1916 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

irma M, Swenker, Zigarettenfabrik in Dresden, Reitbabn- traße 11 ‘und Georgplay 1 Juh.: Asik Warla Schenker (Verwalter: Kausmann röôltch),

die Firma f Keßler, M: siftnstramentenhavdlung in Makneu-

ret

rchen (Verwalter: Oridrichtier Fcanz Heyae in Markneu-

N kirchen),

die Altwanenhandlung des Ahraham Jsbicki in Niederhaßlau bet

__ Aipidau (Verwalter: Kaufmann Paul Lahmund in Fa. Schurig

__& Lahmund in Zwick1u),

der Geschäftebetrieb des Judel (Jdel) Schaja in Plauen i, V. R EAIE Fabrikant Johanues Neupert in Plauen, Schild-

coße 28),

die in Leipzta und Markranfiädt befindliGhen Warenläger der Firmen Abraham Kleinmann, -Kolki, Js1ael Helzufen, Nowno, und Moschko Fiedel, Kolki (Verwalter: Bücherrevi)or Karl Golücke in Letpzig, Dreddner Straße 9), und Dantschewsky & Kulkes, Wilna (Verwalter: Kursmakler Heino Espenhayn iu Letpzig, Südstraße 34 11).

Für die in Leipzig befindlihen Warenläger und den daraus ge- wonnenen Eilôs der Firmen I. Heymann, London, P. A. Gußkow, Moskau, und F. J. Miitral frères, St. Remy du Provence, wurde an Selle des Bücherrevisors Karl Born der Kaufmann Ostar Zenari in Leipzig, Handelshof, zum Verwalter bestellt.

Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung

der Firma Hays Wagner Nachf. in Grüna und des dazu gehörigen Grundstücktes L und der tn Leipzig und Mukranstädt befindliten Warenläger der Ftrmen V. & F. Mandl, Moskau, L. Judoæitsh, Kiew, A. S. Redel, Warschau, Abrah. Schapiro, Wilna, und des Waiclaw L wan»owski, Warschau. Dresden, den 29. Februar 1916. Ministerium des Jnnern. Vißthum.

Belanntmachung.

Dem Handelsmann Karl König in Freiburg, Kronenstraße Nr. 31, wurde mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 10. Januar d. J. wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln jeglicher Art sowie jede sonstige Betätigung als Handelsmann untersagt.

Freiburg, den 24. Februar 1916.

Großherzoaliches Bezirësamt. Fischer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammergerichtsrat Ritgen zum Oberoerwaltungs- gerihtsrat zu ernennen sowie : dem Eisenbahnobersekretär Geisler in Paderborn und dem Eisenbahnoberkassenvorsteher Kloppenburg in Altona bei dem Ueberiritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Finanzministerium.

Déx Katasterkontrolleur, Steuerinspeïtor Breyer ist von A als Regierungslandmesser nach Hannover versetzt worden.

Die Katasterlandmesser Kempski und Mertens sind zu Katasterkontrolleuren in Betzdorf bezw. Asbach bestellt worden.

Das Katasteramt Wiesbaden T ist zu beseßen.

Königliche Generallotteriedirektion.

VBetannimaGUng:

Die Erneuerun gslose sowie die Freilose zur 3. Klasse der 7. Preußish - Süddeutshen (233. Königlich Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 885, 6 und 18 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprehenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 6. März d. J.,, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrecht s einzulösen.

Die Ziehung der 3. Klasse dieser Lotterie wird am 10. März d. J., Morgens 81/2 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. März 1916.

Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Strauß. Ulrich. Gramms.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuver- lässiger Personen vom Handel, ist dem Kaufmann Hugo Dannemann in Stettin, Bogislavstraße 40, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt.

Stettin, den 28. Februar 1916. Der Polizeipräsident. von Bötticher.

BVBetanntmachunzg,

Dem Meieristen und Makler Heinrich Langpaap, wohnhaft hier, Sedanstraße Nr. 20, ist der Handel mit Pferden, Rindvieh, Schweinen und Ferkeln auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 f Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel unter- agt worden.

Neumünster, den 26. Februar 1916. i Die Polizeibehörde. L Ba: Nissen.

Bekanntmachung.

Der Mühlenfirma August Rehbock in Langwedel ift auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 î ive! mit Körnexrfrüchten jeder Art unter» sagt wor el .

Verden, den 28. Februar 1916, Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.

Bekanntmachung.

Die Mühle des Mühienbesiters Heinrich Feld- mann in Morsum ist wegen Unzuverlässigkeit des FJnhabers auf Grund der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 geschlossen worden. Gleichzeitig ijt dem Genannten auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Körnerfrüchten jeder Art sowie mit Futtermitteln untersagt worden.

Verden, den 28. Februar 1916.

Der Königliche Landrat. Dr. Bei fert.

