1916 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

T Großes Hauptquartier, den 14. März 1916.

/ De dert: von Bilguer, Lt. d. Lantw. a. D. (VI Berlin), ebt d. Landw, ger L A „(Swhiberin), jeytim Ländst, In}. r. Nr. 25, zum Okerleuthäan*

u Leutnants det Reserve: die Vizefeldwebel: Schamberg in) im. zel, Zäg, B. Nr. 3, Knorr e (Brandenburg a. H.) in d. Fußart, Battr. 624; die Vizewachtmeister: Graßmann, Krüger Gui), Sonnenburg (Belgard), Schroder Anklain) ollmar (VIl Berlin), Mükler (Strälfund), d. eldart. Regts. Nr. 38; E Bord t, Vizewächim. (DeulscKrone) b. Staffelstabe 6 d. J. Jns: Dib., zum. Lf. d, Laud: Feldaït. 1. Aufgeh.; Kurth, Vizewachtm,* (Sttalfuñnd) b. Skläffelstabe-7 d. 1E--A. +K., zum Lk. d. Landw. „Träins-2. Musgeb.;" Werlth.er (Wilbelm), Vizefeldrw. (Karlörühe) bet d. -Etapp:. Mun Kol. 23 d. 7. Armes, zum Lt: d. Landw.* 1: Aufgeb: Meyer (Ludivig), Vizefeltap. (1 Hannover) im Lands. Snfc BGelder (VIL" 6E), zune Lt. d. Lantw. Jns. 2. Aufge. -

Be r \ch b erger, Lt. d. Landw. a. D. (Tilsit), zuleßt d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Tilsit), jeßt bei d. Etapp. Fuhrp: Kol. 325, 8: Armee, zum Oberleutnant; E A E

zu Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel: Schmi t (Friß) (Straßburg), Lämmérmahn n (Stockach) in d. Fußart. Battr. 2EE:

Großes Hauptquartier, den 15. März 1916.

Befördert: Ragoczy, Oblt. d. Landw. Inf. 2, ‘Aufgeb. (Pots- dam), jeßt ini Landw. Inf. Ers. R. Nr. 2, zum Hauptmann;

zu Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: Ko Ul, Jeuter (Barmér); Vizefeldwebel im! Ländw. Inf. Erf. R. Nr. 2;

zu* Leütnänts: d Landw. Inf. 2. Aufgéb.: Zangemeister IIT Berlin), Bülow (Halberstadt), Bethge (Neuhaldensleben), WVizefelbwébel “im Landw. Inf.--Ets. M. Nr. 2;

SBffarbik, Oblt) d. Res d. Gren. Regts. Nr. 8 (IIT Béxliñ), jeßt“ im Armier. B, 130, zum Hauptmann;

zu’ Leutnants der Resetbe: die Vizefeldwêbel: He ch t (Il rar berg) im Inf. R. Nt. 378, SÞre bn (11 Berlin). im Res. Inf. R. Nr. 18: “die Vizewachtmeister: Johrdeèn (Instetburg), Zérb s (1 Königsberg) m R. Feldart. N. Nr. 1, Ne ubauüte r (Allenstein), Üllmänu, LUdErs, Grtens (VI Berlin), Gruber, Göol- ding (1 Königsberg) im Nef. Feldart: R. Nr. 36; A

zu Leutnants d. Ländid. Inf. 7. Aufgeb: Hann, Kölln, Vizefeldwebeb (1 “HambüUrg) im“ Inf. N. Nx. 362.

Großes Haüptquartier, den 13. März 1916:

Befördert: zum Leutnant, vorläufig ohne Patent: v. Chamier- Glisczinskt, Fäbur. im 3. Garde=RM. 4. 55.

zu Lelltnants dét MNésérvê: dié Vizefeldroebel: Schönberg (Bonn), b en (Il Hamburg) im Gärde-Gren.. R. Nr. 1, dieses Negts, Hartwig (Tf Vetlin) tin Garde-Pion, B., dieses Bäts., Wegner: (Prenzlau)*in d. Fußart. “Battr. 273, d. Fußart.;

zu Leutnünts! b. Landw. “1. Aufgeb: die Vizefeldwebel: S ch r 0 - der, Engl (V Berlin) “im *Garde-Güèn R: N 1, d. 1. Garde-Grèn. Landiv. Régts, Men k (I1--Düfseldorf), Schell - horn ,..Samteéerx (I1V Berlin)“ im- Gäde+Gren. N: Nr. 2, d. 2. Garde-Gren. Lanvöw. Negts; G

zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Snethlage im Gren. N. Nr. 7a M in Bf N Nt. 14, Oberfelb, Dieckmann im Jf. N. Nr. 42, Aston im Inf. R. Nr. 54, sämtlih ebt im L Erf: B;*d. genanütén Regtr., Frhr. v. Linde - lof, Oanr m Kur N. Nx. 2; v. Luke, v. Gersdorff im? Dräg. R. Nr. 12, sämtlih jeßt in d. Ers. Gsf. d: genätintèn Reatr;*

Bettler t; Vijefeldw. um Inf. N. Nr. 49, jeßt im I. Erf. B. dieses Megts., zum Fähnr. ernannt. i

BefoBert: Bi EHo ff, Dblt. ‘d. Ref: v. Pion. Batls: Nr. 7 Gl Bochum). jet ‘im Ers. B. d. Landw. Inf. Regts: Nr. 9, zum

up Bit ts“der ‘Res die -Vizefeldweßel: K 0,98 (Steitin) u Leutnants“ der ‘Melerpez Ne “æMgesetbmehel: R 0,08 (aen), d. Gen. Mégta! Nr. 2, * F S TE (Belgard), d. Sub Negts. Nr. 54/ béide-jeßt in d. L, Ers: Masch. Gerö: Komp. d. 11, A. K. Bartëß?o ‘(Anfllamn),* jet im Ers. B. d: Ländw: Inf. Regts. Nr. 2, P54 (Sttalsund)/ bisher ‘im Ers. B. d. Eisenb. Regts. Nr. 4 (

jeßt b.

