1916 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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BZentrale bisber nit anges{"o}enen Retnigung8anstalten dient, sofern Einigung nicht zustande koœcm', der dwurch}|chntittlihe Umfang der Rénigungstätigkeit dec Betriebtjahre 1910/11 bis 1914/15 unter Weglassung der beiden Jahre mit der höchsten und der niebrigsten Jahres- menge. Für die Leistungen der dcr Spiritus-Zentrale biéber nit ange- \{lofsenen Reinfgungsar stalten find angemessene Vergütnygen zu zahlen. Die Geschäftsführung der Sptiritus-Zentrale bestimmt den Umfang der Bescäftigung und sezt die Vergütungen fest.

Gegen die Eatsheiduvg über den Umfang der Beschäftigung und über die Vergütung ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Vorsigenden der Reichsbranntweinstelle zulässig, der endgültig ent- scheidet. 4

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S

Die Vorschriften dieser Verordnung find-n keine Anwendung auf Branntwein, der lediglich aus den im § 12 des Branntrwetnsteuer- Ceseßes vom 15. FJuii 1909 genannten Stoffen, außer aus Rückständen der Bierbereitung, acwonnen ist.

Kleinbrennereien 15 des Branntwetnsteuerge|et-8) unterliegen den Vor riften der §8 3, 5 bis 9 nur insoweit, a1s8 thre Jahre8- erzeuaung mehr als 10 Hektsliter Alkohol beträgt.

Die Vorschriften der §8 3 und 10 finden keine Anwendung auf Branr twetn, dessen unvoll11ändige Vergällvng bis zum 30. April 1916 beantragt und bis zum 10. Mai 1916 erfolgt ist.

S 22

Der Reiskanzer erläßt die zur Ausführung dieser Verordnung erforderli@Gen Voi schriften. Er oder die von ihm bezeihnete Stelle kann Ausnahmen von den Vo:schriften dieser Verordnung zulassen.

8 23 : j

Im § 1 Sah 2 der Bekanntm2chung über weitere Regelung des Branntweirverkehrs vom 16. Dezember 1915 (Reichs. Geseubl. S. 829) erhâlt Halbsay 2 folgende Fassung: i A

er bedarf der Genehmigung der Neich2brannlweinitelüe S 24 L

Mit Gefängnis bis zu sech8 Monaten oder mit Geldfirafe bis zu fünfzebntausend Ma:k wird bestraft, : E : :

1) ‘wer den Vorschriften im § 3 Abs. 1, § © Abî. 1, § 10 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 zuwiderhandelt;_ i

2) wer vorsäßlih die ihm nah den §§ 7, 11. oder 16 ob- liegenden Anzeigen nicht erstattet oder wissentlih unrichtige oder unvollständige Angaben matt; ,

3) wer den auf Grund des § 22 erlassenen Ausführungs- bestimmungen zuwiderhandelt. E l

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften îm § 3 Abs. 1 oder gegen die Anzeige- und Lieferunatpfliht kann neben der Strafe der Branntwein, auf den sich die strafbare Handlung bezieht, ein- gezogen werden, ohne Unterschied, ob er dem Täter gehört oder nicht.

S 25 i

Diese Verordnung tritt am 17. April 1916 in Kraft. Der

Metchskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 15. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Vetanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. Vom 15. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesegbl. S. 8327) folgende Verordnung erlassen: /

Bis zum 15. Mai 1916 dürfen Kartoffelbesitzer insgesamt nicht h iehr Kartofféln verfütlein, als auf thren BViehbestand bis zu diesem! Tage nah folgenden Sägen entfällt: i

a. an Pferde hötstens zehn Pfund, an Zuglühe höchstens fünf Pfund, an Zugochsen höchstens fieben Pfund, an Schweine höchstens zwei Pfund Kartoffeln täglich, |

b. oder ftatt dessen an Erzevanissen der Kartoffeltro@neret ein Viertel der vorstehenden Säge.

Die einzelnen Ttergattungen dürfen nur infowett berücksichtigt werden, als an sie bisher hon Kartoffeln oder Erzeugnisse der Kar- toffeltrockneret verfüttert worden sind. ;

N und Kartoffelstärkemehl dürfen niht verfüttert werden.

