1916 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

rüdgezogen, nabdem der Minister erklärt hat, daß darüber Er-

gegenzukommen, daß ihnen îm weitesten Umfange, soweit sie es g i wägungen mit Aussicht- auf Erfolg schweben. Der (Erwägung des

wüns{t haben, Vertreter bestellt sind. Natürlich ist das nig Meine Herren, die Zulassung der Rechtsanwälte, die nit in

zubersicht des deutschen Volkes. Wir sind mit gutem Gewissen in den Preußen das Examen gemacht haben, muß mit Vorsicht behandelt

: L - ; tage zeigten die Einmütigkeit des de ó in ei sol Preußischer Landiag. jubersiht hes beutschen, Volkes, Wi find: nit din Gäoissen fi ben zeig ie Einmütigkeit de E Volkes in einer solchen

Weise, daß wir hoffen durften, daß dieje Haltung auch fernerhin be- stehen bliebe. ver 1

Haus der Abgeordneten. 20. Sigung vom 3. März 1916, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung is in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seßt die zweite Beratung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für das .Rec- nungsjahr1916 beim Etat der Justizverwaltung fort.

Abg. Delbrück (kons.): Man kann wohl sagen, daß unsere Rechtspflege sich aub im weiteren Verlauf des Krieges wohl bewährt hat. Unzuträglichkeiten, welche si hinsichtlich der russischer Schnitter ergeben . haben, sind mehr auf Vorschriften und Verordnungen auf Grund des Belagerungszustandsgeseßes zurücfzuführen. Während der Dauer des Krieges sind nicht nur die Schwierigkeiten gewachsen, son- dern- auc die Fähigkeit, dieser Schwierigkeiten Herr zu werden. Die Erfahrungen diéses Krizges werden wohl auch dazu führen, die Reform des Zivilprozesses zu fördern. J gehe darauf niht näher ein, weil es sh hier um eine Neicbssache handelt. Mit Freude ist es zu be- grüßen, daß foldben Leuten, die leichtere Verfehlungen begangen haben, itatt binter Sbloß und Miagel zu fißen, die Gelegenheit gegeben wird, sib für das Vaterland einzuseßen. Diese Maßnahme hat sich durch- aus bewährt. Die Notlage, die zweifellos über einen großen Teil unserer Beamten im Kriege gekommen äst, zu lindern, wird gewiß uns allen am Herzen liegen. Da diese Frage auf eine Anregung von unserer Seite aus der Diskussion für jeßt aussceidet, muß ih mir vorbehalten, zu geeigneter Zeit darauf zurückzukommen. Die Not- prüfungen sind bei der langen Dauer des Krieges jeßt anders zu be- urteilen als im voriaen Jahre. Immerhin besteht keine Gefahr, daß davon ein Herabdrücken des Niveaus der Leistungen der Justizbeamten zu befürdten wäre. Noch mehr interessiert die Frage, wie den Meferendaren zu helfen ist, die jeßt im Felde stehen. Diese Herren verlieren mi! der Verlängerung der Kriegsdauer einen großen Teil ibrer Zeit und leiden darunter sehr s{wer. Die {me zlichen und zablreichen Opfer, die der Krieg auch unter den Justizbeamten gefordert hat, werden ja eine kleine Verbesserung der Anstellungsverhältnisse zur Folge baben, aber andererseits ist keine Stellenvermehrung, vielleicht eber eine Stellenverminderung zu erwarten, und es kann s{ließlich ein Unterschied von mehreren Jahren herauskommen. Gs erscheint also dringend erwünscht, diesen Herren irgendwie zu Hilfe zu kommen. Die wichtigste Frage ist freilih, wie die Kriegsverhältnisse auf das Funktionizren des ganzen Systems unserer Justizverwaltung eingewirkt haben. Selbstverständlih hat: unsere Arbeit ehr beträchtlich abge- nommen; aber der falschen Behauptung, daß im großen und ganzen jeßt die Justizbeamten nicht mehr belastet seien als vorher, muß ich mit dem größten Nachdruck entgegentreten, denn es haben niht nur die Arbeiten, sondern auch die Arbeitskräfte sehr erheblih abgenommen, und die leßteren nah den uns in der Kommission gewordenen Auf- klärungen in viel größerem Maße als die Arbeiten; daraus ergibt i, daß der Einzelne jeßt ein viel größeres Arbeitsquantum zu bewältigen bat. Dabei liegen die Verhältnisse bei den einzelnen Gerichten und innerhalb der einzelnen Beamtenkategorien ganz verschieden; vielfach sind auch die Zurückgebliebenen ältere und nicht gesunde Leute, während die tungen, kräftigen, gesunden alle ins Feld hinausgezogen find. Es verdlent daber unseren Dank, daß es der Justizverwaltung gelungen ist, troß aller dieser Schwierigkeiten dafür zu sorgen, daß der Betrieb ohne wesentlice Störung sich vollzieht. Aber auch die Beamten verdienen unseren Dank. Gewiß ist jeder gern bereit gewesen, den Kollegen und Kameraden zu vertreten und die Arbeit für ihn mitzuübernehmen; aber insbesondere denen haben wir Ursache zu danken, die gezwungen worden sind, über das Maß zu arbeiten, und dabei kommen besonders die mittleren Beamten in Aéttacki. Im Namen meiner politischen Freunde und gewiß au vieler anderen Mitglieder dieses Hauses spreche i diesen Beamten den Dank aus. - Unser Justizverfahren und unsere Sustizverfassung hat gewiß große Mängel, deren Kritik ja auch hier mandbmal bei dên unvermeidliden Verallgemeinerungen zu heftigen Angriffen gegen die Verwaltung führen, aber gerade die Krieas\stürme haben gezeigt, daß das Fundament gut, der Kern gesund ist; wir freuen uns einer \staatserhaltenden Kraft und können auh na dieser MNichtung getrost und fröhlih in die Zukunft blicken.

q. Reinhard (Zentr.): Auch in diesem Jahre steh ingen des Justizetats unter dem Zeichen des Krieges. rbältnifse machen Maßregelu erforderli, an faum jemand gedacht hat. Die Geschäfte bei den ie bei den Rechtsanwälten und Notaren nehmen sehr erseits wurde eine große Anzahl von Justizbeamten

Heeresdienst eingezogen oder trat in ihn freiwillig ein. e ganze Reihe von MNotverordnungen hat sih ganz vorzüglich [ ¿. V. das obligatorische Mahnverfahren und die Befugnis

