kfämpfe ge Der Gipfel
Infolge günstigerer Sichtver
p
Suga Stellungen vergebens an.
Wie
Russischer und sü d
Unve
Gestern nahmittag warfen
zeuge
darunter fünf Kinder, wurden getöt Das Salesiane Gottesdienst waren,
der Feind jedes Nech Schonung seiner Städte verwirft. Görz stand es an
der füstenlä
Jkalienisher Kriegs\chaupl aß.
f
tern auf zahlreichen es Col di Lana ist
na-Abschnitt griffen die
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
hältnisse waren die Artillerie- rontstellen wieder lebhafter. m Besitz des Feindes. Jm
Jtaliener unsere neuen
von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
——
n, 21. April. (W.
rändert. Jtalienisher Krieg
°
L
5 Bombe
n auf Trie
r Kloster, in dess ist zerstört.
t und jeden
unier lebhaften Feuer ndischen und
stellenweise zu Artilleriekämpfen.
Ber 17. April dem linken Tigrisu
mußte hatte, ve
: m Angriffe u abgewiesen. Feindes qu
Col uter schwersten Ve Ebenjo scheiterten
Der Stellvertreter des Chefs von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
icht.
ziehen.
teilungen seit dem gegen wiederholte Streitkräfte zu der überhaupt teidigt, das der Armee
An
e ————-
Än der Jra ksront hat d mit mehr als einer Division eine Vorstellu rehten Flügel unserer Stellungen bei fer, einen Kilometer vom griffen und versucht, diesen Angriff durchzu!ühren. Gegenaugriff unserer Truppen. der Feind die Vorstellung,
d rlassen und sih mit s{hwer Bet Kut el Amara keine der Kauka
11. März einen a Angriffe an
\hließliÞh am 18. April, nachdem
für ihn blutigen
E og C5 E: E —
«125 M is Ä É
iglihe Schauspiele. Scnntag: aus. 103. Abonnementsvorstell Freipläge sid
ho
__Vôn Overnßh Dieu
Musikalische Leitung: Herr Generalmusik- direêter Blech.
Droe scher.
Graeb. Anfang 74 Uhr.
Scauspie!haus. 199. Abonnementêvor- stellung. Dienst- u
geboten.
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Negte:
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Montag: m?ntêvorttelung, Dienste und Freipläge sind aufgeboben. WMiangn. von Ambroise Thomas. nubitng des Goethe\chen Nomans „Wiïhße!m
Vetïters Lehrjabre“
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Kape!ltneisier von Strauß
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Ballettmeifter Graeb, fessor Nüdel.
SHaufptelßaus, tellung.
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Meyerbeer.
deutich von Ferdinard Guwßbert,
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direftor Blech. Negie: Herr Neg!fseur
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Bachnann.
Braeßh. Anfang 7X Ukr. Schauspielhaus. 111 Abonnement vor-
stellun
hürgerlides Traue: spiel von Friedri Schiller. von Herrn Oberregtsseur
77 é
OpernHaus. onnerstag : Ufeirazerin mauus Erzößlungen. — Sonntag: Die Meistersinzer v2n Nl S@oufspielhaus. Mittwoch: Bio! 25751 Nichts
ura
g-
r.
Chöre:
Aufzügen von Gustav Frevtag. Herr Oberregisseur
Dient- und gehoben. Peer Gyut (In zehn Bildern.) tragung für die deutsde Bübne gefialtet von Dietrich Eckart. MusifalisBe Schmalfil. Fn HegiTeur Dienstag: ment3vorftellung. find aufgehoben.
Dr. Bruck.
(ShSre:
Schlacht bei
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von Julius Sanz.
Vlegte: Herr Oberregisseur : Herr Ballettmeister Derr Professor Nüdel
Sn
“. alletr :
nd Frelprïäge sind auf- Die Journalisten. Lustspiel
Patry. An-
104. Abonne-
hr. Opernhaus.
Oper in dret Ykten Text mit Be-
von Michel Carré Barbier, deuts von Ferdinand Musikali'che Lettung: Herr Negie: Herr Ballett: Herr Shbdôre: Herr Pro- 75 Uhr. 110. Abonnemertsyor- &Freipläße find auf- bon Hemik Ibsen. In freier Üeber-
Bachmann.
Anfang
Musik voa Edward Leitung: Herr Siene gescßt von Herrn Anfang 7 Uhr. Opernbaus. 105. Abonne- Dienst- und Freipläte Die frikanuerin. fünf Akten von Giacomo Text vcn Eugdne Scribe, Musi- eitung: He@ Generalrmusik. Ballett: H-rr Bollettmetf{er Herr Professor Nüdelk.
Kabale und Liebe. Etn in fünf Kufzügen In Szene gesegt
Patry. Anfang
Mitirooch: Tiefsaub, — Carwen — Freitag: Die Sonnabend: Hoff-
rnbevrg.
di Lana-Gebiete wurden starke
f die unlängst von uns ugana-Abschnitt und
1gana- ein Angriff westlich Sperone.
gesteckte Ziel würdi
T. B.) Amilich wird gemeldet : ösilicher Kriegsschauplag.
8sshauplag.
fieben italienishe Flug- st ab. Neun Zivilpersonen, fünf Leute verwundet. en Kirche 400 Kinder beim Angriff hat Anspruch auf irgend Der Nordteil der Stadt Sonst fam r Front nur
et, Durch diesen
aller Kaliber. Kärntne
rlusten der Jtü
n Stellun auf unsere
eroberten
des Generalstabes
Der Krieg der Türket gegen den Vierverband. Konstantinopel, 21. April
(W. D. Y)
es
Ar
er Feind am Morgen des
Fellah Orte Beitissa
j gegen unsere Hauptstellung Seine Versuche scheiterten vollständig vor einem Von diesen energisch verfolgt, ie er am selben Tage beseßt en Verlusten ostwärts zurück- Veränderung. susfront haben unsere mit der Ueber- wachung der Küste im Abschnitt von Lasistan betrauten Ab- ußerordentlichen Wid Zahl Lande und zur See geleistet, verteidigungsfähig war,
sie den Feind zu dem Orte Ko
P O T
T L R R T E D A A Bld
Freitag: Der W — Sonntag: Viel
Mittwoch:
Zum Läítigen. —
Die
Freitag: Marta
[leinen Preisen:
gebildete Nrauke.
