1916 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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gesdui-benen Brief zu erfolcen. Dabei if tunliGst etn von der s vei mda Einkauf: ge}eUschaft m. b. H. vorzuschreibendes For:nular zu bexuyen. :

Als Einführender im Sinne dieser Bestimmungen ailt, wer nah Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über fie für e‘gene oder fremde Nehnung berechtigt ist, Befindet sih der Verfügungöoberechtigte nicht im Inland, fo tritt an seine Stelle der Empfänger.

A18 Zigaretteurohtabak im Sinne dieser Bestimmungen gelten orientalishe und diesen gleichartige Tabake.

8&2

Wer aus d?-m Aus=land Zigarettenrohtabak? einführt, Hat der Zigarettentabak. Einkaufsgefellsha)t bis zu 15 vom Hundert der einzelnen etrgeführten Gattungen auf Verlangen nah ihrer Wabl zu überlassen. Ver Einführende bat den gesamten eingeführten Tabak mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsübliher Weise zu versichern sowte ihn der Zigarettentabak. Ein- Yaufegefellscchaft auf Verlangen an einem von ihr zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen.

8&3

Die Zigarettentabak.Einkaufsgesellshaft hat ch urverzüglich nach Empfañg der Anzeige 1) und, wenn eine Besichtigung vor- genommen wird, nah der Besichiigung zu erklären, welchen Teil des eingeführten Zigarettenrohtabaks fie übernehmen will.

Der Eintührende hat den von der Gefellschaft gewählten Tabak alsbald auszusondern und auf Abruf nah den Anweisungen der Ge- sellshaft zu verladen. Die Verpfllhtung zur \orgfäitigen Behandlung und Versicherung 2 Sah 2) endet für den freibleibenden Tabak mit der Autsonderung, für den ausgesonderten Teil mit der Abnahme durch die Gesellschaft.

& 4 _ Die Z'garettentabak. Eirkaufsgesellshaft hat für den von tbr übernommenen Zigaretienrohiabak einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen. Der Uebernahmepreis darf den Eitnstandspreis zuzüglich der tatsähliwen Tranêpcrtfosten und eines Zuschlags von 5 vom uiobart des Einstandtpreises für die allgemeinen Unkosten nicht über- eigen.

Ist der Etnführende mit dem von der Zigarettentabak. Einkaufs- gesell|ihaft gebotenen Preise ni&t einverstanden, so sett ein Uus\{huß den Preis endgültig fest; der Aus\{chuß bestimmt au, wer die baren Auslagen des Verfahrens, insbesondere die Koften eines von thm etwa eingeholten Gutachtens, zu tragen hat.

Der Reichékanzler ernennt den Vorsißenden des Ausschusses, seine Mitglieder und deren Stellvertreter.

Der Ausschuß entsceitet in der Beseßung mit dem Voisißenden ie: Ses Mitgliedern, von wel@en mindestens drei fahkundig sein müssen.

Der Reichskanzler kann allgemeine Grundsäye aufstellen, die der Aus\cuß bet setnen Entscheidungen zu befolgen hat.

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Der Verpflichtete hat obne Rüdlsiht auf die endgültige Fest- setzung des Preises zu liefern, die Zigarettentabak-Etnkaufsgesell\haft vorläufig den von thr für angemessen erahteien Preis zu zahlen.

Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Etgentum auf Antrag der Zigarettentabak-Einkauftgesellschaft durch Anordnung der von der Landeszentralbehörde bestimmten Behörde auf se oder die von thr in dem Antrag bezeihneie Perïon übertragen. Die An- ordnung fist an den zur Ueberlassung Verpflichteten zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung ihm zugeht.

8&6

Die Abnahme hat auf Verlangen des Verpflihteten \pätestens binnen 14 Tagen von dem Tage ab zu erfolgen, an welchem der Zigarettentabaë. Einkaufäge|ellshaft das Verlangen zugeht. Erfolgt die Abnahme innerhalb der Frist nit, so geht die Gefahr des Unter- ganges und der Verschlehteruna auf die Ziagarettentatak-Einkaufs- gesellihaft über, und der Kauftpreis iît von diesem Zeitpunkt ab mit 1 vom Hundert über dem jew'iligen Neichébankditkontsatz zu verzinien.

e!hem der Zigarettcnabak-Etinkaufsgesellschait

em Tage, an w abaf abzunehmen, zugegangen ist. Füt st:citige

erlangen, den

sro Zablung erfolgt spätest. ns 14 Tage nah Abnahme oder 4 Wochen

das

es rige beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die Entscheidung

dés Autschufses der Ztgarettentabak, Cinkaufsgesellchaft zugeht.