8 eine Zahlungéfrist zu gewähren. Jeht wird gegen einen

( ebl von einem Schuldner oft nur Widerspruch erhoben, um ache binzuziehen, dadurch entstehen unnüße Kosten; besonders des- as Mabhnverfahren und die Fristgewährung durch Für manche Klagen allerdings kann dieses Verfahren

nit empfohlen merden. Bewährt hat sich auch die Möglichkeit, ge visse Veraeben nicht zur Hauptverhandlung zu bringen, sondern durch Strafbefehl zu erledigen. Diese Möglichkeit ist noch sehr ausdehnungs- fähig, und ih gebe anheim, für die Zukunft noch eine weitere Aus- »e g ins Auge zu fassen. Jch möchte sie aber nicht auf die Steuer- relecenbeiten auêgedehnt wissen, denn wer feu Einkommen nicht angibt, verdient es, in öffentlichem Gerichtsverfahren dafur ( au werden, anstatt durch den verschwiegenen Strafbefehl. Ferner bat sib die Ausdehnung der Zuständigkeit der Schöffengerichte bewährt. Volk hat nun einmal ein gvößeres Vertrauen zu den erichten, in denen Laien mitwirken. Ich unterstüße ferner die Be- en avf Ausdehnung des außergerichtlichen Verfahrens. De z „Ein macerer. Vergleich ist besser als ein fetter Prozeß“ ha e Geltung. Ich mochte aber nicht die Errichtung. besondere Zitbhneämter vorsblagen, sondern meine, daß der Amtsrichter, der seine tut und das Vertrauen seiner Gericziseingesessenen genießt, f tas Güteverfahren einwirken fann als ein besonderes as Schnelligkeit und Vereinfachung des f niemals auf Kosten Gründlichkeit und Nichtigkeit sat werden. Das rascheste Verfahren ist nmicht immer das beste; eine gründlide und ershöpfende Verhandlung ist wichtiger, und das Nerfahren wird sogar rascher erledigt, wenn eine gründliche Prüfung tattoefunten hat. Die Rechtsanwälte sind durch den Krieg in eine \chlimme Lage gebracht worden. Die Prozesse haben abgenommen. Die- jenicen Anwälte, die son eine aroße Praxis hatten, haben wohl auch

während des Krieges eine S

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co: n tor thter.

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__— l adt d a) Streben nach

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( ausfémmliche Existenz, zumal wenn sie Normöaen haben. Aber eine große Anzahl von Anwäalten, namentlich an feineren Amtsgerichten, lebt von der Hand in den Mund. Be- sonders \cklimm sind die Verhältnisse für diejenigen, die im Heeres- rienste steben, wenn sie nicht als Offiziere noch genügendes militarishes (Finfommen haben. Aber die Familien derjenigen, die als Landsturm- leute dienen, sind in \chlimmer Lage. Der Anwaltsverein hat dankens- wert für seine Mitalieder gesorgt, aber auch die Anwälte haben den Anspruch, daß sie nah dem Kriese wieder zu ihrem alten Einkommen kommen fönnen. Anwälte und Richter sind beide für die Justia not- wendig, und die Allgemeinheit hat auch Interesse an einem angesehenen Noechtéanwaltéstand. Lebhafte Klaae wird ‘von einzelnen meiner Freunde über did Ueberlastuna der Amtsgerichte mit statistischen Ge- schäften geführt. Weber die Beamtenfragaen wollen mir nah unserem cestrigen Beschluß bei den einzelnen Etats nicht sprechen; darin liegt nt etwa eine Mißachtung gecen die Beamten, ihre Lage soll viell- mehr besonders geprüft werden. Die Völker, die uns Barbaren nennen, möchte ich fraoen, ob bei ibnen etwa der Nechtszustand besser ist als bei uns. Unsere Rechtépfloce steht hoh da. Unsere Feinde möaen dasselbe von sich saoen, ob sie aber damit recht haben, steht dahin. Wir können mit aroßet Nuhe unserer Zukunft entaeoensehen. Das ift

(8 gibt uns auch die Ueberzeugung, daß unsere Rechtspflege auf dem rechten Wege is. Unsere Rechtspflege hat auf der Höhe gestanden vor dem Kriege, sie hat sih auch während ‘des Krieges bewährt und wird au na dem Kriege auf der Höhe bleiben,

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Gestatten Sie, daß ich mit einigen kurzen Be- merkungen auf die vielfachen Anregungen antworte, die die beiden Herren Vorredner gegeben haben.

Bei Ausbruch des Krieges war es die selbstverständlicke Pflicht der Regierung, nah Kräften dafür zu sorgen, daß alle diejenigen, welche berufen waren, hinauszuziehen vor den Feind, möglichst ent- lastet wurden von allen Sorgen des täglichen Lebens und mit Ruhe ibre vaterländisde Pflicht erfüllen konnten in der Ueberzeugung, daß ihr Haus bestellt wäre und ihnen in ibrem -Berufe alle zulässigen Erleichterungen gewährt würden. Dazu wurde aub die Not- prüfung eingeführt.

Als der Krieg ausbrach, war eine große Zahl von jungen Männern vorhanden, die zur Staatsprüfung, sei. es zur ersten, sei es zur zweiten, vorbereitet waren, denen aber feine Zeit blieb, fi in der gewöhnlichen . Weise zur Prüfung zu stellen. Deshalb wurde ibnen Gelegenheit gegeben, sih unverzüglih vor einer Kommission einzufinden, die die Prüfung in abgekürzter Form abzunehmen hatte. Da der Grundgedanke war, daß alle diejenigen, die ihr Leben ein- seßen für den Staat, frei sein sollen von der Sorge wegen der zu- fünftigen Prüfung, so ergab sich die Notwendigkeit, daß man einige feste Regeln aufstellte, in welchem Umfange diese Vergünstigung stattfinden sollte. Das ist im allgemeinen in der Weise geschehen, daß sie allen gewährt is, die vor den Feind kommen oder sonst der Kriegsgefahvr ausgeseßt erscheinen. Weiter zu gehen, wie es auch gewünscht wurde, und alle zu berücksichtigen, die irgendwie bei den Militärbebörden Verwendung finden, erschien nicht angängig, weil bei ibnen die Vorausseßung der Gefährdung der Person nicht mehr zutraf.

Bei dieser Beschränkung der Prüfungen auf die gebotenen Aus- nahmen und bei der sorgfältigen Vorbereitung der Juristen ist mckcht anzunehmen, daß die Gewähr, die durh die Prüfung gegeben werden soll, unangemessen abgeshwächt ist.

