8 16 In den Fällen des § 1 und des § 11 ist auch der Staatsznwalt antrogsberectigt. 8 17 In etnem Verfahren nach den Vo! schriften dieser Verordnung oenügt zum Nachweis von Ta!sachen, die bei dem Truppenteile des Verschollenen bekannt sind, eine mit dem Dier stsiegel versehene \crift- liche Erklä:ung des militärishen Disiplinarvorgesegzten. Soweit es sid um Tatsachen handelt, die bei der obersten Militärverwaltunasbebörde bekannt find, genügt zum Nachweis die \hrifilihe, mit dem Dienstsiegel versehene Auskunft der Behörde.
8 18
Für das Verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung werden Geriht8gebübren nit erhoben.
Wird ein Aus\{lußurteil gemäß § 14 aufgehoben dem Antragsteller erwachsenen außergerich{tli{en Kosten (8 91 der Zivilprozeßordnung) demjenigen auferlegt werden, der das Auss{hluß- urteil erwirkt hat. Auch kann angeordnet werden, daß derjznige, der die Todeserklärung erwirkt hat, die Koslen erstattet, die gemäß § 971 au N eg nus dem Nachlaß des für tot Erklärten zur Last gefallen sind,
so können dte
19 Diese Verordnung tritt mit Pad Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. April 1916.
Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Lis co.
Veronntmahung, betreffend Festseßung von Einheitspreisen zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu. Vom 20. April 1916.
Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über zucker- haltige Futtermittel vom 25. September 1915 (Reichs-Gesezbl. S. 614) bestimme ich:
Die Gültigkeit der Bekanntmachung, betreffend Festsezung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu, vom 21. März 1916 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 57) wird bis zum 19. Juni 1916 verlängert.
Berlin, den 20. April 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jung.
für
er anntmachun. g.
: Das Kaiserliche Aufsihtsamt für Privatversicherung hat innerhalb seiner durch 8 2 des Versicherungsaufsichtsgese8es gegebenen Zuständigkeit folgende Geschäftsplanänderungen gemäß 8 13 a. a. O. genehmigt:
1) dur Verfügung vom 9. März 1916 der Kblnischen Unfall-Versich?rungs- Aktien-Ge'ellshaft in Cöln die Äus- dehnung des Beirtebs der Wasserleitungss{ädenversiherung auf die Schweiz;
2) durch Verfügung vom 8. April 1916 der Hanseatischen Veisiberungs- Aktten-Gesell|chait von 1877 in Hamburg die Aufnahme des Betriebs der Feuerversiherunz in der Republik San Salvador;
3) du:ch Verfüguna vom 8 April 1916 der Nordstern, Feuer- Versicherungs-Aktien- Gesell|chaft in Berlin. Schöneberg die Aufnabme des Betriebs der Versicherung gegen Wasser- [eitungs\{äden im Deutschen Reiche.
Berlin, den 20. April 1916. Das Kaiserliche a für Privatversicherung. aup. j
f
/ Bekanntmachung.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat Es S 67 des Versicherunasaufsichtsgeseßes durch Ent- eidung vom 29. Januar 1916 der Mitteldeutschen Versicherungs-Gesellschaft „Saxonia“ in Leipzig den Geschäftsbetrieb untersagt.
Berlin, den 20. April 1916.
Das Kaiserliche O für Privatversicherung.
aup.
BetanntmaGunag.
Auf Grund des § 10 des Geseßes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu- gelassen und ihm das beigeseßte Systemzeichen zuerteilt:
[, Form M B Jnduktionszähler für mehr- System 91 | phasigen Wehselstrom, hergestellt von der Firma Landis & Gyr in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotehnischen Zeitschri ain p heren Verlag (Jul. S mde A h Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 8. April 1916.
Der Präsident der Physikalish-Technischen Reichsanstalt. Warburg.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer an dem Realgymnasium in Berlin- Grunewald, Professor Dr. Arthur Koernicke zum Real- gymnasialdirektor zu ernennen sowie
, den Regierungs- und Bauräten Maelßzer in Hannover, Berndt in Bromberg, Loh in Berlin, Schroeter in Liegniß, Degner in Breslau, t Schulze in Cassel und Leske in Cottbus sowie den Eisenbahndirektoren Lund in Göttingen und Krolow in Cottbus den Charakter als Ge- heimer Baurat und
den Eisenbahnverkehrsinspektoren Rechnungsrat Bar- [leben in Küstrin, Jende in Dortmund, Klingenberg in Frankfurt (Main), Rechnungsrat Meinecke in Limburg (Lahn), tein in Halberstadt und Seibel in Magdeburg den Charakter als Eisenbahndirektor mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse zu verleihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Bergrevierbeamte des Bergreviers Dortmund [, Bergrat Frielinghaus is zum Bergwerksdirektor des Stein- fohlenbergwerks Zweel ernannt worden,
Der Bergrevierbeamte, Bergrat Stoevesandt vom Berg- revier Hamm ist nah Dortmund für das Bergrevier Dort- mund T verseßt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs- und Baurat Kranz ist von Harburg an die Regierung in Aurich versegt.