Sch{chmidt (Walter), Vizefeldw. im Inf. R. Nr. 48,

L E B. d. Regts., zum Fähnr. ernannt. ,

Befördert: zu Fähnricheu: die Unteroffiziere: Buder, Maaß,

Somm.er-im Grei. Mh Nr. 12, jeßt b. 1. Ers. B. d. Megts.,

Pub Ls Wolff, Mppel, Soltau, Zünckel, Sil - tngim Snf R. Nx. 48/ jet b. 1, Ers. B d. Regts, v. ClTTEb eim Hus. R. Nr. 3, jeßt bei d. Ers. Esk. d. Negts.

Ein Pateút séines Dienstgrades verliehen: Ei ch ker, Hauptm. d. Landw. a, D. (1 Berlin), zuleßt. Oblt, d. Landw. Inf. 2. Ausgeb. (Guben), jet im. Landst-. Juf. B. Guben (11k. 10.). Befördert: zu Hauptleuten: die Dberleutnants: Bü.lt d. Landw. r; 1. Aufgeb. (Cottbus); jeßt b. 11. Grs. B. d. Inf. Regts. Nr. 52, eimbeTqg, d; Landw. Jnf: 2. Aufgeb: (T1: Berlin), jeßt b. Erf. B. d. Landw. Zuf: Regts. Nx./48, Be ck d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. V1 Berlin), 1e8t d 11 Ersc Abt. d. Feldart. Regts. Nx. 18; ei pold y! d Lab? Feldatt. 2. Ausgeb. (V1 Bérlin); Schwerdtfeger; Oblt. a, D. (VI Berlin), zuleßt Lt. im Feldart. M. Nr. 5, beide jeßt bei d. 1L Grf. Abt. d. Feldart. Regts. Nr. 39: zu Ribtinetslétn v: Knobelsdorff-Brenkenhoff, Oblt. a. D.7 zuleht Lt. d. Rés: d. Ulan. Regts. Nr. 3 (Woldenberg), früher im Regt, jeßt bei d. Ers. Es. dieses Negts. v. Berenb er g- Goßler, Oblt. d. Landw. a@D., (IV Berlin), i: Lt. d. Landw. Trains:2: Aufgeb. (Scbléeswvig), jet béi d. Train-Ers. Abt. Nr. 3;

- Au Leutnants der Reserve: die Offizieraspiranten: Ziemer (111 Berlin), d. Leib-Gren. Régts. Nt. 8, jeßt b. 1. Ets. B. dieses Regiments; Wte ck ert (11 Béïlin), b. 1. Ers: B. d. Leib-Gren. Regts. Nr. 8 Et Xh of f (1 Berlin), d. Füs. Regts. Nr. 35, jeßt b. I. Ers. B. dieses Regts. Krause, Ne1iß (Cüstrin), Wit thun

111 Berkin), ‘d. Jf. Negts. Nr. 48, jeßt b. I. Erf. B. dieses Negts. chaefer (HII Bérlin); jeßt b. 11. Erf. B. d. Landw. Juf. Regts. Nr. 8, Schm1dt (Karl)“ (Guben), jeßt b, 1. Ers. B. ‘d. * Gren. Regts. Nr. 12, Kren s ki (Landsbérg a. W), jeßt b. Erf. B. d. Ref. : Sf egts Dise 20, Seifert (Cöttbus), jeßt b, II. Grs. B. d. Füß. La MT, 99.

, Det ér (Frankfurt a, O), Lt. d. Res, jeßt bei d. 11. Ers. Abt. d. genannten Regts. b, Abschied m. d. gesedl, Péns. und d. Erxlaubn.

„3. Tr. d. Unif: d. Res. Offiztéte d. Feldart. Regts. Nr. 18 bewilligt.

1 Der Abschied. béwilligk: Lindenau, Rittm. d. Landw. Trains

1. Aufgeb. (V Berlin), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Laudwehr-A. Unif. ;

* Köhler, Lt: d, Res. d. Inf. Regts. Nr. 48 (Il Berlin), bish. b.

I. Ers. B, d. Régts. : Besordért: Zettelmeyer, Lt. a. D, (Cassel), zuleßt im Jnf. N. Nr. 173, jeßt b. Kampf-Geschwader 5, Oberste Heeresleitung, zum Oberleutnant; - / f L : P Fähnrihèn: die Unteroffiziere: Wall müller im Feldart. N. Nr. 20;-Mä ch:ael, R ofe r im Pion. B. Nr, 5; i zu Leutnants der Reserve: Harder (Anklam), Jungnitsch (Sprottau), Ke r (Ostrowo), Vizefeldwebel im Inf. R. Nr. 19, diejes Reats, Hal fter, Vizewachtm. (Liegniß) bei d. Fuhrp. Kol. 7 d: V A7K.- d. Train-Abt. Nr. 5; : Müller (Paul Kärl), Oblt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (IT Ber- lin), jeßt béi d. Flièger-Ers. Abt. 4 Posen, zum Hauptmann; euge, ad. Res. d. Inf. Regts. Nr. 79 (I Hannover), jet bei d, Komdtr. d, Flugpläßes Sohannisthal, zum Oberleutnant; A, A (Ludwigsburg) bei b. Feldwetkerstation 10 Laon, zum Lt. d Nès, d... Luftsciffer-Tr.; No mmel, Vizefeldw.

(Braunschweig), bei de iéger- Abt. 64, zum Lt. b. Landw. 1, Aufgeb.

d Flie ELEO O äa ck, Fah. im Inf. R. Nr. 67, zum Lt,, vorläufig

ne i; 7 :

ix, Vizewachtm. im Feldart. N. Nr. 69, zum Fähnr. ernannt

und gleichzeitig zum Lt, vorläufig ohne Patent, befördert,

Beförderk: ‘zu Leutnants der Reserbe: die“ Vizefeldwebel: Br in k (Münster) im Inf. N. Nr. 67 E Negts. D ü vel (Münster) im Juf. M; Nr. 145, diéses Negt „A d a,m (Me ) im Ref. Ers. Inf. R. Nr: 1 Kört#n g# Vizëwachtm. (11° Düsseldoff), im Feldart. N. Nt. 69, dieses Regts. + E b. Hennig, Unteroff. im Garde-Gren. R. Nr. 5, z. Fähnrich; zu Leutnants der Ret: die Vizefeldwebel: Voeske, Wie - denbein, S{ulze (1lBerlin), HE in (Pôtédam), Nawaß ki (11 Berlin), bhl1in g (Meschede), Kb hler (1 Berlin) im" Ref. ne e t O R Sam.met,, Vizefeldw. (bisher Dresden) im Nes. Nr. 93, zun Lt. d. Länd? Inf. 27 Afgebots: ; Fähnriihe im Inf. R: N 15;

zu Leutncnts, vorlälfig ohne Patent:

zu Fähnrichen: Heyl, HarDe, Freyse, Dupke, Unter- offizierè 1m Inf. Yè. Ne. 56; E

zu“ Leutnants der Nesêrbe: Clemens (I Oldenburg), He1t- mann (M Olbenburg), Vizeitächkmeister im Ref. Féldart. R, Nr. 20;