Es ist darauf hingewiesen, daß die Gerichte jeßt nit so be- schäftigt wären wie vor dem Ausbruch des Krieges. Daß sie tat sächlich nicht so viel Arbeit zu erledigen haben, ist selbstverständlich. Denn daß die Geschäfte abgenommen haben, kann ja keinem Zweifel unterliegen. Aber andererseits ist zu beachten, daß gerade aub aus dem Kreife der Richter und sonstigen Justizbeamten eine große Zahl zu den Fchnen einberufen is, und zwar gerade die jüngeren und leistungéfähigeren. (Sehr richtig!) Das hat zur Folge gehabt, daß die Beseßung der Gerichte sehr viel schwächer geworden ist als vor Ausbruch des Krieges. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß die verbleibenden Kräfte zum Teil große Schwierigkeiten im Ver- gleich zu ihrer sonstigen. Arbeit zu überwinden hatten, einmal, weil sie vielfach ganz andere Beschäftigungen übernehmen mußten, als sie bisher zu verrichten hatten, und deshalb eine besondere Einarbeitung nötig hatten, und dann auc dadur, daß eine große Fülle von Kriegs- verordnungen erlassen worden ist, die die Gerichte vor große und neue Aufgaben stellte. Daß fih alle zur Verfügung stehenden Kräfte ibrer Aufgabe mit voller Hingebung gewidmet haben, is von den Herren \{hon in dankens8werter Weise anerkannt worden, und, es unterliegt keinem Zweifel, daß eine große Arbeit von ihnen zu leisten war und zu leisten ist. Ich glaube, sie haben allen Anspruch darauf, daß das auch öffentlih anerkannt wird. (Bravo!)

immer das, was den Rechtsanwälten Abhilfe schaffen kant; abs immerbin hat man wohl in vielen Fällen erreiht, daß die Stellun des Anwalts in seinem Heimätsorte aufrechterhalten werden konnt

Dann habe ih mi bemüht, diejenigen Herren, die dazu Neigung hatten, möglihst in den beseßten Kriegsgebieten i beschäftigen, und es ist ih glaube mich da nicht zu irren eine ziemlih große Zahl, namentli im Osten, in Stellungen g kommen, die ihnen in der Kriegszeit eine angemessene T ätigkeit mi einigem Verdienst verschaffen, sodaß sie eine Art Ausáleicb für da Verlust finden, den sie inzwischen zu Hause erleiden.

Einen Punkt möchte ih au noch erwähnen. Um einiges we zu tun, ist im Werden, daß dur Vergütungen für die Kost berihtigung durch Gerichtskostenmarken eine niht unerhebliche 31

e Lig

c r 1 ; 5 p {T 2 C4 11071 Es folgen soll, die dadurch etwaiger Not besser steuern fann. Aufhebung der außerordent lichen

ist in der Kommission bereits angeregt worden. Ich bald in eine Erörterung diejer Fra

Die

gerichte “damals gesagt, ich wäre gern bereit, mit den zuständigen Militärbebörden einzutreten.

militärisben Stellen.

Von demselben Herrn Redner is erwähnt worden, man mög das Bureaupersonal bei den Amtsgerichten vet mehren. Man sucht diejenigen Beamten, die bei anderen Gerichten entbehr! find, an Amtsgerichte abzuordnen, wo Bedarf ist.

at zugleich den Vorteil, daß Kanzleiarbeitern der Ausfall, den j in ihrer sonstigen Tätigkeit erleiden, durch das erseßt wird, was verdienen, wenn sie in den Gerichts\cbreibereien tätig ind.

Wegen des Gütever fabrens mödhte- ih mih noch furz äußern. Es ist sicher richtig,

fein kann als der Amtsrichter, der das genießt, und ich bezweifele nicht, daß das die

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de

Vertrauen seines

C42 (T7. M r, 4 9 N d Ats d 4, J Umständen den Sühneversuch zu machen. Jch ‘hoffe, daß au

; F rf Fyt ; C ihriao ito 1 1 4 if u einem CGrfolge führen wird. Im übrigen möchte ih mid au Wünscbe, die über die Gestaltung neuer Cingungsa! Das ift eine außerordent

0 etwaigen zu Tage getreten sind, heute nicht äußern. i {were Frage, viel \{werer, als man beim ersten Anblick den! möchte. Aber auch sie wird zu prüfen sein, wenn an eine 1 NVerfahrensgeseßgebung berangeschritten wird.

Liepmann (nl.):

Abg. Dr. : Jch glaube im Sinne Fraktionen und Mitglieder dieses Hauses zu sprechen, wenn ih h Herrn Minister den wärmsten Dank abstatte über seine Zusicherur für die Laufbahn der im Felde stebenden Justizbeamten. Biellei kénnte er: auch in bezug auf die Gewährung des Ratscharafkters ? Nichter uns entgegenkommen. Jetzt erhalten die Richter den ? titel später als die Verwaltungsbeamten. Wenn es wohl auch t durchzuführen ist, daß sie den Regierungsräten gleigéstellt wer so könnte doch die Spanne bis zum Ratstitel etwas verkürzt n ven. Was die Kriegsverordnungen und die Entlastung der Geri betrifft, so möchte ih die Ausführungen des Zentrumösredners u streichen. Von dem Erlassen von Strafen könnte noch in größer Umfange Gebrauh gemacht werden. Mit Freuden “begrüße

Zusage des Ministers, daß ein Teil der Kriegsverordnungen, die i Nereinfacung und Beschleunigung des Verfahrens beigetragen da im Frieden beibehalten werden soll. Jch bitte thn, die Grgedn der darauf bezüglichen Erwägungen möglichst bald der Oeffentli& zu übergeben; denn alsbald nab Friedenss{luß wird daran

werden müssen, die KriegSverordnungen aufzubeben oder ihre

Es ift weiter gefragt, inwieweit alle diejenigen, die ins Feld gezogen und mit ihrer Ausbildung noch nicht fertig sind, davor at\GüUbt werden sollen, daß sie in ihrer Laufbahn Schaden erleiden. Das ist eine Frage, die nicht nur die Justizbeamten, sondern überhaupt alle Beamten des Staates, soweit sie sih noch einer Prüfung zu unter- ziehen haben, betrifft, und ih für meine Person stehe auf dem Stand- punkt, daß hier weites Entgegenkommen gezeigt werden muß. Das fann dadurch geschehen, daß man nicht nur die Kriegszeit voll U Das Dienfkallee aure, Tondern in wissen Grenzen au hie: Zett, dié Zurückges- kehrte nahher braucht, um das nachzuholen, ihm in der Zwischenzeit entgangen ist, also die Zeit zur Fortseßung seiner Studien, für die er eine größere Zeit wird auf wenden müssen als es sonst der Fall gewesen wäre. Das scheint mir ein billiger Ausgleich zu sein, und man wird davon auch gewiß in wohlwollender Weise Gebrauch machen.

Daß dadurch alles, was der Krieg an Not und Einzelnen mit sich bringt, ausgeglichen werden könnte ausgeschloffen.