Montag, fletnen Preisen: städter.
(Theater am (Untergrundbahn
fleinen Preisen: — Abends 8 N Montag, fleincn Preisen: Abents § Uhr: Dienstag big uavb Julia.
Die burger.
miitags 3 Uhr: Zu Wie ‘einst im
3 Uhr: Wenn zwe Fin Scerziptel mtt ben Fudo!f Berna Scchanzer. Willy Bredschneider. Montag, Nachmit einst im Mai,
Dienstag und
Theater in d Strasie. Sonntag, Nauh. Schauspi
Emil Sderina, Ein Traumivtol, in einem
—-
Berfpiel
._— Donne1ttag: Erde, —
(14 Vilze n) ven
feindliche
neuerlice Angriffe des
überlegener feindlicher jeden Zoll Bodens, Schritt für Schritt ver- g erreiht und si
muig. — Sonnabend: Vi Sil
Montag: Faust, zweiter Teil. Dienstag: Der B
Donnerstag :
Wenz zwei Hochzeit
von Avant Strinbberga
siebett hatten,
Stadt
sind zu
worden Ko
quartier An
Tigris,
und V Major, Händen Schlacht
welche | S bis zu
liener | die beide gen im Linien | raschen 1 teinerlei vorderen
während gelassen 13 Sold ntlicher j Gesamt 4000 Am 19. von
ng auf je am , ange-
den Fei iluchtarti Maschine
wundeten
ersland | Während
einer vata,
Kampf v des Tsch
Le? Fs
iderfpet:
Lärm ut Nichts.
i: Mar} 4 Uhr Lo Komödienhaus. Sonntag, Nag
Abends i le: Der fiebente Tag. Lustspiel von Rudolph Schanzer
iberpelz. ersten Male: grüne Flöte.
Donnerstag: Der Viberpelz.
Stuart.
Sonnabend: JFutith.
Kammerspiele. Sonntag, Nachmittags le Die deutscheu Flein- städter. — Abends 8 Uhr: Der ein- ( — Hierauf: Vallieit. Nachmittags
24 Ut, B
25 U S
Die deutschen Flein- — Abends 8 Ubr: Der etn- gebildete Kraufe. — Hterauf: Ballett. Dienstag bis Sonnabend: Dev ein- gebildete Franke. — Hierauf: Ballett.
Volksbühne.
Vülowvlat.) Schönhauser Tor.)
Dircktion: Max Reinhardt. Senntag, Nachmittags 3 Uhr:
3 Uhr:
Motlenbuxaz2r.
Freitag und Sonnabend: Die Moiten-
Berliner Theater. Sonntag, Nag- ermäßigten Preisen: Nbends
- ai. i Dochzeit machen Gesang in 4 Bildern uer und RNubokyh
Musik von Walter KoPo und
tags 3 Uhr: Wie Abends 8 Uhr: machen.
folgende Tage: Wenu aweci Sochzeit utaczetz,
er Löniggrüßer Nachmittags 3 Ubr:
el in vier Akten Neberfeßt bon Abends 7} Ubr
PDhantasiishes Orama
und bÞxei Akten August Strindberg,
zurückgezogen, wo Da gemä dieser jeßt abg Kriegss\chauplaßzes
worden ;
von Beitiss
folgendermaß
ihren Stellungen verjagt. Brigaden, um unsere Angrisfskolonnen in der Flanke zu über-
n und um den Nückzug seiner eigenen Kräfte aufzuhalten und sie wieder vorzutreiben. Die herbeig
croberten
g
einer gegen unsere vorgeschobenen Stellungen bei ließen ihn bis auf 10 Meter an unjere Gräben dann griffen unse
g zurüctzuziehen.
Angriffsversuh und schien mit dem
linken Ufer des gesehen von einer zeitwe Kut el A mara ist die L An der Kaukasusfront
igen Zäh- helm Tell,
Die
Zu Das Nürubergisch Ei. lhr: Die Moitenburger Nachmittags Zu D oppelseibitmord. —
Romeo
Kilomeker
ostli von gemäß S
empfangenem Befehl sie neue Aufgaben Feferungen aus e
auf zu erfüllen den
von vornherein bekannt Trapezunt bereits vorher von
rüdgelassen worden, nachdem fie vollständig zerstört (Wi S. B)
waren. nstantinopel, 22. April. teilt mit:
der Jrakfront büßte der de Q 17 nicht auf dem linken, und die mit e Feindes endete zwei Offiziere und einige zurückließ. Die auf diefe en lassen sih bis einscließlih dem r lezten Phase der Schlacht
2
D Sch Front befindlichen feindlichen Inzwischen
n auf dieser
Ergebnis erzielen und zogen sich
Front zurlüick. vorgeshobenen Stellungen 13 wir seinerzeit nur ein Maschinen haîiten, aten
gewe und machten einen Major, 2 zu Gefangenen.
verluste des Feind Vtann geschägt. Ypril
es werden auf
Division einen verzweifelten
J
re Truppen mi 1d, sich unter Zuüctlassung von Außerdem eroberten ngewehr. Am 20. April machte der und der Beerdigung der dieser vier Tage fand keine wichtige A Tigris in
age unverändert.
on Bedeutung statt. orukabschnittes gerich!
Trapezunk,
der Kriegslage das Ergebnis hlossenen Operation im Küstenabschnitt des war,
uns geräumt die sehs 15 cm-Kanonen alten Systems, die neuer- dings in der Umgebung der Stadt aufgestellt
Feind in der Schlacht April auf dem rechten Ufer des wie irrtümlich im gestrigen Be- richt gemeldet war, geliefert wurde, lage des , über 4000 Mann an Toten erwundeten ein sowie 14 Maschinengewehre, einen Soldaten, die er in unseren
m Ufer des Tigris gelieferten
vom
en zusammenfassen: Die von unseren am 17. April unternommenen der vorgeschobenen Stellungen von Nacht zum 18. April 71/, Stunden lang an.