Infolge Neueinteilung von Hochbauämtern sind durch den Staatshaushaltsetat für 1916 eingezogen die Hochbauämter Pr. Holland und Labiau (Neg.-Bez. Königsberg), Heinrichswalde und Heydekrug (Reg.-Bez. Gumbinnen), Bischofs- burg (Reg.-Bez. Allenstein), Danzig Il, Koniy T (Reg.-Bez. Marienwerder), Brieg, Reichenbah, Strehlen und Trebniy (Reg.-Bez. Breslau), Carlsruhe O. S. und Pleß (Reg.-Bez. Oppeln), Hofaeismar (Reg.-Bez. Cassel), Biedenkopf und Frank- furt a. M. (Reg.-Bez. Wiesbaden), Prüm (Reg.-Bez. Trier), Montjoie (Reg.-Bez. Aachen) und Berlin IX (Geschäftsbereich der Ministerial-Baukommission).
Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.
Beim Astrophysikalishen Observatorium bei Potsdam ist
der Observator, Professor Gustav Eberhard zum Haupt- observator ernannt worden.
__ Der bisherige Direktorialassistent, Direktor Dr. Otto Kümmel ist zum Kustos bei den Königlichen Museen in Berlin ernannt worden.
___ Dem Realgymnasialdirektor, Professor Dr. Koernie ist die Non des Realgymnasiums in Oberhausen übertragen worden.
Der ordentliche Professor Dr. Franz Hofmann in Könias- berg L Pr. ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Faltultät der Universität in Marburg verseßt worden.
Finanzministerium.
Die NRentmeisterstelle bei der Königlihen Kreiskasse in Meseriß, Regierungsbezirk Posen, ist zu beseßen.
BVetanntmacwuüng
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernbaltung uvzuver)ässiger Personen vom Handel (NGBI. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Aus- führungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 babe ich dem zurzeit im Untersuhungs- gefängnis zu Landébberg a. W. befindlichen Kaufmann Simon Knoller, Iyhaber der früheren Firma S. Knoller & Co. hier, Jägerstraße 11, turch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverläisigkeit in bezug auf diesen Handelsbeirieb untersagt.
Berlin, den 19. April 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne,
H“kayrnt achung. des §4 de Bin ‘Dandel hom 25. Sept zur Fern-
(Auf Gru p hal ur Ges
(NGBI. S. 603) und der &
ässiger PersÆurn vom Handel pom 23. September 1915 er x L ergangenen Asführungsbestimmungen bom 27. Septemb-; 9 gabe ih dem Albert Knäusfel in Halle a. S,, wei F: chuch- m Hause Jakobstraße 50 ein Zweig- ge\chäft betreibt, L Damenck mit Fleishwaren wegen Uozu- verlässigkeit in bezd, nah erfoin Gewerbebetrieb vom 25. April 1916 ab untersagt. “rh Magdeburg, den 18. April 1916,
Der Poltzeipräsident. von Alten.
VeranntmacG un g
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuber)ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBIl. S. 603) ist der Honighändlerin Margarethe Böhn El geboren am 28. August 1880 zu Forst, zurzeit wohnhaft Düsseldorf, LTalstraße 58, die Ausübung des Handels mit Nahrungs- und Genußmitteln, insbesondere des Handels mit Honig, für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.
Düsseldorf, den 17. April 1916.
Die Polizeiv.rwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
Denn t ma Pun a
Der Ehefrau des Jakob Schuch in Btngerbrück, Wall- straße 11, ift auf Grund der Bundesratsverordnung über die Fern- haltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vom 23 9, 15 (Neichs- Gesepblatt S. 603) und der hierzu erlassenen Ausführung9bestimmungen vom 27. 9. 15 der Butterhandel untersagt worden.
Kreuznach, den 18. April 1916.
Der Königliche Landrat. von Naf fe.
Bekanntma una.
Dem Händler Brün Ellmers in Morsum ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915, betreffend Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Pandel und Gewerbe vom 27. September 1915 der Handel mit Butter untersagt worden.
Verden, den 16. April 1916.
Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.
BVeranuntmacmun d
Der Händlerin Meta Fastenau in Neu Wulmstorf ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Ver- bindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 der Handel mit Butter untersagt worden.
Verden, den 17. April 1916.
Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.
Bekanntmachung.
Der Witwe Adelheid Pagels tin Etunste ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Verbindung
mit Ziffer 1 der Ausfühtunssbestimmungen dea Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 Butter untersagt worden.
Verden, den 17. April 1916. Der Königliche Landrat. Dr. Seifert,
Herrn Minist | der Handel pf
—J Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. April. 1916.
Seine Kaiserlihe und Königliche Hoheit j Kronprinz bittet wegen der überaus starken Belastung A Post- und Telegraphenbehörden in der Heimat wie im Fel von der Absendung der Jhm anläßlih Seines Geburtshg, N zugedachten Glückwunsch-Telegramme und -Sthreibey u zusehen.
Der Generalfeldmarshall Dr. Freiherr von der Gul ist, wie „W. T. B.“ meldet, nah zehntägigem Kranken am 19. April im Hauptquartier seiner türkischen Armee a Flecktyphus gestorben.
