1916 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Feb 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Ne. 1 der EiHorbuang frligesegt L Spin: r, eten Grenzwerte Durchmesser um je 05 Millimeter übers{hritten

2 ; a C R Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Ver- Verlin-Charlottenburg, den 5. Februar 1916. Kaiserliche Ee S A. r. Jung.

Bekanntmachung

über die Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Saatgerste und Saathafer an Saatguthändler.

Gemäß Abschnitt 1IIT Abs. 2 Ziffer 2a unserer Bekannt- méá@{hung vom 18. Januar 1916 über den Vertrieb von Saat- ge' ste und Saathafer (Reichsanzeiger Nr. 16 vom 19 Januar) haben wir bisher folgenden Saatguthändlern die Eclaubnis zum Handel mit Saatgerste und Saathafer erteilt :

M Sie Harzlgenofsensthast, Berlin NW. 7, en

79, & (Go., Berltn-Steglitz, A M 6 & Co., Berin br, 98 Ihelm Werner & Co., Berlin N. 4, n B Wissinger, Be: lin 80. 33, M. L. Chrestensen, Erfurt, Fr. An. Haage, Erfurt, Haaae & S(hmidt, Erfurt, F C. H inemann, Erfurt, ierau & Co, Erfurt, F. C. Schmitt, E-fart. Wenn weitere Anerkennungen von Saatguthändlern durch uns oder dur dié Lañdesfuttermittelstellen erfolgen, so werden

wir diese in gleicher Weise bekanntgeben. Berlin, den 11. Februar 1916. Reichsfuttermittel stelle. Der Vorfißende: Scharmer.

Die von Heute ab zur Aus3gabe gelangende Nummer 24 des Neihs-Geseßzblatts enthält unter Nr. 5054 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung

„ber Prioritätsfristen in ausiändi; Staaten, vom 8. Februar

+

4,

enimadtung fe ab 5. Februar 1916. Berlin W. 9, den 11. Februar 1916. Maa DEGgaaanl. rüer.

bie Kulassung von ei t gg 1915 Reichs-Gesegbl. S. 595),

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 des Neihs-Geseyblatts enthält unter H

Nr. 5057 eine Bekanntmachung über Erleichtérunaen für lañndwi1tschaftliihe Brennereien im Betriebsjahr 1915/16, vom 10. F-v: uar 1916.

Berlin W. 9, den 11. Februar 1916,

Kaiserliches Postzeilungsamt, Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben mittels Aller- höchsten Erlasses vom 2 Februar 1916 die Einberufung des Provinziallandtages der Provinz Posen zum 12. März 1916 in die Stadi Posen zu. genehmigen und den Obverpräsidenten von Eisenhart-Nothe daselbst zum König-

lihen Kommissar, den Malortapether, Königlichen Kammer- herrn Freiherrn von chliGting auf Gurshen zum Marschall und den Rittergutsbesiver von Bernuth auf Borowo zum Stellvertreter des Marschalls für diesen Landtag zu ernennen geruht. Auf Grund Allerhöchster Ermäthtigung Seiner Majestät ‘des Könias hat das Königliche Staatsministerium den Regierungsassessor Koppe in Allenstein zum Stelloertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksaus\husses in Allenstein auf die Dauer seines Hauptamtes am Sige des Bezirks- ausschusses ernannt.

Ausführungs-Anweisung zur Bekanntmachung über die Speisekartoffel-

versorgung im Frühjahr und Sommer 1916 E d Februar 1916

(Reichs-Gesetbl. S. 86).

Gemäß § 9 der Bekanntmachung über die Speisekartoffel- versorgung im Früh “i und Sommer 1916 vom 7. Februar 1916 (Keihs-Geseybl. S. 86) wird zu deren Ausführung folgendes bestimmt : I, Allgemein. E i j al de im Sinne der Verordnung sind die Stadt- und 2A Pie, E Kommunalverbäuden und Gemeinden über- j dn

tragenen Verpfl! d Befugnisse sind durch deren Vorstand Stufen. i At: atgèn ani fn

i erfülle ieordni eint evertasungögeseye be- nmcn, wer as Geméeivde uvd als Vorstarb des Kommunalyer- | und

{ange

T E ibt dme | C ition Vorräten gedeckt weiden fb die ra iegt den Vors

i Vermittlung der Kartoffelstelle

schriften der Verordnung durch zu berwk ken. Es

b. Unteshadet der Ausführun rift zu § 6 haben säâmt- lite Kommunalvertände zur ung der Versorgung der Be- vô!ferung mit Speistkartoffeln Anordnungen auf Grund der Bekannt- machung über die Erridtung von Preisprüfungsstellen und die Versoraungsreaeuna vom 25. September /4. November 1915 (Reichs- Geseybl. S. 607/S. 728) zu treffen. Auf welchem der dort gewiesenen Wege sie die Ver'orgung regeln wollen, bleibt thnen vorbehaltlich der Ausführungsbesltimmungen zu 88 5, 6 und 8 überlafsen.