S9 Der Reickskanzler kann Bestimmungen treffen, dur die für die Beit nah dem 15. Mat 1916 das Verfüttern von Kartoffeln oder Er- zeugnifsen der Kartoffeltro@nerei und der Kartoffelsläkefabrikation be- \chränkt oder verboten wird.

83 Die Landeszentralbehörden oder die ton thnen beslimmten Be- hörden können die Verfütterung von Kartoffeln weiter beschränken oder verbieten.

L 4

Wer Erzeugnisse der landwirtschoftlißen oder gewerblihen Kartoffeltrocknerei herstellt oder durnch andere herstellen läßt (Trockner), bat auch diejenigen Erzeugnisse der Kartoffeltrockaeret einschließlich der vorhandenen Vorräte an die Trocktenkartoffel-Nerwertungs-Geftellschaft m. b. H. ix Berlin zu liefern, die nah § 2 Abf\. 1 der Bekannt- machung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffel- trockdnerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Neichs-Geseßbl. S. 585) der Ablieferungspfliht bisher nit unter- liegen oder infolge besonderer Bewilligung derx Trockenkartoffel-Ver- Vie e EEIGAN im eigenen Wirtschaftsbetriebe verwendet werden ürfen.

Ausgenomwen von der Lieferunaspfl!cht bleibzn nur

1) die Mengen, die der Trockner bis zum 15. Jult 1916 nach

dem Maßstab des § 1 verfüttern dürfte.

Der Reichskanzler kann Bestimmungen treffen, durch die für die Zeit nach dem 15. Mat 1916 diese Ausnahme von der Lieferungspflcht beschränkt oder aufzehoben wtrd: bet Selbstyersöorgern (8 6 Abs. 1a der Bekanntmachung über den Verkehr mit Brotaetreide und Mebl aus dem Errt-jahr 1915 vom 28. Juni 1915, Reicks.Gesétbl. S. 363) ein Kilogramm für den Kcpf und Monat bis zum 15. August 1916;

Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundes8- staats oder Glfaß Lotbrinaens, inébesondere einer Heeres- verwaltung oder der Marineverwaltung, steben.

Bei Strektigkeiten darüber, welBe Mengen zu liefern find, ents ene die von. den Landeszentralbehörden zu bestimmenden Betörten entgültig.

3)

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S9 ; Die an die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft abzuliefernden Mengen dürfen nit vergällt werden.

S6

Die Beamten der Pollzei und die von der Polizeibehörde be- auftragten Sacversiändigen find befugt, in die Räume, in denen Vieh gehalten oder gefüttert wird, sowie in Näume, in denen Kar- toffeln gelagert werden, jederzeit einzutreten und daselbft Besichti- gungen vorzunehmen. y

Die Unternehmer von Betrieben, in denen Kartoffeln gelagert werden und Vieh gehalten wird, sowie von ihnen bestellte Betrieb2- [eiter und Aufsicht?personen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachrerständigen auf Erfordern Auskunft über die zur Ver- fütteruna gelangenden Kartoffeln, intbesondere au über deren Menge

und Herkunft zu erteilen. s:è Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu

betreffend die elecftrischen Maßeinheiten, werden die folgenden

1) wer den Verboten der §§ 1, 5 zuwiderhandelt oder ter

Lieferung! pflicht nah § 4 niht nachkommt ; 2) Ln en ns 8&8 2, 3 erlassenen Bestimmungen zuwider-

delt. : Bei Harteliher Zuwtderhandlung gegen § 1 ist der Mindest-

betrag der Geidstrafe gleih dem zwanzigfachen Werte der verbots- wtdrig verfütterten Mengen.

88 Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder . mit Haft

M ft ft, : . , wird G igt 4E den Vorschriften des § 6 zuwider den Eintritt in die

Niume und die Besichtigung verweigert; 9) wer die in Gemäßheit des § 6 von ihm geforderte Aus- kunft nicht erteilt oder fet der Auskunstserteitung wissentlich

unwahre Angaben macht.