& 7 _Alle Streitigkeiten, die sich zwishen den Beteiligten über die Lieferung, Aufbewahrung, Versicherung und den Eigentumsübergang ergeben, ertiheidet endgültig eine von der Landeszentralbehörde be- fiimmte Stelle, )oweit niht nah § 4 der Auss{uß zuständig ist.

8&8 Die Zigarettentabak-Einkaufsgesellschaft kat den von ihr über- nommenen Zigarettenrobtabak an die Zigarettenhersteller mit Aus\{luß derjenigen, die selbst Tabak einführen, abzugeben. Daneben können reine Zigarettentabakshneidrreien nah Ermessen des Vorstands be- rüdfidtigt werden. Die Abgabe kann auch durch Einschreibung oder Versteigerung erfolgen. L 9

Auf Zigarettenrobtabak, der als DurWfuhrsendung aufgegeben war, aber in Deutschland gelagert wird, finden diese Bestimmungen Anwendung.

S 10 __ Mit Gefänanis bis zu se{s Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnbundert Mark wird bestraft, wer den Vorschriften im § 1 bek L Saß 1, § 2 oder § 3 Abs. 2 dieser Bekanntmachung zuwider- andelt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Anzeige- und Leferungspflicht fann neben der Strafe der Zigarettenrohtabak, auf den fih die Zu- widerhandlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob er dem Täter gehört oder nit.

& 11 ___ Diese Bekannimachung tritt mit dem Tage der Verkündung, der S 10 mit dem 25. April 1916 in Kraft. Berlin, den 20. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Bekanntmachung über Mistbeetkartoffeln. Vom 20. April 1916.

Auf Grund der SS 1, 2 und 10 der Verordnung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 (Reichs- Geseßbl. S. 711) wird folgendes bestimmt:

E __ Die in der Bekanntmachung über die Festseßung der Höchstpreise für Kartoffein uvd die Pretsftelung für den Weiterverkauf vom 2. März 1916 (Reihs-Geseßbl. S. 140) festgeseßten Höhstpreise gelten nit für folhe Kartoffeln, die laut ortepolizeili@er Bescheinigung in Mistbeeten oder ähnliden Vorrihtungen gezogen find und vor dem 15. Juni 1916 geerntet und verkauft werden. L, Diese Bestimmuvg tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. April 1916. : _Der Reichskanzler. Im Aufirage: Freiherr von Stein.

DertiGligug

In der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln (Nr. 95 des „Reichsanzeigers“ vom 20. d. M.), ist im § 1 unter II, Sag 2 na. den Worten „mit Tinte“ einzuschalten: „oder Farbstempel“.

Bekanntmachung.

Dem Butterh ändler Ernst Richard Pleul in Wetß- bach ist auf Grund von § 1 der Bekanntmahung vom 23. Sep- tember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Handel mit Butter untersagt worden.

Zwickau, am 13. April 1916. Königliße Amtshauptmannschast. J. V.: von Römer.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu- verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603} ist der Witwe Marie Clement, geb. Groß, Milh- händlerin, und ihrem Sohn Marcellus Clement tn Mon- tingen der Handel mit Milch& untersagt worden, weil Tat« sachen vorliegen, die ihre Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- tetricb dartun.

Mey, den 19. April 1916.

Der Kaiserliche Kreisdirektor.

in

von Loeper.

Bekanntmachung.

Dur oberamtlihe Verfügung vom beutigen Tage wurde dem Vieh- und Schweinehändler Ernst Ochner d. Aelteren in Neuenbürg die Wiederaufnahme des Handels mit Schweinen und Großvieh antrags8gemäß gestattet (§2 Abs. 2 der Bundesratéèverordnung vom 23. September 1915, RNGBI.

S. 603). Neuenbürg, den 19. April 1916.

Königlih württembergishes Oberamt. Oberamtmann Ziegele.

Bekanntmachun, g.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. 11. 1914 (RGBl. S. 487) ist für die: folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

192. Liste.

Ländlicher Grundbesiß. Kreis Met-Land. Gemetnde Luppingen.

29,05 ha Wald der Ehefrau Eduard Château, Marte Emilie geb.

Viard in Grenoble (Verwalter : Forstmeister Schröder tn Meß), 99,84 ha Wald der Ehefrau Edöpivent de la Villeboisnet geb. Hen-

nequin tin Defftay (Frankceich) (Verwalter : derselbe).

Straßburg, den 21. April 1916. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A Dir.

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Heinrich Schulze zum Geheimen Oberregierungsrat, den bisherigen Gestütdirektor Freiherrn von Nagel in Wickrath zum Landstallmeister und Hauptaestütdirigenten und den bisherigen Prorektor Paul -Manseck, zurzeit in Paradies, zum Seminardirektor zu ernennen fowie dem Ersten Bürgerwsister dez: Stadt Buer Dr. jur. Karl Russell den Titel Opel raernitister zu verleihen.