Der Königlich bayerishe Gesandte Graf von Le rey feld-Köfering hat Berlin verlassen. Während seiner Wh wesenheit führt der Geheime Legationsrat Dr. von S ho die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Hanseatische Gesandte verlassen.
Der Kubanische Gesandte de Agüero y Betancourt hi Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der eri Legationssekretär Padró y Almeida die Geschäfte dur Gesandtschaft.
Dr. Sieveking hat Berly
Der hiesige amerikanishe Botschafter hat die Antwa note der amerikanishen Regierung in Sachen du Unterseebootkrieges vorgestern abend dem Staatssekrÿ des Auswärtigen Amts von Jagow überreiht. Die Ny lautet in deutscher Uebersezung, wie „W. T. B.“ meldet, folgend
Is s maßen : Euer Exzellenz !
Ih habe nicht verfehlt, unverzüglib metner Negterung til gropbi\ch die Note Guerer Exzellenz vom 10. d. M. zu übermitth betreferid gewisse Angriffe deutsher Untersceboote und insbeson betreffead bie unheilvoll- Exp osion, die den französii{en Dani „Sussex“ am 24. März im enalischen Kanal zerslörte. Den Weisung meiner Regierung entsprehend, habe ih jeßt die Ehre, Eux Exzellenz die jolgende Antwort zu übermitteln:
Durch die jezt im Besiß der Regierung der Vereinhzy Staaten befindlihen Nachrichten wird der Tatbestand im Fall jz „Sussex“ vollkommen festgestellt, und für die Folgerungen, | meine Regierung aus diesen Nachrichten gezogen bat, finde eine Bestätigurg in Umständen, die in Euerer Exzellenz N vom 10. d. Me. dargelegt sind. Am 24. März 1916, unge una 2 Uhr 50 Minuten Nachmittags, wurde der unbewofny Dampfer „S.ssex* mit dreibundertfünfundzwanzig oder mehr Ps gteren an Bord, unter denen eine Anzahl amerikanischer Bürger 1 auf der Uebertahrt von Folkestone nach Dieppe torpedie:t, f „Sussex“ war niemals bewaffnet; sie war ein Schiff,“das, wie befand regelmäßig nur zux Beförderung von Passagieren über den engl f Sat benußt wurde; sie folgte nicht der von Truppentransport-
roviantschiffen befahrenen Route. Ungefähr 80 Pafsagtere, Nü kombattanten jeglichen Alters und Geshlehts, darunter Bürger ! Veretnigten Staaten, wurden getötet oder verwundet.
Eine sorgfältige, eingehende und gewissenhaft unpaitetische Urk suhung dur) Offiziere der Flotte und der Armee der Vereini Staaten hat s{chlüssig die Tatsache ergeben, daß die „Sus! ohne Warnung oder Aufforderung zur Uebergabe torpätlt wurde und daß der Torpedo, durch den sie getroffen wu deutscher Herstellung war. Nah Ansicht der Negterung b Veretnigten Staaten machten diese Tatsahen von Anfang 1 den Schluß unvermeidlih, daß der Torpedo von etnem deut! Unterseeboot abgefeuert war. Sie findet jetzt diese Schlußfolger dur die Ausführungen in der Note Euerer Exzellenz bekräftiß Cine vollständige Darlegung des Tatbestandes, auf den die Regie L igen Staaten ihre Schlußfolgerung gegründet hat, eigefügt. j
Nach forgfältiger Prüfung der Note der Kaiserlichen Ra! rung vom 10. April bedauert die Regierung der Vereinigten Sia! fagea zu müssen, daß sie aus den Darlegungen und Vor\! / dieser Note den Eindruck (rhalten hat, daß die Kaiserliche Ri rung verfehlte, den ‘Ernst der Lage zu würdigen, die nicht nur durch ten Angriff auf dte „Susstx“ ergeb:n sondern dur die ganze Methode und den Charakter des Unte bootfrieges, wie fie zu Tage getreten sind infolge der wäh! eines Zeitraums von mehr als 12 Monaten von den Befehlshats der deutshen U-Boote uneingeshränkt gehandkaßten Uebung u schiedsloser Zerslörung von Handels\ciffen aller Art, National und Bestimmung. Wenn die Versenkung der „Sussex“ vereinzelter Fall gewesen wäre, so würde das der Negterung der Y einigten Staaten die Hoffnung ermöglichen, daß der für die Tat verl wortliche ODffizter seine Befehle eigenmähhtig übertreten, ode! strafbarer Fahrlässig?ett dite vorgeschrtebenen 2orsihtsmaßregeln a! aht gelassen habe und daß der Gerechtigkeit durch seine entspre Bestrafung in Verbindung mit elner förmlichen Veißbilltgung [t Handloyng und Bezahlung einer angemessenen Entschädigung 1 die Kaiserlile MNegierung Genüge geschehen fönnte. W obwohl der Angriff auf die „Sussex“ offenkundig zu verteidigen war und etnen so tragishen Verlust an Menscenl® verursahte, daß er als eines der schrecklichsten Beispiele der menschlichkeit des Unterseeboo!krieges, wie thn die Kommand!