Gegenan griffe zur Wiedereroberung Beilissa dauerten in der
sandte der Feind drei
ceilten Brigaden konnten ck) mit den Brigaden der Wir erbeuteten in den von Uns wieder- Maschinengewehre,
: «Jn den Kämpfen allein in diesec Front zählten wir über 2000 feindliche
Am 18. April herrshte Ruhe. Vormittags unternahm der Feind in Stärke
Beitissa. t dem Bajonett an und zahlreihen Toten Abtransport der Ver- Toten beschäftigt zu sein.
1 der Gegend von Felahie statt, ab- ilig ausseßenden Beschießung.
fand am reten Ein gegen den reten Flügel eter feindliher Angriff wurde
gezwungen den Abschnitt haben werden.
Gefang so ist die
worden waren,
Das Haupt-
iner Nieder-
O VIPrIL D: b. L Apr Truppen
ließlih wurden
; gestern 1 Brigaden aus
Boje
sind um
info! wurden
" «f
L cUuUl(t-
hr dort z1 Offiziere und
Leichen. Die
Rest, der die
angehalten. Wir macken dork einen
enen.
Einige feindliche Krie an der Küste bei Smyrn Jnsel Keusten und einige zeuge übezflogen Phocea und die Vorstadt Cordelia, über der sie einige Bomben Wirkung zu zeuge einen Ueberlandflug von 300 km über die Elkantara am Suezkanal in drei Stunden legte es die feindlichen und kehrte unversehrt überraschten in der Gegend des Kanals eine sst Patrouille des Feindes, töteten 7 Mann und Flucht ergriff.
erzielen.
Offizier, 69 V,
gsschiffe find von 24A 2 erschienen. Sie ses Teile der Küste. Feindlig.l von En
abwarfen Am 20. April führte inl uns
Y
qus.
Truppenlager erfolgrei mjt g zurü. Unsere Kamelreiterghg!
Der Krieg zur See.
London, 21. April. britishe Dampfer Mannschoft ist gereitet.
Ymuiden, 21. April. Dampfer „Starling“, hat in Ymuiden 36 Mann von dem Dampter
r „Lodew mittag nach e
infolge einer Explosion gesunken ist, die eine Mine verursacht wurde. Chilisalpeter.
gekommen.
London, 21. April. meldung landete ein holländischer Dampfer den 21 Mann des Dampfers ge einer Explosion unt
durch die G
herausgeschleudert, ein
Es sank
(W. T, B.) Lloyds melde | „Cairngowan“ ist gesun, Das Schiff war unbewaffnet " (V. L. V)
Der 0 der von London
nach Harlirgq nlederländiji yÈ van Nassau“ an Land geseit iner amtlichen Mitteilung bei der |l, Die vermutligy Das Schiff führte eine U binnen fünf Minuten; fünf 9
(W. T. B.) Nach einer
n Kapilin der in der ergegangen ist. Fünf ewalt der Explojion aus den 8 er von ihnen ist verleßt.
„Sabbia “,
mindestens
Gegenanagriff Wir herankommen, zwangen
gebaut.
wir noch ein
, , e F Feind feinen | den Gray
Schmtet p
ftion auf dem auf ibrer
Bei
Flügel fein
ist, abw
A Eu Ul eznicek. Vachmittags 3 Ubk: Rausch gOlir; Eim Teftumspier. Soönnaben
“omerfoli
mittags 3 Uhr: Extrablätter! — 75 Ubr: Zum ersten Male:
und Ernst Welifch.
Montag, Nachmitiags 3 Uhr: blätter! Abends 7x Uhr: siebente Tag.
u | Tag.
—————
DeutschesKünstlertheater. (Nürn, bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zookoaisen Garten.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Dou Fuan von Moliòre. — Abends 8 Uhr: Die selize Exzellenz. Lusispiel in dret Akten von Rudolf Presher und Leo Walther Stein. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Don Juan. — Abends 8 Ukr: Die sfelige ESxzeLleuz.
Dienstag und folgende Tage: Die selige Exzellenz.
U
.| Lessingtheater. Sonntag, Na4mitt. 3 Uhr: Komödie der Worte — Abends 8 Uhr: Die Deoeriunen des Suripides, in deutscher Bearbeitung von Franz Werfel. Vèontag, Nachmittags 3 Uhr: Komödie der Worte. — Abends 7L Uhr: Peer
(5 51154. h Dienstag, Donnerstag und Sonnabend : Die Troerinvoen des EŒuripives. Mittwoch : Die autgefchuittene Ecfe. Freitag: Peer Eyut.
m ————
Sthillertheater. O. (WalIner- thcater.) Sonntag, Abends 8 Ühr: Alt-Deidelberg. Schouspiel in 5 Akten von Wilhelm Meyer-Föriter.
Montag, Abends 8 Uhr: Mutter Tbiete. Dienstag und Hreitag: Romeo uud Juiia. Mittwoch und Sonnabend : Die heitere Nefidenz. Donnerstag: Muiter Thiele.
Charlottenburg. Sonntag, Nadi- mittags 3 Uhr: Die fünf Frankfurter. — Abents 8 Uhr: Mutier Thiele. Etn Gkarafterbilo in brei Akten von Adolph
A rronge. Nachmittags 3 Uhr Das
Montag, Luwpcugesludel, äbendós 8 Uhr:
SERI Musik von
Extr(- Der
Dienstag bis Sonnabend : Dev sieente
arnommen
Cine Graphitölyu n Þe bat der Graphtt vortreffflih bewährt, nur Verteilung hon Oel und Sraphtit zu bewirken. genannte Pumpe erreichen. Im wesentit einem kugelförmigen &
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ein, um d
den Apparat zu verlassen. Der Apparat bildet cinen Sat h Noh: leitung. Im Innern f Welle sißen, sodaß fe von darin
werden, ris s{wingen,
im Oel erreißt wird.
(Forisezung des Amtlichen
efäß, das oben die ver! Nut
Technik.