89 8 2 der Bekanntmabung über die Regelung des Absaßes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Geseybl. S. 585) wird aufgehoben. 8 10 Der Retchskarzler kann Ausnahmen von den Bestimmungen |

dieser Verordnung zulassen. L Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kroft. Der NReichskonzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. April 1916. Dex Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

BEeL&nutma Us. Auf Grund des §8 10 des Geseßes vom 1. Juni 1898,

Formen von Elektrizitätszählern den unten stehenden, beglaubigungsfähigèn Systemen angereiht.

I. Zu den Systemen —- S die Formen TEB:N, TE.N, TDN, ERN

mit. Doppelzählwerk und etngebauter Um}chaltuhr.

IL. Zu System

„S4

die Form I V, JInduktionszöbler für etr phasfigen Wechselsirom,

hergestellt von den Jsariawerken in München. Eine Beschreibung wird in der Elektrotehnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Linksiraße 23/24) Sonderabdrüdcke bezogen werden können. Charlottenburg, den 6. April 1916. Der Präsident der Physikalish-Technishen Reich3anstali. Warburg.

Zähler

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 des Reichs-Geseßblatts enthält unter Nr. 5148 eine Bekanntmachung über Regelung des Ver- kehrs mit Branntwein, vom 15. April 1916, und unter Nr. 5149 eine Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln, vom 15. April 1916. Berlin W. 9, den 17. April 1916.

Kaiserliches Postzeitung8amt.

© Krüer.

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Eisenbahnverkehrsinspektor Shwabe in Berlin zum Eisenbahndireltor mit dem Range der Räte vierter Klasse zu ernennen. A Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Karl Alvermann an dem städtishen Lyzeum T und Oberlyzeum in Hannover zum Direktor des slädtishen Lyzeums in Gütersloh durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Siaatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Münster getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger- meister) Franz Dieck mann daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt Münster für die geseßzlihe Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt. i

U runde, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Nuppiner Eisenbahn-Aktiengesellshaft auf Sechs MillionenSechshunderttausend Marf durch Ausgabe weiterer Aktien im Betrage vonEinerMillionMark.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw. Nachdem die Ruppiner Eisenbahn-Aktiengesellshaft in Neu- ruppin darauf angetragen hat, ihr die Erhöhung ihres Grund- kapitals von Fünf Millionen Sechshunderttaujend Mark auf Sechs Millionen Sech8hunderttausend Mark Deutscher Reichs- währung durch weitere Ausgabe von Einer Million Mark auf den Jnhaber lautender Stammaktien A in Stüccken von je Eintausend Mark zu gestatten, wollen Wir hierzu in Ergänzung der Urkunden vom 25. Juni 1897, 21. Dezember 1903 und 13. Januar 1913 Unsere landesherrlihe Genehmigung erteilen. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Balholm, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den

14. Zult 1914. (L. S.)

Wilhelm R. von Breitenba ch.

Der Stadtgemeinde Neuruppin wird hierdurch das Recht verliehen, die zu öffentlihen Anlagen erforder- lichen, in der Gemarkung der Stadt Neuruppin belegenen Grundflächen nah Maßgabe des überreichten Planes, soweit nötig, im Wege der Enteignung auf Grund des Geseßzes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 12. April 1916.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staatsministerium.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Dem Eisenbahndirektor Schwabe in Berlin ist die Stella eines solchen bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten verliehen.

Verseßt sind: der Regierungsrat Dr. Giese, Bremen, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Berlin, dex Regierungs- und Baurat Robert Müller , bisher in Magde. burg, als Mitglied der Eisenbahndirektion Saarbrüten zur Neubauabteilung nah Koblenz sowie der Regierungsbaumeister des Cisenbaynbaufahs Christfreund, bisher in Viersen, nah Neuwied als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenbahn: bauabteilung.

bisher in

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Kandidat des höheren Lehramts Richard Apenburg ist zum Oberlehrer an den vereinigten Maschinenbauschulen in Dortmund ernannt worden.

Krieg3ministerium. Bekanntmachung.