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Der Landgemeinde Glinienko im Kreise Posen- Oft wird hierdurch das Recht verliehen, die zur Anlage eines öffentlichen Weges von Glinienko nah dem Truppen- übungsplaßze Posen erforderliche, in der Gemarkung Glinienko belegene, 17 a 2% qm große Grundfläche Kartenblatt 1, Parzelle 188/26 usw. im Wege der Enteignung auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 18. April 1916.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach. von Loebell.

JUstizmtntstertUmM.

Der Rechtsanwalt Klemm is in der Liste der Nechts anwälte bei dem Amtsgericht in Langenschwalbach gelöscht. Mit der Löschung ist zugleih sein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen : Rechtsanwalt Muhl aus Flensburg bei dem Oberlandesgericht in Kiel, der Rechtsanwalt Klemm aus Langenschwalbach bei dem Amtsgericht in Mühlhausen i. Th., der frühere Rechts- anwalt Mar Lachmann bei dem Kammergericht, der Gerichts- assessor Lo tze bei dem Landgericht in Hannover, der Gerichts- assessor Dr. Marpmann bei dem Amtsgericht in Düsseldorf- Gerresheim mit dem Wohnsiß in Benrath und der frühere Gerichtsassessor Schandau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Jnsterburg.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Seminardirektor Manseck ist das Direktorat des Lehrerseminars in Paradies verliehen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dem Landstallmeister Freiherrn von Nagel ist die Leitung des Hauptgestüts Beberbeck vom 1. Juli d. J. ab über- tragen worden.

BelañüntmaGunen.

L

Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universität nimmt mit dem 25. April 1916 seinen geseßlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, mahen wir die- jenigen, welhe die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sih pünktli}ch mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sih dadurch vor den Nachteilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor- lesungen erwachsen müssen. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeitsatteste die Wohl- tat der Stundung des Honorars für die gade in Anspruch zu nehmen beabsihtigen oder um ein akfademishes Stipendium si be-

der '

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werben wollen, bemerken wir, daß den geseßlichen Vorschrifte

derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksi tatt

innerhalb der exsten vierzehn Tage nach dem geseßlichen Anfan

des Semesters eingereiht werden müssen. ge Bonn, den 20. April 1916.

Rektor und Senat der Rheinischen Friedri Wilbelms-Universitz J. V.: Landsberg. h

I

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studienhalbjzz findet vom 25. April 1916 bis zum 16. Mai 1916 einschl. statt. Später können nah den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierende noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldun, mit gültigen e zu entschuldigen vermögen. Behuss der Immatrikulation haben 1) diejenigen Studierenden, wel{e die Universitäts\tudien beginnen, infofern sie Inländer sind, ein vorschriftz, mäßiges Schulzeugnis und, falls sie Ausländer sind, einen Paß odr nie ausreichende LÆgitimationspapiere sowie einen Ausweis über die erforderlihe Schulbiidung, 2) diejenigen, welche von anderen Uni versitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren n ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuchten Universitit vorzulegen. Diejenigen Inländer , welche keine Reifeprüfung by, standen, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht h ih cine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise ode eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, obne daß sie sh für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. tober 1879 immatrikuliert werden. Inländerinnen jedo nur nad vorheriger Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen uh Unterrichtsangelegenheiten. E

Ebenso bedürfen Ausländerinnen in jedem Falle zur Jy, matrikulation ministerieller Genehmigung. A

Inländerinnen mit dem Lehrerinnenzeugnis für mittley und höhere Mädchenschulen, welche das Univerßitätsstudium mit dey Ziele der Prüfung für das höhere Lehramt (pro facultate docendi beginnen wollen, haben zum Zwecke ihrer Immatrikulation eine wg dem Direktor der wissenschaftlihen Prüfungskommission ausgestel Bescheinigung darüber vorzulegen, daß hinsichtlich ihrer Vorbilduy

und ibrer praktischen Lehbrtätigkeit die Voraussetzungen für die 3,4

lassung zur erwähnten Prüfung gemäß der WMinistertalverfügun vom 3. April 1909 zutreffen. Bonn, den 20. April 1916. Die Immatrikulationskommission. F. V.: Landsberg.

Bekanntma Mund:

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 191) betreffend die Fernhaltung unzuverlä)siger Per}onen vom Hand (NReicho-Gefetzbl. S. 603), in Verbindung mtit Ziffer 1 der Ju fübhrungasbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewer vom 27. September 1915 haben wir dem Kaufmann Dtt] Heinicke, Inh. der Firma Alwin Schenker Nachf., hi Wilhelmstraße 15, durch Verfügung vom beuttgen Tage den Hande mit Lebens- und Futtermitteln wegen Unzuverläfsigkeit | bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Finsterwalde, N. L, den 15. April 1916.