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Nachteil für den ift natürlich Es ist auch eine {were Aufgabe, für die sorgen, die körperliq) dauernden Schaden er- leiden und in brer. Arbeitskraft vermimderl werden. Jedes Ressort wird natürlich bestrebt sein, soweit ihm dazu Gelegenheit gegeben ist, hier Entgegenkommen zu zeigen. Sc weit also Verwaltungsstellen mit Herren, die ein folches Unglück er- fahren haben, beseßt werden können, wird man natürlich darauf Be- dacht nehmen müssen, dem dur haus zu entsprechen.

Einer der Herren Redner hat eingehend die Frage der Neu - gestaltung unseres Prozeßwesens zur Sprache gebracht. Jch kann hier nicht gut auf Einzelheiten eingehen; das sind alles Tinge, die noch in der Shwebe sind. Wir machen jeßt Erfahrungen mit den Verordnungen des Bundesrats, die aber noch keineswegs lange genug gewirkt haben, um zu ‘einem absc{ließenden Urteil über sie gelangen zu können. Jch kann alfo nicht zustimmen, wenn man sagt, diese oder jene Einrichtung habe sich bewährt, die andere nicht; das muß alles erst abgewartet werden. Wir werden die (Erfahrungen die wir jeßt machen, zu verwerten haben, wenn es sih um die Frage handelt, wie unser Prozeßwesen gestaltet werden sol. Jch kann er- Flären, daß cingebende Erwägungen darüber im Gange sind und daß auch alle die vielen: Fragen, die einer der Herren Vorredner hier an- geregt hat, sicherlich dabei geprüft werdem sollen. Das möchte ih insbesondere hinsichtlih der Stellung der Rechtsanwälte bei der ganzen Prozeßgestaltung betonen: :

Daß die Rechtsanwälte durch den Krieg gegenwärtig im eine \{were Lage gebracht sind, ist unumwunden" anzuerkennen; das folgt mit zwingender Notwendigkeit daraus, daß eben die Arbeit, die zur gerichtlihen Tätigkeit führt, abgenommen ‘hat. \

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Man i} bestrebt

ein fitheres Zeichen für die Kraft und die unerschütterliche Säeges-

gewesen, den Beschwernissen der Rechtscmwälte einmal dadurch ent-

stimmunaen durch geseßliche Maßnahmen dauernd in “Geltung p halten, und da kann eine baldige ausgiebige Erörterung der n Bestimmungen auch der Justizverwaltung nur „erwünscht Für eine Auskunft über die hier vor ermmgen _Jahren [on die Justizverwaltung gerichtete Frage, wie _es sich mit der | öffnung eines neuen Arbeitsfeldes fur die Staatsanwälte 1m 2 verfabren verhält, eine Maßregel, die ebenfalls sehr zur bleuniqung und Vereinfachung des Strafverfahrens führen wu würden wir dankbar sein. Ueber die bedrängte Lage der : anwälte ist schon gesprochen worden. Jhre Einbuße an Einna und der Ausgabenerhöhung durch die Teueruna durch (Erhohung Gebübren entgegenzutreten, wäre im Interesse der rechtjud Bevölkerung zu beklagen; müssen also Abhbilfemittel verden. Cs ist eine Ausdehnung thres Arbeitsfeldes in (rwa zu ziehen; es ift zu prufen, neue Arbeiten, bejonders (Gebiet der freiwilligen Gericbtsbarkeit, in Anlehnung an disbe Muster den Rechtsanwälten übertragen werden konnten, | nabme von Vermögensverwaltungen, Finanzaufstellungen, t veranlagungen usw. Es hat ja etwas ungemein (Frfrijchend&@ sehen, wie die Generalfommandos mit ibren Erlassen jo pra und ras ins volle Menschenleben bineingreifen und d Gutes schaffen. Aber es is doch zweifelhaft, ob im allen Nichtige getroffen, die richtige Grenze für ihre Kommandogs inneaebalten wird. Es ist ein Erlaß verfügt, daß der Arbeit? dienst der Jugendlichen nicht diesen, sondern den Eltern ode: ¡tebern auézubhändigen ist. sit das ein Gebiet, auf welchen! Generalfkfommandos frast der Vebertragung der vollziehenden zuständig sind? Wie oft wird es Eltern geben, welche den Ar verdienst vertun, Väter, die ihn vertrinken, Jugendliche, venn tbnen von ihrem Arbeitsverdienst nichts bleibt, die niederlegen. Diese Einmischung in ein fremdes Gebiet hätte unterbleiben sollen. Vielleicht bietet sie einen Anlaß zur &n! ob vielleicht tüchtige Rechtsanwälte als Berater bet den C fommandos zu beschäftigen wären. Vorläufig sind diele G linien auch bei den Monita der Oberrehnungskammer o! zweifelhaft und greifen vielfah sehr tief in das rihterli messen ein. Die dazu ergangene

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Meinungsäußerung der Justizbehörde ist nicht bestimmt genug und sollte durch eint genavere ergänzt werden. Zum Zchlusse muß die hochwicht1ge des MNealkredites hervorgehoben werden. Die Notlage des kredites ist notoris, die Zahlen sprechen für sih. Furhtte scheint die Zahl von durchschnittlih wöchentlih 29 in Groß * anstehenden Versteigerungen, furchtbar besonders deshalb, wes 2ahl erreiht wird, troßdem eine große Zahl von Versteige® mit Rücksicht auf den Kriegszustand immer wieder der Berl anbeimfällt. Der Notlage der Hypothekengläubiger, besonderé Gläubiger der nachstehenden Hypotheken, muß durch Maßnahme" Neichs wegen entgegengetreten werden; es muß unter Um von den strengen Vorschriften des geltenden Rechts abgewichen den, wenn die Interessenten zu einer Einigung bereit eventuell sollte sogar die Kriegsverordnung in der Richtung avsgebaut werden, daß ausnahmsweise der Nichter auch dk, Hypothek in das geringste Gebot hineinnehmen und die Barz® verschieben kann; es wäre das ein harter Eingriff, aber zur, meidung noch größerer Härten zu befürworten. Jch möchte ail Ausbau dieser Kriegsverordnung zugunsten des zweiten Hypoll gläubigers empfehlen. In der Kommissicn haben wir den gestellt, daß die Frist von sechs Monaten für die Stundung Hypothekenkapitalien und die dreimonatliche Frist für die Stun der Zinsen verdoppelt werden könnte, Wir haben" den Antral

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wendungan die HexlfLTas}e der Nechtsanwaälte

Kriegil

Den Herren f bekannt, daß die Entscheidung nit bei mir liegt, sondern bei tf Mit ibnen bin ih in Verbindung getret#