Tagesordnungen für die am 15. Mirz 1918, Bornittägs 11 Uhr und Nachmittags 123 Uhr, in Halle (Saale) stattfindenden Bezirkseisenbahnratssitzungen:

a, Ordentliche Sißung des Bezhfkêeisenbahnrats für die Eisenbahn- tirektions8bezirke Erfurt und Halle (Saale), b, XTIT. gemeinscaftlihe Siyung der Bezirfkselsenbahnräte für die Etsenbahndtirekitonsbeziike Eifur1/Halle (Saale) und Magdeburg. Zu a: 1) as 2) Geshäftlihe Angelegenheiten des Bezirkseisenbahn- rats. 3) Erörterungen über die seit der leßten Sitzung des Bezki1ks- eifenbabnrats eingetretenen oder in Aussicht genommenen E-l- ichteruncen und Neuerungen im Perjonen-, Gepäd., Güter- und Tterverkehr. 4) Beichlupiassung uber Zeit und Ort der nächsten. Sihung Pn ständigen Ausschußfies und der «3Hsien ordentlichen ßung, Zu b: 1) Wahl des Vorsitzenden für die geweins{chaftlihe Sißung. 2) Ersaßwahl etnes stellvertretenden Mitgliedes des Landes- eisenbahnrates aus den Kreisen des Handelsstandes. Erfurt, den 25. Februar 1916,

Königliche Eisenbahndtrektion. Kindermann.

Tagesordnung

für die am Mittwoch, den 15. März 1916, stattfindende 2. Gesamt|ipung des Bezirkseisenbahurats Cöln.

Mitteilungen der geschäftsführenden Direktion. Neuwahl eines Mitgliedes für den fändigen Aus\{uß. Mitteilungen über die Eiledigung früherer Bezratung8gegenstände sowie über Verkehrs- und Fahrplanänderungen. Cöln, den 26. Februar 1916. Königliche Eisenbahndirektion. Martini.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen, Berlin, 1. März 1916.

Jn den nächsten Tagen. wird die vierte Kriegs anleihe vom Reiche zur Zeihnrñ@ dufgelegt werden. Däs deutsche Heer und das deutsche Volk haben eine Zeit gewaltiger Leistungen hinter sich. Die Waffen aus Stahl und die silbernen Kugeln haben das ihre getan, dem Wahn der Feinde, daß Deutschland vernichtet werden fönne, ein Ende zu bereiten. Auch der englishe Aushungerungsplan is gescheitert. Jm zwanzigsten Kriegsmonat sehen die Gegner ihre Wünsche in nebelhafte Ferne entrüdckt. Jhre leßte Hoffnung ist noch die Zeit; sie glauben, daß die deutschen Finanzen nicht so lange standhalten werden wie die Vermögen Englands, Frankreichs und Rußlands. Das Ergebnis der vierten deutshen Kriegs- anleihe muß und wird ihnen die richtige Antwort geben.

Jede der drei ersten Kriegsanleihen war ein Triumph des Deutschen Reiches, eine {were Enttäushung der. Feinde. Jeßt gilt es aufs neue, gegen die Lüge von der Erschöpfung und Kriegsmüdigkeit Deutschlands mit wiksamer Waffe an- zugehen. So wie der Krieger im Felde sein Leben an die Verteidigung des Vaterlandes seßt, so muß der Bürger zu Hause sein Erspartes dem Reich dakbringen, um die Fort- seßung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu ermöglichen. Die vierte deutsche Kriegsanleihe muß der große deutsche Frühjahrssieg auf dem finanziellen Schlachtfelde werden. Bleibe keiner zurück! Auch der kleinste Betrag ist nüßlih! Das Geld ist unbedingt sicher und hochverzinslich an- gelegt.

Jn das von „W. verbreitete, gestern veröffentlichte Antworttelegramm Seiner Majestät des Kaisers und Königs an den Brendenburgishen Provinzial- landtag hat sih ein Fehler eingeshlihen. Es lautet folgen-

dermaßen:

M 0, 2,

Großes Hauptquartier, den 28. Februar 1916.

Meinen wärmsten Dank für die freundlihe ‘Begrüßung des Brandenburgischen Pr ovinztallandtages. Ich freue Mich fehr über die neue Probe brandenburgisher Kraft und Treue bis zum Tode, welche Brandenburgs Söhne in unwiderstehlih-m Ansturm auf die stärkste Feste des Erbfeindes in diesen Tagen abgelegt haben. Gott segne Brandenburg und tas gesamte deu!she Vaterland.

Wilhelm R.

Die vercinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute vormittag Sitzung.

Mit dem heutiaen Tage tritt, wie durch „W. T. B.“ mit- geteilt wird, eine Bekanntmachung in Kraft, durch die Höch st- preise für Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerb- stoffgewinnung geeignetes Kastanienholz festgeseßt twerden. Die Verkaufspreise für den Zentner Rinde sind je nach der Güte abgestuft. Die Einzelheiten der Bekanntmachung ergeben fich aus ihrem Wortlaut, der bei den Polizeibehörden einzu- pkon. ift,

Eine Neufassung der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemi- kalien und ihre Behandlung Ch. I. 1/8. 15. KRA,, tritt mit dem heutigen Tage in Kraft (Ch. L. 1/3, 16 KRA). Der

Kreis der von der Verordnung Ch. I. 1/8. 15 KRA S Personen, Gesellschaften usw. ist der gleiche geblieben. Dis Abänderungen durch die Neufassung sind, wié dur „W. T. B. mitgeteilt wird, im wesentlichen folgende : j ;

1) Die Beschiagnahme ist au au} dte bisher fceten Mindest. mengen aufgedehnt worden. Bestimmte Mindestmengen find jedech voa der Meloepfl'ckt befreit. é :

2) Verkauf und Lieferung der beshlagnahmten Chemikalien im Inlande ift mit Ausnahme von Japankampfer und Glyzerin frei, Bet letzteren ist ein Erlaubnis|\chein erforderlich, falls die monatliche Gesamtmenge der verkauften oder zu liefernden WVéengen bestimmte Mindestmengen überschreitet.