Ingenteur Otto A 2 als Sireckungemittel für Mast war €s bisher \{wieria, eine aleidn Diesen Zwed i jen besteht der Appa chließbare Einfülöfny der einen Seite triüit das O] urch einen Abfallhahn, mit Grapbit ani
sid)
find Miscbflügel angeordnet, die ini der Welle nur auswin
aber plößlich, wern der Kipvunkt wodur ein träftiges Nühren des E
und Nichtamtlichen in zu
Ersten und Zweiten Beilage.)
Donnerétag! Die
Deutsches Opernh sottenburg, Direktion:
Abends 7 Uhr:
Varfifal.
der Kriea®hilfe Presse“: Kaifermarsc y a N
(3. Akt: Festwiese.) —
Vereine vom Noten Kreuz Dienstag: Varsifal. Miitwoch: Rigolettso,. Donnerstag: Oberon. Freitag: Der Sonnabend: Paxsifal.
vammer Brüdcke.) mittags 37 Uhr :
von Xrig Grü
Mußk von Nobert Stolz.
Favorit. Dienstag
und folgende Favorit.
Zoologischer Garten, Sonntag, Nachmittags 34 blut. — Abends 8 Uhr: lein vom Amt. Operette von Gecrg Okorkowski und Mut von Etlbert, Montaa, Nachmittags 34 Blut. Abends 8 Uhr: D vom ntt.
Dienstag und folgende Fräulein vom Amit,
3s
Sonntag, Nahmittags Troubadour. Immer fesie beruf? Bolks\tck tn vier Bildern Haller und Willi Wolff. Beltor Follr.
Montag, Nohmittags 31 WaffensGiunten.
Tie hettcre 2. sideuz.
Jramer seie teufi!
Montag, Mittags 12 Uhr des Bereins
ie Meiñsersivger von
Stromüberaang. — Abends Besten de9 Zentralkomitees de
Freischütz.
Komische Oper. (An der Weiden-
Sonntag, | 7 Jung muß mau sein, — Abends 8 Uhr: Der Favorit, nbaum und Wilhelm Sterk,
Montag, Na: mittags 34 Uhr: muß man sein. — Abends 8 Uhr:
Theater am Nollendorfplag.
Abends Vaterländisches
Dienstag, Nôcbmittags 3 Uhr: Wilhelm Tee. — Abend 8 Uhr: Kabaleuud Liebe, « Mittrooch: Der Dornentweg. a q: heitere Refidenz. t.) “Freitag u, Sonnabend: Mutter Tgiele.
0s, (Char
Bismarck - Straße 34—37. N Georg Hartmann.) „28 Nachmittags 3 Uhr: Der Vettelstudent. — | de
Zum Besten des Avg- | 81 \huffes für Mütter- u. Sä"alingsfürsorge des BZentralkomitees vom Noten Kreuz:
: Zum Besten „Berliner N. Wagner.
Sonntag
on Nürnberg. Nroavfführung: 7 Uhr: Zum r Deutschen
: Parsifal.
Nach- Operette Jung Dex Tage: Der
Theater des Westens. (Station: | = Kantstraße
12.) Ubr: Polen- Das Früu- in drei Akten Franz Arnold.
Uhr: Vsoklen- as Fräulein
Tage: Das
Ubr: 87
Dex Nhr:
von Hermann Musi? voz |
Dienstag und folgende Tage: Jü feste druff! j Dienstag bis Donnerstag und & avend, Nachmitiags 31 Uhr; Waffeuschmied. \
. 7 Luslspielhaus. (Friedriä Sonntag und Montag, Nati 2 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: utschen NKleinstädter. — 8} : Der Batte des Früuli Luflspiel tin drei Nkten ven 6 Dregely.
Diensiaa und folgende Tage: Gatte des Fräuleius.
Thaliatheater. (Direktion: n Schönfeld.) Sonntag, Nachmit afl Drei Vaar Schuhe. — ‘Abe Blondinchen. Possenspiel mit und Tanz tin dret Akten ven Jean f und Kurt Kracatz. Gesangsterte bo U Schönfeld. Musik von Gilbert. Montag, Nachmitiags 3 Uhr: | hannisfeuer. — Abends 8 Uhr: 8 dinchen,
Dienstag und folgende Tage: 8 diuchen.
Birkus Busch. An allen f tagen, Nachmittags 3+ Uhr und Æ 8 Uhr: Zwei gr. Fest-Vor stellut In allen Vorstellungen, auch Nacui ungekürzt: Das neue großartige stattungs/ück „Osteru““ von Paula F Borher : Das glänzende Festyrogrt (Nachmittags hat jeder Erwachient angehöriges Kind unter 10 Jahren |1f allen Sißpläßen, jedes weitere Kind halbe Preise.)
LSBAE t E O E B R EUA
Familiennachriten
Geboren: ‘Eine Tochter: Hr. gierurgzasscssor Peter Fritz M (Noîteck i Meckl). : Ge storbeo: Hr. Justizrat Lr. | Stern (Charlottenburg).
__ Verantwortlicher Redalteur: Virektor Dr. Tyrol in Charlottenb Verlag der Expedition (Menge! in Berlin. ; Druck der Norddeutshen Buchdrudert Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr Sieben Beilagen und die offizielle Gewiun? FWohlfaÿrtélotterie 31 3medel Deutschen Schuhgebiete. sowte die 950. 1d O51 Auél
dex Deutschen Verlustlisten
Weisung
t als
zum Dentschen Reihsanz
6, Nichtamfkliczes,
Deutsches Reich. (Fortsezung aus dem Hauptblatt.)