Soweit das in unseren Kräften steht, ist das gese

Ferner ift i Heranziehung der Kanzlei in erweitertem Umfange zugelassen. T

daß keine bessere Sühneinstz| Mm, M

Negel ist. Um dieif Gedanken noch mehr Nachdruck zu verleihen, ist es 1eßt 1n einer F Notverordnungen ausdrücklich dem Amtsrichter nahegelegt, unter f

ine a » Do, entloao {3 Ç; î î h Tur eine gute Nechtspflege, sie sind ein unentbehrlihes Bollwerk der

Laienvichter in

erhalten bleibt. auUV K F s , , _— - - «

gur ‘organischen Ausarbeitung einer neuen Strafprozeßordnung. bingewiese G Ai r : E ite daß wiv alles tun sollten, um die Zerrissenheit und Un- N44 rv E i

tach drei “Monaten batten wir diesen furchtbaren Krieg; die August-

Ministers gebe ich ferner anheim, ob niht für die Vergleiche der E Ns Vollstreckbarkeit erlangt werden kann. Die Schiedsmänner, die meist niht gelernte Juristen sind, dürfen ja auch vollstreckbare Vergleiche ließen. Abg. Kanz ow (fortschr. Volksp.): Während des Krieges hat

der Kaijer zweimal seinen Geburtstag gefeiert und an beiden Tagen mit seinen Erlassen den Weg zum Ohr und Herzen des Volkes ge- funden. Für die Anregung dieser Erlasse spre{e ih dem Justizminister Anerkennung aus, er bat sich damit um das Volkswohl verdient ge- macht. Der eine Erlaß von 1915 verordnet die Einstellung des Ner- fahrens gegen Kriegstetlnehmer, gegen die noch nicht die Hauptverhand- lung angeseßt ist, und der Erlaß von 1916 ordnet die Löschung der Strafvermerke in den Poslizeilisten nah einer Bewährungsfrift von zebn Jahren an. Wer im Verein für die Besserung der Straf gefangenen mitarbeiten kann, weiß, wie diese Kugel am Fuße beschwert. Früher wurde- eine. Strafe bis in das achtzigste Lebensjahr, auh_- wenn: })l& 1m zwanzigsten Jahre verhängt war, in n Listen fortgeführt. Das ist sinnlos. Verbrechen und Vergehen ver- jähren, aber die Strafen sollten nicht verjähren. Außerdem beschränkt der Erlaß den Kreis derjenigen, die aus den MNegistern Auskunft be fommen durften, auf die Gerichte, Staatsanwälte und böberen Ver waltungsbehörden. Es fann also nicht mehr vorkommen, daß eine Privatperson eine Auskunft bekommt, und daß jemand, der sich um eine Stelle bewirbt, seine soziale Position verliert, weil die Auskunft gegeben wird, daß er schon bestraft sei. Was für Strafen verhängt werden, dafür zwei erschreckende Beispiele. In der Rheinprovinz wurde eine Frau,- die von einem Oberbürgermeister behauptet hatte, er hätte mit seiner Familie frisde Brötchen gegessen, zu der unerhörten Strafe von einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Oberbürgermeister hätte es si lieber überlegen sollen, ob er nicht den Strafantrag zurü- ziehen solle. In derselben YIheinprovinz ist. ein Mann, der dur {cklimmsten Wucher sih ein Vermögen von 50 000 erworben hat, nur zu einer Geldstrafe von 1000 Æ verurteilt worden. - Steht das im Verhältnis zu dem (Sewinn von 50 0060 M D (Fin imáändierender General hat sich an einen Oberstaatsanwalt nit Oberlandesgerichtspräsidenten, wie in -der Kommission gesagt

L mit dem (Frsuchen gewandt, darauf hinzuwirken, daß in allen Fällen ohne Ausnahme strenge Strafen bei Wucher verbängt werden (in kfommandierender General darf auf die Nechtépflege nicht Oberstaatsanwalt hat die Ungeschiflichkeit begangen,

dem Vberlandesgerichtspräsidènten weiterzugeben, und

r bat es an die Landgerichtépräsidenten und die Amtsgerichte wei- n. Das hätte er nicht tun dürfen. Gewiß kann der Wucherer

bt s{arf genug bestraft werden, besonders im Kriege, aber einen auf die Staatsanwaltschaft darf nur der Justizminister nehmén, : allgemeine Anweisung darf nicht an die Gerichte gehen, denn Fall. soll individualisfiert und sorgsam geprüft werden. Ueber eine orm des Kanzleiwesons schweben schon seit Jahren, wie der Justiz- wiederbolt erklärt hat, Erwägungen, sie {weben noch jet. (Zwischenrufe des Abg.

s muß doch einmal ein Ende haben. r Abg. Hoffmann wird einmal ein Ende

Auch De stirbt, muß ein gewisser Körperteil do noch extra totgeschlagen werden. Die Kanzleizettel verursachen allein einen Kosten- aufwand von zwei bis drei Millionen Mark im Jahre. Da muß doch einmal reformiert werden. Jch danke dem Minister für seine An- erkennung, daß alle Justizbeamten, höhere, mittlere und untere, in gleicher Weise ihre Pflicht getan baben. Eine greße Anzahl: Richter, Sekretäre, Kanzleibeamte und Unterbeamte sind vor dem Feinde gefallen, haben also die höchste Vaterlandspflicht erfüllt; aber auch die Beamten hinter der Front haben in dieser schweren Zeit ihre Pflicht getan, „Die für -die: Kriegsteilnehmer zugestandene Kostenfreiheit sollte noch weiter ausgedehnt werden, -/ JIn- Altona hat die Stellvertretende Intendantur mit allen ihren Lieferanten das Abkommen getroffen, daß für alle Prozesse aus ihren Geschäften nur die Gerichte in Hamburg, also. nicht die preußischen, zuständig sein sollen. Das ist Schädigung der preußisben Justiz und zeugt Miß- die preußishe Rechtspflege. Der Justizminister Kriegéminister davon Wtêitterlung maden. Der in der Kommission daß der kommandierende der Vorgeseßte der Intendantur set, aber nah meinen Infor- mationen is es der Kriegsminister, der übrigens auch sonst einen ge- (Finf ugüben follte. Sodann bitte ih den Justizminister