3) Verarbeitung und Verbrau beschlagnahmter Stoffe ift grundsäßlich nur auf Grund von Erlaubnitscheinen gestattet. T ie Neufassung enthält jedo zahlireihe Autnahmen von diejer Be- itimmuna. h

4) Etne Anzahl in der Bekanutmahung aufgeführter Arbeits-

gänge ist freigegeben. : Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschiedene Einzel- bestimmungen enthält, ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

Jn Belgrad wird in der nächsten Zeit wieder eine fonsularishe Vertretung des Reirhs eingerichtet werden. Laut Meldung des „W. T. B.“ sind die entsprechenden Ver- fügungen bereits ergangen. Sobald die der neuen Behörde zugeteilten Beamten in Belgrad eingetroffen sind und der Dienstbetrieb daselbst eröffnet ist, wird dies mitgeteilt werden. Bis dahin empfiehlt es sich, etwaige Anfragen an die Behörde zurückzuhalten. O

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staat3anzeiger3“ liegt die 895. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten hei. Sie enthält die 468. Verlustliste der preußishen Armee und die 258. Verlustliste der sächsishen Armee.

Oesterreich-Ungarn. Der König der Bul garen ist gestern abend aus Coburg in Wien eingetroffen.

Der Prinz Mirko von Montenegro, der Serdar Vukotic und die in Montenegro zurücgebliebenen Minister, | und zwar der Justizminister Nadulovic, der Minister des

Jnnern Popovic und der Kriegsminister Vjesovic, haben nch laut Meldung des „W. T. B.“, als sie von der durch die „Agence Havas“ unter dem 11. Februar veröffentlichten Er klärung des mit König Nikolaus nach Frankreich geflüchteten montenegrinischen Ministerpräsidenten Miuskovic Kenntnis erhalten hatten, durch Vermittlung des in Celtinje anwesenden österreichish-ungarishen Eesandten Eduard Otto an die K. und K. Regierung mit der Bitte gewendet, nachstehende Gegen- erklärungen der Oeffentlichkeit zu übergeben:

Der Königiichen Regterung ist dite Erk ärung des Ministe?pxäll- denten Miuskooic zur Kenntnis gelangt, die dieier tur das mon- tenegrinishe Konsulat in Paris als o'fi;i-ll bezeihnen ließ. Da dieje Erklärung durchweg untiht!g ijt und die Tendenz ver- folgt, die Tätigkeit der im Lande verblitbenen Minifter als nicktig und eigenmächtig darzustellen, und da man andererseits na ter Art und Weise, wie se eifolgte, sowie nah der Quelle, aus der sprungen it, der , Auence Havas“, on der Exiitenz der fräglichen Er- klärung nicht zweifeln kann, fühlt fich dite Köntglide Reuterung ver- pfl htet, auf die'elbe mit ihren nachstehenden Efklärungen zu antworten und Jhnen gleichzeitig zu empfeblen, dafür zu sorgen, daß dieje thre Erklärung die breiteste Pabltzität erhalte : H Í

Am 29. Dezen ber (a. St.) nah dem Falle: von Kuk vnd Crftlo wurde n Gutheißung dur Seine Moajej1ät an das Kommando ker K. und K. Trupven wegen Etnstellurg der Feindseligkeiten beran- getreten. anb1ucch ein,

hatten.

Nach längeren Beratungen bat die Königliche Regierung im Einvernehmen mit dem König die K und K Regierung mit etnem Telegramm voin 31 Dezember um Frieden. Gleich- zeitig wendete sich Seine Majestät der König mit einer telegraphishen Bitte an Seine K. und K. apostolische Majestät um seine Vermittlung, damit uns desto günstigere Friede«sbedingungen zugestanden würden. i

Am 2. Fanuar erhielten wir die gleihlautende Antwort, auch auf das Ersuen um Einstellung der Feindieligkeiten, nämli, daß Friedensverhandlungen nach Ablieferung der Waffen und nah Auslieferung der serbishen Truppen, die sih noch auf unserem Gebiete befändev, in Anguff genommen werden würden. Es folgten Beratschlagungen. Die Bedirgungen warten zwelfellos schwere, ja sehr \chwere, aber auch die Lage gestaltete fich immer s{chwieriger. Die österreidbis{-ungarischWèen Truppen drängten rasch vorwärts, Ein ernster Widerstand konnte nirgends geleistet werden, ir sbesondere im Küstengebiet. Nahrungsmittel waren gar nit und Munition wentg vorhanden. Schließlich wurde die erste Be- dinguna angenommen. Hinsichtlich der zweiten Bedingung wurde erklärt, daß sich keine fserbtschen Truppen auf unjerem Territorium befänden. L