er am 18. April 1916 vom Bundesrate be- P über die Todeserklärung Kriegs- ner (Reihs-Geseßbl. Nr. 77 S. 296), deren Wort- mllichen Teil der heutigen Nummer des „Reichs- mitgeteilt wird, war folgende Begründung bei-
| ündung ¿zu § 15 des Bürgerlichen Gefeybuhs, der L raa Krlegavorscollenbeit regelt, ift (‘Amtliche Motive Bd. 1 S. 39) getagt, daß die Vorschrift insotern \hránkter Bedeutung sein werde, als erfahrungêgemäß das dazu drânge, daß na jedem größeren Kriege be)ondeze Ge- M iben durh welhe das Verfahren und der Zeitpunkt i ciner den besonderen Verhältnissen ent\spredjenden Weite werte. Der gegenwärtige Kiieg bestätigt diese Er- Jnfolge seiver langen Dauer und der großen als Angebörtge der bewaffneten Macht an ihm den Personen ist das Bedürfnis ciner Sonderregelung bereits s Krieges hervorgetreten. Die Zabl der im Laufe des Kriezs Heercsangehörtgen, von deren Leben eine Iahricht mehr ‘{it, obwohl dies den Umständen nah erwartet werden kon nte, inna als verschollen anzuieben find, beläuft si auf viele gerscheint untunlich, dieNehtebeziebungen all -r diefer Kriegs» biszum Abiauf der im § 15 des Bürger lichen Gesegbuchs vor- rist von orei Jahren nach dem Friedens|{luß oder au nur bis h der Shwebe zu lassen. Vielmehr erweist es sih zur Ver- hebliher wirtschaftliher Schädtguncen und zur S'cherung herfehrs als geboten, daß in den Fällen, in denen der Tod déteilnehmers zwar niht nahgewtesen, aber den Umständen t wie gewiß ist, die Hinterbltebenen unv die fonst in récht- ebuncen zu dem mutmaßlich Verstorbenen stehenden Per- möglichst in die Nechtslage verseyt werden, die beim Nach- odes für sie eintreten würde. Bet Benugung. des auë- auh das Schicksal der Krieg8gefangenen umfassenden dienstes und der bei den verschiedenen amtlichen tellen gesammelten Nachweisungen erscheint die Gefatr, Tod cines Krieg8ver!{olüenen zu Unrecht angencmmen ein verschwindendes Mindestmaß bescränkt. Dieser d zudem noch begegnet, wenn dur entsprechende An- dafür gesorgt wtrd, daß in dem Verfahren au der Eigen- s zweifelhafter Fälle Nehnung get:agen werden kann. ßlih die Beseitigung etnes trozdem zu Unredt ergangenen teils zweckmäßig erleichtert, fo steht der Zulassung der ung Kriegeversdollener {on vor Eintritt des Friedens9- ein ernstlihes Bedenken entgegen. berde Entwurf s{lägt daher vor, den tn her Oeffent- unehmendem Maße hervorgetretenen wirts{attl:chen Schädi- eine Verordnung gemäß § 3 des Gesetzes über die Er- des Bundesrats zu wirt\{haftlihen Maßnabmen vom 914 (Reichs-Geseybl. S. 327) abzvhelfen. Seire Vorschriften s auf eine zweckentsprech?nde Uuscefaliung des Unter Wahrüñg der tim Bürzerlthen GSeseßbuch } Orund\äße sehen die §§ 1 bis 3 die notwendigen Ec- er matertellen Vorschciften vor. Die §§ 4 bis 17 follen undlage beibehaltere Aufgebotsverfahren der Zivoliprozeß- n besonderen Verhältnissen anpafsen, der § 18 regelt die d der § 19 bestimmt, daß die Verordnung alsbald in
¡elnen ist zu bemerken : } 1 bestimmt den Kreis der Personen, auf den die Vor- Verordnung Anwendung finden, und ordnet gleichzeitig ) unter welchen Vorauésezungen diese während des gegen- tieges in Verschollenheit geratznen Personen, für tot erklärt hnen, Während der § 15 des Bürgerl:h-n Gesep- Kriegsverihollenheit allgemein ohne Rüdsiht auf immten Krieg regelt, bégremt der § 1 dem, Zwecke nung entsprehend den K B einmal dahin, daß uur higen der bewaffneten Mackt des Deutschen Reichs oder ihm verbündeten oder befreundeten Staates unter ift fallen, Die bewaffnete Mat des Deutschen sich nah § 2 des Geseges, betreffend die Ver- um Kciegsdienst, vom 9. November 1867 (Bundes- S. 131) aus dem Veere, _ der Marine und irm zusammen. Wer zur bewaffneten Macht eines ver- tr befreundeten Staates gehört, ergeben die Gesetze dieses (8 Angebörige der bewaffneten Macht gelten au, wie auf S 15 des Bürgerlichen Geseubuche klargestellt ersonen, die sich (§8 15 Abs. 2) in einem Amts. oder Îlini3 oder zum Zwede freiwilliger Hilfeleistung bet der Mat befinden. “ Darüber hinaus erstreckc der Abs. 2 Cvorgetretenen Bedürfnissen ent'vrechend, den Geltungs- Lerordnung auf \olhe Personen, die nicht zur bewaffneten êren, wenn se h bei ihr aufhalten oder ihr gefolgt find D des Militärstrafceießbuchs), oder wenn fie, ¿. B. als ne oder als Geiseln, in die Gewalt des Feindes ge-
titere Einschränkung erfährt das Anwendung8gebiet der 8 dam, daß sie für die bezeihnetén Personen nur dann wenn sie an dem gegenwärtigen Kriege teilgenommen während des\elben vermißt worden find. Dle Begriffe der an dem Kriege und des Vermißiseins sind. nach der Ver- Undsäglih dieselben wie nah dem Bürgerlichen Gesezbuche. “t die an ih nit zur bewaffaeten Macht gehören, ergibt Verhältnissen, die zu ibrer Gleichstellung mit den An- êr bewaffneten Macht führen (¿. B. Aufenthalt im Vershleppung oder JInterniecung durch den Feind) voun im Cinzelfale das der Teilnahme am iu eradtende Tatbestandsmerfmal zu erblicken sein wird, s Krieges vermißt" t eine Perfon nicht {on dann, Justand zeiti vor Beendigung des Krieges eingetreten fr ist ein sahliher Zusammenbarg des Vermißtseins mit ee am Kriege in dem gekennzeihneten Sinne erforderlich. Hlide Zusammenhang wird häufig auch dann gegeben fein, erwißtsein nit auf dem Kriegsschauplate, sondern z. B. clarshe, auf See oder am Orte der Gefangenschaft ein- Auch diese Fâlle werden von der Verordnung mit- it dem Eingang der leßten Nachricht von dem Leben einer elhe die bezeihneten Voraussetzungen zutreffen, einerlei, Whriht von ihm selbst oder von einem anderen herrührt, rshichen, so kann nah den gemachten Grfahrungen nidt ferehnet werden, daß der Verschollene noch lebt. Nach ieses eilraums soll daher das Aufgebotsverfahren er Todeserklärung eingeleitet werden „fônnen, Verfahren dazu, die Todeserklärung autzusprehen, ergebende Aus\{lußurteil den Zeitpunkt fest- Zeitpunkt des Todes anzunehmen ift. Entspre@end
day des § 18 Abj. 2, § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Er fte Beilage s eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
94G.