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influß ausüben Auskunft, wieviel Anträge auf Fideikommißbildungen tn den lebten n Jahren gestellt sind und wie große Flächen Landes dabei in fommen. Im Jahre 1915 ist ein badischer Rechtsanwalt beim cht I in Berlin nicht zugelassen worden, obwohl er zu sessoren gehört, auf die der Minister besonderes Gewicht obwohl einflußreihe Vänner, wie die Herren Bassermann und sowohl wie das Votum der Anwaltskammer ihn empfahlen. am so auffallender ist, daß ein bayerischer Rechtsanwalt zugelassen ist. luf dem vom Reichstag in patriotischer Pflichterfüllung beschlossenen Gefseß vom 4. August 1914, wonach der Bundesrat ohne Mitwirkung des MNeichstags Maßnahmen zur Beseitigung wirtschaftlicher Schaden treffen kann, ruht unsere ganze Kriegs8ordnung. Dahin ge- horen auch die Verordnungen zur Entlastung der Gerichte. Menn l der Bundesbrat etwa die Beseitigung des Schwurgerichtes verordnen wollte, so würde das natürlich allgemeinen Widerspruch sinden, Das verordnete Mahnverfahren erreicht keineswegs den Zweck, s Verfahren zu beschleunigen. Die Verordnung über das Sühne- Theoretifer ohne jede Praxis einfah so hinge- »ornehmste Aufgabe des Richters ist, dazu hört er aber * vorher die _Dæs Verfahren wird lediglih dazu führen, daß : Gerichtsschreiber den Stempel aufdrückt: vor Einleitung des Verfahrens fand éin Sühneversuch statt. Damit geht nur Zeit verloren. Diese Verordnung entspriht niht der Praxis. (5s ist anerkannt worden, daß sich die, Nebtsanwälte, namentli jeßt im Kriege, in einer sehr mßlichen finanziellen Lage befinden. Sie hatten [chon vor dem Kriege sowobl bei den“ Landgerichten wie bei den Amtsgerichten ein verbältniémäßig geringes Einkommen. Jhre E ijt nun dadurch verschlimmert worden, daß ihre Liquidation der %æbuhren bei Zivilprozessen unter 50 X gewissen Beschränkungen unterworfen ist, Die Entscheidung hängt ja ganz davon ab, wie 1h der betreffende Ginzelrichter zur Tätigkeit des Anwalts stellt. Jm allgemeinen fann man wohl sagen, daß das Verhältnis zwischen thter und Anwalt ein ausgezeichnetes ist. In kleinem Städten sind MeE doch Dedenken hefborgetreten über die Handhabung der be- ireffenden Bestimmung. Die MNechtsanwälte sind auch notwendig

den

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11 Mt 3 ct UAlUCrToIngs

ein

N. Ner. Mar : Par- l, ( neut

bürgerlichen Freiheit. Wenn hier verlangt worden ist, daß bei ge- decolgigen Dbjekten bis zu 50 M keine Berufung stattfinde, so ist Man, egriff „geringfügig doch sehr schwankend. Für den kleinen ann sind 50 # sehr erheblih. Auch bei kleinen Objekten sind sehr schwierige Nechtsfragen zu entscheiden. Wenn bei den Gewerbe- N und bet den Kaufmannsgerichten auch eine Beschränkung besonde R Ne so, ist doch zu berücksichtigen, daß da drei O S ETRY E Richter entschetden. Jch kenne einen Fall, ie versie Klagen vow demselben Inhalt bei demselben Gericht icnat t U Entscheidungen ergingen. So eiwas 1st nicht ge- G as g geTBN zu stärken, Wären die Sachen vor die isé T, so wäre einheitlih entschieden worden. Von (beides Atichtern muß man jedenfalls zugeben, daß sie sachlich ent- A N In talien hat man das Sühneverfahren. Ich frage, wer aut mebr das Recht gefunden, unsere deutschen Berufsrichter oder die fo Mas E Was den Erlaß von Stnrafbefehlen betrifft, 2a R n keine Nede sein, daß die Verordnung, die aus der Not

rieges entstanden ist, nach dem Kriege ohne weiteres aufrecht Wir werden erst Erfahrung sammeln müssen bis f l l Jch "abe schon im Frieden aegenüber den antisemitiscben Hebereien darauf

9 4 P . - I _* . im Volke einzuschränken und zur Einiakeit zu kommen.

Ich habe dem Gindrud gewonnen, daß hier im

vortritt,

walten möge. Die Rechtsordnung ift eines der heiligsten Güter. Justizminister Dr. Beseler: Meine Herren!

kunft zu erteilen. io N sr ? b 5 4 Loy (F +2 A nf Die Vernehmungen vor der Staatsanwaltschaft und zu recht guten Ergebnissen geführt. Während diese Maßnahme natürlich erschwert ; sie ist aber keineswegs Einrichtungen dieser Art sehr

empfebhlenswert sind. Dann hat es der Herr Abg. óbroobl die Veilitärbefeblshaber z1 Herr Abgeordnete hat nur § 4 wähnt. Die Erlasse stüßen sich jedo) nicht allein auf § 4, auch auf § 9b, wo es heißt, daß derjenige, des Belagerungszustandes die im Interesse der ü erlassenen Verbote übertritt, bestraft wird. Nach die der Paragraph namentlich beim MReichsgericht

1 ihren Grlafsen befugt seien. L

So L'C9

der

gefunden Verboten jeder Art im Interesse i Zuständigkeit ist daher gegeben.

der öffentlihen Sicherheit.

behandelt.

der Herr Abg. Liepmann anerkannt. Es

für den

nähere

Schutz Hierüber

darum, einen ermöglichen. gegenwärtig nicht in der daß- die Frage sehr Bereits in der Kommission habe

zu geben, und dann Hypothekengkaubiger zu zu geben, bin .tchG fann nur wiederholen, handelt

wird. id

ertlärt,

soll. zumal dies eine Angelegenheit des Bundesrats ift. auch

\treckbarkeitserklärung gegeben werden soll, ih

leiht beantworten. -Für die Organisation

läßt

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seitige Konsequenzen nah si ziehen.

weiter gehalten werden soll, mit berüdsihtigt werden wird. Der Herr Abgeordnete Kanzow gesprochen, wo das Strafmaß nah der Darstellung, “die hat, allerdings auffallend ist. Ih bin außerstande, eine abzugeben, da ih von vieser Sache erst heute erfahren habe. l id) mich eigent bereits Anträge auf Milderung der ( \ den andern Fall betrifft, wo die würde, so hat das Gericht entschieter

es heute in dem einen Falle mitgeteilt bat, so würde lih wundern, wenn nicht eingereiht wären. Was allerdings jehr milde fein dabei muß es bleiben. Herr Abgeordnete hat sich dann dabin geäußert, fällig, daß für die Kanzleigehilfen gar nichts geschehen fei, man immer Erwägungen versprochen hatte. Er tut uns denn bei den Kollegialbehörden sind bereits zwei Drittel der gehilfenstellen in diätarishe oder RKanzlistenstellen, Stellungen umgewandelt worden. Infolge des Krieges is die weitere Durchführung dieser Maßregel verzögert worden. Im übrigen ist es niht möglich das hat der Herr Abgeordnete selbst anerkannt —, während des Krieges eine Neuorganifation des ganzen Kanzleiwesens eintreten zu lassen.