Die für die Verhandlungen über die Durhführung der Waffen- ablieferung bestimmten Delegierten reisten am 3. Januar nach Celirje ab und kehrten am räbsten Tage, dem 4. Fanuar, zurück mit der Mitteilung, daß die Feindseltakeiten eingestellt scien, daß jedo Verhandlungen über den Modus der Wasfenablie}e- rung viht in Anariff genommen werden können, bevor die Antwort von Wien eingetrcffen jet Hoffnung, daß es zu Unterbhantlungen vnd zu einem Einver- ständnis kommen werde, worauf wir den Ministerpräsitenten Mtuskovic, der fich Tags zuvor mit dem diplomatischen Korps nah Skutari begeben hatte, sofort zurücckberiefen.

Statt dessen erhielten wir jedoch am 5. Januar vcm Kommando der K. und K. Truppen ein Schriftnück, das die bei der Ablieferuvg der Waffen etn\pruch8los zu beobachiende Vorgangsweise vor|{rteb. Dte öôsterreihi\ch-ungarishen Truppen waren in steter Vorrüccktung be- griffen, insbesondere in Richtung gegen Skuta1t und Bojana. Es entstanden begründete Befürchtungen, daß die Kommunikation Skutari—Medua unterbrohen werden würde. Der Ministerpräsident Mit1:skovic kehite am selben Abend nach Skutxri zurück, worauf am nächsten Tage, dem 6. Januar, die Note verfaßt und im Wege des Kommandos in Cetinje an die K. und K. NRegiecung expediert wurde, in der der Verlauf der Verhandlungen dargestellt und betont wurde, daß die vorgeschriebene Art und Weise der Waffenablieterung praktisch undurchführbar und demütigend fet. (Von tiner beabsichtigten Demütigung der Montenegriner war keine Nede, Es handelte fh einfah um militärische Notwendigkeiten. Anmerkung des „K. K. Telegrapben-Korre|pondenz-Bureaus*.) Gleichzeitig verlangten - wir, daß gemäß dem Uebereinkommen dite Delegterten zwecks Verhand- lungen zusammentreten mögen. Denselben Tag, gegen 4 Uhr Nah- mittags, reiste der König ohne Wissen der Negierung nah Sfkutart ab und von da über Medua nah Jtalien, aub welcher Ursache eben die im Ar'ikel 16 der Landesoerfassi-ng vorgeschriebenen Formalitäten nit e:füllt wurden. Ein fsolcher Abgang des Se machte einen niederschmetternden Etndruck auf Heer und Volk. (8 entstand eine aligemeine Verwirrung und die Gefahr innerer Un-

sie ens. “etnem Lande

prdnung?n, was uns drei Minister bewogen Fat, unsere Re- jièrung#fuvktionen auch weiterhin auszuüßen und die be- gonnenen Verhandlungen, die mit Erfolg zu Ende gefübrt urden, forfzusezen, indem dle Waffen als Staatseigentum im Lande yerblieben und Heer vnd Volïë ruhig nah Hause zurückfehren konnten, wodur ohne Zaceifel das Land vom s{ließlichen Untergange gerettet wurde. Ein derartiger, hier kurz dargestellter Lauf der Ereign'sse deme n- itert am besten die offizielle Note des Mintisterpräst-

denten Miuskovic, weil dadur festgestellt wird, daß die Ein-

tellung der Feindseligkeiten und sodann au der Friede nicht aus verwerflihen Absichten angesucht worden ift, ondern - einzig und allein mit Nücksicht auf die. ernste ‘age, die nah dem Falle der wihtigsien Stellunaen entstanden is, und zu dem Zwecke, um das Volk vor der Knechtscaft (gemeint is wobl die befürchtete Jnternierung der wehrfähigen männlihen Beyölkerung. Arm. des „K. K. Tel.-Korr.-Bureaus*) zu retten, welche für die erschöpfte Bevölkerung bloß von Nachteil nd für niemanden von Vorteil gewesen wäre; ferner, daß die Ne- gierung nicht zusammen mit der Körnigliben Familie das Land verlassen hat, mit 4u9nabme des Ministerpräsidenten, welher allein weder die Regierung repräsenticert noch amens derselben irgendwelche Entscheidungen treffen kann, was hingeaen den îm Lande zurüdgebliebenen drei Ministern möglich ist, da e die erforderlide Beschlußfähigkeit besißea. (Die geseyz- lie Grundlage für diese Auffaffung i vns nicht bekannt. nm. des „K. K. Tel. Korr.-Bureaus*.); ferner, daß der Käniq Mtikolaus nicht zum Zwecke der Ermutiqung der Truppen und zum Biderftande cin Mitalied seines Hauscs und dret Yegierungs- itglieder im Lande zurückgelassen bat, da diese drei Mitolieder der Negterung von der Abreise des Königs nichts gewußt baben; und \chließlich, daß der König Nikolaus weder von Skut1ri noch von Medua oder von Italien aus weder Seiner Königlichen Hoheit pem Prinzen Mirko noch der Königlichen Regiervng oder dem General Janko Vukotic irgendwelhe Anordnungen dahin ert ilt hat, daß das Heer sich auf Skutari zurückziehen folle, daß dem Heere die (Senannten folgen sollen und daß unter keinem Vorwande Friedent- interhandlungen in Angriff genommen werden dürften. Die obige [Srfläruna hat die Königliche Regierung mit Wissen und im Ein- erständnisse mit Seiner Königlichen Hoheit dera Prinzzn Mirko und dem General Vakotic vollkommen frei von jedwedem Ein- [lusfe oder gar infoloe irgendwelher Presson, auf der Grundlage on Dokumenten erlassen, welde niemand obzwin en noch zu eigenem Vorteile und zur eigenen Reitfertigung entkräften oder aus- wechseln kann.

