dén Bauschwindel gefördert, also amn dem Bodenreformerprogramm S rDEn Richtim( # Ohne Ueberganasbestimmungen wird nicht auszukommen sti großer Vorzug dieser Debatte. ist, daß si die Ueberzeuguil acsecht -hat, daß dem städtischen Hausbesiß Hilfe gebrach! wt Wo ein Wille is, wird auch ein Weg sein. | Abg. Dr. C rüger- Hagen (fortscbr. Volksp): Dit Vorlagen haben ein eigenartiges Schicfsal gehabt: Sänillidt baben sh mit dem Grundgedanken einverstanden tklät! # einzelnen eine so tiefgebende Kritik acübt, so viele Bedenkt gemadt, daß man um das Zustandekommen etwas Angst könnte. Das Scbäßunasaeseß is wirkli nur ein Rahmen mand weiß, welches Bild in diefen Rahmen hineintomn Auch die Bearündung beider Vorlagen läßt Fehr viel zu übrig. Die Vorlaoe über das Schäßungsverfohren witd? einscneidender Wirkung für unser ganzes Wirtschaftsleben Mirkung wird sh erftrecken auch auf die gesamte O und sicherlih sogar auf die Höhe der Mieten. Wäre dat E gekommen, so wären die heutigen Schwer ausbesibes 1n dem tatsächlichen Umfange nit in die W getreten. Dann würden wir aber auch ein Geseß mi e lichen Inhalt erbalten Haben. Mindestens Hätte uné dit in einer Denkschrift auseinanderseßen sollen, wie fie s Beseitigung der Hypothekennot denkt, Die beiden Voriíatn) ja nit einmal gleichzeitig gemacht worden. Erft die = gezeiat, daß fie nicht nir pesammengebören _Fondern WY acmissen Grade eine Einheit bilden. Cs gehört dazu auf ständige Reform des Grundsteuerwesens. Der Grun Lasten bereits überbürdet. Denkt die Regierung bei de 1 bon Stadishaften an die Gemeinden? Die grofe Zahl den ift außerstande, Hypothekenanstalten zu errichten. 0 hodstens die Provinz in der Lage sein. ie weit fóll t geben, bis 70 oder 75 Prozent? Cine Hypothekeriban? fl zent gehen. ine Grenze zu ziehen, t Hier Féhr fe, wir mit Staatsmitteln die Hypot e fet / würden nit 10 oder 1900 Millionen reihen. Die lionen fönnen nur dazu dienen, die Organîsation der "1 in- die Wege gu leiten. riédigung der ersten 2 Hypothek müßte in eine Gand gelegt werben. J F Privaikapital #1& mehr urid pom städtiséhen D ziehen wird. Der Ha! ss fen welehe “1 E mes hot, um sein Krevitbedürfu “Â Regierung in der Lage Ut,
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