P stt ; E m E NE 111 zuin Fähnr;

zu Lts. d: Mes: (d; Pion: Bâtse Nr. 14: Hyd, Sigel (Stoctarb), Vizefeldwebel ïîm 1. Pione'B, N. 14;

Conta, Vizewachtm. (Meiningen) bet d. Fuhrp. Kol. 2 d. XIV, A:'K- zunk Lt. “d. Nes, b. Thcin-Abt, Nr. 14: Neumann (Leopold), Vizewäachtm, (Kätlsrube) bei d. 5. Art. Muñ. Kol. d. XIV, A.-K., zum Lt. d. Landw: Felbarkt: 2. Aufgeb.; Brombacher, Vizewäbtm. (Karlörube) bei d. Sthwerèen Prov. Kol. 2 d. XIV. A. K., zum Lt. d. Landw. Trains 2: Aufäebdts.

Großes Hauptquartier, dei 16. März 1916.

Befördert: Gervscher, Oblt. d. Landw. a. D. (Leipzig), zuleßt Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (1V Berkli), jeßt im Feldärt. 2. Nr. 77, zum Háäupttüann;

Oswald, La. Di (l Düsseldor), zuleßt 1m Inf. D Nx. 695, jeßt im Ers. B. Landw. Inf. Negts. Nr. 39, zum Obexleutnant;

zu.“ Leutnants “der MNeserve: die - Vizefeldwebel: Barthe (1 Bremen) in d. Nes. Nadf. Komp. 80, Martin (Magdeburg) im Nes, Inf: M. Nr. 263;

Blümel’, Vizenachtm. (Münsterberg) bei einër Tragetier-Kol., zum Lt. d. Landw. Träins 1. Aufgebots;

Königlich württembergische Truppen. Ernennungen, Beforderungen und Verseßungen. Stuttgart, deit 19. März 1916;

Befördert: zu Leutnants, vorläufig obne Patent: die Fähnriche: Hattmänn im Iif. t: Nr. 125" urzeit (n Nef, Quf, R. Nt, 122, Steinau er îm Pion, B; Nr. 13, zutzeit in einer: Lañdw. Pion. Komp. d. 2. Landi: Div;

Nitethammer, Bl! d Landw. a. D., zuleßt în d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Reutlingen), Um Landst,“ Inf. B! Reutlingen (XITT. 4) zum! Hauptinann;

En T Le D Me d; Pio Bats. Ne; 13, nd; flieger-Abt, Nr.*51, zum Dberleutnantk:

zu Leutnants d. Nest d. Pion: Bats. Nr. 13: Vosseler (Friß) (Uln) “Vizéfeldw. (Offiz: Stiellvêrtrêétéï) in einer Landw. Pion. Komp. d. 2. Landw. Div.; die Vizefeldebe@l?B@ ck (Willy) (Uln) im Eff. On E Nr. 10, Hwber (Aitoh)" 1" Coln)! im Ets:” Pion. B. Ct, 138

Rumpus (Paul) (11 Stuttgart), Vizewacktm. in d. Mag. Fuhyp. Kol. Nr. 6/XTIL, zum Lt. d, Mess d. Traiñ-Abt. Nr.“ 13: Vaas, Wächtmeister (Offiz. Stellvertreter) in d. “Landw. " Inf. Mun. Kol. Nr, 3/XU1I71, zum Fêëldwo. Lt.

Befördert: zu Leutnants, vorläufig obne Patent: ‘die Fähnriche: BeLHrundexr, Christmn tm Inf, N. Nr, 120, Mestl é im Inf. M. Nr. 124 Main im Un: R.“ Nr. 19;

zu Fähnrichen: die Unfitékoffizieré: z ger (Kurt) Nr. 121 San (Were im. L Pion: D Nx. .137

zu Leutnants d, Nes! b. Inf, Négts. Nr, 120: Di eb ol d (Alfons)

Inf. R,

Bexnau, Otten,

¿Feld-

un Jf: N.

zu Leutnants d. Mes. d. Inf. Fegts. Nr: 21: Mêègerle (Kar, Nesper (Karl), Shempp (Ernst) (Lübwigsbürg), Vizefeldwèébel in diesem MNegt.;

Enßlin' (1 Stuttgart), Vizewachtm. in d. Art. Mun. Kol. Nr. 2/XTE zum- Lt. d. Lad. elbt 1 AuUfdeb. «+ ! Kübler (Nobert) (Ludwigóburg), Vizefeldïo. (Offiz. Stellvertzeter) im Juf. R. Nr, 121, zum. Lt. d. Lando; Inf. 2. Aufgeb;

Im: VêtexinärkbTo.ry s

Obervéteïinären: Dr. Bä@rtenbach (Hall), Nes,” Fuhr. Kol -Rr. 2/X1L, Knoll Nes. Prov.

Befördert: zu Cer. d. Mes Vei D, O, auf Kriegsdauer angestellter WVeter. bei d. Kol Ny. 2/XIIL,

Marinc-Jusfanterie. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 16. Mätz 1916.

Befördert: Ban b, Fähnr., zum Lt., vorläufig ohne Patent,

Conrad, Unteroff., zum Fähnk. und gleichzeitig zum Lt., vorläufig

ohne Patent; zu Fähnrichen: Looman, Schneider, Hesse, Philipp, die Oberleutnants der Reserve:

Unteroffizieré; zu Hauptleuten der Reserve: K rame r (Wilhelin) (Graüdenz), Sal o mon (Rendsburg), Be r - tenburg (Gelsenkirchen);

zu- Leutnants der Reserve: die Vizefeldwebel der Reserve: S o r- ger (I-Leipzig), N iefind't (Perlebèïg), Kre uel s (Neuß), P irl (Meschede); S{ulze (Erich) (Weißenfels), Vigefeldw. d. Seëêwehr 1, Aufgeb Mauxer (C), Deb d. M0, Erflin g (VI Berlin), Vizefldw, d. Seewehr 1. Aufgebots:

Der Abschied: bewilligt: Hohe isel, Oblt. d. Seewehr 2. Auf- gebots (Sangerhausen), bisher vow d. 11. Mar. Insp.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 30. Sißung vcm- 20. März 1916, Vormittags 11 Uhr.