Pedgoritza, 4. Februar (a. St.) 1916. (Unterschriften) P inz Mirko, J. Vukot*c, M. Nadulovic, N. Popovic, R. Vijesovic.

___ Wie das „K. K. Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ er- ährt, haben die in den obigen Erklärungen angeführten und auch in der Presse bereits mehrfah erwähnten Friedens - nnsuchen, die der König Nikolaus und seine Regierung inter dem 31. Dezember (a. St.) an Seine K. u. K. Apostolische Majestät,“ beziehungsweise an die K. u. K. Negierung gerichtet atten, in deutscher Uebersetzung folgenden Wortlaut: An Seine Kaiserliche und Königliche Apostolish? Majestät Franz Josef 1. Wien, Eure Majestät !

Nachdem Ihre Truppen heute reine Hauptstadt beseßt haben, befindet sich: die montenearinischcbe Regierung in der Not- wendigkeit, sfich an die K. und K. Regierung zu wenden, um fie inter Einstellung der Feindseligketten um Frieden wischen den Staaten Euerer Kaüserlihen Majestät und zu bitten. Da “die Bedingungen eines glück- iben Stegers bart sein können, ri@te ih im voraus an Eure Majeslät die Bitte, fich für einen Frieden einzuseßen, ter ehrenvoll 1nd würdig des Prestiaes eines Volkes - is, das in früheren Zeiten hr Hohes Woblwolley, Jhre Achtung und Ihre Sympathien tencfssen hat. Ihr edles und ritterlich empfindendes Herz wird, voffe ich, diesem Volke keine Demütigung antun, welde es nicht verdient. gez. Nicolas.

Die Antwort darauf traf am 30. Dezember gegen Tages- ais der König bereits nah Kiusevac abgereist war, | wobin sih auch die Mintster nah Empfang der Antwort begeben |

Aus dieser Nachricht \ck{chpften wir die h

An die K. u. K. österreihish-ungarishe Regierung tn Wien.

Die Königlich montenegrinishe Regierung bittet die ?. u. K. ôsterreihisch-ungariihe Regieruna, Frieden mit Monte- iegro zu schließen. Sie bittet auch die K, u. K öôsterreihish- ingarische Negieruna, ibre Delegierten zu bestimmen, ebenso wie den Ort, den Tag und die Stunde threr Zusammenkunft mit den Dele- pierten der Köntalih montenegrinishen Regierung. Die Köntgliche Regierung von Montenegro bitt-t die K. u. K. österreichi ch- ingarische Negierung, die nötigen Befehle zum Finstellen der Feindseligkeiten geben zu lassen ind diesbezüglih den Tag und die Stunde zu beslimmen, damit die Köniallch mwmontenegrinishe MNegiervrg die gleichen Befehle ihren Truppen erteilen kann. Die Köntalih montenegrinische Megierung bittet auß den Kommandanten, die Depeshe Seiaer Majestät des Königs von Montenegro, welche ihm unsere Parlamentäre, die Herren Major Loumovic und Oberleutnant Popovic, übergeben verden, Seiner Majestät dem Kalser von Oesterreih und König von Ingarn zuzustellen. Gleichzeitig wlrd der Kommandant gebetem zu hestatten, daß unsere Parlamentäre die Antwort der K. und K. Ne- terung in seinem Lager abwarten dürfen.

31. Dezember 1915 (13. Fanuar 1916), ez. Ministerpräsident Miuskovic, Justizminister M. Radulovic, Minister des Innern R. Popovic, Krtegöminister Vjesovic.

Am 14. Januar 1916 erfolgten die Antworl1- clegramme des Kaisers Franz Joseph und der k. und K. Regierung, die lauteten:

An Seine Majestät König Nikolaus von Montenezro.

Es gerelht mir zur Genugtuung, daß Eure Majestät ih ereit erklären, den nunmehr zwecklos gewordenen Widerstand auf- geben. Die Bedingungen der Einstellung der Feindseltakeiten sind Suerer Majestät bereits im Wege Meines Armeeoberkommandos beTanntgegebezn worden. Auf den Vorschlag der monteneg inishen Negterung wird derselben die Antwort Meiner Regierung zugehen. Franz Ioseph.