An Stelle der in § 4 der Bekanntmachung, betreffend Be- \hlagnahme der deutschen Schafshur, Nr. W. I. 3808/8, 15 KRA. aufgeführien Wäschereien find jeßt folgende Wäschereien getreten : 1) Bis{weiler Carbonisier-Anstalt und Wollwäscherei Akttengese]l, chaft, vorm. E. Lix, Bishweiler, Kreis Hagenau i. Els. 2) Bremer Woll-Kämmeret, Blumenthal, Provinz Hannover, 3) Breiner Wollwäschere!, Lesum bei Bremer, i 4) Deutshe Wollentfettung Altiengesellscha}t, Oberheinsdorf hei Reichenbach i. V,, N : 5) Sn Ben u: Co., Cassel-Bettenhausen, 6) F. H. Schroth, Wurzen, 7) G. A. Weller, Leutertbach bei Kirchberg i. Sa., 8) Hawburger Wollkämmerei, Wilhelmsburg, ; 9) Kirhhainer Wollwäscherei G. m. b. H., Kirchhain N. L,, 10) Leipziger Wollkämmeret, Leipzig, 11) Moetbacher u. Co., Cassel, 5 : : 12) Mylauer Wollkämmerei Georgi u. Co., G. m. b. H., Mylau i. V, 13) R. Dietrih u. Co., Lengenfeld i. V., 14) Nothenburger Wollwäscheret Carl Heine, Rothenburg a. d. Oder, 15) Ostpreußishe Dampfwollwäscherei Aktiengeselschaft, Königöberg in Ostpreußen, : l 16) oa T O Aktiengesellshaft, Grün b Lengenfeld i. V., 17) Wollwäscherei und Kämmerei Döhren - Hannover, Hannober Döhren, : 7 18) Wollwäscheret und Carbonisier-Anstalt Neuhütte, Gebrüder Lenk, Neuhbütte bei Lengenfeld i. V., 19) Wollwäscherei und Carbonisier-Anstalt Fr. W. Schreiterer, Unter- heinsdorf bei Reichenbach i. V. | E Den vorstehend aufgeführten Wollwäschereien ist vom 1. April 1916 ab eine Erhöhung des Waschlohnes um 71/3 zugebilligt worden. Sie sind danach verpflichtet, die Wäsche der zugeführten Wollmengen zu 0,325 6 für 1 kg auf gewaschenes Gewicht gerechnet, einschließlih Sortierung bis zu 20 vom

ofortiger Barzahlung ohne jeden Abzug Verpacung ju Pes des Käufers zu bewirken. Dér Wäs(Wlohn “ist det Wäscherei vor Ablieferung der fertig gewashenen Wolle von

dem Verkäufer der Wolle zu entrichten. Die Wäschereien unterstehen der dauernden Ueberwachung

dur die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriuums in Berlin. Verlin, den 10. April 1916. Kriegsministerium. Kriegs - Rohstoff - Abteilung. A. m. W. b. Ko eth.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Ende März 1916 waren eingetragen : E im preußischen Staats\huldbuh 84 834 Konten im V samtbetrage von 3 765 636 050 S, im Reihs\chuld buch 531 358 Konten im Gesamtbetrage vot 5 946 128 200 M6. Berlin, den 13. April 1916. Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschulden- verwaltung. : von Bischoffs hausen.

Bekanntma ung.

Auf Grund des § 2 der Satzung über die Regelung d& Vichankaufs in der Provinz Brandenburg und in Berlin von 10. Februar 1916 unter Bezugnahme auf § 8 der Ausführung? anweisung vom 29. 3. d. J. zur Verordnung über De versorgung vom 27. 3. d. J. (RGBl. S. 199) wird hier bis auf weiteres vom heutigen Tage ab jede Ausfuhr h Rindvieh (Kälbern), Schweinen und Schafen gleichviel, 0 es sich um Schlachtvieh, Zuchtvieh, Nugzvieh, Arbeitsvith Miilchvieh usw. handelt aus der Provinz Brandenburg U Berlin nah den Orten außerhalb der Provinz Brandenbuts verboten.

kann in einzelnen Fällen durch Vermittlung des zuständig® Kreisvertrauensmanuis beim unterzeihneten Verband n} gesuht werden. Sie wird nur gestattet, wenn eine Besch gung des Kommunalverbandes des Bestimmungsortes be gebracht wird, daß das ausgeführte Vieh niht zum Schlag! verwertet wird. y

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monat oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M bestraft.

Berlin, den 14. April 1916.