Zu §2. a. Feststellung der Kartoffel vorräte der Gemeinden, Händler und Verbraucher.

Die Kartoffelvorräte sind in Zentnern und in Bruchteilen von Zentnern anzugeben. Andere Gewichts- angaben sind unzulässig Die Art der Feststellung innerhalb der Kommunalverbände bleibt diesen mit der D überlassen, daß rür forgfältige und genauest- Feststellung Gewähr zu leisten ist. Die Erhebung ist durch Anordnung des Kommunals- verbandes bekannt zu machen, wobei auf die Strafbar- keit unrihtiger Añgaäaben nach§ 10 der Verordnüng aus- drücklih hinzuweisen ift.

Bei Anzeigen der Handel- und Gewerbetreibendèn nach § 2 Ziffer 2 ist anzugeben, aus welchen Kommunalyerbänden die Lieferung zu erwarten oder nah welchen Kommunalverbänden sie zu bewirken ist. Die Anzeige an die Reihs-Kartoffelstelle ist tin doppelter Aué6ferttiaung spätestens bis zum 10. März d. J zu erstatten. Abschrift ist gleichzeitig dem Oberpräsidenten und dem Negierunaspräsidenten unmittelbar voxzulegen; nötigenfalls ist den genannten Behörden vorläufi ge Drahtanzeige zu erstatten.

b. Ermittelung der Vorräte bei den Kartoffel- erzeugern.

Eine gènaue Ermittelung der im Gewahrsam der Kartoffel- erzeuger befindlihen Vorräte kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfo!gen, Eine übers{lägli@e Ermittelung dieser Vorräte ift aber gleichzeitig mit der Bestand8aufnahme bei den Gemeinden, Händlern und Verbrauthern notwendig zur Aufstellung der Grundsäße für die Bedarfszuweisung und die Abgabepfliht. Die Landräte und die Gemeindevorstände in den Stadtkreisen werden deshalb angewlejen, die innerhalb der Kommunalverbände am 24. Februar d. I. im Gewahrsam der Kartoffelerzeuger befindl'chen Vorräte \{äßungsweise zu ermitteln und über das Er- gebnis im Kommunaloerbante den Negterungépräsidenten unter Vor- lage etner Nachweisung für die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke tis spätestens zum 5. März d. I. zu berichten. Bei der Ermittelung sid die bei der Nachprüfung der Getreidebestands- erhebung vom 16. NFvember 1915 gemachten Erfahrungen zu ver- w rtèn und die bet dieser v-rwendeten Kommissionen und Vertrauens- männer herarzuziehen, Die Regterungèpräsidenten haben das Er- gebnis der Berichte nach Kreisen geordnet in einer Uebersicht ¡usammenzustelen und diese bis zum 10. März d. J. dem Minister des Inre'n in 5facher, der Reichs, Kartoffelitelle und dem Ober prâfidenten in etnfahec Ausfertigung einzurethen. Í

i Zu§S 3. Die Kommunalverbände haben zur Anmeldung des Feblbedarfs ausl ekxbch den Vardruf Ju benugzen, den thnen 1A Neichs-

Ka.toffe, ste 2 überser Eine Berichitgun

A

nabme der als Feblbeta i eng

verbände ve: pfl hter. Lte N ich9-Ka1toffelitelle seyt die Bedi gungen

für die Abnabme u- d für ten Abschluß von Lieferungs9verträuen fei. e Pn RE er DaanE müßsen die Abnahme nach dieser Bedi: gungen emliicn,

Die Verpflihturg ur d Berechtigung zur Anmeldung eines Fehl- bedarfs erftreckt fich au chließlich aur Spetsekzrtofeln. Die Kom- m mnalvertände haben d ch eine auf Grund der Verordnung zu er- lafsfende Anordnung die Ve: wendu! g der ihnen zugewiesenen Kartoffeln zu Spelsezweckin sicherzustellen und die Durchsührung dieser Anordnung zu überwachen.

Zu §4.