der deutschen Schiffe führen, ersheint, so steht er unglücliche
niht allein. 24 Im Gegenteil, die Regterung der Vereinigten Staaten ist W Greignisse der neuesten Zeit zu dem Schluß agenötigt, es nur ein Fall, wenn auch einer der \{wersten betrübendsten ist, für die vorbetachte Methode und den G womit unterschiedslos Handelsschiffe aller Art, Natton und Beslimmung zerstört werden, und die um so unverkennbatt! worden find, je mehr die Tätigkeit der deutschen Unterseeboote in leßten Monaten an Intensität und Ausdehnung zunahm. L ‘Die Katserlihe Regierung wi1d ih erinnern, daß, als si} Februar 1915 ihre Absicht ankündigte, die Gewässer um & ritannien und Irland als Kriegsgeblet zu behandeln, F Handelsshiffe in feindlihem Eigentum, die tnnerhalb Gefahrzone angetroffen weiden sollten, zu vernichten, als sie an ale Schiffe sowohl der Ncutralen wie : Kriegführenden die Warnung ergehen ließ, die so verfehmtetn ® wässer zu meiden “oder \sich auf eigene Gefahr dorthit } begeben, die Negterung der Vereinigten Staaten e protestiert hat. Sie nahm den Standpunkt ein, daß etne 2 Politik nicht verfolgt werden könnte, ohne beständige, (dn und offenkundige Verleßungen des anerkannten Völkerrechté, * sonders wenn Untersecboote als ihre Werkzeuge Verwer?
insofern als die Regeln des Völkerrechts, Ne eln, sollen, den Grundsägen der Werschlichkeit und A d des Lebens der Nichtkon- batianten auf See auf. der Natur der Sache durch solde Sghife hadiet werten könnten, Sie gründete ibren Protest darauf, sonen neuttaler Nationalität und Schiffe neutraler Eigentümer 1 unerträglichen Gefabren ausgeseßzt sein würden, und daß , damals odwaitenden Umständen die Kaiserliche Yteaterung ftméßigen Anspruch dafür geltend machen konnte, einen Teil der e zu shliegen. Das hier in Betnaht kommende Völker, uf das die Negterung der Vereinigten Staaten ihren Protest it nicht neuen U1sprungs oder gegründet auf rein willkürli@e, preinbarung aufgestellte Grundsäße. Es beruht im Gegenteil fundigen Grundsäßen der Men\chlihkeit und ist feit langem ng mit Billigung und durch ausdrüctiiche Zustin:mung aller ten Nationen. Kaiserlihe Regierung bestand troßdem darauf, die anrge- Politik durchzuführen, indem sie dle Hoffnung cusdrüdte, bestehenden Gefahren, jodenfalls für neutrale Schiffe, dur truftionen auf ein Mindestmaß beschränkt würden, die sie den ndanten ihrer Unterseeboote geacben hatte, und versiderte der ng der Vereinigten Staaten, daß sie jede mögliche Vorsichts- [ anwenden würde, um die Rechte der Neutralen zu achten Lehen der Nichtkombattanten zu s{ühen. Verfolg dieser Politik des Unterjeeboo!tfrieges gegen den seiner Feinde, bie so angekündigt und troß des feierlichen hz der Regierung der Vereinigten Staaten begonnen wurde, de Unterseebootékommandanten der Kaiserlih:n Regierung fahren folher rücksibtslosen Zerstörung geübt, die mehr und hährend der leßten Monate deutlich werden ließ, daß die he Regierung ketnen Weg gefunden hat, ihnen solche Be- ngen aufzuerlegen , wie fie gehofft und versprockten hatte. wieder hat die Kaiserliche Negierung der Negterung der Ver- Staaten feierli versichert, daß zum mindesten Passagier- iht in dieser Weite bebandelt werden würden, und glei{wohl piederholt zugelassen, daß ihre Unterseebootskommandanten diese rungen ohne jede Ahndurg mißateten. _Noch tim Februar ahres machte sie davon Mitteilung, daß sie alle bewafncten hie in feindli&em Eigentum als Teil der bewaffneten (frâfte ihrer Gegner betrahten und als Krfegs\chiffe bes werde, indem sie sich so, wenigstens implicite verpflichtete, waffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere esazunaen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung hre Untersecbootsfommandanten unbekümmert außer acht