Brandenburg-Berliner Viehhandelsverband. Der Vorsißende: Gosling, Regierungsrat.

Berunnm Gun, Stallhöchstpreise für Kälber und Schafe.

Ruf Grund des § 2 der Satzung für die Mgr L Viehankaufs in der Provinz Brandenburg und in Berlin 8

Mit zehntausend Mark wird bestraft,

von Breitenbach.

10. Februar 1916 werden für den Verbandsbezirk (Pro

Hundert Unter- und Nebensorten, und 0,05 für 1 kg DU| \chlag auf gewaschenes Gewicht bei Sortierung von mehr] als 20 vom Hundert Unter- und Nebensorten gerechnet, bei:

Die Auefuhrerlaubnis für Zucht-, Nuz- uud Milchritl

qhenburg und Stadt Berlin) bis auf weiteres folgende preise für den Ankauf von a. Kälbern, b. Serte

für den Ztr. Lebendaewicht bis 70 H,

[hd

it!

z Kilber bis 40 kg aus\ließlich. . . „von 40—75 kg ausscließlih . 100 4, L E, 120M gis zum 15. Mai d. J. einshließlich können für Mast- hr über 100 kg schwer bis zu 140 # für den Zentner hydgewicht gezählt werden. : þ, Lämmer bis zu 120 4 für den Zentner Lebendgewicht, a den e ebendarw ammel über 1 Jahr. . «hi8 100 E Life und Böcke E: de über vorgenannte Höchstpreise hinausgehende Ver- ing für Fuhrgeld, Strickgeld usw. ist verboten. Rrlin, den 14. April 1916.

Brandenburg-Berliner Viehhandelsverband. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.

Bekanntmaqhung.

uf Grund der Bundesratsberordnung vom 23. September 1915, fend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBI. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungesbestimmunaen pern Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September j habe ih den Eheleuten Josef und Wladislawa Mata- fi hierselbst, WVoigtstraße 38, durch Verfügung vom beutigen j den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässig- in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Kerlin, den 12. April 1916. Der Polizeipräsident. I. V.: von Nönne.

Békanntmach ung.

Ner Fleishermeisterwitwe Anna Brandt, geb. Busch, (lbst, Wasserstraße 25, wohnhaft, ist auf Grund der Bundesrats- (ntmahung vom 23. September 1915 (NGBLI. S. 603) zur haltung unzuverlässiger Personen vom Handel und der Hierzu genen Ausführungsanwetsung vom 27. September 1915 (HMBl. 46) sowie der Bekanntmachung zur Einschränkung des Fletsh- seltverbrauls vom 28. Oktober 1915 (RGBI. S. 714) und der hrungsanweisung vom 1. November 1915 wegen Verkaufs von h an fleishlosen Tagen und wegen Ueberschreitung der Höch|t- der Handel mit Fleisch und Fleishwaren auf die jer bon drei Monaten untersagt.

Osterode, Ostpr., den 11. April 1916.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Herbst.

Bekannfmachung,

Auf Grund des § 1 der Bundesratsbekanntmahung zur Fern- ing unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September RGBl. S. 603 und der bierzu ergangenen Ausführungs- mungen vom 27. September 1915 habe ih dem Inhaber der jn Firma M. Blumenthal u. Co. dem Kaufmann drih Volke, den Fabrikationsbetrieb (Herstellung von eladen und Konserven) sowie den Handel mit Waren dieser Fabrikation vom 22. April 1916 ab unterfagt. Nagdeburg, den 14. April 1916.

Der Polizeipräsident. von Alten.

Bekänntmacouitg

Die am 21, März 1916 gegen den Bäckermeister Franz imansky in Sagan au?gesprohene Schließung des Geschäfts ist wieder aufgehoben worden.

Sagan, den 11. April 1916.

Die Polizeiverwaltung. Achilles, Bürgermeister.