Für tede Provirz wird ei: e Provinzial. Kartoffelffelle unter der Aufsicht des Oberp1äsiderten gebltidet. Der Obe: präfident ernennt den Vorfitzenden und die Mitglieder, diese nah Anbörung der Vor- {1ánde der Lindwittschafiskammer und der amtlichen Handelsvertretungen. Die Zibhl der Mitglieder soll mindesters 6 betragen. Der Provtrzial- Kartoffelstelle liegt ob, den Feblbedarf inne: halb der Provinz auf Grund der Festsezuncen und Zuw-isungén der Reichs-Kartc fffelstelle auszugleichen. Sie ist ermächtigt, tan:rhalb diefer Zuwetisungen selt\tärdig zu verfügen, soweit es erforderlich ift, um den Fehlbedarf innerhalb der Provinz ¡u deckden. Sie hat nach Möglichkeit die in der Provinz bestehenden Organisationen der Landwirisckœaftskammer usw. für die Vermittelurg des Kartcffelankauis zur Mitwirkung heranzuziehen. Auf Erfordern hat fie der Neid s-Kartoffeistelle Vo' schläge über die Verteilung der aus der Provinz abzugebenden Kartoffelmergen auf die Kon:munal- verbände zu maten.

Die Re-ie- Kartoffelstelle verfügt über die nachß Deckung des fet. geseßten Fehlbedarfs der Provinz verbleibenden Kartoffelmengen. Sie teilt der Previnzial-Kart: felsleUe mit, an weiche Beda1féverbände außerhalb der Provinz der Ueberschuß zu liefern ist, Die Durch» führurg auch dieszr Lieferungen tit von der Provinziil-Kartoffelsielle zu überwoh-n. Die Reics-Kartoffélstelle feilt den Bedarjsverbänden mit, in w-lher Weise ihr Fehlbedarf gedeckt wtrd.

Kartcffelmengen hat nötigenfalls im Wege der Entetgnuna auf Grund des Höchstpreisgesczes verm 4, August / 17. Dezember 1914 (Reichs- WBeseybl. S. 516) in Vetbinduna mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reits-Geseybl. S. 26) und vom 23. September 1915 (Reichs. Geseubl. S. 603) zu e1folgen. Im übrtgen ist bei der Dorcbführurg der Katrtoffelbeshäffung und -Versorgung der Handel nach Möglich‘eit heranzuziehen.

Die Fommunalverbände haben den Anforderungen der Neichs- Kartoffelst:lle und der Provinzial-Kartoffelsielle Folge zu leisten.

Zu § d, Zur Uebertragung der Versorgungsregelung auf die Gemeinden ist eine Anordnung des Kommunalverbandes erforderlich,

Zus 6,

Die Negierungépräsidenten flix Berlin der Oberpräsident können die Art der Regelung vorschretben. Soweit bie Verjorgung au der nicht-ackerbautreibenden Bevölkerung mit Spelsekartoffeln obne solde Regelung gesichert sein sollte, können fie Ausnahmen

ulafsen. jula . Bu S7,

öhere Verwaltungsbehörde ist der Neglerungepräsident für Berlin der Oberpräsident —, . Zu § 8, Die Ueberagangébesiimmung soll die Veisorgung der Bepölkerung bis zum 15. März Þ, Je. erleichtein und die hierfür aus offentlichen Piitt-In gewähr'en Zushüße auf das nokmendiglie Maß beshränfen. ie Fomouna y-rbânde dürfen ron der

rene

A verfügraren | tem 15, Kommunalver

1915 nit

Tite Aufbringung der aus den Kommunalverbänden zu liefernden

he allt für den Eintritt in Beferungsverträge, die vor

März 1916 zu sino.

die die Peaden if 5 £4 der Befanntmadhurg vom 4 November

oe eur . 728) maßgebend, soweit die Neberlafsung ig erfolgt. ;

Berlin, den 10. Februar 1916. ê

[) Der Minister Der Minister für Landwirtschaft, für Handel und Gewerhe. Dowrnänen und Forsten. Sydow. Frhr. von Schorlemer.

Der Finanzminister. Der Minister des Jnnern. Lenÿe. von Loebell.

Justizministerium.

In der Liste der f nf agg find gelöscht die Rechts- anwälte Justizrat Dr. Scheffler bei dem Landgericht 11 in Berlin und Windthorst bei dem Amksgericht und dem Land- oeriht in Dortrnund.

Finanzministerium.

in Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, ist zu beseßen.

Kriegsministerium.

Bekanntmachung.