Berlin, Sonnabend, den 22. April
ist dieser Zei'punkt in erster Linie na dem Ergebnis der ver- anstalteten Cimiitlungen uxd in Ermanglung eines solhen Er- gebnisses auf den Zeitvur.kt zu bestimmen, in dem ‘der Antr2g auf Zodeferfläruug zulässig aeworden ift (S 2 Sag 1). Ergeben die Ermittiungen, baß der Verschollene vor oder nach oem E. ngang der leßten Nachricht von seinem Leben an einem b'sonderen Kriegs- ereignisse, z. B. einem Gefecht, ciner Sprengung, etnem Stiffsunfall oder derglei@en, beteiligt gewcien ist und daß er seitdem vermißt wird, fo spricht die Wahricheinlibkeit dafür, deß er bet dies?m Eceignis sein Leben verloren hat. Nach dem Borganz des § 18 Abs. 2, § 17 des Bürgerlichen Gejezbuhs soll daher in solch-:n Fällen der Beit- punkt des Gretgnisses als Zei!punkt des Todes angenommen wexden, es set denn, daß die Ermittlungen die Anvahme reckchtfertigen, der Veischolle-e habe das Eretgnis überlebt (§ 2 Say 2); in diesem leßteren Falle beweadet es bei der Regel des Say 1.
Die Todeserklä: ung begründet nah § 18 Abs. 1 des Bürgerlichen Geseßbuhz die Vermutung, daß ber Verschollene in dem in dem Aus chlußurteile bezeichneten Zei! punkt gestorben fei (vgl. dazu noch § 18 Ab1. 3). Der § 3 tes Entrourfs sieht entsprechend dem § 19 bd-8 Vürgerlih:n Gejeßbuhs vor, daß bis zu _jenem Zeitpunkt das Fortleben des Verschollenen vermutet wird. Soweit in den §8 1 bts 3 nichts abweihendes bestimmt wird, gelten für die Vor aus- seßungen und die Wirkungen der Todeserklärung die allgemetnen Vor-
riften. H i i M Der § 4, mit dem die Verfabrentvoricriften beginnen, entbält an der Spige die Anordnung, daß für das BVerföhren die Vor- {riften der Ziviiprozeßordnung geiten, soweit nichts anderes bestimmt ist. In Betracht kommen die allgemeinen Bestimmungen über das Aufgebotsverfahren 188 946 bis 959) nebst den Ergänzungen und Abweichungen der besonderen Bestimmungen der §§ 960 bis 976 über die Todeterkiärung, beide im Rahmen der allgemeinen Borschrifien der Zivilprozeßcrdnung. i
De E der Zivilprozeßordnung bedurfte „nur weniger Ergänzungen. Der § 5 ?ürzt die Vêindendauer der Auf- gebotsfrift gegenüber den §8 965, 966 Abs. 2 der Zivilprozeßordrung auf den für ausreichend zu eractenden Zeitraum von einem Monat ab. Wie nah § 966 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung foll auch hier die Bekanntmachnng des Aufgebots durch öffentlihe Blätter unter- bletben können (§ 6 Abs. 1). Dagegen kann cas Geriht behufs Gr- langung von Nachrichten aus dem engeren Lebenskreise des Ver- {ollenen die Anheftung des Aufgebots an ber Octstafel der Gemetude des letzten Wohnsitzes anordnen (8 6 Abi. 2). Der Lauf der Aufcet ots- frist beginnt tn allen Fällen mit der durch § 948 der Zivilprozeß- ordnung vorgeschriebenen Anhbestung an die Gerichtétafel (5 6 Abs. 3). Wenn eine Landetjustizverwaltung die Erledigung der Aufgebo1s- anträge für mehrere Amtsgerichtsbeziike einem Amtsgericht überträgt (§ 972 Abs. 1 Sat 1 der Zivilprozeßordnung), so soll dessen Zu- itändigkeit eine aus\{chltießliche fetn und ver Antragsteller die Ecledigung durch das Heimatgeriht des Verschollenen niht verlangen ua (S 7). Der § 8, der vorschreibt, daß in dem Urteil der Zeitpunkt des Todes nah Mafgabe n S 2 festzustellen ist, entspäicht dem S 970 Abs. 2 der Zivil prozeßordroung. | s E "Na L916 Ä es Zivilprozeßordnung ift die Todeserklärung au8zusprecben, wenn die zu ihrer Begründung erforderli n gig das find für Kriegsvecschollene des gegenwärtigen Krieges die im F aufzestellten Vorausepungen, erwiefen sinn. Es it DEOGY, DaR in Auêuahinejiällen gleiwohl die Annahme nit auvgz{chloñen ist, daß das Ausbleiben von Nachrichten auf anderen Hrunden beruht s den Schluß auf den Tod des Verschollenen nitt rebtfertigt, z¿ B. weil er nah der leßten Nachricht die Mög!ichkett, weitere Nachrich:en zu senden, nit oder nur tn erschwertem oder beiränttem Vaße hatte. Dies kann insbesondere dann der Fall s sein , wenn die leßte Nachricht aus weit entfernten Gegenden mit wacher Aer fehrêgelegenheit (etwa aus dem Innern Sibiriens tex o er vôn einer Insel der Südsee) gekommen war. Für solche F e gee wähit der § 9 dem Gerihte die Möglichkeit, das Ber ahren auf die Dauer von längstens einem Jahre auëzu!eßen, wenn, nah s pflichtmäßigen Beurteilung der Sachlage eine weitere Nachricht ns das Leben des Verschollenen nit ausgeschlossen erscheint. S pes 0 Beschluß findet die jofortige Beshwerte jtatt. Geht vor A lau er Frist, für die das Berfahren ausgesegt ist, eine U e Nr wird sih die weitere Behandlung nach dem Inbalt der L ahr! richten; andernfalls wird nah Vbiauf der Frist das Verfahren von ‘Umts wegen fortgeseßt. e E A Für die Nutéctuna des Aus\chlußurteils, die fi gegen A La: sache der Todeserkfläiung_oder gegen die Festitellung des Zeitpun E es Todes richten kann (§ 973 der Ziytiprozeßordnung), reichen die os {riften der Zivilprozeßordnung über die ZusSirngotlage. m M ge meinen aus. Ste werden deshalb für anwendbar erklärt d Abs. 1); nur wird dem Verschollenzn, der die Todeserklärung uber- lebt Hat, die Möolichkeit geaeben, diz Anfehtungsklage au Dann noh zu erheben, wenn die fonst dafür geseßten Fristen L (§ 10 Abs. 2). Daneben erscheint es geboten, für den ju eb L zetneten Fall dem Kriegsv?rihollenen einen „einfacheren Weg al den der Anfechtunasklage (28 957 ff., 973 ff der Ote men) i eröffnen. Er foll die Au}bebung bei dem Autgebotsgerihte hn! G N oder zu Protckoll des Gerichts!chreibers beantragen tôrnen 2 J) des Gericht hat dann den E und FORIIO, Dex N SARO