(Beriht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißutng, auf deren Tagesordnung zunächst die dritte Beratung des Entwur S deSIStaats- haushaltsctats für das Rechnungsjahr. 1916 steht, ‘ist in der gestrigen Numnmier d. Bl. berichtet worden.

/ Abg. Strobel (Soz,) ‘bentèrkt, in seinex Nede fortfahrend: Die „Deutsche Tageszeitung“ sagt: Die deutsche Zukunft kann nur (Präsident: Sie beschäftigen sih wieder mit “der auswärtigen Politik, auf der Tagesordnung von heute ist ausdrücklih der Beschluß des Hausés angeführt worden, daß dies nicht gestattet sein soll.) Das Volk steht auf cinem ganz andeten Ständbunkt. Jn Vétsäammlungen sind wir verhindert, Aufklärung über die wirkliche Lagé zu schaffen, sorgen Sie wenigstens dafür, daß uns hier die Möglichkeit dazu gegeben wird. In dem bekannten Artikel der „Neuen Züricher Zeitung“ wird über die Friedensgerüchte ‘gesprochen. (Präsident: Darüber dürfen Sie niht sprechen !) «Jh will den Artikel auß nicht besprehen, sondern nur zitieren, es heißt darin, daß alle Völker Europas ohne Unterschied den Frieden wollen, (Rufe rechts: Schluß! Schluß! Präsident: Nach meiner Auffassung ist das, was Sie sagen, ausgeschlossen, ich rufe Sie zum dritten Male zur Sache!) Demgegenüber darf ich vielleicht sagen (Nufé rechts: Nein, nein! Abg. A d'o1f Hoff- ina nn :, Pappenheim duldet es“ nicht! "Der Abg. Ströbel spricht weiter, ohne sih in bem Lärm verständlih nahen zu können, dent die Schlußrüte ‘réchts wiederholen sich.) Der. Ab. Bell “hat am 19. Februar über den wirtschaftlilhen Zusammensturz gesprochen. (Abg. v. Pappenheim: Zir Sache!) Das ift do -unérhört !

(Abg. Hoffmann; Wer ist denn hier Präsident?) Wêeün der

(Gbkingen), Fuüb.olz Pa ( Win, Bigefeldipe Fn biefem Regt;

Abg. Bell solche Maßnahmen (Präsident: Ich habe Sie schon zweimal zur Sache gerufen, ih werde jeßt das Haus befragen ob es Sie noch weiter hören will. Abg. Hoffmann: Unerhört!)

Mit allen gegen die Stimmen der Ede molralen be- schließt das Haus, dem Abg. Ströbel das Wort zu entziehen. Abg. Ströbel (Soz.) zur Geschäftsordnung: Das habe ih denn doch für unmöglih gehalten. Am 16. Februar wurde der Beschluß gefaßt, die auswärtige Politik und die Friedenszicle nicht zy behandeln, am 19. Februar hat der Abg. Bell diese Frage in der Länge von mehr als zwei Spalten behandelt, und daraus wollte ih jeßt wörtlich zitieren, der Handelsminister ist ebenfalls darauf ein gegangen. Aber jeßt in der drittên Lesung, wo mir das Necht zusteht, über die Dinge zu prechen, die hier erörtért sind, schneiden Sie mir das Wort ab, weil ih Worte zitiere, die der Abg. Vell nach dem Beschlusse des Hauses hier gesprochén lat. Däs ‘geht doch wirkli über die bisherigen Taten dieses Dreiklassenparlaments.

Präsident: Ich gebe Jhnen anheim, fich über meine Ge. \chäftsführung zu beschweren. |

Abg. -Ströbe l will noch, weiter zur Geschäftsordnung spreden aber der Präsident gestattet es ihm nicht. Untér heftigen, unverständ- lih bleibenden Nufen verläßt der Abg. Ströbel die Rednertribüne.

Abg. Kloppenborg-Skkumsager (Däne): Die Staats- regieruñg hat ihre unfreundliche Politik gegen die dänische Bevölkerung immer noch nicht aufgegeben. Es ist deshalb uns Dänen leider un- moglich, für den Gesamtetat zu- stimmen; wir werden uns der Abz stimmung enthalten.

Damit schließt die allgemeine und Einzelberatung der dritten Lesung. Der Staatshaushalktsetat für 1916 wird gegen die Stimmen der Polen und Sozialdemokraten endgültig génehmigt. Die Resolutionen, betreffend die Militär: bäckereien und die Berliner Professur für uñgarishe Sprace und Geschichte, gelangen zur Annahme.

Uéber denEntwurf eines Eisenbahnanleihe- gésehßes berichtet namens der verstärkten Haushaltskommisjion Abg. Dr. Ma cc o (nl.). Die Vorláge fordert einen Kredit von im gänzen 313 254 000 M, und zwar im einzelnen 11 382000 ur Herstellung von zweiten und weiteren Gléisen, 20 672 000 6 tür den vollspurigen Ausbau der Schmalspurbalhn Dorndorf- Kaltennordheim (4 §10 000 6) und zur Deckung von Mehr: kosten bei bereits genehmigten Bauausführungén, 280 200 000 (6 zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Bahnneßes, 1 Million zur weiteren Förderung des Baues von- Kleinbahnen. Die Kommission empfiehlt die unveränderte Annahme der Vorlage; die eingegangenen Petitionen follen durch ' die Beschlußfassung für erledigt erklärt werden. :