Als Sortierbetriebe, die von der Kriégstvollbédärf- Aktiengesellschaft, Berlin, mit dem Ankauf der im § 2 der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Veräußerung und Verarbeitung von wollenen und halbwollenen Wirk- und Strick- warenlumpen und von wollenen und halbwollenen Abfällen der Wirk- und Strickwarenherstellung, bezeichneten Gegenstände für die Zwecke des Heeres- oder Marinebedarfs beaistragt sind, werden gemäß § 5 der Bekanntmachung und im Anschluß an die im „Teutschen Reichsanzeiger“ Nr. 303 vom 24. Dezember 1915 genannten Firmen noch folgende Firmen bezeichnet:

1) Adler, S., Koblenz-Lütel,

2) Bein, H., Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 5,

3) Bonn, Stiegfried, Berlin, Lichtenberg, Frarkfurterallee 268,

4) Cohn, Gebrüder, Arnswalde,

5) Cohn, Levi, Hannover,

6) Dor ver, Paul, Crimmitschau,

7) Ekerhardt, G. brücer, Apolda,

8) Cmanuel, M, Neubrandenburg,

9) Fiedler, Robert, Döbeln,

10) Frey, Felix Richard, Magdeburg, *

11) Gernenberger, Gustav, Chemnitz,

12) Gollop, Bernh., Stettin,

19 Heß, Herm., Gieken,

14) Holländer, B., Aachen,

15) Horkheimer, M., Zuff-nbaufen-Stuttgart,

16) Kaestner u. Dreverhoff, Zwickau,

17) Leay, I. I, Berlin C 25, Prenzlauer Straße 53/55,

18) Marx u Treidel, Guskirchen,

er, F. W, Barmen-R,

23) S: urmann, J cob, Lahr i. B., 24) Sch ôder u. Gebrüder Kaufmanuv, Crimmitschau, 25) Schwarz, Alfred, Eberewalde, 26) Schnar.- enberger, A., Feuerbah-Stuttgart, 27; Siein, S., Hannover, 28) Stephan, Geb üder, Crimmitschau, 29) Stern, Ph., Hannover Hainholz, 30)- Sterrlicht, Ulrich, Dresden, 31) Tifotin, M., Schw: idnthz, 32) Tischtein, H. L., Hildesheim, 33) Ury vnd Sohn, Berlin O 25, Markusstraße 52, 34) W-rtlowsty, Max, Guben, 35) Wolf, M. M., Heilbronn,

Zulassung weiteroc Firmen bleibt vorbehalten.

Berlin, den 9.“ Februar 1916.

Kriegasministerium. Kriegs-Rohstoff-Abteilung A. m. W. b. Koeth.

Bekanntmachung.

Die Mühle des Feodor Czach in Pappmühle bei Drahnsdorf ist wegen Ünzuverlässigkeit des Jnhabers auf Grund der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 ge- \chlossen worden.

Jüterbog, den 10. Februar 1916. Der Landratsamtsverwalter Freiherr von Zedliß und Neukirch, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuoerlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), in Verbiudung mit Ziffer 1 und 3 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für pati und Gewerbe vom 27, September 1915 haben wir dem n Prenzlau, Friedrichstraße 263, WORnR atn Kaufmann Hermann Ewert durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit DaseuGtun gi alten wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Prenzlau, den 10, Februar 1916.

Die BOUNdrGaing, «), V.: Brunner.

Bekanntmachung.

Der Drogeriebesißer Anton Nalaskowski aus YBriésen hat gewöhnliches Leuchipetroleum unter dem Namen „Petroleuim- ersaß Nalasit“ zum Preise von 90 Z für 1 Liter verkauft und auf diese Weise unter Ausnußung dr oilage d völkerung Wucher getrieben. Auf Grund des

fanntmahung zur Fernhaltung unzuverlässi Handel“ vom 283. N 191! Tb s

ardes und déx Seme nte anzuschen ist, Die Gulsöbezirke werten ben 5 met iden gle{ch gejtellt,

gegeben ift, baß ble Fändler die Voriäte unter Einhaltung der Klein-

Erfüllung ter im § 8 ibnen auferlegten Berpflihiungen Abstand nehmen, ioweit die A

Donat Nachfolger, Juhaber Anton Nalas

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Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse

dler eie enispradende Betidtung :

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sen, Marki Nr. 2, den Handel mif igl wen ‘Bedarfs, iodlesonber mit

Briesen, Westpr., den 5. Februar 1916. Der Landrat. Barkhausen.

Fegenßänbeo

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12, Februar 1916.