An die Königlich montenegrinishe Regierung. Da die Köntglih montenearinishe Regierung die. Nußlosigkett eines wetteren Widerstandes einsieht und ihre Bereitwilligkeit erklärt hat, dem Blutvergießen Einbalt / zu tun, wird die K. und K. Ne- ferung, sobald die seitens der K. und K. Weh1macht gestellten Be- ingungen erfüllt und sohin die Felndseligkeiten eingestellt sein werden, die von der Könizglih montenegrinishen Regierung erbe!'enen Dele- terten unverzüglih entsenden, damit dieselben in Cetinje mit den elegierten der Regierung Montenegros zusammentreffen,

Burian.

Wie am 17. Februar bekanntgemacht wurde, hat die t. und K. Regierung, eiter Bitte der in Montenegro zurück- ebliebenen montenegrinishen Minister entsprechend, den Versuch nternommen, ein Schreiben der genannten montenegrini- chen Würdenträger an ihren in Frankreih weilenden önig durch Vermittlung der Königlich spanischen Regierung n seine Bestimmung gelangen zu lassen. Einer Mitteilung er zu diesem Zwecke in Anspruh genommenen neutralen Stelle zufolge, haben sih der beabsichtigten Zustellung un- orhergesehene, von Frankreich ausgehende Hindernisse

|

in den Weg geftellt, die es unmöglich machten, die montenegrinische Bittschrift um die Ernennung von Friedensunterhändlern dem König Nifkfoläus auszu-

bändigen. Ftalien.

Die offiziellen Vertretec der interventionistischen Partei haben vorgestern eine Versammlung abgehalten, in der die Redner laut Meldung des „Corriere délla Sera“ nah scharfer Kritik der bisherigen Regierungspolitik auf die für Ftalien bestehende Notwendigkeit hinwiesen, den Krieg im engsten Anschluß an die anderen Vierverbandsmächte, also auch gegen Deutschland, zu führen.

Schweiz.

In dem Prozeß aegen die Obersten im General- stab Egli und von Wattenwyl ist gestern das Urteil ge- fällt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, sind beide frei- ae\sprochen worden. Sie werden ihren Vorgeseßten zur dis- ziplinarischen Bestrafung überwiesen.

Dänemark.

Die deutsche Regierung hat, wie „W. T. B.“ meldet, der dänischen Regierung ihr aufrihtiges Bedauern darüber ausgesprochen, daß ein deutsches Flugzeug am 12. v. M. bei und über Kopênhagen dänisches Ge- biet überflogen hat. Die deutschen militärishen Behörden haben in bestimmtester Form ihre frühere Weisung erneuert, daß ein Ueberfliegen neutralen Gebiets nicht stattfinden darf.

Türkei.

Der Senat hat nach kurzer Debatte, in deren Verlaufe Talaat-Bey als interimistisher Finanzminister eine Dar- stellung der finanziellen Lage der Türkei gab, die er als gut bezeichnete,- mit allen gegen eine Stimme das Budget im allgemeinen angenommen.

Bulgarien.

Die Sobranje hat in der gestrigen Sißung die A[dreß- debatte begonnen.

Nach dem Bericht des ,W. T. B.“ sprach zuerst der Führer der dew okratischen Partei Valin ow, der im allgemeinen forderte, die Negierung möge der Opposition mehr Vertrauen schenken und sie in alle Fragen einweihen sowie sie über die abgeschlossenen RBündbnisverträge uyd die da'aus entspringenden Bündnis- vflichten und Nehte aufklären. Malinow hob hervor, daß die Thronrede insofern eine Lückde aufweise, als fie bloß über die Beschießung von Dedeagatsch durh die Eng- länder und Franzo'en sprechde. Es sei aber kein geringerer Sfkankal, wenn das große Nußland die wehrlose Stadt Warna beshiceße. Die Negterung müsse derart vorgehen, daß Bulgarien noch dem Krtege im rechtmäßigen Besiß aller erworbenen Gebiete bleiben könne und zu keinen Vorwürfen Anlaß vorhanden sei. Nah Malinow \prach der Führer der Sozialisten Sakazor, der u, a. betonte, daß Bulgarien angesichts der allgemeinen age nur eine solhe Politik verfolgen dürfe, die der künftigen Entwicklung und dem Nebeneinander- leben der Balfanvölker entiprede; namentli dürfe mon niht etwa durch Ansprüche auf- die an Rumänien verlorene Provinz die er- rworbenen Gebiete Mazedontens gefährden.

Der Auss\{chuß für öffentlihe Fürsorge, der das Handelsmonopol für Getreide und Lebensmittel besißt, hat nunmehr, wie die „Bulgarische Telegraphenagentur“ meldet, durch den Eintritt je eines Vertreters jeder Gruppe der parla- mentarischen Opposition eine Neugestaltung erfahren.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Reutershen Bureaus“ hat der deutsche Botschafter in Washington Graf Bernstorff der Negterung der Vereinigten Staaten mitgeteilt, daß Deutschland feinen Anlaß sehe, seine Anweisungen zur Versenkung bewaffneter Handelsschiffe ohne Warnung abzuändern oder ihr Inkrafttreten hinauszuschieben. Der Vertreter Desterreich- Ungarns hat der amerifanishen Regierung eine ähnlihe Mit- teilung gemacht.