Nichkamllicßes:

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. April 1916.

dn der am 15. April unter dem Vorsiß des Königlich tischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen- ‘Foefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats N dem Entwurf einer Bekanntmahung über das Ver- i von Kartoffeln und dem Entwurf einer Bekanntmachung j egelung des Verkehrs mit Branntwein die Zustimmung

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel trlehr und für Justizwesen sowie die vereinigten Aus- „sir Justizwesen, für das Landheer und die Festungen fir Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Nr österreichish-ungarische Minister des Aeußern Baron n hat vorgestern abend die Rückreise nah Wien an-

m Monat März 1916 haben unsere Gegner im ên dur das Feuer ihrer Artillerie und die Bomben ¡Meger, wie von „W. T. B.“ mitgeteilt wird, unter sache Hen Landeseinwohnern folgende Verluste pat: 11 Männer, 17 Frauen, 16 Kinder; zusammen Verwundet: 28 Männer, 54 Frauen, 38 Kinder; zu- p 120 Personen. Von den Verwundeten sind nachträglich et, 1 Frau und 1 Kind ihren Verleßungen erlegen. „Gesamtzahl der seit dem September 1915 festgestellten j er feindlihen Beschießung unter den Bewohnern Person oder verbündeten Landes erhöht sich damit auf en.

Yitweilige Knappheit an einigen Lebensmitteln, die nicht plgsten auf umfangreiche, durhaus unbegrüindete Angst- b Zwischenhändler und der Verbraucher zurüzuführen

j die Reichsgetreidestelle veranlaßt, mit dem Verband int Teigwarenfabrikanten E. V., Frankfurt a. M., ein » ommen dahin zu treffen, daß sämtlihe Erzeug- aller Teigwarenbetriebe bis auf weiteres zwecks

Borg ung der Bevölkerung der Reichsgetreide-

stelle zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Reichs- Pee wird ihrerseits die Teigwaren ausschließlih an die

ommunalverbände weiterleiten, und zwar unter Berücksichti- gung der Kopfzahl der Bevölkerung und der besonderen Ver- hältnisse der zu versorgenden Bezirke.

Durch dieses Verteilungsverfahren wird für eine allseitige gerechte Teigwarenzuweisung Gewähr geleistet, was in erster Linie der minderbemittelten Bevölkerung zugute kommen wird. Daß dabei dem Zwischenhandel nicht dieselbe Bewegungs- freiheit zugebilligt werden kann, wie in Friedenszeiten liegt in den dur den Krieg herbeigeführten Verhältnissen und Not- wendigkeiten. Es muß daher von der vaterländischen Einsicht der Beteiligten erwartet - werden, daß sie sih diesen Not- wendigfeiten fügen. Auch die Verbraucher müssen diesen Ver- hältnissen insoweit Rechnung tragen, als sie ihre Ansprüche auf Lieferung bestimmter Sorten zurüstellen und sich mit den jeweilig verfügbaren Sorten zufrieden geben.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 943 und 944 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 508. Verlustliste der preußischen Armee, die 261. Verlustliste der bayerishen Armee und die 273. Verlustliste der sächsishen Armee.

Bayern.

_Seine Majestät der König hat der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge vorgestern vormittag Seine Hoheit den Prinzen Eduard von Anhalt in Audienz empfangen, der im Auftrage Seiner Hoheit des Herzogs von Anhalt dem König das Großkreuz des Anhaltishen Hausordens Albrechts des Bären und den anschließenden Orden für Kriegsverdienste überreichte.

Kriegsnathrithten.

Großes Hauptquartier, 15. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegs\chauplagz.

Ein stärkerer Vorstoß der Engländer gegen die Trichterstellungen südlich von St. Eloi wurde nah Hand- granatenkampf völlig zurücgeschlagen.

Jn den Argonnen und östlih davon teilweise lebhafter Artillerie- und Minenkampf.

__ Links der Maas konnten feindlihe Angriffs ab- sihten gegen unsere Stellungen auf „Toter Mann“ und südlih des Raben- und Cumières-Waldes, die dur große Steigerung des Artilleriefeuers vorbereitet wurden, in unserem vernihtenden, von beiden Maasufern auf die bereit- gestellten Truppen vereinten Feuer nur mit einigen Bataillonen gegen „Toter Mann“ zur Durchführung kommen. Unter \chwersten Verlusten brachen die Angriffswellen vor unserer Linie zusammen, einzelne bis in unsere Gräben vor- gedrungene Leute fielen hier im Nahkampf.