Der chinesishé Gesandte Yen ist nah Berlin zurückgekehrt id hat die Leitung der Gesandtschaft wieder Ae

Am 10. Februar d. J. verstarb hier im Alter von [3 Jahren das Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats, Birfliher Geheimer Oberkonsistorialrat D. Koch.

Ein Sohn der deutschen Ostmark, wurde er nah beendetem heologishem Studium und kurzer Tätigkeit als Hilfslehrer am ÿymnasium in Tilsit sowie vorübergehender viktarisher Ver- altung der Kirchengemeinde Lippush 1873 Pfarrer in Groß èihtenau. Seit 1883 Pfarrer und später auch Superintendent in irschau trat er im Jahre 1886 als Konsistorialrat bei dem tonsistorium in Danzig in den kirhlihen Verwaltungsdienst ber, 1893 wurde er zum Oberkonsistorialrat und Mitglied s Evangelischen Oberkirchenrats ernannt. Sein Heimgang be- eutet für die oberste Kirchenbehörde und die evangelische ‘andesfirche der älteren Provinzen einen {weren Verlust, und u über die Grenzen der Landeskirche ‘hinaus wird sein Ge- ächinis namentli in seiner Tätigkeit für den Gustav-Adolf- rein fortleben. Ausgezeihnet durch große Gaben des Geistes, in lauterer Charakter, eine christlich tief gegründete Per- jnlihkeit, milde und fest zugleich in seinen theologishen An- hauungen und Urteilen, von treuester Hingabe :an seinen heruf wird er und sein segensvolles Wirken unvergessen bleiben.

Im Jahre 1905 wurde er von der theologischen Fakultät r Universität Breslau zum D. theol. hon. c. promoviert. eine Majestät der Kaiser und - König zeichneten den Heim- egangenen wiederholt durh Allerhöhste Gnadenbeweise aus ;

Jahre 1907 wurde ihm der Charakter als Wirklicher Ge- eimer Oberfonfistotialrat mit dem Range der Räte erster lasse verlichen, und im Jahre 1913 erhielt er den Stern zum loten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub.

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu- ammenstellung sind von den 31 Landesversicherungs- nstalten und den 10 vorhandenen Sonderanstalten bis nsließlich 31. Dezember 1915 2471711 Jnvalidenrenten, 80 098 Krankenrenten, 551 142 Altersrenten, 33 425 Witwen- nd Witwerrenten, 1436 Witwenkrankenrenten, 178 116 Paisenrenten (Rente an Waisenstamm) und 73 Zusaztrenten ¿willigt worden. Davon sind in dem legten Kalender- erteljiahre 24507 Júvalidenrenten, 8236 Krankenrenten, )16 Altersrenten, 2917 Witwen- und Witwerrenten, 193 gitwenkrankenrenten, 31-713 Waisernirenten und 12 Zusaßrenten stgeseßt worden. Jnfolge Todes oder aus anderen Gründen d bereits 1442662 Jnvalidenrenten, 152392 Krankenrenten, 68 228 Altersrenten, 2810 Witwen- und Witwerrenten, 442 Bitwenfranfenrenten, 10364 Waisenrenten und 18 Zusazrenten eggefallen, sodaß am 1. Januar 1916 noch 1 029 049 Jnva-

ldenrenten, 27 706 Krankenrenten, 82 914 Altersrenten, 30 615

itwen- und Witwerrenten, 994 Witwenkrankenrenten, 167 752 Paisenrenten und 55 Zusaßzrenten liefen. Danach hat sich im leßten ierteljahre der Bestand an Altersrenten um 88, an Kranken- nten um 4883, an Witwen- und Witwerrenten um 2524, Witwenkrankenrenten um 136, an Waisenrenten um 30 229 d an Zusazrenten um 11 erhöht und der Bestand an Jnvaliden- ten um 101 vermindert.

Bis einschließlich 31. Dezember 1915 ist Witwengeld 57 350 Fällen (davon entfallen 10 292 auf das leßte Viertel-

hr) und Waisenaussteuer in 2863 Fällen (davon ent-

llen 434 auf das leßte Vierteljahr) bewilligt worden.

Nah einer Bekanntmachung des Justizministers vom | d. M., betreffend die Zwangsvollstreckung aus utshen vollstreckbaren Schuldtiteln im Gebiete s Generalgouvernements Warschau, hat der General- uverneur in Warschau am 19. Januar 1916 eine alsbald in aft getretene Verordnung erlassen, wonah deulshe Schuld- el, aus deren im Gebiete des Generalgouvernements arshau eine Zwangsvollstreckung vorgenommen werden soll, S inländische gelten und die Frage der Vollstreckbarkeit der Quldtitel ausshließlich nah deutshem Recht beurteilt wird.