\utrale Schiffe, sogar neutrale Sie auf der Fahrt von m nah neutralem Hafen, find ebenso wie feindliche Schiffe jig wachsender Zahl zerstört worden. Manchmal sind die an- en Handelsschiffe gewarnt und zur Uebergabe aufgefo1 dert bevor fie belchossen oder torpediert wurden; manchmal ist hssagieren und Besaßungen die dürftige Sicherheit zugebilligt daß man ihnen erlaubte, in die Boote zu geben, bevor das persenkt wurde. Aber wieder und wieder wurde keine Warnung niht einmal den Personen an Bord eine Rettung in dte estattet, Große Ozeandampfer, wie die „Lusitania* und . Arabic“, e Passagierschiffe, wie die Sussex“, sind ohne jede Warnung fen worden, oft bevor sie gewahr wurden, taß fie sih einem ten feindlihen Schiff gegenüber befanden, und dos Leben (fombattanten, Pafsagilere und Mannschaften wurde unter- s und in etner Weise vernichlet, die die Regierung der Ver- Staaten nur als leitfertig und jeder Berectigung entbehrend konnte. Ketnerlei Grenze wurde in der Tat der weiteren ledéloien Zerstörung von Handeleshiffen jeder Art und lität außerhalb der Gewässer gesetzt, welch2 die Kaiserliche ng als in der Kriegszone gelegen zu bezeichnen beltebt hat. e der Amerikaner, die auf so angegriffenen und zerstörten ihr Leben verloren haben, ist von Monat zu Monat ge- L die verhängnisvolle Zahl der Opfer in die Hunderte ge-
Regierung der Vereinigten Staaten hat eine schr ge- Haltung eingenommen. Auf jeder Stufe dieser s{merz- tfahrung von Tragödie über Tragödie war ? sie bestrebt, wohlüberlegte Berücksichtigung der außergewöhnlihen je eines Krieges ohne Beispiel, sch lenken und durch echtester Freundschaft für Volk und Regierung Deutsh- lten zu lassen. Sie hat die aufeinander folgenden Er- n und Versicherungen der Kaiserlihen Regierung als ständlh in voller Aufrichtigkzit und gutem Glauben 1 angenommen und hat die Hoffnung niht aufgeben dß es der Kaiserlihen Megierung möglich sein die Handlungen der Befehlshaber ihrer Seestreitkräfte in eise zu regeln und zu überwachen, die ihr Verfahren mit den ten, im Völkerreht verkörperten Grundsätzen der Menshlich- inflang bringen werde. Sie hat den neuen Verhältnissen, ed keine Präzedenzfälle gibt, jedes Zugeständnis gemacht und lend, zu warten, bis die Tatjahen unmifverständlih und nur legung fäbig wurden.
è t nun einer gerechien Würdigung ihrer eigenen Rechte der Kaiserlien Negierung zu erklären, daß dieser Zetipunkt fn ist. Es ist ihr zu ihrem Schmerze klar geworden, tr Standpunkt, den sie von Anfang an elnnabm, lh rihtig ift, nämli, daß der Gebrauch von booten zur Zerstörung des feindlihen Handels igerweise, gerade wegen des Charakters der verwendeten inter Angriffêmethoden, die ihre Verwendung naturgemäß mit l, gânilid unvereinbar ist mit den Grundsäßen der Ven)ch- den seit langem bestehenden und unbestrittenen Rechten der ên und den heiligen Vorrehten der Nichtkombattanten.
in es noch die Absiht der Kaiserliben Regierung ist, unbarm- "d unterschiedslos weiter gegen Handels\chife mit Untersce- eg zu führen ohne Rücksiht auf das, was die 9 der Vereinigten Staaten als die heiligen und un- iren Gejeße des interaationalen Rechts und die n anerkannten Gebote der Wenschlihkeit ansehen so wird die Regierung der Vereinigten Staaten u der Folgerung gezwungen, daß es nur einen ibt, den sie gehen kann. Sofern die Kaiserlihe Re-
nidt jest unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen |
ên des Unterjeebootkrieges gegen ua agier- und Fracht- tlären und bewirken sollte, kann die Megierung der Vereinigten i feine andere Wahl haben, als die diplomatischen Beztehurgen ga egierung ganz zu Lösen. / t ettung der Vereinigten Staaten mit dem größten Widerstreben e, sie füt fh aber verpflichtet, ihn im Namen der Veenfsch- und der Rechte neutraler Nationen zu unternehmen.
„ergreife diese Gelegenheit, um Euerer Exzellenz die Versiche- iner ausgezeihnetsten Hohachtung zu erneuern.
[ gez. Gerard.
ge: Darlegung des Tatbestandes.
ne Exzellenz den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Herrn v. Jagow.
[lung des Tatbestandes imSussex-Fall. Anlage zu ‘ean die Deutsche Regierung vom 18. April 1916.