__ Rechts der Maas sowie in der Woevre-Ebene blieb die Gefechtstätigkeit im wesentlihen auf heftige Feuer- fämpfe beschränkt. Zwei s{chwächlihe feindlihe Hand- granatenangrisse südwestlih der Feste Douaumont blieben

erfolglos. Oestlicher Krieg3schauplaß.

_Die gestern wiederholten örtliGen Angriffsversuhe der Russen nordwestlih von Dünaburg hatten das gleihe Schicksal wie am vorhergehenden Tage.

___Am Serwetsch südöstlich von Korelitshi brachten wir einen durch starkes Feuer eingeleiteten Vorstoß \{chwächerer feindlicher Kräfte leiht zum Scheitern.

Balkankriegsschauplag.

Keine Ereignisse von Bedeutung. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 16. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplaßt.

Beiderseits des Kanals von La Bassée steigerte sich die Tätigkeit der Artillerien im Zusammenhang mit lebhaften Minenkämpfen. Jn der Gegend von Vermelles wurde die englische Stellung in etwa 60 m Ausdehnung durch unsere Sprengungen verschüttet.

Oestlih der Maas entwidtelten sich Abends heftige Kämpfe an der Front vorwärts der Feste Douaumont bis zur Schlucht von Vaux. Der Feind, der hier ‘anschließend an sein starkes Vorbereitungsfeuer mit erheblichen Kräften zum Angriff schritt, wurde unter \{chwerer Einbuße an seiner Gefechtskraft abgewiesen. Etwa 200 unverwundete Ge- fangene fielen in unsere Hand.

Destliher und Balkan-Kriegss\schauplags.

Es hat fih nichts von besonderer Bedeutung ereignet. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 17. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplay. An der Front keine Ereignisse von besonderer Bedeutung.

a —————_—

C

Jn der Gegend von Pervyse (Flandern) wurde ein feindlihes Flugzeug durch unsere Abwehrgeschüße dicht hinter der belgischen Linie zum Absturz gebracht und dur Artilleriefeuer zerstört. Oberleutnant Berthold {oß nord- westlih von Peronne sein 5. feindlihes Flugzeug, einen englischen Doppeldecler, ab. Der Führer desselben ist tot, der Beobachter {wer verwundet. Oestlicher Kriegsschauplat.

Die Russen zeigen im Brückenkopf von Dünaburg

lebhaftere Tätigkeit.

Valkan-Kriegsschauplaß. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 15. April. (W. T. B.) Amtlih wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplay. Gestern nah 5 Uhr früh erschienen sieben felablihe Flug»

zeuge, darunter vier Kampfflieger, liber Czernowiß und den

Bahnanlaaen nördlich der Stadt. Zur Abwehr stiegen einige unserer Flugzeuge auf, denen es nach zweistündigem, über Czernowip ih abspielenden Luftkampfe r einen feindlihen Kampfflieger auf 30 Schritte abzuschießen. Das feindlihe Geschwader flüchtete. Das getroffene Flugzeug landete im Sturzflug bei Bojan zwischen der russischen und unserer Linie und wurde durch unser Geschüßfeuer vernichtet. Der feindlihe Beobachter ist tot. Unsere Flugzeuge kehrten unversehrt zurü. A

Sonst verlief der gestrige Tag sowohl in Ostgalizien als auch in den anderen Abschnitten unserer Nordostfront verhältnismäßig ruhig.

Jtalienisher Kriegs\chauplaß.

Am Mrzli Vrh wiesen unsere Truppen neuerlihe An- griffe des Feindes auf die gewonnene Vorstellung ab. Jm Plöckenabschnitt waren die Minenwerfer heute nacht in leb- hafter Tätigkeit. Die Spiße des Col di Lana wird von den Jtalienern andauernd heftig beshofsen. Feindlihe Annäherungs- versuche im Suganaabschnitt wurden abgewietcn.

Südöstliher Kriegsschauplagt. Unverändert ruhig. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnanl.

Wien, 16. April. (W. T. B.) Amtlih wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplag. Außer dem alltäglihen Geschüßzkampfe keine besonderen

Ereignisse. Jtalienischer Kriegsschaupla8.