Abg. v. Bockelberg (kons.): Wir freuen uns, zu können, daß “die Verwaltung : selbst in dieser s{chwerèn Zeit nihts versäumt, um den Betriéb auf der Höhe zu erhalten. Sie will zum Ausbau des vorhandenen -Neßtés, zur Verstärkung des Wagenparks und für die Förderung der Kleinbahnen insgesamt 313 Mitlionen aufwenden. Neue Linien fehlêèn ja in der beutigen Vorlage, und es wird mänche geben, welche über die Nichterfüllung ihreë Wünsche und Forderungen Schmerz empfinden. Wir dürfen aber’ gewiß darauf rechnen, daß der Minister mit der an iht be- fannten Guergie alsbald nah dem ‘Kriege "auch diese Aufgáäben in Angtkiff nebmen wird, um weitere Gebiete dur Bahnen aufzus{ließen und ‘das Bahnneß imnuier mebr zu vervollkommnen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach;

Meine Herren! Ich kann dem hohen Hause nur ‘dankbar sein für die beschleunigte Behandlung und, wié ich hoffe, glatte Erledigung diesêr bedeutsamen Vorlage. Jch bin auch mit dem Herrn Vorrednétï wie mit dem Herrn Berichterstattèr ganz damit einverstanden, daß

É 2b Teititeüen s

ershließen und nach dem Kriege voll leistungsfäbig gzu Fein, un einen wirtschaftlichen Aufstieg vorzubereiten.

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mit in erster Linie die großen Anlagen der

ß zu diesen Quellen tes Torr ar «ry tseuenbahnverwal-

bestehen,

D

Stac i kein Zweifel Ich hoffe, daß die Vorlagen der nächsten Jahrè im Sinne der Wüitscdhs des Herrn Abgeordneten von Bockelberg auch wieder neue Erschlie-

tung gehören, darüber wird in diesem Hause

W

ßungen des Landes durch Meliorationsbahnen und ebenso eine kräftige

Förderung und Ausgestaltung der gesamten Anlagen der Staats eifenbahnverwaltung bringen werden. (Bravo!)

Das Haus nimmt darauf die Vorlage nach den Kommissions- vorschlägen in zweiter und sofort auch in dritter Lesung end- gültig an.

Es folgt die zw eiteLesungdes Gesetzentwurfs, betreffend die Dienstvergehen der Beamten der OVIS-, CLund- Und Tun aslranlentassen.. DI Handels- und Gewerbekommission hat die Vorlage unter Ein: schièbung eines neuen 8 la angenommen.

8 1 der Vorlage lautet:

Auf die Dienstvergehen der bei diesen Kassen angestellten Be- amten, denen nah der Neichsversihérungsordnung die Nechte und Pflichten der gemeindliden Beamten (Kormmunalbeamten) übertragen werden, finden die Vorschriften des Gesêßes, betreffend die Dienstvergehen der nicht rihterlihen Beamten, die Betjegung derselben in eine andere Stellè oder in den Nuhestand von 1852 mit den nahfolgènden Aenderungen Anwendung.

Der 1a (Zusaß der Kommission) besagt :

Ordnungsstrafen sind: 1) Warnungen, 3) Geldbuße.

8 2 lautet:

„Die Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, steht, jedo nicht über 90 46 hinaus, bei Kassên, die der Aussicht eines staat- lichen Bersicherungéatints unterstellt find, dem Landrat als Vor- sitzenden des Kreisausschüsses, bei Kassen, über welche die Aufsicht von einem gemeindlichen Versicherungsbeamten geführt wird, dem Bürgermeister (Gemeindevorsteher) zu.

Gegen die Strafverfügung findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beinmi Bezirksausschusse, gegen den Beschluß des leßteren innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beim Provinzialrat statt, dessen Beschluß endgültig ist. Bei Kassen, die der Aufsicht des Bersicherung8amtes Berlin unterstehen, enticheidet in: erster Instanz der Bezirtsaus\{uß in Berlin, in zweiter Instanz der Minister für Handel und Gerwvoerbe.

Bezirksausshuß und Provinzialrat beschließen auf Grund mündlicher Verhandlung. Die Oeffentlichkeit ist ausgeschchlossen ; in - geeigneten Fällen kann auf Antrag oder von Amts wegen die Veffentlichkeit zugelassen werden.“

Von den Sozialdemokraten ist beantragt, in Absaß 1 des 8 2 zu erklären, daß die - betreffenden Beamten für ihr Verhalten außer dem Amte disziplinarisch nicht zur Verant- wortung gezogen werdèn können und daß die Befugnis, Ordnungsstrafen zu verhängen, dem Vorstand der Kasse zustehen soll, bei der der Beamte angestellt ist. (

Jn Absay 2 sollen nicht Bezirksaus\huß und Provinzialrai, sondern Versicherung8amt und Oberversichérungsamt als Fu ständig erklärt werden. | j

hie

Von der fortf rittlichen Volkspartei ist beantragt,

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Verweis,

2)

Befuanis, Ordnutgsstrafen zu verhängen, in § 2 Ie bei Geldbußen auf niht mehr als 9 A zu beschränken,

dia @täaatéragierung, ai djesemnSal die Gtagtseisenbahnverwaltung, gehalten ist, alle wirtschaftliben Quellen, soweit fie faßbar. sind, zu

Geldbußen, jedoh nit über den Betrag dès Monals- mens“ hinaus, höchstèns bis zu 90 M, soll der ningspräjideñl, in Beklin der Oberpräsident, fesiseßzen

Mllaemein soll gegén den Bescheid zweiter Jnstanz die e beim Obervertvaltungsgeriht zulässig sein. *