b tanzösische Kanaldampfer „Sussex“, der regelmäßig zum etter ¿wishen den Häfen Folkestone in England und 1 Frankreich wie seit Jahren (Franzôsisches Ministertum der den Angelegenheiten) verwendet wird, fuhr am 24. März M hr 25 Minuten Nachmittags mit 235 Passagieren und lz Besatzung an Bord von Folkestone nach Dieppe iung des Kapitäns Mouffet; Bericht des Konteradmirals
Die Passagiere, unter denen sich etwa 25 amerikanische Bürger
befanden (Telegramm der Botschaft in London vom 2 und der Botschaft in Paris vom 26, und 28. März) gehörten vèetshtedenen Dito es waren viele Frauen und Kinder darunter, und unge'ähr die Hälfte waren Angehörige neutraler Staaten (Bericht des Korvettenkapitäns Söyles "nd deé“ Leutnants Smith; Bericht tes Köntérabütrals Grdass-t). Vie „Sufsex“ trug keine Armierung (Französi hs Veiuisterium der Auswärtigen Angelegenheiten; Bericht des Korvettén- kfapitäns Sayles und des Leutnants Smith; eidliße Aussage amerifanisher Passagiere). Sie ist niemals als Truppentransport- chiff verwer det worden und hatte eine oute eingeschlagen, die für die Zrupventransporte von England noch Frankreich nicht tenußt wird (Erklärung der britischen Admiralität; Französisches Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten). Der Damvfer fuhr mit fast genau füdlihzm Kurs, nachdem er Dungeneß passiert hatte (Erfiärung des Kapitäns Mouffet). Ds Wetter war klar und die See rubig (eidlihe Aussagen tes Edna Hale, John D. Hearly, Gertrude W. Warren). Um 2 Ubr 50 Minuten Nachmiitags, als die „Sussex“ ungefähr 13 Meilen von Dungeneß entfernt war (Erkläcung des Kopitäns Mouffet), sah der Kapitän des Schiffes, der sich auf der Konmandobrücke befand, vngefähr 150 m von dem Swiffe entfernt auf dec Badckbordseite die Laufbahn eines Torpedos (Erklärung des Kapitäns Mouffet); diese wurde auch ganz deutlich von dem 1. Offizier und dem Boots- mann gesehen, die sich mit dem Kapitän auf der Brücke befanden (Bericht des Konteradmirals Grassei). Der Kapitän gab sofort Befehl, Backbord Ruder zu g-ben (to port the helm) und ließ die Steuerbordmaschine stoppen (Erklärung des Kapitäns Mouffet), in der Absit, das Schif nach Steuerbord herumzudrehen, um fo dem Torpedo auszuweihezn und ihn längs Bacbordseite in fonvergierender Richtung mit dem veränderten Kurs des Dampfers vorbei laufen zu lassen. Bevor jedech das Schiff weit genug herumgedreht werden fonnte, um zu vermeiden, den Kurs des Torpedos zu kceuzen, traf dieser den Numpf des Schiffes kurz vor der Brücke in einem Winkel, explodterte, zer- stôrte den ganzen vorderen Teil des Dampfers bis zum ersten wasserdihten Schott, riß den Fockmast mit den drahtlosen An- tennen fort und tôtete oder verlegzte ungefähr 80 Personen an Bord (Erklärung des Kapitäns Mouffet; Bericht des Konteradmitrals Grasset, eidlihe Aussage des Henry S. Beer). Zu dieser Zeit war kein anderes Schiff in Sicht (eidlihe Aussagen des Samuel F. Bemis, T. W. Gulbertson, John H. Hearly und anderer). Das Herannahen des Torpedos wurde von verschiedenen anderen Personen auf dem Schiff gesehen (eidlihe Aussagen des Samuel F. Bemis, Henry S. Beer, Gertrude W. Warren). Eine von ihnen, etn amerikantsGer Bürger mit Namen Henry S. Beer, lehnte an der Backboidreeling, urgefähr 10 Fuß hinter der Kommandobrücke, und starrte auf die See binaus, als er den herannahenden Torvedo ungefähr 100 Yards entfernt er- blickte und seiner Frau und seinem Begleiter zurief: „Ein Torpedo“. Unmittelbar nah diesem Ausruf traf das Geshoß das Sghiff (eidlihe Aussagen des Henry S. Beer und der Frau Henry S. Beer). Etne weitere Bestätigung der Tatsache, daß der Kapitän den Torpedo auf da3 Schiff zukommen sah, bildet die beecidete Aussage der Ingenteure vom Dienst, daß der Befehl, Backbord Ruder zu geben und die Steuerbortmaschine anzuhalten, erhalten und befolgt wurde (Bericht des Konteradmirals Grafset). Für diesen ungewshn- lichen Befehl kann keine andere vernünftige Erkiärung gegeben werden, als die, daß der Kapitän etwas sah, das ihn veranlaßte, den Kurs {orf nah Steuerbord zu verändern. Zu diesem Zeuanis, das an und für sih bereits |chlüssig Leweisen dürfte, daß vie Ursache der Zerstörung ein Torpedo war, kommt noch das Zeugnis des der amerikanishen Botschaft in Paris zugeteilten Leuinants Smith von der Marine ver Vereinigten Staaten, der in Begleitung des Maio1s Logan von der amerikanischen Botschaft nah Boulogne fuhr, den Rumpf der „Sussex“ untersuchte und persönli unter der Masse der vom Wasser