Nach einer durch Vermittlung der hiesigen Königlich nischen Botschaft hierher gelangten amtlichen Erklärung der inzösishen Regierung ist die Postsperre über die früher

ahomey und im Senegal interniert gewesenen deutschen egs- und Zivilgefangenen wieder U FGEGDVAN worden.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats 1nzeigers“ gt die 880. Ausgabe der Deutschen Verlust listen hei. è enthält die 18. Verlustliste der Kaiserlihen Schub- ppen usw., die 453. Verlustliste der preußishen Armee, die V). Verlustliste der bayerishen Armee und die 344. Verlust- e der württembergischen Armee.

Oefterreih-Ungarn. Der König der Bulgaren ist gestern nahmittag im andort des K. und K. Armeeoberkommandos ein- ofen. Der Monar, der vom Ministerpräsidenten

M doslawow, dem Generalissimus Jekow und einem zahl-

Yen Gefolge begleitet war, wurdé auf dem Bahnhof von n Armeeobérkommandanten Feldmarschall Sryeczoa iedrich, dem Chef des Generalstabes, Generalobersten Frei-

Conrad von Högendorf, den dem K. und K. Armes erfommandantèn zugeteilten Vertretèrn des deutschen Heéres d von den Spiten der Lokalbehörden empfangen. Nach

Die heutige „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine sofort in Kraft tretende Verordnung der Ie e ed / des Handels und des Ackerbaués vom 5, Februar, be d die Einschränkung der Ein- und Durchfuhr von Waren aus feindlihen Staaten, sofern diese Waren aus einem mit Oesterreich-Ungarn im Kriegszustande befind- lihen Staate oder aus Kolonien oder ‘Schugßzgebieten eines dieser Staaten stammen. Bei der Ein- und Durchfuhr aus neutralen Staaten hat der verfügungsberehtigte Jnländer durch schriftlihe Erklärung die Haftung zu übernehmen, daß die Waren nicht aus feindlihen ‘Staaten oder deren Kolonien und Schuzgebieten stammen.

Frankreich.

In dem vorgestrigen Ministerrat war der Finanz- minister Nibot wieder erschienen, der mit dem Leiter der Bank von Frankreih Anfang der Woche sich nah London begeben hatte. Laut Meldung des „W. T. B.“ teilte Ribot mit, daß die Londoner Börse für den Handel mit französischen Wertpapieren unter der Bedingung geöffnet werden solle, daß dieser Handel nur durch Vermittlung der Bank von Prameels und ter Bank von England stattfinde, und daß der Erlös aus den Verkäufen von Wertpapieren zur Bezahlung der in England getätigten Käufe verwendet werden solle. Die Bank von Eng- land werde der Bank von Frankreich ihre guten Dienste leisten, um die Erlangung von Handelskrediten in England zu erleichtern. Es werden Verfügungen getroffen hinsichtlih der Bezahlung der von der franzöôsishen Regierung in England und den Vereinigten Staaten von Amerika getätigten Käufe.

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus i vorgestern zur Feldarmee abgereist.

Infolge energischen Widerstandes in Handels- und Jndustriekreisen hat der Ministerrat einer Meldung der „Nationaltidende“ zufolge den Vorschlag des Finanzministers, betreffend die Besteuerung von Kriegsgewinnen , vorläufig

aufgeschoben. Jtalien.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, wonach im Anschluß an den Erlaß vom 24. Mai 1915 über das Verbot der Einfuhr Und der Durchfuhr österreihiswer Waren der Handel zwischen Jtalien und Deutschland sowie die Einfuhr deutsher Fabrikate oder aus dem Deutschen Reich stammender Waren nach Jtalien und dessen Kolonien verboten wird.

Bei einem zu Ehren des französishen Ministerpräsi- denten Briand und seiner Begleiter auf der Consulta gegebenen Festm ahl, an dem der Ministerpräsident Salandra mit allen Ministern, die Botschafter Frankreihs, Englands, Rußlands und Japans, die Gesandten Serbiens und Belgiens, der Bürger- meister von Rom, höhère Offiziere und hohe Beamte teil- nahmen, brachte der Minister des Aeußern Sonnino laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Trinkspruch aus:

Ich’ bin gluclüich, unter uns dad Haupt der erung Frank reis zu begrüßen, an das uns so viele alte Traditionen und einé dur die Waffen erneute Brüdertihkeit knüpfen. Die Anwesenheit Eurer Exzell-nz ist ein neues Pfand unsères festen Vertrauens auf einen fiegreihen Ausgang des Kampfes, den die Verbündeten durch dite Macht ihres unershütter!ichen Bundes für die S2che der Freiheit und der Gerechtigkeit durchführen. Jch erhebe metn Glas auf die Gesundheit des Präsidenten der französishen Republik und der ver- blindeten Souveräne sowie auf die Gesundheit Gurer Ex ellenz, die ih im Namen der ttalienti|hen Regierung uad der italienischen Natton willkommen heiße. ;

Darauf erwiderte dêër Ministerpräsident Briand mit folgenden Worten:

Im Namen der Regierung der Nepublik bringen meine Kollegen und ih der Königlichen Regierung und ganz JItaliea den herziihen Geuß Frankreihs. Mit der größten Bewunderung haben wtr ge- sehen, wie Ihr edles Land auf den Ruf seines nationalen Ge- w'ssens antwortete und seinen Pley im Lager der Verblindétén ein- nahm, um mit ivnen N-cht und Freiheit zu verteidiger. Unsere beiden Völker sind in oleiher Weise überzeugt, daß dèr \{ließliche Sieg aus ihrem festen Willtn hervorgéhen wtrd, mit teren Verbündeten aemeinsam alle ihre Hufsmiite!, alle ibre Exnergien und alle ihre lebendtgen Kräite einzuseßen, Unterstüßt durch diese unerschütterlihe Festigkeit setz-n Jiaiien und. Frankreih unter thren Fahnen, die sih von neuem vereinigt haben, în enger Brüderlichkeit der Nasen und der Waffen den riesenhaften Kampf fort, in dem wit ibren Gesh‘ckena das Schicksal der Zivili\atton auf dem Wi steht. In tiefem Sinne erhebe ih m-in Glas zu Ehren Ihrer Majestäten des Köntg? und der Könkgin von Jtalien und der veibündeten Souveräne. Ich trinke auch auf das Wohl Eurer Ex¡ellenz und der Königlichen Regierung, deren edelmütige Gasifceuncshaft wir näch ihrem hohén

Werte zu \häyen wissen. : Nieéderlande.

Jn der Zweiten Kammer ist ein Gelelentaurf ein- gebracht worden, der bezweckt, Holland die dauernde Verfügnng über ausreichendes C tea! u sichern. Wie „W. T. B.“ meldet, verbietet. der séventwutf bei Vermeidung von Ge- fängnisstrafen den Verkauf oder die Vèérheuerung eines niederländischen Schiffes an das Ausland ohné \{hriftlihe Genehmigung des Ministers für Ackerbau, Jndustrie und Handel Uünd ebenso die Entfernung eines Schiffes zu diesem Zweck aus den Heimatsgewässern.

Rumänien.

Wie die Zeitung „Kambana“ erfährt, sind in Giurgewo drei höhere russishe Offiziere, die Bomben mit ih führten, von den rumänischen Behörden verhaftet worden. Die Untersuchung ergab, daß Anschläge am Donauufer

beabsichtigt waren. Bulgarien.

Eine gemishte bulgarish-österreihis{ch-ungarische Kommission, die mit der Fesisezung l den gemein N beseßten Gebieten Serb

erbiens Eee Zol ran aes betraut ist, ist gestern“ in Sofia im Ministerium des ßern zusammengetreten.

Amerika.

Die Bewegung gegen die Deutschen in Kanada, die amtlihe Stellen bekleiden, nimmt stark zu. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, wurde in einer vorgestérn abend in Toronto abgehaltenen Versammlung ihre Entfernung ver- langt und ein deutschfeindliher Bund mit dem Motto ge- gründet: „Keine deutshea Güter, Arbeiter oder Einwanderer“.

der Champagne griffen d can Abend

silih des Gehöfts Maison de Cha 1OTDIT von M siges) an und drangen in einer Breite von noch

200 m in unsere Stellung ein. E A

Auf der Combres-Höhe beseßten wir den Rand eines

vor unsérem Graben von den Franzosen gesprengten Trichter.

Oestlicher Kriegs\chauplaßg. Vorstöße russisher Patrouillen und kleinerer Abteilungen wurden an verschiedenen Stellen der Front abgewiesen. G

: Balkankriegsschauplaß. Die Lage ist unverändert. Oberste Heeresleitung.

pagne

Wien, 11. Februar, (W.T. B.) Amtlich wird verlautbart:

Ü Russischer Kriegs\schauplaß. ie Tätigkeit feindliher Erkundungstruppen gege die Front der Armee Erzherzog Josef Ferdinand es an. Unsere Sicherungsabteilungen wiesen die Russen überall zurü. Die Vorposten des ungarischen Jnfanterieregiments Nr. 82 gersprengten einige rusfishe Kompagnien.