ärung erwirkt hat (S 12), zu_ ören, von Amts wege !te L eel Ermitilenaes zu veranstalten (S 13 Abs. 1 des S, § 968 der Zivilprozeßordnung) und seine Enischzidung, die obne E lihe Verhandlung erfolgen kann, durch Be\chluß zu treffen I Say 1 und 2). Wird festgestellt, daß der Antragüeller E sSollen Gewesene ift, so ist der das Aus!\chlußurteil aufbe n Beschluß eudgüitig. Gegen die Zurüdckweifung ¿e Antrags steht dem Antragsteller die sofortige Be1hw?rde A (S g E E Ls Halbf. 2); wird der Antrag zurückgewielen, weil die Per)ôn t E es Antragstellers nicht zweifelefcei als die des für tot Giflärten hat est- gestellt werden können, so hat der Belhluß ihn E E E Anfechtungsklage zu verweisen (§ 13 Abs_2). L N fe E Wirkungen des Antrags und des Beschlusses auf R Bare Todeserklärung denen der Anfehtungsklage und des Aufhe ungsur ils elei (Abs. 1, 3); nur kann prozessual beim Zusammentref n dee Beschlußantrag und . Klage nicht die Verbindung wie nch A Abs. 2 der Zivilvroz-ßordnung stattfinden, vielmehr ift (Abs. ) in diesem Falle das Verfahren über die AnfeWtungsklage auszusezen.
e Die Frage, ob ein Kriegsvershollener als lebend oder als ge storben anzuseben ist, kann auch êffentli%e Interessen berüßren. É gebt nit an, die Wahrung die!er Interessen davon avbäng g sein zu R ob ein zum Antrag auf Todeterklärung _berechtigter Beteiligter E Euibini it und ob er von seiner Antragtbefugnis Gebrau macht. Erichcint es sona geboten, die Möglichkeit einer Tee a e ¿fentlichen Interesse zu shaffen, so empfiehlt es fid, das nos »
£t der Staatétanwaltschafît zu übertragen, der au jonft in Sad en Le E C ndérehte, z. B. bei ter Entmündigurg, ähnliche Auf- 2 Lie E und deren Mitwirkung in Sacher der Laden: L tlärung in anderer Hinsicht gleichfalls hon vorgesehen ift (§ 974 Abs. O E 4 12 1 Entwurfs). Entsprechende Er- wägurng?n greifen Plaß,
E
wenn Zwetfel auftaucken, cb ein für Len | in Tod angenommen worden lär!er ntcht-den Zetvunkt, auf den sein Tod angen r raje ‘iv Dry fh Se S 16 will deshalb der Staatéanwaltsaft das Ret und damit gegebenenfalls aud) die Pflicht übertragen, die Todee- erflärung oder ibre Aufhebung zu brantragen.
er § 17 entbält zwei Vorschriften über die Beweisa:fnahme. Die Dept aPliBlten Hilfsmittel bei der Ermittlung der für e Eatschciduna des Gerichts tn Betracht kommenden Taisachen ees in vielen Fällen Wahrnehmungen von Kameraden und Borgesegien des Verschollenen sein. Nach den allgemeinen Vorschriften der Ziv É prozefo:dnung müßten diese a!s Zeugen vernommen werden, un zwar in der Regel im Wege dec Retshi!f: durh Ersuchen ter zu- itändigen Militärgerich'sbeamten. &s geht f do weder an, noch er- \{+int es erforderli, die Truppen und die Militärgerichtsbeamten n Feidte mit derartigen Ersuchen zu belaften. Zum Nachweis der us dem Tcuvpenteile tes Verschollenen pekunntcn Tatsachen fol es daber genúzezn (Abs. 1), wenn der den Vorgängen am nästen stehende Dis¡iplinarvorgesetzte des Verscholl-nen, nämli in der überwiegenden Mehrzabl der Fälle ter Kompagrnte-, Schwadrons- oder E {ührer, fie durch eine \{riftlie Guflärung gerihtéfundig mai. Dabe macht es keinen Unterschied, ob der Vorges: bt: seine Kenntnis aus eigener unmittelbarer Wahrnebmung, aus dier st’ichen Vielbungen oder aus etwaigen Ermittlvngen hat. Zur Kennzeichnung des dierstlichen Charakters dieser Eiklärung und zur sicheren Feststellung thres Urspcuges und ihrer Cch{chtheit wird die Beifügung des o ivie vor'eschzieben; führt der Disziplirarvorgesetßte kein eigenes I so hat er setne Erklärung der nächst vorgelegten Dienslstelle zur Bet- fügung des Siegels vorzulegen. Die Vorschrift des Abs. 1 ist due anwendbar, solange der Tr:.ppenteil, dem ter Ber\chollere anzer hat, besteht; ist er aufgelost, so teten die allzemeinen Vorschriften über die Beweiszrhebung ein. Dte Frage, ob die dur et e dienstlide Ertlärung des Disziplinarvorgesegten nabgewiesenen Tats- sahen zur Begründung der Toteserkiäcung auére’ckchen (8 970 der Zivilprozeortrung) oder ob daneben noch weitere Grmitilungen er- to-derlih sind, bleibt nah § 9683 der Zivilprozeßordnung dem pslicht- mäßigen