Der Herr Abgeordnete hat eine Erweiterung der Kostenfreihei für die im Felde Stehenden und deren Hinterbliebenen gewünscht. Ich kann mitteilen, daß nah dem Gesetz einé Gebührenfreiheit bereits besteht für die Testamentserrihtung der Krieg8teilnehnier, für Er- öffnung dieser Testamente, für Anträge auf Todeserklärung vermifiter Militärpersonen und daß im Verwaltungswege aus Billigkeitsgründen Niederschlagung der Kosten erfolgen kann in Nachlaßsachen der Kriegs- teilnehmer und für Abwesenheitspflegschaften. Nun meinte der Herr Abgeordnete, man solle die Gebührenfreiheit auch auf VBormund- schaften ausdehnen. Jh möchte bemerken, daß bei Vormundschaften, wenn es si um ein Vermögen von weniger als 1000 Mark handelt, Gebühren überhaupt nicht erhoben werden, und daß diese im übrigen sehr niedrig sind. Allgemein eine Niedershlagung der Kosten dur- zuführen, würde niht möglih sein: denn es gibt Vormundschaften, wo eine Niedershlagung nah Lage der Sache nit in Frage kommen fann, weil ein Bedürfniß hierfür in keiner Weise vorliegt. troß der Geringfügigkeit der Gebühren aber der Fall fein sollte, kann eine Niedershlagung im Gnadenwege nachgesucht werden.

Wegen der Zahl der Anträge auf Bildung von Fideikommissen babe ih eine statistisGe Aufstellung anfertigen lassen und kann mit- teilen, daß im Jahre 1913 10 Fideikommisse im Justizministerium bis zur landesherrlichen Entscheidung über die Genehmigung vorbereitet und landesherrlih genehmigt sind, im Jahre 1914: 12, darunter 10, die bereits vor dem Kriege genehmigt sind, 1915: 8. Außerdem ist in der S{webe die Vorbereitung von etwa 40 Fideifommissen. Bei eiwa 10 ist das Verfahren soweit gediehen, daß in absehbarer Zeit über ihre landesherrlihe Genehmigung wird berihtet werden können. Bei dem größten Teil ruht infolge des Krieges das Verfahren. Welche weiteren Fideikommißstiftungen an den Oberlandesgerichten noch in Vorbereitung sind, weiß ih nicht ; das sind Dinge, die sich oft jahrelange Zeit hinziehen.

Aufgefallen ist” dem Herrn Abgeordneten, daß von zwei Be- werbern, die sich als Rechtsanwälte nah Berlin gemeldet hatten, der eine abgewiesen ist, während“ dexr andere seine Wünsche erfüllt

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Der nahdew unrecht : Kanzleîi-

also in ‘este

Wo dies

gesehen hat.

Ab- geordnetenhaus die alte deutsche Zanksucht wieder etwas stärker bher- ortritt. Jch kann nur wünschen, daß der Geist der Gintvacht und Einmütigkeit au bei der Ausarbeitung der künftigen Rechtsregeln

Der Herr Abg. Liepmann hat von mir Auskunft über verschiedene Dinge verlangt, und ih bin gern bereit, diese Aus-

im Norverfahren haben in Berlin in weitem Umfange stattgefunden des Krieges ist fallen ge lassen, und ih glaube, daß nach den bisherigen Erfahrungen weitere

Liepmann als zweifelhaft bezeichnet, Der Belagerungszustandsgeseßes er- fondern der nach der Erklärung

zffffentliden Sicherheit Auslegung, bat, gibt er eine viel weitere Befugnis als der § 4 und ermächtigt zu

Die Die

Dann hat der Herr Abg. Liepmann die Frage des Realkredits Ich kann sagen, daß die Regierung sih unaus8geseßt mit dieser Frage beschäftigt ; daß sie außerordentlich \{chwierig ist, hat auch handelt sich namentlich um zweierlei, einmal darum, eine längere Frist für die Grundstücksbesißer

zweiten Auskunft

Uge. Fch eingehend be- daß eine Maßnahme in Aussicht genommen ist, die die Zahlungsfrist für Hypothekenkapitalien, die jeßt auf 6 Monate festgestellt ist, auf etn Iahr verlängern und auch für Zinsen die Zahlungsfrift ausdehnen Was beschlossen werden wird, fann ih natürlih nicht wissen,

Die Frage, ob den Einigungsämtern die Befugnis zur Voll- nit Einigung8ämter fommen noch andere Stellen in Betracht als die Justizverwaltung. Eine Vollstreckbarkeitsbefugnis für die Einigungsämter würde viel- Die Frage ihrer Erteilung ist keineswegs unstreitig, und vielfah hat man si dagegen ausgesprochen. Der Herr Abgeordnete wird eine bestimmte Erklärung heute von mir nit erwarten fönnen ; ih fann ihm nur sagen, daß die Löfung dieser Frage bei der Beratung darüber, wie es mit dem Sühneverfahren

hat sih über zwei Urteile aus- er gegeben Grflärung Wenn eine solche harte Strafe vorgekommen sein follte, wie der Herr Abgeordnete

werden, denn ih balte mich für verpflihtet, dafür Sorge zu tragen, daß die große Zahl der Anwälte niht noch vermehrt wird, wenn nit ganz besondere Umstände dafür sprechen. In dem einen Falle, in dem die Zulassung abgelehnt ist, wünschte der Bewerber nah Berlin zu kommen, weil er glaubte, seiner Fähigkeit entsprechend hier ein größeres Arbeitsfeld zu finden, sich insbesondere wissenschaftlichß und sozial be- tätigen zu können. “Wenn dies auch beahtlihe Gründe waren, fo werden sih doch in ähnlicher Lage auch viele andere befinden, und was dem einen bewilligt, fönnte man dem anderen nicht abshsagen ; dann würde aber oie Zahl der Anwälte hier ih noch über Gebühr vermebren. Anders lag die Sache in 1 zweiten Falle. Der Bewerber | war im Kampfe für das Vaterland \{wer verwundet. Ihm war bei ner (Gesellschaft in Berlin eine ausfönmliche Stellung zugesagt, ibm j gemacht, daß er zugleich ais Anwalt zugelassen werde. Sollte ibm da die Möglichkeit abgeschnitten werden, sih eine Lebensstellung in der unglüdcklichen Lage zu verschaffen, in der er ft befand? Das war nicht möglich, und das ihn zuzulaffen.