Jtalienisher Kriegs\chauplaß. Keine besonderen Ereignisse.

Südöstlicher Kriegs\chauplat.

Die in Albanien vorrückenden österreichisch-untgarise Streitkräfte haben am 9. d. M. Trans Und die BIENR zwischen Preza und Bazar Sjak besetzt.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 11. Februar. (W. T. B.) Auf allen Fronten keine wesentliche Veränderung.

London, 11. Februar. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet amtlich aus Mesopotamien: Eine Er- fundungsabteilung wurde am 7. Januar beim Rückmarsch von Nasrije von Arabern angegriffen. Unsere Gejamt- verluste betrugen 373 Mann. Der Feind hatte über 300 Tote. Am 9. Januar überrumpelte eine ausgesandte Straferpedition die Araber und zerstörte 4 Dörfer. Unsere Verluste hierbei betrugen 6 Mann.

Der Krieg zur See.

Berlin, 12. Februar. (W. T. B.) Ein deutsches Unterseeboot hat am 8. Februar an der syrischen Küste südlich von Beirut das französishe Linienschiff „Suffren“ versenkt. Das Schiff sank innerhalb zwei

Minuten. | i Der Chef des Admiralstabes der Marine.

(.Suffren*, im Jahre 1899 vom Stapel -aelaufen, hatte etne Wasserverdrängung von 12 730 t, und eine Schnelligkeit von 18 See- meilen. Seine Aimierzng bestand aus vier 30,5-, zehn 16 4-, act ei op E 4,7 cm-Geschüyen; seine Besaßung betrug

ann. :

Der Krieg in den Kolonien.

London, 10. tr (W. T. B.) Das „Neutersche Bureau“ erfährt, . daß die Belgier, die in Afrika mit Briten und Franzosen zusammenwirken und eine Grenze von über 500 WVieilen, vom Kiwu bis zum Tanganjikasee, verteidigen die Deutschen in ungefähr zehn Gefechten mit schweren er- lusten zurückgeworfen haben und nun in Deutsch Ostafrika eindringen. :

(Die Meldung ist mit Mißtrauen aufzunehmen, da 9G bisher sämtlihe Nachrichten über koloniale Kämpfe aus belgischer Quelle als unzüverlässig erwiesen haben.)

Parlamentarische Nachrichten,

Die Ca, L e S des Hauses der Abgeordneten hat mit überwiegender Mehrheit beschlossen, eiten am 9, d. M. von ihr gefaßten Beschluß der Oeffentlich- keit zu übergeben, Der Beschluß lautet:

den Prâsfidenten des Abgeordnetenhauses zu ersuchen, dem Herrn A von folgender, Auffassung der Kommission Plit-

ung zu madhen :

Bie Kommission würde es im Interesse des Landes für \{ädlich erahten, wenn sih aus der Stellungnahme der Neichsleitung gegen- über Amerika die Konsequenz etaec Einschränkung in unserer Fréiheit, einen uneingeshränkten und dadurch 22o31l wirksamen Unterseebootkrieg zum geeigneten Zeitpunkt gegenüber England aufzunehmen, ergäbe.

Statistik und Volkswirtschaft.

In die Steigerung der Getreidepreise gibt eine Zu- - sammenstellung Einblick, die sih im Breslauer Gemeindeblatt findet. Dié Königlihe Generalkommisstion für Schlesien hot nämlich die für Ab'ösfungen maßaebenden Martint-Durhschvitts- marfktyreise bekannt gegeben, und zwar sowohl für 1915 als auch für den Durchschnitt der leßten 24 Jahre. Danach beträgt für die Men erungener iee Breslau und Liegniß

ceis von a 9,44 4, von Nogoen 7,74, von te 9,90, von afer 6,60 für den Scheffel. Fm Durchschnitt der leyten 24 Fahre von 1892 bis einshließlich 1915 hat Weglässung der zwet teuersten und der zwei wohifeilsten Zabre in | Markt- Gf C10 a0 ros D, K na

e 415 un 28 en. also 1915 um ein Drittel bis um die Hälfte höher aat der leßten 24 Jahre; Gerste ist sogar um das

se gestiegen. i

Zur Arbeiterbewegung. b übermit! í

tis N W. D ü Ï / M s E / E BULE S E S jvar uber die Frage der S er Arbeiterflihte