Ermessen des Gerichts überlassen. Neben den Ee nehmungen der Krieg*geföhrten werden die Naricten ein wer!v5lUes Hilfamiitel der Entschzizung bild:n, die bet ten Nachweisebureaus der deuts@en Krieasminijterien, des Re:hz3-Marineamts und des som- mandos der Shugtrupp?n zu'ammeznflicßen. Auch hier erscheint ne Berweiserhebvyna ia ven gewöhnlihen Formen untunlih, auch hier io daber etne ichrifilihe fo1m.erehte dienstlihe Auekunft „dor: L e fe ausreihen. Die Fassung tes Abs. 2 berubt auf der Tatfache, daß die beze chneten Nuchrichienstellen ketne selbständigen Behörden, sondern als Abteilungen der obersten Viilitärvecwaltungsh:hörden der deut'ch7n Kontingente, der Marine und der Shußttruppen etaugerichtet siagd; sie gestattet es, die eclelhterte Form d-r Bew?isaufnahme au dann oh anzuwenden, wenn die zurzeit bestehenden Nacrichtenabteilungen aufgelöst und ibre Geichäfte andezen UAbteilungen der betreffenden Behörden zugeteilt fein waden. Die Vorschriften des S 17 sollen in allen nah der Berortnung zu ents{eidenden Fällen bzi Anträgen auf Todeseifklätkung, bet ‘Anfehtungéfkiagen und bei Anträgen auf Auf- b:bung eines Uus\schlußurteiis gemäß S8 11, 16 des Entwurfs an-
] det werden. E ein durch die Verordnung gereg-ltes Verfahren sollen Ge- bühren nicht erhob:n w-rden (8 18 Abs. 1). Wird eine “uge erklärunz auégeivrohen, sn fönnen bte dem Äntragiteller erwa enen notwendigen Kcstzn na § 971 der Zivilvrozeßokdnung dem Jtahlaß auferleat werdèn. Es eisheint angemessen, daß das Gericht bie Nükerstattung dieser Kosten az:ordnen kann, wenn die Todeserflärung wieder aufzeboben wird; auch sollen in diejem Falle Le Gens der die Todeée:fiärung ecwkft hat, die durch den Änt:ag-auf Aufhe ung des Ausshlußurteiis dem Antragsteller erwachsenden außergeri!lihen, Kosten auferlegt werden können (§ 18 Abs. 2). Ueber tie außer- certdtlihen Roiten einer Anfehtungstlage bedarf es feiner besonderen
Vorschrift.
Oefterreih-Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph hat den in den Adelftand S, Bütraecikeilite der Landeshauptstadt der Bukowina Dr. von Weißelberger vorgestern in besonderer Audienz empfangen. Der Monarch zeigte, _wie B T. V. meldet, das lebhofteste. Jnteresse für die Vorgänge in Czernowiß während der Russeninvasion und warme Anteilnahme an allen Einzelheiten der Verschleppung und der vierzehn Monate währenden Gefangenhaltung Dr. DeE Weißelbergers in Rußland beziehungsweise in Sibirien und sprach seine Befriedigung über die mutige Haltung des auf feinem Posten ausharrenden Stadtoberhauptes sowie über den bewährten Patriotismus der Bufowinaer Bevölkerung aus.
— Der Militäragouverneur für das österreichisch ungarische Offkupationsgebiet in Polen Generalmajor Freiherr von Ditler ist zum Statthalter von Galizien und Der Statthalterei- Vizepräjident bei der Statthalterei in Triest Graf von Attems zum Landespräsidenten von Krain an Stelle des aus Gesund- heitsrücfsihten in den Ruhestand getretenen Freiherrn von Schwarz ernannt worden. :
— Wie die „Wiener Allgemeine Zeitung“ von unterrich- teter Seite erfährt, ijt im Ministeruum des Aeußern die amerikanische Note, die sih mit der Torpedierung des Dampfers „Jmperator“ im Mittelmeer befaßt, einge- troffen. Die Note beschränkt sih darauf, eine Anfrage an die österreichish-ungarishe Regierung über die näheren "Umstände bei dieser Torpedierung zu La E N
— Durch Verordnung des Gesamtmini eriums wird in O ine für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 die jogenannte Sommerzeit eingeführt. L 7
— Die „Politische Korrespondenz“ weist darauf hin, daß das russische Rote Kreuz und die rusfischen politischen Kreise und Blätter fortgeseßt die Welt mit Klagen über die Versenkung des russishen Schiffes „Portugal“ behelligen, obgleich aus dem Bericht des U-Bootkommandanten, der das angebliche Spitalschif versenkte, unzweifelhaft hervorgeht, daß es sür einen Mannschaftstransport auf den Kriegsshauplag benußt wurde, die russishe Handelsflagge trug, _nirgends die vorgeschriebenen Kennzeichen des Roten Kreuzes führte, ja sogar mit Explosiv- stoffen, die sich nach der Torpedierung entzündeten, beladen war. Demgegenüber schweigt si die feindliche Presse aus über die ebenso vôlkerrechtswidrige, wie unmensczliche, vor zwölf Tagen erfolgte Torpedierung des österreihisch- ungarischen Spitalschiffes „Elektra“, das als solches den fremden Regierungen notifiziert war_ und die vorgeschriebe- nen Abzeichen trug. Ueber die von Seiten der französischen Regierung in Ausficht gestellte Untersuchung über die unter verlegenen Wendungen zugegebene Toxpedierung der „Elektra hat man bisher nichts gehört. Aus der Gegenüberstellung und Vergleichung der beiden Fälle geht hervor, wie es mit der
Achtung des Völkerrehts auf der einen Seite und auf der anderen Seite wirklich beschaffen ist. °