Dann hat der Herr Abg. Kanzow- bemängelt, daß

ung eines fommandierenden Generals an die Staatsamvaltschaft om Oberlandesgerichtspräsidenten an die Gerichte weitergegeben ist. Sie ist ihm zugegangen, und er hat sie versehen mit dem Wort „zur Kenntnis“. Er hat damit durchaus nicht bezweckt, auf die gefeß lide Selbständigkeit der Richter einzuwirken. Jch halte das bei der Persönlichkeit des Oberlandesgerichtsprästdenten für ganz ausgeschlossen. hat wobl gemeint, in diesem Schreiben des militärishen Oberbefehlshabers seien einige Gesichtspunkte und tat- sählihe Verhältnisse hervorgehoben, deren Kenntnis für die Richter von Interesse sein müßte, wenn fie im einzelnen Falle ihre selb ständige Entscheidung treffen. Jch kann mir nicht denken, daß ein Richter, wenn ihm derartiges mitgeteilt wird, sih dadur bei feiner Entscheidung beeinflußt fühlt.

Der Herr Abgeordnete meinte, die Verordnung über die Straf- befehle sei mißglückt. Ich glaube, daß der Herr Abgeordnete einiges verwechselt. Mit der Verfügung wurde bewußt nicht die Absicht ver- folgt, daß der Richter, wenn er etnen Strafbefehl erläßt, höhere Strafen sollte verhängen fönnen,- als er es schon jeßt kann: es ist nur der Kreis derjenigen Straftaten ausgedehnt, bei denen überhaupt ein Strafvefehl zulässig fein soll. Fn allen diesen Fällen sollte das früber zulässige Strafmaß nicht erhöht werden; nur der Kreis der strafbaren Handlungen ist vergrößert, wegen deren der Strafbefehl zulässig ift.

Bei Verbrechen Jugendlicher Strafbefehle zuzulassen, wäre nit unbedenklih gewesen, denn es kommen da manche besonderen Er- wägungen in Betracht, die es wünschenswert machen, daß der Richter den Iugendlichen sieht. Er soll doch entscheiden, ob die geseßliche Zurechnungsfähigkeit vorhanden war, und er soll fich ein Bild machen, ob die Strafausführung am Playe ift.

Ich glaube, daß ih damit die Fragen, die zur Beantwortung gestellt worden find, im wesentlihen beantwortet babe, und möchte zurzeit wenigstens auf weitere Punkte nicht eingehen, weil ich die sebr eingehenden-Ausführungen des Herrn Abgeordneten über die zukünftige Gestaltung unserer Nechtêpflege in Zivil- und Strafsachen bereit streift habe und in der Tat niht mehr sagen kann, als daß die Dinge genau und sorgfältig werden geprüft werden, damit wir, was

unter e Mili alis c aller Bestreben

1jere Nechtépflege auf möglichst gute Grundlagen stellen.

S A A DEmt 19r Nad

zur Bedingung

G - D. Si D & D war ein zwtingenter Wrund,

eine Ver-

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ice uns zugänglid ine Statistik über über eg qgezeitigt hat, fehlt ¡e Neugründung vor onjunktur, über die ine folce- allgemeine irtscaftlichen Kriegs- an die Wurzel des Kapi listishe Elephantiasis ber- in fürhterlihem Um assen und eine gewal- Kriminalität ift Bermutung ift bered und der von der Justiz erfaßter ng als sonst besteht. Von de1 1ede Klarheit darüber für die und anderwärts darf nit üb-1

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umfassende \chäden n talismus ab vorgerufen, nage, eine f le Konzent des Kapitals. iftiz voll erfaßt ven der wirkliche [l I)al t ) größere S Zensur wird in sehr bedenklicher Weise effentl hindert. In Berlir vaftungen Genebmigung der Zensur berichtet werden; die tet grundsäßlich jede derartige Veröffentlichung. Dem „Vorwärts“ wurde verboten, über die bevorstehende Entlaffung meiner Parteifreundin Rosa Luxemburg etwas zu bringen, offenbar, weil eine \olche Notiz eine große Menschenmasse auf die Beine gebracht haben würde, “die Freigelassene begrüßt hätte. Auch von dem Prozeß gegen die Herausgeber ‘der „Internationale“ in Düsseldorf durfte der „Vorwärts“ nichts mitteilen. Eine Statistik über die abgeurteiltén Betrugs- und Bestechungéfälle bei Militärliéferungen wäre auch seh: angebraht. Im Herbst 1914 wurde amtlih vor der Lieferung von Kriegsmaterial an feindlide Staaten zweimal gewarnt; cin höchst an gesehener Lübecker Senator sißt aus diesem Grunde seit langer Zett in Haft. Es bestehen da internationale fkapitalistise VerquiCuühngen. (Vizepräsident - Dr. von Krause: Jh vermag nicht ein- zuseben, wie diese Ausführungen noch mit dem Justizetat zusammeh- hängen.) Jch fordere eine Statistik über diese Fragen, soweit sie zur gerichtliden Kenntnis und Aburteilung gelangt find. Deuts@e Sol- daten sind durch Kruppscke Kanonen zusammengeschossen worden. (Vizepräsident Dr. von Krause ruft den Redner zunt ersten Male zur Sache.) Wir haben auch dieses Jahr das Werk über die Gefängnisbelegung nicht vorgelegt erhalten. Soweit uns Zahlen mit- geteilt sind, ist die Zahl der weiblichen Gefängnisinsassen gestiegen. In den Gefängnissen der Justizverwaltung befinden sich nicht weniger als 5000 Militärgefangene, weil alle Militär- und Festungsgefängnisse überfüllt sind. Auf die Gefahren, welche die Anwesenheit aus den Zuchthäusern und Gefängnissen entlassener Krimineller an der Front mit sih bringt, muß hingewiesen werden, wenn auh- nicht alle Grau- samkeiten gegen die Zivilbevölkerung in den okkupierten Gebieten auf diese Elemente zurüczuführen sind. Die Kriegskriminalität hat ihre Hauptwurzel in der fozialen Verbeerung, welche der Krieg in den Familien hervorruft, deren Grnäbrer ins Feld hat ziehen müssen. Ueber

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diese soziale Geheimgeschichte des Krieges wird die Menschheit er- screcken, wenn das Matertal einmal veröffentlicht sein wird. weitere Wurzel der Kriminalität ist die Aufhebung alles Rechtes und [0e Grseßung durch den Krieg. Wie steht es heute mit den zehn Ge- oten? f thode können Sie das ganze Weltall besprechen. Jch erwarte, daß Sie jeßt bei der Sache bleiben.) i \ die Kriminalität des Krioges erörtert. Es wäre sehr erwünscht, hies

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(Vizepräsident Dr. von Krause: Bei dieser Mes

In meinem Sinne bat auch die Presse

noch manchen Péitschenhbieb

der bürgerlichen Gesellschaft. zu verseßen!