(in Antrag des Zentrums will hinter den ersten Absat \ragraphen 2 folgenden neun Absatz einschieben : ‘Der Kassenvorstand ift befugt, Warnung und Verweis, M ntere _„Kassenbeatute auch Geldstrafen bis zu 9 A, jerhängenl. S éin Antrag der Abgg. Tuercke u. Gen. (kons.) geht dahin: Die Regierung zu ersuchen, dem Landtage der Monarchie digst einen Geseßentwurf vorzulegen, durch den unter Abgnderung : Gesehes vom 21. Juli 1552 die Bestimmungen über die Zu jigfeit der Verhängnng voin Arreststrafen gegen Unterbeamte jgehoben werden. i Die Fortschrittliche Bolkspartei will in diesem Antrea- ort „baldigst“ erseßt wissen durh „noch in dieser Session“. Berichterstatter Abg. Schrader (freikonf.) empfiehlt die Annahme ommissionêvorschläge und Ablehnung des Antrages Braun. (64, Shmiljan (fortschr. Volksp.): Ueber die dienstlichen tigungen der Krankenkassenvorstände, der Dienstaufsichtsbehörden Per Mechte Und Pflichten dek Beaniten ist es jeßt {on zu Miß- E teiten gekommen, In Halle hat der dort angestellte Beamte der Dienstaufsichtsstelle, dem Oberbürgermeister, einen Verweis ten. Dieses Beispiel zeigt, däß es doch richtiger wäre, erst die lichen Verhältnisse der Beamten und das Necht der Dienst htéstellen zu regeln, bevor man mit einem solchen Disziplinar- tonimt. Die Staalstegierung hat zuge\agt, daß den Unstimmig= in der Negelung dieier Verhältnisse nahgegangen und Abhilfe fen werden fol. Hoffentlich geschieht dies recht bald zur 2u nheit der betreffenden Krankenkässen. Dieser Entwurf überträgt je Krankenfasséhnbeämten das Disziplinargeseß von 1852, wie es [le anderen Prelißilhen Beämién bereits besteht, da hätte es doch elegen, in diejes bestehende Gefeß niht Verschlehterungen hinein gen. Meine politischen Freunde haben es nit verstanden, daß taaléregierung in einer fo großen Zeit, wo Tausende und abek ende von Unterbeamtèén ibr Leben für das Vaterland in die nze s{lagen, ein Dinziplinargeseß erläßt, in dem für diese Beamten (trafen festgelegt werden. Das Abgeordnetenhaus hat 1914 be- sen, die Arreststrafen aus dem Gefeß herauszubringen. Das Herren hat sie bestehen lassèn. Jett hat die Regierung sich dem Herrenhause tunddem Beschlusse des Abgeordnetenhauses ketne Rechnung getragen. ofe, daß die Staatsregierung ihren Standpunkt aufgeben und la einstimmige Annahme finden wird. -Die Abgg. Tuercée u. Gen. hlen nur eine VNefolution, worin die baldigste Aufhebung der (strafen für Unterbeamten verlangt wird. Wir haben mit solchen utionen bi8her wenig Glück geßabt. Zum mindesten sollte statt Vortes „baldigst“ „noch in dieser Session“ geseht werden. Es irflich hobe Zeit, daß diefe enftwürdigende St1afe aus dem alten } fortgeschafft wird. Bei diesex Gelegenheit \prehen meine hen Freunde die bestimmte Envartung aus, daß die in Aussicht Aenderung des Disziplinargesetzes im allgemeinen bald nach lege vorgenommen wird. § 2 des vorliegenden Entwurfs ent- eine absolute Verschlehterung gegen das bestehende Necht. Er vor, daß die Diénstauffichtsbehörden, der Bürgermeister, bezw. ándrat, Sträfen bis zu 90 #4 verhängen dürfen. Bisher stand | Dienststellen nur: das Ret zu, Strafen bis zu 9 16 aufzuer währènd Strafen bis zu 90 6 nur die Leiter der Provinzial- en vérhängen durften. In bezug auf die Beschwerde und den Nechts- eht der Entwurf éine Beschwerde gegen die Strafen der unteren stellen nur beim Provinzräalrat vor. Auch das ist eine ganz be- ide Verschléchterung der Nechtssicßerbeit der unteren Beamtenklassen. ünschen hier diejelbe Regelung wie bei den Gemeindebeamten. legletungspertreter fagte in der Kommission, daß unser Antrag bar erscheine, daß gber das Oberverwaltüngêgericht überlastet, sexy einen, daß die Beéschwerdefälle nicht so bedeutend fein werden, jan wirklich von einer Belastung des Oberverwaltungsgerid)ts fann. Wenn dagegen in jeder Provinz der Propinzialrat über legende Fragen der Krankenkassen entscheidet, so werden in jeder nz andere Grundsäße maßgebend sein. Wir möchten außerdem , daß die Verweije, die bis 1906 in die Personalakten einge lind, gestrichen werden. Der Antrag Gronowski, der den enkajsenvorständen das Recht geben will, Warnungen und Ver zu erteilen, ist uns \ympathish. Wir vermissen aber in dem ige die Zulassung eines weiteren Nechtsweges gegen die Fest q diejer Strafen. d Hammer (fkonf.): Meine Freunde werden für den Ge- vurf in der Kommissionsfassung stimmen. Der eine Fall von enzen, der vorgekommen ift, ist bedauerlich, aber er ist, wie uns er Regierung in der Kommission mitgeteilt worden ist, durch die lichkeiten entstanden: harte Steine mahlen shlecht. Ich hoffe, 6 dem Minister gelingen wird, diesem Streit ein Ende zu be Die Anträge Braun werden meine Freunde ablehnen ; den g Gronowefi, dem auch der Negierungsvertreter in der Kom n zugestimmt bat, werden wir annehmen. Unser Antrag Tuerke dur die Kommissionsfassung einigermaßen eliminiert, aber er oh weiter, als der Antrag der ftreifinntgen Volkspartei, dem wir ¡ultlimmen können. Wir wollen diese Frage gründlich erörtern, id die Freisinnigen nur einen Teil der Sache erledigen. bg. Braun (Soz.): Der preußische Erlaß von 1914 entspricht erReichôversicherungso1dnung, denn nach dieser können nur die auf zeit angestellten Kafsenbeamien die Rechte der Kommunalbeamten en. Der Erlaß läßt aber zu, daß allen Kassenangestellten die Nechte [lichten der Kommunalbeamten übertragen werden. Die Auslegung reußischen Regierung widerspriht der Entstehungsgeschichte des (. Ein großer Teil der Kassenbeamten ist nur privatrechtlich elt und unterliegt nicht der Disziplinargewalt der Gemeinde en, In dexr Ausübung der Disziplinargewalt fkollidiert der meister niit dem Kassenvorstand, und \{ließlich ist die Diszi gewalt des Bürgermeisters ausshlaggebend. Das veranlaßt die die Angestellten niht mit Nuhegehalt anzustellen, um sie der linargewalt des Bürgermeisters zu entziehen : es wird ihnen also ohltat des NMuhegehalts vorenthalten. Die Kassenbeamten wollen us nit für das Linsengericht des Nuhegehalts die Freiheit ihrer * (ufgeben. Jn dem Erlaß werden ferner Strafbestimmungen 1 für Dienstvergehen, aber nicht gesagt, was Dienstvergehen sind. e nah dem Hallenfer Fall muß alles getan werden, daß der mus von Kassenvorstand und Bürgermeister, bei dein der Be- nicht weiß, was er tun soll, aufhört. Es muß geseßlich fest werden, wie weit die Kompetenzen des Bürgermeisters und des vorstandes gehen. Das Disziplinargeseß hat sh längst überlebt, seit zwei Jahrzehnten werden hier im Hause Anträge auf Auf- ß der Arreststrafe gestellt, und das Haus hat darin die Negierung die Arreststrafe für die Unterbeamten aufzuheben. Aber das Herren- vollte fein Flickwerk machen. Deshalb ist dieses Haus sich jeßt \huldig, die Tat zu beweisen, was es will, nicht bloß durch eine Resolution. r empfiehlt die Anträge seiner Partei und erklärt, daß diese en Anträgen Gronowsfi und Aronfohn zustimme. Die Kassen- én könnten jeßt. vor dem ordentlihen Gericht ihre Nechte gegen- en Kassenvorstand vertreten. Jett dagegen sollten ihre Rechte Verschlehtert werden, indem sie unter das Disziplinarrecht gestellt n, noch dazu mit der Beschränkung, daß der Provinzialrat in Snstanz endgültig entsheiden soll. Wenn man die Kassen- ellten den Kommunalbeamten gleichstelle, so müsse man ihnen tien aud) deren Rechte geben. : ba. Dr. Gottschalk -Solingen (nl.): Es wäre ja sehr „wenn wir bei der Verabschiedung dieser Vorlage auch {on Pon des Disziplinargéseßes besessen hätten, da das nicht der t, flammert man si um fo ängstlicher an das Bestehende. Die ing hat noch nit zu erkennen gegeben, ob sie mit dem wieder- } Fommissionsbeshluß, die Arreststrafe aufzuheben, einverstanden