Die Polizeivenwaltung. A. Sh v lg.

Beranntmab ul

Der Händlerin Antonie Nyll in Schroda ift auf Gru der Verordnung des Bundetärats vom 23. September 1915, betreff die Fernhaltung unzuverläsfiger Perjonen vom Handel, der Handt mit Kolontal-, Vorkost- und sonstigen Waren des täg fihen Bedarfs untersagt worden.

Séroda, den 22. April 1916.

Der Königliche Landrat. von Spankeren.

BekTauntmaGunaga.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffen Fernhaltung unzuverlä}figer Personen vom Handel, t dem Fel und Darmbändler Anton Kunz Ill in Kelkheim die fern Ausübung seines Handelsgewerbes untersagt worden.

Homburg v. d. H., den 17. April 1916.

Der Königliche Landrat. J. V.: von Bernus.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich. Preunßeu. Berlin, 26. April 1916.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hol g wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern aus dem Großen H quartier hier eingetroffen.

Der Königlich dänische-Gesandte Graf Moltke hat Bei verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legations! Bigler die Geschäfte der Gesandtschaft.

Am 26. April werden Vertreter deutscher Reid behörden in Wien eintreffen, um verschiedene Z0% wirtschaftspolitishe Fragen mit den zuständigen österrei

ungarischen Dienststellen zu besprechen.

Bei der Zuckeraufnahme am heutigen Tage 1nd, # bereits mitgeteilt, alle Mengen von Verbrauchszucer ? 10 kg anzuzeigen, sofern der Kommunalverband die Anl pfliht nicht auch auf Mengen unter 10 kg ausgedehn Auf die Sorten des Zuckers kommt es dabei nicht an: * flüssige Raffinade, flüssiger JInvertzucker, Kandiszucker, ZW8 \syrup usw. find anzuzeigen, ebenso Verbrauchszucker, der 2 falls zu irgendwelhen Zwecken flüssig gemacht wurde. - Zucker verheimliht, macht fich strafbar. Die Ang stud, wie. durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, anf hebungspapieren einzutragen, die je nah der örtlichen gelung entweder die Ortsbehörde von Haus zu Haus 8 oder die bei ihr abgeholt werden müssen. Auch wer 2 gewerblih verarbeiten will, hat bei der Bestandsaufnahme ® Vorräte auf dem von der Ortsbehörde bestimmten Erhe papier anzugeben. Außerdem haben alle verarbeitendeW# triebe, mit Ausnahme der Apotheken, der Gasthäujer, * Bäckereien und der Konditoreien, auf gesondertem Frage? der von der Reichszucterstelle, von den Handelskammer! den Fachverbänden abgegeben wird, die notwendigen n Angaben zur Bemessung ihres fünftigen Zuckeranteil® machen. Vor Prüfung dieser Angaben kann die Reiché#!

¿her die Zuteilung. von Zucker nicht entscheiden. Von t sendung von Gebühren für Bezugsscheine ist daher „elen abzusehen.

x Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren hzmittel G. m. b. H. gibt durch „W. T. B.“ bekannt, 1 den ordnungsmäßig gemeldeten und bei ihm ver- ¿n Beständen an Tee demnächst ein nennenswertes um voraussichtlih freigegeben werden kann.

n den dringendsten Bedürfnissen des Publikums zu ge- 4 pird hiermit unter nachstehenden Bedingungen einst- " «ne Quote von insgesamt 10 Prozent des ange- seten Tees dem Verkehr freigegeben. Diese Be- ingen sind: 1) es dürfen im Kleinverkauf dem einzelnen e nicht mehr als 125 e auf einmal verabfolgt werden: fr guten Konsum-Tee darf dabei der Preis für das Pfund 14) 4,50 M6 für lose Ware und 5 # für gepackte Waare

¿ ihershreiten. A

ger heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ | pie Ausgabe 952 der Deutschen Verlustliston bei. enthält die 513. Verlustliste der preußischen Armee und 92, Verlustliste der bayerischen Armee.

Großbritannien und Jrland,

Fie politische Krise hat nach einem Bericht des Londoner spondenten des „Manchester Guardian“ mit einem Siege snhänger der Wehrpflicht geendet. Die Vereinbarung, die huith und Henderson angenommen hätten, bedeute einen Derby-Feldzug unter den Verheirateten, worauf unver- il) die Wehrpflicht für die Verheirateten eingeführt werden je, wenn nicht der Widerstand dagegen im Parlament und (mde zu slark sei, wovon aber nichts zu merken wäre. Man ¿allgemein den Eindruck, daß die Krisis einen starken An- j auuó Frankreich erhalten habe, das von England größere sungen verlange.