durhtränkten Trümmer des Wracks 15 Metallstücck? fanden, die sie in ihrem Besiy behielten, da sie nit glaubten, daß die Stücke Teile des Schiffes bildeten. Die UntersuGung des Schiffsrumvfes ergab, daß das Schiff durch eine äußere Explosion zum Wrack gewordsn was da die Kessel intakt waren, und daß kurz wor dert Kom gnd Fe ein großer {Riß war, der zeigte, daß# has Stif Sn s\chweren Stoß erbalien habe, und zwar der Stoß Bt eter Richtung pon ihterliher querab tn eine Linie, die At der Kielrihtung war (BerihF des Leutnants“ 1. April). Dieses Zeugnis stimmt mit der M: ' bekräftigt sie, daß das Schiff, als es getrof 22 bord und von dem Torpedo wegdrehte. die amerikanischen Offiziere gesammelt batten, wurden von Leutnant Smith, Korvettenkapitän Sayles und Major Logan mit Minen und Plänen von Minen verglichen, die s|ch im Besiy der französishen Marinebehörden în Boulogne, Rochefort und Toulon und der englisWen Marinebehörden in Portsmouth befinden. Diese Offijtere sind der festen Meinung, daß diese Metall- stüke nicht Teile einer Mine waren (Telegraphisher Bericht des Leutnants Smith vom 2. und 5. Ypril). Unter diesen 15 Metallstücken waren Schraubenbolzen, welhe die Wüfkung einer Explosion aufwiefen, und der eine mit „k" und „56“, der andere mit „E“ und ,58" je am Kopfe bezeichnet waren. Bei ÜntersuGung der deutihen Torpedos, die fch im Besiß der franzöfisWen Marinebehörden in Toulon und der englischen in Port¿mouth befinden, fanden die amekanishen Dfifiztere, daß identishe Schrauben mit dem Buchstaben „k“ und einer Zahl dazu verwendet werden, den „Gefechts“ - Kopf am Kessel zu befestigen (Telegraphishe Berichte des Leutnants Smith vom 2.,, 5. und 13. April). Die Schrauben, die an fran- zösichen und englischen Torpedos verwentect werden, tragen keine Be- zeihnungen und sind von etwas anderer Größe (dieselben Berichte). Weiterhin waren die amerikanishen Offiziere in der Lage, durhch Verglei und genaue Prüfung alle übrigen 13 Metallstücke positiv als Teile eines deutschen Torpedos wie folgt zu identifi¡teren und zu bestimmen :
Bruchstück 3,
Teile des inneren Maschinenzuluftrobres,
Bruchf1ück 4 und 5,
Stoßbänder der Maschinerkammer,
Bruchstücck 6 bis 10 einsHließlih, Stüdck 12,
Teile von Maschinenzylindern,
Bruchstück 11, 13, 14, 15,
Teile des Stahlgefehtskopfe3, die noŸ die bezeihnende rote Farbe
elegraphiert am überein und
ach Steuer-
Verschlusses des Entwässerung8rohres des
Minen folden Schritt faßt | tragen, die den deutschen Torvedogefechteköpfen eigen ist (Bericht des S Ine € O
Leutnants Smith, telegraphiert am 5. Apr1l).
Im Hinblick auf diese nahzewiesenen Tatsahen kann kein vernünftiger Zweifel darüber bestehen, daß die „Sussex® torpe- diert wurde, und daß der Torpedo deutscher Herstellung war.
| Da kein Schiff von irgend jemand an Bord der „Sussex“ gesehen | wurde, ist der S{luß zwingend, daß de : n | pon einem Untersceboot abgeschossen wurde, das zur Zeit des Angriffs | untergetaucht
r Torpedo ohne Warnung
nah der EGrplosion unter Wasser blieb. Der Schluß, z man so durch die Beweise (die eidlichen Bussagen tiammen von amerikfanis@en Bürgern), die das Staatéedepartement gesammelt bat, gekommen itt, wurde durch die Festsielunaen in der Note der Kaiserlichen Regierung vom 10. April 1916 befkräftigt.
Gemäß jenen Fefistellungen :
a. torpedierte ein deutsdes Unterseebcot einen Dampfer andert- halb Meilen südöftllih von Bull Rock Bank.
Anmerkung. Der Angrifftpunkt liegt genau auf dem Kurs, der von der „Sufser* einges{lagen worden war, nachdem fie Dungeneß passiert batte, und etwa eine halbe Meile von der Stelle, an der der Kapitän der „Sufsser® behauptet, torvediert zu fein.
b. Der Angriff fand um 3 Uhr 55 Minuten Nachmittags mittel- europäischer Zeit ftatt,
o 15 Var und
zu dem
ißem Winkel mit
n, Pietallstücke, welche |‘
Anmerkung. 3 Uhc 55 Minuten Nachmiltags mittel- fue Zeit “würde 2' Uhr 55 Minuten wésteurcpaäisher Zeit tntlpce . S ;
Es war 2 Ubr 50 Minuten westeuropäischer Zit, als der Torpedo die „Sussex“ nach Ausfage des Kapitäns traf und die Schifssuhr stehen blieb.
c. Der Torpedo rief, als er traf, eine Explosion hervor, die tas ganze Vorschiff bis zur Kommandobrücke abriß._
Anmerkung. Dec vordere Teil dec „Sussex“ bis zum ersten wasserdichten Schott wurde nah den offiziellen Berichten zerstört.
d. Das deutsche Unterseeboot war untergetaud;t, als der Lorpebo abgeschossen wurde, und eine Angabe, daß es nah dem Angriff an die Oderfläche kam, ist nicht vorhanden.