ist; aber die Kommission hat sich{, indem fie sie ausmerzke, do nur auf den Boden des bisher von der Regierung eingenommenen StandPpunits gestellt. Exrfreulicherweise baben ja jeßt auch die Könfervativen ihren „Widerstand gegen" die Aufhebung aufgegeben. Ven Antrag der Sozialdemokräten können wik niht annehmen, wen die Kässenangestellten Beamte sein follen, muß au! irgendwelche disziplingrische Vorschrift für ihr außeramtliches Verhalten gelten. Der Antrag des Zentrums schlägt einen Mittelweg ein, ih fann thn aber ebensowenig für eine Verbesserung halten, wié den Antrag der Bolkspartei. Gemeindebeamte sind diese Kassenbeamte nicht und sollen es auch nicht sein. Im übrigen werden wir eben das neue Disziplinar geleß abzuwärten haben. Für die Nejolutton Tuercke werden wir stimmen.

Abg. Gronowski (Zentr.) : » Kommisstonsbesclüsse haben uns nicht ganz befriedigt. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrage als einem tatsächlichen Mittelwege zuzustimmen. Die Verhältnisse der Kranfenkassenbeamten sind dur das Negulativ vom 18. Februar 1914 geregelt worden : bedarf ‘dringènd der Nacl)- prnn. S8 follte nur denjenigen Kafssenangestellten, die sich in leitcnder Stellung befinden, der Beamtencharakter beigelegt werden. __ Ein NRegierungsvertreter wendet sich gegen die Aus führungen des Abg. Braun. Der Auffassung, daß die auf Lebenszeit oder mit Anreht auf Nuhegehalt angestellten Beamten der Innungs kassen usw, die Nechte und Pflichten der Gemeindebeamten haben, haben sich auch das Reichsamt des Innern und das Neichsjustizamt angeschlossen. Die Befürchtung, daß die Krankenkassenvorstände da von Abstand nehmen würden, in weiterem Umfange Angestellte auf Lebenszeit oder mit Anspruch auf Nuhegehalt anzustellen, halte ih bis auf weiteres für unbegründet. Wir werden jedenfalls nicht ver lanmen, darüber zu wachen, daß die Neichsversicherungsordnung im

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wohlverstandenen Interesse der Angestellten ausgeführt wird. Den Antrag Braun bitte ih abzulehuen, ebenso den Antrag Aronsfohn. Jch möchte darauf hinweisen, daß der Kreisauss{uß sämtlichen Kreis- beamten gegenüber das Recht hat, Geldstrafen bis zu 90 46 zu ver hängen. Der Antrag ist ja logisch aufgebaut, aber das Oberverwal tung8geriht kaun doch niht mit solhen Entscheidungen belastet wérden, die von verhältnismäßig geringer Tragweite sind. Dem An tragé Gronowsti fan Negierung zustimmen, da er sih auf Strafen bis zu 9 4 beschränkt. Als Beschwerdeinstanz ‘gegen diese Strafe würde zweifellos der Bezirks8aus|{chuß zuständig sein.

Abg. Dr. Gott schalk- Solingen (nl.) erklärt, daß scine Partei nach den Erklärungen des Vegierungövertreters für den Antrag Gro- nowstt stimmen werde.

Bei der Abstimmung werden die 88 1 und 1a nach den Kommissionsanträgen mit großer Mehrheit angenommen, 8 2 mit. dem Antrage, Gronowski unter Ablehnung aller übrigen Améndements; die Resolution Tuercke gelangt mit der Modi fikation Aronsohn ebenfalls zur Annahme.

__ Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr. (Fischereigeseß, Steuervorlagen.)

die

Land- und Forftwirtschaft. Der Anbau von Hülsenfrücbten.