Frankreich.

n der Deputiertenkammer wurde eine Juterpellation ruht über die Bedingungen, unter denen die Negierung r Wirtschaftskonferenz teilzunehmen gedenke.

Ner Mini{terpràäsident Brtand antwortete laut Bericht des 7. B.“, die Konferenz, die am Donnerstag beginnen werde, kinen amtlihen Charakter. Jhre Beschlüsse verpflibteten in j} weder das sranzösishe Parlament noch die französithe Ne- n), Die Konferenz trete nit infolge einer Berufung der fian- jm Regierung zusammen, deren Rolle nur die gut:.r Gastsreund- und herzlihen Willkommens sein werde.

Tarauf wurde die Jnterpellation auf unbestimmte Zeit (t. \ Jnfolge des Widerstandes der Anhänger der Regierung ine Interpellation des Abgeordneten Bernard über die griffe der Zensur nicht zur Besprechung. Der Minister- dent Briand lehnte es ab, auf sie einzugehen, und forderte Vertagung. Troßdem der Jnterpellant auf bestimmte Fälle lies und der Abgeordnete R uffin mit Enthüllungen drohte, de die Besprehung mit 306 gegen 189 Stimmen vertagt. Jm ren Verlauf der Debatte beschwerte sich Ruffin darüber, verschiedene von ihm beim Präsidenten der Kammer ein- ite shriftlihe Anfragen niht im „Journal Officiel“ ab- d worden seien. Er erblicke darin eine Beeinträchtigung t Rechts als Abgeordneter. Der Präsident Deschanel rie, er habe geglaubt, im Geiste der Geschäftsordnung zu ten, wenn er die Anfragen nicht hätte abdrucken lassen, da egenüber denk Feind niht ohne Nachteil veröffentlicht den fönnten. Der Präsident forderte Ruffin auf, aus diesem ne auch von der Verlesung abzusehen. Der Redner ver- ! die Verlesung jedoch, so daß ihm der Präsident schließlich, lem er das Haus befragt hatte, das Wort entzog.

Le Kammer und der Senat haben sich bis zum Nai vertagt.

Niederlande.

Nach den Berichten des Kapitäns des gesunkenen Dampfers newyk van Nassau“ hat niemand auf dem Schiff ein op oder die Wellenbahn eines Torpedos, aber auch keine t wahrgenommen.

Dänemark.

Die englischerseits vorgenommenen Einschränkungen, ins- dere mit Bezug auf die Bunker kohle, vershärfen nach : Meldung der „Berlingske Tidende“ die ganze Lage und Jen das Gegenteil von dem, was England vielleicht damit den wollte, nämlich eine weitere Beschränkung des Schiffs- mes. Jn Holland bildet die Auflagerung von Schiffen die vort. Gleiche Wirkungen könnten dem genannten Blatte e auh in Dänemark eintreten. Wenn man von einem hen Schiffe verlange, daß es als Bedingung für eine llenfracht gefährlihe Rückfrachten nah England übernehme, Verde die Reederei es häufig vorziehen, das Schiff aus der !t zu ziehen, als es ciner gefährlichen Fracht auszusetzen. Das Blatt „Politiken“ stellt H daß im Verlaufe des ge insgesamt 43 dänische SUife mit 35903 Netto- * im Werte von etwa 111/, Millionen Kronen unter- ingen sind. Schiveden.

No «6 pr , 20s Geseß, belreffend die Ein- und Ausfuhr von [ren „während des Krieges, ist nah einer Meldung des , L. B.“ am Sonnabend veröffentlicht worden und vor- in Kraft getreten, Türkei.

Aus Anlaß des Todes des Generalfeldmarschalls der Goly-Pascha haben der Sultan und die türkische erung der deutschen Botschaft ihr Beileid ausgesprochen. lätter widmen dem verewigten Generalfeldmarschall tief gte Nachrufe, in welchen sie den Schmerz und die Trauer Uürkei, die durch diesen Tod einen unerseßlichen Verlust “t ausdrücen und den Feldmarschall als einen der zer beweinen, die den Titel „groß“ verdienen. Jn allen Ti werden die grgen Verdienste des Verstorbenen um ürkei und die türkische Armee dankbar hervorgehoben, in * Venste ihn auch das Todesschicksal ereilen sollte. Die deutschen Neichstagsabgeordneten Graf Westarp, c von Gamp, Dr, Spahn, Bassermann und Viemer sowie der nationalliberale Landtagsabgeordnete

dtto sind gestern nachmittag in Konstantinopel eingetroffen

und von einer Abordnung des Parlaments, bestehend aus dem Vizepräsidenten der Kammer, den Mitgliedern des Bureaus und zahlreichen Abgeordneten, sowie von den Nbteilungschefs der verschiedenen Aemter willkommen geheißen worden, des- gleihen von dem Generalsetretär des Verbandes für Einheit

und Fortschritt. Griechenland.