Einer weiteren Meldung des „Reuterschen Bureaus“ z2u- folge if Graf Bernstorff beauftragt worden, den Vereinigten Staaten mitzuteilen, daß die Versicherungen, die bei der „Lusitania“- und „Arabic“-Angelegenheit gegeben marDen find, noch immer gelten, sih aber nur auf friedliche Handelsschiffe beziehen.

In der gestrigen Sißung des amerikanischen Kabinetts wurde die deutshe Denkschrift besprochen. Man beschloß obiger Quelle zufolge, die weiteren Mitteilungen der deut}chen Regierung abzuwarten, die unterwegs seien.

Kriegsnahrihten.

Großes Hauptquartier, 1. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschaupla b.

Die Artillerietätigkeit war auch gestern an vielen Teilen der Front sehr rege, besonders auf feindliher Seite. An mehreren Stellen verfolgte der Gegner damit freilich nur Täuschungszwecke. Dagegen schien er im Yser-Gebiet, in der Champagne sowie zwishen Maas und Mosel be- strebt zu fein, uns ernstlich zu schädigen. Er erreichte das Ziel nicht.

Im Lusfikampf wurde ein englisher Doppeldecer bei Menin bezwungen, die Jnsassen sind gefangen. Zwei fran- zösische Doppeldecker holten die Abwehrageschüßze herunter, den einen bei Vezaponin nordwéstlich von Soissons, Jnsassen gefangen, den andern dicht südwestlich von Soissons, Jn- fasse wahrscheinlich tot. Ein von dem Leutnant der Re- serve Kühl geführtes Flugzeug, Beobachter Leutnant der Neserve Haber, brachte einen militärischen Transport- zug auf der Strecke Besançcon--Jussey durch Bomüden- abwurf zum Halten und bekämpfte die ausgestiegene Trans- portmannschaft erfolgreih mit seinem Maschinengewehr.

Oestliher und Balkan-Kriegsschauplaßz.

Nichts von besonderer Bedeutung. Oberste Heeresleitung.

P A

Wien, 29, Februar. (W. T. B.) Amilich wird gèmeldet: Russischer und südöstliher Kriegsschauplaß. Nichts Neues.

Ftalienischer Kriegsshauplagy. ; Gestern nahmittag war das italienische Geschüßfeuer gegen Teile des Görzer Brückenkopfes und die Hochfläche von Doberdo wieder lebhafter. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. *

Konstantinopel, 29. Februar. (W. T. B,) / Das Hauptquartier teilt mit: Von den verschiedenen Fronten ist keine Meldung über irgend eine wesentlihe Veränderung ein- getroffen.

Der Krieg zur See. Le Havre, 29. Februar. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge ist der Shlepper „Au Revóir“ von einem Unterseeboot torpediert und versenkt worden, Die Be-

sazung ist gerettet. (LUovds Reaister fihrt einen Dampfer „Au Revoir“ mit 1058 & auf, der in Boulogne beheimatet ift.) (W. E B.)

Landskrona, 29. Februar. Der Kapitän des \{chwedischen Dampfers „Tornborg“, der im Mittel- meer versenkt wurde, berichtet: Der Dampfer wurde von einem österreihisch-ungarishen Unterseeboot 40 Meilen von Marseille versenkt. Die Besaßung wurde von einem spanishen Dampfer gerettet und nah Liverno gebracht.

Berlin, 1. Mrz (V. T. B) Bou unséren U-Booten wurden zwei französishe Hilfskreuzer mit je vier Geschüßen vor Le Havre und ein bewaffneter englisher Bewachungs8dampfer in der Themse- mündung versenkt. Im Mittelmeer wurde laut amtlicher Meldung aus Paris der französische Hilfs- kfreuzer „La Provence“, der mit einem Truppen- transport von 1800 “Mann “nach Saloniki unterwegs war, versenkt. Nur 696 Mann sollen ge- rettet sein. Das am 8. Februar an der \yr ischen .Küste versenkte französishe Kriegs\chiff war, wie die Melduna des zurückgekehrten U-Bootes ergibt, nicht das Linien- hi} „Suffren“, sondern der Panzérkreuzer „Amiral Charner“.

Der Chef des Admiralstates der Marine.

Parlawentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Herrenhauses Freiherr von Richt - hofen-Dams dorf, Oberregierungsrat a. D. und Ritierguts- besißer, ist nah einer Meldung von „W. T. B.“ aus Jauer om 29. Februar in Kohlhöhe bei Gutschdorf gestorben.