Da alle Hülsenfrüchte einen sehr hohen Etweißzehalt besißen, können. sie am besten die Fleischkoft ersetzen. Jofolgedessen ist ihr Anbau von größter Wichtigkeit, zumal da dec früher sehr trarke Ver- brauch großenteils aus dem Auslande gedeckt wurde und während der Kirtegszeit nur geringe Mengen nach Deutschland hereinkonimen. Die Hülsenfrüchte, deren Anbau besonders löhnend ist, find: Erbsen, Bohnen und dicke Bohnen. Linsen gedeihen dagegen in unserem Klima i{lechter. Dér Anbau von Hülsenfrüchtén findet in der deutschen Lindwvirischaft nicht die Würdigung, die er derdient. Fehblernten, in- tolgé von Bozelfraß, Bildung voa Läusen und anderen Schädlingen, habin dahin geführt, daß.des NUubau von Hülenfrüchten nicht. _be- sonders gipflegt wird. Diese Fehletnten sind aber zum gtoßen Teil auf die talsche Art der Aussaat zurückzuführen. Hülsenfrüchte vertragen zumeist keinen fish ge düngten VBoden, Frischer Dünger macht die Pflanzen frank und leistet der Bildung aller S@hädlinge Vorschub. Am besten werden daher Hülsenfrücht? erst in zweiter oder dritter Tracht angebaut. Für die Düngung empfehlen ih kletne Gaben sfidsteffhaltigen Mineraldüngers sowte reihlich Photphor und Käli enthaltende Stoffe und ka1khaltiger Kompost.

Erbsen lieben luftige Standorte. Der Ertrag wird daher ge- \{chmälert, wenn man zu breite oder mehrere Beete nebeneinander be- stellt. Die Aussaat der Erbsen beginnt Anfang bis Ende März und erj1reckt sich bis spätestens Mitte Mai. Bei gut kultiviertem und warmem Boden sind Markerbsen ergiebigèr als Schnabelexrbsen, die ader wiederum für geringere Böden vorzuztehen find. gegen Vogelfraß lege man die Erbsen 10—12 cm tief in die Erde und überztehe überdies die Beete noch mit einem s\trammen, kreuz und quergespannten {chwarzen Wollfaden. Diese Vorsichtsmaßrigel genügt vollfemmen, um jeden Vogel fernzuhalten.

Busch- und Stangenbohnen könnten infolge ihrer Empfindliß- keit für Frost frühestens von Mitte April an geseyßt werden. Die Buscbö5hnen sind anspruchslofer als Stangenbobnen. Ihnen genügt selbst nit zu s{chlechtes Neuland: fie brauen aber etnen möglichst windges{hüßten Standort. Bu\{hbohnen kann man bis Anfarg Jult feyen. Bei trockenem Wetter sind die Saßlöcher, die ganz fl1ch zu halten sind, anzufeuchten. Die Bohne darf uur mit 1—2 ecm Erde bedeckt sein, da jonst der Keimling tle Erde nicht durchbricht.

Weniger bekannt ist die dite Bohne oder Puffbohne, die im Gegenfaßz zu den anderen Hülsenfrüchten frishe und starke Düngung erfordert. Der s{chlimmste Feind der Puffbohne ist die \{chwarje Blut- laus. Ste ist nur fecyzuhalten, wenn die Bohnen möglichst frühzeitig, bis Mitte März, in die Erde kommen und an etnem luftigen Standort stehen. Fivydet sich troßdem die Blutlaus ein, so knipst man, wenn genügend Fruchtansat vorhanten ist, die Sp‘ßen dèr Pflanzen aus. Dieses Verfahren steigert an und für sh die Eiträgnisse.

Der Anbau von Hülsenfrüchten eignet sich besonders auch für Privyat- und Kleingärten und sollte hier eifrigst betrieben werden.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten uud Absperrung®s- maßregelu,

Das Kaiserlihe Gesundheitsamt meldet das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche vom Viehhof in Essen am 18. d. M.

Nachweisung über den Stand von Viehseuchen im Deutshen Reiche am 15. März 1916.

(Na den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt tim Kaiserlichen Gesundheitsamte.)

Nachstehend sind die Nameh derjenigen Kreise (Amts« 2c. Bezirke) verzeihnet, in denen Roß, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, p R der Schafe, BesWälseuhe der Pferde oder

weiheseuhe und Schweinepest am Berichtstage herrshten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfäle oder auch nur wegen Seuchenverdachts ge- sperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloshen erklärt werden köunte.

Not. Preuften. Neg. - Bez. Köntgsberg: * Königberg 2 Ge- meinden, 2 Gehöfte, Gerdauen 2, 2, Rastenbura 1, 1. Neg.-Bez. Gumbinnen: Pilkallen 1, 1, Jhnsteiburg Stadt 1, 1, Dar-

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Goldap 5, 5 (2, 2), DlIeßfko 1, 1.

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Osterode i. Ostpr. 1, 1. MNeg.-Bez.

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lottenburg Stadt 1, 1. Reg.-Bez. Stettin: Anklam 1, 2,

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Minden: Halle i. W. (Roßberdacht) 1, 1. Witzenhausen 1, 1. Königreich Sachsen. a Kamenz 1, 1, Löbau 2, 3, Zittau Stadt 1, 1. Stolberg 1, 1. 20 Letpzig: Letpzig Stadt 1, 1, Lelpztg 1, 1, Oschap 1,

(davon neu 1 Gem., 1 Geh.), Angerburg 3, 3 (1, 1), NReg.-Bez. Allen stein:, Johannis- Lögen 1, 1, Wd 2, 2, Neidenburg 1, 1 (1, 1), MNeg.-Bes, Danzig: Danziger Höhe 1, 1. Martenwerder: Stuhm 2, 2, Löbau 1, 1, Strat burg RNeg.-Bez. Potsdam: Coar- ( gEREEE

Nea.-Bez. Köslin: Stolp Stadt 1, 1 (1, 1). eg. Bez. en: ScStimm 3, 3, Posen Stodt 1, 1, S.=tor 1, 1, Reég- Bromberg: Schubin 1, 1, Stré!no 1, 2 (1, 2). Reg -Bez, slau: Breslau Stadt 1, 1, Striegau 1, 1. BNeg.-Bei-

N: g.-Bez. Cas1el: Sd Suatt 1,1 (1; 1L Bauten Stadt 1, 2,

K.-H. Chemniß: Dresden Stadt 1, 8. K-H-. 2. Mecklen-

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Stadtkreis Berlin: 1,1.

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Nostock 3, 3 (1, 1), Waren 2, 2. Meckleubvurg-

Strelitz : Neustreliz : 1, 1.

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FInsgesamt: 48 Kreise, 70 Gemeinden, 82 Gehöfte; davon 13 Gemeinden, 14 Gehöfte.

Lungenseuche, N VesWhälseuche. ref,

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