Anmerkung. Die Schhlußfolgerung, daß das Unterseeboot unser- getaucht war, zog man aus der Tatsahhe, daß niemand auf der „Sussex“ ein Unterseeboot gesehen hat, troßdem das Wetter \{chön war.
e. Ketne Warnung erfolgte, und es wurde auch kein Versuch in dieser Nichtung gemacht, da nihts davon erwähnt ift.
Anmerkung. Die gesammelten Beweise bestätigen, daß k:ine Warnung erfolgte.
f. Eine Skizze, die der Unterscebootskommandvant von dem Dampfer, den er torvedterte, hergestellt hat, stimmt mit einer Photo- graphie der „Sussex“ in der „London Graphic“ nicht überein. Anmerkung. Diese Skizze ist ansheinend nach dem Ge- dächtnis auf Grund einer Beobachtung des Schiffes durch ein Perisfop angefertigt worten. Da die einzigen _Unter- \chiede, die von dem Kommandanten, der st|ch auf sein Ge- dächtnis verließ, hervorgehoben wurden, die Lage des Schornsteins und die Form des Hecks sind, so ist anzunehmen, daß fh die Schiffe sonst glichen.
g. Kein anderes deutsches Unterseeboot hat an jenem Tage und in jener Begend Dampfer angegriffen. ; Anmerkung. Da nach den eingegangen-n Meldungen kein anderes Schiff als die „Susser" ohne Warnung von einem unter- getauhten Unterseeboot torpediert worden ift, fo iteht es außer Frage, daß das Schiff von dem Unterseeboot torpediert worden ist, auf dessen Kommandanrtenberiht die Note vom 10. April beruht.
gez, Lansing.
Nach der Verordnung vom 5. April 1916 dürfen Salz- heringe, die aus dem Auslande eingeführt werden, nur durch die Zentral-Einkaufsgesellshaft mit beschränkter Haftung in Berlin oder mit ihrer Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Bezüglich der holländischen Salzheringe wird die Zeniral-Einkaufsgesellshaft, wie durh_ „W. T. B “ mitgeteilt wird, in folgender Weise verfahren: Sie wird alle Sendungen, die nah Ablauf des 26. April 1916 im Juland eingehen, beshlagnahmen, und nur bei holländischen Nordsee- Salzheringen vorjährigen Fanges und bei Zuiderseecheringen diesjährigen Fanges eine Freigabe in Betrachi ziehen, wenn die Ware vor Ablauf des 26. April 1916 für Deutschland ge- fauft ist und der deutsche Käufer bis zum 4. Mai 1916 der Zentral-Einftaufsgesellshaft m. b. H. in Berlin Anzeige über dieses Geschäft erstattet hat.
Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 950 und 951 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 9. Liste des Vermißten- “Nachweises, die 512. Verlustliste der preußiswen Armee, die 1262. Verlustliste der bayerishen Armee, die 274. Verlustliste Jer sächsischen. Armee und die 373. Verluftliste der württem- / ergischen Armee.
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Kriegsnahrihten.
Großes Hauptquartier, 21. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplaß.
Jm Maasgebiet îam es im Zusammenhang mit großer Kraftentfaltung beider Artillerien zu heftigen Jnfanterie- kämpfen. Wesilich des Flusses griffen die Franzosen mit erheblichen Kräften gegen „Toter Mann“ und östlih davon an. Der Angriff ist im allgemeinen blutig abgewiesen. Um ein fTleines Grabenstück in der Gegend des Waldes Les Caurettes, in das die Franzosen eingedrungen waren, wird noch gekämpft. Rechts der Maas blieben Bemühungen des Feindes, den Steinbruch südlich des Gehöftes Haudromaott wiederzunehmen, völlig ergebnislos. Südlih der Feste Douaumont sind Nahkämpfe, die fih im Laufe der Nacht an einigen französishen Gräben entwidelten, noch nicht zum Stillstand gekommen. Unser zusammengefaßtes starkes Artillerie- feuer brachte eine Wiederholung des feindlihen Jnfanterie- angriffs gegen die deutschen Linien im Caillette-Walde bereits im Entstehen zum Scheitern.
Im Abschnitt von Vaux, in der Woevre-Ebene und auf den Höhen südöstlich von Verdun wie bisher fehr lebhafte beiderseitige Artillerietätigkeit.
Ein feindlihes Flugzeug stürzte brennend in den Fumin- Wald (südwestlich von Vaurx) ab. Oestliher Kriegsschaupla gz.
Bei Garbunowka nordwestlich von Dünaburg erlitten die Russen bei einem abermaligen vergeblichen Angriffe eiwa eines Regiments beträchtliche Verluste.
Bei der Armee des Generals Grafen von Bothmer be- legte ein deutshes Flugzeuggeshwader die Bahnanlagen von Tarnopol ausgiebig mit Bomben.
Balkan-Kriegsschauplagt.
Unsere Flieger griffen mit französishen Truppen belegte Orte im Vardar-Tal und westlich davon an.
Oberste Heeresleitung.
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Wien, 20. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet ; Russischer und südöstliher Kriegs\hauplag. Nichts Neues,