__ Die griechishe Regierung hat nah einer verspätet eingetroffenen Meldung des „W.T.B.“ am 18. d. M. den Ver- tretern des Vierverbandes einen \chriftlihen Einspruch wegen der Sperrung der Sudabai auf Kreta dur Seestreit- kräfte des Verbandes übermittelt. Der Einspruch ist sehr ener- gisch gehalten ünd betont die schwierige Lage, in die Griechen- land sich durch die fortdauernden Herausforzerungen und Krän- kungen feitens der Verbündeten verseßt sieht.

Der deutshe Marineattaché hat obiger Quelle zufolge in der Presse eine Erklärung abgegeben, in der er Aeußerungen des englischen Gesandten und durch Anhänger Veniselos’ und des Verbandes verbreitete irrige Meinungen richtigstellt. Er betont, daß nah dem Völkerrecht Fahrzeuge von Kriegführenden, also auch die der Mittelmächte das Recht besißen, auf die Gastfreundschaft Griehenlands Anspruch zu erheben, und bezieht fih hierbei auf den Wortlaut der Be- stimmungen des Völkerrechts über Aufenthalt und Verproviantie- rung der kämpfenden Mächten angehörigen - Kriegsfahrzeuge. Der englische Gesandte hatte behauptet, der Verband sehe sich ver- anlaßt, serbishe Truppen mit der Eisenbahn zu überführen, weil die griechishe Regierung nicht dafür sorge, die deutschen U-Boote aus den griechishen Gebietsgewässern fernzuhalten. Der deutsche Marineattaché stellt fest, daß Beauftragte des Verbandes und Zeitungen sih bemühen, die Begriffe des ariechishen Volkes über die Pflichten der Neutralen gegen die Kriegführenden zu verwirren, und bezeichnet die Aeußerungen des englischen Gesandten als einen neuen Versuch, in dieser Richtung zu wirken. Er stellte weiter fest, daß die Art, wie der englische Gesandte die Ueberwachung der griechishen Ge- wässer seitens Griechenlands gehandhabt sehen möchte, als eine Begünstigung der Seekriegführung des Vierverbandes ange- sehen werden müßte und gegen die U-Boote der Mittelmächte gerichtet sein würde.

_— Die Jtaliener hoben an der Grenze von Nord- Epirus im Bezirk Tepeline eine griechische Offiziers- patrouille verhaftet, die sie vorher auf das Liebenswürdigste eingeladen hatten, die Grenze zu überschreiten, um mit ihr über militärishe Fragen zu verhandeln. Dies unritterliche Vorgehen der Jtaliener ruft in Athen die tiefste Entrüstung hervor. Die griehische Regierung hat in Rom Ein- \pruch wegen dieses Vorgehens der Jtaliener erhoben.

Die Jnternationale Finanzkommission, die von der griechischen Regierung um die Genehmigung der Ausgabe neuer Banknoten durh die Nationalbank ersuht worden war, hat sih dem „Temps“ zufolge einstimmig gegen den Plan ausgesprochen in der Erwägung, daß eine Vermehrung der zurzeit umlaufenden Banknoten eine ernste Schädigung der griechischen Finanzen bedeuten würde.

Vulgarien.

Wis der Ackerbauminister Dintschew dem „Utro“ mit- teilt, hat die Bevölkerung der Aufforderung der Regierung, die Feldbestellung niht zu vernachlässigen, bereitwilligst ent- sprohen. Jn Altbulgarien sind in! den meisten Gegenden die gleichen Flächen, stellenweise sogar zwonzig Prozent mehr be- stellt, als in Friedenszeiten. Dies wurde dadurch ermöglicht, daß, wo es erforderlich war, eine gemeinsame Bestellung durh- geführt wurde, das Kriegsministerium Zugvieh stellte und die Landwirte beurlaubte. Jn den neuerworbenen Ge- bieten beteiligten sich die Truppen an der Feldarbeit. Die Negierung schickte das erforderlihe Saatgut. Stellenweise legten die Soldaten selbständig Gemüsegärten an und spornten die Einheimischen zu besserer Ausnußzung des Bodens an. Der Minister bezeihnete das bisher Geleistete als durhaus befriedigend. Auch die Erntearbeiten sollen gemeinsam durch- geführt werden.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat an den Kongreß eine Adresse gerichtet, die sih in großen Zügen an den Wortlaut der nah Berlin gesandten Note hält und ausführlih auf die ganze Unterseebootfrage eingeht, wie sie sih seit Februar 1915 entwickelt hat. Jn der Adresse sagt der Präsident laut Meldung des „W D: V