In der heutigen (18) Sißzung des Hauses der Abo geordneten, welcher der Finanzminister Dr. Lenße und der Minister des Jnnern von Loebell beiwohnten, gelangte zu- nächst der Geseßentwurf über weitere Beihilfen zu Kriegswohlfahrtsausgaben der Gemeinden und Ge- meindeverbände zur zweiten Beratung. : : /

Nach der Vorlage der Regierung foll dieser cin weiterer Betrag von 110 Miklionen Mark zur Verfügung gestellt werden, damit sie Gemeinden und Gemeindeverbänden weitere Beihilfen zur Erleichterung ihrer Ausgaben für Kriegswohlfahrtszwecke gewähren kann.

Berichterstatter Abg. Li ppmann (Forlshr. Volkép.): An dem Grtwurf hat Ibre Kommission eine Aenderung gemacht: s sind statt 110 Millionen 200 Millionen Mark bewilligt worden. Die Bewilligung ist von der Kommission eirstimmig vorgeschlagen; : sie hat dberetis die Zustimmung der Staat1egierung gefunden, und die Kowmmisficn hofft, daß auch Ste einstimmig die Erböhung dieser Summe genehmigen werden. Der Zweck dieser Ausgaben ist, daß die Familien der ivs Feld gezcgenen Krieoer niht der Armenpflege anheimfallen, fondern aus öôffentlichen Mitteln unterstüßt werden. Zur Erfüllung diescs Zwecke8 waren bei Beginn des Krieges eigent- 1ch nur Ansäße vorhanten. Als der Krieg begann, baßerte die ganze Kriegswohlfahrt auf dem Rieichsgesey vom 28. Februar 1888, betriffend die Unterstügurg der Familien ter Kricgsteilnebmer. Dieses Gesetz war in jeder Beziehung nicht mehr den Verhältnissen entsprehend, die Unterstüßurgen waren durhaus unzureihend. Das Gesey vom 4. August 1914 hat den Kreis der zu unterslügenden Nngehörigen von Kriecsteilrehmern erweitert. Aber es waren au die Unterstüßungen für die Familien der Kriegsteilnehmer unzulänglich und erheblihe Zuschüsse erforderlih, um den Zweck des Gesetzes, die Erhaltung der Xamilten der Kriegéteilnebmer, zu erfüllen. Es war ron Staat und Reich nichts geschehen für diejenicen Familien, die, ohne daß der Ernährer ins Feld gesandt war, denncch Not litten. Hier find die Gemeinden, zunächst die preußi'chen und dann auch die übrigen deutschen Gemeinden, eingetreten und baben die Lüde, die das Reichégesey gelassen hatte, zunächst auseigenen Mitteln autgefült Es ist ein Nubmesblatt in der Geschichte der preußischen und der deutshen Gemeinden, daß sie an dieje gewaltige Aufgabe herangegangen sind, daß fie zunähst se aus cigeren Mitteln zu lösen geiucht und auch gelöst hähen. Bis zum Januar 1916 beruhte die ganze Krieg8wohlfahrtépflege, abgesehen von dem, was auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 vom Reiche geleistet wurde, auf freiwilligen Leistungen der Gemeinden, und auch das, was das Re!ch auf Grund jenes Gesetzes zu leisten hat, wurde von den Gemeinden für das Räch ausgelegt, und die Gemeinden wurden für die Erslattung der Beträge auf die Zeit nah dem Kriege verwiesen. Es war natürlich, daß die Gemeinden diese ungebeuren Leistungen auf die Dauer aus eigenen Mitteln zu leisten nicht imflande waren. E wuütden nun bei der Emanation der erflen Kriegtanleihe Ende 1914 aus dieser Kriegsarleibe 200 Millionen zum Zwecke der Unter- fügung der Gemeinden bei der Kriegswohlfahr épflege bewtüigi. Prevßen bewilltate für denselben Zweek 110 Millionen. Im Januar 1915 wurden den Gemeinden über 63 9% ihrer Ausgaben agi im April nur noch 952 9/9, im Mai vur noch 50% und im Juni nur noch etwa 46 9/9. Die Ausgaben der Gemeinden tür Kriegswoblfahrtézwedte haben fh bis Dezember 191% ver- dreifaht, zu dieser Zeit wurden allein 46 Millionen angemeldet. Der Kreis der zu UÜdnterslützenden hat sih außerdem erheblich éêr- weitert. Avch die dun den Krieg brotlos gewordenen Textil- arbeiter sind auf diese Kriegswohlfahrtépflege der Gemeinden an- gewiesen. Es ist anzuerkennen, daß bei der Verwendung de« bisber zur Verfügung gestellten Fonds von 110 Millionen der Minister das arößte En!gegenkemmen bewiesen hat, indem er darauf dran daß für die Gewähruyrg von Beihilfen dos größte Wohlwollen ge- zeigt wird, fo iröbesondere durch die Verordnung vom 21, Januar dieses Jahres. Es ift in Zweisel gezogen wehen ob die Gemeinden berechtigt find zum Schulgeiderlaß ¡ür die höhere Schulen befuche Kinder von Kiiegöteilnehmern und sie auc bilsfen gewähren dürfen an so bm duih den Krieg în aber anerkeinen müßen

Not daß au Zweck der San

und zwar sogar

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