An der küstenländischen Front fanden im allgemeinen nur mäßige Geshüßzkämpfe statt. Jm Abschnitt der Ho ch- flähe von Doberdo war die Gefechtstätigkeit etwas leb- Mo Oestlih von Selz sind wieder kleinere Kämpfe im

ange.

Im Plöckenabschnitt nahm unsere Artillerie die feind- lichen Stellungen unter kräftiges Feuer.

An der Tiroler Front beshoß der Feind einzelne Räume in den Dolomiten und unsere Werke auf den Hoch- flähen von Lafraun und Vielgereuth. :

Südöstlicher Kriegsschauplaßb. Unverändert ruhig.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabe3. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 17. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegss\chauplaß. Am oberen Serèth s{chlugen unsere Feldwachen einen russischen Vorstoß ‘ab. Sonst nichts Neues.

ZFtalienisher und Südöstlicher Kriegs\cchauplaß. Nichts von Bedeutung. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 15. April. (W. T. B.) Das Haupt» quartier teiit mit: An dèr Jrakfront und an der Kaukasus- front keine wesentlihe Aenderung der Kriegslage. Jn der Nacht vom 14. zum 15, April überflogen zwei feindliche Flugzeuge, die vor den Dardanellen aufgestiegen waren, in großer Höhe Konstantinopel und warfen einige Brandbomben auf zwei Oertlichkeiten der Bannmeile, ohne irgend eine Wirkung zu erzielen. Jnfolge des Feuers unserer Abwehrgeshütze ver- loren die feindlihen Flieger ihr Ziel aus den Augen und kehrten nach der Richtung zurü, aus der sie gekommen waren.

Konstantinopel, 16. April. (W. T. B.) Das Haupt- quartier teilt mit: Von den verschiedenen Fronten ist fein Er- eignis von Bedeutung zu melden. Ein feindlihes Torpedoboot, das sh Sedil Bahr zu nähern versuchte, und einige feind- liche Kriegsschiffe, die zusammen mit zwei Flugzeugen in der Umgebung der Jnsel Keusten in den Gewäßsern von Smyrna erschienen, wurden durch unser Feuer vertrieben.

Der Krieg zur See.

London, 15. April. (W. T. B.) Laut Meldung des „Reutershen Bureaus“ ist der britishe Dampfer „Shenandoah“, 3886 t, auf eine Mine gelaufen und ge- sunfken. Die Besaßung ist mit Ausnahme von zwei Mann, die vermißt werden, gelandet.

_. Ymuiden, 15. April. (W. T. B.) Von einem hiesigen Fischdampfer wurden heute nahmittag sieben Schiffbrüchige, die ganze Besaßung des dänischen Dreimastschoners „Proeven“, gelandet. Der Schoner, der mit einer Salzz ladung von St. Ubes (Portugal) nah Gothenburg unterwegs war, wurde Mittwoch früh um 7 Uhr, 22 Meilen von Smits Krol - Leuchtschiff, von einem deutshen U-Boat mit Brandbomben zum Sinken gebracht. Der Besaßung wurden zehn Minuten Zeit gegeben, das Schiff zu verlassen.

Kopenhagen, 15. April. (W. T. B.) Aus Halmstad wird der „Nationaltidende“ gemeldet, daß der dänische Schoner „Elisabeth“ und die \chwedishe Bark „Alma“, beide mit Grubenholz nah England bestimmt, von deutschen Torpedobooien aufgebracht worden seien.

London, 16. April. (W. T. B.) „Lloyds“ melden aus Boulogne von gestern, daß der norwegishe Dampfer „Pusnantaff“ aus Christiansund auf der Fahrt von New- casile nah Boulogne versenkt worden ist. Die Mannschaft wurde gerettet; eine Person ist verleßt worden. Der britische Dampfer „Fairport“, 3838 Tonnen, ist, wie gemeldet wird, ebenfalls versenkt worden.

Nr. 16 des „Zentralblatts für das DeutsSe Rei". berausgegeben im Reden des Innern, vom 14. Auel 1916 L folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ermäthtigurg zur Vornadme von uo Ode han bangen. T Lauter un me mi : Rokbfett« enadmepreîse. Zolle und Steuerwesen: onalveränderung d den Stationökontrelleuren. va s M

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