«In Verfolgung der Unterscebootskriegführung gegen den Handel setner Feinte, die Deutschland troß des ernsten Einspruhs unserer MNegierung unternommen hat, haben die deutschen Unterseeboots- tommandanten Handelss{ch|ffffe mitt immer größerer Lebhaftigkeit an- gegriffen, niht nuc auf hoher See um England und Irland herum, sondern wo immer fie fie antreffen konnten, und in einer Weise, die immer und immer unbarwmherziger und immer und immer unter- \chiedsloser wurde, und während die Monate dahtngingen, weniger und weniger ohne Beobahtung irgendwelWer Schranken, und sie haben ohne Bedenken ihre Angriffe auf Stiffe jeder Nalionalität und Schiffe, die sich in jeder Art von Diensten befanden, gerichtet. Eine Tragödie auf See ist der andern gefolgt in einer Weise und unter solhen Begleitumfständen, daß offenbar wurde, daß diese Kriegführung, wenn das noch eine Kriegführung ist, nicht fortgeseßt werden kann obne fühlbarste Ver- lezung der Geseße der Menschlichkeit. Was au die Ansicht und Absicht der deutschen Regierung ijt, fe hat offenbar bewiesen, daß es thr unmögltch ist, solhe Angriffsmethoden auf den feindlichen Handel innerhalb der Grenzen zu halten, die dur Vernunft oder Menschlichkeit geseßt werden. Etner der leßten und s{hreck- listen Vorfälle dieser Kriegführung war die Vernichtung der „Sussex“. Diese muß, wie die Versenkung der „Lusitania*, als ein so einzigartig tragisher und ungereßtfertigter Fall angesehen werden, daß sie ein s{hrecklihes Beispiel für die Unmensch- lihkeit der Unterseebootskriegführung ift, wie fe die Kommandanten der deutschen Fahrzeuge in den leßten zwölf Monaten betrieben hab:n. Wenn dieser Vorfall für fic allein dastünde, so töunte irgendeine Erklärung, etne Mißbilligung durch Deutschland, etne Feststellung eines verbrecherischen KFehlers oder willfürlihen Un- gehorsams seitens des Kommandanten des Fahrzeuges, das den Torpedo abgefeuert hat, gesucht odex angenommen werden: aber unglüdliherwelse stedt ex nicht allein. Die füngsten Gretgnisse maden den Schluß unauwelhUchckch, daß er ein Beispiel, odwobl eins derx {werten und detrübendsten Beispiele, ist für den Geist und die Art der Kriegführung, die die deutsche MNegieruna fälli angenommen hat, und. die von deui\he Negterung dem Vorwurfe au3segte, daß Meutralen deijeite wirit, indem He uux ibr eigenes augendlicktli@es Ziel im Auge hat. Die amerkaulshe Negierung i vou jeder zu welitgebeuden Haudlung odex Einspruad durch bes

nux

keinen Vorgänger iu dexr Geschie keuud, fernzuhalten, und hat sh

in allem, was fie jagte oder tat, vou deu Gefühlen echter Freundschaft

| feuer h x | Bapaume Ünfaug an die | Üa s Motto dor ! A Z A A E E sle alle Necte der | angriff: die Gaswolke schlug in die franzfde Stube urt hat si bemüht, | dächtige Grroägung der außerordeutliten Umstände dieses Kriegeo, der | AQIQULIRQIL. } : | | Edene und auf deu Höhen bei Co ubdres died die Gatedigse

leiten lassen, die immer das Velk der Vereinigten Staaten gegenüber dem deutschen Volke gehegt hat und auch fortfährt, zu hegen.

Mit Bezug auf den Weg, der in Aussicht genommen worden ist, falls Deutschland nicht sofort einen Verzicht auf die gegenwärtige Art der Kriegführung gegen Passagier- und Frachtschiffe erklärt und in die Tat umsezt, sagte Wilson:

„Zu dieser Entscheidung bin ich mit \{merziichsiem Bedauern aekommen. Ih bin ficher, daß alle bedachtsamen Amerikañer der Möglichkeit eines Vorgehens, wie es in Aussicht genommen ist, mit aufcichtigem Widerstreben entgegensehen werden, aber wir dürfen niht vergessen, daß wir in gewisser Weise und durch den Zvang der Umstände die verantwortlihen Wortführer für die iredte der Men\chheit sind, und daß wir nicht stillsGweigend dabei sichen dürfen, während diese Rechte allmählich vollitänvig beiseite gefegt werden. Im zermalmenden- Strome dieses \chreckliden Krieges sind wir es mit Rücksicht auf unsere etgenen Rechte als Nation 1ow1e unserem Pflichtgefühl als Vertreter der Rechte der Neutralen in der ganzen Welt und etner gerechten Auffassung der Nechte der Mensck- heit \chuldig, jeßt mit äußer\tem Ernst und Festigkeit den Slkand- punkt einzunehmen, den ich eingenommen habe, und zwr im Ver- trauen darauf, daß ich Ihre Billigung und Ibren Beistand finden werde. Alle ernst denkenden Männer müssen fh in der Ooffnung vereinigen, daß die deutshe Regierung, dte in anderen Fällen als Verfechter alles dessen dagestandea hat, für das wir jet im Fateree der Menschlichkeit eintreten, die Berehtigung unserer Forderungen anerkennen möge und thnen in dem Geiste begegnen wird, in dem fe gestellt worden sind.“ Z

Als Wilson, der keinerlei Maßnahmen vom Kongreß ver- langte, mit dem -Ausdrucke der Hoffnung, daß Deutschland so handeln werde, daß ein bedauerliher Bruch mit Amerika ab- gewendet werden könnte, {loß, brach das Haus in Beifals- rufe aus.

Der japanische Botschafter in Washington hat der „Morning Post“ zufolge dem Staatsdepartement einen Einspruch gegen das Einwanderungsgesez überreicht, das asiatishe Einwanderer ausschließt. Das Geses hat das Repräfentantenhaus durchlaufen und liegt jeßt dem Senat var. Die japanische Regierung erhebt dagegen Einspruch, weil es gegen die Würde des japanischen Volkes verstoße und den guten Glauben der japanischen Regierung in Frage stelle.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Peking hat Tuan-Schi-Jui die Ministerpräsidentschaft und das Portefeuille des Kriegsministeriums sowie die Bildung des neuen Ministeriums übernommen. Yuan-Scchi-Kai hat darin eingewilligt, alle Zivilgewalt an das Ministerium abzu- treten. Man hofft, daß die Uebernahme des Präsidiums im Ministerium durch Tuan-Schi-Jui, der ein entschiedener Repu- blikaner ist, den Süden versöhnen wird.

Kriegsnathrithten.

Großes Hauptquartier, 22. April. (W. T. B.)

Westliher Kriegsschauplat.

An der Straße Langemarck—Ypern griffen die Eng- länder in den frühen Morgenstunden die ihnen von unjeren Patrouillen am 19. April entrissenen Gräben an, von denen hie etwa ein Drittel wieder beseßten. 5

Beiderseits des Kanals von La Bassée sprengi mit Erfolg einige Minen.

Feindliches Feuer auf die Städte Lens und Roy weitere Opfer unter“ der Bevölkerung; in Roye m Kind getötet, zwei Frauen und ein Kind verleszt.

In den Argonnen zerstörten wir durch Sprengunge! französishe Postenstellungen auf der Höhe La Fille Mo und halten einen umfangreichen Trichter vor unserer Front beseßt. S

Westlih der Maas wiederholten die Franzosen ihre Anstrengungen gegen „Toter Mann“. Zweimal wurden sie durch Artilleriesperrfeuer von beiden Ufern zusamm en- geschossen, ein dritter Angriff brach mit schweren Verlusten an unserer Stellung zusammen. Erbitterte Hand- granatenkämpfe um das Grabenstück nahe des Caurettes- Wäldchens brachten es Abends wieder in unseren Besiß; Nachts gelang es den Franzosen erneut, darin Fuß zu faîen.

Oestlih des Flusses lebhafte Jnfanterietätigteit mit Nahkampfmitteln am Steinbruch südlich Haudromont und südlich der Feste Douaumont. : ,

Das beiderseitige Artilleriefeuer hielt im aanzen Kampf- abschnitt des Maasgebietes ohne Unterbrehung Tag und Nacht mit außerordentlicher Stärke an.

Jn der Gegend nordwesilih von Fresnes-en- wurden Gefangene von der 154. französischen Division gemacht. Hiermit ist festgestellt, daß der Gegner in dem Raume zwischen jenem Ort und Avocourt seit dem 21. Februar im ganzen 38 JInfanteriedivisionen eingeseßt hat, von denen außerdem vier Divisionen nah längerer Ruhe und“ Wiederauf- füllung durh frishe Leute, hauptsächlich aus dem Rekruten jahrgang 1916, zum zweiten Male ins Gefecht geführt und ge- \hlagen worden find.

Oestliher Kriegsschaupla §.

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Auch gestern \cheiterten russishe Angriffsunter- nehmungen blutig vor unseren Hindernissen südöstlich ven Garbunowka.

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Balkan-Kriegs\chauplagß.! Mm

Nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 2. Ax ider K G

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Unsere neugewonnenen Gräber marck--Ypern en infolae einen Ausdau unmöglich machte, Morgen wurde südlich St. Eloi &i angriff abgeschlagen.

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Nachts Boi Links der Maas wurden Udéltticd von Haucerurt und westlich der Hôde „Toter Mann“ feiudlide Grüden Retdts des Flusses. u dexr Waoemues

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